Dem Arbeitgeber ist per Gesetz erlaubt, ein grundsätzliches Rauchverbot im gesamten Betrieb zu verhängen. Schließlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Das gilt für den Bereich, den der Arbeitgeber als Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Der Arbeitgeber hat jedoch auch das Recht, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben gewisse Freiheiten zu gewähren. Um den Betriebsfrieden nicht unnötig zu stören, ist ein grundsätzliches Rauchverbot nicht zu empfehlen. Im Folgenden finden Sie hilfreiche Informationen, um den Arbeitsalltag für Raucher und Nichtraucher zufriedenstellend zu gestalten.

 

Recht auf rauchfreien Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, dem Arbeitnehmer einen rauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, so besagt es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Der Arbeitsplatz sind die Räumlichkeiten, in denen Schreibtische, Maschinen und andere Gerätschaften stehen, die zur Ausübung der Arbeit benötigt werden.

 

Kein Versicherungsschutz während der Zigarettenpause

Entgegen landläufiger Meinung haben Arbeitnehmer nicht das Recht, ihre Arbeit für eine Zigarettenpause zu unterbrechen. Die Raucherpause ist somit eine unzulässige Arbeitsunterbrechung. Kaffee zu holen und zur Toilette zu gehen sind dagegen zulässige Arbeitsunterbrechungen.

Die meisten Unternehmen regeln die Angelegenheit betriebsintern und lassen Rauchpausen zu. Der Arbeitgeber kann aber verlangen, dass die Zeit nachgearbeitet wird. Und er kann Rauchpausen zeitlich festlegen.

Wichtig: Erleidet der Arbeitnehmer während der Rauchpause einen Unfall, ist er nicht über die Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert.

 

Hausrecht und Rauchverbot

Da der Arbeitgeber das Hausrecht hat, kann er ein grundsätzliches Rauchverbot im gesamten Betrieb aussprechen. Der Arbeitnehmer darf dann nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen, nach sechs Stunden geleisteter Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, und außerhalb des Betriebsgeländes rauchen. Hält er sich nicht daran, kann ihm der Arbeitgeber (nach vorheriger Abmahnung) kündigen.

Arbeitnehmer haben ebenfalls kein Anrecht darauf, dass ihnen der Arbeitgeber einen Raucherraum zur Verfügung stellt. Gleiches gilt für einen überdachten und beheizten Außenbereich zum Rauchen. Soweit die gesetzliche Regelung. In der Praxis ist es aber wenig hilfreich, wenn Arbeitnehmer zum Rauchen das Betriebsgelände komplett verlassen müssen. Der Arbeitgeber sollte sich hier flexibel zeigen und auf seine Mitarbeiter zugehen.

 

 

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