Privatsphäre im Großraumbüro: Wie gelingt sie? / auf dem Foto: Zwei Kollegen sitzen in abgetrennten Bereichen im Großraumbüro und arbeiten am Laptop.

Privatsphäre im Großraumbüro: Herausforderungen und Tipps

Wie bringe ich meine Idee auf den Punkt? Während man in ein neues Projekt vertieft ist, telefoniert der Kollege am Nebentisch mit seiner Partnerin – nichts Geheimes, aber auch nichts, was man hören wollte. In Großraumbüros verschwimmen die Grenzen zwischen konzentriertem Arbeiten und fehlender Rückzugsmöglichkeit schnell. Doch wo bleibt die Privatsphäre, wenn jede Bewegung sichtbar und jedes Telefonat potenziell mithörbar ist?

Was bedeutet Privatsphäre im Büroalltag?

Die Definition von Privatsphäre sieht am Arbeitsplatz natürlich etwas anders aus als in den eigenen vier Wänden. Ein Büro ist ja schließlich kein Wohnzimmer. Wenn es sich am Schreibtisch aber so anfühlt, als würde man sich in einem großen Zugabteil befinden oder Teil eines lauten Events sein, dann ist von Privatsphäre definitiv nicht mehr viel zu spüren.

Privatsphäre im Büro bedeutet daher hier nicht totale Abschottung: Vielmehr geht es um Möglichkeiten, sich ungestört zu konzentrieren, und um einen Schutz vor ständiger Beobachtung. Auch auf Recht auf persönliche Gespräche ohne neugierige Zuhörende fällt hier unter die Kategorie „Raum für Privates“.

Zu wenig Privatsphäre in Büros?

In modernen Bürokonzepten geht es jedoch oft um Transparenz und Zusammenarbeit. In Großraumbüros arbeiten viele Menschen ohne Türen oder zumindest Trennwände zusammen: Diese offene Struktur sorgt für kurze Kommunikationswege, spart für Unternehmen zudem Kosten, kann aber auch schnell in eine Art Überwachung kippen. Das verursacht Stress bei einigen Angestellten und senkt sogar die Produktivität. Wer sich immer beobachtet fühlt, denkt zweimal nach, bevor er eine kreative Idee einfach mal ausspricht oder eine kurze Pause macht.

Zwischen Freiraum und Kontrolle: Wo verlaufen die Grenzen?

Unternehmen haben ein berechtigtes Interesse daran, Arbeitsabläufe effizient zu gestalten. Doch es gibt Grenzen:

  • Krankheitszeiten, private Nachrichten oder Gespräche mit der Führungskraft gehören definitiv nicht in den öffentlichen Bereich des Großraumbüros.
  • Für den einheitlichen Look im Büro sieht jeder Arbeitsplatz gleich aus, sodass kein Raum für zumindest ein wenig individuelle Gestaltung bleibt.
  • Das ständige Gefühl, durch Kollegen oder Vorgesetzte beobachtet zu werden, vermittelt schnell das Gefühl, unter Dauerüberwachung zu stehen.
  • Telefonieren die Kollegen extrem laut, ist die Ablenkung groß und es fällt es sehr schwer, sich auf die eigene Arbeit zu konzentrieren.

Wie lässt sich Privatsphäre in offenen Büros schaffen?

Nicht jedes Unternehmen kann Einzelbüros bieten, aber auch in offenen Strukturen gibt es Möglichkeiten für etwas Privatsphäre zu sorgen. Hier sind einige Tipps.

  • Akustische Abschirmung: Telefonboxen oder schallabsorbierende Elemente helfen, Gespräche diskreter zu führen.
  • Visuelle Trennung: Pflanzen, mobile Raumtrenner oder halbhohe Regale sorgen für optische Abgrenzung.
  • Flexible Arbeitsbereiche: Wer konzentriert arbeiten will, sollte sich in einen ruhigeren Bereich zurückziehen können.
  • Klare Regeln: Eine Unternehmenskultur, die Privatsphäre respektiert, ist genauso wichtig wie bauliche Lösungen. Klare Absprachen zu Lautstärke, Meeting-Kultur und Homeoffice-Möglichkeiten helfen, einen respektvollen Umgang zu fördern.

Warum Unternehmen davon profitieren

Privatsphäre am Arbeitsplatz ist keine Frage des Komforts, sondern ein wesentlicher Faktor für Produktivität und Zufriedenheit. Menschen, die sich sicher fühlen, sind kreativer, konzentrierter und arbeiten effizienter. Zudem steigert eine respektvolle Umgebung die Mitarbeiterbindung – und zufriedene Mitarbeiter bleiben länger.

Ein durchdachtes Bürodesign, das den Spagat zwischen Offenheit und Privatsphäre meistert, ist daher letztlich nicht nur ein Plus für die Belegschaft, sondern auch für den Unternehmenserfolg.

Die E-Mail-Signatur: Mehr als nur ein Anhängsel

Als obligatorisches Anhängsel schließt eine Signatur jede geschäftliche E-Mail ab. Sie liefert wichtige Informationen über den Absender und erleichtert die weitere Kontaktaufnahme: In der geschäftlichen Korrespondenz ist sie sogar Pflicht. Diese Regeln und Vorgaben gelten für die E-Mail-Signatur.

Wer ist zu einer E-Mail-Signatur verpflichtet?

Zunächst einmal ist eine E-Mail-Signatur natürlich praktisch: Schließlich lässt sich so mit einem Blick ablesen, mit wem Sie es zu tun haben. Während dies im privaten Bereich in der Regel nicht nötig ist, sieht das im beruflichen Kontext schon ganz anders aus: Wer eine offizielle Geschäftsmail schreibt, ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, der Korrespondenz eine eigene E-Mail-Signatur anzuhängen.

Unter die sogenannte Impressumspflicht fallen sämtliche Personen, die gewerblich tätig sind. Dazu gehören diverse Unternehmensformen, wie AGs, GmbHs, KGs und OHGs, sowie auch Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer.

Als Geschäftsbrief gelten dabei sämtliche Mitteilungen mit einem geschäftsbezogenen Inhalt, wie Angebote, Preislisten, Rechnungen, Anfragen, Reklamationen und Verträge. Bei unternehmensinternen Mails (zum Beispiel unter Kollegen, zwischen verschiedenen Abteilungen und Niederlassungen) entfällt die Verpflichtung. Gleiches gilt bei bereits bestehenden Geschäftsverbindungen.

Welche Angaben müssen rein in die Signatur?

Zunächst einmal wird die Signatur mit den wesentlichen Kontaktinformationen versehen. Das sind:

  • (ausgeschriebener) Vor- und Zuname
  • die Position im Unternehmen / die Berufsbezeichnung
  • die Postanschrift
  • die Telefonnummer
  • die E-Mail-Adresse
  • die Internetseite / Social-Media-Accounts

Gut zu wissen: Weder Angaben zur Telefonnummer noch zur E-Mail-Adresse, Internetseite oder Position im Unternehmen sind ein Muss. Zur klassischen Signatur gehören diese wesentlichen Informationen als Standard aber dazu.

Nun wird es formal: Schließlich gibt es weitere Angaben, die Pflicht sind. Analog zu einem Geschäftsbrief in Papierform macht das Handelsgesetzbuch (§ 37a) dabei folgende Vorgaben. Rein in die Signatur müssen:

  • der Name der Firma
  • die Rechtsform
  • der Sitz der Firma
  • das Registergericht
  • die Handelsregisternummer

Abhängig von der Rechtsform gelten weitere Regeln:

  • GmbH und UG: alle Geschäftsführer und Aufsichtsratsvorsitzenden
  • AG: alle Vorstandsmitglieder und Vorsitzenden des Aufsichtsrats

Keine Verpflichtung besteht hingegen, die Umsatzsteuer-ID, die Steuernummer oder die Bankverbindung anzugeben.

Darüber hinaus lesen sich in Signaturen häufig Zusätze wie: „Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen“ oder „Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte den Absender.“ Diese sogenannten Disclaimer dienen zur Absicherung des Unternehmens, sind jedoch nicht vorgeschrieben.

Bei den Datenschutzhinweisen wird es etwas komplizierter. Ein entsprechender Verweis in der Signatur ist grundsätzlich empfehlenswert, um als Unternehmen seiner notwendigen Informationspflicht nachzukommen. Notwendig ist das aber nur, wenn dem Adressaten nicht (durch vorherigen Kontakt) bereits die notwendigen Datenschutzhinweise zugänglich gemacht wurden.

Und wie soll sie aussehen? Die optischen Vorgaben

Eine Vorschrift, wie die Signatur grafisch aufbereitet werden soll, gibt es nicht. Eine ansprechende, gut lesbare und strukturierte Aufbereitung ist aber empfehlenswert, damit die Leser die wesentlichen Informationen schnell erfassen können. Hier einige Tipps:

  • Bei mehr als vier Zeilen ist eine Gliederung in zwei bis drei Absätze sinnvoll.
  • Einzelne, zusammenhängende Informationen lassen sich auch durch senkrechte Querstriche (und nicht durch einen Absatz) voneinander trennen. Das kann zum Beispiel bei der Adresse sinnvoll sein.
  • In Maßen eingesetzt eignen sich auch verschiedene Schriftgrößen, -farben und -arten. Abheben lässt sich so unter anderem der Name. Es bietet sich an, hierbei das Corporate-Design des Unternehmens zu übernehmen.
  • Ein passendes Firmenlogo oder ein Porträtfoto lockert die Signatur ebenfalls auf. Achten Sie aber darauf, dass die Dateigröße möglichst klein ist. Abzuraten ist davon, die komplette Signatur als Bilddatei anzuhängen – bei Bedarf wäre es sonst nicht möglich, beispielsweise eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer herauszukopieren.
  • Die Formatierung sollte keineswegs zu auffällig und überladen sein und sich auch nicht signifikant von der Optik der eigentlichen E-Mail unterscheiden. Wenig sinnvoll ist zum Beispiel eine grelle Hintergrundfarbe.
  • Alle Angaben sind linksbündig ausgerichtet.
  • Gestalten Sie die Signatur so, dass sie auf allen Bildschirmen (sowohl in der Desktop- als auch in der mobilen Ansicht) richtig abgebildet ist.

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Ein Mann wechselt Tintenpatronen in einem Drucker.

Tinte vs. Toner: Der Unterschied und so findest du das richtige Zubehör

In Büros wird häufig und viel gedruckt, und die Wahl des richtigen Drucksystems kann einen großen Einfluss auf Effizienz und Kosten haben. Die gängigsten Drucktechnologien sind Tintenstrahldrucker (Tinte) und Laserdrucker (Toner). Doch welche Lösung eignet sich besser für Ihr Büro? In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die Vor- und Nachteile von Tinte und Toner, damit Sie die für Ihre Bedürfnisse passende Wahl treffen können. Zusätzlich erklären wir, wie Sie das richtige Zubehör finden, um Ihre Druckerfahrung zu optimieren und unnötige Kosten zu vermeiden.

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Die Wahl des richtigen Druckers: Tinte oder Toner?

Die Wahl zwischen Tinte und Toner hängt von den spezifischen Bedürfnissen Ihres Büros ab. Wenn Sie häufig Dokumente mit hoher Farbqualität oder Fotos drucken müssen, ist ein Tintenstrahldrucker die beste Wahl. Für den täglichen Druck großer Textmengen und eine kostengünstige Lösung bei hohem Druckaufkommen eignet sich hingegen ein Laserdrucker mit Toner.

Zusätzlich spielen auch Faktoren wie Druckgeschwindigkeit, Wartungsaufwand und Kosten eine Rolle bei der Entscheidungsfindung. Wenn Ihr Büro überwiegend Textdokumente benötigt, können Sie mit einem Laserdrucker langfristig viel Geld sparen. Wenn es jedoch um gelegentliche Farbdrucke geht, ist der Tintenstrahldrucker die bessere Wahl.

Eine genauere Erklärung im Detail

Tinte: Tintenstrahldrucker verwenden flüssige Tinte, die durch winzige Düsen auf das Papier gesprüht wird. Die Tinte kommt in verschiedenen Farben, wobei Schwarz die gängigste für den Textdruck ist. Diese Drucktechnologie bietet eine hohe Farbgenauigkeit und eignet sich besonders gut für den Druck von Fotos und Grafiken. Tintenstrahldrucker sind in der Anschaffung meist günstiger als Laserdrucker, jedoch können die Kosten für die Tinte über die Zeit hinweg höher sein, insbesondere bei häufigem Druck.

Toner: Laserdrucker hingegen nutzen Toner, ein feines Pulver, das mit Hilfe eines Lasers auf das Papier übertragen und durch Hitze fixiert wird. Toner bietet eine hohe Druckgeschwindigkeit und ist besonders kostengünstig für den Druck großer Mengen an Textdokumenten. Laserdrucker sind in der Regel schneller und langlebiger als Tintenstrahldrucker, wobei die Anschaffungskosten oft etwas höher ausfallen. Sie eignen sich besonders gut für Büros, in denen häufig gedruckt wird und der Schwerpunkt auf Textdokumenten liegt.

Ob für den Druck von Berichten, Präsentationen oder Arbeitsunterlagen – jedes Büro benötigt eine zuverlässige Drucklösung. Die meisten Büroangestellten greifen entweder zum Tintenstrahldrucker oder zum Laserdrucker. Beide Drucktechnologien haben ihre eigenen Stärken und Schwächen, die je nach Druckvolumen, Druckgeschwindigkeit und gewünschten Druckergebnissen eine Rolle spielen. Doch was sind die wesentlichen Unterschiede, und welche Option passt besser zu Ihren Anforderungen?

Tintenstrahldrucker: Die flexible Lösung für den gelegentlichen Druck

Tintenstrahldrucker sind ideal für kleinere Büros oder den gelegentlichen Ausdruck von Dokumenten. Sie bieten eine exzellente Farbdruckqualität und sind besonders gut für den Druck von Fotos oder farbigen Grafiken geeignet. Der Druckprozess basiert auf kleinen Tintentropfen, die präzise auf das Papier gespritzt werden.

Die Vorteile von Tintenstrahldruckern sind vor allem ihre Vielseitigkeit und die Möglichkeit, qualitativ hochwertige Farbdrucke zu erstellen. Sie sind zudem in der Anschaffung oft günstiger als Laserdrucker. Ein Nachteil ist jedoch, dass Tintenpatronen im Vergleich zu Tonerkartuschen relativ schnell leer werden, besonders bei intensivem Druck.

Tipp: Wenn Ihr Büro hauptsächlich Textdokumente druckt, aber auch gelegentlich Farbdrucke oder Fotos benötigt, könnte ein Tintenstrahldrucker die ideale Lösung sein. Bedenken Sie jedoch, dass regelmäßig neue Tintenpatronen gekauft werden müssen, was auf Dauer höhere Kosten verursachen kann.

Laserdrucker: Die effiziente Wahl für hohe Druckvolumen

Laserdrucker mit Toner sind für Büros, in denen regelmäßig große Mengen an Textdokumenten gedruckt werden, eine hervorragende Wahl. Sie bieten eine hohe Druckgeschwindigkeit, eine ausgezeichnete Textqualität und sind besonders energieeffizient. Der Laserstrahl auf der Trommel überträgt Toner auf das Papier, wodurch schnelle und präzise Drucke ermöglicht werden.

Ein klarer Vorteil von Laserdruckern ist ihre Effizienz bei hohen Druckvolumen. Tonerkartuschen halten deutlich länger als Tintenpatronen, und auch die Druckkosten pro Seite sind geringer. Allerdings sind Laserdrucker in der Anschaffung oft teurer, und die Farbdruckqualität ist bei den meisten Modellen nicht so hoch wie bei Tintenstrahldruckern.

Tipp: Wenn Ihr Büro hauptsächlich Textdokumente druckt und hohe Druckvolumen anfallen, ist ein Laserdrucker mit Toner wahrscheinlich die kostengünstigere und effizientere Wahl. Für gelegentliche Farbdrucke können spezielle Farblaserdrucker eine gute Lösung sein.

Original vs. kompatibles Verbrauchsmaterial – was passt zu Ihrem Büro?

Beim Kauf von Druckerzubehör wie Tintenpatronen und Tonerkartuschen stehen Sie oft vor der Entscheidung: Originalprodukt oder kompatibles Verbrauchsmaterial? Beide Varianten haben ihre Daseinsberechtigung – je nachdem, worauf Sie den Fokus legen: Markenqualität, Preis oder Nachhaltigkeit.

Originalverbrauchsmaterial stammt direkt vom Druckerhersteller (z. B. HP, Canon, Brother) und ist speziell auf das jeweilige Druckermodell abgestimmt.
Es garantiert eine hohe Druckqualität, optimale Passgenauigkeit und eine zuverlässige Funktionsweise ohne Kompromisse. Besonders bei professionellen Geräten ist der Einsatz von Originalzubehör ein wichtiger Aspekt, da so in der Regel auch der Herstellerservice erhalten bleibt.

Kompatible Verbrauchsmaterialien bieten eine preisgünstige Alternative. Sie stammen von Drittanbietern, sind aber für den Einsatz in den jeweiligen Druckermodellen konzipiert. Die Qualität kann hierbei variieren, viele Produkte am Markt liefern jedoch ebenfalls sehr gute Druckergebnisse.

Tipp: Achten Sie bei kompatiblen Produkten auf seriöse Anbieter mit geprüfter Qualität und Garantieanspruch. So profitieren Sie von einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis, ohne Kompromisse bei der Druckqualität einzugehen.

Zubehörsuche leicht gemacht

Die Zubehörsuche bei OTTO Office ermöglicht es Ihnen, schnell und einfach die passenden Tintenpatronen oder Tonerkartuschen für Ihren Drucker zu finden. Durch gezielte Filter wie Marke, Druckertyp oder Modell können Sie genau das Zubehör auswählen, das mit Ihrem Gerät kompatibel ist. Dies spart Zeit und hilft, unnötige Fehler zu vermeiden. So können Sie sicherstellen, dass Sie die richtige Wahl für Ihre Druckbedürfnisse treffen.

Fazit: Finden Sie die passende Drucklösung für Ihr Büro

Die Entscheidung, ob Tinte oder Toner für Ihr Büro die richtige Wahl ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beide Technologien haben ihre Vor- und Nachteile, und es lohnt sich, die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens zu berücksichtigen. Denken Sie daran, dass Laserdrucker bei hohem Druckvolumen und Textdokumenten unschlagbar sind, während Tintenstrahldrucker für Farbdrucke und gelegentliche Anwendungen glänzen können.

Tipp: Falls möglich, können Sie auch eine Kombination aus beiden Lösungen in Betracht ziehen – einen Laserdrucker für den täglichen Gebrauch und einen Tintenstrahldrucker für spezielle Farbdruckanforderungen.

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Was ist das "BFSG für Websites"? / auf dem Foto: Eine nicht erkennbare Frau bedient einen Computer mit spezieller Tastatur und Joystick.

BFSG für Websites – was ist das?

Ab dem 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland verpflichtend. Es soll Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte Teilnahme am digitalen Leben erlauben. Zum Stichtag müssen daher Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei gestaltet und umgesetzt sein.

Was bedeutet das konkret? Wie gehen Unternehmen bei der Umsetzung am besten vor? Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten?

Hier finden Sie Antworten.

Das BFSG – Gesetz für mehr Barrierefreiheit

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkung genutzt werden können. Zu diesen Produkten und Dienstleistungen zählen auch Websites, über die Unternehmen elektronische Dienstleistungen anbieten.

Verabschiedetet wurde das Gesetz am 15. Juni 2022. Vollständig umgesetzt haben müssen Unternehmen die Anforderungen ab dem 28. Juni 2025.

Für wen gilt das BFSG?

Das BFSG gilt für natürliche und juristische Personen, die elektronische Produkte und Dienstleistungen in Deutschland anbieten. Betroffen sind damit auch Unternehmen mit Sitz im Ausland, die ihre Produkte und Dienstleistungen in Deutschland bereitstellen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro sind vom Gesetz teilweise ausgenommen.

Unternehmen müssen ihre Website umgestalten, wenn sie online elektronische Dienstleistungen anbieten und geschäftliche Transaktionen mit Endverbrauchern abwickeln. Relevant ist das Gesetz vor allem für Online-Shops, Banken und Versicherungen und den überregionalen Personenverkehr. Ob das BFSG auch für Unternehmen gilt, die lediglich digitale Funktionen zur Kontaktaufnahme anbieten, ist noch nicht abschließend geklärt.

BFSG: Anforderungen an Unternehmenswebsites

Das BFSG schreibt vor, dass Unternehmenswebsites barrierefrei gestaltet und umgesetzt sein müssen. Das bedeutet, auch Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen müssen die Website „ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ nutzen können (§ 3 Abs. 1 BFSG).

Auf europäischer Ebene ist die Barrierefreiheit für Informations- und Kommunikationstechnologien in der Norm EN 301 549 definiert. Als Orientierung für die Gestaltung barrierefreier Websites dienen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA).

Barrierefreie Websites müssen demzufolge vier Kriterien entsprechen: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit.

– Wahrnehmbarkeit: Die Inhalte der Website müssen für alle Nutzer wahrnehmbar angeboten werden. Unternehmen müssen also unter anderem auf eine gut lesbare Schriftgröße und ausreichende Kontraste achten, Alternativtexte für Bilder und Videos anbieten, Transkripte für Podcasts und Untertitel für Videos zur Verfügung stellen und Inhalte generell so gestalten, dass sie von Screenreadern ausgelesen werden können.

– Bedienbarkeit: Die Funktionen der Website müssen sich von allen Nutzern ohne Schwierigkeiten bedienen lassen. Das bedeutet unter anderem, dass alle Navigationselemente auch per Tastatur und Sprachsteuerung zu erreichen sind.

– Verständlichkeit: Inhalte und Nutzerführung müssen einfach zu verstehen sein. Dabei helfen klar strukturierte Texte, die auch in leichter Sprache angeboten werden, sowie eine übersichtliche Menüstruktur.

– Robustheit: Websites müssen auf verschiedenen Endgeräten und mit verschiedenen Technologien zuverlässig funktionieren, einschließlich zukünftiger Technologien. Eine Website sollte also über Smartphone und Tablet genauso einfach zugänglich sein wie über den PC. Genauso muss sie mit verschiedenen Assistenztechnologien kompatibel sein. Dazu zählen etwa Screenreader und Vergrößerungssoftware.

Umsetzung des BFSG: Wie gehen Unternehmen am besten vor?

Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, ihre Websites den gesetzlichen Anforderungen entsprechend zu gestalten und die WCAG 2.1-Standards zu implementieren. Bei der Umsetzung hilft es, mit spezialisierten Agenturen zusammenzuarbeiten, die bereits bei der Erstellung des Codes auf Barrierefreiheit achten und etwa alle Überschriften, Listen und Formulare mit klaren HTML-Auszeichnungen versehen.

Gestalten Sie die Website intern und ohne die Hilfe externer Agenturen, sollten Sie sich intensiv mit den WCA 2.1-Standards auseinandersetzen. Lassen Sie zudem testen, wie barrierefrei Ihre Website ist. Dabei helfen kostenlose Tools wie der WCAG-Checker.

Achten Sie insbesondere auf die folgenden Punkte:

  • Gut lesbare Schriftarten und vom Nutzer skalierbare Schriftgrößen.
  • Starke Kontraste zwischen Inhalt und Hintergrund.
  • Gut abgegrenzte Überschriften.
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken.
  • Audiobeschreibungen für visuelle und audiovisuelle Inhalte.
  • Textbeschreibungen wie auditive und visuelle Inhalte.
  • Klar strukturierte Navigation.
  • Interaktive Elemente, die sich auch ohne Maus bedienen lassen.
  • Stellen Sie außerdem sicher, dass Nutzer auf unterschiedlichen Wegen Kontakt zu Ihrem Unternehmen aufnehmen können, etwa per Kontaktformular, E-Mail, Telefon und Chat-Funktion.

BFSG: Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Welche Konsequenzen drohen Unternehmen, deren Websites die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit nicht erfüllen?

Überwacht wird die Einhaltung des BFSG von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Stellen Verbraucher oder Interessenverbände fest, dass eine Unternehmenswebsite nicht im ausreichenden Maße barrierefrei gestaltet ist, können sie sich an die Behörde wenden.

Bestätigt diese den Verstoß, kann sie vom Unternehmen verlangen, die betroffenen Dienstleistungen einzustellen, also die Website offline zu nehmen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Darüber hinaus können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro fällig werden.

Verbraucher, aber auch konkurrierende Unternehmen können bei Verstößen gegen das BFSG zudem zivilrechtliche Ansprüche geltend machen und auf Schadensersatz klagen. Bewertet ein Gericht den Verstoß als unlauteren Wettbewerb, drohen weitere rechtliche Konsequenzen.

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KI-Suchmaschinen - so funktionieren sie / auf dem Foto: Ein Angestellter sitzt vor seinem Notebook und nutzt Künstliche Intelligenz.

KI-Suchmaschinen – so funktionieren sie

ChatGPT statt Google: Der Chatbot versucht, dem Suchmaschinen-Giganten den Rang abzulaufen. Insbesondere junge Menschen verlassen sich heute auf KI-Suchmaschinen wie ChatGPT Search oder Perplexity AI, um das Internet nach Antworten auf ihre Fragen zu durchsuchen.

Klassische Suchmaschinen wie Google und Bing haben mittlerweile nachgezogen und nutzen eigene Chatbots sowie KI-Modelle, um ihren Nutzern genauere und kontextbezogene Suchergebnisse zu liefern.

Wie funktionieren KI-Suchmaschinen? Stellen Sie wirklich eine Konkurrenz zu Google und Co. dar? Wir geben Antworten.

KI-Suchmaschinen – einfach erklärt

Künstliche Intelligenz entwickelt sich rasant. Ein Vorreiter auf dem Gebiet der KI-Suchmaschinen ist Perplexity AI. Die Anwendung kombiniert die traditionelle Chatbot-Erfahrung mit einer klassischen Suchmaschine. Eine moderne, klar gestaltete Nutzeroberfläche hebt die Suchergebnisse hervor und bindet Bilder, Videos und Quellenangaben direkt in die Ergebnisse ein.

ChatGPT, entwickelt vom Unternehmen OpenAI, hat sich zunächst als Chatbot einen Namen gemacht. Mit menschenähnlichen Textantworten und zahlreichen Anwendungsmöglichkeiten, vom Schreiben von Aufsätzen bis hin zur Korrektur von Rechtschreibfehlern, konnte sich die Anwendung eine große Nutzerbasis aufbauen.

Sowohl bei Perplexity AI als auch ChatGPT handelt es sich um sogenannte große Sprachsysteme, auf Englisch Large Language Models (LLMs) genannt. Sie sind darauf ausgelegt, menschliche Sprache zu verstehen und zu generieren, Texte zu analysieren und kohärente Antworten zu geben.

Damit das gelingt, müssen sie zunächst trainiert werden. Dazu ziehen sie verschiedene Datensätze heran. Die Sprach-KI von ChatGPT haben die Entwickler zum Beispiel aufs Internet losgelassen. Anhand vieler unterschiedlicher Texte hat die KI gelernt, wie menschliche Sprache funktioniert. Wenn sich KI auch nicht wirklich mit uns unterhalten kann, gelingt es den aktuellen Programmen doch sehr gut, menschliche Sprache zu simulieren.

KI versus klassische Suchmaschine – das sind die Unterschiede

Klassische Suchmaschinen wie Google indexieren Websites. Das bedeutet, sie sammeln anhand bestimmter Schlüsselbegriffe Informationen und sortieren diese. Stellt ein Nutzer eine Suchanfrage, empfehlen sie innerhalb von Sekundenbruchteilen Websites mit relevanten Antworten.

LLM-basierte Chatbots greifen dagegen auf eigene Datenbanken zurück. Auf von Nutzern eingegebene Anfragen, sogenannte Prompts, geben sie menschenähnliche Antworten aus.

Seit Herbst 2024 kann ChatGPT allerdings auch das Internet durchsuchen. Den Prototyp SearchGPT hatte OpenAI im Sommer vorgestellt. Zum 31. Oktober 2024 wurde die KI-Suchmaschine für ausgewählte Nutzer freigeschaltet, seit dem 16. Dezember 2024 steht sie allen Inhabern eines kostenlosen ChatGPT-Kontos zur Verfügung.

Mit der neuen Funktion möchte OpenAI endgültig einen vollwertigen Konkurrenten zum Suchmaschinen-Betreiber Google zur Verfügung stellen. ChatGPT Search gibt neben Antworten auch Links zu den Webseiten aus, von denen die Informationen stammen. Nutzer können zudem Anschlussfragen stellen, um die Antworten weiter zu verfeinern.

KI als Suchmaschinen – liefern sie die besseren Ergebnisse?

Lange Zeit boten klassische Suchmaschinen einen entscheidenden Vorteil gegenüber LLMs: Ihre Ergebnisse waren aktueller. Anders als Web-Suchmaschinen konnten KI nur auf ihre eigenen Trainingsdaten zugreifen. Diese Daten waren nicht immer auf dem neuesten Stand.

Seitdem KI-Suchmaschinen auch das Internet durchsuchen können, hat sich das geändert. Doch liefern KI-Suchmaschinen bessere Ergebnisse? Das Magazin Business Insider hat den Praxistest gemacht und sowohl ChatGPT Search als auch Google zur Suche nach Informationen genutzt.

Dabei fielen einige Unterschiede auf:

– Anzahl der Optionen: Google zeigt schier unzählige Suchergebnisse an, die Nutzer nach Belieben filtern und anpassen können. ChatGPT Search beschränkt sich dagegen auf eine geringe Auswahl mit einem Quellenverweis in einem eigenen Tab.

– Tempo: Google liefert oft schnellere Ergebnisse als ChatGPT Search.

– Struktur und Prägnanz: ChatGPT Search erweist sich bei offenen Fragen als vorteilhaft. In Sekundenbruchteilen erhalten Nutzer gut strukturierte und prägnant zusammengefasste Antworten, ohne sich erst durch mehrere Suchergebnisse lesen zu müssen.

Sowohl Google als auch KI-Suchmaschinen wie ChatGPT Search weisen also Vor- als auch Nachteile auf. Die Stärke von Google liegt vor allem in der langjährigen Erfahrung mit der keywordbasierten Suche.

ChatGPT Search und auch Perplexity AI agieren dagegen interaktiver und gehen direkter auf die eingegebene Frage ein. Die Antworten erscheinen dadurch persönlicher, was vor allem junge Nutzer der Generationen Z und Alpha zu schätzen wissen.

Fazit: KI-Suchmaschinen sind kein Ersatz für Google – noch nicht

Suchmaschinen wie Google und Bing haben sich über Jahre hinweg das Vertrauen der Nutzer aufgebaut. Die Suche funktioniert schnell und zuverlässig. KI-Suchmaschinen wie ChatGPT und Perplexity AI sind wesentlich neuer und noch nicht ganz so weit fortgeschritten.

Noch können KI-Suchmaschinen Google und Co. nicht vollkommen ersetzen. Sie verändern aber bereits, wie Menschen online nach Informationen suchen. Während klassische Suchmaschinen eine Fülle an Ergebnissen liefern, punkten KI-Suchmaschinen durch persönliche, auf den jeweiligen Prompt abgestimmte Antworten.

Um die Suchergebnisse zu verbessern und den Erwartungen der Nutzer gerecht zu werden, ziehen mittlerweile auch klassische Suchmaschinen künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen heran. So hat Google zum Beispiel die KI „Gemini“ in seine Suchmaschine eingebaut. Angesichts der beständig fortschreitenden Entwicklungen auf dem Gebiet erscheint es nicht abwegig, dass KI für die Online-Suche immer weiter an Bedeutung gewinnen wird.

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Captchas

Das sollten Sie über Captchas wissen

„Bitte tippen Sie den Text ein!“ oder „Wählen Sie alle Felder aus, auf denen eine Ampel zu sehen ist.“

Wer im Internet unterwegs ist, trifft früher oder später auf derartige Prüfverfahren. Sogenannte Captchas sollen menschliche Website-Besucher von Bots unterscheiden und auf diese Weise Spam und Datenmissbrauch verhindern.

Hier lesen Sie, was sie über Captchas wissen sollten.

Was ist ein Captcha und wie funktioniert es?

Captcha ist ein Akronym und steht für „Completely Automated Public Turing test to tell Computers and Humans Apart“ (auf Deutsch: vollständig automatisierter öffentlicher Turing-Test, um Computer von Menschen zu unterscheiden).

Der Begriff gibt also gleich den Zweck des Prüfverfahrens an: Mittels Captcha wollen Website-Betreiber feststellen, ob es sich bei Nutzern um echte Menschen oder sogenannte Bots handelt.

Eingesetzt werden sie vor allem für interaktive Website-Elemente, wo sie Spam-Einträge und das automatische Auslesen von Daten verhindern sollen.

Verschiedene Arten von Captchas

Zu Beginn kamen vorrangig textbasierte Captchas zum Einsatz. Sie fordern den Benutzer auf, verzerrte Buchstaben- oder Zahlenreihen zu identifizieren. Ein Problem: Die Verfremdung des Textes erschwert nicht nur Bots das Auslesen, sondern schränkt auch die Lesbarkeit für Nutzer ein.

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Alternativen, die nutzerfreundlicher sind bzw. es sein sollen:

1. reCaptcha

Die reCaptcha-Technologie wurde von Forschern der Carnegie Mellon University entwickelt und 2009 von Google erworben. Einige reCaptchas erfordern nach wie vor die Eingabe von Buchstaben oder Zahlenreihen. Den einzugebenden Text bezieht reCaptcha allerdings aus echten Bildern, zum Beispiel Straßenschildern.

2. reCaptcha Bildertest

Recht weit verbreitet sind reCaptcha Bilderkennungstests. Den Nutzern werden neun bis 16 quadratische Felder mit Fotos präsentiert. Nun müssen sie die Felder auswählen, die ein bestimmtes Motiv zeigen. Stimmt die Antwort mit den Eingaben der meisten anderen Nutzer überein, gilt der Test als bestanden.

3. Audio-Captcha

Als Alternative für Menschen mit visuellen Einschränkungen werden audiobasierte Captchas angeboten. Den Nutzern wird zum Beispiel eine Zahlenfolge vorgespielt, die sie in ein Lösungsfeld eingeben müssen.

4. Mathematische Aufgaben und Logikrätsel

Captchas mit mathematischen Aufgaben und Logikrätseln sollen sich ebenfalls von Menschen mit Einschränkungen lösen lassen. Die Aufgabenstellung kann von Screenreadern ausgelesen werden, was die Zugänglichkeit für Nutzer mit Sehbehinderung verbessert.

5. NoCaptcha reCaptcha

Bei dieser Variante müssen Nutzer lediglich ein Kontrollkästchen neben der Aussage „Ich bin kein Roboter“ anklicken. Die eigentliche Überprüfung läuft im Hintergrund ab: Ein Programm analysiert die Bewegungen des Mauszeigers zum Kontrollkästchen. Weist diese Bewegung Unregelmäßigkeiten auf, wertet das Programm dies als Hinweis, dass es sich um einen menschlichen Nutzer handelt.

Der richtige Umgang mit Captchas

Kein Captcha ist vollkommen sicher. Einigen von künstlicher Intelligenz gesteuerten Bots gelingt es, selbst komplizierte Bilderrätsel zu überwinden. Angreifer nutzen zudem Klickfarmen mit Tausenden von Billigarbeitern, um Captchas auszuhebeln.

Captcha-Anbieter begegnen dem technischen Fortschritt auf dem Gebiet der KI mit immer komplizierteren Prüfverfahren. Diese komplexen Programme machen aber auch menschlichen Nutzern Probleme. Wie eine bereits 2009 veröffentlichte Studie des Unternehmens MOZ gezeigt hat, führt der Einsatz von Captchas dazu, dass durchschnittlich 3,2 Prozent der Website-Besucher abspringen, bevor sie die eigentlich gewünschte Interaktion ausgeführt haben.

Kommen Sie beim Lösen von Captchas gar nicht weiter, können Sie diese mit Browser-Add-Ons überwinden. Für eine Vielzahl von Webbrowsern gibt es Erweiterungen, die Captchas und reCaptchas komplett ausschalten oder für Sie lösen.

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Online-Meetings effizient gestalten

Online-Meetings effizient gestalten – 8 Tipps

Das Online-Meeting dauert mal wieder länger als geplant. Die Gesprächspartner verzetteln sich in Details, der Feierabend rückt immer weiter nach hinten und die eigentliche Arbeit bleibt liegen. Videocalls und Online-Meetings bieten zwar zahlreiche Vorteile, verlaufen sie nicht effizient, führen sie allerdings zu Frust und Ärger bei den Teilnehmenden.

Wir haben 8 Tipps zusammengestellt, mit denen Sie Ihre Online-Meetings produktiver gestalten.

Typische Herausforderungen bei Videocalls

In der Hochphase der Corona-Pandemie, als die Belegschaft nicht mehr zusammen im Büro sitzen konnte, haben sich Besprechungen in den digitalen Raum verlagert. Videocalls und Online-Meetings bieten unbestreitbare Vorteile: Sie lassen sich ortsunabhängig durchführen, über Landesgrenzen und Zeitzonen hinweg. Sie sparen Kosten für Dienstreisen und Meetingräume. Da lange Anreisen entfallen, schonen sie zudem die Ressourcen.

Online-Meetings gehen aber auch mit einigen Herausforderungen einher. Die räumliche Trennung der Teilnehmenden führt zu mehr Distanz. In virtuellen Meetings sind die Teilnehmenden zudem schneller versucht, die Rolle eines Beobachters einzunehmen, statt sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen.

Darüber hinaus ist die Aufmerksamkeitsspanne am Bildschirm kürzer als bei Meetings von Angesicht zu Angesicht. Das führt dazu, dass sich Teilnehmende leichter ablenken lassen. Das gilt insbesondere, wenn sie vom Homeoffice aus teilnehmen, wo eventuell Kinder, Partner oder Haustiere das Meetings stören können.

Eine weitere Herausforderung ist die Technik. Kennen sich einige Teilnehmende nicht mit den Funktionen der gewählten Plattform aus oder funktionieren plötzlich Kamera und Mikro nicht, zieht das Online-Meetings ebenfalls in die Länge.

Online-Meetings produktiver gestalten: 8 Tipps

Möchten Sie möglichst effektive Online-Meetings durchführen, beachten Sie die folgenden Tipps:

1. Das richtige Tool fürs Online-Meeting wählen

Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Plattformen, die Videokonferenzen und Online-Meetings ermöglichen. Zoom, Microsoft Teams, Google Meet und GoToMeetings sind nur einige Beispiele. Beachten Sie bei der Auswahl der Tools, dass diese alle Funktionen bieten, die Sie während des Meetings benötigen. Bevorzugen Sie Plattformen, die sich möglichst niedrigschwellig nutzen lassen, also keine lange Einarbeitung erfordern. Prüfen Sie auch die Datenschutzbestimmungen und die generelle Sicherheit der Plattform.

2. Ziele definieren

Legen Sie im Voraus fest, welches Ziel das Meeting eigentlichen erreichen soll. Möchten Sie die Teilnehmenden über ein bestimmtes Thema informieren, sollen Sie ein Brainstorming zum aktuellen Projekt durchführen oder suchen Sie nach einer Lösung für ein konkretes Problem? Das Ziel des Meetings teilen Sie dem Team bereits in der Einladung mit. So ist jeder informiert und kann sich auf die Diskussion vorbereiten.

3. Agenda planen

Durch eine Agende geben Sie dem Online-Meeting Struktur. Sie dient als roter Faden für die Diskussion und wird den Teilnehmenden ebenfalls mit der Einladung zugeschickt. Folgende Punkte sollten enthalten sein:

  • Wer nimmt teil?
  • Wann und wo findet die Besprechung statt?
  • Welche Punkte werden in welcher Reihenfolge besprochen?
  • Wie viel Zeit ist für jeden Punkt und für das gesamte Meeting eingeplant?

4. Regeln festlegen

Ein effizientes Meeting benötigt Regeln, an die sich alle Teilnehmenden halten. Wichtige Regeln umfassen:

  • Alle Teilnehmenden finden sich pünktlich zum Meeting ein.
  • Die Teilnehmenden prüfen im Voraus, ob ihre technische Ausstattung (Internet, Kamera und Headset) funktioniert.
  • Die Teilnehmenden sorgen für eine ruhige Umgebung.
  • Die Teilnehmenden fassen ihre Gesprächsbeiträge kurz.
  • Man lässt andere Teilnehmende ausreden.
  • Die Teilnehmenden fokussieren sich aufs Meeting und erledigen nebenher keine anderen Arbeiten.
  • Alle beachten die vorgegebene Agenda und den Zeitplan.
  • Kommt ein Teilnehmer vom Thema ab, wird eingegriffen.

5. Rollen verteilen

Ein Teilnehmer übernimmt im Meeting die Rolle des Gesprächsführers. Für gewöhnlich fällt dies an die Person, die das Meeting angesetzt hat. Damit sich die Teilnehmenden aktiv beteiligen, empfiehlt es sich ihnen im Vorfeld ebenfalls gewisse Rollen zuzuweisen. So können geeignete Personen zum Beispiel für einen Unterpunkt die gesprächsführende Position einnehmen. Das sorgt für Abwechslung und erhöht das Engagement.

6. Regelmäßige Pausen einlegen

Dauert das Meeting länger als eine Stunde, sollten Sie Pausen einplanen. Da im Online-Meeting die Konzentration schneller nachlässt als in persönlichen Meetings, empfehlen sich mehrere kurze Pausen in geringeren Abständen. So können Sie zum Beispiel alle 30 Minuten eine 5-Minuten-Pause einlegen. Nehmen Sie die Pausenzeiten in die Agenda auf und teilen Sie sie den anderen mit. Zugleich sollten Sie ausreichend Puffer einplanen, um auch spontane Pausen einlegen zu können, wenn den Teilnehmenden die Luft ausgeht.

7. Interaktive Elemente einbauen

Bei längeren Meetings lässt sich mit interaktiven Elementen die Stimmung lockern und die Konzentration steigern. Umfragen oder ein Quiz fordern die Teilnehmenden zum aktiven Engagement auf.

8. Protokoll führen

Genau wie beim persönlichen Meeting sollten auch die Kerninformationen und Zielvereinbarungen eines Online-Meetings in einem Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll geht den Teilnehmenden nach dem Meeting schriftlich zu. Auf diese Weise lassen sich Missverständnisse vermeiden.

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Digitale Kompetenz

Digitale Kompetenz als Erfolgsfaktor für die Karriere

Digitale Kompetenz ist eine wichtige Schlüsselkompetenz für die Karriere. Unternehmen können auf Beschäftigte mit ausgeprägten digitalen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht verzichten, wenn sie im internationalen Wettbewerb bestehen wollen.

Was man überhaupt unter dem Begriff digitale Kompetenz versteht und wie Sie Ihre digitalen Fähigkeiten schulen können, zeigen wir Ihnen hier.

Was versteht man unter digitaler Kompetenz?

Das Schlagwort digitale Kompetenz bezeichnet das Verständnis für Abläufe und Techniken in einer zunehmend digitalisierten Welt. In diesen Bereich gehört zum Beispiel das Wissen über die Funktionsweise von digitalen Geräten und Services, über die aktuelle Gesetzgebung zu Datenschutz und Urheberrecht und über die Gefahren, welche die Vernetzung digitaler Geräte mit sich bringen kann.

Dem europäischen Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen zufolge setzt sich digitale Kompetenz aus fünf verschiedenen Kompetenzbereichen zusammen:

  1. Information: Informationen suchen, sammeln, organisieren, auswerten und einordnen
  2. Kommunikation: digitale Kommunikationskanäle und Hilfsmittel nutzen, Datenressourcen teilen, interkulturelles Bewusstsein schaffen
  3. Inhalte erzeugen: Texte, Fotos, Videos, etc. mit digitalen Medien erstellen, verändern und teilen
  4. Sicherheit und Datenschutz: Sicherheitsmaßnahmen anwenden, die Privatsphäre und Identität schützen
  5. Problemlösungskompetenz: digitale Produkte einsetzen, um effiziente und kreative Lösungsansätze zu entwickeln

Digitale Kompetenz im Büro

Im Unternehmen ist digitale Kompetenz längst nicht mehr nur in der IT-Abteilung gefragt. Wer im Büro arbeitet, muss mit den gängigen MS-Office-Programmen umgehen, die firmeninternen Kommunikationskanäle und das Intranet bedienen und cloudbasierte Datenspeicher verwenden können.

Eine ausgeprägte digitale Kompetenz ist unter anderem in den folgenden Bereichen von Bedeutung:

  1. Human Ressources und Recruiting: Mitarbeitende in der HR-Abteilung müssen wissen, wie sie geeignete Bewerber online ansprechen, welche digitalen Kanäle sich für die Bewerbersuche eignen und wie sie Informationen zu den Bewerbern erfassen und auswerten.
  2. Marketing: Wer im Marketing arbeitet, muss digitale Inhalte ausarbeiten und wissen, wie sich das Unternehmen auf der eigenen Website sowie in sozialen Medien positiv präsentieren lässt. Weiterhin erforderlich sind SEO-Kenntnisse, um das eigene Angebot gut in den Suchmaschinenergebnissen zu platzieren.
  3. Vertrieb: Der Vertrieb muss zum Beispiel wissen, wie sich Kunden- und Produktdaten auf möglichst einfache Weise digital erfassen und auswerten lassen.
  4. Rechtsabteilung: Die Rechtsabteilung muss in Sachen Datenschutz und Urheberrecht auf dem laufenden Stand sein.

Digitale Kompetenz in Deutschland: Es besteht Nachholbedarf

Wie ist es nun um die digitale Kompetenz in Deutschland bestellt? Wie verschiedene Studien belegen, besteht hierzulande großer Nachholbedarf.

Das bidt-Digitalbarometer.international hat etwa die digitale Kompetenz in sieben europäischen Ländern verglichen. Deutschland erzielt 55 von 100 möglichen Punkten und liegt zusammen mit Spanien auf dem letzten Rang. Der erste Platz geht an Finnland mit 63 Punkten.

Die Untersuchung zeigt auch, dass digitale Kenntnisse und Fähigkeiten in Deutschland stärker von soziokulturellen Strukturen abhängen, als das in anderen Ländern der Fall ist. Die digitale Kluft zwischen den Generationen und Geschlechtern ist hier besonders stark ausgeprägt: Deutsche über 65 Jahre weisen die geringste digitale Kompetenz im europäischen Vergleich auf. Auch einkommensschwache Personen und Frauen bleiben hinter den entsprechenden Personengruppen aus den Vergleichsländern zurück.

Die digitalen Fähigkeiten von Erwerbstätigen sind in Deutschland ebenfalls vergleichsweise gering ausgeprägt. Zudem beurteilen die Befragten das Angebot an Fort- und Weiterbildungen zum Thema eher schlecht.

Bereits deutschen Schülern mangelt es an digitaler Kompetenz

Dass es bereits deutschen Schüler an computerbezogenen Fähigkeiten mangelt, hat sich während der COVID-19-Pandemie gezeigt. Während der Lockdown-bedingten Schulschließungen wurde der Unterricht über digitale Medien fortgeführt. Beim Distanzunterricht traten die Defizite bei den digitalen Fähigkeiten des Lehrpersonals und der Schüler ans Tageslicht.

Eine im Jahr 2022 veröffentlichte Studie kommt zu dem Schluss, dass diese Defizite stark mit dem sozioökonomischen Hintergrund der Schüler zusammenhängen. Schüler mit Migrationshintergrund sowie Kinder und Jugendliche mit erwerbslosen Eltern weisen demnach eine besonders geringe digitale Kompetenz auf. Der Schulunterricht allein kann diesen Rückstand nicht ausgleichen.

Wie ist es um Ihre digitale Kompetenz bestellt?

Die gute Nachricht: Rund vier von fünf Personen in Deutschland stärken ihre digitalen Kompetenzen und Fähigkeiten. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Initiative „Digital für alle“ unter 1.002 Teilnehmern ab 16 Jahren. Die meisten schulen ihre digitalen Kompetenzen, indem sie selbst Neues ausprobieren und aus Fehlern lernen (71 Prozent). 68 Prozent der Befragten lassen sich digitale Kenntnisse von Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern beibringen. Themenspezifische Seminare und Schulungen besuchen 35 Prozent, 16 Prozent lesen Fachmedien und Blogs.

Möchten Sie herausfinden, wie es um Ihre eigene digitale Kompetenz bestellt ist? Das gelingt zum Beispiel mit dem von der Europäischen Union herausgegebenen Online-Test, der auf der Website europa.eu zur Verfügung steht.

Um Ihre digitalen Kenntnisse und Fähigkeiten auszubauen, können Sie zunächst das Fort- und Weiterbildungsangebot Ihres Arbeitgebers nutzen. Besteht ein solches firmeninternes Angebot noch nicht, können Sie unter Umständen externe Seminare und Workshops durch Ihren Arbeitgeber finanzieren lassen.

Über mögliche Programme informiert die Initiative „Digital für alle“. Jedes Jahr im Juni veranstaltet die Initiative zudem den sogenannten Digitaltag mit Workshops, Seminaren, Dialogveranstaltungen und anderen Formaten zum Thema.

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Text-to-speech

Text-to-speech: Online-Artikel hören statt lesen

Ob großes Nachrichtenmagazin oder privater Weblog: Viele Website-Anbieter sind mittlerweile dazu übergegangen, ihre Artikel nicht nur in Textform zur Verfügung zu stellen. Besucher haben nun auch die Möglichkeit, sich die Texte vorlesen zu lassen.

Welche Vorteile bietet die Text-to-speech-Funktion, kurz als TTS bezeichnet? Und welche Herausforderungen muss die Technologie bewältigen?

So funktioniert die Text-to-speech-Technologie

Text-to-speech bezeichnet eine Funktion, die aus einer Texteingabe heraus mithilfe von technischen Mitteln gesprochene Sprache erzeugt. Eine Vorlesefunktion für News-Artikel ist nur eine von vielen Anwendungsmöglichkeiten von TTS. Die Technologie kommt zum Beispiel auch bei Bahnhofsansagen oder beim Gespräch mit dem Smartphone-Assistenten zum Einsatz.

Grundsätzlich lassen sich dabei zwei Methoden zur Spracherzeugung unterscheiden: die Sprachwiedergabe und die Sprachsynthese.

  • Die Sprachwiedergabe basiert auf zuvor eingesprochenen Aufnahmen, die mittels Signalmodellierung an den jeweiligen Kontext angepasst werden.
  • Die Sprachsynthese wandelt Texteingaben ohne Audiosamples in akustische Sprachausgaben um.

Moderne TTS-Systeme nutzen vorwiegend die Methode der Signalmodellierung. Der vorzulesende Text wird dafür zunächst analysiert und in seine einzelnen Phoneme zerlegt (Natural Language Processing, NLP) und anschließend in ein akustisches Sprachsignal umgewandelt (Digital Signal Processing, DSP).

Welche Vorteile bietet TTS?

Welche Vorteile bietet es nun, wenn Website-Besucher Texte nicht nur lesen, sondern auch hören können?

1. Erweiterte Barrierefreiheit

Eine TTS-Funktion erhöht die Zugänglichkeit von Texten. Weltweit gibt es Millionen von Menschen mit Sehbehinderungen. Allein in Deutschland können 7,5 Millionen Menschen nicht oder nur sehr schwer lesen. Etwa zehn bis 20 Prozent der Bevölkerung sind von Legasthenie betroffen und können Texte ebenfalls nur schwer verarbeiten. Eine TTS-Funktion stellt für diese Personengruppen eine große Entlastung dar.

2. Zeitersparnis

Zeit ist im hektischen Alltag ein knappes Gut. TTS ermöglicht es Website-Besuchern, sich interessante Texte anzuhören, während sie gerade mit anderen Dingen beschäftigt sind. Sie können sich die Artikel vorlesen lassen, während sie etwa die Hausarbeit erledigen oder das tägliche Fitnesstraining absolvieren. Auch unterwegs im Auto lassen sich Texte dank TTS einfach konsumieren.

3. Attraktiv für Podcast- und Hörbuch-Fans

Schließlich gibt es noch Personen, die es schlicht vorziehen, Informationen zu hören statt sie zu lesen. Wer gerne Podcasts hört oder lieber einem Hörbuch lauscht, statt mit dem Buch auf der Couch zu sitzen, lässt sich häufig auch  Artikel vorlesen.

Herausforderungen bei der Text-to-speech-Wiedergabe

Wer schon einmal TTS-Systeme genutzt hat, weiß: Komplett natürlich klingt die Sprachausgabe nicht. Menschliche Sprache ist äußerst komplex und was uns ganz intuitiv gelingt, müssen Maschinen erst mühselig lernen. So müssen sie zum Beispiel Homographen identifizieren können, identisch geschriebene Wörter mit unterschiedlichen Bedeutungen.

Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich bei der Aussprache von Zahlwerten. Die Ziffernfolge 1989 kann etwa für die Zahl Eintausendneunhundertneunundachtzig stehen, für die Jahreszahl Neunzehnhundertneunundachtzig oder für die Nummernfolge eins – neun – acht – neun.

Moderne TTS-Systeme erkennen anhand des Kontextes, wie sie bestimmte Wörter aussprechen müssen. Sie analysieren zum Beispiel benachbarte Wörter, um die korrekte Bedeutung von Begriffen herauszufinden. Die richtige Aussprache eines Wortes lässt sich dann anhand zweier Ansätze ermitteln, die meist miteinander kombiniert werden:

  • Wörterbuchbasierter Ansatz: Die betreffenden Wörter werden in einem Wörterbuch abgefragt. Diese Methode funktioniert vor allem bei bekannten Wörtern sehr schnell und zuverlässig, liefert aber weniger gute Ergebnisse bei unbekannten, seltenen Wörtern.
  • Regelbasierter Ansatz: Ermittelt die Aussprache anhand von Ausspracheregeln. Diese Methode funktioniert auch bei unbekannten Wörtern.

Menschliche Emotionen können TTS-Systeme noch nicht glaubhaft nachahmen. Auch auf diesem Gebiet macht die Technik allerdings Fortschritte, sodass sich die maschinelle Sprachwiedergabe immer mehr der natürlichen Sprache angleicht.

Ausblick: Technische Entwicklung erschließt weitere Anwendungsbereiche von TTS

Text-to-speech ist ein hilfreiches Add-On für mehr Barrierefreiheit, aber auch ein echter Game-Changer für die Art und Weise, wie Nutzer mit Online-Inhalten umgehen. TTS-Technologie hat in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht. Es steht zu erwarten, dass sich die synthetisch erzeugen Stimmen in den kommenden Jahren weiter verbessern und noch natürlicher klingen.

Damit könnten weitere Einsatzgebiete für TTS-Systeme erschlossen werden, mit denen heute bereits experimentiert wird, z.B. im Rahmen von Videospielen, Hörbüchern oder Audio-Lehrmaterialien.

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Internet in Deutschland

Das Internet in Deutschland – eine Bestandsaufnahme

Digitalisierung steht für weit mehr als nur den Anschluss ans Internet. Der Begriff bezeichnet die Umwandlung analoger in digitale Formate. Spricht man von der Digitalisierung der Gesellschaft, ist damit also auch gemeint, wie viele Verwaltungsaufgaben sich über das Internet erledigen lassen oder welche Arbeitsabläufe in der Wirtschaft auf digitalem Wege bewältigt werden.

Wie ist Deutschland in Sachen Digitalisierung aufgestellt? Hier finden Sie eine Bestandsaufnahme.

Digitalisierung: Deutschland hinkt hinterher

Häufig ist zu hören, dass Deutschland anderen Ländern in der Digitalisierung hinterherhinkt. Ist das tatsächlich der Fall? Mehrere Studien lassen diesen Schluss zu. So zeigt zum Beispiel der IMD Digital Competitiveness Index 2021, dass Deutschland im internationalen Vergleich nur noch Platz 18 erreicht. Im Jahr 2016 stand die Bundesrepublik noch auf Platz 16.

Selbst die EU-Kommission hat den schleppenden Glasfaserausbau in Deutschland kritisiert. Aktuell sind hierzulande 19 Prozent aller Haushalte ans Glasfasernetz angeschlossen. Damit liegt Deutschland weit unter dem EU-Durchschnitt von 56 Prozent. Ein Problem, denn bis 20230 sollen alle Haushalte in der EU mit Glasfaseranschlüssen versorgt sein.

Breitbandausbau auf dem Land schreitet voran

Wie ist es allgemein um den Breitbandausbau in Deutschland bestellt? Das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel lautet, bis zum Jahr 2025 eine flächendeckende Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung zu stellen.

Laut Breitbandatlas sind in den meisten Bundesländern zwischen 75 und 95 Prozent aller Haushalte ans Breitbandnetz angeschlossen. In NRW, Hessen, Bayern und Berlin sind es sogar zwischen 95 und 100 Prozent. Vor allem in den ländlichen Bereichen hat sich die Breitbandversorgung in den vergangenen Jahren verbessert. Im Jahr 2021 hatten hier 95,1 Prozent der Haushalte Zugang zum schnellen Internet.

Es besteht allerdings weiterhin die Herausforderung, dass der Breitbandausbau in ländlichen Gebieten recht teuer und damit für Internetanbieter unattraktiv ist. Das Bundesförderprogramm Breitband soll Abhilfe schaffen. Es soll unter anderem Breitbandhausanschlüsse in Gebieten fördern, in denen der Ausbau nicht wirtschaftlich ist.

Mobiles Internet: 5G-Abdeckung liegt bei fast 85 Prozent

Auch beim Ausbau des mobilen Internets hat Deutschland in den vergangenen Jahren Fortschritte gemacht. Laut Bundesnetzagentur liegt die Netzabdeckung für 2G bei 99,68 Prozent, für LTE bei 96,99 Prozent und für das schnelle 5G-Netz bei 84,89 Prozent.

Funklöcher bestehen demnach nur noch auf 0,31 Prozent der bundesdeutschen Fläche.

Corona-Pandemie hat Digitalisierung vorangetrieben

Der Grad der Digitalisierung in Deutschland steigt ebenfalls. Wie der D21 Digital Index zeigt, waren 2021/22 rund 91 Prozent der Deutschen online, vor allem über das Smartphone. Gegenüber 2019/2020 entspricht das einem Plus von fünf Prozentpunkten.

Die Corona-Pandemie hat derweil die Digitalisierung in der Wirtschaft vorangetrieben. Eine Umfrage der DZB Bank zeigt: Im Jahr 2020 stiegen die Investitionen in digitale Technologien und Künstliche Intelligenz (KI) um 37 Prozent.

Was bremst die Digitalisierung in Deutschland aus?

Woran liegt es nun, dass die Digitalisierung in Deutschland trotz dieser Fortschritte nicht mit anderen Ländern mithalten kann? Einige Gründe:

  1. Mangelnde Risikofreudigkeit: In Deutschland gibt es ein nur mangelhaftes digitales Ökosystem mit wenig Risikokapital für junge Start-ups. Eine Ursache ist die mangelnde Risikobereitschaft der deutschen Bevölkerung und Unternehmen.
  2. Mangel an IT-Fachkräften: Bereits im Jahr 2021 fehlte es in Deutschland an 88.000 IT-Fachkräften. Um Abhilfe zu schaffen, braucht es eine bessere IT-Ausstattung an Schulen, Berufsschulen und Hochschulen sowie eine stärkere Förderung der sogenannten MINT-Fächer.
  3. Zu geringe Investitionen: In Deutschland werden pro Jahr rund 200 Milliarden Euro in die Digitalisierung investiert. Im internationalen Vergleich ist das wenig. Unternehmen in den USA stecken etwa zwei Billionen Euro pro Jahr in Digitalisierungsprozesse.
  4. Verwaltung als Bremse für den digitalen Wandel: Dem Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017 zufolge hätte die Verwaltung von Bund und Kommunen bis zum Jahr 2022 vollständig digitalisiert sein sollen. Von den 575 im Gesetz genannten Leistungen wurden jedoch nur 105 fristgerecht digitalisiert.

Ausblick: Weitere Investitionen in Digitalisierung nötig

Obwohl die Corona-Pandemie als Katalysator für die Digitalisierung gewirkt hat, hat Deutschland weiter an digitaler Wettbewerbsfähigkeit verloren. Zu diesem Ergebnis kommt der Digital Riser Report 2021. Gut 37 Prozent der deutschen Unternehmen planten zudem, schon 2022 ihre Investitionen in die Digitalisierung wieder zurückzufahren.

Investitionen in die digitale Infrastruktur sind allerdings nötig, um Deutschland wettbewerbsfähig zu halten. Denn die Digitalisierung ist ein wichtiger Treiber für Produktivität, unternehmerische Innovationen und das Wirtschaftswachstum.

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Interner Newsletter

Interne Newsletter erstellen – Ideen & Beispiele

Rund zwei Drittel aller Unternehmen nutzen interne Newsletter zur Mitarbeiterkommunikation. Sinnvoll sind sie vor allem in größeren Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten sowie in Betrieben mit mehreren Standorten.

Auch in Firmen mit hohem Homeoffice-Anteil helfen interne Newsletter, alle Mitarbeitenden auf einen einheitlichen Wissensstand zu bringen. In kleinen Unternehmen können sich Chefs und Angestellte dagegen in persönlichen Gesprächen austauschen.

Wie sorgen Sie dafür, dass interne Newsletter auch gelesen werden? Der folgende Artikel gibt Ihnen einige Anregungen.

Die besten Tipps für interessante Newsletter

Angesichts der heutigen Informationsflut besteht die Gefahr, dass interne Unternehmensnewsletter untergehen oder Beschäftigte sie als Belastung empfinden. Damit das nicht passiert, können Sie sich bei der Newsletter-Gestaltung an den folgenden Tipps orientieren.

1. Zielgruppen definieren

Ein guter Newsletter ist keine Massenmail an die gesamte Belegschaft. Beschäftigte in unterschiedlichen Abteilungen haben andere Interessen und Bedürfnisse. Legen Sie daher verschiedene Zielgruppen fest und überlegen Sie sich, welche Informationen diese benötigen. Um die einzelnen Zielgruppen besser kennenzulernen, holen Sie Feedback von Ihren Mitarbeitenden ein.

2. Persönliche Ansprache

Newsletter-Tools erlauben es, die Ansprache zu personalisieren. Sprechen Sie die Beschäftigten am besten mit Vor- und Nachnamen an. Das wirkt nicht nur nahbarer, sondern erhöht auch die Chancen, dass der Newsletter gelesen wird.

3. Attraktives Layout im Corporate Design

Passen Sie das Newsletter-Layout an Ihr Corporate Design an. Achten Sie auf eine klar strukturierte, gut lesbare Gestaltung. Nutzen Sie maximal zwei unterschiedliche Schriftarten und drei Schriftgrößen für Überschriften und Fließtext. Verzichten Sie auf unnötige Design-Elemente. Das Design sollte sich zudem auf allen Endgeräten – vom Desktop-Computer bis zum Smartphone – gleich gut lesen lassen. Für große Unternehmen kann es sich lohnen, ein professionelles Grafikdesign-Team zu beauftragen.

4. Spannende Inhalte

Neben dem Design sollten natürlich auch die Inhalte stimmen. Wichtige Unternehmensinformationen sollten an erster Stelle des Newsletters stehen. Dazu gehören zum Beispiel Updates wie Produkteinführungen, Wechsel an der Führungsspitze, Auszeichnungen und Preise sowie Stellenausschreibungen.

An zweiter Stelle folgen Informationen, die sich auf die Mitarbeitenden beziehen. Feiert ein Mitarbeiter Jubiläum? Geht jemand in den Ruhestand? Diese Rubrik können Sie auch nutzen, um die Beschäftigten selbst zu Wort kommen zu lassen. Interviews mit Mitarbeitenden drücken Wertschätzung für die Belegschaft aus und bieten den Lesern einen Einblick in andere Unternehmensbereiche. Lassen Sie auch Führungskräfte erzählen, wie sie beim Unternehmen angefangen haben oder woher sie ihre Motivation beziehen. Das macht nahbar und baut Berührungsängste ab.

Als dritte Rubrik empfehlen sich Inhalte zum Wissensaustausch, zum Beispiel Branchennews und Best Practices. Zum Abschluss folgen unterhaltsame Inhalte wie Quizfragen, „Life Hacks“ und praktische Tipps, die den Arbeitsalltag erleichtern.

5. Die richtige Länge

Ein guter Newsletter sollte nicht zu lang sein. Wählen Sie maximal fünf bis sechs Rubriken aus und halten Sie einige davon sehr kurz. Die Tipps für den Arbeitsalltag können zum Beispiel nur wenige Zeilen umfassen.

6. Verantwortliche/n festlegen

In der Regel fällt der Versand interner Newsletter in den Aufgabenbereich des Teams für interne Kommunikation. In Betrieben, in denen es kein solches Team gibt, ist meist die Personal- und Marketingabteilung für den Newsletter zuständig.

Wie kommt der Newsletter bei den Mitarbeitenden an?

Wie viele Beschäftigte lesen den Newsletter eigentlich? Zu welchen Zeitpunkten öffnen sie ihn, wie lange beschäftigen sie sich mit der Mail und welche Geräte nutzen sie dabei? Erheben Sie diese Daten, können Sie Versandzeitpunkt und Inhalte Ihres Newsletters gegebenenfalls anpassen und den Erfolg der internen Mailings steigern.

Die meisten Newsletter-Tools bieten eine Übersicht über die Öffnungsrate. Zu diesem Zweck wird ein Zählpixel in den Newsletter integriert. Dabei handelt es sich um ein kleines transparentes Bild, das den Server darüber informiert, wenn der Newsletter geöffnet wird. Holen Sie zusätzlich Feedback der Mitarbeitenden ein.

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Whatsapp

WhatsApp für die interne Kommunikation nutzen?

Im Jahr 2009 gegründet, hat der Instant-Messanging-Dienst WhatsApp eine enorme Erfolgsgeschichte vorzuweisen. Rund zwei Milliarden Menschen nutzen den Service. Damit ist WhatsApp nicht nur der beliebteste Messenger der Welt, sondern hat verändert, wie wir miteinander kommunizieren.

Statt zu telefonieren, tauschen zahlreiche Nutzer Nachrichten, Kontaktdaten, Dokumente und Bilder lieber in ihren WhatsApp-Gruppen aus. Doch der Dienst steht immer wieder aufgrund von Datenschutzmängeln in der Kritik.

Eignet sich WhatsApp für die interne Firmenkommunikation? Welche Gründe sprechen dagegen?

WhatsApp: Kritik am mangelnden Datenschutz

Seit 2014 gehört WhatsApp zu Meta Platforms, dem Mutterkonzern von Facebook. Im Jahr 2021 kündigte das Unternehmen neue Nutzungsbedingungen an. So sollten Nutzerdaten zukünftig mit Facebook und dazugehörigen Unternehmen geteilt werden.

In den deutschen Nutzungsbedingungen war diese Klausel zwar nicht enthalten und nach lauten Protesten wurde sie wieder zurückgezogen, die Diskussion machte aber einmal mehr deutlich, wie viele sensible Daten WhatsApp-Nutzer mit dem Betreiberkonzern teilen. Dazu gehören nicht nur anonyme Nutzerdaten, sondern auch die eigene Telefonnummer, der aktuelle Standort, die Kontaktdaten, versendete Bilder und Videos und Informationen zum Smartphone-Modell.

WhatsApp für die interne Firmenkommunikation nutzen? Besser nicht!

WhatsApp für die interne Unternehmenskommunikation zu nutzen, erscheint verlockend. In WhatsApp-Gruppen lassen sich spielend einfach und bequem die neuesten Meldungen austauschen, von Kundenterminen und Projekt-Infos bis hin zu After-Work-Verabredungen.

Es gibt allerdings einige gute Gründe, die gegen die firmeninterne Nutzung von WhatsApp sprechen:

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Zugegeben, kaum jemand liest sich die AGB all der verschiedenen Apps und Dienste aufmerksam durch. Die WhatsApp AGB zu ignorieren, birgt für Unternehmen aber ernste Risiken. Die Nutzungsbedingungen schließen zum Beispiel eine nicht-private Nutzung des Messaging-Dienstes aus – es sei denn, diese wurde explizit gestattet. Nutzen Sie die App für geschäftliche Zwecke, bewegen Sie sich damit rechtlich auf dünnem Eis.

2. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

WhatsApp wird in den USA gehostet, d.h. dort erfolgt auch die Datenspeicherung. Dadurch ist der Dienst nicht verpflichtet, sich an europäische Datenschutzgesetze zu halten. Wer in Deutschland personenbezogene Daten verarbeitet, muss aber die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigen.

Im Unternehmenskontext bedeutet dies, dass der Messenger nur für geschäftliche Zwecke genutzt werden dürfte. Mitarbeiter dürften zum Beispiel keine privaten Nachrichten austauschen oder private Kontakte speichern. Der Arbeitgeber steht dabei in der Verantwortung, die DSGVO-konforme Nutzung sicherzustellen.

Das lässt sich in der Praxis nur sehr schwer umsetzen. Eine Möglichkeit besteht im Einsatz von Dual-SIM-fähigen Smartphones mit SIM-Karten zur privaten und geschäftlichen Nutzung. Doch selbst dann lässt sich die Vermischung privater und geschäftlicher Kommunikation nicht komplett ausschließen.

3. Datensicherheit

Mit der Nutzung von WhatsApp stimmen Sie zu, dass der Dienst auf Ihre Kontaktlisten und Ihr Adressbuch zugreifen darf – und damit eventuell auf sensible Mitarbeiter- und Kundendaten. Dieser Zugriff lässt sich zwar technisch unterbinden, damit wird allerdings die Funktionalität der App stark eingeschränkt.

4. Informationsflut

In firmeninternen WhatsApp-Gruppen mischen sich schnell relevante Informationen mit banalen Nachrichten. Während einige Mitarbeitende wichtige Termine teilen, verabreden sich andere gerade zum Mittagessen. Je größer die Informationsflut, desto schwieriger fällt es, die Nachrichten zu filtern. Beschäftigte fühlen sich von der Vielzahl der Messages genervt. Wichtige Infos drohen unterzugehen.

5. WhatsApp ist nicht für die interne Firmenkommunikation ausgelegt

Letztlich spricht gegen den Einsatz von WhatsApp für die interne Kommunikation der Grund, dass der Dienst schlicht nicht die für diesen Zweck nötigen Features bietet. Mit der WhatsApp Business App und WhatsApp Business API stellt der Service zwar mittlerweile auf Firmen zugeschnittene Services zur Verfügung.

Diese sind allerdings vorrangig für die Kundenkommunikation kleinerer Unternehmen gedacht, nicht für den internen Austausch in größere Betrieben. So fehlt es der App zum Beispiel an Möglichkeiten, Administrator-Rollen zuzuweisen, Chat-Räume zu verwalten oder Team-Mitglieder ohne Mobilnummer einzubinden. Die WhatsApp-Desktop-Version, die Filesharing-Optionen, die Synchronisationsmöglichkeiten sowie der Support sind für den Einsatz im Unternehmen ebenfalls unzureichend.

Alternativen zu WhatsApp

Statt WhatsApp für die interne Kommunikation zu nutzen, empfehlen sich speziell für Unternehmen entwickelte Lösungen. Zwei bekannte und bewährte Dienste sind Slack und Staffbase.

Slack

Slack erlaubt sowohl den Austausch von eins-zu-eins Nachrichten als auch Gruppenchats. Für Unternehmen von Vorteil ist die Möglichkeit, Dokumente in Text- und Bildform zu teilen und zu kommentieren. Weitere Dienste wie Google Drive oder Zoom können integriert werden. Der Service ist zertifiziert gemäß der Norm ISO 27001, die Anforderungen für IT-Systeme in Organisationen vorgibt. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und es gibt sichere Log-in-Optionen wie SSO.

Staffbase

Staffbase bietet als Mitarbeiter-App Features für alle Formen der internen Kommunikation, ob top-down, bottom-up oder peer-to-peer. Zu diesem Zweck stellt die App verschiedene Nachrichtenkanäle zur Verfügung, die sich an die Position und den Standort des jeweiligen Mitarbeiters anpassen lassen. Gruppenchats sind ebenfalls möglich, genauso wie die Integration weiterer Dienste. Die Daten werden auf deutschen Servern gehostet und die App ist ebenfalls nach ISO 27001 zertifiziert.

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Holo-Videokonferenzen

Holo-Videokonferenzen – DIE Revolution für Online Meetings?

Im Verlauf der Corona-Pandemie haben Videokonferenzsysteme verstärkt an Bedeutung gewonnen. Dabei hat sich allerdings auch gezeigt, dass der Kontakt über Video den Austausch von Angesicht zu Angesicht nicht wirklich ersetzen kann.

Googles Projekt Starline soll nun die Videotelefonie besonders realistisch machen – dank Hologrammen. Im Mai 2023 hat Google einen neuen, verkleinerten Prototypen vorgestellt und Tests mit Partnerfirmen angekündigt.

Sind Holo-Videokonferenzen wirklich die Technologie der Zukunft? Hier erfahren Sie mehr.

Projekt Starline – das steckt hinter der Idee

Hologramme kennen die meisten von uns bisher nur aus Science-Fiction-Geschichten wie Star Wars. In George Lucas Film aus dem Jahr 1977 findet der Protagonist Luke Skywalker ein holografisches Video von Prinzessin Leia. Viele weitere Filmschaffende und Autoren ließen sich von der Darstellung des Hologramms inspirieren – und Technologieunternehmen versuchten, sie in die Tat umzusetzen. Möglich wurde dies aber erst, nachdem Fortschritte in der Informatik die Komprimierung und Übertragung riesiger Datenmengen erlaubten.

Mit Projekt Starline hat sich auch Google der Hologramme angenommen. Erstmals vorgestellt wurde das Telepräsenzsystem im Jahr 2021. Der große Unterschied zu Konkurrenzprodukten wie der im selben Jahr präsentierten Microsoft-Plattform Mesh und WebEx von Cisco: Starline funktioniert ohne Augmented-Reality-(AR)-Brillen. Die Teilnehmer sitzen stattdessen in einer Kabine. Ein Monitor und eine räumliche Audio-Übertragung vermitteln den Eindruck, als befände sich der Gesprächspartner direkt vor ihnen.

Holo-Videokonferenzen: Die Technik kurz erklärt

Wie funktioniert die Holo-Videokonferenz ohne AR-Brille? Grundlage bildet ein Display, das auf einer Lichtfeldanzeige basiert und Personen realistisch in 3D darstellen kann. Hochauflösende Kameras und auf die Kundenbedürfnisse abgestimmte Tiefensensoren erfassen die Gesprächspartner aus mehreren Perspektiven. Eine spezielle Software führt diese Daten zusammen und erstellt ein detailliertes 3D-Modell der Personen.

Damit ein realistischer Gesprächseindruck entsteht, muss die Software in Echtzeit enorm große Datenmengen von mehreren Gigabits pro Sekunde verarbeiten. Um diese Datenmengen überhaupt übertragen zu können, hat Google neue Komprimierungs- und Streaming-Algorithmen entwickelt. Diese verkleinern die Datenmengen um den Faktor 100.

Diese Vorteile bieten Holo-Videokonferenzen

Google testet Starline bereits seit Längerem im eigenen Unternehmen und hat zudem Studien durchgeführt, um die Vorteile der Holo-Videokonferenzen zu ermitteln. Dabei haben sich einige Vorzüge gegenüber gewöhnlichen Videokonferenzen herausgestellt:

  • Unterhaltungen per Holo-Videokonferenz weisen in Tests eine höhere Gesprächsdynamik auf als normale Videokonferenzen. Das bedeutet, Teilnehmer wechseln sich mit ihren Gesprächsbeiträgen häufiger ab.
  • In Holo-Videokonferenzen zeigen Teilnehmer ein breiteres Spektrum non-verbalen Verhaltens ans in herkömmlichen Videotelefonaten. Sie gestikulieren mehr und weisen eine lebhaftere Mimik auf. Das macht es einfacher, die Stimmung des Gesprächspartners einzuschätzen und lässt Gespräche zudem lebendiger und lebensechter wirken.
  • Holo-Videokonferenzen erhöhen die Aufmerksamkeit der Teilnehmer. Probanden schauen ihren Gesprächspartnern zum Beispiel wesentlich länger ins Gesicht als bei gewöhnlichen Videokonferenzen – ungefähr so lange wie bei Gesprächen von Angesicht zu Angesicht. Das spricht dafür, dass sie sich auch besser auf den Gesprächsinhalt konzentrieren.
  • Die dreidimensionale Darstellung in Holo-Videokonferenzen erleichtert es, Augenkontakt mit dem Gesprächspartner zu halten, was ebenfalls die Aufmerksamkeit steigert.

Herausforderungen für die neue Technologie

Der erste Prototyp von Googles Projekt Starline füllte noch einen ganzen Raum. Ein derart klobiges und komplexes Gerät findet natürlich nur in wenigen Büros Platz. Neue KI-Technologien machen es möglich, dass für den im Mai 2023 präsentierten, überarbeiteten Prototyp nur noch wenige Standardkameras und Infrarotsensoren verwendet werden müssen. Zusätzlich wird noch das Display benötigt. Damit hat der Prototyp nun in etwa die Größe eines Fernsehers und nimmt nicht mehr Platz in Anspruch als übliche Videokonferenzsysteme. Auch die Datenkomprimierung wurde in den vergangenen Jahren verbessert, sodass tatsächlich Gespräche in Echtzeit möglich sind.

Eine große Herausforderung für viele Unternehmen dürfte allerdings der Preis darstellen. Der aktuelle Starline-Prototyp kostet Schätzungen zufolge immer noch mehrere Zehntausend US-Dollar. Google arbeitet daran, die Technologie weiter zu vereinfachen und erschwinglicher zu machen. Die Technik soll dabei weitestgehend aus dem Sichtfeld der Anwender verschwinden. Keine sichtbare Kamera und kein erkennbares Display sollen den Eindruck eines natürlichen Gesprächs stören.

Ausblick: Gehören Hologramme bald zum Büroalltag?

Wann genau Starline marktreif sein wird, ist noch nicht bekannt. Gerüchten zufolge könnte die Markteinführung aber bereits 2024 erfolgen. In einigen Google-Büros kommt das System für Holo-Videokonferenzen bereits zum Einsatz. Zudem wurden Tests in mehr als 100 Unternehmen durchgeführt, 2023 folgen weitere Testeinsätze mit Google-Partnern wie T-Mobile und WeWork.

Gelingt es Google tatsächlich, die Technik zu verkleinern und zu einem erschwinglichen Preis anzubieten, erscheint ein breiter Einsatz in naher Zukunft gar nicht mal unwahrscheinlich. Insbesondere in international tätigen Unternehmen könnten Holo-Videokonferenzen zum aktiven Austausch der Mitarbeitenden beitragen und die Produktivität fördern.

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VR-Brille Anwendungen

Virtual-Reality-Brille – 3 spannende Anwendungen

Im Juni 2023 kündigte Apple mit der Vision Pro eine neue VR/AR-Brille an. Die Vision Pro soll es möglich machen, virtuelle Objekte in die reale Umgebung einzubinden und mit ihnen zu interagieren. Auch für besonders immersives Film- und Serienvergnügen soll die Brille genutzt werden können.

Das Eintauchen in die Virtuelle Realität (VR) bietet aber nicht nur Spaß, sondern lässt neuartige Schulungs- und Arbeitsmethoden entstehen. Welche spannenden Anwendungen von VR-Brillen sich für Berufsleben und Freizeit eröffnen, erfahren Sie hier.

Die Geschichte der VR-Brille

Die Entwicklung der VR-Brille nahm bereits im 19. Jahrhundert ihren Anfang: 1838 entstand die Idee zum View-Master, einem Gerät, das aus mehreren Einzelbildern ein dreidimensionales Bild erzeugte. Auf den Markt kam der View-Master aber erst im Jahr 1939.

Basierend auf dem Konzept des View-Masters entwickelte Morton Heilig im Jahr 1956 das sogenannte Sensorama, das erste immersive Virtual-Reality-System. Etwa so groß wie ein Arcade-Automat, bestand das Sensorama aus einem Sitz und zwei Gucklöchern, über die Zuschauer 3D-Bilder anschauen konnten, begleitet von Tönen, Wind und Gerüchen.

Der Harvard-Student Ivan Sutherland erweiterte Heiligs Idee um eine Head-Tracking-Technologie, die den Kopfbewegungen des Nutzers folgt und so den Eindruck entstehen lässt, dass man sich frei durch den virtuellen Raum bewegt. Sutherlands Konzept des Ultimate Display wurde in den 1960er-Jahren mit dem sogenannten „Sword of Damocles“ realisiert, ein auf dem Kopf getragenes virtuelles Ausgabegerät.

Eine neue Ära im VR-Bereich begann im Jahr 2012 mit dem Startup Oculus VR. Über eine Crowdfunding-Kampagne wurde das VR-Headset Oculus Rift mit kamerabasiertem Trackingsystem finanziert. Damit wurden VR-Brillen nicht nur für Konsumenten interessant, auch weitere Software- und Hardware-Hersteller nahmen sich der Technologie an und entwickelten sie weiter.

So funktionieren VR-Brillen

VR-Brillen machen sich das räumliche Sehvermögen des Menschen zunutze. Durch die Darstellung von zwei Bildern, die sich leicht voneinander unterscheiden, wird der Eindruck eines dreidimensionalen Bildes erzeugt. Um die virtuelle Umgebung möglichst realistisch zu simulieren, werden mittels einer kleinen Kamera zudem die Kopfbewegungen des Nutzers aufgezeichnet und auf die virtuelle Welt übertragen.

Eine Herausforderung stellt die hohe Rechenleistung dar, die für die Erschaffung virtueller Welten benötigt wird. Bis vor wenigen Jahren scheiterten die meisten Versuche im Bereich der VR an einer zu niedrigen Auflösung und hohen Entwicklungskosten. Leistungsstärkere Computer machen jetzt die Erzeugung hochauflösender virtueller Umgebungen möglich.

3 spannende Einsatzgebiete für VR-Brillen

Wie lassen sich VR-Brillen nun in der Praxis nutzen? Anwendungsmöglichkeiten gibt es viele, vom Gaming bis hin zum Einsatz für Unternehmensschulungen. Hier stellen wir Ihnen drei interessante Einsatzgebiete der VR-Technologie vor.

1. Berufsorientierung mit VR-Brillen

Ein spannendes Anwendungsgebiet für VR-Brillen ist die Berufsorientierung. Mit der VR-Brille auf dem Kopf gewinnen Schüler und Schülerinnen einen Einblick in verschiedene Berufe, ohne das Klassenzimmer zu verlassen. Sie können zum Beispiel bei einem Beratungsgespräch in der Bank dabei sein oder einem Maschinenbauer über die Schulter schauen.

Die Berufsorientierung in virtuellen Realitäten kommt einer Generation entgegen, die mit digitalen Medien aufwächst. Über die VR-Brille können Schüler und Schülerinnen allerdings nur zuschauen und sich nicht selbst im Beruf ausprobieren.

Ein Praktikum soll die virtuelle Berufsorientierung aber auch gar nicht ersetzen. Vielmehr soll sie Schülern und Schülerinnen eine Entscheidungshilfe bieten, in welchem Beruf sie praktische Erfahrungen sammeln möchten. Ganz ohne Zwang sollen junge Menschen einen ersten Eindruck davon erhalten, was sie im Berufsleben erwartet. Sagt ihnen eine Erfahrung nicht zu, schauen sie sich einfach den nächsten Beruf an

2. Schulungen mit VR-Brillen

VR-Brillen können auch für Mitarbeiterschulungen im Betrieb eingesetzt werden. In der virtuellen Umgebung erlernen Beschäftigte zum Beispiel den Umgang mit neuen Maschinen, setzen sich mit neuen Arbeitsmethoden auseinander oder trainieren das Verhalten in Notfällen, etwa im Brandfall.

Sinnvoll sind virtuelle Schulungen unter anderem, wenn Trainingsszenarien nicht live durchgeführt werden können, etwa weil die Maschinen nicht im Betrieb zur Verfügung stehen oder die Trainingssituation in der Realität zu gefährlich wäre. Virtuelle Schulungen sind zudem oft kostengünstiger als Live-Trainings und nehmen häufig weniger Zeit in Anspruch.

Möglich sind sowohl virtuelle Einzel- als auch Gruppenschulungen. Bei Online-VR-Schulungen in Kleingruppen loggen sich die Teilnehmer zum Beispiel mit ihrer VR-Brille ins Schulungssystem ein. Der Schulungsleiter führt sie anschließend durch die Inhalte.

Durch den Einsatz von Avataren, virtuellen Abbildungen der Teilnehmer, lässt sich eine zwischenmenschliche Lerndynamik erzeugen. Darüber hinaus können VR-Lerneinheiten physische Seminaren ergänzen. Denkbar sind zudem VR-Aktionstage im Unternehmen: An verschiedenen VR-Stationen können dann beispielsweise Trainings zum Thema Gesundheit oder Sicherheit am Arbeitsplatz angeboten werden.

Wie eine Studie der Wirtschaftsprüfungsagentur PwC herausfand, sind virtuelle Schulungen sehr effektiv. Teilnehmer lernen demnach bis zu viermal schneller als in klassischen Trainings und fühlen sich um bis zu 40 Prozent sicherer, die Lerninhalte in der Praxis umzusetzen.

3. Mit VR-Brillen die Welt aus der Sicht von Tieren erleben

Per VR-Brille können Sie in Welten abtauchen, die Ihnen üblicherweise verborgen bleiben. Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum (LZB) Echem bietet seinen Besuchern zum Beispiel die Gelegenheit, die Welt aus den Augen von Pferden wahrzunehmen. Einmal einen Blick durch die Augen eines Tieres zu werfen ist nicht nur spannend, sondern soll auch das Einfühlungsvermögen und den emotionalen Zugang zum Tier stärken.

Tierhalter sollen durch ihre virtuellen Eindrücke eine engere Bindung zu ihrem Tier aufbauen. Das ist nicht nur für private Tierbesitzer interessant, sondern auch für Landwirte und Züchter. Eine ebenfalls am LZB Echem eingesetzte „Kuh-Brille“ versetzt Anwender in den Blickwinkel der Kühe und soll so dazu beitragen, die Haltungsbedingungen der Nutztiere zu verbessern.

Ausblick: VR-Anwendungen in Unternehmen gewinnen an Bedeutung

Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Virtual Reality in Zukunft für die Arbeitswelt sein wird. Weltweit bringen Unternehmen VR-Technologie zum Beispiel für die virtuelle Zusammenarbeit, für Schulungen und für die Fernwartung von Maschinen zum Einsatz.

Es steht zu erwarten, dass die Entwicklung leistungsfähigerer Systeme sowie userfreundlicher und günstiger Headsets die Akzeptanz von VR-Brillen weiter steigern wird. Im Business-Bereich werden VR-Systeme vermutlich in Kombination mit der sogenannten Augmented Reality (AR) zum Einsatz kommen. AR-Anwendungen fügen ein dreidimensionales Objekt in eine reale Umgebung ein. Dieser Technologie bedienen sich zum Beispiel Möbelhändler, um ihren Kunden einen Einblick zu verschaffen, wie eine neue Couch im Wohnzimmer aussehen wird.

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E-Mail Flut

Wenn der Posteingang überquillt – die tägliche E-Mail-Flut bewältigen

50, 100 oder sogar 500 ungelesene Nachrichten? Allmorgendlich werden viele Arbeitnehmer beim Starten des E-Mail-Programms mit zig fett markierten E-Mails konfrontiert. Wann soll ich die bloß abarbeiten und gleichzeitig den Überblick behalten, sind Fragen, die sich jetzt viele Menschen leicht überfordert stellen. Um die Flut an virtueller Korrespondenz zu bewältigen, gibt es einige praktische und zeitsparende Tipps.

Tipps zur Organisation des E-Mail-Postfachs

Quillt das digitale Postfach regelmäßig über, ist die Herausforderung groß, die Spreu vom Weizen zu trennen, die wesentlichen und wichtigen Aufgaben herauszufiltern und auch rechtzeitig zu erledigen. So behalten Sie den Überblick:

Newsletter abbestellen
Meist erhalten wir sie ungefragt: weil wir ein Kundenkonto eingerichtet, etwas bestellt oder uns einfach nur für ein Thema interessiert haben. Newsletter sind häufig ein nicht unwesentlicher Teil der täglich empfangenden E-Mails. Für die E-Mail-Entschlackung werden diese nicht gelöscht, sondern konsequent abbestellt. Dafür einfach den jeweiligen Newsletter öffnen und die entsprechende Option anklicken – „Newsletter abbestellen“ steht in der Regel klein am Ende der jeweiligen Nachricht.

Benachrichtigungen ausstellen
„Bitte nicht stören“ sollte die Devise lauten, wenn es um den Empfang von Mails während der Arbeit geht. Benachrichtigungen, zum Beispiel in Form von Pop-ups oder dem typischen Briefumschlag-Symbol, lenken ab und sollten möglichst ausgestellt werden. Noch besser: den automatischen Empfang deaktivieren und die Mails nur bei Bedarf abrufen. So kommen Sie gar nicht erst in Versuchung, nach neuer Post zu schauen.

Zeitfenster für E-Mails
Planen Sie feste Zeiten zum Lesen und Bearbeiten von E-Mails ein. Je nach Dringlichkeit, Aufwand und Menge können dafür entweder mehrere kurze Zeitfenster während des Arbeitstags zur Verfügung stehen oder man plant täglich nur ein bis zwei ein.

Verteiler ignorieren
Mit der Zeit taucht die eigene E-Mail-Adresse immer häufiger in verschiedenen Verteilern auf. Längst nicht alle Themen sind jedoch für Sie relevant. Die Verfasser der E-Mails machen sich aber selten die Mühe, Personen manuell aus dem Verteiler zu löschen. Deshalb: Unter dem Strich zahlt es sich zeitlich aus, den Absender in einer kurzen Mail genau darum zu bitten. Ansonsten: Löschen Sie E-Mails dieser Art ungelesen.

E-Mails sortieren
Themenordner tragen ebenfalls dazu bei, den Überblick zu behalten. Dabei werden die E-Mails entweder händisch oder automatisch den einzelnen Ordnern zugeordnet. Die automatische Sortierungsfunktion hat den Vorteil, dass der Posteingang weniger voll erscheint, wenn beispielsweise E-Mails eines bestimmten Absenders oder mit einem vorab festgelegten Betreff direkt in Ordner X oder Y abgelegt werden.

löschen, löschen, löschen
Die Ablage P ist für abgearbeitete und unwichtige E-Mails die beste Form der Archivierung: Sie sollten sich darüber bewusst sein, dass man nicht alle E-Mail aufheben kann. Daher darf man beim Löschen auch gerne großzügig sein. Da die gelöschten Objekte zunächst im Papierkorb landen, stehen sie bis zum endgültigen Löschvorgang für den Fall der Fälle sogar noch zur Verfügung.

direkt bearbeiten
Die Beantwortung einer E-Mail sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden. Wer sie nicht sofort beantwortet, der riskiert, dass sie irgendwann in Vergessenheit gerät – und unbemerkt immer weiter nach unten im Posteingang rutscht. Außerdem kostet das erneute Öffnen und Lesen unnötig viel Zeit.

von oben nach unten
Wurden über einen längeren Zeitraum keine Mails gelesen (zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit), empfiehlt es sich, diese in umgekehrter Reihenfolge von der aktuellsten bis hin zur ältesten zu bearbeiten. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass man direkt auf dem neuesten Stand ist und sich einige Angelegenheiten unter Umständen bereits erledigt haben.

Tipps zur effizienteren Arbeit mit E-Mails

Für mehr Effizienz bei der Kommunikation per Mail und um selbst keine E-Mail-Flut zu verursachen, empfiehlt es sich, das eigene Verhalten beim Verfassen der Nachrichten auf den Prüfstand zu stellen. Das sind unsere Organisations-Tipps, die Zeit sparen und die Produktivität erhöhen:

kein CC mehr
Der Chef, der Partner oder der Kollege? Überlegen Sie auch häufig, wer die E-Mail an den Kunden noch unbedingt mitlesen muss und setzen diese Personen in den CC (englisch für Carbon Copy) oder in den BCC (Blindkopie)? Wer die Kopie-Funktion tatsächlich nur dann verwendet, wenn sie wirklich notwendig ist, der erspart anderen eine Menge Zeit und Aufwand. Tipp: In den Einstellungen des E-Mails-Programms lässt sich manuell festlegen, dass alle E-Mails, in denen Sie im CC stehen, direkt im Papierkorb landen.

ein Thema pro Mail
Auch wenn es auf den ersten Blick einen „schlankeren“ Eindruck erweckt, sind E-Mails, die mehrere Themen behandeln, für den Empfänger meist wenig übersichtlich. Das Risiko ist jetzt zudem groß, etwas zu übersehen. Außerdem überwiegt bei dem Motto „ein Thema pro Nachricht“ der positive psychologische Aspekt, eine Mail schnell abarbeiten zu können.

klare Struktur
Um es den Empfängern möglichst einfach zu machen und damit sie den Sachverhalt bereits mit einem Blick erfassen können, schreiben Sie kurz und knapp und beschränken sich auf das Wesentliche. Der eigentliche Grund für die E-Mail sollte zudem direkt am Anfang stehen. Ist ein längerer Text notwendig, arbeiten Sie mit Absätzen und Aufzählungen. Ein aussagekräftiger Betreff sollte selbstverständlich sein.

zum Hörer greifen
Lässt sich eine E-Mail nicht mit einem schnellen „Ja“ oder „Nein“ beantworten und verbirgt sich ein komplexer Sachverhalt dahinter, dann ist der Griff zum Telefonhörer und das persönliche Gespräch meist die schnellere und effektivere Lösung, um alle Unklarheiten zu beseitigen.

weniger E-Mails schreiben
Dieser Tipp liest sich wahrscheinlich einfacher als er in der Umsetzung ist. Grundsätzlich liegt es in der Natur der Sache, dass Sie mit großer Wahrscheinlichkeit weniger Nachrichten erhalten, wenn Sie auch weniger versenden. Damit verbunden ist jedoch eine gewisse Vorarbeit und die Überlegung, an welcher Stelle eine E-Mail tatsächlich nötig ist und wo Einsparpotenzial besteht.

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Chat-GPT

Revolutionieren Chat GPT & Co. den Büroalltag?

Chat GPT sorgt aktuell für Furore. Mit dem Chatbot der Stiftung OpenAI lassen sich komplexe, schriftliche Unterhaltungen führen. Die Antworten sind meist grammatikalisch korrekt, erscheinen ausgefeilt und äußerst informiert. Chat GPT beantwortet aber nicht nur Fragen, sondern schreibt auch ganze Texte, Lieder und Programmcodes.

Manche Kritiker befürchten, dass der Chatbox vor allem in der Kreativbranche menschliche Arbeitnehmer ersetzen könnte. Wie groß ist dieses Risiko wirklich? Und wie lässt sich Chat GPT im Büroalltag sinnvoll einsetzen? Hier werfen wir einen Blick auf die Möglichkeiten.

Künstliche Intelligenz – was ist das eigentlich?

Chatbots wie Chat GPT basieren auf künstlicher Intelligenz (KI). KI bezeichnet die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Verhaltensweisen wie Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. KI sind lernfähig: Sie werden auf Basis bestehender Datensätze trainiert, analysieren die Interaktionen mit ihren Nutzern und passen ihr Handeln kontinuierlich an.

Galt KI noch vor einigen Jahren als Science-Fiction, haben Fortschritte auf dem Gebiet der Informatik sie Wirklichkeit werden lassen. So haben Computer heute zum Beispiel wesentlich mehr Rechenleistung zur Verfügung, um die komplexen Aufgaben einer KI zu bewältigen.

Chat GPT – Chatbot zur Textausgabe

Eine KI, die gerade besonders viel Aufmerksamkeit auf sich zieht, ist Chat GPT. Dabei handelt es sich um einen Chatbot – eine Anwendung, die KI nutzt, um sich mit Menschen in natürlicher Sprache zu unterhalten. Benutzer kommunizieren mit dem Programm über ein Texteingabefeld, ähnlich wie bei einem Online-Chat. Chat GPT gibt Antworten und lernt aus der Unterhaltung.

Entwickelt wurde Chat GPT von der OpenAI Foundation. Die Stiftung wird vor allem durch Elon Musk und Microsoft finanziert. In der Vergangenheit machte OpenAI bereits mit den Programmen DALL·E und DALL·E 2 von sich reden, die auf Zuruf Bilder generieren können.

Im November 2022 hat OpenAI Chat GPT für die Öffentlichkeit freigegeben. Die Anwendung ist kostenlos. Wer selbst mit Chat GPT kommunizieren möchte, muss sich einfach nur mit seiner E-Mail-Adresse, seinem Namen und seiner Telefonnummer auf der Website chat.openai.com registrieren.

Ist die Registrierung abgeschlossen, kann man sofort loslegen. Der Chatbot beherrscht mehrere Sprachen, unter anderem Deutsch. Der große Hype um den Chatbot hat sich vor allem entwickelt, da die Antworten komplett natürlich erscheinen – als hätte man tatsächlich mit einem anderen Menschen gesprochen.

Wie funktioniert Chat GPT?

Chat GPT steht für „Chatbot Generative Pre-trained Transformer“. Die Anwendung kann komplizierte Sachverhalte erklären, Texte schreiben, Lieder komponieren und sogar Programmiercode erstellen.

Die Frage, warum der Internationale Frauentag am 8. Mai in Berlin zum Feiertag erklärt wurde, beantwortet das Programm zum Beispiel so (Auszug):

„Berlin hat den Internationalen Frauentag im Jahr 2019 zum ersten Mal als gesetzlichen Feiertag eingeführt. Das Ziel war es, die Bedeutung des Kampfes für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung von Frauen zu würdigen und zu betonen. Der Frauentag als Feiertag soll dazu beitragen, dass die Themen Frauenrechte und Gleichstellung in der Gesellschaft stärker präsent sind und diskutiert werden.“

Um diese Art der Mensch-Maschine-Kommunikation zu ermöglichen, wurde Chat GPT mit Millionen von Texten aus dem Internet, aus Online-Foren, Sozialen Medien, Zeitungen und Büchern trainiert. Darüber hinaus lernt Chat GPT immer weiter. Je länger man sich mit dem Chatbot unterhält, umso konkreter werden die Antworten. Chat GPT erinnert sich auch an zuvor gestellte Fragen und bezieht diese in seine Antworten mit ein.

Welche Chancen und Vorteile bietet der Chatbot?

Die Einsatzmöglichkeiten für den sprach- und textbasierten Chatbot sind vielfältig. So kann er unter anderem die Websuche unterstützen. Microsofts Suchmaschine Bing integriert Chat GPT bereits.

Eine US-Hilfsorganisation nutzt den Chatbot, um ihre Berater in Rollenspielen zu schulen. Mussten zuvor menschliche Mitarbeiter die neuen Kollegen anweisen, haben diese nun mehr Zeit dafür, hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen.

In Zukunft könnte Chat GPT auch im Kundenservice zur Anwendung kommen, um Beschwerden anzunehmen oder Kunden bei der Auswahl von Produkten zu beraten. Der Chatbot kann außerdem kurze Werbetexte formulieren und selbst lange Aufsätze schreiben.

Risiken beim Einsatz von Chat GPT

Bei allem Fortschritt sind KI wie Chat GPT nicht fehlerfrei. OpenAI weist auf der Website des Chatbots selbst auf die drei größten Einschränkungen der Anwendung hin:

  1. Hin und wieder stellt Chat GPT falsche Informationen bereit.
  2. Die Anwendung verfügt nur über eingeschränktes Wissen über Nachrichten und Ereignisse nach 2021.
  3. Manche Antworten können von Vorurteilen geprägt sein

Weitere Risiken ergeben sich in den Bereichen Datenschutz und Urheberrecht: Zum Einen besteht die Gefahr, dass der Chatbot sensible Daten weitergibt. Zum anderen hat Chat GPT als KI kein Recht auf geistiges Eigentum.

Selbst wenn es auf den ersten Blick so aussieht, kann die Anwendung auch keine eigene kreative Leistung erbringen. Die Antworten des Chatbots bestehen vielmehr von Menschen erarbeitetem und online verfügbarem Wissen. Chat GPT gibt dieses Wissen nur wieder. Mit dem Bot kreierte Texte können daher als Plagiate angesehen werden.

Die einfache Anwendung und die sprachliche Qualität der Texte lässt es dennoch verlockend erscheinen, Hausaufgaben, Aufsätze für die Uni oder journalistische Artikel mit dem Chatbot zu erstellen. Das stellt Lehrkräfte und Redaktionen vor neue Herausforderungen. Kritiker befürchten sogar, dass KI wie Chat GPT langfristig zu Rationalisierung und Jobverlusten führen kann.

Chat GPT: Sinnvolle Möglichkeiten für den Einsatz im Büro

Im Büro können Chat GPT und ähnliche Anwendungen dennoch hilfreiche Dienste leisten. Sinnvolle Einsatzmöglichkeiten ergeben sich zum Beispiel in den folgenden Bereichen:

  • Redaktion: Der Chatbot kann als Ideengeber für Artikel dienen und bei der Strukturierung der Texte helfen.
  • Allgemeine Textbearbeitung: Chat GPT kann die Rechtschreibprüfung übernehmen und Formulierungsvorschläge machen.
  • Übersetzung: Chat GPT kann Texte in andere Sprachen übersetzen.
  • Transkription: Chat GPT kann Audiodaten in geschriebenen Text übertragen.
  • Marketing: Der Chatbot kann beim Brainstorming für Marketing-Ideen eingesetzt werden und selbst kurze Werbetexte schreiben.
  • Programmierung: Chat GPT kann Programmcodes schreiben oder selbst geschriebene Codes auf Fehler überprüfen.

Wer zeitraubende Standard-Aufgaben dem Chatbot überlässt, hat mehr Raum, eigene kreative Ideen umzusetzen. Blind sollte man sich auf die Anwendung jedoch nicht verlassen. Da Chat GPT noch fehleranfällig ist, sollten Antworten und Texte weiterhin von Menschen überprüft werden.

Komplexe journalistische oder kreative Texte benötigen ebenfalls immer noch die menschliche Hand. Ersetzen wird Chat GPT menschliche Mitarbeiter daher wohl nicht – vermutlich aber das Arbeitsleben ändern.

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Firmenhandy

Der richtige Umgang mit einem Firmenhandy

Mobil erreichbar zu sein, gehört heute in vielen Branchen zum Standard. Laut Daten des Branchenverbands Bitkom hat im Jahr 2018 bereits jeder dritte Beschäftigte ein mobiles Gerät zum Arbeiten genutzt. Es ist davon auszugehen, dass es dieser Anteil heute noch weit größer ist.

Beim Umgang mit dem Firmenhandy gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch einige Dinge zu beachten.

Firmenhandys: Was Arbeitgeber beachten sollten

Für Arbeitgeber stellt sich die Frage, in welchen Fällen die Ausgabe von Firmenhandys überhaupt sinnvoll ist. Grundsätzlich empfiehlt es sich überall dort ein Diensthandy zur Verfügung zu stellen, wo Mitarbeiter schnell und zuverlässig erreichbar sein müssen.

Dabei kann es sich um Mitarbeiter im gehobenen Management handeln oder um Außendienstmitarbeiter mit direktem Kundenkontakt. Sinnvoll ist das Firmenhandy auch für Beschäftigte im Sekretariat, die rasch auf Terminänderungen reagieren müssen, sowie für Werksleiter und Techniker, die die Produktion am Laufen halten.

Tipp: Firmenhandys von der Steuer absetzen
Soll ein Großteil der Belegschaft mit Firmenhandys ausgestattet werden, verursacht das natürlich Kosten. Die gute Nachricht für Arbeitgeber: Firmenhandys lassen sich von der Steuer absetzen. Übersteigen die Kosten die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro, sollte eine detaillierte Liste mit allen Kostenpunkten angefertigt werden. Auf diese Weise lassen sich 50 bis 70 Prozent der Handykosten absetzen.

Den richtigen Tarif wählen

Obwohl Betriebe einen Großteil der Handykosten von der Steuer abgesetzt können, lohnt es sich, einen möglichst günstigen Tarif zu wählen. Für Diensthandys sind Laufzeittarife meist besser geeignet als Prepaid-Tarife. Prepaid-Karten bergen das Risiko, dass das Guthaben gerade in einem kritischen Moment aufgebraucht ist.

Bei der Tarifwahl sollten Arbeitgeber zudem die Netzabdeckung in der jeweiligen Region sowie die Nutzungsgewohnheiten der Mitarbeiter beachten. Wer viel telefoniert, benötigt eventuell einen anderen Tarif als jemand, der mobil vorrangig über E-Mail kommuniziert. Einige Telekommunikationsanbieter haben auch spezielle Tarife für Firmenhandys im Sortiment, zumeist als Bundle aus Mobiltelefon und Laufzeitvertrag.

Firmenhandys und Hackerangriffe: Mitarbeiter für Datenschutz sensibilisieren

Bei jedem digitalen Gerät besteht die Gefahr von Hackerangriffen. Damit sensible Unternehmensdaten nicht in unbefugte Hände gelangen, sollten Firmen ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit ihren Firmenhandys schulen.

Dazu gehören zum Beispiel die Vergabe sicherer Passwörter sowie die Nutzung eines Zugangsschutzes wie Fingerabdruck- oder Gesichtsscan.

Diensthandy für Arbeitnehmer – was ist erlaubt, was nicht?

Dürfen Arbeitnehmer ihr Diensthandy auch privat nutzen? Das hängt von den Vorgaben des Unternehmens ab. Arbeitgeber können die private Nutzung des Diensthandys untersagen. Damit es keine Missverständnisse gibt, sollte eine Klausel im Arbeitsvertrag genau festlegen, ob die private Nutzung des Firmenhandys gestattet ist oder nicht.

Untersagen Betriebe die private Nutzung, dürfen Arbeitgeber überprüfen, ob sich ihre Angestellten daran halten. Chefs dürfen sich dann zum Beispiel stichprobenartig Verbindungsnachweise oder E-Mail-Verläufe ansehen. Nutzen Mitarbeiter das Firmenhandy trotz Verbot auch privat, stellt dies eine Vertragsverletzung dar und kann mit einer Abmahnung geahndet werden.

Das Recht zur Kontrolle gibt Vorgesetzten jedoch keine Erlaubnis, den Inhalt von E-Mails und Textnachrichten zu lesen. Das verbietet das Fernmeldegesetz. Steht das Handy auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, dürfen Chefs weder Verbindungsdaten noch E-Mails einsehen. Das Unternehmen behält allerdings ein begrenztes Mitspracherecht und darf zum Beispiel Vorgaben machen, welche Apps auf dem Handy installiert werden.

Das Diensthandy ist Firmeneigentum

Ein Anrecht auf den Erhalt eines Diensthandys gibt es nicht. Ob und welche Mitarbeiter ein Firmentelefon erhalten, entscheidet der jeweilige Betrieb. Genauso wenig können Mitarbeiter ein bestimmtes Handy-Modell verlangen. Wer sich Hoffnungen aufs aktuellste iPhone macht, wird also eventuell enttäuscht.

Das Firmenhandy bleibt stets Eigentum des Unternehmens. Arbeitgeber können die Handys daher jederzeit zurückfordern. Sie müssen ihren Angestellten jedoch die Möglichkeit geben, private Daten zu löschen.

Wie sieht es mit der Rückgabe des Handys bei einer Kündigung aus? Wurde das Mobiltelefon für rein dienstliche Zwecke genutzt, muss es zurückgegeben werden. Durfte der Angestellte es auch privat verwenden, kommt es auf die jeweilige Vereinbarung im Arbeitsvertrag an. Betriebliche Daten sind nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses in jedem Fall vom Telefon zu löschen bzw. an das Unternehmen zurückzugeben.

Info: Firmenhandys sind kein geldwerter Vorteil
Ein Firmenhandy stellt keinen geldwerten Vorteil dar und muss bei der Steuererklärung nicht als Sachbezug angegeben werden. Das gilt auch, wenn das Mobiltelefon privat genutzt werden darf.

Müssen Arbeitnehmer am Firmenhandy ständig erreichbar sein?

Ein Firmenhandy soll die schnelle Erreichbarkeit sicherstellen. Doch wann genau müssen Arbeitnehmer eigentlich erreichbar sein? Wird man auch in der Freizeit vom Chef oder von Kunden angeklingelt, leidet die Work-Life-Balance.

Das Arbeitsrecht besagt klar: Die Pflicht zur Erreichbarkeit besteht während der Arbeitszeit. Dazu zählt auch Dienst in Rufbereitschaft. Nach Feierabend endet diese Pflicht allerdings. Arbeitnehmer dürfen ihr Diensthandy am Wochenende und im Urlaub also beruhigt ausschalten.

Von Mitarbeitern in Führungspositionen wird dennoch häufig ständige Erreichbarkeit erwartet. Ob das auch an freien Tagen gilt, muss allerdings im Arbeitsvertrag geregelt sein.

Eine Ausnahmeregelung gibt es für Mitarbeiter, ohne die der Betrieb stillstehen würde. Sie müssen in Notfällen zuverlässig erreichbar sein.

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Bildschirmarbeit

Arbeiten am Bildschirm – diese Richtlinien gelten

Die wenigsten Jobs kommen heute noch ohne die Arbeit am Computer aus. In vielen Berufen nimmt die Tätigkeit am Bildschirm sogar einen Großteil unserer täglichen Arbeitszeit ein. Und auch wenn diese übliche Bürotätigkeit grundsätzlich natürlich als wenig gefährlich eingestuft wird, kann sie dennoch eine körperliche Belastung insbesondere für unsere Augen darstellen. Zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gibt es daher einige Anforderungen an den Bildschirmarbeitsplatz.

Die rechtliche Grundlage: die Arbeitsstättenverordnung

Die Richtlinien für den betrieblichen Bildschirmarbeitsplatz sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vorgegeben. Darin geregelt sind die Ausstattung und Ausrichtung aller Arbeitsplätze in Arbeitsräumen, die über Bildschirmgeräte verfügen (gemäß ArbStättV §2.6). Als Bildschirmgeräte bezeichnet werden in der Verordnung dabei die kompletten Funktionseinheiten, zu denen neben den Monitoren auch alle Einrichtungen zur Ein- und Ausgabe der Daten (zum Beispiel Tastatur und Maus) sowie weitere Steuerungs- und Kommunikationseinheiten gehören.

Ziel der Arbeitsstättenverordnung ist es, die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dafür sind im Anhang §6 mehrere konkrete Maßnahmen aufgeführt.

Bitte ergonomisch! Allgemeine Anforderungen an den Bildschirmarbeitsplatz

Damit die Arbeit möglichst leicht von der Hand geht, die Körperhaltung entspannt und die Voraussetzungen für konzentriertes und effektives Arbeiten erfüllt sind, ist bei der Einrichtung einer Arbeitsplatzes einiges zu beachten. Hier die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Ergonomie: Alle Arbeitsgeräte für die Bildschirmarbeit müssen grundlegende ergonomische Anforderungen erfüllen. Manuskripthalter und Fußstütze sind auf Wunsch der Beschäftigten zudem Pflicht, wenn nicht auf andere Art eine ergonomische Haltung eingenommen werden kann.
  • Bewegungsfreiheit: Es ist genug Raum vorhanden, damit man die eigene Arbeitshaltung regelmäßig wechseln und anpassen kann. Platz muss zudem für das Auflegen der Handballen vor der Tastatur sein.
  • Anordnung: Der Arbeitsplatz ist so einzurichten, dass es weder Reflexionen noch Blendungen auf den Oberflächen der Arbeitsgeräte und des Schreibtisches gibt. Es ist zudem möglich, die einzelnen Arbeitsgeräte variabel auf der Arbeitsfläche anzuordnen.
  • Beleuchtung: Die Beleuchtung ist der Arbeit am Bildschirm so anzupassen, dass Blendungen, Spiegelungen und Reflexionen vermieden werden. Es ist darauf zu achten, dass das Licht auf das Sehvermögen der Beschäftigten abgestimmt ist.
  • Erholung: Die Beschäftigten müssen die Gelegenheit haben, die Bildschirmarbeit regelmäßig durch Pausen oder andere Tätigkeiten zu unterbrechen.

Der Bildschirm: Darauf ist beim Kauf und Aufstellen zu achten

Speziell für den Computerbildschirm gibt es weitere Richtlinien, die Arbeitgeber beachten müssen. Hier die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

  • Klares Bild: Die Darstellung auf dem Bildschirm muss für den Betrachter flimmerfrei, scharf und ohne Verzerrungen sein.
  • Größe: Die Größe des Monitors sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Arbeitsplatz und zur jeweiligen Arbeitsaufgabe stehen.
  • Flexibilität: Jeder Bildschirm müssen frei stehen, höhenverstellbar sowie dreh- und neigbar sein.
  • Einstellungen: Um unterschiedlichen Sehstärken gerecht zu werden, lassen sich individuelle Einstellungen am Gerät vornehmen. Variabel anpassbar müssen vor allem die Zeichengröße, der Zeilenabstand sowie die Helligkeit und der Kontrast sein.
  • Strahlung: Elektromagnetische Strahlungen, die vom Bildschirm ausgehen, bleiben so gering wie möglich.

Die Tastatur: Diese Vorschriften gelten

Auch bei der Tastatur gibt es Vorgaben, die in der Arbeitsstättenverordnung festgehalten sind:

  • Die Tastatur ist eine vom Bildschirm getrennte Einheit. Tragbare Geräte, die keine Trennung zwischen Tastatur und Bildschirm aufweisen, dürfen nur kurzzeitig verwendet werden.
  • Die Oberfläche sollte nicht reflektieren.
  • Tastaturen müssen individuell neigbar sein.
  • Die Form und der Anschlag der Tasten sind ergonomisch gestaltet.
  • Die Beschriftung der einzelnen Tasten muss gut lesbar sein.
  • Eine alternative Eingabe, zum Beispiel eine Spracheingabe, ist nur dann zulässig, wenn diese die Arbeit erleichtert und nicht noch eine zusätzliche Belastung darstellt.

Die Maus: Auch hier gibt es Vorgaben

Auch wenn die PC-Maus nicht explizit in der Arbeitsstättenverordnung aufgeführt ist, so gelten im Hinblick auf die Ergonomie auch bei diesem kleinen Arbeitsgerät einige Richtlinien. Darauf ist bei der Auswahl zu achten:

  • Die Schaltelemente sind leicht und unkompliziert zu bedienen.
  • Die Maus ist sowohl für Rechts- als auch Linkshänder geeignet oder es sind beide Ausführungen vorhanden.
  • Das Arbeitsgerät passt zur jeweiligen Handgröße.
  • Die Maus stützt das Handgelenk des Nutzers, das Abknicken des Handgelenks wird möglichst vermieden.

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Fehler E-Mail

E-Mails schreiben– die häufigsten Flüchtigkeitsfehler und wie man sie vermeidet

Im Büroalltag sind E-Mails das Kommunikationsmedium Nummer eins. Mit mal mehr, mal weniger wichtigen Botschaften landet tagtäglich eine Flut digitaler Nachrichten in unserem Postfach. Schnell kann es beim Abarbeiten der Nachrichten dann passieren, dass sich Fehler einschleichen – und die können manchmal richtig unangenehm sein. Wir zeigen die acht häufigsten Patzer in E-Mails und wie sie sich vermeiden lassen.

Den Entwurf abschicken

Dieser Fehler passiert vorzugsweise dann, wenn man eine vorgeschriebene E-Mail zunächst in den Entwürfen zwischenspeichern will, um sie erst zu einem späteren Zeitpunkt abzuschicken. Ungünstig, wenn man dabei jedoch nicht auf „Speichern“, sondern auf „Senden“ klickt. Um diesen häufigen Flüchtigkeitsfehler künftig zu verhindern, gewöhnen Sie sich am besten an, den E-Mail-Empfänger immer erst zuletzt direkt vor dem Versenden einzufügen.

Den falschen Empfänger anschreiben

Peinlich! Wahrscheinlich ist es den meisten von uns schon einmal passiert, dass wir eine E-Mail an den falschen Empfänger verschickt haben. Vor allem dann, wenn diese sensible Inhalte enthält oder es womöglich sogar um die betreffende Person selbst geht, dann kommt dieser Patzer gar nicht gut an. Da hilft nur besondere Aufmerksamkeit: Die wenigen Sekunden sollten bei jeder E-Mail für den Check drin sein, ob der Empfänger auch tatsächlich der richtige ist. Vorsicht ist vor allem bei den automatischen Adress-Vorschlägen des E-Mail-Programms geboten. Denn auch wenn die Adresse ähnlich klingt, susanne.sadler@gmx.de ist definitiv nicht s.salzmann@g-tech.de.

Den eigenen Namen falsch schreiben

Natürlich kennen wir alle unseren Namen und wissen, wie er geschrieben wird. Daher wirkt es besonders unprofessionell, wenn wir ihn in der E-Mail falsch schreiben und aus Max Mustermann beispielsweise ein May Musteramm wird. Bei dem Empfänger kommt jetzt definitiv an, dass die E-Mail auf die Schnelle und ohne Mühe verfasst wurde. Für diesen Fehler gibt es jedoch eine schnelle Problemlösung: Richten Sie sich einfach eine Signatur ein und fügen diese bei allen Mails automatisch hinzu.

Den Empfänger mit falschem Namen ansprechen

Dieser Fehler gehört zu den schlimmsten, schließlich möchte niemand falsch angesprochen werden. Das wirkt nicht nur schluderig, sondern sogar respektlos. Ein Blick auf die E-Mail-Adresse des Empfängers gibt im Zweifel Auskunft über die richtige Schreibweise. Vielleicht findet sich der Name auch im bereits bestehenden Mailverlauf wieder. Ansonsten ist ein wenig Recherchearbeit notwendig, damit „Herr Günther“ künftig nicht mehr zu „Herr Günter“ wird. Tipp: Lässt der Vorname keine eindeutigen Rückschlüsse auf das Geschlecht zu, kann man sich mit der Formulierung „Hallo Eike Jansen“ behelfen.

Den Anhang vergessen

Dieser Fauxpas gehört zu den Klassikern – E-Mails trotz des angekündigten Anhangs ohne eben diesen zu verschicken. Obwohl dieser Fehler gerade noch verzeihlich ist, bedeutet er für den Empfänger dennoch zusätzliche Arbeit, da er zunächst nachfragen muss, wo die erforderliche Datei denn bleibt. Ohne etwas Aufmerksamkeit geht es auch hier nicht. Bestenfalls hängen Sie das Foto, die Tabelle oder die Grafik in einem ersten Schritt an.

Zu viele Rechtsschreib- und Grammatikfehler

Wenn sich in der täglichen Korrespondenz mal der eine oder andere Rechtschreibfehler einschleicht, dann ist das in der Regel verzeihlich. Zu viel des Guten darf es aber selbst in der Kommunikation mit den Kollegen nicht sein. Ein absolutes No-Go ist es, komplett auf die Zeichensetzung und die Großschreibung zu verzichten. Vor dem Versenden ist es auf jeden Fall empfehlenswert, eine E-Mail immer noch einmal durchzulesen. Auch die automatische Rechtschreibprüfung kann jetzt wertvolle Dienste leisten. Aber Achtung: Nicht alle Vorschläge sind auch wirklich sinnvoll. Im Zweifel sollte der Duden zurate gezogen werden.

Einen unpassenden Betreff wählen

Der Betreff bringt bestenfalls mit wenigen Worten auf den Punkt, worum es in der E-Mail geht. In einer E-Mail mit dem Betreff „Urlaub“ sollte daher auch genau dieser thematisiert werden und nicht die aktuelle Projektplanung. Auch bei einem bestehenden Mailverlauf ist der Betreff bestenfalls immer anzupassen. Vermieden werden sollten dagegen E-Mails ohne Betreff. Diese wirken nicht nur unprofessionell, sondern werden auch gerne als Spam aussortiert.

Eine E-Mail nicht abschicken

Auch dieser Fehler kann aus Unaufmerksamkeit passieren. Sie antworten auf eine E-Mail, vergessen jedoch diese abzuschicken, sodass sie mehrere Tage in den Entwürfen liegenbleibt. Im schlimmsten Fall fällt das Versäumnis erst auf, wenn der Empfänger nach einer Antwort fragt. Wer vor dem Schließen des E-Mail-Programms immer nochmal einen Blick in die Entwürfe wirft, der kann diesen Fehler ohne großen Aufwand vermeiden.

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Cookies

Cookies akzeptieren oder ablehnen? Was es mit den virtuellen Keksen auf sich hat

Bei der Arbeit im World Wide Web kommen wir nicht an ihnen vorbei. Auf nahezu jeder Webseite begegnen wir ihnen und werden dazu aufgefordert, die Cookies zu akzeptieren oder sie anderenfalls abzulehnen. Doch was sind Cookies eigentlich? Und was passiert, wenn wir die virtuellen „Kekse“ zulassen? Dieser Ratgeber hat Antworten.

Was sind Cookies?

Klar ist, dass die Cookies im Internet wenig mit leckeren Keksen zu tun haben. Bei den virtuellen Cookies handelt es sich vielmehr um kleine Datendateien, die eine Website auf dem Endgerät des Nutzers zwischenspeichert. Dazu gehören unter anderem Login-Daten, das Surfverhalten und Aktionen in Web-Applikationen.

Cookies sind ein üblicher und wichtiger Bestandteil des Internets. Sie sorgen dafür, dass einige Funktionen überhaupt erst möglich sind und machen die Nutzung des Internets bedienerfreundlich. Trotzdem ist Vorsicht geboten: Denn einige Cookies können auch die Privatsphäre gefährden und werden ausschließlich für Werbezwecke verwendet. Grundsätzlich handelt es bei den kleinen Dateien dabei aber nicht um Schad-Software oder gar Viren.

Das Rechtliche – deshalb sind Cookies überall gefragt

Vor allem dann, wenn die Recherche schnell gehen soll, kann die Frage, ob man die Cookies akzeptieren oder doch lieber ablehnen möchte, ganz schön nervig sein. Dass das Cookie-Fenster ständig aufploppt, hat aber einen guten Grund und der heißt Datenschutz. Denn dank der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Ausspähen von Daten mithilfe von Cookies ohne Erlaubnis der Nutzer nicht mehr erlaubt. Bedeutet: Jeder Betreiber einer Website muss zunächst eine eindeutige Zustimmung der Nutzer erhalten und diese fragen, ob die Daten erfasst werden dürfen.

First- oder Third-Party-Cookies – es gibt Unterschiede

Cookies sind nicht gleich Cookies – auch wenn sie alle „Krümel“ in Form von kleinen Datenmengen hinterlassen. Man unterscheidet zunächst zwischen den eigenen, sogenannten First-Party-Cookies und den Drittanbieter-Cookies als Third-Party-Cookies. Erstere speichern beispielsweise Anmeldedaten und den Warenkorb. Die Betreiber der Internetseiten können mithilfe dieser Cookies das Verhalten der User analysieren und ihr Angebot entsprechend abstimmen.

Third-Party-Cookies sind Daten, die nicht vom Betreiber der Webseite, sondern von Dritten gespeichert werden. Diese legen Nutzungsprofile an, um personalisierte Werbung auch auf anderen Webseiten zu platzieren: Wer beispielsweise nach Turnschuhen gesucht hat, der erhält dank dieser Cookies auf den unterschiedlichsten Seiten Werbung, die auf die eigene Suche ganz individuell abgestimmt ist.

Unbedingt erforderlich, funktional oder performance? Diese Cookies gibt es

Bei der Zustimmung haben wir mittlerweile die Wahl, welche Cookies wir zulassen wollen. Man unterscheidet hierbei:

  • Unbedingt erforderliche Cookies: Wie die Bezeichnung bereits aussagt, sind diese Cookies für das Funktionieren einer Webseite auf jeden Fall notwendig.
  • Funktionale Cookies: Diese Cookies speichern grundlegende Daten, wie Nutzername und Sprachauswahl. Sämtliche Informationen bleiben anonym.
  • Analyse- und Performance Cookies: Die Cookies erlauben den Administratoren eine Analyse des Nutzungsverhaltens auf einer Website. Aufgezeichnet werden zum Beispiel die verwendeten Suchbegriffe sowie auch die Klicks und Bewegungen mit der Maus. Ziel ist es, das eigene Angebot zielgerichteter entsprechend der Nutzung auszurichten.
  • Werbe- und Marketing Cookies: Diese Cookies erfassen das Surfverhalten, um speziell für den Nutzer abgestimmte Werbung zu platzieren.

Was soll ich anklicken? Die richtige Entscheidung

Damit es möglichst schnell geht, klicken wir gerne einfach einen Button an und akzeptieren die Cookies oder lehnen sie per se ab. Dabei lohnt es sich, ein paar Sekunden zu investieren und über den Button „Einstellungen“ die jeweiligen Hinweise zu den Cookies zu lesen und dann eine individuelle Auswahl zu treffen: Wer beispielsweise möchte, dass die jeweilige Seite die Anmeldedaten speichert, der sollte die funktionalen Cookies zulassen. Und wer auf personalisierte Werbung lieber verzichtet, akzeptiert die Marketing-Cookies dagegen nicht. Eine Rolle bei der Auswahl spielen neben dem eigenen Sicherheitsempfinden auch die Seriosität der Webseite und das Vertrauen in den Anbieter.

Weitere Tipps – der optimale Umgang mit Cookies

Neben der richtigen Handhabung mit diesen Cookie-Bannern gibt es weitere praktische Tipps im Umgang mit den „virtuellen Keksen“:

  • Cookies regelmäßig löschen: Da die kleinen von Ihnen akzeptierten Textdateien auf dem Rechner bleiben, ist es empfehlenswert, diese regelmäßig über die Datenschutz-Einstellungen des Browsers zu löschen.
  • Einstellungen ändern: Über die Einstellungen lässt sich der Umgang mit Cookies grundsätzlich festlegen. So können beispielsweise Cookies von Drittanbietern deaktiviert werden. Es ist zudem möglich, eine automatische Löschung der Cookies nach jeder Sitzung einzustellen. Darüber hinaus besteht die Option, anonym im Netz zu surfen. Dafür ist der sogenannte Inkognito-Modus zu aktivieren.
  • Anti-Tracking-Programme: Um unter anderem den Einsatz von Tracking-Programmen zu blockieren, kann sich die Installation eines entsprechenden Programms lohnen. Hierbei besteht jedoch das Risiko, dass es zu funktionalen Einschränkungen bei einigen Webseiten kommt. Virenschutz, Firewall und verschlüsselte WLAN-Verbindungen sind zwar sinnvoll, Cookies blockieren sie jedoch nicht.

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