Um effektiv, motiviert und konzentriert an einem Arbeitsplatz im Büro arbeiten zu können, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehören auch die räumlichen Verhältnisse und das vorhandene Platzangebot. Wie viel „Freiraum“ jedem Mitarbeiter mindestens zusteht, ist sogar gesetzlich geregelt.
Die rechtliche Grundlage
Genauso wie die Raumtemperatur, die Beleuchtung und der Geräuschpegel sind auch die <strong>Mindestfläche für jeden Mitarbeiter sowie die Raumgröße des Büros</strong> in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Konkretisiert werden die Angaben in den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR). Darin enthalten sind die gesetzlichen Mindestvorgaben in Zahlen, an die sich jeder Arbeitnehmer in Deutschland halten muss.
Jetzt wird’s konkret: So groß muss der Arbeitsplatz sein
Jeder Arbeitsbereich im Büro ist so zu gestalten, dass der Mitarbeiter an seinem Schreibtisch ausreichend Bewegungsfreiheit hat und seine Tätigkeit ungehindert ausführen kann. Das bedeutet auch, den eigenen Bürostuhl noch etwas nach hinten schieben zu können, ohne dass dort sofort eine Wand beginnt oder er sich auf einem Durchgangsweg befindet. In Zahlen ausgedrückt muss so viel Platz zur Verfügung stehen:
- 8 bis 10 m² pro Arbeitsplatz in Einzelbüros
- für jeden weiteren Arbeitsplatz zusätzlich 6 m²
- 12 bis 15 m² pro Arbeitsplatz in Großraumbüros
In dieser Arbeitsplatzgröße eingerechnet sind bereits der Schreibtisch, ein Rollcontainer und ein Schrank. Als reine freie Bewegungsfläche sind dagegen 1,5 m² erforderlich. Für Arbeiten im Sitzen und Stehen werden zudem sowohl in der Tiefe als auch in der Länge jeweils ein Meter Fläche zur Bewegung verlangt. Stehen zwei Schreibtische direkt nebeneinander, beträgt die erforderliche Breite 1,20 Meter. Und: Es ist nicht zulässig, dass sich diese Bewegungsfläche mit Verkehrswegen oder Sicherheitsabständen überschneidet.
Ein Blick sollte zudem noch nach oben geworfen werden. Denn auch im Hinblick auf die Raumhöhe gibt es klare Vorgaben. So muss ein Raum in Abhängigkeit zu seiner Grundfläche <strong>mindestens 2,50 Meter hoch</strong> sein. Büros, die größer als 100 m² groß sind, benötigen sogar 3 Meter Luft nach oben. Ab 2000 m² sind 3,25 Meter erforderlich.
Diese Fakten spielen ebenfalls eine Rolle
Wenn es um die Raumgestaltung und -aufteilung im Büro geht, sind weitere Aspekte relevant:
- Die Verkehrswege weisen eine Breite von mindestens 0,875 Meter auf, der Gang zum Fenster und zum Regler des Heizkörpers muss 0,5 Meter breit sein.
- Der Flächenbedarf für zu öffnende Türen und Schränke ist entsprechend einzuplanen.
- Für Monitore und Laptops muss eine Stellfläche vorhanden sein.
- Um eine Gefährdung der Mitarbeitenden zu verhindern, sind Sicherheitsabstände einzurichten.
Hätten Sie es gewusst? In Deutschland gibt es viele weitere Vorgaben zur Gestaltung des Arbeitsplatzes: So liegt die optimale Raumtemperatur im Sommer bei 20 bis 26 Grad Celsius und der maximale Geräuschpegel bei 55 Dezibel. Bei der Beleuchtung im Büro sind 500 Lux der Minimalwert.
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