Pakete im Büro

Wer den ganzen Tag arbeitet, hat häufig wenig gute Chancen, ein Paket an der eigenen Haustür annehmen zu können. Warum die Bestellungen nicht einfach ins Büro schicken lassen, um unnötigen Stress zu vermeiden, fragen sich daher viele Angestellte. Eigentlich eine gute Idee – aber ist das überhaupt erlaubt? Wir haben die Antwort.

Pakete an den Arbeitsplatz schicken: Deshalb kann es sinnvoll sein

Der Online-Handel boomt nicht erst seit Corona. Wir verzichten daher gerne auf den Einkaufsstress in den Geschäften und bestellen unsere Geschenke lieber im Netz. Das geht schnell, ist unkompliziert und erspart uns unnötigen Aufwand. Der einzige Wermutstropfen: die Zustellung der Pakete. Denn die erfolgt meist zu Zeiten, in denen viele Menschen noch im Büro sind oder sich an einem anderen Arbeitsplatz aufhalten.

Sind die Nachbarn nicht zu Hause, dann muss das Paket in einer Post-Filiale, in einem Paketshop oder an einer Packstation abgeholt werden. Und das kann mitunter ganz schön anstrengend sein und vor allem Zeit kosten. Viel einfacher ist es da doch, sich von vornherein die Bestellung direkt an den Arbeitsplatz zu schicken. Wer den ganzen Tag dort arbeitet, stellt so schließlich sicher, dass man es selbst (oder im Zweifel auch Kollegen) in Empfang nehmen können.

Erlaubt oder nicht? Die rechtliche Lage

Ein privates Paket während der eigenen Arbeitszeit anzunehmen, dauert in der Regel nur wenige Sekunden und wird die meisten Arbeitgeber mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht stören. Einen rechtlichen Anspruch haben Beschäftigte darauf jedoch nicht. Mit anderen Worten: Der Chef kann durchaus und berechtigt im Rahmen seines Weisungsrechts ein Verbot aussprechen. Vor allem dann, wenn in schöner Regelmäßigkeit private Post am Arbeitsplatz abgeladen wird und die Zeit der Mitarbeiter für die Annahme und unter Umständen sogar das Öffnen des Pakets in Anspruch nimmt. Darüber hinaus nehmen die zusätzlichen Pakete auch Platz beziehungsweise Lagerfläche weg.

Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert eine Abmahnung und bei Wiederholungen sogar eine Kündigung. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, lohnt es sich aber so oder so, auch bei einem einzelnen Paket den Arbeitgeber vorher kurz zu informieren beziehungsweise um Erlaubnis zu fragen.

Ein No-Go: Pakete aus dem Büro verschicken

Es sollte sich von selbst verstehen, dass Arbeitnehmende es unbedingt unterlassen sollten, private Pakete aus dem Büro auf Kosten und mit dem Firmenstempel des Arbeitgebers zu verschicken. Sollte dieser eindeutige Verstoß gegen die Vermögensinteressen des Unternehmens ans Licht kommen, dann kann dies sogar ohne vorherige Abmahnung die sofortige fristlose Kündigung nach sich ziehen – und das ist die kleine Bequemlichkeit garantiert nicht wert.

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