Mit der Ende 2014 eingeführten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hatte WhatsApp bereit auf den Hauptkritikpunkt der Datenschützer reagiert. Abhörsicherheit ist in Zeiten des NSA-Abhörskandals vielen wichtig. Doch Messenger der Wahl war und ist nach Meinung vieler Datenschützer das Schweizer Konkurrenzprodukt Threema – und nicht WhatsApp. Warum der zu Facebook gehörige Messenger immer noch in der Kritik steht, lesen Sie hier.

 

WhatsApp schon oft im Fokus der Datenschützer

2011 wurde eine Sicherheitslücke bekannt, die es ermöglichte, Benutzerkonten zu kapern und in der Folge den seinerzeit noch unverschlüsselten Datenverkehr mitzulesen. 2012 genügte die Telefonnummer eines WhatsApp-Nutzers, um seinen Onlinestatus auf einer speziellen Internetseite abzufragen. Im gleichen Jahr kritisierte die Stiftung Warentest, dass WhatsApp die Telefonnummern aus den Kontakten der Nutzer unverschlüsselt an die eigenen Server übermittelte. Im Sommer 2015 wurde dann bekannt, das US-Behörden Nachrichten von WhatsApp mitlesen können. Die Liste der Sicherheitsprobleme ist lang. WhatsApp selbst speichert auf seinen Servern nach eigener Auskunft keine Nachrichten. Und gibt angeblich keine Daten an Dritte weiter.

 

Die 9 Kritikpunkte der Datenschützer:

Als Facebook im Februar 2014 WhatsApp kaufte, erreichten die Bedenken zum Datenschutz bei dem Messenger ihren bisherigen Höhepunkt. Datenschützer rieten damals verstärkt zum Wechsel auf abhörsichere Dienste. Daran hat sich bis heute nur wenig geändert. Die neun datenschutzrechtlichen Hauptkritikpunkte im Einzelnen:

  • Alle Telefonnummern im Handyadressbuch werden auf WhatsApp-Server übertragen.
  • WhatsApp gehört zum Internetkonzern Facebook. Datenabgleich zwischen beiden Plattformen wird befürchtet.
  • WhatsApp läuft unter US-Recht. Daher haben US-Behörden Zugriff auf die Nutzerdaten.
  • Die Rechte an Mediendateien gehen wie bei Facebook auf WhatsApp über.
  • Durch die vielen Funktionen verlangt WhatsApp viele Rechte auf dem Smartphone.
  • Es lässt sich nicht verhindern, dass man ungefragt zu WhatsApp-Gruppen zugefügt wird.
  • Jeder, der die Handynummer eines WhatsApp-Users kennt, kann auch dessen Profilfoto sehen.
  • Ändert ein WhatsApp-Kontakt seine Telefonnummer und wird die alte Nummer an einen anderen Nutzer vergeben, taucht dieser neue Besitzer der Nummer ungefragt in den WhatsApp-Kontakten auf.
  • Gemäß der AGB von WhatsApp ist die Nutzung erst ab 16 Jahren erlaubt. Beim Installieren erfährt man das jedoch nicht.

 

Werden neue WhatsApp-Versionen die Situation verbessern?

Findige Computer-Nerds haben bereits im Quellcode für zukünftige WhatsApp-Versionen gestöbert und dabei einiges entdeckt. Es soll neben Konversationen ein Schloss als Verschlüsselungssymbol angezeigt werden können. Wenn WhatsApp aber sowieso alles verschlüsselt, fragt man sich, wieso. Vielleicht ist das also nur ein indirekter Hinweis, um diese Funktion hervorzuheben.

Eine zweite Funktion sorgt allerdings für Stirnrunzeln: „Teile Account-Info mit Facebook“. Diese bisher noch unklare Option lässt erahnen, dass nun doch Daten von Facebook und WhatsApp miteinander verknüpft werden sollen. Datenschützer halten dies für bedenklich.

 

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