homeoffice

Um eine rasante Verbreitung von COVID-19 zu verhindern, arbeiten derzeit zahlreiche Arbeitnehmer von zu Hause aus. Während einige in Sachen Homeoffice schon längst routiniert sind, stellt es für andere Werktätige eine neue Herausforderung dar. Was es heißt, in den eigenen vier Wänden zu arbeiten, und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.

Für viele ist Arbeiten aus dem Homeoffice wegen der Coronakrise zur Realität geworden. Arbeitgeber erwarten dabei meist dieselbe Verfügbarkeit und Leistung vom Arbeitnehmer, wie im Büro.

Da Homeoffice aber für zahlreiche Menschen neu oder aber wenig erprobt ist, wirft diese ungewohnte Art zu arbeiten natürlich Fragen auf. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema haben wir hier im Überblick:

Kann jeder Arbeitnehmer Homeoffice machen?

Nein. Denn Jobs wie Kassierer oder Bäckereifachverkäufer können nicht von zu Hause ausgeführt werden. Auch wenn Arbeitnehmer grundsätzlich imstande sind, ihre Tätigkeiten aus dem Homeoffice zu erledigen, haben sie dennoch keinen rechtlichen Anspruch darauf, zu Hause arbeiten zu dürfen. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern allerdings Homeoffice-Regelungen, die mitunter sogar vertraglich fixiert sind.

Neben der rechtlichen Grundlage kommt es auch auf den Arbeitnehmer selbst an. Ist er in der Lage von zu Hause aus zu arbeiten? Entscheidend sind folgende Dinge:

  • Motivation und Konzentration: Wer im Homeoffice arbeiten will, sollte diszipliniert sein, sich gut selbst organisieren können und sich nicht ablenken lassen – beispielsweise durch anfallende Hausarbeiten oder andere Websites. Tipp: Ein strukturierter Arbeitstag, in dem die Arbeitszeiten und auch regelmäßige Pausen fest geregelt sind, ist hilfreich für Motivation und Konzentration.
  • Ausstattung: Laptop, Telefon, Internetverbindung – wer seinen Job von zu Hause aus ausübt, der sollte dementsprechend eingerichtet sein und über das nötige Arbeitsequipment verfügen.

Wer kommt für das Arbeitsmaterial auf?

Ordnet der Arbeitgeber Homeoffice an, ist er dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz seines Mitarbeiters in dessen eigenen vier Wänden auszustatten. Erfolgt die Heimarbeit hingegen aus Kulanz des Arbeitgebers, kann es sein, dass der Arbeitnehmer für das Material selbst aufkommen muss. Glücklicherweise lässt sich dieses jedoch von der Steuer absetzen.

Wie kann Homeoffice von der Steuer abgesetzt werden?

Kosten, die für das Heimarbeitszimmer anfallen, können Sie bei der Steuererklärung in Anlage N unter dem Punkt Werbungskosten geltend machen, und zwar bis zu 1.250 Euro und unter der Voraussetzung, dass Sie im Betrieb über keinen Arbeitsplatz verfügen. Allerdings reicht es dabei nicht, zu Hause einfach einen Laptop auf den Esstisch aufzustellen. Sie sollten schon über ein Arbeitszimmer samt Schreibtisch und Stuhl verfügen.

Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice versichert?

Erleidet der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder im Büro einen Unfall, ist er über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Ganz so eindeutig ist es allerdings nicht, wenn sich der Arbeitsunfall in den eigenen vier Wänden ereignet.

Im Falle von Homeoffice kommt es nämlich darauf an, ob ein Unfall unmittelbar im Zusammenhang mit der Arbeit steht oder nicht. So haftet etwa das Unternehmen, wenn der Arbeitnehmer auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz stolpert und sich verletzt, nicht jedoch, wenn er unterwegs zur Toilette oder zur Kaffeemaschine war.

Welche Ausstattung brauchen Arbeitnehmer im Homeoffice?

Idealerweise verfügt ein Mitarbeiter im Homeoffice über ein eigenes Arbeitszimmer mit Schreibtisch und Bürostuhl. Diese sollten ergonomisch sein und so eine gesunde Sitzhaltung ermöglichen. Des Weiteren gehören in der Regel zur Ausstattung: ein Telefon, ein PC bzw. Notebook sowie entsprechende Anschlüsse inklusive Internet.

Um sich das Arbeiten im eigenen Zuhause so angenehm wie möglich zu gestalten und gesundheitlichen Schäden vorzubeugen, sollte man gerade bei länger andauernder Tätigkeit im Home Office zusätzlich über die Anschaffung folgenden Equipments nachdenken:

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