Altersteilzeit

Wer während eines Berufslebens im Job alles gegeben hat, es in den letzten Jahren vor dem Ruhestand aber etwas entspannter angehen lassen möchte, für den könnte die Altersteilzeit eine sinnvolle Option sein. Bereits ab dem 55. Lebensjahr ist der gleitende Übergang ins Rentenalter möglich. Der große Vorteil: 50 Prozent weniger Arbeit bedeutet nicht 50 Prozent weniger Gehalt.

Wer kann Altersteilzeit in Anspruch nehmen?

Um von dieser besonderen Form der Teilzeitbeschäftigung profitieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Alter von mindestens 55 Jahren
  • eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit in den letzten fünf Jahren von mindestens 1080 Kalendertagen (drei Jahre)
  • eine Mindestdauer bis zum regulären Renteneintritt

Aber selbst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, haben Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch auf die Altersteilzeit. Der Arbeitgeber kann ihr freiwillig zustimmen, muss es aber nicht. Neben individuellen Vereinbarungen sind Modelle zur Altersteilzeit zum Beispiel auch in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt.

Altersteilzeit – was bedeutet das eigentlich?

Wer sich für die Altersteilzeit entscheidet, der reduziert seine Arbeitszeit in den letzten Jahren vor der Rente um die Hälfte. Hierbei sind verschiedene Zeitmodelle möglich:

  • Gleichverteilungsmodell: Während des gesamten Zeitraums arbeitet man nur noch zu 50 Prozent. Ob das nun halbe Arbeitstage sind oder eine halbe Arbeitswoche, darüber müssen sich Chef und Mitarbeiter einig werden.
  • Blockmodell: Dieses Modell besteht aus zwei Phasen, die jeweils gleich lang sind. Während man während der ersten Phase noch regulär arbeitet, geht man in der zweiten Freistellungsphase seiner Arbeit gar nicht mehr nach.

Individuelle Vereinbarungen, wie beispielsweise eine stufenweise Herabsenkung der Arbeitszeit, sind ebenfalls möglich.

Weniger arbeiten – was bedeutet das für das Gehalt?

Wer seine Stunden um die Hälfte reduziert, kann natürlich nicht mit einem vollen Gehalt rechnen. Der Arbeitnehmer erhält aber dennoch mehr, als er eigentlich leistet. Neben seinem halbierten Gehalt erhält er vom Arbeitgeber einen sozialabgaben- und steuerfreien Aufstockungsbetrag in Höhe von 20 Prozent des ursprünglichen Lohns. Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, muss der Arbeitgeber jedoch nicht mehr zahlen. Mit Einwilligung in das Altersteilzeitmodell verpflichtet er sich dazu, 80 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge seines Angestellten zu leisten. Für den Angestellten gibt es daher nur relativ geringe Renteneinbußen.

Wann endet die Altersteilzeit frühestens?

Regulär endet das Arbeitsleben und damit auch die Altersteilzeit im Alter von 67 Jahren. Wer mindestens 45 Jahre erwerbstätig war und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, für den kann auch ohne finanzielle Einbußen bereits (je nach Jahrgang) mit 63 oder 65 Jahren Schluss sein. Haben Sie „nur“ 35 Jahre auf dem Arbeitszeit-Buckel, dann können Sie ebenfalls in Frührente gehen, müssen jedoch mit einer Kürzung der Rente um 0,3 Prozent pro Monat rechnen.

Wie plane ich meine Altersteilzeit?

Natürlich müssen Sie sich nicht bereits nach der Ausbildung mit einer Altersteilzeit auseinandersetzen, es lohnt jedoch, sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen. Wer die 50 überschritten hat, der kann zumindest einschätzen, ob er sich das reduzierte Gehalt leisten kann und ob das Modell überhaupt infrage kommt. Wer das grundsätzlich mit einem Ja beantwortet, der lässt sich am besten bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Informieren Sie sich dann, ob es betriebliche Vereinbarungen zur Altersteilzeit gibt. Falls nicht, sind natürlich auch individuelle Einigungen mit beim Arbeitgeber möglich. Wenn alles geregelt ist, folgt eine schriftliche Vereinbarung, die rechtzeitig bei der Rentenversicherung gemeldet werden muss.

Urheber des Titelbildes: lightfieldstudios/ 123RF Standard-Bild