Eltern sehen einem Baby beim Krabbeln zu

Im ersten Teil der Artikelserie haben wir uns mit der rechtlichen Grundlage, den Zielen, den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren beschäftigt. Im zweiten Teil folgten Informationen über die Höhe des Elterngeldes, die Berechnung und Dauer sowie das Elterngeld Plus und andere Bonusregeln. Im dritten und abschließenden Teil geben wir Tipps, mit denen man das Elterngeld erhöhen kann, informieren über Änderungen während der Corona-Pandemie und antworten auf häufig gestellte Fragen.

Tipp 1: Steuerklasse rechtzeitig wechseln, mehr Elterngeld bekommen

Für Paare, die verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, kann sich ein Wechsel der Steuerklasse positiv auf die Höhe des Elterngeldes auswirken. Dieser Steuerklassenwechsel ist aber nur sinnvoll, wenn vorher in der Kombination IV und IV oder III und V besteuert wurde. In beiden Fällen sollte derjenige, der länger in Elternzeit geht (und aktuell in Steuerklasse IV oder V ist), schnellstmöglich in die Steuerklasse III wechseln.

Da das Elterngeld anhand des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet wird, führt der Steuerklassenwechsel dazu, dass sich dieses zum Teil deutlich erhöht. Hier eine Beispielrechnung:

  • Ehefrau wird mehr Monate Elternzeit in Anspruch nehmen als der Ehemann
  • Sie verdient 3.200 Euro pro Monat brutto
  • Durch die Einstufung in Steuerklasse V bleiben ca. 1.700 Euro netto
  • In dieser Konstellation beträgt das Elterngeld ca. 1.050 Euro
  • Mit einem Wechsel in Steuerklasse III erhöht sich das Nettoeinkommen auf ca. 2.350 Euro
  • Das Elterngeld steigt auf ca. 1.470 Euro
  • In der Elternzeit hat das Ehepaar also ca. 420 Euro mehr im Monat zur Verfügung (ca. 5.040 Euro im Jahr)

Die Höhe des Elterngeldes wird aufgrund der Steuerklasse berechnet, die im betreffenden Zeitraum überwiegt. Um auf diesem Wege mehr Elterngeld zu erhalten, muss der Wechsel mindestens sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes erfolgen, der wiederum sechs Wochen vor der Geburt beginnt. Es ist daher sehr wichtig, schnell zu sein und am besten gleich nach dem positiven Schwangerschaftstest die Steuerklasse zu wechseln. Wer schon zu Beginn der Nachwuchsplanung ein gutes Gefühl hat, kann diesen Schritt natürlich auch vorher machen.

Wichtig zu wissen ist, dass man durch den Steuerklassenwechsel insgesamt monatlich weniger Geld zur Verfügung hat, denn die Abzüge in Klasse V sind sehr hoch. Die zu viel gezahlte Lohnsteuer bekommt man aber über die jährliche Steuererklärung zurück.

Tipp 2: Einmalzahlungen strecken, mehr Elterngeld bekommen

Einmalige Zahlungen des Arbeitgebers, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Hier kann es sich lohnen, wenn man die Einmalzahlung auf mehrere Monate verteilt.

Sicherlich lässt sich nicht jeder Arbeitgeber darauf ein, aber ein Versuch ist es definitiv wert, wie die Weiterführung des obigen Beispiels beweist:

  • Die Ehefrau bekommt bei 3.200 Euro Nettoverdienst nach ihrem Steuerklassenwechsel 1.470 Euro Elterngeld pro Monat
  • Das einmalig gezahlte Weihnachtsgeld (3.000 Euro) erhöht das Elterngeld nicht
  • Wird dieser Betrag auf 12 Monate aufgeteilt, steigt das Bruttogehalt auf 3.450 Euro
  • Das Nettoeinkommen liegt dann bei ca. 2.500 Euro und das monatliche Elterngeld bei ca. 1.570 Euro
  • Das Plus liegt demnach bei ca. 100 Euro monatlich!

Wie beim Steuerklassenwechsel gilt auch hier ein schnelles Handeln. Je mehr Monate in die Berechnung eingehen, desto stärker die Wirkung.

Tipp 3: Überstunden auszahlen lassen, mehr Elterngeld bekommen

Wer häufig Überstunden macht, sollte fragen, ob der Arbeitgeber bereit wäre, diese mit dem laufenden Gehalt auszuzahlen. Dadurch würde wiederum das Nettogehalt und in der Folge das Elterngeld steigen.

Für die Höhe des Elterngeldes ist es generell gut, wenn das Einkommen steigt. Eventuell kann man als selbstbewusster Arbeitnehmer rechtzeitig das Thema Lohnerhöhung ansprechen …

Elterngeld und die Corona-Pandemie

Das Corona-Virus hat Auswirkungen auf nahezu alle Lebensbereiche. Viele Menschen haben ihren Job verloren und / oder verdienen weniger, z.B. durch Einkommensersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld. Das würde sich bei der Berechnung des Elterngeldes negativ auswirken. Daher hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Antragsteller Monate mit Einkommensverlusten, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 entstanden sind, ausklammern können. Dementsprechend werden dann die davorliegenden Zeiträume herangezogen.

Darüber hinaus bekommen Eltern, die den Partnerschaftsbonus beantragt haben und die Voraussetzungen dafür wegen der Corona-Pandemie nicht mehr einhalten können, trotzdem den im vorläufigen Bewilligungsbescheid genannten Betrag.

FAQ Elterngeld

Elternzeit und Elterngeld haben viele Facetten. Daher bilden kurze und „knackige“ Antworten auf die häufigsten Fragen den Abschluss unserer dreiteiligen Artikelserie.

  1. Wie viel Elterngeld bekommt man?

Wer das Basis-Elterngeld beantragt, bekommt i.d.R. 65 bis 67 Prozent vom Nettogehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt. Das Minimum liegt bei 300 Euro, das Maximum bei 1.800 Euro. Beim Elterngeld Plus halbieren sich diese Summen.

  1. Bekommt man Elterngeld, wenn man vor der Geburt erwerbslos war?

Sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, ja! Man erhält dann den Mindestbetrag von 300 Euro (Basis-Elterngeld) bzw. 150 Euro (Elterngeld Plus).

  1. Darf man arbeiten, wenn man Elterngeld bezieht?

Als Empfänger von Elterngeld darf man maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Ab dem 1. September 2021 sogar 32 Stunden. Man muss jedoch bedenken, dass dieses Einkommen mit dem Elterngeld verrechnet wird, das dementsprechend geringer ausfällt. Das Minimum von 300 Euro steht dem Empfänger aber auch dann zu.

  1. Bis wann muss man den Antrag auf Elterngeld spätestens abgeben?

Da das Elterngeld maximal drei Monate rückwirkend gezahlt wird, sollte der Antrag in den ersten drei Lebensmonate des Kindes gestellt werden.

  1. Werden Nebeneinkommen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt?

Ja. Als Grundlage zählen Haupteinkommen UND Nebeneinkommen.

  1. Was ist das „Elterngeld-Netto“?

Zur Berechnung des Elterngeldes zieht die Elterngeldstelle nicht einfach das tatsächliche Nettoeinkommen, das auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung steht. Stattdessen wird ein eigenes, vereinfachtes Verfahren angewendet. Das kann dazu führen, dass das „Elterngeld-Netto“ sich vom „normalen“ Nettoeinkommen unterscheidet. Grob gesagt wird das Bruttoeinkommen zunächst durch 12 geteilt und dann Pauschalbeträge für Werbungskosten, Steuern und Sozialabgaben abgezogen.

  1. Wie ist man krankenversichert, wenn man Elterngeld bekommt?

Es bleibt alles wie bisher. Wer gesetzlich versichert ist, bleibt es. Und wer privat versichert ist, bleibt es ebenso. Die Beiträge können sich unter Umständen ändern, sodass eine rechtzeitige Nachfrage bei der Krankenkasse sehr empfehlenswert ist.

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