Private Krankenversicherung

Sonderbehandlung beim Arzt: Lohnt sich der Wechsel in die private Krankenversicherung?

Künftig keine langen Wartezeiten mehr, eine bevorzugte medizinische Behandlung und höhere Erstattungen für den Zahnersatz? Wer privat versichert ist, profitiert von einigen Vorzügen. Doch nicht für jeden gesetzlich Versicherten steht die private Krankenversicherung offen und auch nicht immer ist sie die beste Wahl. Dieser Ratgeber zeigt die wesentlichen Vor- und Nachteile eines privaten Krankenversicherungsschutzes auf.

Strenge Voraussetzungen: Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen?

Bevor Arbeitnehmer ernsthaft Überlegungen anstellen, nicht länger Mitglied in einer sozialstaatlichen Einrichtung, sondern Kunde bei einem privaten Unternehmen zu sein, lohnt sich zunächst ein genauer Blick auf die Aufnahmekriterien der privaten Krankenversicherung.

Vor allem für Angestellte sind diese streng. Denn nur wer eine bestimmte Einkommensgrenze überschreitet – diese beträgt 66.000 Euro brutto (Stand: 2023) – kommt überhaupt erst in die engere Auswahl. Da es sich um ein privates Unternehmen handelt, hat dieses auch das Recht, Kunden abzulehnen (Ausnahme Basistarif). Möglich ist das zum Beispiel bei Vorerkrankungen, die durch Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag angegeben werden müssen. Anders sieht es bei Selbstständigen und Beamten aus. Diese haben die Möglichkeit, sich unabhängig von ihrem Einkommen privat zu versichern.

Zu einem möglichen Wechsel gehört unbedingt eine vorausschauende Planung: Denn wer einmal privat versichert ist, für den gestaltet sich der Weg zurück in die Gesetzliche als schwierig, teilweise sogar unmöglich. Schlecht sieht es vor allem für Personen aus, die älter als 55 Jahre alt sind und/oder mehr als 66.000 Euro verdienen.

Die Aufnahmekriterien im Überblick:

gesetzliche Krankenkasse: private Krankenversicherung:
Versicherungsschutz ist grundsätzlich für alle Bürger offen,
wer nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig versichern
Versicherungspflichtgrenze von 66.000 Euro für Angestellte,
frei für Selbstständige und Beamte,
mögliche Ablehnung bei Vorerkrankungen
Wechsel der Krankenkasse jederzeit möglich Wechsel der Krankenversicherung nur bedingt möglich,
teilweise höhere Risikozuschläge,

Weg zurück in die Gesetzliche schwierig

Beiträge sparen? Welche Versicherung ist günstiger?

Während private Krankenversicherer ihre Beiträge individuell kalkulieren, gibt es bei den Krankenkassen klare gesetzliche Vorgaben. So gilt der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen für alle Versicherten. Hinzu kommt ein individuell von den Krankenkassen festgelegter Zusatzbeitrag, der 2023 im Durchschnitt 1,6 Prozent beträgt. Arbeitnehmende und Rentner teilen sich den Beitrag jeweils mit dem Arbeitgeber beziehungsweise dem Rentenversicherungsträger.

Ob dagegen der Beitrag bei der privaten Krankenversicherung günstiger oder teurer ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab –nicht jedoch vom eigenen Einkommen. Relevant ist dagegen der Leistungsumfang. Bedeutet: Je mehr Leistungen versichert sind, desto höher fallen auch die Beiträge aus.

Grundsätzlich können junge, gesunde und berufstätige Menschen jedoch mit vergleichsweise niedrigen Beiträgen rechnen. Wer bei Versicherungsschluss schon etwas älter ist und bereits eine medizinische „Vorgeschichte“ hat, für den rechnet sich ein Wechsel häufig jedoch nicht mehr. Zu beachten ist zudem, dass sich die Beiträge im Alter bis auf das Dreifache erhöhen können.

Wer Kinder hat, sollte zudem genau hinschauen: In der privaten Krankenversicherung fällt für jedes Kind sowie für den Ehepartner ohne eigenes Einkommen ein eigener Beitrag an – bei den Krankenkassen sind Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert.

Die Beiträge im Vergleich:

gesetzliche Krankenkasse: private Krankenversicherung:
einheitlicher Beitragssatz abhängig vom Einkommen
14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag von circa 1,6 Prozent
jeweils die Hälfte vom Arbeitnehmer zu zahlen
individueller Beitrag abhängig von Alter, Vorerkrankungen und Leistungen
beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartner jede versicherte Person zahlt eigenen Beitrag
Beitragserhöhungen nur bei gesetzlichen Anpassungen Erhöhung des Beitrags mit zunehmendem Alter

Der wichtige Wechselgrund: Sind die Leistungen für Privatversicherte höher?

Wie auch der Beitrag ist der Leistungsumfang bei allen Krankenkassen gesetzlich geregelt und einheitlich. Lediglich bei den Zusatzleistungen gibt es kleinere Unterschiede. Im Vergleich dazu können Privatversicherte selbst entscheiden, welche medizinischen Leistungen ihr Tarif haben soll. Je nach Umfang können das auch besondere Leistungen, wie eine Chefarztbehandlung, hohe Erstattungen für Zahnersatz oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus sein.

Anders als bei den klar budgetierten Leistungen der Krankenkassen gibt es hier auch (fast) keine Ausgabengrenzen bei den Behandlungen – das mag auch ein Grund sein, warum Privatpatienten bei den Ärzten gerne gesehen sind und teilweise sogar bevorzugt behandelt werden. Ein weiterer Pluspunkt der Privaten: Einmal zugesicherte Leistungen bleiben während der gesamten Versicherungsdauer bestehen und können (im Gegensatz zum Krankenkassenschutz) nicht geändert werden.

Bei einigen Leistungen punkten aber auch die Krankenkassen. Das ist zum Beispiel bei der häuslichen Krankenpflege sowie bei Psychotherapien der Fall. Wer sich weitere Leistungen wünscht, kann darüber hinaus eine private Zusatzversicherung in verschiedenen Bereichen, zum Beispiel Zahn, Hilfsmittel oder Krankenhaus, abschließen.

In die Waagschale sollte zudem das für die Versicherten einfache Abrechnungssystem geworfen werden. Behandlungen und Medikamente werden bargeldlos und unkompliziert über die Versichertenkarte abgerechnet. Dagegen müssen Privatversicherte erst einmal in Vorleistung treten: Sie zahlen direkt an den Arzt und reichen die Rechnung dann zur Erstattung beim Versicherer ein. Bei diesem Vorgehen kann es durchaus vorkommen, dass sich die Zahlungen auch mal verzögern, Erstattungen gekürzt oder im Zweifel Rechnungen gar nicht gezahlt werden (da die in Anspruch genommenen Leistungen vielleicht gar nicht versichert sind).

Die Leistungen im Vergleich:

gesetzliche Krankenkasse: private Krankenversicherung:
einheitlicher Leistungskatalog individuelle Leistungen je nach Art und Umfang des Tarifs
klar budgetierte Leistungen, Pauschalbetrag für Ärzte individuelle Abrechnung nach Behandlung und Patient
Leistungen können sich ändern Leistungsumfang bleibt bestehen
einfache Abrechnung über Versicherungskarte Rechnungsstellung durch Arzt, Versicherte treten in Vorleistung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Wechsel in die private Krankenversicherung immer gut überlegt sein will und sich auch nur unter bestimmten Voraussetzungen lohnt. Aus finanziellen Gründen sind Personen mit Kindern, Vorerkrankungen und in einem höheren Alter gut beraten, ihren gesetzlichen Versicherungsschutz lieber zu behalten.

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Notfallgroschen

Notgroschen: So hoch sollte der eigene Geldpuffer sein

Die Anzahlung für den nächsten Sommerurlaub ist gerade erst überwiesen und das teure Business-Outfit hängt noch kauffrisch im Kleiderschrank, da quittiert die Waschmaschine ihren Dienst und eine unerwartete Steuernachzahlung flattert auch ins Haus. Wie gut, wenn es jetzt einen Notgroschen gibt …

Für den Fall der Fälle: Was ist überhaupt ein Notgroschen?

Die Bezeichnung mag zwar etwas antiquiert daherkommen – denn Groschen gibt es in Deutschland als Zahlungsmittel schon längst nicht mehr – dennoch spricht man auch heute noch von einem Notgroschen, wenn man Geld zur Seite legt, um darauf im Bedarfsfall zurückgreifen zu können. Dieser Geldpuffer, auch eiserne Reserve genannt, soll sicherstellen, in Notfällen direkt liquide zu sein, ohne das Konto überziehen, sich Geld leihen oder einen Kredit aufnehmen zu müssen. Da es sich bei dem Notfallgroschen um zusätzliches Geld handelt, können die laufenden Lebenshaltungskosten weiter gedeckt werden, sodass finanzielle Engpässe und Schulden gar nicht erst entstehen.

Mögliche Situationen, in denen dieses zusätzliche Geld benötigt wird, können zum Beispiel sein:

  • der Verlust des Arbeitsplatzes
  • die Inflation und steigende Preise
  • berufliche und finanzielle Fehlentscheidungen
  • gesundheitliche Probleme und Krankheiten
  • der Ausfall von wichtigen Haushaltsgeräten, wie Waschmaschine oder Kühlschrank
  • Schäden an der Wohnung, am Haus oder am Pkw
  • Familienzuwachs oder Pflegebedürftigkeit von Angehörigen
  • Trennung vom Partner

Nicht verwendet werden sollte die Geldreserve dagegen für die Finanzierung einer Urlaubsreise, für größere Anschaffungen, wie beispielsweise Möbel, für Reparaturen, die planbar sind, sowie für alle weiteren Dinge, die nicht unter die Rubrik Notfall fallen.

Genug in petto: Wie hoch sollte der Geldpuffer sein?

Der „Groschen“ im Namen mag etwas irreführend sein. Denn schließlich geht es nicht darum, ein paar Cents mehr im Portemonnaie zu haben. Selbst bei einem begrenzten Budget sollte der Notgroschen eine höhere, mindestens vierstellige Summe sein. Als allgemeiner Richtwert werden zwei bis drei Monatsgehälter empfohlen. Die optimale Höhe lässt sich jedoch nicht pauschalisieren, schließlich gibt es mehrere beeinflussende Faktoren, wie

  • die Höhe der monatlichen Ausgaben
  • die Anzahl der Familienmitglieder
  • die eigene Bereitschaft, Abstriche beim bisherigen Lebensstandard zu machen
  • der finanzielle familiäre Background
  • die Art der Beschäftigung (Arbeitnehmer, Selbstständig, Beamter)
  • das individuelle Risiko, einen Notgroschen zu benötigen

Während alleinstehende Beamte sich weniger Gedanken um eine Reserve machen müssen, ist bei Familien mit mehreren Kindern, bei Alleinerziehenden sowie auch bei Selbstständigen eine realistische Kalkulation unbedingt empfehlenswert. Hier sind sechs Monatsgehälter in petto für den Fall der Fälle durchaus sinnvoll.

Richtig angespart: Wie baue ich die Geldreserve auf?

Von jetzt auf gleich mal eben mehrere tausend Euro aus dem Ärmel zu schütteln, ist für die wenigsten Menschen machbar. Um eine „anständige“ Rücklage aufbauen zu können, benötigt es in der Regel etwas Zeit. Ziel sollte dabei sein, den Notgroschen in vorab festgelegter Höhe nach ein bis zwei Jahren, spätestens aber nach drei Jahren angespart zu haben. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

fixen Betrag sparen: Monat für Monat wird eine vorab festgelegte und entbehrliche Summe zur Seite gelegt. Je nach Höhe des Einkommens und der Ausgaben können das zwischen 100 und 500 Euro sein.
variable Summen sparen: Alternativ kann man auch einfach am Ende des Monats das noch vorhandene Geld dem Notgroschen zugutekommen lassen. Vielleicht entnehmen Sie auch einfach regelmäßig aus dem Portemonnaie das schwere Münzgeld und stecken es ins Sparschwein?
Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien sowie Steuernachzahlungen sind ein deutliches Plus auf der Haben-Seite und ein klarer Fall für den Notgroschen.
Geldgeschenke: Auch wenn Geldgeschenke eigentlich dazu dienen, sich etwas außer der Reihe zu gönnen, darf der ein oder andere Euro auch gerne der eisernen Reserve zugeführt werden.

Tipp: Partner können natürlich gemeinschaftlich einen Geldpuffer aufbauen. Für alle Eventualitäten des Lebens (zum Beispiel eine Trennung und Scheidung) ist es aber durchaus sinnvoll, sich immer selbst etwas Geld auf die hohe Kante zu legen.

Unters Kopfkissen? Wohin mit Notgroschen?

Definitiv keine gute Idee ist es, die Geldreserve als Bargeld zu Hause zu bunkern. Bei einem Einbruch, einem Brand oder einem anderen Schadensszenario wäre das Geld nämlich für immer verloren. Ideal ist dagegen ein Konto bei der Bank.

Als vorteilhaft erweist es sich, den Notfallgroschen vom restlichen Geld deutlich zu trennen. Dementsprechend ist davon abzuraten, es einfach auf dem Girokonto mit dem regelmäßigen Zahlungsverkehr zu belassen. Einen optimalen Platz findet der Geldpuffer daher auf einem separaten Tagesgeldkonto. Das Risiko ist hier gering, das zurückgelegte Geld einfach auszugeben. Man erhält sogar (wenn auch geringe) Zinsen und ein Zugriff ist jederzeit möglich. Praktisch ist es, wenn gleich zu Beginn des Monats eine festgelegte Summe per Dauerauftrag vom Giro- auf das Sparkonto überwiesen wird.

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Beschwerdemanagement

Souverän mit Beschwerden umgehen: 7 Tipps, um Kunden zu halten

Verteidigung und Angriff sind nicht immer die besten Optionen. Vor allem bei Beschwerden und Reklamationen von Kunden gibt es deutliche effektivere Lösungen, von der alle Seiten profitieren. Dieser Ratgeber gibt wichtige Tipps, um souverän und erfolgreich mit Beschwerden umzugehen.

Darum ist ein gutes Beschwerdemanagement wichtig

Ein gutes Beschwerdemanagement gehört heute zu einem wesentlichen Bestandteil der Kundenbindung. Es dient vor allem dazu, Kunden zu halten und den guten Ruf des Unternehmens zu schützen. Schließlich spricht es sich im digitalen Zeitalter in den sozialen Medien und auf Bewertungsplattformen schnell herum, wenn es gute Gründe für Beschwerden – und andersherum auch für Weiterempfehlungen gibt. Dabei neigen unzufriedene und aufgebrachte Menschen sehr schnell dazu, ihre Missstimmung mit anderen zu teilen und publik zu machen. Dementsprechend wichtig sollte der „richtige“ Umgang mit Beschwerden sein – ganz gleich, ob es sich um ein defektes Produkt, eine verspätete Lieferung, eine Preiserhöhung oder um eine langsame Bearbeitung handelt.

Hilfreiche Tipps für die Kundenbindung

Neben kundenfreundlichen Serviceleistungen, wie beispielsweise eine gut erreichbare Hotline ohne lange Wartezeiten oder entsprechende Online-Formulare, spielen vor allem die Menschen und das persönliche Gespräch mit den Kunden eine wichtige Rolle im Umgang mit Beschwerden. Hier die wichtigsten Verhaltenstipps, um einen kühlen Kopf zu bewahren und aufgebrachte Kunden zu besänftigen.

Freundlich bleiben
Das oberste Gebot bei jeder Kundenbeschwerde lautet, immer nett und freundlich zu bleiben. Selbst wenn verärgerte Menschen sich lautstark Luft machen und ihren Unmut äußern, sind Sie ruhig und besonnen. Wichtig ist es dabei, den Vorwurf nicht persönlich zu nehmen und stets auf der Sachebene zu bleiben.

Zuhören
Natürlich sollte die Person die Gelegenheit bekommen, ihre Situation zu schildern und die Problematik darzustellen. Daher heißt es zunächst einmal zuzuhören. Kurze Äußerungen, wie „Ja“ oder „Das verstehe ich“, signalisieren, dass sie aktiv dabei sind. Bestenfalls machen Sie sich zudem Notizen. Unnötige Nachfragen lassen sich so vermeiden.

Nachfragen
Um den Sachverhalt und vor allem die Ursache und die Auswirkungen zu verstehen, benötigen Sie alle Informationen. Das kann bedeuten, an der einen oder anderen Stelle auch mal nachzufragen. Denn nur dann, wenn das Problem erkannt und verstanden wird, kann es auch eine Lösung geben.

Verständnis
Jeder Mensch mag es, wenn man Verständnis für seine Situation hat und ihn ernst nimmt. Mit empathischen Sätzen, wie „Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie sich aufregen“, oder „Das ist wirklich unglücklich gelaufen. Für mich ist es nachvollziehbar, dass Sie aufgebracht sind“, nehmen Sie Kunden direkt den Wind aus den Segeln. Menschen, die sich zuvor noch lautstark geäußert haben, werden wahrscheinlich spätestens jetzt ihren Ton mäßigen.

Entschuldigung/Bedauern
Eine Entschuldigung ist nicht immer angebracht, aber auf jeden Fall bei einem berechtigten Vorwurf sinnvoll, wenn vonseiten des Unternehmens etwas schiefgelaufen ist. Auch wenn Sie nicht persönlich die Schuld trifft, können Sie stellvertretend eine entsprechende Formulierung („Ich entschuldige mich dafür.“) finden. Ein absolutes No-Go wäre es jedoch, einen Kollegen oder eine Abteilung vor dem Kunden an den Pranger zu stellen. Liegt die Verantwortung nicht beim Unternehmen, können Sie aber zumindest Ihr Bedauern ausdrücken, ohne dabei einen Fehler einzugestehen.

keine Verteidigung
Auch wenn es meist unsere erste Reaktion ist, der größte Fehler wäre es nun, in eine Verteidigungshaltung zu gehen und sich zu rechtfertigen. Selbst wenn man selbst im Recht ist, hat es letztlich keinen Mehrwert, die verärgerte Person nochmal explizit darauf hinzuweisen. Daher: Die Meinung des Kunden muss gar nicht erst hinterfragt werden.

Lösungen finden
Die Zufriedenheit eines Kunden hängt im Wesentlichen davon an, ob eine Lösung für sein Problem gefunden wird. Bestenfalls schütteln Sie direkt einen Vorschlag aus dem Ärmel, der die Person besänftigt und sie zufriedenstellt. Und auch wenn der Kunde im Unrecht ist, zahlt sich Kulanz in vielen Fällen unter dem Strich durchaus aus.

Sollte es nicht sofort eine Lösung geben, dann kommunizieren Sie jedoch deutlich, dass Sie sich kümmern oder das Anliegen weitergeben. Seien Sie dabei verbindlich und erklären falls nötig, warum die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

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Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz: So viel dürfen Beschäftigte arbeiten

Dass die reguläre Arbeitszeit in Deutschland pro Tag acht Stunden bei einem Vollzeitjob beträgt und nur bestimmte Berufsgruppen am Sonntag arbeiten dürfen, sind für die wenigsten Menschen überraschende News. Wenn es um das Thema Arbeitszeiten geht, sind im Arbeitszeitgesetz aber noch viel mehr Regelungen zu finden – für Arbeitnehmer lohnt sich ein genauerer Blick.

Die Arbeitszeiten am Tag, in der Woche und im Jahr

Zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer legt das Arbeitszeitgesetz, kurz ArbZG, klar definiert die maximalen Arbeitszeiten vor:

  • Pro Werktag sind bei einer Vollzeitstelle acht Stunden zulässig. Die Pausen sind dabei nicht eingerechnet.
  • Eine Erhöhung der Arbeitszeit auf zehn Stunden täglich ist in Ausnahmefällen erlaubt, allerdings muss ein Ausgleich in den folgenden Tagen stattfinden. Der Durchschnitt der täglichen Arbeitszeit darf in einem Zeitraum von einem halben Jahr dabei die acht Stunden aber nicht überschreiten.
  • Pro Woche erlaubt das Gesetz maximal 48 Stunden Arbeitszeit (der Samstag gilt als Werktag).
  • Im Jahr dürfen Beschäftigte höchstens 48 Wochen arbeiten, da sie einen Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub haben.
  • Auch bei mehreren Jobs darf die Grenze von 48 Stunden pro Woche in der Summe nicht überschritten werden.
  • Minderjährige dürften gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz nicht länger als 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
  • Nach sechs Stunden Arbeit ist eine Pause von 30 Minuten erforderlich. Bei mehr als neun Stunden fallen 45 Minuten Auszeit an. Selbst dann, wenn ein Arbeitnehmer die Pause nicht in Anspruch nimmt, wird sie ihm automatisch abgezogen.
  • Eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen Arbeitsende und -beginn ist einzuhalten. Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst gelten nicht als Ruhezeit.

Sonntag – der heilige Ruhetag?

Tatsächlich ist es nach wie vor so, dass Arbeitnehmende weder an Sonntagen noch an Feiertagen arbeiten müssen. Hier gibt es aber Ausnahmen: Diese gelten zum Beispiel für das Personal von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Tankstellen, Restaurants, Theatern und Museen. Angestellte, die am Sonntag arbeiten, dürfen die maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden ebenfalls nicht überschreiten und haben dementsprechend einen anderen Tag in der Woche frei. Und: Ihnen stehen zudem mindestens 15 freie Sonntage pro Jahr zu.

Das Arbeitsschutzgesetz – einheitliche Regelung für alle?

Ausnahmen bestätigen auch in diesem Fall die Regel. Auch wenn das Gesetz für die meisten Arbeitnehmer gilt, sind einige Berufsgruppen davon jedoch ausgenommen. Das sind:

  • leitende Angestellte im öffentlichen Dienst
  • leitende Angestellte in Unternehmen sowie Chefärzte
  • Arbeitnehmende, die andere Personen pflegen, erziehen oder betreuen und mit ihnen zusammen wohnen
  • Angestellte in Kirchen und Religionsgemeinschaften

Arbeitsweg, Dienstreise & Bereitschaft – was gehört zur Arbeitszeit?

Um die Arbeitszeit messen zu können, muss natürlich eindeutig klar sein, was überhaupt zur Arbeitszeit gehört und was nicht. Auch hier gibt das Arbeitszeitgesetz klare Regelungen vor:

  • Arbeitsweg: Der Weg zur Arbeit gilt nicht als Arbeitszeit. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der direkte Weg von beziehungsweise zu einem Kunden führt.
  • Dienstreisen: Meist gilt der Fahrtweg während einer dienstlichen Reise als Arbeitszeit, vor allem dann, wenn man mit dem eigenen Pkw anreist. Eine Zugfahrt hingegen ist nur dann Reisezeit, wenn man währenddessen auch arbeitet. Bei Auslandsreisen werden Hin- und Rückreise komplett als Arbeitszeit angerechnet.
  • Umkleiden: Sofern eine bestimmte Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, gilt das An- und auch Ausziehen dieser definitiv als Arbeitszeit.
  • Arbeitsbereitschaft: Auch wenn am Arbeitsplatz einmal nichts zu tun ist, muss diese Zeit in vollem Umfang bezahlt werden, da der Beschäftigte schließlich jederzeit aktiv werden könnte. Ein Beispiel: Der Verkäufer in einem Geschäft, der aufgrund fehlender Kundschaft nichts zu tun hat, muss mit keinen Abzügen rechnen.
  • Bereitschaftsdienst: Wer für den Fall der Fälle am Arbeitsplatz außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit direkt verfügbar ist, kann sich diese Bereitschaft anrechnen lassen. Da sich diese Person in dieser Zeit jedoch (in einem separaten Raum) entspannen kann, wird der Bereitschaftsdienst geringer vergütet.
  • Rufbereitschaft: Beschäftigte können sich hierbei zu Hause aufhalten, müssen jedoch telefonisch erreichbar sein und im Bedarfsfall auch an den Arbeitsplatz kommen. Als Arbeitszeit lässt sich hierbei lediglich die tatsächlich geleistete Arbeit (inklusive der Fahrtzeiten) anrechnen.

Was tun, wenn die Zeiten nicht eingehalten werden?

Auch im eigenen Interesse sollten sich Arbeitnehmer an die geltenden Zeiten halten. Gefragt sind aber auch die Arbeitgeber, die darauf achten sollten, dass ihre Beschäftigten nicht zu viel und zu lange arbeiten: Wer seine Mitarbeitenden mehr als zehn Stunden täglich arbeiten lässt, begeht sogar eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldstrafe rechnen. Arbeitnehmende haben in diesem Fall sogar das Recht, ihre Arbeit zu verweigern.

Urheber des Titelbildes: cosmaa/ 123RF Standard-Bild

Vaterschaftsurlaub

Zwei Wochen frei fürs Kind – alles Wichtige rund um den Vaterschaftsurlaub

Mussten frisch gebackene Väter bislang wertvolle Urlaubstage einreichen, wenn sie in den ersten Lebenswochen Zeit mit ihrem Kind verbringen wollten, haben Sie künftig einen gesetzlichen Anspruch auf freie Tage direkt nach der Geburt. Denn ab 2024 gibt es den Vaterschaftsurlaub.

Der rechtliche Rahmen: Das ändert sich für Väter

Während Mütter einen gesetzlich verankerten Anspruch auf den Mutterschutz haben und sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ihres eigenen Kindes von ihrer Arbeit freigestellt sind, gingen die Väter bislang (fast) leer aus. Die meisten Unternehmen gewähren in der Regel lediglich einen Tag Sonderurlaub bei der Geburt. Wer mehr Tage freihaben möchte, der musste bislang dafür einen Teil seines Jahresurlaubs nehmen – und darauf hoffen, dass der Arbeitgeber diesen auch genehmigt.

Mit dem Vaterschaftsurlaub besteht für Väter beziehungsweise das andere Elternteil künftig ein Anspruch auf zwei Wochen (zehn Arbeitstage) bezahlten Urlaub unabhängig vom bestehenden Urlaub. Eine entsprechende Regelung soll im Mutterschutzgesetz festgehalten werden.

Die rechtliche Grundlage für den Vaterschaftsurlaub ist in der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie (von 2019) zu finden. Deutschland setzt die Regelung dabei vergleichsweise spät um, da diese eigentlich bereits seit Mitte 2022 für alle Mitgliedsländer verpflichtend ist.

Vaterschaftsurlaub und Elternzeit: Das sind die Unterschiede

Die Möglichkeit, mit dem Kind in den ersten Lebenswochen viel Zeit zu verbringen, haben Väter auch jetzt schon in Form der Elternzeit. Bis zu drei Jahre können beide Elternteile zusammen nehmen. Relevant ist jedoch die Höhe der Vergütung in dieser Zeit: So besteht ein Anspruch auf 12 Monate Elterngeld beziehungsweise sogar 14 Monate, wenn sowohl Mutter als auch Vater die Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Höhe dieser staatlichen Leistung beträgt jedoch maximal 67 Prozent des vorherigen Nettogehalts. Wer 24 beziehungsweise 28 Monate vom Elterngeld profitieren will, erhält monatlich die Hälfte der Bezüge.

Anders beim Vaterschaftsurlaub: Geplant ist eine ähnliche Regelung wie beim Mutterschaftsgeld: Die Krankenkasse zahlt hierbei einen Betrag von 13 Euro pro Tag und der Arbeitgeber den „Rest“ bis zum Erreichen des bisherigen Nettoverdienstes.

Wer darf den Urlaub nehmen? Die Bedingungen

Einen Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub werden künftig alle abhängig Beschäftigten in Deutschland haben, deren Partner ein Kind geboren hat. Der Familienstand spielt dabei keine Rolle. Es ist zudem nicht relevant, ob es sich um einen Voll- oder Teilzeitjob oder sogar „nur“ um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Da diese besondere Form des Urlaubs dazu gedacht ist, Zeit mit dem eigenen Kind zu verbringen und die Beziehung zum Nachwuchs zu stärken, ist es jedoch nicht zulässig, während dieser Zeit einer anderen beruflichen Beschäftigung nachzugehen.

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Lücken Lebenslauf

Lücken im Lebenslauf: So sind sie kein Problem mehr

Wie erkläre ich meine berufliche Auszeit vor drei Jahren? Und was mache ich mit der viermonatigen Arbeitslosigkeit nach einer Kündigung? Zeiten ohne berufliche Beschäftigung stellen Bewerber schnell vor eine Herausforderung. Wie man mit Lücken im Lebenslauf umgeht und sie sogar vermeidet, erklären wir in diesem Ratgeber.

Welche Lücken müssen überhaupt rein in die Bewerbung?

Wer sich bei einem Jobwechsel einen zweiwöchigen Urlaub zwischendurch gönnt, der muss diesen natürlich nicht im Lebenslauf erwähnen. Grundsätzlich ist die Rede von einer Lücke, wenn man mehr als zwei, maximal drei Monate nicht beruflich tätig war und sich in dieser Zeit auch nicht weitergebildet hat. Um Skepsis und Nachfragen zu vermeiden, kann es empfehlenswert sein, die zeitlichen Lücken im Lebenslauf aufzuführen. Tatsächlich sehen es einige Personaler aber heute nicht mehr so streng, wenn eine vierteljährige Pause auch mal unerwähnt bleibt. Es kann im Gegenteil sogar sein, dass eine strenge Auflistung sämtlicher Daten pedantisch und übertrieben perfektionistisch wirkt. Wie wichtig der lückenlose Auflistung des beruflichen Werdegangs ist, hängt dabei vom Unternehmen, der Branche, dem Job und nicht zuletzt auch von der Person ab, die die Bewerbung liest – sodass es schwierig ist, eine pauschale Empfehlung auszusprechen. Grundsätzlich gilt aber: Längere Pausen sind immer anzugeben und mehrere Auszeiten dürfen nicht alle unerwähnt bleiben.

Bedeutet eine längere Lücke das Aus?

Kam noch bis vor zehn oder 15 Jahren ein Sabbatical oder eine berufliche Neuorientierung nicht unbedingt gut in einer Bewerbung für einen Job an, haben Lücken, wie diese, heute an Dramatik verloren und sind längst kein Ausschlussgrund mehr. Die wenigsten Menschen haben einen perfekten beruflichen Lebenslauf. Pausen und Unterbrechungen stoßen (je nach Grund) daher häufig sogar auf Verständnis und können sogar positiv für die Entwicklung der Persönlichkeit gedeutet werden.

Die häufigsten Gründe für eine Lücke

Warum die eigene Vita nicht lückenlos mit Stationen der beruflichen Laufbahn gefüllt ist, kann verschiedene Gründe haben. Die häufigsten sind:

  • Arbeitslosigkeit
  • Studienwechsel
  • Elternzeit
  • Krankheit
  • die Pflege von Angehörigen
  • Sabbatical / persönliche Auszeit
  • Auslandsaufenthalt
  • Warten auf einen Studienplatz

Während die Begründung „Elternzeit“ oder „Pflege von Angehörigen“ in der Regel selbsterklärend und nachvollziehbar ist, sollte vor allem beim Thema Arbeitslosigkeit auf die passende Formulierung geachtet werden. „Aktive Arbeitssuche“, „Berufliche Neuorientierung“ und „Bewerbungsphase“ hören sich schließlich nach einer deutlich engagierteren und motivierteren Person an, als wenn diese einfach nur „arbeitslos“ ist. Noch besser kann eine Präzisierung ankommen, zum Beispiel: „Neuorientierung im Bereich Architektur“ oder „Aktive Arbeitssuche für das Berufsbild Bauingenieur“.

Erklärungen anbringen: Ist das sinnvoll und notwendig?

Grundsätzlich reicht es vollkommen aus, den Grund für die Lücke zu nennen – und selbst das ist natürlich nicht vorgeschrieben. Wer jedoch ausschließlich „Auszeit aus privaten Gründen“ schreibt, regt zu Spekulationen an, die meist nicht zugunsten des Bewerbers ausfallen.

Wer möchte, kann in wenigen Worten aber eine Erklärung abliefern. Sinnvoll ist das natürlich nur, wenn diese den Bewerber nicht in einem schlechteren Licht dastehen lässt. Bei Arbeitslosigkeit sind zwei bis drei erklärende Worte lohnenswert, wenn es nachvollziehbare Gründe dafür gibt, wie ein coronabedingter Stellenabbau oder ein privater Umzug. Für den Lebenslauf irrelevant ist es jedoch, ob Sie eine Arbeitsstelle selbst gekündigt haben oder ob Ihnen gekündigt wurde.

Weitere Beispiele: Bei einer freiwilligen Auszeit liest es sich gleich viel besser, wenn man diese mit dem Schreiben eines Buches verbracht hat (und nicht auf wilden Partynächten). Die Art einer Erkrankung kann dann angegeben werden, wenn sie nur einmalig auftritt, nicht ansteckend und vor allem komplett ausgeheilt ist.

Lücken vermeiden und überbrücken

Um vor allem die ungünstigen Lücken gar nicht erst entstehen zu lassen und eine bessere Formulierung als „Arbeitssuche“ in den Lebenslauf schreiben zu können, ist es unbedingt empfehlenswert, während dieser Zeit nicht komplett untätig zu sein. Sie können sie beispielsweise nutzen für

  • eine Umschulung oder Weiterbildung
  • soziales Engagement
  • eine berufliche Neuorientierung
  • Sprachkurse (zum Beispiel im Ausland)
  • Praktika

Natürlich dürfen Sie diese Tätigkeiten als tolle Lückenfüller dann auch gerne im Lebenslauf erwähnen.

Tricksen und schummeln? Lieber nicht

Eine beliebte „Methode“, Lücken einfach unter den Tisch fallen zu lassen, ist der Wegfall der Monatsangaben bei der Auflistung der einzelnen Stationen. Wer beispielsweise schreibt: „2014-2017: Key Account Manager, IBM und 2017-2019: Kundenmanager, Herold AG“, der unterschlägt einfach, dass er von Februar bis November 2017 arbeitslos war. Bewerber sind jedoch gut beraten, das lieber nicht zu tun. Denn Personaler kennen den Trick nur zu gut und werden direkt hellhörig, wenn sie lediglich Jahreszahlen lesen. Ausnahme: Bei der schulischen Laufbahn dürfen die Monate getrost weggelassen werden.

Ebenfalls wenig hilfreich ist es, keinen tabellarischen Lebenslauf, sondern lediglich ein ausführliches Qualifikationsprofil in der Bewerbung abzugeben. Sie können sicher sein, dass Sie spätestens im Bewerbungsgespräch die Karten auf den Tisch legen müssen – wenn Sie überhaupt eingeladen werden.

Ein absolutes No-Go ist es, die Lücken mit Lügen zu füllen, indem man beispielsweise eine Anstellung einfach um einige Monate verlängert oder eine Fortbildung dazu mogelt, die es nie gegeben hat. Spätestens bei einem Blick in das Arbeitszeugnis oder einen Qualifikationsnachweis fällt die Lüge auf und katapultiert einen Bewerber direkt ins Aus.

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Wochenende

Der Feierabend am Freitag: Tipps zum entspannten Start ins Wochenende

Nach einer anstrengenden Arbeitswoche mit zig Terminen, mehreren Teammeetings und der Abarbeitung von langen To-do-Listen wartet nun ein Wochenende zur Erholung und zum Abschalten. Doch das ist bei einem stressigen und arbeitsintensiven Job manchmal leichter gesagt als getan. Um entspannt ins Wochenende starten zu können, haben wir praktische Tipps für einen gelungenen Wochenausklang.

Keine wichtigen Termine

Sofern es möglich ist, werden wichtige Termine auf die Zeit von Montag bis Donnerstag gelegt. Am Freitag kosten diese nicht nur zu viel Zeit, sondern sie bringen in der Regel weitere Aufgaben mit sich. Bei vielen Menschen baut dies Druck auf, was dazu führt, am Wochenende nicht richtig abschalten zu können.

Nachbereitung und Vorarbeit

Am letzten Arbeitstag der Woche ziehen Sie eine kurze Bilanz und führen sich vor Augen (oder notieren sogar schriftlich), was alles geschafft wurde. Eine Kontrolle der To-do-Liste ist jetzt zudem ratsam. Vorteilhaft ist es natürlich, am Ende der Woche die wichtigsten Aufgaben bereits erledigt zu haben und diese nicht als Ballast mit in die nächste Woche zu schleppen. Das klappt natürlich nicht immer: Unerledigtes schreiben Sie direkt in die Aufgabenliste für die Folgewoche, sodass Sie dies zumindest gedanklich aus dem Kopf löschen können. Ist noch Zeit, spricht nichts dagegen, wenn am Freitag auch schon vorbereitende Aufgaben für die nächste Woche erledigt werden.

Schreibtisch aufräumen

Der Freitag ist zudem der ideale Tag, um am Arbeitsplatz für Ordnung zu sorgen. Ein aufgeräumter Schreibtisch kann auch zu Entspannung und mehr Ausgeglichenheit beitragen. In die Kategorie Ordnung gehört jetzt auch die meist unbeliebte Ablage sowie das Aufräumen des E-Mail-Postfachs. Der positive Nebeneffekt: Wer dies einmal wöchentlich erledigt, steht am Ende nicht vor einem riesigen Berg Arbeit.

Zeit für Reflexionen

Der Wochenabschluss bietet zudem eine gute Gelegenheit, die Arbeitswoche und die eigene Arbeitsleistung kurz zu reflektieren: Was lief gut und was weniger? Gab es Konflikte? Konnte ich überzeugen? Möglicher Ballast sollte jetzt am besten noch aus dem Weg geräumt beziehungsweise aus der Welt geschafft werden. Unter Umständen ist auch noch Zeit für ein kurzes, klärendes Gespräch mit einem Kollegen oder der Führungskraft.

Einen Übergang einbauen

Vom Büro direkt auf die Couch oder gar auf die große Party? Nicht jedem gelingt das Abschalten auf Knopfdruck. Damit sich der Übergang etwas fließender gestaltet, könnten Sie beispielsweise den Arbeitsweg zum Runterkommen nutzen. Vielleicht bietet sich sogar die Gelegenheit, zu Fuß nach Hause zu gehen oder das Fahrrad zu nutzen? Oder man nimmt sich die Zeit für einen Spaziergang an der frischen Luft, um den Kopf freizubekommen.

Die Mitarbeitenden richtig verabschieden

Wer als Führungskraft für einen oder mehrere Mitarbeitende verantwortlich ist, kann jetzt zudem dazu beitragen, dass auch diese einen guten Start ins Wochenende haben. Eine wertschätzende Verabschiedung, wie „Sie haben gute Arbeit geleistet“ oder „Vielen Dank für Ihren Einsatz“ können jetzt genau richtig sein. Wenn sich die Gelegenheit bietet, lässt sich die Arbeitswoche auch nochmal gemeinsam Revue passieren, zum Beispiel in einem kurzen Teammeeting.

Früher Feierabend machen

Während ein Großteil der Vollzeitbeschäftigten in der Woche von Montag bis Donnerstag zwischen 16 und 18 Uhr den Griffel fallen lässt, machen viele Beschäftigte am Freitag deutlich früher Feierabend – und zwar bereits um 14 oder 15 Uhr. Und wer bereits so früh gehen kann, hat natürlich auch mehr Zeit, sich auf das Wochenende einzustimmen.

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Fasching Firma

Fasching in der Firma – kleiner Jecken-Knigge fürs Büro

Helau und Alaaf! Spätestens an Weiberfastnacht bricht das Karnevalsfieber in vielen Regionen Deutschlands aus. Während in Hamburg und Berlin normal weitergearbeitet wird, herrscht in Köln, Düsseldorf, Mainz und weiteren Städten bis zum Rosenmontag der Feier-Ausnahmezustand. Die Narrenfreiheit muss jedoch nicht unbedingt am Arbeitsplatz gelten. Was ist erlaubt und was sollte man lieber sein lassen?

Gibt es ein Faschingsgesetz?

Als Clown verkleidet zur Arbeit kommen? Am Arbeitsplatz Sekt trinken? Das Büro mit Konfetti und Luftschlangen schmücken? Ob all diese Dinge möglich sind, ist nicht allgemeingültig festgehalten. Das Arbeitsrecht gibt keine spezielle Regelung während die Karnevalszeit vor. Dementsprechend gelten die üblichen Regeln am Arbeitsplatz. Grundsätzlich hängt es aber vom Arbeitgeber ab, was Mitarbeiter während der „jecken Tage“ am Arbeitsplatz machen dürfen und was eben auch nicht. Eine große Rolle spielt hier vor allem die Region: In einer Faschingshochburg drückt der Chef wahrscheinlich eher mal ein Auge zu als jener in einer karnevalsfreien Stadt.

Jecken-Knigge: Das sollten Arbeitnehmer jetzt beachten

Verkleidung

Neben der Region spielt auch die Branche eine Rolle, wenn es um eine Kostümierung geht. Während in Büroräumen ohne Kundenkontakt grundsätzlich nichts gegen ein lustiges Kostüm spricht, kommt dieses bei Bankangestellten wahrscheinlich weniger gut an. Wer unsicher ist, wie der Arbeitgeber dazu steht, fragt im Vorwege lieber nach. Ein absolutes No-Go ist es jedoch, eine spezielle Arbeitsschutzkleidung gegen ein Cowboy- oder Donald Trump-Kostüm einzutauschen – das wäre auch aus Gründen des Arbeitsschutzes gar nicht erlaubt.

Und andersherum: Darf der Chef seine Angestellten dazu zwingen, ein Papphütchen aufzusetzen? Mit einer entsprechenden Begründung und bei berechtigtem Interesse kann er durchaus anweisen, eine bestimmte Betriebskleidung, in dem Fall eine Verkleidung, zu tragen. Diese darf jedoch nicht gegen das Persönlichkeitsrecht des Angestellten verstoßen und ihn beispielsweise erniedrigen oder bloßstellen.

Alkohol

Alkohol am Arbeitsplatz wird in den meisten Unternehmen über die Betriebsordnung komplett untersagt. Dementsprechend ist Alkohol auch während der Faschingszeit ein heikles Thema, das unbedingt immer vorher abgesprochen werden muss. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert sogar eine Abmahnung. Getrunken werden sollte zudem immer nur in Maßen. Denn wer nach übermäßigem Alkoholgenuss nicht mehr weiß, was er tut, eventuell sogar ausfallend, beleidigend oder aufdringlich wird, kann nicht nur seinen Job nicht mehr vernünftig erledigen, sondern sich auch eine Menge Ärger einhandeln.

Dekoration

Konfetti, Luftschlangen und Kamelle gehören zum Karneval und Fasching unbedingt dazu – am Arbeitsplatz sind sie jedoch nicht zwingend gern gesehen. Natürlich besteht auch im Hinblick auf die Dekoration die gute Möglichkeit, dass der Chef sein Okay gibt, selbstverständlich ist das aber nicht. Nicht erlaubt sind Konfetti und Co. zudem in allen sensiblen Bereichen, wo bestimmte Sicherheitsbestimmungen gelten.

Urlaub

Wer gerne ausgelassen feiert und die fünfte Jahreszeit dafür als guten Anlass nimmt, der reicht an den Haupttagen am besten Urlaub ein. So lassen sich mögliche Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber von vornherein vermeiden. Ein Anspruch auf freie Tage besteht jedoch nicht. Sollte der Chef keinen Urlaub gewähren, dann ist es die schlechteste Idee, sich krankzumelden und dennoch munter zu feiern. Wer dabei erwischt wird, dem droht infolge der Arbeitsverweigerung mit Täuschung sogar die Kündigung.

Krawatte abschneiden

Auch wenn es in vielen Gegenden an Weiberfastnacht zur guten Tradition gehört, den Männern die Krawatte abzuschneiden, bewegen Sie sich hier auf dünnem Eis. Denn wer dies ungefragt tut, beschädigt das Eigentum einer anderen Person und wird unter Umständen sogar mit einer Schadensersatzforderung konfrontiert.

Bützchen/Küsschen verteilen

Auch hier ist mittlerweile Vorsicht geboten. Denn wer kein Karnevalist ist, könnte ein überschwängliches Küsschen auf die Wange auch als sexuelle Nötigung empfinden. Deshalb gilt: Zumindest im Büro werden nur Bützchen an diejenigen verteilt, die man gut kennt und bei denen man sicher weiß, dass sie den Spaß mitmachen.

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Bewerbungsfoto

Bitte recht freundlich! Mit dem Bewerbungsfoto überzeugen

Mit einem guten Foto lassen sich viele Sympathiepunkte bei einer Bewerbung sammeln. Ein authentisches Lächeln, ein seriöses Auftreten und die richtige Körperhaltung können manchmal sogar schon fast die halbe Miete sein. Um mit dem eigenen Bewerbungsfoto zu überzeugen, gibt es jedoch einiges zu beachten. Wir haben die wichtigsten Tipps.

Vorweg gefragt: Gehört ein Foto zwingend zur Bewerbung dazu?

Tatsächlich darf kein Unternehmen ein Bewerbungsfoto verlangen – genauso wenig übrigens wie Angaben zum Geschlecht, Alter und Familienstand sowie zur Staats- und Religionsangehörigkeit. Dies ist im Gleichbehandlungsgesetz festgehalten. Bedeutet: Bewerber dürfen nicht benachteiligt behandelt werden, wenn sie kein Foto von sich mitschicken.

Während es zum Beispiel in den USA völlig normal ist, sich ohne Foto zu bewerben, stellt eine „gesichtslose“ Bewerbung in Deutschland noch eine Ausnahme dar. Recruiter stellen sich daher schnell die Frage nach dem Warum. Nicht selten wird dann im Netz recherchiert, wie die Person denn nun aussieht. Und nicht immer ist es für den Bewerber von Vorteil, wenn der Personaler jetzt die Privatfotos bei Facebook, Twitter und Co. findet. Außerdem sollte man sich vor Augen führen, dass ein gutes Bewerbungsfoto auch einen guten Eindruck machen und dem Bewerber sogar Pluspunkte einbringen kann.

So sollte es aussehen – das perfekte Bewerbungsfoto

Mit dem Ziel, bereits auf den ersten Blick zu punkten und somit die Erfolgsaussichten für eine Stelle zu erhöhen, sollte das ideale Bewerbungsfoto einige Kriterien erfüllen. Denn auch wenn es scheinbar nur ein kleines Foto ist, verrät es doch mehr über die Person als man zunächst annehmen mag: Es zeigt beispielsweise, wie viel Mühe sich der Bewerber mit dem Foto gegeben hat, ob er Wert auf sein Äußeres legt und ob er sympathisch wirkt.

Hier die wichtigsten Tipps:

  • Aktualität: Ein Bewerbungsfoto ist maximal ein bis zwei Jahre alt und entspricht unbedingt dem tatsächlichen Aussehen des Bewerbers. Wer sich beispielsweise mit langen, blonden Haaren bewirbt, erscheint lieber nicht mit einem schwarzen Kurzhaarschnitt zum Vorstellungsgespräch.
  • Bildausschnitt: Im Fokus des Bildes steht der Kopf des Bewerbers. Für die klassische Bewerbung ist deshalb eine Portraitaufnahme empfehlenswert, bei der der Ausschnitt etwas unterhalb der Schultern endet. Je nach Job und Branche spricht heute aber (vor allem in jungen Unternehmen und bei kreativen Berufen) auch nichts gegen ein Foto bis zur Brust oder sogar ein Halbkörperfoto. Seien Sie sich aber darüber bewusst, dass Sie so noch mehr von sich preisgeben. Es ist daher wichtig, auf die Körperhaltung und -sprache zu achten.
  • Blickwinkel: Ein gutes Bewerbungsfoto zeichnet sich durch eine Aufnahme des Fotografen auf Augenhöhe aus. Schaut der Bewerber hinab, dann wirkt das schnell überheblich. Andersherum entsteht der Eindruck der Unterwürfigkeit, wenn das Foto von oben auf den Bewerber hinunter aufgenommen wird.
  • Hintergrund: Für die klassische Bewerbung darf es gerne ein schlichter, unauffälliger und nicht zu dunkler Hintergrund in Weiß, Grau oder in einem hellen Blau sein. Idealerweise passt der Background zur Kleidung und bildet einen harmonischen Kontrast. Um Fotos das gewisse Extra zu geben, ist es heute aber durchaus erlaubt, auch einen „echten“ Hintergrund, wie Mauern, (Glas-)Wände oder sogar Bäume, zu wählen. Damit der Blick des Betrachters jedoch nicht abgelenkt wird, verschwimmt der Hintergrund, während die Person in den Fokus gerückt wird.
  • Outfit: Welche Kleidung die optimale Wahl ist, hängt im Wesentlichen vom Unternehmen und der Branche ab. Während es für einen Job in einer Bank oder bei einer Versicherung unbedingt klassisch-elegant sein sollte, ist in der Werbeagentur durchaus auch ein legerer Look erlaubt. Immer richtig bei einem Bewerbungsfoto liegen Frauen mit einer schlichten Bluse und Männer mit einem Hemd. Hierbei ist unbedingt auf eine gute Passform zu achten. Unschöne Knickfalten sind ein No-Go genauso wie zu weit aufgeknöpfte oder kurzärmelige Blusen und Hemden.
  • Styling: Grundsätzlich fahren Sie nach dem Motto „Weniger ist mehr“ gut. Dementsprechend geht dezente Zurückhaltung definitiv vor einem auffälligen Styling. So sollten die Haare zwar gepflegt und frisch gewaschen sein, eine allzu aufwendige Frisur wirkt dagegen übertrieben und gezwungen gewollt. Wer lange Haare hat, kann diese sowohl offen als auch zusammentragen. Nicht immer gut kommt jedoch ein Dreitagebart bei Männern an. Ein alltagstaugliches Make-up darf es bei Frauen durchaus sein, auch um Glanz und fettige Stellen auf der Haut zu kaschieren. Wenig Pluspunkte sammelt man dagegen mit knalligem Lippenstift und allzu auffällig geschminkten Augen. Schminken Sie sich daher so, als würden Sie zur Arbeit gehen und nicht auf die nächste Party. Ähnliches gilt für den Schmuck: Gegen ein bis zwei dezente Schmuckstücke ist nichts einzuwenden, mehr sollten es aber definitiv nicht sein.
  • Körperhaltung & Gesichtsausdruck: Eine wichtige Regel beim Bewerbungsfoto lautet, die Augen und den Blick direkt auf den Betrachter zu richten. Gezeigt wird die Person dabei entweder frontal oder im Halbprofil. Wer etwas mehr Körper zeigt, achtet darauf, nicht zu abweisend zu wirken. Verschränkte Arme sind daher unbedingt zu vermeiden. Ob man besser im Sitzen oder Stehen fotografiert wird, von rechts oder links, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt vielmehr vom jeweiligen Typ und dem eigenen Geschmack ab. Um offen und sympathisch rüberzukommen, ist ein Lächeln ein wichtiger Standard eines jeden Bewerbungsfotos. Wer dabei noch Zähne zeigt, macht alles richtig. Achten Sie jedoch darauf, dass das Lächeln nicht eingefroren wirkt. Das kann schnell passieren, wenn man bereits mehrere Versuche hinter sich hat.
  • Bearbeitung: Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn das Bild im Nachhinein ein wenig bearbeitet wird und man beispielsweise mit Lichteffekten spielt. Auch ein Schwarz-Weiß-Bild ist durchaus erlaubt. Dagegen gehört eine künstliche „Aufhübschung“ zu einem absoluten No-Go. Wer beispielsweise die eine oder andere Falte hat, belässt diese auf dem Bild auch genau dort. Es ist zudem unbedingt davon abzuraten, die Lippen voller zu machen oder die Augen größer – zeigen Sie sich so, wie Sie auch tatsächlich aussehen.
  • Qualität: Ein Selfie oder ein spontaner Schnappschuss sind als Bewerbungsfoto gänzlich ungeeignet, auch wenn man sich darauf selbst gut gefällt. Im Idealfall investieren Sie lieber etwas Geld in einen professionellen Fotografen, der ein qualitativ hochwertiges Foto in guter Auflösung aufnimmt und zudem einen geschulten Blick für ein perfektes Bewerbungsfoto im Hinblick auf die genannten Aspekte hat.

Der optimale Platz für das Foto

Und wohin kommt das passende Bewerbungsfoto nun? Klassisch findet es seinen Platz auf dem Lebenslauf in der rechten oberen Ecke neben den allgemeinen Angaben zur Person. Gibt es ein Deckblatt, dann kann es auch dort platziert werden.

Standardformate der Fotos sind dabei 4,5 x 6 cm, 5 x 7 cm sowie 6 x 9 cm, eine Richtlinie gibt es hierbei jedoch nicht. Deckblatt-Fotos können auch etwas größer sein. Ein Bewerbungsfoto hat zudem immer ein Hochformat und überschreitet bei digitalen Bewerbungen eine Dateigröße von 2 MB nicht.

Während man ein Bild bei einer Online-Bewerbung einfach in das Dokument einbaut, haben Sie bei der klassischen Bewerbung im Papierformat die Wahl, ob man das Foto manuell aufklebt oder lieber in der Datei abspeichert und dann mit ausdruckt. Bei letzterer Variante ist ein guter Drucker natürlich eine wichtige Voraussetzung. Was gar nicht geht, ist ein Anheften des Fotos mit einer Büroklammer oder mit einer Heftklammer an das Papier.

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Scheinselbstständigkeit

Was ist eigentlich Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit gilt es zu vermeiden – so lautet ein häufiger Ratschlag für Selbstständige und Freiberufler. Doch was ist eigentlich Scheinselbstständigkeit?

Die Antwort auf diese Frage gestaltet sich komplex, da es keinen einheitlichen Rechtsbegriff gibt. Ob Scheinselbstständigkeit vorliegt oder nicht, wird vielmehr anhand vieler verschiedener Kriterien beurteilt.

Scheinselbstständigkeit – die rechtliche Definition

Je nach Definition gibt es zwischen 235.000 und 436.000 Scheinselbstständige in Deutschland. Das hat eine Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus dem Jahr 2018 festgestellt.

Wie lässt sich Scheinselbstständigkeit nun definieren? Laut Deutschem Rentenversicherung Bund liegt Scheinselbstständigkeit vor, wenn eine Person zwar auf dem Papier selbstständig tätig ist, tatsächlich aber in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum Kunden steht.

Von einem scheinselbstständigen Arbeitsverhältnis profitieren vor allem Arbeitgeber, da sie für selbstständige und freiberufliche Arbeitskräfte keine Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Selbstständig tätigen Kräften muss zudem kein Mindestlohn gezahlt werden. Scheinselbstständige verdienen dadurch oft weniger als ihre fest angestellten Kollegen.

Merkmale einer Scheinselbstständigkeit

Bis zum Jahr 2003 galt die sogenannte „Vermutungsregelung“. Dabei wurde ein Beschäftigungsverhältnis als abhängig angesehen, wenn drei von fünf gesetzlich geregelten Merkmalen erfüllt waren.

Heute gestaltet sich die Überprüfung von Arbeitsverhältnissen komplexer. Wichtige Kriterien, um das Vorliegen von Scheinselbstständigkeit zu beurteilen, sind vor allem:

  • Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber, zum Beispiel die Vorgabe von festen Arbeits- und Urlaubszeiten
  • Berichterstattungspflicht gegenüber dem Auftraggeber
  • Längere Tätigkeit für einen Auftraggeber
  • Verpflichtung zur Auftragsannahme
  • Tätigkeit in den Betriebsräumen des Auftraggebers und Nutzung von betriebseigenem Arbeitsmaterial, etwa Firmencomputern
  • Leistungen dürfen nur in eigener Person erbracht und nicht an andere Fachkräfte weitergegeben werden
  • Fehlen eines eigenen Unternehmensauftritts mit Geschäftsräumen, Visitenkarten, Briefpapier etc.
  • Gleichbehandlung mit den angestellten Beschäftigten des Betriebs

Treffen ein oder zwei dieser Merkmale zu, bedeutet das noch nicht, dass Scheinselbstständigkeit vorliegt. Vielmehr ist die gesamte Situation des Beschäftigungsverhältnisses zu überprüfen.

Ein typisches Beispiel für eine scheinselbstständige Beschäftigung: Eine Webdesignerin war längere Zeit im Mutterschaftsurlaub. Nach der Elternzeit erhält sie von einem ehemaligen Arbeitgeber einen Werksvertrag auf selbstständiger Basis. Tatsächlich arbeitet sie in den Firmenräumen, ist allein für diesen Arbeitgeber tätig und muss sich an feste Arbeitszeiten halten.

Info: Die 5/6-Regelung
Erzielen Selbstständige 5/6 ihres Umsatzes durch einen einzigen Auftraggeber, kann die Rentenversicherung das Arbeitsverhältnis als „arbeitnehmerähnlich selbstständig“ einstufen und Beitragsnachzahlungen für die letzten vier Jahre verlangen.

Konsequenzen einer Scheinselbstständigkeit

Durch scheinselbstständige Arbeitsverhältnisse gehen den Sozialversicherungen Beiträge und dem Finanzamt Steuern verloren. Der Deutsche Rentenversicherung Bund sowie weitere Sozialversicherungen, das Finanzamt und das Arbeitsgericht sind daher dazu befugt, Arbeitsverhältnisse zu überprüfen.

Die Scheinselbstständigkeit kann für Auftraggeber und Auftragnehmer schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Auftraggeber müssen Sozialversicherungsbeiträge inklusive Säumniszuschläge für die letzten vier Jahre zahlen.
  • Es sind Lohnsteuernachzahlungen für die letzten vier Jahre zu leisten.
  • Bei vorsätzlicher Scheinselbstständigkeit drohen Bußgelder und Rückzahlungsforderungen für bis zu 30 Jahre.
  • Es kann zur Strafverfolgung aufgrund von Steuerhinterziehung kommen.
  • Für Auftragnehmer wird der Vorsteuerabzug unwirksam und sie müssen Vorsteuerbeträge zurückzahlen.

Ab Feststellung der Scheinselbstständigkeit ist die Beschäftigung zudem im Angestelltenverhältnis fortzuführen, mit allen Rechten und Pflichten.

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Gründer, aber auch Auftraggeber sind also tatsächlich gut beraten, scheinselbstständige Beschäftigungsverhältnisse zu vermeiden.

Beim Aufsetzen von Dienstverträgen sollten Selbstständige und Freiberufler darauf achten, dass sie ihre unternehmerische Entscheidungsfreiheit behalten. Selbstverständlich können Auftraggeber Abgabefristen festlegen und Nachweise über die geleistete Arbeitszeit verlangen. Die genauen Arbeitszeiten sollten Selbstständige jedoch frei festlegen können. Außerdem empfiehlt es sich, eigene Tools zur Aufwandserfassung und Rechnungsstellung zu nutzen.

Ob ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt, können Auftraggeber und Auftragnehmer vom Deutschen Rentenversicherung Bund überprüfen lassen. Gemäß § 7a des IV. Sozialgesetzbuches dürfen sie ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren beantragen. Es ist ratsam, diesen Antrag entweder vor dem Beginn der Beschäftigung oder möglichst früh im Beschäftigungsverhältnis zu stellen und einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuzuziehen.

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Fit durch den Winter

Fit durch den Winter: Immunsystem stärken

Kühle Temperaturen und weniger Bewegung im Freien führen dazu, dass wir im Winter besonders anfällig für Infektionskrankheiten sind. Fettreiches Essen, Stress, Rauchen und Alkohol schwächen das Immunsystem zusätzlich. Erkältungs- und Grippeviren haben daher in der kalten Jahreszeit Hochsaison.

Zudem geht weiterhin das Coronavirus um und ein Erreger namens RSV breitet sich aus. Dahinter verbirgt sich eine Infektion der oberen und unteren Atemwege durch das etwas sperrig benannte Respiratorische Synzytial-Virus.

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Immunsystem stärken und fit durch den Winter kommen.

Gesunder Darm – gesundes Immunsystem

Rund 75 Prozent aller Antikörper werden im Darm gebildet. Ein gesunder Darm gilt daher als Grundlage für ein gesundes Immunsystem. Mit der richtigen Ernährung können Sie Ihre Darmflora und damit auch die Immunabwehr stärken.

Doch wie sieht eine möglichst gesunde Ernährung im Winter aus? Dass vitaminreiche Lebensmittel wie frisches Obst und Gemüse auf dem Speiseplan stehen sollten, ist den meisten bewusst.

Im Winter liefern vor allem Zitrusfrüchte wie Orangen und Mandarinen wichtiges Vitamin C. Möhren und Kürbis enthalten Carotin, eine Vorstufe von Vitamin A. Nüsse versorgen den Körper mit Zink, das am Aufbau der Nasen- und Rachenschleimhaut mitwirkt.

Dem Darm können Sie etwas Gutes tun, wenn Sie Ihren Speiseplan zusätzlich um fermentierte Lebensmittel ergänzen. Fermentierte Speisen wie Sauerkraut, Kimchi, Joghurt und Buttermilch enthalten viele Probiotika. Diese lebenden Mikroorganismen unterstützen die Barrierefunktion des Darms.

Ebenfalls wichtig: Ballaststoffe, auch als Präbiotika bezeichnet. Für den Menschen sind Ballaststoffe nicht verdaulich, sie dienen aber den guten Darmbakterien als Nahrung.

Positiven Einfluss auf die Stoffwechselvorgänge haben Bitterstoffe. Sie regen die Tätigkeit von Leber, Galle und Bauchspeicheldrüse an und fördern die Magen-Darm-Bewegung. Bitterstoffe stecken in Chicorée, Rucola, diversen Kohlsorten und auch in weihnachtlichen Gewürzen wie Zimt.

Extra-Tipp für Naschkatzen: Schokolade trägt ebenfalls zu einem gesunden Immunsystem bei. Voraussetzung: Sie wählen Bitterschokolade mit einem Kakaoanteil von mindestens 70 Prozent. Die darin enthaltenen Flavonoide bekämpfen freie Radikale im Körper.

Scharf, schärfer, Chili

Essen Sie im Winter häufiger scharf! Folgende Scharfmacher sollten jetzt auf dem Speiseplan stehen:

  • Chilis: Der Wirkstoff Capsaicin wirkt antibakteriell, hemmt Entzündungen und regt zudem die Durchblutung der Schleimhäute an.
  • Meerrettich, Senf und Wasabi: Die enthaltenen Senfölglycosiden tragen ebenfalls zur besseren Durchblutung der Schleimhäute bei. Das befreit die Atemwege und lässt Sie besser durchatmen.
  • Ingwer: Sogenannte Gingerole haben eine entzündungshemmende und antibakterielle Wirkung. Nutzen Sie die Knolle zum Würzen oder als Tee.

Viel trinken

Heizungsluft trocknet die Schleimhäute aus. Das beeinträchtigt die kleinen Flimmerhärchen, die im Inneren der Nasenlöcher sitzen und Schmutz sowie Krankheitserreger herausfiltern. Ist die Fähigkeit zur Selbstreinigung der Nase beeinträchtigt, können Keime leichter in den Organismus gelangen. Ein Mittel dagegen: ausreichend trinken.

Im Winter ist das Durstgefühl schwächer ausgeprägt als im Sommer. Dadurch fällt es vielen Menschen schwer, auf die empfohlenen anderthalb bis zwei Liter Flüssigkeit am Tag zu kommen. Haben Sie am besten immer ein Glas Wasser oder eine Thermoskanne mit Tee in Griffnähe stehen. Zitronen-, Orangen- und Ingwerscheiben verleihen Wasser mehr Geschmack.

Extra-Tipp: Meersalzhaltige Nasensprays und Nasensalben helfen ebenfalls dabei, die Nasenschleimhäute feucht zu halten. Abschwellende Nasensprays sollten Sie dagegen nur kurzfristig anwenden, da diese die Schleimhäute austrocknen.

Raus an die frische Luft

Brr, ist das kalt! Bei Minusgraden und nasskalter Witterung ist die Verlockung groß, sich in der warmen Wohnung einzumummeln. Für das Immunsystem ist das aber gar nicht gut.

Für den Aufbau einer starken Immunabwehr braucht der Körper nämlich Vitamin D. Das nehmen wir zum großen Teil über Sonnenlicht auf. Der blaue und ultraviolette Anteil des Sonnenlichts steigert zudem die Aktivität von T-Lymphozyten, speziellen Abwehrzellen.

Bewegung an der frischen Luft ist daher äußerst wichtig, um Infektionskrankheiten vorzubeugen. Achten Sie jedoch darauf, sich nicht zu überlasten. Zu starke körperliche Anstrengung kann die Infektanfälligkeit erhöhen.

Lüften Sie Ihre Räume außerdem drei bis vier Mal am Tag gut durch, damit die trockene Heizungsluft entweichen und frische Luft hineinkommen kann.

Ab ins Bett: Immunsystem stärken im Schlaf

Nach dem moderaten Training geht es dann ab ins Bett. Ausreichend Schlaf ist ein weiterer wichtiger Baustein für ein starkes Immunsystem. T-Lymphozyten sind vor allem in der Nacht aktiv.

Während Sie schlafen, haften sich die Abwehrzellen an mit Keimen befallene Körperzellen und vernichten diese. Schlafmangel beeinträchtigt die Tätigkeit der T-Lymphozyten negativ.

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Firmenhandy

Der richtige Umgang mit einem Firmenhandy

Mobil erreichbar zu sein, gehört heute in vielen Branchen zum Standard. Laut Daten des Branchenverbands Bitkom hat im Jahr 2018 bereits jeder dritte Beschäftigte ein mobiles Gerät zum Arbeiten genutzt. Es ist davon auszugehen, dass es dieser Anteil heute noch weit größer ist.

Beim Umgang mit dem Firmenhandy gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch einige Dinge zu beachten.

Firmenhandys: Was Arbeitgeber beachten sollten

Für Arbeitgeber stellt sich die Frage, in welchen Fällen die Ausgabe von Firmenhandys überhaupt sinnvoll ist. Grundsätzlich empfiehlt es sich überall dort ein Diensthandy zur Verfügung zu stellen, wo Mitarbeiter schnell und zuverlässig erreichbar sein müssen.

Dabei kann es sich um Mitarbeiter im gehobenen Management handeln oder um Außendienstmitarbeiter mit direktem Kundenkontakt. Sinnvoll ist das Firmenhandy auch für Beschäftigte im Sekretariat, die rasch auf Terminänderungen reagieren müssen, sowie für Werksleiter und Techniker, die die Produktion am Laufen halten.

Tipp: Firmenhandys von der Steuer absetzen
Soll ein Großteil der Belegschaft mit Firmenhandys ausgestattet werden, verursacht das natürlich Kosten. Die gute Nachricht für Arbeitgeber: Firmenhandys lassen sich von der Steuer absetzen. Übersteigen die Kosten die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro, sollte eine detaillierte Liste mit allen Kostenpunkten angefertigt werden. Auf diese Weise lassen sich 50 bis 70 Prozent der Handykosten absetzen.

Den richtigen Tarif wählen

Obwohl Betriebe einen Großteil der Handykosten von der Steuer abgesetzt können, lohnt es sich, einen möglichst günstigen Tarif zu wählen. Für Diensthandys sind Laufzeittarife meist besser geeignet als Prepaid-Tarife. Prepaid-Karten bergen das Risiko, dass das Guthaben gerade in einem kritischen Moment aufgebraucht ist.

Bei der Tarifwahl sollten Arbeitgeber zudem die Netzabdeckung in der jeweiligen Region sowie die Nutzungsgewohnheiten der Mitarbeiter beachten. Wer viel telefoniert, benötigt eventuell einen anderen Tarif als jemand, der mobil vorrangig über E-Mail kommuniziert. Einige Telekommunikationsanbieter haben auch spezielle Tarife für Firmenhandys im Sortiment, zumeist als Bundle aus Mobiltelefon und Laufzeitvertrag.

Firmenhandys und Hackerangriffe: Mitarbeiter für Datenschutz sensibilisieren

Bei jedem digitalen Gerät besteht die Gefahr von Hackerangriffen. Damit sensible Unternehmensdaten nicht in unbefugte Hände gelangen, sollten Firmen ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit ihren Firmenhandys schulen.

Dazu gehören zum Beispiel die Vergabe sicherer Passwörter sowie die Nutzung eines Zugangsschutzes wie Fingerabdruck- oder Gesichtsscan.

Diensthandy für Arbeitnehmer – was ist erlaubt, was nicht?

Dürfen Arbeitnehmer ihr Diensthandy auch privat nutzen? Das hängt von den Vorgaben des Unternehmens ab. Arbeitgeber können die private Nutzung des Diensthandys untersagen. Damit es keine Missverständnisse gibt, sollte eine Klausel im Arbeitsvertrag genau festlegen, ob die private Nutzung des Firmenhandys gestattet ist oder nicht.

Untersagen Betriebe die private Nutzung, dürfen Arbeitgeber überprüfen, ob sich ihre Angestellten daran halten. Chefs dürfen sich dann zum Beispiel stichprobenartig Verbindungsnachweise oder E-Mail-Verläufe ansehen. Nutzen Mitarbeiter das Firmenhandy trotz Verbot auch privat, stellt dies eine Vertragsverletzung dar und kann mit einer Abmahnung geahndet werden.

Das Recht zur Kontrolle gibt Vorgesetzten jedoch keine Erlaubnis, den Inhalt von E-Mails und Textnachrichten zu lesen. Das verbietet das Fernmeldegesetz. Steht das Handy auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, dürfen Chefs weder Verbindungsdaten noch E-Mails einsehen. Das Unternehmen behält allerdings ein begrenztes Mitspracherecht und darf zum Beispiel Vorgaben machen, welche Apps auf dem Handy installiert werden.

Das Diensthandy ist Firmeneigentum

Ein Anrecht auf den Erhalt eines Diensthandys gibt es nicht. Ob und welche Mitarbeiter ein Firmentelefon erhalten, entscheidet der jeweilige Betrieb. Genauso wenig können Mitarbeiter ein bestimmtes Handy-Modell verlangen. Wer sich Hoffnungen aufs aktuellste iPhone macht, wird also eventuell enttäuscht.

Das Firmenhandy bleibt stets Eigentum des Unternehmens. Arbeitgeber können die Handys daher jederzeit zurückfordern. Sie müssen ihren Angestellten jedoch die Möglichkeit geben, private Daten zu löschen.

Wie sieht es mit der Rückgabe des Handys bei einer Kündigung aus? Wurde das Mobiltelefon für rein dienstliche Zwecke genutzt, muss es zurückgegeben werden. Durfte der Angestellte es auch privat verwenden, kommt es auf die jeweilige Vereinbarung im Arbeitsvertrag an. Betriebliche Daten sind nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses in jedem Fall vom Telefon zu löschen bzw. an das Unternehmen zurückzugeben.

Info: Firmenhandys sind kein geldwerter Vorteil
Ein Firmenhandy stellt keinen geldwerten Vorteil dar und muss bei der Steuererklärung nicht als Sachbezug angegeben werden. Das gilt auch, wenn das Mobiltelefon privat genutzt werden darf.

Müssen Arbeitnehmer am Firmenhandy ständig erreichbar sein?

Ein Firmenhandy soll die schnelle Erreichbarkeit sicherstellen. Doch wann genau müssen Arbeitnehmer eigentlich erreichbar sein? Wird man auch in der Freizeit vom Chef oder von Kunden angeklingelt, leidet die Work-Life-Balance.

Das Arbeitsrecht besagt klar: Die Pflicht zur Erreichbarkeit besteht während der Arbeitszeit. Dazu zählt auch Dienst in Rufbereitschaft. Nach Feierabend endet diese Pflicht allerdings. Arbeitnehmer dürfen ihr Diensthandy am Wochenende und im Urlaub also beruhigt ausschalten.

Von Mitarbeitern in Führungspositionen wird dennoch häufig ständige Erreichbarkeit erwartet. Ob das auch an freien Tagen gilt, muss allerdings im Arbeitsvertrag geregelt sein.

Eine Ausnahmeregelung gibt es für Mitarbeiter, ohne die der Betrieb stillstehen würde. Sie müssen in Notfällen zuverlässig erreichbar sein.

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Kind auf der Arbeit

Keine Betreuungsmöglichkeit: Darf das Kind mit an den Arbeitsplatz?

Wenn die Kita streikt, der Babysitter ausgebucht ist und auch Oma und Opa kurzfristig nicht einspringen können, dann stehen berufstätige Eltern mit kleinen Kindern vor einem großen Problem. Um dennoch arbeiten zu können, fragen sich jetzt viele: Darf ich mein Kind mit ins Büro nehmen, wenn ich keine Betreuung finde? Welche Möglichkeiten es für berufstätige Mütter und Väter in dieser Notlage gibt, erklärt dieser Ratgeber.

Die rechtliche Lage

Auch wenn sich partout niemand finden will, der auf das Kind aufpasst, besteht dennoch kein rechtlicher Anspruch. Es ist sogar verboten, das Kind mitzunehmen, wenn der Arbeitsplatz eine potenzielle Gefahr für das Kind darstellt (zum Beispiel eine Werkstatt, eine Baustelle oder das Fließband) oder es sich um hygienisch sensible Bereiche (wie Küchen, Krankenhäuser oder Labore) handelt. Im Büro ist die Mitnahme des Kindes hingegen in der Regel grundsätzlich möglich. Dafür müssen sich Angestellte aber unbedingt vorher die Erlaubnis des Vorgesetzten einholen – nur mit dessen Zustimmung darf das Kind unter folgenden Voraussetzungen mit:

  • Eine Beaufsichtigung ist während der gesamten Arbeitszeit sichergestellt.
  • Die eigene Arbeit und die der Kollegen wird durch die Anwesenheit des Kindes nicht gestört oder beeinträchtigt.

Was tun, wenn die Mitnahme des Kindes nicht erlaubt ist?

Erteilt der Arbeitgeber eine Absage, kann er seine Angestellten jedoch nicht dazu zwingen, am Arbeitsplatz zu erscheinen und das kleine Kind unbeaufsichtigt alleine zu Hause zu lassen. In dem Fall geht die Betreuungspflicht eindeutig vor der Arbeitspflicht. Unter Umständen gewährt der Vorgesetzte eine unbezahlte Freistellung, im schlimmsten Fall müssen Sie einen Tag unbezahlten Urlaub einreichen.

Sofern der Arbeitgeber zustimmt, kann es alternativ für alle Parteien die bessere Option sein, im Homeoffice zu arbeiten. Hier besteht vielleicht sogar die Möglichkeit, zwischendurch mehrere Pausen einzulegen, um das Kind zu beschäftigen und die Arbeitszeit dann einfach hinten dranzuhängen. Als Notfalllösung können darüber hinaus auch sogenannte „Eltern-Kind-Büros“ infrage kommen. Einige Unternehmen bieten diese Arbeitsplätze mit Spielzeug, Kinderbett und Wickeltisch bereits an, außerdem gibt es in einigen Städten auch schon Angebote von sozialen Einrichtungen.

Was ist zu beachten, wenn das Kind dabei ist?

Gibt der Arbeitgeber ein Go und das Kind darf mit ins Büro, dann liegt es am Vorgesetzten, gewisse Rahmenbedingungen vorzugeben beziehungsweise klare Regeln aufzustellen. Festgelegt werden kann zum Beispiel, in welchen Bereichen sich das Kind aufhalten darf und wer im Falle eines Schadens haftet. Unter Umständen muss der Erziehungsberechtigte eine Haftungserklärung unterschreiben, sodass das Unternehmen nicht in der Haftung steht, wenn sich das Kind verletzt. Die Aufsichtspflicht liegt während der gesamten Zeit bei der Mutter oder dem Vater: Die Eltern haben dementsprechend darauf zu achten, dass ihr Nachwuchs sich an die Regeln hält und auch keinen Zugang zu sensiblen Daten (relevant im Rahmen des Datenschutzes) hat.

In der Praxis ist das aber wahrscheinlich häufiger leichter gesagt als getan. Vor allem bei kleinen Kindern ist es für die Eltern meist ein großer Spagat, sich einerseits auf die Arbeit zu konzentrieren und andererseits das Kind ruhig und beschäftigt zu halten. Empfehlenswert ist es auf jeden Fall, ein paar Spielsachen, Malutensilien, Kuscheltiere, ein Buch und/oder Tablet je nach Interessen und Alter des Kindes mitzunehmen. Gut an kommt es bei vielen Kids, wenn sie kleine Aufgaben im Büro erfüllen dürfen – dadurch fühlen sie sich wichtig und gebraucht und sind etwas vom „langweiligen“ Büroalltag abgelenkt. Eine Belohnung für ein gutes Verhalten am Ende des Tages kann zudem wahre Wunder bewirken. Außerdem ist es mit Sicherheit motivierend, wenn sie zwischendurch immer mal ein Lob von Mama oder Papa dafür bekommen, dass sie sich gut benehmen.

Welche Möglichkeiten haben Eltern bei einer Erkrankung des Kindes?

Ein Sonderfall ist die Erkrankung eines Kindes: Hier haben es Eltern zumindest aus rechtlicher Sicht deutlich einfacher. Sie können (Stand: 2023) pro Kind unter zwölf Jahren jeweils 30 Arbeitstage Kinderkrankentagegeld beantragen und gemeinsam mit ihrem Kind zu Hause bleiben. Alleinerziehende haben sogar einen Anspruch auf 60 Tage. Das Krankentagegeld beträgt 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts und wird bei gesetzlich Versicherten vom Arbeitgeber übernommen.

Sofern das Kind nicht ansteckend und fit genug ist, besteht auch jetzt die Möglichkeit, es nach vorheriger Nachfrage mit ins Büro zu nehmen. Hier sollte man aber gut abwägen, ob das tatsächlich eine gute Idee ist.

Urheber des Titelbildes: ammentorp/ 123RF Standard-Bild

Teilzeit Fakten

Nur die Hälfte der Zeit arbeiten? Diese Teilzeitmodelle gibt es

Teilzeitjobs sind beliebt: Immer mehr Menschen entscheiden sich gegen eine 40-Stunden-Woche und arbeiten lieber mit reduzierter Stundenanzahl. Rund ein Viertel aller Beschäftigten ist bereits in Teilzeit. Meist ist es die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die dabei gegen den höheren Verdienst eingetauscht wird. Je nach individuellem Bedarf, Job und Unternehmen kommen dafür verschiedene Teilzeitmodelle infrage.

Per Definition: Was bedeutet eigentlich Teilzeit?

Der Gesetzgeber gibt keine eindeutige Regelung vor. So lautet es im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) lediglich: „Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.“ Dementsprechend ist eine Tätigkeit mit zehn Stunden pro Woche (geringfügige Beschäftigung) genauso eine Teilzeitbeschäftigung, wie jene mit 30 Wochenstunden (vollzeitnahe Teilzeit). Die Ausgestaltung der Teilzeit ist daher eine individuelle und variable Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Arbeiten in Teilzeit: Die verschiedenen Modelle

Um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Gestaltung der Rahmenbedingungen für den Teilzeitjob. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt dabei folgende Modelle vor:

Reduzierte Stundenzahl

  • Teilzeit Classic:
    • Der klassische Halbtagsjob: Hierbei wird an fünf Wochentagen mit täglich reduzierter Stundenanzahl zu festgelegten Arbeitszeiten gearbeitet. Häufig handelt es sich um eine 20- oder 30-Stunden-Woche. Auf diese Weise lässt sich ein täglicher Freizeitgewinn für die beschäftigte Person erzielen. Der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber ist relativ gering.
  • Teilzeit Classic vario:
    • Bei dieser Variante arbeitet man nicht an allen Wochentagen und hat dementsprechend einen oder mehrere Tage in der Woche frei. Die Stunden an den Arbeitstagen entsprechen dann überwiegend denen einer Vollzeitstelle. Ob der Mitarbeitende zwei, drei oder vier Tage pro Woche arbeitet, lässt sich variabel festlegen. Denkbar ist bei diesem variablen Modell alternativ auch eine 5-Tage-Woche mit jeweils anderer Stundenzahl an den einzelnen Tagen.
  • Teilzeit Homeoffice:
    • Die Beschäftigten arbeiten bei dieser Form der Teilzeit komplett im Homeoffice nach einem der beiden Modelle. Je nach Art des Jobs ist die Zeit entweder frei einteilbar oder es gibt feste Arbeitszeiten, um eine Erreichbarkeit des Beschäftigten sicherzustellen.

Teilen des Arbeitsplatzes

  • Jobsharing:
    • Bei diesem Modell ist unbedingt Teamarbeit gefragt: Zwei Mitarbeitende teilen sich einen Job und übernehmen gleichberechtigt den Aufgabenbereich der Stelle. Je nach Stundenanzahl lässt sich so die tägliche Erreichbarkeit sogar erhöhen. Die individuelle Aufteilung der Stunden kann den beiden Kollegen mit persönlichen Absprachen überlassen bleiben.
  • Teilzeit im Team:
    • Was zu zweit funktioniert, kann auch mit mehreren Personen funktionieren. Bei der Team-Teilzeit gibt der Arbeitgebende häufig nur vor, wie viele Personen zu einer bestimmten Zeit anwesend sein müssen. Das Team plant dann eigenverantwortlich die jeweiligen Arbeitszeiten, sodass hierbei eine besonders hohe Variabilität gegeben ist.

Teilzeit für Auszeit

  • Invest-Teilzeit:
    • Dieses Modell könnte auch als Sparprogramm bezeichnet werden. Die Arbeitszeit bleibt in Vollzeit bestehen, die Beschäftigten arbeiten daher regulär weiter, erhalten aber nur ein Teilzeitgehalt. Der restliche Teil des Gehalts wird angespart, um in der Zukunft eine längere Zeit der Freistellung (bei fortlaufendem Teilzeitgehalt) in Anspruch nehmen zu können. Das kann zum Beispiel ein Sabbatical sein oder auch der vorgezogene Ruhestand.
  • Saison-Teilzeit:
    • Interessant ist diese Option vor allem für die Arbeitgeber mit Auftragslagen, die saisonalen Schwankungen unterliegen. Ist viel zu tun, dann arbeiten die Angestellten in Vollzeit, in ruhigen Zeiten haben sie frei. Das Teilzeitgehalt wird durchgehend gezahlt.

Interesse geweckt? Wer hat ein Anrecht auf einen Teilzeitjob?

Wer bereit ist und es sich leisten kann, auf einen Teil seines Verdienstes zu verzichten, für den kann ein Teilzeitjob eine Option sein. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist zunächst die Zustimmung des Arbeitgebers. Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmenden aber ein Recht auf Teilzeit, wenn

  • das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.
  • der Arbeitgeber mindestens 15 Mitarbeitende beschäftigt.
  • der Wunsch auf Teilzeit mindestens drei Monate vorher angekündigt wurde.
  • keine betrieblichen Gründe explizit dagegensprechen.

Die Chancen stehen also gut, seine Arbeitsstunden in einem bestehenden Job bei Bedarf reduzieren zu können. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, um spezielle Teilzeitmodelle in Anspruch zu nehmen. Das sind:

  • Elternteilzeit:
    • Beide Elternteile haben einzeln, nacheinander oder auch gleichzeitig das im Bundeseltern- und Elternzeitgesetz verankerte Recht auf Elternteilzeit. Eine Beschäftigung mit entweder 15 oder 30 Wochenarbeitsstunden ist demnach für alle frischgebackenen Mütter und Väter für eine begrenzte Zeit möglich, sofern auch die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Altersteilzeit:
    • Dieses Modell richtet sich ausschließlich an Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und vor der Rente weniger arbeiten wollen. Gemäß Altersteilzeitgesetz sind zudem weitere Voraussetzungen zu erfüllen: So müssen Angestellte in den letzten fünf Jahren an mindestens 1800 Kalendertagen in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben. Ein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit besteht nicht, der Arbeitgeber muss zustimmen.
  • Pflegezeit:
    • Wer Familienangehörige zu Hause pflegt, kann gemäß Pflegezeitgesetz seine Arbeitszeit reduzieren, alternativ ist auch eine Freistellung möglich. Dies ist maximal für ein halbes Jahr möglich und auch nur dann, wenn in dem Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter arbeiten. Es ist zudem ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit zu erbringen. Handelt es sich um eine minderjährige Person, verlängert sich die maximale Dauer laut Familienpflegezeitgesetz auf 24 Monate.

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Pakete im Büro

Private Pakete ins Büro liefern lassen – kein Problem, oder?

Wer den ganzen Tag arbeitet, hat häufig wenig gute Chancen, ein Paket an der eigenen Haustür annehmen zu können. Warum die Bestellungen nicht einfach ins Büro schicken lassen, um unnötigen Stress zu vermeiden, fragen sich daher viele Angestellte. Eigentlich eine gute Idee – aber ist das überhaupt erlaubt? Wir haben die Antwort.

Pakete an den Arbeitsplatz schicken: Deshalb kann es sinnvoll sein

Der Online-Handel boomt nicht erst seit Corona. Wir verzichten daher gerne auf den Einkaufsstress in den Geschäften und bestellen unsere Geschenke lieber im Netz. Das geht schnell, ist unkompliziert und erspart uns unnötigen Aufwand. Der einzige Wermutstropfen: die Zustellung der Pakete. Denn die erfolgt meist zu Zeiten, in denen viele Menschen noch im Büro sind oder sich an einem anderen Arbeitsplatz aufhalten.

Sind die Nachbarn nicht zu Hause, dann muss das Paket in einer Post-Filiale, in einem Paketshop oder an einer Packstation abgeholt werden. Und das kann mitunter ganz schön anstrengend sein und vor allem Zeit kosten. Viel einfacher ist es da doch, sich von vornherein die Bestellung direkt an den Arbeitsplatz zu schicken. Wer den ganzen Tag dort arbeitet, stellt so schließlich sicher, dass man es selbst (oder im Zweifel auch Kollegen) in Empfang nehmen können.

Erlaubt oder nicht? Die rechtliche Lage

Ein privates Paket während der eigenen Arbeitszeit anzunehmen, dauert in der Regel nur wenige Sekunden und wird die meisten Arbeitgeber mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht stören. Einen rechtlichen Anspruch haben Beschäftigte darauf jedoch nicht. Mit anderen Worten: Der Chef kann durchaus und berechtigt im Rahmen seines Weisungsrechts ein Verbot aussprechen. Vor allem dann, wenn in schöner Regelmäßigkeit private Post am Arbeitsplatz abgeladen wird und die Zeit der Mitarbeiter für die Annahme und unter Umständen sogar das Öffnen des Pakets in Anspruch nimmt. Darüber hinaus nehmen die zusätzlichen Pakete auch Platz beziehungsweise Lagerfläche weg.

Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert eine Abmahnung und bei Wiederholungen sogar eine Kündigung. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, lohnt es sich aber so oder so, auch bei einem einzelnen Paket den Arbeitgeber vorher kurz zu informieren beziehungsweise um Erlaubnis zu fragen.

Ein No-Go: Pakete aus dem Büro verschicken

Es sollte sich von selbst verstehen, dass Arbeitnehmende es unbedingt unterlassen sollten, private Pakete aus dem Büro auf Kosten und mit dem Firmenstempel des Arbeitgebers zu verschicken. Sollte dieser eindeutige Verstoß gegen die Vermögensinteressen des Unternehmens ans Licht kommen, dann kann dies sogar ohne vorherige Abmahnung die sofortige fristlose Kündigung nach sich ziehen – und das ist die kleine Bequemlichkeit garantiert nicht wert.

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Über-uns Seite

Vertrauen aufbauen & Kunden gewinnen: Die Über-uns-Seite gestalten

Die Über-uns-Seite ist das Must-have eines jeden Internetauftritts, das i-Tüpfelchen, das auf keinen Fall fehlen sollte – Besucher, potenzielle Kunden und Bewerber landen garantiert irgendwann darauf, um sich über das Unternehmen zu informieren. Mit überzeugenden Inhalten kann die Unternehmensseite zum echten Erfolgsfaktor werden.

Darum sollte eine Über-uns-Seite obligatorisch sein

Es ist selten der Zufall, der die Webseite-Besucher auf diese Seite führt, vielmehr klicken viele ganz bewusst auf den „Über uns“-Button. Häufiges Ziel ist es, sich über ein Unternehmen zu informieren, sich ein Bild zu machen und zu erfahren, wer und was sich hinter einem bestimmten Produkt oder einer Dienstleistung verbirgt.

Mit einer gelungenen Über-uns-Seite können Sie ganz viel richtig machen und vielleicht sogar den letzten Impuls für eine Kaufentscheidung setzen. Dabei ist es wichtig, einerseits die eigene Kompetenz zu untermauern und andererseits Emotionen zu wecken und Sympathien aufzubauen.

Werbung in eigener Sache: Das sollte die Über-uns-Seite enthalten

Eine gute Über-uns-Seite passt bestenfalls perfekt zum Unternehmen, sie liefert unbedingt einzigartigen Content, ist weder zu lang noch zu kurz und greift folgende Aspekte auf:

  • das Unternehmensleitbild: Welches Ziel verfolgt das Unternehmen, welche Werte und Kultur werden gelebt? Eine kurze Zusammenfassung reicht aus.
  • die Unternehmensgeschichte: Wann wurde der Betrieb und von wem gegründet? Was waren die Beweggründe, wie ist die Entwicklung und wo steht man heute? Vielleicht lohnt es sich auch, den Namen und seine Entstehung zu erklären. Eine emotionale und packende Geschichte kann an dieser Stelle genau richtig sein.
  • das Angebot: Welche Produkte oder Dienstleistungen gehören zum Angebot? In welchem Segment positioniert sich das Unternehmen und welche Zielgruppe möchte man ansprechen? Auch das Geschäftsmodell kann an dieser Stelle vorgestellt werden.
  • die Mitarbeitenden/das Team: Wer sind die Menschen, die in diesem Unternehmen arbeiten, wie sehen sie aus und warum arbeiten sie für das Unternehmen? Je nach Unternehmensgröße kann man neben den Inhabern und/oder Geschäftsführern auch die einzelnen Mitarbeitenden kurz vorstellen.
  • Argumente für das Unternehmen: Warum können Kunden dem Unternehmen vertrauen und welche Gründe gibt es, sich für ein bestimmtes Produkt zu entscheiden? Auszeichnungen, Kundenstimmen und Medienberichte unterstreichen die Glaubwürdigkeit.
  • Kontaktaufnahme: Wie kann ich Kontakt aufnehmen? Führen Sie unbedingt die Kontaktdaten auf und platzieren Sie zudem einen Call-to-Action.

Tolle Tipps und inspirierende Beispiele

Damit eine Über-uns-Seite den gewünschten Erfolg erzielt, lohnt es sich, bei der Umsetzung einiges zu beachten. Wir haben wichtige und praktische Tipps zusammengestellt:

  • Die wesentlichen Informationen werden möglichst kreativ auf den Punkt gebracht und vor allem einzigartig „verpackt“.
  • Die Seite sollte alles, aber nicht langweilig sein. Erzählen Sie die Unternehmensgeschichte als spannende und emotionale Geschichte.
  • Emotionen werden durch Persönlichkeit erzeugt: Schreiben Sie daher gerne aus der Ich- oder der Wir-Perspektive.
  • Fotos von Personen kommen hier gut an. Wichtig ist jedoch, dass es sich um „echte“ Fotos von Mitarbeitenden handelt und nicht um unpersönliche Stockbilder.
  • Lassen Sie eine große Portion Begeisterung für das, was Sie tun, in Ihrem Text mitschwingen, ohne dabei offensichtlich die Werbetrommel zu rühren.
  • Das Alleinstellungsmerkmal (beziehungsweise USP) kann hier zur Sprache kommen und sogar im Vordergrund stehen. Ob Sie das Team, das Thema oder Ihre Mission in den Fokus stellen, ist dabei eine Entscheidung, die jedes Unternehmen individuell treffen sollte.
  • Als Ergänzung kann auf der Über-uns-Seite auch ein kurzes Vorstellungsvideo platziert werden. Auch Grafiken, Tabellen und Zeichnungen können das geschriebene Wort erklärend visualisieren und für optische Auflockerung sorgen.
  • Die Kontaktinformationen sollten so gewählt sein, dass Interessierte direkt wissen, an wen Sie sich bei einem bestimmten Anliegen wenden können. Ideal und vertrauenerweckend sind zudem direkte Durchwahlen bei den Telefonnummern.
  • Damit die Über-uns-Seite auch schnell gefunden wird, platziert man am besten eine Verlinkung auf der Homepage und achtet auf SEO-Relevanz. Bestenfalls benennen Sie die Seite auch tatsächlich „Über uns“ oder wählen einen ähnlichen Namen, zum Beispiel „Über unser Unternehmen“ oder „Das Unternehmen“.
  • Aktuelle unternehmerische Änderungen sollten immer direkt auf der Seite angepasst werden.

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Interne Bewerbung

Interne Bewerbung: Job wechseln & im Unternehmen bleiben

Auch wenn es eigentlich eine nahe liegende Option ist, nehmen sie nur wenige Arbeitnehmer wahr. Denn wer eine neue Herausforderung sucht und seinen Job wechseln möchte, muss nicht zwingend seinen Arbeitgeber verlassen. Vor allem dann, wenn man sich bei einem Unternehmen wohlfühlt, kann ein interner Jobwechsel eine gute Lösung sein. Damit das klappt, gibt es bei der Bewerbung einiges zu beachten.

Die schriftliche Bewerbung: Das sollten Sie wissen

Wer sich auf eine ausgeschriebene Stelle im eigenen Unternehmen bewirbt, der sollte dies – genau wie jeder andere Bewerber – in schriftlicher Form tun. Ein Anschreiben und ein aktueller Lebenslauf sind jetzt obligatorisch. Die aktuelle Position im Unternehmen sollten Sie dabei nicht nur aufführen, sondern bestenfalls auch in den Fokus stellen. Wie bei jeder anderen Bewerbung sollte aus dem Anschreiben zudem deutlich die eigene Motivation für den Wunsch nach Veränderung hervorgehen. Und da Sie bereits bestens mit dem Unternehmen, den Werten und Abläufen vertraut sind, dürfen Sie das als großen Pluspunkt, der für Sie spricht, natürlich auch erwähnen. Auf Zeugnisse und Bescheinigungen können Sie jedoch verzichten, da diese der Personalabteilung bereits vorliegen.

Abzuraten ist im Schriftverkehr von der persönlichen Du-Anrede, auch wenn man den Personaler oder den potenziellen neuen Vorgesetzten bereits gut kennt. Die Bewerbung wandert schließlich auch durch weitere Hände und könnte so unter Umständen den Eindruck der „Vetternwirtschaft“ erwecken. Anders sieht es aus, wenn im Unternehmen grundsätzlich die Duz-Kultur herrscht.

Das Bewerbungsgespräch im eigenen Unternehmen

Auch für ein Unternehmen kann eine interne Neu- beziehungsweise Umbesetzung von Vorteil sein. Daher stehen bei entsprechenden Qualifikationen die Chancen auch gar nicht schlecht, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden.

Bewerber sollten sich jetzt auf die Frage vorbereiten, warum sie den Job innerhalb des Unternehmens wechseln wollen? Wichtig ist, die bestehende Stelle oder gar Kollegen und den Vorgesetzten auf keinen Fall schlecht zu machen. Vielmehr geht es darum, die Chancen und Perspektiven beim neuen Job positiv hervorzuheben. Auf die konkrete Frage, ob es am bestehenden Arbeitsplatz Herausforderungen und Probleme gibt, sollte die Antwort so diplomatisch wie möglich ausfallen, sofern diese überhaupt bestehen.

Während externe Bewerber ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und Eigenschaften gerne in einem besonders guten Licht darstellen und vielleicht sogar etwas übertreiben, ist an dieser Stelle im internen Bewerbungsgespräch Vorsicht geboten. Schließlich sind Sie als Person sowie Ihr Aufgabenbereich dem Unternehmen bereits bekannt. Auch Aufhübschungen und kleine Übertreibungen sind daher jetzt nicht angezeigt.

Im Vorteil sind interne Bewerber jedoch dann, wenn es um die neue Tätigkeit geht. Sie bringen meist bereits konkrete Vorstellungen vom neuen Aufgabengebiet mit (zum Beispiel durch Kollegen, die in dem Bereich arbeiten) und können daher realistisch einschätzen und im Gespräch plausibel begründen, ob beziehungsweise dass der Job auch tatsächlich zu ihnen passt.

Eine weitere beliebte Frage, die man internen Bewerbern stellt: Was tun Sie, wenn Sie die Stelle nicht bekommen? Auch hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Eine Erpressung in Form von „Ich kündige“ kommt jetzt garantiert nicht gut an. Besser ist es, eine mögliche Absage als wichtige Erfahrung zu verbuchen und als Chance zu sehen, sich in der bestehenden Position erstmal noch weiterzuentwickeln.

Sich intern bewerben: Fallstricke vermeiden

Ein Jobwechsel im Unternehmen hat durchaus viele Vorteile, die Bewerbung birgt aber auch gewisse Risiken. So besteht die Gefahr, dass man die gute Zusammenarbeit mit seinen Kollegen und dem Vorgesetzten sowie den eigenen Ruf im Unternehmen aufs Spiel setzt, vor allem dann, wenn es mit dem neuen Job nicht klappt. Eine Bewerbung kann zudem Unzufriedenheit mit der aktuellen Tätigkeit suggerieren, was wiederum eine zukünftige Beförderung ausschließt.

Die Entscheidung für die Bewerbung will daher gut überlegt sein: Ist die Stelle wirklich die richtige für mich? Wie groß sind meine Erfolgsaussichten? Bringe ich die notwendigen Qualifikationen mit? Wie sehr möchte ich den Wechsel? Stellen Sie sich diese Fragen, bevor Sie vorschnell eine Bewerbung abschicken.

Ist die persönliche Entscheidung für eine Bewerbung gefallen, dann sollte der erste Weg zum direkten Vorgesetzten führen. Auch wenn grundsätzlich keine Verpflichtung dazu besteht und die Personalabteilung zudem zu Verschwiegenheit und Diskretion verpflichtet ist, empfiehlt es sich, dass dieser es im Unternehmen als erster erfährt. Die offene Kommunikation ist wichtig, um ein bestehendes Vertrauensverhältnis nicht zu gefährden und andersherum den Vorgesetzten unter Umständen sogar als Fürsprecher zu gewinnen. Zu berücksichtigen ist, dass der Chef nicht unbedingt erfreut sein dürfte, einen guten Mitarbeiter zu verlieren. Gute Argumente für den Jobwechsel sollte man jetzt am besten direkt parat haben. Um zu signalisieren, dass Sie sich bereits Gedanken gemacht haben, können mögliche Vorschläge zu einem Nachfolger und einer neuen Arbeitsverteilung sowie das Angebot zur Einarbeitung jetzt angebracht sein.

Fingerspitzengefühl ist jedoch bei den Kollegen gefragt: Bestenfalls behalten Sie Ihr Vorhaben lieber für sich, bevor sich die „heißen News“ nach dem Stille-Post-Prinzip im Unternehmen herumsprechen.

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Richtig präsentieren

Teil 2: Erfolgreich präsentieren – 10 Tipps für eine gelungene Präsentation

Sorgt ein Vortrag für Gesprächsstoff, bleiben die Informationen beim Publikum im Gedächtnis hängen und geben die Teilnehmenden auch ungefragt ein positives Feedback, dann hat der Vortragende alles richtig gemacht. Damit eine Präsentation gelingt, gibt es neben der Wahl des passenden Präsentationsmediums einiges zu beachten. Wir haben die zehn wichtigsten Tipps für einen erfolgreichen Vortrag zusammengestellt.

Tipp 1: Den Vortrag lebendig gestalten

Wer einfach nur trocken Folie für Folie mit massenweise Text herunterleiert, der sollte sich nicht über den einen oder anderen Gähner seines Publikums wundern. Damit die Menschen an Ihren Lippen hängen, sollte der Vortrag möglichst abwechslungsreich und lebendig gestaltet sein. Der Einbau von Fotos, Grafiken und Videoclips kann das Ganze schon ziemlich auflockern. Auch kurze Geschichten, persönliche Erfahrungen, Anekdoten und vielleicht sogar eine kleine Provokation (natürlich passend zum Inhalt) sorgen für kurzweilige Abwechslung. Und warum das Publikum nicht zwischendurch auch mal mit einbeziehen? Kleine Umfragen können dafür ein gutes Mittel sein.

Tipp 2: Fesselnd starten, mit Paukenschlag enden

Es sind sowohl der Anfang als auch das Ende einer Präsentation, die bei den Zuhörenden im Gedächtnis bleiben – es lohnt sich daher, dem Einstieg und Schluss besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Mit einem Standardsatz, wie „Ich freue mich, dass Sie so zahlreich erschienen sind“, lässt sich kein Mensch mehr hinter dem Ofen hervorlocken. Vielmehr sollten Redner ihr Publikum jetzt überraschen. Beginnen Sie beispielsweise direkt mit einer Geschichte, zeigen Sie ein Video oder bedienen Sie sich eines provakanten Zitats oder eines besonderen Beispiels. Auch eine lustige Anekdote kann jetzt richtig sein: Wichtig ist, das Interesse zu wecken und das Publikum neugierig auf das zu machen, was kommt.

Ein starker Schluss fasst das Gesagte nochmal kurz und prägnant zusammen. Für einen runden Abschluss greift man den Inhalt der Einleitung nochmal auf und findet hier ein passendes Fazit. Je nach Thema ist jetzt zudem eine klare Handlungsaufforderung ein gutes Stilmittel. Alternativ passt es häufig auch, den Zuhörern einen Denkanstoß zu geben, um so zu erreichen, dass sie sich auch nach dem Vortrag noch mit dem Thema beschäftigen.

Tipp 3: Auf das Wesentliche konzentrieren

Wer über ein bestimmtes Thema oder einen Sachverhalt referiert, der kennt sich nicht selten perfekt in der Materie aus. Das bedeutet jedoch nicht, dass man sein gesamtes Expertenwissen mit den Zuschauenden teilen sollte. Denn zu viele Informationen können schnell überfordern und bleiben definitiv nicht im Gedächtnis hängen. Empfehlenswert ist es daher, gezielt Schwerpunkte zu setzen und den Fokus auf das Wesentliche zu legen. Mit Fachwissen können Sie dann bei möglichen Nachfragen punkten.

Tipp 4: Vorbereitet sein

Wer denkt, dass es mit der Erstellung einer PowerPoint-Präsentation getan ist, der kann am Ende ganz schön auf die Nase fallen. Denn eine wirklich gute Improvisation beherrschen wohl die wenigsten Menschen. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, einen Vortrag mehrmals vorher durchzugehen und bestenfalls „auf dem Trockenen“ zu üben. Eine gute Möglichkeit kann es sein, vorab vor Freunden oder der Familie zu präsentieren, alternativ filmt man sich selbst mit einer Kamera. Je besser man vorbereitet ist, desto sicherer gestaltet sich auch der Vortrag.

Die Vorbereitung geht aber noch weiter: Jeder Vortragende ist gut beraten, sich vorab mit den räumlichen Gegebenheiten und den technischen Voraussetzungen auseinanderzusetzen. Planen Sie zudem mögliche Eventualitäten ein. Was ist zu tun, wenn der Beamer nicht läuft? Oder: Was mache ich, wenn das Publikum mich nicht hört?

Tipp 5: Die richtige Position finden

Auf einem Stuhl zu sitzen, ist jetzt definitiv keine gute Idee. Achten Sie vor allem darauf, dass man Sie auch aus der letzten Reihe noch sehen kann, Sie dabei die Präsentationsfläche jedoch nicht verdecken. Gibt es ein Rednerpult, dann spricht natürlich nichts dagegen, sich hier zu platzieren. Dieses ist vor allem für Anfänger gut geeignet, da es einen gewissen Schutz und etwas zum „Festhalten“ bietet. Bei einer freien Position im Raum stellt man sich am besten leicht seitlich zum Publikum in die Nähe des Präsentationsmediums auf, sodass sie Zuschauenden sowohl die Person als auch den Vortrag mit einem Blick erfassen.

Tipp 6: Körperhaltung anpassen und Blickkontakt halten

Dass man seinem Publikum den Rücken nicht zukehrt, sollte selbstverständlich sein. Im Idealfall zeigt das Gesicht aber nicht nur nach vorn, sondern man baut zusätzlich Blickkontakt auf. Wer den anderen Personen direkt in die Augen schauen kann, der signalisiert Selbstbewusstsein und sammelt zudem Sympathiepunkte. Gleichzeitig fühlen sich die Zuschauenden angesprochen, was ihnen das Zuhören häufig erleichtert.

Tipp 7: Auch die Stimme ist wichtig

Die Aufforderung aus der letzten Reihe „Können Sie bitte lauter sprechen?“ gilt es tunlichst zu vermeiden. Daher ist es wichtig, die Stimme während des gesamten Vortrags zu erheben und so laut zu sprechen, dass wirklich alle Personen Sie gut hören und verstehen können. Ist das zum Beispiel aufgrund der Größe oder Akustik des Raumes nicht möglich, dann sollte der Vortragende unbedingt ein Mikrofon oder ein Headset verwenden. Sprechen Sie zudem in einem angemessenen Tempo. Wer zu schnell durch einen Vortrag „flitzt“, um es möglichst schnell hinter sich zu bringen, der verliert sein Publikum. Und: Enthusiasmus und Begeisterung in der Stimme werden garantiert auch den letzten Zweifler überzeugen.

Tipp 8: Frei sprechen

Nichts ist so langweilig, wie ein Vortrag, der Satz für Satz von einem Skript abgelesen wird. Eine Präsentation lebt vom freiem Reden. Wer unsicher ist, kann sich Notizen auf Karteikarten machen und auch immer mal einen Blick darauf werfen. Bestenfalls schafft man es aber, allein mithilfe der Präsentationsfläche seinen Vortrag vorzutragen.

In einer flüssigen Rede machen sich Füllwörter, wie „ähm“, „also“ und „ja“, gar nicht gut. Wer sie allzu häufig verwendet, der wirkt schnell unsicher und unvorbereitet. Daher: je weniger Lückenfüller, desto besser.

Tipp 9: Vortrag auf Zielgruppe abstimmen

Wer sind eigentlich die Menschen, vor denen ich spreche? Welche Erwartungshaltung bringen sie mit, welchen Kenntnis- und Bildungsstand haben sie und wo muss ich sie abholen? Jeder Vortrag sollte immer auf die jeweilige Zielgruppe ausgerichtet sein. Anders als beispielsweise in der mathematischen Vorlesung in der Uni ist es bei den meisten Vorträgen zudem sinnvoll, keine Vorkenntnisse vorauszusetzen und idealerweise auf Fachbegriffe zu verzichten. Sind diese jedoch unerlässlich, dann müssen sie auch erklärt werden.

Tipp 10: Lampenfieber annehmen – keine Angst haben

Ein gewisses Maß an Lampenfieber vor einem Vortrag ist normal – es gehört schließlich für die wenigsten Menschen zu den alltäglichen Aufgaben, vor mehreren Menschen frei zu sprechen. Und wenn plötzlich alle Blicke auf einen gerichtet sind, ist es nur allzu verständlich, dass eine gewisse Nervosität vorhanden ist. Die dürfen Sie auch einfach annehmen, vielen Menschen geht es genauso. Meist lässt die Nervosität zudem schlagartig nach den ersten Sätzen nach. Und: Wer häufiger vor Publikum spricht, verliert mit der Zeit mehr und mehr sein Lampenfieber.

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Präsentationsmedien

Teil 1: Erfolgreich präsentieren – die Wahl des Präsentationsmediums

Ein Vortrag ist immer nur so gut, wie sein Präsentationsmedium. Aber welches ist das richtige? Digitale Formate sind gefragter denn je, aber auch analoge Formen mit Flipchart, Whiteboard und Co. haben nach wie vor ihre Vorzüge. Die Wahl hängt vor allem vom Einsatzbereich und von individuellen Vorlieben ab. Wir stellen die unterschiedlichen Präsentationsmedien vor:

Wichtige Überlegungen im Vorwege

Ob analog oder digital, ob Folie oder Papier, ob Kreide oder Marker – die Wahl der Präsentationsform hängt von vielen Faktoren ab und ist nicht immer einfach. Eine Rolle spielen zum Beispiel Aspekte, wie die Teilnehmerzahl, die Zielgruppe und die räumlichen Gegebenheiten. Bei Letzterem sind neben der Größe des Raumes auch die technischen Voraussetzungen relevant. Hier stellt sich die Frage, ob eine digitale Präsentation am Beamer überhaupt möglich ist.

Unabhängig von all diesen Aspekten sollte eines niemals vernachlässigt werden: Sie sollten sich mit dem jeweiligen Präsentationsmedium wohlfühlen und damit auch umgehen können beziehungsweise bereit sein, sich damit auseinanderzusetzen. Wer regelmäßig an verschiedenen Standorten präsentiert, ist gut damit beraten, eine gewisse Flexibilität im Hinblick auf das Medium mitzubringen, schließlich sind die Ausstattung und die Gegebenheiten nicht immer gleich.

Digitale Präsentation mit dem Beamer

Das Medium der Wahl ist immer häufiger die digitale PowerPoint-Präsentation. Mit Hilfe eines Laptops und eines Beamers lassen sich die Folien für alle Zuschauenden sichtbar an eine Leinwand bringen. Unter der Voraussetzung, dass ein Raum die technischen Voraussetzungen erfüllt und das technische Equipment vorhanden ist, bietet diese Präsentationsform viele Vorteile: Auch ohne große Vorkenntnisse lässt sich mit wenig Aufwand ein professioneller Vortrag erstellen, der jederzeit modifiziert und angepasst werden kann. Grafiken, Bilder und sogar Filme werden in die einzelnen digitalen Folien einfach eingebaut.

Konzipiert ist PowerPoint so, dass auf den einzelnen Seiten lediglich wesentliche Kernaspekte in Stichworten stehen sollten, um die Zuschauenden nicht mit Inhalten zu überladen. Vor allem bei vielen Teilnehmenden und in großen Räumen sind die digitalen Präsentationen empfehlenswert. Ein weiterer Pluspunkt: Die Präsentation kann im Nachgang an die Teilnehmenden verschickt oder auch ausgedruckt als Handout verteilt werden.

Flipcharts

Galten Flipcharts längere Zeit als veraltet, erleben sie als Präsentationsmedium heute ein regelrechtes Revival. Und das hat gute Gründe: Auf der großformatigen Tafel entsteht auf dem hier angebrachten großen Papierbogen die Präsentation erst während des Vortrags, der dadurch anschaulich und lebendig wird. Just in time ist es daher möglich, auf Entwicklungen und Ideen spontan durch Ergänzungen oder Änderungen einzugehen.

Vorträge mit dem Flipchart bieten daher den Vorteil, die Teilnehmenden aktiv mit einzubinden und Beiträge direkt festzuhalten. Anders als bei den PowerPoint-Folien können die bereits beschriebenen Blätter abgerissen und überall im Raum aufgehängt werden, sodass sie für alle sichtbar bleiben. Der Vortragende benötigt kein technisches Know-how, wie das bei digitalen Präsentationen der Fall ist. Aufgrund der überschaubaren Größe der Tafeln sind Flipcharts für kleine bis mittlere Seminare geeignet.

Magnettafeln und Pinnwände

Ähnlich wie das Flipchart sollten Magnettafeln und Pinnwände aufgrund ihrer begrenzten Größe und damit verbunden der eingeschränkten Lesbarkeit vorzugsweise in kleineren Gruppen eingesetzt werden. Als wichtiges Arbeitsmittel benötigt man bei diesen Präsentationsmedien Moderationskarten oder anderes Papier. Mit Hilfe von Magneten oder Pinn- beziehungsweise Stecknadeln werden diese dann an das Board gehängt oder gepinnt. Ideal ist dies für alle, die gerne vorbereitet sind und nicht mehr während des Vortrags zum Stift greifen möchten, eine Präsentation jedoch nach und nach „entstehen“ lassen wollen. Alternativ können Sie auf einzelnen Karten natürlich auch spontan Ideen gemeinsam mit den Teilnehmenden sammeln und diese dann anheften. Für Flexibilität sorgt die individuelle Anordnung auf der Tafel, es lassen sich mit Pfeilen oder Klebepunkten beispielsweise auch Querverbindungen ziehen.

Whiteboards

Whiteboards sind für Präsentationen aller Art vielseitig einsetzbar: Mit speziellen Stiften kann man die weißen Tafeln beschreiben. Das Geschriebene lässt sich dann mit einem trockenen Schwamm jederzeit auch schnell wieder abwischen. Gleichzeitig ist die Oberfläche der Whiteboards magnetisch, sodass sich Notizen, Infos und Fotos mit Magneten daran schnell anheften und genauso schnell wieder entfernen lassen. Die weiße Oberfläche lässt sich sogar als Leinwand für einen Beamer nutzen. Whiteboards gibt es als mobile Variante, häufig sind sie fest montiert an der Wand bereits ein fester Bestandteil in Besprechungs- und Seminarräumen. Die große Auswahl mit unterschiedlichen Größen macht Whiteboards sowohl für Präsentationen vor kleinen als auch großen Gruppen attraktiv.

Overhead-Projektoren

Nur noch selten findet man die Overhead-Projektoren, die etwas aus der Mode gekommen sind. Um damit einen Vortrag zu halten, sind Folien notwendig, die zuvor entweder bedruckt, kopiert oder per Hand beschriftet wurden. Diese legt man auf eine von unten beleuchtete Glasfläche, wo der Inhalt der Folie dann auf eine große Leinwand für eine größere Anzahl an Menschen projiziert wird. Auch eine PowerPoint-Präsentation lässt sich ausgedruckt an einem Overhead-Projektor verwenden.

Kombination der Präsentationsmedien

Je nach Vortrag und Inhalt kann es sinnvoll sein, mehrere Präsentationsmedien zu kombinieren, um die jeweiligen Vorteile der einzelnen Formen optimal auszunutzen. Eine vorbereitete digitale Präsentation lässt sich beispielsweise mit spontanen Ideen, Notizen und Anmerkungen auf dem Flipchart oder an einer Pinnwand als gute Balance aus Vortrag und Interaktion verbinden.

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Schlagfertigkeit

Schlagfertigkeit lernen – geht das?

„Schlagfertigkeit ist etwas, worauf man dummerweise erst 24 Stunden später kommt.“ So formulierte es der US-amerikanische Schriftsteller Mark Twain.

Manche Menschen scheinen allerdings ein angeborenes Talent für schlagfertige Antworten zu besitzen. Sie sind nie um die richtigen Worte verlegen und reagieren selbst auf Beleidigungen gelassen und mit Humor.

Die gute Nachricht für alle, die nicht zu dieser Gruppe von Menschen gehören: Schlagfertigkeit lässt sich lernen. Im folgenden Artikel erhalten Sie Tipps.

Was ist eigentlich Schlagfertigkeit?

Schlagfertigkeit bezeichnet die Fähigkeit, auf jede Situation und Bemerkung schnell mit den passenden Worten reagieren zu können. Mit Wortgewandtheit und Witz wehren sie verbale Attacken ab und überraschen sowohl den Angreifer als auch die Zuhörer.

Dieser Überraschungseffekt sorgt nicht nur für Unterhaltung, sondern trägt dem Sprachwissenschaftler Nikolas Luhmann auch dazu bei, dass die laufende Kommunikation fortgesetzt wird.

Was zeichnet schlagfertige Menschen aus?

Für ihre Schlagfertigkeit berühmt und zum Teil gefürchtet waren politische Persönlichkeiten wie Otto von Bismarck, Hermann Ehlers, Franz Josef Strauß und Winston Churchill. Menschen wie ihnen scheint das Talent zur Schlagfertigkeit in die Wiege gelegt.

Tatsächlich helfen einige Persönlichkeitsmerkmale dabei, in heiklen Situationen die richtigen Antworten zu finden. Schlagfertige Menschen bewahren selbst angesichts heftiger verbaler Attacken ihre Ruhe und Gelassenheit. Sie lassen sich weder provozieren noch bedrängen. Das setzt ein gewisses Selbstbewusstsein voraus.

Fallen Ihnen schlagfertige Konter schwer, müssen Sie jedoch nicht verzweifeln. Bekannte schlagfertige Größen wie Politiker und Top-Manager verfügen nicht nur über angeborenen Wortwitz, sie trainieren auch ihre rhetorischen Fähigkeiten. Mit den richtigen Strategien und ein wenig Geduld lässt sich auch Ihr Talent zur Schlagfähigkeit trainieren.

5 Tipps für schlagfertige Reaktionen

Diese Tipps helfen Ihnen, schneller die passenden Antworten zu finden:

  1. Lernen Sie aus vergangenen Situationen, in denen Sie keinen guten Konter auf Lager hatten. Spielen Sie das Gespräch in Gedanken durch und überlegen Sie sich mögliche Reaktionen.
  2. Bleiben Sie auch in kritischen Situationen ruhig und lassen sich nicht provozieren. Statt beleidigt zu reagieren, atmen Sie tief durch. Konzentrieren Sie sich nicht auf die verletzende Äußerung, sondern auf Ihren Konter.
  3. Lernen Sie Ihr Gegenüber zu lesen. Anhand von Gestik und Mimik des Gesprächspartners lässt sich oft erkennen, ob ein frecher oder kritischer Spruch folgt.
  4. Arbeiten Sie auch an Ihrer Gestik und Mimik. Eine selbstbewusste, aufrechte Körperhaltung und entspannte Gesichtszüge, vielleicht sogar mit einem kleinen Lächeln, unterstreichen Ihre schlagfertige Antwort.
  5. Trainieren Sie Ihren Wortschatz und Ihr Allgemeinwissen. Lesen Sie viel, unter anderem Spruch- und Anekdotensammlungen. Am Vorbild schlagfertiger Berühmtheiten können Sie viel für Ihre eigenen Reaktionen lernen.

Legen Sie sich eine Taktik zurecht

Schlagfertige Menschen beherrschen verschiedene Techniken und Taktiken, um in unterschiedlichen Situationen wortgewandt reagieren zu können. Gern genutzte Taktiken sind zum Beispiel:

  • Die Rückfrage-Taktik: Kommt nach dem Urlaub ein Kollege auf Sie zu und meint, dass Sie aber ganz schön zugelegt hätten, können Sie mit einer Frage reagieren, zum Beispiel: „Das kann schon sein. Aber wie war denn Ihr Urlaub so? Wie es aussieht, war das Essen ja nicht so gut.“ Kritisiert jemand Ihre Präsentation, fragen Sie einfach, was diese Person denn besser gemacht hätte.
  • Die Ausweich-Taktik: Statt auf die Äußerung des Gesprächspartners einzugehen, beziehen Sie sich auf die Art und Weise der Kommunikation: „Dieser Ton hilft uns in dieser Situation auch nicht weiter.“
  • Die Komplimente-Taktik: Sie ziehen einen verbalen Angriff ins Lächerliche, indem Sie einen Vorwurf in ein Kompliment umwandeln: „Danke für Ihre hilfreichen Ratschläge, darf ich diese als Buch veröffentlichen?“ „Mensch, so einen gewitzten Einwurf hätte ich Ihnen ja gar nicht zugetraut.“
  • Die Zustimmungstaktik: Lassen Sie eine Provokation oder Kritik ins Leere laufen, indem Sie der Aussage zustimmen. „Sie wollen mir ja nur etwas verkaufen!“ – „Stimmt. Deswegen komme ich ja jeden Morgen zur Arbeit.“ „Dieses Hemd passt ja gar nicht zur Hose!“ – „Mag schon sein, aber immerhin bin ich Ihnen aufgefallen.“

Standardantworten für den Notfall

Legen Sie sich außerdem eine Auswahl an Standardantworten zurecht. Fällt Ihnen einmal kein guter Spruch ein, stehen Sie immerhin nicht ohne Konter da. Je nach Situation können Sie zum Beispiel die folgenden Klassiker verwenden:

  • Wenn Sie das sagen, wird das wohl stimmen.
  • Sie sprechen hörbar, aber nicht verständlich.
  • Das ist Ihr Problem.
  • Daran werden Sie sich wohl gewöhnen müssen.
  • Das haben Sie aber gut beobachtet.
  • So habe ich das auch mal gesehen, bevor ich es besser wusste.

Schlagfertigkeit im Job: Schätzen Sie die Situation richtig ein

Schlagfertige Menschen machen einen souveränen und selbstbewussten Eindruck. Sie können Gesprächssituationen kontrollieren und zu ihren Gunsten beeinflussen. Dadurch beweisen sie Durchsetzungsvermögen. All das sind Eigenschaften, die das Ansehen steigern und bei der Karriere vorteilhaft wirken.

In einigen beruflichen Situationen sind schlagfertige Antworten jedoch unangebracht. Einen Kunden im Akquisegespräch auf den Arm zu nehmen, ist eher weniger zu empfehlen. Vorgesetzte könnten sich durch einen schlagfertigen Konter provoziert fühlen.

Schlagfertigkeit geht daher immer mit Fingerspitzengefühl für die jeweilige Situation einher.

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