Erst die Jobsuche, dann die Wohnungssuche – mittlerweile ist es gang und gäbe, dass Arbeitnehmer für einen neuen Job den Wohnort wechseln. Wer seiner Karriere keinen Knick verpassen möchte, muss in der Regel flexibel sein. Doch häufig bleibt für Wohnungssuche und Umzug nicht viel Zeit. Gerade in Großstädten wie Berlin oder Hamburg kann die Suche nach einer passenden Bleibe dauern. Hinzu kommen die Umzugskosten für Spedition, Makler oder Renovierungsarbeiten, die den Start in den neuen Job zusätzlich erschweren. Viele Unternehmen bieten neuen Mitarbeitern daher unterschiedliche Formen der Unterstützung an.

 

Sonderurlaub

Die häufigste Form der Unterstützung ist der sogenannte Sonderurlaub. Unternehmen stellen dem Arbeitnehmer ein bis zwei zusätzliche Urlaubstage für den Umzug zur Verfügung. Einen gesetzlichen Anspruch darauf hat man allerdings nicht. Der Anspruch auf Sonderurlaub ist in den jeweiligen Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen festgelegt. Ob Ihnen in Ihrem Unternehmen Sonderurlaub zusteht, erfahren Sie am besten über den Betriebsrat oder die Personalabteilung.

 

Übernahme von Umzugskosten

Einige Firmen übernehmen die Kosten für einen berufsbedingten Umzug der eigenen Mitarbeiter und beauftragen Dienstleister, die den Umzug durchführen. Doch auch hier gilt: Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, ob und inwiefern der Arbeitgeber Sie finanziell bei Ihrem Umzug unterstützt liegt in seinem Ermessen. Eine Verhandlungsbasis gibt es aber, wenn der Arbeitgeber beispielsweise seinen Standort in eine andere Stadt verlagert und der Mitarbeiter künftig dort arbeiten soll. In einem solchen Fall handelt es sich um eine betriebsändernde Maßnahme. Die Übernahme von derartigen Kosten wird dann im Rahmen eines Sozialplans mit dem Betriebsrat ausgehandelt. Das Ergebnis solcher Verhandlungen ist immer davon abhängig, wie viel dem Arbeitgeber daran liegt, seine Mitarbeiter zu halten. So ist es sogar möglich, dass das Unternehmen dem Ehepartner des Mitarbeiters einen Job anbietet, um die Bereitschaft für den Umzug in eine andere Stadt zu fördern.

 

Umzugsprämien

Eine weitere Form der Unterstützung durch den Arbeitgeber sind zeitlich gestaffelte Umzugsprämien. Die Art der Prämie wird individuell vom Arbeitgeber festgelegt. Je schneller ein neuer Mitarbeiter im Job einsteigen kann, desto höher die Prämie, die er vom Unternehmen erhält. Diese kann für den Umzug oder doppelte Mietzahlungen genutzt werden.

 

Übernahme von Fahrtkosten

Häufig bezieht der Arbeitnehmer für den neuen Job lediglich einen Zweitwohnsitz, den er unter der Woche nutzt. So kann er am Wochenende nach Hause zu seiner Familie fahren. Einige Unternehmen bieten Pendlern auch hier eine finanzielle Unterstützung für die wöchentlichen Heimfahrten oder die Finanzierung einer Bahncard an.

 

Bietet ihr Arbeitgeber eine der oben genannten Unterstützungen an, so können Sie sich freuen. Grundsätzlich gilt: Einen gesetzlichen Anspruch zur Übernahme der Umzugskosten durch den Arbeitgeber haben Sie als Mitarbeiter leider nicht.

 

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