Telefonphobie

Lieber tippen als telefonieren: Tipps gegen die Angst vor dem Anruf

Der Griff zum Hörer ist für viele Menschen im Job ganz alltäglich. Um Absprachen zu treffen, Sachverhalte zu klären und Projekte zu besprechen, bietet sich ein Telefongespräch zur Kommunikation oft an. Was für die einen selbstverständlich ist, löst bei anderen Schweißausbrüche aus. Manchmal äußert sich die Hemmschwelle sogar in einer Telefonphobie.

Telefonphobie: Was ist damit gemeint?

Kurz und knapp: Mit dem Begriff Telefonphobie wird die Angst, zumindest aber die starke Abneigung vor dem Telefonieren bezeichnet. Wichtig zu wissen ist, dass es sich nicht um eine klinisch erfasste und anerkannte Angststörung handelt. Die Telefonangst fällt vielmehr unter die Rubrik soziale Phobie.

Betroffen sind gar nicht wenige Menschen und vor allem die jüngere Generationen: Da es andere, ebenfalls schnelle Möglichkeiten der Kommunikation gibt, sind viele schlichtweg nicht mehr geübt im selbstsicheren Umgang mit dem Telefon.

Herzrasen und Schweißausbrüche: So äußert sich die Telefonphobie

Während die einen bereits beim Klingeln des Telefons zusammenzucken, verursacht bei anderen die Annahme des Gesprächs Herzrasen. Noch schlimmer wird es, wenn man proaktiv zum Hörer greifen muss, um eine unbekannte Person anzurufen. Nicht immer lassen sich die eigenen Symptome vor dem Gesprächspartner verstecken. Zwar sind feuchte Hände und ein rotes Gesicht für die Person am anderen Ende der Leitung nicht sichtbar, unangenehm wird es jedoch, wenn man ins Stocken oder Stottern gerät oder nicht die passenden Worte findet.

Aus Angst, sich zu blamieren, einen schlechten Eindruck zu hinterlassen oder das Gesagte nicht richtig zu verstehen, wenden Betroffene gerne Vermeidungsstrategien an. Bedeutet: Sie nehmen eingehende Anrufe gar nicht erst an. Wenn sie selbst in der aktiven Rolle sind, wählen sie eine Zeit, in der der Gesprächspartner aller Voraussicht nach nicht erreichbar ist. Um Telefonate zu vermeiden, schreiben diese Menschen lieber seitenlange E-Mails oder Textnachrichten – und nehmen dafür in Kauf, dass der zeitliche Aufwand sogar höher ist.

Die Angst vor dem Anruf ablegen: So klappt es

Es muss ja nicht gleich die ausgewachsene Phobie sein, manchmal ist es auch nur eine gewisse Hemmschwelle oder ein ungutes Gefühl, die es uns schwer machen, ein Telefongespräch zu führen. Folgende Tipps sind hilfreich, um die Telefonphobie in den Griff zu bekommen:

  • Erledige ich später! Kann ich auch morgen noch anrufen …! Wie auch in anderen Lebensbereichen bringt die Prokrastination in der Regel nur sehr wenig. Das Problem wird schließlich nicht geringer, nur weil wir es verschieben. Schlau ist es jedoch, eine feste Zeit für ein anstehendes Telefongespräch einzuplanen. Sie haben dann ein klares Ziel vor Augen und können es gedanklich erstmal beiseiteschieben.
  • Eine gute Vorbereitung ist das A und O: Überlegen Sie sich genau, welches Ziel Sie mit dem Gespräch verfolgen und worum es überhaupt geht. Dafür lohnt es sich, vorher ein paar Notizen und sogar eine Checkliste zu machen – so vergessen Sie nichts. Unter Umständen nimmt es auch die Angst, sich über den Gesprächspartner zu informieren. Vielleicht hatte ein Kollege ja schon einmal Kontakt zu der Person und weiß, wie sie „tickt“?
  • Ist erst einmal der Einstieg geschafft, dann läuft es meist besser: Daher legen sich Menschen mit einer Telefonangst am besten zwei bis drei allgemeingültige Eingangsformulierungen zurecht. Mit „Guten Tag. Mein Name ist … Haben Sie einen Moment Zeit für mich?“ macht man beispielsweise nichts falsch. Gleichzeitig ist die erste Hürde überwunden.
  • Wer ungern telefoniert, der mag mit Sicherheit keine weiteren Zuhörer. Suchen Sie sich daher einen ruhigen Platz, an dem Sie ungestört sind und nicht unter gefühlter Beobachtung der Kollegen stehen. Ist das im Büro nicht möglich, besteht vielleicht die Möglichkeit, draußen vom Handy zu telefonieren oder die Telefonate im Homeoffice zu erledigen.
  • Auch wenn der Gesprächspartner die Person am anderen Ende der Leitung nicht sehen kann, sind die eigene Körperhaltung und -sprache bei einem Anruf nicht zu unterschätzen. Diese beeinflussen wesentlich die eigene Wirkung auf andere. Wer mit einem Lächeln im Gesicht und geradem Rücken telefoniert, sammelt bestimmt einige Pluspunkte. Gleichzeitig stärkt eine positive Haltung auch das Selbstbewusstsein.
  • Manchmal kann auch die Flucht nach vorn die richtige „Therapie“ sein: Nicht immer, aber in einigen Situationen ist es durchaus legitim, die eigene Telefonphobie offen anzusprechen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit erfahren Betroffene viel häufiger Respekt und Rücksichtnahme als den großen Lacher.
  • Und nicht zuletzt gilt wie so oft: Übung macht den Meister. Nur wer regelmäßig telefoniert und sich seinen Ängsten stellt, wird mit der Zeit sicherer und besser. Vor allem bei kleineren Themen, mit denen Sie vertraut sind, greifen Sie das nächste Mal einfach direkt zum Hörer, anstatt eine E-Mail zu schreiben.

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Berufsrechtsschutz

Rechtsschutz im Job: Auf Ärger mit dem Arbeitgeber vorbereitet sein

Eine unerwartete Kündigung, ein unfaires Arbeitszeugnis und ausbleibende Lohnzahlungen: Im Job kommt es immer mal wieder zu Situationen, die Beschäftigte nicht einfach hinnehmen wollen. Um sich jetzt nicht allein gegen das Unternehmen zur Wehr zu setzen, ist ein Anwalt für Arbeitsrecht empfehlenswert. Wer Angst vor den hohen Kosten für den Rechtsbeistand und das Gericht hat, kann mit einer Berufsrechtsschutzversicherung vorsorgen.

In diesen Situationen sind Angestellte nicht allein

Darf mein Chef das überhaupt? Diese Frage dürfte einigen Angestellten nicht unbekannt sein. Manchmal fühlen sie sich nicht nur ungerecht behandelt, sondern sie sind es de facto auch. Das betrifft zum Beispiel das Arbeitszeugnis, bei dem der Beschäftigte gar nicht gut abschneidet. Vielleicht ist es auch das bereits versprochene Weihnachtsgeld, das dann doch nicht auf dem Konto landet? Unter Umständen sind Sie mit einer Abmahnung nicht einverstanden oder haben gar eine fristlose Kündigung erhalten? Auch Mobbing, Ausgrenzung und Diskriminierung sind mögliche Gründe, sich mit dem Chef anzulegen.

Für Fälle wie diese rund um den Ärger mit dem Arbeitgeber ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung gedacht. Sie leistet immer dann, wenn es um rechtliche Fragestellungen und Auseinandersetzungen im Berufsleben geht. Auf die jeweiligen Interessen zugeschnitten gibt es sie sowohl für angestellte Arbeitnehmende als auch für Arbeitgeber, für Selbstständige und für Beamte.

Neben betriebsinternen Streitigkeiten sind Versicherte zudem geschützt bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Rentenversicherungsträgern, mit der Agentur für Arbeit oder mit Berufsgenossenschaften.

Was bringt mir die Arbeitsrechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung für Berufstätige übernimmt sämtliche Kosten, die für arbeitsrechtliche und juristische Auseinandersetzungen anfallen. Dazu gehören im Wesentlichen die Kosten für den Anwalt (bestenfalls frei wählbar) und das Gericht. Die Versicherungen zahlen regelhaft auch Gutachter, Sachverständige und Mediatoren. Bei einem verlorenen Prozess sind zudem die Kosten der Gegenseite mitversichert. Um am Ende nicht noch draufzahlen zu müssen, ist die Deckungssumme ausreichend hoch gewählt und beträgt mindestens 300.000 Euro pro Schadensfall.

Wichtig zu wissen ist, dass der Arbeitsrechtsschutz fast immer mit einer Wartezeit belegt ist. Schließt man eine Versicherung ab, müssen Versicherte zunächst drei Monate warten, bis sie erstmals Leistungen erhalten. Leistungsberechtigt sind sie zudem nur dann, wenn der Streit bei Versicherungseintritt noch nicht begonnen hat. Daher: Liegt die Kündigung bereits auf dem Tisch, ist es zu spät, um noch einen Berufsrechtsschutz abzuschließen.

Lohnt sich die Versicherung überhaupt?

Zum Pflichtprogramm beim Versicherungsschutz gehört eine Arbeitsrechtsschutzversicherung nicht, sie kann je nach persönlicher Situation aber durchaus sinnvoll sein. Bevor Sie die Versicherung abschließen, lohnen sich daher folgende Überlegungen:

  • Baustein: Es ist nicht möglich, den Berufsrechtsschutz als einzelne Versicherung abzuschließen. Er ist vielmehr ein einzelner Baustein einer Rechtsschutzversicherung, die in der Regel auch die Bereiche Privat und Verkehr mit abdeckt.
  • Risiko: Die individuelle Wahrscheinlichkeit, Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, ist ebenfalls relevant: Wie wahrscheinlich ist der Fall, dass ich irgendwann im Job einen Rechtsbeistand brauche? Gab es schon häufiger Ärger und Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber? Sind bereits andere Beschäftigte gegen das Unternehmen vorgegangen? Ist die Branche „anfällig“ für Rechtsstreitigkeiten?
  • Vorhandener Rechtsschutz: Mitglieder einer Gewerkschaft sind häufig automatisch rechtsschutzversichert.
  • Kostenfaktor: Eine Rolle spielt auch der finanzielle Aspekt: Wie hoch ist der monatliche Beitrag? Passt er in mein Budget? Und wie viel zahle ich effektiv, wenn ich die Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung geltend mache?
  • Sicherheitsaspekt: Wie wichtig ist es mir persönlich, für den Fall der Fälle finanziell abgesichert zu sein? Welche Rolle spielt für mich die Sicherheit?

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Barrierefreies Büro

Barrierefreies Büro: So gelingt Inklusion am Arbeitsplatz

Breite Türen, keine Stolperfallen, die Rampe am Eingang und höhenverstellbare Tische sind nur einige Beispiele für einen barrierefreien Arbeitsplatz. Damit Menschen mit und ohne Behinderung ohne Hindernisse gemeinsam arbeiten können, sind die Anforderungen hoch. Ihren Teil zur Inklusion können (und müssen) Arbeitgeber durch diverse Maßnahmen leisten.

Ganz allgemein: Was bedeutet eigentlich Barrierefreiheit?

Frei von Barrieren – die Bedeutung des Begriffs steckt bereits im Namen. Mit Barrierefreiheit bezeichnet man die Gestaltung verschiedener Lebensbereiche, die frei sind von Hindernissen. Mit anderen Worten: Wichtige Objekte sind für alle Menschen mit oder ohne Behinderung wahrnehmbar, nutzbar, zugänglich und erreichbar. Ein barrierefreier Arbeitsplatz ermöglicht Menschen mit einer Beeinträchtigung überhaupt erst die Teilhabe am Arbeitsleben.

Im Hinblick auf das Thema Barrierefreiheit bezieht sich der Begriff Behinderung vor allem auf körperliche Einschränkungen: Das können sowohl Personen sein, die auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind, als beispielsweise auch jene mit einer Seh- oder Hörbeeinträchtigung. Von Barrierefreiheit profitieren darüber hinaus Menschen, die zum Beispiel durch einen Rollator oder Kinderwagen mobilitätseingeschränkt sind.

Barrierefreiheit am Arbeitsplatz: Diese Pflichten haben Unternehmen

Der barrierefreie Ausbau des Arbeitsplatzes ist nicht immer nur eine gut gemeinte, soziale Extraleistung eines Unternehmens, die Wertschätzung und Toleranz ausdrückt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht dazu sogar eine Verpflichtung. So gibt das Sozialgesetzbuch vor, dass

  • alle privaten und öffentlichen Unternehmen
  • mit mehr als 20 Angestellten
  • 5 Prozent der Stellen
  • an eine Person mit einer Schwerbehinderung vergeben müssen.

Wer diese nicht tut (da beispielsweise der Arbeitsplatz noch nicht barrierefrei ist), steht in der Verpflichtung, eine Ausgleichszahlung zu leisten. Diese finanzielle Leistung kommt dann Integrationsämtern oder Arbeitsagenturen für die Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung zugute.

Gut zu wissen: Das Baurecht in Deutschland sieht bei allen Neubauten von Bürogebäuden vor, diese immer und grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.

So sieht es konkret aus: Das Büro barrierefrei gestalten

Es sind längst nicht nur Treppen, die eine Hürde für Menschen mit einer körperlichen Behinderung darstellen: Unternehmen, die den Arbeitsplatz barrierefrei gestalten, haben einiges zu beachten. Dies sind die wichtigsten Maßnahmen:

Büroräume

  • Alle für die Nutzung relevanten Ausstattungsmerkmale sind so angebracht, dass man sie auch aus einer sitzenden Position erreicht. Dazu gehören unter anderem Türgriffe, Lichtschalter, Fensteröffnungen und Schranktüren.
  • Im Büro ist der Bewegungsradius groß genug, um dort mit einem Rollstuhl drehen und wenden zu können.
  • Die Schreibtischplatte ist mindestens so hoch, dass ein Rollstuhl unterfahren kann. Bestenfalls ist der Schreibtisch höhenverstellbar.
  • Es gibt keine lauten Störgeräusche, die Raumakustik ist angenehm.
  • Barrierefrei bedeutet auch die Bereitstellung technischer Hilfsmitteln, wie beispielsweise Software mit Spracheingabe, Sondertastaturen oder Ersatzgeräte für die Maus.

Außenbereiche

  • Es gibt einen behindertengerechten Parkplatz in der Nähe des Eingangs.
  • Führen Treppenstufen zum Gebäude, geht es nicht ohne Rampen, Aufzüge oder andere stufenlose Zugänge (die Steigung beträgt maximal 6 Prozent).
  • Die Eingangstür lässt sich leichtgängig, bestenfalls mit einem Türöffner, öffnen.

Gebäude

  • Gibt es mehrere Ebenen, dann ist ein Aufzug Pflicht.
  • Der Boden hat keine Stolperfallen. Er ist zudem antistatisch und rutschhemmend.
  • Die Flure sind so breit, dass zwei Personen im Rollstuhl aneinander vorbeikommen.
  • Türen lassen sich für den Notfall auch nach außen entriegeln.
  • Sanitärbereiche bieten ausreichend Bewegungsfreiheit. Seifenspender und Co. sind auch für Rollstuhlfahrende erreichbar. Das WC ist ebenfalls behindertengerecht.
  • Wichtige Hinweise sind groß und kontrastreich gekennzeichnet und bestenfalls auch fühlbar (zum Beispiel durch Brailleschrift oder Reliefs).
  • Sämtliche Bereiche sind ausreichend und hell beleuchtet.
  • Gefahrenbereiche sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip gestaltet und dementsprechend durch mindestens zwei Sinne (meist Sehen und Hören) erkennbar.

Barrierefreie Maßnahmen: Wer zahlt sie?

Zunächst einmal ist es das Unternehmen selbst, das die Kosten für die Maßnahmen zur Barrierefreiheit trägt. In aller Regel gibt es für sinnvolle und notwendige Einrichtungen am Arbeitsplatz aber eine Förderung. Diese beantragen Betriebe beim zuständigen Integrationsamt. Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab – eine komplette Übernahme der Kosten ist möglich. Geht es um personenbezogene Arbeitshilfsmittel (zum Beispiel eine Tastatur für Blinde), kann der Mitarbeitende diese auch selbst beantragen.

Unterstützung gibt es darüber hinaus auch von der Agentur für Arbeit, sofern sich ein Unternehmen bereit erklärt, eine Person mit einer Schwerbehinderung zu beschäftigen. Dazu gehören ein Eingliederungszuschuss, Arbeitshilfen sowie die Kostenübernahme für eine Probebeschäftigung.

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Pendlerpauschale

Geld fürs Autofahren zurückerhalten: die Pendlerpauschale

Die wenigsten Angestellten wohnen in direkter Nachbarschaft zu ihrem Arbeitgeber. Und es ist auch eher die Ausnahme, dass Mitarbeitende 100 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen. All diejenigen, die für ihren Job eine gewisse Strecke bewältigen müssen, können die Fahrtkosten als Pendlerpauschale steuerlich geltend machen.

Pendlerpauschale: Was ist das?

Spätestens bei der jährlichen Steuererklärung werden angestellte Berufstätige mit dem Begriff Pendlerpauschale, auch als Kilometerpauschale bezeichnet, konfrontiert. Es handelt sich dabei um eine steuerliche Vergünstigung, die die Steuerlast der Arbeitnehmer reduziert. Geltend gemacht werden dürfen die Kosten für den Hin- und Rückweg zur Arbeit mit dem Auto und den öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch die Strecke, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt wird, ist von der Steuer absetzbar. Die Pendlerpauschale ist daher eine Anerkennung des (finanziellen) Mehraufwands, der Angestellten für den Weg zur Arbeit entsteht. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG)in § 9.

Steuern sparen dank Kilometerpauschale: wie viel konkret?

Wie hoch ist Pendlerpauschale ausfällt, ist klar festgelegt. Das sind die relevanten Zahlen:

Für jeden vollen Kilometer vom Wohnort bis zur regelmäßigen Arbeitsstätte dürfen für die einfache Fahrt folgende Beträge veranschlagt werden:

  • bis zum 20. Kilometer: 0,30 Euro
  • ab dem 21. Kilometer: 0,38 Euro (2022 bis 2026)

Wer 5 Tage in der Woche arbeitet, kann die Fahrtkosten bis zu 230 Arbeitstage anrechnen. Die Höchstgrenze für die Pendlerpauschale liegt pro Jahr bei 4.500 Euro. Ausgenommen von diesem Maximalbetrag sind Personen, die mit dem privaten Pkw zur Arbeit fahren.

Arbeitnehmenden steht die Wahl des Verkehrsmittels frei. Für die Höhe der Fahrtkostenpauschale spielt es daher keine Rollen, ob Sie mit dem Pkw, dem Bus, dem Fahrrad oder sogar zu Fuß unterwegs waren. Wichtig ist jedoch, immer den kürzesten Weg anzugeben. Wer beispielsweise mit dem Fahrrad lieber durch den Park fährt und dafür einen Umweg in Kauf nimmt, darf die zusätzliche Kilometeranzahl nicht mitrechnen.

Gut zu wissen: Neben Angestellten haben auch Selbstständige die Möglichkeit, von der Pendlerpauschale zu profitieren – natürlich nur, wenn sie ein Büro beziehungsweise einen Arbeitsplatz außerhalb der eigenen vier Wände haben.

Keine Vergünstigung: Wann gibt es keine Pendlerpauschale?

Nicht immer ist es eindeutig, ob die Pendlerpauschale tatsächlich geltend gemacht werden darf. In folgenden Fällen gibt es keine steuerliche Vergünstigung:

  • Der Arbeitgeber übernimmt die Fahrtkosten für den Arbeitnehmer, zum Beispiel mit einem Ticket für den öffentlichen Nahverkehr oder mit einem Dienstwagen.
  • Die Person arbeitet an wechselnden Orten und hat keinen festen, regelmäßigen Arbeitsplatz.
  • Sie bilden Fahrgemeinschaften und nutzen kein eigenes Fahrzeug.
  • Veranschlagt werden nur Fahrten zum Arbeitsplatz, die beruflich (und nicht privat) bedingt sind.

Quittungen aufbewahren: Welche Nachweise muss ich vorlegen?

Damit Sie in den Genuss der Steuerermäßigung kommen, benötigt das Finanzamt folgende Angaben:

  • die Adresse des Arbeitsplatzes
  • die Anzahl der Arbeitstage pro Woche und pro Jahr
  • die Zahl der versäumten Tage durch Krankheit und Urlaub
  • die einfache Entfernung zum Arbeitsplatz (in vollen Kilometern)

Nachweise verlangt das Finanzamt in der Regel nicht (sofern die jährliche Kilometerzahl 15.000 nicht überschreitet). Dennoch sollten Sie Bahn- und Parktickets, Tankbelege und Bescheinigungen vom Arbeitgeber unbedingt sorgfältig aufbewahren. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, lohnt es sich zudem, ein Fahrtenbuch zu führen. Das Finanzamt hat das Recht, im Rahmen einer Prüfung jederzeit Einsicht in die Unterlagen zu verlangen.

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Kinder Entlastung

Kinderfreibetrag: Wann es für Eltern diese steuerliche Vergünstigung gibt

Dass Kinder eine Menge Geld kosten, weiß jeder, der eigenen Nachwuchs hat. Aber während die Ausgaben für Eltern deutlich höher sind als für Singles, wächst ihr Einkommen nicht automatisch mit. Eine gewisse finanzielle Unterstützung gibt es jedoch vom Staat. Neben Elterngeld und Kindergeld gehört dazu auch der Kinderfreibetrag. Dank ihm bleibt Arbeitnehmenden mehr vom Bruttogehalt.

Kinderfreibetrag: Was bedeutet das?

Der Begriff Kinderfreibetrag ist im deutschen Steuerrecht zu finden: Ziel und Zweck ist es, Eltern steuerlich zu entlasten. Hierbei handelt es sich um einen festen Betrag, der bei der Steuererklärung vom Bruttogehalt abgezogen wird. Aufgrund des daraus resultierenden geringeren Einkommens reduziert sich die Steuerbelastung und das Einkommen in der Familie ist höher.

Lohnt sich das? So hoch ist der Kinderfreibetrag

Die Höhe des Kinderfreibetrags ist klar festgelegt und wird alljährlich angepasst. Neben einem Grundfreibetrag gibt es dabei zusätzlich auch einen Freibetrag für einen Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag). Für das Jahr 2024 gelten dabei folgende pauschale Summen unabhängig von der Höhe des Einkommens:

KinderfreibetragBEA-FreibetragGesamtbetrag
beide Elternteile6.384 Euro2.928 Euro9.312 Euro
ein Elternteil3.192 Euro1.464 Euro4.656 Euro

Wer bekommt den Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag steht zunächst einmal allen berufstätigen Eltern zu. Konkret gilt dieser Anspruch

  • ab der Geburt des Kindes (dem Monat der Geburt)
  • für jedes einzelne Kind (je mehr Kinder, desto höher der Freibetrag)
  • für alle minderjährigen Kinder
  • für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die sich in der Ausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales/ ökologisches Jahr absolvieren
  • für Kinder mit einer Behinderung über das 25. Lebensjahr hinaus
  • für alle leiblichen, Pflege- und Adoptivkinder
  • für alle Eltern, die Kindergeld beziehen

Konkurrenz zum Kindergeld: Was ist sinnvoller?

Wie bei so vielen Dingen im Leben gibt es auch beim Kinderfreibetrag ein großes Aber: Schließlich handelt es sich um eine Entweder-oder-Lösung. Tatsächlich gibt es vom Vater Staat nur eine der beiden Unterstützungen – und zwar jeweils diejenige, die für die Eltern im individuellen Fall günstiger ist.

Dabei müssen Sie nicht selbst zum Taschenrechner greifen. Vielmehr übernimmt das Finanzamt die sogenannte Günstiger-Rechnung und verrechnet bei Bedarf die Beträge automatisch. Die Einkommensgrenze, ab der der Kinder-Freibetrag die bessere Option ist, liegt bei rund 80.000 Euro Jahreseinkommen für Paare beziehungsweise 40.000 Euro für Alleinerziehende.

Zum Vergleich: Das Kindergeld beträgt pauschal pro Kind 250 Euro pro Monat.

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Arbeitgeber bewerten

Kritische Worte erlaubt? Den Arbeitgeber im Internet bewerten

Hat der Arbeitgeber tatsächlich so viel zu bieten, wie er mir in der Stellenausschreibung weismachen will? Um sich einen ersten Eindruck von einem Unternehmen zu machen, verschaffen Bewertungen auf Online-Plattformen Bewerbern eine gute Orientierung. Doch dürfen aktuelle und ehemalige Arbeitnehmer hier eigentlich kritische Worte finden? Was ist erlaubt und bei welchen Äußerungen ist Vorsicht geboten?

Der Hintergrund: Darum sind Online-Bewertungsplattformen so beliebt

„Auf Teamwork legt man im Unternehmen viel Wert, dabei wird die Leistung der einzelnen Mitarbeitenden aber nicht immer gesehen“ oder „Das Unternehmen hat sich nachhaltiges Wirtschaften auf die Fahnen geschrieben. Leider gibt es für die Angestellten aber keinen Zuschuss für den öffentlichen Nahverkehr. Dafür stehen viele Mitarbeiterparkplätze auf dem Firmengelände zur Verfügung.“ Dies sind nur einige Beispiele für Bewertungen, die Angestellte auf Plattformen wie kununu hinterlassen.

Diese persönlichen Eindrücke und individuellen Erfahrungen bieten einen subjektiven Einblick in die Unternehmenskultur. Gleichzeitig beeinflussen sie zu einem nicht unerheblichen Teil die Außenwahrnehmung des Betriebs als Arbeitgeber. Sie sind daher vor allem für Bewerber und potenzielle neue Arbeitnehmer interessant, um sich transparent über ein Unternehmen zu informieren.

Letztlich können auch Unternehmen selbst die Bewertungen als Feedback verstehen, um an möglichen Verbesserungen arbeiten. Letztlich trägt dies zu einer höheren Zufriedenheit der Belegschaft und in der Folge zum guten Ruf als Arbeitgeber bei.

Wenn kritische Worte den Ruf schädigen: die Nachteile

Die im Internet für alle frei zugänglichen Bewertungen haben auch ihre Schattenseiten. Denn äußern sich aktuelle oder ehemalige Arbeitgeber kritisch, ist dies für ein Unternehmen immer ein Schuss vor den Bug – vor allem dann, wenn sich negative Kommentare häufen. Letztlich ist die Gefahr einer Rufschädigung für einen Arbeitgeber hoch.

Zu berücksichtigen ist zudem, dass es sich immer um eine subjektive Bewertung handelt, die nicht unbedingt die Meinung der gesamten Belegschaft widerspiegelt. Auch kann es schnell passieren, dass Situationen aus dem Zusammenhang gerissen werden und letztlich nur die halbe Wahrheit zu lesen ist. Im schlechten Fall führt dies dann dazu, dass potenzielle neue Mitarbeitende einen schlechten Eindruck von dem Unternehmen bekommen und sich lieber gar nicht mehr dafür bewerben – unabhängig davon, ob die Aussagen in der Bewertung der Wahrheit entsprechen oder nicht.

Bitte fair bleiben: Diese Regeln gelten für die Bewertung

Aus Fairness und nicht zuletzt als Schutz vor rechtlichen Konsequenzen sind Arbeitnehmer gut beraten, sich an einige Regeln zu halten, wenn sie eine öffentliche Bewertung abgeben. Diese sollten auch dann gelten, wenn man seine Meinung anonym und ohne Klarnamen abgibt:

  • Eine Meinung ist immer subjektiv und sollte daher auch immer aus der eigenen Perspektive und niemals verallgemeinernd geäußert werden. Legitim ist daher die Äußerung „Ich werde schlecht bezahlt“, während die Aussage „Die Bezahlung im Unternehmen ist unterirdisch“ keine gute Idee ist.
  • Ein absolutes No-Go ist es, Namen von Vorgesetzten oder Kollegen sowie private Daten zu nennen – ganz gleich in welchem Zusammenhang.
  • Auch wenn die Bewertung die eigene Meinung wiedergibt, muss man immer bei der Wahrheit bleiben. Wer Fakten nennt, sollte diese im Zweifel auch belegen können.
  • Betriebsgeheimnisse sind genau das, wonach sie sich anhören – Geheimnisse. Es versteht sich daher von selbst, dass diese in Bewertungen nichts verloren haben.
  • Eine Bewertung wird bestenfalls nicht in einer Situation verfasst, in der die Emotionen gerade hochkochen. Das Risiko ist ansonsten hoch, dass man Dinge äußert, die man später bereut. Gleiches gilt für die Wortwahl: Ohne Wut im Bauch fällt es leichter, möglichst neutral zu formulieren.
  • Auf Äußerungen, die den Ruf eines Unternehmens schädigen können, verzichten Arbeitnehmer lieber grundsätzlich.

Die Grenzen überschreiten: Diese Konsequenzen drohen

In der scheinbaren Anonymität des World Wide Web fällt es vielen Menschen leicht, ihren Unmut zu äußern. Bevor sie ein klärendes Gespräch mit ihrem Chef suchen, machen sie ihrem Unmut lieber auf den Bewertungsplattformen Luft. Das ist jedoch keine gute Idee: Verbale Angriffe, die den Ruf des Unternehmens schädigen und nicht der Wahrheit entsprechen, können einerseits das bestehende Arbeitsverhältnis gefährden und sogar eine Kündigung nach sich ziehen. Andererseits drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen und hohe Schadensersatzforderungen.

Aber ich gebe meinen Namen doch gar nicht an, was soll mir da schon passieren? Dieser Irrglaube kann für Menschen, die ihre Meinung unzensiert posten, ein folgenschwerer Fehler sein. Denn tatsächlich haben Unternehmen unter besonderen Voraussetzungen ein Auskunftsrecht. Das ist vor allem dann der Fall, wenn (ehemalige) Mitarbeitende nachweislich nicht der Wahrheit entsprechende Behauptungen aufstellen, Personen beleidigen oder Betriebsgeheimnisse ausplaudern.

Der Betreiber der Bewertungsplattform muss jetzt zunächst prüfen, ob die jeweilige Person, die hinter einem Nickname steht, auch tatsächlich bei dem Unternehmen gearbeitet hat. Im Zweifel ist er sogar verpflichtet, den Namen dann auch mitteilen. Es versteht sich von selbst, dass in diesen Fällen natürlich auch die Bewertung gelöscht wird. Angestellte sind daher gut beraten, sich vorher gut zu überlegen, was sie öffentlich über ihren Arbeitgeber preisgeben – und was lieber nicht.

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Fotos posten

Der Arbeitsplatz auf Social Media: Darf ich Fotos vom Job posten?

Ein Foto mit den Kollegen am Schreibtisch, ein Selfie vom anstrengenden Teammeeting oder der Schnappschuss von der Weihnachtsfeier – Bilder sind schnell aufgenommen und hochgeladen, nicht zuletzt, um andere am eigenen Leben teilhaben zu lassen. Doch ist es überhaupt erlaubt, Fotos vom Arbeitsplatz auf Social Media zu posten?

Die rechtliche Seite: Kann der Arbeitgeber das Posten von Fotos verbieten?

Ein Selfie mit einem Guten-Morgen-Gruß direkt aus dem Büro ist mit einem Klick gemacht und ebenso zügig bei Instagram, Facebook und Co. hochgeladen. Was soll schon dabei sein, mögen sich einige Arbeitnehmende jetzt fragen und Aufnahmen wie diese regelmäßig veröffentlichen. Tatsächlich kann sehr wohl einiges „dabei sein“: Der Arbeitgeber hat aufgrund seines Haus- und Weisungsrechts nämlich das gute Recht, ein Veto einzulegen und das Teilen von Fotos vom Arbeitsplatz zu untersagen. Möchte ein Unternehmen grundsätzlich nicht öffentlich auf Bildern präsent sein, kann eine entsprechende Regelung bereits im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Es reicht aber auch bereits eine mündliche Ansage vom Chef, dass er mit Fotos nicht einverstanden ist.

Arbeitnehmende sind gut damit beraten, sich an den Wunsch beziehungsweise die Weisung zu halten. Wer dies wider besseres Wissen nicht tut, riskiert nicht nur einen Rüffel, sondern auch eine Abmahnung und im wiederholten Fall sogar eine Kündigung.

Ohne klare Ansage: Welche Regeln jetzt gelten

Eine klare gesetzliche Regelung, die das Fotografieren am Arbeitsplatz inklusive des anschließenden Postens verbietet, gibt es tatsächlich nicht. Aber selbst wenn der Vorgesetzte keine deutliche Ansage gemacht hat, sind Angestellte dennoch gut beraten, sich im Vorwege abzusichern, nachzufragen und um Erlaubnis zu bitten. So lassen sich Missverständnisse und Unstimmigkeiten im Vorwege direkt vermeiden.

Wichtig zu wissen ist zudem, dass unabhängig von einem Verbot des Vorgesetzten, einige Fotos am Arbeitsplatz grundsätzlich unter die Rubrik No-Go fallen. Es gelten folgende Regelungen:

  • Sind auf den Fotos andere Personen, zum Beispiel Kollegen oder Mitarbeitende, abgelichtet, bedarf es deren ausdrückliches Einverständnis, wenn Sie diese Aufnahmen verschicken und verbreiten wollen. Dieses sogenannte Kunsturhebergesetz gilt übrigens auch im privaten Bereich.
  • Sind auf dem Bild gewollt oder ungewollt sensible Daten und Informationen erkennbar, hat der Arbeitgeber allen Grund, wütend zu sein. Achten Sie daher unbedingt auch auf die scheinbaren Kleinigkeiten, die auf dem Bild mit abgebildet sind (zum Beispiel auf einem Computerbildschirm).
  • Gleiches gilt für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: Es sollte sich von selbst verstehen, dass Bilder aus der Produktionshalle oder einem Labor nichts bei Social Media zu suchen haben. Im schlimmsten Fall verrät man der Konkurrenz bestimmte Herstellungsverfahren oder Marktstrategien.
  • Das Foto sollte niemals eine versteckte oder offensichtliche Kritik am Arbeitgeber enthalten. Selbst dann, wenn ein Spruch unter dem Foto „Viele Grüße aus dem Büroknast“ eher lustig als angreifend gemeint ist, bedeutet das nicht, dass dieser legitim ist – und beim Arbeitgeber gut ankommt.

Fotos von Mitarbeitenden: Darf ich auch ein Veto einlegen?

Was für die Mitarbeitenden gilt, daran hat sich auch das Unternehmen zu halten. Fotos und Videos von den Angestellten aufzunehmen und womöglich noch auf der Internetseite oder dem YouTube-Kanal zu veröffentlichen, ist ebenfalls nur dann zulässig, wenn ein ausdrückliches Einverständnis vorliegt. Eine mündliche Zustimmung ist grundsätzlich ausreichend. Auf der sicheren Seite ist man jedoch, wenn die Angestellten vorab ein entsprechendes Schriftstück unterschrieben haben.

Gut zu wissen: Sollte dem Mitarbeitenden nachweislich bekannt sein, dass der Arbeitgeber aufgenommene Fotos veröffentlicht, dann muss er proaktiv ein Veto einlegen, wenn dies nicht gewünscht ist. Das Schweigen kann sonst als Einverständnis interpretiert werden.

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Vorstellungsgespräch verschieben

Das Vorstellungsgespräch verschieben: Kostet mich das den Job?

So sehr hat man darauf gehofft und nun ist sie endlich angekommen: die Einladung zum Vorstellungsgespräch für den absoluten Traumjob. Die erste große Freude wird jedoch getrübt bei einem Blick auf den Termin, da dieser so gar nicht zu den eigenen Plänen passt. Ist es jetzt legitim, das Gespräch zu verschieben oder katapultieren sich Bewerber damit direkt ins Aus?

Auf den Grund kommt es an: Wann Absagen legitim sind

Eine pauschale Antwort, ob die Bitte zur Terminverschiebung Bewerbende den Job kostet, gibt es nicht. Vielmehr kommt es auf die Einstellung des Unternehmens beziehungsweise des Personalers und vor allem auf den Grund der Absage an. Diese Begründungen sind in der Regel legitim und nachvollziehbar und stoßen daher auf Verständnis:

  • Ein beruflicher Termin im aktuellen Job kollidiert mit dem Termin zum Vorstellungsgespräch.
  • Der Termin liegt mitten in der Arbeitszeit und Ihr Arbeitgeber bewilligt keinen halben Tag Urlaub (zum Beispiel durch eine Urlaubssperre oder eine Krankheitswelle).
  • Im privaten Bereich steht genau zu diesem Datum ein wichtiger Termin an: Eine Verschiebung rechtfertigen zum Beispiel eine Beerdigung, die Trauung des besten Freundes oder der Geburtstag des eigenen Kindes.
  • Natürlich ist auch eine akute Erkrankung ein triftiger Grund für eine Absage. Auch wenn der Nachwuchs fiebert, können Eltern mit einem guten Gewissen den Bewerbungstermin verschieben.

Lieber nicht: Diese Gründe kommen nicht gut an

Auf der anderen Seite gibt es auch Gründe, die bei den wenigsten Personalern auf Verständnis stoßen und unter Umständen tatsächlich für ein schnelles Aus sorgen. Bei diesen Begründungen ist Vorsicht angesagt:

  • Wie der Zufall es will, steht genau an dem Datum ein anderes Vorstellungsgespräch an. Auch wenn Sie natürlich nur einen der beiden Termine wahrnehmen können und eine Terminverschiebung grundsätzlich legitim ist, sollten Sie es in diesem Fall mit der Wahrheit nicht ganz so genau nehmen und diese Begründung lieber nicht angeben. Ansonsten entsteht beim potenziellen neuen Arbeitgeber schnell der Eindruck, dass er nur die zweite Wahl ist.
  • Sie planen an dem Tag einen kurzen Spontanurlaub und ziehen diesen dem Bewerbungsgespräch vor. Selbst bei einem lange geplanten Urlaub könnten einige Personaler die Nase rümpfen. Wer aktiv auf Jobsuche ist, verreist daher lieber nicht zeitgleich in den dreiwöchigen Aktivurlaub: Das Risiko ist zudem hoch, dass während ihrer Abwesenheit bereits ein anderer Bewerber das Rennen macht.
  • Die Zahnreinigung beim Zahnarzt, eine Kontrolluntersuchung beim Hausarzt oder der Besuch beim Physiotherapeuten sind mit Sicherheit wichtige Termine, sie rechtfertigen jedoch nicht die Absage eines Bewerbungsgesprächs. Hier gilt: Besser den Vorsorgetermin verschieben.

Um Terminverschiebung bitten: So geht es richtig

Etwas Fingerspitzengefühl ist schon gefragt, wenn es darum geht, eine offizielle Einladung zunächst einmal abzulehnen und sich nicht alle Chancen zu verbauen, den Job dennoch zu erhalten. Für das richtige Vorgehen sind folgende Tipps hilfreich:

  • Die Absage sollte zeitnah nach Eingang der Einladung erfolgen. Zögern Sie daher nicht lange und geben Sie der Personalabteilung kurzfristig ein Feedback, dass Ihnen der Termin nicht passt. Auf diese Weise betonen Sie, wie wichtig Ihnen der Job ist. Für den Fall einer Erkrankung gilt dies natürlich nicht.
  • Sagen Sie bestenfalls telefonisch ab. Auf diese Weise stellt man sicher, dass Ihr Anliegen auch tatsächlich angekommen ist. Außerdem erhalten Bewerbende direkt ein Gefühl dafür, wie die Terminverschiebung aufgenommen wird. Alternativ ist es auch legitim, den Änderungswunsch per E-Mail zu äußern. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass kurzfristig eine Reaktion erfolgt. Kommt in einer angemessenen Zeit keine Antwort, dann führt kein Weg an einem Anruf vorbei.
  • Ein absolutes No-Go ist es, einfach ohne eine Begründung abzusagen. Um Verständnis beim Gegenüber zu bekommen, müssen Sie einen plausiblen und nachvollziehbaren Grund in kurzen Worten angeben. Im Zweifel greifen Sie zudem lieber zu einer Notlüge (zum Beispiel bei einem zweiten Vorstellungsgespräch) anstatt gar nichts zu sagen.
  • Die Bitte um eine Terminverschiebung ist so formuliert, dass die Freude über die Einladung und das Bedauern über die Absage klar zum Ausdruck kommt. Wichtig ist es zudem, direkt um einen Alternativtermin zu bitten. Garantiert kommt es jetzt gut an, direkt zwei bis drei Vorschläge parat zu haben. Planen Sie nun so, dass beim neuen Termin wirklich nichts dazwischenkommt.

Wer entsprechend vorgeht und einen guten Grund im Gepäck hat, sollte nicht mit Nachteilen im Bewerbungsprozess rechnen. Recruiter wissen, dass Bewerber auch andere Prioritäten haben können, vor allem dann, wenn sie im eigenen Job noch eingespannt sind. Dementsprechend bitten sie zur Sicherheit auch gerne um eine Terminbestätigung.

Ist auf der anderen Seite dagegen gar kein Verständnis vorhanden, darf man sich als Bewerber durchaus fragen, ob dieser Arbeitgeber wirklich der richtige ist. Das Risiko wäre hoch, dass sich die Inflexibilität auch im späteren Arbeitsalltag bemerkbar gemacht hätte.

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Langeweile

Nichts zu tun im Job: Was muss ich jetzt tun?

Das E-Mail-Postfach bleibt leer und das Telefon stumm. Die Aufgaben für die Woche sind bereits am Montag erledigt, neue Herausforderungen sind nicht in Sicht – was für die einen die entspannte Traumvorstellung von Arbeit ist, kann für die anderen ganz schön frustrierend und ziemlich langweilig sein. Was zu tun ist, wenn man bei der Arbeit (fast) nichts zu tun hat, hängt vor allem von der individuellen Einstellung ab.

Traumjob: Langweiler

Wenn tagein, tagaus die größte Herausforderung darin besteht, den Computer morgens hoch- und abends wieder herunterzufahren und zwischendurch mit Ausnahme von kleineren Aufgaben keine wirkliche Arbeit gemacht werden muss, ist das für die eine Fraktion der arbeitenden Bevölkerung die Traumvorstellung eines Jobs schlechthin. Am besten ist dieser Zustand natürlich, wenn man sogar noch im Homeoffice ist und nebenbei noch ganz andere Sachen erledigen kann.

Die rechtliche Seite: Muss ich nach Arbeit fragen?

Wer nichts zu tun hat, den plagt schnell das schlechte Gewissen. Schließlich erhält man für den Job ja Geld, ohne dafür eine wirkliche Gegenleistung zu erbringen. „Betroffene“ fragen sich deshalb, ob sie die Vorgesetzten über die fehlende Arbeit informieren müssen. Aus rechtlicher Sicht ist dies tatsächlich nicht nötig: Schließlich ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, den Tätigkeitsbereich der Angestellten festzusetzen und zu gestalten. Dementsprechend haben sie auch dafür Sorge zu tragen, dass ihre Mitarbeitenden feste Aufgaben haben, die sie bewältigen müssen.

Aus moralischer Sicht sieht es dagegen etwas anders aus: Eine kurze Info, dass derzeit nicht viel los sei und man gerne neue Aufgaben übernehme, ist gegenüber der Führungskraft nur fair. Vor allem dann, wenn man im Homeoffice arbeitet oder die Vorgesetzten den Arbeitsplatz nicht in unmittelbarer Nähe haben, sprechen unausgelastete Angestellte am besten offen aus, dass sie gerade nicht unter der enormen Arbeitsbelastung zusammenbrechen. Allein die Tatsache, dass der Chef irgendwann selbst bemerkt, dass seine Mitarbeitenden nicht genug zu tun haben, sollte eine gute Motivation sein, den Mund proaktiv aufzumachen.

Keine Arbeit und was nun? Die Alternativen

Wenn es nicht die Arbeit ist, die den Angestellten zwischen 9 und 17 Uhr erfüllt, was ist es dann? Die Zeit lässt sich mit vielen anderen Beschäftigungen füllen. Wie wäre es zum Beispiel damit, im Homeoffice den Hausputz zu erledigen, bis die eigenen vier Wände auf Hochglanz poliert sind? Vielleicht ist sogar der Einkauf im Supermarkt drin? Wer im Büro am Schreibtisch sitzt, findet bestimmt auch eine Beschäftigung: im Netz surfen, auf Online-Shoppingtour gehen oder die sozialen Medien unsicher machen? Lieber nicht!

Selbst wenn es nicht genug Arbeit gibt, ist es definitiv nicht zulässig, während der Arbeitszeit private Dinge zu erledigen. Wer sich nicht daran hält, begeht Arbeitszeitbetrug. Und das kann nicht nur eine Abmahnung nach sich ziehen, sondern sogar zu einer Kündigung führen.

Keine gute Idee ist es darüber hinaus, die bestehende Arbeit endlos in die Länge zu ziehen. Gleiches gilt für die Methode des Vortäuschens, schwer beschäftigt zu sein, obwohl man eigentlich nur die Akten von links nach rechts schiebt. Dieses Verhalten ist vor allem für die betroffenen Angestellten selbst anstrengend. Die Bemühung, die Unterforderung nicht zu zeigen, verlangt häufig einiges an Einfallsreichtum und Energie ab. Und unter dem Strich bleibt wahrscheinlich nur Stress und noch mehr Unzufriedenheit.

Der Albtraum: Nichts los im Job

Neben der Fraktion „Nix los im Traumjob“ gibt es auch diejenigen, für die fehlende Aufgaben und Herausforderungen bei der Arbeit der größte Albtraum sind. Und das hat mehrere gute Gründe: Acht Stunden pro Tag können sich schließlich ziemlich in die Länge ziehen, wenn man ständig auf die Uhr schaut. Hinzu kommen die fehlenden Erfolgserlebnisse und die mangelnde Wertschätzung, die zu Frust, Unterforderung und Unzufriedenheit führen. Das Gefühl, überhaupt nicht gebraucht zu werden, kann sich gar in Verstimmungen und sogar Depressionen äußern. Unter Umständen kommen noch Existenzängste hinzu – wenn das Risiko besteht, den Job aufgrund des unzureichenden Arbeitsaufkommens zu verlieren.

Die Situation ändern – und endlich arbeiten

Wer sich daher unterfordert fühlt, sucht daher so oder so lieber früher als später das Gespräch mit den Vorgesetzten. Je nach Tätigkeitsbereich ist es dabei empfehlenswert, den Ist-Zustand so realistisch wie möglich zu schildern und gleichzeitig die deutliche Bereitschaft zu zeigen, etwas an der Situation ändern zu wollen. Im Idealfall haben Sie sogar schon konkrete Vorschläge und Ideen parat, welche Aufgaben und Projekte Sie übernehmen oder in welchen Bereichen Sie Kollegen unter die Arme greifen könnten. Unter Umständen signalisieren motivierte Mitarbeitende zudem, ihre Arbeitszeiten bei Bedarf etwas anzupassen – und beispielsweise in Zeiten mit einem hohen Arbeitsaufkommen etwas mehr zu arbeiten, während man in anderen Zeiten auch mal einige Tage frei hat.

Das Schlimmste, was passieren kann …

Darüber hinaus sind Betroffene gut beraten, auch immer die Option B im Hinterkopf zu haben. Schließlich ist es durchaus möglich, dass tatsächlich nicht genug Arbeit vorhanden ist (auch nicht in anderen Bereichen) und die eigene Arbeitskraft vielleicht gar nicht mehr notwendig ist. In dem Fall besteht die Gefahr, dass man die Führungskraft mit der Nase auf diesen Zustand stößt und diese sich in der Folge von dem Mitarbeitenden trennt. Dieses Szenario stellt jedoch den eher selteneren Worst Case dar. Andersherum darf man sich aber selbst fragen, ob man in dem Job überhaupt noch arbeiten möchte und eine Kündigung vielleicht die bessere Option ist. Halten Sie sich jetzt vor Augen, dass es garantiert einen besseren Job gibt, der den eigenen Ansprüchen besser gerecht wird.

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Arbeitsproben

Mit Arbeitsproben überzeugen: Darauf ist bei der Auswahl zu achten

Bei einem Vertriebsjob werden sie selten gefordert. Schwierig dürfte es zudem bei einem Koch oder Buchhalter werden und auch ein HR-Recruiter bewirbt sich in der Regel ohne sie. Dafür gibt es viele andere Jobs, in denen Arbeitsproben ein fester Bestandteil der Bewerbung sind – und als Leistungsnachweis einen wichtigen Teil dazu beitragen, von sich selbst zu überzeugen.

Was genau sind Arbeitsproben?

Bei einer Arbeitsprobe handelt es sich um einen Nachweis über die in vorherigen Jobs erbrachten Leistungen. In einigen Bereichen gehören sie standardmäßig zu einer Bewerbung, sie werden in der Regel aber auch explizit über die Stellenausschreibung gefordert.

Im Gegensatz zum Anschreiben und zum Lebenslauf sind die Arbeitsproben weniger theoretisch. Vielmehr geben sie von der ganz praktischen Seite Aufschluss darüber, was eine Person tatsächlich kann und bereits geleistet hat. Arbeitsproben untermauern die bereits im Anschreiben genannten Fähigkeiten und Fertigkeiten. Sie können nicht zuletzt das Zünglein an der Waage sein, wenn es darum geht, sich für einen Kandidaten zu entscheiden.

Welche Formen von Arbeitsproben gibt es?

In folgenden Berufen und Bereichen sind Arbeitsproben ein fester Bestandteil der Bewerbung:

  • Journalisten / Autoren / Texter: Textproben, veröffentlichte Werke, Artikel, Berichte, etc.
  • Fotografen: Fotos
  • Künstler: Bilder, Skulpturen, etc.
  • Handwerker: Werkstücke
  • Grafiker / Designer: Entwürfe, Grafiken, Poster, Broschüren
  • Modells: Setcards, Fotos
  • Softwareentwickler: Apps, Programme, Spiele, etc.
  • Architekten / Ingenieure: Modelle, Entwürfe, Skizzen
  • Wissenschaftler: Fachpublikationen
  • Entwickler: Prototypen
  • und weitere

Überzeugen mit eigenen Leistungsnachweisen: wichtige Tipps

Damit die Arbeitsproben tatsächlich als Werbung in eigener Sache genutzt werden können und im besten Fall zu einer Einladung zum Vorstellungsgespräch verhelfen, sind folgende Tipps hilfreich:

die optimale Anzahl

Wenn nicht explizit eine bestimmte Vorgabe gemacht wird, dann sind sie mit drei bis vier Arbeitsproben gut beraten. Damit haben die Personaler eine optimale Grundlage, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Wer nur eine mitschickt, der suggeriert, nicht besonders viel geschafft oder etwas zu verbergen zu haben. Zu viele Arbeitsproben wirken dagegen schnell überheblich. Sie machen die Unterlagen zudem unübersichtlich und rauben nur Zeit bei der Durchsicht.

die Aktualität

Je aktueller die Unterlagen sind, desto besser kommen sie an. Der potenzielle Arbeitgeber möchte sich schließlich über den jetzigen Fähigkeitsstand einen Überblick verschaffen. Wer lediglich Arbeitsproben mitschickt, die mehrere Jahre alt sind, vielleicht sogar Jahrzehnte, erweckt den Eindruck, dass er danach nichts mehr erreicht hat.

die Form

Ein Werkstück oder Kunstwerk per Post mitzuschicken, dürfte in den allerwenigsten Fällen verlangt werden. Um sich vor Verlust oder Beschädigung zu schützen, geben Sie grundsätzlich für eine Bewerbung niemals das Original aus den Händen. Arbeitsproben stellen Bewerber stattdessen als Kopien in Form von Fotos, Bildern, Videos oder Texten zur Verfügung.

In der Bewerbung hängen Sie diese bestenfalls als (schreibgeschütztes) PDF-Dokument an. Zu achten ist hierbei auf die maximale Dateigröße, die 3 bis 4 MB nicht überschreiten sollte. Weniger Platz in Anspruch nehmen Hyper- oder Download-Links. Hier gilt: Diese sind wirklich zielführend (keine Falschschreibungen) und bestenfalls nicht zu lang.

Abhängig von der gewählten Form ist es unbedingt empfehlenswert, die Arbeitsproben zu beschriften und explizit auf die eigene Person als Urheberin hinzuweisen. Dies sieht nicht nur professionell aus, sondern dient auch als Schutz vor einem möglichen Datenmissbrauch.

die Auswahl

Wer mit den Arbeitsproben Überzeugungsarbeit leisten will, der nimmt nicht wahllos irgendwelche Leistungsnachweise, bloß weil sie persönlich gefallen, sondern legt etwas mehr Wert auf die Auswahl. Wichtig ist, dass Text A oder Grafik B zur künftigen Stelle und zum Unternehmen möglichst gut passen. Für einen Job als Online-Redakteur im Bereich News eignet sich beispielsweise der Artikel über die Abwahl von Bürgermeister XY und weniger die wissenschaftliche Facharbeit zum Thema Heuschrecken.

Darüber hinaus dürfen Sie natürlich gerne etwas Abwechslung ins Spiel bringen: Drei Artikel zu ähnlichen Themen suggerieren, dass Sie wenig flexibel sind und nicht mehr drauf haben. Stattdessen machen sich zusätzlich auch ein kürzerer Bericht, ein Kommentar und eine Reportage gut.

die Anonymisierung

Um im Hinblick auf den Datenschutz auf Nummer sicher zu gehen, verzichtet man besser darauf, vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten in den Arbeitsproben weiterzugeben. Empfehlenswert ist es daher, relevante Angaben zu anonymisieren oder ansonsten vorab die betreffenden Personen um Erlaubnis zu fragen.

Keine Leistungsnachweise gefordert: Soll ich dennoch welche mitschicken?

Geht aus der Stellenausschreibung nicht explizit hervor, dass Arbeitsproben erwünscht sind, dann schicken Bewerber auch besser keine mit. Diese sorgen bei der Sichtung der Unterlagen sonst nur für zusätzlichen (nicht gewünschten) Arbeitsaufwand. Wer sich unsicher oder der Ansicht ist, mit den Nachweisen Pluspunkte zu erhalten, der fragt zur Sicherheit in der Personalabteilung lieber einmal nach.

Keine Arbeitsproben parat: Und jetzt?

Sind Arbeitsproben gefordert, der Bewerber hat jedoch keine vorzuweisen, wird es etwas aufwendiger. Einfach gar nichts mitzuschicken, ist jetzt auf keinen Fall eine Option, da dies von vornherein das Aus bedeuten könnte. Stattdessen gilt es, kreativ zu werden und beispielsweise einfach einen Artikel zu einem aktuellen Thema zu verfassen oder sich ein fiktives Projekt zu überlegen und dieses auszuarbeiten. Der zusätzliche Mehraufwand kann sich auszahlen: Auf Unternehmensseite entsteht schließlich der Eindruck, dass Sie den Job wirklich haben wollen und sich dafür auch aktiv einsetzen.

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Sommermärchen

Sommermärchen 2.0? Büro-Gesprächsthema „EM 2024“

Die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bescherte Deutschland das „Sommermärchen“. Den Weltmeistertitel errang zwar Italien, doch die deutsche Mannschaft erreichte einen ehrbaren dritten Platz im eigenen Land. Bei der UEFA Europameisterschaft 2024, die abermals in Deutschland stattfindet, hoffen viele Fußballfans auf eine mindestens ebenso gute Platzierung der deutschen Elf. Natürlich ist die EM 2024 auch in vielen Büros Gesprächsthema.

Wie können Sie dieses Event am Arbeitsplatz am besten zelebrieren? Wir geben Tipps.

Die EM 2024: Wann und wo wird gespielt?

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 der Männer, offiziell UEFA EURO 2024 genannt, findet vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 in Deutschland statt. Austragungsort des Eröffnungsspiels ist München, wo auch drei weitere Gruppenspiele, ein Achtelfinale und ein Halbfinale, angepfiffen werden.

Das Endspiel findet im Berliner Olympiastadion statt, ebenso wie drei Gruppenspiele, ein Achtelfinale und ein Viertelfinale. Weitere Austragungsorte der insgesamt 51 Spiele sind Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Leipzig und Stuttgart.

Wo gibt es die Spiele zu sehen?

Die Übertragungsrechte für die EM 2024 liegen bei der Telekom. Alle 51 Spiele gibt es live nur bei MagentaTV zu sehen. In einer umfassenden Kooperation mit der Telekom zeigt RTL zwölf Spiele und darf zudem in der Sendung „Schlusspfiff“ Spielzusammenfassungen anbieten.

Zudem haben ARD und ZDF Sublizenzen erworben und zeigen 31 Spiele live, darunter alle Spiele der deutschen Elf, das Eröffnungsspiel, das Halbfinale und das Finale.

EM 2024 im Büro – was ist erlaubt?

Da die EM 2024 in Deutschland stattfindet, werden die Spiele zu vergleichsweise arbeitnehmerfreundlichen Zeiten angepfiffen – zumindest, wenn man einem normalen Bürojob nachgeht. Die Partien starten in der Regel um 15, 18 oder 21 Uhr, die Spiele der deutschen Nationalmannschaft ausschließlich um 18 oder 21 Uhr.

Sitzen Sie zum Anstoß noch am Schreibtisch und möchten die Spiele nicht verpassen? Die Partien im Fernsehen oder per Internet-Stream zu verfolgen, benötigt die ausdrückliche Erlaubnis des Vorgesetzten. Das gilt insbesondere, wenn Sie den Firmenrechner für die Internet-Übertragung nutzen.

Zuwiderhandlungen können zur Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar zur Kündigung führen. Entstehen durch einen Live-Stream Schäden am Firmeneigentum oder behindern Sie Kollegen bei der Arbeit, kann der Betrieb Schadensersatzansprüche geltend machen.

Sich per Live-Ticker auf dem Smartphone über den Spielverlauf zu informieren, kommt nur in Betracht, wenn die private Internetnutzung am Arbeitsplatz erlaubt ist und nicht zu einer Verletzung der Arbeitspflichten führt. Radio-Übertragungen und reine Audio-Streams sind dagegen grundsätzlich erlaubt, sofern sie Ihre Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen und andere Mitarbeiter nicht stören. Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits 1986 entschieden.

Ob Sie im Trikot der Nationalmannschaft zur Arbeit erscheinen dürfen, richtet sich nach den bestehenden Kleidervorschriften und den im Betrieb herrschenden Gepflogenheiten. Beim Anstoßen auf gefallene Tore sind die betrieblichen Regeln zum Alkoholgenuss am Arbeitsplatz zu beachten.

Public Viewing und EM-Partys mit den Kollegen – so feiern Sie die Europameisterschaft am Arbeitsplatz

Um Unmut am Arbeitsplatz zu vermeiden, sollten Sie versuchen, zusammen mit Ihrem Arbeitgeber einvernehmliche Lösungen zu finden. Vielleicht gestattet es der Chef ja sogar, EM-Partys im Büro durchzuführen. Gerade für Spiele, die nach Feierabend stattfinden, bietet sich das an. Entweder brechen alle fußballinteressierten Kollegen gemeinsam zum Public Viewing auf, oder Sie verabreden sich zum gemeinsamen Fernsehen im Büro. Derartige Unternehmungen können zugleich das Zusammengehörigkeitsgefühl im Team stärken.

Möchten Sie die Spiele lieber abseits des Arbeitsplatzes anschauen, besprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten, ob Sie eventuell im Home Office arbeiten können. Dabei sollte natürlich gewährleistet sein, dass Sie wichtige Aufgaben nicht für die EM vernachlässigen.

Möglicherweise erklärt sich Ihr Vorgesetzter auch dazu bereit, während der Europameisterschaft flexible Arbeits- und Pausenzeiten einzuräumen. Arbeiten Sie im Schichtbetrieb, besteht vielleicht auch die Möglichkeit, Schichten mit weniger fußballbegeisterten Kollegen zu tauschen. Kommunizieren und besprechen Sie Ihre Wünsche, lassen sich bestimmt Wege finden, wie Sie möglichst wenige Spiele verpassen.

Wenn der EM-Trubel zu viel wird

Neben hart gesottenen Fußballfans und solchen, die zumindest die Spiele der Nationalmannschaft gebannt verfolgen, gibt es natürlich auch Menschen, die gar nichts mit Fußball am Hut haben.

Gehören Sie dazu, sollten Sie im Sommer ein wenig Verständnis aufbringen: Schließlich ist eine Europameisterschaft in Deutschland ein besonderes Ereignis – und nach einem Monat ist alles wieder vorbei. Wird Ihnen der Trubel zu viel, bitten Sie Ihre Kollegen um Rücksicht und schotten Sie sich ab, indem Sie, falls erlaubt, leise Musik hören.

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Perfekten Arbeitgeber finden

Den perfekten Arbeitgeber finden – so gelingt es

In vielen Bereichen herrscht derzeit Fachkräftemangel. Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass sie bei der Suche nach einem Arbeitgeber so gut wie freie Wahl haben.

Doch worauf sollten Sie eigentlich achten, wenn Sie nach einer neuen Stelle suchen?

Die Suche nach dem perfekten Arbeitgeber: So gehen Sie vor

Gerade für Berufseinsteiger und Branchenwechsler ist es gar nicht so leicht, herauszufinden, welcher Arbeitgeber am besten zu ihnen passt. Wichtig ist, dass Sie sich nicht allein auf die Selbstdarstellung der Unternehmen im Internet und in Hochglanzbroschüren verlassen.

Beziehen Sie Ihre Informationen stattdessen aus möglichst vielen verschiedenen Quellen, um sich ein umfassendes Bild vom jeweiligen Betrieb zu machen. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie hier.

Welche Ansprüche stellen Sie an Ihren zukünftigen Arbeitgeber?

Überlegen Sie sich zunächst, welche Ansprüche Sie eigentlich an Ihren zukünftigen Arbeitgeber und an die Firmenkultur stellen. Anschließend priorisieren Sie diese Ansprüche: Welche Kriterien muss ein Unternehmen Ihrer Ansicht nach erfüllen, bei welchen Punkten sind Sie kompromissbereit?

Typische Kriterien sind zum Beispiel:

  • Soziale Unternehmensverantwortung, Nachhaltigkeit, Umweltschutz
  • Work-Life-Balance
  • Wertschätzung und Kollegialität
  • Abwechslung am Arbeitsplatz
  • Herausfordernde Tätigkeiten
  • Gute Aufstiegschancen
  • Flexibilität

Das Unternehmensprofil

Im nächsten Schritt sollten Sie prüfen, was das Unternehmen Ihnen konkret zu bieten hat. Ein wichtiger Faktor bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber ist natürlich das Gehalt.

Daneben gibt es aber auch noch einige andere Rahmenbedingungen, die Sie beachten sollten:

  • Arbeitszeiten: Handelt es sich bei der ausgeschriebenen Stelle um einen klassischen 9-to-5-Job? Gibt es Gleitzeitregelungen oder Vertrauensarbeit? Ist die Arbeit im Home Office möglich oder wird Präsenz verlangt?
  • Zusatzleistungen: Welche besonderen Leistungen stellt das Unternehmen zur Verfügung? Gibt es etwa einen Firmenwagen, spezielle Sozialleistungen wie eine betriebliche Altersvorsorge oder überdurchschnittlich hohe Boni?
  • Weiterbildungen und Aufstiegschancen: Bietet das Unternehmen firmeninterne Fortbildungen an? Wie ist es um die Aufstiegschancen bestellt?
  • Unternehmensstandort: An welchen Standorten ist das Unternehmen tätig? Gibt es viele firmeninterne Versetzungen? Besteht die Möglichkeit, im Ausland tätig zu sein?
  • Betriebsklima: Welcher Umgangston herrscht im Unternehmen? Wie zufrieden sind die Beschäftigten mit ihrem Job?

Arbeitgebersuche: Informationen im Internet finden

Die meisten Unternehmen wissen, dass sie sich heute möglichst transparent darstellen müssen, um qualifizierte neue Mitarbeiter zu finden. Auf ihrer Firmenwebsite und in den sozialen Medien betreiben sie Employer Branding und beschreiben dort die Firmenkultur und Aufstiegschancen.

Die Unternehmenswebsite sowie die Social-Media-Kanäle des Betriebs sind auch die ersten Informationsquellen, die Sie nutzen sollten. Beachten Sie allerdings, dass sich die Betriebe hier von ihrer Schokoladenseite präsentieren.

Umso wichtiger ist es, zwischen den Zeilen zu lesen. Prüfen Sie zum Beispiel, welche Informationen ein Unternehmen im Gegensatz zur Konkurrenz nicht auf seiner Website aufführt.

Achten Sie auch darauf, wie sich die Firma in den sozialen Medien präsentiert: Herrscht ein lockerer Umgangston oder wird formale Sprache genutzt? Über welche Themen schreiben die Accounts? Wie antworten sie auf die Fragen anderer Nutzer?

Recherchieren Sie auch auf Bewertungsplattformen wie Glasdoor und Kununu. Einige ehemalige Mitarbeiter nutzen solche Plattformen, um Dampf abzulassen, während zufriedene Beschäftige seltener eine Bewertung abgeben. Dennoch können Sie hier viel über Ihren potenziellen Arbeitgeber herausfinden: Welche Punkte werden kritisiert und wie wichtig sind Ihnen diese? Welche Kritikpunkte wiederholen sich? Wie gehen die Arbeitgeber mit der Kritik um? Fallen die Antworten defensiv auf oder zeigt die Führungsetage Bereitschaft, sich mit den negativen Bewertungen auseinanderzusetzen?

Den Wunscharbeitgeber finden: Weitere wichtige Informationsquellen

Sind Sie auf der Suche nach dem perfekten Arbeitgeber, lohnt es sich auch, auf Karrieremessen vorbeizuschauen. Hier können Sie Ihre Fragen direkt an die Personaler oder Mitarbeiter des Betriebs stellen. Bietet das Unternehmen einen „Tag der offenen Tür“, sollten Sie diesen ebenfalls nutzen, um einen ersten Eindruck über den Arbeitsplatz zu gewinnen.

Eine wertvolle Informationsquelle sind zudem Pressemitteilungen zum Unternehmen. Suchen Sie im Internet nach Pressemeldungen aus den vergangenen Monaten. Auf diese Weise erfahren Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen im Betrieb, lernen die Namen von wichtigen Führungspersonen kennen und sehen zugleich, was die Presse am Unternehmen zu kritisieren hat.

Ebenso aufschlussreich ist, wie ein Betrieb auf negative Presse reagiert. Werden Fehler eingeräumt und werden Maßnahmen ergriffen, um Missstände abzubauen? Oder fällt das Unternehmen immer wieder durch PR-Krisen auf? Im letzteren Fall sollten Sie gut überlegen, ob eine Tätigkeit in dieser Firma zukunftsträchtig ist.

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3-5-7-Regel

Die 3-5-7-Regel für die Karriere nutzen

In gehobenen Restaurants gibt es meist die Auswahl aus drei, fünf oder sieben Gängen. Große Blumen binden erfahrene Floristen in ungeraden Zahlen zu Sträußen zusammen. Zeitungen drucken Einleitungen und Zitate häufig in drei, fünf oder sieben Zeilen ab.

Vorher kommt unsere Vorliebe für diese Zahlenfolge? Und wie können Sie die 3-5-7-Regel für Ihre Karriere nutzen? Hier finden Sie Antworten.

Was ist die 3-5-7-Regel?

Die 3-5-7-Regel kommt aus der Zahlenpsychologie und leitet sich aus der menschlichen Vorliebe für ungerade Zahlen ab. Eine rechnerische Begründung, warum uns gerade diese Zahlen positiv erscheinen, gibt es nicht. Sie berühren uns auf einer unterschwelligen Ebene und lösen genau wie Farben, Formen und Töne bestimmte Emotionen aus.

Bei ungeraden Zahlen wie 3, 5 und 7 gegen Psychologen davon aus, dass sie mit einem Gefühl für Harmonie und Schönheit korrespondieren. Arrangements aus drei, fünf oder sieben Gegenständen erscheinen den Betrachtern geordnet und strukturiert. Sie geben uns ein Gefühl von Sicherheit und Stabilität.

Ungerade Zahlen in der Preisgestaltung

Diese psychologische Wirkung ungerader Zahlen machen sich Unternehmen unter anderem bei der Preisgestaltung zunutze. Statt 100 Euro kosten Produkte zum Beispiel 99,95 Euro. Auf Preise wie 9,99 oder 99,99 Euro greifen Händler dagegen meist zurück, wenn Produkte als besonders günstig angepriesen sollen.

Zwar ist der Preis höher als auf 5 Cent gerundete Summen, ein auf 9 Cent endender Preis erscheint uns aber dennoch als „billig“.

Die 3-5-7-Regel bei Präsentationen

Rational begründen lässt sich die menschliche Reaktion auf die 3-5-7-Regel nicht. Sie wirkt auf unser Unbewusstes ein. Aus diesem Grund kommt sie zum Beispiel bei Kundenpräsentationen und der Gestaltung von Konzepten zum Einsatz.

Möchten Sie Ihren Kunden ein neues Produkt präsentieren, gliedern Sie Ihre Präsentation in drei, fünf oder sieben Abschnitte oder Unterpunkte. Für Überschriften empfehlen sich Konstruktionen wie „3 Gründe“, „5 Tipps“ oder „7 Wege“. Für Top-Listen dürfen es in Ausnahmefällen auch einmal zehn Punkte sein.

Die 3-5-7-Regel in der Karriereplanung

Die 3-5-7-Regel können Sie sich auch bei Ihrer Karriereplanung zunutze machen. Anders als in früheren Generationen gehört es heute eher zur Ausnahme, dass Arbeitnehmer ihre komplette Laufbahn in einem Betrieb verbringen. Vielmehr zählen Jobwechsel zur Tagesordnung.

Die 3-5-7-Regel zur Karriereplanung geht von folgenden Prinzipien aus:

  • Sie sollten mindestens drei Jahre auf einer Position verweilen. So lange brauchen Sie, um sich einzuarbeiten und wirklich einen Beitrag zu leisten.
  • Nach fünf Jahren sollten Sie prüfen, ob Ihre aktuelle Positionen Ihnen noch genügend Herausforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Fällt die Antwort negativ aus, könnte die Zeit gekommen sein, um sich nach einem neuen Job umzusehen.
  • Nach sieben Jahren sollten Sie spätestens eine berufliche Veränderung in Betracht ziehen. Über diese Zeitspanne hinweg schleichen sich Routinen in die Arbeit ein, die Karriere stagniert. Weiterhin besteht nun eine höhere Gefahr, dass Arbeitnehmer zu einem Jobwechsel gezwungen werden, da sich das Unternehmen weiterentwickelt und eventuell seine Schwerpunkte verlagert hat.

Vorteile der Karriereplanung nach der 3-5-7-Regel

Berücksichtigen Sie die 3-5-7-Regel bei Ihrer Karriereplanung und wechseln Ihren Job nach spätestens sieben Jahren, soll das mehrere Vorteile mit sich bringen:

  • Mit einem neuen Job können Sie sich beruflich und persönlich weiterentwickeln.
  • Sie brechen aus alten Routinen aus und können eine neue Perspektive einnehmen.
  • Sie stellen sich neuen Herausforderungen und trainieren dadurch Ihre Hard- und Soft Skills.
  • Sie erlernen neues Fachwissen aus Ihrer Branche.
  • Sie können eine Stelle finden, die besser zu Ihren eigenen Ansprüchen und Werten passt.
  • Sie werten Ihren Lebenslauf auf, zumindest, so lange die Jobwechsel einem roten Faden folgen.
  • Sie knüpfen neue Kontakte und bauen Ihr berufliches Netzwerk aus, woraus sich wiederum bessere Aufstiegschancen ergeben.

Jobwechsel gut überlegen und planen

Bei allen Vorteilen sollten Sie natürlich nicht blind der 3-5-7-Regel folgen. Ob sich nach fünf oder sieben Jahren im Betrieb wirklich ein Jobwechsel empfiehlt, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Fühlen Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz wohl und bestehen interne Aufstiegschancen, sollten Sie nicht vorschnell kündigen, nur weil eine Regel das als vorteilhaft ansieht.

In einigen Bereichen, etwa in der Verwaltung oder in der Buchhaltung, ist Konsistenz gefragt und Mitarbeiter bleiben ihrem Arbeitgeber über viele Jahre hinweg erhalten. In schnelllebigen Branchen wie im Marketing oder im IT-Bereich stehen dagegen häufigere Jobwechsel an.

Möchten Sie sich beruflich verändern, sollte dieser Schritt gut geplant sein. Um Fehlentscheidungen zu vermeiden, sollten Sie zunächst überlegen, welche Anforderungen und Wünsche Sie an Ihren neuen Arbeitgeber haben. Welche Rahmenbedingungen sind Ihnen besonders wichtig?

Weiterhin sollten Sie Ihren Lebenslauf auf den aktuellen Stand bringen. Überlegen Sie sich, wie Sie die Motivation für Ihren Jobwechsel im Bewerbungsschreiben am besten begründen und wie Sie Ihre Qualifikationen besonders überzeugend darstellen. Bereiten Sie sich zudem gut auf das Vorstellungsgespräch vor und erstellen Sie einen Katalog an Fragen, die Sie Ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber stellen können.

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Sorgenkind Bildung

Sorgenkind Bildung: Ist die Lage wirklich so dramatisch?

Hilferufe von Lehrern, dramatische Medienberichte und auch der Bildungsmonitor 2023 der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) warnt: Die Bildungsarmut in Deutschland nimmt zu. Seit 2013 sei das Bildungsniveau beständig zurückgegangen, so die Autoren. Zudem habe sich die Abhängigkeit zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft vertieft.

Wie ist es wirklich um den Bildungsstand in Deutschland bestellt? Eine Übersicht.

Bildungsstand in Deutschland: Die Ist-Situation

Informationen über den Bildungsstand der in Deutschland lebenden Menschen gibt das Bundesamt für Statistik heraus.

Laut der letzten Erhebung von 2019 ergeben sich für Personen ab 15 Jahren die folgenden Zahlen:

  • 33,5 Prozent aller über 15-Jährigen verfügen über die Hochschulreife.
  • 28,6 Prozent haben die Haupt- oder Volksschule abgeschlossen.
  • 23,5 Prozent haben einen mittleren Bildungsabschluss erreicht.
  • 6,5 Prozent haben einen Abschluss an einer polytechnischen Oberschule gemacht.
  • Nur 4,0 Prozent haben keinen allgemeinbildenden Schulabschluss.
  • 46,6 Prozent haben eine Berufsausbildung abgeschlossen.
  • 18,5 Prozent verfügen über einen Hochschulabschluss.

Bei genauerer Analyse der Daten zeigt sich, dass die Zahl der Abiturienten und auch die Akademikerquote in Deutschland steigen. Mittlerweile hat mehr als die Hälfte der 20- bis 24-Jährigen Abitur. Im Gegenzug hat jedoch auch der Anteil der Menschen, die über gar keinen Bildungsabschluss verfügen, in den letzten Jahren wieder zugenommen.

Große Unterschiede gibt es beim Bildungsstand der Geschlechter. So verfügen etwa 62,8 Prozent der 20- bis 24-jährigen Frauen ohne Migrationshintergrund über die Fachhochschul- oder Hochschulreife.

Bei den Männern im gleichen Alter sind es 53,1 Prozent. Unter den jungen Frauen mit Migrationshintergrund besitzen 51,1 Prozent die Fachhochschul- oder Hochschulreife, bei den Männern 42,7 Prozent.

Deutschland im internationalen Vergleich

Die steigende Zahl an Abiturienten erscheint zunächst positiv. Doch wie ist es um die Bildung von Deutschlands Kindern und Jugendlichen im internationalen Vergleich bestellt?

Eine vom Münchner ifo Institut durchgeführte Untersuchung kommt zu keinem positiven Ergebnis. Demnach ist in Deutschland der Anteil an Kindern und Jugendlichen, denen es an grundlegenden Kompetenzen im Schreiben, Lesen und Rechnen mangelt, mit 23,8 Prozent relativ groß.

Im internationalen Vergleich steht Deutschland auf Platz 30. Der erste Platz geht an China, wo es nur 6,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler an grundlegenden Kompetenzen fehlt, gefolgt von Macau (6,9 Prozent) und Singapur (8,1 Prozent). Bestes europäisches Land ist Estland auf Platz 4 (10,5 Prozent).

Die Autoren der Studie bezeichnen die Ergebnisse als „beunruhigend“. Die in der Schule vermittelten grundlegenden Fähigkeiten würden die Basis für die späteren Lebenschancen der Kinder legen. Der Lernverlust von einem Drittel Schuljahr bedeute im Durchschnitt ein um 3 Prozent geringeres Erwerbseinkommen über das gesamte Berufsleben hinweg. Das habe auch Auswirkungen auf die Volkswirtschaft. Nach der Berechnung der Autoren könnte der Lernverlust zu einem um durchschnittlich 1,5 Prozent niedrigerem Bruttoinlandsprodukt führen.

Herausforderungen für das deutsche Bildungssystem

Welchen Herausforderungen das deutsche Bildungssystem gegenübersteht, zeigt der 9. Nationale Bildungsbericht 2022. Aktuell gilt es für die Schulen vor allem, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Zudem steigt die Geburtenrate wieder und die Schülerschaft ist deutlich heterogener als früher. Unter anderem kommen Flüchtlinge aus der Ukraine neu in die Klassen.

Eine der wesentlichen Aufgaben für Kitas und Schulen ist daher die Inklusion, nicht nur von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, sondern auch von Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernen Schichten.

Wie der Bildungsbericht der INSM warnt, gelinge dies bisher noch nicht. Die Ergebnisse von Kindern mit Migrationshintergrund und aus bildungsfernen Haushalten hätten besonders stark abgenommen.

Positive Entwicklungen im Bildungssystem

Bei aller Kritik gibt es auch einige positive Meldungen aus dem deutschen Bildungssystem:

  • Die Bildungsausgaben sind gegenüber 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf nun 241 Milliarden Euro gestiegen.
  • Die Zahl der Bildungsteilnehmer stieg im Vergleich zu 2010 um 4 Prozent.
  • Auch die Zahl der formalen Bildungseinrichtungen ist gegenüber 2010 um 4 Prozent gestiegen, insbesondere durch den Ausbau der Kinderbetreuung und Hochschulstandorte.
  • Die Zahl der Ganztagsschulen hat zugenommen und lag im Schuljahr 2020/21 bei 71 Prozent. Im selben Schuljahr nahm mehr als die Hälfte aller Grundschulkinder die Ganztagsbetreuung in Anspruch.

Ebenfalls erfreulich ist, dass die große Mehrheit der jungen Menschen in Deutschland ihrer beruflichen Zukunft positiv entgegenblickt. Das geht aus einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung hervor, deren Ergebnisse im Dezember 2023 vorgestellt wurden.

88 Prozent der Befragten zwischen 14 und 21 Jahren schätzen ihre beruflichen Zukunftsaussichten positiv oder eher positiv ein. Nur rund jeder Zehnte hat negative Erwartungen. Allerdings fühlt sich nur knapp ein Drittel (31 Prozent) der jungen Menschen von der Schule gut oder sehr gut auf das spätere Berufsleben vorbereitet.

Prognose: Es braucht mehr qualifiziertes Lehrpersonal

Um dem wachsenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, ist Deutschland auf gut ausgebildeten Nachwuchs angewiesen. Damit Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Haushalten und mit Migrationshintergrund nicht zurückbleiben, braucht es vor allem qualifiziertes Lehrpersonal.

Wie dem Bildungsbericht 2022 zu entnehmen ist, hat die Zahl des Personals in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung sowie in den allgemeinbildenden Schulen und Hochschulen seit 2010 auch deutlich zugenommen.

Zugleich ist aber die Anzahl der zu betreuenden Kinder gestiegen, wodurch sich die Betreuungsrelation qualitativ kaum verbessert hat. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung im Grundschulbereich wird der Bedarf an Fachkräften weiter steigen.

Die wichtigste Aufgabe für die Sicherung eines hochwertigen Bildungsangebotes sehen die Autoren des Berichts daher in der Personalgewinnung und Personalqualifizierung.

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Captchas

Das sollten Sie über Captchas wissen

„Bitte tippen Sie den Text ein!“ oder „Wählen Sie alle Felder aus, auf denen eine Ampel zu sehen ist.“

Wer im Internet unterwegs ist, trifft früher oder später auf derartige Prüfverfahren. Sogenannte Captchas sollen menschliche Website-Besucher von Bots unterscheiden und auf diese Weise Spam und Datenmissbrauch verhindern.

Hier lesen Sie, was sie über Captchas wissen sollten.

Was ist ein Captcha und wie funktioniert es?

Captcha ist ein Akronym und steht für „Completely Automated Public Turing test to tell Computers and Humans Apart“ (auf Deutsch: vollständig automatisierter öffentlicher Turing-Test, um Computer von Menschen zu unterscheiden).

Der Begriff gibt also gleich den Zweck des Prüfverfahrens an: Mittels Captcha wollen Website-Betreiber feststellen, ob es sich bei Nutzern um echte Menschen oder sogenannte Bots handelt.

Eingesetzt werden sie vor allem für interaktive Website-Elemente, wo sie Spam-Einträge und das automatische Auslesen von Daten verhindern sollen.

Verschiedene Arten von Captchas

Zu Beginn kamen vorrangig textbasierte Captchas zum Einsatz. Sie fordern den Benutzer auf, verzerrte Buchstaben- oder Zahlenreihen zu identifizieren. Ein Problem: Die Verfremdung des Textes erschwert nicht nur Bots das Auslesen, sondern schränkt auch die Lesbarkeit für Nutzer ein.

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Alternativen, die nutzerfreundlicher sind bzw. es sein sollen:

1. reCaptcha

Die reCaptcha-Technologie wurde von Forschern der Carnegie Mellon University entwickelt und 2009 von Google erworben. Einige reCaptchas erfordern nach wie vor die Eingabe von Buchstaben oder Zahlenreihen. Den einzugebenden Text bezieht reCaptcha allerdings aus echten Bildern, zum Beispiel Straßenschildern.

2. reCaptcha Bildertest

Recht weit verbreitet sind reCaptcha Bilderkennungstests. Den Nutzern werden neun bis 16 quadratische Felder mit Fotos präsentiert. Nun müssen sie die Felder auswählen, die ein bestimmtes Motiv zeigen. Stimmt die Antwort mit den Eingaben der meisten anderen Nutzer überein, gilt der Test als bestanden.

3. Audio-Captcha

Als Alternative für Menschen mit visuellen Einschränkungen werden audiobasierte Captchas angeboten. Den Nutzern wird zum Beispiel eine Zahlenfolge vorgespielt, die sie in ein Lösungsfeld eingeben müssen.

4. Mathematische Aufgaben und Logikrätsel

Captchas mit mathematischen Aufgaben und Logikrätseln sollen sich ebenfalls von Menschen mit Einschränkungen lösen lassen. Die Aufgabenstellung kann von Screenreadern ausgelesen werden, was die Zugänglichkeit für Nutzer mit Sehbehinderung verbessert.

5. NoCaptcha reCaptcha

Bei dieser Variante müssen Nutzer lediglich ein Kontrollkästchen neben der Aussage „Ich bin kein Roboter“ anklicken. Die eigentliche Überprüfung läuft im Hintergrund ab: Ein Programm analysiert die Bewegungen des Mauszeigers zum Kontrollkästchen. Weist diese Bewegung Unregelmäßigkeiten auf, wertet das Programm dies als Hinweis, dass es sich um einen menschlichen Nutzer handelt.

Der richtige Umgang mit Captchas

Kein Captcha ist vollkommen sicher. Einigen von künstlicher Intelligenz gesteuerten Bots gelingt es, selbst komplizierte Bilderrätsel zu überwinden. Angreifer nutzen zudem Klickfarmen mit Tausenden von Billigarbeitern, um Captchas auszuhebeln.

Captcha-Anbieter begegnen dem technischen Fortschritt auf dem Gebiet der KI mit immer komplizierteren Prüfverfahren. Diese komplexen Programme machen aber auch menschlichen Nutzern Probleme. Wie eine bereits 2009 veröffentlichte Studie des Unternehmens MOZ gezeigt hat, führt der Einsatz von Captchas dazu, dass durchschnittlich 3,2 Prozent der Website-Besucher abspringen, bevor sie die eigentlich gewünschte Interaktion ausgeführt haben.

Kommen Sie beim Lösen von Captchas gar nicht weiter, können Sie diese mit Browser-Add-Ons überwinden. Für eine Vielzahl von Webbrowsern gibt es Erweiterungen, die Captchas und reCaptchas komplett ausschalten oder für Sie lösen.

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Business Outfit Vinted

Business-Outfits bei Vinted & Co. kaufen?

Wer sich für nachhaltige Mode interessiert, hat bestimmt schon einmal von Vinted gehört. Die Plattform für Secondhand-Kleidung ist momentan angesagtes Gesprächsthema bei Menschen, die Wert auf klimaneutrale Fashion legen.

Doch finden Sie in Shops wie Vinted und Co. auch hochwertige Business-Outfits? Worauf sollten Sie beim Einkauf von Bürokleidung aus zweiter Hand achten? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Artikel.

Was ist Vinted?

Neu ist Vinted nicht. Die Plattform für den Verkauf von Secondhand-Kleidung ist aus den bereits bekannten Websites Kleiderkreisel und Mamikreisel hervorgegangen.

Hinter dem Portal steckt das Unternehmen Vinted Limited aus Litauen, gegründet im Jahr 2008. Heute ist Vinted Limited in 16 europäischen Ländern vertreten und zählte im Jahr 2022 mehr als 65 Millionen Mitglieder.

Was Vinted von vielen anderen Online-Shops für Secondhand-Ware unterscheidet: Auf der Plattform kaufen Kunden ihre Ware direkt von anderen Privatpersonen.

Business-Outfits bei Vinted kaufen – so funktioniert’s

Möchten Sie bei Vinted einkaufen, laden Sie sich die App herunter oder besuchen die Website im Browser. Nun können Sie in verschiedenen Kategorien stöbern oder direkt einen Suchbegriff eingeben.

Im Bereich der Bürokleidung stehen für Frauen zum Beispiel Blusen, Röcke und Kleider und für Herren Anzüge und Oberhemden zur Auswahl. Die Plattform ermöglicht es Ihnen, gezielt nach der gewünschten Produktkategorie, Größe, Farbe und Zustand zu suchen. Bevorzugen Sie bestimmte Materialien oder Marken, können Sie Ihre Suche auch dahingehend einschränken. Darüber hinaus lässt sich eine Preisspanne festlegen.

Haben Sie einen Artikel gefunden, der Ihnen gefällt, können Sie sich in aller Ruhe die Produktbeschreibung durchlesen und Fotos ansehen. Treten weitere Fragen auf, besteht die Möglichkeit, sich direkt mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Für den Kauf stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Der Kauf bei Privatpersonen ist natürlich mit einem gewissen Risiko verbunden. Vinted bietet daher einen besonderen Käuferschutz. Käufer zahlen für jede Transaktion eine Gebühr in Höhe von 5 Prozent des Verkaufspreises plus 0,70 Cent. Im Gegenzug verspricht Vinted, persönliche Daten, Geld und Käufe zu schützen.

Kommt eine Sendung nicht an, wird während des Versands beschädigt oder weicht erheblich von der Beschreibung ab, erhalten Käufer ihr Geld zurück. Voraussetzung ist, dass sie ihre Beschwerde innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt des Artikels melden. Die Kosten für eine Rücksendung sind allerdings vom Käufer zu tragen.

Alternativen zu Vinted

Suchen Sie nach gebrauchter Business-Kleidung, gibt es eine Vielzahl an weiteren Shops. Online-Händler wie Second Life Fashion, Phönix Schöner Leben oder Carou bieten ebenfalls eine große Auswahl an Büromode. Shops wie Vite EnVogue verkaufen gebrauchte Designerstücke. Eine weitere Alternative stellen Wiederverkaufsportale wie ReSale und Momox dar, die ebenfalls gebrauchte Kleidung anbieten.

Möchten Sie sich direkt beim Kauf einen Eindruck vom Zustand der Kleidung verschaffen, suchen Sie örtliche Secondhand-Geschäfte auf. Neben inhabergeführten Läden gibt es größere, bundesweit vertretene Ketten wie Humana und die Oxfam Shops.

Secondhand-Mode kaufen: Vorteile und Nachteile

Bürokleidung sollte in einem einwandfreien Zustand sein sowie professionell und seriös wirken. Lassen sich solche Stücke überhaupt aus zweiter Hand finden? Die Antwort lautet ja – sofern Sie bereit sind, ein wenig Zeit in die Suche zu investieren.

Der Kauf gebrauchter Kleidung bietet einige Vorteile:

  1. Secondhand-Mode schont den Geldbeutel.
  2. Der Kauf von Secondhand-Kleidung verringert den Produktionsaufwand und es entsteht weniger Müll, was das Klima schont.
  3. Aus zweiter Hand lassen sich häufig individuelle Kleidungsstücke finden, die sich von der Masse abheben.

Wenn Sie sich für gebrauchte Kleidung entscheiden, sollten Sie sich aber auch über einige Nachteile bewusst sein:

  1. Das Angebot ist begrenzt. Das bedeutet, Sie finden nicht unbedingt genau das Kleidungsstück, das Sie suchen.
  2. Die Produktionsbedingungen gebrauchter Kleidung lassen sich manchmal schlechter nachvollziehen. Das gilt insbesondere bei Kleidung, die im außereuropäischen Ausland produziert wird und nicht den EU-Regularien unterliegt.
  3. Auch Secondhand-Kleidung hat manchmal lange Transportwege hinter sich. Größere Händler und Online-Shops kaufen die Ware meist von Zwischenhändlern auf und lassen sie zum Teil im Ausland sortieren. Anschließend werden die Produkte zurück nach Deutschland gefahren. Beim Kauf von privat, wie ihn Vinted ermöglicht, entfällt dieser Nachteil.
  4. Der Secondhand-Einkauf verleitet eventuell dazu, mehr zu kaufen, als Sie tatsächlich brauchen. Wie das Wuppertal Institut berichtet, steigen zwar die Verkaufszahlen für Secondhand-Mode. Das führt allerdings nicht dazu, dass der Umsatz von First-Hand-Kleidung zurückgeht. Stattdessen wird insgesamt mehr Mode gekauft.

Secondhand Business-Outfits kaufen: Darauf sollten Sie achten

Entscheiden Sie sich dafür, Ihre Bürokleidung gebraucht zu kaufen, beachten Sie folgende Punkte:

  • Überlegen Sie sich, was Sie eigentlich kaufen möchten, und suchen Sie gezielt.
  • Wählen Sie Shops, bei denen die Ware vor Verkauf genau überprüft wird. Bei privaten Verkäufen wie auf Vinted prüfen Sie Fotos der Kleidung sorgfältig auf eventuelle Mängel.
  • Achten Sie auf hochwertige Stoffe und eine gute Verarbeitung. Bevorzugen Sie natürliche, langlebige Materialien wie Wolle und Baumwolle.
  • Beim Online-Kauf von gebrauchter Kleidung sollten Sie die Rückgabebedingungen der Shops prüfen.
  • Waschen Sie gebrauchte Kleidungsstücke nach dem Kauf gründlich. Dadurch verschwindet auch der muffige Geruch, der Secondhand-Kleidung manchmal anhaftet.

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Erholungsbeihilfe

Erholungsgeld – der Bonus für Urlaub und Co.

Das klingt verlockend: Der Chef übernimmt die Kosten für die Anreise zum Strandurlaub, er zahlt die Übernachtungen für das Hotel oder spendiert die Wellnessbehandlungen bei einer kurzen Auszeit. Erholungsgeld macht all dies möglich. Dieser freiwillige Zuschuss bringt Vorteile sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Geld für die Erholung: Was steckt hinter dem Begriff?

Erholungsgeld, auch als Erholungsbeihilfe bezeichnet, ist eine Zuwendung, die ein Arbeitgeber seinen Angestellten freiwillig zur Verfügung stellt. Der Zuschuss ist dabei (die Bezeichnung legt es nahe) zweckgebunden und soll der Erholung des Arbeitgebers dienen. Wie genau der Mitarbeiter diese Erholung gestaltet, bleibt ihm dabei selbst überlassen. Bei der Erholungsbeihilfe handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die Vollzeit- und Teilzeitangestellten genauso wie Minijobbern und Werkstudenten in einem Unternehmen maximal einmal pro Jahr zugutekommt.

Warum kein Urlaubsgeld? Das sind die wichtigen Unterschiede

Urlaubsgeld und Erholungsgeld: Warum gibt man ein- und demselben Zuschuss verschiedene Namen, mag man sich bei oberflächlicher Betrachtung fragen. Bei beiden finanziellen Zuwendungen handelt es sich schließlich um eine freiwillige Zahlung des Arbeitsgebers, die mit der Freizeit in Verbindung steht. Während das Urlaubsgeld jedoch unabhängig von der Höhe komplett versteuert werden muss, sieht es beim Erholungsgeld anders aus: Der Zuschuss ist bis zu einer bestimmten Höhe sozialversicherungsfrei und für den Arbeitnehmer zudem steuerfrei. Lediglich der Arbeitgeber zahlt 25 Prozent pauschale Steuer.

Gut zu wissen: Die beiden Zahlungen schließen sich nicht gegenseitig aus. Daher ist es theoretisch möglich, sowohl Urlaubsgeld als auch Erholungsbeihilfe zu erhalten.

Auf die Höhe kommt es an: So bleibt die Beihilfe steuerfrei

Damit die Zahlung für den Angestellten brutto wie netto bleibt, gibt es beim Erholungsgeld Höchstgrenzen. Diese sind wie folgt festgesetzt:

  • 156 Euro für Arbeitnehmer
  • 104 Euro für die Ehegatten der Arbeitnehmer
  • 52 Euro für jedes Kind der Arbeitnehmer

Eine verheiratete Angestellte mit zwei Kindern kann so pro Jahr 364 Euro steuerfrei erhalten. Komplett steuerfrei ist die Erholungsbeihilfe bis zu einer Höhe von 600 Euro, wenn diese dazu beiträgt,

  • die Gesundheit eines Mitarbeiters wiederherzustellen.
  • den allgemeinen Gesundheitszustand eines Angestellten zu verbessern.

Gut zu wissen: Bei den Höchstbeträgen handelt es sich um sogenannte Freigrenzen. Mit anderen Worten: Bereits ein Überschreiten von nur einem Euro würde dazu führen, dass auf den gesamten Betrag Sozialversicherungsabgaben und Steuern anfallen würden.

Wofür lässt sich das Geld zur Erholung verwenden?

Damit das Geld auch tatsächlich seinen Zweck erfüllt, gelten bei der Verwendung gewisse Voraussetzungen. Das sind:

  • Der Mitarbeiter muss mindestens fünf Tage am Stück Urlaub nehmen.
  • Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Auszahlung und Erholungsurlaub muss innerhalb von drei Monaten gegeben sein.
  • Ein Nachweis, wie und wofür das Erholungsgeld genutzt wurde, ist in Form von Belegen und Quittungen zu erbringen.

Der Begriff Erholung ist dabei weit gefasst. Akzeptiert werden unter anderem folgende Nachweise von/für

  • Hotels und Ferienwohnungen
  • Bahn- und Flugtickets
  • Kuren
  • Ausflügen
  • Wellnessmaßnahmen
  • Eintrittskarten für Freizeitparks, Schwimmbäder, Zoos und Kinos
  • Restaurantbesuche

Warum profitiert auch der Arbeitgeber?

Auch für Arbeitgeber bietet die Erholungshilfe einen Mehrwert. Schließlich sparen sie sich die hohen Sozialversicherungsabgaben, die beispielsweise beim Urlaubsgeld anfallen würden. Die Erholungsbeihilfe ist daher ein gutes Instrument zur Mitarbeitermotivation und -bindung – von der unter dem Strich natürlich auch die Arbeitgeber profitieren.

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Wiedereingliederung

Zurück im Job – so gelingt der Wiedereinstieg nach der Krankheit

Von 0 auf 100 ist keine gute Idee, wenn Mitarbeitende nach einer längeren Erkrankung oder nach einem schweren Unfall erst nach Monaten wieder zurück an ihren Arbeitsplatz kommen. Der Wiedereinstieg ist jetzt oft eine große Herausforderung und kann weitere Zeit in Anspruch nehmen. Damit die Rückkehr in den Job gelingt, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Betriebliches Eingliederungsmanagement: der rechtliche Anspruch

Damit Arbeitgeber die Chance haben, sich in ihrem Job wieder einzufinden, gibt es das Betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM. Dieses hat seine gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch und ist daher rechtlich für jedes Unternehmen bindend, das Mitarbeitende beschäftigt. Andersherum besteht die Pflicht übrigens nicht: Angestellte haben das Recht, eine angebotene BEM abzulehnen.

Die Möglichkeit einer individuellen Wiedereingliederung steht dabei allen Beschäftigten zu, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen erkrankt waren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine ununterbrochene oder um eine wiederholt auftretende krankheitsbedingte Abwesenheit handelt. Der Arbeitgeber steht jetzt in der Pflicht, den Rückkehrern entsprechende Maßnahmen anzubieten und diese mit ihnen zu besprechen.

Welche Maßnahmen gibt es für eine erfolgreiche Rückkehr?

Für einen gelungenen Wiedereinstieg gilt es zunächst, die individuelle Situation des Arbeitgebers zu betrachten. Folgende Überlegungen sind dabei hilfreich:

  • Ist die Person wieder zu 100 Prozent fit oder dauert der Genesungsprozess noch an?
  • Haben sich die Anforderungen an den Arbeitsplatz geändert?
  • Ist der Beschäftigte überhaupt in der Lage, den bisherigen Job noch auszuführen?
  • Bedarf es Anpassungen an die Arbeitsumgebung?
  • Hat die angestellte Person Nachholbedarf in bestimmten Fach- und Wissensbereichen?

Abhängig von den Voraussetzungen umfasst das BEM dann eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen:

  • die stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell“)
  • Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
  • eine organisatorische oder technische Anpassung des Arbeitsplatzes
  • Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz
  • Veränderung der Arbeitsorganisation
  • gesundheitsfördernde Maßnahmen und unterstützende Angebote

Das Hamburger Modell: die typische Herangehensweise

Eine bewährte Eingliederungsmethode stellt das sogenannte „Hamburger Modell“ dar. Hierbei handelt es sich um eine stufenweise Wiedereingliederung. Schritt für Schritt soll der Angestellte in den Job zurückfinden, ohne dabei gesundheitlich überfordert zu werden. In einem Zeitraum zwischen sechs Wochen und sechs Monaten (abhängig von der Schwere und Dauer der Erkrankung) steigert sich die Arbeitszeit sukzessive. Während man in der ersten Woche beispielsweise nur an zwei Tagen für vier Stunden arbeitet, sind es in Woche zwei bereits vier Tage. Ab Woche drei erhöht sich die tägliche Arbeitszeit auf sechs Stunden. Nach sechs Wochen ist der Beschäftigte wieder komplett einsatzbereit.

Der Wiedereingliederungsplan wird bestenfalls vom behandelnden Arzt ausgestellt und berücksichtigt die individuellen Voraussetzungen des Patienten. Eine Anpassung des Plans ist jederzeit abhängig vom Gesundheitszustand möglich. Läuft es rund, ist auch ein schnellerer Einstieg möglich. Ist das Gegenteil der Fall, darf die Handbremse angezogen werden. Unter Umständen wird während der Wiedereingliederung auch deutlich, dass der Gesundheitszustand die Aufnahme der Arbeit noch nicht zulässt.

Während der kompletten Zeit der Wiedereingliederung gilt die beschäftigte Person als arbeitsunfähig. Dementsprechend erhält sie auch keinen Verdienst vom Arbeitgeber. Ihr Entgelt zahlt der Träger der Rehabilitationsmaßnahme. Das ist entweder die Kranken- oder die Rentenversicherung.

Die Wiedereingliederung: Auch der Arbeitgeber profitiert

Die Vorteile von maßgeschneiderten Wiedereingliederungsmaßnahmen für Arbeitnehmer liegen auf der Hand. Aber auch der Arbeitgeber kann daraus einen Nutzen ziehen. Das sind seine Pluspunkte:

  • Die Chancen stehen gut, dass die Mitarbeitenden langfristig wieder voll arbeitsfähig sind.
  • Individuelle Maßnahmen sorgen für eine höhere Zufriedenheit bei den Angestellten und stärken eine langfristige Bindung an den Arbeitgeber.
  • Das Image des Unternehmens wird positiv gefördert.
  • Krankheitsbedingte Fehlzeiten lassen sich langfristig signifikant senken.

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Krank Jobwechsel

Krank bei Jobwechsel: Welche Konsequenzen jetzt drohen

Am nächsten Tag soll der neue Job beginnen: Zusätzlich zur Aufregung macht sich plötzlich auch ein Kratzen im Hals bemerkbar. Über Nacht kommen Husten und Fieber hinzu. Der erste Arbeitstag beginnt daher direkt mit einer Krankschreibung. Das ist den Betroffenen meist nicht nur sehr unangenehm, sondern es hat für sie auch Konsequenzen.

Mehr als nur ärgerlich: krank am ersten Arbeitstag

Mache ich jetzt einen schlechten Eindruck? Was soll bloß mein Chef von mir denken? Wer bereits am ersten Arbeitstag krank ist, stellt sich garantiert Fragen wie diese. Das schlechte Gewissen ist vorprogrammiert, auch wenn es objektiv betrachtet unbegründet ist. Eine Krankheit nimmt schließlich keine „Rücksicht“ darauf, ob gerade ein wichtiges Ereignis ansteht.

Gedanken sollten sich die Mitarbeitenden jedoch über eine ganz andere Tatsache machen: Denn wer seinen Job gar nicht erst antritt – ganz gleich aus welchen Gründen – hat auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Mit anderen Worten: Der neue Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Lohn oder Gehalt zu zahlen.

Kein Lohn und jetzt? Ein Blick auf die rechtliche Seite

Arbeitgeber, die befürchten, komplett leer auszugehen, dürfen aufatmen. Zwar muss der neue Arbeitgeber innerhalb der ersten 28 Tage des Jobs für die Dauer der Erkrankung keinen Lohn zahlen, die Angestellten erhalten ihr Geld jedoch von der Krankenkasse in Form von Krankengeld. Dieses ist vom Versicherten selbst zu beantragen und beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens (und maximal 90 Prozent vom Nettoverdienst). Sobald der Angestellte wieder arbeitsfähig ist, bekommt er anteilig dann natürlich auch sein vertraglich vereinbartes Gehalt.

Bei andauernder Krankheit steht darüber hinaus ab Tag 29 der Arbeitgeber in der Pflicht – zahlen muss er selbst dann, wenn der neue Mitarbeitende bis dahin noch keinen einzigen Tag gearbeitet hat. Spätestens nach sechs Wochen springt dann wieder die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Wer vorher keinen festen Job hatte und Arbeitslosengeld bezogen hat, erhält dann in der Regel wieder diese Zahlungen.

Gut zu wissen: weitere wichtige Hinweise

Folgende Tipps und Hinweise helfen Newcomern in einem Unternehmen, wenn sie die ersten Arbeitstage das Bett hüten müssen:

  • Auch wenn kein Geld vom Arbeitgeber eingeht, ist es wichtig, dass man sich bei einer Erkrankung von einem Arzt krankschreiben lässt. Für den guten ersten Eindruck sucht man diesen auch bereits am ersten Tag auf. Spätestens ab Tag 3 ist dann unbedingt ein ärztliches Attest notwendig. Die Krankschreibung ist übrigens auch für den Nachweis bei der Krankenversicherung nötig.
  • Auf die Probezeit hat die Erkrankung keinen Einfluss. Diese verlängert sich nicht, sondern läuft wie vertraglich vereinbart beziehungsweise spätestens nach sechs Monaten ab dem Datum des offiziellen Arbeitsbeginns aus.
  • Die Probezeit birgt aber natürlich auch eine gewisse Gefahr. Beide Seiten haben schließlich das gute Recht, das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zu beenden. Das Risiko, dass es sich der Chef nun doch anders überlegt, wenn der neue Mitarbeitende (fast) gar nicht präsent war, ist durchaus hoch.
  • Um gar nicht erst einen schlechten Eindruck aufkommen zu lassen, ist eine persönliche (und regelmäßige) Kommunikation mit dem neuen Arbeitgeber sehr wichtig. Je nach Art der Erkrankung signalisieren Sie deutlich, dass Sie hoch motiviert sind, den Job anzutreten. Unter Umständen ist es auch hilfreich, über die Art der Erkrankung zu sprechen und eine Prognose auszusprechen.

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Chef abmahnen

Abmahnung an den Chef – wenn Angestellte sich gegen Fehlverhalten wehren

Eine Abmahnung ist im Job keine Einbahnstraße: Denn nicht nur Vorgesetzte dürfen ihre Angestellten abmahnen. Auch Mitarbeiter müssen das Fehlverhalten ihrer Chefs nicht einfach hinnehmen – in begründeten Fällen haben sie das Recht, ebenfalls eine Abmahnung auszusprechen.

Jetzt ist sie gerechtfertigt: die Abmahnung an den Vorgesetzten

Wenn der Vorgesetzte querschlägt, sich nicht an vertragliche Vereinbarungen hält und einfach macht, was er will, dürfen die Angestellten natürlich ihren Unmut äußern. Wer nicht einfach nur die Arme verschränken oder sich angriffslustig wehren möchte, der kann ein Instrument aus dem Arbeitsrecht nutzen – und dem Chef eine Abmahnung aussprechen.

Gerechtfertigt ist eine Abmahnung immer dann, wenn der Vorgesetzte ein Fehlverhalten an den Tag legt und gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt. Zur besseren Einordnung sind dies einige konkrete Beispiele:

  • Der Chef zahlt den vereinbarten Lohn nicht pünktlich oder gar nicht.
  • Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten werden nicht eingehalten.
  • Das Gehalt wird ohne triftigen Grund gekürzt.
  • Es kam zu Mobbing oder zu einer sexuellen Belästigung durch den Vorgesetzten. Vielleicht wurde man auch durch Kollegen gemobbt und der Chef hat nicht eingegriffen.
  • Der Vorgesetzte verlangt Überstunden, die nicht vereinbart wurden.

Wie mahne ich richtig ab? Auf diese Formalitäten ist zu achten

Eine Abmahnung erfolgt entweder mündlich oder schriftlich. Aus Beweisgründen ist die Schriftform empfehlenswert. Auch wenn hierbei keine bestimmten Formalitäten vorgegeben sind, lohnt es sich dabei, einige Aspekte wie folgt zu beachten:

  • Aus dem Schriftstück geht eindeutig hervor, dass es sich um eine Abmahnung handelt. Um Zweifel auszuschließen, platzieren Sie auch genau dieses Wort in das Schreiben.
  • Eine Abmahnung enthält unbedingt Angaben zum Datum des Vorfalls, zum Ort des Geschehens sowie zur genauen Beschreibung des Fehlverhaltens.
  • Formulieren Sie zudem explizit, dass es sich bei dem Verhalten um eine Verletzung des Arbeitsvertrags oder des Arbeitsrechts handelt.
  • Stellen Sie klar, dass der Chef sein Verhalten zu unterlassen hat und formulieren Sie, welche möglichen Konsequenzen Sie daraus ziehen, wenn er sich nicht daran hält.
  • Um sicherzugehen, dass die Abmahnung den Empfänger auch tatsächlich erreicht, wird der Brief per Einschreiben versandt. Ebenfalls möglich ist die persönliche Übergabe.

Tipp: Bevor Angestellte vorschnell eine Abmahnung aussprechen, ist in aller Regel ein klärendes Gespräch zunächst die bessere Option. Denn ist eine Abmahnung erstmal ausgesprochen, verhärten sich die Fronten schnell. Die Chancen auf eine gütliche Einigung rücken in weite Ferne. Und vielleicht reicht es bereits aus, wenn Sie dem Vorgesetzten mit freundlichen, aber bestimmten Worten deutlich machen, dass sein Verhalten nicht in Ordnung ist.

Welche Folgen hat eine Abmahnung an den Vorgesetzten?

Sinn und Zweck einer Abmahnung ist es, den Vorgesetzten zum einen auf seinen Pflichtverstoß aufmerksam zu machen und ihm zum anderen die Möglichkeit zu geben, diesen wieder „gut“ zu machen beziehungsweise ihn nicht noch ein weiteres Mal vorkommen zu lassen. Gleichzeitig weist der Angestellte auf die möglichen Konsequenzen hin. Er droht zum Beispiel mit einer Kündigung. Diese darf bei einem schweren Fehlverhalten sogar außerordentlich und fristlos erfolgen. Je nach Art des Vergehens kann der Mitarbeitende zudem ankündigen, rechtliche Schritte einzuleiten. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn er Schadensersatzforderungen geltend machen oder Lohnrückstände einklagen möchte.

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