Lohnsteuerklassen

Berufseinsteiger beginnen (fast) immer mit der Lohnsteuerklasse 1. Im Laufe ihres Berufslebens haben sie dann nicht selten die 3, 4 oder 5. Und manchmal fällt man auch auf die 2 oder 1 zurück. Was es mit den verschiedenen Steuerklassen auf sich hat, welche die jeweils richtige ist und wann sich ein Wechsel lohnt, verrät dieser Ratgeber.

Was ist eigentlich eine Lohnsteuerklasse?

Mit der Lohnsteuerklasse, kurz auch Steuerklasse bezeichnet, ist in Deutschland festgelegt, wie hoch die finanzielle Belastung ist, die Angestellte monatlich als Lohnsteuer von ihrem Einkommen entrichten müssen. Entscheidend bei der Zuordnung der Steuerklasse ist dabei vor allem der Familienstand. Einen Einfluss haben unter bestimmten Voraussetzungen zudem der Beruf und die Einkommenshöhe.

Angestellte werden einer Steuerklasse in der Regel automatisch zugewiesen. Lediglich Verheiratete haben in einem gewissen Spielraum die Möglichkeit, ihre Steuerklasse selbst zu bestimmen. Grundsätzlich sind Familien im deutschen Steuerrecht deutlich besser gestellt als Singles, da sie von höheren Freibeträgen profitieren.

Die sechs Lohnsteuerklassen

Das sind die Steuerklassen im Überblick:

  • Steuerklasse 1 gilt für Singles und damit für ledige, geschiedene, verwitwete und kinderlose Arbeitnehmer und ist die häufigste Steuerklasse in Deutschland. Die Steuerlast ist hier besonders hoch.
  • Steuerklasse 2 hat einen vergünstigten Steuersatz und richtet sich an Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 1308 Euro jährlich. Voraussetzung ist, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt ohne eine weitere erziehungsberechtigte Person lebt.
  • Steuerklasse 3 ist ausschließlich für die besserverdienende Person eines verheirateten Paares vorgesehen. Diese erhält in dieser Steuerklasse deutliche Steuervorteile. Der Partner wird automatisch Steuerklasse 5 zugeordnet.
  • Steuerklasse 4 gilt für verheiratete Paare, die ein ähnliches Einkommen haben. Die Abzüge entsprechen in etwa denen der Steuerklasse 1.
  • Steuerklasse 5 ist das Pendant zur Steuerklasse 3 und richtet sich an den geringer verdienenden Partner. Die Abzüge sind sehr hoch.
  • Steuerklasse 6 ist für Menschen mit einem zweiten, steuerpflichtigen Job relevant. Sie ist daher immer nur eine zusätzliche Steuerklasse, die je nach individuellen Voraussetzungen mit einer der anderen fünf kombiniert werden muss.

Lohnsteuerklasse wechseln – wann ist es möglich und wann sinnvoll?

Um die Lohnsteuerbelastung zu senken, kann sich für einige Angestellte ein Wechsel der Lohnsteuerklasse lohnen. Möglich ist dies allerdings nur bei Verheirateten. Hier stehen zwei Varianten zur Verfügung – in der Summe muss das Paar bei der Wahl der Steuerklasse dabei immer auf 8 kommen:

  • Steuerklasse 4: Nach der Heirat wird man automatisch dieser Steuerklasse zugeordnet. Sinnvoll ist sie alle Paare, die in etwa das gleiche Gehalt verdienen. Als besondere Form dieser Steuerklasse gibt es die Steuerklasse 4 mit Faktor. Hierbei erfolgt eine genaue Ermittlung der Abzüge abhängig vom eigenen Einkommen (Splittingverfahren). Eine höhere Besteuerung der geringer verdienenden Person lässt sich so vermeiden.
  • Kombination aus Steuerklasse 3 und 5: Bei größeren Verdienstunterschieden eines verheirateten Paares (ab einem Verhältnis von 60:40) lohnt sich finanziell die Kombination aus Steuerklasse 3 für die besser verdienende und Steuerklasse 5 für die geringer verdienende Person. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn sich ein Ehepartner vornehmlich um die Erziehung der gemeinsamen Kinder kümmert und weniger arbeitet. Diese Steuerklassenkombination muss beim Finanzamt spätestens bis zum 30. November des laufenden Jahres beantragt werden.

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