Die erste Zeit im neuen Job dient Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum gegenseitigen “beschnuppern”. In der Probezeit wird meist schnell klar, ob Vorstellungen und Arbeitsalltag zusammenpassen. Ist das nicht der Fall, kann das Arbeitsverhältnis relativ kurzfristig beendet werden. Und zwar von beiden Seiten. Doch woran erkennt man, dass der Job nicht passt und was sollte man bei einer Kündigung während der Probezeit beachten?
Was heißt eigentlich “Probezeit”?
Die Probezeit dient dazu, herauszufinden, ob die jeweiligen Vorstellungen beider Seiten – also von Arbeitnehmer und Arbeitgeber – auch wirklich zutreffen. Dafür wird normalerweise ein Zeitrahmen von sechs Monaten festgelegt.
Sollten die gegenseitigen Erwartungen nicht erfüllt werden, kann es zu einer vorzeitigen Kündigung schon während der Probezeit kommen. In diesem Fall gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Gut zu wissen: In Deutschland kann auch eine kürzere oder auch gar keine Probezeit vereinbart werden. Dauer und weitere Regelungen stehen normalerweise im Arbeitsvertrag. Also vorher gut prüfen. Die Kündigung kann auch noch am letzten Tag der Probezeit erfolgen.
Woran man erkennt, dass der neue Job nicht passt
Während der Probezeit sollten Arbeitnehmer achtsam sein und sich das Unternehmen, die Arbeitsstrukturen als auch das Miteinander im Team genau anschauen. Optimalerweise passen die vorher gemachten Vorstellungen mit der Realität überein. Zum Beispiel:
- Tätigkeiten und Aufgaben: Stimmen diese mit der Jobbeschreibung überein? Fühlt man sich langfristig weder über- noch unterfordert?
- Team und Hierarchien: Natürlich kann man sich nicht mit jedem Kollegen gut verstehen. Aber passt die Grundstimmung? Fühlt man sich im Team wohl? Oder geht man eher mit Unbehagen zur Arbeit?
- Unternehmen und Werte: Passt die Firmenphilosophie zu den eigenen Werten? Idealerweise sollte man voll und ganz hinter den Zielen und Werten des Unternehmens stehen. Dieser Punkt lässt sich durch eine gründliche Recherche vor der Bewerbung bereits relativ gut einschätzen.
Kündigen in der Probezeit
Sollten die oben genannten Punkte nicht passen, kann eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses die beste Lösung sein. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, aber nicht begründet werden.
Davon abgesehen gilt: Immer höflich bleiben und sich vorab über die Rechtslage informieren. Wichtig ist hier zum Beispiel, welche Regelungen zur Kündigung während der Probezeit im Arbeitsvertrag festgehalten wurden. Tipp: Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern. Darauf haben Arbeitnehmer trotz eigener Kündigung immer rechtlichen Anspruch.
Urheber des Titelbildes: fizkes/ 123RF Standard-Bild