Ein Schild auf dem Need Work steht und und eine Maske in der rechten Hand der Person die das Schild hält

So könnte die Coronakrise die Arbeitswelt langfristig verändern

Seit März 2020 verändert die Coronakrise das ganze Land. Und mit ihm die Arbeitswelt. Viele Entwicklungen, die wir in den letzten Wochen gesehen haben, waren so nicht absehbar. Andere wurden beschleunigt.

In diesem Artikel versuchen wir zu prognostizieren und antizipieren, wie die Arbeitswelt nach Corona aussehen könnte – insbesondere für Menschen, die in den sogenannten Bürojobs arbeiten.

Der digitale Push oder das Büro ist überall

Die „digitalen Nomaden“ haben es vorgemacht. Um Geld zu verdienen, muss man nicht jeden Morgen ins Büro gehen. Dank der technologischen Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte benötigt man dafür nur ein Notebook und eine Internetverbindung, bevorzugt kabellos.

Durch COVID-19 sind Unternehmen fast gezwungen, ihren Angestellten eine nie dagewesene Standortfreiheit für die Erledigung ihrer Arbeit zuzugestehen. Man geht davon aus, dass aktuell (Mai 2020) über 40% der Arbeitnehmer im Home Office arbeiten – vor der Krise waren es ca. 10%. Nicht alle arbeiten dabei immer in den eigenen vier Wänden. Manche weichen auf das Hotel Office aus, andere setzen sich bei gutem Wetter einfach in den Park.

Vielen ist erst durch die gelebte Praxis klar geworden, dass dieses Konzept auch für die Zeit nach der Pandemie funktionieren kann. Zwar wird ein Großteil der Beschäftigten nicht ausschließlich von zuhause arbeiten wollen, aber wichtig ist, dass es die Möglichkeit dafür überhaupt gibt. Es findet also eine Abkehr von der Anwesenheitspflicht statt, die in deutschen Unternehmen tief verankert war. Dementsprechend werden einige Unternehmen daran arbeiten müssen, die technische Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Das Thema Datensicherheit spielt dabei eine außerordentlich wichtige Rolle.

In diesem Zuge werden sich auch die Anforderungen an Führungskräfte wandeln. Ein Führungsstil, der auf Kontrolle baut, ist in der beschriebenen Konstellation unpassend.

Weniger Geschäftsreisen

Anbieter für Videokonferenzen sind die großen Gewinner der Coronakrise. Viele Unternehmen merken, dass die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs nicht zwingend damit zusammenhängt, Mitarbeiter für ein Geschäftsmeeting um die halbe Welt fliegen zu lassen. Selbstverständlich gibt es Branchen, in denen es weiterhin Business-Flüge gibt, weil der persönliche Kontakt ein wichtiger Faktor für eine gelingende Zusammenarbeit ist.

Aber die Erkenntnis, dass man viele Entscheidungen auch per Online Meeting – auch aus dem Home Office heraus – treffen kann, wird zu einer Reduzierung der Geschäftsreisen führen. Weniger Flüge werden sich übrigens nicht nur positiv auf die Umwelt auswirken, sondern auch auf die Kosten der Unternehmen.

Weniger Unternehmen, weniger Jobs

Leider ist davon auszugehen, dass viele Firmen Insolvenz anmelden müssen und einige komplett vom Markt verschwinden werden. Staatliche Finanzhilfen sind zwar gut, werden aber nicht jedes Unternehmen retten können.

In der Folge werden mehr (erwerbslose) Menschen um weniger Jobs kämpfen müssen. Insbesondere für junge Leute, die am Beginn ihrer Karriere stehen, wird das eine völlig neue Erfahrung.

Aber nicht nur Berufsanfänger werden es in der Post-Corona-Ära schwerer haben. Bis die Wirtschaft wieder richtig Fahrt aufnimmt, wird Arbeitslosigkeit ein Thema für die gesamte Gesellschaft sein.

Wahnsinn, ein Virus hebt die Welt aus den Angeln! Wir sind sehr gespannt, welche unserer Vorhersagen sich wirklich bewahrheiten.

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Man macht eine grüßende Handbewegung vor dem Laptop

Kostenpflichtige Tools für Videokonferenzen

Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen, Start-Ups oder Solo-Selbständigen dürften kostenlose Tools für Videokonferenzen ausreichen.. Wer jedoch tagtäglich viele Online Meetings durchführt, könnte durchaus die eine oder andere sinnvolle Funktionalität vermissen, die es häufig nur bei kostenpflichtigen Tools gibt.

Aus diesem Grund stellen wir Ihnen in diesem Artikel vier Tools vor, die zwar Geld kosten, aber durchaus in der Lage sind, die Zusammenarbeit, die Produktivität und den Arbeitskomfort zu steigern.

Im derzeit expandierenden Markt für Videokonferenzen-Tools haben wir uns diese Anbieter herausgepickt:

• Cisco Webex
• Microsoft Teams
• Zoom Pro
• GoTo Meeting

Erstes Tool: CISCO WEBEX

Die Unternehmensgeschichte von Cisco Webex geht bis in das Jahr 1995 zurück – damals noch unter dem Namen Silver Computing. Nach der Umbenennung in Webex Communications Inc. und der Übernahme durch Cisco Systems werden alle Leistungen und Produkte seit 2007 über Cisco Webex angeboten.

Cisco Webex hat sich im Laufe der Jahre den Ruf als ein Marktführer der Branche erarbeitet. Seit dem Beginn der Coronakrise werden bis zu 4,2 Millionen Videokonferenzen pro Tag mit dem Tool abgehalten.

Das Tool unterstützt praktisch jede Plattform und kann via Browser u.a. auf Windows, Mac, Linux sowie über Smartphones mit iOS, Android, Windows Phone und Blackberry verwendet werden. Neben einer kostenlosen Basis-Version bietet Cisco Webex drei kostenpflichtige Varianten, die sich in ihrem Funktionsumfang unterscheiden und aktuell (Mai 2020) bei jährlicher Zahlweise pro Monat zwischen 12,85€ und 25,65€ kosten.

Durch den modularen Aufbau können die jeweiligen Produkte individuell angepasst und erweitert werden. So ist es beispielsweise mit entsprechenden Erweiterungen möglich, Events und Schulungen mit vielen Teilnehmern durchzuführen. Mit den Bezahlversionen können Videokonferenzen mit bis zu 200 Teilnehmern durchgeführt werden.

Bereits in der Basis-Version ermöglicht das Tool das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten oder Whiteboards. Auch das Teilen des Bildschirms ist inklusive. Alle Funktionen werden – ähnlich wie bei einem Browser – sehr übersichtlich in Tabs dargestellt, so dass man schnell navigieren kann.

Ab der kostenpflichtigen „Starter“-Version besteht die Möglichkeit, sich (aus 56 Ländern) per Telefon in das Meeting einzuschalten. Insbesondere bei einer hohen Informationsdichte sind die Optionen, die Konferenz als MP4 aufzeichnen und transkribieren zu lassen, sehr sinnvoll. Man muss dann nicht ständig mitschreiben, sondern kann sich die wichtigsten Stellen und Informationen später in Ruhe anhören bzw. rauskopieren. Für die Dateien, die gespeichert werden müssen, stehen 5 GB in der Cloud zur Verfügung (10 GB im Paket „Unternehmen“). Die Daten werden dabei verschlüsselt übertragen.

Darüber hinaus steht dem Administrator ein Benutzermanagement zur Verfügung, mit dem er den Teilnehmern verschiedene Benutzerrechte einräumen kann. Im Vergleich zur Basis-Version hat er zudem mehr Kontrolle über den Ablauf der Videokonferenz. Um die Zusammenarbeit in den Teams noch effizienter zu gestalten, arbeitet Cisco Webex mit Künstlicher Intelligenz (KI). Zu diesen Funktionen gehört u.a. eine Gesichtserkennung, die insbesondere sinnvoll ist, wenn mehrere Personen über eine Kamera an der Konferenz teilnehmen, z.B. in einem Konferenzraum. Zur jeweiligen Person können dann relevante Profilinformationen angezeigt werden.

Pro und Contra

+Kein Zeitlimit

+Plattformunabhängig

+Einfache und übersichtliche Bedienung

+Einwahl per Telefon möglich

+Leichte Zusammenarbeit durch Whiteboard, gemeinsame Dateien und Bildschirmteilung

+Transkription und visuelle Aufzeichnung der Konferenz

+Viel Speicherplatz in der Cloud

+Verschlüsselte Übertragung

+Benutzermanagement

-In der Bezahlversion weniger Teilnehmer (50 bis 200) als in der Kostenlos-Version (100)

-Bei vielen Mitarbeitern (bzw. Lizenzen) kann es recht teuer werden

+- Einsatz von Künstlicher Intelligenz – denn daran scheiden sich aktuell (noch) die Geister

Zweites Tool: MICROSOFT TEAMS

Microsoft Teams ist eine Weiterentwicklung von Skype for Business und Teil des Büropakets Microsoft 365. Neben Teams gehören auch die bekannten Office-Anwendungen wie Word, Excel, Power Point zu dieser Komplettlösung, die für Privat- und Businesskunden angeboten wird. Erst durch eine enge Anbindung an Microsoft 365 entfaltet Teams sein ganzes Potenzial. Microsoft selbst bezeichnet Teams als „zentralen Ort für Zusammenarbeit in Microsoft 365“. Nachdem Microsoft sehr lange auf einen proprietären Ansatz gepocht hat, öffnet es nun seine Tore für externe Partner-Anwendungen und unterschiedliche Hardware. So lässt sich der Funktionsumfang deutlich erweitern und auf die individuellen Gegebenheiten eines Unternehmens anpassen.

Anscheinend geht das Konzept des Technologie-Giganten auf, denn bei Teams handelt es sich um die am schnellsten wachsende Business-Applikation der Unternehmensgeschichte. Und die Coronakrise sorgt dafür, dass die erfolgreiche Entwicklung noch deutlich gepusht wird. Die Anzahl der täglichen Nutzer stieg von ca. 30 Millionen auf knapp 44 Millionen.

Mit Microsoft Teams lassen sich Onlinebesprechungen mit bis zu 250 Teilnehmern oder Online Events mit bis zu 10.000 internen oder externen Teilnehmern durchführen. Alle Informationen, die für die produktive Zusammenarbeit wichtig sind, sind über den entsprechenden Team-Kanal abrufen, z.B. Dokumente und eine Kommunikationshistorie. So entfällt z.B. die Notwendigkeit, E-Mails zu schreiben. Um am Projekt mitzuarbeiten, benötigt man nur einen entsprechenden Link zum Kanal. Es ist auch möglich, externe Anwender einzuladen. Die Gruppe kann dabei in geschlossenen und öffentlichen Räumen diskutieren und kollaborieren.

Da das Tool cloudbasiert und plattformunabhängig ist, kann jedes Teammitglied völlig ortsunabhängig arbeiten. Den Teilnehmern kann die Rolle als Besitzer, Mitglied oder Gast zugeteilt werden – dementsprechend mit unterschiedlichen Benutzerrechten. Videokonferenzen können aufgezeichnet und automatisch transkribiert werden. Die Bildschirmfreigabe und eine Chat-Funktion gehört ebenfalls zum Leistungsumfang. Verwendet man Teams in Kombination mit Outlook, ist das Tool in der Lage, anhand der Kalender der Teilnehmer neue Terminvorschläge zu machen.

Seit neuestem bietet Microsoft eine kostenlose Version von Teams an und steht damit in direkter Konkurrenz zu Zoom oder Skype. Für kleine Unternehmen könnte dieses Angebot bereits ausreichen. Für größere Unternehmen bieten sich jedoch die Business-Pakete an. Dafür sind pro Benutzer monatlich ab 4,20€ fällig, sofern man sich für das Jahres-Abo entscheidet.

Hier noch ein paar zusätzliche Gedanken zum Einsatz von Microsoft 365: Wer die vielen Funktionen und Möglichkeiten von Microsoft 365 – inklusive Teams – nutzt, braucht sich um andere Büroanwendungen kaum mehr Gedanken zu machen. Nahezu alles ist möglich!

Genau aus diesem Grunde kann es aber sehr aufwendig und schwierig sein, dieses Tool im Unternehmen zu integrieren. Damit alles reibungslos funktioniert, müssen sich alle Unternehmensteile auf die teambasierte Kommunikationsweise einlassen. Sinnvoll ist es dann, interne Schulungen abzuhalten.

Pro und Contra

+bis zu 250 Teilnehmer pro Videokonferenz

+Durchführung von Online Events mit bis zu 10.000 Teilnehmern

+Plattformunabhängig

+Benutzermanagement

+Bildschirmfreigabe, Chat-Funktion, gemeinsame Notizen

+Aufzeichnung und Transkription

+Vielfältige Möglichkeiten in Kombination mit Microsoft 365 (z.B. automatische Terminvorschläge)

+Hohe Sicherheitsstandards (z.B. mehrstufige Identifizierung und SRTP-Verschlüsselung)

-Bei vielen Benutzern kann es recht teuer werden

-Ggf. interne Schulungen notwendig (wenn Teams als Teil von Microsoft 365 genutzt wird)

Drittes Tool: ZOOM

Zoom ist das Online Meeting Tool, das – zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung – am meisten von der Coronakrise profitiert. In diesem Artikel haben wir Ihnen bereits haben wir Ihnen bereits die kostenlose Version vorgestellt. Darum konzentrieren wir uns hier auf die Frage, welche Funktionen erst in den Bezahlversionen verwendet werden können. Die monatlichen Tarife erstrecken sich dabei von 13,99€ (Pro) bis 18,99€ (Business) pro Moderator. In der Preiskategorie Enterprise richtet sich Zoom vorrangig an Großunternehmen.

Ab der Pro-Variante beträgt das Zeitlimit 24 Stunden. Dank der Benutzerverwaltung und mehreren Optionen in der Funktionssteuerung kann der Admin die Videokonferenzen besser steuern. Außerdem werden Statistiken darüber erstellt, wie oft und intensiv das Tool im Unternehmen genutzt wird. Die Audio- und Videoaufnahmen werden in der Cloud gespeichert. Die Speicherkapazität beträgt dort 1GB. In der Enterprise-Variante ist diese unbegrenzt. Außerdem können bis zu 1.000 Teilnehmer an einem Online Meeting teilnehmen.

Woran es aber noch hapert(e), sind die Themen Datenschutz und Sicherheit. Doch die Betreiber des Tools haben nach berechtigter Kritik Besserung gelobt und scheinen Wort zu halten. Seit dem Update auf Zoom 5.0 gibt es eine bessere Verschlüsselung (AES 256 Bit GCM), einen einfacheren Zugriff auf umfangreichere Sicherheitseinstellungen und mehr Kontrolle für die Gastgeber der Videokonferenz. Außerdem wurde am Thema Passwortschutz gearbeitet.

Im Gegensatz zu Microsoft Teams, das man eigentlich als Kernfunktion für die Zusammenarbeit mit Microsoft 365 bezeichnen kann, verfolgt Zoom das Ziel, schnelle Videochats zu ermöglichen. Dass das bestens funktioniert, zeigen die steigenden Nutzerzahlen. Wenn in einem Unternehmen nicht gleich die ganze Kommunikationsstruktur umgebaut werden soll und „nur“ ein zuverlässiges und einfach zu bedienendes Tool für Videokonferenzen gesucht wird, ist Zoom sicherlich die empfehlenswertere Lösung.

Pro und Contra

+Bis zu 1.000 Teilnehmer pro Online Meeting

+Plattformunabhängig

+Einfache Bedienung

+Aufzeichnungen der Videokonferenzen

+Cloud-Speicher

+Benutzerverwaltung

+Transkription (ab „Business“)

+Unterstützung durch einen Kundenmanager und Trendanalysen („Enterprise“)

-Ggf. teuer: Preise gelten jeweils für nur einen Moderator

+- Die Anstrengungen beim Thema Datenschutz sollte man als Kunde weiterhin verfolgen

Viertes Tool: GOTOMEETING

GoToMeeting (by LogMeIn) ist ein Tool für Online Meetings, Desktop Sharing und Videokonferenzen, das bereits seit 2004 erhältlich ist. Als einziger der hier vorgestellten Anbieter hat keine kostenlose Version im Portfolio. Das liegt sicherlich daran, dass sich die Lösungen von jeher an größere Unternehmen orientieren. Es stehen drei Varianten zur Verfügung: Professional (12,-€ monatlich / Organisator), Business (17,-€ monatlich / Organisator) und eine Enterprise-Version, die maßgeschneiderte Konfigurationen des Tools bietet.

Im günstigsten Tarif können bis zu 150 Personen an einer Videokonferenz teilnehmen, im Enterprise-Paket bis zu 3.000. Die Videochats lassen sich schnell einrichten, laut Anbieter „mit nur einem Klick“. Mit GoToMeeting ist es möglich, den Bildschirm zu teilen (auch mobil), zu chatten und das Meeting aufzuzeichnen sowie zu transkribieren. Die Aufzeichnungen landen dann in der Cloud (mit unbegrenzter Speicherkapazität). Teilnehmer können sich auch per Telefon in die Konferenz einwählen.

Um die Zusammenarbeit zu optimieren, können Notizen gemacht und Zeichenwerkzeuge genutzt werden. Auch die Integration von externen Lösungen, z.B. Office-365 oder Google Kalender, ist möglich. Seit kurzem bietet GoToMeeting den „Pendlermodus“ an und verspricht „zuverlässige, störungsfreie und datensparende Meetings von unterwegs“. Dahingehend darf man gespannt sein, ob sich diese Funktion auch in Regionen bewährt, die unter einer chronisch schlechten Internetverbindung leiden …

Administratoren haben vielfältige Optionen, um Benutzer und Konferenzen zu verwalten und zu gestalten. Verwaltungsprotokolle und Berichte helfen bei der Aus- und Bewertung der Aktivitäten. Das Thema „Sicherheit und Compliance“ wird sehr ernst genommen. Verschiedene Maßnahmen (u.a. SSL, AES-256-Bit-Verschlüsselung, HIPAA-Kompatibilität) schützen vor einem Datenmissbrauch.

Neben GoToMeeting gibt es weitere Lösungen, mit denen man spezielle Kommunikationsformen organisieren kann. Mit GoToWebinar kann man Online Events veranstalten, mit GoToTraining Online Schulungen und mit OpenVoice „kristallklare“ Telefonkonferenzen durchführen. Mit GoToRooms lassen sich zudem Konferenzräume mit Hardware ausstatten.

Pro und Contra

+Bis zu 3.000 Teilnehmer pro Online Meeting

+Plattformunabhängig

+Einfache Bedienung

+Aufzeichnungen der Videokonferenzen

+Unbegrenzter Cloud-Speicher

+Hohe Sicherheitsstandards

+Transkription

+Umfangreiche Optionen für Administratoren

-Ggf. teuer: Preise gelten jeweils für nur einen Organisator

FAZIT

Wenn es um die reine Realisierung von Videokonferenzen geht, ähneln sich die vier Anbieter im Funktionsumfang. Wer „nur“ ein Tool sucht, um Online Meetings durchzuführen, sollte alle Tools testen (ggf. zunächst in der kostenlosen Version) und sich dadurch einen besseren Eindruck verschaffen. Auf einen Preisvergleich sollte man natürlich auch nicht verzichten. Werden viele Moderatoren / Organisatoren / Admins benötigt, kann es schnell teuer werden. Soll das Tool in größeren Unternehmen oder Konzernen als neuer Standard eingesetzt werden, ist eine umfangreiche Beratung sowieso unerlässlich.

Wenn nicht nur ein Tool für Videokonferenzen gesucht wird, sondern die gesamte Unternehmenskommunikation optimiert werden soll, drängt sich Microsoft Teams aufgrund des ganzheitlichen Ansatzes von Microsoft 365 als Lösung auf. Hier muss jedoch darauf geachtet werden, dass alle Unternehmensbereiche an einem Strang ziehen und die Einführung detailliert vorbereitet wird.

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Mutter und Kind basteln eine Maske

Mund-und Nasen-Maske einfach selber basteln – ohne Nähen

Seit dem 27. April gilt in Deutschland bundesweit die Maskenpflicht. Aufgrund der hohen Nachfrage ist es jedoch gar nicht so leicht, sich eine Maske zu besorgen. Masken sind Mangelware – in vielen Supermärkten sind sie nicht erhältlich oder ausverkauft. Auch bei Bestellungen im Internet ist man auf Glück angewiesen und wenn Masken verfügbar sind, dauert die Lieferung oft mehrere Tage oder sogar Wochen.

Die Lösung: Basteln Sie sich einfach selbst eine Behelfsmaske. Mit unserer simplen Schritt-für-Schritt-Anleitung geht das Basteln einer Maske schnell und unkompliziert von der Hand und macht sogar eine Menge Spaß. Das Beste daran: Sie benötigen für diese Technik keine Nähmaschine, die Anleitung können Sie ganz einfach mit alltäglichen Büroartikeln umsetzen.

Die Vorteile:

  • Das Basteln geht schnell und einfach: Ersparen Sie sich lange Lieferzeiten und mühsames Suchen in Drogeriemärkten. Mit unserer Anleitung dauert das Basteln weniger als 30 Minuten und Ihre Maske ist sofort einsatzbereit.
  • Gemeinsames Basteln macht Spaß: Mit der Familie Masken zu basteln ist ein Erlebnis, das gerade in der aktuellen Situation nicht nur Beschäftigung bietet, sondern auch zusammenschweißt. Vor allem Kinder lieben es, ihrer Fantasie und Kreativität beim Basteln freien Lauf zu lassen.
  • Simple Materialien: Für diese Bastel-Technik benötigen Sie keine Materialien aus dem Bastelfachgeschäft. Die Maske können Sie ganz einfach mithilfe alltäglicher Büroartikel herstellen.

Benötigte Materialien:

Eine Person beim Basteln

So geht‘s:

  1. Testen Sie, ob Sie durch den gewählten Stoff atmen können. Legen Sie den Stoff in eine doppelte Schicht und halten Sie ihn eng über Nase und Mund. Atmen Sie mehrmals ruhig ein und aus. Wenn Sie ohne Probleme atmen können, ist der Stoff für die Maske geeignet.
  2. Bestimmen Sie mithilfe eines Lineals wie viel Sie von Ihrem Stoff abschneiden müssen, um ihn in die oben angegebenen Maße zu bringen. Die Schnittstellen können Sie zur Hilfe mit einem Kugelschreiber markieren.
  3. Schneiden Sie Ihre Stoffe mithilfe einer Schere in die oben angegebenen Größen. Legen Sie das größere Stück Stoff gerade auf den Tisch und platzieren Sie den saugfähigen Stoff darüber.
  4. Lösen Sie den Draht aus dem Heftstreifen. Platzieren Sie den Draht an der oberen Kante des kleineren Stoffstücks. Der Draht dient später als Nasendraht der Maske. Klappen Sie den Rand des Baumwollstoffs um, sodass er den Heftstreifen bedeckt.
  5. Fixieren Sie den umgeklappten Rand mit Büroklammern oder tackern Sie ihn mit einem Hefter fest.
  6. Klappen Sie auch den unteren Rand nach oben.
  7. Legen Sie den kompletten Stoff nun in drei Falten und tackern Sie diese fest.
  8. Klappen Sie den überstehenden Baumwollstoff links und rechts nach innen und tackern Sie diesen ebenfalls fest.
  9. Ziehen Sie die Elastikbänder durch den Tunnelzug zwischen Baumwollstoff und saugfähigem Stoff und knoten Sie diese fest.
  10. Ihre Behelfsmaske ist fertig und einsatzbereit!

Wichtig: Tipps zum Tragen der Maske

  • Waschen Sie sich vor dem Anlegen der Maske gründlich die Hände.
  • Die Maske sollte ohne Hohlräume am Gesicht anliegen. Berühren Sie die Maske im Laufe des Tages nicht mehr mit den Händen.
  • Trotz der Maske sollte der Sicherheitsabstand von 1,5m eingehalten werden. Denken Sie daran: Die Maske schützt Sie und Ihre Mitmenschen nur bedingt vor einer Übertragung.
  • Tragen Sie die Maske immer nur zwischendurch für kurze Zeitspannen (zum Beispiel für Erledigungen außer Haus) und nicht den ganzen Tag lang.
  • Waschen Sie sich nach dem Abnehmen der Maske ebenfalls gründlich die Hände.

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My Visionboard in der Mitte umgeben von von aderen kleineren Bildern

Vision Board: Ziele visualisieren und erfolgreicher sein

Sie wollen Abnehmen, mit dem Rauchen aufhören, eine andere Sprache lernen oder einen neuen Job finden? Egal welche Ziele Sie verfolgen, ein Vision Board hilft Ihnen, sich diese vor Augen zu führen und sie zu erreichen. Was genau es mit der Methode auf sich hat, erfahren Sie hier.

Was ist ein Vision Board?

Das Vision Board ist eine Collage aus Bildern, Illustrationen, Stichworten und Zitaten. Es hilft Ihnen dabei, ihre eigenen Wünsche, Vorstellungen sowie Ziele bildlich darzustellen, sie so zu manifestieren und letztendlich auch zu erreichen.

Wie wird ein Vision Board erstellt?

Ein Vision Board können Sie ganz leicht in vier Schritten erstellen. Diese sind:

  1. Sammeln Sie Ideen.

Schreiben Sie in einem ersten Schritt im Rahmen eines Brainstormings all Ihre Ziele auf. Seien Sie mutig und setzen Sie sich dabei keine Grenzen. Folgende Fragen können Ihnen dabei helfen:

  • Was möchten Sie erreichen?
  • Was möchten Sie gegebenenfalls weiter vertiefen oder ausbauen?
  • Was ist Ihnen im Leben wichtig?
  • Wie möchten Sie Ihre Ziele erreichen?
  1. Formulieren Sie Ihre Ziele aus.

Schreiben Sie in einem nächsten Schritt Ihre kurz-, mittel- sowie langfristigen Ziele auf und setzen Sie Prioritäten. Dadurch wird Ihnen bewusst, was Sie eigentlich wirklich wollen.

  1. Gestalten Sie Ihr Vision Board.

Im letzten Schritt ist Kreativität gefragt: Sammeln Sie Bilder, Illustrationen, Zitate, Stichworte, Merksätze und alles andere, was Sie dazu anspornen könnte, Ihr Ziel zu erreichen. Fündig werden Sie unter anderem in Zeitungen, Zeitschriften, Büchern aber auch im Internet auf Portalen wie Pinterest oder Instagram.

Drucken oder schneiden Sie Ihr Gesammeltes aus und stellen sie es zu einer Collage zusammen. Wie, das ist gänzlich Ihnen überlassen. Als Unterlage kann Ihnen ein Stück Pappe, eine Korktafel oder eine Magnetwand dienen.

  1. Hängen Sie Ihr Vision Board gut sichtbar auf.

Ist Ihr Vision Board einmal fertig, sollte es natürlich auch prominent in Ihrem Zuhause platziert werden. Hängen Sie es am besten dort auf, wo Sie es täglich sehen können. Denkbar sind zum Beispiel der Flur oder das Arbeitszimmer.

Tipp: Ihr Vision Board können Sie nicht nur analog erstellen, sondern auch digital. Als Bildschirmhintergrund erinnert es Sie immer wieder an Ihre Ziele.

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Eine Frau die müde ist und nicht schlafen kann

Wenn der Job den Schlaf raubt: Schlafstörungen mit Hausmitteln bekämpfen

Sie können abends nicht einschlafen, denken nachts oft Stundenlang an die Arbeit und sind morgens wie erschlagen, wenn der Wecker klingelt? Falls Schlaflosigkeit Sie dauerhaft quält, sollten Sie handeln! Bevor Sie zu Medikamenten greifen, können auch einfache Hausmittel Abhilfe schaffen.

Welche Ursachen gibt es für Schlafstörungen?

Schlafstörungen erlebt nahezu jeder Mensch im Laufe seines Lebens. Schätzungen zufolge leiden in Industrieländern rund zehn bis 20 Prozent der Bevölkerung an Schlafstörungen, wie das Portal “Praxisvita“ schreibt. Die Ursachen dafür sind unterschiedlich. So können unter anderem folgende Dinge dafür verantwortlich sein, dass Sie nachts nicht zur Ruhe kommen:

  • körperliche Auslöser wie z.B. eine Schilddrüsenerkrankung
  • Angewohnheiten wie Alkohol- oder Kaffeekonsum am Abend
  • Stress bei der Arbeit oder im privaten Umfeld

Schlafstörungen mit Hausmitteln bekämpfen: Tipps

Medikamente sollten immer das letzte Mittel zur Bekämpfung der Schlafstörung sein. Besser ist es, mit einfachen Hausmitteln zu versuchen, wieder besser zu schlafen.

  • Entspannung: Wer nachts wach liegt, fängt oft an zu grübeln.. Alltagsprobleme wie Stress mit den Kollegen zu bedenken, helfen nicht, entspannt einzuschlafen. Versuchen Sie lieber, tagsüber mit Freunden und Familienmitgliedern über Ihre Sorgen zu sprechen, damit Sie die Probleme weniger belasten. Oder suchen Sie sich professionelle Hilfe. Gezielte Entspannungsübungen wie autogenes Training sind ebenfalls eine Möglichkeit, um Stress abzubauen und besser einzuschlafen. Auch Entspannungsbäder mit ätherischen Ölen wie Latschenkiefer oder Lavendel wirken beruhigend.
  • Einschlafrituale sind eine weitere Möglichkeit, um vor dem Zubettgehen zur Ruhe zu kommen. Nutzen Sie abends eine eigene Routine und signalisieren Sie dem Körper so, dass Schlafenszeit ist. Lesen Sie abends beispielsweise ein Buch, hören Sie einen Podcast oder Ihre Lieblingssmusik, machen Sie Yoga oder nehmen Sie einen beruhigenden Schlummertrunk wie beispielsweise Baldrian- oder Melissentee zu sich. Als bewährtes Hausmittel bei Schlafstörungen gilt zudem heiße Milch mit Honig. Wichtig: Alkohol und koffeinhaltige Getränke sorgen eher dafür, dass Sie unruhig schlafen.
  • Sport macht müde und hilft deshalb ebenfalls gegen Schlafstörungen. Allerdings sollten Sie die sportliche Aktivität nicht als Einschlafritual nutzen, da der Körper nach der Anstrengung Zeit braucht, um wieder zur Ruhe zu kommen. Nutzen Sie lieber den späten Nachmittag für eine Joggingrunde durch den Park oder den Gang ins Fitnessstudio.
  • Aufstehen: Was zunächst paradox klingt, hilft tatsächlich: Anstatt krampfhaft zu versuchen, einzuschlafen, ist es manchmal besser, aufzustehen und etwas anderes zu machen. Lesen Sie etwas oder hören Sie Musik, um auf andere Gedanken zu kommen – und
    legen Sie sich erst danach wieder ins Bett.
  • Günstige Rahmenbedingungen schaffen: Zu einem guten Schlaf gehören auch die richtigen äußeren Faktoren. So ist es vorteilhaft, immer einen bestimmten Schlafrhythmus einzuhalten: Gehen Sie auch am Wochenende zur gleichen Zeit ins Bett wie unter der Woche und verzichten Sie auf einen langen Mittagsschlaf (Experten empfehlen 30 Minuten). Das Schlafzimmer sollte abgedunkelt und nicht wärmer als 18 Grad sein. Fernseher, Laptop und Smartphone sind im Schlafzimmer verboten.

Schlafstörungen: Wann zum Arzt?

Schlafstörungen sind nicht nur lästig, sondern können langfristig gesundheitliche Folgen wie Depressionen, reduzierte Leistungsfähigkeit oder Herz-Kreislauferkrankungen zur Folge haben. Wer trotz aller Bemühungen dauerhaft schlecht schläft, sollte deshalb unbedingt zum Arzt gehen. Dieser kann mögliche gesundheitliche Ursachen diagnostizieren und behandeln. Auch eine Möglichkeit: Schlafmediziner können die Schlafgewohnheiten untersuchen und verbessern.

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Hotel-Office statt Home-Office / auf dem Foto: Hotelzimmer mit modernem Interieur

Hotel Office statt Home Office?

Die Corona-Krise bringt viele Veränderungen mit sich. Viele Angestellte arbeiten von zuhause. Experten vermuten, dass dieser „Push“ für das Home Office auch nach der Krise weitergehen wird. Sofern man alleine wohnt und keine Kinder hat, lässt sich die Situation gut aushalten. Wer Probleme mit der Produktivität hat, findet schnell passende Tipps für das Arbeiten im Home Office.

Hat man als kinderloses Pärchen jedoch nur einen begrenzten Wohnraum zur Verfügung, kann man sich gegenseitig schnell auf die Nerven gehen. Noch angespannter ist die Situation bei Eltern, die nicht in systemrelevanten Jobs arbeiten und ihre (kleinen) Kinder daher aktuell nicht zur Betreuung – Kita oder Schule – bringen dürfen. Da ist es sehr schwierig, Haushalt, Kinderbetreuung und Home Office unter einen Hut zu bringen.

Der Schwierigkeitsgrad erhöht sich bei Alleinerziehenden nochmals. Ohne geregelte Kinderbetreuung ist es fast unmöglich, zuhause produktiv zu arbeiten. Da viele Kindergärten und Schulen noch Platz in der Notbetreuung haben, bleibt zu hoffen, dass auch diese Personengruppe entlastet wird.

Einerseits bleibt festzuhalten, dass es viele Menschen gibt, die im Home Office zu vielen Störfaktoren ausgesetzt sind, um vernünftig arbeiten zu können.

Andererseits liegt fast die gesamte Hotelbranche brach, weil es aktuell keinen Tourismus gibt und die Geschäftskunden ausbleiben – weil sie überwiegend im Home Office arbeiten und mit Hilfe von Videokonferenzen kommunizieren. Einige Hoteliers hatten da eine gute Idee …

Hotelzimmer als Alternative für das Home Office

Not macht erfinderisch. In der Corona-Krise sieht man viele neue, teils interessante „Erfindungen“. Die Idee, Hotelzimmer zum Arbeiten zur Verfügung zu stellen, ist eine davon. Man könnte die Konstellation auch als Win-Win-Situation bezeichnen, jedoch geht es bei den Hotels eher darum, die finanziellen Einbußen ein wenig zu reduzieren. Denn eines ist klar: Mit der tagesweisen Vermietung der Hotelzimmer lassen sich die großen Verluste nicht kompensieren.

Für alle Angestellten, die zuhause nicht die notwendigen Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitstag vorfinden, kann das Hotel Office ein echter Segen sein. Hier hat man absolute Ruhe. Das ist insbesondere für Telefonate und Online Meetings sehr erholsam. Keine Kinder, die schreiend durch das Bild laufen. Keine Hunde, die laut bellen, weil Sie noch nicht Gassi gegangen sind. Und außerdem gibt es keine „lustigen“ Kommentare wegen unaufgeräumter Wohnungen oder die ggf. eigenwillige Innenausstattung.

Ein weiteres Plus ist die schnelle Internetverbindung, die die meisten Hotels anbieten. In manchen Gegenden ist Deutschland immer noch ein digitales Entwicklungsland. Und bei einer geringen Übertragungsrate kann das Home Office nicht wirklich gelingen. Und sofern es das Hotel anbietet, können Sie sich Snacks und/ oder das Mittagessen aufs Zimmer bringen lassen. Sie sehen, Hotel Office hat so manche Vorteile gegenüber dem „normalen“ Home Office.

So finden Sie Ihr Hotel Office

Auf der Website Home-Office im Hotel finden Sie aktuell (Stand: Mitte April 2020) über 500 Hotels in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die Hotelzimmer als Büros vermieten. Sie können entweder nach Postleitzahlen filtern oder per Karte suchen.

Die Preise variieren stark und auch die Angebote sind vielfältig. Mal sind Frühstück und Mittagessen inklusive, mal sind sogar Haustiere willkommen. Manche Hotels bieten das Zimmer bis 18 Uhr an, andere bis 22 Uhr. Es sind auch ein paar „Schmankerl“ dabei. In Hamburg können Sie sich beispielsweise ein Hausboot mieten. Das klingt dann schon fast zu sehr nach Urlaub …

25hours hotels ist in vielen Großstädten vertreten und bietet neben High-Speed WLAN und einem hochwertigen Bluetooth Lautsprecher auch die Möglichkeit, sich ein Fahrrad zu leihen. Und auch das Toilettenpapier (!) ist inklusive. In heutigen Zeiten auch nicht unwichtig.

Auch die Hotelvermittlung HRS hat mit „MeWork“ eine Initiative gestartet, mit der Sie Ihr Hotel Office finden können. Momentan funktioniert die Buchung jedoch nicht über die normale Hotelsuche, sondern via Kontaktformular. Das Angebot richtet sich wohl auch eher an größere Unternehmen, die für mehrere Mitarbeiter einen ruhigen Arbeitsort suchen.

Damit wären wir auch schon beim Thema Kosten. Wenn Sie Solo-Selbständige/r sind, haben Sie keine andere Wahl, als das Hotelzimmer selbst zu bezahlen. Sie sollten jedoch mit Ihrer Steuerberatung sprechen, ob und wie Sie die Kosten ansetzen können. Und falls Sie angestellt sind, aber zuhause nur sehr eingeschränkt arbeiten können, sollten Sie Ihren Chef fragen, ob eine Kostenübernahme möglich ist. In vielen Fällen reicht es – auch aufgrund der Kurzarbeit – sicherlich auch aus, ein bis zwei Tage im Hotel Office zu sein.

Urheber des Titelbildes: seventyfour74/ 123RF Standard-Bild

Kostenlose Tools für Videokonferenzen / auf dem Foto: Frau sitzt am Notebook in einer Videokonferenz (Sicht von oben).

Kostenlose Tools für Videokonferenzen

In vielen Unternehmen müssen die Arbeitsstrukturen wegen der anhaltenden Corona-Krise angepasst werden. Sofern es möglich ist, sollen die Mitarbeiter im Home Office arbeiten. In den meisten Fällen klappt das erstaunlich gut. Ein wichtiger Erfolgsfaktor sind dabei Videokonferenzen. Viele Experten vermuten, dass die Themen Home Office und Videokonferenzen auch nach überstandener Krise deutlich wichtiger sein werden als es vorher der Fall war.

Zwar kann eine digitale Konferenz den persönlichen Kontakt nicht adäquat ersetzen, ermöglicht aber eine andere Art der Face-to-Face-Kommunikation. Der Austausch wird im Vergleich zum Verschicken vom E-Mails lebendiger. Lösungen können meist schneller erarbeitet werden, weil man sich die „Bälle“ in Echtzeit zuspielt. Außerdem hat man die Möglichkeit, Mimik und Gestik der Teilnehmer in die Interpretation des Gesagten einfließen zu lassen.

Tools für Videokonferenzen gibt es bereits jetzt zur Genüge. Anhand der großen Nachfrage werden mittelfristig wohl noch weitere Anbieter dazukommen. Aber welche kostenlosen Tools eignen sich besonders für eine gelungene und produktive Videokonferenz?

In diesem Artikel möchten wir Ihnen mit Skype, Zoom und WhatsApp drei kostenlose Tools vorstellen, die sich insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-Ups eignen. Auch für Solo-Selbständige und Freiberufler können Videokonferenzen sinnvoll sein, z.B. um sich mit Projektteilnehmern und Kunden abzusprechen.

ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN

Für eine Videokonferenz benötigen Sie einen Desktop-PC, ein Netbook, ein Tablet-PC oder ein Smartphone. Normalerweise haben alle modernen Geräte ein eingebautes Mikrofon, Lautsprecher und eine Kamera an Bord. Sollte das nicht der Fall sein, gibt es auch externe Lösungen. Ein Headset, das Kopfhörer und Mikrofon vereint, kann sich generell als sinnvoll herausstellen, da die Klangqualität häufig besser ist.

Jetzt fehlt nur noch eine stabile Internetverbindung und es kann losgehen. Um ruckelnde Videos zu vermeiden, sollte Ihr Internetanschluss über eine gewisse Bandbreite verfügen. Skype empfiehlt für Videokonferenzen mit mehr als 7 Personen eine Download-Geschwindigkeit von 8 Mbit/s und eine Upload-Geschwindigkeit von 512 Kbit/s.

Erstes Tool: SKYPE

Skype ist der „Dinosaurier“ unter den Tools für Videokonferenzen bzw. Bildtelefonie und wurde 2003 von einem Schweden und einem Dänen in Luxemburg gegründet. Der Hype um die neuartige Kommunikation via Internet war von Beginn an riesig. Teilweise wird der Begriff „skypen“, der auch im Duden aufgenommen wurde, sogar als Synonym für ein Online Meeting verwendet. 2005 wurde Skype von eBay für 3,1 Milliarden US-Dollar aufgekauft, 2011 dann von Microsoft für 8,5 Milliarden US-Dollar.

Um eine Videokonferenz mit Skype zu starten, können Sie sich entweder eine App für die entsprechende Plattform (Windows, Mac, Android, iOS) herunterladen oder die Online-Version über einen Browser verwenden (web.skype.com). Zur Verfügung stehen dafür leider nicht alle Internetbrowser, sondern nur Microsoft Edge und Google Chrome.

Die Online-Version hat den Vorteil, dass alle Funktionen immer auf dem neuesten Stand sind. Eine heruntergeladene Software müssen Sie von Zeit zu Zeit aktualisieren. Wenn Sie Skype in einem Inkognito- bzw. InPrivate-Fenster öffnen, werden keine Cookies verwendet und keine Daten gespeichert. Sie können eine Videobesprechung sogar ohne Registrierung einrichten und müssen dabei auf keine Funktionalität verzichten. Das Anlegen eines Microsoft-Accounts hat jedoch unter anderem den Vorteil, direkt auf Kontakte zugreifen zu können.

In der kostenlosen Variante können bis zu 50 Personen an einer Videokonferenz teilnehmen. Dieses Limit sollte für die oben genannte Zielgruppe bei Weitem genügen. Ein Zeitlimit existiert nicht. Die Videoanrufe werden in HD-Qualität übertragen und können sogar aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen werden direkt in der Cloud gespeichert, so dass man sich keine Gedanken über die Speicherkapazität der eigenen Festplatte machen muss. Sie können sich die Videos innerhalb von 30 Tagen jedoch auch herunterladen.

Eine für Business-Zwecke sehr sinnvolle Funktion ist die Bildschirmübertragung. Die anderen Teilnehmer können dann Ihren Bildschirm einsehen. So können Sie sich gemeinsam Präsentationen anschauen oder sich bei Software-Problemen gezielt(er) helfen lassen.

Darüber hinaus können Sie mit Skype während der Videokonferenz Textnachrichten, Dateien (bis zu 300 MB) und Links verschicken. Skype ist auch in der Lage, Live-Untertitel einzublenden und bietet sogar die Möglichkeit einer Echtzeitübersetzung an. Beides ist jedoch optimierungsbedürftig. Ein nettes Feature ist das Weichzeichnen des Hintergrunds. So liegt der Fokus ganz auf den Teilnehmern.

Was es in der kostenlosen Skype-Version nicht gibt, sind eine Nutzerverwaltung und ein Whiteboard, an dem man gemeinsam Ideen bearbeiten kann. Ein Wechsel zu Skype for Business lohnt sich nicht, da es ein Auslaufmodell ist. Wer diese Funktionen benötigt, sollte sich Microsoft Teams anschauen, quasi die Weiterentwicklung von Skype for Business. In der kostenpflichtigen Version von Microsoft Teams können bis zu 250 Personen an einer Videokonferenz teilnehmen. Außerdem sind Online-Events mit bis zu 10.000 Teilnehmern möglich.

Pro und Contra

  • weit verbreitet
  • auch via Browser nutzbar
  • bis zu 50 Teilnehmer
  • Aufzeichnungen in der Cloud
  • Teilen des Bildschirms möglich
  • Weichzeichnen des Hintergrunds
  • Videokonferenz ohne Registrierung möglich
  • Versenden von Dateien und Textnachrichten
  • Web-Version nicht über Firefox und Safari nutzbar
  • kein Whiteboard für gemeinsames Arbeiten
  • keine Nutzerverwaltung
  • keine Einwahl per Telefon

Zweites Tool: ZOOM

Zoom Video Communications wurde 2011 gegründet und hat seinen Unternehmenssitz in San José (USA). Zoom gehört zu den wenigen Gewinnern der Corona-Krise. Während das Tool im Dezember 2019 von 10 Millionen Nutzern verwendet wurde, stieg die Nutzerzahl im März 2020 auf sagenhafte 200 Millionen.

Zoom ist für alle gängigen Betriebssysteme als Download verfügbar. Sie können aber auch die Web-App über einen Internetbrowser öffnen. Das funktioniert, wie bei Skype, mit Chrome und Edge, aber zusätzlich auch mit Firefox und Safari.

In der kostenlosen Version können bis zu 100 Personen an einer Videokonferenz teilnehmen. Auch eine Einwahl per Telefon ist möglich. Anders als bei Skype benötigt mindestens ein Teilnehmer einen Account, um das Online Meeting zu starten. Eine Videokonferenz endet nach 40 Minuten. Wer länger braucht, muss die kostenpflichtige Version erwerben – oder ein neues Meeting organisieren.

Während der Videobesprechung können Sie über die Chat-Funktion bequem Textnachrichten und Dateien versenden. Zoom bietet darüber hinaus auch ein Whiteboard an, das gemeinsam bearbeitet werden kann. Das Teilen des eigenen Bildschirms ist ebenfalls möglich. Praktischerweise können Sie auch nur einen Teil Ihres Bildschirms freigeben und somit private Inhalte schützen.

Zoom-Videokonferenzen können in der kostenlosen Version nur lokal, d.h. auf Ihrem System, aufgezeichnet werden. Eine Speicherung in der Cloud ist nur in der Bezahlvariante verfügbar.

Galt Zoom vor der „Explosion“ der Nutzerzahlen in den USA als besonders zuverlässig, so wurden in den letzten Wochen einige schwerwiegende Sicherheitslücken und Datenschutzprobleme bekannt. Das Tool verstößt z.B. in Sachen Tracking gegen die DSGVO, kann via iOS-App personenbezogene Daten an Facebook weitergeben und verwendet (noch) keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Hacker machten sich bereits mehrfach die Sicherheitslücken zunutze und initiierten das sogenannte „Zoombombing“. Sie klinkten sich in Videokonferenzen ein und blendeten darin beispielsweise obzöne Fotos ein.

Mit wenigen Handgriffen können Sie Ihre Zoom-Meetings aber relativ schnell sichern:

  1. Sichere Passwörter verwenden
  2. Virtuelles Wartezimmer einrichten (Zutritt nur bei Bestätigung des Admins)
  3. ID teilen, nicht den Link

Laut Unternehmenschef kümmern sich die Zoom-Programmierer in nächster Zeit ausschließlich um die Sicherheitsprobleme der Software. Das ist sehr löblich, dennoch sollten Sie bei Zoom-Videokonferenzen nicht unbedingt Betriebsgeheimnisse verraten, sensible Themen ansprechen oder wichtige Daten preisgeben. Es ist jedoch auch nicht damit zu rechnen, dass sich böswillige Hacker kleine Unternehmen, Start-Ups und Selbständige als Zielscheiben aussuchen.

Pro und Contra

  • bis zu 100 Teilnehmer
  • seit Beginn der Corona-Krise weit verbreitet
  • Einwahl per Telefon möglich
  • Aufzeichnungen möglich (lokal)
  • Whiteboard
  • Teilen des Bildschirms möglich (auch auschnittsweise)
  • Versenden von Dateien und Textnachrichten
  • Web-Version für alle gängigen Browser (Chrome, Firefox, Edge und Safari)
  • keine Nutzerverwaltung
  • Zeitlimit 40 Minuten pro Konferenz
  • Mindestens ein Teilnehmer muss sich registrieren
  • Sicherheitsbedenken

Drittes Tool: WHATSAPP

WhatsApp wurde 2009 gegründet und gehört seit 2014 zu Facebook. Im Prinzip handelt es sich um eine clevere Weiterentwicklung der klassischen SMS, funktioniert jedoch nicht über das Mobilfunknetz, sondern mit einer Internetverbindung. Durch die Möglichkeit, Gruppen-Chats einzurichten und verschiedene Dateiformate zu verschicken, wurde WhatsApp schnell zum neuen Standard für die (schnelle) alltägliche Kommunikation – trotz zeitweiser Sicherheitsbedenken.

Seit Ende 2016 ist auch Videotelefonie via WhatsApp möglich. Das funktioniert bislang nur mit dem Smartphone, so dass es sich um kein „echtes“ Tool für Videokonferenzen handelt. Wir haben es dennoch in unsere Liste aufgenommen, weil es insbesondere für die schnelle Ad-hoc-Kommunikation optimal eignet.

Bis zu vier Personen können an einem Gruppen-Videoanruf teilnehmen. Seit Kurzem müssen Sie für den Start des Video-Meetings einfach in der entsprechenden Gruppe das Video-Symbol anklicken. Vorteilhaft ist, dass die Übertragung mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gesichert ist. Selbst WhatsApp ist nicht in der Lage, die Inhalte zu entschlüsseln.

Die Qualität der Darstellung richtet sich übrigens nach dem Teilnehmer mit der schwächsten Verbindung. Jeder Teilnehmer sollte also vor der Videobesprechung prüfen, ob seine Internetverbindung stabil ist.

Pro und Contra

  • sehr weit verbreitet
  • sehr einfache Bedienung
  • ideal für spontane Videobesprechungen (unterwegs)
  • nur 4 Teilnehmer
  • nur über Smartphones nutzbar

FAZIT

Es ist schon erstaunlich, wie umfangreich die Funktionen in kostenlosen Tools sind. Die Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen, Start-Ups sowie Selbständigen muss für Videokonferenzen daher nicht unbedingt Geld investieren. Erst wenn es darum geht, den Nutzern verschiedene Rollen zuzuteilen oder die gemeinsame Arbeit während einer Videobesprechung zu optimieren, sind kostenpflichtige Tools sinnvoll.

Wer in Videokonferenzen (geheimes) Insiderwissen bespricht, sollte das nicht unbedingt über kostenfreie Tools machen. Bezahl-Tools bieten dahingehend sicherlich größeren Schutz.

Urheber des Titelbildes: antonioguillem/ 123RF Standard-Bild

Schreibtisch mit Mundschutz und einer Sprayflasche

Arbeiten in Zeiten von Corona: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Das Corona-Virus verbreitet sich und sorgt im Arbeitsalltag für zahlreiche Herausforderungen. Bei vielen Arbeitnehmern herrscht durch die COVID-19-Pandemie entsprechend große Verunsicherung. Von Homeoffice über Dienstreisen bis hin zu Kurzarbeit: Welche Rechte und Pflichten Mitarbeiter haben, erklären wir Ihnen anhand häufig gestellter Fragen.

Kann ich aus Angst vor einer Corona-Ansteckung zu Hause bleiben?

Allein die Angst, sich beim Verlassen der Wohnung mit Corona anstecken zu können, reicht nicht aus, um der Arbeit fernzubleiben. Die Ansteckungsgefahr mit einem Virus fällt unter das allgemeine Lebensrisiko, welches jeder Arbeitnehmer zu tragen hat.

Aktuell bieten allerdings viele Arbeitgeber aufgrund der Corona-Krise ihren Mitarbeitern Homeoffice an, um so soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

Darf mich mein Arbeitgeber wegen Corona ins Homeoffice schicken?

Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht ohne Weiteres zwingen, zu Hause zu arbeiten. Homeoffice ist eine einvernehmliche Vereinbarung, die die Zustimmung des Mitarbeiters erfordert.

Habe ich ein Anrecht auf Homeoffice wegen Corona?

Sofern nicht vertraglich vereinbart, gibt es für Mitarbeiter keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Wenn Ihr Beruf Arbeiten von zu Hause zulässt, können Sie Ihren Arbeitgeber allerdings auf die Option ansprechen und im Rahmen der Corona-Krise möglicherweise auf Homeoffice umstellen.

Muss mein Arbeitgeber mir Arbeitsmittel für das Homeoffice zur Verfügung stellen?

Weist Ihr Arbeitgeber Homeoffice an, muss er Ihnen entsprechende Materialien für die Arbeit zu Hause zur Verfügung stellen. Erfolgt die Homeoffice-Vereinbarung allerdings aus Kulanz – beispielsweise für die Betreuung Ihres Kindes, müssen in der Regel Sie selbst für die Arbeitsmittel aufkommen.

Bekomme ich wegen Corona Kurzarbeitergeld?

Wenn Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise auf Kurzarbeit setzen, können betroffene Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten. Arbeitgeber müssen dieses allerdings beantragen und mit der Agentur für Arbeit im Detail abklären.
Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten anfordern. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten dann 67 % der Nettoentgeltdifferenz, Arbeitnehmer ohne Kinder 60 % der Nettoentgeltdifferenz.

Wer bezahlt meinen Lohn, wenn ich unter Quarantäne stehe?

Wenn Sie an Corona erkrankt sind und unter Quarantäne stehen, muss der Arbeitgeber Ihnen weiter Lohn zahlen, und zwar für maximal sechs Wochen. Ab Woche sieben haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.

Gibt es bei Quarantäne eine Entschädigung für Selbständige?

Sind Selbstständige und Freiberufler an Corona erkrankt und unter Quarantäne gestellt, gehen sie nicht leer aus. Laut des Infektionsschutzgesetzes haben sie Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Die finanzielle Hilfe erfolgt auf Bundeslandebene. Ihre Höhe bemisst sich an den letzten Jahreseinnahmen laut Steuerbescheid.

Geschlossene Kitas und Schulen: Was, wenn ich mein Kind betreuen muss und nicht zur Arbeit kann?

Eltern sind grundsätzlich dafür verantwortlich, ihre Kinder unter 12 Jahren während der Arbeitszeit betreuen zu lassen. Auch wenn Kitas und Schulen aufgrund der Corona-Krise geschlossen sind, müssen Väter und Mütter alles unternehmen, um die Betreuung Ihres Kindes sicherzustellen.

Sollte der Arbeitnehmer trotz aller zumutbaren Anstrengungen die Kinderbetreuung nicht sicherstellen können, greift in der Regel das Leistungsverweigerungsrecht. Bedeutet: Der Mitarbeiter ist von der Pflicht der Leistungserbringung befreit und muss dafür keinen Urlaub nehmen.

Tipp: In einer solchen Situation dürfte es hilfreich sein, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und eventuell auf Alternativen wie das Arbeiten aus dem Homeoffice zurückzugreifen.

Müssen Mitarbeiter bei einer Ansteckung mit dem Corona-Virus den Arbeitgeber informieren?

Der Mitarbeiter steht grundsätzlich nicht in der Pflicht, seinem Arbeitgeber seine Diagnose mitzuteilen. Er muss lediglich seine Arbeitsunfähigkeit und die Dauer seines Dienstausfalls mit einem ärztlichen Attest belegen.

COVID-19 ist nach dem Infektionsschutzgesetz allerdings meldepflichtig. Bedeutet, dass der Arzt dem Gesundheitsamt die Erkrankung unter Angaben personenbezogener Daten des Erkrankten mitteilen muss. Das Gesundheitsamt wird daraufhin Maßnahmen einleiten, um weitere Ansteckungen zu verhindern – unter anderem auch im Betrieb des Arbeitnehmers.

Darf mein Arbeitgeber anderen mitteilen, dass ich COVID-19 habe?

Personenbezogene Daten, zu denen auch die Gesundheitsdaten eines Mitarbeiters gehören, darf der Arbeitgeber eigentlich nicht weitergeben. Anders sieht es allerdings aus, wenn die Information dem Schutz anderer Arbeitnehmer dient. Dann kommt der Chef der Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern nach.

Im Falle einer Corona-Ansteckung sollten Arbeitgeber die zuständigen Gesundheitsbehörden zu Hilfe holen und über diese Maßnahmen einleiten lassen. Mögliche Kontaktpersonen können so gefunden und isoliert, weitere Ansteckungen verhindert werden.

Können Arbeitgeber Dienstreisen in Corona-Gefährdungsgebiete anordnen?

Der Arbeitgeber kann Dienstreisen anordnen, muss dabei allerdings betriebliche Interessen gegenüber den gesundheitlichen Risiken für den Arbeitnehmer abwägen. Grundsätzlich hat der Mitarbeiter erst einmal kein Leistungsverweigerungsrecht. Die bloße Befürchtung, sich bei einer Dienstreise mit Corona anstecken zu können, ist nicht ausreichend.

Anders sieht es aber aus, wenn eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in das Dienstreise-Land vorliegt. Dann kann der Arbeitgeber den Antritt verweigern, ohne mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen.

Urheber des Titelbildes: petrovichvadim/ 123RF Standard-Bild

homeoffice

Tipps für das Homeoffice: Darauf sollten Sie achten

Um eine rasante Verbreitung von COVID-19 zu verhindern, arbeiten derzeit zahlreiche Arbeitnehmer von zu Hause aus. Während einige in Sachen Homeoffice schon längst routiniert sind, stellt es für andere Werktätige eine neue Herausforderung dar. Was es heißt, in den eigenen vier Wänden zu arbeiten, und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.

Für viele ist Arbeiten aus dem Homeoffice wegen der Coronakrise zur Realität geworden. Arbeitgeber erwarten dabei meist dieselbe Verfügbarkeit und Leistung vom Arbeitnehmer, wie im Büro.

Da Homeoffice aber für zahlreiche Menschen neu oder aber wenig erprobt ist, wirft diese ungewohnte Art zu arbeiten natürlich Fragen auf. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema haben wir hier im Überblick:

Kann jeder Arbeitnehmer Homeoffice machen?

Nein. Denn Jobs wie Kassierer oder Bäckereifachverkäufer können nicht von zu Hause ausgeführt werden. Auch wenn Arbeitnehmer grundsätzlich imstande sind, ihre Tätigkeiten aus dem Homeoffice zu erledigen, haben sie dennoch keinen rechtlichen Anspruch darauf, zu Hause arbeiten zu dürfen. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern allerdings Homeoffice-Regelungen, die mitunter sogar vertraglich fixiert sind.

Neben der rechtlichen Grundlage kommt es auch auf den Arbeitnehmer selbst an. Ist er in der Lage von zu Hause aus zu arbeiten? Entscheidend sind folgende Dinge:

  • Motivation und Konzentration: Wer im Homeoffice arbeiten will, sollte diszipliniert sein, sich gut selbst organisieren können und sich nicht ablenken lassen – beispielsweise durch anfallende Hausarbeiten oder andere Websites. Tipp: Ein strukturierter Arbeitstag, in dem die Arbeitszeiten und auch regelmäßige Pausen fest geregelt sind, ist hilfreich für Motivation und Konzentration.
  • Ausstattung: Laptop, Telefon, Internetverbindung – wer seinen Job von zu Hause aus ausübt, der sollte dementsprechend eingerichtet sein und über das nötige Arbeitsequipment verfügen.

Wer kommt für das Arbeitsmaterial auf?

Ordnet der Arbeitgeber Homeoffice an, ist er dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz seines Mitarbeiters in dessen eigenen vier Wänden auszustatten. Erfolgt die Heimarbeit hingegen aus Kulanz des Arbeitgebers, kann es sein, dass der Arbeitnehmer für das Material selbst aufkommen muss. Glücklicherweise lässt sich dieses jedoch von der Steuer absetzen.

Wie kann Homeoffice von der Steuer abgesetzt werden?

Kosten, die für das Heimarbeitszimmer anfallen, können Sie bei der Steuererklärung in Anlage N unter dem Punkt Werbungskosten geltend machen, und zwar bis zu 1.250 Euro und unter der Voraussetzung, dass Sie im Betrieb über keinen Arbeitsplatz verfügen. Allerdings reicht es dabei nicht, zu Hause einfach einen Laptop auf den Esstisch aufzustellen. Sie sollten schon über ein Arbeitszimmer samt Schreibtisch und Stuhl verfügen.

Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice versichert?

Erleidet der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder im Büro einen Unfall, ist er über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Ganz so eindeutig ist es allerdings nicht, wenn sich der Arbeitsunfall in den eigenen vier Wänden ereignet.

Im Falle von Homeoffice kommt es nämlich darauf an, ob ein Unfall unmittelbar im Zusammenhang mit der Arbeit steht oder nicht. So haftet etwa das Unternehmen, wenn der Arbeitnehmer auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz stolpert und sich verletzt, nicht jedoch, wenn er unterwegs zur Toilette oder zur Kaffeemaschine war.

Welche Ausstattung brauchen Arbeitnehmer im Homeoffice?

Idealerweise verfügt ein Mitarbeiter im Homeoffice über ein eigenes Arbeitszimmer mit Schreibtisch und Bürostuhl. Diese sollten ergonomisch sein und so eine gesunde Sitzhaltung ermöglichen. Des Weiteren gehören in der Regel zur Ausstattung: ein Telefon, ein PC bzw. Notebook sowie entsprechende Anschlüsse inklusive Internet.

Um sich das Arbeiten im eigenen Zuhause so angenehm wie möglich zu gestalten und gesundheitlichen Schäden vorzubeugen, sollte man gerade bei länger andauernder Tätigkeit im Home Office zusätzlich über die Anschaffung folgenden Equipments nachdenken:

Diese und weitere Home Office-Helfer finden Sie in unserem Onlineshop unter www.otto-office.com/de.

Urheber des Titelbildes: undrey/ 123RF Standard-Bild

Kind krank: Sonderurlaub, Krankschreibung und Kinderkrankengeld / auf dem Foto: Ein Junge liegt krank im Bett und hat ein Fieberthermometer im Mund. Auf dem Nachttisch stehen Medikamente und Taschentücher.

Kind krank: Sonderurlaub, Krankschreibung und Kinderkrankengeld

„Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt.“

Dieser eigentlich scherzhaft gemeinte Kommentar (vermutlich von Wilhelm Busch) passt haargenau auf Familien mit kleinen Kindern. Selten verläuft ein Tag so, wie man es eigentlich geplant hat. Problematisch kann es für berufstätige Eltern werden, wenn ein Kind kurzfristig erkrankt.

Viele Arbeitnehmer sind sich unsicher, ob sie in einem solchen Fall den Arbeitsplatz verlassen bzw. zuhause bleiben dürfen. Auch herrscht vielerorts Unklarheit darüber, ob man für diese Zeit Urlaub nehmen muss, ob das Gehalt weiterhin gezahlt wird oder welche sonstigen Regularien beachtet werden müssen. Mit diesem Artikel beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen.

Dürfen Arbeitnehmer den Arbeitsplatz verlassen, wenn das Kind krank ist?

Die typische Situation: Der Kindergarten ruft die Mutter oder den Vater an und bittet darum, das kranke Kind abzuholen.

Nach § 616 BGB dürfen Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz aus unvermeidbaren und unverschuldeten Gründen spontan verlassen. Die plötzliche Erkrankung des eigenen Kindes ist definitiv ein triftiger Grund für eine vorübergehende Arbeitsverhinderung. Voraussetzung ist, dass keine andere Person, die im Haushalt lebt, die Betreuung übernehmen kann. Der Arbeitnehmer muss i.d.R. nicht mit Gehaltseinbußen rechnen. Sofern beide Elternteile arbeiten, dürfen sie selbst entscheiden, wer die Betreuung übernimmt.

Beruft sich der Arbeitnehmer auf § 616 BGB, darf er auch die darauffolgenden Tage der Arbeit fernbleiben – insbesondere dann, wenn der Kinderarzt für notwendig hält und sich keine anderweitigen Lösungen finden lassen. Die Freistellung darf jedoch nur für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ gelten. Zwar ist das recht schwammig, aber in der Praxis kann man von maximal fünf Arbeitstagen am Stück ausgehen.

In manchen Fällen wird diese Form des Sonderurlaubs individuell in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen geregelt. Neben einer abweichenden Regelung kann der Arbeitgeber sogar ausschließen, dass er das Gehalt bei vorübergehender Verhinderung weiterzahlt. Wird dieser Vertragsbestandteil jedoch undeutlich formuliert, kann er unwirksam sein.

Was tun, wenn das Kind länger krank ist?

Wird aus der vorübergehenden Arbeitsverhinderung eine längerfristige – und das Kind hat das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet – hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine Rechte nach § 45 SGB V in Anspruch zu nehmen, d.h er kann sich freistellen lassen. Auch hier wird vorausgesetzt, dass das kranke Kind nicht anderweitig betreut werden kann und eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.

Pro Kind und Jahr darf ein Arbeitnehmer höchstens 10 Arbeitstage verpassen, insgesamt maximal 25 Arbeitstage (bei Alleinerziehenden gilt 20 Tage pro Kind und insgesamt maximal 50 Tage). Während der Freistellung erhält ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer sein Geld nicht vom Arbeitgeber, sondern als Kinderkrankengeld von seiner Krankenkasse. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt i.d.R. 70 Prozent des Brutto-Einkommens. Um das Kinderkrankengeld zu beziehen, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Privat Versicherte haben übrigens keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Variante des Krankengeldes. Im Idealfall sorgen sie mit entsprechenden Zusatzversicherungen vor.

Wenn auch die 25 bzw. 50 Tage nicht ausreichen, müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf andere Lösungen verständigen. Vielleicht macht das Arbeiten im Home-Office Sinn !? Finden beide Parteien keine zufriedenstellende Lösung, bleibt noch die Option Urlaubstage zu nehmen. Auf jeden Fall ist „krank feiern“ keine gute Idee …

Wie und wann sollte der Arbeitgeber informiert werden?

Am besten so früh wie möglich. Der Arbeitgeber hat ein Recht darauf zu erfahren, warum das Weiterarbeiten bzw. das Erscheinen zur Arbeit nicht möglich ist. Das wichtigste Dokument ist dabei die Krankschreibung durch den Kinderarzt. Die Krankschreibung für das Kind muss dem Arbeitgeber bereits am ersten Tag vorgelegt werden, an dem der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint.

Urheber des Titelbildes: Tatyana Tomsickova / 123RF Standard-Bild

Your Way mit einem Pfeil nach links und My Way mit einem Pfeil nach rechts.

Renitenz: Wie mit widerspenstigen Mitarbeitern umgehen?

Renitente Mitarbeiter machen ihren Kollegen und Vorgesetzten das Leben oftmals schwer. Aber wie äußert sich Renitenz genau und wie gehen Chefs am besten mit den schwierigen Charakteren um? Hier erfahren Sie mehr.

Was bedeutet Renitenz?

Ein Mitarbeiter ist häufig anderer Meinung als Sie und erschwert die Zusammenarbeit? Dann gehört er vielleicht zur Gruppe der renitenten Menschen. Der Begriff Renitenz bezeichnet ein Verhalten, bei dem sich eine Person dem Willen eines anderen beharrlich widersetzt. Diese Charaktere sind aufsässig, kompromisslos, widerspenstig, dickköpfig und starrsinnig.

All das sind Eigenschaften, die die Zusammenarbeit mit einem renitenten Menschen schwierig machen. Zwar ist es grundsätzlich etwas Gutes, wenn jemand für seine Überzeugungen eintritt – gerne auch beharrlich. Doch mit einer renitenten Persönlichkeit ist eher jemand gemeint, der sich nur aus Prinzip ständig in Opposition zur Meinung der anderen positioniert. Dieses Verhalten ist eher bockig und nicht konstruktiv zu bewerten. Vor allem ist es nicht förderlich für eine gute Zusammenarbeit im Team.

Woran erkenne ich renitente Mitarbeiter?

Renitente Mitarbeiter zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:

  • Egal, was der Chef vorschlägt oder beschließt, die renitente Person ist ständig dagegen. Dasselbe gilt für Ideen der Kollegen.
  • Mit Argumenten lässt sich dieser Charakter nicht überzeugen. Er beharrt stets auf seiner Meinung.
  • Kompromissbereitschaft ist ein Fremdwort für diese Personen.
  • Renitente Menschen können keine Autoritäten akzeptieren und sich nicht gut in Gruppen integrieren.

Wie sollten Vorgesetzte renitente Mitarbeiter behandeln?

Renitente Mitarbeiter fühlen sich oftmals nicht ausreichend wertgeschätzt. In vielen Fällen kann es deshalb schon helfen, wenn Sie Ihrem Mitarbeiter das Gefühl verleihen, wichtig zu sein. Folgende Tipps können dabei helfen:

  • Loben Sie Ihren Mitarbeiter. Das zeigt ihm, dass Sie seine Arbeitsleistung wahrnehmen und schätzen.
  • Motivieren Sie ihn, sich weiter zu engagieren.
  • Überlassen Sie ihm etwas mehr Verantwortung. So fühlt sich der Mitarbeiter in seiner Kompetenz bestätigt und möchte diese auch zukünftig mit einer guten Arbeitseinstellung unter Beweis stellen.

Trotz dieser Tipps ändert sich nichts am renitenten Verhalten? Dann sollten Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Mitarbeiter suchen. Sprechen Sie ihn auf sein Benehmen an und geben Sie ihm die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge zu erläutern. Bleiben Sie dabei freundlich und lassen Sie sich nicht provozieren. Im Idealfall zeigt sich Ihr Gegenüber einsichtig und verspricht, sein Verhalten ändern zu wollen. Halten Sie die Vereinbarungen schriftlich fest und machen Sie einen neuen Termin aus, bei dem Sie schauen, ob sich die Situation verändert hat. Oftmals ist genau das der Fall.

Falls der Mitarbeiter seiner Renitenz treu geblieben ist, sollten Sie einen erneuten Gesprächstermin vereinbaren. Ziehen Sie dieses Mal eine unbeteiligte Person hinzu, etwa einen Kollegen aus der Personalabteilung, ein Mitglied des Betriebsrats oder einen Feelgood Manager. Betonen Sie dabei die Dringlichkeit, mit der Ihr renitenter Mitarbeiter an seinem Verhalten arbeiten muss, damit die Situation nicht eskaliert. Sollte sich dieser dennoch weiterhin durch seine Widerspenstigkeit auszeichnen und damit das Arbeitsklima schädigen, bleiben als letzte Schritte die Abmahnung und dann die Kündigung.

Urheber des Titelbildes: convisum / 123RF Standard-Bild

Das Wort efficiency über einer gezeichneten Kurve die nach oben verläuft, samt Hand und Stift

Effizienter arbeiten: So verhindern Sie einen vergeudeten Arbeitstag

Ein Plausch mit dem Kollegen hier, ein in die Länge gezogenes Meeting da, E-Mails beantworten – und dann die x-te Tasse Kaffee oder Tee in der Küche: Im Job gibt es viele Zeitfresser, die dazu führen, dass das Arbeitspensum am Ende des Tages nicht erledigt ist.

Doch mit den Tipps von Zeitmanagement-Expertin Allyson Lewis gehören vergeudete Arbeitstage zukünftig womöglich der Vergangenheit an! Und das Beste: Für die Umsetzung brauchen Sie nicht einmal viel Zeit.

Effizienter arbeiten mit der richtigen Vorbereitung

Laut Allyson Lewis reicht es, gerade einmal 1 Prozent der Tageszeit (sprich 14 von insgesamt 1440 Minuten) in die Planung des Arbeitstages zu investieren. Ihre Idee: Sie stellen sich abends den Timer auf dem Smartphone auf sieben Minuten und beantworten in der Zeit folgende Frage: “Was ist mein Ziel für den morgigen Tag?”

Nehmen Sie einen Stift und ein Blatt Papier und halten Sie fest, was genau Sie am Ende des folgenden Arbeitstages erreicht haben wollen. Ihr Arbeitsziel ist definiert? Dann schlägt Allyson Lewis vor, 5 Mikroschritte aufzuschreiben. Damit sind fünf kleine Aufgaben gemeint, die Sie am nächsten Tag erledigen wollen.

Und was ist mit den restlichen sieben Minuten? Die nutzen Sie morgens, um sich die wichtigen Dinge noch einmal vor Augen zu führen und sich darauf zu fokussieren.

5 Mikroschritte effizient abarbeiten

Wichtig ist es, die kleinen Aufgaben am nächsten Tag nicht auf die lange Bank zu schieben. Arbeiten Sie Ihre To-do-Liste bis elf Uhr vormittags Schritt für Schritt ab. Denn so stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Ziel auch wirklich erreichen. Den Rest des Tages haben Sie dann Zeit, sich um die weniger dringenden Aufgaben zu kümmern.

Urheber des Titelbildes: Jakub Jirsak – Czech Republic / 123RF Standard-Bild

Online Reputationsmanagement für Unternehmen und Arbeitnehmer / auf dem Foto: Eine Hand fügt vier runden Holzstücken mit Sternchen, die auf einem gelben Untergrund liegen, ein fünftes hinzu.

Online Reputationsmanagement für Unternehmen und Arbeitnehmer

Die digitale Informationsgesellschaft hat viele Vorteile, beschert Menschen und Unternehmen aber auch einige Nachteile. Binnen Sekunden kann beispielsweise jeder alle öffentlich zugänglichen Informationen Personen oder Unternehmen in Erfahrung bringen. Einerseits möchte man das auch, denn so gelangen potenzielle Kunden mit wenigen Klicks zu Ihren Produkten oder Dienstleistungen bzw. Freunde oder – im Falle einer Bewerbung – Personalmitarbeiter zu relevanten Einträgen.

Was aber, wenn im Internet Falschmeldungen kursieren? Dann kann sich die häufig beschworene Netzfreiheit zu einem Bumerang entwickeln. Ob Unternehmen oder Arbeitnehmer: Wenn der gute Ruf auf dem Spiel steht, sollte man möglichst schnell handeln.

Online Reputationsmanagement ist dabei das Zauberwort! Mit den richtigen Maßnahmen kann man rufschädigende Informationen richtigstellen (ggf. auch löschen lassen), das Vertrauen der Kunden zurückgewinnen und sich als Bewerber so zu präsentieren wie man es verdient hat.

Wie das funktioniert und warum gutes Online Reputationsmanagement in der vernetzten Arbeitswelt unentbehrlich ist, verrät dieser Überblick.

Online Reputationsmanagement für Unternehmen – Vertrauen ist Kapital

Ihr Ruf im Internet ist ein entscheidender Faktor, wenn es um Ihre Absatzzahlen geht. Denn wenn das Vertrauen in Ihre Marke einbricht, haben Sie meistens nicht direkt die Chance, es wiederzugewinnen oder sich zu erklären. Negative Äußerungen einiger Internetnutzer müssen nicht immer im Boykott Ihrer Marke münden, doch bereits einige schlechte Kommentare unter Ihrer Facebook-Kampagne können ausreichen, damit potenzielle Kunden den falschen Eindruck bekommen.

Das wissen längst auch Kunden, die Unternehmen einen Tweet schicken oder deren Posts kommentieren, um sich Luft zu machen. Ist der Kundenservice schlecht, wissen Kunden inzwischen, dass sie mit öffentlichen Einträgen eine schnellere Antwort erhalten. So weit sollten Sie es natürlich nicht kommen lassen. Der erste Schritt eines guten Online Reputationsmanagements ist es, jederzeit auf Ihren guten Ruf zu achten und ein entsprechendes Monitoring zu integrieren. Schneller und freundlicher Service, offene Antworten und gute Außenkommunikation können bereits viele potentielle Probleme im Vorfeld eindämmen.

Aber manchmal haben Unternehmen es nicht unter Kontrolle und gezielte Angriffe, verleumderische Inhalte oder blanke Falschaussagen werden auf Bewertungsplattformen oder in den sozialen Netzwerken abgesetzt, wo sie archiviert und erhalten bleiben. Genau wegen dieser Archivfunktion des Webs ist es so wichtig, dass Ihr Unternehmen mit einem entschlossenen Online Reputationsmanagement schnell und effizient reagiert.

Kleinere „Falscheinschätzungen“ lassen sich oft ganz einfach im Diskurs ausräumen und schlechtes Feedback mit besserer Leistung überschreiben. Gelangen nachweislich falsche Informationen und Verleumdungen über das Internet in die Öffentlichkeit, können Sie diese ggf. beim Portalbetreiber löschen lassen. Gutes Reputationsmanagement ist also eher proaktiv als reaktiv.

Wie das aussehen kann, zeigt etwa die Online-Präsenz der Berliner Verkehrsbetriebe BVG. Die BVG hat Fahrausfälle und andere Probleme zum Anlasse genommen, die humorvolle digitale Persona „Weil wir dich lieben“ zu erstellen, die in typischer Berliner Schnauze den Fahrgästen auch erlaubt, Dampf abzulassen. Das Beispiel zeigt, wie wichtig Kommunikation ist und dass auch Probleme offen angesprochen werden können.

Der Ruf des Einzelnen – Online Reputationsmanagement als Visitenkarte

Meistens denken Sie als Privatperson nur an Ihre digitale Persona, wenn Sie sich gerade bewerben. Das ist schließlich der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihr digitales Selbst von außen betrachten und sich in die Perspektive eines potentiellen Arbeitgebers hineinversetzen.

Dabei leben wir in einem Arbeitnehmermarkt, es ist also viel wahrscheinlicher als noch vor wenigen Jahren, dass Arbeitgeber selbst – oder an Headhunter ausgelagert – Ausschau nach Fachkräften halten. Ihre digitale Reputation ist daher zu jedem Zeitpunkt relevant, ganz davon abgesehen, dass es natürlich immer in Ihrem Interesse sein sollte, dass im Netz nichts Falsches über Sie verbreitet wird.

Dabei müssen Informationen ja nicht einmal zwangsläufig falsch sein, es genügt ja bereits, wenn potentielle Arbeitgeber oder Geschäftskontakte „nur“ auf alte, vielleicht sogar peinliche Informationen stoßen. Zum Online Reputationsmanagement von Arbeitnehmern gehört es eben nicht nur, negative Inhalte zu löschen und private Fotos von Ihrer professionellen Persona zu trennen, sondern auch Aktualität.

Mit Plattformen wie XING und LinkedIn ist es für Arbeitnehmer und Freelancer einfacher als je zuvor, sich digital professionell zu präsentieren und die öffentlich zugänglichen Informationen zu kontrollieren. Allerdings wird Social Recruiting auch abseits der Jobplattformen für Unternehmen immer wichtiger. Welche Informationen und Medien in den sozialen Netzwerken zur Verfügung stehen, ist nicht unbedingt immer reine Privatsache.

Das Netz vergisst nicht

Informationen sind nur Millisekunden entfernt … Online Reputationsmanagement ist daher für Unternehmen, Freelancer und Arbeitnehmer ein wichtiger Schritt, um sich im harten Arbeitsmarkt optimal zu positionieren. Im Rahmen der digitalen Informationsflut werden leider auch ungewünschte Daten gespeichert. Mit gutem Online Reputationsmanagement holen Sie sich die Kontrolle über Ihre Informationen zurück und verteidigen Ihren guten Ruf!

Urheber des Titelbildes: gajus / 123RF Standard-Bild

Berufe der Zukunft - die Top 6 / auf dem Foto: Ein Mann mit futuristischer 3D-Brille und Mikrochip-Implantat arbeitet an einem virtuellen Bildschirm.

Berufe der Zukunft – die Top 6

Im ersten deutschlandspezifischen Job Report des Business-Netzwerks Linkedin bestätigt sich die weit verbreitete Einschätzung, dass die Zukunft der Arbeitswelt in der Digitalisierung liegt. Die Studie, die anhand öffentlicher Profile von LinkedIn-Nutzern (in Vollbeschäftigung) erhoben wurde, erschien im Dezember 2019 unter dem Titel „Die Jobs der Zukunft | Deutschland 2020“.

Die darin identifizierten Trendberufe stammen überwiegend aus den Bereichen Künstliche Intelligenz (KI) und Informationstechnologie (IT). Um die Berufe der Zukunft zu ermitteln, wurde geschaut, welche Berufsbezeichnungen seit 2015 die größten Steigerungsraten aufweisen konnten. Auf Platz 1 steht dabei ein Beruf, der heute 19 mal öfter genannt wird …

Bevor wir das „Geheimnis“ lüften und Ihnen die Top-Trendberufe jeweils kurz vorstellen, möchten wir zunächst noch auf eine andere aktuelle Studie zu sprechen kommen, die sich dem Thema Jobs der Zukunft aus einer anderen Richtung nähert. Dabei handelt es sich um eine Sonderauswertung des PISA-Tests.

Welche Berufe wünschen sich die Schüler von heute?

Im Januar 2020 wurde eine Studie veröffentlicht, die im Rahmen des allseits bekannten PISA-Tests erhoben wurde. Die vielfach als „Digital Natives“ bezeichneten, 15 Jahre alten Schüler wurden dabei gefragt, in welchen Berufen sie sich im Alter von 30 Jahren sehen. Das Ergebnis klingt überraschend.

OECD-weit stehen bei den Mädchen die Berufe Ärztin, Lehrerin und Kauffrau auf den vorderen Rängen. Die Jungen würden das ältere Ich gerne als Ingenieur, Kaufmann oder Arzt sehen. Auf den weiteren Plätzen folgen sogar Berufe, die es aufgrund der technischen Entwicklung in einigen Jahren eventuell gar nicht mehr geben wird. Bricht man die Ergebnisse auf deutsche Schüler herunter, taucht wenigstens der Job IT-Fachkraft im vorderen Ranking auf.

Es ist schon eine gewisse Ironie, dass die Berufswünsche der „digitalen Eingeborenen“ vorwiegend aus dem analogen Zeitalter stammen. Das ist jedoch teilweise nachvollziehbar, denn bei einer Auswahl an über 20.000 Studiengängen in Deutschland und unzähligen neuen digitalen Jobs wählt man vielleicht die Berufe, die man gut kennt – und die ein Gefühl von Sicherheit versprechen, wonach viele Jugendliche in gesellschaftlich unruhigen Zeiten besonders zu suchen scheinen.

Dass es ein Beruf aus der Top 10 des Job-Reports von LinkedIn auf die PISA-Liste schafft, durfte man aufgrund der vielen, größtenteils noch unbekannten Berufsbezeichnungen auch nicht erwarten. Man darf aber davon ausgehen, dass einige der aktuell befragten Schüler in 15 Jahren dennoch in der IT oder KI arbeiten werden, denn: Wer hat mit 30 Jahren tatsächlich den Job, den er sich als 15-Jähriger gewünscht hat?

LinkedIn Job-Report – Berufe der Zukunft: Die Top 6

Jetzt erfahren Sie endlich, welche Berufe aktuell im Trend liegen. Wetten, dass Sie nicht bei allen Jobs wissen, wie die Aufgabenbereiche im Detail aussehen? Müssen Sie auch nicht, denn wir beschreiben jeden Trendberuf „kurz und knackig“. Zugegebenermaßen konnten wir uns vorher auch nicht bei allen Jobs vorstellen, was genau dahinter steckt …

Beruf der Zukunft – Platz 1: Der KI-Spezialist

Künstliche Intelligenz ist ein sehr spezielles Gebiet der Informatik. Ziel ist es, die komplexen Vorgänge im menschlichen Gehirn nachzuahmen. Der Bereich der sogenannten schwachen KI liefert bereits seit einigen Jahren bemerkenswerte Ergebnisse. Maschinen und Software werden dabei für Anwendungen auf einem bestimmten Gebiet programmiert. Die schwache KI hat u.a. gegen den Schach-Weltmeister gewonnen oder steckt hinter den Sprachassistenten in Smartphones oder Lautsprechern.

Außerdem sind Anwendungen in der Lage, sich selbst mit Hilfe künstlicher neuronaler Netzwerke stetig zu verbessern. Diese Fähigkeit bezeichnet man als maschinelles Lernen oder Deep Learning. Einsatzgebiete sind z.B. die Erkennung von Krebszellen oder das automatisierte Fahren.

Noch beeindruckender wird es jedoch bei der starken KI, von der die Menschheit aktuell noch relativ weit entfernt ist. Hier geht es darum, einer Anwendung intellektuelle Fähigkeiten beizubringen, die diese auf mehrere Wissensbereiche anwenden kann. Und das Optimum im Bereich der KI wäre eine künstliche Superintelligenz, die sogar die Fähigkeiten des menschlichen Gehirns in den Schatten stellt.

KI-Spezialisten beschäftigen sich damit, die schwache KI zu optimieren und bei der Programmierung entsprechender Anwendungen zu helfen. Mittelfristiges Ziel ist es, die Stufe der starken KI zu erreichen. Branchen, in denen verstärkt nach KI-Spezialisten gesucht wird, sind z.B. Forschungseinrichtungen, Automobilindustrie oder Informationstechnologie.

Beruf der Zukunft – Platz 2: Site Reliability Engineer

Ein Site Reliability Engineer wird vorwiegend in größeren Unternehmen eingesetzt. Im Prinzip ist er verantwortlich dafür, dass die Produkte oder Dienstleistungen auf jeglichen Geräten im Rahmen von Websites und Apps optimal dargestellt werden. Alle Systeme müssen jederzeit stabil laufen und möglichst schnell abrufbar sein. Das ist angesichts der vielen Technologien keine triviale Aufgabe.

Um dieser großen Herausforderung gerecht zu werden, ist der Site Reliability Engineer die Schnittstelle zwischen Administratoren und Entwicklern. Hier geht es vor allem darum, dass die Kommunikation nicht zu Verzögerungen führt. Dementsprechend sind nicht nur Programmierfähigkeiten gefragt, sondern auch soziale Kompetenz. Eine Kombination, die man sicherlich nicht wie Sand am Meer findet.

Softwareentwickler oder Systemadministratoren sind häufig die Positionen, die viele Site Reliability Engineer zuvor bekleidet haben. Unternehmen mit Bedarf kommen u.a. aus den Bereichen Internet, Finanzdienstleistungen und Telekommunikationen. Auch größere Handelsunternehmen leisten sich zunehmend einen Site Reliability Engineer.

Beruf der Zukunft – Platz 3: Customer Success Specialist

Ein Customer Success Specialist hat als B2B-Experte immer den Erfolg des Kunden im Blick. Das einfache Kalkül, an dem sicherlich viel Wahres dran ist: Geht es unseren Kunden gut, geht es uns auch gut! Dabei geht es aber nicht darum, „nur“ den Status Quo zu halten, sondern die Kunden bei wichtigen Kennzahlen voranzubringen. So entstehen langfristige und beständige Geschäftsbeziehungen.

Er agiert einerseits als Key Account Manager und sorgt dafür, dass sich die Kunden gut aufgehoben fühlen und jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner haben. Fragen, die das Support Team nicht beantworten kann, landen häufig bei ihm. Andererseits geht seine Funktion darüber hinaus, da er in der Lage sein muss, das Geschäftsmodell und die Projekte der Kunden zu verstehen – insbesondere aus technologischer Sicht. Nur so kann er intern die Sicht des Kunden repräsentieren und für maßgeschneiderte Lösungen sorgen.

Funktioniert das nicht optimal, muss er in der Lage sein, den Kunden zu beruhigen. Läuft die Kommunikation reibungslos, kann es seine Aufgabe sein, dem Kunden zusätzliche Services oder Produkte anzubieten und so die Kundenbindung zu weiter zu stärken.

Noch mehr als beim Site Reliability Engineer ist hier ein idealer Mix aus Soft und Hard Skills gefordert. Ein Customer Success Specialist versteht Kunden ebenso wie Technologien. Branchen, in denen Customer Success Specialists arbeiten: Computersoftware, IT-Dienstleistungen, Marketing & Werbung und Finanzdienstleistungen.

Beruf der Zukunft – Platz 4: Datenschutzbeauftragter

Im Vergleich zu 2015 gab es im Jahr 2019 dreimal mehr Stellen für Datenschutzbeauftragte. Das ist nicht so viel wie die Steigerungsraten in Großbritannien (Anstieg um das 24-fache) oder Frankreich (Anstieg um das 32-fache), reicht aber zum dritten Platz. Eine Ursache für die Notwendigkeit des Berufes ist sicherlich die Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Unterschiede zwischen den Ländern lassen sich wohl am ehesten damit erklären, dass Datenschutz in Deutschland schon immer eine wichtige Rolle gespielt hat.

Ein Datenschutzbeauftragter ist für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Er muss nicht zwingend Angestellter des Unternehmens sein und wird häufig als Externer beauftragt. Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist die Schulung von Mitarbeitern, die mit der Verarbeitung sensibler bzw. personenbezogener Daten zu tun haben. Jemand, der ein eigenes (finanzielles) Interesse am Unternehmen hat, z.B. ein Teilhaber, darf nicht als Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden.

Voraussetzung zur Ausübung des Berufes ist die fachliche Eignung und das entsprechende Wissen über datenschutzrechtliche Bestimmungen oder Themen wie Corporate Governance. Dementsprechend haben viele Datenschutzbeauftragte einen juristischen Hintergrund. Durch vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten haben sich aber auch Systemadministratoren oder Projektmanager dazu entschieden als Datenschutzbeauftragter zu fungieren.

Beruf der Zukunft – Platz 5: Human Resources Partner

Der Human Resources Partner entwickelt eine Personalstrategie für Unternehmen und überprüft, ob die Maßnahmen entsprechend umgesetzt werden. Selbstverständlich hat er eine Auge darauf, ob die Strategie erfolgreich ist. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kommt ihm eine Schlüsselrolle zu. Da der Human Resources Partner i.d.R. mit der obersten Führungsebene zusammenarbeitet, ist er auch das wichtigste Bindeglied zur Personalabteilung.

Die Kombination aus strategischer und operativer Verantwortung, gepaart mit einer großen Portion Entscheidungsfreiheit, ist die besondere Herausforderung dieses Trendjobs. Traditionell hatte das Personalmanagement „nur“ administrative Aufgaben und verursachte Kosten. Durch die Integration eines Human Resources Partner erhoffen sich Unternehmen eine größere Identifikation der Personalverwaltung mit ihren Zielen, nicht zuletzt der Gewinnmaximierung.

Heutige Human Resources Partner waren vorher z.B. Recruiter oder Personalmanager. Arbeitgeber sind Transportunternehmen, IT-Dienstleister oder die chemische Industrie.

Beruf der Zukunft – Platz 6: Data Consultant

Ein Data Consultant unterstützt Unternehmen dabei, aus Daten, die über verschiedene Kanäle gewonnen werden können, eine Strategie zu entwickeln und Werte zu schöpfen. In Zeiten von Big Data, d.h. riesiger Datenmengen, gibt er als Datenberater Impulse für den Umgang mit Daten. Er schlägt auch vor, welche Technologien für die Prozesse genutzt werden sollen. Dementsprechend muss sich ein Data Consultant sehr gut mit den verschiedenen Datentools auskennen. Außerdem muss er unternehmerisch denken können.

Wichtig ist auch die Abstimmung mit dem Data Engineer und dem Data Scientist, die im Job-Report übrigens auf den nächsten beiden Plätzen folgen und den operativen Part übernehmen. Während der Data Engineer für die technische Infrastruktur verantwortlich ist, kümmert sich der Data Scientist um die systematische Auswertung der Daten und verschafft dem Unternehmen neue Einblicke.

Wer Data Consultant werden möchte, sollte vor allem technologischen, wirtschaftlichen und mathematischen Sachverstand mitbringen. Insbesondere auf dem Gebiet der Statistik sollte es keine Berührungsängste geben.

LinkedIn Job-Report – Alle Trendjobs in 2020

Im Job-Report wurden insgesamt 15 Berufe der Zukunft ermittelt. Die vollständige Liste möchten wir Ihnen nicht vorenthalten:

  1. KI-Spezialist
  2. Site Reliability Engineer
  3. Customer Success Specialist
  4. Datenschutzbeauftragter
  5. Human Resources Partner
  6. Data Consultant
  7. Data Engineer
  8. Data Scientist
  9. IT-Security-Spezialist
  10. DevOps Engineer
  11. Chief Digital Officer
  12. Unity-Entwickler
  13. Produktmanager Digital
  14. Agile Coach
  15. Salesforce Consultant

Die Berufe der Zukunft klingen allesamt sehr interessant, müssen sich – bis auf den Datenschutzbeauftragten – noch in der Gesellschaft etablieren. Außerdem sind es Jobtitel, die sich aus der Abspaltung bzw. Spezialisierung von Arbeitsbereichen entwickelt haben. Trotz der teils enormen Steigerungsraten führen sie (noch) ein Nischendasein. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die 15-Jährigen diese Trendjobs noch nicht auf ihrem Radar haben

Urheber des Titelbildes: dolgachov – Estonia / 123RF Standard-Bild

Mann im Anzug lliegt auf dem Boden

Arbeitsunfall – und was nun?

Sie müssen schnell zum nächsten Meeting und nehmen die Treppe. Da rutschen Sie aus und verstauchen sich den Knöchel. So schnell ist ein Arbeitsunfall passiert. Aber was ist dann zu tun? Nach der Notversorgung sollten Sie die nächsten Schritte einleiten. Was Sie alles bei einem Arbeitsunfall beachten müssen, erfahren Sie hier.

Nach der Erstversorgung zum Durchgangsarzt

Nach der notwendigen Erstversorgung sollten Sie nach einem Arbeitsunfall als Erstes einen sogenannten Durchgangsarzt (auch D-Arzt) aufsuchen. Dieser verfügt im Gegensatz zu ihrem normalen Hausarzt über eine Zulassung der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung. Er entscheidet über die weitere Behandlung.

Der D-Arzt dokumentiert außerdem, wie es zu dem Unfall kam – dieser Arztbericht wird der Unfallversicherung vorgelegt. Eine solche Dokumentation kann wichtig sein, falls es zu einem Gerichtsprozess kommt.

Der Unfall muss dem Chef gemeldet werden

Zudem sollten Sie den Arbeitsunfall unverzüglich Ihrem Arbeitgeber melden. Am besten direkt nach dem Unfall. Ihr Arbeitgeber meldet dann der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse, dass es einen Arbeitsunfall gegeben hat.

Diese Personengruppen sind in den Arbeitsunfall involviert:der verletzte Arbeitnehmer

  • der verletzte Arbeitnehmer
  • Vorgesetzter
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Betriebsrat

Normalerweise wird ein Arbeitsunfall bei der Unfallversicherung gemeldet, sobald der Arbeitnehmer mindestens drei Werktage seine Arbeit nicht antreten kann.

Der Arbeitgeber kann den Unfall in den meisten Fällen über ein Onlineformular oder telefonisch melden. Gut zu wissen: Sie können eine Kopie der Unfallanzeige verlangen. So bleiben Sie im Bilde, was dem Versicherungsträger gemeldet worden ist.

Finanzielle Absicherung bei längerem Ausfall

Es ist egal, ob es ein Arbeitsunfall war oder nicht, der Arbeitgeber ist bei einem längeren Ausfall per Gesetz dazu verpflichtet, Ihnen sechs Wochen lang ihr reguläres Gehalt zu zahlen. Dafür muss aber Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ein Attest, vorliegen.

Einen kleinen Unterschied gibt es allerdings in der Zeit der Zahlung nach den ersten sechs Wochen:

Bei einem Arbeitsunfall zahlt Ihnen die Unfallversicherung das sogenannte Verletztengeld, wenn Sie schon sechs Wochen arbeitsunfähig waren und aus der Entgeltfortzahlung herausfallen. In der Regel sind das 80% des regulären Gehalts.

  • Bei einem Arbeitsunfall zahlt Ihnen die Unfallversicherung das sogenannte Verletztengeld, wenn Sie schon sechs Wochen arbeitsunfähig waren und aus der Entgeltfortzahlung herausfallen. In der Regel sind das 80% des regulären Gehalts.
  • Sollten Sie keinen Arbeitsunfall haben und trotzdem länger als 6 Wochen krank sein, dann zahlt Ihnen die Krankenkasse nach den sechs Wochen das Krankengeld. In der Regel sind das 70% des regulären Bruttogehalts.

Urheber des Titelbildes: Elnur Amikishiyev – United Kingdom / 123RF Standard-Bild

Bild von ausgefüllter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Krankschreibung: Das sind die häufigsten Irrtümer

Sie sind gerade wach geworden und Ihnen ist klar, dass Sie in Ihrem Zustand so nicht zur Arbeit können? Ihnen ist unwohl oder der Kopf schmerzt? Bleibt die Frage: Ab wann brauche ich eine Krankschreibung und was muss ich sonst beachten? Rund um das Thema Arbeitsunfähigkeit herrschen noch immer eine Reihe von Irrtümern. Im folgenden Ratgeber lesen Sie, was wirklich stimmt.

Irrtum 1: Krankschreibung ab Tag 1

Ein Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt bescheinigen zu lassen. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht an den Arbeitgeber und stellt die Entgeltfortzahlung sicher.

Aber ab wann müssen Sie Ihr Attest dem Arbeitgeber vorlegen? Manche vermuten, dass das bereits ab dem ersten Tag der Fall ist. Doch das stimmt so nicht. Aus der Gesetzgebung ergibt sich Folgendes: Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht vor, dass ein Arbeitnehmer sich noch vor Beginn der Arbeitszeit ab dem ersten Tag krank melden muss. Wer länger als 3 Tage krank ist, steht dann auch in der Nachweispflicht.

Beispiel:

Sie kurieren 3 Tage eine Magen-Darm-Problematik zu Hause aus und haben sich ab dem ersten Tag krankgemeldet. Dann können Sie ohne ein Attest am vierten Tag wieder zur Arbeit gehen.

Der Arbeitgeber kann gemäß § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz jedoch auch verlangen, dass Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag vorlegen.

Irrtum 2: Bettruhe

Der Irrtum, Sie müssten das Bett hüten, wenn Sie krankgeschrieben sind, ist nur zur Hälfte falsch.

Sie als Arbeitnehmer sind per Gesetz dazu verpflichtet, alles zu unterlassen, dass ihre Genesung gefährdet. Wenn Sie also eine Grippe haben, ist die Wohnung oder gar das Bett vermutlich die beste Wahl. Aber wenn Sie wegen psychischer Probleme oder einem Burn-out krankgeschrieben sind, kann es Ihnen sogar guttun und zu ihrer Heilung beitragen, wenn Sie rausgehen und Leute treffen.

Irrtum 3: Grund für die Krankschreibung dem Chef nennen

Nein! Warum Sie krank sind, geht Ihren Chef nichts an. Deswegen steht auf der Krankschreibung für den Arbeitgeber auch nicht die Diagnose.

Sollten Sie allerdings an einer ansteckenden Krankheit leiden, die dem Gesundheitsamt gegenüber meldepflichtig ist, müssen Sie auch ihren Arbeitgeber informieren, sodass er notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen kann.

Urheber des Titelbildes: Bartolomiej Pietrzyk – Germany / 123RF Standard-Bild

Employer Branding - kreative Stellenanzeigen / auf dem Foto: Vor einem Schriftzug "Apply now" (Bewerben Sie sich jetzt) stehen zwei unterschiedliche Schuhe - Turnschuhe und schicke Lederschuhe.

Employer Branding durch kreative Stellenanzeigen

Die Suche nach passenden Mitarbeitern wird für Unternehmen immer mehr zu einer echten Herausforderung. Nicht nur, weil in vielen Branchen die Fachkräfte fehlen, sondern auch aufgrund der wachsenden Konkurrenz am Arbeitsmarkt.

Das Thema Employer Branding wird daher für Unternehmen immer wichtiger. Wir zeigen Ihnen, wie Sie durch kreative Stellenanzeigen ein effektives Employer Branding betreiben können und welche Vorteile sich daraus ergeben.

Employer Branding: Was ist das überhaupt?

Der Begriff Employer Branding macht seit einigen Jahren die Runde. Dabei werden häufig verschiedene Definitionen miteinander vermischt. Am verständlichsten wird es, wenn der Begriff ins Deutsche übersetzt wird. Dann bedeutet er soviel wie Arbeitgebermarkenbildung.

Es geht also im Endeffekt darum, ein Profil für ein Unternehmen aufzubauen und somit eine nach außen erkennbare Arbeitgebermarke zu entwickeln. Dabei müssen die Stärken des Unternehmens in den Vordergrund gerückt werden, damit das Unternehmen für Bewerber besonders attraktiv wird.

Wichtig dabei ist die klare und ehrliche Kommunikation nach außen. Es handelt sich nicht direkt um Werbung, sondern um eine Positionierung des Unternehmens im Konkurrenzkampf mit anderen Unternehmen um die besten Bewerber.

Eigenschaften von Stellenanzeigen, die das Employer Branding stützen

Zunächst einmal muss die Stellenanzeige natürlich Aufmerksamkeit in der Zielgruppe wecken. Das kann über Grafiken, eingepflegte Videos oder über andere, gut sichtbare Elemente geschehen.

Neben dem ersten (hoffentlich positiven) Eindruck spielen die Inhalte natürlich eine entscheidende Rolle. Der wichtigste Punkt für Unternehmen ist dabei die Glaubwürdigkeit. Denn wenn die versprochenen Inhalte und die Unternehmenskultur oder die tatsächlichen Arbeitsumgebungen nicht zueinander passen, sorgt dies für unzufriedene Mitarbeiter, eine hohe Personalfluktuation und einem schlechten Ruf auf dem Arbeitsmarkt.

Werden Sie als Arbeitgeber so konkret wie möglich und sorgen Sie in der Stellenanzeige für klare Verhältnisse. Gelingt dies nicht ohne mögliche Bewerber „abzuschrecken“, sollten Sie eventuell die Arbeitsbedingungen im Unternehmen hinterfragen und an dieser Stelle gegensteuern.

Beispiel für eine gelungene und kreative Stellenanzeige

Die Suche nach passenden Bewerbern muss nicht immer über die klassische Stellenanzeige laufen. Gute Beispiele zeigen einige Unternehmen, die sich vor allem auf Video-Inhalte konzentriert haben, um die Aufmerksamkeit neuer Bewerber zu gewinnen.

Besonders im Gedächtnis geblieben ist zum Beispiel die Stellensuche der Deutschen Bahn AG, die auf diesem Weg nach Technikern, IT-Experten und Ingenieuren gesucht hat. Also Fachkräfte, die in vielen unterschiedlichen Branchen gesucht werden und bei denen der Konkurrenzkampf der Unternehmen besonders hoch ist.

Das Video zur Stellenanzeige aus dem Jahre 2012 der Deutschen Bahn AG finden Sie hier. Die Deutsche Bahn AG hat es in diesem Video geschafft, die verschiedenen Bewerber effektiv und direkt anzusprechen und zugleich die eigenen Stärken und die eigenen Schwerpunkte optimal zu präsentieren.

Nicht zu unterschätzen – die Risiken des Employer Brandings

Authentizität spielt beim Employer Branding eine besondere Rolle. Das heißt, dass die Stellenanzeige unbedingt zu Ihrem Unternehmen und zur Unternehmenskultur passen muss, damit der gewünschte Effekt erzielt wird.

Wer mit einer lockeren und spaßigen Stellenanzeige um neue Mitarbeiter wirbt, im Unternehmen aber eine streng hierarchische und stocksteife Atmosphäre herrscht, wirkt spätestens beim Bewerbungsgespräch unglaubwürdig und verprellt im schlimmsten Fall potenzielle Mitarbeiter. Sorgen Sie in jedem Fall dafür, dass die Stellenanzeige Ihr Unternehmen so realistisch wie nur möglich darstellt und zum Grundtenor des gesamten Unternehmens passt.

Urheber des Titelbildes: Johannes Mattern – Germany / 123RF Standard-Bild

Stressprävention - Achtsamkeit im Job / auf dem Foto: Eine Büroangestellte sitzt vor dem Computer und meditiert.

Stressprävention – Achtsamkeit im Job

Raus aus der Stressfalle! Alle reden von Stress wie von einer Modeerscheinung. Vielerorts hört man: „Ich habe Stress“, „Zurzeit ist alles sehr stressig“ oder „Der Stress in meiner Firma macht mich krank!“.

Was der eine als kurzzeitige berufliche Herausforderung sieht, ist für den anderen eine enorme psychische Belastung. Mit unserem Artikel geben wir Ihnen Tipps zur Stressprävention an die Hand und hoffen, dass Sie besser durch arbeitsintensive Phasen kommen.

Arbeitsbelastung im Wandel der Zeit

Moderne Technologien, Globalisierung sowie die Tendenz zur permanenten Verfügbarkeit haben die Arbeitswelt gravierend verändert. Nahezu jeder zweite Beschäftigte gibt an, ständig unter Zeitdruck zu stehen und die hohen Erwartungen an seine Arbeitsleistung als belastend zu empfinden.

Auch die Krankenkassen schlagen Alarm. Derzeit rangieren Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen mit einem Anteil von nahezu 10 Prozent an der dritten Stelle aller krankheitsbedingten Ausfälle. Hinzu kommen die Skelett-, Muskel- und Herz-Kreislaufkrankheiten, die psychischen Faktoren geschuldet sind.

Wie können Betriebe der aktuellen Entwicklung gegensteuern?

Viele Unternehmen haben erkannt, dass die schädlichen Folgen von Arbeitsüberlastung und Stress sowohl das Leistungsvermögen und die Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigen als auch die Produktivität bremsen. Gesunde Mitarbeiter, die auf sich achten, arbeiten konzentriert und aufmerksam. Sie machen auch weniger Fehler.

Bei Beschäftigten, die ständig unter Leistungs- und Zeitdruck stehen, häufen sich Irrtümer und das Unfallrisiko steigt. Die Folge ist nicht nur ein hoher Krankenstand, sondern auch ein schlechtes Betriebsklima, das sich kaum mit Einzelmaßnahmen beeinflussen lässt. Aus diesen Gründen sind die Unternehmen schon aus eigenem Interesse daran interessiert, dass das innerbetriebliche Stressmanagement gut funktioniert.

Maßnahmen, die Unternehmen zur Stressprävention einsetzen können:

  • Realistische Gestaltung der Arbeitsintensität
  • Information, Kommunikation und Kooperation verbessern
  • Erweiterung von Handlungsspielräumen
  • Regelmäßige Pausen einkalkulieren, einhalten und überwachen
  • Mitarbeiter in Entscheidungen bezüglich Dienstplan, Pausengestaltung, Wahl der Arbeitsmittel und dergleichen einbinden
  • Gesundheitsgerechte Arbeitsumgebung (Licht, Luft, wenig Lärm)
  • Keine unnötigen Arbeitsunterbrechungen
  • Sport und gezielte Maßnahmen zur Stressprävention anbieten und finanzieren (autogenes Training, Fitnessraum, Ausgleichssport, Workshops, Vorträge, aktive Pausengestaltung)
  • Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten schaffen
  • Lob und Anerkennung
  • Pflege des Betriebsklimas
  • Förderung der Kollegialität

Jeder Mensch empfindet Stress anders

Während die Arbeitsbedingungen in einem Unternehmen für alle Mitarbeiter nahezu gleich sind, leiden manche mehr unter Stress als andere. Das liegt daran, dass manche Menschen aufgrund ihrer Konstitution mit Herausforderungen und Belastungen besser zurechtkommen als andere (Stichwort Resilienz).

Was für den einen Abwechslung und Erfolgserlebnis, empfindet ein anderer als kaum auszuhaltenden Leistungsdruck. Auch das private Umfeld spielt eine wichtige Rolle. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von der Stressempfindlichkeit verschiedener Menschen.

Das kann jeder Einzelne zur Reduzierung des persönlichen Stressempfindens beitragen:

  • „Hausgemachten“ Stress, wie z.B. ständige Handychecks oder unnötige Arbeitsunterbrechungen vermeiden
  • Bereitschaft für das Erlernen von Neuem entwickeln
  • An den persönlichen Kompetenzen arbeiten (Zeitmanagement, soziale Kontakte)
  • Realistische Ziele setzen
  • Kollegiales Verhalten verbessern
  • Sport treiben, im Alltag ausreichend bewegen
  • Angebote der Krankenkassen zum Thema Stressprävention annehmen und umsetzen
  • Für einen angenehmen Freizeitausgleich sorgen

Wer auf sich achtet, baut zusätzliche „Stresspuffer“ auf und mildert so die negativen Auswirkungen beruflicher Belastungen erheblich. Deshalb spielt die Achtsamkeit bei der Gesamtbetrachtung der betrieblichen Stressprävention eine überaus wichtige Rolle.

Unternimmt Ihr Arbeitgeber etwas hinsichtlich der Stressprävention? Wie kommen Sie mit den stetig steigenden Anforderungen zurecht? Achten Sie auf sich? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar zu diesem wichtigen Thema!

Urheber des Titelbildes: Aleksandr Davydov / 123RF Standard-Bild

Generation Z / auf dem Foto: Jugendliche bzw. junge Erwachsene halten Social Media-Icons in die Höhe.

Wie verändert die Generation Z die Arbeitswelt?

Baby Boomer, Generation X, Millenials und nun die Generation Z … im Berufsleben tummeln sich aktuell vier Generationen oder – wenn Sie den fachlich korrekten Ausdruck bevorzugen – demografische Kohorten.

Was ist die Generation Z?

Während sich Boomer, Gen Xer und Millenials schon seit einigen Jahren in den Büros dieser Welt begegnen, sind die Gen Zer noch relative Frischlinge. Wie verändert diese neue Generation die Arbeitswelt und was genau ist überhaupt ein Gen Zer? Diese und andere Fragen beantworten wir in den folgenden Absätzen.

Die Einteilung in Generationen ist naturgemäß etwas willkürlich. Die meisten Definitionen für die Generation Z bewegen sich in einem Bereich, der die Jahrgänge 1995 bis 2015 umfasst. Der Großteil der Gen Zer sind also noch in der Schule.

Nur die ältesten Jahrgänge haben Ihre Nasen bereits in den beruflichen Alltag gesteckt und sind Ihnen dort vermutlich bereits begegnet. Sie sorgen für frischen Wind und gelegentlich für Konfliktpotential. Was also zeichnet Sie aus, diese Generation Z?

Die ersten echten Kinder der Digitalisierung

Ihre Vorgänger, die Millenials, haben das Entstehen der Digitalisierung noch live miterlebt. Als Kinder stürzten sie sich auf Harry Potter-Romane und hatten weder von Smartphones noch von sozialen Netzwerken etwas gehört.

Deren Erscheinen bekamen sie als umwälzende Neuheiten mit. Für die Generation Z ist die Digitalisierung von Kindesbeinen an eine selbstverständliche Alltagserscheinung. Sie kennen keine Welt ohne durchgehende Vernetzung praktisch aller Lebensbereiche.

Entsprechend hoch ist ihre selbstverständliche digitale Kompetenz und eine nüchterne und abgeklärte Sicht auf die sie umgebende Technik. Diese Eigenschaft kann auf Sie im Job durchaus einschüchternd wirken, wenn Sie der Generation 50+ angehören.

Platzhirschgehabe und Verweise auf die eigene Erfahrung sind als Reaktion auf solche Unsicherheiten völlig fehl am Platze. „Ok, Boomer“, denkt sich der Gen Zer. Nicht umsonst ist dieser ebenso lakonische wie selbstbewusste Hashtag im Jahr 2019 so populär.

Das Comeback der Freizeit

Lange Zeit galt die zunehmende Integration von beruflicher und privater Sphäre als hip, modern und angesagt. Mit dieser Attitüde hat die Generation Z gebrochen. Wie seit Jahrzehnten nicht mehr steht sie für den Wunsch nach einer strikten Trennung von Arbeitszeit und Freizeit.

Ältere Semester können sich ironischerweise durchaus an die 80er Jahre erinnert fühlen, wenn sie Gen Zer von ihren Vorstellungen der Work-Life-Balance reden hören. Das kann schon einmal zu Spannungen führen, wenn offiziell der Feierabend beginnt, aber noch viel im Büro zu tun ist. Als Boomer oder Gen Xer können Sie sich durchaus etwas vom Selbstbewusstsein der Youngster abschneiden, wenn es um die Wertschätzung der eigenen Freizeit geht. Manche faktische Notwendigkeit des Berufslebens wird dennoch bestehen bleiben.

Aus Sicht der Arbeitgeber bedeutet die Einstellung der Generation Z, dass ein flexibles Arbeitszeitmodell nicht als Anreiz, sondern fast schon als Drohung verstanden werden kann.

Bindung? Nein danke!

Ein besonders deutlicher Unterschied zwischen Millenials und der Generation Z wird beim Thema der Unternehmensbindung deutlich. Gen Zer sind sehr pragmatisch und neigen nicht zu überschwänglichen Loyalitätsempfindungen in der beruflichen Sphäre. Dieser Pragmatismus ist auch einer gut begründeten Nüchternheit geschuldet.

Die Aussicht, es später einmal besser zu haben als die eigenen Eltern, ist für viele Gen Zer nicht allzu rosig. Sie sind von der großen Finanzkrise 2008 geprägt und haben das Unsicherheitsgefühl der folgenden Jahre verinnerlicht. Loyalität gegenüber einem Unternehmen kann da schnell zu einer Luxusempfindung werden.

Haben Sie Mitglieder der Generation Z schon „live“ bei der Arbeit erlebt? Wie sind Ihre Erfahrungen? Oder halten Sie eh nichts davon, einer ganzen Generation pauschale Eigenschaften zuzuschreiben? Wir freuen uns auf Ihre Meinung!

Urheber des Titelbildes: rawpixel / 123RF Standard-Bild

Der Arbeitsvertrag: Darauf sollten Sie achten

Der Arbeitsvertrag: Darauf sollten Sie achten

Die juristisch trockenen Formulierungen mögen manchmal übertrieben erscheinen, doch im Streitfall sind sie unverzichtbar. Deshalb ist der Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer ein überaus wertvolles Dokument. Damit Sie sich besser mit den Vertragsinhalten auseinanderzusetzen können, haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst! Hier erfahren Sie, was ein Arbeitsvertrag enthalten muss / kann und nicht enthalten darf.

Arbeitsvertrag: Form und Inhalt nicht vorgeschrieben

Für Arbeitsverträge gilt die Vertragsfreiheit. Sie müssen nicht zwangsläufig schriftlich geschlossen werden – empfehlenswert ist dies aber in jedem Fall. Auch bei den Vertragsinhalten können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vieles frei gestalten.

Trotzdem ist nicht alles erlaubt. So ist zum Beispiel die pauschale Aussage, dass alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, in der Regel unwirksam.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) sind nur einige der gesetzlichen Grundlagen, die die Formulierungen im Arbeitsvertrag beschränken.

Was der Arbeitsvertrag enthalten sollte:

  1. Vertragspartner
  2. Gehalt und Arbeitszeit
  3. Arbeitsort
  4. Befristung
  5. Nebentätigkeit
  6. Mindestlohn
  7. Tätigkeitsbeschreibung
  8. Urlaub und Überstunden
  9. Probezeit
  10. Kündigungsfrist
  11. Konkurrenz- und Geheimhaltungsklauseln
  1. Vertragspartner: wichtiges Detail
    Achten Sie darauf, welches Unternehmen mit welchem Sitz als Vertragspartner genannt ist. Manche Arbeitgeber betreiben mehrere, rechtlich eigenständige Firmen. Dies kann für Sie besonders bei den Themen Kündigung und Arbeitsort relevant sein. Eine eventuelle Kündigung müssen Sie von exakt demselben Vertragspartner erhalten und diese auch bei ihm einreichen, damit sie wirksam ist.
  2. Gehalt und Arbeitszeit: besonders wichtig
    Natürlich sollte im Arbeitsvertrag Ihr Gehalt und die wöchentliche Arbeitszeit vermerkt sein. Achten Sie auch auf Regelungen bezüglich Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Umsatz- und Gewinnbeteiligungen und Überstundenkonten.
  3. Arbeitsort: nicht immer und überall
    Der Arbeitsort sollte im Vertrag angegeben sein. In diesem Fall kann der Arbeitgeber Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht beliebig versetzen. Die Frage, welche Entfernung bei einer Versetzung zumutbar ist und wann das Unternehmen einen Umzug fordern kann, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt. Anders sieht es aus, wenn Sie laut Arbeitsvertrag „an jedem Ort“ der Firma eingesetzt werden können. Dann müssen Sie flexibel sein.
  4. Befristung: unbegründet maximal zwei Jahre
    Arbeitsverträge dürfen unbegründet auf bis zu zwei Jahre befristet sein. Liegt ein so genannter Sachgrund für die Befristung vor, darf die Befristung auch länger gehen. Der Grund muss aber im Vertrag benannt sein.
  5. Nebentätigkeit: Interessenskonflikt vermeiden
    Unabhängig von den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen sollten Sie Ihren neuen Arbeitgeber über eventuelle Nebentätigkeiten informieren, um eine vertrauensvolle Basis für die Zusammenarbeit zu schaffen. Kleinere Nebentätigkeiten sind meist problemlos möglich.
    Achten Sie aber darauf, dass bei dieser Tätigkeit kein Interessenkonflikt mit Ihrem neuen Arbeitgeber entstehen darf. Arbeiten Sie zum Beispiel in einem Steuerbüro, dürfen Sie i.d.R. nicht nebenbei als selbstständiger Steuerberater tätig sein.
  6. Mindestlohn: muss gezahlt werden
    In allen Branchen, in denen der Mindestlohn gilt muss diese auch an dem berechtigten Personenkreis (es gibt Ausnahmen) gezahlt werden. Klauseln, die etwas anderes ausdrücken, sind unzulässig.
  7. Tätigkeitsbeschreibung: je genauer, desto besser
    Die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag ist bindend. Wenn im Vertrag Ihre zukünftigen Aufgaben detailliert beschrieben sind, kann Ihr Arbeitgeber Sie später nicht ohne Weiteres in anderen Bereichen einsetzen.
    Ist es Ihnen also besonders wichtig, nur bestimmte Aufgaben auszuüben und gewisse Tätigkeiten nicht zu verrichten, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber im Vorfeld darüber sprechen und die Tätigkeitsbeschreibung im Vertrag entsprechend anpassen lassen.
  8. Urlaub und Überstunden: genau hinschauen
    Im Jahr stehen Ihnen mindestens vier Wochen Urlaub zu. Achten Sie bei der Angabe des Urlaubsanspruches darauf, ob eine 5- oder 6-Tage-Woche vereinbart ist. Bei 30 Urlaubstagen in einer 6-Tage-Woche stehen Ihnen fünf Wochen Urlaub zu. Bei 30 Urlaubstagen in einer 5-Tage-Woche sind es sechs Wochen.
    Überstunden darf das Unternehmen nur verlangen, wenn dies vertraglich festgehalten ist.
  9. Probezeit: maximal 6 Monate
    Die im Vertrag vereinbarte Probezeit gilt für beide Seiten und darf maximal sechs Monate betragen.
  10. Kündigungsfrist: gesetzlich geregelt
    Für Sie als Arbeitnehmer gilt eine 4-wöchige Kündigungsfrist zum Ende oder zur Mitte des Monats. Aus Sicht des Arbeitgebers verlängert sie sich mit Ihrer Betriebszugehörigkeit.
  11. Konkurrenz- und Geheimhaltungsklauseln: Vorsicht!
    Ihr Arbeitgeber kann Sie zur Geheimhaltung verpflichten, um Spionage und Wissensabfluss zu verhindern. Zudem sind Vereinbarungen möglich, die es Ihnen untersagen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem Konkurrenten zu wechseln.
    Für hoch spezialisierten Experten kann dies bei einer Kündigung die Arbeitssuche deutlich erschweren. Legt Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Vertrag mit solchen Klauseln vor, sollten Sie ihn in jedem Fall mit einem Fachanwalt besprechen.

Mögliche Fallstricke im Arbeitsvertrag

In der Regel sind alle Formulierungen, die zu Ihren Ungunsten von den gesetzlichen Regelung abweichen, ungültig. Auf der anderen Seite kann Ihr Arbeitgeber durchaus Überstunden, einen Ortswechsel und die Übernahme neuer Aufgaben von Ihnen verlangen.

Und auch wenn Ihre Persönlichkeitsrechte als Arbeitnehmer eine gewichtige Bedeutung haben, kann der Arbeitnehmer – zum Beispiel aus Gründen des Arbeitsschutzes und des Erscheinungsbildes – bestimmte Kleidungsvorschriften erlassen.

Sind Sie sich unsicher, ob und welche Formulierungen im Arbeitsvertrag und im Personalfragebogen zulässig sind, können Sie den Vertrag mit wenig Aufwand von einem Fachanwalt überprüfen lassen. Auch ein eventuell vorhandener Betriebsrat im neuen Unternehmen kann Fragen zum Vertrag beantworten.

Anmerkung: Die Aussagen in diesem Artikel wurden sorgfältig und gewissenhaft recherchiert. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieser Artikel keine juristische Beratung darstellt und keine juristische Einzelfallberatung ersetzen kann.

Urheber des Titelbildes: fizkes / 123RF Standard-Bild