Sich beruflich neu zu orientieren, ist kein Tabu und schon gar kein Verbrechen. Trotzdem fühlt sich die Bewerbung bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis oft wie ein kleiner Balanceakt an. Schließlich soll der aktuelle Arbeitgeber nicht unbedingt als Erster davon erfahren, am liebsten sogar gar nicht. Genau an diesem Punkt kommt der Sperrvermerk ins Spiel.
Was ist ein Sperrvermerk – und wo taucht er sonst auf?
Ein Sperrvermerk ist ein Hinweis, dass bestimmte Informationen vertraulich behandelt und nicht weitergegeben werden sollen. Er ist kein exklusives Element von Bewerbungen, sondern wird auch in anderen Kontexten, etwa bei Gutachten, internen Dokumenten oder sensiblen Unternehmensunterlagen, genutzt. Bei Bekanntmachungen und Pressemitteilungen gelten Sperrvermerke teilweise nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Häufige Formulierungen lauten schlicht „Vertraulich“ oder „Bitte nicht weitergeben“.
Wichtig ist jedoch: Ein Sperrvermerk ist grundsätzlich nicht rechtlich bindend. Er stellt daher keine verbindliche Vorschrift dar, sondern eine klare Bitte beziehungsweise ein wichtiges Signal. In der Praxis wird er meist ernst genommen, da er den Umgang mit sensiblen Informationen bewusst macht.
Was bedeutet der Sperrvermerk konkret in der Bewerbung?
In Bewerbungen erfüllt der Sperrvermerk eine sehr konkrete Aufgabe: Er soll verhindern, dass Informationen über die Bewerbung – direkt oder indirekt – beim aktuellen Arbeitgeber landen. Gerade in Branchen mit engen Netzwerken oder persönlichen Kontakten kann das eine reale Sorge sein.
Der Sperrvermerk signalisiert Personalverantwortlichen, dass besondere Diskretion gefragt ist. Das betrifft vor allem:
- die interne Weitergabe der Bewerbung
- Rückfragen bei aktuellen oder ehemaligen Arbeitgebern
- die Nutzung von Kontaktdaten
Auch wenn Unternehmen ohnehin zum Datenschutz verpflichtet sind, setzt der Sperrvermerk einen zusätzlichen Fokus auf die individuelle Situation der Bewerbenden.
Wann ist ein Sperrvermerk sinnvoll?
Ein Sperrvermerk lohnt sich vor allem bei Bewerbungen aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus. In solchen Fällen besteht ein nachvollziehbares Interesse daran, dass die Wechselabsicht nicht bekannt wird.
Typische Einsatzsituationen sind:
- die diskrete Jobsuche neben einer bestehenden Anstellung
- Positionen mit hoher Sichtbarkeit oder Verantwortung
- Branchen, in denen sich Unternehmen und Personen gut kennen
Weniger relevant ist der Sperrvermerk dagegen bei Berufseinsteigern ohne bestehendes Arbeitsverhältnis oder bei offenen Wechseln, die bereits kommuniziert sind.
Wie lässt sich ein Sperrvermerk passend formulieren?
Die Formulierung des Sperrvermerks sollte sachlich, klar und professionell sein. Ziel ist es, den Wunsch nach Vertraulichkeit deutlich zu machen, ohne dabei misstrauisch oder übertrieben zu wirken.
Bewährte Varianten sind:
- „Ich bitte um eine vertrauliche Behandlung meiner Bewerbung.“
- „Bitte vertraulich behandeln: Meine Bewerbung als…“
- „Bitte behandeln Sie meine Unterlagen diskret und geben Sie diese nicht ohne meine Zustimmung weiter.“
- „Da ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich um besondere Vertraulichkeit.“
Für die Platzierung gibt es verschiedene Optionen. Ist es besonders wichtig, steht der Sperrvermerk bereits im Betreff. Alternativ können Sie ihn auch ans Ende des Anschreibens setzen. Eine weitere Option ist, einen kurzen, abschließenden Hinweis im Lebenslauf zu platzieren.
Welche praktischen Tipps helfen zusätzlich?
Nicht immer reicht ein Sperrvermerk allein aus, um eine maximale Verschwiegenheit sicherzustellen. Ergänzend oder alternativ lohnt sich ein bewusster Umgang mit den eigenen Angaben und Kontaktdaten.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Der aktuelle Arbeitgeber muss im Lebenslauf nicht zwingend namentlich auftauchen, wenn sich dadurch Rückschlüsse vermeiden lassen.
- Eine private E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer, unter der der Bewerber außerhalb der Arbeitszeiten erreichbar ist, schaffen zusätzliche Sicherheit.
- Gespräche sollten möglichst so terminiert werden, dass sie nicht in Konflikt mit der aktuellen Tätigkeit geraten („Ich bin täglich ab 17 Uhr unter der folgenden Telefonnummer zu erreichen“).
- Bei Referenzen kann es sinnvoll sein, zunächst auf Kontakte aus dem aktuellen Unternehmen zu verzichten.
Urheber des Titelbildes: jackf / 123RF Standard-Bild
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