Frauen Führungspositionen

Dass der Vorgesetzte weiblich ist und Frauen genauso wie Männer Karriere machen, ist eine Tatsache, die längst nicht mehr für Verwunderung sorgt und vor allem bei der jüngeren Generation selbstverständlich ist. Und auch wenn heute immer noch einiges für die Gleichberechtigung getan werden muss, sind wir zumindest gefühlte Lichtjahre entfernt von den traditionellen Geschlechterrollen im Beruf des letzten Jahrhunderts.

Ohne Erlaubnis arbeiten? Für Frauen nicht immer selbstverständlich

Dass Frauen in Führungspositionen arbeiten und sich eigenständig für einen Beruf entscheiden, war sogar vor 70, ja sogar 50 Jahren noch unvorstellbar. Hier einige wichtige Etappen auf dem Weg für mehr Recht der Frauen beim Thema Arbeit und Beruf in Deutschland:

  • Noch in den 1950er Jahren durfte der Ehemann über die Finanzen seiner Frau bestimmen. Dazu zählte nicht nur das in die Ehe eingebrachte Vermögen, sondern auch ihr Arbeitseinkommen. Frauen durften zudem kein eigenes Konto eröffnen. Dies änderte sich erst 1958 mit dem „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau“.
  • Nach der Einführung dieses Gesetzes durfte der Ehemann auch nicht mehr bestimmen, ob und wo seine Frau arbeitete. Er hatte zudem nicht mehr länger das Recht, ein Arbeitsverhältnis seiner Frau zu kündigen.
  • Das letzte Wort hatte der Mann aber auch in den folgenden 20 Jahren. Die Gattin durfte zwar einer Arbeit nachgehen, diese musste sich aber mit dem Haushalt und der Kindererziehung vereinbaren lassen. Es gab demnach eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe, die erst 1978 mit dem „Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts“ aufgehoben wurde.
  • 1970 wurde für berufstätige Frauen und werdende Mütter ein gesetzlicher Mutterschutz eingeführt.
  • Mit dem „Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz“ wurde 1980 das erste Mal schriftlich festgehalten, dass Frauen für die gleiche Arbeit auch die gleiche Entlohnung wie Männer erhalten müssen.
  • 1994 folgte mit dem zweiten Gleichberechtigungsgesetz ein weiterer Meilenstein. So ist es seitdem vorgeschrieben, dass sich Stellenausschreibungen gleichermaßen an Bewerber und Bewerberinnen richten müssen. Das Gesetz verbietet zudem eine Benachteiligung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts und fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Ein weiter Weg – das wird heute für Gleichberechtigung getan

Auch wenn sich heute niemand mehr darüber wundert, wenn Frauen Karriere machen und immer mehr Männer für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben, besteht nach wie vor ein Ungleichgewicht. So bekleiden mehr Männer als Frauen eine Führungsposition. Auch das Gehalt liegt bei weiblichen Angestellten im Durchschnitt immer noch unter dem ihrer männlichen Kollegen bei gleichwertiger oder ähnlicher Tätigkeit. Dieser Verdienstunterschied wird durch den sogenannten Gender Pay Gapy dargestellt. Die Lohnlücke betrug im Jahr 2020 bei gleicher Arbeit immerhin noch 6 Prozent. Um dieses Ungleichgewicht dauerhaft auszuräumen, gibt es einige wichtige Ansätze. Dazu gehören:

  • Das im Jahr 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz sieht unter anderem individuelle Auskunftsansprüche von Beschäftigten vor. Ziel ist es, vor allem Frauen mehr Möglichkeiten zu bieten, Ansprüche auf gleiche Entlohnung bei gleichwertiger Tätigkeit beim Arbeitgeber durchzusetzen.
  • Mit dem Zweiten Führungspositionen-Gesetz als Fortführung des Führungspositionen-Gesetzes von 2015 müssen große privatwirtschaftliche Unternehmen seit 2021 einen Frauenanteil sowohl im Aufsichtsrat als auch im Vorstand nachweisen. Es gibt zudem eine Begründungspflicht, wenn keine Frauen eine höhere Position bekleiden.
  • Bis 2025 sollen Führungspositionen im öffentlichen Dienst gleichermaßen und paritätisch zu jeweils 50 Prozent von Frauen wie Männern besetzt werden.
  • Mit mehreren Aktionen, wie der „Initiative Klischeefrei“ oder dem „Girls Day“ fördert die Bundesregierung die Chancengleichzeit sowie den Erfolg von Frauen bei der Wahl eines passenden Ausbildungsberufs.
  • Immer mehr Unternehmen führen freiwillig eine Frauenquote ein.
  • Das Angebot an Kita-Plätzen und an Betreuung der Kinder nach der Schule wird weiter ausgebaut und ist in einigen Bundesländern kostengünstig, teilweise sogar kostenlos.

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