Künftig keine langen Wartezeiten mehr, eine bevorzugte medizinische Behandlung und höhere Erstattungen für den Zahnersatz? Wer privat versichert ist, profitiert von einigen Vorzügen. Doch nicht für jeden gesetzlich Versicherten steht die private Krankenversicherung offen und auch nicht immer ist sie die beste Wahl. Dieser Ratgeber zeigt die wesentlichen Vor- und Nachteile eines privaten Krankenversicherungsschutzes auf.
Strenge Voraussetzungen: Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen?
Bevor Arbeitnehmer ernsthaft Überlegungen anstellen, nicht länger Mitglied in einer sozialstaatlichen Einrichtung, sondern Kunde bei einem privaten Unternehmen zu sein, lohnt sich zunächst ein genauer Blick auf die Aufnahmekriterien der privaten Krankenversicherung.
Vor allem für Angestellte sind diese streng. Denn nur wer eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet – diese beträgt 66.000 Euro brutto (Stand: 2023) – kommt überhaupt erst in die engere Auswahl. Da es sich um ein privates Unternehmen handelt, hat dieses auch das Recht, Kunden abzulehnen (Ausnahme Basistarif). Möglich ist das zum Beispiel bei Vorerkrankungen, die durch Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag angegeben werden müssen. Anders sieht es bei Selbstständigen und Beamten aus. Diese haben die Möglichkeit, sich unabhängig von ihrem Einkommen privat zu versichern.
Zu einem möglichen Wechsel gehört unbedingt eine vorausschauende Planung: Denn wer einmal privat versichert ist, für den gestaltet sich der Weg zurück in die Gesetzliche als schwierig, teilweise sogar unmöglich. Schlecht sieht es vor allem für Personen aus, die älter als 55 Jahre alt sind und/oder mehr als 66.000 Euro verdienen.
Die Aufnahmekriterien im Überblick:
gesetzliche Krankenkasse: | private Krankenversicherung: |
---|---|
Versicherungsschutz ist grundsätzlich für alle Bürger offen, wer nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig versichern |
Versicherungspflichtgrenze von 66.000 Euro für Angestellte, frei für Selbstständige und Beamte, mögliche Ablehnung bei Vorerkrankungen |
Wechsel der Krankenkasse jederzeit möglich | Wechsel der Krankenversicherung nur bedingt möglich, teilweise höhere Risikozuschläge, Weg zurück in die Gesetzliche schwierig |
Beiträge sparen? Welche Versicherung ist günstiger?
Während private Krankenversicherer ihre Beiträge individuell kalkulieren, gibt es bei den Krankenkassen klare gesetzliche Vorgaben. So gilt der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen für alle Versicherten. Hinzu kommt ein individuell von den Krankenkassen festgelegter Zusatzbeitrag, der 2023 im Durchschnitt 1,6 Prozent beträgt. Arbeitnehmende und Rentner teilen sich den Beitrag jeweils mit dem Arbeitgeber beziehungsweise dem Rentenversicherungsträger.
Ob dagegen der Beitrag bei der privaten Krankenversicherung günstiger oder teurer ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab –nicht jedoch vom eigenen Einkommen. Relevant ist dagegen der Leistungsumfang. Bedeutet: Je mehr Leistungen versichert sind, desto höher fallen auch die Beiträge aus.
Grundsätzlich können junge, gesunde und berufstätige Menschen jedoch mit vergleichsweise niedrigen Beiträgen rechnen. Wer bei Versicherungsschluss schon etwas älter ist und bereits eine medizinische „Vorgeschichte“ hat, für den rechnet sich ein Wechsel häufig jedoch nicht mehr. Zu beachten ist zudem, dass sich die Beiträge im Alter bis auf das Dreifache erhöhen können.
Wer Kinder hat, sollte zudem genau hinschauen: In der privaten Krankenversicherung fällt für jedes Kind sowie für den Ehepartner ohne eigenes Einkommen ein eigener Beitrag an – bei den Krankenkassen sind Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert.
Die Beiträge im Vergleich:
gesetzliche Krankenkasse: | private Krankenversicherung: |
---|---|
einheitlicher Beitragssatz abhängig vom Einkommen 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag von circa 1,6 Prozent jeweils die Hälfte vom Arbeitnehmer zu zahlen |
individueller Beitrag abhängig von Alter, Vorerkrankungen und Leistungen |
beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartner | jede versicherte Person zahlt eigenen Beitrag |
Beitragserhöhungen nur bei gesetzlichen Anpassungen | Erhöhung des Beitrags mit zunehmendem Alter |
Der wichtige Wechselgrund: Sind die Leistungen für Privatversicherte höher?
Wie auch der Beitrag ist der Leistungsumfang bei allen Krankenkassen gesetzlich geregelt und einheitlich. Lediglich bei den Zusatzleistungen gibt es kleinere Unterschiede. Im Vergleich dazu können Privatversicherte selbst entscheiden, welche medizinischen Leistungen ihr Tarif haben soll. Je nach Umfang können das auch besondere Leistungen, wie eine Chefarztbehandlung, hohe Erstattungen für Zahnersatz oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus sein.
Anders als bei den klar budgetierten Leistungen der Krankenkassen gibt es hier auch (fast) keine Ausgabengrenzen bei den Behandlungen – das mag auch ein Grund sein, warum Privatpatienten bei den Ärzten gerne gesehen sind und teilweise sogar bevorzugt behandelt werden. Ein weiterer Pluspunkt der Privaten: Einmal zugesicherte Leistungen bleiben während der gesamten Versicherungsdauer bestehen und können (im Gegensatz zum Krankenkassenschutz) nicht geändert werden.
Bei einigen Leistungen punkten aber auch die Krankenkassen. Das ist zum Beispiel bei der häuslichen Krankenpflege sowie bei Psychotherapien der Fall. Wer sich weitere Leistungen wünscht, kann darüber hinaus eine private Zusatzversicherung in verschiedenen Bereichen, zum Beispiel Zahn, Hilfsmittel oder Krankenhaus, abschließen.
In die Waagschale sollte zudem das für die Versicherten einfache Abrechnungssystem geworfen werden. Behandlungen und Medikamente werden bargeldlos und unkompliziert über die Versichertenkarte abgerechnet. Dagegen müssen Privatversicherte erst einmal in Vorleistung treten: Sie zahlen direkt an den Arzt und reichen die Rechnung dann zur Erstattung beim Versicherer ein. Bei diesem Vorgehen kann es durchaus vorkommen, dass sich die Zahlungen auch mal verzögern, Erstattungen gekürzt oder im Zweifel Rechnungen gar nicht gezahlt werden (da die in Anspruch genommenen Leistungen vielleicht gar nicht versichert sind).
Die Leistungen im Vergleich:
gesetzliche Krankenkasse: | private Krankenversicherung: |
---|---|
einheitlicher Leistungskatalog | individuelle Leistungen je nach Art und Umfang des Tarifs |
klar budgetierte Leistungen, Pauschalbetrag für Ärzte | individuelle Abrechnung nach Behandlung und Patient |
Leistungen können sich ändern | Leistungsumfang bleibt bestehen |
einfache Abrechnung über Versicherungskarte | Rechnungsstellung durch Arzt, Versicherte treten in Vorleistung |
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Wechsel in die private Krankenversicherung immer gut überlegt sein will und sich auch nur unter bestimmten Voraussetzungen lohnt. Aus finanziellen Gründen sind Personen mit Kindern, Vorerkrankungen und in einem höheren Alter gut beraten, ihren gesetzlichen Versicherungsschutz lieber zu behalten.
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