Long Covid und die Folgen für die Arbeitswelt / auf dem Foto: Auf einem Blutröhrchen klebt ein Hinweis mit einem Kreuz bei "Covid-19 positiv".

Long Covid und die Folgen für die Arbeitswelt

Der Beginn der Covid-19-Pandemie liegt mittlerweile fünf Jahre zurück. Noch immer gehen allerdings einige Varianten des Sars-CoV-2-Virus um. Zudem leiden einige Menschen selbst Monate oder gar Jahre nach der Ansteckung noch an Symptomen wie chronischer Erschöpfung, kognitiven Einschränkungen oder Atemproblemen.

In diesen Fällen spricht man von Long Covid. Betroffene sind weniger einsatzfähig, oft über einen längeren Zeitraum hinweg. Wie wirkt sich das auf die Arbeitswelt aus?

Kein einheitliches Krankheitsbild

Experten gehen davon aus, dass sechs bis 15 Prozent der Menschen, die an Covid-19 erkranken, fortdauernde gesundheitliche Einschränkungen haben. Long Covid eindeutig zu diagnostizieren, gestaltet sich jedoch schwierig. Es zeigt sich kein einheitliches Krankheitsbild, die Symptome fallen äußerst individuell aus. Bislang scheinen Frauen häufiger betroffen zu sein als Männer, Kinder dagegen seltener als Erwachsene.

Zu den typischen Symptomen von Long Covid gehören:

– Abgeschlagenheit, andauerndes Erschöpfungsgefühl (Fatigue)

– Verminderte Leistungsfähigkeit

– Konzentrationsstörungen, Brain Fog

– Muskel- und Gliederschmerzen

– Atemprobleme

– Kopfschmerzen

– Reizhusten oder trockener Husten

– Depressive Verstimmungen

– Sprechstörungen

– Kribbeln in Händen und Füßen

– Schwindel

– Haarausfall

Die Symptome können einzeln oder in Kombination auftreten und variieren in Ausprägung und Verlauf.

Unterschied Long Covid und Post Covid

Eine Definition von Long Covid findet sich in der S1-Leitlinie Long/Post-Covid. Long Covid liegt demnach vor, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch vier Wochen nach der akuten Krankheitsphase vorliegen. Die Beschwerden dauern entweder an oder treten Wochen oder Monate nach der Infektion neu auf.

Von Post Covid ist dagegen die Rede, wenn die Beschwerden mindestens zwölf Wochen nach einer akuten Infektion fortbestehen oder neu auftreten und nicht durch andere Ursachen erklärt werden können.

Der aktuelle Stand der Forschung

Welche Mechanismen Long Covid zugrunde liegen, ist bisher nur unzureichend geklärt. Verschiedene Forschungsprojekte versuchen, den Ursachen auf die Spur zu kommen und damit zur Entwicklung besserer Diagnose- und Therapiemaßnahmen beizutragen.

Das vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Projekt „Postakute gesundheitliche Folgen von Covid-19 – Folgeprojekt“, gestartet im September 2024, dient zur systematischen Bestandsaufnahme der Datenlage. Ein weiteres Ziel besteht darin, die Auswirkungen von Long Covid auf die öffentliche Gesundheit zu analysieren.

Wissenschaftler der Helmholtz Munich und der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München haben derweil einen ersten Schritt gemacht, die bei Long Covid auftretenden neurologischen Symptome zu erklären. Das Virus SARS-CoV-2 zeichnet sich durch ein bestimmtes Spike-Protein aus.

Wie die Forscher herausgefunden haben, lässt sich dieses Spike-Protein noch Jahre nach einer Covid-Infektion in den Hirnhäuten und im Knochenmark des Schädels nachweisen. Dort könne es Entzündungen auslösen und so das Risiko für neurodegenerative Erkrankungen erhöhen, zum Beispiel das Hirn schneller altern lassen.

Ein Restrisiko besteht der Studie zufolge auch für Personen, die mit dem mRNA-Impfstoff der Unternehmen BioNTech/Pfizer geimpft wurden. Der Impfstoff verringert die Anreicherung der Spike-Proteine im Versuch mit Mäusen um 50 Prozent. Andere Impfstoffe wurden in der Studie nicht untersucht.

Therapien

Den Long Covid-Symptomen versuchen Mediziner und Pharmaunternehmen eine ganze Reihe von Therapiemaßnahmen entgegenzusetzen. Um die Wirksamkeit der verschiedenen Ansätze beurteilen zu können, haben Forscher der McMaster University in Hamilton, Ontario mehrere Studien verglichen.

Der aktuellen Studienlage zufolge lassen sich lediglich bei drei Therapieansätzen signifikante Verbesserungen der Symptome nachweisen:

1. Die 17 Wochen dauernde kognitive Verhaltenstherapie „Fit after COVID“ reduziert chronische Erschöpfung und verbessert die Konzentrationsfähigkeit.

2. Die achtwöchige Online-Reha REGAIN setzt auf Sportübungen und psychologische Betreuung und wirkt sich nachweislich positiv auf Depressionen, Müdigkeit und Schmerzen aus.

3. Aerobes Ausdauer- und Intervalltraining innerhalb einer vier- bis sechswöchigen Reha-Maßnahme verbessert die körperliche Fitness und verringert Müdigkeit, Depressionen und Angstzustände.

Für die Wirksamkeit verschiedener Medikamente wie Antidepressiva, Antikörpertherapien, Behandlungen mit hyperbarem Sauerstoff, Coenzym Q10 sowie Therapien mit Probiotika und Präbiotika fehlen noch Nachweise.

Long Covid und die Auswirkungen auf die Arbeitswelt

Long Covid geht häufig mit Erschöpfungszuständen, Konzentrationsproblemen und weiteren kognitiven Beschwerden einher. Das schränkt natürlich die Leistungsfähigkeit ein.

In einer 2022 durchgeführten Umfrage unter Betroffenen berichten 81 Prozent, dass sie sich nicht mehr so gut konzentrieren können wie früher. 75 Prozent schaffen weniger, 65 Prozent sagen, nicht mehr so lange tätig sein zu können wie vor der Erkrankung. 63 Prozent der Befragten fühlen sich von komplexen Aufgaben überfordert, 57 Prozent haben Probleme, körperlich anstrengende Arbeiten auszuführen.

Neben Konzentrations- und Gedächtnisproblemen können Atemnot, Kreislaufbeschwerden und Schmerzen den Arbeitsalltag beeinträchtigen. Die Symptome halten oft auch dann noch an, wenn Beschäftigte nach Therapie- und Reha-Maßnahmen an den Arbeitsplatz zurückkehren. Nun sind Arbeitgeber gefragt, ihre Mitarbeitenden so gut wie möglich zu unterstützen und ihnen die Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag zu erleichtern.

Tipps im Umgang mit Long Covid-Betroffenen

In erster Linie sollten Arbeitgeber die Beschwerden von Long Covid-Betroffenen ernst nehmen. Da die Symptome sehr unterschiedlich ausfallen können, braucht es individuelle Lösungen. Es ist daher sinnvoll, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte bereits während der Krankheit Kontakt halten. So erfahren Arbeitgeber, welche speziellen Bedürfnisse der oder die Betroffene hat.

Treten vor allem psychische Beeinträchtigungen und Erschöpfungszustände auf, sind zum Beispiel andere Maßnahmen erforderlich als bei jemandem, der vor allem unter anhaltender Atemnot leidet.

Mit diesen Tipps erleichtern Arbeitgeber und Kollegen Betroffenen den Wiedereinstieg:

– Arbeitgeber sollten Betroffene über betriebsärztliche Angebote und Reha-Möglichkeiten informieren. Die Deutsche Rentenversicherung gibt zum Beispiel ein Faltblatt heraus, das Reha-Angebote speziell zur beruflichen Wiedereingliederung zusammenfasst. Wichtig: Während der Reha haben Betroffene Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Entgeltersatzleistungen.

– Fallen Beschäftigte aufgrund von Long Covid innerhalb von zwölf Monaten für mehr als sechs Wochen aus, kann ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 neuntes Buch Sozialgesetzbuch sinnvoll sein. Das BEM soll Beschäftigte bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstützen und weiteren Arbeitsausfällen vorbeugen. Leitfäden und hilfreiche Materialien stellen die gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung. Für Beschäftigte ist die Teilnahme freiwillig.

– Die übrige Belegschaft sollte ebenfalls für den Umgang mit Long Covid-Betroffenen sensibilisiert werden. Im Idealfall stehen die anderen Teammitglieder ihren erkrankten Kollegen unterstützend zur Seite.

– In der Regel ist es notwendig, die Arbeitslast zumindest zeitweise zu verringern. Eventuell können die Arbeitsaufgaben für Betroffene angepasst werden oder sie werden einem anderen Arbeitsbereich zugewiesen. Dazu sind gegebenenfalls Umstrukturierungen im Team notwendig.

Weiterhin können flexible Arbeits- und Pausenzeiten, die Möglichkeit zum Homeoffice und eine bedarfsgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes Betroffenen helfen, trotz Long Covid wieder am Berufsleben teilzunehmen.

Urheber des Titelbildes: freerlaw/ 123RF Standard-Bild

Drei Karten mit Symbolen für Geschlechtsidentitäten auf hellem Hintergrund. Links ein blaues männliches Symbol (Kreis mit Pfeil), in der Mitte ein pinkes weibliches Symbol (Kreis mit Kreuz) und rechts ein lila X, das eine nicht-binäre oder diverse Geschlechtsoption repräsentieren könnte.

Geschlechterneutrale Jobtitel: Diese Möglichkeiten gibt es

m/w/d – bei der Jobsuche begegnen wir dieser Abkürzung in nahezu jeder Stellenbeschreibung. Mit „männlich/weiblich/divers“ sollen alle Geschlechter angesprochen werden, verpflichtend ist dieses Kürzel jedoch nicht: Dafür gibt es Alternativen.

Warum m/w/d fester Teil einer Stellenbeschreibung geworden ist

Zugegeben, besonders elegant wirkt dieser Zusatz direkt im Titel einer Stellenausschreibung nicht. Für Unternehmen stellt „m/w/d“ jedoch eine einfache und unkomplizierte Lösung dar, eine Stelle so anzubieten, dass sich kein Mensch aufgrund seines Geschlechts (oder anderer Merkmale) diskriminiert und ausgeschlossen fühlt. Denn genau dazu sind Unternehmen gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verpflichtet: Die Bewerberauswahl muss geschlechtsneutral erfolgen und neben männlichen und weiblichen Bewerbern auch das „dritte Geschlecht“ (Menschen, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen und/oder es auch biologisch nicht können) mit ansprechen. Eine Verpflichtung, exakt diesen Zusatz zu verwenden, gibt es jedoch nicht.

Welche Kürzel-Varianten gibt es?

Neben der gängigen m/w/d-Variante gibt es eine Vielzahl an Abwandlungen. Hier nur eine kleine Auswahl:

m/w/i: männlich/weiblich/intersexuell

m/w/x: männlich/weiblich/nicht näher definiert

m/w/a: männlich/weiblich/anders

m/w/gn: männlich/weiblich/geschlechtsneutral

m/w/*: männlich/weiblich/Asterisk oder „siehe Fußnote“

Darüber hinaus findet man auch Varianten, bei denen das „w“ gegen das englische „f“ für female ersetzt wurde. Teilweise ist auch die Reihenfolge vertauscht und die weibliche Form rückt an den Anfang.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Abkürzungen zu vermeiden?

Wer nach einer etwas eleganteren Lösung sucht und gleichzeitig alles richtig machen möchte, kann alternativ die Jobtitel auch geschlechtsneutral formulieren: Hier einige Beispiele:

  • Anstelle von „Bäcker“ passt die Formulierung „Fachkraft in der Bäckerei“.
  • „Freier Praktikumsplatz“ ist besser als „Praktikant“.
  • Werden mehrere „Mitarbeiter“ gesucht, dann schreiben Sie „Mitarbeitende“.
  • Aus dem „Kellner“ wird die „gastronomische Fachkraft“.
  • Der „Abteilungsleiter“ darf auch gerne die „Leitung der Abteilung“ werden.
  • Auch englischsprachige Bezeichnungen, wie „CEO“ oder „Director“ sprechen automatisch alle Geschlechter an.
  • Wer einen „Redakteur“ sucht, darf gerne schreiben: „Redaktionsstelle zu vergeben“.
  • „Unterstützung im Marketing gesucht“ ist eine gute Alternative zu „Marketingmitarbeiter“
  • Aus dem „Altenpfleger“ wird eine „Pflegefachkraft“.

Darüber hinaus ist es auch möglich, alle Geschlechter mit einem Gendersymbol anzusprechen. Folgende Optionen gibt es:

  • Unterstrich / Gendergap: Mitarbeiter_in
  • Sternchen: Mitarbeiter*in
  • Doppelpunkt: Mitarbeiter:in
  • Binnen-I: MitarbeiterIn

Die Herausforderung, alle Geschlechter gleichermaßen bei der Ansprache zu meinen, hört natürlich nicht beim Jobtitel auf, sondern zieht sich durch die gesamte Stellenbeschreibung.

Der Hürden nicht genug: Weitere Vorgaben gegen Diskriminierung

Um bei der Stellenausschreibung alles richtig zu machen, reicht es nicht aus, nur bei der Formulierung des Geschlechts äußerst sensibel zu sein. Im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gelten strenge Vorgaben auch im Hinblick auf

  • das Alter
  • die Religion
  • die Herkunft
  • die sexuelle Orientierung
  • eine mögliche Behinderung

Dementsprechend sind folgende Formulierungen in Ausschreibungen ein absolutes No-Go:

„Wir suchen für unser Team Unterstützung von möglichst jungen Menschen.“

„Für die anspruchsvolle Arbeit sollten Sie körperlich uneingeschränkt leistungsfähig sein.“

„Als Texter*in ist die deutsche Sprache Ihre Muttersprache“.

Was passiert bei einem Verstoß gegen das AGG?

Unternehmen sind gut damit beraten, sich an die Regeln zu halten und sich im Vorwege abzusichern: Denn wer gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in den Stellenausschreibungen (und natürlich allen weiteren unternehmerischen Bereichen) verstößt, kann nämlich mit empfindlichen Strafen rechnen. Zwar hat ein Bewerber aufgrund einer Diskriminierung keinen Anspruch auf eine Anstellung beziehungsweise einen Arbeitsvertrag, er kann jedoch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn in der Stellenausschreibung ein „junger Buchhalter“ gesucht wird und die 50-jährige Buchhalterin eine Absage erhält. In dem Fall muss das Unternehmen nachweisen, dass es sich nicht um eine Form der Ungleichbehandlung handelt. Neben einer Aufwandsentschädigung (zum Beispiel für die Bewerbung und ein Gespräch) ist sogar eine Entschädigungsleistung von bis zu drei Monatsgehältern denkbar.

Urheber des Titelbildes: liudmilachernetska/ 123RF Standard-Bild