In der Elternzeit können sich Mütter und Väter ganz der Familie und dem Nachwuchs widmen. Damit im Anschluss an die berufliche Auszeit der Wiedereinstieg in den Job möglichst reibungslos gelingt, sollten Sie schon vorab einige Punkte beachten.
Wiedereinstieg nach der Elternzeit: Wichtiges vorab
Während der Elternzeit ruht das Beschäftigungsverhältnis. Nach dem Ende dieser Auszeit wird es fortgesetzt. Heißt konkret: Genauso, wie Sie einen rechtlichen Anspruch auf Elternzeit haben, haben Sie danach ein Recht auf einen Wiedereinstieg in Ihren Beruf. Sie können während der Elternzeit nicht gekündigt werden.
Aber: Ihr Arbeitgeber muss Ihnen nicht garantieren, dass Sie in der exakt selben Position wieder einsteigen können, die Sie zuvor innehatten. Das ist oftmals durch Veränderungen während Ihrer Abwesenheit auch schlicht nicht möglich. Allerdings haben Sie Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Die wesentlichen Punkte Ihrer neuen Beschäftigung müssen mit dem übereinstimmen, was zuvor in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten wurde.
So gelingt der Wiedereinstieg nach der Elternzeit
Schon vor dem Beginn Ihrer Elternzeit sollten Sie sich einige Gedanken machen – nicht nur zur Auszeit selbst, sondern vor allem auch zum Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Das hilft Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, möglichst realistisch zu planen, und signalisiert gleichzeitig Ihre Loyalität und Ihr Engagement dem Arbeitgeber gegenüber.
Kommen Sie rechtzeitig ins Gespräch
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich darüber, dass Sie eine Elternzeit planen. Das gilt für Frauen, wie auch für Männer. So hat Ihr Arbeitgeber ausreichend Zeit, betriebliche Abläufe anzupassen und eine Vertretung für Sie zu organisieren.
Wenn Sie sich bereits selbst konstruktive Gedanken in dieser Hinsicht machen, wird das gern gesehen. Überlegen Sie zum Beispiel, wer als Vertretung für die Zeit Ihrer Abwesenheit infrage käme – und bieten Sie an, denjenigen auch selbst einzuarbeiten. Seien Sie flexibel, was Lösungsvorschläge Ihres Arbeitgebers angeht. So kann es etwa sinnvoll und hilfreich sein, gegen Ende der Elternzeit bereits stundenweise (aus dem Homeoffice) wieder in den Beruf einzusteigen.
Thematisieren Sie Ihren Wiedereinstieg von Anfang an
Gleichzeitig zur Auszeit sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch den Wiedereinstieg nach der Elternzeit besprechen: Wann werden Sie voraussichtlich wieder arbeiten und in welchem Umfang? Steigen Sie direkt wieder in Vollzeit ein oder möchten Sie (zunächst) in Teilzeit arbeiten? Die Ergebnisse dieser Absprachen sollten Sie schriftlich dokumentieren.
Machen Sie gemeinsam eine Bestandsaufnahme
Lassen Sie sich ein Zwischenzeugnis ausstellen, in dem Ihre Erfahrungen, der berufliche Werdegang und die wichtigsten Eckdaten zu Ihrer aktuellen Position festgehalten werden. Das kann hilfreich sein, wenn während Ihrer Auszeit zum Beispiel ein Personalwechsel erfolgt und Sie zum Wiedereinstieg auf einen neuen Vorgesetzten treffen.
Halten Sie Kontakt
Auch während der Elternzeit sollten Sie den Kontakt zu Ihrem Arbeitsplatz nicht vollkommen abreißen lassen. Schauen Sie hin und wieder im Büro vorbei oder tauschen Sie sich per E-Mail mit den Kollegen aus. So sind Sie nach Ihrer Rückkehr zumindest grob auf dem Laufenden und erleichtern sich selbst den Wiedereinstieg.
Klären Sie die Kinderbetreuung
Der Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit bringt einige Veränderungen mit sich. Oft müssen Eltern Ihr Kind nun zum ersten Mal für längere Zeit am Stück in Betreuung geben. Damit Sie sich dennoch auf Ihre Arbeit konzentrieren können, sollten Sie die Betreuungsfrage frühzeitig klären.
Nur, wenn Sie selbst das Gefühl haben, dass Ihr Kind gut versorgt und betreut wird, können Sie sich entspannt Ihren beruflichen Aufgaben zuwenden. Die Optionen sind hier vielfältig und reichen von einem Platz in einer Kindertagesstätte über die Tagesmutter bis hin zur Betreuung innerhalb der Familie, etwa durch die Großeltern.
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