Unternehmensinsolvenzen gibt es leider recht häufig. Die Drogeriekette Schlecker und die Fluggesellschaft AirBerlin sind dabei nur die „Spitze des Eisbergs“.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen mitteilt, dass er die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat, passiert das meistens ziemlich unerwartet. Eine solche Nachricht lässt keinen Mitarbeiter kalt, zumal die berufliche Existenz auf dem Spiel steht.

Was geschieht aber konkret, wenn Ihr Arbeitgeber ein Insolvenzverfahren einleitet? Mit unserem Artikel möchten wir Sie informieren und Ihnen Tipps im Umgang mit der ungewissen Situation geben.

Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäftsleitung

Das zuständige Insolvenzgericht entscheidet im ersten Schritt, ob es einem Insolvenzverfahren zustimmt oder es mangels Masse ablehnt. Bei einer positiven Entscheidung setzt es einen Insolvenzverwalter ein, der anschließend die Geschäfte leitet.

Seine Aufgabe besteht darin, sämtliche Vermögenswerte für die Gläubiger zu sichern. Auf den ersten Blick hört sich das für die Arbeitnehmer nachteilig an, die Interessen von Beschäftigten und Gläubigern können aber identisch sein. In vielen Fällen kann das insolvente Unternehmen die Forderungen von Banken und Co. nur begleichen, wenn der Insolvenzverwalter den Fortbestand sichert.

Zuerst analysiert er den betriebswirtschaftlichen Ist-Zustand und prüft, ob es Möglichkeiten einer Sanierung gibt. Darüber informiert er die Belegschaft im Rahmen von Betriebsversammlungen.

Seine Ausführungen sollten Sie unbedingt ernst nehmen, denn Insolvenzverwalter schildern die Lage i.d.R. sehr sachlich. Das lässt sich von vielen Geschäftsführern nicht behaupten. Diese üben sich häufig in Zweckoptimismus, der häufig nicht sinnvoll ist.

Unser Tipp: Informieren Sie sich auch bei Ihrem Betriebsrat, der zuständigen Gewerkschaft und in den Medien. Nur so erhalten Sie einen umfassenden Überblick über den Zustand des Unternehmens.

Wie groß sind die Chancen, den Arbeitsplatz zu behalten?

Auf Basis dieser Informationen können Sie einschätzen, ob es für Sie eine Perspektive im Unternehmen gibt. Die Bandbreite an Optionen ist groß: Wie bei Schlecker kann es zu einer Stilllegung der Firma kommen. Alle Beschäftigten verlieren ihren Arbeitsplatz. Im anderen Extrem ändert sich für die Angestellten nichts. Der Insolvenzverwalter saniert den Betrieb erfolgreich. Anschließend führen die bisherigen Eigentümer oder neue Investoren ihn fort.

Oftmals liegt die Realität dazwischen. Manche Arbeitnehmer müssen das Unternehmen verlassen oder die Belegschaft muss auf Einkommen verzichten. In beiden Fällen drohen Ihnen finanzielle Engpässe, sofern Sie keine ausreichenden Ersparnisse haben.

Grundsätzlich gilt: Agieren Sie während des Insolvenzverfahrens vorsichtig. Verschieben sie größere und unnötige Ausgaben.

Kündigungsfristen, Jobsuche und Arbeitslosigkeit

Befürchten Sie den Verlust Ihres Jobs, sollten Sie proaktiv handeln: Lesen Sie Stellenanzeigen und kontaktieren Sie Mitbewerber, Personaldienstleister sowie die Arbeitsagentur.

Bedenken Sie jedoch, dass in einem Insolvenzverfahren die übliche Kündigungsfrist für Arbeitsverträge von drei Monaten existiert. Längere, vertraglich vereinbarte Fristen verkürzen sich auf diese drei Monate. Sie müssen Ihren Arbeitsvertrag weiter erfüllen, bei einer sicheren Perspektive auf einen neuen Job sollten Sie rasch Ihre Kündigung einreichen.

Kündigt der Arbeitgeber, müssen Sie umeghend aktiv werden: Die Arbeitsagentur fordert, dass sich Beschäftigte spätestens drei Werktage nach dem Erhalt der Kündigung melden. Andernfalls drohen beim Arbeitslosengeld 1 Sanktionen, z.B. eine vorübergehende Sperre.

Ausstehende Löhne und laufende Gehaltszahlungen

Für Arbeitnehmer stellt sich die Lohnsituation bei einem Insolvenzverfahren unterschiedlich dar. Teilweise haben sie die Lohnzahlungen bis zur Eröffnung des Verfahrens vollständig erhalten, teilweise hat der Arbeitgeber die Auszahlungen eingestellt.

Bei fehlenden Zahlungen unterstützt die Arbeitsagentur in Form des Insolvenzgelds. Das Insolvenzgeld ersetzt bis zu drei Monatsgehälter plus Sonderzahlungen. Diese Leistung muss bei der Arbeitsagentur mit dem entsprechenden Formular beantragt werden. Das Insolvenzgeld gleicht Ihrem Nettolohn, sofern Sie die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten.

Der Insolvenzverwalter friert das bisherige Vermögen ein und bezahlt die laufenden Löhne aus den momentanen Einnahmen. Leistet der Insolvenzverwalter diese Zahlungen nicht, fordern Sie ihn schriftlich dazu auf.

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