Studie zeigt: So kann man junge Mitarbeiter binden

Hochqualifizierte junge Arbeitnehmer sind in ihrem ersten Job häufig unzufrieden. Viele Arbeitgeber versäumen es, junge Mitarbeiter zu binden, weil ihnen gar nicht bewusst ist, worauf Berufseinsteiger wirklich Wert legen. Die meisten Berufsneulinge fühlen sich nicht unterbezahlt, sondern unterfordert. Junge Mitarbeiter erfolgreich zu binden hat viel mit Lob und Anerkennung zu tun.

 

Junge Mitarbeiter binden – obwohl sie unzufrieden sind?

Seit der „Generation Golf“ werden in Deutschland immer neue Generationen getauft. Die jüngste ist die „Generation Z“, die Geburtenjahrgänge von 1993 bis 1999. Viele Personaler haben damit zu tun, diese jungen Mitarbeiter zu binden.

Dafür muss man wissen, wie die Mitglieder der Generation Z ticken – und was viele von ihnen dazu veranlasst, ihren ersten Job schon nach kurzer Zeit gegen einen neuen einzutauschen.

Antworten liefert die Unternehmensberatung Accenture Strategy, die 1.000 Hochschulabsolventen dieser Generation in einer Untersuchung unter die Lupe genommen hat. Unter anderem wurde die Frage nach der Arbeitszufriedenheit im ersten Job gestellt.

Das Ergebnis: verheerend.

Zwei Drittel der interviewten Graduierten mögen ihren ersten Job nicht. Sie fühlen sich in ihm unterfordert.

 

Wer Nachwuchskräfte fördert, steigert ihr Engagement

Für Arbeitgeber lohnt es sich, hochqualifizierte junge Mitarbeiter zu binden. Wenn es ihnen gelingt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Berufsanfänger dem Unternehmen mehr als fünf Jahre treu bleiben – und zu überdurchschnittlichem Engagement bereit sind.

Bindung entsteht durch Anerkennung, das zeigt eine weitere Untersuchung, die Studie „Jobzufriedenheit 2017“.

Anerkennung basiert vor allem auf anspruchsvollen Arbeitsaufgaben – genau hier hapert es: Zwei Drittel der jungen Mitarbeiter fühlen sich schlichtweg unter ihrer Qualifikation beschäftigt.

Die Folge sind Langeweile und das Gefühl, der Chef traue einem keine anspruchsvolleren Projekte zu. Daraus resultieren Frust und die Bereitschaft, die Stelle zu wechseln.

 

Mit Aufstiegschancen junge Mitarbeiter binden

Die beiden Untersuchungen geben Personalern und Unternehmern klare Hinweise: Weiterbildungsmöglichkeiten und die Chance, inhaltlich voranzukommen, stehen auf der Wunschliste von Berufsanfängern ganz oben. Deshalb gelingt es Konzernen mit Renommee, ausgeprägten Markenwerten und internationalem Wirken oft besser, junge Mitarbeiter zu binden.

Hochschulabsolventen, die neu im Beruf sind, müssen das Gefühl haben, ernst genommen zu werden und in der Karriere vorwärts kommen zu können.

Wenn außerdem die Leistungen angemessen gewürdigt werden, hat das Unternehmen einen engagierten Mitarbeiter mehr im Personalstamm.

 

 

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Warum ist ein Smartphone mit Vertrag teurer?

Das Smartphone am Arbeitsplatz ist ein vertrauter Anblick. Viele Angestellte nutzen es für private Zwecke, andere müssen es auch für dienstliche Angelegenheiten einsetzen. Mit kostspieligen Handyverträgen kommen monatlich hohe Gebühren zusammen. Eine Finanztip-Untersuchung belegt: Ein Smartphone mit Vertrag ist oft ein teures Vergnügen.

 

Smartphones werden oft privat und dienstlich genutzt

Die Zahl der Handyverträge ist in Deutschland in den letzten 25 Jahren von 950.000 auf über 131 Millionen geklettert. Viele Betriebe dulden die private Nutzung im „sozialadäquaten“ Rahmen. Manche Arbeitgeber verlangen von ihren Angestellten die Nutzung eigener Handys für Dienstangelegenheiten. Aber eines ist sicher: Es gibt eine Unzahl überzogener Tarife. Darum gilt der Satz: Ein Smartphone mit Vertrag ist teurer.

Smartphone (fast) umsonst, Mobilfunkvertrag überteuert

Es ist einfach zu verlockend: das neuste Smartphone-Modell eines namhaften Herstellers für nur einen Euro erwerben. Inbegriffen ist allerdings ein teurer Handyvertrag. Das macht sich vielleicht anfangs nicht groß bemerkbar, summiert sich aber während der Laufzeit. Tatsächlich sind die Unterschiede zwischen günstigen und teuren Mobilfunkverträgen so gravierend, dass in der Summe ein Smartphone mit Vertrag teurer ist. Es gilt die Faustregel: Je günstiger das Smartphone, desto größer die Ersparnis bei einem Einzelkauf ohne Vertrag.

 

Echte Wege zum Sparen

Arbeitgeber, die von ihren Angestellten die dienstliche Nutzung privater Handys verlangen, begeben sich in eine juristische Grauzone. Dennoch hat sich diese Praxis in vielen Büros eingebürgert. Wenn zu der privaten Nutzung die dienstliche kommt, erfolgt am Ende oft das böse Erwachen. Bis zu 200 Euro jährlich ist nach Finanztip-Berechnungen ein Smartphone mit Vertrag teurer als bei Einzelkauf plus Discount-Tarif. Wer schlau ist, kauft sein Einzelhandy im freien Handel (dabei Preis-Vergleichsportale nutzen) und sucht über einen Handy-Tariffinder das günstigste Angebot. Geld hat schließlich niemand zu verschenken.

 

 

 

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Jobsharing: Vor- und Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Jobsharing ist eine immer beliebtere Methode, einen Arbeitsplatz unter mehreren Mitarbeitern aufzuteilen. Für den Mitarbeiter ergibt sich aus diesem Modell ein größeres Kontingent an Freizeit und Zeit für die Familie, wobei die beruflichen Herausforderungen erhalten bleiben.

Im Gegensatz zu teilbesetzten Arbeitsstellen sind es hier zwei oder mehr Mitarbeiter, die sich alle Aufgaben und Verantwortungen an einem Arbeitsplatz teilen. Es gibt verschiedene Jobsharing Modelle, die beispielsweise in Arztpraxen und Therapieeinrichtungen, aber auch in Büros praktiziert werden.

 

Jobsharing aus Sicht des Arbeitnehmers

Arbeitnehmer profitieren vom geteilten Arbeitsplatz im Gegensatz zum Vollzeitarbeitsplatz vor allem durch mehr Freizeit und Flexibilität im beruflichen Ablauf. Als Mitarbeiter können Sie in Teilzeit tätig sein, ohne sich gezielt nach einer Teilzeitstelle umsehen zu müssen. In größeren Unternehmen ist eine Betreuung durch den Jobsharing-Beauftragten gewährleistet und der stetige Austausch in kommunikativer Form steht im Vordergrund.

Mehr Spaß im Beruf und eine engere Bindung an das Unternehmen sowie eine höhere Zufriedenheit sind positive Folgen der Arbeitsplatzteilung. Allerdings gibt es auch einige Besonderheiten, wenn Sie sich mit einem oder mehreren anderen Mitarbeitern den Arbeitsplatz teilen.

Um von diesem Modell zu profitieren, müssen Sie aktiv werden und sich gezielt nach einem Jobsharing-Angebot umsehen. Nur in den wenigsten Fällen werden diesbezügliche Arbeitsstellen von Unternehmen ausgeschrieben, auch wenn sich der Trend langsam durchsetzt und vor allem im medizinischen Bereich sowie in der Verwaltung Aufmerksamkeit erzeugt.

Einen Nachteil hat die Teilung des Arbeitsplatzes dennoch. Die Arbeitsstelle ist so getaktet, dass Sie ebenso wie die anderen Mitarbeiter eine feste Einteilung haben. Wenn Sie sich zeitlich verändern müssen, kann dies problematisch werden und spricht als deutliches Kontra gegen alle Vorteile beim Arbeitsplatz teilen.

 

Jobsharing – Chancen und Risiken für den Arbeitgeber

Lange Zeit standen Arbeitgeber dem Jobsharing skeptisch gegenüber. Das begründet sich nicht zuletzt im höheren Verwaltungs- und Organisationsaufwand sowie im Kommunikationstalent, das in hohem Maße zwischen dem Arbeitgeber, aber auch zwischen den Sharing-Partnern bestehen muss.

Arbeitgeber, die das Modell versucht und ihre Erfahrungen damit gemacht haben, mussten nicht lange auf offensichtliche Vorteile warten. Die Mitarbeiter waren zufriedener, was sich wiederum positiv auf die Motivation auswirkte. Motivierte Arbeitnehmer erbringen bessere Leistungen und steigern die Produktivität eines Unternehmens.

Die Überbrückung im Krankheitsfall fällt nicht schwer, da die Arbeitszeit zwischen den nicht erkrankten Jobsharing-Partnern geteilt werden kann. Doppeltes Fachwissen in einer Stellenbesetzung ist ein weiterer nicht von der Hand zu weisender Vorteil, von dem der Arbeitgeber profitiert.

Die Nachteile sind marginal, wenn Sie das Jobsharing als Unternehmer gut durchdacht haben. Ein großes Risiko besteht insbesondere dann, wenn sich die Mitarbeiter, die sich die Stelle teilen, nicht verstehen. Für Unruhe könnte es auch sorgen, wenn die „Jobsharer“ einen internen Wettstreit veranstalten, wer die bessere Arbeit macht.

 

Jobsharing in Fakten und Zahlen

Im Jahr 2003 steckte das Arbeitszeitmodell Jobsharing noch in den Kinderschuhen und interessierte nicht einmal 10% aller Unternehmen. Innerhalb von 10 Jahren erlebte dieses Modell der Teilzeitbeschäftigung einen Aufschwung, der die Bekanntheit und Beliebtheit deutlich steigerte.

In Deutschland nutzt bereits jedes fünfte größere Unternehmen Jobsharing und auch im Mittelstand setzt sich die Praktik langsam durch. Als Teilzeit-Arbeitsmodell – jedoch ohne die Nachteile klassischer Teilzeitarbeit – kann man das Prinzip des Jobsharings durchaus als sinnvolles Instrument bezeichnen.

 

Haben Sie in irgendeiner Form Erfahrungen mit dem Jobsharing-Modell gemacht? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar!

Warum lohnt sich Dienstfahrrad-Leasing für Sie und Ihren Chef?

Ein Dienstwagen ist eine feine Sache. Aber nicht jeder bekommt ihn, und wer ihn hat, steht damit oft im Stau. Eine gesunde und mitarbeiterfreundliche Alternative ist das Dienstfahrrad-Leasing. Von seinen Vorteilen profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugleich. Der Mitarbeiter kommt auf günstige Weise an ein hochwertiges Fahrrad. Und der Arbeitgeber kann die Ausgaben als Betriebskosten absetzen.

 

Dienstwagen und Dienstfahrrad sind steuerlich gleichgestellt

Bereits seit 2012 ist das Dienstfahrrad dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Das Dienstrad darf vom Arbeitnehmer sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden. Genauso wie beim Dienstfahrzeug wird beim Dienstfahrrad-Leasing ein Prozent des Listenpreises vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert. Das sieht in der Praxis so aus: Ein Pedelec, das zum Zeitpunkt der ersten Benutzung mit 2.500 Euro gelistet ist, erzeugt einen monatlichen geldwerten Vorteil von 25 Euro. Das sind bei einem angenommenen Steuersatz von 35 Prozent 105 Euro geldwerter Vorteil im Jahr.

 

Dienstfahrrad: Leasing bringt Vorteile für Betrieb und Beschäftigte

Dienstfahrrad-Leasing hat für den Arbeitnehmer mehrere verlockende Argumente. Er bekommt ein Fahrrad, für das der Arbeitgeber den Leasingvertrag übernimmt. Und er tut etwas für seine Gesundheit. Wenn er in der Großstadt unterwegs ist, erreicht er seine Arbeitsstätte meistens schneller (und weniger gestresst) als die Kollegen im Pkw.

Beim Dienstfahrrad-Leasing geht der Trend zu teuren Zweirädern: Modelle mit Carbon-Rahmen, exklusive Mountainbikes und hochwertige Pedelecs – Zweiräder, für deren Anschaffung ohne Arbeitgeberunterstützung tief in die Tasche gegriffen werden müsste. Übrigens kann der Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad ebenso als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden wie der mit dem Auto: Für jeden gestrampelten Entfernungskilometer fallen 30 Cent an, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Aber auch für den Arbeitgeber ist das Dienstfahrrad-Leasing attraktiv. Leasingraten und die Kosten der Fahrradversicherung kann er als Betriebskosten steuerlich absetzen. Mitarbeiter, die das Rad benutzen, sind laut einer vom niederländischen Verkehrsministerium in Auftrag gegebenen Studie weniger oft krank. Das Dienstfahrrad-Leasing spart die Ausgaben fürs betriebliche Fitness-Studio.

 

Die Leasingbranche für Fahrräder boomt

Vor allem in Großstädten und Ballungsgebieten ist das Dienstfahrrad-Leasing stark im Kommen. Das bildet die Entwicklung von JobRad, einem der Branchenpioniere, ab. 2015 startete die Freiburger Leasing-Firma mit 1.000 kooperierenden Unternehmen. 2017 nehmen bereits 4.800 Firmen mit insgesamt etwa einer Million Beschäftigten den Service von JobRad wahr. Auch große Betriebe wie die Bahn und SAP machen ihren Arbeitnehmern das Dienstfahrrad-Leasing möglich.

Die Verträge umfassen meist nicht nur die Kosten für das Zweirad und dessen Versicherung, sondern auch Aufwendungen für Wartung und Reparatur. Ob ein Rennrad, Touren- oder Mountainbike geleast werden, ist Geschmackssache des Angestellten. Beliebt sind hochwertige Pedelecs mit bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. E-Räder, die sogar mit bis zu 40 km/h über die Straßen sausen, brauchen ein Nummernschild und werden steuerlich wie ein Dienstwagen behandelt: Die Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte müssen als geldwerter Vorteil mit 0,03 Prozent des Kaufpreises pro Kilometer versteuert werden.

 

 

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Emotionale Mitarbeiterbindung – so funktioniert’s!

Wenn sich Mitarbeiter emotional mit ihrem Arbeitgeber verbunden fühlen, hat das viele Vorteile für das Unternehmen. Arbeitnehmer, die sich nur aus rationalen Gründen – damit ist meistens Geld gemeint – für eine Firma entscheiden, arbeiten vergleichsweise weniger produktiv. Das belegen verschiedene Studien. Und es heißt nicht umsonst: „Wer wegen des Geldes kommt, geht auch deswegen!“

In diesem Artikel schauen wir uns das Thema „Emotionale Mitarbeiterbindung“ unter verschiedenen Gesichtspunkten an und beantworten die wichtigsten Fragen.

 

Warum ist die emotionale Mitarbeiterbindung so wichtig?

In Zeiten des Fachkräftemangels und als Resultat des demografischen Wandels wird es für Unternehmen immer schwieriger, gute Mitarbeiter langfristig zu halten. Wenn die Mitarbeitermotivation fast ausschließlich über das Gehalt geregelt wird, läuft etwas falsch.

Mitarbeiter mit einer hohen emotionalen Verbundenheit bringen ein Unternehmen nach vorne, denn sie …

  • besitzen ein hohes Maß an Eigeninitiative,
  • steigern die Produktivität und die Umsätze,
  • haben ein gesteigertes Verantwortungsbewusstsein und
  • sind auch deutlich seltener krank.

 

Wie ist die aktuelle Situation in deutschen Unternehmen?

Ausbaufähig! Laut des „Gallup Engagement Index 2016“ sind lediglich 15% der Arbeitnehmer mit Herz und Leidenschaft bei der Arbeit. Ungefähr 70% der Angestellten macht „Dienst nach Vorschrift“ und wiederum 15% hat innerlich bereits gekündigt.

Für eine Volkswirtschaft sind diese Zahlen erschreckend. Arbeitnehmer mit einer geringen Unternehmensbindung zeigen nicht nur weniger Leistungsbereitschaft, sondern verschweigen häufig auch Fehlentwicklungen im Unternehmen. Durch diese „Ist mir egal-Haltung“ wird ein Unternehmen daran gehindert, sein Potenzial voll auszuschöpfen. Das mindert im Endeffekt z.B. den Gewinn und die Wettbewerbsfähigkeit und hemmt Innovationen.

 

Was sind die Ursachen für diese Entwicklung?

Laut Gallup-Studie setzen viele Unternehmer an den falschen Stellen an, um die Mitarbeiter emotional zu binden. Nehmen wir die Faktoren Arbeitsplatzsicherheit und Entlohnung: Da sich die Machtverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt gedreht haben, sind qualifizierte Fachkräfte heute sehr selbstbewusst und können sich die Jobs in manchen Branchen sogar aussuchen. In dieser Situation sind die genannten Faktoren nicht dafür geeignet, um Arbeitnehmer zu binden oder zusätzlich zu motivieren.

Eine weitere wesentliche Ursache für die geringe Zahl an motivierten Mitarbeitern ist die mangelnde Führungsqualität. Nur jeder fünfte Arbeitnehmer fühlt sich durch seinen Vorgesetzten motiviert, seine Arbeit mit Herz und Leidenschaft zu erledigen. Die Bewertung von Chefs fällt durchweg sehr schlecht aus. Viele Arbeitnehmer haben wegen einer Führungskraft bereits über eine Kündigung nachgedacht. Zur Verschärfung der Situation trägt die Uneinsichtigkeit der Vorgesetzten bei: 97% (!) sind von ihrem Führungsverhalten absolut überzeugt.

 

Was können Unternehmen besser machen?

Mitarbeiter fühlen sich in Unternehmen wohl, wenn Sie für attraktive und herausfordernde Aufgaben eingesetzt werden, die sie gut können. Außerdem ist es wichtig, dass sie Feedback (Lob oder Kritik) für ihre Arbeit bekommen und eine Chance sehen, sich individuell weiterzuentwickeln. In der Kommunikation sollte stets ein respektvoller Ton angeschlagen werden.

Völlig unterentwickelt scheint die Fähigkeit zu sein, Begeisterung für die Ziele des Unternehmens zu wecken. Die meisten Arbeitnehmer wissen heutzutage gar nicht, wohin die Reise des Unternehmens gehen soll. Hier geht es darum, Visionen aufzuzeigen, die für die Mitarbeiter plausibel und sinnvoll klingen. Eine angenehme Arbeitsatmosphäre sowie eine gute Beziehung zu Kollegen sind weitere Punkte, die sich positiv auf die Mitarbeiterbindung auswirken.

 

Wo Licht ist, ist auch Schatten …

Zum Schluss möchten wir noch kurz auf eine Gefahr aufmerksam machen, die sich aus einer hohen emotionalen Mitarbeiterbindung herauskristallisieren kann: der Hang zur Selbstausbeutung. Für den Mitarbeiter stellt sich dabei die Frage nach der Dosierung der emotionalen Verbundenheit. Denn nicht selten führt diese dazu, dass z.B. Überstunden „gern“ in Kauf genommen und soziale Beziehungen außerhalb des Unternehmens (Familie und Freunde) vernachlässigt werden.

 

Wie stehen Sie zu Ihrem Arbeitgeber? Schätzen Sie sich als emotional gebunden ein und stehen hinter den Zielen ihres Unternehmens? Oder machen Sie Dienst nach Vorschrift? Wie immer würden wir uns sehr über Ihre Kommentare freuen!

 

 

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Büro-Frust überwinden: 5 Tipps, um wieder mit Spaß zu arbeiten

Büro-Frust wirkt auf Stimmung und Produktivität so lähmend wie ein chronischer Infekt. Aber es gibt einen Unterschied zwischen Frust und Infekt: Der Infekt ist mit Medikamenten schnell in den Griff zu bekommen – der Frust ist schwieriger zu bekämpfen und verstärkt sich, je länger er dauert. Dennoch gibt es Wege aus dem Zufriedenheitstief. Wie so oft im Leben spielt die innere Haltung dabei eine entscheidende Rolle.

 

Wer sich selbst kennt, kann Büro-Frust leichter überwinden

Zufriedenheit im Beruf hat etwas mit Selbstreflexion zu tun. Der erste Schritt im Kampf gegen den Büro-Frust ist die Analyse der eigenen Talente und Ziele:

 

  • Wo liegen meine Stärken und Schwächen?
  • Kann ich mich in bestimmten Bereichen verbessern?
  • Welche Ziele habe ich mir gesteckt?
  • Kann ich diese Ziele erreichen?

 

Der Abgleich dieser Fragen mit den Bedingungen vor Ort sollte zu einer gewissen Schnittmenge führen. Liegen die persönliche Ziele und Talente und das berufliche Umfeld zu weit auseinander, hilft gegen Büro-Frust nur eine Neuorientierung.

 

Positiv denken – und herausarbeiten, was einen persönlich motiviert

Bei uns Deutschen ist die Arbeitsunzufriedenheit besonders verbreitet, wie eine Langzeitstudie der Universität Duisburg-Essen zeigt. Büro-Frustrierte beten herunter, wie ungerecht ihr Chef ist, wie unfähig die Arbeitskollegen, wie miserabel die Bezahlung. Diese Aufzählung färbt die Welt immer schwärzer.

Mit Konzentration auf die guten Aspekte (in jedem Job gibt es welche!) kann gegengesteuert werden. Ein weiterer Büro-Frust-Killer ist es, Motivationsfaktoren herauszuarbeiten:

 

  • Über welche Erfolge im Job freue ich mich besonders?
  • Ist mir Anerkennung vom Team und Chef wichtig?
  • Ist gute Bezahlung ein wichtiger Faktor?
  • Machen mich zufriedene Kunden zufrieden?

 

Wenn es Möglichkeiten gibt, im Job motivationsfördernde Bestätigung zu erhalten, sinkt der Büro-Frust automatisch.

 

Mit Selbstbestimmung den Büro-Frust überwinden

Wer an Büro-Frust leidet, fühlt sich oft machtlos und den Umständen ausgeliefert. Gegen die Fremdbestimmung hilft Selbstbestimmung: So kann man etwa beim Frühstück kurz den Arbeitstag planen und sich realistische Ziele für den Tag setzen. Mehr Wohlgefühl bei der Arbeit schaffen auch simple Außenfaktoren wie der Arbeitsplatz, die Pausen und die Termingestaltung. Wenn es hier Gestaltungsmöglichkeiten gibt, sollten sie genutzt werden. Eine komfortable und ansprechende Arbeitsumgebung, Freiraum bei den Pausen und den Terminen sowie eine entspannte innere Haltung helfen, den Büro-Frust zu überwinden.

 

 

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Netto-Gehalt steuerfrei aufstocken – mit Aufmerksamkeiten und Sachbezügen

Das Netto-Gehalt steuerfrei aufzustocken bringt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen Vorteile. Die Zuschüsse sind steuer- und sozialversicherungsfrei, möglich ist die Zuwendung in Form von sogenannten Aufmerksamkeiten und Sachbezügen. Für beide Arten der steuerfreien Aufstockung des Netto-Gehalts gibt es feste gesetzliche Regeln und Grenzen.

 

Steuerfreie Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen

Wenn der Arbeitgeber das Netto-Gehalt steuerfrei aufstocken möchte, kann er seinen Mitarbeitern sogenannte Aufmerksamkeiten zukommen lassen. Bei diesen Aufmerksamkeiten handelt es sich um Sachgeschenke. Sie sind allerdings nur dann steuerfrei, wenn ein besonderer Anlass wie Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes besteht. Weihnachtsgeschenke zählen nicht dazu. Aufmerksamkeiten können mehrmals im Jahr das Netto-Gehalt steuerfrei aufstocken. Sie dürfen einen Wert von jeweils 60 Euro nicht übersteigen.

 

Monatliche Sachbezüge stocken das Netto-Gehalt steuerfrei auf

Mit monatlichen Sachbezügen ist es ebenfalls möglich, das Netto-Gehalt steuerfrei aufzustocken. Der Gesetzgeber hat einen Maximalbetrag von monatlich 44 Euro festgelegt. Bei den Sachbezügen kann es sich um Gegenstände, aber auch um Dienstleistungen handeln. Ideal für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist beispielsweise die finanzielle Beteiligung an einem Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel oder die Übernahme eines monatlichen Abonnements für das Fitnessstudio. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen Steuern, der Arbeitnehmer bindet sich stärker ans Unternehmen und gelangt günstiger zur Arbeit oder unternimmt etwas gegen seine Rückenprobleme. Weitere Möglichkeiten steuerfreier Sachbezüge sind:

  • Tank- und Restaurant-Gutscheine
  • eine Prepaid-Kreditkarte (darf jedoch nicht für Barabhebungen genutzt werden)

 

Ausnahmen für höhere monatliche Sachbezüge

In bestimmten Fällen darf die Sachzuwendung die monatliche 44-Euro-Grenze übersteigen – eine besonders effiziente Möglichkeit, das Netto-Gehalt steuerfrei aufzustocken. Bekannte Beispiele sind der Dienstwagen und das berufliche Notebook, das auch privat genutzt werden darf. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Arbeitgeber Beschäftigte bei der Unterbringung ihrer Kinder im Kindergarten, in der Kita oder bei einer Tagesmutter finanziell unterstützt. In diesem Fall ist eine deutliche und regelmäßige steuerfreie Überschreitung der monatlichen 44-Euro-Grenze möglich.

 

 

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Mitarbeiterüberwachung – ein heikles Thema

Die Überwachung von Mitarbeitern ist ein heikles Thema, bei dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht selten vor Gericht wiederfinden. Ausschlaggebend ist meist eine völlig unterschiedliche Interessenlage. Während viele Arbeitgeber überprüfen möchten, ob die Mitarbeiter ihre Arbeit korrekt erledigen und zur Produktivität des Unternehmens beitragen, möchten diese wiederum nicht arbeiten wie in einem Überwachungsstaat, der an George Orwells Buch „1984“ erinnert.

Zwar ist jeder Fall anders und muss individuell bewertet werden, dennoch gibt es einige „Spielregeln“, an die sich beide Parteien halten sollten. Mit unserem Artikel möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Formen der Mitarbeiterüberwachung verschaffen:

 

  • Überwachung der Kommunikation
  • Videoüberwachung
  • Mitarbeiterüberwachung durch einen Detektiv

 

Außerdem geben wir Arbeitnehmern, die sich ungerechtfertigt überwacht fühlen, einige Handlungsempfehlungen.

Generell gilt, dass alle Maßnahmen eines Arbeitgebers die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter nicht verletzen darf. Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser unbedingt rechtzeitig in die Pläne zur Überwachung eines Angestellten eingeweiht werden.

 

Überwachen von Telefongesprächen, E-Mail-Verkehr und Internetnutzung

Mal eben ein privates Telefonat führen, die neuesten elektronischen Nachrichten von Freunden lesen oder nachschauen, ob es in der Facebook-Timeline spannende News gibt … Inwieweit ein Unternehmen seine Mitarbeiter dabei „beobachten“ darf, hängt in erster Linie mit den Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen zusammen.

Ist dort eine Klausel verankert, die die private Nutzung von Telefon und Internet ausdrücklich untersagt, darf der Arbeitgeber überwachende Maßnahmen einleiten. Gibt es hingegen keine Klausel, kann eine ausschweifende private Nutzung zu einer außerordentlichen Kündigung führen. Schaut man sich die bisherigen Gerichtsurteile an, scheint eine private Nutzungsdauer von über einer Stunde am Tag als ausschweifend zu gelten.

Geschäftliche Mails dürfen vom Arbeitgeber gelesen werden. Damit in diesem Zuge die Privatsphäre gewahrt wird, raten Experten, getrennte Ordner für geschäftliche und private Nachrichten anzulegen. Besteht jedoch der dringende Verdacht, dass ein Mitarbeiter Geschäftsgeheimnisse verrät oder ein Angriff via Computerviren abgewehrt werden soll, darf ein Unternehmen die Grenzen der Mitarbeiterüberwachung ausdehnen.

 

Kameraüberwachung am Arbeitsplatz

Zunächst muss man zwischen einer offenen und einer verdeckten Videoüberwachung unterscheiden. Eine offene Überwachung von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten mit Kameras ist in Geschäftsräumen erlaubt, sofern das Unternehmen mit einem Schild explizit darauf hinweist. Die offene Videoüberwachung wird häufig als Abschreckung eingesetzt, z.B. um Diebstähle zu verhindern.

Eine verdeckte Videoüberwachung ist nur in sehr engen Grenzen zulässig und nur in Räumen eines Unternehmens möglich, die nicht öffentlich zugänglich sind. Sie kann z.B. ein letztes Mittel sein, wenn es darum geht eine strafbare Handlung oder ein schweres Fehlverhalten eines Mitarbeiters aufzudecken.

Besteht ein berechtigter Verdacht, müssen einige Dinge beachtet werden, um eine unnötige Datenerhebung zu vermeiden. Hier geht es beispielsweise um die Dauer der Aufzeichnung oder die Bereiche, die gefilmt werden. Eine verdeckte Videoüberwachung darf niemals in Sozialräumen (z.B. WC oder Umkleideräumen) erfolgen. Außerdem sind Tonaufnahmen generell nicht gestattet – die Audio-Funktion einer Kamera muss dementsprechend deaktiviert werden.

 

Mitarbeiterüberwachung durch einen Detektiv

Die heimliche Überwachung eines Mitarbeiters durch einen Detektiv ist ebenfalls nur möglich, wenn ein konkreter Anfangsverdacht auf eine Straftat bzw. eine schwere Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegeben ist. Eine bloße Vermutung oder das Bauchgefühl des Vorgesetzten reichen nicht aus.

Wenn die verdeckte Kameraüberwachung das letzte Mittel ist, dann sollte ein Detektiv das allerletzte Mittel sein. Detektive kommen häufig zum Einsatz, wenn Arbeitnehmer verdächtigt werden, Krankheiten vorzutäuschen oder das Unternehmen zu berauben.

 

Was tun, wenn Sie unberechtigt überwacht werden?

Sollten Sie den Verdacht hegen, dass Ihr Arbeitgeber mehr über Sie wissen möchte als es ihm erlaubt ist, können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Sofern es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, sollten Sie diesen unbedingt kontaktieren und auf Ihren Verdacht hinweisen.
  • Vertrauen Sie sich dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens an oder wenden Sie sich gleich an entsprechende Experten in Ihrem Bundesland.
  • Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, der sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat.

 

 

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Ein Man im blauen Hemd mit einem Post-It in der Hand auf dem 24/7 steht und die 2 aus der 24 durchgestrichen ist

Die 4-Stunden-Woche: Ein Konzept für die Zukunft?

Wer kennt sie nicht? Arbeitstage, die früh beginnen und dennoch nicht enden wollen. Da klingt eine 4-Stunden-Woche wie ein Traum …

Doch genau mit diesem Titel eroberte ein Buch die Arbeitswelt, das im April 2007 erschien: „The 4-Hour Workweek“. Der Autor Timothy Ferriss umreißt darin ein Arbeitsmodell, in dem der Faktor Arbeit nicht anhand von Zeit, sondern ausschließlich anhand von Ergebnissen bewertet wird.

Das führt zu einer völlig neuen Sichtweise, die Ferriss spannend, humorvoll und stellenweise provokant beschreibt. Outsourcing und Delegieren sind dabei die wichtigsten Zutaten, um die 4-Stunden-Woche zu realisieren. Mehr Zeit, mehr Geld … und deutlich weniger Arbeit. Lässt sich das auch wirklich so umsetzen oder ist es am Ende nur eine schöne Utopie?

 

WAS MÖCHTE UNS DER AUTOR EIGENTLICH SAGEN?

Zunächst sollte man die vier Stunden Arbeit pro Woche nicht unbedingt wortwörtlich nehmen, sondern als Inspiration verstehen. Dem Autor geht es vor allem darum, einen Zustand zu erreichen, in dem man sich seine Zeit weitestgehend frei einteilen kann. Er möchte nicht bis zur Rente schuften und sich erst dann seine Träume erfüllen. Stattdessen möchte er „Mini-Ruhestände“ während des Arbeitslebens etablieren und generell nur Dinge tun, die wirklich Spaß machen.

Das ist jedoch nur möglich, wenn man mit möglichst wenig Arbeitszeit möglichst viel Geld verdient. Und wie ist das möglich? Indem man Zeitfresser eliminiert, die Prioritäten richtig setzt, Prozesse automatisiert und Arbeiten auslagert. Ferriss, in der Entstehungszeit des Buches Inhaber eines eigenen Internet-Unternehmens, engagiert beispielsweise einen persönlichen Assistenten, der viele Aufgaben für ihn übernimmt.

Eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung der 4-Stunden-Woche spielt auch das Paretoprinzip, auch bekannt als 80-zu-20-Regel. Es besagt, dass 80% aller Aufgaben mit einem Zeitaufwand von 20% bewältigt werden können. Die restlichen 20% der Aufgaben sind am aufwendigsten und enthalten daher ein hohes Rationalisierungspotenzial. Man kennt den Paretoeffekt übrigens auch in folgendem Zusammenhang: In einem Unternehmen werden 80% des Umsatzes mit 20% der Produkte erzielt. Dementsprechend sollte es sich auf diese Produkte fokussieren.

 

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KANN DAS WIRKLICH FUNKTIONIEREN?

Ja, es kann funktionieren! Das beweisen u.a. John Crestani und Conni Biesalski, die nach der Lektüre der „4-Stunden-Woche“ ihr Leben umkrempelten. Heute arbeiten beide nur wenig, verdienen aber genügend Geld und sind eigentlich ständig auf Reisen.

Damit gehören sie zu einer regelrechten Bewegung, deren Bibel die „4-Stunden-Woche“ ist. Größtenteils kann man die Mitglieder als digitale Nomaden bezeichnen, die ihren Lebensstil mit einem passiven Einkommen zu bestreiten. Außerdem sind viele zugleich auch Minimalisten, die dem Materialismus abgeschworen haben und nur wenige Dinge zum glücklichen Leben benötigen.

Dafür benötigen sie keinen festen Arbeitsplatz, sondern im Prinzip nur ein Notebook. Viele betreiben z.B. einen Reiseblog und monetarisieren es, verkaufen E-Books oder Podcast-Abos. Wo gearbeitet wird, ist dabei ziemlich egal. Es kann sogar die Hängematte am Strand sein (siehe Foto oben) …

 

WO LIEGEN DIE PROBLEME?

Die Umsetzung der 4-Stunden-Woche lässt sich fast nur umsetzen, wenn man sich im E-Commerce auskennt. Denn in diesem Bereich ist ein passives Einkommen am leichtesten zu erreichen. Auch ist dort das Automatisierungspotenzial sehr hoch. Bei vielen anderen Jobs, die z.B. nur mit persönlichem Kundenkontakt funktionieren, lassen sich die revolutionären Ideen nicht verwirklichen. Sicherlich könnte sich jeder entsprechende E-Commerce-Kenntnisse aneignen … aber wer erledigt dann die „traditionellen“ Jobs!?

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Auslagerung von Arbeiten. Diese Vorgehensweise rechnet sich nämlich nur, so lange es Menschen gibt, die unliebsame Aufgaben für einen geringen Lohn übernehmen. In gewisser Weise profitiert man von der Ungerechtigkeit in der Welt, was aus moralischer Sicht zumindest diskussionswürdig ist.

Und schließlich ist es die persönliche Einstellung, die darüber entscheidet, ob man den Schritt wagt oder nicht. Insbesondere die deutsche Arbeitsethik macht es Arbeitnehmern schwer, sich aus den Zwängen zu befreien. Denn noch viel zu oft werden diejenigen von den Chefs gelobt, die möglichst lange am Arbeitsplatz verharren. Dabei sollte man laut Ferriss eher die Qualität der Ergebnisse beurteilen und smarte, zeitsparende Lösungswege loben.

 

Kennen Sie das Buch von Timothy Ferriss? Haben Sie selbst schon einmal daran gedacht, aus dem „Hamsterrad“ zu entkommen? Wir freuen uns über Ihre Meinungen und Kommentare!

 

 

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Endlich Stille! 7 Tipps für mehr Ruhe im Großraumbüro

Lärm am Arbeitsplatz schmälert Konzentration und Leistungsvermögen. Diese arbeitsmedizinische Wahrheit zeigt sich besonders in Großraumbüros. Wenn der Arbeitgeber vor schallschluckenden Baumaßnahmen für mehr Großraumbüro-Ruhe zurückschreckt, müssen die Angestellten ihren Lärmschutz selbst organisieren. Sieben einfache Tipps helfen dabei.

 

Großraumbüro-Ruhe: Konzentration oder Gespräche?

Wer im Großraumbüro arbeitet, kann sicher sein: Ein geräuscherzeugendes Gerät oder ein mitteilungsbedürftiger Kollege sind immer in der Nähe. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat die leistungs- und gesundheitsschmälernden Folgen von Lärm im Büro längst belegt, auch aktuelle Studien kommen zu ähnlichen Ergebnissen.

Wenn Sie Ihr Arbeitspensum stressfreier und konzentrierter absolvieren wollen, sollten Sie über ein paar simple Maßnahmen für mehr Ruhe im Großraumbüro nachdenken.

Tipp eins: Hängen Sie Poster und Bilderrahmen auf, letztere etwas nach vorn gekippt – das schluckt den Schall besonders gut.

Tipp zwei: Stellen Sie Ihre Regale und Aktenschränke in eine Position, die das Büroinventar zur Lärmschutzwand umfunktioniert.

 

Stiller Arbeiten ist schöner arbeiten

Maßnahmen für mehr Großraumbüro-Ruhe können zudem das Ambiente aufwerten, wie etwa der Tipp Nummer drei: Schaffen Sie sich Grünpflanzen an. Sie filtern mit ihren Blättern Gespräch und Geklapper und verbessern die Luft.

Unser vierter Tipp: Rücken Sie Tische. Positionieren Sie Ihren Arbeitsplatz so, dass Sie Ihrem Kollegen nicht mitten ins Gesicht telefonieren.

Apropos telefonieren – Tipp fünf: Fernsprechen wird für Sie und Ihre Kollegen angenehmer, wenn Sie ein Headset benutzen. Damit sprechen Sie leiser und hören deutlicher.

 

Gemeinsam für mehr Großraumbüro-Ruhe

Tipp sechs beinhaltet bauliche Veränderungen für die Großraumbüro-Ruhe, die nicht viel Geld kosten, aber mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden müssen: Vorhänge installieren, Stellwände platzieren, Teppichläufer auslegen. Machen Sie Ihrem Chef deutlich, um wie viel effizienter Sie arbeiten werden.

Tipp sieben für die Großraumbüro-Ruhe, leider nicht überall selbstverständlich: Alle nicht arbeitsplatznotwendigen elektrischen Geräte gehören in einen Extraraum.

Zuletzt ein Extra-Tipp: Sprechen Sie sich mit Ihren Kollegen ab. Gemeinsam erreichen Sie mehr und haben noch bessere Ideen, um den Lärmpegel dauerhaft und spürbar zu senken.

 

 

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Nomophobie: Haben auch Sie Angst, nicht mehr erreichbar zu sein?

Die Liste der Phobien ist lang. Dazu gehört seit einigen Jahren auch die Nomophobie, die „No mobile phone phobia“. Diese krankhafte Angst vor einem nicht vorhandenen oder nicht funktionierenden Smartphone greift auch im Berufsleben um sich. Es gibt bestimmte Symptome, an denen diese Krankheit erkannt werden kann. Ebenso sind Strategien entwickelt worden, wie sich die Nomophobie im Beruf umgehen lässt oder man sich von ihr ganz befreien kann.

 

Nomophobiker sind gestresst und unkonzentriert

Nomophobiker reagieren mit intensiven Angstsymptomen auf das Nichtvorhandensein oder Nichtfunktionieren ihres Smartphones: Der Puls beschleunigt sich, der Blutdruck steigt, die Nervosität wächst und die Konzentration sinkt. Motorische Unruhe und der alles beherrschende Gedanke, sofort wieder in den Besitz seines funktionierenden Smartphones zu gelangen, beeinträchtigen die Arbeitsfähigkeit von Menschen mit Nomophobie oder setzen sie ganz außer Kraft.

Aber auch, wenn der Ernstfall nicht eingetreten ist und sich der Nomophobiker im Besitz seines einwandfreien Smartphones befindet, ist sein Stresslevel hoch.

Sehen Sie sich in Ihrem Arbeitsumfeld um: Gibt es Kollegen, die jede Gelegenheit für einen Blick auf ihr Display nutzen? Diese Menschen müssen neben den beruflichen auch noch ihre zahlreichen privaten Daten ständig im Auge behalten. Wer sein Smartphone immer in Sicht- und Griffweite hat, ist von der Nomophobie nicht weit entfernt.

 

Kollegen mit Nomophobie ziehen sich oft zurück

Im Arbeitsleben führt die Nomophobie zu Missstimmungen, Überlastungen und Pannen. Mit der steigenden Zahl von Nomophobikern gibt es auch mehr Menschen, die für ihr Smartphone berufliche Prioritäten vernachlässigen.

Ein Nomophobiker, der sein Smartphone vergessen hat, kehrt auf dem Arbeitsweg um und nimmt in Kauf, zu spät zu kommen. Als Wächter seines Handys und der Nachrichten, die er darauf empfängt, arbeitet er deutlich unkonzentrierter als seine Kollegen. Und wenn das Smartphone versagt, wird er gänzlich kopflos.

In den Pausen zieht sich der unter einer Nomophobie Leidende aus persönlichen Kontakten zurück, weil er sich um sein Smartphone kümmern muss.

Die einzige Strategie, die gegen Nomophobie hilft, stammt aus der Verhaltenstherapie und besteht darin, in kleinen Schritten auf das Smartphone zu verzichten. Diese Strategie lässt sich auch am Arbeitsplatz umsetzen.

 

Nomophobie überwinden: Kleine Tricks für große Hürden

Die Deutsche Lufthansa hat ihren Technikern einem FAZ-Bericht zufolge ein Smartphone-Verbot erteilt, um die Konzentration aufrecht zu erhalten. Das käme für einen Nomophobiker dem kalten Entzug bei Drogensucht gleich. Wenn der Arbeitgeber keine Regeln in puncto Smartphone-Nutzung gesetzt hat, muss sich jeder Mitarbeiter selbst Regeln auferlegen.

Dabei helfen ein paar simple Tricks:

  • Eine Armbanduhr tragen, um zu vermeiden, zum Zeitablesen aufs Handy zu schauen.
  • Das Smartphone nicht auf den Schreibtisch legen, sondern es an einem entfernteren Ort verstauen.
  • Das Smartphone nicht mit in die Kantine nehmen, sondern die Essenszeit zum Gespräch mit Kollegen nutzen.
  • Den Internetzugang auf dem Smartphone deaktivieren.
  • Einen vertrauten Kollege darum bitten, die selbst auferlegten Abstinenzzeiten zu überwachen.

Das alles klingt simpel, aber diese Regeln stellen für den Nomophobiker hohe Hürden dar. Darum empfiehlt es sich, eine manifestierte Nomophobie therapeutisch begleiten zu lassen. Die Therapie zahlt sich aus: Je unabhängiger der Betroffene von seinem Display wird, desto entspannter und konzentrierter kann er sich wieder seinen beruflichen Aufgaben widmen – und den echten Menschen, die ihn im Büro umgeben.

 

 

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Stress-Studie: Büro oder Home Office – wo arbeiten wir entspannter?

Büro oder Home Office? Viele Arbeitnehmer träumen vom entspannten Arbeiten zu Hause. Konzentriert und ohne Ablenkungen die Aufgaben erledigen, Familie und Haushalt im Auge behalten und den lästigen Arbeitsweg sparen: Das Home Office bietet verlockende Vorteile. Dennoch sind einer neuen Studie zufolge Home-Office-Angestellte gestresster als Büromitarbeiter. Stressfaktoren gibt es demnach zahlreiche bei der Arbeit daheim. Aber auch Strategien, um ihnen zu entgehen.

 

Büro? Im Home Office herrscht mehr Stress

Eine Untersuchung der Internationalen Organisation für Arbeit (ILO) belegt es: Home-Office-Arbeitnehmer sind gestresster und schlafen schlechter als Büroangestellte.

Das gilt laut ILO sowohl für Angestellte, die ausschließlich zu Hause arbeiten als auch für jene, die ihre Arbeit zwischen Heim- und Büroarbeitsplatz aufteilen. Der Gesundheitsvergleich Büro oder Home Office fällt laut der Studie klar zugunsten des Büros aus.

 

Home Office vs. Büro: Daheim lauert die Überstunden-Falle

Im Home Office ist der Studie zufolge in der Tat konzentrierteres Arbeiten möglich. Aber genau darin liegt auch eine der Ursachen von Erschöpfung und Stress: Home-Office-Mitarbeiter powern sich stärker aus. Oft überschreiten sie ihre Regelarbeitszeit, weil technische Probleme auftreten oder ihr Standort eine zeitaufwendige Kommunikation mit Kollegen notwendig macht.

Hinzu kommt: Wenn das Home Office in einer Familienumgebung eingerichtet ist, kann eine Vielzahl von Haus- und Betreuungsarbeiten anfallen. Besteht das Home Office hingegen in einem Single-Haushalt, hat der Heimarbeiter mit Isolation zu kämpfen.

 

Das Home Office erfordert mehr Disziplin

Stressfreies Arbeiten kann es auch im Home Office geben – sofern Sie es schaffen, Ihr heimisches Arbeitsumfeld zu strukturieren. Um sich vor Stress und Chaos zu schützen, brauchen Sie feste Arbeitszeiten und Pausen. Wohlgemerkt: Pause heißt, dass Sie in dieser Zeit nicht die Waschmaschine ausräumen.

Ein abgetrennter, ergonomisch eingerichteter Arbeitsplatz ist Pflicht. Am besten installieren Sie Ihr Home Office an einem Fenster: Das ist gut für die Stimmung und gegen Stress.

Und Feierabend bedeutet Feierabend. Schließen Sie die Tür zum Arbeitszimmer und widmen Sie sich Ihrem Privatleben.

 

 

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Steuer-Urteil: So können Sie ein geteiltes Arbeitszimmer doppelt absetzen

Ein geteiltes Arbeitszimmer doppelt absetzen – das ist seit Dezember 2016 möglich! Vorher wurden Arbeitszimmer-Aufwendungen steuerlich noch rein objektbezogen behandelt, der steuerliche Freibetrag von 1.250 Euro konnte nur einmal abgezogen werden. Ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) gewährt diesen Freibetrag jetzt jedem Nutzer.

 

Arbeitszimmer doppelt absetzen – ein zeitgemäßes Urteil

Viele Arbeitnehmer nutzen im Rahmen einer Home-Office-Vereinbarung das häusliche Büro. Aber nicht in allen Häusern ist genug Platz vorhanden, um jedem Bewohner ein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung zu stellen.

Das Urteil des BFH, ein gemeinsam genutztes Arbeitszimmer doppelt absetzen zu können, ist zeitgemäß. Geklagt hatte ein Lehrerehepaar, das sich in seinem gemeinsamen Einfamilienhaus einen Büroraum teilt.

 

Geteiltes Arbeitszimmer oft ohne Alternative

Im Fall des Lehrerehepaars lagen die Aufwendungen für das gemeinsam genutzte Arbeitszimmer im Streitjahr 2008 bei 2.763 Euro. Das BFH-Urteil sprach den beiden Nutzern einen Freibetrag von insgesamt 2.500 Euro zu, statt der objektbezogenen 1.250 Euro.

Lehrer zählen zu den Berufsgruppen, die einen Anspruch auf die steuerliche Absetzbarkeit ihres Arbeitszimmers haben: Ihnen steht in der Schule kein Arbeitsplatz zur Verfügung, um berufswichtige Tätigkeiten auszuüben.

Wer mit seinem Arbeitgeber eine Home-Office-Vereinbarung getroffen hat, besitzt für die avisierten Tage keinen betrieblichen Arbeitsplatz.

Aber: Das häusliche Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein – wenn Sie nur einen einzigen Home-Office-Tag in der Woche haben, können Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer überhaupt nicht steuerlich absetzen.

 

Voraussetzungen, um Arbeitszimmer doppelt absetzen zu können

Ein geteiltes Arbeitszimmer doppelt absetzen – das ist nach dem BFH-Urteil möglich, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sogar mehr als zwei Personen können dann ihre Aufwendungen geltend machen.

Das Arbeitszimmer muss im Haus liegen und so groß sein, dass es jedem Nutzer Platz für seine Tätigkeit bietet. Es darf weder Durchgangszimmer noch Arbeitsecke im Wohnzimmer sein, beim Arbeitszimmer muss es sich um einen abgetrennten Raum handeln. Eine zehn- oder mehrprozentige Privatnutzung dieses Raums ist nicht erlaubt.

Tipp: Falls ein Finanzamt die Rechtsprechung noch nicht anwenden sollte, muss unbedingt Widerspruch mit Verweis auf das BFH-Urteil eingelegt werden.

 

 

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Büro aufräumen in 4 Schritten – so geht’s!

Ordner, Mappen, lose Notizen, benutzte Kaffeetassen oder alte Zeitschriften – im hektischen Büroalltag kann sich schnell so einiges auf dem Schreibtisch ansammeln. Das sieht nicht nur unordentlich aus, sondern kann dazu führen, dass man eine gefühlte Ewigkeit nach den richtigen Unterlagen suchen muss oder man kaum noch Platz auf dem Schreibtisch hat. Wo war nochmal das Post-It mit der Telefonnummer? Peinlich wird es auch, wenn plötzlich unerwartet der Chef im Büro auftaucht und das Chaos auf dem Schreibtisch kritisch beäugt.

Sie haben auch Ihre Schwierigkeiten, am Arbeitsplatz Ordnung zu halten? Mit den nachfolgenden Tipps sollte es Ihnen leichter fallen.

 

Sehen Sie der Wahrheit ins Auge

Versuchen Sie, einen objektiven Blick auf Ihren Arbeitsplatz zu werfen. Was würde Ihnen als Besucher sofort negativ auffallen? Wenn Sie dabei Schwierigkeiten haben, fragen Sie einen Kollegen Ihres Vertrauens nach seiner ehrlichen Meinung.

 

Das Einfachste zuerst

Teilen Sie das Aufräumen in kleine Schritte ein und versuchen Sie nicht, allem gleichzeitig Herr zu werden. Fangen Sie da an, wo mit wenigen Handgriffen sofort ein Erfolg sichtbar ist. Räumen Sie zum Beispiel erst die großen Gegenstände vom Schreibtisch (z.B. Ordner, Mappen und Geschirr). Das Chaos wird sich schon sichtbar lichten und wird Sie zum Weitermachen motivieren.

Nehmen Sie zum Beispiel bei jedem Gang aus oder im Büro etwas mit, dass dort nicht hingehört bzw. stellen Sie es zurück an seinen Platz.

 

Alles hat seinen Platz

Legen Sie fest, was wo seinen Platz haben soll, z.B. die Ordner stehen im Regal, der Notizblock rechts neben dem Telefon, der Stifteköcher links neben dem Bildschirm. Legen Sie die Gegenstände nach Benutzung immer wieder dorthin zurück. Überlegen Sie genau: Was brauchen Sie wirklich auf dem Schreibtisch? Was sollte jederzeit griffbereit sein und was benötigen Sie nur hin und wieder? Alles, was nicht mehrmals am Tag benutzt wird, kann beispielsweise ins Regal oder den Rollcontainer wandern. So haben Sie nur wenige Dinge sichtbar stehen und deutlich mehr Platz für Ihre Arbeit.

 

Platz schaffen

Schaffen Sie Platz für Neues, indem Sie regelmäßig aussortieren. Was wird nicht mehr benötigt oder ist veraltet? Wenn Sie ein neues Dokument ablegen, entsorgen Sie zum Beispiel direkt ein altes. Das Gleiche funktioniert übrigens auch für die digitale Ablage!

Beherzigen Sie diese vier Tipps regelmäßig, wird sich das Chaos in Ihrem Büro merkbar lichten und sich sicher auch positiv auf Ihre Arbeit auswirken.

 

 

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Das Smartphone absetzen: So lassen sich Steuern sparen

Im digitalen Zeitalter ist das Smartphone nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im beruflichen Alltag zu einem unverzichtbaren Begleiter geworden. Lässt sich also das Smartphone von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet ja: Wenn das Handy regelmäßig für berufliche Zwecke genutzt wird, lassen sich sowohl die Anschaffungs- als auch die Betriebskosten absetzen.

 

Das Smartphone über die Werbungskosten absetzen

Wer berufstätig ist und private Anschaffungen für seine Arbeit nutzt, kann die zugehörigen Kosten steuerlich geltend machen. Dies gilt auch für technische Geräte wie Smartphones und Tablets: Die entsprechenden Ausgaben werden im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten deklariert und von der Steuerlast abgezogen.

Dabei lässt sich grundsätzlich eine Pauschale von 1.000 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Zu den Werbungskosten zählen unter anderem auch Ausgaben für Fachliteratur, Fahrtkosten und Fortbildungen.

Die gesonderte Abrechnung und Aufführung der Smartphone-Kosten lohnt sich deshalb nur dann, wenn die gesamten Werbungskosten den Pauschalbetrag von 1.000 Euro übersteigen.

 

In welcher Höhe sich der Kaufpreis fürs Smartphone absetzen lässt

Moderne Smartphones sind teuer, sodass die Anschaffung eines neuen Modells meist mehrere hundert Euro kostet. Die Höhe des absetzbaren Anschaffungspreises richtet sich nach der Nutzung im beruflichen Alltag: Bei circa 50 Prozent beruflicher Nutzung lässt sich demzufolge die Hälfte des Preises von der Steuer absetzen.

Aber wie kann man den Umfang des beruflichen Gebrauchs überhaupt nachweisen?

Zu diesem Zweck empfiehlt sich die Führung eines „Smartphone-Tagebuchs“, in dem sämtliche Anrufe mit Datum, Gesprächsdauer und Grund des Telefonats vermerkt sind. Außerdem gilt es der Steuererklärung entsprechende Einzelverbindungsnachweise beizufügen.

 

Die Betriebskosten vom Smartphone absetzen

Das Smartphone erleichtert die betriebsinterne Kommunikation und ermöglicht die mobile Recherche von arbeitsrelevanten Informationen. Die anfallenden Betriebskosten für Internet und Telefongespräche können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden: Laut Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) akzeptieren die Finanzämter dabei grundsätzlich 20 Prozent der Betriebskosten, wenn die Summe maximal 20 Euro pro Monat beträgt.

Wer einen höheren Betrag absetzen will, muss einen entsprechenden Nachweis erbringen.

 

 

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E-Mail oder Telefon – welches Kommunikationsmittel wofür?

Die Auswahl des idealen Kommunikationsmittels ist im Berufsleben von zentraler Bedeutung. Um die Gesprächskultur zu optimieren, sollte man sich folgende Fragen stellen: E-Mail oder Telefon – was ist von Vorteil? Wann genügt eine kurze schriftliche Nachricht, wann ist ein Anruf die bessere Lösung? Oder das Vieraugengespräch?

 

E-Mail oder Telefon – die Vorteile von Mails

Im digitalen Zeitalter lassen sich E-Mails (oder andere digitale Nachrichten, etwa via Messenger) von verschiedensten Geräten aus verschicken und empfangen. Auf diesem Weg können zum Beispiel Informationen zu einzelnen Arbeitsprojekten oder Ankündigen anstehender Firmenveranstaltungen kommuniziert werden.

Für die Übermittlung von Dokumenten und Zusammenfassungen von Meetings ist die E-Mail perfekt geeignet. Im Gegensatz zu einem Anruf oder einer Besprechung vor Ort werden die Inhalte bei der E-Mail schriftlich fixiert, was zur Kenntnisnahme von Terminen und anderen wichtigen Informationen von Vorteil ist.

 

E-Mail oder Telefon – wann man besser zum Hörer greifen sollte

Das Telefon wird verschwinden, sagten Experten schon vor Jahren voraus. Nun, zwar wird die Konkurrenz immer stärker – doch tot ist das gute alte Ferngespräch 2017 noch lange nicht. Die Gründe: Im direkten Vergleich mit einer E-Mail ist ein Telefongespräch persönlicher und garantiert eine sofortige Rückmeldung. Speziell für die Besprechung komplexer Themen und umfangreicher Fragen zu einzelnen Arbeitsabläufen ist ein Telefonat optimal geeignet.

Für Besprechungen mit mehreren Teilnehmern bietet sich eine Telefonkonferenz an: Im Rahmen eines solchen Gruppengesprächs können wichtige Sachverhalte ortsunabhängig und in Echtzeit kommuniziert werden. Im Idealfall wird eine Telefonkonferenz in Form einer kurzen Agenda geplant, die während des Gesprächs als Orientierung dient. Falls ein Treffen vor Ort nicht möglich ist, kann ein Telefongespräch zudem für den Austausch von Ideen und kurze Brainstormings genutzt werden.

 

Die Besonderheiten des Vieraugengesprächs

Ob E-Mail oder Telefon – den direkten Kontakt während eines Vieraugengesprächs können sie nicht ersetzen. Das Risiko für Missverständnisse und Unklarheiten ist bei einem solchen Gespräch zweifellos am geringsten. Streng vertrauliche Verhandlungen und Informationen sollten ausschließlich auf diesem Weg kommuniziert werden: Dazu gehören zum Beispiel Themen wie die Zusammenstellung von Arbeitsgruppen und die grundlegende Planung neuer Projekte.

Aus Sicht des Arbeitgebers sollten zudem Beförderungen, Kündigungen und ähnlich wichtige Mitteilungen stets in einem persönlichen Vieraugengespräch besprochen werden.

 

 

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Das Smartphone am Arbeitsplatz privat nutzen: Diese Regeln gelten

Das Smartphone ist für die meisten Menschen ein allgegenwärtiger Begleiter im Alltag. Nachrichten an Freunde und Familie, Spiele-Apps und Facebook-Postings sind am Arbeitsplatz allerdings unerwünscht. Wer das Smartphone am Arbeitsplatz für private Zwecke nutzt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen.

 

Was sagt das Arbeitsrecht zum privat genutzten Smartphone am Arbeitsplatz?

Laut Fachanwälten für Arbeitsrecht ist die private Verwendung von Tablets und Smartphones am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten. Dementsprechend kann die Nichtbeachtung dieser Vorgabe eine Abmahnung mit sich bringen und im Extremfall sogar die Kündigung bedeuten.

Für diese drastischen Konsequenzen bedarf es aber eines ausdrücklichen Verbots durch den Arbeitgeber.

Zu diesem Zweck können Arbeitgeber individuelle Regeln festlegen, die eine private Verwendung am Arbeitsplatz streng limitieren: Manchmal definieren Firmen zum Beispiel eine maximale Nutzungsdauer von etwa dreißig Minuten oder erlauben die Smartphone-Nutzung nur in den Pausen.

 

Wie darf die Nutzung des Smartphones am Arbeitsplatz beschränkt werden?

Beim Thema Smartphone am Arbeitsplatz müssen sich aber nicht nur die Arbeitnehmer an Regeln halten, sondern auch die Arbeitgeber: So dürfen die Nutzungseinschränkungen nicht willkürlich sein und müssen stets für die gesamte Belegschaft gelten, sodass niemand benachteiligt wird.

Einen Ausnahmefall stellen allerdings „Wiederholungstäter“ dar: Wer in der Vergangenheit mehrfach bei intensiver Smartphone-Nutzung am Arbeitsplatz erwischt wurde, muss deshalb mit strengeren Beschränkungen rechnen.

 

Was gilt ohne ausdrückliches Verbot vom Arbeitgeber?

Falls der Arbeitgeber keine speziellen Anweisungen formuliert, ist die Smartphone-Nutzung in sozialadäquatem Umfang gestattet. Was heißt das in der Praxis? Zur sozialadäquaten Verwendung von Smartphones zählen unter anderem die kurze Kontrolle des privaten E-Mail-Postfachs und die schnelle Beantwortung einer SMS. Stundenlanges Surfen und die intensive Nutzung von Apps sind hingegen verboten.

Generell ist die private Nutzung des Smartphones am Arbeitsplatz auch ohne entsprechende Anweisung untersagt, wenn Produktivität und Leistungsfähigkeit darunter leiden.

 

 

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Arbeitszimmer zu Hause absetzen – das geht trotz Büro beim Arbeitgeber

Ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden bringt eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich. Doch wer nicht selbstständig ist und einen Arbeitsplatz bei seinem Arbeitgeber hat, konnte die Kosten für das zusätzliche Homeoffice bislang nicht steuerlich geltend machen. Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Rechtsprechung nun angepasst – und es einem Angestellten erlaubt, unter bestimmten Bedingungen das Arbeitszimmer zu Hause abzusetzen.

Finanzgericht: Arbeitszimmer zu Hause absetzen ist möglich

Bisher konnten Arbeitnehmer die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur unter einer Bedingung steuerlich geltend machen: Ihr Arbeitgeber stellt keinen Arbeitsplatz zur Verfügung. So lässt es sich noch heute bei „Finanztip“ und in anderen Rechtsportalen nachlesen.

Ein aktueller Fall hat diesen Grundsatz im Steuerrecht aufgeweicht: Ein Hochschuldozent darf die Kosten für sein Arbeitszimmer zu Hause absetzen, obwohl er über einen zugewiesenen Arbeitsplatz an der Hochschule verfügt.

Zu diesem überraschenden Urteil kam das Finanzgericht Rheinland-Pfalz und begründete die Entscheidung mit einer unzureichenden Ausstattung: Demzufolge fehlen im bereit gestellten Arbeitsraum in der Hochschule sowohl Drucker und Scanner als auch die benötigte Fachliteratur. Für seine Tätigkeit als Lehrbeauftragter sei der Dozent somit auf einen häuslichen Arbeitsplatz mit entsprechender Ausstattung angewiesen.

Eine entsprechende Anfrage beim Vorgesetzten, diesen Missstand zu beheben, sei dabei nicht entscheidend für die steuerliche Relevanz des Arbeitsraums in den eigenen vier Wänden, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Kann jetzt jeder ein Arbeitszimmer zu Hause absetzen?

Nein – das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz bedeutet nicht, dass grundsätzlich jedes häusliche Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden kann. Eine mangelhafte Ausstattung am vom Arbeitgeber bereit gestellten Arbeitsplatz muss nachweisbar sein, um das Arbeitszimmer zu Hause absetzen zu können.

Wenn allerdings ein entsprechender Bedarf vorhanden ist, lassen sich – folgt man dem aktuellen Urteil – unter anderem die Strom- und Heizkosten sowie die anteiligen Mietzahlungen geltend machen. Die anfallenden Kosten werden in der Steuererklärung als Werbungskosten deklariert. Allgemein gilt dabei eine maximale Summe von 1.250 Euro, die jedes Jahr steuerlich absetzbar ist.

Was zu beachten ist: Wer jetzt meint, sich auf dieses Urteil berufen zu können, muss dennoch mit einer Ablehnung seines Antrags beim Finanzamt rechnen. Womöglich ist der Gang vor das zuständige Finanzgericht notwendig, um den Anspruch zu klären.

Präzedẹnzfall für Absetzbarkeit von Homeoffice

Die Rechtsprechung vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz stellt womöglich einen Präzedẹnzfall dar. Er kann sich zum Maßstab für weitere Gerichtsverfahren entwickeln, die sich mit der Frage beschäftigen, ob und wann Angestellte ein Arbeitszimmer zu Hause absetzen können.

Neben Selbstständigen können jetzt erstmals auch Angestellte von steuerlichen Vorteilen in puncto Homeoffice profitieren.

Zusammengefasst: Wer ein zusätzliches Arbeitszimmer zu Hause absetzen will, kann sich auf dieses Urteil berufen und die anfallenden Aufwendungen geltend machen. Die rechtliche Grundlage ist dabei aber immer der Nachweis eines relevanten Ausstattungsmangels.

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Stift vs. Tastatur: Warum handschriftliche Notizen schlauer sind

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Notizen sind unverzichtbar, um wichtige Aufgaben und gute Ideen festzuhalten. Das gilt sowohl für den beruflichen Alltag als auch für das Privatleben. Im Zeitalter von Computer, Smartphones und Tablets entscheiden sich immer mehr Menschen für die digitale Ablage ihrer Gedanken per Tastatur. Handschriftliche Notizen bringen aber eine ganze Reihe von speziellen Vorteilen mit sich.

 

Die Funktionsweise des Gehirns als entscheidender Faktor

Der Hauptvorteil handschriftlicher Notizen begründet sich mit der Funktionsweise des menschlichen Gehirns: Weil das Tippen schnell von der Hand geht, werden die zugehörigen Informationen oftmals ungefiltert übernommen.

Das handschriftliche Notieren nimmt hingegen mehr Zeit in Anspruch, sodass unser Gehirn automatisch eine Vorauswahl trifft. Demzufolge werden die Gedanken und Ideen auf ihre Essenz heruntergebrochen, wodurch sich die Informationen besser verarbeiten lassen.

Zu diesem Ergebnis kommen jedenfalls mehrere Untersuchungen zweier US-Forscher. Sie verglichen unter anderem das Lernverhalten von Studenten, die Vorträge handschriftlich und per Tastatur dokumentierten.

Ihr Fazit: Die kognitive Verarbeitung ist der zentrale Unterschied zwischen eingetippten und per Stift geschriebenen Notizen.

 

Das handschriftliche Notieren sorgt für eine bessere Fokussierung

Die genannten Vorteile müssten theoretisch auch bei Digital-Stiften zum Tragen kommen, die handschriftliche Notizen auf Tablet-Displays ermöglichen.

Allerdings kann sich am Mobilgerät ein Nachteil zeigen, der beim Notizzettel aus Papier garantiert nicht vorhanden ist: Beim Erstellen digitaler Notizen – auch mit digitalem Stift – können zahlreiche Ablenkungen auftreten. Wer seine Gedanken zum Beispiel konzentriert im Smartphone speichern will, wird häufig von eingehenden Nachrichten bei WhatsApp, Facebook und Co unterbrochen. Speziell bei längeren Texten können die digitalen Ablenkungen zu einem ernsten Problem werden und die Qualität der Notizen negativ beeinflussen.

Bei klassischen Notizen mit Stift und Papier sind keine aufpoppenden Benachrichtigungen oder Werbebanner zu befürchten. Dementsprechend können die Informationen konzentriert zu Papier gebracht werden, was für die spätere Weiterverarbeitung von großem Vorteil ist.

 

Fazit: Handschriftliche vs. getippte Notizen

Als Fazit bleibt somit festzuhalten, dass handschriftliche Notizen in Bezug auf das Speichern der Informationen im Gedächtnis grundsätzlich effektiver sind. Die traditionelle Methode mit Stift und Papier führt zu einer bewussteren Verarbeitung der zugehörigen Informationen, während digitale Notizen zu unproduktivem Multitasking verleiten, jedoch meist schneller gehen.

Um beide Varianten zielführend miteinander zu verknüpfen, können die Notizzettel digital fotografiert oder direkt eingescannt werden. Auf diese Weise sind die handschriftlichen Notizen jederzeit abrufbar und auch unterwegs verfügbar.

 

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Arbeit 4.0: DAS sind die Chancen und Risiken der Digitalisierung

Die Digitalisierung ist ein unaufhaltsamer Prozess, der unseren Lebensalltag immer umfassender verändert. Der Begriff Arbeit 4.0 beschreibt dabei die Auswirkungen auf unsere Arbeitswelt und sämtliche Berufsbranchen. Welche Chancen und Risiken birgt die Digitalisierung für das Arbeitsleben?

 

Die Chancen von Arbeit 4.0

Der digitale Wandel revolutioniert den Arbeitsalltag und geht mit einer ganzen Reihe von Vorteilen einher:

  • In den Wirtschaftsbereichen IT und Telekommunikation werden neue Jobs geschaffen. Schon jetzt ist die Branche der zweitgrößte industrielle Arbeitgeber in Deutschland – und hat allein in den vergangenen fünf Jahren 135.000 neue Arbeitsplätze geschaffen.
  • Die digitale Vernetzung ermöglicht die vereinfachte Kooperation mit internationalen Geschäftspartnern. So gehören Skype-Konferenzen und Messenger-Chats mit Vertriebspartnern aus dem Ausland häufig schon zum Arbeitsalltag. Dank der unkomplizierten Kommunikation lassen sich schnell neue Partnerschaften schließen, was für den Aufbau und die Expansion eines Unternehmens von großer Bedeutung ist.
  • Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter dienen zudem als Werbeplattformen, um die Bekanntheit eines Unternehmens und seiner Produkte Schritt für Schritt zu steigern. So lässt sich der Kundenstamm erweitern, was einen weiteren Vorteil der Digitalisierung darstellt.
  • Auch in puncto Flexibilität belegen die Arbeit-4.0-Studien eine positive Entwicklung: Durch die vermehrte Nutzung von Cloud-Diensten im Internet profitieren die Mitarbeiter von der Option des ortsunabhängigen Arbeitens. Die Möglichkeit, zumindest teilweise im eigenen Homeoffice zu arbeiten, entwickelt sich immer mehr zum normalen Bestandteil von Arbeitsverhältnissen. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann die Folge sein.
  • Außerdem erleichtert die Digitalisierung ein langes Arbeitsleben – Roboter übernehmen schwere körperliche Tätigkeiten. Da die Bevölkerung im älter wird, könnte diese Entwicklung die Belastung unserer Sozialsysteme abmildern.

 

Die Risiken von Arbeit 4.0

Neben spannenden Neuerungen und einem Plus an Komfort birgt die Digitalisierung der Arbeitswelt aber auch Risiken:

  • Arbeit-4.0-Studien zufolge spielt das Thema Datenschutz dabei eine entscheidende Rolle. Durch die globale Vernetzung und die Ablage sensibler Datensätze in der Cloud sind Firmeninterna einer permanenten Gefahr ausgesetzt.
  • Die Anzahl von Hackerangriffen nimmt stetig zu, gleichzeitig werden ganze Wirtschaftsbereiche abhängig von Daten und digitaler Kommunikation – und können durch Cyberkriminalität oder Cyberkriege empfindlichen Schaden nehmen.
  • Darüber hinaus werden die Arbeitnehmer im Zuge der Digitalisierung immer mehr zu „gläsernen Angestellten“: So gehören zum Beispiel Kontrollen der privaten Profile bei Facebook und Co schon heute zum Alltag in der Arbeitswelt. Wer sich in den sozialen Netzwerken unprofessionell präsentiert, schadet seiner beruflichen Karriere.
  • Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung belegt, dass stressbedingte Erkrankungen in der Arbeitswelt zunehmen. Einige Experten glauben, dass der digitale Wandel diese Entwicklung weiter verstärken wird. Demnach führen die permanente Erreichbarkeit durch digitale Technik und der zunehmend komplexe Arbeitsalltag zu einem höheren Risiko für Burnout und Depressionen.

 

Haben wir einen Vorteil oder Nachteil von Arbeit 4.0 vergessen? Dann ergänzen Sie ihn per Kommentar!

 

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