Im digitalen Zeitalter ist das Smartphone nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im beruflichen Alltag zu einem unverzichtbaren Begleiter geworden. Lässt sich also das Smartphone von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet ja: Wenn das Handy regelmäßig für berufliche Zwecke genutzt wird, lassen sich sowohl die Anschaffungs- als auch die Betriebskosten absetzen.

 

Das Smartphone über die Werbungskosten absetzen

Wer berufstätig ist und private Anschaffungen für seine Arbeit nutzt, kann die zugehörigen Kosten steuerlich geltend machen. Dies gilt auch für technische Geräte wie Smartphones und Tablets: Die entsprechenden Ausgaben werden im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten deklariert und von der Steuerlast abgezogen.

Dabei lässt sich grundsätzlich eine Pauschale von 1.000 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Zu den Werbungskosten zählen unter anderem auch Ausgaben für Fachliteratur, Fahrtkosten und Fortbildungen.

Die gesonderte Abrechnung und Aufführung der Smartphone-Kosten lohnt sich deshalb nur dann, wenn die gesamten Werbungskosten den Pauschalbetrag von 1.000 Euro übersteigen.

 

In welcher Höhe sich der Kaufpreis fürs Smartphone absetzen lässt

Moderne Smartphones sind teuer, sodass die Anschaffung eines neuen Modells meist mehrere hundert Euro kostet. Die Höhe des absetzbaren Anschaffungspreises richtet sich nach der Nutzung im beruflichen Alltag: Bei circa 50 Prozent beruflicher Nutzung lässt sich demzufolge die Hälfte des Preises von der Steuer absetzen.

Aber wie kann man den Umfang des beruflichen Gebrauchs überhaupt nachweisen?

Zu diesem Zweck empfiehlt sich die Führung eines „Smartphone-Tagebuchs“, in dem sämtliche Anrufe mit Datum, Gesprächsdauer und Grund des Telefonats vermerkt sind. Außerdem gilt es der Steuererklärung entsprechende Einzelverbindungsnachweise beizufügen.

 

Die Betriebskosten vom Smartphone absetzen

Das Smartphone erleichtert die betriebsinterne Kommunikation und ermöglicht die mobile Recherche von arbeitsrelevanten Informationen. Die anfallenden Betriebskosten für Internet und Telefongespräche können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden: Laut Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) akzeptieren die Finanzämter dabei grundsätzlich 20 Prozent der Betriebskosten, wenn die Summe maximal 20 Euro pro Monat beträgt.

Wer einen höheren Betrag absetzen will, muss einen entsprechenden Nachweis erbringen.

 

 

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