Frau zerreißt einen Zettel auf dem Contract steht

Glücklich im Job und trotzdem kündigen? Diese Gründe sprechen dafür

Schlechte Arbeitsatmosphäre, willkürliche Beförderungen, keine Wertschätzung: Es gibt viele Gründe für eine Kündigung. Aber selbst für zufriedene Arbeitnehmer kann ein Jobwechsel eine Option sein – auch wenn das auf den ersten Blick paradox klingt.

Kündigung: Es muss nicht immer Unzufriedenheit sein

Wer seinen Job gerne macht, kann sich eigentlich glücklich schätzen. Umso unverständlicher mag es für Außenstehende sein, wenn Sie trotz einer hohen Zufriedenheit mit Ihrer Arbeitsstelle über eine Kündigung nachdenken. Warum sollten Sie schließlich kündigen, wenn Sie gerne zur Arbeit gehen? Diese Gründe könnten trotzdem dafürsprechen:

4 Gründe, die für einen Jobwechsel sprechen

  • Berufliche Veränderung: Wer seinen Job über einen längeren Zeitraum macht, spürt irgendwann unter Umständen den Wunsch nach Veränderung. In Ihrem Unternehmen gibt es für Sie keine Option, sich weiterzuentwickeln? Eine Beförderung ist auf lange Sicht sogar ausgeschlossen? Dann bietet ein Arbeitsplatzwechsel neue Perspektiven.
  • Work-Life-Balance: Wenn Ihr Job Ihnen Freude macht, leisten Sie auch gerne Überstunden – oder? Wenn Freunde oder Familie auf die Dauer zu kurz kommen oder sogar Ihre Gesundheit unter dem anhaltend hohen Arbeitspensum leidet, verbessert ein Job mit weniger Stresspotenzial Ihre Work-Life-Balance.
  • Situation des Unternehmens: Natürlich sollte man seinem Arbeitgeber gegenüber loyal sein und in schwierigen Zeiten vollen Einsatz zeigen, um eine Krise von der Firma abzuwenden. Doch meist hängt die Unternehmenssituation nicht an einem Einzelnen. Wenn Kündigungen in naher Zukunft nicht mehr abzuwenden sind, ist es besser, sich aktiv nach einer neuen Stelle umzusehen. Sonst ist es vielleicht zu spät – und Sie werden arbeitslos.
  • Private Gründe: Ein neuer Partner, die Gründung einer Familie oder der Wunsch, in eine andere Stadt zu ziehen: Manchmal verändert sich die private Situation, sodass sie plötzlich nicht mehr zu den Arbeitsbedingungen passt. Auch dann kann eine Kündigung die beste Option sein.

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Der Arbeitsvertrag: Darauf sollten Sie achten

Der Arbeitsvertrag: Darauf sollten Sie achten

Die juristisch trockenen Formulierungen mögen manchmal übertrieben erscheinen, doch im Streitfall sind sie unverzichtbar. Deshalb ist der Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer ein überaus wertvolles Dokument. Damit Sie sich besser mit den Vertragsinhalten auseinanderzusetzen können, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst! Hier erfahren Sie, was ein Arbeitsvertrag enthalten muss / kann und nicht enthalten darf.

Arbeitsvertrag: Form und Inhalt nicht vorgeschrieben

Für Arbeitsverträge gilt die Vertragsfreiheit. Sie müssen nicht zwangsläufig schriftlich geschlossen werden – empfehlenswert ist dies aber in jedem Fall. Auch bei den Vertragsinhalten können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vieles frei gestalten.

Trotzdem ist nicht alles erlaubt. So ist zum Beispiel die pauschale Aussage, dass alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, in der Regel unwirksam.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) sind nur einige der gesetzlichen Grundlagen, die die Formulierungen im Arbeitsvertrag beschränken.

Was der Arbeitsvertrag enthalten sollte:

  1. Vertragspartner
  2. Gehalt und Arbeitszeit
  3. Arbeitsort
  4. Befristung
  5. Nebentätigkeit
  6. Mindestlohn
  7. Tätigkeitsbeschreibung
  8. Urlaub und Überstunden
  9. Probezeit
  10. Kündigungsfrist
  11. Konkurrenz- und Geheimhaltungsklauseln
  1. Vertragspartner: wichtiges Detail
    Achten Sie darauf, welches Unternehmen mit welchem Sitz als Vertragspartner genannt ist. Manche Arbeitgeber betreiben mehrere, rechtlich eigenständige Firmen. Dies kann für Sie besonders bei den Themen Kündigung und Arbeitsort relevant sein. Eine eventuelle Kündigung müssen Sie von exakt demselben Vertragspartner erhalten und diese auch bei ihm einreichen, damit sie wirksam ist.
  2. Gehalt und Arbeitszeit: besonders wichtig
    Natürlich sollte im Arbeitsvertrag Ihr Gehalt und die wöchentliche Arbeitszeit vermerkt sein. Achten Sie auch auf Regelungen bezüglich Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Umsatz- und Gewinnbeteiligungen und Überstundenkonten.
  3. Arbeitsort: nicht immer und überall
    Der Arbeitsort sollte im Vertrag angegeben sein. In diesem Fall kann der Arbeitgeber Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht beliebig versetzen. Die Frage, welche Entfernung bei einer Versetzung zumutbar ist und wann das Unternehmen einen Umzug fordern kann, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt. Anders sieht es aus, wenn Sie laut Arbeitsvertrag „an jedem Ort“ der Firma eingesetzt werden können. Dann müssen Sie flexibel sein.
  4. Befristung: unbegründet maximal zwei Jahre
    Arbeitsverträge dürfen unbegründet auf bis zu zwei Jahre befristet sein. Liegt ein so genannter Sachgrund für die Befristung vor, darf die Befristung auch länger gehen. Der Grund muss aber im Vertrag benannt sein.
  5. Nebentätigkeit: Interessenskonflikt vermeiden
    Unabhängig von den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen sollten Sie Ihren neuen Arbeitgeber über eventuelle Nebentätigkeiten informieren, um eine vertrauensvolle Basis für die Zusammenarbeit zu schaffen. Kleinere Nebentätigkeiten sind meist problemlos möglich.
    Achten Sie aber darauf, dass bei dieser Tätigkeit kein Interessenkonflikt mit Ihrem neuen Arbeitgeber entstehen darf. Arbeiten Sie zum Beispiel in einem Steuerbüro, dürfen Sie i.d.R. nicht nebenbei als selbstständiger Steuerberater tätig sein.
  6. Mindestlohn: muss gezahlt werden
    In allen Branchen, in denen der Mindestlohn gilt muss diese auch an dem berechtigten Personenkreis (es gibt Ausnahmen) gezahlt werden. Klauseln, die etwas anderes ausdrücken, sind unzulässig.
  7. Tätigkeitsbeschreibung: je genauer, desto besser
    Die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag ist bindend. Wenn im Vertrag Ihre zukünftigen Aufgaben detailliert beschrieben sind, kann Ihr Arbeitgeber Sie später nicht ohne Weiteres in anderen Bereichen einsetzen.
    Ist es Ihnen also besonders wichtig, nur bestimmte Aufgaben auszuüben und gewisse Tätigkeiten nicht zu verrichten, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber im Vorfeld darüber sprechen und die Tätigkeitsbeschreibung im Vertrag entsprechend anpassen lassen.
  8. Urlaub und Überstunden: genau hinschauen
    Im Jahr stehen Ihnen mindestens vier Wochen Urlaub zu. Achten Sie bei der Angabe des Urlaubsanspruches darauf, ob eine 5- oder 6-Tage-Woche vereinbart ist. Bei 30 Urlaubstagen in einer 6-Tage-Woche stehen Ihnen fünf Wochen Urlaub zu. Bei 30 Urlaubstagen in einer 5-Tage-Woche sind es sechs Wochen.
    Überstunden darf das Unternehmen nur verlangen, wenn dies vertraglich festgehalten ist.
  9. Probezeit: maximal 6 Monate
    Die im Vertrag vereinbarte Probezeit gilt für beide Seiten und darf maximal sechs Monate betragen.
  10. Kündigungsfrist: gesetzlich geregelt
    Für Sie als Arbeitnehmer gilt eine 4-wöchige Kündigungsfrist zum Ende oder zur Mitte des Monats. Aus Sicht des Arbeitgebers verlängert sie sich mit Ihrer Betriebszugehörigkeit.
  11. Konkurrenz- und Geheimhaltungsklauseln: Vorsicht!
    Ihr Arbeitgeber kann Sie zur Geheimhaltung verpflichten, um Spionage und Wissensabfluss zu verhindern. Zudem sind Vereinbarungen möglich, die es Ihnen untersagen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem Konkurrenten zu wechseln.
    Für hoch spezialisierten Experten kann dies bei einer Kündigung die Arbeitssuche deutlich erschweren. Legt Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Vertrag mit solchen Klauseln vor, sollten Sie ihn in jedem Fall mit einem Fachanwalt besprechen.

Mögliche Fallstricke im Arbeitsvertrag

In der Regel sind alle Formulierungen, die zu Ihren Ungunsten von den gesetzlichen Regelung abweichen, ungültig. Auf der anderen Seite kann Ihr Arbeitgeber durchaus Überstunden, einen Ortswechsel und die Übernahme neuer Aufgaben von Ihnen verlangen.

Und auch wenn Ihre Persönlichkeitsrechte als Arbeitnehmer eine gewichtige Bedeutung haben, kann der Arbeitnehmer – zum Beispiel aus Gründen des Arbeitsschutzes und des Erscheinungsbildes – bestimmte Kleidungsvorschriften erlassen.

Sind Sie sich unsicher, ob und welche Formulierungen im Arbeitsvertrag und im Personalfragebogen zulässig sind, können Sie den Vertrag mit wenig Aufwand von einem Fachanwalt überprüfen lassen. Auch ein eventuell vorhandener Betriebsrat im neuen Unternehmen kann Fragen zum Vertrag beantworten.

Anmerkung: Die Aussagen in diesem Artikel wurden sorgfältig und gewissenhaft recherchiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieser Artikel keine juristische Beratung darstellt und keine juristische Einzelfallberatung ersetzen kann.

Urheber des Titelbildes: fizkes / 123RF Standard-Bild

Bewerben im Dezember

Bewerben im Dezember: Eine gute Idee?

Noch kurz vor den Feiertagen bewerben? Viele Arbeitnehmer sind der Überzeugung, dass dies wenig Sinn ergibt. Doch das ist ein Fehler. Denn wer sich im Dezember bewirbt, erhöht seine Chance auf den Job!

Gute Chancen zum Ende des Jahres

Der Irrglaube, dass eine Bewerbung im Dezember für die Katz‘ ist, hält sich leider hartnäckig. Das Resultat: Ein ganzer Monat wird abgewartet und wertvolle Zeit verstreicht. Natürlich ist es löblich, sich Ziele für das nächste Jahr zu stecken. Doch sollten Sie sich überlegen, ob Sie diese nicht auch schon im Dezember erreichen können.

In vielen Personalabteilungen ist im Dezember tatsächlich noch einmal viel zu tun. Zum Jahresabschluss planen viele Unternehmen bereits das Budget sowie den Personalbedarf für das kommende Jahr. Außerdem beginnen im Dezember oftmals schon die Planungen für Projekte, die im neuen Jahr anstehen – inklusive der Personalplanung dafür.

Weitere Vorteile einer Dezember-Bewerbung

  • Weniger Mitbewerber
    Da die Anzahl der Bewerbungen weit niedriger ist als in den anderen Monaten des Jahres, stehen die Aussichten auf die Stelle gut. So müssen Sie sich im Dezember eventuell nur gegen 20 statt 100 Bewerber durchsetzen. Eine Jobgarantie gibt es zwar nicht, einen Versuch ist es dennoch wert.
  • Personaler haben Zeit für die Sichtung der Unterlagen
    Auch wenn im Dezember weniger Bewerbungen bei den Unternehmen eingehen – die Personalabteilungen sind dennoch besetzt. Das bedeutet, dass sich Personaler mehr Zeit nehmen können, eine Bewerbung zu prüfen. Wer jetzt aussagefähige Bewerbungsunterlagen einreicht, hat gute Chancen, sich zu profilieren.
  • Der Konkurrenz zeitlich voraus
    Dass eine Bewerbung unter einem Stapel anderer Unterlagen verschwindet, ist im Dezember unwahrscheinlicher. Im Gegenteil: Egal, ob der Personaler noch im Dezember oder erst im Januar mit dem Sichten der Bewerbungsunterlagen beginnt: Ihre Bewerbung ist unter Umständen die erste, die er in den Händen hält.

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Geht gar nicht: Die No-Gos in der Probezeit

Die Probezeit ist Kür und Pflicht in einem: Neue Mitarbeiter können ihre Zuverlässigkeit und Professionalität unter Beweis stellen – gleichzeitig gilt es, einige Klippen zu umschiffen. Hier geht’s zu den No-Gos in der Probezeit.

Mangelnde Pünktlichkeit und Unzuverlässigkeit

Rechtzeitiges Erscheinen am Arbeitsplatz ist in den ersten sechs Monaten im Job eine Selbstverständlichkeit. Ist mal ein neuer Mitarbeiter morgens unpässlich, wird ihm das sicherlich verziehen. Anders sieht es aus, wenn sich das Zuspätkommen häuft: Das gefährdet die Übernahme ernsthaft.

Ebenso wichtig ist das Einhalten von Timings im Job: Wer für seine Arbeit mehr Zeit braucht, sollte Kollegen und Chefs rechtzeitig informieren und gute Gründe für die verspätete Abgabe parat haben.

Besserwisserei

Neue Besen kehren gut – und können sich mit Schwung selbst wieder aus dem Job befördern, wenn sie es übertreiben. Ob neue Mitarbeiter ein Team leiten oder sich in eines einfügen müssen: Überzogene Kritik an bestehenden Strukturen und Arbeitsweisen ist in der Probezeit unangebracht. Besser ist es, sich nicht gleich mit kontroversen Verbesserungsvorschlägen zu profilieren, sondern mit den kritischen Worten zu warten. Hat sich ein neuer Mitarbeiter erstmal ins Team eingefügt, sind konstruktive Optimierungsvorschläge in der Regel willkommen.

Unsauber arbeiten

Egal, was auf den Schreibtisch kommt: Newcomer sollten alle Aufgaben ernst nehmen und akribisch umsetzen, seien sie noch so marginal. Gerade kleinere Jobs können dazu dienen, die Arbeitsweise des neuen Kollegen zu testen – als Voraussetzung dafür, ihm verantwortungsvollere Aufgaben zu übertragen.

Ständig krankgeschrieben

Ein schwerer grippaler Infekt fesselt jeden ans Bett – dafür sollten Vorgesetzte Verständnis haben, zumal die Krankschreibung davor schützt, dass sich weitere Mitarbeiter in der Firma anstecken. Wenn sich Krankschreibungen allerdings häufen, kann das dazu führen, dass die neue Kraft die Probezeit nicht übersteht.

Arrogantes Verhalten

Ein ganz großes No-Go ist Arroganz. Heutzutage sind Teamplayer gefragt – und keine Egomanen, die alles besser wissen. Besser ist es, Fehler offen zuzugeben, den Kollegen zugewandt zu sein und in Feedbackgesprächen Objektivität und Selbstkritik walten zu lassen. Dann klappt es auch mit der Übernahme nach der Probezeit.

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Plötzlich arbeitslos - Zeit nutzen / auf dem Foto: Eine Frau hat ihre Kündigung erhalten, trägt ihr "Hab und Gut" für das Büro und wird hinausgebeten.

Plötzlich arbeitslos – Die freie Zeit bis zum nächsten Job sinnvoll nutzen

Die Kündigung ist wahrscheinlich der größte Albtraum der meisten Arbeitnehmer. Plötzlich arbeitslos … das hat zum einen wirtschaftliche und zum anderen emotionale und oftmals auch gesundheitliche Folgen wie Rücken- oder Magenschmerzen bis hin zu psychischen Beschwerden wie Depressionen.

Die erzwungene Auszeit ist für viele Arbeitslose überaus belastend. Dabei können Sie diese Pause sinnvoll nutzen, um sowohl persönlich als auch beruflich voranzukommen. Nachfolgend erhalten Sie gute Tipps für die Überbrückungszeit.

Plötzlich ohne Job – wie geht es weiter?

Unvermeidbar ist der Gang zur Arbeitsagentur, damit Sie sich arbeitssuchend melden. Doch was nun? Wer arbeitslos ist, empfindet dies meist als unangenehm und belastend. Die Gründe für einen Jobverlust sind vielfältig, beispielsweise:

  • Wirtschaftslage
  • Umstrukturierungen
  • Mangelnde Fähigkeiten

Der Druck ist i.d.R. groß, eine neue Arbeit zu finden. Oftmals gesellen sich Zweifel an der eigenen Person und den Fähigkeiten hinzu. Ohne Arbeit ist der Alltag unstrukturiert. Auf einmal gibt es jede Menge Freizeit. Für Berufstätige ist das ein Traum, denn sie genießen ihre wohlverdiente Auszeit. Doch für Arbeitslose wird sie schnell zum Albtraum. Es gibt keine Aufgaben, aber umso mehr Zeit zum Grübeln.

Der Jobverlust wird in unserer Gesellschaft leider oft mit Versagen gleichgesetzt. Die Arbeitslosigkeit nagt am Selbstwertgefühl. Auch Einsamkeit, Existenz- und Zukunftsängste sind nicht selten. Viele ziehen sich zurück oder isolieren sich sogar gänzlich. Doch das ist ein Fehler, denn die Arbeitslosigkeit kann auch als Chance genutzt werden.

Plötzlich arbeitslos – gute Tipps

1. Denken Sie positiv

Wenn die Kündigung rechtmäßig ist, können Sie nichts daran ändern. Aufregen oder jammern bringen nichts und schon gar nicht den Kopf hängen lassen und sich selbst aufgeben. Auch wenn es schwer fällt: Verlieren Sie nicht die Hoffnung, denken Sie positiv und richten Sie den Blick nach vorn. Gedanklich hilft es schon weiter, wenn man diese Phase als „Zeit zwischen zwei Jobs“ und nicht als Arbeitslosigkeit bezeichnet.

Es gibt viele tolle Jobs. Grämen Sie sich nicht zu lange über Vergangenes. Befassen Sie sich lieber mit der Zukunft. Schaffen Sie einen Tagesrhythmus. Stehen Sie früh auf und machen Sie sich einen Zeitplan. Darin inbegriffen sollten die Bewerbungen sein.

2. Genießen Sie die Auszeit

Bewerbungen zu schreiben, bleibt nicht aus, aber erfreuen Sie sich dennoch an Ihrer neu gewonnenen Freiheit: Entspannen Sie im Park, während andere arbeiten oder nehmen Sie sich die Bücher vor, die Sie schon längst lesen wollten.

Genießen Sie die Auszeit und erholen Sie sich vom Stress, den Ihre letzte Arbeit vielleicht mit sich gebracht hat. Tanken Sie Kraft, um bei Ihrem Neuanfang voll durchzustarten.

3. Fallen Sie in keine Schockstarre

Isolieren Sie sich nicht, treffen Sie sich mit Freunden und Bekannten. Vermeiden Sie Nichtstun und fallen Sie nicht in eine Schockstarre. Sonst könnten Sie sich nutzlos fühlen und in eine Abwärtsspirale gelangen.

Was wollten Sie schon lange tun? Vielleicht die Wohnung renovieren? Jetzt ist die Zeit dafür da. Isolieren Sie sich nicht, treffen Sie sich mit Freunden und Bekannten, besuchen Sie einen Sportverein, erlernen Sie ein Instrument oder unternehmen Sie, wonach Ihnen der Sinn steht.

4. Planen Sie Ihre Zukunft

Wenn Sie sich konstruktiv mit Ihrer Zukunft beschäftigen, sind Sie optimistischer und bleiben motiviert. Werden Sie sich darüber klar, ob Sie auf dem richtigen Weg sind, arbeiten Sie an Ihren eigenen Qualifikationen und bilden Sie sich gezielt weiter.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, das zu finden, was Sie schon immer wollten. Sie können sich auch ehrenamtlich engagieren, um neue soziale Beziehungen zu knüpfen, Wertschätzung und das Gefühl zu erhalten, gebraucht zu werden, das Sie vielleicht vermissen. Starten Sie neu durch.

Zusammenfassung

Wenn Sie plötzlich arbeitslos werden, sollten Sie nicht die Hoffnung und den Mut verlieren. Ziehen Sie sich keinesfalls zurück. Fallen Sie nicht in ein Loch, denn dort herauszukommen, ist schwer. Arbeitslosigkeit kann jeden treffen und ist zweifelsohne ein schwerer Schlag, doch Sie sollten die Flinte nicht ins Korn werfen.

Pflegen Sie Freundschaften und Hobbys. Nutzen Sie die Auszeit und sehen Sie diese als gute Chance für einen Neubeginn. Überlegen Sie, was Sie sich für Ihren zukünftigen Job wünschen. Sie haben jetzt alle Möglichkeiten, durchzustarten. Ihr nächster Traumjob wartet da draußen ganz sicher auf Sie.

Wurde Ihnen auch einmal überraschend gekündigt? Wie sind Sie mit der Situation umgegangen? Können Sie die Gefühlslage, die wir im Text beschrieben haben, nachvollziehen? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar!

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Quereinstieg: So gelingt der Neustart im Job

Keine Aufstiegschancen, nervige Chefs und langweilige Aufgaben! Wächst die Frustration am Arbeitsplatz, sehnen sich viele Arbeitnehmer nach einem beruflichen Neustart – vielleicht sogar als Quereinsteiger in einer anderen Branche. Wir erklären, wie der Neustart gelingt!

Besonderheit duale Ausbildung

Trotz steigender Einschreibungen an Hochschulen wählt immer noch mehr als die Hälfte der Deutschen den Weg der Berufsausbildung. Eine Besonderheit in Deutschland ist das duale Ausbildungssystem. Während sich die Azubis in der Schule theoretisches Wissen aneignen, ist der Ausbildungsbetrieb für die Vermittlung praktischer Inhalte verantwortlich. Die Ausbildung umfasst einen Zeitraum von meist drei Jahren.

Wechselt ein Arbeitnehmer in eine andere Branche, ohne den klassischen Weg einer Berufsausbildung oder eines Studiums zu gehen, ist von einem Quereinsteiger die Rede. Der Wechsel von einer Branche in eine andere ist im deutschen Ausbildungssystem eigentlich nicht vorgesehen. Anders sieht es in Ländern wie England aus. Ein duales Ausbildungssystem existiert hier nicht. Stattdessen ist ein Training on the Job üblich, also die Ausbildung am Arbeitsplatz.

Quereinsteiger punkten mit ihrer Erfahrung

Der Wunsch, noch einmal den Beruf zu wechseln, kommt bei vielen Arbeitnehmern im Alter von 35 bis 45 auf. Nach zehn bis 15 Jahren im Job stellen sich viele die Frage: „Will ich das auch noch die nächsten 20 bis 30 Jahre machen?“

Der größte Vorteil, den Quereinsteiger gegenüber anderen Bewerbern haben, ist ihre Erfahrung. Dass sie die gesammelten Kenntnisse in einer anderen Branche erworben haben, kann sogar ein Pluspunkt sein: Werden neue Sicht- und Arbeitsweisen in ein Unternehmen eingebracht, ist das ein Zugewinn. Können Seiteneinsteiger dann noch plausibel erklären, warum gerade sie für die neue Branche und den Job geeignet sind, haben sie gute Karten.

So klappt der Wechsel in die neue Branche

Ob aus gesundheitlichen Gründen oder weil der Wunsch nach einer neuen Herausforderung immer stärker wird: Die Gründe für eine Neuorientierung sind vielseitig. Hier erfahren Sie, wie der Neustart gelingt:

1. Praktika absolvieren

In der Theorie klingen viele Jobs interessant, die Realität sieht häufig anders aus. Vor einem Quereinstieg sollte daher mindestens ein Praktikum in der neuen Branche absolviert werden. Arbeitnehmer können so falsche Vorstellungen korrigieren und herausfinden, welche Kompetenzen es für den neuen Job braucht.

2. Branchenkenntnisse demonstrieren

Quereinsteiger sollten in ihrer Bewerbung demonstrieren, dass sie sich mit der jeweiligen Branche vertraut gemacht haben und die Anforderungen des neuen Arbeitsbereichs kennen. Sind für den Job spezielle Soft Skills gefragt? Bringt der Bewerber diese Fähigkeiten mit, sollte er darauf hinweisen.

3. Motivation erklären

Bei Bewerbungen von Quereinsteigern wird sich mancher Personaler die Frage stellen, welche Gründe es für den Branchenwechsel gibt. Bewerber sollten ihre Motivation und Leidenschaft für den neuen Aufgabenbereich klar zum Ausdruck bringen, ohne unglaubwürdig zu wirken.

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Soziale Netzwerke – moderne Stellenbörsen?

Früher war es Usus, Bewerbungsunterlagen auf hochwertigem Papier zu drucken, um es daraufhin in einer schweren Bewerbungsmappe – am besten aus Leder – zu deponieren. Diese wurde dann an den jeweils ins Auge gefassten potenziellen Arbeitgeber verschickt, in der Hoffnung, so den ersehnten Traumjob zu ergattern. Ein Prozedere, das sehr aufwendig war und bei jeder Bewerbung wiederholt werden musste. Das kostete stets viel Zeit und Geld.

Das Kommunikationsverhalten junger Leute hat sich bis heute allerdings gravierend verändert. Längst ist fast jeder online „unterwegs“ und nutzt Facebook, Twitter, LinkedIn und Co. als Kommunikationsportale, über die durchaus auch Bewerbungsunterlagen verschickt werden.

Unternehmen haben sich diesem Trend weitgehend angepasst und bieten ihre vakanten Stellen verstärkt auch virtuell und über die sozialen Medien an. So hat man ebenfalls auf Arbeitgeberseite das immense Potenzial des Social Media Recruitings sowie die zahlreichen Chancen und Möglichkeiten erkannt, die die sozialen Netzwerke heute zu bieten haben.

Social Media – Kontakte knüpfen und die Weichen für die Zukunft stellen

Die Erfahrung zeigt, dass sich etliche interessante Stellen über Vitamin B generieren lassen. Deshalb ist es aus der Position Stellensuchender wesentlich, das eigene Netzwerk so gut wie möglich auszubauen und den Fokus dabei stets auf den Faktor „Erfolg“ zu legen.

Präsentieren Sie sich demnach in den sozialen Medien möglichst so, dass Sie von potenziellen Stellenanbietern buchstäblich „gut gefunden“ werden: Wenn Sie beispielsweise auf Ihrem Facebook-Profil regelmäßig Fotos von wilden Partynächten posten, könnte das die Chancen auf den begehrten Traumjob womöglich drastisch schmälern.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie wohl dosiert Bilder, Sprüche oder Artikel von relevanten Aktivitäten, Begebenheiten oder Erlebnissen auf Ihrem Profil zum Besten geben.

Damit zeigen Sie der (Unternehmer-)Welt, dass Sie …

  • zukunftsorientiert handeln und den Blick gezielt auf das Wesentliche richten können
  • an vielen Dingen interessiert sind
  • höchstwahrscheinlich über ein breites Allgemeinwissen verfügen
  • sozial kompetent, erlebnishungrig und offen für Neues sind.

All diese Punkte sind grundsätzlich ideale Voraussetzungen, um bei künftigen Arbeitgebern einen positiven Eindruck zu hinterlassen.

Den nächsten Job „gut finden“ – via Social Media

Soziale Netzwerke wie Xing, LinkedIn oder Facebook fungieren wie eine Art Schnittstelle, an der Jobsuchende und Unternehmer aufeinander treffen können. Es ist elementar aus der Sicht erfolgsorientierter Bewerber, sich möglichst von der besten Seite zu zeigen.

Aber auch Unternehmen, die offene Stellen zu vergeben haben, sind gut beraten, sich als attraktive Arbeitgeber in Szene zu setzen. Damit schlagen sie zwei Fliegen mit einer Klappe:

  • Unternehmer präsentieren sich werbewirksam
  • Stellenanbieter erleichtern sich dadurch die Suche nach geeigneten Bewerbern

Die sozialen Medien sind ideal, um den Kontakt Unternehmen herzustellen. So verfügt heute mittlerweile fast jedes Unternehmen über eine eigene Internetpräsenz, über die Sie den Kontakt herstellen und Infos generieren können. Auch sind immer mehr Arbeitgeber bei Facebook, auf Instagram, bei Xing oder LinkedIn zu finden, wo sie ihre vakanten Stellen publizieren.

Social Media ist überdies hervorragend für Personaler und Entscheider geeignet, um im Rahmen der Sichtung von Bewerbungsunterlagen zu prüfen, wie sich Jobsuchende online präsentieren. Manchmal werden im Zuge dessen offensichtlich ungeeignete Stellenanwärter schon im Vorfeld aussortiert. Ganz einfach per Mausklick.

YouTube als Karrieresprungbrett?

Immer mehr Menschen sind, neuesten Statistiken zufolge, bei YouTube aktiv. Angesichts dessen scheint die Jobsuche für Bewerber gerade auf diesem Kanal sehr vielversprechend zu sein. Sicherlich haben Sie dort unterschiedlichste Möglichkeiten, sich adäquat zu präsentieren und dadurch das Interesse Ihrer Video-Besucher auf sich zu ziehen.

Womöglich wird tatsächlich der eine oder andere Jobanbieter auf Sie aufmerksam. In der Realität finden Unternehmen aber noch selten durch YouTube neue Mitarbeiter. Das liegt u.a. auch an der  mangelnden Qualität und Kreativität vieler „Video-Bewerbungen“.

Sehen und gesehen werden – aber bitte nicht um jeden Preis. Wer auf YouTube mit billigen Videos oder inhaltslosen Beiträgen daherkommt, verringert seine Chancen auf attraktive Kontakte zu Unternehmern meist binnen Sekunden.

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Jobwechsel: Nicht vorschnell Gehaltseinbußen akzeptieren

Probleme mit dem Arbeitgeber, Stress im Job, keine langfristigen Perspektiven, mangelnde Mitbestimmung: Diese Gründe führen oftmals zu einem raschen Jobwechsel. Viele Arbeitnehmer nehmen dann sogar ein geringeres Gehalt in Kauf – doch dGehaltseinbußen sollte niemand vorschnell akzeptieren.

Klären Sie Ihre Prioritäten

Bevor Sie sich für den Jobwechsel entscheiden, sollten Sie genau überlegen, was Sie mit dem Wechsel verändern möchten: Sind Sie auf der Suche nach mehr Selbstbestimmung, anderen Kollegen oder neuen herausfordernden Aufgaben? Wenn der finanzielle Verzicht nicht durch eine verbesserte Arbeitssituation ausgeglichen wird, folgt das böse Erwachen.

Den Lebensstandard aufrechterhalten

Das Gehalt sollte reichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Wer seine Lebensqualität deutlich absenken muss, wird sich mit dem neuen Job nicht besser fühlen. Lebenserhaltungskosten, Altersvorsorge- und Gesundheitsvorsorgekosten müssen weiterhin gedeckt sein. Eine Stelle mit zu geringem Gehalt sollten Sie daher besser nicht annehmen und lieber nach lukrativeren Angeboten Ausschau halten.

Den Wechsel nicht ohne strategische Verhandlungen akzeptieren

Das Grundgehalt ist relativ niedrig? Unterbreiten Sie konkrete Vorschläge, um die Situation zu Ihren Gunsten zu verbessern. Mögliche Zusatzleistungen sind: Nutzung eines Dienstwagens, eine betriebliche Altersrente, mehr Urlaubstage, die Übernahme von Weiterbildungskosten oder Tage im Homeoffice. Es ist vorteilhaft, sich gut auf das Vertragsgespräch vorzubereiten und nach den eigenen Interessen zu entscheiden. Seien Sie aber auch für Angebote seitens des Unternehmens offen.

Stellen Sie sich Fragen, die in die Zukunft reichen

Um sich wegen des Jobwechsels sicher zu sein, hilft ein Blick in die Zukunft: Wo stehe ich im neuen Job voraussichtlich in fünf bis zehn Jahren? Welche Karrierechancen bietet mir das Unternehmen? Wie sieht es mit der Work-Life-Balance aus? Verspricht der neue Job auf langer Sicht eine Besserung der Arbeitssituation? Welche Auswirkungen hat der Job auf ihr Privatleben? Entspricht der neue Job Ihren Zielen und haben Sie den Wechsel gut durchdacht – dann wagen Sie den Schritt.

 

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Jobwechsel... So klappt der Neustart / auf dem Foto: Ein Mann steht in einem Spalt zwischen zwei Wänden. Aus dem Spalt erleuchtet ein helles Licht. Was verbirgt sich wohl dahinter? Wir können es nicht sehen, lediglich ein tiefes Weiß strahlt uns entgegen.

Jobwechsel: So klappt der Neustart

Jeder zweite Deutsche ist unglücklich mit seinem Job, so eine Studie zur Jobzufriedenheit. Viele Arbeitnehmer denken deshalb über einen beruflichen Neuanfang nach. Wie der Start in den neuen Job gelingt, erfahren Sie hier!

Treffen Sie eine Entscheidung

Bevor Sie sich für einen neuen Job entscheiden, stellen Sie sich die Frage, was Sie wirklich wollen. Überlegen Sie sich, ob ein Jobwechsel zwingend notwendig oder ob der Wunsch nach Veränderung eventuell nur temporär ist. Wenn Sie eine klare Entscheidung getroffen haben, können Sie sich auf die weitere Umsetzung konzentrieren.

Schreiben Sie eine Bewerbung für den neuen Job

Haben Sie sich entschieden, Ihren Job zu wechseln und bereits eine passende Stellenanzeige gefunden, schreiben Sie eine aussagekräftige Bewerbung. Gehen Sie darin auch auf die Gründe für Ihren Jobwechsel ein. Steht für Sie die fachliche und persönliche Weiterentwicklung im Vordergrund, erwähnen Sie dies. Ist es für Sie primär neue Erfahrungen in einem anderen Arbeitsumfeld zu sammeln oder möchten Sie einfach eine neue Branche kennen lernen? Auch das sind mögliche Gründe, die Sie in Ihrer Bewerbung erwähnen können.

Kündigen Sie den alten Job

War Ihre Bewerbung erfolgreich, sollten Sie zeitnah Ihren alten Job kündigen. Suchen Sie aber zunächst das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten, bevor Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben aufsetzen. Erklären Sie kurz und sachlich die Gründe für Ihre Entscheidung und bedanken Sie sich für die Zusammenarbeit.

Erste Arbeitstage: Bereiten Sie sich vor

Damit der Start in den neuen Job gut gelingt, bereiten Sie sich im Vorfeld vor. So können Sie den ersten Arbeitstag entspannt angehen. Kontaktieren Sie Ihren zukünftigen Chef und erkundigen Sie sich, wie die ersten Tage der Einarbeitung ablaufen werden. Machen Sie sich darüber hinaus mit den Formalien vertraut: Brauchen Sie Zugangsberechtigungen für die PC-Nutzung? Wo gibt es Parkplätze. All das kann Ihnen helfen, mit einem sichereren Gefühl in den Job zu starten.

Die Einarbeitung: Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen

Haben Sie den alten Job hinter sich gelassen, steht dem Start in das neue Arbeitsverhältnis eigentlich nichts mehr im Wege. Allerdings lauern gerade in den ersten Tagen einige Fettnäpfchen für Neulinge. Die ersten 100 Tage in einem Unternehmen sind schließlich ein einziger Lernprozess. Wichtig ist es, souverän mit Ihren Unsicherheiten umzugehen. Es gilt: Lieber einmal mehr als einmal zu wenig nachfragen.

Laden Sie Ihre Kollegen zum Einstand ein

Sie wollen Ihre Kollegen besser kennen lernen? Dann richten Sie einen Einstand aus. Schreiben oder sprechen Sie Ihre Kollegen dafür persönlich an. Eine Rund-Mail all alle kann einen unpersönlichen Eindruck hinterlassen.

So schmeckt der Einstand allen

Beim Einstand stellt sich die Frage, was man den Kollegen zu essen anbietet. Eine Möglichkeit ist es, nachmittags Kaffee und Kuchen zu servieren. Belegte Brötchen am Morgen komme bei den neuen Kollegen sicherlich auch gut an. Möchten Sie Ihren Einstieg mit einem Gläschen Sekt begehen, sollten Sie das mit Ihrem Chef absprechen. Alternativ sind Säfte und Schorlen eine gute Wahl.

 

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Probezeit / auf dem Foto: Angestellter (oder Vorgesetzter) überlegt, ob der Job (der Mitarbeiter) passt

Probezeit – das sollten Arbeitnehmer wissen

In Arbeitsverträgen wird oft eine sechsmonatige Probezeit vereinbart. Viele Arbeitnehmer meinen, dass es sich hierbei allein um den formalen Begriff für die Phase der Orientierung handelt: Der Angestellte wird vom Chef und den Kollegen eingewiesen. Tatsächlich gelten während der Probezeit besondere arbeitsrechtliche Regelungen.

Regulärer Kündigungsschutz greift nicht

Während der Probezeit besteht kein Kündigungsschutz. Das bedeutet: Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber darf mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Hierbei ist keine Begründung erforderlich.

Damit hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert umorientieren zu können, wenn er seine Erwartungen an den neuen Job nicht erfüllt sieht. Auf der anderen Seite soll das Recht zur schnellen Kündigung die Bereitschaft der Arbeitgeber fördern, Mitarbeiter einzustellen.

Kündigungsfrist während der Probezeit kann verändert werden

Tarifvertraglich darf vereinbart werden, diese Frist von zwei Wochen zu verlängern oder weiter zu kürzen. Daher sollten Sie vor dem Unterzeichnen des Arbeitsvertrags prüfen, ob ein Tarifvertrag greift. Nach dem Ablaufen der Probezeit gilt automatisch der gesetzliche Kündigungsschutz.

Rund ein Fünftel aller Beschäftigungsverhältnisse wird während der Probezeit beendet. Auch wenn der reguläre Kündigungsschutz nicht gilt, darf der Arbeitgeber seinen Angestellten nicht aus Willkür oder aus nichtigem Anlass kündigen.

Probezeit kann variieren

Wenn die Tätigkeiten in einem Job besonders komplex sind, darf die Probezeit ausnahmsweise auf neun Monate ausgeweitet werden. Die Frist muss im Arbeitsvertrag ausgewiesen sein.

Die Vertragspartner dürfen auch einvernehmlich auf die Probezeit verzichten. Vor Ablauf der Probezeit kann der Arbeitgeber diese um maximal sechs weitere Monate verlängern, wenn der Arbeitnehmer hiermit einverstanden ist.
Es ist auch zulässig, die Probezeit zu verkürzen. Theoretisch kann am letzten Tag der Probezeit gekündigt werden. Die reguläre Frist von 14 Tagen läuft dann über die Probezeit hinaus.

Auch während der Probezeit haben Arbeitgeber das Recht zur fristlosen Kündigung nur dann, wenn das Vertrauensverhältnis zum Mitarbeiter irreparabel beschädigt ist. Dies gilt beispielsweise bei einem Diebstahl.

Urlaubsansprüche und Lohnfortzahlung

Laut Bundesurlaubsgesetz haben Beschäftigte bereits während ihrer Probezeit Anspruch auf Urlaub. Ob ein Urlaubsantrag genehmigt wird, entscheidet der Arbeitgeber. Gerade während der Probezeit ist es sinnvoll, Urlaubspläne frühzeitig mit dem Chef zu besprechen.

Falls während der Probezeit gekündigt wird, hat der Angestellte Anspruch auf den entsprechenden Anteil am Jahresurlaub. Pro Monat der Betriebszugehörigkeit stehen Ihnen mindestens zwei Urlaubstage zu. Falls Sie diese nicht nutzen, haben Sie Anspruch, als Kompensation ausbezahlt zu werden.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall greift innerhalb der Probezeit erst nach vier Wochen. Die Probezeit verlängert sich nicht im Umfang der Fehltage, sondern endet mit der im Arbeitsvertrag vereinbarten Frist.

Regelung zur Probezeit in anderen Ländern

In Österreich kann Probezeit sowohl individuell als auch tarifvertraglich vereinbart werden. Während dieser kann das Beschäftigungsverhältnis jederzeit und ohne Begründung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber beendet werden.

Der Zeitraum der Probezeit ist gesetzlich auf einen Monat begrenzt. Vereinbaren beide Parteien eine längere Probezeit, dann greifen nach Ablauf der Monatsfrist die Regelungen für befristetes Arbeitsverhältnisse.

In der Schweiz gilt eine Probezeit von einem Monat, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Bis zu drei Monaten darf die Probezeit laufen. Während dieser Phase haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Recht, innerhalb von sieben Tagen zu kündigen.

 

Ist die Probezeit eine gute „Erfindung“? Welche Erfahrungen haben Sie mit diesem Thema gemacht? Wir freuen uns über Ihren Kommentar!

 

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Was macht ein Headhunter eigentlich genau?

Sicher haben Sie auch schon einmal etwas vom Berufsbild des sogenannten „Headhunters“ gehört. Eventuell geht es Ihnen dabei wie zahlreichen anderen Menschen und Sie wissen nicht genau, was Sie unter dieser Art von Beruf verstehen sollen!?

Tatsächlich ist der Headhunter ein vergleichsweise neuer Beruf, der sich aus den Anforderungen der modernen Arbeitswelt ergeben hat. Im Folgenden finden Sie eine kleine Vorstellung dieser ganz besonderen Tätigkeit, von der Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren.

 

Was ist ein Headhunter und was sind seine Aufgaben?

Übersetzt ist der Headhunter ein „Kopfjäger“. Diese Bezeichnung zeigt schon ungefähr, welchen Aufgaben der Headhunter nachgeht. Ihm geht es darum, interessante Persönlichkeiten für eine offene Position bei einem Unternehmen zu finden und von einer Anstellung zu überzeugen.

Meist ist der Headhunter für die Besetzung von Führungspositionen zuständig. Auch hoch qualifizierte Fachkräfte werden von Headhuntern gesucht. Unternehmen setzen Headhunter nicht nur ein, sondern fürchten sie auch. Denn sie werben Arbeitskräfte gezielt ab.

Trotz dieser eigentlich klaren Aufgabe ist der Beruf des Headhunters nicht eindeutig definiert. Gerade bei Unternehmen fest angestellte Headhunter haben häufig noch andere Aufgabenbereiche, die sich im Feld der Personalberatung befinden.

 

Wie arbeitet ein Headhunter?

Die Arbeitsweise eines Headhunters hängt davon ab, für welchen Bereich er angestellt beziehungsweise beauftragt ist. Der Kernbereich seiner Tätigkeit bezieht sich auf die „Personaljagd“, sodass sich die folgende Darstellung seiner Tätigkeit auf diese Aufgabe bezieht.

Ein Headhunter, der von einem Unternehmen beauftragt wird, hat mehrere Möglichkeiten, seine Arbeit zu beginnen. In manchen Fällen gibt es für das beauftragende Unternehmen bereits feststehende Kandidaten, die es für eine Anstellung gewinnen möchte. In diesem Fall ist der Headhunter dafür zuständig, die betreffenden Personen (beziehungsweise eine davon) abzuwerben.

Es erfolgt eine direkte Ansprache, die vom Headhunter gut vorbereitet wird, damit ausreichend Chancen auf Erfolg bestehen. In anderen Fällen hat der Headhunter keine Vorgaben in Bezug auf bestimmte Personen. In diesem Fall ist er dafür zuständig, einen Arbeitnehmer zu finden, der bestmöglich auf die betreffende offene Position passt. Auch hierbei kann es klare Definitionen des Unternehmens geben, wie die Passung zu beurteilen ist. Es kann aber auch dem Headhunter überlassen sein, festzustellen, ob der betreffende Kandidat für die Anstellung geeignet ist.

 

Wie wird ein Headhunter auf Sie aufmerksam?

Wenn Sie gerade auf Jobsuche sind, könnte sich der Kontakt mit einem Headhunter für Sie lohnen. Da Headhunter meist im Auftrag eines Unternehmens arbeiten, sollten Ihre Fähigkeiten zu einer beauftragten Suche passen.

Headhunter schauen in erster Linie online nach passenden Kandidaten. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, im Internet präsent zu sein. Richten Sie ein Profil in einem der bekannten Karrierenetzwerke (XING, LinkedIn) ein und stellen Sie Ihre Kenntnisse und Erfahrungen möglichst umfassend und überzeugend dar.

Eventuell möchten Sie auch eine persönliche Webseite einrichten, auf der Sie sich und Ihren Werdegang genauer darstellen. Im Idealfall gelingt es Ihnen, Arbeitsproben online zu veröffentlichen, damit sich Headhunter ein noch besseres Bild von Ihnen machen können.

Natürlich können Sie auch selbst einen Headhunter ansprechen und nach passenden Positionen fragen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn es sich um einen Headhunter handelt, der sich auf Ihre Branche spezialisiert hat.

 

 

 

 

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Tipps für den ersten Tag im neuen Unternehmen

Wenn die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag ist, dann haben Arbeitnehmer die erste Hürde gemeistert. Nun gilt es, sich im neuen Job zu bewähren. Dabei hat sich besonders der erste Arbeitstag als Prüfstein herausgestellt.

In diesem Artikel finden Sie Tipps, wie man die typischen Stolperfallen umgehen kann.

Der Job beginnt schon vor dem ersten Arbeitstag

Das Eingewöhnen am neuen Arbeitsplatz beginnt bereits vor Antritt der Stelle. Sie sollten sich schon vorab so gut wie möglich mit der Lokalität, Arbeitsabläufen und – wenn möglich – den Beziehungsgeflechten im Unternehmen vertraut machen. Der Anfahrtsweg will genauso überprüft sein wie die Parkplatzsituation und die Zugangsberechtigung zum Firmengelände.

Hier gilt es, die dienstbaren Geister wie Pförtner oder Hausmeister lieber einmal zu viel als zu wenig zu fragen. Wer möchte schon auf dem Parkplatz des Chefs stehen? Wenn Ihnen beim Einstellungsgespräch der Dresscode nicht mitgeteilt wurde, kann Ihnen die Homepage des Unternehmens eventuell weiterhelfen. Ansonsten gilt es, am ersten Tag in gepflegter Kleidung zu erscheinen, die zur jeweiligen Branche passt.

Die hohe Kunst der Kommunikation

Wenn Sie offen und freundlich auf die neuen Kollegen zugehen, machen Sie auf keinen Fall etwas verkehrt. Es kann am Anfang verwirrend sein, sich all die Namen, Gesichter und deren Funktion im Unternehmen zu merken. Das können Sie sich ebenso in ein kleines Notizbuch eintragen wie grundlegende Informationen zum Arbeitsalltag, die Ihnen am ersten Tag kommuniziert werden.

Achten Sie darauf, sich für die Menschen hinter den Tätigkeiten zu interessieren und führen Sie in der Pause oder zwischendurch am Kopierer ein wenig Small Talk. Hüten Sie sich jedoch davor, zu viel Privates preiszugeben, da Sie sonst schnell als Quasselstrippe einsortiert werden. Schauen Sie nach anderen Neulingen, um sich auszutauschen.

Die soziale Hierarchie im Blick behalten

Wenn Ihnen kein Ansprechpartner für Ihre Fragen genannt wurde, wenden Sie sich am besten an einen der dienstälteren Kollegen im Unternehmen. Diese verfügen über die meiste Erfahrung und außerdem sind Sie als Neuling gut beraten, die soziale Hierarchie im Unternehmen zu respektieren. Denn unabhängig von der Qualifikation genießen langjährige Mitarbeiter meist einen hohen Rang. Wenn Sie allerdings bei jeder Frage gleich im Türrahmen des Kollegen stehen, werden Sie bald als Nervensäge eingestuft.

Am besten schreiben Sie sich alles auf, was Sie wissen möchten und stellen Ihre Fragen bei passender Gelegenheit wie direkt nach dem Meeting oder beim Plaudern mit den Kollegen. Treten Sie jedoch nicht als Planer auf, der alle in die Kantine trommelt. Fragen Sie stattdessen besser, ob man Sie mitnimmt. Das signalisiert den Kollegen, dass Sie deren Erfahrung anerkennen.

Nicht sofort mit Feuereifer durchstarten

Verständlich, dass Sie am Anfang mit Feuereifer bei der Sache dabei sind und vor Ideen nur so übersprudeln. Halten Sie sich jedoch besser zurück und schlüpfen während der ersten Woche in die Rolle eines Beobachters. Ordnen Sie sich unauffällig in das Betriebsgeschehen ein, sonst laufen Sie Gefahr, als übermotivierter Besserwisser abgestempelt zu werden.

Sobald Sie sich eingewöhnt haben, können Sie Ihren Reformeifer Schritt für Schritt pflegen. Gerade während der ersten Wochen im neuen Job ist es wichtig, sich vom Vorgesetzten regelmäßig Feedback einzuholen. Diese direkte Rückmeldung hilft Ihnen, Ihre neuen Aufgaben effizienter zu erfüllen.

 

 

Was sollten Sie bei einer beruflichen Neuorientierung beachten?

Zunächst ist es wichtig herauszufinden, welchen Grad Ihre Unzufriedenheit im Job bereits erreicht hat. Eine temporär auftretende Lustlosigkeit ist kaum einem Angestellten fremd und sicherlich allein noch kein triftiger Grund für eine Kündigung.

Da die Frustrationstoleranz bei jedem Menschen unterschiedlich ausfällt ist es schwierig, allgemeingültige Aussagen darüber zu treffen, wann eine berufliche Neuorientierung notwendig bzw. empfehlenswert ist. Es gibt jedoch einige deutliche Anzeichen, die dafür sprechen, Ihre Jobsituation gründlich zu überdenken:

 

  • Sie müssen sich jeden Morgen zwingen, zur Arbeit zu gehen.
  • Ihre Unzufriedenheit wirkt sich körperlich aus. Sie haben beispielsweise häufig Magen-Darm-Beschwerden oder Kopfschmerzen.
  • Ihre Situation überlastet Sie psychisch. Sie leiden unter Stimmungsschwankungen und depressiven Phasen.

 

An dieser Stelle ist es sehr wichtig, dass Sie über Ihre aktuelle Lebenssituation reflektieren. Ist es tatsächlich der Job, der Sie unglücklich macht? Oder gibt es auch andere Baustellen, die ursächlich für Ihre Unzufriedenheit sein könnten? Bei der Bewertung Ihrer Situation sollten Sie unbedingt Ihre Familie und gute Freunde einbeziehen. So kommen Sie zu einer weitaus differenzierteren Meinung. Auch die Hilfe eines Coaches könnte Sie weiterbringen.

 

Die Gründe für Ihre Unzufriedenheit finden

Wenn Sie herausgefunden haben, dass Ihr Job die „Wurzel allen Übels“ ist, sollten Sie sich fragen, was Sie so sehr daran stört. Hier lautet die Gretchenfrage: Ist es der Arbeitgeber oder der Beruf an sich, der Sie verzweifeln lässt?

Sofern es Probleme wie viele Überstunden, geringe Aufstiegsmöglichkeiten, wenig Flexibilität oder ein zu niedriges Gehalt sind, könnte es sein, dass Sie in Ihrer Branche Unternehmen finden, die Ihre Leistungen mehr honorieren als Ihr aktueller Arbeitgeber. Ein Wechsel des Unternehmens wäre in diesem Zusammenhang evtl. eine gute Lösung für Sie. Sie würden zwar neu anfangen, müssten aber nicht Ihr gewohntes Leben von Grund auf umkrempeln.

Anders sieht es aus, wenn Sie keinen Sinn mehr in Ihrer Tätigkeit sehen. Diesen Gedanken hegen übrigens vor allem Menschen, die über einen hohen Bildungsgrad verfügen und eine vielversprechende Karriere hinter bzw. vor sich haben. Es tauchen dann Fragen auf wie „Ist es das, was ich wirklich wollte?“, „Sind meine Aufgaben gesellschaftlich relevant?“ oder „Bin ich nur ein kleines Rädchen im Hamsterrad des kapitalistischen Systems?“ … Dann könnte es für Sie wirklich besser sein, sich beruflich völlig neu zu orientieren.

Neue Ziele formulieren und alle Optionen abwägen

Sie sollten sich für diesen lebensverändernden Prozess genügend Zeit nehmen. Eine Kurzschlusshandlung könnte zu weiteren Problemen führen. Denn eines ist auch klar: Ob Sie Ihre berufliche Neuorientierung wirklich glücklicher macht, wissen Sie im Vorfeld nicht. Vielleicht wäre es auch eine gute Idee, zunächst in die neue Branche reinzuschnuppern!? Diese Erfahrungen würden Ihnen sicherlich bei Ihren Entscheidungen immens helfen.

Das Angebot an unterschiedlichen Berufen ist heutzutage überwältigend. Schauen Sie sich mit offenen Augen um und finden Sie heraus, welcher Job besser zu Ihnen passt als der aktuelle. Oder haben Sie schon seit jeher einen Traumberuf, den Sie leidenschaftlich ausüben würden? Dann informieren Sie sich, ob dieser Job auch wirklich so traumhaft ist, wie Sie es sich immer vorgestellt haben. Beispiele für „spektakuläre“ Berufswechsel gibt es zur Genüge. Der ehemalige Top-Manager hütet jetzt Schafe. Der Werbeprofi macht einen Pflegedienst auf. Die Personalchefin gründet eine kleine Firma und verkauft selbstgemachte Babykleidung.

 

Die Entscheidung treffen und die berufliche Neuorientierung konsequent verfolgen

Wenn Sie alle Optionen geprüft haben und einen echten Neustart anstreben, müssen Sie mutig sein. Vielen Menschen fällt es schwer, selbst zu kündigen. Insbesondere dann, wenn sie lange beim Arbeitgeber beschäftigt waren. Sie beschleicht beispielsweise das Gefühl, das Unternehmen und die Kollegen im Stich zu lassen. Jetzt gilt es, keine „kalten Füße“ zu bekommen.

Haben Sie Ihre Komfortzone und Ihren alten Arbeitgeber verlassen? Dann ziehen Sie Ihren neuen Weg so konsequent wie möglich durch. Seien Sie gut vorbereitet. Blicken Sie nicht in den Rückspiegel. Freuen Sie sich auf eine spannende Zukunft mit vielen überraschenden Situationen. Aber behalten Sie immer im Hinterkopf, dass eine berufliche Neuorientierung nicht immer leicht ist. Das Leben ist schließlich kein Ponyhof!

 

 

 

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Jobwechsel – Muss ich mein Weihnachtsgeld zurückzahlen?

Viele Menschen nutzen den Start ins neue Jahr um auch im Berufsleben neu durchzustarten. Doch gerade in Bezug auf Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld ist Vorsicht geboten: In bestimmten Fällen kann der alte Arbeitgeber diese bei Kündigung zurückfordern.

 

Wann tritt eine Rückzahlungsregelung ein?

Ob Sie tatsächlich das im Vorjahr gezahlte Weihnachtsgeld zurückgeben müssen, ist abhängig von der Art der Sonderzahlung und der Formulierung im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag.

 

Sonderzahlung mit Entgeltcharakter: Wird das Weihnachtsgeld für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit gezahlt, handelt es sich um eine Sonderzahlung mit Entgeltcharakter. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückzahlung. Dies gilt beispielsweise auch für leistungsorientierte Boni, Provisionen oder ein 13. Monatsgehalt.

 

Sonderzahlung als Belohnung für Betriebstreue: Anders sieht es aus, wenn das Weihnachtsgeld eine Belohnung für die zukünftige Betriebstreue darstellt und dies auch so formuliert ist. Hier möchte der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter durch die Sonderzahlung an das Unternehmen binden. In bestimmten Fällen kann dann eine Rückzahlungsverpflichtung greifen:

  • Bei Weihnachtsgeld von weniger als 100 Euro ist eine Rückzahlungsverpflichtung ausgeschlossen.
  • Bei Weihnachtsgeld von mehr als 100 Euro, aber unter einem Monatsbezug kann der Arbeitgeber die Rückzahlung davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer noch bis zum Ablauf des ersten Quartals des Folgejahres für das Unternehmen tätig ist.
  • Bei Weihnachtsgeld von mehr als einem Monatsgehalt ist eine Bindung über den 31. März des Folgejahres zulässig.

(Quelle: http://www.finanztip.de/weihnachtsgeld/)

Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Regelung ist jedoch, dass eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag klar und umfänglich formuliert ist.

Wer also unliebsame Überraschungen vermeiden möchte, sollte vor dem Jobwechsel unbedingt den alten Arbeitsvertrag überprüfen.

 

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Neues Jahr, neuer Job: Expedition ins Unbekannte?

Wie heißt es so schön? Neues Jahr, neues Glück! Für manch einen bedeutet das auch eine neue berufliche Chance: Nach dem Jahreswechsel folgt bei dem ein oder anderen die Versetzung in eine neue Abteilung oder der Wechsel in ein neues Unternehmen. Der Weg an den noch fremden Schreibtisch gleicht dabei oft einer spannenden Reise. Genau wie bei der Reiseplanung ist eine gute Vorbereitung für das Gelingen der Expedition zum neuen Arbeitsplatz von Vorteil. Ich möchte Ihnen heute ein paar Ideen vorstellen, wie Sie als „alter Hase“ im Team die Rolle des Expeditionsleiters ausfüllen und was Sie selbst als die oder der Neue tun können, damit Sie sich schnell an das neue (Arbeits-)Klima gewöhnen.

Die Reisevorbereitung

Wie bei einer Reise in ein fremdes Land ist es ratsam, sich auf die Expedition „Neuer Job“ vorzubereiten. Was erwartet mich? Auf was für Gegebenheiten, welche Art von Kultur und welches Klima muss ich mich einstellen? Sie möchten schließlich auch nicht in Badehosen mitten in der Arktis stehen.

Vor dem eigentlichen Start sollten Sie sich als Neuling mit dem neuen Umfeld beschäftigen und so gut es geht vertraut machen. Deutlich leichter fällt das,  wenn der neue Chef eine Art Reiseführer anfertigt: Einführungsunterlagen, Informationsbroschüren und ein eindeutiges Anforderungsprofil sind erste wertvolle Informationen und nützliche Maßnahmen. Damit wird auch Ihr wichtigstes Gepäckstück geformt: eine realistische Erwartungshaltung an die neue Herausforderung. Denn häufig ist die Diskrepanz zwischen Erwartung und den tatsächlichen Bedingungen Ursache für den sogenannten Realitätsschock. Laut verschiedener Studien sorgt dieser besonders häufig für eine frühe Kündigung und sollte deshalb natürlich vermieden werden. Mit dieser Vorbereitung akklimatisieren Sie sich als neuer Mitarbeiter für die ersten Schritte auf dem noch unbekannten Terrain.

Als bereits etabliertes Teammitglied können Sie vor der Ankunft des neuen Kollegen dafür sorgen, dass dieser direkt an einen geordneten Schreibtisch gelangt. Wissenschaftler attestieren dem Arbeitsplatz nämlich eine psychologische Funktion, indem der neue Platz in einer stressigen Anfangsphase ein wichtiges Rückzugsgebiet darstellt.

Die Ankunft im unbekannten Land

Werfen wir jetzt einen Blick auf den ersten Tag: Reisefieber, also Vorfreude gepaart mit einem mulmigen Gefühl, gehört dazu. Ihre Aufgaben als Neuer? Beobachten, zuhören, auf die neuen Kollegen zugehen, offen und interessiert sein. Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie sofort Wunderwerke vollbringen. Zu Beginn kommen Sie nicht über die Rolle als Besucher hinaus, aber keine Sorge – das ändert sich mit der Zeit. Sie lernen die neue Kultur kennen und leben sich Schritt für Schritt ein.

Als erfahrener Mitarbeiter können Sie sich ein Beispiel an der hawaiianischen Begrüßungskultur nehmen. Statt der traditionellen Aloha-Blumenkette ist hierzulande aber ein Blumenstrauß am Schreibtisch angemessener und dazu einige nette Begrüßungsworte. Kleine Gesten mit großem Effekt: Das Gefühl willkommen zu sein, ist auf noch fremden Terrain besonders wichtig. Ein Gespräch in entspannter Atmosphäre bei einem Cappuccino oder ein gemeinsames Mittagessen in der Kantine können ebenfalls geeignete Eisbrecher sein. Für die Koordination der weiteren Eingewöhnungs- und Einarbeitungsphase bieten sich für die Kollegen bzw. Vorgesetzten Checklisten an. Idealerweise werden bereits in den ersten Tagen folgende Punkte auf der To-do-Liste zeitnah abgehakt:

  • Vorstellung aller Kolleginnen und Kollegen
  • Einführung in den Arbeitsbereich
  • Betriebsbesichtigung
  • Erklären der Organisationsstrukturen

 

Einleben in der neuen Kultur – mit Fremdenführer

Die Integration eines neuen Mitarbeiters ist nicht am ersten Tag abgeschlossen. Die fachliche und soziale Eingliederung in das neue Umfeld erfordert von beiden Seiten Zeit und Geduld. Der Prozess kann jedoch durch einen Paten erleichtert werden. Als Pate übernehmen Sie auf der Expedition die Rolle des Fremdenführers. Sie informieren das neue Teammitglied über die (un-) geschriebenen Gesetze des neuen Umfelds, helfen bei der Einarbeitung und sind Vermittler sowie erster Ansprechpartner bei Problemen und Unstimmigkeiten. Während der Eingewöhnungsphase freut sich jeder Neuankömmling über das geteilte Insider-Wissen und Tipps von den „Einheimischen“. Mit diesem Schritt kann die Expedition zum Arbeitsplatz eine Reise werden, die alle zusammen gern antreten.

Egal auf welcher Seite Sie nun stehen, ob Teil eines bestehenden Teams oder neuer Mitarbeiter – beide Parteien haben das gleiche Ziel:  Eine gemeinsame und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Können Sie weitere Tipps und Tricks für den Start am neuen Arbeitsplatz geben? Oder haben Sie vielleicht selbst die ersten Tage im neuen Job hinter sich? Wie immer freue ich mich über Anregungen, Kommentare und Ihr Feedback.

 

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Umzug für den neuen Job – wie der Arbeitgeber Sie unterstützen kann

Erst die Jobsuche, dann die Wohnungssuche – mittlerweile ist es gang und gäbe, dass Arbeitnehmer für einen neuen Job den Wohnort wechseln. Wer seiner Karriere keinen Knick verpassen möchte, muss in der Regel flexibel sein. Doch häufig bleibt für Wohnungssuche und Umzug nicht viel Zeit. Gerade in Großstädten wie Berlin oder Hamburg kann die Suche nach einer passenden Bleibe dauern. Hinzu kommen die Umzugskosten für Spedition, Makler oder Renovierungsarbeiten, die den Start in den neuen Job zusätzlich erschweren. Viele Unternehmen bieten neuen Mitarbeitern daher unterschiedliche Formen der Unterstützung an.

 

Sonderurlaub

Die häufigste Form der Unterstützung ist der sogenannte Sonderurlaub. Unternehmen stellen dem Arbeitnehmer ein bis zwei zusätzliche Urlaubstage für den Umzug zur Verfügung. Einen gesetzlichen Anspruch darauf hat man allerdings nicht. Der Anspruch auf Sonderurlaub ist in den jeweiligen Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen festgelegt. Ob Ihnen in Ihrem Unternehmen Sonderurlaub zusteht, erfahren Sie am besten über den Betriebsrat oder die Personalabteilung.

 

Übernahme von Umzugskosten

Einige Firmen übernehmen die Kosten für einen berufsbedingten Umzug der eigenen Mitarbeiter und beauftragen Dienstleister, die den Umzug durchführen. Doch auch hier gilt: Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, ob und inwiefern der Arbeitgeber Sie finanziell bei Ihrem Umzug unterstützt liegt in seinem Ermessen. Eine Verhandlungsbasis gibt es aber, wenn der Arbeitgeber beispielsweise seinen Standort in eine andere Stadt verlagert und der Mitarbeiter künftig dort arbeiten soll. In einem solchen Fall handelt es sich um eine betriebsändernde Maßnahme. Die Übernahme von derartigen Kosten wird dann im Rahmen eines Sozialplans mit dem Betriebsrat ausgehandelt. Das Ergebnis solcher Verhandlungen ist immer davon abhängig, wie viel dem Arbeitgeber daran liegt, seine Mitarbeiter zu halten. So ist es sogar möglich, dass das Unternehmen dem Ehepartner des Mitarbeiters einen Job anbietet, um die Bereitschaft für den Umzug in eine andere Stadt zu fördern.

 

Umzugsprämien

Eine weitere Form der Unterstützung durch den Arbeitgeber sind zeitlich gestaffelte Umzugsprämien. Die Art der Prämie wird individuell vom Arbeitgeber festgelegt. Je schneller ein neuer Mitarbeiter im Job einsteigen kann, desto höher die Prämie, die er vom Unternehmen erhält. Diese kann für den Umzug oder doppelte Mietzahlungen genutzt werden.

 

Übernahme von Fahrtkosten

Häufig bezieht der Arbeitnehmer für den neuen Job lediglich einen Zweitwohnsitz, den er unter der Woche nutzt. So kann er am Wochenende nach Hause zu seiner Familie fahren. Einige Unternehmen bieten Pendlern auch hier eine finanzielle Unterstützung für die wöchentlichen Heimfahrten oder die Finanzierung einer Bahncard an.

 

Bietet ihr Arbeitgeber eine der oben genannten Unterstützungen an, so können Sie sich freuen. Grundsätzlich gilt: Einen gesetzlichen Anspruch zur Übernahme der Umzugskosten durch den Arbeitgeber haben Sie als Mitarbeiter leider nicht.

 

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