Es steht ein Berufswechsel an, die Kündigung beim alten Job jedoch noch bevor? Viele Arbeitnehmer machen sich Gedanken, wie sie ihren Arbeitgeber am besten von ihrem Beschluss in Kenntnis setzen. Die folgenden fünf Tipps helfen, professionell mit der Situation umzugehen.
1. Schriftlich kündigen
Ein persönliches Gespräch mit dem Vorgesetzten ist ein guter Zeitpunkt, um die eigene Kündigung auszusprechen. Doch das allein reicht nicht, um sie wirksam zu machen. Dafür müssen Arbeitnehmer schriftlich kündigen, allerdings nicht per E-Mail. Es genügt ein kurzes, formloses Schreiben mit Unterschrift, ein Kündigungsgrund muss nicht genannt werden.
2. Vorbereitet ins Kündigungsgespräch gehen
Es hat sich vor der Kündigung große Unzufriedenheit angestaut? Trotzdem ist das Kündigungsgespräch nicht der richtige Zeitpunkt, um dem Unmut ungefiltert Luft zu machen. Es ist daher wichtig, sich gut auf das Gespräch vorzubereiten. Dann kann in einem besonnenen Ton auf mögliche Probleme in der Vergangenheit Bezug genommen und damit abgeschlossen werden.
3. Kündigungsfrist einhalten
Wer richtig kündigen möchte, muss auch einige Fristen im Hinterkopf behalten. In Deutschland können Angestellte jeweils zum 15. oder Monatsletzten ihre Kündigung einreichen. Das Datum muss im Kündigungsschreiben angegeben werden. Im Anschluss gilt eine vierwöchige Kündigungsfrist. Erklärt ein Angestellter seine Kündigung also zum Beispiel zum 15. März, endet das Beschäftigungsverhältnis fristgerecht zum 15. April.
4. Arbeitszeugnis verlangen
Spätestens bei der nächsten Jobsuche ist ein Arbeitszeugnis vom letzten Arbeitgeber hilfreich. Also nicht vergessen, es im Rahmen der Kündigung beim Chef einzufordern. In vielen Fällen macht es Sinn, bereits vor der Kündigung um das Zeugnis zu bitten. Sollten Formulierungen nicht passen, bleibt so noch Zeit, um über Änderungswünsche zu sprechen.
5. Arbeitseinsatz bis zum letzten Tag
Auch wenn die Kündigung bereits eingereicht wurde, gilt: Arbeitnehmer sollten bis zuletzt gewissenhaft arbeiten und eine reibungslose Übergabe an den Nachfolger gewährleisten. Umso mehr, weil auch die Leistung aus der Zeit der Kündigungsfrist ins Arbeitszeugnis einfließen kann. Außerdem kann es immer sein, dass man seinem alten Arbeitgeber in irgendeiner Form wieder begegnet.
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