Jetlag überwinden

Jetlag überwinden

Wer geschäftlich viel unterwegs ist, kennt das Phänomen: Sobald man mehrere Zeitzonen überquert, schlägt der Jetlag zu. Gerade wenn Sie sich fit fühlen sollten, sind Sie müde und abgeschlagen. Abends finden Sie dagegen nicht in den Schlaf.

Wie Jetlag entsteht und wie Sie ihn überwinden können, erfahren Sie hier.

Jetlag: Was ist das eigentlich?

Jeder Mensch hat eine innere Uhr. Der biologische Rhythmus richtet sich unter anderem nach dem Tageslicht und steuert, wann wir uns wach oder schläfrig fühlen. Eine Reise durch mehrere Zeitzonen bringt unsere innere Uhr durcheinander. Während der Körper noch auf die Nacht eingestellt ist, hat am Reiseziel der Tag schon begonnen – oder umgekehrt.

Dieses Phänomen bezeichnet am als Jetlag. Typische Symptome sind:

  • Einschlafprobleme
  • schlechte Schlafqualität
  • Tagesmüdigkeit und Abgeschlagenheit
  • Konzentrationsschwäche
  • Kopfschmerzen
  • Verdauungsprobleme und Übelkeit
  • Schwindel und allgemeines Unwohlsein
  • verminderte Leistungsfähigkeit und Motivation

Info-Box: Wie lange hält der Jetlag an?

Der Jetlag hält so lange an, bis sich die innere Uhr an die neue Umgebung angepasst hat. Eine Faustregel besagt, dass für jede durchquerte Zeitzone ein Tag zur Umstellung benötigt wird. Jungen Menschen fällt die Anpassung oft leichter als älteren. Auch die Flugrichtung spielt eine Rolle: Bei Reisen nach Westen bewegt sich der Körper mit der Sonne und der Tag verlängert sich, was unserer inneren Uhr eher entgegenkommt. Flüge nach Osten verkürzen dagegen den Tag, was die Anpassung erschweren kann.

Jetlag vorbeugen – geht das?

Ein Jetlag lässt sich nicht komplett verhindern. Sie können aber bereits vor der Reise einiges tun, um die Symptome abzumildern:

  • Stellen Sie Ihren Tagesablauf schon einige Tage vorher auf den Zeitrhythmus des Reiseziels um. Reisen Sie nach Osten, gehen Sie zum Beispiel früher schlafen. Reisen Sie nach Westen, gehen Sie schrittweise später zu Bett.
  • Trinken Sie an Bord des Flugzeugs viel Wasser und verschaffen Sie sich nach Möglichkeit etwas Bewegung.
  • Stellen Sie Ihre Uhr schon bei Abflug auf die Uhrzeit des Reiseziels um.
  • Reisen Sie nach Osten, versuchen Sie, im Flugzeug zu schlafen. Fliegen Sie nach Westen, bleiben Sie wach und gehen erst zu Bett, wenn am Zielort die Sonne untergeht.
  • Vermeiden Sie während Ihrer Reise Koffein und Alkohol, da beides die Symptome des Jetlags verschlimmern kann.

So können Sie Ihren Jetlag überwinden

Am Reiseziel angekommen, helfen die folgenden Tipps gegen Jetlag:

  • Übernehmen Sie direkt den Rhythmus der neuen Zeitzone. Essen Sie zu ortsüblichen Zeiten und richten Ihre Aktivitäten nach dem Tag-Nacht-Rhythmus des Reiselands.
  • Falls möglich, lassen Sie es am ersten Reisetag langsam angehen und verbringen möglichst viel Zeit im Freien. Tageslicht hemmt die Produktion des Schlafhormons Melatonin, wodurch Sie sich wacher fühlen.
  • Nehmen Sie leicht verdauliche Mahlzeiten zu sich, um den Körper nicht zusätzlich zu belasten.
  • Produkte mit dem Schlafhormon Melatonin sollen den Schlafrhythmus regulieren. Bei Jetlag sind diese Präparate aber nur bedingt zu empfehlen. Der falsche Einnahmezeitpunkt kann die Symptome nämlich verlängern.

Achtung: Alle genannten Tipps gelten nur bei längeren Reisen ab zwei Tagen Dauer. Bei Kurzreisen sollten Sie Ihren Körper nicht umstellen, sondern weiter nach dem gewohnten Rhythmus leben.

Wie Sie als Chef mit dem Jetlag Ihrer Mitarbeiter umgehen sollten

Ein Jetlag kann sich negativ auf die Produktivität auswirken. Das merken auch Vorgesetzte, wenn ihre Mitarbeiter etwa nach einer längeren Geschäftsreise wieder im Büro ankommen.

Damit auch Beschäftigte mit Jetlag konzentriert arbeiten können, sollten Chefs ihnen einige Tage zur Umstellung zugestehen. Timen Sie Geschäftsreisen nach Möglichkeit so, dass Mitarbeitende am Freitag zurückfliegen und das Wochenende zur Eingewöhnung nutzen können. Gelingt dies nicht, gestatten Sie es Ihren Beschäftigen in den ersten Tagen etwas früher oder später zur Arbeit zur erscheinen und sich schrittweise wieder an den alten Arbeitsrhythmus anzupassen.

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Prozessfinanzierung Arbeitsrecht

Prozessfinanzierung im Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer unter anderem vor ungerechtfertigter Kündigung, vor Diskriminierung am Arbeitsplatz und vor Überlastung durch zu lange Arbeitszeiten.

Im Streitfall kann es um sehr viel Geld gehen. So mancher Arbeitnehmer zögert allerdings, das eigene Recht durchzusetzen. Viele fürchten, dass der Arbeitnehmer am längeren Hebel sitzt und sich mithilfe von Staranwälten und guten Kontakten den Sieg vor Gericht erkämpft.

Arbeitnehmer müssten in diesem Fall die Prozesskosten tragen. Die Prozessfinanzierung durch spezielle Dienstleister kann für mehr Chancengleichheit sorgen und Arbeitnehmer vor finanziellen Verlusten schützen. Was sich hinter diesem Konzept verbirgt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was bedeutet Prozessfinanzierung?

Das Arbeitsrecht betreffende Streitfälle fallen unter das Zivilprozessrecht. Dort gilt der Grundsatz, dass die Kosten des Rechtsstreits vom Verlierer getragen werden. Dazu gehören die Gerichtskosten sowie außergerichtliche Kosten, insbesondere die Anwaltskosten der Gegenpartei. Der Kläger hat zudem in Vorleistung zu treten und muss die Gerichtskosten inklusive der Kosten für den eigenen Anwalt verauslagen.

Genau diese Vorleistungspflicht hält viele Arbeitnehmer davon ab, ihre Interessen rechtlich durchzusetzen. Selbst bei guten Aussichten auf einen erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreits verzichten viele auf den Gang vor Gericht oder geben sich mit einem Vergleich zufrieden, bei dem sie sich deutlich unter Wert verkaufen.

Können Arbeitnehmer die Kosten eines Rechtsstreits nicht aus eigener Tasche oder über eine Rechtsschutzversicherung decken, besteht allerdings die Möglichkeit, sich an einen Prozessfinanzierer zu wenden. Diese unabhängigen Dienstleister übernehmen das Kostenrisiko des Rechtsstreits. Im Gegenzug erhalten sie bei erfolgreichem Ausgang eine Gewinnbeteiligung. In der Regel liegt diese bei rund 30 Prozent des Streitwerts.

Bei negativem Ausgang trägt der Prozessfinanzierer die Gerichtskosten, die Kosten des eigenen und des gegnerischen Anwalts sowie die Kosten für Zeugen und Sachverständige.

Wer bietet die Prozessfinanzierung für Arbeitnehmer an?

Die Prozessfinanzierung wurde in Deutschland erstmals im Jahr 1998 durch die Foris AG angeboten. In den folgenden Jahren nahmen hauptsächlich große Rechtsschutzversicherungen die Prozessfinanzierung als Zusatzangebot in ihr Leistungsportfolio auf. Ein Großteil der Versicherungen hat sich mittlerweile aber wieder aus diesem Geschäft zurückgezogen. Heute sind es vor allem private Finanzdienstleister, die diesen Service anbieten.

Prozessfinanzierer arbeiten dabei teilweise mit eigenen internen oder externen Anwälten zusammen. Andere Anbieter überlassen es den Mandanten, einen Anwalt ihrer Wahl zu engagieren.

Voraussetzungen für die Prozessfinanzierung

Die Prozessfinanzierung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und auch kein Anrecht auf Prozesskostenhilfe besteht.

Weitere Voraussetzungen:

  • Mindeststreitwert, Höhe abhängig vom jeweiligen Dienstleister, für gewöhnlich aber 100.000 Euro.
  • Der Gerichtsstand befindet sich in Deutschland und deutsches Recht ist anwendbar.
  • Der Fall hat überwiegend deutliche Erfolgsaussichten.
  • Der Beklagte verfügt über eine gesicherte Bonität.

Vorteile für Arbeitnehmer

Ein großer Vorteil der Prozessfinanzierung: Für den Arbeitnehmer entfällt das finanzielle Risiko, das mit einem Rechtsstreit einhergeht. Die Prozessfinanzierung erzeugt darüber hinaus ein finanzielles Gleichgewicht zwischen dem Arbeitnehmer und dem meist deutlich besser situierten Prozessgegner, dem Arbeitgeber.

Selbst wenn der Arbeitnehmer vor Gericht keinen Erfolg haben sollte, bleibt er liquide. Bei erfolgreichem Ausgang berechnen seriöse Dienstleister lediglich zu zuvor vereinbarte Erfolgsbeteiligung. Weitere Kosten fallen nicht an.

Prozessfinanzierung – der typische Ablauf

Nehmen wir an, Sie möchten gegen eine unberechtigte Kündigung klagen und eine Abfindung erstreiten. Sie haben keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und können auch keine Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Bleibt der Weg zum Prozessfinanzierer.

Hier ergeben sich zwei Szenarien:

  1. Der Prozessfinanzierer arbeitet mit internen oder externen Vertragsanwälten zusammen: In diesem Fall schließen Sie nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags einen Vertrag mit einem vom Prozessfinanzierer gestellten Anwalt ab, der Ihre Vertretung übernimmt. Während der Vertragsdauer dürfen Sie in der Regel keine weiteren Rechtsanwälte oder sonstigen Stellen mit der Durchsetzung Ihrer Belange beauftragen.
  2. Sie beauftragen einen eigenen Anwalt: Einige Dienstleister gestatten es ihren Klienten, einen Anwalt ihres Vertrauens zu engagieren. Ihr Anwalt kann in diesem Fall auf fachkundige Unterstützung durch den Prozessfinanzierer zurückgreifen.

Der weitere Ablauf der Prozessfinanzierung gestaltet sich in beiden Fällen ähnlich. Mit Ihrem Antrag lassen Sie dem Prozessfinanzierer alle Unterlagen zukommen, die im Zusammenhang mit dem Verfahren stehen. Nach eingehender Prüfung der Voraussetzungen, der Erfolgsaussichten und der Bonität des Beklagten erhalten Sie einen Vertrag. Dieser dient gleichzeitig als Finanzierungszusage. Der Dienstleister übernimmt nun sämtliche Prozesskosten sowie das Verlustrisiko und geht in Vorleistung für Gerichts- und Anwaltskosten. Damit kann das Verfahren beginnen.

Damit Ihr Rechtsanwalt und der Prozessfinanzierer Informationen austauschen können, müssen Sie Ihren Anwalt ausdrücklich von der Pflicht zur Verschwiegenheit entbinden (§ 43a Abs. 2 BRAO). Weiterhin unterliegen Sie der Pflicht, Ihren Anwalt sowie den Prozessfinanzierer unverzüglich alle neuen Informationen und Dokumente zum Verfahren zur Verfügung zu stellen.

Nach erfolgreich beschiedenem Verfahren erhalten Sie z.B. eine Abfindung in Höhe von 250.000 Euro. Mit dem Prozessfinanzierer haben Sie zuvor eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 30 Prozent vereinbart. Der Dienstleister erhält also 75.000 Euro, die restlichen 175.000 Euro gehen an Sie.

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Imposter

Das falsche Gefühl, ein Hochstapler zu sein: das Imposter-Syndrom und wie man es überwindet

Eine gewisse Portion Selbstkritik im Job schadet definitiv nicht. Wenn sich diese allerdings in massiven Selbstzweifeln äußert, dann ist es Zeit, etwas dagegen zu tun. Für das Phänomen, sich selbst im Job (ungerechtfertigt) als Hochstapler zu fühlen, gibt es sogar einen Namen: das Imposter-Syndrom.

Definition: Das ist das Imposter-Syndrom

Die wörtliche Übersetzung des englischen Begriffs Imposter mag zunächst etwas irreführend sein. Denn um einen Hochstapler handelt es sich bei der Person, die an einem Imposter-Syndrom leidet, nicht. Das Gegenteil ist meist sogar der Fall: Menschen mit Imposter-Syndrom haben vielmehr nur das Gefühl, im Job oder auch in anderen Lebensbereichen nicht gut genug zu sein, die Ansprüche nicht erfüllen zu können und sogar eine Mogelpackung beziehungsweise eine Täuschung zu sein. Die Selbstzweifel sind dabei so groß, dass man aufrichtig glaubt, nicht die erforderlichen Fähigkeiten für einen Job zu haben. Objektiv betrachtet handelt es sich jedoch häufig um intelligente und leistungsstarke Menschen, die weit davon entfernt sind, ein Hochstapler zu sein.

Selbst betroffen? Deutliche Anzeichen

Selbstzweifel kennen viele Menschen. Bis zu einem gewissen Grad sind diese auch ganz normal. Nicht immer bewegen sich diese jedoch in einem „gesunden“ Bereich. Dass man womöglich am Imposter-Syndrom leidet, ist dabei den wenigsten Menschen bewusst. Nicht zuletzt kann das daran liegen, dass man vor allem im beruflichen Kontext nur ungern über die eigenen Unzulänglichkeiten spricht. Und auch der Begriff selbst ist bislang noch wenig bekannt.

Ob man selbst betroffen ist, lässt sich für eine erste Einschätzung an einigen typischen Anzeichen erkennen. Wer sich lediglich bei einzelnen Aussagen wiederfindet, sollte sich in der Regel jedoch noch keine Gedanken machen.

  • Obwohl man einen guten Job hat, fühlt es sich so an, als hätte man diesen nur durch Glück und Zufall erhalten.
  • Auf eine höhere Position bewirbt man sich erst gar nicht, da man nicht davon ausgeht, über die nötigen Fähigkeiten und Kompetenzen zu verfügen.
  • Das Gefühl, einen bestimmten Erfolg nicht verdient zu haben, schleicht sich immer wieder ein.
  • Für Sie fühlt es sich so an, als wenn Kollegen Ihren Job eigentlich viel besser und im Handumdrehen erledigen könnten.
  • Die eigene Messlatte haben Sie sehr hoch gesteckt.
  • Was andere über Sie denken, hat einen sehr hohen Stellenwert.
  • Die Angst ist groß, selbst Fehler zu machen.
  • Komplimente anzunehmen, fällt sehr schwer, da sie aus der eigenen Wahrnehmung nicht verdient sind.
  • Viele der eigenen Sätze beginnen mit „Ich glaube“ oder „Ich denke“, auch wenn es sich um eindeutige Fakten handelt.

Genie oder Perfektionist? Verschiedene Imposter-Syndrom-Typen

Das Hochstapler-Syndrom gibt es in verschiedenen Ausprägungen. Man unterscheidet dabei verschiedene Typen. Das können (müssen aber natürlich nicht) sein:

  • Perfektionisten: Wer von sich selbst nicht überzeugt ist, versucht dies zu vertuschen, indem er mehr als 100 Prozent gibt. Damit andere die eigenen, subjektiv gefühlten Unzulänglichkeiten nicht bemerken, neigen einige „Imposter“ zu Perfektionismus.
  • Workaholics: Menschen, die mehr als nur Vollgas im Job geben, regelmäßig Überstunden machen und zusätzliche Aufgaben erledigen, leiden unter Umständen am Imposter-Syndrom. Durch ihren Einsatz versuchen sie, ihre scheinbar mangelnden Fähigkeiten wieder auszugleichen.
  • Naturtalente: Dass sie selbst zu denjenigen gehören, die Fähigkeiten und Kompetenzen erst erlernen müssen, ist für Personen mit dem Hochstapler-Syndrom nur schwer zu akzeptieren. Auch wenn die wenigsten Menschen Naturtalente sind und Übung und Erfahrung fast immer dazugehören, fühlt sich das für Menschen mit Selbstzweifeln wie ein Versagen kann.
  • Solisten: Imposter-Syndrom-Personen sind selten Teamplayer. Um Anerkennung zu erhalten, muss eine Aufgabe selbst und ohne fremde Hilfe bewältigt werden. Eine Gemeinschaftsarbeit ist dagegen eher ein Anzeichen dafür, dass man es allein nicht schafft und Unterstützung von anderen benötigt.
  • Experten: Um die vermeintlichen Wissenslücken zu kaschieren, häufen diese Menschen ein riesiges Wissen in ihrem Fachgebiet an und werden darin zu wahren Experten. Und sollte man einmal keine Lösung haben, fühlt sich dies für sie wie eine große Schwäche an.

Die Tiefstapelei in den Griff bekommen: praktische Tipps

Wer selbst betroffen ist – und sich das auch eingesteht – kann einiges tun, um den Selbstzweifeln den Garaus zu machen. In besonders starker Ausprägung ist eine Therapie eine wichtige Unterstützung und Hilfe. Damit diese erst gar nicht notwendig wird, können manchmal aber auch schon Verhaltensänderungen und praktische Tipps dazu beitragen, dem Imposter-Syndrom Goodbye zu sagen. Hier unsere Ratschläge:

  • an Fakten orientieren: Bei Selbstzweifeln handelt es sich lediglich um ein Gefühl. Um dieses in den Griff zu bekommen, sollte man sich an den Tatsachen orientieren. Es gibt garantiert Dinge, die man aus eigener Kraft erreicht hat und die sich faktenorientiert vorweisen lassen.
  • Erreichtes dokumentieren: Dass tagtäglich eine ganze Menge gut läuft, nehmen Menschen mit dem Hochstapler-Syndrom gar nicht wahr. Deshalb lohnt es sich, all die erledigten Aufgaben am Ende des Tages einfach mal zu notieren.
  • Ziele realistisch setzen: Will der Chef wirklich, dass ich 150 Prozent gebe, jeden Tag länger im Büro bleibe und 24/7 erreichbar bin? Nur weil man selbst zu Perfektionismus neigt, bedeutet das noch lange nicht, dass andere diesen auch erwarten. Versuchen Sie daher, die eigenen Ansprüche etwas herunterzuschrauben und eine geringere Erwartungshaltung an sich selbst zu stellen.
  • positives Feedback annehmen: Wer unter starken Selbstzweifeln leidet, für den ist es erstmal schwierig, ein Lob anzunehmen. Zur Bewältigung des Imposter-Syndroms kann es daher bereits ein wichtiger Schritt sein, ein Kompliment einfach mit dem Wort „Danke“ zu erwidern und die eigene Leistung nicht direkt mit „Ach, das war doch keine große Sache“ kleinzureden.
  • Fehler akzeptieren: Dieser Aspekt dürfte Menschen mit starken Selbstzweifeln besonders schwerfallen. Dennoch sollte man sich bewusst machen, dass Fehler menschlich sind, sie tagtäglich vielen anderen Menschen passieren und man daraus immer auch lernen kann.

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Singletasking

Singletasking: Darum sollte man sich nur auf eine Sache konzentrieren

Telefonieren und nebenbei eine E-Mail lesen, vielleicht sogar noch den Schreibtisch aufräumen? Menschen, die mehr als eine Aufgabe gleichzeitig erledigen können, gelten als multitaskingfähig. Warum dieser lange gehypte Soft Skill im Berufsleben aber eigentlich gar nicht so erstrebenswert ist und Singletasking die deutlich effektivere Arbeitsweise sein kann, erklärt dieser Ratgeber.

Multitasking versus Singletasking: Das sind die Unterschiede

Multitasking ist die Bezeichnung für die Fähigkeit, mehrere Aufgaben gleichzeitig zu erledigen oder zwischen diesen schnell hin- und herzuwechseln. Es stellt damit das genaue Gegenteil zum Singletasking dar. Der Begriff zielt darauf ab, ausschließlich eine Aufgabe zu erfüllen und eine nächste erst in Angriff zu nehmen, wenn die erste erledigt ist.

Warum das Singletasking unter dem Strich effektiver ist

Wer viele Dinge gleichzeitig macht, der schafft auch viel – dieser Irrglaube ist bis heute weit verbreitet. Denn tatsächlich erweckt Multitasking lediglich den Anschein, besonders produktiv zu sein und in vergleichsweise kurzer Zeit sehr zu viel schaffen. Tatsächlich ist das aber häufig gar nicht der Fall: Denn wer seine volle Konzentration nicht auf eine Aufgabe fokussiert, ist schnell abgelenkt und nicht komplett bei der Sache. In der Folge schleichen sich nicht nur Fehler ein (die nachträglich korrigiert werden müssen und damit Zeit kosten), sondern man arbeitet auch langsamer, als wenn man seine komplette Aufmerksamkeit einer Aufgabe widmet. Andersherum ist die Produktivität und Leistung beim Singletasking mindestens genauso hoch, in der Regel sogar höher.

Welche weiteren Vorteile bietet das Singletasking?

Wer auf das Singletasking setzt, ist nicht nur mindestens genauso schnell wie beim Multitasking, sondern profitiert gerade im Arbeitsleben von weiteren Vorteilen. Das sind:

  • weniger Anstrengung und Stress: Allein die Vorstellung, eine E-Mail zu schreiben, nebenbei dem Anrufer zuzuhören und gleichzeitig nach Stift und Papier zu suchen, verursacht gedanklich bereits Stress. Es erstaunt daher wenig, dass Multitasking für unser Gehirn eine Höchstleistung ist. Dementsprechend anstrengend ist es auch. Dagegen wird beim Singletasking deutlich weniger Energie benötigt, sodass diese für weitere Aufgaben zur Verfügung steht.
  • bessere Ergebnisse: Die volle Konzentration auf eine Aufgabe führt dazu, dass wir diese gewissenhafter ausführen und so ein besseres und fehlerfreies Ergebnis erzielen können als beim Multitasking. Auch der Vorgesetzte wird es zu schätzen wissen, wenn Aufgaben zu seiner vollen Zufriedenheit ausgeführt werden.
  • mehr Wertschätzung: Auch wenn es vielen Multitaskern gar nicht bewusst ist, kann ich Verhalten durchaus sehr unhöflich sein. Denn wer nur halbherzig bei der Sache ist, während er sich mit einer Person unterhält, kann dieser schnell vor den Kopf stoßen. Dagegen kommt es auf jeden Fall gut an, wenn Sie Ihrem Gegenüber wertschätzend Ihre volle Aufmerksamkeit schenken.

Vom Multi zum Single: So klappt die neue Art der Arbeitsorganisation

Tatsächlich dürfte es vielen Menschen erstmal gar nicht so leichtfallen, vom Multi- in den Singlebetrieb zu schalten. Es erfordert nämlich einiges an Disziplin, sich nicht ablenken zu lassen und ausschließlich an einer Aufgabe zu arbeiten. Damit dies gelingt, lohnt es sich, folgende Tipps zu berücksichtigen:

  • To-do-Listen bringen Struktur in den Arbeitsalltag. Wichtig ist natürlich, sich auch daran zu halten. Wichtig ist es hierbei, sich (zeitlich) realistische Ziele zu setzen, Prioritäten zu setzen und auch Pausen einzuplanen.
  • Lernen Sie, auch mal „Nein“ zu sagen, wenn der Kollege Sie mal wieder bittet, eine Aufgabe für ihn zu übernehmen, obwohl Sie gerade beschäftigt sind.
  • Falls möglich im jeweiligen Job, darf das Telefon während der Erledigung einer Aufgabe auch mal auf stumm geschaltet werden. Erst im Anschluss ruft man zurück.
  • Pop-up-Benachrichtigungen sind Gift für alle Menschen, die Singletasker werden wollen, schließlich unterbrechen Sie uns bei der Arbeit und stören die Konzentration. Daher sollten Sie diese unbedingt deaktivieren. Planen Sie stattdessen lieber im Anschluss ein Zeitfenster ein, um E-Mails und Co. zu lesen.
  • Auch eine hohe Geräuschkulisse kann für unnötige Ablenkung sorgen und die Arbeit unterbrechen. Suchen Sie sich daher sofern möglich, einen möglichst ruhigen Ort zum Arbeiten.
  • Wer zwischendurch einen wichtigen Gedanken oder einen Einfall hat, macht sich schnell eine Notiz auf einem bereitliegenden Zettel. So spukt der Gedanke nicht länger im Kopf herum, gerät aber dennoch nicht in Vergessenheit.
  • Das Singletasking kann nur erfolgreich sein, wenn angefangene Aufgaben auch definitiv zu Ende gebracht werden. Erst wenn man einen Haken daran gemacht hat, geht es an die nächste Task.

Urheber des Titelbildes: nateemee/ 123RF Standard-Bild

Steno

Schnell, kurz und veraltet? Ist Stenografie heute noch gefragt?

Im Vorzimmer des Chefs galt Stenografie viele Jahre als wichtiges Einstellungskriterium für Sekretärinnen. In allen Bereichen, bei denen schnelles Mitschreiben gefragt ist, kann die Kurzschrift sehr hilfreich sein, sofern man sie beherrscht. Heute ist Steno etwas aus der Mode gekommen, die Technik aber längst nicht veraltet – und immer noch genauso praktisch und hilfreich.

Was ist Stenografie?

Der Begriff Stenografie oder kurz Steno kommt aus dem Griechischen und bedeutet wortwörtlich übersetzt „Engschrift“ oder „enge Schrift“. Diese besondere Form der Schrift ist deutlich kürzer als unsere Handschrift mit der Aneinanderreihung der einzelnen Buchstaben und ermöglicht daher eine besonders schnelles Schreiben. Relevant ist dies vor allem dann, um gesprochene Sprache in Echtzeit mitzuschreiben.

Stenografie ist keine Erfindung des vergangenen Jahrhunderts: Erste Kurzschriften kamen bereits vor einigen tausend Jahren auf. Seitdem hat sich Steno stetig weiterentwickelt. In Deutschland verbreiteten sich Kurzschriften ab dem 17. Jahrhundert. Seit den 1920er Jahren gibt es eine Einheits-Kurzschrift, die in Varianten auch heute noch gelehrt wird.

Warum ist Steno kein alter Hut?

Während man mit normaler Handschrift maximal 40 Silben pro Minute schafft, sind es bei der sogenannten Verkehrsschrift (als Basis-Stenoschrift) bis zu 150 Silben. In der besonders stark abgekürzten Redeschrift schaffen Profis sogar bis zu 500 in der Minute. Mit der Stenografie ist es daher möglich, Wort für Wort originalgetreu und in Echtzeit mitzuschreiben.

Wer regelmäßig bei Gesprächen in Echtzeit mitschreiben muss, erlernt mit der Stenografie eine wesentliche Fähigkeit zur Arbeitserleichterung. Praktisch ist das Beherrschen der Schnellschrift zum Beispiel beim Protokollieren von Reden, zur Mitschrift von Telefonaten und Interviews sowie zur Dokumentation von Seminaren in Universitäten. Vom Erlernen der Kurzschrift profitieren dabei neben den Sekretären auch Journalisten, Parlaments- und Gerichtsschreibern und Studenten.

Welche Alternativen gibt es für das Stenografieren von Hand?

Als Alternative zur Stenografie können Sie auf Diktiergeräte zurückgreifen; auch Smartphones verfügen heute standardmäßig über diese Funktion. Zu beachten ist jedoch, dass man Ende ein zusätzlicher Arbeitsschritt eingeplant werden muss, da man sich die Aufnahme von vorne bis hinten nochmal anhören muss. Mit der Stenografie lässt sich dagegen eine deutliche Zeitersparnis erzielen.

Weniger zeitintensiv ist dagegen die Nutzung einer App, die Sprache in Text umwandelt. Bei dieser müssen jedoch die Rahmenbedingungen (Deutlichkeit der Aussprache, Hintergrundgeräusche und Sprechgeschwindigkeit) passen. Im professionellen Bereich kann daher eine weniger störanfällige, dafür auch nicht kostenlose Diktiersoftware die bessere Alternative sein.

Stenografie lernen – so klappt es

Von heute auf morgen und quasi über Nacht klappt es garantiert nicht. Auch wenn die Buchstaben noch so kurz sind, handelt es sich bei Stenografie um ein komplexes System, das erst erlernt werden will. Bedeutet: Man muss schon einiges an Zeit und Geduld und vor allem eine Menge Übung investieren, bis es beinahe intuitiv mit der Kurzschrift klappt.

Natürlich ist es möglich, sich die Stenografie autodidaktisch beizubringen. Online finden sich viele praktische Tipps zum Erlernen der besonderen Schriftform. Alternativ werden für Interessierte auch Seminare und Schulungen angeboten.

Das Prinzip der Kurzschrift: die wesentlichen Regeln

Auch wenn wir keinen Steno-Crashkurs geben können, haben wir als Orientierung hier die wesentlichen Grundregeln der Stenografie zusammengestellt:

  • Anstelle von Buchstaben werden Kürzel verwendet. Ersetzt werden ausschließlich Konsonanten, Vokale werden lediglich angedeutet.
  • Doppelte Buchstaben werden auf einen gekürzt. Hinzu kommen Abkürzungen für Buchstabengruppen, wie sch oder qu.
  • Die Steno-Buchstaben sind stark vereinfachte Zeichen und haben mit „normalen“ Buchstaben wenig gemeinsam.
  • Wie in der Grundschule benötigt man zum Erlernen der Kurzschrift vier Hilfslinien (Grundlinie, Oberlinie, Obergrenze und Untergrenze). Die einzelnen Kürzel müssen darauf entsprechend platziert werden.
  • Für besonders häufig verwendete Wörter gibt es systematische Kürzungen (zum Beispiel der, die, das, ich oder und).
  • Steno-Zeichen gibt es in drei Größen: klein, mittel und groß.
  • In der Stenografie gibt es keine Großbuchstaben.

Urheber des Titelbildes: satkob/ 123RF Standard-Bild

Quiet Constraint

Mein Wissen teile ich nicht – warum Quiet Constraint den Unternehmenserfolg gefährdet

Konkurrenzdruck, persönliche Abneigungen oder auch fehlende Transparenz können Gründe dafür sein, dass man sein Wissen am Arbeitsplatz nicht mit den Kollegen teilt. Für das Phänomen des Zurückhaltens von wichtigen Informationen gibt es einen Namen: Quiet Constraint.

Was ist Quiet Constraint?

Nach Quiet Quitting und Quiet Hiring gibt es nun eine dritte „Quiet“-Wortkreation aus dem Arbeitswelt: Wörtlich lässt sich der englische Begriff Quiet Constraint mit „stiller Zwang“ übersetzen. Gemeint ist damit eine Verhaltensweise, bei der Mitarbeitende bestimmte Informationen und Ideen bewusst für sich behalten und nicht mit den Kollegen und dem Chef teilen, obwohl diese für deren Arbeit relevant wären und ihnen weiterhelfen könnten. Mit diesem Verhalten schaden die Personen nicht nur anderen, sondern auch dem Unternehmenserfolg insgesamt.

Egoismus oder Unwissenheit? Das sind die Gründe für Quiet Constraint

Es gibt nicht nur den EINEN Grund, der dazu führt, dass wir uns egoistisch verhalten und von unserem Wissen nichts preisgeben. Definitiv ist Egoismus aber ein wesentlicher Beweggrund für Quiet Constraint: Man möchte sich einen Vorteil gegenüber den Kollegen verschaffen, man will vermeiden, dass sich andere mit fremden Federn schmücken oder womöglich sogar karrieremäßig an einem selbst vorbeiziehen.

Es kann aber auch andere Gründe geben, zum Beispiel:

  • Es gibt keine geeignete Plattform / keinen passenden Kanal für den internen Austausch und die Informationsweitergabe.
  • Es fehlt an Transparenz und Kommunikation im Unternehmen, sodass Mitarbeitende nicht wissen, für wen welche Informationen wirklich relevant sind.
  • Man möchte nicht als Besserwisser dastehen.
  • Vorgesetzte vermitteln den Eindruck, dass das eigene Wissen keine Relevanz hat.

Tipps für den gelungenen Wissensaustausch

Ein Unternehmen ist nur so gut, wie die Summe aller Mitarbeitenden. Jede einzelne Person trägt ihren Teil zum Erfolg bei. Zugleich ist dieser nur dann erreichbar, wenn man als Team gemeinsam an einem Strang zieht. Dementsprechend sollte es im Interesse eines jeden Betriebs sein, Quiet Constraint zu verhindern. Damit ein guter Wissensaustausch und eine transparente Kommunikation gelingt, können Unternehmen einiges tun, zum Beispiel:

  • Eine angenehme Atmosphäre und ein positives Arbeitsklima schaffen wichtige Voraussetzungen, um offen zu kommunizieren.
  • Es gibt Gelegenheiten für den regelmäßigen Austausch, zum Beispiel Teammeetings und Schulungen. Auch gemeinsame Brainstormings in kleinerer Runde können hilfreich sein, um Quiet Constraint zu vermeiden.
  • Virtuelle Konferenzen und Meetings sind so interessant gestaltet, dass die Mitarbeitenden sich nicht langweilen und Interesse daran haben, sich aktiv einzubringen.
  • Ein interner Wettbewerb, der nicht auf Konkurrenzdenken, sondern Teamgeist abzielt, mag ebenfalls zum Abbau von Quiet Constraint beitragen.
  • Die Bereitstellung und Nutzung von interaktiven Medien ist ein weiterer Aspekt, der zu mehr Engagement beitragen kann.

Urheber des Titelbildes: seventyfour74/ 123RF Standard-Bild

Fremdschämen

Fremdschämen am Arbeitsplatz – wenn die Kollegen peinlich sind

Flache Witze vor den Kunden, fehlende Tischmanieren beim Geschäftsessen oder zu laute Telefonate – Situationen, wie diese, können ganz schön peinlich sein. Wenn sich die Kollegen am Arbeitsplatz danebenbenehmen und sich selbst und andere in unangenehme Situationen bringen, dann kann das schnell ein Gefühl des Fremdschämens auslösen. Was hat es mit dem Fremdschämen auf sich und wie gehen wir am besten damit um? Dieser Ratgeber hat Antworten.

Fremdschämen: Was ist das eigentlich?

Auch wenn es das Gefühl schon deutlich länger gibt, einen Platz im Duden als umgangssprachliche Bezeichnung hat das „Fremdschämen“ erst im Jahr 2009 erhalten. Darin wird der Begriff mit „sich stellvertretend für andere, für deren als peinlich empfundenes Auftreten schämen“ erklärt. Dieses Gefühl tritt vor allem bei empathischen Menschen auf. Sie empfinden ein starkes Gefühl von Scham stellvertretend für eine andere Person, die gegen bestehende Normen und Werte verstößt, dies aber selbst gar nicht wahrnimmt. Das Gefühl, dass uns andere peinlich sind, tritt häufiger bei Menschen auf, zu denen wir eine „Beziehung“ haben (zum Beispiel Partner oder Kollegen) als bei uns unbekannten Personen.

Das ist so peinlich! Typische Situationen zum Fremdschämen

Jeder wird mit Sicherheit schon einmal eine Situation des Fremdschämens erlebt haben. Und auch wenn wir selbst im Grunde Außenstehende sind, empfinden wir die Situation mindestens genauso peinlich, als wenn sie uns selbst passiert wäre. Vielleicht war sogar einer der folgenden „beliebtesten“ Fremdschäm-Klassiker aus dem Berufsleben dabei?

  • Ein Kollege schmatzt beim Essen in der Kantine laut und isst mit offenem Mund.
  • Nach dem Essen bleibt der Kollegin die Hälfte des grünen Salats zwischen den Zähnen hängen.
  • Jemand erzählt einen Witz, über den niemand lachen kann.
  • Der Büropartner führt ein Gespräch mit Kunden und bringt Fachvokabular an, das an dieser Stelle völlig fehl am Platz ist.
  • Die Kollegin fährt im Meeting anderen Menschen permanent über den Mund und drängt sich in den Vordergrund.
  • Andersherum kann auch der Kollege, der keinen vollständigen Satz herausbringt, ohne dabei zu stottern und rot zu werden, in der Außenwirkung für uns selbst peinlich sein.
  • Die Person kommt nach dem Toilettengang mit Klopapier am Bund zurück. Noch schlimmer ist es, wenn der Rock in der Strumpfhose hängenbleibt.
  • Der Kollege niest in seine Hand und reicht danach anderen Personen die Hand.
  • Unangenehm kann es auch werden, wenn die Kollegin einen neuen Vorgesetzten oder wichtigen Kunden mit einer rangniederen Person verwechselt.
  • Während der Bürokollege lautstark über andere Mitarbeitende lästert, erscheinen diese genau in dem Moment im Büro.

Wie gehe ich mit peinlichen Kollegen um? Tipps gegen das Fremdschämen

Das Gefühl des Fremdschämens kann ganz schön unangenehm sein, zumal wir in dem Moment keinen Einfluss auf eine peinliche Situation haben und sie schlichtweg „ertragen“ müssen. Handelt es sich dabei um einen einmaligen Ausrutscher des Kollegen, dann sieht man bestenfalls darüber hinweg und tut ihn mit einem Schulterzucken oder einem Schmunzeln ab. Je nach Situation kann es auch angebracht sein, die Person dezent darauf hinzuweisen (zum Beispiel auf die Essensreste zwischen den Zähnen).

Anders sieht es aus, wenn es regelmäßig zu Fremdschäm-Momenten kommt, die mehrere Mitarbeiter in eine unangenehme Situation bringen oder sogar dem Ruf des Unternehmens schaden können. Ein No-Go ist es jetzt jedoch, die betreffende Person vor versammelter Mannschaft lautstark auf den Fauxpas aufmerksam zu machen und sich womöglich sogar über sie lustig zu machen – das sorgt höchstens für eine weitere Situation zum Fremdschämen.

Vielmehr ist jetzt Fingerspitzengefühl angesagt. Führen Sie sich zunächst vor Augen, dass dem Kollegen die Peinlichkeit der Situation gar nicht bewusst ist und er wahrscheinlich aus allen Wolken fällt, wenn er damit konfrontiert wird. Ein Gespräch unter vier Augen, bei dem man die Person vorsichtig, höflich und direkt auf sein Verhalten anspricht, kann jetzt eine gute Möglichkeit sein, dass Momente des Fremdschämens künftig gar nicht mehr entstehen. Wichtig ist, dabei nicht den erhobenen Zeigefinger herauszuholen und von oben herab zu agieren. Ein guter Einstieg könnte sein, von sich selbst eine peinliche Geschichte zu erzählen. Im Idealfall schmunzeln am Ende dann beide über das Geschehene.

Urheber des Titelbildes: halfbottle/ 123RF Standard-Bild

E-Mail Flut

Wenn der Posteingang überquillt – die tägliche E-Mail-Flut bewältigen

50, 100 oder sogar 500 ungelesene Nachrichten? Allmorgendlich werden viele Arbeitnehmer beim Starten des E-Mail-Programms mit zig fett markierten E-Mails konfrontiert. Wann soll ich die bloß abarbeiten und gleichzeitig den Überblick behalten, sind Fragen, die sich jetzt viele Menschen leicht überfordert stellen. Um die Flut an virtueller Korrespondenz zu bewältigen, gibt es einige praktische und zeitsparende Tipps.

Tipps zur Organisation des E-Mail-Postfachs

Quillt das digitale Postfach regelmäßig über, ist die Herausforderung groß, die Spreu vom Weizen zu trennen, die wesentlichen und wichtigen Aufgaben herauszufiltern und auch rechtzeitig zu erledigen. So behalten Sie den Überblick:

Newsletter abbestellen
Meist erhalten wir sie ungefragt: weil wir ein Kundenkonto eingerichtet, etwas bestellt oder uns einfach nur für ein Thema interessiert haben. Newsletter sind häufig ein nicht unwesentlicher Teil der täglich empfangenden E-Mails. Für die E-Mail-Entschlackung werden diese nicht gelöscht, sondern konsequent abbestellt. Dafür einfach den jeweiligen Newsletter öffnen und die entsprechende Option anklicken – „Newsletter abbestellen“ steht in der Regel klein am Ende der jeweiligen Nachricht.

Benachrichtigungen ausstellen
„Bitte nicht stören“ sollte die Devise lauten, wenn es um den Empfang von Mails während der Arbeit geht. Benachrichtigungen, zum Beispiel in Form von Pop-ups oder dem typischen Briefumschlag-Symbol, lenken ab und sollten möglichst ausgestellt werden. Noch besser: den automatischen Empfang deaktivieren und die Mails nur bei Bedarf abrufen. So kommen Sie gar nicht erst in Versuchung, nach neuer Post zu schauen.

Zeitfenster für E-Mails
Planen Sie feste Zeiten zum Lesen und Bearbeiten von E-Mails ein. Je nach Dringlichkeit, Aufwand und Menge können dafür entweder mehrere kurze Zeitfenster während des Arbeitstags zur Verfügung stehen oder man plant täglich nur ein bis zwei ein.

Verteiler ignorieren
Mit der Zeit taucht die eigene E-Mail-Adresse immer häufiger in verschiedenen Verteilern auf. Längst nicht alle Themen sind jedoch für Sie relevant. Die Verfasser der E-Mails machen sich aber selten die Mühe, Personen manuell aus dem Verteiler zu löschen. Deshalb: Unter dem Strich zahlt es sich zeitlich aus, den Absender in einer kurzen Mail genau darum zu bitten. Ansonsten: Löschen Sie E-Mails dieser Art ungelesen.

E-Mails sortieren
Themenordner tragen ebenfalls dazu bei, den Überblick zu behalten. Dabei werden die E-Mails entweder händisch oder automatisch den einzelnen Ordnern zugeordnet. Die automatische Sortierungsfunktion hat den Vorteil, dass der Posteingang weniger voll erscheint, wenn beispielsweise E-Mails eines bestimmten Absenders oder mit einem vorab festgelegten Betreff direkt in Ordner X oder Y abgelegt werden.

löschen, löschen, löschen
Die Ablage P ist für abgearbeitete und unwichtige E-Mails die beste Form der Archivierung: Sie sollten sich darüber bewusst sein, dass man nicht alle E-Mail aufheben kann. Daher darf man beim Löschen auch gerne großzügig sein. Da die gelöschten Objekte zunächst im Papierkorb landen, stehen sie bis zum endgültigen Löschvorgang für den Fall der Fälle sogar noch zur Verfügung.

direkt bearbeiten
Die Beantwortung einer E-Mail sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden. Wer sie nicht sofort beantwortet, der riskiert, dass sie irgendwann in Vergessenheit gerät – und unbemerkt immer weiter nach unten im Posteingang rutscht. Außerdem kostet das erneute Öffnen und Lesen unnötig viel Zeit.

von oben nach unten
Wurden über einen längeren Zeitraum keine Mails gelesen (zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit), empfiehlt es sich, diese in umgekehrter Reihenfolge von der aktuellsten bis hin zur ältesten zu bearbeiten. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass man direkt auf dem neuesten Stand ist und sich einige Angelegenheiten unter Umständen bereits erledigt haben.

Tipps zur effizienteren Arbeit mit E-Mails

Für mehr Effizienz bei der Kommunikation per Mail und um selbst keine E-Mail-Flut zu verursachen, empfiehlt es sich, das eigene Verhalten beim Verfassen der Nachrichten auf den Prüfstand zu stellen. Das sind unsere Organisations-Tipps, die Zeit sparen und die Produktivität erhöhen:

kein CC mehr
Der Chef, der Partner oder der Kollege? Überlegen Sie auch häufig, wer die E-Mail an den Kunden noch unbedingt mitlesen muss und setzen diese Personen in den CC (englisch für Carbon Copy) oder in den BCC (Blindkopie)? Wer die Kopie-Funktion tatsächlich nur dann verwendet, wenn sie wirklich notwendig ist, der erspart anderen eine Menge Zeit und Aufwand. Tipp: In den Einstellungen des E-Mails-Programms lässt sich manuell festlegen, dass alle E-Mails, in denen Sie im CC stehen, direkt im Papierkorb landen.

ein Thema pro Mail
Auch wenn es auf den ersten Blick einen „schlankeren“ Eindruck erweckt, sind E-Mails, die mehrere Themen behandeln, für den Empfänger meist wenig übersichtlich. Das Risiko ist jetzt zudem groß, etwas zu übersehen. Außerdem überwiegt bei dem Motto „ein Thema pro Nachricht“ der positive psychologische Aspekt, eine Mail schnell abarbeiten zu können.

klare Struktur
Um es den Empfängern möglichst einfach zu machen und damit sie den Sachverhalt bereits mit einem Blick erfassen können, schreiben Sie kurz und knapp und beschränken sich auf das Wesentliche. Der eigentliche Grund für die E-Mail sollte zudem direkt am Anfang stehen. Ist ein längerer Text notwendig, arbeiten Sie mit Absätzen und Aufzählungen. Ein aussagekräftiger Betreff sollte selbstverständlich sein.

zum Hörer greifen
Lässt sich eine E-Mail nicht mit einem schnellen „Ja“ oder „Nein“ beantworten und verbirgt sich ein komplexer Sachverhalt dahinter, dann ist der Griff zum Telefonhörer und das persönliche Gespräch meist die schnellere und effektivere Lösung, um alle Unklarheiten zu beseitigen.

weniger E-Mails schreiben
Dieser Tipp liest sich wahrscheinlich einfacher als er in der Umsetzung ist. Grundsätzlich liegt es in der Natur der Sache, dass Sie mit großer Wahrscheinlichkeit weniger Nachrichten erhalten, wenn Sie auch weniger versenden. Damit verbunden ist jedoch eine gewisse Vorarbeit und die Überlegung, an welcher Stelle eine E-Mail tatsächlich nötig ist und wo Einsparpotenzial besteht.

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Aktives Zuhören

Aktives Zuhören oder die Kunst der empathischen Kommunikation

Wer sich in einem Gespräch am liebsten selbst zuhört und andere nur reden lässt, um sich in dieser Zeit seine eigenen Worte zurechtzulegen, der macht definitiv etwas falsch. Vor allem im Job ist aktives Zuhören wichtig und kann viele Vorteile haben. Dabei ist es gar nicht so einfach, diesen Soft Skill sowohl im Beruf als auch im Alltag umzusetzen.

Zuhören und gleichzeitig aktiv sein: Was bedeutet der Begriff?

Auf den ersten Blick passen die beiden Begriffe erstmal nicht wirklich zusammen: Denn wer zuhört, der hat ja gar nicht den aktiven Part. Im Gegenteil, man verhält sich doch eigentlich ruhig und passiv, um der anderen Person das Wort zu überlassen und sie aussprechen zu lassen. Das stimmt nur bedingt. Denn beim aktiven Zuhören geht es vor allem darum, aufmerksam und interessiert während der gesamten Redezeit zuzuhören und dies dem Gegenüber auch zu vermitteln. Mit anderen Worten, man ist aktiv dabei, überlasst aber anderen den aktiven Part.

Warum lohnt es sich, anderen aktiv zuzuhören?

Auch wenn man es kaum vermuten mag, ist die Liste an Vorteilen beim aktiven Zuhören lang. Denn wer anderen zuhört, der beachtet nicht nur die Grundregeln des respektvollen und wertschätzenden Miteinanders am Arbeitsplatz, sondern ist gleichzeitig höflich und kommt sympathisch rüber. Aktives Zuhören trägt gleichzeitig dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und Konflikte zu verhindern. Für eine effektive Zusammenarbeit und für erfolgreiche Verhandlungen sind das auf jeden Fall die besten Voraussetzungen.

Darüber hinaus können Sie von weiteren Aspekten profitieren. Indem man sich in die Lage und die Gefühle der anderen Person hineinversetzt, ist es deutlich einfacher, die passenden Argumente zu finden, um sie von der eigenen, womöglich anderen Ansicht zu überzeugen. Wer aktiv zuhört, der liest unter Umständen auch zwischen den Zeilen und erkennt mögliche Feinheiten, die bei oberflächlichem Zuhören gar nicht aufgefallen wären. Wichtig ist das nicht nur intern bei der Kommunikation Kollegen, sondern auch im Umgang mit Bewerbern, Kunden und Geschäftspartnern. Nicht zuletzt können Sie das aktive Zuhören nach dem Motto „Wissen ist Macht“ auch zum eigenen Vorteil nutzen – denn nur wer richtig zuhört, dem entgehen auch keine wichtigen Informationen.

Aktiv zuhören: ein Kinderspiel?

Im Grunde klingt es erst einmal ganz einfach, anderen Menschen aktiv zuzuhören. Vor allem in einem stressigen Alltag und bei Zeitmangel mag es aber durchaus zu einer Herausforderung werden. Und selbst bei entspannteren Rahmenbedingungen will aktives Zuhören gelernt sein und erfordert je nach Typ und individuellen Voraussetzungen einiges an Übung und manchmal auch Überwindung. Damit das aktive Zuhören gelingt, sind folgende Tipps hilfreich:

volle Konzentration
Leichter gesagt als getan: Spricht eine andere Person, dann sollte Ihre gesamte Aufmerksamkeit und volle Konzentration auf sie und den Inhalt des Gesagten gerichtet werden. Achten Sie darauf, dass Ihre Gedanken nicht abschweifen und lassen Sie sich nicht ablenken. Es versteht sich von selbst, dass man sich während des Gesprächs nicht gleichzeitig mit anderen Dingen beschäftigt. Ein No-Go ist jetzt zum Beispiel der ständige Blick auf das Smartphone.

aktive und positive Körpersprache
Während eine andere Person spricht, können Sie ihr nonverbal das eigene Interesse signalisieren und vermitteln, dass die volle Aufmerksamkeit ausschließlich ihr gehört. Dazu gehören zum Beispiel eine zu der Person hingewandte, offene Körperhaltung (keine verschränkten Arme), der direkte Blickkontakt, ohne die Person anzustarren, sowie ein freundliches Lächeln. Ein bestätigendes Nicken – sofern es angebracht ist – kann ebenfalls Bestandteil des aktiven Zuhörens sein. Auf diese Weise zeigen Sie Verständnis und sind empathisch.

Person ausreden lassen
Vor allem für temperamentvolle Menschen dürfte es manchmal nicht ganz einfach sein, andere Personen ausreden zu lassen – vor allem dann, wenn diese viel zu sagen und einen langen Redeanteil haben. Es ist jedoch ein wichtiges Zeichen von Respekt und Wertschätzung, den Gesprächspartner nicht zu unterbrechen. Um den eigenen Gedanken nicht zu verlieren, spricht aber nichts dagegen, mögliche Ergänzungen, Ideen und Anmerkungen kurz zu notieren und dann im Anschluss einzubringen.

Vorurteile beiseiteschieben
Wer bereits von vornherein denkt, dass bei Kollege XY ohnehin nichts Vernünftiges herauskommen kann oder wer Bewerber YZ auf den ersten Blick direkt in die sprichwörtliche Schublade gesteckt hat, der sollte sich nicht wundern, wenn das mit dem aktiven Zuhören nicht wirklich funktioniert. Es lohnt sich, möglichst vorurteilsfrei in jedes Gespräch zu gehen und der Person (selbst bei schlechten Erfahrungswerten) eine Chance zu geben.

tatsächlich aktiv werden
Zum aktiven Zuhören gehört abschließend aber auch ein aktiver Part. In Sprechpausen oder dann, wenn der Gesprächspartner fertig ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Resonanz. Wer jetzt zum Beispiel Nachfragen stellt, der signalisiert der anderen Person, dass man wirklich zugehört hat. Auch ein kurzes Resümee ist jetzt je nach Situation angebracht. Abhängig vom Inhalt ist zudem eine gewisse Anteilnahme oder eine Bestätigung eine gute Reaktion. Natürlich schließen auch kritische Worte das aktive Zuhören nicht aus.

Aktiv zuhören und dann? Passende Formulierungen

Um seinem Gegenüber eindeutig zu signalisieren, dass man ihm zugehört hat, können folgende Formulierungen hilfreich sein:

  • „Könnten Sie den Aspekt bitte nochmal ausführen?“ Diese Nachfrage zeigt Interesse und beinhaltet, dass man sich Zeit für die Person nimmt.
  • „Das verstehe ich“ oder „Das sehe ich genauso“ Mit diesen kurzen Sätzen vermitteln Sie Zustimmung ohne Wenn und Aber und wirken gleichzeitig empathisch.
  • „Ich höre daraus, dass…“ Mit dieser Aussage zeigt man nicht nur, dass man zugehört hat, sondern geht sogar auf Nummer sicher, alles richtig aufgenommen und interpretiert zu haben. Möglich ist alternativ auch eine Frage à la „Habe ich das richtig verstanden?“
  • „Das tut mir sehr leid!“ Passend ist dieser Satz vor allem bei Beschwerden und Kritik. Mit wenigen Worten bezeugt man seine Empathie und sein Verständnis und nimmt der anderen Person den Wind aus den Segeln.

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Schicksalsschläge

Mit Schicksalsschlägen im Arbeitsalltag umgehen

Einen Schicksalsschlag muss jeder Mensch früher oder später einmal verkraften. Der Tod eines geliebten Angehörigen, ein Unfall oder eine schwere Erkrankung in der Familie werfen das Leben aus der Bahn. Dennoch muss die Arbeit irgendwann weitergehen.

Wie gehen Sie mit Schicksalsschlägen im Arbeitsalltag am besten um? Und wie können Sie reagieren, wenn ein Kollege oder ein Vorgesetzter einen Schicksalsschlag erleidet? Hier finden Sie Antworten.

Plötzlicher Schicksalsschlag: Nehmen Sie sich Zeit zur Verarbeitung

Tod, Krankheit, eine Fehlgeburt, ein Wohnungsbrand oder eine Naturkatastrophe – was diese Ereignisse gemeinsam haben: Man braucht Zeit, um sie zu verarbeiten.

Gerade Führungskräfte erliegen oft der Verlockung, schnell wieder in den Arbeitsalltag zurückzukehren und weiterzumachen wie gewohnt. Die Trauer und Sorgen zu verdrängen, kann jedoch dazu führen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt umso stärker hervorbrechen.

Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit zur Trauerbewältigung. Vorgesetzte werden in aller Regel Verständnis haben, wenn Sie sich nach einem schweren Schicksalsschlag erst einmal von der Arbeit freistellen lassen. Sprechen Sie ab, ob Sie eventuell Sonderurlaub in Anspruch nehmen können.

Finden Sie Ihren persönlichen Rückhalt

Was Menschen in ihrer Trauer weiterhilft, ist äußerst individuell. Einigen bietet die Familie Halt, andere beziehen Stärke aus ihrem Glauben und ihrer Spiritualität. Finden Sie heraus, was Ihnen persönlich guttut. Vielleicht sind es Gespräche mit Menschen, die Ähnliches erlebt haben. Eventuell sehnen Sie sich aber auch erst einmal nach Ruhe.

In den meisten Fällen geht das Leben nach einem Schicksalsschlag nicht mehr genau so weiter wie zuvor. Wie psychologische Studien zeigen, können rund 60 Prozent der Betroffenen traumatische Ereignisse dennoch gut verarbeiten und neue Zufriedenheit finden. Den übrigen 40 Prozent fällt das nicht so leicht. Haben Sie Probleme mit der Trauerbewältigung, kann eine professionelle Psychotherapie helfen, die eigene Widerstandskraft, die sogenannte Resilienz, zu trainieren.

Haben Sie die ersten Schritte zur Trauerbewältigung getan, kann die Rückkehr an den Arbeitsplatz mit seinen gewohnten Abläufen und Routinen dazu beitragen, wieder mehr Stabilität in den Alltag zu bringen.

So gehen Sie mit Schicksalsschlägen von Kollegen um

Haben Kollegen oder Vorgesetzte einen schweren Schicksalsschlag erlitten, kann dies ebenfalls zur Herausforderung für den Arbeitsalltag werden. Mitarbeiter sind oft verunsichert, wie sie am besten mit dieser Situation umgehen. Groß ist die Sorge, etwas falsch zu machen und den Trauernden noch mehr zu verletzen.

Möchten Sie Kollegen bei der Bewältigung eines Schicksalsschlags helfen, sollten Sie zwei Grundsätze beachten:

  • Bleiben Sie authentisch, offen und menschlich und bieten Sie Ihre Unterstützung an.
  • Erliegen Sie nicht der Versuchung, den Psychologen zu spielen. Die psychologische Betreuung von Trauernden können Sie nicht übernehmen, erst recht nicht am Arbeitsplatz. Dafür sind Profis zuständig.

Zur Veranschaulichung zwei Beispiele aus der Praxis

1. Der Kollege kehrt nach dem Tod eines nahen Angehörigen an den Arbeitsplatz zurück.

Lassen Sie ihn am besten zunächst ankommen. Warten Sie einen passenden Moment ab, um Ihre Anteilnahme auszudrücken und Unterstützung anzubieten, beispielsweise so: „Ich wollte Ihnen nur kurz mein aufrichtiges Mitgefühl aussprechen. Wenn ich Ihnen irgendwie weiterhelfen kann, kommen Sie gerne auf mich zu.“

Ziehen Sie sich nun wieder zurück und beobachten, wie der Betroffene sich verhält: Sucht er Hilfe und Rat? Oder möchte er lieber nicht über seine Situation sprechen? Stimmen Sie Ihr Verhalten auf die Reaktion des Trauernden ab. Keinesfalls sollten Sie die trauernde Person bedrängen. Verzichten Sie auch auf Floskeln wie „Kopf hoch!“ oder „Die Zeit heilt alle Wunden.“ Eine aufrichtige Beileidsbekundung ohne große Worte wirkt wesentlich authentischer.

Wie genau Sie reagieren, hängt auch davon ab, wie nahe Sie dem Kollegen stehen. Sind Sie privat befreundet, wird es vermutlich eher zu persönlichen Gesprächen über den Verlust kommen. Kennen Sie sich dagegen nur flüchtig, bieten Sie am besten Ihre Unterstützung an und halten sich im Hintergrund.

2. Ein Kollege bleibt nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung dem Arbeitsplatz fern.

In einem solchen Fall kann die Belegschaft zum Beispiel Geld sammeln und eine Genesungskarte mit Blumen schicken, um ihre Anteilnahme auszudrücken.

Stehen Sie dem Betroffenen nahe, können Sie auch das persönliche Gespräch suchen. Fragen Sie nach, ob Sie den Erkrankten eventuell unterstützen können, ob er zum Beispiel regelmäßig über die Geschehnisse am Arbeitsplatz informiert werden möchte.

Das können Chefs bei Schicksalsschlägen tun

Führungskräfte sollten bei Schicksalsschlägen eines Mitarbeitenden ebenfalls Einfühlungsvermögen und Toleranz unter Beweis stellen. Ab besten fragen Sie den Betroffenen persönlich, was er in seiner individuellen Situation benötigt:

Hilft es ihm, einen verlängerten Sonderurlaub oder eventuell unbezahlten Urlaub zu nehmen? Kann er vielleicht zunächst in Teilzeit weiterarbeiten? Oder ist ihm die Rückkehr in gewohnte Strukturen am liebsten?

Bleiben Sie flexibel und lassen Sie sich auch auf unkonventionelle Lösungen ein. Beachten Sie, dass Trauernde sich im ersten Moment durch praktische Nachfragen oft überfordert fühlen. Erkundigen Sie sich daher schrittweise, wie Sie Ihren Mitarbeitenden in der aktuellen Phase der Trauer am besten unterstützen können.

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Migräne

Migräne am Arbeitsplatz

Betroffene wissen es: Eine Migräne ist viel mehr als ein gewöhnlicher Kopfschmerz. Sie zeichnet sich durch heftige, meist einseitige Schmerzen aus, in manchen Fällen begleitet von Sehstörungen, Übelkeit und Erbrechen. An Arbeit ist zunächst nicht mehr zu denken.

Wie gehen Sie also mit Migräne am Arbeitsplatz am besten um? Hier gibt es Tipps.

Migräne: Was ist das eigentlich?

Als Migräne bezeichnet man anfallsartig auftretende, heftige Kopfschmerzen, die meist von weiteren Beschwerden begleitet werden. Ein Migräneanfall kündigt sich häufig einige Tage vor den eigentlichen Schmerzen an. Typische Vorzeichen sind Nervosität und Stimmungsschwankungen, Appetitlosigkeit oder aber Heißhungerattacken und Kälteempfindlichkeit.

Bei rund 20 Prozent der Betroffenen geht die Migräne mit einer sogenannten Aura einher: Vor den Augen flimmern Lichtblitze oder eigenartige Formen, in einigen Fällen treten Sprachstörungen, Lähmungserscheinungen oder Missempfindungen wie Kribbeln in den Fingern auf.

Die Schmerzen sind meistens auf eine Kopfseite begrenzt und werden von Betroffenen als pochend, pulsierend, hämmernd oder ziehend beschrieben. Oft verstärken sie sich bei körperlicher Aktivität. Lichtempfindlichkeit, Übelkeit und Erbrechen sind häufige Begleiterscheinungen. Die Symptome halten manchmal nur wenige Stunden an, manchmal mehrere Tage.

Migräne – Häufigkeit und Ursachen

Frauen leiden häufiger unter Migräne als Männer. Etwa jede siebte Frau in Deutschland hat zumindest gelegentlich mit Migräneanfällen zu kämpfen. Am weitesten verbreitet ist das Krankheitsbild in der Altersgruppe der 25- bis 45-Jährigen. Der volkswirtschaftliche Schaden von Krankschreibungen aufgrund von Migräne beläuft sich jährlich auf mehrere Milliarden Euro.

Die Ursachen für Migräne sind noch nicht eindeutig geklärt. Mediziner vermuten, dass eine vorübergehend stärkere Durchblutung der Gehirngefäße oder kleine Entzündungen an den Gefäßwänden zu den Schmerzen führen. Auch eine gestörte Reizverarbeitung im Gehirn sowie die Ernährung scheinen einen Einfluss auf das Krankheitsbild zu haben. Die Veranlagung zur Migräne wird vermutlich vererbt.

Migräne diagnostizieren und behandeln

Von Migräne spricht man erst, wenn die genannten Symptome häufiger als fünf Mal aufgetreten sind. Um das Krankheitsbild diagnostizieren zu lassen, müssen Betroffene ihrem Arzt ein Schmerztagebuch vorlegen. Dort notieren sie Ort, Dauer und Abstand der Attacken sowie eventuelle Begleitsymptome.

Zur Behandlung akuter Anfälle werden klassische Schmerzmittel wie Acetylsalicylsäure, Paracetamol und Ibuprofen eingesetzt. Gute Ergebnisse erzielt zudem die Behandlung mit spezifischen Migränemedikamenten aus der Gruppe der Triptane. Diese Medikamente sollten allerdings nicht häufiger als zehn Mal im Monat eingenommen werden, da sie ansonsten ihrerseits Migräneattacken auslösen können.

Zur Vorbeugung von Migräneanfällen empfehlen Mediziner Entspannungsübungen wie Meditation und autogenes Training, aber auch regelmäßigen Ausdauersport wie Laufen und Radfahren an der frischen Luft. Sinnvoll kann nach ärztlicher Beratung auch eine Ernährungsumstellung sein. Konservierungsstoffe, Geschmacksverstärker und histaminreiche Lebensmittel wie Schokolade, bestimmte Früchte und Rotwein gehören zu den typischen Migräne-Triggern. Komplementäre Behandlungsmethoden wie Akupunktur können die Therapie unterstützen.

Tipps für den Arbeitsalltag mit Migräne

Auch am Arbeitsplatz finden sich viele Migräneauslöser. Dazu gehören etwa flackernde Bildschirme, Lärm, starke Gerüche wie Parfüm, Stress und Druck sowie körperliche Anstrengung.

Komplett vermeiden lassen sich diese Faktoren nicht. Viele typische Trigger können aber reduziert werden. Wer häufiger von Migräneanfällen geplagt wird, sollte daher das offene Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Schildern Sie Ihre Beschwerden und finden Sie gemeinsam Wege, die Ihnen die Arbeit erleichtern. Das kann zum Beispiel das Aufstellen von Trennwänden im Großraumbüro sein oder die Möglichkeit, Pausen individuell einzuteilen, um Abstand von der Bildschirmarbeit zu gewinnen.

Sprechen Sie offen über Ihr Krankheitsbild, können Sie so auch Vorgesetzte und Kollegen für Ihre Beschwerden zu sensibilisieren. Gibt es noch weitere Betroffene, besteht sogar die Möglichkeit, spezielle Trainer in den Betrieb einzuladen. Die zeigen den Mitarbeitern, wie sie im hektischen Arbeitsalltag Entspannungsmöglichkeiten finden und wieder leistungsfähiger werden.

Betroffene sollten zudem ihre Migränemedikamente immer zur Hand haben. Kommt es zum Anfall, gilt es, unverzüglich den Vorgesetzten zu informieren. Falls möglich, ziehen Sie sich bei einer Attacke in einen Ruheraum zurück oder gehen direkt nach Hause. Tritt die Attacke zu Hause auf, melden Sie sich umgehend krank. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) benötigen Sie i.d.R. nach drei Tagen. Einige Arbeitgeber fordern die AU aber schon zu einem früheren Zeitpunkt an.

Wichtig: Migräne ist kein Kündigungsgrund
Laut Arbeitsrecht darf Ihnen aufgrund einer Migräne allein nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Arbeiten Sie ansonsten zuverlässig und unterlaufen Ihnen bei der Krankschreibung keine Fehler, liegt kein Kündigungsgrund vor. Es ist jedoch von Vorteil, sich offen mit dem Arbeitgeber über das Krankheitsbild auszutauschen.

Wenn Kollegen unter Migräne leiden

Leiden Kollegen unter Migräne, ist es wichtig, Verständnis zu zeigen. Migräneattacken sind eben nicht mit herkömmlichen Kopfschmerzen vergleichbar. Es handelt sich um heftige Schmerzen, die sich negativ auf die gesamte Wahrnehmung auswirken.

Mit einer Migräneattacke weiterzuarbeiten ist daher nicht möglich und würde je nach Arbeitsplatz auch eine Gefahr für den Betroffenen sowie andere Personen darstellen. Zeigen Sie sich daher kulant und hilfsbereit. Bieten Sie zum Beispiel an, den Vorgesetzten zu informieren, wenn ein Migräneanfall droht, oder begleiten Sie Ihren Kollegen zum Ruheraum oder zum Betriebsarzt.

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Lebenslauf

Diese 7 Angaben gehören nicht (mehr) in einen Lebenslauf

Der Lebenslauf gehört zu den wichtigsten Bewerbungsunterlagen. In den meisten Bewerbungsverfahren ist er Pflicht. Kurz und knapp soll er Arbeitgebern einen ersten Einblick in die berufliche Laufbahn und die Qualifikationen des Bewerbers geben.

Personaler haben oft nur wenig Zeit, um Bewerbungsunterlagen zu sichten. Umso wichtiger ist es, den Lebenslauf möglichst kompakt zu halten und an die Erfordernisse der jeweiligen Position anzupassen. Überflüssiges gilt es zu vermeiden.

Welche Informationen in den Lebenslauf gehören, hat sich jedoch im Laufe der Zeit geändert – und hängt auch vom eigenen Lebensalter und der gesammelten Berufserfahrung ab. Hier erfahren Sie, auf welche Angaben Sie besser verzichten sollten.

1. Ihre gesamte Schullaufbahn

Haben Sie in der Grundschule immer gut aufgepasst und sich fleißig am Unterricht beteiligt? Das ist zwar lobenswert, interessiert Personaler aber wenig. Da der Lebenslauf möglichst knapp gehalten werden soll, müssen Sie dort nicht Ihren gesamten Werdegang angeben. Berufseinsteiger können noch auf den höchsten erreichten Bildungsabschluss eingehen. Auf Angaben zur Grundschule sollten Sie jedoch verzichten.

Haben Sie bereits mehrere Jahre Berufserfahrung, können Sie Ihre Schullaufbahn auch komplett weglassen. Berufliche oder nebenberufliche Weiterbildungen sollten Sie nur erwähnen, wenn diese für die angestrebte Stelle relevant sind. Bei einer fortgeschrittenen Karriere ist es sinnvoll, nur die letzten wichtigen Stationen im Berufsleben aufzuführen.

2. Angaben zu den Eltern

Ältere Arbeitnehmer wissen es vermutlich noch: Vor einigen Jahren war es durchaus üblich, im Lebenslauf Angaben zu den Eltern und ihrer beruflichen Position zu machen. Heute gehören diese Informationen aber nicht mehr in den Lebenslauf. Schließlich interessieren sich Personaler für Ihre Qualifikationen, nicht für die Laufbahn Ihrer Familienmitglieder. Fragen zu Ihrem Familienstand, zu Kindern oder einem eventuellen Kinderwunsch sind im Bewerbungsverfahren übrigens nicht zulässig. So legt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fest, um keine Bewerber zu benachteiligen.

Tipp: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die eigenen Kinder im Lebenslauf zu erwähnen, zum Beispiel, wenn die gewünschte Stelle Erfahrung mit Kindern voraussetzt.

3. Nebenjobs und Praktika

Auf die Angabe von Nebenjobs und Praktika sollten Sie im Lebenslauf ebenfalls eher verzichten. Ein zu langer Lebenslauf kommt bei Personalern nämlich gar nicht gut an. Ausnahmen gelten gegebenenfalls für Berufseinsteiger, wenn Nebenjobs oder Praktika während des Studiums einen Bezug zur angestrebten Stelle aufweisen. So wird es den Arbeitgeber zum Beispiel wenig interessieren, wenn ein angehender IT-Spezialist neben dem Studium in einem Café gejobbt hat. Haben Sie jedoch nebenbei eigene Projekte programmiert und können dafür Nachweise erbringen, sollten Sie dies auch erwähnen.

4. Verweise auf Selbstfindungsphasen

Lücken im Lebenslauf? Verzichten Sie darauf, diese mit einer „Selbstfindungsphase“ zu begründen. Was sehr jungen Bewerbern vielleicht noch verziehen wird, wirkt bei älteren Arbeitnehmern eher wie eine Ausrede. Lücken im Lebenslauf sollten Sie lieber konkret begründen. Positiv fällt auf, wenn Sie diese Lücken mit sinnvollen Tätigkeiten gefüllt haben, etwa während einer Arbeitslosigkeit Fortbildungen besucht, eine neue Fremdsprache gelernt oder Aushilfsjobs angenommen haben.

5. Angaben zur Religion und zur politischen Einstellung

Zwar möchte ein Arbeitnehmer Sie auch als Person kennenlernen und herausfinden, wie gut Sie ins Team passen – einige persönliche Informationen sind im Bewerbungsverfahren jedoch tabu. Angaben zur Religionszugehörigkeit und zur politischen Einstellung etwa haben im Lebenslauf nichts zu suchen. Auch im Vorstellungsgespräch dürfen Arbeitgeber nicht danach fragen. Dem steht abermals das AGG entgegen. Eine Ausnahme gilt lediglich für kirchliche Arbeitgeber, die sich nach der Religionszugehörigkeit ihrer Mitarbeiter erkundigen dürfen.

6. Social Media Profile

Ein Social Media Profil hat heute so gut wie jeder. Im Lebenslauf sollten die Profile aber nur in Ausnahmefällen erwähnt werden. Ihre Urlaubsfotos auf Instagram, Ihre 10.000 Follower auf Twitter und Ihre Familienunterhaltungen auf Facebook interessieren den Arbeitgeber nicht und gehen ihn auch nichts an.

Nutzen Sie Social Media beruflich und stellen beispielsweise auf Netzwerken wie Xing oder LinkedIn hochwertige Inhalte zur Verfügung, die auch noch einen Bezug zur angestrebten Position aufweisen? Dann können Sie im Lebenslauf durchaus darauf hinweisen.

7. Hobbys

„In meiner Freizeit lese ich gerne und bastele mit Kronkorken.“ – Solche und ähnliche Angaben haben für Arbeitgeber keine Relevanz. Hobbys gehören nur in den Lebenslauf, wenn sie einen direkten Bezug zum Jobprofil haben oder aber Ihre Soft Skills unter Beweis stellen. Engagieren Sie sich zum Beispiel als Trainer für eine Jugend-Fußballmannschaft, zeugt das von Teamgeist und Ausdauer. Auch mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit stellen Sie Ihr Engagement unter Beweis. Künstlerische Hobbys können für Berufe im Kreativbereich interessant sein.

Welche Informationen Sie im Lebenslauf aufführen, hängt also immer von der jeweiligen Stelle und Ihrer Berufserfahrung ab. Grundsätzlich gilt, auf lange zurückliegende Erfahrungen und zu persönliche Angaben zu verzichten.

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Quiet Hiring

Quiet Hiring – neuer Begriff, bewährte Praxis

Nach Quiet Quitting ist Quiet Hiring der neue Trend in der Arbeitswelt. Und auch wenn der Begriff bislang eher unbekannt war, ist die Praxis, die sich hinter der Wortschöpfung verbirgt, keine neue: Beim Quiet Hiring erhalten Angestellte neue Aufgaben.

Was verbirgt sich hinter dem Arbeitsmarkttrend?

Wörtlich übersetzen lässt sich der Begriff mit „stilles Einstellen“. Im Gegensatz zum Quiet Quitting, wenn Arbeitnehmer nur noch so viel arbeiten, wie unbedingt nötig ist, übernehmen sie beim Quiet Hiring zusätzliche Aufgaben. Mit anderen Worten: Unternehmen verzichten auf eine öffentliche Ausschreibung von neuen Jobs und auf Neueinstellungen. Sie teilen dem bereits vorhandenen Personal neue Aufgaben, Rollen und Kompetenzen zu. Der Fokus beim Quiet Hiring liegt daher auf der internen Mitarbeiterförderung, auf Fort- und Weiterbildungen sowie auf innerbetrieblichen Rotationen.

Warum liegt Quiet Hiring im Trend?

Aus unternehmerischer Sicht gibt es mehrere Argumente, die für die „stille Einstellung“ sprechen. Dabei sind es vor allem die Personalnot und die angespannte Situation am Arbeitsmarkt, die Arbeitgeber dazu veranlassen, eine Stelle lieber intern zu besetzen. Vor allem in Branchen, in denen händeringend nach qualifiziertem Fachpersonal gesucht wird, können die (Um-)Besetzung einer Stelle und die Förderung des bereits vorhandenen Personals eine gute Option sein.

Gleichzeitig ist das Quiet Hiring in der Regel die vergleichsweise kostengünstigere Lösung für das Unternehmen, das sich in Zeiten steigender Kosten neuen finanziellen Herausforderungen stellen muss. Die Praxis der internen Nachbesetzung ist nicht zuletzt eine schnelle und unbürokratische Möglichkeit, dringliche Aufgaben schnell und effektiv erledigen zu lassen – ein langwieriger Einstellungs- und Einarbeitungsprozess entfällt schließlich. Manchmal ist Quiet Hiring auch eine Folge von betriebsbedingten Entlassungen von Mitarbeitern: Unter den verbleibenden Angestellten werden die Aufgaben dann aufgeteilt.

Die Chancen und Risiken für die Mitarbeitenden

Ob das Quiet Hiring von den Angestellten beziehungsweise „Betroffenen“ positiv oder negativ aufgenommen wird, hängt im Wesentlichen von den damit verbundenen Rahmenbedingungen ab. Grundsätzlich kann die Übertragung von weiteren Aufgaben, zusätzlichen Kompetenzen und neuen Herausforderungen eine gute Chance für die Mitarbeitenden sein: Schließlich könnte die Arbeit abwechslungsreicher werden, die Karriere weiter Fahrt aufnehmen und auch der Verdienst steigen.

Tatsächlich muss die Realität aber nicht immer so rosig aussehen: Kritikpunkte mögen sein, dass das Quiet Hiring ohne vorherige Kommunikation und Abstimmung mit den Angestellten erfolgt, dass der Arbeitsaufwand deutlich ohne einen angemessenen Gehaltsausgleich steigt und/oder die neuen Aufgaben nicht den eigenen Interessen und Fähigkeiten entsprechen.

Quiet Hiring als Erfolgsfaktor: Das sind die Voraussetzungen

Damit sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitende von der inoffiziellen Beförderung profitieren, ist es wichtig, dass einige Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören:

vorhandene Kompetenzen:

Ein Unternehmen wird definitiv nur dann einen Vorteil aus dem Quiet Hiring ziehen, wenn die Angestellten die neuen, ihnen übertragenden Aufgaben auch erfüllen können. Hier spielt der Faktor Zeit eine Rolle. Wichtig ist zudem der Kompetenzerwerb. Sofern der Angestellte bestimmte Fähigkeiten oder notwendiges Fachwissen noch nicht besitzt, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass er diese (zum Beispiel durch Fortbildungen) erlangt.

realistische Ziele:

Quiet Hiring ist natürlich nicht so zu verstehen, dass zusätzliche Aufgaben einfach wahllos unter der Belegschaft verteilt werden. Vielmehr muss die jeweilige Arbeit grundsätzlich zu den Fähigkeiten und Kompetenzen der betreffenden Person passen. So kann ein Buchhalter nicht einfach die Marketingabteilung leiten und ein Lagermitarbeiter ist nicht unbedingt im Vertrieb richtig aufgehoben.

offene Kommunikation:

Offen und ehrlich sollten Vorgesetzte auf ihre Mitarbeitenden zugehen, wenn es um die Übertragung von Aufgaben geht. Eine klare Kommunikation ist jetzt das A und O. Welche Aufgaben kommen auf mich zu? Welche Erwartungen sind daran geknüpft, was verändert sich und bietet die Veränderung tatsächlich Chancen für einen beruflichen Aufstieg? All das sind Fragen, die vorab geklärt werden müssen.

gerechte Entlohnung:

Wer seinen Angestellten neue Aufgaben gibt, ohne dies entsprechend zu würdigen, muss nicht mit Freude und Dankbarkeit auf der anderen Seiten rechnen. Mehrarbeit sollte sich dementsprechend auch immer auf dem Konto der Mitarbeitenden bemerkbar machen.

gemeinsame Entscheidung:

Wer sich engagierte und erfolgreiche Mitarbeitende wünscht, der bezieht diese bestenfalls in die Entscheidung mit ein und stellt sie nicht vor vollendete Tatsachen.

schriftliche Vereinbarung:

Selbst kleinere Veränderungen im Aufgabenbereich sollten immer schriftlich festgehalten werden. Für beide Seiten besteht so Planungssicherheit, mögliche Konflikte lassen sich von vornherein vermeiden.

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Jobmythen

Job-Mythen: die größten Irrtümer rund um das Arbeitsrecht

Für Arbeit am Sonntag erhalte ich mehr Geld und in der Probezeit darf ich keinen Urlaub nehmen. Stimmt das wirklich? Auch wenn uns einige Regelungen logisch erscheinen, bedeutet das nicht, dass sie auch stimmen. Vor allem bei arbeitsrechtlichen Fragen vertrauen viele Angestellte auf ihr juristisches Halbwissen und liegen schnell daneben. In diesem Artikel räumen wir mit den zehn größten Job-Mythen rund um das Arbeitsrecht auf. Hätten Sie es gewusst?

Mythos 1: Im Bewerbungsgespräch muss man die Wahrheit sagen

Das kommt darauf. Wer in einem Vorstellungsgespräch seine eigene Vita beschönigt und das Blaue vom Himmel über die beruflichen Stationen herunterlügt, der muss sich nicht wundern, wenn er den Job nicht erhält. Eine Lüge im Vorstellungsgespräch kann sogar noch Jahre später den Job kosten. Auch wenn Bewerbende natürlich grundsätzlich bei der Wahrheit bleiben müssen, gibt es jedoch eine Ausnahme: Stellt der Personaler unzulässige Fragen zum Privatleben (Sind Sie schwanger? Haben Sie Vorerkrankungen? Leben Sie in einer Partnerschaft?), hat jeder Bewerber das Recht, diese mit einer Lüge zu beantworten, ohne eine rechtliche Konsequenz befürchten zu müssen.

Mythos 2: Ein Arbeitsvertrag muss schriftlich geschlossen werden

Stimmt nicht. Für einen Arbeitsvertrag gibt es keine vorgeschriebene Form. Daher ist ein Arbeitsverhältnis auch dann rechtswirksam, wenn es durch mündliche Absprache, einen Handschlag oder ein schlüssiges Handeln beider Vertragsparteien zustande kommt. Als Nachweis ist ein Arbeitsvertrag jedoch unbedingt empfehlenswert. Arbeitnehmer haben sogar das Recht auf ein Schriftstück, das ihre Tätigkeit bestätigt.

Mythos 3: In der Probezeit darf ich keinen Urlaub nehmen

Eine missverständliche Formulierung im Bundesurlaubsgesetz sorgt dafür, dass viele Menschen der Ansicht sind, sich während der Probezeit nicht freinehmen zu dürfen. Zwar besteht gemäß BUrlG erst nach Ablauf der Probezeit ein gesetzlicher Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub, während der Probezeit erwirbt man aber zumindest anteilige Ansprüche. Pro Monat sind das (bei 25 Tagen Urlaub pro Jahr) 2,08 Tage. Dementsprechend Angestellte in der Probezeit nach drei Monaten bereits sechs Tage Urlaub angespart. Diese dürfen theoretisch auch direkt genommen werden, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Mythos 4: Eine fristlose Kündigung ist in der Probezeit ohne Angabe von Gründen möglich

Das ist falsch. Für eine fristlose Kündigung bedarf es auch während der Probezeit eines triftigen und schwerwiegenden Grunds. Das kann zum Beispiel eine Straftat oder Arbeitsverweigerung sein. Ansonsten gilt für die Probezeit eine reguläre, gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen für beide Seiten. Eine Angabe von Gründen ist dabei jedoch nicht notwendig.

Mythos 5: Kollegen dürfen untereinander nicht über ihr Gehalt sprechen

Auch wenn der Arbeitgeber dies vielleicht gern so hätte, verbieten kann er seinen Mitarbeitenden nicht, mit den Kollegen über ihren Verdienst zu sprechen. Ein entsprechendes Verbot würde das Recht der freien Meinungsäußerung verletzen. Dementsprechend sind auch sogenannte Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen unwirksam. Das Gegenteil ist sogar der Fall: So rückt das Thema Gehaltstransparenz in der Arbeitswelt immer mehr in den Fokus, um mehr Lohngerechtigkeit zu erreichen.

Mythos 6: Für Arbeit an Sonn- oder Feiertagen erhalte ich einen Zuschlag

Leider nein. Auch wenn es häufig so gehandhabt wird, einen gesetzlichen Anspruch auf eine höhere Entlohnung haben Angestellte nicht, wenn sie an einem Sonntag oder an einem Feiertag arbeiten. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass eine Beschäftigung an den gesetzlich verankerten arbeitsfreien Tagen nur für bestimmte Berufsgruppen überhaupt zulässig ist. Lässt sich die Arbeit auch an einem anderen Tag erledigen, dann ist Sonntags- und Feiertagsarbeit verboten. Gut zu wissen: Für Nachtarbeit müssen Arbeitgeber ihren Angestellten einen angemessenen Zuschlag zahlen

Mythos 7: Bei Streik oder Glatteis dürfen Arbeitnehmer zu Hause bleiben

Nein, dürfen sie nicht. Auch wenn die Straßen spiegelglatt sind und Busse und Bahnen aufgrund eines Warnstreiks nicht fahren, liegt das Wegerisiko grundsätzlich beim Angestellten. Mit anderen Worten: Er hat dafür zu sorgen, dass er pünktlich bei der Arbeit erscheint. Bleibt er dem Betrieb ohne Entschuldigung fern, droht sogar eine Abmahnung. In „kritischen“ Fällen lohnt es sich, mit dem Arbeitgeber bereits im Vorwege zu sprechen und nach möglichen Lösungen suchen.

Mythos 8: Der Arbeitgeber darf erst ab dem dritten Krankheitstag eine AU verlangen

Die Drei-Tage-Regel ist in der Arbeitswelt weit verbreitet, eine rechtliche Grundlage dafür gibt es jedoch nicht. Abhängig vom Arbeits- oder Tarifvertrag können Unternehmen bereits ab Tag eins der Erkrankung auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt bestehen. Bedeutet: Auch bei einem kleinen Infekt ist in dem Fall bereits ein Arzt aufzusuchen. Der Grund für das Fernbleiben vom Arbeitsplatz muss darauf jedoch nicht angegeben werden.

Mythos 9: Wer trotz Krankschreibung arbeitet, ist nicht versichert

Das ist falsch. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist schließlich kein Arbeitsverbot. Wer seine Arbeit frühzeitig nach einer Erkrankung wieder aufnimmt, ist über seine Krankenversicherung sowie die gesetzliche Unfallversicherung weiterhin geschützt. Der Versicherungsschutz gilt auch für den Arbeitsweg. Schwierig wird es jedoch, wenn ein Unfall infolge eines Krankheitssymptoms passiert.

Mythos 10: Die Stundenanzahl lässt sich nicht einfach verkürzen

Den wenigsten Angestellten ist klar, dass es ihr gutes Recht ist, aus ihrer Vollzeitstelle eine Teilzeitstelle zu machen. Möglich ist das bereits, wenn sie seit wenigstens einem halben Jahr im Job arbeiten und das Unternehmen mindestens 15 Menschen beschäftigt. Ein entsprechender Antrag bedarf der Schriftform. Wer seine Stunden reduziert, muss aber natürlich auch mit einem geringeren Verdienst rechnen.

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Rollentausch

Rollentausch: Warum sich Unternehmen heute bei Fachkräften bewerben müssen

Kostenloses Obst, Remote Work, Zuzahlungen zu Sportkursen und Dienstwagen – Unternehmen müssen sich heute einiges einfallen lassen, um gutes Personal zu finden und motivierte Mitarbeitende zu halten. Hatten sie bis vor einigen Jahren noch die Qual der Wahl bei der Besetzung eines Jobs, hat sich das Blatt nun gewendet: Viele Unternehmen bewerben sich heute bei den Fachkräften und nicht andersherum.

Der Status quo am Arbeitsmarkt

Fachkräftemangel – nicht ohne Grund wurde dieser Begriff schon vor einigen Jahren zum „Unwort des Jahres“ gekürt. Die Situation hat sich seit 2015 jedoch keineswegs entspannt oder gar verändert. Im Gegenteil: Vor allen in den Bereichen Medizin und Pflege, IT, Gastronomie, Logistik und Transport wird händeringend nach qualifiziertem Personal gesucht. Nicht besser sieht es in vielen handwerklichen und sozialen Berufen aus. Da das Angebot größer ist als die Nachfrage, spricht man von einem Fachkräftemangel. Längst nicht jede freie Stelle wird besetzt, auch wenn ein deutlicher Bedarf vorhanden ist.

Die Gründe für die veränderte Situation

Dass die Chefs heute um die Gunst der Bewerber buhlen müssen und sich die Machtverhältnisse fast schon verschoben haben, ist nicht nur auf einen Grund zurückzuführen. Vielmehr sind es mehrere Faktoren, die diese Entwicklung begünstigt haben:

Eine wesentliche Rolle spielt der Generationenwechsel. Während sich die „Babyboomer“ als geburtenstarke Generation jetzt in den Ruhestand verabschieden, rücken mit den Generationen Y und Z deutlich weniger Menschen nach. Die stetig abnehmenden Geburtenraten machen sich nun deutlich bemerkbar. Hinzu kommt hier die veränderte Einstellung der jüngeren Generation zum eigenen Beruf: Während bei den Babyboomern die Arbeit noch ihr Leben bestimmte und sie häufig ihr gesamtes Berufsleben bei einem Unternehmen verbracht haben, sieht es bei der Generation Z ganz anders aus. Sie zeigen sich bei der Wahl des Arbeitgebers sehr anspruchsvoll. Gleichzeitig haben sie eine hohe Bereitschaft, auch schnell wieder zu wechseln, wenn ein Job nicht mehr gefällt oder sich ein besseres Angebot ergibt.

Darüber hinaus ist der Fachkräftemangel auch auf die zunehmende Spezialisierung in einigen Bereichen zurückzuführen: So wird heute mehr Personal mit besonderen Kenntnissen benötigt als noch vor einigen Jahrzehnten. Auch die in einigen Branchen äußerst geringe Entlohnung und die teils schlechten Arbeitszeiten machen viele Jobs für Berufseinsteiger wenig attraktiv, sodass sie von vornherein nach einer Alternative bei der Berufswahl suchen. Nicht zuletzt sind es auch mangelnde oder kostenintensive Ausbildungsmöglichkeiten, die Menschen vor einem bestimmten Beruf zurückschrecken lassen.

Jetzt sind die Unternehmen gefragt: Mitarbeiter finden und halten

Viele Unternehmen haben sich auf die veränderten Rahmenbedingungen mittlerweile eingestellt und tun einiges dafür, um

  • Bewerbern eine Stelle schmackhaft zu machen
  • gewonnene Mitarbeiter zu halten

Die Buhlerei um die besten Mitarbeitenden beginnt bereits bei den Stellenausschreibungen, die sich mittlerweile schon fast wie eine Werbeanzeige lesen. Die Rubrik „Das bieten wir“ ist heute mindestens genauso lang wie das Anforderungsprofil, das an den Bewerber gestellt wird. Zu bieten haben die Betriebe dabei so einiges, zum Beispiel:

  • eine Work-Life-Balance
  • verschiedene Möglichkeiten zum flexiblen Arbeiten (zum Beispiel Homeoffice oder Remote Work)
  • flache Hierarchien
  • gerechte beziehungsweise gute Entlohnung, ggf. Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Weiterbildungen
  • Fringe Benefits, wie Mitarbeiterrabatte, Sportangebote, kostenlose Bereitstellung von Wasser, Kaffee und Obst im Büro, gesundheitsfördernde Angebote, Betreuungsangebote für Kinder, Dienstwagen oder zusätzliche Urlaubstage

Um Mitarbeitende langfristig an ein Unternehmen zu binden, bedarf es meist aber noch mehr: Eine angenehmes Betriebsklima und eine gute Führungskraft können viel dazu beitragen, dass sich Menschen bei ihrem Arbeitgeber wohlfühlen. Empathie, Lob und Wertschätzung tragen einen wesentlichen Teil dazu bei, Fachkräfte auch emotional zu binden. Auch ein Mitspracherecht, die Übertragung von Verantwortung sowie eine individuelle Förderung sind weitere Aspekte, die optimale Arbeitsbedingungen schaffen. Regelmäßige Mitarbeiter- und Feedbackgespräche sollten dabei ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur sein. Wer nicht nur weiß, welchen hohen Wert jeder einzelne Mitarbeitende hat, sondern diesen auch zu schätzen weiß und entsprechend handelt, hat eine gute Chance, nicht nach kurzer Zeit erneut auf Bewerbersuche zu gehen.

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Ehrenamt

Sich neben dem Job engagieren: die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf

Nach Feierabend die Fußballmannschaft trainieren, als Helfer die Feuerwehr unterstützen oder Spenden für Obdachlose sammeln – es gibt viele Möglichkeiten, sich freiwillig zu engagieren. Auch wenn der Balanceakt manchmal groß ist, können natürlich auch Berufstätige ein Ehrenamt ausüben. Dieser Ratgeber erläutert, was es dabei alles zu beachten gibt.

Voll berufstätig: Welches Ehrenamt kann ich nebenbei ausüben?

Die Wahl eines geeigneten Ehrenamts hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für Menschen, die voll im Berufsleben stehen, steht dabei als oberste Prämisse die (zeitliche) Vereinbarung von ehrenamtlicher Tätigkeit mit dem Job. Hier gilt: Die Arbeit steht an erster Stelle und darf unter dem Engagement nicht leiden. Der freiwillige Einsatz muss daher so geplant werden, dass er zeitlich nicht mit dem Job kollidiert und nicht so kräftezehrend ist, dass man seine berufliche Tätigkeit nicht mehr vernünftig ausüben kann.

Bei einem Nine-to-five-Job ist es daher ohne Weiteres möglich, abends um 19 Uhr die Chorprobe zu leiten oder an der Vorstandssitzung des Minigolfvereins als Schriftführer teilzunehmen. Wer hingegen unregelmäßige Arbeitszeiten (zum Beispiel Schichtdienst oder Überstunden) hat, der sollte lieber nicht auf ein Ehrenamt zurückgreifen, bei dem feste Termine eingehalten werden müssen. Möglich wäre zum Beispiel die Betreuung eines Feriencamps während des eigenen Urlaubs, die Organisation eines Wohltätigkeitsbasars oder das Sammeln von Spenden für einen guten Zweck.

Darüber hinaus ist es bei der Entscheidung wichtig, dass die ehrenamtliche Tätigkeit zu den Engagierten passt, ihnen Spaß macht und sie dahinterstehen – sie engagieren sich schließlich freiwillig und unentgeltlich und „opfern“ für die Aufgabe ihre Freizeit.

Brauche ich die Zustimmung meines Arbeitgebers für das Ehrenamt?

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer frei über seine freie Zeit außerhalb der Arbeitszeit verfügen und benötigt daher nicht die Zustimmung seines Chefs, ob er Kinder trainieren darf oder als Schriftführer beim Naturschutzverein aktiv ist. Angestellte sind aber gut beraten, ihre ehrenamtliche Tätigkeit beim Arbeitgeber anzugeben. Häufig gibt es sogar eine im Arbeitsvertrag festgehaltene Anzeigepflicht. Diese regelt die Meldung von Nebentätigkeiten, zu der auch ein Ehrenamt formal gehört.

Verbieten darf das Unternehmen das Ehrenamt nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn es sich um die Konkurrenz handelt, die Art der Tätigkeit dem Ruf des Betriebs schaden kann oder betriebliche Interessen nicht gewahrt werden. Schwierig könnte es zudem werden, wenn das Ehrenamt sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und der Angestellte seine eigentliche Arbeit nicht mehr in angemessener Form ausführen könnte. Für diesen Fall steht der Arbeitgeber aber in der Beweispflicht.

Muss ich die Aufwandsentschädigung für meine ehrenamtliche Tätigkeit versteuern?

Wer sich ehrenamtlich engagiert, erhält für die Tätigkeit keine Entlohnung – denn damit wäre der Sinn und Zweck des Ehrenamts verfehlt. Wohl aber zahlen Vereine und Institutionen den Engagierten häufig eine Aufwandsentschädigung. Diese soll vor allem die entstandenen Kosten (zum Beispiel für die Anfahrt) decken. Bis zu einem Betrag von 840 Euro pro Jahr bleibt dieser Betrag steuer- und sozialabgabenfrei. Neben dieser Ehrenamtspauschale gibt es zudem den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 3.000 Euro. Dieser richtet sich an Personen, die einen ehrenamtlichen Posten im pädagogischen Bereich mit „Verantwortung“ haben. So profitieren von dem Übungsleiterfreibetrag zum Beispiel Trainer, Ausbilder oder Chorleiter.

Wann muss mich mein Arbeitgeber für mein Ehrenamt freistellen?

Wer eine Tanzgruppe leitet, einen Bürgerbus steuert oder mit Senioren einkaufen geht, der darf nicht damit rechnen, dass sein Chef ihm zwischendurch mal freigibt, weil ein wichtiger Ehrenamts-Termin dazwischenkommt. Tatsächlich gibt es aber Tätigkeiten, bei denen Unternehmen zu einer Freistellung gesetzlich verpflichtet sind. Voraussetzung ist, dass diese im öffentlichen Interesse liegen.

Wie viele Stunden beziehungsweise Tage pro Jahr diese Freistellung möglich ist und ob zudem eine Vergütung erfolgt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und hängt auch von der Art des Ehrenamts ab. Folgende Tätigkeiten fallen dabei unter die Rubrik „öffentliches Ehrenamt“:

  • Schöffen und ehrenamtliche Richter
  • Helfer der freiwilligen Feuerwehr
  • Katastrophenhelfer beim Deutschen Roten Kreuz (DRK)
  • Hilfskräfte des Technischen Hilfswerks (THW)
  • Kinder- und Jugendbetreuer
  • Gemeinderatsmitglieder

Wie sind Ehrenamtliche versichert?

Das Risiko, dass beim Fußballtraining, der Fahrt zur Kirchengemeinde oder während einer anderen Tätigkeit etwas passiert, ist natürlich nicht komplett auszuschließen. Ehrenamtliche sind für den Fall der Fälle kostenlos über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Sollten sie selbst einen Schaden verursachen, ist dieser zudem in der Regel über die Haftpflicht des Vereins oder der Institution abgedeckt. Freiwillig Engagierten rät die Verbraucherzentrale jedoch, zur Sicherheit selbst eine private Haftpflicht sowie eine private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Was haben Arbeitgeber davon, wenn Mitarbeitende ein Ehrenamt übernehmen?

Von dem Engagement ihrer Mitarbeitenden können auch die Unternehmen profitieren. So sind Menschen, die sich in ihrer Freizeit für andere Menschen einsetzen, meist teamfähig, verantwortungsbewusst und zuverlässig. Ein Unternehmen kann zudem den eigenen Ruf verbessern, indem es soziale Verantwortung zeigt und die engagierten Angestellten unterstützt.

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Smalltalk

Mehr als nur Blabla – mit Smalltalk Punkte im Job sammeln

Über das Wetter? Oder doch lieber über die Gesundheit? Vielleicht ist auch ein Kompliment jetzt richtig? Im beruflichen Alltag kommen wir immer mal wieder mit fremden Menschen ins Gespräch und unterhalten uns mit Kunden, Gästen oder Klienten, ohne dass geschäftliche Themen im Fokus stehen. Smalltalk ist ein wichtiges Mittel der Kommunikation. Das „kleine Gespräch“ liegt jedoch nicht jedem und will gelernt sein. Wir haben praktische Tipps für den gelungenen Gesprächseinstieg.

Was ist eigentlich Smalltalk?

Die wörtliche Übersetzung des Begriffs bringt es auf den Punkt: Smalltalk ist ein kleines oder besser kurzes Gespräch. Es zeichnet sich durch seinen lockeren, spontanen und eher oberflächlichen Charakter aus. Smalltalk kann in verschiedenen Situationen stattfinden und dient dazu, sich kennenzulernen, die Stimmung aufzulockern und eine Verbindung herzustellen. Als Einstieg für die weitere Kommunikation trägt Smalltalk dazu bei, das Eis zu brechen.

Auch im Berufsleben spielt die lockere Plauderei eine wichtige Rolle: Sie trägt zu einer angenehmen Atmosphäre bei und schafft Vertrauen. Wer die Kunst des Smalltalks beherrscht, kann zudem eine Menge Sympathiepunkte sammeln und die wichtige Grundlage für die künftige „Beziehung“ beziehungsweise Zusammenarbeit schaffen. Nicht alle Menschen sind jedoch geborene Smalltalker. Es kann sich daher lohnen, sich auf die spontane Kommunikation vorzubereiten.

Die wichtige Basis: So finde ich das passende Thema

Grundsätzlich gibt es keine festen Regeln für den Smalltalk. Dementsprechend steht auch eine Fülle an möglichen Themen zur Verfügung. Während sich einige (fast immer) gut eignen, ist bei anderen jedoch Vorsicht geboten. Hier die Gos und No-Gos:

Passende Themen

Die Themenwahl sollte immer eine individuelle sein und vor allem von der Person selbst, der Situation und dem Kontext abhängen. Dabei ist es vor allem bei unbekannten Gesprächspartnern empfehlenswert, auf unverfängliche, neutrale und allgemeine Themen zu setzen, zu der jede Person etwas sagen kann und die bestenfalls sogar optimal zur Situation passen. Sprechen Sie zum Beispiel über

  • den Ort
  • die Veranstaltung, der Vortrag, die Feier
  • das Essen
  • das Wetter
  • Hobbys und Interessen
  • den Beruf
  • aktuelle Themen, die in aller Munde sind
  • die Herkunft
  • eine andere Person, die allen Gesprächsteilnehmenden bekannt ist

Unpassende Themen

Die Liste der Themen, die als No-Go gelten, ist mindestens genau lang. Vermeiden Sie auf jeden Fall

  • kontroverse und polarisierende Themen (zum Beispiel Politik und Religion)
  • persönliche Probleme und Krankheiten
  • Klatsch, Tratsch und Lästereien
  • Angebereien, zum Beispiel über Geld, die Karriere oder Statussymbole
  • Gerüchte
  • diskriminierende Äußerungen
  • Witze
  • fachspezifische Themen

Fragen stellen: der gelungene Einstieg in den Smalltalk

Als Einstieg in ein Thema eignen sich Fragen. Im besten Fall handelt es sich dabei um offene W-Fragen, für die mehr als ein Ja oder ein Nein als Antwort notwendig ist. Hier einige Beispiele, die je nach Situation passend sind:

  • Wie gefällt Ihnen die Veranstaltung?
  • Was machen Sie beruflich?
  • Ihr Essen sieht lecker aus: Was genau ist das?
  • Aus welchem Grund sind Sie hier?
  • Woher kommen Sie?
  • Wie geht es weiter im Programm?
  • Wie sind Sie angereist?
  • Wo finde ich ein gutes Restaurant in der Nähe? Können Sie mir einen Tipp geben?

Im besten Fall bieten die Antworten so viel Potenzial, dass sich daraus ein weiteres Gespräch ergibt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn man Gemeinsamkeiten entdeckt (zum Beispiel im gleichen Ort wohnt, gemeinsame Bekannte hat oder Interessen und Vorlieben teilt).

Mit dem Thema im Gepäck: weitere Tipps für den Smalltalk

Zusätzlich zur passenden Themenwahl gibt es weitere Aspekte, die Sie bestenfalls berücksichtigen, wenn Sie und der Smalltalk beim Gegenüber guter Erinnerung bleiben sollen. Hier einige Tipps:

  • erster Schritt: Wer darauf vertraut, dass die andere Person das erste Wort ergreift, der riskiert ein unangenehmes und betretendes Schweigen. Ergreifen Sie daher lieber direkt die Initiative und starten Sie selbst die Kommunikation.
  • Vorstellung: Wer sich über Smalltalk kennenlernt, sollte sich unbedingt selbst vorstellen und die andere Person nach Ihrem Namen fragen, sofern sie das nicht von sich aus tut. Trainierte Smalltalker verabschieden sich von der Person dann auch wieder, indem Sie sie mit Namen ansprechen.
  • Auftreten: Ein verbindliches Auftreten, ein freundliches Lächeln, eine offene Körperhaltung und ein fester Händedruck sind wichtige Stilmittel eines jeden Gesprächs. Auf diese Weise lassen sich auch ohne Worte wichtige Sympathiepunkte sammeln.
  • Blickkontakt: Auch wenn die Umgebung noch so interessant sein mag, während des Smalltalks sollte Blickkontakt gehalten werden. Oder wie würden Sie es finden, wenn Ihr Gegenüber überallhin schaut, nur nicht zu Ihnen?
  • Interesse: Beim Gesprächspartner kommt es garantiert gut an, wenn die andere Person Interesse bekundet, aktiv zuhört und dies mit Gestik und Mimik auch bekräftigt. Wer Interesse zeigen möchte, der greift zuvor gehörte Informationen nochmal kurz auf und geht darauf ein, zum Beispiel: „Sie erwähnten eben, dass …“
  • Balance: Ein Frage- und Antwortspiel kann genauso unbefriedigend sein wie ein Monolog. Bei einem guten Smalltalk hält sich der Anteil von Reden und Zuhören bestenfalls in etwa die Waage.
  • Wertfreiheit: Während eines Smalltalks sind Sie gut beraten, die eigene kontroverse Meinung für sich zu behalten. Die persönliche Wertung hat in einer kurzen Plauderei nichts verloren. Auch Ratschläge sind fehl am Platz, selbst wenn sie gut gemeint sind.
  • Anerkennung: Sofern es passend ist und man es tatsächlich auch so meint, dann kommt ein kleines Kompliment garantiert gut an. Hier gilt jedoch, dass weniger mehr ist und man nicht in Lobhudeleien verfallen sollte. Und: Gibt es keinen Anlass oder Grund, dann lässt man die Anerkennung lieber weg.
  • positiver Abschluss: Nach einigen Minuten sollte der Smalltalk beendet werden, um entweder auf andere (geschäftliche) Themen zu sprechen zu kommen oder um sich zu verabschieden. Der Abschluss sollte möglichst positiv sein, damit sowohl das Gespräch als auch Sie selbst in guter Erinnerung bleiben. Wie wäre es (sofern es passt) zum Beispiel mit einem „Schön, dass wir uns kennengelernt haben“ oder „Da haben wir ja einige Gemeinsamkeiten“?

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Resturlaub

Resturlaub: Arbeitnehmende können sich über neue Regelung freuen

Meist ist es ein besonders hohes Arbeitsaufkommen, das Angestellte daran hindert, ihren Urlaub komplett bis zum Ende des Jahres genommen zu haben. Dank einer Gesetzesänderung müssen sie nun aber nicht mehr befürchten, dass ihnen die freien Tage ersatzlos gestrichen werden. Denn: Resturlaub verfällt jetzt nicht mehr automatisch.

Die Ausgangslage: Das galt bisher

Die Regelung im Arbeitsrecht war bislang eindeutig: Angestellte, die bis zum Stichtag 31.12. ihren Urlaub nicht genommen hatten, verloren ihren Anspruch darauf. Mit anderen Worten: Die wertvollen freien Tage entfielen einfach – eine Auszahlung war (und ist) zudem nicht erlaubt. Eine Fristverlängerung bis Ende März des Folgejahres durfte lediglich bei besonderen Gründen, zum Beispiel einer Erkrankung oder Personalengpässen, eingeräumt werden.

Eine Ausnahme galt und gilt für Arbeitnehmende, die sich im Mutterschutz oder in der Elternzeit befinden. Der noch nicht genommene Urlaub kann variabel nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz genommen werden.

Die Änderung: das BAG-Urteil

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts darf der Urlaub (in Anlehnung an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs) ab dem Jahr 2023 nicht mehr automatisch verfallen. Für Arbeitnehmende bedeutet das eine deutlich höhere Flexibilität: Sie können sich Ihren Urlaub aufsparen und sogar Jahre später noch in Anspruch nehmen. Es gibt jedoch ein ABER beziehungsweise eine wichtige Voraussetzung: Denn möglich ist das nur, wenn die Angestellten vom Chef nicht explizit darauf hingewiesen wurden, dass sie ihren Urlaub zum Ende des Jahres nehmen müssen und er anderenfalls ersatzlos gestrichen wird. Der Arbeitgeber steht dabei in der Beweispflicht: Im Zweifel muss er nachweisen können, dass er den Mitarbeiter rechtzeitig aufgeklärt hat.

Das Besondere: ein rückwirkender Anspruch

Interessant für viele Arbeitnehmer dürfte vor allem der rückwirkende Anspruch sein. Denn wer in der Vergangenheit seinen Urlaub nicht vollständig genommen hat, zum Beispiel aufgrund einer hohen Arbeitsbelastung oder schlichtweg eines Versäumnisses, kann die freien Tage nun auch Jahre, sogar Jahrzehnte später noch einfordern. Selbst dann, wenn man gar nicht mehr in dem Unternehmen arbeitet, erlischt das Recht daran nicht.

Gut zu wissen: Der Anspruch bleibt selbst im Todesfall eines Angestellten bestehen. So können die Erben eines Verstorbenen von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine Ausgleichszahlung für nicht genommenen Urlaub einfordern.

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Job Scaming

Vorsicht, Job-Scamming! Gefälschte Stellenanzeigen erkennen

Die Betrugsmasche ist keine neue und doch passiert es immer wieder, dass jobsuchende Menschen darauf hereinfallen. Beim Job-Scamming wollen Kriminelle durch gefälschte Stellenanzeigen und vorgetäuschte Bewerbungsverfahren an die persönlichen Daten und letztlich das Geld der Bewerber kommen. Auch wenn die Stellenangebote auf den ersten Blick seriös wirken, gibt es doch eindeutige Warnzeichen.

Vertrauen aufbauen: Wie beginnt das Job-Scamming?

Eine sehr gute Bezahlung, Arbeiten im Homeoffice und eine freie Zeiteinteilung – eine Job-Scamming-Anzeige klingt immer verlockend und bietet ein attraktives Angebot. Die im Netz auf Plattformen oder sozialen Medien veröffentlichten Angebote wirken gleichzeitig seriös. Dabei geben sich die Betrüger häufig als ein real existierendes Unternehmen aus und kopieren dessen Website-Inhalte sowie die Corporate Identity. Die Links, die sie selbst angeben, ähneln denen der echten Firmen, führen jedoch zu einer gefälschten Internetseite.

Nachdem sich der Jobsuchende per E-Mail für die scheinbar freie Stelle beworben hat, beginnt in der Regel sehr schnell das weitere Auswahlverfahren. Dieses läuft häufig zunächst über Kurznachrichtendienste, wie WhatsApp oder Telegram. Nicht selten werden dann sogar telefonische oder virtuelle Jobinterviews geführt. Ein persönliches Treffen findet aber nie statt.

Die Betrugsmasche: Welche Formen von Job-Scamming gibt es?

Ist das Vertrauen des Opfers gewonnen, folgt der „kritische“ Teil: Eine übliche Masche ist es dabei, an die persönlichen Daten der Bewerber durch Verifizierung per Video-Ident zu gelangen. Hierbei verlangen die Betrüger, dass man eine Kopie des Personalausweises im Video-Chat präsentiert, teilweise soll diese auch per Mail geschickt werden. Mit der Frage, auf welches Konto das erste Gehalt gezahlt werden soll, kommen sie zudem an die Bankdaten ihrer Opfer. Mit dem Namen der fremden Person ist es für die Kriminellen dann ein Leichtes, ein neues Konto auf den fremden Namen zu eröffnen und dieses zum Beispiel für Geldwäsche zu nutzen.

Es gibt aber auch andere Betrugsmaschen: So ist in einigen Fällen eine Bewerbung nur über eine kostenpflichtige Hotline möglich, in anderen Fällen ist eine Anstellung zwingend mit dem Erwerb von Lizenzen oder teuren Handbüchern verbunden. Vorsicht ist zudem geboten, wenn das scheinbar seriöse Unternehmen den Bewerber bittet, eine für die Tätigkeit notwendige Software auf dem eigenen Computer zu installieren. Diese kann dann unter Umständen größeren Schaden anrichten, indem persönliche Passwörter (zum Beispiel für das Online-Banking) abgegriffen werden. Und sollen Sie Geld auf Ihrem Konto zu empfangen, um es dann an das Unternehmen weiterzuleiten, handelt es sich mit allergrößter Sicherheit um Geldwäsche und damit Betrug.

Hellhörig werden: Das sind die Warnhinweise

Da die Betrüger immer professioneller vorgehen, ist es nicht immer einfach, eine echte von einer unechten Stellenanzeige zu unterscheiden. Um nicht Opfer von Job-Scamming zu werden, können folgende Tipps helfen:

  • Klingt eine Stellenanzeige zu schön, um wahr zu sein, dann dürfen Ihre Alarmglocken durchaus klingeln. Ein hoher Verdienst bei nur wenigen Stunden Arbeit in der Woche oder eine anspruchsvolle Tätigkeit, ohne dass fachliche Qualifikationen erforderlich sind, können hier Warnzeichen sein.
  • Lesen Sie die Stellenanzeige kritisch und prüfen Sie, ob alle relevanten Informationen enthalten sind. Wer zudem mehrere Rechtschreibfehler findet, sollte von dem Angebot lieber die Finger lassen, denn diese unterlaufen professionellen Recruitern in der Regel nicht.
  • Verifizieren Sie die Angaben, indem Sie auf die Unternehmens-Webseite gehen. Dafür sollte man jedoch nicht den Link der Jobanzeige nutzen. Gibt es tatsächlich ein Jobangebot, dann ist es hier meist auch zu finden. Auch ein E-Mail-Adressen-Vergleich kann sich jetzt lohnen. Im Zweifel greift man zum Telefonhörer und fragt in der Personalabteilung des Unternehmens nach.
  • Spätestens dann, wenn jemand nach dem Personalausweis oder bereits im Bewerbungsprozess nach den Bankdaten fragt, sollte klar sein, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt. Darüber hinaus wird kein seriöses Unternehmen verlangen, in finanzielle Vorleistung zu gehen, um einen Job zu erhalten.

Was tun, wenn ich Opfer von Job-Scamming geworden bin?

Beim Job-Scamming ist die Polizei der richtige Ansprechpartner. Selbst bei einem ersten Verdacht ist die Polizei für Hinweise dankbar. Ist man bereits Opfer geworden, dann ist es unbedingt ratsam, Anzeige zu erstatten. So besteht zumindest die Möglichkeit, dass sich weitere Fälle verhindern lassen. Hilfreich ist jetzt natürlich Beweismaterial, zum Beispiel in Form der Stellenanzeige sowie den Chatverläufen. Je nach Betrugsmasche sollten Sie jetzt zudem Passwörter ändern, die schädliche Software entfernen, das eigene Konto sperren lassen und weitere Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Wichtig ist es jetzt zudem, auch das Unternehmen, dessen Identität gestohlen wurde, zu informieren, damit es ebenfalls Strafanzeige stellen kann. Bestenfalls platziert es entsprechende Hinweise auf der eigenen Firmen-Webseite, um auf diesem Weg potenzielle Bewerber und mögliche Opfer zu warnen.

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Joggingshose

Mit der Jogginghose ins Büro?

Geliebt, gehasst, verpönt: Die Jogginghose polarisiert. Für eine Schule im nordrhein-westfälischen Wermelskirchen steht jedenfalls fest, dass die bequemen Kleidungsstücke im Klassenzimmer nichts zu suchen haben.

Das Jogginghosen-Verbot der Schule hat eine große Diskussion um individuelle Kleidungsstile ausgelöst. So mancher Arbeitnehmer würde wohl auch gerne in Jogginghose ins Büro kommen. Doch geht das überhaupt?

Die Jogginghose – Lieblingsstück aus Sweatshirt-Stoff

Weich, bequem und meist etwas schlabberig: So kennen und lieben viele Menschen ihre Jogginghose, im Englischen als Sweatpants bezeichnet. Die langen Hosen bestehen in der Regel aus Sweatshirt-Stoff, sind mäßig weit geschnitten und enden im Knöchelbereich oft in einem Bündchen.

Die ersten Jogginghosen wurden in den 1920er-Jahren vom französischen Sportartikelhersteller Émile Camuset auf den Markt gebracht. Sie bestanden aus grauem Jersey und waren an die Ansprüche von Athleten angepasst. Die Vorzüge der bequemen Hosen fielen schnell auch Menschen auf, die sich eher weniger sportlich betätigen. Und so werden die meisten Exemplare heute nicht im Fitnessstudio, sondern beim Entspannen auf der Couch getragen.

Von der Proleten-Hose zur Athleisure Wear

Im Laufe der Jahre entwickelte sich die Jogginghose zum Stereotyp des Proleten-Outfits – und zum Schrecken vieler Modedesigner. Einer ihrer bekanntesten Kritiker war Karl Lagerfeld. „Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren“, befand er im Jahr 2012.

Jüngere Designer wollen sich dieser Ansicht jedoch nicht anschließen. Seit 2010 finden sich in den Geschäften etwa Jeans und Chinos, die sich am klassischen Schnitt der Jogginghose orientieren. In späteren Jahren arbeiteten Modeschöpfer daran, auch die Jogginghose selbst straßentauglich zu machen. 2014 überraschte sogar Lagerfeld die Presse mit Jogginghosen, die er für Chanel entworfen hatte.

Rapper wie Kanye West, aber auch Models wie Pamela Reif griffen den Trend zur Jogginghose auf. Aus dem Proleten-Outfit wurde „Athleisure Wear“, die Verbindung aus Sport- und Freizeitkleidung. Die „neue“ Jogginghose präsentiert sich edel, oft mit geradem Bein und ohne abschließenden Bund am Knöchel. Neu sind auch die Materialien: Statt Sweatshirt-Stoff oder Jersey kommen Seide oder Kaschmir zum Einsatz. Ein derart gutes Stück von bekannten Designern kostet schnell einmal 2.000 Euro oder mehr.

Wird die Jogginghose bürotauglich?

Doch kann man mit den modernen Jogginghosen auch im Büro auflaufen? Geht es nach Modeschöpfer Michael Michalsky, ist die Trainingshose in Kombination mit Seidenbluse und Pumps oder aber einem Sakko durchaus bürotauglich.

Nun schreiben allerdings nicht Fashion-Designer die Kleidungsvorschriften fürs Büro. Ob ein Arbeitgeber seinen Angestellten gestattet, in Jogginghose zur Arbeit zu erscheinen, hängt von verschiedenen Bedingungen ab. In Traditionsunternehmen sind Trainingshosen meist noch verpönt und allerhöchstens zum „Casual Friday“ erlaubt. In Banken und bei Versicherungsunternehmen ist ebenfalls ein sehr seriöses Auftreten gefragt. In jungen und trendigen Start-ups dagegen gehört die Jogginghose nicht mehr unbedingt zum Tabu.

Auch in konservativen Betrieben ändern sich die Standards. Das sieht man etwa bei Tattoos und Piercings, die heute in vielen Branchen kein Problem mehr darstellen. Moderne, edel gestaltete Jogginghosen könnten daher durchaus ihren Siegeszug durch deutsche Büros antreten. Die graue, ausgebeulte Sweatpants bleibt aber doch besser auf der Couch.

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