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Wer ein Gründertyp ist und die passende Geschäftsidee gefunden hat, muss sich im nächsten Schritt darüber Gedanken, welche Rechtsform er wählt. Diese Entscheidung ist sehr wichtig, da die Rechtsform den formalen und rechtlichen Rahmen des Unternehmens vorgibt. Im folgenden Artikel skizzieren wir die gängigsten Rechtsformen in Deutschland und nennen die jeweiligen Vorteile und Nachteile.

Rechtsformen in Deutschland

Prinzipiell darf man die Rechtsform eines Unternehmens in Deutschland frei wählen. Da jede Rechtsform jedoch an einige Voraussetzungen gebunden sind, sind manche Konstellationen in der Praxis nicht möglich.

Die Festlegung einer Rechtsform ist bei der Gründung einer Firma verpflichtend. Fragen hinsichtlich der Haftung, des Risikos, der Eigentumsverhältnisse und der Buchhaltung werden so im Vorfeld geklärt. Auch unter steuerlichen Gesichtspunkten spielt die Unternehmensform eine wichtige Rolle.

In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich zwischen den folgenden drei Oberbegriffen:

  1. Einzelunternehmen, z.B. als Gewerbetreibender oder Freiberufler
  2. Personengesellschaften, z.B. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) oder Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  3. Kapitalgesellschaften, z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)

Wichtige Fragen bei der Wahl der Rechtsform

Wenn man die folgenden Fragen beantwortet, kann man relativ schnell erkennen, welche Rechtsformen für das eigene Unternehmen sinnvoll sein könnten:

  • Soll das Unternehmen alleine oder mit Partnern gegründet werden?
  • Inwieweit ist man bereit, mit seinem privaten Vermögen zu haften?
  • Ist Startkapital vorhanden oder benötigt man Geldgeber bzw. einen Kredit?
  • Soll der Firmenname frei wählbar sein?
  • Geht man mit der Geschäftsidee sofort „in die Vollen“ (hauptberuflich) oder plant man zunächst mit einer Testphase (nebenberuflich)?
  • Wie viel Zeit hat man für die Selbständigkeit zur Verfügung?
  • Mit welchen Umsätzen rechnet man ungefähr?

Wer das persönliche Vermögen nicht gänzlich aufs Spiel setzen möchte, könnte z.B. eine GmbH gründen. Wer im Team gründen möchte, was ungefähr (nur) bei einem Fünftel aller Firmengründungen in Deutschland der Fall ist, und dazu mit unbegrenzter Haftung, könnte zur GbR oder zur UG tendieren. Und wer vorerst nebenberuflich durchstarten möchte, könnte ein Kleingewerbe eröffnen.

Die gängigsten Unternehmensformen in Deutschland

Die am häufigsten gewählte Rechtsform ist das Einzelunternehmen. Je größer ein Unternehmen ist, desto häufiger trifft man auf Kapitalgesellschaften.

1. Einzelunternehmen

Wer gründet, fängt i.d.R. klein an und hofft auf möglichst schnelles Wachstum. In den meisten Fällen möchten Gründer ihre Geschäftsidee realisieren, ohne dass eine weitere Person „reinredet“. Dementsprechend ist es logisch, dass die Mehrheit als Einzelunternehmer startet.

Zwar hat man als Einzelunternehmer die alleinige Entscheidungsgewalt, kann in jeder Situation sofort ohne Rücksprache handeln und sich den kompletten Gewinn in die eigene Tasche stecken, aber es gibt auch Nachteile, die man nicht verschweigen darf. Als Einzelunternehmer lastet das Risiko von Fehlentscheidungen ausschließlich auf den eigenen Schultern. Für die Finanzierung und eventuelle Verluste steht man alleine gerade. Außerdem arbeiten viele Einzelunternehmer deutlich länger als Angestellte. Der physische und psychische Druck kann unter Umständen zu einer Überlastung oder sogar zu einem Burn-out führen.

Einzelunternehmer, die mittlerweile auch als Solopreneure oder Solo-Selbständige bezeichnet werden, können zwischen mehreren Rechtsformen wählen:

Einzelunternehmen mit unbegrenzter Haftung

  • Gewerbetreibender
  • Freiberufler
  • Kaufmann e.K.

Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung

  • Mini-GmbH (1-Personen-UG)
  • 1-Personen-GmbH
  • 1-Personen-AG

Gewerbetreibender

In den meisten Fällen starten die meisten Gründer als Gewerbetreibende in die Selbständigkeit. Das ist auch die schnellste und einfachste Methode, da es keine besonderen gesetzlichen Vorschriften zu beachten gibt. Im Prinzip muss man lediglich bei der Gemeinde einen Gewerbeschein beantragen und die selbständige Tätigkeit beim Finanzamt melden. Darüber hinaus wird man Mitglied in der IHK.

Als Gewerbetreibender zahlt man Einkommens- und Gewerbesteuer. Wird ein Jahresgewinn von weniger als 50.000 Euro erzielt oder bleibt der Umsatz unter 500.000 Euro, reicht dem Finanzamt eine Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) zur Ermittlung des fälligen Steuerbetrags.

Für Gründer, die anfangs mit eher geringen Umsätzen rechnen, gibt es zur steuerlichen Erleichterung die Kleinunternehmerregelung. Wenn der Selbständige damit rechnet, dass er im ersten Jahr weniger als 50.000 Euro Umsatz generiert, kann er sich als Kleinunternehmer beim Finanzamt anmelden. Als Kleinunternehmer muss man keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Das erleichtert den Start in die Selbständigkeit und vereinfacht die Buchhaltung. Man darf die Umsatzsteuer entsprechend nicht auf Rechnungen ausweisen. Nachteilig ist es, dass man Vorsteuerbeträge aus Eingangsrechnungen nicht geltend machen darf. Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich besonders für Selbständige, die überwiegend für Privatpersonen arbeiten, wenig Ausgaben haben und nebenberuflich gründen.

Freiberufler

Im Unterschied zu einem Gewerbetreibenden zahlt ein Freiberufler keine Gewerbesteuer. Außerdem entfällt hier generell die doppelte Buchführung. Ein EÜR reicht, unabhängig von der Höhe des Umsatzes, aus. Ob man eine freiberufliche Tätigkeit ausübt, entscheidet das Finanzamt.

Die Einstufung als Freiberufler bekommen Selbständige nur, wenn es sich bei ihrer Arbeit um einen wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Beruf handelt. Bei den sogenannten Katalogberufen, also den klassischen freien Berufen, ist die Einordnung einfach. Darunter fallen z.B. Ärzte, Physiotherapeuten, Anwälte, Notare, Steuerberater, Architekten, Künstler, Journalisten oder Dolmetscher.

In Anlehnung an die klassischen freien Berufe gelten mittlerweile auch selbständige Bergführer, Designer, EDV-Berater, Fotografen, Logopäden, Magier, Musiker, Schauspieler, Werbetexter und viele andere als Freiberufler.

Die Abgrenzung zwischen Gewerbe und einer freiberuflichen Tätigkeit ist nicht immer eindeutig. Wenn man folgende Fragen mit „Ja“ beantworten kann, hat man aber sehr gute Chancen, als Freiberufler eingestuft zu werden:

  • Benötigt man eine besondere berufliche Qualifikation zur Ausübung des Berufs?
  • Handelt es sich um geistige, schöpferische oder ideelle Leistungen?
  • Besteht eine besonders vertrauenswürdige Beziehung zum Kunden / Auftraggeber?
  • Können sich Kunden frei entscheiden, die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen?
  • Werden die Leistungen persönlich erbracht?
  • Hat man als Unternehmer die volle Entscheidungsfreiheit?
  • Werden fachliche Entscheidungen frei und unabhängig getroffen?

INFO-BOX: Viele freiberuflich tätige Publizisten und Künstler können darüber hinaus darauf hoffen, in die Künstlersozialversicherung aufgenommen zu werden. Sie zahlen dann für die gesetzliche Kranken- Pflege- und Rentenversicherung nur die Summe, die dem Arbeitnehmeranteil von Angestellten entspricht. Den Arbeitgeberanteil übernimmt die Künstlersozialkasse, die sich über die Künstlersozialabgabe und einen Zuschuss des Bundes finanziert. Für die betreffenden Selbständigen ist die Mitgliedschaft ein großer Vorteil.

2. Personengesellschaften

Schließen sich mehrere Personen zusammen, um ein gemeinsames Unternehmensziel zu erreichen, ist die Personengesellschaft eine häufig gewählte Rechtsform. Eine Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die das Unternehmen leiten und persönlich (und unbeschränkt) haften. Bei den Gesellschaftern kann es sich um natürliche oder juristische Personen handeln.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist die einfachste Variante der Personengesellschaft. Sie muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden und kann mit einem formlosen GbR-Vertrag ins Leben gerufen werden. Das Unternehmen gehört allen Gesellschaftern gemeinsam. Das bedeutet auch, dass nur zusammen wesentliche Entscheidungen getroffen werden können, z.B. bezüglich Verträge, Verteilung von Kosten und Gewinnen oder den Verkauf des Unternehmens.

Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, sollte man in einem GbR-Vertrag alle wichtigen Regelungen fixieren. So beugt man Streitigkeiten und Missverständnissen vor. Wie bei einem Einzelunternehmen reicht dem Finanzamt auch bei der GbR eine EÜR, sofern der Jahresgewinn unter 50.000 Euro oder der Jahresumsatz unter 500.000 Euro liegt.

3. Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften steht die finanzielle Beteiligung der Gesellschafter im Fokus, nicht ihr Engagement im Tagesgeschäft. Ein Gesellschafter kann zwar im Unternehmen arbeiten, z.B. als Geschäftsführer, muss es aber nicht. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen. Im Unterschied zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen Gründer nicht mit ihrem Privatvermögen haften.

Wie bereits erwähnt, steigt der Anteil der Kapitalgesellschaften mit der Höhe des Umsatzes und der Zahl der Mitarbeiter. Es starten dementsprechend mehr Gründer mit einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft in die Selbständigkeit.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die beliebteste Rechtsform unter den Kapitalgesellschaften ist die GmbH. Wie bei allen Kapitalgesellschaften muss zur Gründung Stammkapital aufgebracht werden. Im Falle der GmbH liegt die notwendige Summe bei mindestens 25.000 Euro.

Die Haftung beschränkt sich auf das Unternehmensvermögen. Ein weiterer Vorteil ist die freie Wahl des Firmennamens. Dahingehend können die Gründer ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Darüber hinaus genießt die GmbH als Rechtsform einen guten Ruf bei Kunden und Geschäftspartnern und steht für Seriosität.

Der bürokratische Aufwand, um eine GmbH zu gründen, ist deutlich höher als bei Personengesellschaften. Einträge in das Handelsregister sind nötig, teilweise sind notarielle Beurkunden zwingend erforderlich. Auch die Buchhaltung ist deutlich komplexer als beispielsweise bei einer GbR. Die Bilanz muss nach den Regeln des Handelsgesetzbuches erstellt werden und erfordert viel Zeit und Sorgfalt.

Und werden die strengen Haftungsregeln nicht eingehalten, kann es doch dazu kommen, dass Geschäftsführer oder Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen haften.

Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)

Die UG wird umgangssprachlich auch als Mini-GmbH bezeichnet und ähnelt der „echten“ GmbH in vielen Punkten. Der größte Vorteil ist, dass man die UG mit einem Stammkapital von einem Euro anmelden kann. Die Gründung einer Mini-GmbH ist auch für Einzelpersonen möglich, die ebenfalls nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften.

Im Gegensatz zur GmbH erscheint die Mini-GmbH vielen als nicht so seriös. Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ könnte potenzielle Kunden, Geldgeber und Geschäftspartner abschrecken.

Die UG ist eine gute Alternative zur englischen Limited, die zuvor von vielen deutschen Gründern angemeldet wurde. Der einfache Übergang von einer Mini-GmbH zu einer „richtigen“ GmbH ist ideal für Selbständige, die zwar mittel- bis langfristig eine GmbH anmelden möchten, zum Zeitpunkt der Gründung aber nicht über das notwendige Stammkapital verfügen.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen

In vielen Fällen ist schnell klar, welche Rechtsform am sinnvollsten ist. Manchmal dauert es länger, weil Details nicht klar sind. So oder so: Gerade bei der wichtigen und folgenschweren Entscheidung über die Wahl der Rechtsform sollten Gründungswillige professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Im nächsten Teil unserer Artikelserie geht es um das Thema Businessplan.

Urheber des Titelbildes: serezniy/ 123RF Standard-Bild