An E-Scootern mögen sich die Geister scheiden, dennoch sind sie spätestens seit ihrer offiziellen Zulassung zum 15. Juni in aller Munde. Die kleinen, motorisierten Scooter avancierten binnen kurzer Zeit zu einer attraktiven Alternative zum PKW und Fahrrad – und kommen damit für viele Menschen sogar für den Arbeitsweg zusehends stärker in Frage.
Was sind E-Scooter und wo dürfen sie fahren?
Das deutsche Bundesverkehrsministerium (BMVI) klassifiziert E-Scooter als „Elektrokleinstfahrzeuge“. Sie reihen sich damit in die Riege der E-Segways und Hoverboards ein und bilden eine komplett neue Fahrzeugklasse, da sie komplett durch den verbauten Motor betrieben werden.
Um diese nun tatsächlich im Straßenverkehr ausfahren zu dürfen, müssen einige gesetzliche Auflagen erfüllt sein:
- Die Leistung darf 500 Watt nicht übersteigen, die Geschwindigkeit ist auf 20 km/h gedeckelt.
- Duale Bremssysteme sind ebenso wie eine Beleuchtung erforderlich.
- Sie müssen versichert sein.
Die Versicherungsplakette gehört gut sichtbar an den Rahmen angebracht. Wie auch beim PKW gilt: Wer über 0,5 Promille hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer mit über 1,1 Promille erwischt wird, muss für eine gewisse Zeit ohne E-Scooter auskommen.
Eine Helmpflicht besteht seitens des Gesetzgebers nicht, dennoch empfehlen Experten das Tragen eines Kopfschutzes. Gefahren werden darf dann übrigens auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Auf Gehsteigen und in Fußgängerzonen darf der E-Scooter hingegen nicht ausgefahren werden. Ein Führerschein ist nicht notwendig, aber ein Mindestalter von 14 Jahren wird vorgegeben.
Außerdem gilt bei E-Scootern eine Sonderregelung. Der Hersteller des Scooters muss nämlich ebenfalls eine Zulassung (Allgemeine Betriebserlaubnis/ABE) einholen, anderenfalls ist das Gerät so oder so nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
Welche Vorteile ergeben sich für den Arbeitsweg?
Insbesondere in Großstädten liegt eine Nutzung auf kürzeren bis moderat langen Strecken nahe – damit kommt zugleich der Arbeitsweg in Frage. Ist der E-Scooter hier aber tatsächlich eine legitime Option oder doch nur ein Spielzeug für Technikenthusiasten?
Vorteile bringt er allemal mit sich. Geht man von einem zugelassenen E-Scooter aus, kann man das Auto auf dem Arbeitsweg getrost stehen lassen. Das schont den Geldbeutel genauso wie die Umwelt. Insbesondere in Großstädten entfällt die lästige Parkplatzsuche, auch dem Berufsverkehr können E-Scooter-Enthusiasten so effektiv aus dem Weg gehen – und damit mitunter am Morgen etwas länger im Bett bleiben.
Auf Arbeit angekommen, avanciert das kompakte, leichte Format zum Vorteil. Der Scooter lässt sich fix einklappen und kann direkt mit in das Büro genommen werden. So laufen Sie keine Gefahr, dass der neue geschätzte Begleiter gestohlen wird. Insbesondere in den wärmeren Jahreszeiten kann so eine E-Scooter-Fahrt zudem richtig entspannend sein. An der frischen Luft unterwegs, kommen Sie mitunter noch besser in den Tag.
Der E-Scooter hat als „Dienstfahrzeug“ auch Nachteile
Nachteile gibt es ebenso, wobei diese stark von den persönlichen Präferenzen abhängig sind. Der Großeinkauf nach der Arbeit entfällt damit, generell empfiehlt sich bestenfalls ein kleiner Rucksack als Begleiter. Das Mittagessen passt da zwar rein, mehr können Sie aber nicht mit ins Büro nehmen.
Außerdem sind Sie natürlich ungeschützt der Witterung ausgesetzt. Insbesondere wer im Büro einen strikten, eleganten Dresscode einhalten muss, könnte unter Umständen etwas „unaufgeräumt“ zur Arbeit kommen. Mit einem Wechseloutfit im Büro lässt sich dieser Nachteil aber ausmerzen.
Zudem müssen da, wo Sie fahren möchten, entsprechende Voraussetzungen existieren. Wenn der Arbeitsweg durch vielbefahrene Straßen ohne Radwege führt, besteht ein höheres Risiko für die eigene Gesundheit als im Auto. Mitunter ist vor allem anfänglich notwendig, die eigene Route in Ruhe abzufahren und möglicherweise alternative Strecken einzuplanen.
Was halten Sie vom E-Scooter? Sind Sie selbst schon gefahren? Oder ist der Hype bald vorbei? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar!
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