Rueckkehr ins Buero

Zurück ins Büro? Die Debatte um die Präsenzpflicht

Viele große Unternehmen möchten ihre Mitarbeitenden wieder häufiger im Büro sehen – nicht nur in Deutschland. Wie eine Studie des Immobilien-Beratungsunternehmens JLL zeigt, haben weltweit 33 Prozent der Unternehmen eine Anwesenheitspflicht eingeführt. Weitere 27 Prozent könnten sich eine solche Pflicht zumindest vorstellen.

Welche Vorteile sehen Betriebe in der Präsenzarbeit? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten? Das und mehr erfahren Sie in diesem Beitrag.

Unternehmen weltweit fordern die Rückkehr ins Büro

Der JLL-Studie zufolge erwarten rund 87 Prozent der befragten Unternehmen, dass ihre Beschäftigten wenigstens von Zeit zu Zeit im Betrieb präsent sind. Immer mehr Unternehmen ziehen es demnach auch in Erwägung, Beschäftigte für ihre Präsenz zu belohnen, etwa durch finanzielle Anreize, bevorzugte Aufgaben oder Beförderungen.

Welche Vorteile sehen Unternehmen in der Präsenzarbeit?

Eine groß angelegte Homeoffice-Studie vom Future of Work Lab an der Universität Konstanz, durchgeführt seit März 2020, kommt zu einem ähnlichen Ergebnis wie die JLL-Erhebung: Führungskräfte, Vorstände und Geschäftsführer wünschen sich nach der Corona-Pandemie wieder mehr Präsenzarbeit.

Wie die Konstanzer Studienautoren erklären, ist in der deutschen Arbeitskultur die Gleichsetzung von Präsenz mit Produktivität stark verankert. Führungskräfte gehen also davon aus, dass Beschäftigte im Büro konzentrierter und produktiver arbeiten.

Weiterhin drücke der Wunsch nach einer Präsenzpflicht die Angst vor einem Kontrollverlust aus. Das zeige sich vor allem dort, wo Führungskräfte nur wenig Vertrauen in ihre Mitarbeitenden haben.

Homeoffice oder Präsenzpflicht – rechtliche Rahmenbedingungen

Ein Rechtsanspruch auf die Arbeit im Homeoffice besteht in Deutschland nicht. Wer zu Hause arbeiten möchte, kann diesen Wunsch an seinen Arbeitgeber herantragen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können dann eine Betriebsvereinbarung für die sogenannte mobile Arbeit treffen. Der Arbeitgeber ist aber nicht dazu verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nachzukommen.

Aus der Politik gibt es immer wieder die Forderung, den Anspruch auf mobile Arbeit gesetzlich zu regeln. Sowohl Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) als auch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) haben sich für ein Recht auf Homeoffice ausgesprochen. Umgesetzt wurde dies aber noch nicht.

Präsenzpflicht nur in einem Fünftel der deutschen Unternehmen

In der öffentlichen Debatte wirkt es derzeit so, als würde sich die Präsenzpflicht in deutschen Unternehmen durchsetzen. Die Realität sieht jedoch etwas anders aus, wie die Konstanzer Homeoffice-Studie darlegt. Aktuelle Studienbefragungen aus dem April 2024 unter 1.023 Teilnehmern zeigen, dass nur 22 Prozent der Unternehmen in Deutschland tatsächlich eine Präsenzpflicht eingeführt haben.

Der JLL-Studie zufolge hat sich stattdessen in vielen deutschen Großstädten die Hybridarbeit etabliert: Drei bis vier Tage in der Woche arbeiten die Beschäftigten im Büro, den Rest der Zeit im Homeoffice. Weltweit entscheidet sich etwa die Hälfte der Befragten für diese Lösung.

Auch in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart verbrachten Beschäftigte im Juli und August 2023 durchschnittlich drei Tage pro Woche im Büro. Der Anteil derjenigen, die gar nicht oder maximal zwei Tage pro Woche im Büro arbeiten, lag im ersten Halbjahr 2023 bei rund 20 Prozent. Im ersten Halbjahr 2022 waren es noch mehr als 40 Prozent.

Präsenzpflicht führt häufiger zu Belastungssymptomen

Viele Arbeitnehmer schätzen es durchaus, Zeit im Büro zu verbringen und dort Kontakte mit den Kollegen zu pflegen. Fragen und Probleme lassen sich von Angesicht zu Angesicht oft schneller klären als über digitale Kommunikationsmittel.

Dennoch: In der Konstanzer Studie berichten Beschäftigte aus Firmen mit Präsenzpflicht wesentlich häufiger von Gesundheitsproblemen wie Belastungs- und Erschöpfungssymptomen als andere Arbeitnehmer. Gleichzeitig stellen sie kaum eine Leistungssteigerung fest.

Mitarbeitenden zumindest teilweise die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen, kann die Motivation steigern und sich dadurch für Unternehmen als vorteilhaft erweisen.

Zeiterfassungssystem

Zeiterfassungssysteme für Unternehmen

Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland Pflicht. Die elektronische Zeiterfassung bietet gegenüber den altbekannten Stundenzetteln wesentliche Vorteile für Mitarbeitende, Führungskräfte und die Personalabteilung.

Hier erfahren Sie, welche Anforderungen diese Systeme erfüllen müssen und was Sie bei der Auswahl beachten sollten.

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Bereits im Jahr 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil die flächendeckende Arbeitszeiterfassung in der gesamten EU gefordert. In einem Beschluss vom 13. September 2022 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) fest, dass auch Unternehmen in Deutschland die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzeichnen müssen (Az. 1 ABR 22/21).

Für Unternehmen bedeutet das BAG-Urteil eine große Umstellung. Bis zum Urteilsspruch verpflichtete sie das Arbeitszeitgesetz nämlich nur dazu, die über die vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit zu dokumentieren (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Wie eine Studie von CLBO Groß & Cie aus dem Jahr 2019 zeigt, führte die Hälfte der befragten deutschen Unternehmen zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Arbeitszeiterfassung für ihre Mitarbeitenden durch.

Nach dem BAG-Urteil müssen Arbeitgeber ein System einführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit aufgezeichnet werden kann. Noch gibt es keine Vorgaben, in welcher Form diese Dokumentation zu erfolgen hat.

Ein Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums von April 2023 sieht allerdings vor, dass Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit am selben Tag elektronisch erfasst werden müssen. Die Verantwortung für die korrekte Aufzeichnung liegt beim Arbeitgeber. Beschäftigte sollen außerdem das Recht erhalten, die aufgezeichneten Stunden einzusehen.

Zeit sparen mit elektronischer Arbeitszeiterfassung

Die elektronische Zeiterfassung bringt viele Vorteile mit sich. Sie reduziert den Arbeitsaufwand für die Personalabteilung, ist weniger fehleranfällig als die handschriftliche Aufzeichnung und lässt sich dank cloudbasierter digitaler Systeme auch von Mitarbeitenden im Homeoffice nutzen.

Basis für die elektronische Zeiterfassung bildet meist ein Terminal, das sich auf dem Tisch aufstellen lässt oder an der Wand befestigt wird. Beschäftigte melden sich per RIFD-Chipkarte oder per Token auf dem Schlüsselanhänger am Terminal an und ab – ähnlich der guten alten Stempelkarte. Einige Terminals funktionieren auch mit Fingerabdruck oder Gesichtserkennung.

Elektronische Zeiterfassungssysteme: Worauf gilt es bei der Auswahl zu achten?

Bei der Auswahl ist zunächst darauf zu achten, dass die elektronischen Zeiterfassungssysteme die Vorgaben des EuGH erfüllen. Demnach müssen die Systeme …

  • verlässlich,
  • objektiv und
  • zugänglich sein.

Alle Zeiterfassungssysteme sollten zudem datenschutzkonform arbeiten. Das bedeutet, dass sie die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) erfüllen. Darüber hinaus sollten sich Unternehmen fragen, welche konkreten Ziele sie mit der Zeiterfassung verfolgen.

Dabei lassen sich drei verschiedene Ausbaustufen unterscheiden:

  • Stufe 1: Das System erfüllt alle arbeitsrechtlichen Anforderungen.
  • Stufe 2: Das System erlaubt es, die Mitarbeiterabrechnung an die erfasste Arbeitszeit zu koppeln.
  • Stufe 3: Mit dem System lassen sich die erfassten Arbeitszeiten direkt beim Kunden abrechnen.

Welche Anforderungen ein elektronisches Zeiterfassungssystem erfüllen muss, richtet sich außerdem nach der Größe des Unternehmens.

Zeiterfassungssysteme für kleine Betriebe

In sehr kleinen Betrieben mit einer Handvoll Mitarbeitenden lässt sich die Zeiterfassung meist noch auf manuellem Wege bewerkstelligen. In Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten lohnt sich aber bereits die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung. Gefragt sind Systeme, die ebenso kostengünstig wie zuverlässig sind.

Die grundsätzlichen Anforderungen:

  • Die Systeme müssen sämtliche Arbeits- und Pausenzeiten erfassen.
  • Um Krankheits- und Urlaubstage von Arbeitstagen zu unterscheiden, müssen sich mit den Systemen Abwesenheiten verwalten lassen.

Vorteilhaft ist es, wenn die Systeme die erfassten Daten direkt an den Steuerberater weitergeben können.

Arbeiten alle Beschäftigten im Büro, können kleine Unternehmen auf cloudbasierte Zeiterfassungssysteme verzichten. Sind Mitarbeitende auch von unterwegs aus oder im Homeoffice tätig, sollte der Betrieb dagegen in Online-Systeme investieren, welche die ortsunabhängige Zeiterfassung ermöglichen.

Zeiterfassungssysteme für mittelständische Unternehmen

Elektronische Zeiterfassungssysteme für mittelständische Unternehmen müssen mehr als nur die Basis-Anforderungen erfüllen. Es empfehlen sich cloudbasierte Systeme zur zeit- und ortsunabhängigen Zeiterfassung. Je nach System und Anbieter stehen dafür verschiedene kostenlose und kostenpflichtige Abo-Pläne zur Verfügung.

Um das passende System zu finden, sollten Unternehmen genau prüfen, welche Funktionen sie benötigen, für wie viele Mitarbeiter sich die Abo-Pläne eignen und wie viele Manager die Zeiterfassung verwalten können.

Typische Funktionen umfassen:

  • Basisfunktionen wie Echtzeitkontrolle der Arbeitszeit, Überstundenmanagement und Arbeitszeitberichte
  • Datenspeicherung für mehrere Monate
  • Erstellung von Dienstplänen
  • Projektmanagement-Funktionen

Zeiterfassungssysteme für große Unternehmen

Elektronische Zeiterfassungssysteme für große Unternehmen weisen dieselben Basisfunktionen auf wie Systeme für kleine und mittelständische Unternehmen – allerdings skaliert auf mehrere Tausend Beschäftige.

Von Vorteil sind cloudbasierte Systeme mit umfangreichen Planungs- und Berichtsmöglichkeiten.

Nützliche Zusatzfunktionen für große Unternehmen sind beispielsweise:

  • Ermittlung von Kernarbeitszeiten
  • Arbeitszeitplanung für verschiedene Abteilungen
  • Notfall-Alarm für Unterbesetzung

Im Idealfall lassen sich die Cloud-Abo-Pläne für eine unbegrenzte Anzahl an Mitarbeitern nutzen und von unbegrenzt vielen Managern verwalten.

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Arbeit Abruf

Wer es flexibel mag – Arbeit auf Abruf

Sitzt man heute von 9 bis 17 Uhr im Büro, sind es morgen nur vier Stunden und übermorgen vielleicht fünf. Und während nächste Woche an allen Werktagen voll gearbeitet wird, geht in der Woche drauf nur an zwei Tagen an den Arbeitsplatz. So oder ähnlich sieht der Arbeitsalltag bei Angestellten mit einer Arbeit auf Abruf aus. Wer sich dafür entscheidet, sollte eine gute Portion Flexibilität mitbringen.

Was bedeutet Arbeit auf Abruf?

Wer in Abrufarbeit arbeitet, hat keine festen Arbeitszeiten und ist weit entfernt von einem geregelten Nine-to-five-Job. Es handelt sich vielmehr um ein flexibles Arbeitszeitmodell. Dieses geht mit einer festen Anstellung meist in Teilzeit einher. Eingesetzt werden die Mitarbeitenden immer dann, wenn ihre Arbeitsleistung benötigt wird. Die gesetzliche Grundlage zu dieser Arbeitsform ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) unter Paragraf 12 „Arbeit auf Abruf“ zu finden.

Welche Rahmenbedingungen gibt das Gesetz vor?

Wenn der Chef ruft, dann hat der Angestellte zu springen – und das auch noch für zwölf Stunden am Stück über mehrere Tage? Ganz so einfach ist es natürlich nicht. Das Gesetz gilt vielmehr klare Rahmenbedingungen vor. Hier die Antworten auf die häufigsten Fragen:

Muss ich immer einsatzbereit sein?

Von jetzt auf gleich funktioniert es nicht. Die Ankündigungsfrist für den Arbeitgeber beträgt vier Tage. Nicht mitgerechnet wird der Tag der Bekanntmachung. Eine Unterschreitung der Frist ist nicht zulässig, wird in der Praxis aber regelmäßig so gehandhabt – hier ist das Einverständnis des Arbeitnehmers jedoch eine wesentliche Voraussetzung.

Grundsätzlich sollten sich Mitarbeitende darauf einstellen, dass sie bei den Arbeitszeiten kein Wörtchen mitzureden haben. Sie müssen demnach genau dann zur Verfügung stehen, wenn ihre Arbeitskraft benötigt wird.

Was ist, wenn gar keine Arbeit anfällt?

Die Sorge, dass gar keine Beschäftigung erfolgt, wenn keine Arbeit anfällt, ist unbegründet. Eine verbindliche Zahlungsverpflichtung besteht dabei immer für die im Arbeitsvertrag festgehaltene tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit. Gibt es hier keine entsprechende Regelung, dann gelten 20 Stunden pro Woche oder mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden pro Tag als vereinbart.

Aus der fiktiven Arbeitszeit leitet sich der tatsächliche Entgeltanspruch des Arbeitnehmers ab. Dieser „Phantomlohn“ muss auch dann in voller Höhe gezahlt werden, wenn tatsächlich weniger Stunden gearbeitet wurden. Er bildet zudem die Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsabgaben.

Kann ich auch mehr oder weniger arbeiten als vereinbart?

Flexibilität ist auch bei den vertraglichen Arbeitszeiten angesagt. Hier gibt es aber gewisse Rahmenbedingungen wie folgt:

  • Höchstarbeitszeit: Bei einer entsprechenden Regelung ist ein Unterschreiten um maximal 20 Prozent zulässig. Als Beispiel: Bei einer Höchstarbeitszeit von 20 Stunden darf der Arbeitgeber die Mitarbeitenden nicht weniger als 16 Stunden beschäftigen.
  • Mindestarbeitszeit: Gibt es eine Vereinbarung zur Mindestarbeitszeit, kann die vereinbarte Stundenanzahl bei Bedarf maximal um 25 Prozent überschritten werden. Zum Beispiel: Wenn die Mindestarbeitszeit 20 Stunden beträgt, hat der Angestellte die Verpflichtung / das Recht bis zu 25 Stunden zu arbeiten.

Welche Zahlung erhalte ich im Krankheitsfall?

Die Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bezieht sich immer auf die tatsächliche Entlohnung beziehungsweise die faktische Arbeitszeit der letzten drei Monate und nicht auf die im Arbeitsvertrag geregelte Arbeitszeit.

Kann mich mein Chef zu Abrufarbeit zwingen?

Grundsätzlich kann kein Beschäftigter zu Arbeit auf Abruf gezwungen werden. Hier bedarf es immer der Zustimmung des Angestellten beziehungsweise einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung.

Wie viel darf ich bei der Arbeit auf Abruf verdienen?

Grundsätzlich gibt es bei der Arbeit auf Abruf keine Verdienstgrenzen. Die Höhe der Entlohnung hängt neben der Anzahl der Stunden auch von der Art der Tätigkeit, der Branche und dem Unternehmen ab.

Da man Abrufarbeit sehr häufig bei den Minijobs findet, ist hier jedoch Vorsicht geboten und genau auf die vertraglich vereinbarten Wochenstunden zu achten. Der Lohn darf schließlich nicht die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro (Stand: 2024) überschreiten.

Arbeit auf Abruf: Das sind die Vor- und Nachteile

Von den Vorteilen der Arbeit auf Abruf profitieren vor allem die Arbeitgeber. Mit einem entsprechenden Vertrag haben sie die Möglichkeit, ihr eigenes Wirtschafts- und Betriebsrisiko zumindest teilweise an die Beschäftigten abzugeben. Besonders bei stark schwankendem Arbeitsanfall und in Branchen mit einem regelmäßigen Wechsel von ruhigen Phasen und arbeitsintensiven Stoßzeiten (zum Beispiel im Einzelhandel und in der Gastronomie) lassen sich auf diese Weise Personalkosten sparen. Gleichzeitig sind die Unternehmen dank der Arbeit auf Abruf sehr flexibel, können kurzfristig auf einen höheren Arbeitsaufwand reagieren und bei Bedarf auf Personal zurückgreifen.

Für Arbeitnehmende hingegen bietet die Abrufarbeit in der Regel nur wenige Pluspunkte, da sie äußerste Flexibilität beweisen müssen. Private Angelegenheiten oder andere berufliche Belange sind für sie dagegen nur schwer bis gar nicht planbar. Interessant kann diese Form einer Anstellung jedoch sein, um einen Fuß in die Tür eines Unternehmens zu bekommen und sich als zuverlässiger Mitarbeiter mit einer hohen Bereitschaft zur Flexibilität zu beweisen.

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Unbegrenzter Urlaub

Unbegrenzter Urlaub: Wenn Mitarbeiter so viel Freizeit haben, wie sie möchten

Fast klingt es zu schön, um wahr zu sein: Denn welcher Angestellte würde sich nicht darüber freuen, so viele freie Tage im Jahr zu haben wie er möchte und dafür auch noch bezahlt zu werden? Unbegrenzter Urlaub ist längst kein unerfüllter Traum mehr – und dennoch hat dieser Trend in der Arbeitswelt auch Schattenseiten.

Was bedeutet es eigentlich, unbegrenzten Urlaub zu haben?

Tatsächlich ist mit unbegrenztem Urlaub genau das gemeint, was der Begriff aussagt. Gibt es ein entsprechendes Modell in einem Unternehmen, können Angestellte so viel Tage Urlaub nehmen, wie sie möchten – und das in der Regel auf Vertrauensbasis ohne vorher eine entsprechende Erlaubnis vom Chef einzuholen. Unabhängig von der Anzahl der freien Tage wird der Urlaub voll vergütet.

An die Vereinbarung, die auch in Deutschland bereits in einigen Betrieben umgesetzt wird, ist aber natürlich eine wesentliche Bedingung geknüpft: Die Arbeit muss erledigt und das vorgegebene Ziel erreicht werden. Nicht zu vergessen: Bis zum Ende des Jahres nicht genommener Urlaub verfällt und wird auch nicht verrechnet.

Urlaub for free – die Vorteile des Modells

Im Rahmen von New-Work-Modellen und dem Stichwort Work-Life-Balance scheint der unbegrenzte Urlaub nur ein weiterer Baustein zu sein, der die Zufriedenheit, die Flexibilität und die Eigenverantwortung von Mitarbeitern immer mehr in den Fokus stellt. Die Angestellten sollen ausreichend Zeit haben, sich entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse erholen zu können, sodass sie motiviert, produktiv und effektiv arbeiten.

Unter dem Strich, so die Überlegung der Unternehmen, könnte die Leistung bei 40 oder 50 Tagen Urlaub sogar höher sein als bei den gesetzlich vorgeschriebenen 20 freien Tagen. Als zusätzliche Pluspunkte versprechen sich Arbeitgeber in Zeiten von Fachkräftemangel zudem, potenzielle Top-Kräfte anzuwerben und diese möglichst langfristig zu halten.

Ein weiterer Aspekt ist der geringere Verwaltungsaufwand. Mit dem Wegfall der Genehmigungsverfahren sowie der Dokumentation und Kontrolle über die Urlaube der einzelnen Mitarbeiter lässt sich einiges an Personalkosten einsparen. Nicht genommener Urlaub bei Kündigung oder am Ende des Jahres muss zudem nicht ausgezahlt werden.

Die Vorteile im Überblick:

  • höhere Produktivität
  • zufriedene Mitarbeiter
  • Urlaub nach Bedarf
  • mehr Flexibilität und Eigenverantwortung
  • geringere Personalkosten
  • Instrument, um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten

Zu hoher Druck – die Nachteile der Regelung

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht danach aussieht, kann es bei der Regelung tatsächlich einen Haken geben. Dabei sind es weniger die Unternehmen, die Angst vor Missbrauch und dauerurlaubenden Angestellten haben. Das Risiko liegt eher auf der Seite der Arbeitnehmer: So kann die scheinbare Eigenverantwortung und Flexibilität auch einen enormen Druck bei den Mitarbeitenden auslösen. Aus Angst, als faul betrachtet zu werden und das Angebot auszunutzen und zu missbrauchen, scheuen sich einige jetzt sogar, Urlaub zu nehmen. Andere möchten vielleicht ihre Kollegen nicht im Stich lassen und befürchten Ausgrenzung und Lästereien.

Gleichzeitig nehmen sich einige Arbeitnehmende eventuell sogar bewusst weniger frei, um ihr hohes Engagement und ihren Fleiß vor dem Vorgesetzten unter Beweis zu stellen. Andere sind schlichtweg mit der Freiheit überfordert, können nicht einschätzen, wie viel Urlaub als angemessen gilt und brauchen stattdessen feste Strukturen, an denen sie sich orientieren können.

Die Nachteile im Überblick:

  • hoher Druck
  • Schuldgefühle gegenüber Kollegen
  • Angst vor dem Karriere-Aus
  • nicht für jeden Mitarbeiter geeignet
  • Konkurrenzdruck innerhalb der Belegschaft

Eine ideale Lösung? Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Damit der unbegrenzte Urlaub tatsächlich ein Benefit für beide Seiten ist, bedarf es etwas mehr als lediglich einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag. Wichtig ist vor allem die offene Kommunikation und ein fairer Umgang miteinander. Wenn Mitarbeitende sich lediglich mit einem schlechten Gewissen Urlaub nehmen, bei jedem freien Tag das Gefühl haben, eine Karrierechance zu verpassen oder gar die Kündigung serviert zu bekommen, dann läuft definitiv etwas schief.

Vor allem bei zögernden Mitarbeitern sind jetzt die Vorgesetzten gefragt: Sie sollten nicht nur unbedingt darauf achten, dass ihre Angestellten mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage nehmen, sondern sie sogar dazu ermutigen, sich auch mal eine kurze Auszeit vom Job zu nehmen. Wie auch in anderen Bereichen gehen Chefs idealerweise mit gutem Beispiel voran und gönnen sich auch selbst ihren wohlverdienten Urlaub: Denn sagt der Vorgesetzte selbst auch mal für drei Wochen am Stück Tschüss, dann ist das schlechte Gewissen bei den Angestellten mit Sicherheit weniger groß, wenn man ähnliche Pläne hat und diese umsetzen möchte.

Aus Unternehmenssicht lohnt es sich zudem, die Flexibilität etwas einzuschränken: So könnte eine entsprechende Regelung zum Beispiel vorsehen, dass die freie Urlaubswahl im Falle einer Kündigung keinen Bestand mehr hat. Ansonsten wäre das Risiko groß, dass die Mitarbeitenden ab dem Tag der Kündigung sich einfach freinehmen. Darüber hinaus macht abhängig von der Betriebsstruktur auch ein Antrags- und Genehmigungsverfahren Sinn: Damit lässt sich ausschließen, dass plötzlich alle Angestellten gleichzeitig urlauben wollen und niemand mehr im Büro wäre.

Die Voraussetzungen im Überblick:

  • klare Kommunikation
  • Einhalten der gesetzlichen Regelungen
  • Bedürfnisse der Mitarbeiter im Blick behalten
  • feste Strukturen festlegen
  • Vorgesetzte mit Vorbildfunktion

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Teilzeit Fakten

Nur die Hälfte der Zeit arbeiten? Diese Teilzeitmodelle gibt es

Teilzeitjobs sind beliebt: Immer mehr Menschen entscheiden sich gegen eine 40-Stunden-Woche und arbeiten lieber mit reduzierter Stundenanzahl. Rund ein Viertel aller Beschäftigten ist bereits in Teilzeit. Meist ist es die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die dabei gegen den höheren Verdienst eingetauscht wird. Je nach individuellem Bedarf, Job und Unternehmen kommen dafür verschiedene Teilzeitmodelle infrage.

Per Definition: Was bedeutet eigentlich Teilzeit?

Der Gesetzgeber gibt keine eindeutige Regelung vor. So lautet es im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) lediglich: „Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.“ Dementsprechend ist eine Tätigkeit mit zehn Stunden pro Woche (geringfügige Beschäftigung) genauso eine Teilzeitbeschäftigung, wie jene mit 30 Wochenstunden (vollzeitnahe Teilzeit). Die Ausgestaltung der Teilzeit ist daher eine individuelle und variable Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Arbeiten in Teilzeit: Die verschiedenen Modelle

Um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung der Rahmenbedingungen für den Teilzeitjob. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt dabei folgende Modelle vor:

Reduzierte Stundenzahl

  • Teilzeit Classic:
    • Der klassische Halbtagsjob: Hierbei wird an fünf Wochentagen mit täglich reduzierter Stundenanzahl zu festgelegten Arbeitszeiten gearbeitet. Häufig handelt es sich um eine 20- oder 30-Stunden-Woche. Auf diese Weise lässt sich ein täglicher Freizeitgewinn für die beschäftigte Person erzielen. Der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber ist relativ gering.
  • Teilzeit Classic vario:
    • Bei dieser Variante arbeitet man nicht an allen Wochentagen und hat dementsprechend einen oder mehrere Tage in der Woche frei. Die Stunden an den Arbeitstagen entsprechen dann überwiegend denen einer Vollzeitstelle. Ob der Mitarbeitende zwei, drei oder vier Tage pro Woche arbeitet, lässt sich variabel festlegen. Denkbar ist bei diesem variablen Modell alternativ auch eine 5-Tage-Woche mit jeweils anderer Stundenzahl an den einzelnen Tagen.
  • Teilzeit Homeoffice:
    • Die Beschäftigten arbeiten bei dieser Form der Teilzeit komplett im Homeoffice nach einem der beiden Modelle. Je nach Art des Jobs ist die Zeit entweder frei einteilbar oder es gibt feste Arbeitszeiten, um eine Erreichbarkeit des Beschäftigten sicherzustellen.

Teilen des Arbeitsplatzes

  • Jobsharing:
    • Bei diesem Modell ist unbedingt Teamarbeit gefragt: Zwei Mitarbeitende teilen sich einen Job und übernehmen gleichberechtigt den Aufgabenbereich der Stelle. Je nach Stundenanzahl lässt sich so die tägliche Erreichbarkeit sogar erhöhen. Die individuelle Aufteilung der Stunden kann den beiden Kollegen mit persönlichen Absprachen überlassen bleiben.
  • Teilzeit im Team:
    • Was zu zweit funktioniert, kann auch mit mehreren Personen funktionieren. Bei der Team-Teilzeit gibt der Arbeitgebende häufig nur vor, wie viele Personen zu einer bestimmten Zeit anwesend sein müssen. Das Team plant dann eigenverantwortlich die jeweiligen Arbeitszeiten, sodass hierbei eine besonders hohe Variabilität gegeben ist.

Teilzeit für Auszeit

  • Invest-Teilzeit:
    • Dieses Modell könnte auch als Sparprogramm bezeichnet werden. Die Arbeitszeit bleibt in Vollzeit bestehen, die Beschäftigten arbeiten daher regulär weiter, erhalten aber nur ein Teilzeitgehalt. Der restliche Teil des Gehalts wird angespart, um in der Zukunft eine längere Zeit der Freistellung (bei fortlaufendem Teilzeitgehalt) in Anspruch nehmen zu können. Das kann zum Beispiel ein Sabbatical sein oder auch der vorgezogene Ruhestand.
  • Saison-Teilzeit:
    • Interessant ist diese Option vor allem für die Arbeitgeber mit Auftragslagen, die saisonalen Schwankungen unterliegen. Ist viel zu tun, dann arbeiten die Angestellten in Vollzeit, in ruhigen Zeiten haben sie frei. Das Teilzeitgehalt wird durchgehend gezahlt.

Interesse geweckt? Wer hat ein Anrecht auf einen Teilzeitjob?

Wer bereit ist und es sich leisten kann, auf einen Teil seines Verdienstes zu verzichten, für den kann ein Teilzeitjob eine Option sein. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist zunächst die Zustimmung des Arbeitgebers. Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmenden aber ein Recht auf Teilzeit, wenn

  • das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.
  • der Arbeitgeber mindestens 15 Mitarbeitende beschäftigt.
  • der Wunsch auf Teilzeit mindestens drei Monate vorher angekündigt wurde.
  • keine betrieblichen Gründe explizit dagegensprechen.

Die Chancen stehen also gut, seine Arbeitsstunden in einem bestehenden Job bei Bedarf reduzieren zu können. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, um spezielle Teilzeitmodelle in Anspruch zu nehmen. Das sind:

  • Elternteilzeit:
    • Beide Elternteile haben einzeln, nacheinander oder auch gleichzeitig das im Bundeseltern- und Elternzeitgesetz verankerte Recht auf Elternteilzeit. Eine Beschäftigung mit entweder 15 oder 30 Wochenarbeitsstunden ist demnach für alle frischgebackenen Mütter und Väter für eine begrenzte Zeit möglich, sofern auch die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Altersteilzeit:
    • Dieses Modell richtet sich ausschließlich an Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und vor der Rente weniger arbeiten wollen. Gemäß Altersteilzeitgesetz sind zudem weitere Voraussetzungen zu erfüllen: So müssen Angestellte in den letzten fünf Jahren an mindestens 1800 Kalendertagen in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben. Ein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit besteht nicht, der Arbeitgeber muss zustimmen.
  • Pflegezeit:
    • Wer Familienangehörige zu Hause pflegt, kann gemäß Pflegezeitgesetz seine Arbeitszeit reduzieren, alternativ ist auch eine Freistellung möglich. Dies ist maximal für ein halbes Jahr möglich und auch nur dann, wenn in dem Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter arbeiten. Es ist zudem ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit zu erbringen. Handelt es sich um eine minderjährige Person, verlängert sich die maximale Dauer laut Familienpflegezeitgesetz auf 24 Monate.

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Arbeitszeiterfassung

Die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung – kommt jetzt wieder die Stechuhr?

Dass der Arbeitstag zum Beispiel um 9 Uhr beginnt, um 17.30 Uhr endet und zwischendurch Zeit für eine halbe Stunde Mittag ist, muss künftig grundsätzlich dokumentiert werden. Nach dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle Unternehmen dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Für die Dokumentation stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Die Zielgruppe: Wer muss nachbessern?

Tatsächlich betrifft das Urteil aus dem September wirklich alle Betriebe– ganz gleich, ob kleiner Handwerksbetrieb oder ob börsennotiertes Unternehmen. Wer daher bislang noch auf Vertrauensarbeitszeit gesetzt hat, muss sich nun schnellstmöglich umstellen und eine Lösung zur Erfassung finden. Ganz unerwartet kommt die Änderung zur Arbeitszeiterfassung übrigens nicht: Denn bereits im Jahr 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet werden sollen, dafür ein „objektives, verlässliches und zugängliches“ System in ihren Unternehmen einzuführen.

Einfache und kostengünstige Lösungen

Vor allem für kleinere Betriebe sind hochkomplexe Softwaresysteme allein aus Kostengründen nicht die richtige Lösung. Traditionell kann jetzt immer noch der Stundenzettel zum Einsatz kommen. Die Mitarbeitenden tragen handschriftlich ihre Arbeitszeiten darauf ein. In der moderneren Variante greift man aber eher auf eine Excel-Tabelle zurück. Diese Lösungen sind nicht nur sehr preisgünstig, sondern in der Handhabung auch recht unkompliziert. Zu beachten ist bei der manuellen Erfassung und anschließenden Verarbeitung jedoch der relativ hohe Zeitaufwand für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein weiterer Knackpunkt dieser Systeme ist die Fehleranfälligkeit, Daten lassen sich zudem manipulieren.

Die moderne Stechuhr – elektronische Zeiterfassungssysteme

Auch wenn die klassische Stempel- beziehungsweise Stechuhr mittlerweile ausgedient hat, findet man ihre Weiterentwicklung heute in vielen Betrieben. Um morgens am Eingang des Unternehmens einzuchecken und sich abends wieder von der Arbeit abzumelden, stehen eine Reihe an elektronischen Hardware-Lösungen zur Verfügung. Mithilfe von Chip- oder Magnetkarten oder auch Transpondern lässt sich die Arbeitszeit schnell und unkompliziert erfassen, indem man diese entweder durch einen Schlitz an einem Terminal zieht oder nur davor hält. Es gibt sogar Systeme, die per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung funktionieren und Manipulation (fast) komplett ausschließen – ein möglicher Kartenverlust spielt hierbei natürlich keine Rolle mehr.

Grundsätzlich sind diese Lösungen wenig störanfällig. Sie ziehen zudem einen sehr geringen Verwaltungsaufwand nach sich, da die Daten elektronisch erfasst und verarbeitet werden. Ein Knackpunkt ist jedoch der hohe Kostenfaktor, sodass sich dieses Zeiterfassungssystem nur für größere Unternehmen rentiert. Nicht erfasst werden zudem die mobilen Arbeitszeiten, wenn die Angestellten beispielsweise im Homeoffice arbeiten.

Ideal fürs Homeoffice – die flexiblen Softwarelösungen

Digitale Softwarelösungen bieten den großen Vorteil, die Arbeitszeit ortsunabhängig am Smartphone, Laptop und am Computer erfassen zu können. Hierbei werden über eine spezielle Software oder App die Eingaben an ein zentrales Programm beziehungsweise eine Datenbank übertragen. Die erfassten Daten sind dann sowohl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einsehbar. Das sorgt für eine hohe Transparenz und reduziert zudem das Risiko von Manipulation und Fehlern. Je nach Software erfolgt die Erfassung der Arbeitszeit sogar automatisch, zum Beispiel immer dann, wenn man sich am Rechner einloggt. Im Vergleich zu den Hardware-Lösungen kostet diese Software meist weniger.

Tipp: Ein gutes Zeiterfassungssystem kann mehr als nur Arbeitsbeginn und -ende zu dokumentieren. Über die Software können Sie beispielsweise auch die gesamte Urlaubsplanung und krankheitsbedingte Abwesenheiten verwalten, Dienst- und Schichtpläne erfassen und Projektzeiten auflisten. Mit einer entsprechenden Aufbereitung der Daten stellt das Zeiterfassungssystem zudem die solide Grundlage für die Lohn- und Gehaltsabrechnung dar.

Achtung Datenschutz: Das ist bei der Zeiterfassung zu beachten

Natürlich können die Unternehmen selbst entscheiden, welches Zeiterfassungssystem sie nutzen möchten. Es gibt jedoch gewisse Grenzen: Vorsicht ist dabei vor allem im Hinblick auf die Themen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte geboten.

  • Biometrische Daten: Auch wenn es wirklich sehr praktisch ist, die Arbeitszeit per Fingerprint oder Gesichtserkennung zu übermitteln, liegt die Entscheidung hierbei in der Hand der Arbeitnehmenden. Datenschutzrechtlich ist die Nutzung von biometrischen Daten nämlich nur dann zulässig, wenn die Mitarbeiter dieser auch zustimmen.
  • GPS-Tracker: Es gibt Zeiterfassungs-Software mit GPS-Ortungsdiensten. Diese ermöglicht Unternehmen eine gute Kontrolle ihrer Mitarbeitenden, die regelmäßig im Außendienst sind, wie zum Beispiel Handwerker oder Vertriebler. Auf diese Weise kann der Chef nachvollziehen, ob Termine auch wirklich wahrgenommen wurden. Erlaubt ist das aber nur, wenn die Angestellten Bescheid wissen und ihr Okay gegeben haben.
  • Videoaufnahmen: Gleiches gilt für die Videoüberwachung. So ist es nicht erlaubt, die Angestellten heimlich zu filmen, wenn sie morgens in den Betrieb kommen und abends wieder gehen. Mit einer expliziten Zustimmung sieht es aber auch hier anders aus.

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Altersteilzeit

Arbeitszeit verkürzen – mit halber Kraft in den Ruhestand

Wer während eines Berufslebens im Job alles gegeben hat, es in den letzten Jahren vor dem Ruhestand aber etwas entspannter angehen lassen möchte, für den könnte die Altersteilzeit eine sinnvolle Option sein. Bereits ab dem 55. Lebensjahr ist der gleitende Übergang ins Rentenalter möglich. Der große Vorteil: 50 Prozent weniger Arbeit bedeutet nicht 50 Prozent weniger Gehalt.

Wer kann Altersteilzeit in Anspruch nehmen?

Um von dieser besonderen Form der Teilzeitbeschäftigung profitieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Alter von mindestens 55 Jahren
  • eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit in den letzten fünf Jahren von mindestens 1080 Kalendertagen (drei Jahre)
  • eine Mindestdauer bis zum regulären Renteneintritt

Aber selbst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, haben Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch auf die Altersteilzeit. Der Arbeitgeber kann ihr freiwillig zustimmen, muss es aber nicht. Neben individuellen Vereinbarungen sind Modelle zur Altersteilzeit zum Beispiel auch in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt.

Altersteilzeit – was bedeutet das eigentlich?

Wer sich für die Altersteilzeit entscheidet, der reduziert seine Arbeitszeit in den letzten Jahren vor der Rente um die Hälfte. Hierbei sind verschiedene Zeitmodelle möglich:

  • Gleichverteilungsmodell: Während des gesamten Zeitraums arbeitet man nur noch zu 50 Prozent. Ob das nun halbe Arbeitstage sind oder eine halbe Arbeitswoche, darüber müssen sich Chef und Mitarbeiter einig werden.
  • Blockmodell: Dieses Modell besteht aus zwei Phasen, die jeweils gleich lang sind. Während man während der ersten Phase noch regulär arbeitet, geht man in der zweiten Freistellungsphase seiner Arbeit gar nicht mehr nach.

Individuelle Vereinbarungen, wie beispielsweise eine stufenweise Herabsenkung der Arbeitszeit, sind ebenfalls möglich.

Weniger arbeiten – was bedeutet das für das Gehalt?

Wer seine Stunden um die Hälfte reduziert, kann natürlich nicht mit einem vollen Gehalt rechnen. Der Arbeitnehmer erhält aber dennoch mehr, als er eigentlich leistet. Neben seinem halbierten Gehalt erhält er vom Arbeitgeber einen sozialabgaben- und steuerfreien Aufstockungsbetrag in Höhe von 20 Prozent des ursprünglichen Lohns. Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, muss der Arbeitgeber jedoch nicht mehr zahlen. Mit Einwilligung in das Altersteilzeitmodell verpflichtet er sich dazu, 80 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge seines Angestellten zu leisten. Für den Angestellten gibt es daher nur relativ geringe Renteneinbußen.

Wann endet die Altersteilzeit frühestens?

Regulär endet das Arbeitsleben und damit auch die Altersteilzeit im Alter von 67 Jahren. Wer mindestens 45 Jahre erwerbstätig war und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, für den kann auch ohne finanzielle Einbußen bereits (je nach Jahrgang) mit 63 oder 65 Jahren Schluss sein. Haben Sie „nur“ 35 Jahre auf dem Arbeitszeit-Buckel, dann können Sie ebenfalls in Frührente gehen, müssen jedoch mit einer Kürzung der Rente um 0,3 Prozent pro Monat rechnen.

Wie plane ich meine Altersteilzeit?

Natürlich müssen Sie sich nicht bereits nach der Ausbildung mit einer Altersteilzeit auseinandersetzen, es lohnt jedoch, sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen. Wer die 50 überschritten hat, der kann zumindest einschätzen, ob er sich das reduzierte Gehalt leisten kann und ob das Modell überhaupt infrage kommt. Wer das grundsätzlich mit einem Ja beantwortet, der lässt sich am besten bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Informieren Sie sich dann, ob es betriebliche Vereinbarungen zur Altersteilzeit gibt. Falls nicht, sind natürlich auch individuelle Einigungen mit beim Arbeitgeber möglich. Wenn alles geregelt ist, folgt eine schriftliche Vereinbarung, die rechtzeitig bei der Rentenversicherung gemeldet werden muss.

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Auf einem Blaat ist "flexible working" geschrieben

Vertrauensarbeitszeit: Das Wichtigste zu dem flexiblen Arbeitszeitmodell

Bei dem Modell der Vertrauensarbeitszeit können Mitarbeiter ihre Arbeitszeit flexibel selbst einteilen. Der Arbeitgeber kontrolliert die Zeiten nicht. Damit soll sowohl die Mitarbeiterleistung als auch die Zufriedenheit unter den Angestellten gesteigert werden. Doch was bedeutet das genau? Und welche Vorteile und Nachteile bringt es mit sich?

Vertrauensarbeitszeit: Was bedeutet das?

Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass Mitarbeiter ihre Arbeitszeit selbst einteilen und gestalten können. Lediglich das in der Woche oder im Monat festgelegte Gesamtvolumen der Arbeitszeit wird vom Arbeitgeber festgelegt. Beispielsweise 40 Stunden die Woche. Wann der Arbeitnehmer mit seiner Tätigkeit anfängt und wann er aufhört, bleibt ihm selbst überlassen.

Bei diesem Modell wird die genaue Arbeitszeit nicht kontrolliert. Stattdessen wird darauf vertraut, dass die vereinbarten Aufgaben erledigt und die gesteckten Ziele erreicht werden. Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür allerdings nicht. Diese Regelung kann im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Es genügt aber auch eine mündliche Anweisung durch den Arbeitgeber.

Für wen eignet sich das Modell der Vertrauensarbeitszeit?

Das Modell der Vertrauensarbeitszeit eignet sich für Unternehmen und Beschäftigte, deren Bereiche und Aufgaben weitgehend souverän funktionieren. Zum Beispiel im Außendienst, im Dienstleistungssektor, in der Softwareentwicklung oder auch in kreativen Berufen. Bei diesen Jobs kommt es nicht unbedingt auf die Anwesenheit an, sondern auf die Arbeitsergebnisse.

Bei Arbeitsplätzen, die eine Präsenz erfordern, ist eine Vertrauensarbeitszeit dagegen nahezu unmöglich. Das gilt etwa im Callcenter, am Empfang, in Ladengeschäften oder auch in medizinischen Einrichtungen.

Voraussetzung für dieses Arbeitsmodell ist zudem eine Unternehmenskultur, die auf Vertrauen, Transparenz und gegenseitiger Wertschätzung beruht. Das eigenverantwortliche Arbeiten der Mitarbeiter sollte einen hohen Stellenwert genießen und entsprechend gefördert werden. Und auch die Mitarbeiter müssen natürlich gewillt sein, sich in Selbstorganisation zu üben – oder es anhand von Workshops zu lernen.

Rechte und Pflichten für den Arbeitnehmer

Wie genau die Vertrauensarbeitszeit geregelt ist, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Trotz vieler Rechte haben die Mitarbeiter natürlich auch Pflichten, denen sie nachkommen und auf die sie achten müssen. Zu den übergeordneten Rechten zählen:

  • Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag muss eingehalten werden. Für eine kurze Zeit darf die Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden erhöht, muss aber im Anschluss wieder ausgeglichen werden.
  • Ruhezeiten müssen innerhalb eines Tages oder einer Schicht eingehalten werden.
  • Auch Überstunden werden aufgezeichnet. Das bedeutet, dass eine Zeiterfassung notwendig ist.

Im Umkehrschluss zieht das folgende Pflichten für den Mitarbeiter nach sich:

  • Die Aufgaben und Leistungen müssen erbracht werden, und das qualitativ und rechtzeitig.
  • Die Arbeitszeit muss eigenverantwortlich erfasst und dokumentiert werden.
  • Ständiges Arbeiten am eigenen Selbstmanagement ist Pflicht.

Vorteile der Vertrauensarbeitszeit

Weniger Kontrolle und mehr Eigenverantwortung: Die beiden Hauptaspekte der Vertrauensarbeitszeit steigern die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Das wiederum führt dazu, dass sie motivierter an die Arbeit herangehen und mehr Leistung erbringen. Gleichzeitig haben die Mitarbeiter weniger Leerlauf und können dementsprechend auch ihre Freizeit besser gestalten.

Nachteile der Vertrauensarbeitszeit

Auf der anderen Seite haben Unternehmen oft Angst davor, die Kontrolle zu verlieren. Häufig gibt es auch Bedenken, ob Mitarbeiter in Vertrauensarbeitszeit noch kurzfristig zu erreichen sind. Um diese Erreichbarkeit zu gewährleisten, ist ein größerer Organisationsaufwand gefragt – für beide Seiten. Außerdem kann das Konfliktpotenzial insgesamt steigen, weil der Teamgeist durch die teils unterschiedlichen Anwesenheitszeiten mit diesem Modell nicht so stark gefördert wird.

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70-Tage-Regelung: Was Sie zu der kurzfristigen Beschäftigung wissen sollten

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf die unterschiedlichsten Arten zusammenkommen, etwa per regulärem Voll- oder Teilzeitvertrag, als Minijobber – oder über die sogenannte 70-Tage-Regelung. Letzteres hat sogar einige Vorteile. Doch was genau hat es mit der kurzfristigen Beschäftigung auf sich?

Die kurzfristige Beschäftigung bringt Vorteile mit sich

Wie es der Name bereits erahnen lässt, greift die 70-Tage-Regelung bei Beschäftigungsverhältnissen, die nur kurzfristig, für insgesamt nicht mehr als 70 Arbeitstage pro Jahr andauern. Der Vorteil: Es besteht keine Sozialversicherungspflicht. Es fallen somit keine Sozialversicherungsbeiträge an, wodurch am Ende mehr Nettogehalt auf dem Konto landet.

Oft werden Minijobs in einem Zuge mit der 70-Tage-Regelung genannt. Das ist aber nicht richtig, denn: Im Gegensatz zum Minijob mit seiner Einkommensgrenze in Höhe von 450 Euro monatlich, gibt es beim Gehalt im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung keine Obergrenze.

Auch in Sachen Arbeitsrecht haben Angestellte nach der 70-Tage-Regelung Vorteile, denn trotz des kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses gelten für sie dieselben Rechte wie für andere Angestellte. Das heißt: Dauert die Beschäftigung länger als vier Wochen, werden anteilige Urlaubsansprüche wirksam. Konkret für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Auch ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben kurzfristig Beschäftigte.

Voraussetzungen für eine Beschäftigung nach der 70-Tage-Regelung

Damit eine Anstellung unter die 70-Tage-Regelung fallen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Wichtigste: Das Beschäftigungsverhältnis darf nicht für mehr als 70 Arbeitstage pro Jahr bestehen. Dies gilt, sofern weniger als 5 Tage pro Woche gearbeitet wird. Arbeitet der betreffende Angestellte 5 oder mehr Tage pro Woche, darf die kurzfristige Beschäftigung dagegen nicht länger als drei Monate am Stück bestehen. Die Befristung muss außerdem von vornherein im Vertrag festgehalten werden.

Ebenfalls wichtig: Die kurzfristige Beschäftigung ist nicht auf Regelmäßigkeit ausgelegt. Ist abzusehen, dass eine bestimmte Anstellung zum Beispiel auch im Folgejahr und darüber hinaus immer wieder aufgenommen werden soll, greift die 70-Tage-Regelung nicht.

Zu guter Letzt darf eine Beschäftigung nicht berufsmäßig sein, wenn sie unter die 70-Tage-Regelung fallen soll. Heißt konkret: Es darf sich dabei nicht um die Haupt- oder einzige Einnahmequelle handeln. Wer etwa anderweitig einer Voll- oder Teilzeitanstellung nachgeht, darf sich somit innerhalb einer kurzfristigen Beschäftigung etwas dazuverdienen – sofern es der Hauptarbeitgeber gestattet. Auch Selbstständige, Studenten und Rentner können im Rahmen der 70-Tage-Regelung angestellt werden.

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Eine Frau meditiert

Work-Life-Balance im Homeoffice: So gelingt es

Kein langer Arbeitsweg, keine Fahrtkosten, ruhiges Umfeld: Das Arbeiten im Homeoffice bietet viele Vorteile. Doch damit die Work-Life-Balance bei der Heimarbeit nicht leidet, sollten Sie ein paar Grundregeln beachten.

Work-Life-Balance im Homeoffice: Tipps

Um die Work-Life-Balance im Gleichgewicht zu halten, ist es wichtig, Arbeit und Freizeit konsequent zu trennen. Doch gerade im Homeoffice fällt es vielen Arbeitnehmern schwer, die Grenze zwischen Beruf- und Privatleben einzuhalten. Schließlich sind Arbeitsplatz und Zuhause in diesem Fall identisch. Diese Tipps zeigen, wie eine gute Work-Life-Balance bei der Heimarbeit gelingt.

  1. Arbeitszeiten festlegen und einhalten

Noch mal schnell die E-Mails checken oder einen Anruf entgegennehmen: Gerade im Homeoffice passiert es schnell, dass die Arbeitszeit ausufert. Immerhin sind der Laptop und das Diensttelefon auch nach Feierabend nicht weit. Um den Kopf abends freizubekommen, sollten Sie deshalb feste Arbeitszeiten festlegen – und diese konsequent einhalten.

Das gilt auch für die Mittagspause, für die Sie idealerweise ebenfalls eine feste Zeit einplanen. Wichtig: Verlassen Sie den Arbeitsplatz während der Pause und unterbrechen Sie Ihre Tätigkeit tatsächlich.

  1. Morgen- und Abendrituale schaffen

Bei vielen Arbeitnehmern ist der Arbeitstag von festen Ritualen geprägt. So gehört es beispielsweise zum Ablauf dazu, morgens mit dem Rad zur Arbeit zu fahren und nach Feierabend Joggen zu gehen. Solche Gepflogenheiten können auch im Homeoffice helfen, den Beruf von der Freizeit zu trennen.

Trinken Sie etwa jeden Morgen vor Arbeitsbeginn eine Tasse Tee und machen Sie einen kleinen Spaziergang, sobald der Rechner runtergefahren ist. Oder richten Sie sich morgens extra für die Arbeit her und wechseln Sie das Büro-Outfit am Abend gegen die Jogginghose aus. So ziehen Sie mental einen Schlussstrich unter den Arbeitstag.

  1. Wohn- und Arbeitsbereich trennen

Die räumliche Trennung von Wohnen und Arbeiten hilft auch bei der mentalen. Wenn Sie ein Arbeitszimmer haben, reicht es, am Ende des Tages die Tür von außen zu schließen. Ansonsten ist es ratsam, sich morgens einen festen Arbeitsplatz in der Wohnung einzurichten, etwa am Küchentisch – und diesen nach getaner Arbeit wieder aufzuräumen. Im Bett oder auf der Couch zu arbeiten, ist übrigens nicht so ideal. Diese Orte sollen ausschließlich der Entspannung dienen.

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homeoffice

Tipps für das Homeoffice: Darauf sollten Sie achten

Um eine rasante Verbreitung von COVID-19 zu verhindern, arbeiten derzeit zahlreiche Arbeitnehmer von zu Hause aus. Während einige in Sachen Homeoffice schon längst routiniert sind, stellt es für andere Werktätige eine neue Herausforderung dar. Was es heißt, in den eigenen vier Wänden zu arbeiten, und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.

Für viele ist Arbeiten aus dem Homeoffice wegen der Coronakrise zur Realität geworden. Arbeitgeber erwarten dabei meist dieselbe Verfügbarkeit und Leistung vom Arbeitnehmer, wie im Büro.

Da Homeoffice aber für zahlreiche Menschen neu oder aber wenig erprobt ist, wirft diese ungewohnte Art zu arbeiten natürlich Fragen auf. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema haben wir hier im Überblick:

Kann jeder Arbeitnehmer Homeoffice machen?

Nein. Denn Jobs wie Kassierer oder Bäckereifachverkäufer können nicht von zu Hause ausgeführt werden. Auch wenn Arbeitnehmer grundsätzlich imstande sind, ihre Tätigkeiten aus dem Homeoffice zu erledigen, haben sie dennoch keinen rechtlichen Anspruch darauf, zu Hause arbeiten zu dürfen. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern allerdings Homeoffice-Regelungen, die mitunter sogar vertraglich fixiert sind.

Neben der rechtlichen Grundlage kommt es auch auf den Arbeitnehmer selbst an. Ist er in der Lage von zu Hause aus zu arbeiten? Entscheidend sind folgende Dinge:

  • Motivation und Konzentration: Wer im Homeoffice arbeiten will, sollte diszipliniert sein, sich gut selbst organisieren können und sich nicht ablenken lassen – beispielsweise durch anfallende Hausarbeiten oder andere Websites. Tipp: Ein strukturierter Arbeitstag, in dem die Arbeitszeiten und auch regelmäßige Pausen fest geregelt sind, ist hilfreich für Motivation und Konzentration.
  • Ausstattung: Laptop, Telefon, Internetverbindung – wer seinen Job von zu Hause aus ausübt, der sollte dementsprechend eingerichtet sein und über das nötige Arbeitsequipment verfügen.

Wer kommt für das Arbeitsmaterial auf?

Ordnet der Arbeitgeber Homeoffice an, ist er dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz seines Mitarbeiters in dessen eigenen vier Wänden auszustatten. Erfolgt die Heimarbeit hingegen aus Kulanz des Arbeitgebers, kann es sein, dass der Arbeitnehmer für das Material selbst aufkommen muss. Glücklicherweise lässt sich dieses jedoch von der Steuer absetzen.

Wie kann Homeoffice von der Steuer abgesetzt werden?

Kosten, die für das Heimarbeitszimmer anfallen, können Sie bei der Steuererklärung in Anlage N unter dem Punkt Werbungskosten geltend machen, und zwar bis zu 1.250 Euro und unter der Voraussetzung, dass Sie im Betrieb über keinen Arbeitsplatz verfügen. Allerdings reicht es dabei nicht, zu Hause einfach einen Laptop auf den Esstisch aufzustellen. Sie sollten schon über ein Arbeitszimmer samt Schreibtisch und Stuhl verfügen.

Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice versichert?

Erleidet der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder im Büro einen Unfall, ist er über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Ganz so eindeutig ist es allerdings nicht, wenn sich der Arbeitsunfall in den eigenen vier Wänden ereignet.

Im Falle von Homeoffice kommt es nämlich darauf an, ob ein Unfall unmittelbar im Zusammenhang mit der Arbeit steht oder nicht. So haftet etwa das Unternehmen, wenn der Arbeitnehmer auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz stolpert und sich verletzt, nicht jedoch, wenn er unterwegs zur Toilette oder zur Kaffeemaschine war.

Welche Ausstattung brauchen Arbeitnehmer im Homeoffice?

Idealerweise verfügt ein Mitarbeiter im Homeoffice über ein eigenes Arbeitszimmer mit Schreibtisch und Bürostuhl. Diese sollten ergonomisch sein und so eine gesunde Sitzhaltung ermöglichen. Des Weiteren gehören in der Regel zur Ausstattung: ein Telefon, ein PC bzw. Notebook sowie entsprechende Anschlüsse inklusive Internet.

Um sich das Arbeiten im eigenen Zuhause so angenehm wie möglich zu gestalten und gesundheitlichen Schäden vorzubeugen, sollte man gerade bei länger andauernder Tätigkeit im Home Office zusätzlich über die Anschaffung folgenden Equipments nachdenken:

Diese und weitere Home Office-Helfer finden Sie in unserem Onlineshop unter www.otto-office.com/de.

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Brückenteilzeitgesetz - fröhliche Frau schaut auf eine große Uhr, die von jemanden ins Bild gehalten wird. Weißer Hintergrund. Die Frau ist weiß gekleidet und hat schwarze Haare. Die Uhr hat ein wießes Zifferblatt schwarze Zeiger und einen schwarzen Rand.

Das Brückenteilzeitgesetz – die wichtigsten Infos

Seit Januar 2019 ist das Brückenteilzeitgesetz in Kraft und ist noch immer umstritten. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Namen, welche Effekte hat das Gesetzt und welche Schwächen und Kritikpunkte gibt es? Wir haben das Brückenteilzeitgesetz einmal genauer unter die Lupe genommen und die aktuellen Punkte der Diskussion verfolgt.

Das bringt Ihnen die Brückenteilzeit

Bis zur Novellierung des Gesetzes war die Teilzeitbeschäftigung immer eine Falle. Denn zurück aus der Teilzeit in eine Vollzeitstelle war bei den meisten Arbeitgebern unmöglich. Mit dem Brückenteilzeitgesetz sollte dies geändert werden.

So steht dem Arbeitnehmer mit dem Brückenteilzeitgesetz eine Rückkehr in die Vollzeit zu, wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind. Die folgenden Voraussetzungen müssen für ein solches Recht auf Rückkehr vorliegen:

  • Die Vereinbarung zur Teilzeitarbeit wurde nach dem 01.01.2019 beschlossen.
  • Der Betrieb hat mehr als 45 Mitarbeiter.
  • Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
  • Die Brückenteilzeit wird für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren beantragt.
  • Es dürfen keine betrieblichen Gründe gegen die Teilzeit sprechen.
  • Der Mitarbeiter muss eine Antragsfrist von drei Monaten einhalten.
  • Der Antrag auf Brückenteilzeit muss schriftlich gestellt werden.

Schlupflöcher im Brückenteilzeitgesetz

Auch wenn viele Arbeitgeber gegen dieses neue Gesetz waren, so gibt es dennoch einige Schlupflöcher für sie. Zum einen die betrieblichen Gründe, die zur Ablehnung einer Brückenteilzeit führen können. Die Beweislast liegt hier beim Arbeitgeber, so dass viele Unternehmen sich bisher scheuen, mit Hinweis auf die betrieblichen Gründe einen Antrag abzulehnen.

Allerdings gibt es noch ein weiteres Schlupfloch für die Arbeitgeber. Möchte ein Angestellter nach der Teilzeit wieder in Vollzeit wechseln, kann das Unternehmen auch versuchen zu beweisen, dass kein geeigneter Arbeitsplatz im Unternehmen vorhanden ist oder der Arbeitnehmer für die freien Vollzeitstellen nicht geeignet ist.

Besondere Regelung für Unternehmen mit 40 bis 200 Beschäftigten

Während Betriebe mit weniger als 45 Mitarbeitern von der Regelung vollkommen unberührt bleiben, gibt es eine Übergangsregelung für Betriebe mit 40 bis 200 Mitarbeitern. Hier muss nur jedem 15. Mitarbeiter eine Brückenteilzeit gewährt werden.

Doch auch hier verbergen sich potentielle Schlupflöcher. Denn wie der 15. Mitarbeiter definiert wird und wie das Unternehmen dies entscheidet, ist vom Gesetzgeber im Brückenteilzeitgesetz nicht festgelegt worden.

Die Akzeptanz des Brückenteilzeitgesetzes in der Praxis

In der Praxis zeigt sich, dass viele Befürchtungen der Verbände unnötig waren. Hatten sich vor allem Arbeitgeberverbände gegen das Brückenteilzeitgesetz ausgesprochen, da dies die Personalplanung verkomplizieren würde, gibt es heute dahingehend kaum noch Beschwerden.

Die Arbeitnehmer und Gewerkschaften hingegen waren zu Beginn äußerst angetan von dem Gesetzentwurf, verweisen nun aber deutlich auf die Schwachstellen und Schlupflöcher des Gesetzes.

Das Brückenteilzeitgesetz: Ein Fazit

Insgesamt war das Gesetz lange überfällig. Grundsätzlich kann mit Hilfe des Gesetzes die sogenannte Teilzeitfalle in vielen Betrieben vermieden werden. In der Realität ist das Gesetz, wie die Schlupflöcher zeigen, aktuell noch keine Garantie, dass Sie nach der Teilzeit auch wirklich wieder in Vollzeit wechseln können.

Allerdings sind die Chancen deutlich höher als vor der gesetzlichen Neuregelung. Insgesamt wird die Zukunft zeigen, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit den neuen Möglichkeiten umgehen.

Was halten Sie vom Brückenteilzeitgesetz? Profitieren Sie selbst davon? Oder sind Ihnen irgendwelche Probleme bekannt? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar!

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Flexibel arbeiten dank Kernarbeitszeit und Gleitzeit

Beim Schuften im Schichtdienst lassen Arbeiter zum Feierabend den Hammer fallen. Arbeitsbeginn und -ende sind punktgenau geregelt. Anders sieht es aus, wenn Unternehmen Kernarbeitszeiten definieren und den Mitarbeitern Gleitzeitrahmen einräumen. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Kernarbeitszeit und Gleitzeit und wie funktioniert die flexible Arbeitszeitregelung?

Was ist eine Kernarbeitszeit?

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern vorgeben, wann sie zur Arbeit erscheinen sollen. Der klassische Nine-to-Five-Job findet sich allerdings nur noch selten. Anstatt alle Angestellten zur selben Zeit kommen und gehen zu lassen, bieten viele Unternehmen flexible Arbeitszeitmodelle an. Besonders verbreitet sind Kernarbeitszeiten.

Liegt die Kernarbeitszeit beispielsweise zwischen 10 und 15 Uhr, müssen Arbeitnehmer spätestens um 10 Uhr anfangen zu arbeiten und dürfen frühestens um 15 Uhr Feierabend machen. Die restliche Arbeitszeit (drei Stunden bei einem Achtstundentag plus Pause) dürfen sich die Angestellten flexibel einteilen.

Kernarbeitszeit ist bindend

Übrigens: Wer als Arbeitnehmer die Kernarbeitszeit absichtlich missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen. Hat der Arbeitgeber die Kernarbeitszeit vertraglich festgelegt oder anderweitig eingeführt, ist diese bindend. Ist ein Angestellter in dieser Zeit ohne triftigen Grund nicht im Büro anwesend, kann er mit einer Abmahnung rechnen – selbst, wenn er seine Wochenarbeitsstunden zu anderen Uhrzeiten ableistet. Wird die Kernarbeitszeit wiederholt nicht eingehalten und leidet sogar der Betriebsablauf darunter, können weitere Abmahnungen schließlich eine Kündigung nach sich ziehen.

Wie lässt sich ein Gleitzeitrahmen definieren?

Häufig kommt Kernarbeitszeit nicht ohne Gleitzeitregelung aus. Gleitzeit ist der Spielraum, den die Mitarbeiter haben: Frühaufsteher fangen beispielsweise schon um 7 Uhr an zu arbeiten und machen (ohne Pause) um 15 Uhr Feierabend. Wer gern länger schläft, kommt um 10 Uhr und arbeitet bis 18 Uhr. Die Kernarbeitszeit von 10 bis 15 Uhr ist in beiden Fällen eingehalten. Der Gleitzeitrahmen umfasst die Zeiträume 7 bis 10 und 15 bis 18 Uhr.

Die Vorteile von Kernarbeitszeit und Gleitzeit

Kernarbeitszeit und Gleitzeit haben verschiedene Vorteile:

  • Geregelter Ablauf:
    Im Gegensatz zu einer komplett flexiblen Arbeitszeitgestaltung sind alle Mitarbeiter zwischen zehn und 15 Uhr erreichbar. So lassen sich Termine besser koordinieren, Projekte angemessen steuern und die Kundenbetreuung gewährleisten.

  • Work-Life-Balance:
    Mitarbeiter können sich ihre Freizeit besser einteilen. Zum Beispiel können sie morgens einen Arzttermin wahrnehmen, das Kind ohne Zeitdruck in die Kita bringen und den Arbeitsweg abseits der Rush-Hour stressfrei gestalten. Steht bereits am späten Nachmittag eine Verabredung an, ist ein früher Feierabend dank Gleitzeit kein Problem. Kernarbeitszeit ermöglicht eine bessere Work-Life-Balance, erhöht die Zufriedenheit und steigert die Motivation.

  • Kommunikation:
    Ist die Anwesenheit zumindest teilweise geregelt, kann im Team ein Wir-Gefühl entstehen, dass die Zusammenarbeit verbessert. Anstatt mit einem abwesenden Kollegen zu telefonieren, geht man ins Büro nebenan und erarbeitet gemeinsam eine Lösung.

  • Employer Branding:
    Arbeitnehmer fühlen sich durch die Flexibilität wertgeschätzt, Arbeitgeber steigern ihr Ansehen. Flexible Arbeitszeitmodelle sind bei jungen Jobsuchenden häufig ausschlaggebend.

Nachteile von Kernarbeitszeit und Gleitzeit

Die flexible Arbeitszeit kann auch Nachteile haben. Kommt ein Lieferant zum Beispiel erst nach 15 Uhr, müssen sich die Arbeitskollegen absprechen. Genauso müssen Mitarbeiter ihre Arbeitszeit anpassen, wenn ein Kunde einen Termin auf 8:30 Uhr legt.

Zudem erfordert die Gleitzeitregelung eine Dokumentation der Arbeitszeit, wenn der Chef bei seinen Angestellten nicht auf Vertrauensarbeitszeit setzt. Denn ob jemand wirklich um 7 Uhr im Büro gewesen ist und deshalb um 15 Uhr Feierabend machen kann, weiß der Arbeitgeber nicht. Und bleibt der andere Kollege tatsächlich bis 18 Uhr, wenn er erst um 10 Uhr gekommen ist? Das Nachhalten der geleisteten Arbeit ist mit zusätzlichem organisatorischem Aufwand verbunden.

Arbeitszeitkonto: Plus- und Minusstunden

Wer die Arbeitsstunden dokumentiert, verhindert, dass einige Kollegen häufig Überstunden machen und andere nur selten ihr Soll von 40 Stunden erreichen. Ein Arbeitszeitkonto hilft bei der Übersicht: Der Arbeitgeber legt fest, wie viele Plus- oder Minusstunden maximal auf einem Arbeitszeitkonto sein dürfen und in welchem Zeitraum die Arbeitszeit wieder ausgeglichen sein muss.

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Ein Mann sitzt im Schneidersitz mit seinem Laptop auf den Beinen im Weltall, höchstwahrscheinlich auf dem Mond. Im Hintergrund ist das schwarze Weltall mit vereinzelten Sternen und die von der Sonne angestrahlte Erde zu sehen.

Remote Work: Überall arbeiten

Die Digitalisierung unserer Gesellschaft hat viele neue Strukturen und Berufe geschaffen. Nach wie vor gehen jedoch die meisten Menschen morgens ins Büro oder in den Betrieb. Viel von ihnen bräuchten das gar nicht, sie könnten ihren Job im Prinzip von jedem Ort der Welt aus erledigen. Neue Arbeitskonzepte ermöglichen das – wie Remote Working, das Arbeiten von überall aus.

Volle Konzentration auf die Arbeit

Remote Working bringt eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich. In Berufen, in denen viel geschrieben, programmiert oder designt wird, wird man nicht dauernd von Kollegen und Kunden abgelenkt und kann sich voll auf die Arbeit konzentrieren. Zusätzliche Stressfaktoren wie lange Wege zum Arbeitsplatz sind passé. Und wer zusätzlich das Privileg hat, sich seine Arbeitszeit selbst einzuteilen, profitiert von einer ausgewogenen Work-Life-Balance und ist allgemein zufriedener in seinem Job. Auch Aktivitäten wie ein Work-out, Spaziergänge mit dem Hund oder ein Nickerchen können zur Produktivität beitragen.
Beim Remote Working ist es grundsätzlich egal, ob zu Hause, im Café, im Park oder am Strand gearbeitet wird. Eine gute Internetanbindung und ein Laptop reichen oftmals als mobiles Büro aus. Der Arbeitgeber profitiert bei Remote Working davon, dass er Kosten für Büromiete, Strom, Parkplätze und Verpflegung spart.

Selbstdisziplin und Eigenorganisation erforderlich

Trotz der vielen Vorteile ist Remote Working sicher nichts für jedermann. Wer sich schlecht disziplinieren kann, gerät womöglich in Versuchung, die Arbeit vor sich her zu schieben. Ein funktionierender Tagesplan ist beim Remote Working sehr wichtig. Ein weiterer negativer Faktor sind die fehlenden Kontakte und Plaudereien mit den Kollegen. Wer hier keinen Ausgleich in seinem Privatleben schafft und zu wenig soziale Kontakte hat, kann laut Psychologen Krankheitssymptome wie Schlafstörungen und Bluthochdruck entwickeln.
Außerdem ist der indirekte Informationsfluss oft nicht förderlich für eine funktionierende Teamarbeit. Abstimmungen über ein Projekt können sich schwieriger gestalten, wenn sie aus der Ferne organisiert werden. Untersuchungen zeigen zudem, dass Remote Worker seltener Gehaltserhöhungen erhalten oder befördert werden. Wer physisch nicht in der Firma anwesend ist, kann schlechter auf sich aufmerksam machen und dem Chef auffallen.

Welche Jobs ideal für Remote Working sind

Viele Berufe, die sich hauptsächlich am Computer abspielen, lassen sich relativ problemlos aus der Ferne ausüben. Im Internet gibt es diverse Jobbörsen, die auf das Arbeitskonzept Remote Working ausgerichtet sind. Besonders gefragt sind Programmierer, Texter, Grafiker, Marketingspezialisten und Social-Media-Manager. Wer zudem Englisch auf Business-Niveau beherrscht, kann über Landesgrenzen hinweg aus der Ferne tätig sein.

 

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Funktioniert der 6-Stunden-Tag?

Wenn es um soziale und gesellschaftliche Veränderungen geht, schaut die Welt zur Inspiration gern mal nach Skandinavien. Insbesondere nach Schweden. Dass das Land im hohen Norden auch beim Thema Arbeitszeitmodelle experimentierfreudig ist, beweist der 6-Stunden-Tag. Ein staatliches Seniorenheim in Göteborg startete 2015 ein entsprechendes Pilotprojekt. Die Pflegekräfte mussten dort nur noch sechs Stunden pro Tag arbeiten – und das bei vollem Lohnausgleich.

Das Experiment rief ein riesiges Medien-Echo hervor. Nahezu weltweit wurde über die verkürzte Arbeitszeit berichtet. Da die Testphase vor kurzem auslief, gibt es aktuell viele Meinungen über das spannende Arbeitszeitmodell.

 

Die Kritik am 6-Stunden-Tag

Die meisten Online-Portale heben hervor, dass die Pflegekräfte die verkürzte Arbeitszeit positiv bewerten. Dennoch folgen sie der Meinung der Stadt Göteborg und erklären das Projekt für gescheitert. Die Online-Ausgabe des Stern titelt z.B. Warum der 6-Stunden-Arbeitstag in Schweden nicht funktioniert. Als alleiniger Grund des Scheiterns werden die hohen Kosten für neu eingestellte Mitarbeiter genannt. Doch reicht das aus, um das Arbeitszeitmodell 6-Stunden-Tag ad acta zu legen?

Wir meinen nein! Schaut man hinter die Kulissen des Projektes, erkennt man schnell eine Mogelpackung. Die Pflegekräfte arbeiteten nämlich weiterhin acht Stunden, jedoch nur an vier Tagen. Wenn es also gar keinen wirklichen 6-Stunden-Tag gab, kann es auch keine seriösen Auswertungen geben. Schauen wir uns also lieber Unternehmen an, die ihre Mitarbeiter tatsächlich nur sechs Stunden pro Tag arbeiten lassen …

 

Das neue Arbeitszeitmodell kann funktionieren

Nur wenige Kilometer vom besagten Seniorenheim befindet sich das Sahlgrenska-Universitäts-Krankenhaus. Auch dort wurden verkürzte Arbeitstage getestet. Bei den OP-Angestellten wurde ein Zweischichtsystem eingeführt. Anstatt acht mussten die Mitarbeiter nur noch sechs Stunden arbeiten. Es wurde ein wirtschaftlicher Erfolg für das Krankenhaus. Das lag vor allem daran, dass es keine Kündigungen wegen Überlastung gab und es viel leichter wurde, qualifiziertes Personal für diese äußerst anspruchsvolle Tätigkeit zu bekommen.

Göteborg scheint das Mekka des 6-Stunden-Tags zu sein, denn auch das nächste Beispiel stammt von dort. Bereits 2003 führte eine Autowerkstatt das neue Arbeitszeitmodell ein. Aus einer Schicht wurden zwei und die Arbeitszeit für die Kfz-Mechaniker sank um zwei Stunden. Das gleiche Ergebnis: Die Mehrkosten für neue Mitarbeiter wurden schnell ausgeglichen und der Gewinn stieg. Der Hauptgrund für die erfolgreiche Entwicklung war, dass die Mechaniker konzentrierter arbeiteten und weniger Fehler passierten.

Bei den genannten Beispielen scheinen also viele Ziele erreicht worden zu sein, die Unternehmen mit der Einführung der geringeren Arbeitszeit erreichen möchten:

 

  • Work-Life-Balance (Beruf – Familie – Freizeit) verbessern
  • Konzentrationsfähigkeit und Motivation steigern
  • Produktivität und Effizienz steigern
  • Physische und psychische Belastungen reduzieren
  • Höhere Identifikation mit dem Job bzw. Unternehmen erreichen

 

Warum führt dann nicht jedes Unternehmen den 6-Stunden-Tag ein?

Die Gestaltung von Arbeitszeiten ist sehr komplex. Um das richtige Arbeitszeitmodell für ein Unternehmen zu finden, muss man etliche Faktoren berücksichtigen. Im Idealfall sollte die individuelle Lösung gesundheitsverträglich für die Mitarbeiter sein und gleichzeitig die wirtschaftliche Situation des Unternehmens verbessern (oder zumindest nicht verschlechtern).

Ein 6-Stunden-Tag ist laut Viola Diem (ZEIT-Campus) nur dann geeignet, wenn „Öffnungs- oder Produktionszeiten ausbaubar sind, eine hohe Nachfrage herrscht und Aufgaben übertragen werden können“.

Dementsprechend lautet die Antwort auf die Frage in der Überschrift:

Nein, der 6-Stunden-Tag ist nicht gescheitert. Weder in Schweden noch sonstwo. Es passt nur nicht für jedes Unternehmen.

 

Übrigens: Das Seniorenheim in Göteborg könnte eventuell mehr Erfolg haben, wenn es das 3+3-Arbeitszeitmodell einsetzt. Drei Tage arbeiten, drei Tage frei – ein Modell, das sich im Gesundheitswesen bereits bewährt hat. Und wo? Natürlich in Schweden!

 

Die gute alte 40-Stunden-Woche, 35-Stunden-Woche oder sogar 4-Stunden-Woche? Gleitzeit, Teilzeit, Home Office oder Job-Sharing? Wie arbeiten Sie bzw. wie würden Sie gern arbeiten? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar!

 

 

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Home-Office-Umfrage: Flexibles Arbeiten gewinnt an Akzeptanz

Viele Angestellte, die heute ins Büro gehen, müssen dafür ihre vier Wände nicht mehr verlassen: Eine aktuelle Home-Office-Umfrage belegt, dass Arbeiten von zu Hause aus bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern zunehmend an Akzeptanz gewinnt. Flexibilität, Familienfreundlichkeit und eine verbesserte Work-Life-Balance werden als Argumente für das Home-Office genannt.

Home-Office-Umfrage mit rund 14.000 Teilnehmern

Jedes Jahr gibt es wenigstens eine größere Home-Office-Umfrage – ein Beleg für die Wichtigkeit des Themas. Die jüngste Untersuchung hat der Personaldienstleister Manpower in Auftrag gegeben.

Wichtigste Erkenntnis der Home-Office-Umfrage mit rund 14.000 Teilnehmern aus 19 Ländern: Während in den vergangenen Jahren die Akzeptanzwerte für mobiles Arbeiten vor sich hin dümpelten, ist anscheinend ein gesellschaftlicher Sinneswandel eingetreten: 23 Prozent aller befragten Arbeitnehmer können mittlerweile das mobile Büro nutzen.

Das sind ganze neun Prozentpunkte mehr als in der Home-Office-Studie des Vorjahres.

Home-Office-Studie zeigt: Familienfreundlichkeit ist Trumpf

Lange standen nicht nur die Arbeitgeber dem Home-Office skeptisch gegenüber. Auch die Angestellten konnten sich nicht für den Abschied vom klassischen Büroleben erwärmen. Mittlerweile lehnen nur noch 16 Prozent der Befragten mobiles Arbeiten ab.

In der Home-Office-Umfrage geben 39 Prozent der Befürworter an, sich von der Heimarbeit eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu versprechen.

Ein Drittel der Studienteilnehmer hält zudem seine Chefs für familienfreundlich – sechs Prozent mehr als im Vorjahr. Diese Einschätzung ist der positiveren Haltung der Arbeitgeber zum Thema Home Office zu verdanken.

Fazit der Home-Office-Umfrage: Flexibilität, aber mit Augenmaß

Home Office ist ein weiter Begriff, denn nicht alle Nutzer arbeiten tatsächlich daheim. Auch in Cafés, Bibliotheken, Projektbüros und Zugabteilen kann das flexible Büro Platz finden.

Diesen Aspekt, die räumliche und zeitliche Flexibilität, heben in der Home-Office-Umfrage 35 Prozent der Befragten als vorteilhaft hervor.

Eine Minderheit von sieben Prozent sieht in der Flexibilität eine Gefahr, weil sie zur pausenlosen Arbeit verleiten könne.

Ganz unrecht haben die Skeptiker nicht, wie andere Untersuchungen belegen. Wie bei allen Dingen kommt es auch beim Home Office aufs Maßhalten an.

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Jobsharing: Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Jobsharing ist eine immer beliebtere Methode, einen Arbeitsplatz unter mehreren Mitarbeitern aufzuteilen. Für den Mitarbeiter ergibt sich aus diesem Modell ein größeres Kontingent an Freizeit und Zeit für die Familie, wobei die beruflichen Herausforderungen erhalten bleiben.

Im Gegensatz zu teilbesetzten Arbeitsstellen sind es hier zwei oder mehr Mitarbeiter, die sich alle Aufgaben und Verantwortungen an einem Arbeitsplatz teilen. Es gibt verschiedene Jobsharing Modelle, die beispielsweise in Arztpraxen und Therapieeinrichtungen, aber auch in Büros praktiziert werden.

 

Jobsharing aus Sicht des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer profitieren vom geteilten Arbeitsplatz im Gegensatz zum Vollzeitarbeitsplatz vor allem durch mehr Freizeit und Flexibilität im beruflichen Ablauf. Als Mitarbeiter können Sie in Teilzeit tätig sein, ohne sich gezielt nach einer Teilzeitstelle umsehen zu müssen. In größeren Unternehmen ist eine Betreuung durch den Jobsharing-Beauftragten gewährleistet und der stetige Austausch in kommunikativer Form steht im Vordergrund.

Mehr Spaß im Beruf und eine engere Bindung an das Unternehmen sowie eine höhere Zufriedenheit sind positive Folgen der Arbeitsplatzteilung. Allerdings gibt es auch einige Besonderheiten, wenn Sie sich mit einem oder mehreren anderen Mitarbeitern den Arbeitsplatz teilen.

Um von diesem Modell zu profitieren, müssen Sie aktiv werden und sich gezielt nach einem Jobsharing-Angebot umsehen. Nur in den wenigsten Fällen werden diesbezügliche Arbeitsstellen von Unternehmen ausgeschrieben, auch wenn sich der Trend langsam durchsetzt und vor allem im medizinischen Bereich sowie in der Verwaltung Aufmerksamkeit erzeugt.

Einen Nachteil hat die Teilung des Arbeitsplatzes dennoch. Die Arbeitsstelle ist so getaktet, dass Sie ebenso wie die anderen Mitarbeiter eine feste Einteilung haben. Wenn Sie sich zeitlich verändern müssen, kann dies problematisch werden und spricht als deutliches Kontra gegen alle Vorteile beim Arbeitsplatz teilen.

 

Jobsharing – Chancen und Risiken für den Arbeitgeber

Lange Zeit standen Arbeitgeber dem Jobsharing skeptisch gegenüber. Das begründet sich nicht zuletzt im höheren Verwaltungs- und Organisationsaufwand sowie im Kommunikationstalent, das in hohem Maße zwischen dem Arbeitgeber, aber auch zwischen den Sharing-Partnern bestehen muss.

Arbeitgeber, die das Modell versucht und ihre Erfahrungen damit gemacht haben, mussten nicht lange auf offensichtliche Vorteile warten. Die Mitarbeiter waren zufriedener, was sich wiederum positiv auf die Motivation auswirkte. Motivierte Arbeitnehmer erbringen bessere Leistungen und steigern die Produktivität eines Unternehmens.

Die Überbrückung im Krankheitsfall fällt nicht schwer, da die Arbeitszeit zwischen den nicht erkrankten Jobsharing-Partnern geteilt werden kann. Doppeltes Fachwissen in einer Stellenbesetzung ist ein weiterer nicht von der Hand zu weisender Vorteil, von dem der Arbeitgeber profitiert.

Die Nachteile sind marginal, wenn Sie das Jobsharing als Unternehmer gut durchdacht haben. Ein großes Risiko besteht insbesondere dann, wenn sich die Mitarbeiter, die sich die Stelle teilen, nicht verstehen. Für Unruhe könnte es auch sorgen, wenn die „Jobsharer“ einen internen Wettstreit veranstalten, wer die bessere Arbeit macht.

 

Jobsharing in Fakten und Zahlen

Im Jahr 2003 steckte das Arbeitszeitmodell Jobsharing noch in den Kinderschuhen und interessierte nicht einmal 10% aller Unternehmen. Innerhalb von 10 Jahren erlebte dieses Modell der Teilzeitbeschäftigung einen Aufschwung, der die Bekanntheit und Beliebtheit deutlich steigerte.

In Deutschland nutzt bereits jedes fünfte größere Unternehmen Jobsharing und auch im Mittelstand setzt sich die Praktik langsam durch. Als Teilzeit-Arbeitsmodell – jedoch ohne die Nachteile klassischer Teilzeitarbeit – kann man das Prinzip des Jobsharings durchaus als sinnvolles Instrument bezeichnen.

 

Haben Sie in irgendeiner Form Erfahrungen mit dem Jobsharing-Modell gemacht? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar!

Ein Man im blauen Hemd mit einem Post-It in der Hand auf dem 24/7 steht und die 2 aus der 24 durchgestrichen ist

Die 4-Stunden-Woche: Ein Konzept für die Zukunft?

Wer kennt sie nicht? Arbeitstage, die früh beginnen und dennoch nicht enden wollen. Da klingt eine 4-Stunden-Woche wie ein Traum …

Doch genau mit diesem Titel eroberte ein Buch die Arbeitswelt, das im April 2007 erschien: „The 4-Hour Workweek“. Der Autor Timothy Ferriss umreißt darin ein Arbeitsmodell, in dem der Faktor Arbeit nicht anhand von Zeit, sondern ausschließlich anhand von Ergebnissen bewertet wird.

Das führt zu einer völlig neuen Sichtweise, die Ferriss spannend, humorvoll und stellenweise provokant beschreibt. Outsourcing und Delegieren sind dabei die wichtigsten Zutaten, um die 4-Stunden-Woche zu realisieren. Mehr Zeit, mehr Geld … und deutlich weniger Arbeit. Lässt sich das auch wirklich so umsetzen oder ist es am Ende nur eine schöne Utopie?

 

WAS MÖCHTE UNS DER AUTOR EIGENTLICH SAGEN?

Zunächst sollte man die vier Stunden Arbeit pro Woche nicht unbedingt wortwörtlich nehmen, sondern als Inspiration verstehen. Dem Autor geht es vor allem darum, einen Zustand zu erreichen, in dem man sich seine Zeit weitestgehend frei einteilen kann. Er möchte nicht bis zur Rente schuften und sich erst dann seine Träume erfüllen. Stattdessen möchte er „Mini-Ruhestände“ während des Arbeitslebens etablieren und generell nur Dinge tun, die wirklich Spaß machen.

Das ist jedoch nur möglich, wenn man mit möglichst wenig Arbeitszeit möglichst viel Geld verdient. Und wie ist das möglich? Indem man Zeitfresser eliminiert, die Prioritäten richtig setzt, Prozesse automatisiert und Arbeiten auslagert. Ferriss, in der Entstehungszeit des Buches Inhaber eines eigenen Internet-Unternehmens, engagiert beispielsweise einen persönlichen Assistenten, der viele Aufgaben für ihn übernimmt.

Eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung der 4-Stunden-Woche spielt auch das Paretoprinzip, auch bekannt als 80-zu-20-Regel. Es besagt, dass 80% aller Aufgaben mit einem Zeitaufwand von 20% bewältigt werden können. Die restlichen 20% der Aufgaben sind am aufwendigsten und enthalten daher ein hohes Rationalisierungspotenzial. Man kennt den Paretoeffekt übrigens auch in folgendem Zusammenhang: In einem Unternehmen werden 80% des Umsatzes mit 20% der Produkte erzielt. Dementsprechend sollte es sich auf diese Produkte fokussieren.

 

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KANN DAS WIRKLICH FUNKTIONIEREN?

Ja, es kann funktionieren! Das beweisen u.a. John Crestani und Conni Biesalski, die nach der Lektüre der „4-Stunden-Woche“ ihr Leben umkrempelten. Heute arbeiten beide nur wenig, verdienen aber genügend Geld und sind eigentlich ständig auf Reisen.

Damit gehören sie zu einer regelrechten Bewegung, deren Bibel die „4-Stunden-Woche“ ist. Größtenteils kann man die Mitglieder als digitale Nomaden bezeichnen, die ihren Lebensstil mit einem passiven Einkommen zu bestreiten. Außerdem sind viele zugleich auch Minimalisten, die dem Materialismus abgeschworen haben und nur wenige Dinge zum glücklichen Leben benötigen.

Dafür benötigen sie keinen festen Arbeitsplatz, sondern im Prinzip nur ein Notebook. Viele betreiben z.B. einen Reiseblog und monetarisieren es, verkaufen E-Books oder Podcast-Abos. Wo gearbeitet wird, ist dabei ziemlich egal. Es kann sogar die Hängematte am Strand sein (siehe Foto oben) …

 

WO LIEGEN DIE PROBLEME?

Die Umsetzung der 4-Stunden-Woche lässt sich fast nur umsetzen, wenn man sich im E-Commerce auskennt. Denn in diesem Bereich ist ein passives Einkommen am leichtesten zu erreichen. Auch ist dort das Automatisierungspotenzial sehr hoch. Bei vielen anderen Jobs, die z.B. nur mit persönlichem Kundenkontakt funktionieren, lassen sich die revolutionären Ideen nicht verwirklichen. Sicherlich könnte sich jeder entsprechende E-Commerce-Kenntnisse aneignen … aber wer erledigt dann die „traditionellen“ Jobs!?

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Auslagerung von Arbeiten. Diese Vorgehensweise rechnet sich nämlich nur, so lange es Menschen gibt, die unliebsame Aufgaben für einen geringen Lohn übernehmen. In gewisser Weise profitiert man von der Ungerechtigkeit in der Welt, was aus moralischer Sicht zumindest diskussionswürdig ist.

Und schließlich ist es die persönliche Einstellung, die darüber entscheidet, ob man den Schritt wagt oder nicht. Insbesondere die deutsche Arbeitsethik macht es Arbeitnehmern schwer, sich aus den Zwängen zu befreien. Denn noch viel zu oft werden diejenigen von den Chefs gelobt, die möglichst lange am Arbeitsplatz verharren. Dabei sollte man laut Ferriss eher die Qualität der Ergebnisse beurteilen und smarte, zeitsparende Lösungswege loben.

 

Kennen Sie das Buch von Timothy Ferriss? Haben Sie selbst schon einmal daran gedacht, aus dem „Hamsterrad“ zu entkommen? Wir freuen uns über Ihre Meinungen und Kommentare!

 

 

Bildquelle: file404 / 123RF Lizenzfreie Bilder

Zeiterfassung am Arbeitsplatz – die Vor- und Nachteile im Detail

Die Produktivität ist der Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Einige Arbeitgeber nutzen zu diesem Zweck elektronische Systeme zur Zeiterfassung am Arbeitsplatz. Eine solche Maßnahme soll die Angestellten zu einer produktiveren und effektiveren Arbeitsweise animieren. Welche konkreten Vor- und Nachteile bringt die digitale Zeiterfassung mit sich?

 

Zeiterfassung am Arbeitsplatz: Das sind die Vorteile

Zu den größten Vorteilen einer elektronischen Zeiterfassung am Arbeitsplatz zählt zweifelsfrei der minimierte Aufwand im Bereich Controlling.

So können Unternehmen viel Zeit und Geld sparen, wenn die Kontrolle der Arbeitszeiten nicht mehr manuell erfolgen muss, sondern automatisch von einer funktionalen Software über Zeiterfassungsterminals übernommen wird.

Außerdem ermöglicht die zentrale Überwachung der Arbeitszeiten die Erstellung von Auswertungen für individuelle Arbeitszeitprofile.

Aber auch die Arbeitnehmer können von der exakten Zeiterfassung am Arbeitsplatz profitieren: So werden Überschreitungen der regulären Arbeitszeit minutengenau erfasst, wodurch das Ärgernis unbezahlter Überstunden der Vergangenheit angehört.

 

Zeiterfassung am Arbeitsplatz: Welche Nachteile sind zu befürchten?

Kritiker sehen in der digitalen Personalzeiterfassung am Arbeitsplatz einen Einschnitt in das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Demzufolge könnten sich die Angestellten überwacht fühlen, was häufig zu einer Verschlechterung des Betriebsklimas führt.

Darüber hinaus würde das ergebnisorientierte Arbeiten in den Hintergrund geraten, da der Faktor Zeit in den Mittelpunkt gestellt wird: Wenn die Arbeitnehmer deshalb weniger zielstrebig arbeiten, resultiert dieses Problem in schlechteren Arbeitsergebnissen.

Ein weiterer Nachteil liegt in einer möglichen ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit: Wenn beispielsweise alle Mitarbeiter von Montag bis Donnerstag ihre Arbeitszeit ableisten, ist dies sicherlich nicht im Sinne des Unternehmens.

 

Abschließende Tipps und Hinweise zur elektronischen Zeiterfassung

Wenn sich ein Unternehmen für die digitale Zeiterfassung am Arbeitsplatz entscheidet, ist eine individuell abgestimmte Lösung empfehlenswert. Zu diesem Zweck gilt es eine Software auszuwählen, die perfekt zu den Arbeitsstrukturen des jeweiligen Betriebs passt und die richtigen Systemvoraussetzungen mitbringt.

Einige Programme sind zudem mit mobilen Endgeräten wie Tablets und Smartphones nutzbar, was mit einem erhöhten Komfort für die Arbeitnehmer verbunden ist.

Die digitale Erfassung der Arbeitszeiten kann somit eine sinnvolle Maßnahme darstellen, wenn sie genau auf die speziellen Anforderungen des Unternehmens ausgerichtet ist.

 

Bildquelle: © Peter Atkins – Fotolia.com

Home Office Pro und Contra

Acht von zehn Jobsuchenden wünschen sich laut einer im Jahr 2015 durchgeführten Studie des Jobportals Monster.de einen Arbeitgeber, der ihnen flexible Arbeitsorte und -zeiten ermöglicht. Die Zahl der Deutschen, die zuhause arbeiten, geht allerdings − gegen den Trend in Europa − kontinuierlich zurück. So hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) herausgefunden, dass 2012 4,7 Millionen Menschen regelmäßig im Home Office arbeiteten. Das sind 800.000 weniger als noch 2008.

 

Präsenzkultur in deutschen Unternehmen

Es gibt gute Argumente für das Arbeiten zuhause und ebenso gute, ins Büro zu gehen. In den meisten Betrieben stoßen Arbeitnehmer mit ihrem Wunsch nach einer zeitweisen Arbeit im Home Office auf taube Ohren. Viele Arbeitgeber vermuten, dass die Heimarbeiter faulenzen und dadurch nicht genug leisten. Angestellte, die zuhause arbeiten, werden seltener befördert als ihre Kollegen, die jeden Tag ins Büro kommen. Denn Vorgesetzte merken sich eher diejenigen, die sichtbar sind.

Nach wie vor ist die deutsche Unternehmenskultur eine Präsenzkultur, in der diejenigen die größten Aufstiegschancen haben und das höchste Gehalt bekommen, die am meisten Zeit im Büro verbringen und ihren Schreibtisch als Letzte verlassen. Auch wenn das nicht förderlich für die Work-Life-Balance und immer noch ein Karrierekiller für Mütter und Väter ist.

 

Pro Home Office

Dass Heimarbeiter effektiv sind, wurde in mehreren Untersuchungen wissenschaftlich belegt: So haben etwa Forscher der Universität Stanford die Arbeitsleistung von Angestellten eines Callcenters im Unternehmen und im Home Office miteinander verglichen. Die Mitarbeiter, die zuhause arbeiteten, erhöhten ihre Produktivität um 13 Prozent, waren seltener krank, machten weniger Pausen und schafften ein größeres Arbeitspensum als vorher. Da ihre Arbeitszufriedenheit anstieg, kündigten 50 Prozent weniger Mitarbeiter als in der Vergleichsgruppe, die täglich ins Büro ging.

Die Voraussetzungen für Heimarbeitsplätze sind mittlerweile optimal. Per Internet ist man bei jeder Telefonkonferenz dabei, hat Datenzugriff ins Firmennetz und kann arbeiten, als sei man direkt in der Firma. Durch den Wegfall des Arbeitswegs sparen Heimarbeiter Zeit, Nerven und sind flexibler. Sie müssen nicht in einem lauten Großraumbüro sitzen, das in der Regel wenig Platz für kreative Phasen und konzentriertes Arbeiten bietet. Zudem müssen keine Unterhaltungen von Kollegen oder laute Telefonate mit angehört werden. In den eigenen vier Wänden finden Arbeitnehmer die nötige Ruhe für ihre Aufgaben. In den meisten Fällen bedeutet die Arbeit im Home Office nicht, dass der Arbeitnehmer keine Präsenz mehr im Unternehmen zeigt. Persönliches Erscheinen bei Meetings und die Kontaktpflege mit den Kollegen ist wichtig. Wenn jedoch wichtige Mitarbeiter prinzipiell an bestimmten Tagen nicht da sind, fallen in dieser Zeit langatmige Meetings weg, so dass sich Besprechungen auf das Notwendigste reduzieren lassen.

 

Contra Home Office

Für die Arbeit im Home Office ist ein hohes Maß an Selbstdisziplin und -motivation, Zeitmanagement und Organisation nötig. Das liegt nicht jedem, denn das eigene Zuhause kann schnell von der Arbeit ablenken. Die Möglichkeit, zwischendurch Wäsche zu waschen oder einzukaufen, kann dazu verführen, sich vollkommen zu verzetteln. Ein weiterer Punkt auf der Negativliste ist ein geringeres soziales Leben aufgrund selteneren Kontakts zu Kollegen. Wer Stress hat, kann außerdem durch die fehlende räumliche Trennung schlechter von der Arbeit abschalten. Dazu kommt, dass ein Büroschnack wegfällt, der eventuell für einen Informationsvorsprung sorgt und der Karriere zuträglich sein kann. Wer ständig zu Hause arbeitet, kann unter Umständen nicht rechtzeitig gegensteuern, wenn etwas den eigenen Interessen zuwiderläuft. Viele Heimarbeiter verlieren außerdem den Überblick darüber, wie viel sie wirklich arbeiten, da sie nur schlecht zwischen Job und Freizeit trennen können und dadurch ständig im Arbeitsmodus bleiben.

Auch wenn Meetings zeitraubend sein können, lassen sich viele Ziele nur im Team erreichen. Um ein gutes Team zu bilden, müssen die Mitarbeiter sich treffen, persönlich kennen und einander einschätzen können. Das funktioniert in der Regel nur, wenn alle regelmäßig ins Büro kommen. Aus Arbeitgebersicht kommt ein weiterer negativer Punkt hinzu: Er kann nicht kontrollieren, was ein Mitarbeiter im Home Office den ganzen Tag macht. Zudem kann eine eingeschränkte Kommunikation zu Problemen in den Abläufen führen. Das betrifft insbesondere Angestellte, deren Aufgaben in enger Absprache mit anderen Abteilungen koordiniert werden. Es ist eben doch einfacher, schnell zum Schreibtisch eines Kollegen zu gehen und sich mit diesem persönlich abzustimmen.

 

Fazit: Das Home Office bietet viele Vorteile − aber nicht für jeden

Die Arbeit im Home Office hat also zwei Seiten. Nicht jeder Arbeitnehmer ist für die Heimarbeit geeignet, denn manche Menschen brauchen die klaren Strukturen im Büro und Druck durch einen Chef im Nacken, um sich zu motivieren und effektiv zu arbeiten. Andere arbeiten besser, wenn sie die Möglichkeit der freien Zeiteinteilung und die familiäre Atmosphäre in der eigenen Wohnung haben. Aus Unternehmenssicht sollte eine gute Infrastruktur vorhanden sein, um die räumlich getrennten Mitarbeiter zu koordinieren und die gemeinsame Arbeit zu organisieren.

 

Die rechtlichen Grundlagen

Arbeitnehmer in Deutschland haben keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, die Arbeit im Home Office zu verrichten. Es bedarf einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag festgeschrieben sein, sich aus einer Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag ergeben kann. Die Abmachung ist rechtlich bindend, solange sie für beide Seiten klappt. Sollte das Arrangement aus betrieblichen Gründen nicht mehr funktionieren, kann der Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter eine Vertragsveränderung ausmachen. Falls der Arbeitnehmer nicht zustimmt, kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Das bedeutet, er kann das Arbeitsverhältnis kündigen, aber anbieten, das Verhältnis zu anderen Bedingungen fortzusetzen.

 

Was für Erfahrungen haben Sie mit der Arbeit im Home Office gemacht − als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Wie haben Sie eventuell aufgetretene Probleme gelöst? Ich freue mich auf Ihr Feedback.

 

Urheber des Bildes: © Jürgen Fälchle – Fotolia.com