Ex-Partner Kollege

Ein Beziehungs-Aus kann sehr schmerzhaft sein. Wer mitten im tiefsten Liebeskummer steckt, dem fällt es wahrscheinlich nicht einfach, den Arbeitsalltag zu meistern oder überhaupt zu überstehen. Umso schwerer ist es, wenn der Ex-Partner ein Arbeitskollege ist, dem man Tag für Tag im Büro über den Weg läuft. Dieser Ratgeber hat Tipps für einen professionellen (und schmerzfreien) Umgang mit der schwierigen Situation.

Die Ausgangssituation: das Aus am Arbeitsplatz

Die Ausgangslage dürfte immer ähnlich sein: Wer irgendwann mit seinem Ex am Arbeitsplatz konfrontiert ist, der hat genau hier zuvor zwischen Schreibtischen, Meetingraum und Büroküche mit seinem Partner gearbeitet und unweigerlich auch Zeit miteinander verbracht. Was eine Zeit lang mit Kribbeln im Bauch und gemeinsamen schönen Momenten verbunden war, kehrt sich nach einem Beziehungsaus komplett ins Gegenteil um.

Die Person, mit der man am liebsten gar nicht mehr reden möchte und mit der man eigentlich abschließen will, läuft uns nun im Büroflur über den Weg oder sitzt in der Kantine am Nebentisch und verhindert den notwendigen Kontaktabbruch. Die berufliche Umgebung macht es zudem schwer, die nun hochkommenden Gefühle wie Trauer, Wut, Unverständnis und Verzweiflung einfach zu äußern.

Welche Tipps helfen im Umgang mit der schwierigen Situation?

Frisch Getrennte stehen vor der riesigen Herausforderung, zumindest am Arbeitsplatz möglichst professionell mit der Situation umzugehen. Das ist leichter gesagt als getan. Folgende Tipps können dabei hilfreich sein:

  • Der Umgang sollte zumindest innerhalb der Büroräume fair bleiben. Hier ist nicht der Ort dafür, Streitigkeiten und Unstimmigkeiten auszutragen oder gar seiner Wut freien Lauf zu lassen. Falls möglich, sprechen beide zunächst lieber gar nicht miteinander. Eine mögliche Aussprache findet immer nur in den eigenen vier Wänden beziehungsweise auf neutralem Boden statt.
  • Auch wenn man dem Ex womöglich die Pest an den Hals wünscht, sollten diese Negativ-Gefühle nicht gegenüber den Kollegen oder gar dem Vorgesetzten geäußert werden. Noch kontraproduktiver wäre es, den Ex-Partner vor den anderen schlecht zu machen und zu versuchen, die Kollegen auf die eigene Seite zu ziehen. Dies führt letztlich nur zu einem Loyalitätskonflikt und einer angespannten Arbeitsatmosphäre.
  • Auch wenn Lästereien definitiv fehl am Platz sind, darf man die Kollegen durchaus über die Trennung informieren. Wer die Fakten auf den Tisch bringt, der vermeidet Spekulationen und Tuscheleien. Sinnvoll ist auf jeden Fall, die Schreibtischnachbarn im Büro einzuweihen. Mögliche traurige Phasen müssen jetzt nicht verleugnet werden, sondern haben zwischendurch mit tröstenden Worten vielleicht sogar einen Platz.
  • Der Arbeitsplatz ist definitiv nicht der richtige Ort, um Liebeskummer zu verarbeiten – unabhängig davon, ob der ehemalige Partner denselben Arbeitgeber hat oder nicht. Unterstützung bei der Verarbeitung sucht man sich besser im privaten Umfeld bei Freunden und der Familie oder gegebenenfalls auch mit therapeutischer Unterstützung.
  • Ist die Situation für eine oder beide Personen besonders herausfordernd, dann spricht nichts dagegen, den Vorgesetzten einzuweihen – ein Gespräch kann sogar hilfreich sein. Der Wunsch, dass einer der Ex-Partner temporär den Arbeitsplatz (zumindest räumlich) wechselt, ist jetzt legitim und unter Umständen sogar umsetzbar. Vielleicht besteht sogar die Möglichkeit, abwechselnd im Homeoffice zu arbeiten, sodass man sich zeitweise gar nicht mehr über den Weg läuft.
  • Im größten emotionalen Notfall hilft es nur, die Reißleine zu ziehen: Vielleicht sehen Sie die Trennung nicht zuletzt als Chance für einen Neuanfang und orientieren sich auch beruflich neu. Diese Entscheidung sollte jedoch niemals aus einem Impuls heraus und im größten Trennungsschmerz getroffen werden, sondern gut überlegt sein.

Gut zu wissen: Schaffen die beiden Getrennten es nicht, auf einer sachlichen Ebene normal und sachlich miteinander umzugehen, hat der Arbeitgeber das Recht einzugreifen. Hier kann zunächst ein „Kontaktverbot“ ausgesprochen werden. Gibt es regelmäßig kritische Situationen, leidet die Arbeitsleistung und vergiften die offen ausgetragenen Streitigkeit das ganze Arbeitsklima, dann kann der Chef sogar eine Abmahnung und im schlimmsten Fall sogar die Kündigung aussprechen.

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