Microlearning

Microlearning – wie man Wissen in kleinen Häppchen aufnimmt

Einen ganzen Tag in einem Seminar zu verbringen und lediglich zuzuhören, kann ganz schön anstrengend sein. Auch das Lesen des 250 Seiten starken Fachbuchs mag schnell zur Herausforderung werden. Und wenn wir ehrlich zu uns sind, bleibt am Ende trotz des großen Aufwands meist nur ein Bruchteil des Gelernten im Gedächtnis hängen. Microlearning kann bei minimalem Zeiteinsatz deutlich effektiver sein. Wir erklären, was es mit dem Lernen in kleinen Einheiten auf sich hat.

Was versteht man unter Microlearning?

Beim Microlearning, oder deutsch Mikrolernen, handelt es sich um eine Lernform, bei der Wissen in kurzen Blöcken in kompakter und komprimierter Form vermittelt wird. Die Lernsequenzen sind dabei sehr kurz. Sie dauern in der Regel maximal fünf bis zehn Minuten und können daher auch in alltägliche und berufliche Aktivitäten eingebaut werden, ohne dass sie zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Durch die häppchenweise Aufnahme von Informationen sowie die bedarfsweise Wiederholung sollen Inhalte schnell aufgenommen und langfristig verinnerlicht werden.

Welche Lerninhalte gibt es beim Mikrolernen?

Im Gegensatz zum Macrolearning geht es beim Mikrolernen weniger um die allgemeine und fundierte Wissensvermittlung, wie beispielsweise das Erlernen einer Sprache, als vielmehr um einzelne, ganz konkrete Themen. Das kann zum Beispiel eine grammatikalische Besonderheit in einer Fremdsprache sein. Auch Lösungsansätze für Probleme, Anleitungen oder Antworten auf gezielte Fragestellungen sind typische Beispiele für das Microlearning. Dabei beschäftigt sich eine Einheit nicht mit einem übergeordneten und umfassenden Thema, wie beispielsweise „Kalter Kaffee“, sondern mit einer enger gefassten Aufgabe oder Frage, die im konkreten Fall unter anderem Barista anspricht und lauten könnte: „Wie kann Kaffee kalt gebrüht werden?“ oder „Was macht Cold Brew zum Kultgetränk?“

Wie werden die Lernhäppchen vermittelt?

Grundsätzlich gibt es kein vorgegebenes Format beim Mikrolernen. In der Praxis erweisen sich aber vor allem digitale Lernmaterialien als geeignet und effektiv. Das können zum Beispiel sein:

  • Lernvideos
  • Spiele und Quiz
  • Tutorials
  • Kurz-Vorträge
  • Übungen
  • digitale Infografiken und Karteikarten
  • Blogbeiträge
  • interaktive Lerntrainings
  • Audio-Podcasts
  • und viele weitere

Die einzelnen „Learning-Nuggets“ zeichnen sich dabei aus durch:

  • Sie sind leicht verständlich.
  • Sie lassen sich einfach konsumieren.
  • Sie sind für einen bestimmten Bedarf / ein konkretes Problem ausgerichtet.
  • Sie können flexibel zeit- und ortsunabhängig konsumiert werden.
  • Sie geben schnell und situativ Antworten.
  • Sie können aufeinander aufbauen.
  • Sie lassen sich schnell anwenden und einsetzen.
  • Sie sind bei Bedarf wieder abrufbar.

Welche Vorteile hat das Lernen in Etappen für Unternehmen?

Der Faktor Zeit ist das wesentliche Argument, das für das Mikrolernen spricht. Ohne großen Aufwand haben Mitarbeitende und Führungskräfte die Möglichkeit, sich einfach zwischendurch weiterzubilden. Sie können dabei neue Kompetenzen erwerben und bereits Erlerntes vertiefen. Die Häppchen sind dabei entweder „mundgerecht“ auf das Unternehmen abgestimmt oder sie behandeln allgemeine Themen, geben nützliche Informationen und relevante Hilfestellungen und erleichtern den beruflichen Alltag.

Dabei ist es natürlich praktisch, wenn für die berufliche Weiterbildung nicht direkt ein halber oder sogar ganzer Arbeitstag verlorengeht, wie das beispielsweise bei Seminaren oder Fortbildungen häufig der Fall ist. Wissen gibt es deutlich kostengünstiger fast schon nebenbei zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit, zwischen zwei Meetings oder auch in der Mittagspause. Viele Menschen haben das Smartphone ohnehin immer griffbereit: Und da die Wissenseinheiten kurz sind und die Inhalte leicht verständlich erklärt werden, ist die Hemmschwelle gering, sich bewusst zwischendurch für das Lernen zu entscheiden.

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Downshifting

Downshifting – beruflich einen Gang herunterschalten

Freiwillig die Führungsposition aufgeben und weniger verdienen? Eine Entscheidung, die für viele Berufstätige undenkbar ist, aber mittlerweile immer häufiger getroffen wird: Beim Downshifting verzichtet man zugunsten der eigenen Lebensqualität bewusst auf Karriere, Geld und Status.

Die Karriereleiter heruntersteigen: Das ist Downshifting

Herunterschalten lautet die wortwörtliche Übersetzung des Begriffs Downshifting – und genau darum geht es. Menschen, die downshiften, schalten beruflich einen oder mehrere Gänge zurück und entscheiden sich freiwillig und ganz bewusst gegen den (weiteren) Aufstieg auf der Karriereleiter. Dabei verzichten sie sowohl auf einen prestigeträchtigen Job als auch auf ein hohes beziehungsweise höheres Gehalt. Für den Preis, den sie für den Rückschritt zahlen, erhalten sie eine deutlich höhere Work-Life-Balance.

Welche Möglichkeiten gibt es, beruflich kürzerzutreten?

Wie das Downshifting konkret aussieht, hängt vor allem vom aktuellen Beruf, der Position und natürlich vom Unternehmen ab. Optionen sind dabei zum Beispiel:

  • die Führungsposition aufgeben und eine Stelle als Sachbearbeiter ohne Mitarbeiterverantwortung übernehmen
  • die Vollzeitbeschäftigung auf einen Teilzeitjob reduzieren
  • zurück auf eine frühere Stelle oder Position gehen
  • nicht mehr im Büro, sondern ausschließlich im Homeoffice arbeiten
  • sich eine Auszeit nehmen (zum Beispiel Sabbatical, Bildungsurlaub)

Grundsätzlich bedeutet Downshifting daher nicht automatisch, weniger zu arbeiten oder komplett auf eine Karriere zu verzichten. Diese wird jedoch neu definiert und die Prioritäten ändern sich.

Welche Gründe gibt es für das Downshifting?

Vor allem für junge Berufseinsteiger ist es häufig selbstverständlich, nach der Schulzeit und dem Studium beruflich mit voller Energie nach dem Motto „höher, schneller, weiter“ durchzustarten. Hart arbeiten, Karriere machen und natürlich auch gutes Geld verdienen sind dabei wichtige Ziele, die man im Leben erreichen will. Nicht für alle stellt sich diese Entscheidung jedoch als die richtige heraus. Für den beruflichen Rückschritt kann es dabei verschiedene Gründe geben:

  • Gesundheit: Ein permanent voller Terminkalender, die ständige Erreichbarkeit und der hohe Erfolgsdruck können auf Dauer krank machen. Burn-out und Depressionen sind mögliche Konsequenzen, aber auch körperliche Beschwerden, wie beispielsweise Bluthochdruck oder Herzprobleme, mögen die Folge sein. Downshifter treten ihrer eigenen Gesundheit zuliebe (rechtzeitig) einen Schritt kürzer.
  • Sinnfrage: Was möchte ich im Leben eigentlich erreichen? Was ist mir wirklich wichtig? Besteht das Leben nur aus Arbeit? Viele Downshifter stellen sich irgendwann die Frage nach dem Sinn des eigenen Lebens und entscheiden sich dann für ihr eigenes Wohlbefinden, das sich nicht nur im Job wiederfindet.
  • Unzufriedenheit: Die Entscheidung kann auch aus der eigenen Unzufriedenheit im aktuellen Job resultieren. Vielleicht liegt es Ihnen gar nicht, Menschen zu führen oder die Verantwortung ist Ihnen zu groß? Unter Umständen sind es auch die Vorgesetzten, mit denen man nicht klarkommt? Wer jetzt seiner Karriere einen Knick verpasst, gesteht sich auch selbst ein, dass man eine andere Vorstellung vom eigenen Beruf hatte.

Welche Konsequenzen ergeben sich für die Downshifter?

Wer sich von der großen Karriere verabschiedet, profitiert an anderer Stelle. So bleibt beispielsweise mehr Zeit für sich selbst, für Freunde und für die Familie. Gewonnene Zeit kann ganz nach den eigenen Vorstellungen mit Leben gefüllt und für Dinge genutzt werden, die einen ausfüllen, aber nicht überfordern. Für Downshifter bedeutet der Freizeitzugewinn auch Stressabbau. In der Folge steigen Wohlbefinden, Lebensqualität und die eigene Zufriedenheit.

Wer mit dem Gedanken spielt, beruflich die Handbremse anzuziehen, sollte sich aber auch über die Konsequenzen bewusst sein: Vor allem dann, wenn die Entscheidung auch weitere Personen in der Familie betrifft, lohnt sich eine gemeinsame Absprache. Ein wichtiger Aspekt ist natürlich das geringere Einkommen. Hier gilt es gut zu überlegen, ob man tatsächlich bereit ist, seinen bisherigen Lebensstandard etwas herunterzuschrauben.

Wer nicht direkt seinen Arbeitgeber wechseln will, der sollte die Entscheidung zum Downshifting zudem mit dem Vorgesetzten abstimmen und ihn mit guten Argumenten überzeugen, zumindest aber versuchen, Verständnis zu erhalten – denn das ist eine wichtige Voraussetzung, damit der Abschied vom Aufstieg auch tatsächlich gelingt.

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Irrtümer Bewerbung

Jobsuche: Das sind die zehn größten Irrtümer von Bewerbern

Um den neuen Traumjob zu bekommen, ist eine gelungene Bewerbung eine wichtige Voraussetzung. Bei der Frage, was diese auszeichnet, gehen die Antworten jedoch teilweise weit auseinander. Die Folge sind Missverständnisse und Irrtümer, die für Unsicherheit sorgen. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es bei der Bewerbung ankommt, und räumt mit den hartnäckigsten Irrtümern auf.

Irrtum 1: Das Anschreiben ist der wichtigste Teil einer Bewerbung

Die Zeiten sind vorbei. Ein Großteil der Personaler schaut zuerst auf den Lebenslauf und entscheidet vor allem anhand der Vita, ob der Bewerber eine Chance hat. Es gibt sogar Unternehmen, die ganz bewusst auf ein Anschreiben verzichten. Wird die erste Seite jedoch nicht explizit ausgeschlossen, dann sollte sie auch immer Bestandteil Ihrer Bewerbung sein. Und: Auch wenn das Anschreiben im Ranking nicht mehr Platz eins einnimmt, bedeutet das nicht, sich bei der Erstellung weniger Mühe zu geben.

Irrtum 2: Je niedriger meine Gehaltsvorstellungen, desto besser sind meine Chancen

Auf keinen Fall. Wer extra tief stapelt und seine Gehaltsvorstellung sehr niedrig ansetzt, um andere Bewerber auszustechen, der riskiert, gar nicht erst in die engere Auswahl zu kommen. Eine zu geringe Gehaltsangabe wird nämlich schnell mit einem geringen Selbstbewusstsein, fehlenden Erfahrungen und mangelnden Kompetenzen in Verbindung gebracht. Andersherum sollte das Wunschgehalt natürlich auch nicht zu hoch angesetzt werden. Es lohnt sich daher, vorab gut zu recherchieren, welches Gehalt angemessen und realistisch wäre.

Irrtum 3: Ohne Foto habe ich keine Chance

Das muss nicht sein. Tatsächlich dürfen Unternehmen ein Foto gar nicht verlangen. Kein Bewerber muss gemäß Gleichbehandlungsgesetz zudem Angaben zur Religionszugehörigkeit, zum Alter, zum Geschlecht und zum Familienstand machen. Dementsprechend wird eine Bewerbung ohne Foto auch nicht nachteilig behandelt. In amerikanischen Unternehmen ist es sogar bereits gängiger Usus, sich „gesichtslos“ zu bewerben. In Deutschland sieht das jedoch noch etwas anders aus: Hier könnte man sich durchaus die Frage stellen, ob der Bewerber etwas zu verbergen hat. Nicht immer ist es dann vorteilhaft, wenn Personaler in den sozialen Medien nach einem Foto suchen. Machen Sie sich zudem bewusst, dass ein Foto von Ihnen andersherum auch einen guten Eindruck hinterlassen kann.

Irrtum 4: Das Motivationsschreiben ist die dritte Seite

Falsch. Wird in einer Stellenausschreibung ein Motivationsschreiben verlangt, müssen Sie nicht zusätzlich eine Abhandlung über Ihre Beweggründe für die Bewerbung auf einer separaten Seite schreiben. Die sogenannte dritte Seite ist heute nicht mehr üblich. Die Bezeichnung Motivationsschreiben wird heute vielmehr als Synonym zum Anschreiben verwendet. Wird es explizit verlangt, ist es natürlich empfehlenswert, die eigene Motivation für die Stelle hier ganz konkret anzugeben.

Irrtum 5: Je mehr Unterlagen ich mitschicke, desto besser

Stimmt nicht. Nach dem Motto „Viel hilft viel“ neigen Bewerber dazu, einen ganzen Stapel an Unterlagen mitzuschicken, um (nicht ohne Stolz) eindrücklich zu zeigen, was sie alles schon gemacht haben. Für Personaler gilt es dann, die Spreu vom Weizen zu trennen, sofern sie nicht von vornherein die Lust verlieren. Denn die Abiturnote von 1995 und der Nachweis über ein vor sechs Jahren besuchtes Seminar dürfte die wenigsten interessieren.

Ein bis zwei Tätigkeitsnachweise und bei Bedarf das Zeugnis des letzten Abschlusses sollten daher ausreichend sein. Fehlende Unterlagen nachzureichen, ist zudem in aller Regel problemlos möglich. Beachten Sie zudem unbedingt die maximale Datengröße, die viele Unternehmen vorgeben. Soll der Anhang nicht mehr als 5 Megabyte haben, dann wären auch schon 5,5 MB zu viel – und im schlimmsten Fall ein direktes Ausschlusskriterium.

Irrtum 6: Der Lebenslauf darf nicht länger als eine Seite lang sein

Das kommt auf die beruflichen Erfahrungen an. Wer frisch von der Schule oder der Universität kommt, für den sollte eine Seite Lebenslauf definitiv ausreichen. Steht man bereits mitten im beruflichen Leben, hatte schon einige Jobs und möchte auf weitere für die ausgeschriebene Stelle relevante Stationen und Skills hinweisen, dann darf die Vita auch durchaus länger werden. Für die Übersichtlichkeit ist zudem eine strukturierte, aber aufgelockerte Formatierung empfehlenswert, anstatt auf Krampf alle Informationen auf einer Seite unterzubringen.

Irrtum 7: Je mehr Bewerbungen ich verschicke, desto höher sind meine Erfolgschancen

Stimmt nicht. Wer inflationär viele Bewerbungen verschickt und darauf hofft, dass bei der riesigen Menge schon der richtige Job dabei ist, der kann sich auch schnell verkalkulieren. Bei Quantität statt Qualität ist das Risiko sogar groß, dass man am Ende überhaupt keine Stelle findet. Viel erfolgversprechender ist es, sich bei zwei bis drei Bewerbungen bei passenden Jobs Mühe zu geben und etwas Zeit zu investieren. Personaler erkennen schnell, ob man sich mit dem Unternehmen und der Stelle vorher beschäftigt hat.

Irrtum 8: Recruiter entscheiden nur anhand der Bewerbung, wen sie einladen

Das ist meist falsch. Zwar mag es Personaler geben, denen der Blick in die Bewerbungsunterlagen reicht, kommt ein Bewerber jedoch in die engere Auswahl, dann starten viele eine Suche im Netz nach der Person und schauen sich unter anderem die Social-Media-Einträge an. Wer auf Instagram, Facebook und Co. beispielsweise Fotos von wilden Partynächte postet oder gar eine extreme politische Einstellung teilt, der katapultiert sich schnell ins Aus, auch wenn die Bewerbung eigentlich einwandfrei ist.

Bevor Sie eine Bewerbung losschicken, checken Sie vorab nochmal genau, was Sie im World Wide Web alles von sich preisgeben und nehmen gegebenenfalls Anpassungen vor, indem Sie zum Beispiel persönliche Angaben bei Social Media nicht mit der Öffentlichkeit teilen.

Irrtum 9: Ohne Auslandserfahrung komme ich heute nicht mehr weit

New York, Rio, Tokio … natürlich ist es in aller Regel kein Nachteil, wenn man bereits einige Länder dieser Welt gesehen und im Ausland berufliche und/oder studentische Erfahrungen gesammelt hat. Auf der Pro-Seite stehen dabei vor allem die (wahrscheinlich) sehr guten Fremdsprachenkenntnisse. Dem Recruiter wird zudem signalisiert, dass die Person flexibel ist und auch vor großen Herausforderungen nicht zurückschreckt. Dennoch ist die Auslandserfahrung unterm Strich längst nicht bei allen Jobs wirklich relevant. Viel höher gewertet wird dagegen häufig die Praxiserfahrung.

Irrtum 10: Eine Unterschrift ist nicht mehr notwendig

Stimmt nicht. Zwar hat die Unterschrift heute nicht mehr den Stellenwert, den sie noch bei den analogen Bewerbungsmappen hatte. Hier bestätigte man auf „echtem“ Papier mit der eigenen Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. Bei Online-Bewerbungen ist das heute nicht mehr zwingend nötig. Dennoch kommt ein mit einer digitalen Signatur unterschriebenes Anschreiben bei Personalern nach wie vor gut an und sorgt für eine persönliche Note, sodass sich der zusätzliche Aufwand durchaus lohnt.

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Komfortzone verlassen

Komfortzone verlassen, vielfältig profitieren

Vertrautes schafft Sicherheit, Unbekanntes macht Angst. Das bekannte, gewohnte, als sicher empfundene Umfeld wird auch als Komfortzone bezeichnet. Diese Zone zu verlassen, erfordert oft Überwindung. Wer sich weiterentwickeln möchte, muss sich jedoch manchmal vom Gewohnten verabschieden.

Im folgenden Artikel erfahren Sie, warum es sich lohnt, die Komfortzone zu verlassen und wie Sie diesen wichtigen Schritt wagen.

Die Komfortzone: Was ist das eigentlich?

Der Duden definiert die Komfortzone als einen Bereich des privaten oder gesellschaftlichen Lebens, der von Bequemlichkeit und Risikofreiheit geprägt ist. Die Komfortzone umfasst also Lebensumstände und Situationen, die Ihnen bekannt sind. Dazu gehören bekannte Strukturen und Routinen, seit Langem gewohnte Abläufe und Rituale ebenso wie Orte und Personen, die Sie gut kennen und die Ihnen vertraut erscheinen.

Die Komfortzone zu verlassen und Neues zu wagen, kostet Energie. Das menschliche Gehirn ist allerdings danach bestrebt, Energie und Aufwand zu sparen. Daher fällt es vielen Menschen so schwer, aus ihrer Komfortzone herauszutreten.

Das Drei-Zonen-Modell in der Psychologie

Die Psychologie kennt neben der Komfortzone noch zwei weitere Zonen: die Lernzone und die Panikzone.

  • Die Lernzone bezeichnet den Bereich rund um die Komfortzone – neues Terrain, in dem Sie an Erfahrung gewinnen und neue Fähigkeiten erlernen.
  • Die Panikzone bezeichnet den Bereich, in dem man sich nicht nur unwohl, sondern auch überfordert oder gar bedroht fühlt. Dieses starke Gefühl der Bedrohung verhindert Lernen und Wachstum.

Wo genau die Grenzen der Zonen verlaufen, hängt von der Persönlichkeit jedes einzelnen Menschen ab. Wer die Komfortzone regelmäßig in Richtung Lernzone verlässt, kann ihre Grenzen nach und nach erweitern.

Warum es sich lohnt, die Komfortzone zu verlassen

Möchten Sie sich weiterentwickeln und persönlich wachsen, ist das nur möglich, wenn Sie Ihre Komfortzone verlassen, neue Erfahrungen machen und sich neuen Herausforderungen stellen. Das eröffnet sowohl privat als auch beruflich neue Perspektiven.

Nehmen wir zum Beispiel an, Sie arbeiten in einem Job, der Ihnen zwar liegt und in dem Sie alle anfallenden Aufgaben auch im Schlaf erledigen könnten. Dieser Beruf füllt Sie allerdings nicht voll aus und auch finanziell könnten Sie sich verbessern. Nun entdecken Sie eine Stellenausschreibung für einen Job mit ähnlichem Anforderungsprofil, aber mehr Verantwortung und besserer Bezahlung.

Sich zu bewerben, geht mit vielen Unsicherheiten einher. So können Sie im Vorfeld nicht wissen, ob die neue Stelle Sie tatsächlich glücklicher machen wird. Zudem müssen Sie sich in einem neuen Umfeld mit neuen Kollegen und Vorgesetzten zurechtfinden. Doch nur, wenn Sie den Schritt ins Unbekannte wagen, können Sie Ihr Potenzial voll ausschöpfen.

Verharren Sie in Ihrer Komfortzone, gehen Ihnen nicht nur Chancen auf die berufliche Weiterentwicklung verloren. Mit der Zeit verlieren Sie auch immer mehr an Flexibilität. Es fällt Ihnen immer schwerer, sich auf neue und ungewohnte Situationen einzustellen. Je enger die Komfortzone um Sie herum wird, umso mehr Stress verursacht jede kleine Abweichung von der Routine. Langfristig kann sich das negativ auf die psychische und körperliche Gesundheit auswirken.

So kommen Sie raus aus der Komfortzone

Wollen Sie der Routine entkommen und sich neuen Herausforderungen entgegenstellen? Mit den folgenden Tipps finden Sie leichter aus der Komfortzone heraus:

1. Finden Sie Ihre persönliche Motivation

Der Weg aus der Komfortzone fällt leichter, wenn Sie einen konkreten Ansporn haben. Möchten Sie auf der Karriereleiter vorankommen, neue Menschen kennenlernen oder eine neue Fähigkeit erwerben? Halten Sie Ihre Motivationen und Ziele am besten auf einer Liste fest.

2. Brechen Sie Routinen auf

Routinen erleichtern den Alltag und haben durchaus ihren Sinn. Wer sie hin und wieder aufbricht, bleibt jedoch flexibler und ist offener für Neues. Wandeln Sie Ihren Alltag daher ein wenig ab. Das gelingt schon mit kleinen Veränderungen: Fahren Sie auf einer anderen Route zur Arbeit, machen Sie zu einem anderen Zeitpunkt Pause oder gehen in der Mittagspause in ein hübsches Café statt in die Kantine.

3. Ignorieren Sie die Meinung anderer

Viele Menschen verharren in der Komfortzone, weil sie sich vor einem negativen Urteil anderer fürchten. Die Komfortzone zu verlassen, macht angreifbarer für Kritik. Lernen Sie daher, die Meinung Dritter zu ignorieren und konzentrieren Sie sich auf das, was für Sie persönlich vorteilhaft erscheint.

4. Fangen Sie mit kleinen Herausforderungen an

Wenn Sie sich zum ersten Mal aus Ihrer Komfortzone herauswagen, nehmen Sie sich zunächst kleine Herausforderungen vor. Fällt es Ihnen schwer, vor anderen Menschen Reden zu halten? Dann probieren Sie sich zunächst bei einer Tischrede im engen Freundeskreis aus, bevor Sie im Meeting vor Ihre Kollegen und Vorgesetzten treten. Haben Sie Probleme, andere Menschen anzusprechen? Dann fragen Sie im ersten Schritt eine freundliche Person im Supermarkt, wo Sie bestimmte Waren finden. Mit jedem Erfolgserlebnis wächst das Selbstbewusstsein.

5. Finden Sie Gleichgesinnte

Zu Zweit traut man sich oft mehr zu als allein. Suchen Sie daher einen Freund oder Partner und stellen Sie sich gemeinsam unterschiedlichen Herausforderungen. So können Sie sich gegenseitig motivieren und verhindern, dass sich einer doch wieder in die Komfortzone zurückzieht.

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Lachtherapie

Lachtherapie – darum kann sie helfen

„Lachen ist die beste Medizin“ – so weiß es ein altes Sprichwort. Tatsächlich wird Lachen zu therapeutischen Zwecken eingesetzt. Die sogenannte Lachtherapie soll die Selbstheilungskräfte des Körpers anregen, das Herz-Kreislauf-System stärken und dabei helfen, Stress abzubauen.

Lachen als Therapie – funktioniert das wirklich? Im folgenden Artikel erfahren Sie, was es mit der Lachtherapie auf sich hat.

Lachtherapie und Lachyoga – Lachen für mehr Gesundheit und Wohlbefinden

Die moderne Lachtherapie geht auf den US-amerikanischen Wissenschaftsjournalisten Norman Cousins zurück. Ihm gelang es, eine chronische Entzündung seiner Wirbelsäule durch Lachen zu heilen. In einer Autobiografie berichtete er von seinen Erfahrungen und erregte damit großes Aufsehen. Die Wissenschaft des Lachens, die sogenannte Geleotologie, war geboren.

In den USA werden bereits seit 1985 Lachtherapeuten und Klinik-Clowns zur Unterstützung medizinischer Behandlungen eingesetzt. Im Jahr 1995 entwickelte der indische Arzt Dr. Madan Kataria schließlich das Lachyoga, eine Verbindung aus bestimmten Streck- und Dehnübungen, Atemtechniken, Blickkontakt mit anderen Teilnehmern und herzhaftem Lachen. Lachyoga ist heute eine der am weitesten verbreiteten Formen der Lachtherapie.

Mittlerweile haben sich Menschen auf der ganzen Welt zu mehr als 6.000 „Lachclubs“ zusammengeschlossen und praktizieren Lachyoga nach Katarias Methode. An jedem ersten Sonntag im Mai feiern sie den Weltlachtag. Besonders große Beliebtheit genießt die Lachtherapie nach wie vor in den USA und in England. Dort werden die Kosten auch von bestimmten Krankenversicherungen übernommen. In Deutschland ist das noch nicht der Fall, obwohl sich die Lachtherapie auch hierzulande immer weiter durchsetzt.

Lachen und seine positive Wirkung auf den Organismus

Beim Lachen werden die Gesichtsmuskeln angespannt und die Atmung intensiviert sich, was zu einem höheren Gasaustausch in der Lunge und mehr Atemkapazität führt. Die Bronchien erweitert sich, der Puls steigt. Das hat positive Auswirkungen auf den gesamten Körper.

Eine Studie der Loma Lina University in Kalifornien, USA, fand heraus, wie genau das Lachen das Immunsystem beeinflusst:

  • Während des Lachens schüttet der Organismus schmerzstillende und stimulierende Opiate und Katecholamine aus.
  • Lachen steigern die Produktion von Immunzellen und Antikörpern.
  • Lachen erhöht die Zahl der Blutkörperchen und regt die Produktion der körpereigenen Antikrebsstoffe an.

Meta-Studie: Therapeutisches Lachen ist tatsächlich gesund

Eine groß angelegte Meta-Studie aus Jena konnte die gesundheitsfördernde Wirkung der Lachtherapie ebenfalls bestätigen. Die Auswertung von 45 Studien aus 14 Ländern fand Hinweise, dass therapeutisches Lachen unter anderem den Blutzuckerspiegel und den Blutdruck senken, chronische Schmerzen lindern, die Beweglichkeit verbessern und sich positiv auf die psychische Gesundheit auswirken kann.

Das simulierte Lachen, begleitet von Atem- und Entspannungsübungen, hat demnach sogar einen größeren psychologischen Effekt als spontanes Lachen. Zudem zeigte sich, dass die Lachtherapie in der Gruppe wirkungsvoller ist als das therapeutische Lachen allein. Jüngere Menschen profitieren stärker als ältere.

Lachyoga: Beispielhafter Ablauf einer Therapieeinheit

Für die Lachtherapie gibt es viele unterschiedliche Methoden. Beim Lachyoga lernen die Teilnehmer zunächst, willentlich zu lachen. Der Kurs beginnt mit Atem- und Dehnübungen, die in Klatschen und spielerische Übungen mit pantomimischen Elementen übergehen. Während dieser Übungen nehmen die Teilnehmer Blickkontakt zueinander auf. Oft führt dies schon nach kurzer Zeit zu einem befreiten Lachen.

Lachyoga-Kurse machen sich dabei zunutze, dass Lachen ansteckend ist. Zu Beginn kostet es vielleicht ein wenig Überwindung, in der Gruppe lauthals loszulachen. Diese Hemmungen sind in der Regel jedoch schnell überwunden.

Lachtherapie – positive Auswirkungen auf den Berufsalltag

Die Lachtherapie wird auch außerhalb von Lachyoga-Kursen und Lachclubs praktiziert. So machen sich einige Unternehmen die gesundheitsfördernde Wirkung des Lachens ebenfalls zunutze.

Was bringt die Lachtherapie für den Berufsalltag? Lachen baut Stress ab und fördert die geistige Entspannung. Die Freisetzung von Endorphinen löst Ängste und wirkt ausgleichend auf die Psyche. Die Lachtherapie kann so zum Beispiel helfen, mit stressigen beruflichen Situationen leichter zurechtzukommen.

Passen Sie aber bitte auf, dass Sie sich nicht totlachen …

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Flynn Effekt

Was ist der Flynn-Effekt?

Jüngere Menschen schneiden in Intelligenztests kontinuierlich besser ab als Angehörige älterer Generationen. Diese Entdeckung machte der Intelligenzforscher James R. Flynn im Jahr 1984. Der nach ihm benannte Flynn-Effekt beschreibt dieses Phänomen.

Doch werden die Menschen tatsächlich immer schlauer? Hier erfahren Sie, was es mit dem Flynn-Effekt auf sich hat.

Der Flynn-Effekt – eine Definition

Der Neuseeländer James R. Flynn ist Professor für politische Studien. Als er 1984 den Intelligenzquotienten (IQ) verschiedener US-amerikanischer Generationen miteinander verglich, machte er eine überraschende Entdeckung: Der IQ-Wert stiegt von Generation zu Generation an. Pro Jahr nahm er um etwa 0,3 Prozentpunkte zu.

Weitere Studien bestätigten diesen Effekt. Insbesondere ließ er sich in Ländern beobachten, in denen junge Männer bei ihrer Musterung einen Intelligenztest ablegen mussten. Flynns Untersuchungen zufolge stieg der IQ-Wert in einem Land ungefähr alle 30 Jahre und nahm pro Generation um 20 Punkte zu.

Die beobachtete Entwicklung erhielt schließlich den Namen Flynn-Effekt. Die Wissenschaft trägt ihm Rechnung, indem IQ-Tests regelmäßig nachjustiert werden. So liegt der durchschnittliche IQ weiterhin bei 100.

Info-Box: Was messen eigentlich Intelligenztests?
Im Jahr 1904 entwickelten Alfred Binet und Theodore Simon den ersten Test, um die menschliche Intelligenz zu normieren. Der dabei ermittelte Wert wird als Intelligenzquotient oder kurz als IQ bezeichnet. Was genau unter dem Begriff Intelligenz zu verstehen ist, ist allerdings bis heute umstritten. Allgemein bezeichnet Intelligenz die Fähigkeit einer Person, sich an neue Situationen anzupassen und Probleme durch Nachdenken zu lösen. Diese Fähigkeit gliedert sich jedoch in unterschiedliche Teilbereiche wie Auffassungsgabe, logisches Denken oder verbale und Handlungsintelligenz. Es existieren daher eine ganze Reihe von IQ-Tests, die verschiedene Teilbereiche abdecken.

Mögliche Ursachen für den Flynn-Effekt

Der Flynn-Effekt zeigt sich in Studien vor allem in nonverbalen Tests, die kulturelle Einflussfaktoren reduzieren sollen. Doch woran liegt es, dass die IQ-Werte von Generation zu Generation steigen?

Wissenschaftlicher Konsens besteht in dieser Frage nicht, viele Forscher sehen die Entwicklung aber durch verbesserte Umweltbedingungen begründet:

  • Verstärkte Investitionen ins Bildungssystem, Schulung des abstrakten Denkens, bessere Vorbereitung auf IQ-Tests
  • Bessere Ernährung und Gesundheitsversorgung
  • Breiterer Zugang zu Massenmedien
  • Heterosis-Effekt: Durch zunehmende Urbanisierung und erhöhte Mobilität haben unterschiedliche Gruppen mehr Kontakt zueinander

Geschlechterdifferenz

Der Flynn-Effekt scheint sich auf Männer und Frauen unterschiedlich ausgewirkt zu haben. Seit Beginn der Intelligenznormierung lagen Frauen in IQ-Tests um bis zu fünf Prozentpunkte hinter den männlichen Kandidaten zurück. Flynn beobachtete allerdings, dass sich die Ergebnisse langsam angeglichen haben.

Der IQ von Frauen stieg damit schneller als der IQ von Männern. Im Jahr 2012 lagen die Testergebnisse der Frauen in bestimmten Ländern erstmals über dem Durchschnitts-IQ der Männer.

Zweifel und Kritik

Werden wir Menschen tatsächlich immer schlauer? Die Wissenschaft sieht den Flynn-Effekt durchaus kritisch. Flynn selbst zweifelte daran, dass Menschen in den 1980er-Jahren zwangsläufig intelligenter waren als ihre Vorfahren.

Der größte Kritikpunkt besteht in der Aussagekraft der IQ-Tests selbst. Den Kritikern zufolge messen diese Tests nicht die tatsächliche kognitive Leistung, sondern individuell trainierbare Fähigkeiten wie etwa abstraktes Denken oder die Fähigkeit, verschiedene Bilder in einen bestimmten Zusammenhang zu setzen. Viele jüngere Menschen kennen solche Aufgaben aus ihrem Alltag und können sie entsprechend leicht lösen.

Intelligenzforscher sind sich daher einig, dass der Flynn-Effekt keineswegs einen Beweis für eine allgemein steigende Intelligenz der Menschheit darstellt. Vielmehr belege er, dass jüngere Generationen anders an Problemstellungen herangehen als ältere. Durch ihre Lebensbedingungen sind sie besser an bestimmte Herausforderungen angepasst.

Der Anti-Flynn-Effekt: Dreht sich die Entwicklung um?

In den ersten Jahren nach 1984 konnten weitere Studien den Flynn-Effekt bestätigen. Der Anstieg des IQ-Werts ließ sich nicht nur in den Industrienationen beobachten, sondern auch in Schwellen- und Entwicklungsländern. Zum Teil stieg der IQ der Bevölkerung dort sogar schneller an.

Seit 1995 scheint sich die Entwicklung in den Industrienationen jedoch umzukehren: Der durchschnittliche IQ jüngerer Generationen sinkt.

Bei der Suche nach Ursachen gehen Forscher von verschiedenen Theorien aus:

Sättigung: Der Einfluss einer besseren Ernährung, Gesundheitsvorsorge und Bildung lässt sich ab einem gewissen Punkt nicht mehr weiter steigern. Entsprechend steigt auch der IQ nicht mehr weiter an.
Schadstoffe: Die steigende Umweltverschmutzung, unter anderem durch Schadstoffe mit hormonähnlicher Wirkung, führt zu Veränderungen im Gehirn.
Veränderte Rahmenbedingungen: Änderungen in der Bildungspolitik führen dazu, dass jüngere Menschen in bestimmten IQ-Tests schlechtere Ergebnisse erzielen. In Deutschland nimmt beispielsweise das räumliche Vorstellungsvermögen ab, während sich die Ergebnisse bei Vokabeltests und allgemeinen IQ-Tests verbessern. In Dänemark besuchen weniger Schüler das Gymnasium, in Folge werden weniger Schüler auf IQ-Tests vorbereitet.

Flynn selbst geht davon aus, dass der steigende gesellschaftliche Wohlstand und ein Überangebot an unterschiedlichen Reizen für den Anti-Flynn-Effekt verantwortlich sind.

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Pipi Pause

Bezahlte Pause? Der Toilettengang während der Arbeitszeit

Während eines achtstündigen Arbeitstages bleibt es nicht aus, zwischendurch auch mal „zu müssen“. Natürlich haben Arbeitnehmer ein Recht darauf, das WC bei Bedarf aufzusuchen. Aber gilt der Gang zur Toilette eigentlich als Arbeitszeit oder muss er als Pause gerechnet werden? Und wie sieht es mit dem Unfallschutz auf dem stillen Örtchen aus?

Toilettenzeit ist Arbeitszeit

Auch wenn man für das dringende Bedürfnis seinen Arbeitsplatz verlassen muss, ist die Pipi-Pause anders als etwa die Mittags- und Frühstückspause keine Arbeitszeitpause und wird dementsprechend auch nicht vom Stundenkonto des Arbeitnehmers abgezogen.

Wie oft man die Unterbrechungen während der Arbeitszeit einlegen darf und wie lange diese noch als angemessen gelten, ist arbeitsrechtlich jedoch nicht festgelegt. Eine entsprechende Regelung in einem Arbeitsvertrag ist aufgrund einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts zudem nicht zulässig. Das bedeutet aber nicht, dass der Mitarbeitende tagtäglich zehn bis 20-mal die Toilette aufsuchen darf und sich hier noch viel Zeit lässt, sofern es nicht medizinische Gründe erfordern. Im Zweifel entscheidet ein Gericht immer im individuellen Fall, welche Toilettenzeiten sich im Rahmen bewegen und welche eben auch nicht.

Fakt ist jedoch, dass Angestellte den Gang zur Toilette nicht missbräuchlich nutzen dürfen, um beispielsweise privat zu telefonieren, im Internet zu surfen oder gar eine Zigarettenpause einzulegen. Dies kann der Arbeitgeber als Verweigerung der Arbeitspflicht verstehen und entsprechend mit einer Abmahnung reagieren. Kommt es häufiger vor, dass man während der Arbeitszeit private Dinge erledigt, dann droht sogar die Kündigung.

Streng genommen gehört übrigens auch das Zähneputzen nicht zum üblichen Ritual eines Toilettengangs und müsste demnach als Pausenzeit gewertet werden. Wer sich nach der Mittagspause im Rahmen des WC-Besuchs jedoch noch einmal schnell die Zähne putzt, dürfte in den meisten Unternehmen nicht gleich an den Pranger gestellt werden. Im Zweifel lohnt es sich, lieber einmal beim Vorgesetzten nachzufragen.

Nachweis schwierig: Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber?

Wer als Arbeitgeber den Verdacht hat, dass ein Mitarbeiter die Sitzungen auf dem WC missbräuchlich ausnutzt, hat nur begrenzte Möglichkeiten, dieses Fehlverhalten nachzuweisen. Anders als beispielsweise in den USA ist eine Videoüberwachung in Deutschland verboten und wäre auch nicht im konkreten Verdachtsfall zu rechtfertigen. Die einzige Möglichkeit besteht darin, die Toilettenbesuche des Angestellten über einen bestimmten Zeitraum zu protokollieren. Aufgrund fehlender eindeutiger rechtlicher Vorgaben kann dann im Zweifel nur ein Richter entscheiden, ob es sich tatsächlich um eine Arbeitsverweigerung handelt.

Arbeitgeber sind daher gut beraten, zunächst das persönliche Gespräch zu suchen und den Mitarbeitenden auf sein auffälliges Verhalten hinzuweisen und nach möglichen Gründen zu fragen. Denn eventuell gibt es sogar eine medizinische Indikation, die die häufigen Toilettenbesuche rechtfertigt. Wer dagegen das stille Örtchen nutzt, um sich ein paar Minuten Auszeit zu gönnen, wird sich ganz bestimmt ertappt fühlen, wenn er vom Chef damit konfrontiert wird. Es besteht jetzt zudem die gute Chance, dass sich dieser Mitarbeitende künftig mehr auf die Arbeit konzentriert.

Nicht betrieblich versichert: Toilettengang ist reine Privatsache

Aus der unwiderlegbaren Tatsache, dass die WC-Pause eine rein private Angelegenheit ist, resultiert auch der fehlende betriebliche Versicherungsschutz. Fällt der Arbeitnehmer zum Beispiel von der Kloschüssel, klemmt sich die Finger in der Tür oder rutscht er auf dem Boden aus, dann handelt es sich nicht um einen Dienstunfall und der Arbeitgeber steht nicht in der Haftung, für einen daraus entstandenen Sach- oder Personenschaden aufzukommen. Aufgehoben ist der Unfallschutz während des gesamten Aufenthalts in den WC-Räumlichkeiten.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Unfälle, die der Arbeitgeber zu verschulden hat. Als Beispiel: Gibt es bereits einen Sprung in der Kloschüssel, sodass diese beim Daraufsetzen entzweibricht und sich die Person dadurch verletzt, dann hat der Arbeitgeber seine Sicherungspflichten nicht erfüllt und muss für den Schaden bezahlen.

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Kündigung 1. Tag

Noch nicht begonnen und schon wieder weg – die Kündigung vor dem ersten Arbeitstag

Wer bei der Jobsuche mehrere Eisen im Feuer hat, dem kann es passieren, mehr als eine Zusage zu erhalten. Das ist eigentlich ein Grund zur Freude, schließlich scheint man bei den Unternehmen gut anzukommen: Dumm nur, wenn man bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, ein anderes Angebot aber viel attraktiver ist. Was tun? Kann ich vor dem ersten Arbeitstag bereits wieder kündigen? Welche Konsequenzen drohen?

Die Fristen im Blick haben: die rechtliche Lage

Mit der Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag besteht ein beidseitiges rechtsgültiges Arbeitsverhältnis, das zwar nicht widerrufbar, jedoch aber kündbar ist. Bei der Kündigung sind die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen relevant. Diese entsprechen meist denen der Probezeit und betragen damit zwei Wochen bis zum Ende des Kalendermonats. Bei Verträgen ohne Probezeit kann die Kündigungsfrist auch deutlich länger sein und erst nach drei Monaten enden. Ein Kündigungsgrund muss jedoch in keinem der Fälle genannt werden, da zu diesem Zeitpunkt der gesetzliche Kündigungsschutz noch nicht greift. Dieser beginnt erst nach sechs Monaten.

Wer „rechtzeitig“ vor dem ersten Arbeitstags kündigt, der muss gar nicht erst an seinem neuen Arbeitsplatz erscheinen. Geht die Kündigung dagegen erst kurz vor knapp ein, dann kann der Arbeitgeber durchaus darauf bestehen, dass der Mitarbeiter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist am Arbeitsplatz erscheint. Sieht das Unternehmen jedoch keinen Mehrwert darin, dass der Mitarbeitende überhaupt kommt, dann ist ein Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Option. Dieser ist für das Unternehmen wichtig, damit es kein Gehalt für den nicht angetretenen Dienst zahlen muss.

Gut zu wissen ist darüber hinaus, dass Arbeitsverträge auch Vereinbarungen enthalten können, die eine Kündigung vor Arbeitsantritt von vornherein ausschließen. Gängige Klauseln sind:

  • eine Kündigungsbeschränkung: Mit dieser Klausel wird eine vorzeitige Kündigung von beiden Seiten vertraglich ausgeschlossen.
  • eine Vertragsstrafe: Wer trotz dieser Beschränkung kündigt und auch nicht bei der Arbeit erscheint, dem droht eine Vertragsstrafe. Diese darf sogar einem Brutto-Monatsgehalt entsprechen.

Mit Konsequenzen muss man zudem rechnen, wenn man ohne Kündigung einfach nicht am neuen Arbeitsplatz erscheint. In dem Fall darf der Arbeitgeber nicht nur eine fristlose Kündigung aussprechen, sondern gegebenenfalls auch Schadensersatz geltend machen. Als Beispiel: Eine bestimmte Arbeit, für die der Mitarbeiter explizit vorgesehen war, kann nun nicht erledigt werden. Dem Unternehmen entstehen dadurch finanzielle Einbußen.

Schlechtes Gewissen? Die moralische Seite

Auch wenn eine Kündigung vor dem ersten Arbeitstag rechtlich häufig möglich ist, gibt es da immer noch die moralische Seite. Denn jeder Angestellte wird sich darüber im Klaren sein, dass es nicht unbedingt die „feine englische Art“ ist, ein Unternehmen einfach im Regen stehen zu lassen. Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe ist es oft bitter, wenn bereits Zeit und Geld in den Bewerbungsprozess investiert wurden und dieser nach der Absage wieder komplett von vorn beginnen muss.

Bevor man vorschnell ein Kündigungsschreiben verfasst, lohnt es sich deshalb, nochmal kurz zu reflektieren: Schließlich wird man es sich mit großer Wahrscheinlichkeit mit dem Betrieb für alle Zeit verscherzen. Eine erneute Bewerbung dürfte (auch wenn diese vielleicht erst Jahre später erfolgt) eher nicht zum Erfolg führen. Zu bedenken ist auch, dass sich Unternehmen innerhalb einer Branche oder einer Region auch kennen und sich das eigene Fehlverhalten schnell rumsprechen könnte.

Wie also richtig handeln? Wägen Sie zunächst das Für und Wider genau ab. Vielleicht ist die Stelle ja doch die Richtige? Sinnvoll ist es auch, bereits im Bewerbungsprozess mit offenen Karten zu spielen und zu kommunizieren, dass man mehrere Gespräche und womöglich Angebote hat. Und sollte man letztlich doch zu dem Schluss kommen, dass eine Kündigung die beste Lösung ist, dann beweist eine persönliche Absage am Telefon auf jeden Fall eine Menge Mut. Wer jetzt gute Argumente auf den Tisch legt, der hat zumindest die Chance, etwas Verständnis zu erhalten.

Und andersrum: Was tun, wenn der Arbeitgeber mir vorzeitig kündigt?

Eine vorzeitige Kündigung kann andersherum natürlich auch vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Mögliche Gründe dafür können sein, dass ein anderer, besser geeigneter Bewerber zwischenzeitlich zugesagt hat oder sich die allgemeine betriebliche Lage schlechter entwickelt als angenommen.

Es gelten die gleichen Kündigungsfristen wie auf der Arbeitnehmerseite. Zu berücksichtigen ist allerdings die Tatsache, dass die Probezeit dazu dient, dem neuen Arbeitnehmer die Chance zu geben, sich in einem Unternehmen zu beweisen. Mit einer vorzeitigen Kündigung wird ihm diese Möglichkeit vorenthalten. Im Zweifel und vor Gericht könnte es für das Unternehmen daher schwierig werden, die Kündigung zu rechtfertigen.

Und der Bewerber? Nach der Kündigung dürfte der Schock erstmal groß sein, schließlich hat man mit großer Wahrscheinlichkeit seinen vorherigen Job bereits gekündigt und ist innerhalb weniger Tage direkt arbeitslos. In diesem Fall gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und die Jobsuche wieder neu zu aktivieren. Sie haben jetzt zudem einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, das im besten Fall direkt beantragt wird. Und auch wenn es vielleicht schwerfallen dürfte, auch beim alten Arbeitgeber kann sich durchaus die Nachfrage lohnen, ob man nicht doch bleiben kann – schließlich hat man nichts zu verlieren.

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Standardfloskeln

Standard-Floskeln im Schriftverkehr und wie es besser geht

In beinahe jeder E-Mail schleichen sie sich ein. Warum auch nicht? Andere verwenden sie schließlich auch, jeder versteht sie, sie erleichtern uns die Arbeit und nebenbei vermitteln sie noch das nötige Maß an Höflichkeit. Standard-Floskeln, à la „Anbei erhalten Sie“ haben aber auch ihre Schattenseiten: Sie sind langweilig, veraltet, manchmal sogar peinlich und meistens sogar komplett überflüssig. Das geht besser: Wir haben in diesem Ratgeber geschicktere Formulierungen und kreative Alternativen zu den häufigsten Floskeln im Schriftverkehr zusammengestellt.

Anbei erhalten Sie  – die langweiligen Standards neu formuliert

Dies sind typische Standardformulierungen, Floskeln, nichtssagende Redensarten und Phrasen in vielen E-Mails und Briefen, die man besser weglässt oder umformuliert. Hier praktische Infos und Tipps:

„Anbei erhalten Sie“
Um den Adressaten explizit darauf hinzuweisen, dass zum Anschreiben eine Anlage gehört, wird diese Floskel standardmäßig in vielen Briefen verwendet. Um zeitgemäß zu schreiben, lassen Sie den angestaubten Begriff aber besser weg. Gleiches gilt für Begriffe, wie „hiermit“, „mittels“, „gemäß“ oder „angesichts“.
Besser: „Heute erhalten Sie.“ oder „Die Rechnung finden Sie im Anhang.“

„Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung“
Haben Sie sich auch schon mal gefragt, was überhaupt eine Rückfrage ist? Gibt es auch eine Hinfrage? Die Bedeutung ändert sich nicht, wenn man das „Rück“ einfach weglässt. Und: „Jederzeit“ impliziert, dass man tatsächlich rund um die Uhr nur auf die Fragen der Kunden wartet. Ist das nicht der Fall, dann verwendet man das Wort in diesem Kontext lieber nicht.
Besser: „Haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich gerne.“ oder „Gerne antworten wir auf Ihre Fragen und sind erreichbar von 9 bis 17 Uhr.“

„Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Sie …“
Wer eine E-Mail schreibt, der teilt einer anderen Person automatisch etwas mit. Das muss nicht mehr extra erwähnt werden. Diese einleitende Standardfloskel hat daher definitiv keinen Mehrwert und darf einfach weglassen werden.
Besser: „Wir freuen uns, dass Sie …“, oder, „Vielen Dank für …“, „Gute Nachrichten: Sie haben …“

„Mit der Bitte um Kenntnisnahme“
Vor allem in offiziellen Behördenschreiben ist diese Formulierung zu finden. Da der Leser allein durch das Lesen den Inhalt zur Kenntnis nehmen wird, kann man sie ersatzlos streichen.

Bezugnehmend oder Bezüglich
Selbst im Beamtendeutsch ist dieser Begriff mittlerweile in die Jahre gekommen. Zwar kann es in der schriftlichen Korrespondenz durchaus sinnvoll sein, einen „Bezug“ herzustellen, dafür finden sich jedoch geschicktere und weniger gestelzte Formulierungen.
Besser: „Vielen Dank für Ihren Hinweis“ oder „In Ihrer Mail vom 1.3. weisen Sie uns darauf hin, …“

„Ich würde mich freuen“
Würde, könnte, hätte, sollte – der Konjunktiv soll Höflichkeit suggerieren, lässt den Schreiber aber auch automatisch unsicher wirken. Hier gilt es, lieber selbstbewusst zu formulieren.
Besser: „Ich freue mich über Ihre Antwort!“

„Ich erlaube mir“
Wäre diese Formulierung nicht bereits eine gängige Floskel, wir würden garantiert darüber stolpern. Der Absender erlaubt sich selbst etwas? Müsste es nicht streng genommen der Empfänger sein, der eine Erlaubnis ausspricht? Hier besteht definitiv Verbesserungsbedarf.
Besser: „Vielen Dank für Ihren Auftrag. Meine Arbeit berechne ich wie folgt.“

„Wir bitten um Beantwortung des Fragebogens bis …“
Substantive, die auf „-ung“ enden, wirken häufig steif und können gerne gegen ein entsprechendes Verb ausgetauscht werden. Weitere Beispiele: „Vorbereitung“, „Erledigung“ oder „Rechnung“. Hinzu kommt der unpersönliche Passiv. Es kommt beim Leser garantiert viel besser an, wenn er direkt mit „Sie“ oder „du“ angesprochen wird.
Besser: „Bitte beantworten Sie bis …“

„Leider ist es uns nicht möglich, Ihre Ware wie vereinbart zu liefern“
In vielen Mails findet man negative und verneinende Formulierungen. Sie können die Stimmung des Empfängers grundlegend beeinflussen und ihn sogar (zusätzlich) verärgern. Bleiben Sie daher lieber neutral. Je nach Kontext kann es sich auch lohnen, positive Formulierungen zu finden.
Besser: „In zwei Wochen liefern wir Ihnen die bestellte Ware.“ oder „Die Nachfrage hat uns überrannt. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass Sie Produkt XY bis zum 1.3. erhalten.“

„Wenn der Betrag nicht bis zum 1.3. eingegangen ist, sehen wir uns gezwungen …“
In Mahnschreiben findet man immer noch Sätze, wie diese. Der erhobene Zeigefinger und gar Drohungen haben in der modernen Korrespondenz jedoch nichts mehr verloren. Es gibt deutlich freundlichere und effektivere Möglichkeiten, eine Person auf etwas hinzuweisen.
Besser: „Überweisen Sie bitte den Betrag bis zum 1.3. Sie ersparen sich Aufwand, Ärger sowie hohe Mahngebühren.“ oder „Jetzt ist es höchste Zeit zu zahlen. Bitte überweisen Sie …“

„Sobald wir eine Klärung des Sachverhalts herbeigeführt haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung“
Gibt es ein Problem, das nicht direkt geklärt werden kann, dann findet man diese steife Formulierung häufig. Es darf hier auf jeden Fall weniger förmlich sein.
Besser: „Wir kümmern uns um Ihr Problem und melden uns bis spätestens zum 1.3. wieder bei Ihnen.“

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Unpünktlichkeit

Schon wieder zu spät? So klappt es (endlich) mit der Pünktlichkeit

Es gibt Menschen, die schaffen es scheinbar nie, pünktlich zu sein. Beginnt das Meeting um 15 Uhr, dann treffen sie mit Mühe und Not abgehetzt um 15.10 Uhr ein. Trotz Gleitzeitregelung sitzen sie immer erst in der allerletzten Minute, nicht selten auch später am Schreibtisch. Und bei privaten Verabredungen ist das akademische Viertel ohnehin gesetzt. Das muss jedoch nicht sein: Denn mit einfachen Tipps und einem anderen Zeitmanagement können selbst notorische Zuspätkommer lernen, pünktlich zu sein.

Warum Pünktlichkeit mehr ist als nur eine „Zier“

Pünktlichkeit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr – heißt es im Volksmund, an dem in dem Fall nur bedingt etwas dran ist. Denn auch wenn Unpünktlichkeit nicht direkt einem Weltuntergang gleichkommt, gibt es schon gute Argumente und Gründe, die dafür sprechen, rechtzeitig zur verabredeten Zeit zu einem Termin, zu einer Verabredung oder einfach zum Arbeitsbeginn zu erscheinen:

  • Respekt: Obwohl es meist nicht beabsichtigt ist, wirkt Unpünktlichkeit unhöflich und respektlos. Schließlich investieren andere Menschen ihre Zeit und müssen nun untätig warten.
  • Kosten: Im Arbeitsleben kann Unpünktlichkeit nicht nur Zeit, sondern auch Geld kosten. Vor allem bei Selbstständigen und Unternehmern ist es mehr als ärgerlich, wenn sie während dieser Wartezeit selbst nicht arbeiten können. Und auch der Zuspätkommer selbst hätte in der verlorenen Zeit bereits effektiv sein können.
  • Stimmung: Die Laune sinkt schnell bei allen Anwesenden, wenn sie längere Zeit auf eine Person warten müssen und ein Meeting deshalb erst später beginnt. Mit einer genervten Grundstimmung wird es dann schwierig, in der verbleibenden Zeit noch konzentriert zu arbeiten.
  • Souveränität: Wer zu spät kommt, steht schnell ungewollt im Mittelpunkt, wenn sich alle Blicke (mit leichtem Vorwurf) auf die Person richten und ihren Stresspegel ansteigen lassen. Für ein souveränes Auftreten ist Unpünktlichkeit daher absolut kontraproduktiv.

Die Konsequenzen am Arbeitsplatz für Zuspätkommer

Um überhaupt zu spät kommen zu können, muss es natürlich klare Arbeitszeitregelungen im Betrieb geben. Diese sind entweder in einem Tarif- oder im Arbeitsvertrag festgehalten, können aber auch mündlich vom Chef ausgesprochen werden. An diese vorgegebenen Zeiten, dazu gehören auch die Gleitzeitregelungen, haben sich die Angestellten zu halten. Wer ausnahmsweise mal einige Minuten später am Arbeitsplatz sitzt als gefordert, der muss natürlich noch keine Konsequenzen befürchten. Anders sieht es bei Menschen aus, die notorisch zu spät am Arbeitsplatz erscheinen: Der Vorgesetzte kann sie im wiederholten Fall abmahnen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Arbeitnehmer fahrlässig gehandelt hat – ein Stau auf der Autobahn, der vorher bekannt war, oder ein Streik im öffentlichen Nahverkehr zählen definitiv dazu, ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit dagegen nicht. Werden mehrere dieser Abmahnungen ausgesprochen, dann ist im schlimmsten Fall sogar eine verhaltensbedingte Kündigung möglich.

Ab sofort pünktlich sein – mit diesen Tipps klappt es

Mit dem einfachen guten Vorsatz „Ab morgen bin ich pünktlicher“ ist es meist nicht getan. Etwas Eigeninitiative, ein Umdenken und eine gewisse Veränderung des eigenen Verhaltens sowie bekannter Routinen sind schon nötig, um künftig Verspätungen zu vermeiden – und von allen Seiten Pluspunkte zu sammeln. Diese Tipps unterstützen bei einem guten Zeitmanagement:

Realistische Einschätzung
Menschen, die regelmäßig zu spät kommen, neigen dazu, den Zeitaufwand bestimmter Aufgaben und Tätigkeiten falsch einzuschätzen. Wer beispielsweise für die morgendliche Zeit im Bad zehn Minuten einplant, de facto aber mindestens 20 Minuten dort verbringt, kann seinem eigenen Zeitplan in der Folge ja nur hinterherhinken. In dem Fall lohnt es sich, an zwei bis drei Tagen alle wiederkehrenden Tätigkeiten und Routinen mit der Stoppuhr zu messen und die tatsächliche Zeit zu notieren.

Zeitpuffer
Wer im wahrsten Wortsinn minutiös plant, der steht vor einem Problem, wenn plötzlich etwas Unvorhergesehenes dazwischenkommt. Das kann ein verspäteter Bus sei, eine lange Schlange im Supermarkt oder der Platzregen, der ein Wechseln der Kleidung notwendig macht. Planen Sie aus diesem Grund immer auch die Eventualitäten ein und kalkulieren Sie mit einem gewissen Zeitpuffer.

Nichts dazwischenschieben
Wer nach dem Motto „Noch schnell…“ die eine oder andere Aufgabe in den Zeitplan einbaut, kann sich schnell verzetteln. Denn am Ende nimmt das Ausräumen der Spülmaschine, das Hinausbringen des Mülls oder die Vereinbarung eines Arzttermins doch mehr Zeit als gedacht in Anspruch. Spontane „Noch schnell“-Aufgaben haben in einem Zeitplan deshalb nichts zu suchen.

Vorbereitung
Zeitstress lässt sich mit einer guten Vorbereitung von vornherein vermeiden. Wer beispielsweise pünktlich zu einer Verabredung kommen möchte, informiert sich bereits im Vorwege über die Abfahrtszeiten des Busses oder über die Parkmöglichkeiten vor Ort. Um es morgens rechtzeitig zur Arbeit zu schaffen, kann es zudem hilfreich sein, bereits am Vorabend die Kleidung rauszulegen und die Arbeitstasche zu packen.

Vorausschauende Planung
Für ein gutes Zeitmanagement lohnt es sich zudem, grundsätzlich vorausschauend zu denken und zu planen. Auf diese Weise lassen sich stressige Situationen von vornherein vermeiden. Wer beispielsweise sein Auto bereits dann mit Sprit versorgt, bevor der Tank leer ist und ein Geschenk zum Geburtstag nicht erst am Tag der großen Feier kauft, der schaltet mögliche Hürden präventiv aus und hat mehr Zeit, um pünktlich zu sein.

Ablenkungen vermeiden
Eine typische Unpünktlichkeitsfalle ist das Handy. Denn ein Anruf schafft es schnell, den eigentlichen Zeitplan durcheinanderzubringen, sofern man zu höflich ist, um den Anrufer zu vertrösten oder abzuwimmeln. Wer Probleme mit der Pünktlichkeit hat, der nimmt den Anruf bei Zeitdruck lieber erst gar nicht an und ignoriert auch WhatsApp, SMS und E-Mails.

Uhr vorstellen
Mit diesem kleinen Trick lässt sich die Psyche austricksen: Stellen Sie die Uhr doch einfach zehn Minuten vor und orientieren sich immer genau an dieser Uhrzeit – denn so sind Sie trotz Unpünktlichkeit immer noch pünktlich.

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Private Krankenversicherung

Sonderbehandlung beim Arzt: Lohnt sich der Wechsel in die private Krankenversicherung?

Künftig keine langen Wartezeiten mehr, eine bevorzugte medizinische Behandlung und höhere Erstattungen für den Zahnersatz? Wer privat versichert ist, profitiert von einigen Vorzügen. Doch nicht für jeden gesetzlich Versicherten steht die private Krankenversicherung offen und auch nicht immer ist sie die beste Wahl. Dieser Ratgeber zeigt die wesentlichen Vor- und Nachteile eines privaten Krankenversicherungsschutzes auf.

Strenge Voraussetzungen: Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen?

Bevor Arbeitnehmer ernsthaft Überlegungen anstellen, nicht länger Mitglied in einer sozialstaatlichen Einrichtung, sondern Kunde bei einem privaten Unternehmen zu sein, lohnt sich zunächst ein genauer Blick auf die Aufnahmekriterien der privaten Krankenversicherung.

Vor allem für Angestellte sind diese streng. Denn nur wer eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet – diese beträgt 66.000 Euro brutto (Stand: 2023) – kommt überhaupt erst in die engere Auswahl. Da es sich um ein privates Unternehmen handelt, hat dieses auch das Recht, Kunden abzulehnen (Ausnahme Basistarif). Möglich ist das zum Beispiel bei Vorerkrankungen, die durch Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag angegeben werden müssen. Anders sieht es bei Selbstständigen und Beamten aus. Diese haben die Möglichkeit, sich unabhängig von ihrem Einkommen privat zu versichern.

Zu einem möglichen Wechsel gehört unbedingt eine vorausschauende Planung: Denn wer einmal privat versichert ist, für den gestaltet sich der Weg zurück in die Gesetzliche als schwierig, teilweise sogar unmöglich. Schlecht sieht es vor allem für Personen aus, die älter als 55 Jahre alt sind und/oder mehr als 66.000 Euro verdienen.

Die Aufnahmekriterien im Überblick:

gesetzliche Krankenkasse: private Krankenversicherung:
Versicherungsschutz ist grundsätzlich für alle Bürger offen,
wer nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig versichern
Versicherungspflichtgrenze von 66.000 Euro für Angestellte,
frei für Selbstständige und Beamte,
mögliche Ablehnung bei Vorerkrankungen
Wechsel der Krankenkasse jederzeit möglich Wechsel der Krankenversicherung nur bedingt möglich,
teilweise höhere Risikozuschläge,

Weg zurück in die Gesetzliche schwierig

Beiträge sparen? Welche Versicherung ist günstiger?

Während private Krankenversicherer ihre Beiträge individuell kalkulieren, gibt es bei den Krankenkassen klare gesetzliche Vorgaben. So gilt der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen für alle Versicherten. Hinzu kommt ein individuell von den Krankenkassen festgelegter Zusatzbeitrag, der 2023 im Durchschnitt 1,6 Prozent beträgt. Arbeitnehmende und Rentner teilen sich den Beitrag jeweils mit dem Arbeitgeber beziehungsweise dem Rentenversicherungsträger.

Ob dagegen der Beitrag bei der privaten Krankenversicherung günstiger oder teurer ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab –nicht jedoch vom eigenen Einkommen. Relevant ist dagegen der Leistungsumfang. Bedeutet: Je mehr Leistungen versichert sind, desto höher fallen auch die Beiträge aus.

Grundsätzlich können junge, gesunde und berufstätige Menschen jedoch mit vergleichsweise niedrigen Beiträgen rechnen. Wer bei Versicherungsschluss schon etwas älter ist und bereits eine medizinische „Vorgeschichte“ hat, für den rechnet sich ein Wechsel häufig jedoch nicht mehr. Zu beachten ist zudem, dass sich die Beiträge im Alter bis auf das Dreifache erhöhen können.

Wer Kinder hat, sollte zudem genau hinschauen: In der privaten Krankenversicherung fällt für jedes Kind sowie für den Ehepartner ohne eigenes Einkommen ein eigener Beitrag an – bei den Krankenkassen sind Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert.

Die Beiträge im Vergleich:

gesetzliche Krankenkasse: private Krankenversicherung:
einheitlicher Beitragssatz abhängig vom Einkommen
14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag von circa 1,6 Prozent
jeweils die Hälfte vom Arbeitnehmer zu zahlen
individueller Beitrag abhängig von Alter, Vorerkrankungen und Leistungen
beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartner jede versicherte Person zahlt eigenen Beitrag
Beitragserhöhungen nur bei gesetzlichen Anpassungen Erhöhung des Beitrags mit zunehmendem Alter

Der wichtige Wechselgrund: Sind die Leistungen für Privatversicherte höher?

Wie auch der Beitrag ist der Leistungsumfang bei allen Krankenkassen gesetzlich geregelt und einheitlich. Lediglich bei den Zusatzleistungen gibt es kleinere Unterschiede. Im Vergleich dazu können Privatversicherte selbst entscheiden, welche medizinischen Leistungen ihr Tarif haben soll. Je nach Umfang können das auch besondere Leistungen, wie eine Chefarztbehandlung, hohe Erstattungen für Zahnersatz oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus sein.

Anders als bei den klar budgetierten Leistungen der Krankenkassen gibt es hier auch (fast) keine Ausgabengrenzen bei den Behandlungen – das mag auch ein Grund sein, warum Privatpatienten bei den Ärzten gerne gesehen sind und teilweise sogar bevorzugt behandelt werden. Ein weiterer Pluspunkt der Privaten: Einmal zugesicherte Leistungen bleiben während der gesamten Versicherungsdauer bestehen und können (im Gegensatz zum Krankenkassenschutz) nicht geändert werden.

Bei einigen Leistungen punkten aber auch die Krankenkassen. Das ist zum Beispiel bei der häuslichen Krankenpflege sowie bei Psychotherapien der Fall. Wer sich weitere Leistungen wünscht, kann darüber hinaus eine private Zusatzversicherung in verschiedenen Bereichen, zum Beispiel Zahn, Hilfsmittel oder Krankenhaus, abschließen.

In die Waagschale sollte zudem das für die Versicherten einfache Abrechnungssystem geworfen werden. Behandlungen und Medikamente werden bargeldlos und unkompliziert über die Versichertenkarte abgerechnet. Dagegen müssen Privatversicherte erst einmal in Vorleistung treten: Sie zahlen direkt an den Arzt und reichen die Rechnung dann zur Erstattung beim Versicherer ein. Bei diesem Vorgehen kann es durchaus vorkommen, dass sich die Zahlungen auch mal verzögern, Erstattungen gekürzt oder im Zweifel Rechnungen gar nicht gezahlt werden (da die in Anspruch genommenen Leistungen vielleicht gar nicht versichert sind).

Die Leistungen im Vergleich:

gesetzliche Krankenkasse: private Krankenversicherung:
einheitlicher Leistungskatalog individuelle Leistungen je nach Art und Umfang des Tarifs
klar budgetierte Leistungen, Pauschalbetrag für Ärzte individuelle Abrechnung nach Behandlung und Patient
Leistungen können sich ändern Leistungsumfang bleibt bestehen
einfache Abrechnung über Versicherungskarte Rechnungsstellung durch Arzt, Versicherte treten in Vorleistung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Wechsel in die private Krankenversicherung immer gut überlegt sein will und sich auch nur unter bestimmten Voraussetzungen lohnt. Aus finanziellen Gründen sind Personen mit Kindern, Vorerkrankungen und in einem höheren Alter gut beraten, ihren gesetzlichen Versicherungsschutz lieber zu behalten.

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Notfallgroschen

Notgroschen: So hoch sollte der eigene Geldpuffer sein

Die Anzahlung für den nächsten Sommerurlaub ist gerade erst überwiesen und das teure Business-Outfit hängt noch kauffrisch im Kleiderschrank, da quittiert die Waschmaschine ihren Dienst und eine unerwartete Steuernachzahlung flattert auch ins Haus. Wie gut, wenn es jetzt einen Notgroschen gibt …

Für den Fall der Fälle: Was ist überhaupt ein Notgroschen?

Die Bezeichnung mag zwar etwas antiquiert daherkommen – denn Groschen gibt es in Deutschland als Zahlungsmittel schon längst nicht mehr – dennoch spricht man auch heute noch von einem Notgroschen, wenn man Geld zur Seite legt, um darauf im Bedarfsfall zurückgreifen zu können. Dieser Geldpuffer, auch eiserne Reserve genannt, soll sicherstellen, in Notfällen direkt liquide zu sein, ohne das Konto überziehen, sich Geld leihen oder einen Kredit aufnehmen zu müssen. Da es sich bei dem Notfallgroschen um zusätzliches Geld handelt, können die laufenden Lebenshaltungskosten weiter gedeckt werden, sodass finanzielle Engpässe und Schulden gar nicht erst entstehen.

Mögliche Situationen, in denen dieses zusätzliche Geld benötigt wird, können zum Beispiel sein:

  • der Verlust des Arbeitsplatzes
  • die Inflation und steigende Preise
  • berufliche und finanzielle Fehlentscheidungen
  • gesundheitliche Probleme und Krankheiten
  • der Ausfall von wichtigen Haushaltsgeräten, wie Waschmaschine oder Kühlschrank
  • Schäden an der Wohnung, am Haus oder am Pkw
  • Familienzuwachs oder Pflegebedürftigkeit von Angehörigen
  • Trennung vom Partner

Nicht verwendet werden sollte die Geldreserve dagegen für die Finanzierung einer Urlaubsreise, für größere Anschaffungen, wie beispielsweise Möbel, für Reparaturen, die planbar sind, sowie für alle weiteren Dinge, die nicht unter die Rubrik Notfall fallen.

Genug in petto: Wie hoch sollte der Geldpuffer sein?

Der „Groschen“ im Namen mag etwas irreführend sein. Denn schließlich geht es nicht darum, ein paar Cents mehr im Portemonnaie zu haben. Selbst bei einem begrenzten Budget sollte der Notgroschen eine höhere, mindestens vierstellige Summe sein. Als allgemeiner Richtwert werden zwei bis drei Monatsgehälter empfohlen. Die optimale Höhe lässt sich jedoch nicht pauschalisieren, schließlich gibt es mehrere beeinflussende Faktoren, wie

  • die Höhe der monatlichen Ausgaben
  • die Anzahl der Familienmitglieder
  • die eigene Bereitschaft, Abstriche beim bisherigen Lebensstandard zu machen
  • der finanzielle familiäre Background
  • die Art der Beschäftigung (Arbeitnehmer, Selbstständig, Beamter)
  • das individuelle Risiko, einen Notgroschen zu benötigen

Während alleinstehende Beamte sich weniger Gedanken um eine Reserve machen müssen, ist bei Familien mit mehreren Kindern, bei Alleinerziehenden sowie auch bei Selbstständigen eine realistische Kalkulation unbedingt empfehlenswert. Hier sind sechs Monatsgehälter in petto für den Fall der Fälle durchaus sinnvoll.

Richtig angespart: Wie baue ich die Geldreserve auf?

Von jetzt auf gleich mal eben mehrere tausend Euro aus dem Ärmel zu schütteln, ist für die wenigsten Menschen machbar. Um eine „anständige“ Rücklage aufbauen zu können, benötigt es in der Regel etwas Zeit. Ziel sollte dabei sein, den Notgroschen in vorab festgelegter Höhe nach ein bis zwei Jahren, spätestens aber nach drei Jahren angespart zu haben. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

fixen Betrag sparen: Monat für Monat wird eine vorab festgelegte und entbehrliche Summe zur Seite gelegt. Je nach Höhe des Einkommens und der Ausgaben können das zwischen 100 und 500 Euro sein.
variable Summen sparen: Alternativ kann man auch einfach am Ende des Monats das noch vorhandene Geld dem Notgroschen zugutekommen lassen. Vielleicht entnehmen Sie auch einfach regelmäßig aus dem Portemonnaie das schwere Münzgeld und stecken es ins Sparschwein?
Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien sowie Steuernachzahlungen sind ein deutliches Plus auf der Haben-Seite und ein klarer Fall für den Notgroschen.
Geldgeschenke: Auch wenn Geldgeschenke eigentlich dazu dienen, sich etwas außer der Reihe zu gönnen, darf der ein oder andere Euro auch gerne der eisernen Reserve zugeführt werden.

Tipp: Partner können natürlich gemeinschaftlich einen Geldpuffer aufbauen. Für alle Eventualitäten des Lebens (zum Beispiel eine Trennung und Scheidung) ist es aber durchaus sinnvoll, sich immer selbst etwas Geld auf die hohe Kante zu legen.

Unters Kopfkissen? Wohin mit Notgroschen?

Definitiv keine gute Idee ist es, die Geldreserve als Bargeld zu Hause zu bunkern. Bei einem Einbruch, einem Brand oder einem anderen Schadensszenario wäre das Geld nämlich für immer verloren. Ideal ist dagegen ein Konto bei der Bank.

Als vorteilhaft erweist es sich, den Notfallgroschen vom restlichen Geld deutlich zu trennen. Dementsprechend ist davon abzuraten, es einfach auf dem Girokonto mit dem regelmäßigen Zahlungsverkehr zu belassen. Einen optimalen Platz findet der Geldpuffer daher auf einem separaten Tagesgeldkonto. Das Risiko ist hier gering, das zurückgelegte Geld einfach auszugeben. Man erhält sogar (wenn auch geringe) Zinsen und ein Zugriff ist jederzeit möglich. Praktisch ist es, wenn gleich zu Beginn des Monats eine festgelegte Summe per Dauerauftrag vom Giro- auf das Sparkonto überwiesen wird.

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Beschwerdemanagement

Souverän mit Beschwerden umgehen: 7 Tipps, um Kunden zu halten

Verteidigung und Angriff sind nicht immer die besten Optionen. Vor allem bei Beschwerden und Reklamationen von Kunden gibt es deutliche effektivere Lösungen, von der alle Seiten profitieren. Dieser Ratgeber gibt wichtige Tipps, um souverän und erfolgreich mit Beschwerden umzugehen.

Darum ist ein gutes Beschwerdemanagement wichtig

Ein gutes Beschwerdemanagement gehört heute zu einem wesentlichen Bestandteil der Kundenbindung. Es dient vor allem dazu, Kunden zu halten und den guten Ruf des Unternehmens zu schützen. Schließlich spricht es sich im digitalen Zeitalter in den sozialen Medien und auf Bewertungsplattformen schnell herum, wenn es gute Gründe für Beschwerden – und andersherum auch für Weiterempfehlungen gibt. Dabei neigen unzufriedene und aufgebrachte Menschen sehr schnell dazu, ihre Missstimmung mit anderen zu teilen und publik zu machen. Dementsprechend wichtig sollte der „richtige“ Umgang mit Beschwerden sein – ganz gleich, ob es sich um ein defektes Produkt, eine verspätete Lieferung, eine Preiserhöhung oder um eine langsame Bearbeitung handelt.

Hilfreiche Tipps für die Kundenbindung

Neben kundenfreundlichen Serviceleistungen, wie beispielsweise eine gut erreichbare Hotline ohne lange Wartezeiten oder entsprechende Online-Formulare, spielen vor allem die Menschen und das persönliche Gespräch mit den Kunden eine wichtige Rolle im Umgang mit Beschwerden. Hier die wichtigsten Verhaltenstipps, um einen kühlen Kopf zu bewahren und aufgebrachte Kunden zu besänftigen.

Freundlich bleiben
Das oberste Gebot bei jeder Kundenbeschwerde lautet, immer nett und freundlich zu bleiben. Selbst wenn verärgerte Menschen sich lautstark Luft machen und ihren Unmut äußern, sind Sie ruhig und besonnen. Wichtig ist es dabei, den Vorwurf nicht persönlich zu nehmen und stets auf der Sachebene zu bleiben.

Zuhören
Natürlich sollte die Person die Gelegenheit bekommen, ihre Situation zu schildern und die Problematik darzustellen. Daher heißt es zunächst einmal zuzuhören. Kurze Äußerungen, wie „Ja“ oder „Das verstehe ich“, signalisieren, dass sie aktiv dabei sind. Bestenfalls machen Sie sich zudem Notizen. Unnötige Nachfragen lassen sich so vermeiden.

Nachfragen
Um den Sachverhalt und vor allem die Ursache und die Auswirkungen zu verstehen, benötigen Sie alle Informationen. Das kann bedeuten, an der einen oder anderen Stelle auch mal nachzufragen. Denn nur dann, wenn das Problem erkannt und verstanden wird, kann es auch eine Lösung geben.

Verständnis
Jeder Mensch mag es, wenn man Verständnis für seine Situation hat und ihn ernst nimmt. Mit empathischen Sätzen, wie „Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie sich aufregen“, oder „Das ist wirklich unglücklich gelaufen. Für mich ist es nachvollziehbar, dass Sie aufgebracht sind“, nehmen Sie Kunden direkt den Wind aus den Segeln. Menschen, die sich zuvor noch lautstark geäußert haben, werden wahrscheinlich spätestens jetzt ihren Ton mäßigen.

Entschuldigung/Bedauern
Eine Entschuldigung ist nicht immer angebracht, aber auf jeden Fall bei einem berechtigten Vorwurf sinnvoll, wenn vonseiten des Unternehmens etwas schiefgelaufen ist. Auch wenn Sie nicht persönlich die Schuld trifft, können Sie stellvertretend eine entsprechende Formulierung („Ich entschuldige mich dafür.“) finden. Ein absolutes No-Go wäre es jedoch, einen Kollegen oder eine Abteilung vor dem Kunden an den Pranger zu stellen. Liegt die Verantwortung nicht beim Unternehmen, können Sie aber zumindest Ihr Bedauern ausdrücken, ohne dabei einen Fehler einzugestehen.

keine Verteidigung
Auch wenn es meist unsere erste Reaktion ist, der größte Fehler wäre es nun, in eine Verteidigungshaltung zu gehen und sich zu rechtfertigen. Selbst wenn man selbst im Recht ist, hat es letztlich keinen Mehrwert, die verärgerte Person nochmal explizit darauf hinzuweisen. Daher: Die Meinung des Kunden muss gar nicht erst hinterfragt werden.

Lösungen finden
Die Zufriedenheit eines Kunden hängt im Wesentlichen davon an, ob eine Lösung für sein Problem gefunden wird. Bestenfalls schütteln Sie direkt einen Vorschlag aus dem Ärmel, der die Person besänftigt und sie zufriedenstellt. Und auch wenn der Kunde im Unrecht ist, zahlt sich Kulanz in vielen Fällen unter dem Strich durchaus aus.

Sollte es nicht sofort eine Lösung geben, dann kommunizieren Sie jedoch deutlich, dass Sie sich kümmern oder das Anliegen weitergeben. Seien Sie dabei verbindlich und erklären falls nötig, warum die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

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Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz: So viel dürfen Beschäftigte arbeiten

Dass die reguläre Arbeitszeit in Deutschland pro Tag acht Stunden bei einem Vollzeitjob beträgt und nur bestimmte Berufsgruppen am Sonntag arbeiten dürfen, sind für die wenigsten Menschen überraschende News. Wenn es um das Thema Arbeitszeiten geht, sind im Arbeitszeitgesetz aber noch viel mehr Regelungen zu finden – für Arbeitnehmer lohnt sich ein genauerer Blick.

Die Arbeitszeiten am Tag, in der Woche und im Jahr

Zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer legt das Arbeitszeitgesetz, kurz ArbZG, klar definiert die maximalen Arbeitszeiten vor:

  • Pro Werktag sind bei einer Vollzeitstelle acht Stunden zulässig. Die Pausen sind dabei nicht eingerechnet.
  • Eine Erhöhung der Arbeitszeit auf zehn Stunden täglich ist in Ausnahmefällen erlaubt, allerdings muss ein Ausgleich in den folgenden Tagen stattfinden. Der Durchschnitt der täglichen Arbeitszeit darf in einem Zeitraum von einem halben Jahr dabei die acht Stunden aber nicht überschreiten.
  • Pro Woche erlaubt das Gesetz maximal 48 Stunden Arbeitszeit (der Samstag gilt als Werktag).
  • Im Jahr dürfen Beschäftigte höchstens 48 Wochen arbeiten, da sie einen Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub haben.
  • Auch bei mehreren Jobs darf die Grenze von 48 Stunden pro Woche in der Summe nicht überschritten werden.
  • Minderjährige dürften gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz nicht länger als 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
  • Nach sechs Stunden Arbeit ist eine Pause von 30 Minuten erforderlich. Bei mehr als neun Stunden fallen 45 Minuten Auszeit an. Selbst dann, wenn ein Arbeitnehmer die Pause nicht in Anspruch nimmt, wird sie ihm automatisch abgezogen.
  • Eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen Arbeitsende und -beginn ist einzuhalten. Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst gelten nicht als Ruhezeit.

Sonntag – der heilige Ruhetag?

Tatsächlich ist es nach wie vor so, dass Arbeitnehmende weder an Sonntagen noch an Feiertagen arbeiten müssen. Hier gibt es aber Ausnahmen: Diese gelten zum Beispiel für das Personal von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Tankstellen, Restaurants, Theatern und Museen. Angestellte, die am Sonntag arbeiten, dürfen die maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden ebenfalls nicht überschreiten und haben dementsprechend einen anderen Tag in der Woche frei. Und: Ihnen stehen zudem mindestens 15 freie Sonntage pro Jahr zu.

Das Arbeitsschutzgesetz – einheitliche Regelung für alle?

Ausnahmen bestätigen auch in diesem Fall die Regel. Auch wenn das Gesetz für die meisten Arbeitnehmer gilt, sind einige Berufsgruppen davon jedoch ausgenommen. Das sind:

  • leitende Angestellte im öffentlichen Dienst
  • leitende Angestellte in Unternehmen sowie Chefärzte
  • Arbeitnehmende, die andere Personen pflegen, erziehen oder betreuen und mit ihnen zusammen wohnen
  • Angestellte in Kirchen und Religionsgemeinschaften

Arbeitsweg, Dienstreise & Bereitschaft – was gehört zur Arbeitszeit?

Um die Arbeitszeit messen zu können, muss natürlich eindeutig klar sein, was überhaupt zur Arbeitszeit gehört und was nicht. Auch hier gibt das Arbeitszeitgesetz klare Regelungen vor:

  • Arbeitsweg: Der Weg zur Arbeit gilt nicht als Arbeitszeit. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der direkte Weg von beziehungsweise zu einem Kunden führt.
  • Dienstreisen: Meist gilt der Fahrtweg während einer dienstlichen Reise als Arbeitszeit, vor allem dann, wenn man mit dem eigenen Pkw anreist. Eine Zugfahrt hingegen ist nur dann Reisezeit, wenn man währenddessen auch arbeitet. Bei Auslandsreisen werden Hin- und Rückreise komplett als Arbeitszeit angerechnet.
  • Umkleiden: Sofern eine bestimmte Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, gilt das An- und auch Ausziehen dieser definitiv als Arbeitszeit.
  • Arbeitsbereitschaft: Auch wenn am Arbeitsplatz einmal nichts zu tun ist, muss diese Zeit in vollem Umfang bezahlt werden, da der Beschäftigte schließlich jederzeit aktiv werden könnte. Ein Beispiel: Der Verkäufer in einem Geschäft, der aufgrund fehlender Kundschaft nichts zu tun hat, muss mit keinen Abzügen rechnen.
  • Bereitschaftsdienst: Wer für den Fall der Fälle am Arbeitsplatz außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit direkt verfügbar ist, kann sich diese Bereitschaft anrechnen lassen. Da sich diese Person in dieser Zeit jedoch (in einem separaten Raum) entspannen kann, wird der Bereitschaftsdienst geringer vergütet.
  • Rufbereitschaft: Beschäftigte können sich hierbei zu Hause aufhalten, müssen jedoch telefonisch erreichbar sein und im Bedarfsfall auch an den Arbeitsplatz kommen. Als Arbeitszeit lässt sich hierbei lediglich die tatsächlich geleistete Arbeit (inklusive der Fahrtzeiten) anrechnen.

Was tun, wenn die Zeiten nicht eingehalten werden?

Auch im eigenen Interesse sollten sich Arbeitnehmer an die geltenden Zeiten halten. Gefragt sind aber auch die Arbeitgeber, die darauf achten sollten, dass ihre Beschäftigten nicht zu viel und zu lange arbeiten: Wer seine Mitarbeitenden mehr als zehn Stunden täglich arbeiten lässt, begeht sogar eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldstrafe rechnen. Arbeitnehmende haben in diesem Fall sogar das Recht, ihre Arbeit zu verweigern.

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Vaterschaftsurlaub

Zwei Wochen frei fürs Kind – alles Wichtige rund um den Vaterschaftsurlaub

Mussten frisch gebackene Väter bislang wertvolle Urlaubstage einreichen, wenn sie in den ersten Lebenswochen Zeit mit ihrem Kind verbringen wollten, haben Sie künftig einen gesetzlichen Anspruch auf freie Tage direkt nach der Geburt. Denn ab 2024 gibt es den Vaterschaftsurlaub.

Der rechtliche Rahmen: Das ändert sich für Väter

Während Mütter einen gesetzlich verankerten Anspruch auf den Mutterschutz haben und sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ihres eigenen Kindes von ihrer Arbeit freigestellt sind, gingen die Väter bislang (fast) leer aus. Die meisten Unternehmen gewähren in der Regel lediglich einen Tag Sonderurlaub bei der Geburt. Wer mehr Tage freihaben möchte, der musste bislang dafür einen Teil seines Jahresurlaubs nehmen – und darauf hoffen, dass der Arbeitgeber diesen auch genehmigt.

Mit dem Vaterschaftsurlaub besteht für Väter beziehungsweise das andere Elternteil künftig ein Anspruch auf zwei Wochen (zehn Arbeitstage) bezahlten Urlaub unabhängig vom bestehenden Urlaub. Eine entsprechende Regelung soll im Mutterschutzgesetz festgehalten werden.

Die rechtliche Grundlage für den Vaterschaftsurlaub ist in der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (von 2019) zu finden. Deutschland setzt die Regelung dabei vergleichsweise spät um, da diese eigentlich bereits seit Mitte 2022 für alle Mitgliedsländer verpflichtend ist.

Vaterschaftsurlaub und Elternzeit: Das sind die Unterschiede

Die Möglichkeit, mit dem Kind in den ersten Lebenswochen viel Zeit zu verbringen, haben Väter auch jetzt schon in Form der Elternzeit. Bis zu drei Jahre können beide Elternteile zusammen nehmen. Relevant ist jedoch die Höhe der Vergütung in dieser Zeit: So besteht ein Anspruch auf 12 Monate Elterngeld beziehungsweise sogar 14 Monate, wenn sowohl Mutter als auch Vater die Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Höhe dieser staatlichen Leistung beträgt jedoch maximal 67 Prozent des vorherigen Nettogehalts. Wer 24 beziehungsweise 28 Monate vom Elterngeld profitieren will, erhält monatlich die Hälfte der Bezüge.

Anders beim Vaterschaftsurlaub: Geplant ist eine ähnliche Regelung wie beim Mutterschaftsgeld: Die Krankenkasse zahlt hierbei einen Betrag von 13 Euro pro Tag und der Arbeitgeber den „Rest“ bis zum Erreichen des bisherigen Nettoverdienstes.

Wer darf den Urlaub nehmen? Die Bedingungen

Einen Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub werden künftig alle abhängig Beschäftigten in Deutschland haben, deren Partner ein Kind geboren hat. Der Familienstand spielt dabei keine Rolle. Es ist zudem nicht relevant, ob es sich um einen Voll- oder Teilzeitjob oder sogar „nur“ um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Da diese besondere Form des Urlaubs dazu gedacht ist, Zeit mit dem eigenen Kind zu verbringen und die Beziehung zum Nachwuchs zu stärken, ist es jedoch nicht zulässig, während dieser Zeit einer anderen beruflichen Beschäftigung nachzugehen.

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Lücken Lebenslauf

Lücken im Lebenslauf: So sind sie kein Problem mehr

Wie erkläre ich meine berufliche Auszeit vor drei Jahren? Und was mache ich mit der viermonatigen Arbeitslosigkeit nach einer Kündigung? Zeiten ohne berufliche Beschäftigung stellen Bewerber schnell vor eine Herausforderung. Wie man mit Lücken im Lebenslauf umgeht und sie sogar vermeidet, erklären wir in diesem Ratgeber.

Welche Lücken müssen überhaupt rein in die Bewerbung?

Wer sich bei einem Jobwechsel einen zweiwöchigen Urlaub zwischendurch gönnt, der muss diesen natürlich nicht im Lebenslauf erwähnen. Grundsätzlich ist die Rede von einer Lücke, wenn man mehr als zwei, maximal drei Monate nicht beruflich tätig war und sich in dieser Zeit auch nicht weitergebildet hat. Um Skepsis und Nachfragen zu vermeiden, kann es empfehlenswert sein, die zeitlichen Lücken im Lebenslauf aufzuführen. Tatsächlich sehen es einige Personaler aber heute nicht mehr so streng, wenn eine vierteljährige Pause auch mal unerwähnt bleibt. Es kann im Gegenteil sogar sein, dass eine strenge Auflistung sämtlicher Daten pedantisch und übertrieben perfektionistisch wirkt. Wie wichtig der lückenlose Auflistung des beruflichen Werdegangs ist, hängt dabei vom Unternehmen, der Branche, dem Job und nicht zuletzt auch von der Person ab, die die Bewerbung liest – sodass es schwierig ist, eine pauschale Empfehlung auszusprechen. Grundsätzlich gilt aber: Längere Pausen sind immer anzugeben und mehrere Auszeiten dürfen nicht alle unerwähnt bleiben.

Bedeutet eine längere Lücke das Aus?

Kam noch bis vor zehn oder 15 Jahren ein Sabbatical oder eine berufliche Neuorientierung nicht unbedingt gut in einer Bewerbung für einen Job an, haben Lücken, wie diese, heute an Dramatik verloren und sind längst kein Ausschlussgrund mehr. Die wenigsten Menschen haben einen perfekten beruflichen Lebenslauf. Pausen und Unterbrechungen stoßen (je nach Grund) daher häufig sogar auf Verständnis und können sogar positiv für die Entwicklung der Persönlichkeit gedeutet werden.

Die häufigsten Gründe für eine Lücke

Warum die eigene Vita nicht lückenlos mit Stationen der beruflichen Laufbahn gefüllt ist, kann verschiedene Gründe haben. Die häufigsten sind:

  • Arbeitslosigkeit
  • Studienwechsel
  • Elternzeit
  • Krankheit
  • die Pflege von Angehörigen
  • Sabbatical / persönliche Auszeit
  • Auslandsaufenthalt
  • Warten auf einen Studienplatz

Während die Begründung „Elternzeit“ oder „Pflege von Angehörigen“ in der Regel selbsterklärend und nachvollziehbar ist, sollte vor allem beim Thema Arbeitslosigkeit auf die passende Formulierung geachtet werden. „Aktive Arbeitssuche“, „Berufliche Neuorientierung“ und „Bewerbungsphase“ hören sich schließlich nach einer deutlich engagierteren und motivierteren Person an, als wenn diese einfach nur „arbeitslos“ ist. Noch besser kann eine Präzisierung ankommen, zum Beispiel: „Neuorientierung im Bereich Architektur“ oder „Aktive Arbeitssuche für das Berufsbild Bauingenieur“.

Erklärungen anbringen: Ist das sinnvoll und notwendig?

Grundsätzlich reicht es vollkommen aus, den Grund für die Lücke zu nennen – und selbst das ist natürlich nicht vorgeschrieben. Wer jedoch ausschließlich „Auszeit aus privaten Gründen“ schreibt, regt zu Spekulationen an, die meist nicht zugunsten des Bewerbers ausfallen.

Wer möchte, kann in wenigen Worten aber eine Erklärung abliefern. Sinnvoll ist das natürlich nur, wenn diese den Bewerber nicht in einem schlechteren Licht dastehen lässt. Bei Arbeitslosigkeit sind zwei bis drei erklärende Worte lohnenswert, wenn es nachvollziehbare Gründe dafür gibt, wie ein coronabedingter Stellenabbau oder ein privater Umzug. Für den Lebenslauf irrelevant ist es jedoch, ob Sie eine Arbeitsstelle selbst gekündigt haben oder ob Ihnen gekündigt wurde.

Weitere Beispiele: Bei einer freiwilligen Auszeit liest es sich gleich viel besser, wenn man diese mit dem Schreiben eines Buches verbracht hat (und nicht auf wilden Partynächten). Die Art einer Erkrankung kann dann angegeben werden, wenn sie nur einmalig auftritt, nicht ansteckend und vor allem komplett ausgeheilt ist.

Lücken vermeiden und überbrücken

Um vor allem die ungünstigen Lücken gar nicht erst entstehen zu lassen und eine bessere Formulierung als „Arbeitssuche“ in den Lebenslauf schreiben zu können, ist es unbedingt empfehlenswert, während dieser Zeit nicht komplett untätig zu sein. Sie können sie beispielsweise nutzen für

  • eine Umschulung oder Weiterbildung
  • soziales Engagement
  • eine berufliche Neuorientierung
  • Sprachkurse (zum Beispiel im Ausland)
  • Praktika

Natürlich dürfen Sie diese Tätigkeiten als tolle Lückenfüller dann auch gerne im Lebenslauf erwähnen.

Tricksen und schummeln? Lieber nicht

Eine beliebte „Methode“, Lücken einfach unter den Tisch fallen zu lassen, ist der Wegfall der Monatsangaben bei der Auflistung der einzelnen Stationen. Wer beispielsweise schreibt: „2014-2017: Key Account Manager, IBM und 2017-2019: Kundenmanager, Herold AG“, der unterschlägt einfach, dass er von Februar bis November 2017 arbeitslos war. Bewerber sind jedoch gut beraten, das lieber nicht zu tun. Denn Personaler kennen den Trick nur zu gut und werden direkt hellhörig, wenn sie lediglich Jahreszahlen lesen. Ausnahme: Bei der schulischen Laufbahn dürfen die Monate getrost weggelassen werden.

Ebenfalls wenig hilfreich ist es, keinen tabellarischen Lebenslauf, sondern lediglich ein ausführliches Qualifikationsprofil in der Bewerbung abzugeben. Sie können sicher sein, dass Sie spätestens im Bewerbungsgespräch die Karten auf den Tisch legen müssen – wenn Sie überhaupt eingeladen werden.

Ein absolutes No-Go ist es, die Lücken mit Lügen zu füllen, indem man beispielsweise eine Anstellung einfach um einige Monate verlängert oder eine Fortbildung dazu mogelt, die es nie gegeben hat. Spätestens bei einem Blick in das Arbeitszeugnis oder einen Qualifikationsnachweis fällt die Lüge auf und katapultiert einen Bewerber direkt ins Aus.

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Wochenende

Der Feierabend am Freitag: Tipps zum entspannten Start ins Wochenende

Nach einer anstrengenden Arbeitswoche mit zig Terminen, mehreren Teammeetings und der Abarbeitung von langen To-do-Listen wartet nun ein Wochenende zur Erholung und zum Abschalten. Doch das ist bei einem stressigen und arbeitsintensiven Job manchmal leichter gesagt als getan. Um entspannt ins Wochenende starten zu können, haben wir praktische Tipps für einen gelungenen Wochenausklang.

Keine wichtigen Termine

Sofern es möglich ist, werden wichtige Termine auf die Zeit von Montag bis Donnerstag gelegt. Am Freitag kosten diese nicht nur zu viel Zeit, sondern sie bringen in der Regel weitere Aufgaben mit sich. Bei vielen Menschen baut dies Druck auf, was dazu führt, am Wochenende nicht richtig abschalten zu können.

Nachbereitung und Vorarbeit

Am letzten Arbeitstag der Woche ziehen Sie eine kurze Bilanz und führen sich vor Augen (oder notieren sogar schriftlich), was alles geschafft wurde. Eine Kontrolle der To-do-Liste ist jetzt zudem ratsam. Vorteilhaft ist es natürlich, am Ende der Woche die wichtigsten Aufgaben bereits erledigt zu haben und diese nicht als Ballast mit in die nächste Woche zu schleppen. Das klappt natürlich nicht immer: Unerledigtes schreiben Sie direkt in die Aufgabenliste für die Folgewoche, sodass Sie dies zumindest gedanklich aus dem Kopf löschen können. Ist noch Zeit, spricht nichts dagegen, wenn am Freitag auch schon vorbereitende Aufgaben für die nächste Woche erledigt werden.

Schreibtisch aufräumen

Der Freitag ist zudem der ideale Tag, um am Arbeitsplatz für Ordnung zu sorgen. Ein aufgeräumter Schreibtisch kann auch zu Entspannung und mehr Ausgeglichenheit beitragen. In die Kategorie Ordnung gehört jetzt auch die meist unbeliebte Ablage sowie das Aufräumen des E-Mail-Postfachs. Der positive Nebeneffekt: Wer dies einmal wöchentlich erledigt, steht am Ende nicht vor einem riesigen Berg Arbeit.

Zeit für Reflexionen

Der Wochenabschluss bietet zudem eine gute Gelegenheit, die Arbeitswoche und die eigene Arbeitsleistung kurz zu reflektieren: Was lief gut und was weniger? Gab es Konflikte? Konnte ich überzeugen? Möglicher Ballast sollte jetzt am besten noch aus dem Weg geräumt beziehungsweise aus der Welt geschafft werden. Unter Umständen ist auch noch Zeit für ein kurzes, klärendes Gespräch mit einem Kollegen oder der Führungskraft.

Einen Übergang einbauen

Vom Büro direkt auf die Couch oder gar auf die große Party? Nicht jedem gelingt das Abschalten auf Knopfdruck. Damit sich der Übergang etwas fließender gestaltet, könnten Sie beispielsweise den Arbeitsweg zum Runterkommen nutzen. Vielleicht bietet sich sogar die Gelegenheit, zu Fuß nach Hause zu gehen oder das Fahrrad zu nutzen? Oder man nimmt sich die Zeit für einen Spaziergang an der frischen Luft, um den Kopf freizubekommen.

Die Mitarbeitenden richtig verabschieden

Wer als Führungskraft für einen oder mehrere Mitarbeitende verantwortlich ist, kann jetzt zudem dazu beitragen, dass auch diese einen guten Start ins Wochenende haben. Eine wertschätzende Verabschiedung, wie „Sie haben gute Arbeit geleistet“ oder „Vielen Dank für Ihren Einsatz“ können jetzt genau richtig sein. Wenn sich die Gelegenheit bietet, lässt sich die Arbeitswoche auch nochmal gemeinsam Revue passieren, zum Beispiel in einem kurzen Teammeeting.

Früher Feierabend machen

Während ein Großteil der Vollzeitbeschäftigten in der Woche von Montag bis Donnerstag zwischen 16 und 18 Uhr den Griffel fallen lässt, machen viele Beschäftigte am Freitag deutlich früher Feierabend – und zwar bereits um 14 oder 15 Uhr. Und wer bereits so früh gehen kann, hat natürlich auch mehr Zeit, sich auf das Wochenende einzustimmen.

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Fasching Firma

Fasching in der Firma – kleiner Jecken-Knigge fürs Büro

Helau und Alaaf! Spätestens an Weiberfastnacht bricht das Karnevalsfieber in vielen Regionen Deutschlands aus. Während in Hamburg und Berlin normal weitergearbeitet wird, herrscht in Köln, Düsseldorf, Mainz und weiteren Städten bis zum Rosenmontag der Feier-Ausnahmezustand. Die Narrenfreiheit muss jedoch nicht unbedingt am Arbeitsplatz gelten. Was ist erlaubt und was sollte man lieber sein lassen?

Gibt es ein Faschingsgesetz?

Als Clown verkleidet zur Arbeit kommen? Am Arbeitsplatz Sekt trinken? Das Büro mit Konfetti und Luftschlangen schmücken? Ob all diese Dinge möglich sind, ist nicht allgemeingültig festgehalten. Das Arbeitsrecht gibt keine spezielle Regelung während die Karnevalszeit vor. Dementsprechend gelten die üblichen Regeln am Arbeitsplatz. Grundsätzlich hängt es aber vom Arbeitgeber ab, was Mitarbeiter während der „jecken Tage“ am Arbeitsplatz machen dürfen und was eben auch nicht. Eine große Rolle spielt hier vor allem die Region: In einer Faschingshochburg drückt der Chef wahrscheinlich eher mal ein Auge zu als jener in einer karnevalsfreien Stadt.

Jecken-Knigge: Das sollten Arbeitnehmer jetzt beachten

Verkleidung

Neben der Region spielt auch die Branche eine Rolle, wenn es um eine Kostümierung geht. Während in Büroräumen ohne Kundenkontakt grundsätzlich nichts gegen ein lustiges Kostüm spricht, kommt dieses bei Bankangestellten wahrscheinlich weniger gut an. Wer unsicher ist, wie der Arbeitgeber dazu steht, fragt im Vorwege lieber nach. Ein absolutes No-Go ist es jedoch, eine spezielle Arbeitsschutzkleidung gegen ein Cowboy- oder Donald Trump-Kostüm einzutauschen – das wäre auch aus Gründen des Arbeitsschutzes gar nicht erlaubt.

Und andersherum: Darf der Chef seine Angestellten dazu zwingen, ein Papphütchen aufzusetzen? Mit einer entsprechenden Begründung und bei berechtigtem Interesse kann er durchaus anweisen, eine bestimmte Betriebskleidung, in dem Fall eine Verkleidung, zu tragen. Diese darf jedoch nicht gegen das Persönlichkeitsrecht des Angestellten verstoßen und ihn beispielsweise erniedrigen oder bloßstellen.

Alkohol

Alkohol am Arbeitsplatz wird in den meisten Unternehmen über die Betriebsordnung komplett untersagt. Dementsprechend ist Alkohol auch während der Faschingszeit ein heikles Thema, das unbedingt immer vorher abgesprochen werden muss. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert sogar eine Abmahnung. Getrunken werden sollte zudem immer nur in Maßen. Denn wer nach übermäßigem Alkoholgenuss nicht mehr weiß, was er tut, eventuell sogar ausfallend, beleidigend oder aufdringlich wird, kann nicht nur seinen Job nicht mehr vernünftig erledigen, sondern sich auch eine Menge Ärger einhandeln.

Dekoration

Konfetti, Luftschlangen und Kamelle gehören zum Karneval und Fasching unbedingt dazu – am Arbeitsplatz sind sie jedoch nicht zwingend gern gesehen. Natürlich besteht auch im Hinblick auf die Dekoration die gute Möglichkeit, dass der Chef sein Okay gibt, selbstverständlich ist das aber nicht. Nicht erlaubt sind Konfetti und Co. zudem in allen sensiblen Bereichen, wo bestimmte Sicherheitsbestimmungen gelten.

Urlaub

Wer gerne ausgelassen feiert und die fünfte Jahreszeit dafür als guten Anlass nimmt, der reicht an den Haupttagen am besten Urlaub ein. So lassen sich mögliche Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber von vornherein vermeiden. Ein Anspruch auf freie Tage besteht jedoch nicht. Sollte der Chef keinen Urlaub gewähren, dann ist es die schlechteste Idee, sich krankzumelden und dennoch munter zu feiern. Wer dabei erwischt wird, dem droht infolge der Arbeitsverweigerung mit Täuschung sogar die Kündigung.

Krawatte abschneiden

Auch wenn es in vielen Gegenden an Weiberfastnacht zur guten Tradition gehört, den Männern die Krawatte abzuschneiden, bewegen Sie sich hier auf dünnem Eis. Denn wer dies ungefragt tut, beschädigt das Eigentum einer anderen Person und wird unter Umständen sogar mit einer Schadensersatzforderung konfrontiert.

Bützchen/Küsschen verteilen

Auch hier ist mittlerweile Vorsicht geboten. Denn wer kein Karnevalist ist, könnte ein überschwängliches Küsschen auf die Wange auch als sexuelle Nötigung empfinden. Deshalb gilt: Zumindest im Büro werden nur Bützchen an diejenigen verteilt, die man gut kennt und bei denen man sicher weiß, dass sie den Spaß mitmachen.

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Redeangst

Redeangst überwinden– hilfreiche Tipps, um souverän in Meetings aufzutreten

Feuchte Hände, ein rasender Puls und innere Anspannung – diese Symptome kennen viele Menschen nur zu gut, wenn sie vor anderen Menschen reden sollen. Das muss nicht gleich der große Vortrag vor Publikum sein, auch im Meeting kann es durchaus schwerfallen, frei zu sprechen. Damit die Redeangst nicht zum Karrierekiller wird, haben wir wichtige Tipps zusammengefasst, um in der Besprechung souverän aufzutreten.

Nicht alleine mit der Redeangst sein

Auch wenn es sich wahrscheinlich im konkreten Moment nicht so anfühlt, sollte man sich dennoch vor Augen führen, dass man mit einer Redeangst nicht alleine dasteht: Tatsächlich gehört sie sogar zu den häufigsten Ängsten überhaupt, fast die Hälfte der Bevölkerung teilt sie. Viele Menschen werden daher nachvollziehen können, wie Sie sich fühlen, wenn Sie vor anderen Menschen sprechen müssen. Wer sich das bewusst macht, reduziert seinen Stress meist bereits zu einem guten Teil.

Adrenalin abbauen

Wer nervös und angespannt ist, schüttet eine Menge Adrenalin aus. Die körperliche Alarmbereitschaft wäre für einen Kampf sicher gut, das Denken wird durch das Hormon jedoch beeinträchtigt. Mit etwas Bewegung lässt sich das Adrenalin schnell wieder abbauen. Dafür reicht es bereits aus, eine halbe Minute auf der Stelle zu hüpfen. Natürlich sollten Sie nicht mitten im Meeting auf und ab springen, aber vielleicht bietet sich die Gelegenheit, vorher an der frischen Luft überschüssige Energie loszuwerden.

Worst-Case-Szenario durchspielen

Was kann mir im schlimmsten Fall passieren? Diese Frage sollte sich jeder stellen, bevor er im Meeting das Wort hat und/oder etwas präsentieren soll. Denn ein Weltuntergang ist ein kleiner Stotterer oder ein fehlendes Wort garantiert nicht. Selbst dann, wenn den Kollegen oder Kunden der Vortrag nicht gefällt, bedeutet das in aller Regel nicht das Ende der Karriere.

An das (normale) Danach denken

Anstelle des Wort-Case-Szenarios ist es viel sinnvoller, an eine normale Alltagssituation zu denken, die im Anschluss an das Meeting geplant ist. Steht vielleicht das Mittagessen an? Muss man die Kinder aus der Kita abholen oder ist man abends mit Freunden verabredet? Indem man in den Normalmodus schaltet, lässt sich das Gehirn überlisten: Schließlich wird ihm so vermittelt, dass man nicht sterben muss, sondern danach noch etwas kommt. Die Folge: Die Nervosität sinkt.

Gut vorbereitet sein

Um die eigene Redeangst in den Griff zu bekommen, führt kein Weg an einer guten Vorbereitung vorbei. Überlegen Sie sich daher vorher, was Sie sagen wollen und halten dies schriftlich in Stichpunkten fest. Bestenfalls wird auch die Formulierung vorab geübt. Auf diese Weise lässt sich schnell erkennen, an welcher Stelle es möglicherweise noch hakt und man lieber etwas üben sollte. Fakt ist: Wer gut vorbereitet in eine Besprechung geht, ist in der Regel automatisch deutlich weniger nervös. Kurz vor dem Termin sollte es dann aber auch gut sein. Wer seinen Vortrag ein paar Minuten vorher nochmal komplett durchgeht, verstärkt meist nur die Nervosität. Was jetzt nicht sitzt, geht so kurzfristig auch nicht mehr in den Kopf hinein.

Selbstsicherheit vermitteln

Auch wenn das Herz noch so rasen und der Pulsschlag Alarm schlagen sollte, offensichtlich für die anderen Menschen sind die körperlichen Reaktionen in der Regel nicht. Man kann im Gegenteil mit einfachen Mitteln sogar noch einen Teil dazu beitragen, selbstbewusst zu wirken. Wer keine Nervosität ausstrahlen möchte, der sollte vor allem seine Hände im Griff haben. Bedeutet: nicht daran knibbeln und auch nicht mit Gegenständen spielen. Nehmen Sie zudem eine aufrechte Sitzhaltung ein, halten Sie Blickkontakt zu den Kollegen und vermeiden möglichst hektische Bewegungen. Wer jetzt noch denkt, dass die anderen einen gut finden, macht alles richtig.

Negative Glaubenssätze ausschalten

Ich vergesse bestimmt die Hälfte! Die anderen können das viel besser. Ich werde mich heute richtig blamieren! Negative Gedanken, wie diese, tragen nicht dazu bei, die Redeangst abzubauen. Im Gegenteil: Wer davon überzeugt ist, dass er es nicht schafft, scheitert viel eher als jemand, der mit einem gesunden Selbstvertrauen die Sache angeht. Sagen Sie sich daher: Ich schaffe das! Ich bin gut vorbereitet und werde die anderen heute von meinen Argumenten überzeugen!

Die Perfektion vergessen

Kein Mensch ist perfekt, das lernen wir schon im Kindesalter. Dementsprechend muss man es auch nicht bei einem Vortrag sein. Wenn man also plötzlich den Faden verliert oder eine Person mit dem falschen Namen anspricht, dann ist das allzu menschlich. Diese kleinen Fehler werden meist schnell verziehen, sie machen eine Person sogar sympathisch.

Nicht persönlich nehmen

Der Blick aus dem Fenster, ein verstohlener Gähner oder eine kleine Tuschelei – es kann durchaus vorkommen, dass einem die Zuhörenden nicht die gesamte Zeit ihre volle Aufmerksamkeit schenken. Bestenfalls ignorieren Sie dieses Verhalten einfach und sagen sich, dass es sich nicht gegen Sie persönlich richtet.

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Bewerbungsfoto

Bitte recht freundlich! Mit dem Bewerbungsfoto überzeugen

Mit einem guten Foto lassen sich viele Sympathiepunkte bei einer Bewerbung sammeln. Ein authentisches Lächeln, ein seriöses Auftreten und die richtige Körperhaltung können manchmal sogar schon fast die halbe Miete sein. Um mit dem eigenen Bewerbungsfoto zu überzeugen, gibt es jedoch einiges zu beachten. Wir haben die wichtigsten Tipps.

Vorweg gefragt: Gehört ein Foto zwingend zur Bewerbung dazu?

Tatsächlich darf kein Unternehmen ein Bewerbungsfoto verlangen – genauso wenig übrigens wie Angaben zum Geschlecht, Alter und Familienstand sowie zur Staats- und Religionsangehörigkeit. Dies ist im Gleichbehandlungsgesetz festgehalten. Bedeutet: Bewerber dürfen nicht benachteiligt behandelt werden, wenn sie kein Foto von sich mitschicken.

Während es zum Beispiel in den USA völlig normal ist, sich ohne Foto zu bewerben, stellt eine „gesichtslose“ Bewerbung in Deutschland noch eine Ausnahme dar. Recruiter stellen sich daher schnell die Frage nach dem Warum. Nicht selten wird dann im Netz recherchiert, wie die Person denn nun aussieht. Und nicht immer ist es für den Bewerber von Vorteil, wenn der Personaler jetzt die Privatfotos bei Facebook, Twitter und Co. findet. Außerdem sollte man sich vor Augen führen, dass ein gutes Bewerbungsfoto auch einen guten Eindruck machen und dem Bewerber sogar Pluspunkte einbringen kann.

So sollte es aussehen – das perfekte Bewerbungsfoto

Mit dem Ziel, bereits auf den ersten Blick zu punkten und somit die Erfolgsaussichten für eine Stelle zu erhöhen, sollte das ideale Bewerbungsfoto einige Kriterien erfüllen. Denn auch wenn es scheinbar nur ein kleines Foto ist, verrät es doch mehr über die Person als man zunächst annehmen mag: Es zeigt beispielsweise, wie viel Mühe sich der Bewerber mit dem Foto gegeben hat, ob er Wert auf sein Äußeres legt und ob er sympathisch wirkt.

Hier die wichtigsten Tipps:

  • Aktualität: Ein Bewerbungsfoto ist maximal ein bis zwei Jahre alt und entspricht unbedingt dem tatsächlichen Aussehen des Bewerbers. Wer sich beispielsweise mit langen, blonden Haaren bewirbt, erscheint lieber nicht mit einem schwarzen Kurzhaarschnitt zum Vorstellungsgespräch.
  • Bildausschnitt: Im Fokus des Bildes steht der Kopf des Bewerbers. Für die klassische Bewerbung ist deshalb eine Portraitaufnahme empfehlenswert, bei der der Ausschnitt etwas unterhalb der Schultern endet. Je nach Job und Branche spricht heute aber (vor allem in jungen Unternehmen und bei kreativen Berufen) auch nichts gegen ein Foto bis zur Brust oder sogar ein Halbkörperfoto. Seien Sie sich aber darüber bewusst, dass Sie so noch mehr von sich preisgeben. Es ist daher wichtig, auf die Körperhaltung und -sprache zu achten.
  • Blickwinkel: Ein gutes Bewerbungsfoto zeichnet sich durch eine Aufnahme des Fotografen auf Augenhöhe aus. Schaut der Bewerber hinab, dann wirkt das schnell überheblich. Andersherum entsteht der Eindruck der Unterwürfigkeit, wenn das Foto von oben auf den Bewerber hinunter aufgenommen wird.
  • Hintergrund: Für die klassische Bewerbung darf es gerne ein schlichter, unauffälliger und nicht zu dunkler Hintergrund in Weiß, Grau oder in einem hellen Blau sein. Idealerweise passt der Background zur Kleidung und bildet einen harmonischen Kontrast. Um Fotos das gewisse Extra zu geben, ist es heute aber durchaus erlaubt, auch einen „echten“ Hintergrund, wie Mauern, (Glas-)Wände oder sogar Bäume, zu wählen. Damit der Blick des Betrachters jedoch nicht abgelenkt wird, verschwimmt der Hintergrund, während die Person in den Fokus gerückt wird.
  • Outfit: Welche Kleidung die optimale Wahl ist, hängt im Wesentlichen vom Unternehmen und der Branche ab. Während es für einen Job in einer Bank oder bei einer Versicherung unbedingt klassisch-elegant sein sollte, ist in der Werbeagentur durchaus auch ein legerer Look erlaubt. Immer richtig bei einem Bewerbungsfoto liegen Frauen mit einer schlichten Bluse und Männer mit einem Hemd. Hierbei ist unbedingt auf eine gute Passform zu achten. Unschöne Knickfalten sind ein No-Go genauso wie zu weit aufgeknöpfte oder kurzärmelige Blusen und Hemden.
  • Styling: Grundsätzlich fahren Sie nach dem Motto „Weniger ist mehr“ gut. Dementsprechend geht dezente Zurückhaltung definitiv vor einem auffälligen Styling. So sollten die Haare zwar gepflegt und frisch gewaschen sein, eine allzu aufwendige Frisur wirkt dagegen übertrieben und gezwungen gewollt. Wer lange Haare hat, kann diese sowohl offen als auch zusammentragen. Nicht immer gut kommt jedoch ein Dreitagebart bei Männern an. Ein alltagstaugliches Make-up darf es bei Frauen durchaus sein, auch um Glanz und fettige Stellen auf der Haut zu kaschieren. Wenig Pluspunkte sammelt man dagegen mit knalligem Lippenstift und allzu auffällig geschminkten Augen. Schminken Sie sich daher so, als würden Sie zur Arbeit gehen und nicht auf die nächste Party. Ähnliches gilt für den Schmuck: Gegen ein bis zwei dezente Schmuckstücke ist nichts einzuwenden, mehr sollten es aber definitiv nicht sein.
  • Körperhaltung & Gesichtsausdruck: Eine wichtige Regel beim Bewerbungsfoto lautet, die Augen und den Blick direkt auf den Betrachter zu richten. Gezeigt wird die Person dabei entweder frontal oder im Halbprofil. Wer etwas mehr Körper zeigt, achtet darauf, nicht zu abweisend zu wirken. Verschränkte Arme sind daher unbedingt zu vermeiden. Ob man besser im Sitzen oder Stehen fotografiert wird, von rechts oder links, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt vielmehr vom jeweiligen Typ und dem eigenen Geschmack ab. Um offen und sympathisch rüberzukommen, ist ein Lächeln ein wichtiger Standard eines jeden Bewerbungsfotos. Wer dabei noch Zähne zeigt, macht alles richtig. Achten Sie jedoch darauf, dass das Lächeln nicht eingefroren wirkt. Das kann schnell passieren, wenn man bereits mehrere Versuche hinter sich hat.
  • Bearbeitung: Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn das Bild im Nachhinein ein wenig bearbeitet wird und man beispielsweise mit Lichteffekten spielt. Auch ein Schwarz-Weiß-Bild ist durchaus erlaubt. Dagegen gehört eine künstliche „Aufhübschung“ zu einem absoluten No-Go. Wer beispielsweise die eine oder andere Falte hat, belässt diese auf dem Bild auch genau dort. Es ist zudem unbedingt davon abzuraten, die Lippen voller zu machen oder die Augen größer – zeigen Sie sich so, wie Sie auch tatsächlich aussehen.
  • Qualität: Ein Selfie oder ein spontaner Schnappschuss sind als Bewerbungsfoto gänzlich ungeeignet, auch wenn man sich darauf selbst gut gefällt. Im Idealfall investieren Sie lieber etwas Geld in einen professionellen Fotografen, der ein qualitativ hochwertiges Foto in guter Auflösung aufnimmt und zudem einen geschulten Blick für ein perfektes Bewerbungsfoto im Hinblick auf die genannten Aspekte hat.

Der optimale Platz für das Foto

Und wohin kommt das passende Bewerbungsfoto nun? Klassisch findet es seinen Platz auf dem Lebenslauf in der rechten oberen Ecke neben den allgemeinen Angaben zur Person. Gibt es ein Deckblatt, dann kann es auch dort platziert werden.

Standardformate der Fotos sind dabei 4,5 x 6 cm, 5 x 7 cm sowie 6 x 9 cm, eine Richtlinie gibt es hierbei jedoch nicht. Deckblatt-Fotos können auch etwas größer sein. Ein Bewerbungsfoto hat zudem immer ein Hochformat und überschreitet bei digitalen Bewerbungen eine Dateigröße von 2 MB nicht.

Während man ein Bild bei einer Online-Bewerbung einfach in das Dokument einbaut, haben Sie bei der klassischen Bewerbung im Papierformat die Wahl, ob man das Foto manuell aufklebt oder lieber in der Datei abspeichert und dann mit ausdruckt. Bei letzterer Variante ist ein guter Drucker natürlich eine wichtige Voraussetzung. Was gar nicht geht, ist ein Anheften des Fotos mit einer Büroklammer oder mit einer Heftklammer an das Papier.

Urheber des Titelbildes: grinvalds/ 123RF Standard-Bild