Abschlüsse

Wer über viele Jahre fleißig gelernt hat und dabei auch noch recht erfolgreich war, wird am Ende des Studiums mit einem Abschluss belohnt – einige Studienabgänger tragen sogar einen Titel. Welche Abschlüsse zu welchen Titeln führen und was sich hinter den Abkürzungen verbirgt, verrät dieser Ratgeber.

Bachelor und Master – die internationalen Abschlüsse

Was früher an den deutschen Universitäten noch das Diplom oder der Magister war, ist heute fast vollständig von den international anerkannten Abschlüssen Bachelor und Master abgelöst worden. Konkret bedeutet das:

  • Bachelor: Diesen ersten Abschluss erhält man in der Regel nach sechs bis acht Semestern und einer bestandenen Abschlussarbeit. Der Bachelor ist Voraussetzung für das anschließende Master-Studium.
  • Master: Bei einem Master handelt es sich um ein Aufbaustudium, das an das erfolgreiche Bachelorstudium angehängt werden kann (aber nicht muss). Das Studium dauert zwischen zwei und vier Semestern. Mit einem erfolgreichen Abschluss ist der Weg zur Promotion geebnet.

Ist das Bachelor- und/oder das Masterstudium bestanden, dann dürfen Studierte auch berechtigt und offiziell genau diesen Titel als Anhängsel des eigenen Namens führen. In der Abkürzung ist es jeweils der Anfangsbuchstabe mit einem Punkt dahinter: M. / B.

Da es viele verschiedene Master- und Bachelorstudiengänge gibt, wird der Titel um die entsprechende Fachrichtung ergänzt. Dies sind einige Beispiele:

  • M. Sc.: Master of Science
  • M. A.: Master of Arts
  • M. Eng: Master of Engineering
  • LL. M.: Master of Law
  • M. Mus.: Master of Music

An den verschiedenen Hochschulen gibt es darüber hinaus weitere voneinander abweichende akademische Titel.

Staatsexamen: Abschluss im Sinne des Staates

In bestimmten Fächern erfolgt am Ende des Studiums eine einheitliche staatliche Prüfung. Diese wird auch als Staatsexamen bezeichnet. Üblich ist ein Staatsexamen in Bereichen, in denen der Staat besonders häufig der Arbeitgeber ist. Klassische Studiengänge für ein Staatsexamen sind Lehramt, Jura, Human- und Zahnmedizin.

Im Anschluss an das erste Staatsexamen folgt in der Regel ein praktischer Teil in Form eines Referendariats beziehungsweise Vorbereitungsjahrs, bevor die Absolventen dann das zweite Staatsexamen ablegen. Dieser Hochschulabschluss führt zu keinem eigenen akademischen Titel. Je nachdem, welcher Beruf im Anschluss ausgeübt wird, dürfen sich die Akademiker aber Rechtsanwalt, Richter, Lehrer oder Arzt nennen.

Promotion: die Berechtigung, den Doktor im Namen zu tragen

Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Masterstudium oder Staatsexamen haben Studierte die Option, zu promovieren. Zu einer Promotion gehört immer eine umfangreiche Arbeit mit eigenen wissenschaftlichen Erkenntnissen, der Dissertation – besser bekannt als Doktorarbeit. Wie der Name bereits sagt, halten Promovierte nach dem erfolgreichen Bestehen dieser Doktorarbeit den akademischen Grad des Doktors in den Händen – oder besser gesagt: Sie führen ihn im Namen.

Üblich ist dabei die Bezeichnung beziehungsweise Abkürzung „Dr.“, die dem Namen vorangestellt wird. Wer möchte, hängt zudem die Fachrichtung dran. Das sieht dann unter anderem wie folgt aus:

  • Dr. med.: Doktor der Medizin
  • Dr. rer. nat.: Doktor der Naturwissenschaft
  • Dr. phil. :Doktor einer Geisteswissenschaft
  • Dr. oec.: Doktor der Wirtschafts- oder Verwaltungswissenschaften

Und hier noch ein paar besondere Extras:

  • Dr. h. c.: Person mit einer Ehrendoktorwürde
  • Dr. Dr.: Person mit zwei Doktortiteln
  • Dr. mult.: Person mit mindestens drei Doktortiteln
  • Dr. habil: ein Doktor, der habilitiert, aber noch keine Professur hat

Gewusst? Ein Professor oder kurz „Prof.“ ist kein akademischer Titel, sondern die Bezeichnung für einen habilitieren Doktor mit einer Professur. Es handelt sich daher um eine Amtsbezeichnung.

Muss der Titel immer mit? Tipps für den Umgang im Alltag

Muss ich den Arzt mit Doktor ansprechen? Und soll ich darauf bestehen, dass andere mich mit M.Sc. anschreiben? Und wie stelle ich mich selbst vor, wenn ich erfolgreich promoviert habe? Wir haben einige Tipps für den passenden Umgang mit den akademischen Titeln.

  • Grundsätzlich hat niemand ein Anrecht darauf, mit seinem Titel angesprochen oder angeschrieben zu werden.
  • Master und Bachelor stehen maximal auf Visitenkarten und dann, wenn es zum Anlass passt. In der gängigen schriftlichen oder mündlichen Ansprache ist die Erwähnung dieses Titels ansonsten unüblich.
  • Bei einem Doktor oder Professor sieht es dagegen anders aus. Vor allem im Schriftverkehr nimmt man den Titel gerne mit – bei mehreren Titeln reicht übrigens der höchste. In der direkten Ansprache ist die Doktor-Anrede hingegen nicht unbedingt notwendig.
  • Nicht zu vergessen: Zumindest bei den Doktoren und Professoren gibt es gendergerecht auch eine weibliche Variante. Die Doktorin und Professorin ist damit die Alternative zu der lange Zeit verbreiteten Variante Frau Doktor oder Frau Professor.

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