Cookies

Cookies akzeptieren oder ablehnen? Was es mit den virtuellen Keksen auf sich hat

Bei der Arbeit im World Wide Web kommen wir nicht an ihnen vorbei. Auf nahezu jeder Webseite begegnen wir ihnen und werden dazu aufgefordert, die Cookies zu akzeptieren oder sie anderenfalls abzulehnen. Doch was sind Cookies eigentlich? Und was passiert, wenn wir die virtuellen „Kekse“ zulassen? Dieser Ratgeber hat Antworten.

Was sind Cookies?

Klar ist, dass die Cookies im Internet wenig mit leckeren Keksen zu tun haben. Bei den virtuellen Cookies handelt es sich vielmehr um kleine Datendateien, die eine Website auf dem Endgerät des Nutzers zwischenspeichert. Dazu gehören unter anderem Login-Daten, das Surfverhalten und Aktionen in Web-Applikationen.

Cookies sind ein üblicher und wichtiger Bestandteil des Internets. Sie sorgen dafür, dass einige Funktionen überhaupt erst möglich sind und machen die Nutzung des Internets bedienerfreundlich. Trotzdem ist Vorsicht geboten: Denn einige Cookies können auch die Privatsphäre gefährden und werden ausschließlich für Werbezwecke verwendet. Grundsätzlich handelt es bei den kleinen Dateien dabei aber nicht um Schad-Software oder gar Viren.

Das Rechtliche – deshalb sind Cookies überall gefragt

Vor allem dann, wenn die Recherche schnell gehen soll, kann die Frage, ob man die Cookies akzeptieren oder doch lieber ablehnen möchte, ganz schön nervig sein. Dass das Cookie-Fenster ständig aufploppt, hat aber einen guten Grund und der heißt Datenschutz. Denn dank der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Ausspähen von Daten mithilfe von Cookies ohne Erlaubnis der Nutzer nicht mehr erlaubt. Bedeutet: Jeder Betreiber einer Website muss zunächst eine eindeutige Zustimmung der Nutzer erhalten und diese fragen, ob die Daten erfasst werden dürfen.

First- oder Third-Party-Cookies – es gibt Unterschiede

Cookies sind nicht gleich Cookies – auch wenn sie alle „Krümel“ in Form von kleinen Datenmengen hinterlassen. Man unterscheidet zunächst zwischen den eigenen, sogenannten First-Party-Cookies und den Drittanbieter-Cookies als Third-Party-Cookies. Erstere speichern beispielsweise Anmeldedaten und den Warenkorb. Die Betreiber der Internetseiten können mithilfe dieser Cookies das Verhalten der User analysieren und ihr Angebot entsprechend abstimmen.

Third-Party-Cookies sind Daten, die nicht vom Betreiber der Webseite, sondern von Dritten gespeichert werden. Diese legen Nutzungsprofile an, um personalisierte Werbung auch auf anderen Webseiten zu platzieren: Wer beispielsweise nach Turnschuhen gesucht hat, der erhält dank dieser Cookies auf den unterschiedlichsten Seiten Werbung, die auf die eigene Suche ganz individuell abgestimmt ist.

Unbedingt erforderlich, funktional oder performance? Diese Cookies gibt es

Bei der Zustimmung haben wir mittlerweile die Wahl, welche Cookies wir zulassen wollen. Man unterscheidet hierbei:

  • Unbedingt erforderliche Cookies: Wie die Bezeichnung bereits aussagt, sind diese Cookies für das Funktionieren einer Webseite auf jeden Fall notwendig.
  • Funktionale Cookies: Diese Cookies speichern grundlegende Daten, wie Nutzername und Sprachauswahl. Sämtliche Informationen bleiben anonym.
  • Analyse- und Performance Cookies: Die Cookies erlauben den Administratoren eine Analyse des Nutzungsverhaltens auf einer Website. Aufgezeichnet werden zum Beispiel die verwendeten Suchbegriffe sowie auch die Klicks und Bewegungen mit der Maus. Ziel ist es, das eigene Angebot zielgerichteter entsprechend der Nutzung auszurichten.
  • Werbe- und Marketing Cookies: Diese Cookies erfassen das Surfverhalten, um speziell für den Nutzer abgestimmte Werbung zu platzieren.

Was soll ich anklicken? Die richtige Entscheidung

Damit es möglichst schnell geht, klicken wir gerne einfach einen Button an und akzeptieren die Cookies oder lehnen sie per se ab. Dabei lohnt es sich, ein paar Sekunden zu investieren und über den Button „Einstellungen“ die jeweiligen Hinweise zu den Cookies zu lesen und dann eine individuelle Auswahl zu treffen: Wer beispielsweise möchte, dass die jeweilige Seite die Anmeldedaten speichert, der sollte die funktionalen Cookies zulassen. Und wer auf personalisierte Werbung lieber verzichtet, akzeptiert die Marketing-Cookies dagegen nicht. Eine Rolle bei der Auswahl spielen neben dem eigenen Sicherheitsempfinden auch die Seriosität der Webseite und das Vertrauen in den Anbieter.

Weitere Tipps – der optimale Umgang mit Cookies

Neben der richtigen Handhabung mit diesen Cookie-Bannern gibt es weitere praktische Tipps im Umgang mit den „virtuellen Keksen“:

  • Cookies regelmäßig löschen: Da die kleinen von Ihnen akzeptierten Textdateien auf dem Rechner bleiben, ist es empfehlenswert, diese regelmäßig über die Datenschutz-Einstellungen des Browsers zu löschen.
  • Einstellungen ändern: Über die Einstellungen lässt sich der Umgang mit Cookies grundsätzlich festlegen. So können beispielsweise Cookies von Drittanbietern deaktiviert werden. Es ist zudem möglich, eine automatische Löschung der Cookies nach jeder Sitzung einzustellen. Darüber hinaus besteht die Option, anonym im Netz zu surfen. Dafür ist der sogenannte Inkognito-Modus zu aktivieren.
  • Anti-Tracking-Programme: Um unter anderem den Einsatz von Tracking-Programmen zu blockieren, kann sich die Installation eines entsprechenden Programms lohnen. Hierbei besteht jedoch das Risiko, dass es zu funktionalen Einschränkungen bei einigen Webseiten kommt. Virenschutz, Firewall und verschlüsselte WLAN-Verbindungen sind zwar sinnvoll, Cookies blockieren sie jedoch nicht.

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Kaffee for free

Kaffee aufs Haus! Wenn der Chef die Getränke zahlt

Für einen produktiven Start in den Tag, für die gute Stimmung und die hohe Motivation darf für viele Menschen der Kaffee am Arbeitsplatz nicht fehlen. Den hohen Stellenwert des leckeren Wachmachers erkennen auch immer mehr Unternehmen und stellen ihren Angestellten den Kaffee kostenlos bereit.

Kaffee for free kommt gut an

Beschäftigte, die sich nicht mehr jeden Morgen die eigene Thermoskanne mit Kaffee mit an den Arbeitsplatz bringen oder regelmäßig ihren Beitrag für die Kaffeekasse im Büro leisten müssen, bietet der Kaffee for free natürlich einen großen Mehrwert. Schließlich sparen sie tagtäglich eine Menge Geld und haben zudem einen geringeren Aufwand. Vor allem dann, wenn es im Büro einen Kaffeevollautomaten gibt, heißt es nur noch, aufs Knöpfchen zu drücken, um leckeren Cappuccino, Latte macchiato und Co. zu erhalten.

Mehrwert auch für den Arbeitgeber

Natürlich hat auch das Unternehmen etwas davon, wenn es seinen Angestellten den Kaffee sponsert. Dabei geht es vor allem um die Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit, die zu einer höheren Leistung und Produktivität beitragen soll. Betriebe, die Kaffee kostenlos für ihre Mitarbeitenden bereitstellen, wirken zudem zeitgemäß und schneiden bei Arbeitsplatz-Rankings meist sehr gut ab – und das mit einem vergleichsweise geringen Aufwand und mit nur wenigen Kosten.

Kleine Aufmerksamkeiten sind steuerfrei

Wer seinen Angestellten mit Kaffee, Wasser und Co. etwas Gutes tun möchte, profitiert sogar finanziell. Denn diese sogenannten kleinen Aufmerksamkeiten sind einerseits als Betriebsausgaben voll abzugsfähig und gehören andererseits nicht zum lohnsteuerpflichtigen Lohn und sind dementsprechend sozialversicherungsfrei. Bedeutet: Für Arbeitgeber ist die Bereitstellung all dieser kleinen Dinge deutlich günstiger als eine Lohnerhöhung. Übertreiben sollte man es allerdings nicht. Denn für ganze Mahlzeiten sieht das Gesetz keine Steuerermäßigungen vor. Und: Um die Steuervorteile geltend zu machen, dürfen Kaffee, Tee und Wasser nur direkt vor Ort am Arbeitsplatz getrunken werden und nicht in der Kantine oder sogar mit nach Hause genommen werden.

Filtermaschine oder Kaffeevollautomat?

Ob es die gute, alte Filterkaffeemaschine sein oder doch der Kaffeevollautomat, ist natürlich Ermessenssache und eine ganz individuelle Entscheidung. Während die Filtermaschine die deutlich kostengünstigere Variante ist, macht sie für die Mitarbeitenden aber auch die meiste Arbeit. Schließlich müssen sie den Kaffee selbst kochen. Vor allem dann, wenn mehrere Personen gerne den koffeinhaltigen Wachmacher trinken, muss regelmäßig neuer aufgesetzt werden – und dafür muss sich erst einmal jemand zuständig fühlen.

Kaffee auf Knopfdruck gibt es dagegen aus dem Kaffeevollautomaten. Dieser ist die deutlich größere Investition, verursacht für die Angestellten aber auch weniger Aufwand, da sie lediglich Kaffeebohnen nachfüllen müssen. Vollautomaten machen sich vor allem in großen Büros gut. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass sie für eine lange Lebensdauer regelmäßig gewartet werden sollten.

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Mehr Gehalt Jobwechsel

Jobwechsel: Wieviel mehr Gehalt ist jetzt drin?

Das Jobkarussell dreht sich momentan besonders schnell. Mehr als ein Drittel aller Arbeitnehmer wären bereit, ihren Job zu wechseln – so viele wie noch nie. Je nach Branche stehen die Chancen zudem besonders gut, auch eine Zusage bei einem anderen Unternehmen zu erhalten. Wer tatsächlich „Nägel mit Köpfen“ macht, der erhofft sich von seiner neuen Stelle häufig auch ein attraktiveres Gehalt. Wie viel mehr Geld lässt sich dabei rausschlagen und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Hier die Antworten:

Jetzt kann es steigen: Die Voraussetzungen für ein höheres Gehalt

Gute Karten, in einem neuen Job mehr zu verdienen, bestehen immer dann, wenn keine wirkliche Notwendigkeit besteht, den Arbeitgeber zu wechseln. Bestenfalls bewerben Sie sich mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis und warten nicht, bis Ihnen der Arbeitgeber kündigt. Denn wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus bewirbt, der wird es tendenziell deutlich schwieriger haben, ein höheres Gehalt herauszuschlagen. Bei dem potenziellen neuen Arbeitgeber geraten sie dadurch nämlich automatisch in die Position eines Bittstellers. Auch Quereinsteiger, die bislang wenige bis keine Qualifikationen und keinerlei Berufserfahrung mitbringen, sollten zunächst nicht mit einem Mehrverdienst rechnen. Dagegen stehen die Chancen für eine Gehaltserhöhung für all diejenigen gut, die die erforderlichen Qualifikationen mitbringen, mehrjährige Berufserfahrung und eventuell sogar zusätzliche Kompetenzen vorweisen können.

Gehaltsverhandlung: Wie viel mehr kann ich verlangen?

Wer alle Voraussetzungen für den neuen Job erfüllt, der kann selbstbewusst in die Gehaltsverhandlung gehen und durchaus auch mehr Geld verlangen. Wieviel mehr drin ist, hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab:

  • Gleichrangige Position: Wer eine ähnliche beziehungsweise die gleiche Position wie bisher annimmt, kann ein Gehaltsplus von fünf bis zehn Prozent herausholen.
  • Beruflicher Aufstieg: Handelt es sich um eine höherwertige Position, die zum Beispiel mit mehr Führungsverantwortung verbunden ist, mag sogar eine Erhöhung um bis zu 15 Prozent drin sein.
  • Abwerbung: Wurde man (zum Beispiel von einem Headhunter) abgeworben, ist man in der besten Verhandlungsposition. Das Unternehmen hat schließlich offensichtlich großes Interesse an Ihrer Arbeitskraft. In dem Fall können Sie zwischen 15 und 20 Prozent herausholen.

Weniger Gehalt – jetzt kann auch das eine Option sein

Auch wenn das Gehalt für die meisten Menschen eine große Rolle spielt, kann es auch weitere beziehungsweise andere (gute) Gründe für einen Jobwechsel geben. Teilweise wiegen diese so schwer, dass man sogar freiwillig bereit ist, Abstriche beim Gehalt zu machen. Ein triftiger Grund ist beispielsweise ein Umzug (zum Beispiel aus familiären Gründen). Hierbei besteht schließlich die Notwendigkeit, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Das bedeutet wiederum, dass man nicht immer die Wahl hat, welchen Job man jetzt annimmt.

Wer dagegen in seinem aktuellen Job unglücklich ist, sich eventuell überfordert oder nicht genug wertgeschätzt fühlt, ist zudem meist eher bereit, auf einen Teil seines Gehalts zu verzichten, dafür aber einen Job zu erhalten, der Spaß macht. Auch der gesundheitliche Aspekt könnte hier eine Rolle spielen.

Darüber hinaus mag ein Gehaltsverzicht eine Option sein, wenn der neue Job gute Perspektiven bietet. Das können zudem Aufstiegschancen und Weiterentwicklungsoptionen sein. Auch die Aussicht auf ein langfristig deutlich höheres Gehalt mag einen anfangs geringeren Verdienst rechtfertigen.

Richtig verhandeln: den eigenen Marktwert kennen

Wer in seinem neuen Job mehr Geld verdienen möchte, der sollte gut vorbereitet in die Gehaltsverhandlungen gehen und wissen, wieviel die eigene Arbeitsleistung auch wert ist. Ermitteln Sie daher anhand Ihrer Qualifikationen und Berufserfahrung zunächst den eigenen Marktwert und checken Sie die branchenüblichen Gehälter für die jeweilige Position. Bei der Kalkulation ist es empfehlenswert, weitere Faktoren, wie die Unternehmensgröße und den Standort, zu berücksichtigen. Hier gilt: Je größer der Betrieb ist, desto höher sind in der Regel die Verdienstmöglichkeiten. In größeren Städten wird darüber hinaus meist mehr gezahlt als in ländlichen und strukturschwächeren Gebieten. Es lohnt sich zudem, sich über die jeweilige wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu informieren. Denn steht der Betrieb am Markt erfolgreich dar, ist der Verhandlungsspielraum beim Gehalt meist deutlich größer als in Krisenzeiten.

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Mail zurückrufen

Bevor es peinlich wird – E-Mails in Outlook und Co. zurückrufen

Mit nur einem Klick lässt sich eine E-Mail versenden. Diese unkomplizierte Handhabung ist für die schnelle Kommunikation zwar sehr praktisch, sie kann aber auch ihre Tücken haben – vor allem dann, wenn wir zu früh auf Senden klicken. Ärgerlich, aber nicht mehr zu ändern? Diese Vermutung stimmt nicht ganz. Denn unter bestimmten Umständen lassen sich E-Mails auch wieder zurückrufen oder durch neue ersetzen. Wie das funktioniert, erklärt dieser Ratgeber.

Warum ein E-Mail-Rückruf manchmal wirklich wichtig ist

Allein die Vorstellung verursacht leichte Gänsehaut: Die Anfrage eines Kunden wollen wir eigentlich nur schnell an eine Kollegin weiterleiten und schreiben ihr: „Der raubt mir wirklich den letzten Nerv mit seinen ständigen Beschwerden. Kannst du dich bitte darum kümmern?“ Dumm gelaufen, wenn wir jetzt nicht auf Weiterleiten, sondern auf Antworten klicken und die E-Mail direkt retour an den Verfasser geht. Es benötigt keine weitere Erklärung, warum wir jetzt wahrscheinlich am liebsten im Erdboden versinken möchten.

Wenn auch etwas weniger „dramatisch“, gibt es durchaus weitere Situationen, in denen es sinnvoll und sehr praktisch sein kann, eine E-Mail zurückzuholen. Das kann zum Beispiel der frühzeitige Versand eines Entwurfs oder vertraulicher Daten an die falsche Person sein. Auch grobe Fehler im Text, die man erst nach dem Absenden entdeckt, mögen ein guter Grund sein. Unter Umständen hat sich eine konkrete Anfrage auch bereits erledigt, sodass man den Empfänger eigentlich gar nicht mehr damit behelligen möchte.

In Outlook den Fehler wieder ausbessern

Dass viele Unternehmen auf Outlook als bevorzugtes E-Mail-Programm setzen, kann unser Glück sein, wenn eine E-Mail im Posteingang des Empfängers wieder gelöscht werden soll. Denn der Rückruf in Outlook funktioniert nur, wenn sowohl Sender als auch Empfänger Outlook (mit Microsoft 365 oder Microsoft Exchange) nutzen. Eine weitere (eigentlich selbstverständliche) Voraussetzung ist zudem, dass die Nachricht noch nicht gelesen wurde.

Und so klappt der Rückruf in Outlook:

  • In den gesendeten Elementen die betreffende Nachricht auswählen und öffnen.
  • Klicken Sie jetzt auf „Datei“, dann auf „Information“ und wählen Sie „Nachricht erneut senden und zurückrufen“ aus.
  • Entscheiden Sie sich für eine der beiden folgenden Optionen: Wer „Ungelesene Kopien dieser Nachricht löschen“ wählt, der ruft die bereits gesendete Nachricht zurück. Dagegen wird die Mail gegen eine andere ausgetauscht, wenn Sie „Ungelesene Kopien durch eine neue Nachricht ersetzen“ anklicken.
  • Bevor der Vorgang mit Ok bestätigt wird, muss noch das Kontrollkästchen „Ergebnis des Nachrichtenrückrufs für jeden Empfänger mitteilen“ aktiviert werden.

Nicht ohne Spuren und mit Einschränkungen

Auch wenn wir es uns vielleicht wünschen, eine E-Mail zurückrufen oder ersetzen kann man nicht, ohne zumindest gewisse Spuren zu hinterlassen. Der Empfänger wird nämlich darüber informiert, dass der Absender die ursprüngliche Nachricht gelöscht hat.

Ob das Löschen klappt, hängt zudem von den Outlook-Einstellungen des Empfängers ab. Denn ist hier das Kontrollkästchen Besprechungsanfragen und Antworten auf Besprechungsanfragen und -abrufe automatisch bearbeiten nicht aktiviert, klappt der Rückruf nur, wenn der Empfänger zuerst die Rückrufnachricht öffnet. Nur in dem Fall wird die ursprüngliche Mail auch tatsächlich gelöscht.

Nachrichten in Gmail zurückrufen

Wer eine Gmail-Adresse hat und Nachrichten im Browser oder in der Gmail-App schreibt, hat eine besonders einfache Möglichkeit, eine bereits versandte E-Mail wieder zurückzurufen. Diese Option besteht jedoch nur für eine kurze Zeit. Direkt nach dem Senden erscheint auf der linken Seite der Hinweis „Ihre Nachricht wurde gesendet“ inklusive der Optionen „Nachricht ansehen“ und Rückgängig“. Letzteren Button einfach anklicken und der Empfänger erhält die E-Mail gar nicht erst.

Die Rückruffrist kann individuell über die „Einstellungen“ und „E-Mail zurückrufen“ auf fünf, zehn, 20 und 30 Sekunden eingestellt werden.

Rückruf bei anderen Anbietern

Personen, die einen E-Mail-Account bei einem anderen Anbieter haben und kein Outlook nutzen, profitieren nicht von dieser praktischen „Notfallfunktion“. So bietet keiner der großen E-Mail-Provider, darunter GMX, web.de und Freenet, den Rückruf-Service über den Browser oder die eigene App an.

Alternativen zum Löschen bereits versandter E-Mails

Ist der Rückruf nicht möglich, dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als eine Korrektur-Mail hinterherzuschicken und das Versehen zu erklären. Unter Umständen ist jetzt auch eine Entschuldigung angebracht. Bei einem einmaligen Ausrutscher wird der Empfänger wahrscheinlich noch ein Nachsehen haben. Kommt es dagegen häufiger vor, dass „falsche“ E-Mails ankommen, dann ist das nicht nur nervig, sondern wirkt auch sehr unprofessionell.

Um das zu vermeiden, ist es besonders wichtig, bereits beim Verfassen der E-Mails aufmerksam zu sein und niemals vorschnell auf Senden zu klicken. Jede Nachricht sollte mindestens einmal Korrektur gelesen werden. Außerdem ist die Überprüfung der E-Mail-Adresse ein absolutes Muss.

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Stempel Büro

Stempel – immer noch unverzichtbar

Trotz der voranschreitenden Digitalisierung gehört ein Stempel immer noch in ein gut ausgestattetes Büro. Als Firmenstempel verleiht er Dokumenten ein einheitliches Design, notarielle und amtliche Stempel bezeugen die Rechtskräftigkeit der Unterlagen. Der Stempel kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Erste Varianten kamen bereits vor mehreren Tausend Jahren zum Einsatz.

Stempel: eine anhaltende Erfolgsgeschichte

Wann die ersten Stempel gefertigt wurden, lässt sich heute nicht mehr genau nachvollziehen. Es ist aber davon auszugehen, dass Menschen schon vor mehreren Jahrtausenden stempelähnliche Geräte nutzten, um Keramik oder Münzen zu prägen. Als erster noch erhaltene Stempelabdruck gilt der „Diskos von Phaistos“, eine Tonscheibe aus dem Zeitraum von 1.600 bis 1.700 vor Christus.

Zu den direkten Vorläufern der heute bekannten Stempel gehören Siegel und Siegelringe. In heißes Wachs getaucht, dienten sie dazu, Briefe zu verschließen. Könige, Fürsten und Orden besaßen im Mittelalter ihre eigenen Siegel.

Vom Siegelring zum Poststempel

Aus den Siegeln entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte der Stempel. Die Verwendung sogenannter Einbuchstaben-Stempel lässt sich bis ins Jahr 1119 zurückdatieren. Mönche in einem Kloster nahe Regensburg fertigten mit ihnen die Prüfeninger Weiheinschrift an. Die Inschriftenplatte lässt sich heute noch im Kloster Prüfeningen besichtigen.

Im 15. Jahrhundert kamen dann die ersten Holzstempel mit separater Stempeltinte zum Einsatz. In Venedig verwendete man sie als Poststempel. Im 17. Jahrhundert entstanden „Bezahlt“-Stempel, die den Eingang einer Zahlung bestätigten. Auch diese Variante wurde vorrangig im Postwesen genutzt.

Holzstempel und Stempelautomaten

Heute ist eine Vielzahl von verschiedenen Stempelarten erhältlich. Die beiden gängigsten Varianten sind Holzstempel und Stempelautomaten.

Holzstempel benötigen ein separates Stempelkissen mit spezieller Stempeltinte. Sie bestehen zumeist aus Buchenholz. Stempelfuß und -griff sind fest miteinander verschraubt. Eine Lackierung bietet Schutz vor Feuchtigkeit und Verschmutzung. Holzstempel lassen sich in vielen verschiedenen Größen und Formen herstellen, von rund bis rechteckig. Am unteren Ende befindet sich die Stempelplatte. Diese besteht aus Naturkautschuk. Per Lasertechnik erhält sie das gewünschte Stempelmotiv. Eine Moosgummischicht unter der Stempelplatte gewährleistet scharfe Abdrücke.

Stempelautomaten sind mit einem integrierten Stempelkissen ausgestattet und selbstfärbend. Die Stempelplatte ist ebenfalls in das Gehäuse eingelassen. Durch Betätigen des Stempelknopfes drückt man die Stempelplatte aufs Dokument. Stempelplatte und -kissen können einfach ausgewechselt werden.

Stempel im Büro – weiterhin beliebt

Zwar schreitet die Digitalisierung des Büros zunehmend voran, Stempel erweisen sich aber immer noch als unverzichtbar. Zum Einen müssen viele Dokumente durch einen amtlichen oder notariellen Stempel rechtskräftig gemacht werden. Zum anderen schätzen es viele Unternehmen, ihren Unterlagen mithilfe eines Stempels ihr Corporate Design zu verleihen. Gestempelte Dokumente wirken stilvoll und offiziell. Das kommt auch bei Geschäftspartnern gut an.

Im Büro kommen heute vorrangig die folgenden Stempelarten zum Einsatz:

  • Klassische Firmenstempel sind mit dem Logo oder Firmenemblem des Unternehmens versehen.
  • Adressstempel setzen die Absenderadresse auf Dokumente und Briefumschläge und vereinfachen den Postverkehr.
  • Datumstempel dienen zur Markierung des Posteingangs, von Belegen und Quittungen. Je nach Ausführung lässt sich das Datum mit einem Schriftzug wie „eingegangen“ oder „verbucht“ kombinieren.
  • Ziffernbandstempel bestehen aus mehreren Bändern mit Ziffern und eventuell weiteren Zeichen. Sie dienen zur Auszeichnung von Preisen und zur Nummerierung von Belegen, Produkten und vielem mehr.
  • Paginierstempel justieren sich automatisch auf die nächsthöhere Zahl und werden zur fortlaufenden Nummerierung von Dokumenten und Belegen verwendet.
  • Unterschriftenstempel und Faksimilestempel setzen eine originalgetreu aussehende Unterschrift unter ein Dokument. Sie sind jedoch kein Ersatz für eine echte handschriftliche Unterschrift und erfüllen mehr einen dekorativen Zweck.

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Fotos Firmenwebsites

7 Tipps für passende Fotos auf der Firmenwebsite

Internetnutzer entscheiden innerhalb von Sekunden, ob sie auf einer Website verweilen oder nicht. Je interessanter Ihre Firmenwebsite wirkt, umso eher gewinnen Sie die Aufmerksamkeit Ihrer Zielgruppe.

Ein wichtiger Aspekt sind professionell gestaltete Fotos. Im folgenden Artikel erfahren Sie, worauf Sie beim Erstellen von Firmenfotos achten sollten und welche Fehler es zu vermeiden gilt.

Die Dos and Don’ts für gute Firmenfotos

Fotos vermitteln Informationen – vor allem aber sprechen sie Gefühle an. Farbgestaltung, Bildaufbau und der allgemeine Stil der Bilder verraten den Betrachtern viel über das Unternehmen, seine Produkte und Mitarbeiter. Fotos entscheiden darüber, ob eine Firma potenziellen Kunden sympathisch ist. Sympathie wiederum ist oft ausschlaggebend für die Kaufentscheidung.

Gute Firmenfotos übermitteln eine Botschaft, die dem Markenkern und den Unternehmenswerten entspricht. Wie das gelingt, zeigen die folgenden Tipps.

1. Bilder mit Persönlichkeit statt Stockfotos

Bei der Bebilderung der Firmenwebsite stellt sich zunächst die Frage: Sollten Sie Stockfotos oder lieber eigene Bilder verwenden?

Stockfotos gibt es zu allen möglichen Themen. Die Verwendung kostet für gewöhnlich eine Gebühr. Es gibt aber auch Bilddatenbanken, die kostenfreie Stockfotos anbieten. Für die Bebilderung der Firmenwebsite sollte Stockfotografie eher eine Notlösung sein. Stockfotos können oft nicht exklusiv genutzt werden. Das birgt das Risiko, dass sich die gleichen Fotos auf den Websites Ihrer Konkurrenten finden. Eigene Bilder sind dagegen einzigartig und verleihen dem Webauftritt des Unternehmens eine persönliche Note.

Achtung: Urheberrecht beachten!

Ganz gleich, ob Stockfoto oder eigene Bilder: Beachten Sie immer die Urheberrechte des Fotografen! Verletzen Sie das Urheberrecht, kann dies teure Abmahnungen zur Folge haben.

2. Konzept erstellen

Gute Firmenfotos folgen einem Konzept. Überlegen Sie vor dem Fotoshooting genau, was abgebildet werden soll. Möchten Sie den Website-Besuchern einen Einblick in die Produktion geben? Sollen die Büroräume dargestellt werden? Oder möchten Sie vor allem Produkte ablichten? Denken Sie auch darüber nach, welche Emotionen die Bilder vermitteln sollen.

In Farbgebung und Gestaltung sollten sich die Fotos in die Corporate Identity der Firma einfügen. Damit Bilder und Webdesign zusammenpassen, arbeiten Fotograf und Webdesigner am besten zusammen.

3. Unternehmensausrichtung und Zielgruppe beachten

Bei der Erstellung Ihres Konzepts sollten Sie auch bedenken, welche Zielgruppe Sie mit Ihrer Website ansprechen. Was wünschen sich Ihre Kunden von Ihnen? Wie können die Bilder auf Ihrer Website diese Wünsche widerspiegeln?

Die Website einer Anwaltskanzlei soll zum Beispiel vor allem Seriosität vermitteln. Ein junges Start-up mit ausgefallener Geschäftsidee sollte sich dagegen eher dynamisch präsentieren. Ein Familienbetrieb wiederum stellt die Zusammenarbeit mehrerer Generationen in den Vordergrund.

4. Professionelle Fotografen beauftragen

Sofern Sie kein geübter Fotograf sind, sollten Sie der Versuchung widerstehen, selbst zur Kamera zu greifen. Das ist zwar die günstigste Möglichkeit, eine Website zu bebildern, wirkt aber in der Regel wenig professionell. Die Website ist die Visitenkarte Ihrer Firma. Unscharfe, unter- und überbelichtete Fotos mit unklarem Bildaufbau schrecken Betrachter jedoch ab. Ein professioneller Fotograf weiß dagegen, worauf es bei verkaufsfördernden Firmenfotos ankommt.

5. Fotoshootings richtig vorbereiten

Fotoshootings benötigen Vorbereitung. Das gilt nicht nur für Mitarbeiter-Porträts. Auch Arbeitsplätze, Produktionshallen und Außenanlagen sollten auf möglichst ansprechende Weise abgelichtet werden. Vor dem Fotografieren gilt es daher, Ordnung zu schaffen.

Geschäftige Mitarbeiter im Hintergrund sorgen dafür, dass Fotos dynamisch und lebendig wirken. Bei allen Aufnahmen von Personen sollten Kleidung und Make-up mit dem Fotografen abgestimmt werden. Für Porträt-Shootings lohnt es sich sogar, professionelle Stylisten zu beauftragen. Überlegen Sie darüber hinaus, welche Location sich am besten für Porträt-Fotos eignet.

Präsentieren sich die Mitarbeiter am Arbeitsplatz, kann das sehr sympathisch wirken. Zu viel Hintergrund kann aber auch ablenken. Soll die gesamte Belegschaft auf einer einzelnen Unterseite vorgestellt werden, empfehlen sich eher neutrale Porträts im einheitlichen Look. Neutrale Hintergründe bieten zudem den Vorteil, dass sich die Fotos leichter nachstellen lassen, wenn neue Mitarbeiter hinzukommen.

6. Authentisch bleiben

Firmenfotos sollten seriös, aber nicht zu gestellt wirken. Make-up und Kleidung sollten daher nicht nur zum Unternehmen, sondern auch zur abgelichteten Person passen. Ein freundliches Lächeln ist zwar optimal, wer sich dabei aber unwohl fühlt, darf einen neutralen Gesichtsausdruck zur Schau tragen. Ein guter Fotograf berücksichtigt die individuelle Persönlichkeit seiner Motive und sorgt zudem für eine entspannte Atmosphäre während des Shootings.

Info: Mitarbeiterfotos – was gibt es rechtlich zu beachten?

In Deutschland gilt das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, Fotos dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden. Von dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen, die im Kunsturhebergesetz festgehalten sind (§ 23 KUG). Möchten Unternehmen Mitarbeiterfotos veröffentlichen, benötigen sie eine schriftliche Einwilligung der jeweiligen Personen.

7. Dateigröße fürs Web optimieren

Fotos haben einen großen Einfluss auf die Ladegeschwindigkeit der Website. Lange Ladezeiten schrecken nicht nur Nutzer ab, sondern wirken sich auch negativ aufs Google-Ranking aus. Die Herausforderung besteht darin, die optimale Balance zwischen Bilddateigröße und Bildauflösung zu finden. Online gibt es zahlreiche kostenlose Tools, die Bilder für die Veröffentlichung im Web optimieren.

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Anders suchen

Anders suchen – 5 Alternativen zu Google

Wer im Internet nach Informationen sucht, der googelt. Die Suchmaschine Google ist seit ihrem Launch zu einem alltäglichen Bestandteil der Internetnutzung geworden. Heute steht ihr Name fast synonym für den Suchvorgang.

Bei Datenschützern steht Google jedoch in der Kritik. Nutzer ärgern sich ihrerseits über viele Anzeigen und Clickbait-Artikel in den Suchergebnissen. Warum also nicht mal auf eine andere Suchmaschine umsteigen? Dieser Artikel stellt Ihnen fünf Alternativen zu Google vor.

Marktführer Google

Google ist ungeschlagener Marktführer unter den Suchmaschinen. Bei den von Desktop-Computern aus gestellten Suchanfragen hält sie einen Marktanteil von 80 Prozent. Hinzu kommen Partner-Suchmaschinen, die ebenfalls auf die Google-Suchergebnisse zurückgreifen.

Die Suchmaschine Bing von Microsoft liegt mit 10,3 Prozent Marktanteil weit abgeschlagen auf Platz 2. Im mobilen Suchmaschinen-Markt hält Google einen Marktanteil von 87,59 Prozent.

Wie sich Google gegen die Konkurrenz durchgesetzt hat

Google ging 1998 an den Start. Bereits von Beginn an konnte die Suchmaschine mit besseren Suchergebnissen als die Konkurrenz überzeugen. Webkataloge wie Yahoo mussten ihre Suchverzeichnisse mit viel Aufwand pflegen. Google setzte dagegen auf den sogenannten PageRank-Algorithmus. Der bewertet Suchergebnisse nach Relevanz und spielt Nutzern zu ihrer Anfrage passende aktuelle Ergebnisse aus.

Auch mit dem Geschäftsmodell setzte Google neue Maßstäbe. Mitbewerber erhoben Gebühren für Einträge oder zeigten Werbung an. Google verdient stattdessen mit auf Nutzeranfragen zugeschnittenen Anzeigen Geld.

5 Alternativen zu Google

Googles Erfolg liegt nicht zuletzt darin begründet, dass die Suchmaschine auf vielen Geräten und in vielen Browsern voreingestellt ist. Die meisten Nutzer wissen zudem gar nicht, welche Alternativen es gibt.

Wünschen Sie sich besseren Datenschutz, eine vollkommen anonyme Online-Suche oder eine ökologische Suchmaschine? Dann schauen Sie sich einmal diese fünf Google-Alternativen an.

1. Bing

Die Suchmaschine Bing von Microsoft ging 2009 an den Start. Den Beta-Status verließ sie 2012. Bing punktet durch eine nutzerfreundliche Oberfläche und schnelle Suchergebnisse für Nachrichten, Bilder und Videos. Genau wie Google zeigt Bing Kurzantworten auf bestimmte Fragen innerhalb der Suchergebnisse an.

Die Suchmaschine baut auf der künstlichen Intelligenz Cortana auf. Cortana analysiert Quellen im Internet und soll seriöse und unseriöse Inhalte unterscheiden können. Die Suchergebnisse sind von entsprechend hoher Qualität. Genau wie Google speichert Bing allerdings die IP-Adressen der Suchenden und setzt Cookies. In die Kritik geraten ist die Suchmaschine zudem, da sie chinesische Suchergebnisse zensiert.

2. Startpage

Startpage speichert weder Nutzerdaten noch Cookies. Die Metasuchmaschine stammt aus den Niederlanden. Hervorgegangen ist sie aus der 1998 gegründeten Firma Ixquick. Seit 2006 firmiert die Suchmaschine unter dem Namen Startpage. Alle Server von Startpage stehen auf europäischem Boden und unterliegen damit europäischem Recht.

In einem Test aus dem Jahr 2019 wählte Stiftung Warentest Startpage auf Platz 1 der Suchmaschinen, noch vor Google. Verantwortlich für das gute Ergebnis war vor allem der herausragende Datenschutz. Auch die Suchergebnisse stimmen. Diese bezieht Startpage nämlich von Google. Allerdings werden Nutzeranfragen anonym über einen Proxy-Server weitergeleitet. Google erhält damit keinerlei Einblick ins Nutzerverhalten. Zur Finanzierung blendet die Suchmaschine nicht-personalisierte Werbung ein.

3. DuckDuckGo

Auch DuckDuckGo speichert keinerlei Nutzerdaten, weder den Suchverlauf noch die IP-Adresse oder persönliche Daten. Gegründet wurde die alternative Suchmaschine von Gabriel Weinberg, der ursprünglich einen Online-Shop für die Schneiderei seiner Mutter programmierte.

DuckDuckGo punktet nicht nur in der Kategorie Privatsphäre, sondern auch beim Komfort. Suchergebnisse für Orte und Shopping gibt sie gesondert aus. Wer nach Restaurants oder Geschäften sucht, erhält wie bei Google eine Karte mit Telefonnummer, Adresse und Öffnungszeiten.

Die Suchergebnisse bezieht DuckDuckGo aus einem Mix verschiedener Quellen. Dazu gehören Wikipedia, andere Suchmaschinen wie Bing und Yahoo sowie ein eigener Webcrawler. Anders als bei Google erhält jeder Nutzer dieselben Suchergebnisse angezeigt. Ein Nachteil: DuckDuckGo unterliegt dem USA Patriot Act. Das bedeutet, Behörden wie das FBI und NSA können Zugriff auf die Server der Suchmaschine verlangen.

4. Qwant

Qwant legt ebenfalls keine Nutzerprofile an. Jeder Nutzer sieht die gleichen Suchergebnisse, sortiert in Kategorien wie News, Bilder und Fundstellen. Darüber hinaus bietet Qwant auch einen alternativen Kartendienst, OpenStreetMap genannt. Für Musikliebhaber gibt es einen eigenen Bereich, der es ermöglicht, mithilfe Künstlicher Intelligenz neue Musik zu entdecken.

Qwant wird auf europäischen Servern gehostet und unterliegt europäischem Recht. Die Suchmaschine finanziert sich über Werbeanzeigen und ist Teil des Anzeigennetzwerks von Microsoft Bing.

5. Ecosia

Online nach Informationen suchen und ganz nebenbei Bäume pflanzen: Das funktioniert mit der Suchmaschine Ecosia. Die Google-Alternative für Umweltbewusste spendet 80 Prozent ihrer durch Klicks erzielten Werbeeinnahmen an umweltschützende Initiativen. Die Suchergebnisse bezieht Ecosia von Bing und liefert daher eine vergleichbare Qualität.

Anonym suchen Sie mit Ecosia allerdings nicht: Die Suchmaschine speichert Ihre IP-Adresse und setzt Cookies.

Prognose: Online-Suche ohne Suchanfragen

Wohin die Zukunft der Suchmaschinen führen könnte, zeigt ein kürzlich angemeldetes Patent von Google. Eine neue Funktion soll eine sogenannte „queryless search“, eine Online-Suche ohne Suchanfragen ermöglichen. Google leitet aus vorherigen Suchanfragen ab, wofür sich ein Nutzer interessieren könnte, und gibt automatisch passende Informationen aus.

Suchen Sie zum Beispiel nach einem bestimmten Film, zeigt die Suchmaschinen Ihnen ähnliche Filme oder TV-Serien im selben Genre an, passende Bücher oder andere verwandte Produkte. Eine derart personalisierte Auswahl hält das Interesse der Nutzer und soll sicherstellen, dass sie immer wieder zu Google zurückkehren.

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Mutter-Kind-Kur

Wenn Eltern eine Auszeit vom Job brauchen – Mutter- und Vater-Kind-Kuren

Nach dem anstrengenden Tag im Job die Beine zu Hause hochzulegen, das ist bei Müttern und Vätern in der Regel nicht drin. Denn einen Feierabend gibt es nicht, wenn kleine Kinder zur Familie gehören. Wenn die Doppelbelastung von Beruf und Familie Eltern mit der Zeit zusetzt und sie an ihre Belastungsgrenze bringt, dann kann eine Mutter- beziehungsweise eine Vater-Kind-Kur als kurze Auszeit eine gute Lösung sein, um wieder neue Energie zu tanken. Hier die wichtigsten Infos und Regelungen für Arbeitnehmer.

Mutter-Kind-Kur: Was ist das eigentlich?

Die klassische Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Kur ist eine meist dreiwöchige Vorsorgekur für erschöpfte, überforderte und belastete Eltern, die wieder zu Kräften kommen und nicht ernsthaft erkranken sollen. Sie gehört dabei zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Auch viele private Krankenversicherungen decken diese Kuren ab. Wer bereits erkrankt ist, für den ist dagegen eine medizinische Rehabilitation die bessere Option. In dem Fall ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig.

Die Voraussetzungen: Wer erhält die Kur?

Einen Anspruch auf eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur haben grundsätzlich alle gesetzlich versicherten Eltern alle vier Jahre. Für die Bewilligung der Kur muss eine medizinische Indikation beziehungsweise eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegen – das kann auch bereits eine psychische Belastung sein. Der Arzt muss ein entsprechendes Attest ausfüllen, welches gemeinsam mit einem Antrag zur Kostenübernahme sowie optional auch mit einer Angabe zur Wunschklinik bei der Krankenkasse einzureichen ist. Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann diesen unter Umständen auch ablehnen. Der Antragsteller hat in dem Fall jedoch ein Widerspruchsrecht.

Die finanzielle Frage: Wer zahlt die Kur?

Die Kosten für die Kur übernehmen zu einem Großteil die Krankenkassen. Mütter und Väter müssen jedoch einen Eigenanteil von zehn Euro pro Tag zahlen und sich auch an den Reisekosten mit einem Anteil von zehn Prozent und maximal zehn Euro beteiligen. Kinder und Jugendliche sind von einer Kostenbeteiligung befreit.

Für Angestellte: Was ist beim Arbeitgeber zu beachten?

Arbeitnehmer, die eine Mutter-und-Kind-Kur bewilligt bekommen, erhalten während der kurzen Auszeit weiterhin ihr volles Gehalt. Der Arbeitgeber ist gesetzlich zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Er darf zudem keine Einwände gegen die Kur erheben und muss die Angestellten für die Dauer der Kur von der Arbeit freistellen. Urlaubstage gehen für die Kur übrigens nicht drauf und dürfen gemäß Bundesurlaubsgesetz auch nicht anteilig dem Urlaubskonto angerechnet werden – selbst dann nicht, wenn die Kur in Ausnahmefällen verlängert wird.

Der Arbeitnehmer steht dagegen in der Pflicht, seinen Chef unverzüglich über den Kuraufenthalt zu informieren, sobald es eine Klinikzusage gibt und ein Zeitraum feststeht. Er muss zudem unaufgefordert die Bewilligung der Krankenkasse vorlegen.

Kinder mitnehmen: Welche Rahmenbedingungen gelten?

Kinder können den jeweiligen Elternteil zur Kur begleiten, wenn daheim keine entsprechende Betreuung sichergestellt werden kann. Die Altersgrenze liegt bei zwölf Jahren, in Ausnahmefällen auch bei 14 Jahren. Kinder mit einer Behinderung dürfen als Kurbegleitung auch älter sein. Für die Dauer des Aufenthalts entfällt für die mitreisenden Kinder die Schulpflicht. Vor Ort werden sie altersentsprechend betreut und erhalten hier auch schulbegleitenden Unterricht. Besteht auch für das Kind Behandlungsbedarf, so muss für dieses ein eigenes Attest vorliegen.

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Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Nur auf Verlangen – der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis bescheinigt nicht nur, dass man für einen bestimmten Zeitraum bei einem Unternehmen tätig war, sondern es enthält auch wichtige Informationen über die ausgeführten Tätigkeiten sowie über die erbrachte Leistung. Für eine Bewerbung ist das Arbeitszeugnis daher eine wichtige Referenz. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf – es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen.

Arbeitszeugnis nach der Kündigung

Der Anspruch auf ein Zeugnis besteht immer mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses – ganz gleich, ob man selbst kündigt oder der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht – und zwar bereits ab dem Tag, an dem die schriftliche Kündigung zugestellt wurde. Der Mitarbeiter hat so die Möglichkeit, sich zu bewerben, auch wenn er noch einige Monate beim Unternehmen arbeitet. Nach dem letzten Arbeitstag kann dieses zunächst noch vorläufige Zeugnis dann gegen ein Schlusszeugnis ausgetauscht werden. Jedes Arbeitszeugnis ist dem Arbeitgeber in gedruckter Form auszuhändigen, eine elektronische Übermittlung ist nicht zulässig.

Um ein Zeugnis zu erhalten, steht der Arbeitgeber in einer Holschuld und muss seinen Chef aktiv dazu auffordern, ihm eins zu schreiben. Dies kann mündlich geschehen, empfehlenswert ist es aus Beweisgründen jedoch, den Wunsch schriftlich zumindest per E-Mail zu formulieren. Eine Begründung, wofür man das Zeugnis verwenden möchte, ist jedoch nicht nötig.

Mit plausiblem Grund: Zwischenzeugnis anfordern

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis vom Unternehmen zu verlangen. Einen Anspruch darauf haben sie jedoch nur, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen. Das sind zum Beispiel:

  • eine neue Aufgabe im Betrieb
  • der Wechsel des Vorgesetzten
  • die Bewerbung auf eine andere Stelle
  • der Nachweis für eine Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein Studium
  • der Ablauf der Probezeit

Die Qual der Wahl: die zwei Arten von Zeugnissen

Es gibt zwei Formen von Arbeitszeugnissen. Arbeitnehmer können dabei selbst entscheiden, ob sie ein

  • einfaches Zeugnis
  • qualifiziertes Zeugnis

erhalten möchten. Das gilt für in Vollzeit Beschäftigte und unbefristet Angestellte genauso wie für Personen, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben oder in Teilzeit arbeiten. Während das einfache Zeugnis lediglich alle relevanten Daten zum Beschäftigungsverhältnis sowie eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten enthält, gehört zum qualifizierten Zeugnis zusätzlich eine Leistungs- und Kompetenzbewertung. Für eine Beurteilung gilt jedoch die Voraussetzung, dass der Beschäftigte bereits mindestens sechs bis acht Wochen im Betrieb tätig war.

Für das qualifizierte Arbeitszeugnis gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren nach Ausscheiden aus dem Betrieb. Nach Ablauf dieser Frist ist das Unternehmen nicht mehr dazu verpflichtet, dieses Zeugnis auszustellen. Vertraglich sind individuell andere Regelungen möglich.

Tipp: Bei einer Bewerbung sollte ein qualifiziertes Zeugnis ein Muss sein. Denn wer lediglich einen Tätigkeitsnachweis vorlegt, erweckt schnell den Eindruck, dass er eine schlechte Beurteilung seines bisherigen Arbeitgebers verhindern möchte.

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Krank im Urlaub

Krank im Urlaub – was Angestellte jetzt tun sollten

Es ist der Klassiker, den niemand braucht. Nach einer stressigen Zeit im Job steht endlich der wohlverdiente Urlaub an. Anstatt jetzt stressfrei zu entspannen, macht unser Körper plötzlich schlapp und wir werden krank. Ärgerlich! Damit zumindest die wichtigen Urlaubstage nicht verfallen, sollten Sie jetzt einiges beachten, um diese zu „retten“.

Das sagt das Gesetz

Damit ein Angestellter die schönsten Tage im Jahr auch tatsächlich für die notwendige Entspannung nutzen kann und diese nicht krank im Bett verliert, gibt das Bundesurlaubsgesetz (§ 9) eine klare Regelung vor: Demnach erhält man bereits genommene Urlaubstage komplett zurück, wenn man während des Urlaubs erkrankt. Für diesen Anspruch gelten jedoch klare Anzeige- und Nachweispflichten des kranken Angestellten. Diese sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5) geregelt.

Direkt einen Arzt aufsuchen

Um den krank verbrachten Urlaub nicht zu verlieren, ist vor allem schnelles Handeln angesagt. Denn anders als im „normalen“ Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest nicht erst ab dem dritten Tag notwendig. Ein Arzt ist vielmehr ab dem ersten Tag aufzusuchen – auch dann, wenn keine akute Behandlung nötig ist.

Verbringt man seinen Urlaub im Ausland, ist beim Attest unbedingt darauf zu achten, dass der Arzt auch tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und nicht nur die Erkrankung dokumentiert. Auch die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit muss darauf vermerkt sein.

Den Arbeitgeber direkt informieren

Wer seine Urlaubstage nicht einfach verfallen lassen will, der muss seinen Arbeitgeber unverzüglich über seine Erkrankung informieren. Aus dem Urlaub kann dies zum Beispiel telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Außerdem ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Beispiel abfotografiert als Dateianhang mitzuschicken. Das Original sollte schnellstmöglich (auf Kosten des Angestellten) nachgereicht werden. Halten Sie sich im Ausland auf, gehört es auch zur Meldepflicht, die Urlaubsadresse anzugeben. Auch die Rückkehr ist dem Arbeitgeber direkt anzuzeigen. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer jedoch nicht verpflichtet, sofort die Heimreise anzutreten, sofern er die Krankheit auch am Urlaubsort auskurieren kann. Darüber hinaus sollte nicht vergessen werden, auch die Krankenkasse von der Erkrankung in Kenntnis zu setzen.

Urlaubstage nicht einfach hinten dranhängen

Ist der Urlaub offiziell beendet, dann muss der Arbeitnehmer ganz regulär wieder bei der Arbeit erscheinen, sofern er nicht weiterhin krank ist. Nicht zulässig ist es jetzt, die versäumten Urlaubstage einfach und ohne Absprache hinten dranzuhängen. Um den Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, muss vielmehr ein neuer Urlaubsantrag gestellt werden. Der Arbeitgeber muss diesem gewünschten Zeitraum dann zunächst zustimmen.

Bei Langzeiterkrankten sieht es etwas anders aus: Denn wer aufgrund von Krankheit seinen Urlaub in einem Kalenderjahr nicht nehmen kann, bei dem verfällt der Urlaubsanspruch ersatzlos.

In diesen Fällen ist der Urlaub nicht mehr zu retten

Wer für den Urlaub Überstunden abbauen will, der hat schlichtweg Pech gehabt, wenn er krank wird. Denn die krank verbrachten Stunden lassen sich nachträglich auch mit einem Attest nicht mehr gutschreiben. Auch bei einer Erkrankung des Kindes sieht es schlecht aus, sich die eigenen Urlaubstage zurückzuholen.

Bei selbst verschuldeter Arbeitsunfähigkeit ist Vorsicht geboten. Zwar bleiben die Urlaubsansprüche bestehen, der Arbeitgeber hat unter Umständen jedoch das Recht, das Arbeitsentgelt nicht weiterzuzahlen. Wer daher besonders leichtsinnig war, der sollte lieber kein Attest einreichen, auch wenn er dann den Urlaub nicht nachholen kann.

Transparent kommunizieren und Zweifel ausräumen

Auch wenn man selbst in der Regel natürlich nichts dafür kann, krank zu werden, sind Arbeitgeber dennoch meist wenig erfreut, wenn sich ein Angestellter aus dem Urlaub krankmeldet. Um mögliche Zweifel an der Echtheit der Erkrankung gar nicht erst aufkommen zu lassen, lohnt es sich, mit dem Arbeitgeber persönlich und transparent zu kommunizieren und ihn regelmäßig über den Krankenstand in Kenntnis zu setzen. Das sollte auch aus dem Urlaub (im Ausland) möglich sein, selbst wenn es mit Kosten verbunden ist.

Bei berechtigten Zweifeln an der „Echtheit“ der Krankheit haben Arbeitgeber übrigens das Recht, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen für eine gutachterliche Untersuchung des Patienten zu beauftragen. Es ist sogar zulässig, ein Detektivbüro einzuschalten. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Krankheit keine echte war, dann hat der Angestellte ein großes Problem: Denn jetzt erhält er nicht nur keine weiteren Urlaubstage, aller Voraussicht nach ist er zudem seinen Job los.

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Meetingitis

Meetingitis – das steckt hinter der Büro-Krankheit

„Das Thema klingt gut, das können wir im Meeting besprechen“ oder „Wir sollten uns mal wieder zusammensetzen“ – wer bei Sätzen, wie diesen, bereits innerlich mit den Augen rollt, der könnte an Meetingitis leiden. Was es mit dem Meeting-Frust im Büro auf sich hat und wie man es besser machen könnte, erklärt dieser Ratgeber.

Wie entsteht der Meeting-Frust?

Meetings beziehungsweise interne Besprechungen sind in Unternehmen eine beliebte Form der Kommunikation unter Mitarbeitern. Hier werden wichtige Informationen ausgetauscht, Absprachen getroffen, Probleme gelöst und Projekte auf den Weg gebracht. So weit, so gut: Vor allem dann, wenn die Meetings überhandnehmen und man den Großteil seiner Arbeitszeit in Teamsitzungen verbringt, bei denen letztlich nur wenig herumkommt, dann stellt sich irgendwann ein Meeting-Frust ein.

Die scherzhafte Bezeichnung Meetingitis ist dabei eine Worterfindung, die wie eine Krankheit klingt. Das Wortbildungselement „itis“ ist schließlich die medizinische Bezeichnung für eine entzündliche Erkrankung.

Welche Symptome zeigen sich bei der Meetingitis?

Auch wenn sich mitunter der Magen bei einer Häufung von Meetings ohne effektive Ergebnisse schmerzhaft zusammenziehen kann, mit Husten, Schnupfen und Halsschmerzen äußert sich diese „Büro-Krankheit“ natürlich nicht. Das dauernde Herumsitzen in Meetings kann jedoch dazu führen, dass man irgendwann extrem genervt, gelangweilt und frustriert ist. Unproduktive Meetings sind zudem Zeitfresser, die von der eigentlichen Arbeit abhalten, sodass die Frustration noch größer wird, wenn man die liegengebliebenen Aufgaben dann womöglich noch mit Überstunden erledigen muss. Im schlimmsten Fall zweifelt man sogar am ganzen Job und denkt über eine Kündigung nach.

Den Frust besiegen – selbst aktiv werden

Auch wer selbst nur Teilnehmer der Meetings ist und keine Führungsfunktion hat, der muss seinen Frust nicht einfach herunterschlucken. Hilfreich kann es zunächst sein, unter den Kollegen zu fragen, ob sie ähnliche Erfahrungen machen und ob sie ebenfalls mit der Quantität und Qualität der Meetings unzufrieden sind. Mit mentaler Rückendeckung fällt es dann bestimmt leichter, das Gespräch mit dem Teamleiter beziehungsweise Chef zu suchen und ein höfliches Feedback zu den Meetings geben. Vor allem bei unterschiedlichen Organisatoren ist es den Führungskräften vielleicht gar nicht immer bewusst, dass einzelne Mitarbeiter an viel zu vielen Besprechungen teilnehmen müssen. Eine offene Kritik kann jetzt mit Sicherheit dazu beitragen, die Meeting-Kultur im Unternehmen zu hinterfragen und in der Folge zu verbessern.

Damit Meetings gelingen – praktische Tipps

Wer Meetings selbst einberuft, organisiert und moderiert, hat es natürlich in der Hand, dass eine Meetingitis gar nicht erst aufkommt. Hier ein paar hilfreiche Tipps:

  • Die Anzahl der Besprechungen sollte so gering wie möglich gehalten werden. Vielleicht können auch zwei oder sogar drei Themen zu einem Termin zusammengefasst werden.
  • Die Teilnehmerzahl bleibt übersichtlich und ist mit Bedacht ausgewählt.
  • Regelmäßige wöchentliche und monatliche Termine kommen bei den Mitarbeitern meist besser an, als wenn Meetings spontan einberufen werden.
  • Für jede Besprechung wird ein klarer Zeitrahmen vorgegeben, der dann auch eingehalten wird. Das Meeting fängt pünktlich an (auch wenn noch nicht alle Teilnehmer anwesend sind) und endet auch zur vorgebenden Zeit. Es ist jetzt Aufgabe der Führungskraft, ausufernde Kommentare und Diskussionen zu unterbrechen beziehungsweise zu unterbinden.
  • Eine gute Planung ist das A und O. Stellen Sie daher vorab eine Agenda auf und bereiten Sie sich auf die einzelnen Themen vor. Auch die Teilnehmenden werden über die Tagesordnung informiert und sollten wissen, worum es geht.
  • Damit Langeweile gar nicht erst aufkommt, wird das Meeting kein reiner Vortrag. Vielmehr bezieht ein Moderator die Teilnehmenden aktiv mit ein. Für jeden Wortbeitrag gilt jedoch: In der Kürze liegt die Würze.
  • Kaffee, Kuchen, Kekse und gepolsterte Sessel laden fast schon zu einem gemütlichen Kaffeekränzchen und zum längerem Verweilen im Meeting ein. Warum daher die Besprechung nicht einfach mal im Stehen und ohne Bewirtung abhalten?
  • Fragen Sie die Teilnehmer direkt im Anschluss nach ihrer Meinung: Was hat gut gefallen und was könnte verbessert werden? Wer ein ehrliches Feedback erhält, der hat eine gute Grundlage, es beim nächsten Mal besser zu machen.

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Handy am Arbeitsplatz

Handy aus der Hand – kleiner Smartphone-Knigge am Arbeitsplatz

Unser Smartphone gehört heute zu einem selbstverständlichen und fast schon ständigen Begleiter, von dem wir uns nur ungern trennen. Für viele ist es daher selbstverständlich, das mobile Gerät auch mit zur Arbeit zu nehmen, sofern der Arbeitgeber kein explizites Verbot ausgesprochen hat. Für die Handynutzung am Arbeitsplatz gibt es jedoch klare Regeln. Hier ein kleiner Smartphone-Knigge:

Handy ist Nebensache

Wer das Smartphone auf dem Schreibtisch ständig im Blickfeld hat, gerät schnell in Versuchung, nachzuschauen, ob es Nachrichten und Neuigkeiten gibt. Das lenkt nicht nur von der eigentlichen Arbeit ab und beeinträchtigt die Produktivität, sondern kann auch sehr unhöflich sein. Vor allem im persönlichen Gespräch mit Kollegen, Mitarbeitenden und Kunden sollte das Handy daher niemals Priorität haben – das gilt übrigens auch für das Privatleben.

Klingelton auf lautlos stellen

Am Arbeitsplatz ist der Klingelton unbedingt auf lautlos zu stellen. Auch Benachrichtigungen über eingehende Nachrichten sollten jetzt keine Geräusche machen. So vermeiden Sie nicht nur, dass sich die Kollegen gestört führen, sondern Sie werden durch mögliche eingehende Anrufe und Nachrichten auch nicht jedes Mal aus dem Arbeitsflow gebracht.

Nur absolut notwendige Gespräche annehmen

Privatgespräche sind bei der Arbeit natürlich nicht gern gesehen. Dementsprechend ist ein Anruf auch nur dann anzunehmen, wenn er wirklich wichtig ist (zum Beispiel, wenn die Schule anruft, da das eigene Kind krank ist). Duldet das Gespräch keinen Aufschub, dann entschuldigen Sie sich kurz aus Respekt und Höflichkeit bei den Anwesenden im Raum und liefern unter Umständen eine Erklärung, warum Sie kurz telefonieren müssen.

Bitte nicht zu auffällig – richtig telefonieren

Wer im Büro telefoniert, der dämpft seine Stimme oder verlässt bestenfalls sogar das Büro. Es sollte zudem selbstverständlich sein, nicht über die Lautsprecher zu telefonieren. Nicht jeder möchte schließlich das Telefonat mitanhören müssen. Da es sich um die Arbeitszeit handelt, ist das Gespräch zudem möglichst kurzzufassen. Und: Es ist absolut unangebracht, das Smartphone während eines Gesprächs mit auf die Toilette zu nehmen. Das ist nicht nur dem Gesprächspartner am anderen Ende der Leitung gegenüber unhöflich, sondern auch den Personen, die die Sanitärräume zur gleichen Zeit nutzen.

Auch Tippen ist tabu

Die Annahme, dass Textnachrichten eine gute Alternative zu Telefongesprächen im Büro sind, ist natürlich falsch. Am Arbeitsplatz haben WhatsApp, SMS sowie Posts und Kommentare auf Twitter und Co. nichts verloren. Denn auch dabei liegt die Aufmerksamkeit definitiv nicht auf der eigentlichen Arbeit. Und selbst wenn das Meeting noch so langweilig sein mag, ist auch hier tippen tabu. Ausnahme: Das Handy wird für berufliche Zwecke genutzt, um sich beispielsweise Termine einzutragen und um sich Notizen zu machen.

Keine Fotos oder Videos im Büro

Die praktischen Foto- und Videofunktionen des Handys sollten im Büro auf keinen Fall ausprobiert und genutzt werden. Denn wer ohne vorherige Einverständnis des Unternehmens oder der Mitarbeiter einfach Fotos aufnimmt, der kann in Teufels Küche kommen und sich großen Ärger einhandeln, im schlimmsten Fall sogar den Job verlieren.

Auch das Diensthandy ist im Büro nicht privat

Wer ein Diensthandy hat, der nutzt es natürlich während der Arbeitszeit. Und auch wenn es etwas weniger auffällig sein mag, darf es jetzt nicht für Privatangelegenheiten verwendet werden. Sofern eine private Nutzung vertraglich mit dem Arbeitgeber geregelt ist, gilt diese dann nur für die Zeit nach Feierabend.

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Lohnsteuerklassen

Warum Singles in der 1 sind und Verheiratete immer auf 8 kommen müssen – die Lohnsteuerklassen

Berufseinsteiger beginnen (fast) immer mit der Lohnsteuerklasse 1. Im Laufe ihres Berufslebens haben sie dann nicht selten die 3, 4 oder 5. Und manchmal fällt man auch auf die 2 oder 1 zurück. Was es mit den verschiedenen Steuerklassen auf sich hat, welche die jeweils richtige ist und wann sich ein Wechsel lohnt, verrät dieser Ratgeber.

Was ist eigentlich eine Lohnsteuerklasse?

Mit der Lohnsteuerklasse, kurz auch Steuerklasse bezeichnet, ist in Deutschland festgelegt, wie hoch die finanzielle Belastung ist, die Angestellte monatlich als Lohnsteuer von ihrem Einkommen entrichten müssen. Entscheidend bei der Zuordnung der Steuerklasse ist dabei vor allem der Familienstand. Einen Einfluss haben unter bestimmten Voraussetzungen zudem der Beruf und die Einkommenshöhe.

Angestellte werden einer Steuerklasse in der Regel automatisch zugewiesen. Lediglich Verheiratete haben in einem gewissen Spielraum die Möglichkeit, ihre Steuerklasse selbst zu bestimmen. Grundsätzlich sind Familien im deutschen Steuerrecht deutlich besser gestellt als Singles, da sie von höheren Freibeträgen profitieren.

Die sechs Lohnsteuerklassen

Das sind die Steuerklassen im Überblick:

  • Steuerklasse 1 gilt für Singles und damit für ledige, geschiedene, verwitwete und kinderlose Arbeitnehmer und ist die häufigste Steuerklasse in Deutschland. Die Steuerlast ist hier besonders hoch.
  • Steuerklasse 2 hat einen vergünstigten Steuersatz und richtet sich an Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 1308 Euro jährlich. Voraussetzung ist, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt ohne eine weitere erziehungsberechtigte Person lebt.
  • Steuerklasse 3 ist ausschließlich für die besserverdienende Person eines verheirateten Paares vorgesehen. Diese erhält in dieser Steuerklasse deutliche Steuervorteile. Der Partner wird automatisch Steuerklasse 5 zugeordnet.
  • Steuerklasse 4 gilt für verheiratete Paare, die ein ähnliches Einkommen haben. Die Abzüge entsprechen in etwa denen der Steuerklasse 1.
  • Steuerklasse 5 ist das Pendant zur Steuerklasse 3 und richtet sich an den geringer verdienenden Partner. Die Abzüge sind sehr hoch.
  • Steuerklasse 6 ist für Menschen mit einem zweiten, steuerpflichtigen Job relevant. Sie ist daher immer nur eine zusätzliche Steuerklasse, die je nach individuellen Voraussetzungen mit einer der anderen fünf kombiniert werden muss.

Lohnsteuerklasse wechseln – wann ist es möglich und wann sinnvoll?

Um die Lohnsteuerbelastung zu senken, kann sich für einige Angestellte ein Wechsel der Lohnsteuerklasse lohnen. Möglich ist dies allerdings nur bei Verheirateten. Hier stehen zwei Varianten zur Verfügung – in der Summe muss das Paar bei der Wahl der Steuerklasse dabei immer auf 8 kommen:

  • Steuerklasse 4: Nach der Heirat wird man automatisch dieser Steuerklasse zugeordnet. Sinnvoll ist sie alle Paare, die in etwa das gleiche Gehalt verdienen. Als besondere Form dieser Steuerklasse gibt es die Steuerklasse 4 mit Faktor. Hierbei erfolgt eine genaue Ermittlung der Abzüge abhängig vom eigenen Einkommen (Splittingverfahren). Eine höhere Besteuerung der geringer verdienenden Person lässt sich so vermeiden.
  • Kombination aus Steuerklasse 3 und 5: Bei größeren Verdienstunterschieden eines verheirateten Paares (ab einem Verhältnis von 60:40) lohnt sich finanziell die Kombination aus Steuerklasse 3 für die besser verdienende und Steuerklasse 5 für die geringer verdienende Person. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn sich ein Ehepartner vornehmlich um die Erziehung der gemeinsamen Kinder kümmert und weniger arbeitet. Diese Steuerklassenkombination muss beim Finanzamt spätestens bis zum 30. November des laufenden Jahres beantragt werden.

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Mitarbeiter Platz Gesetz

Freiraum zum Arbeiten – so viel Platz steht jedem Mitarbeiter zu

Um effektiv, motiviert und konzentriert an einem Arbeitsplatz im Büro arbeiten zu können, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehören auch die räumlichen Verhältnisse und das vorhandene Platzangebot. Wie viel „Freiraum“ jedem Mitarbeiter mindestens zusteht, ist sogar gesetzlich geregelt.

Die rechtliche Grundlage

Genauso wie die Raumtemperatur, die Beleuchtung und der Geräuschpegel sind auch die <strong>Mindestfläche für jeden Mitarbeiter sowie die Raumgröße des Büros</strong> in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt. Konkretisiert werden die Angaben in den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR). Darin enthalten sind die gesetzlichen Mindestvorgaben in Zahlen, an die sich jeder Arbeitnehmer in Deutschland halten muss.

Jetzt wird’s konkret: So groß muss der Arbeitsplatz sein

Jeder Arbeitsbereich im Büro ist so zu gestalten, dass der Mitarbeiter an seinem Schreibtisch ausreichend Bewegungsfreiheit hat und seine Tätigkeit ungehindert ausführen kann. Das bedeutet auch, den eigenen Bürostuhl noch etwas nach hinten schieben zu können, ohne dass dort sofort eine Wand beginnt oder er sich auf einem Durchgangsweg befindet. In Zahlen ausgedrückt muss so viel Platz zur Verfügung stehen:

  • 8 bis 10 m² pro Arbeitsplatz in Einzelbüros
  • für jeden weiteren Arbeitsplatz zusätzlich 6 m²
  • 12 bis 15 m² pro Arbeitsplatz in Großraumbüros

In dieser Arbeitsplatzgröße eingerechnet sind bereits der Schreibtisch, ein Rollcontainer und ein Schrank. Als reine freie Bewegungsfläche sind dagegen 1,5 m² erforderlich. Für Arbeiten im Sitzen und Stehen werden zudem sowohl in der Tiefe als auch in der Länge jeweils ein Meter Fläche zur Bewegung verlangt. Stehen zwei Schreibtische direkt nebeneinander, beträgt die erforderliche Breite 1,20 Meter. Und: Es ist nicht zulässig, dass sich diese Bewegungsfläche mit Verkehrswegen oder Sicherheitsabständen überschneidet.

Ein Blick sollte zudem noch nach oben geworfen werden. Denn auch im Hinblick auf die Raumhöhe gibt es klare Vorgaben. So muss ein Raum in Abhängigkeit zu seiner Grundfläche <strong>mindestens 2,50 Meter hoch</strong> sein. Büros, die größer als 100 m² groß sind, benötigen sogar 3 Meter Luft nach oben. Ab 2000 m² sind 3,25 Meter erforderlich.

Diese Fakten spielen ebenfalls eine Rolle

Wenn es um die Raumgestaltung und -aufteilung im Büro geht, sind weitere Aspekte relevant:

  • Die Verkehrswege weisen eine Breite von mindestens 0,875 Meter auf, der Gang zum Fenster und zum Regler des Heizkörpers muss 0,5 Meter breit sein.
  • Der Flächenbedarf für zu öffnende Türen und Schränke ist entsprechend einzuplanen.
  • Für Monitore und Laptops muss eine Stellfläche vorhanden sein.
  • Um eine Gefährdung der Mitarbeitenden zu verhindern, sind Sicherheitsabstände einzurichten.

Hätten Sie es gewusst? In Deutschland gibt es viele weitere Vorgaben zur Gestaltung des Arbeitsplatzes: So liegt die optimale Raumtemperatur im Sommer bei 20 bis 26 Grad Celsius und der maximale Geräuschpegel bei 55 Dezibel. Bei der Beleuchtung im Büro sind 500 Lux der Minimalwert.

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10-Finger-System

Wenn das Unterbewusstsein unsere Hände führt – mit dem Zehnfingersystem schreiben

Wo war nochmal das A? Welche Finger brauche ich, wenn ich einen Großbuchstaben schreiben will? Und was mache ich eigentlich mit meiner zweiten Hand beim Schreiben? Wer sich all diese Fragen nicht stellen möchte, sollte unbedingt das Zehnfingersystem lernen. Wer regelmäßig am Computer arbeitet und zum Schreiben die Tastatur nutzt, der kommt um das blinde Schreiben (fast) nicht mehr herum.

Zehnfingersystem – was bedeutet das eigentlich?

Mit dem Begriff Zehnfingersystem bezeichnen wir eine bestimmte Methode, die es uns erlaubt, auf einer Tastatur zu schreiben, ohne dabei auf die einzelnen Tasten sehen zu müssen. Bei diesem einheitlichen System, das man erlernen muss, sind jedem Finger mehrere Buchstaben, Ziffern und Funktionstasten fest zugeordnet. Ziel ist es, die Bedienung der Tastatur durch viel Übung ins Unterbewusstsein zu verlagern und die richtigen Tasten in der Folge automatisch und in Sekundenschnelle zu finden und zu drücken.

Wer das Zehnfingersystem nicht beherrscht und auch nicht seine eigene Methode zum Blindschreiben entwickelt hat, der verfährt beim Tippen nach dem sogenannten Adlersuchsystem. Hierbei schaut man so lange auf die Tastatur, bis man den richtigen Buchstaben gefunden hat und klickt ihn dann meist mit dem Zeigefinger an. Auch wenn sich hierbei im Laufe der Zeit eine gewisse Routine entwickelt, nimmt diese Art des Tippens in aller Regel deutlich mehr Zeit ein.

Diese Vorteile bringt das Schreiben mit zehn Fingern

Wer das Zehnfingersystem im Schlaf beherrscht, der wird unter verschiedenen Aspekten belohnt. Diese Vorteile hat das Blindschreiben:

Zeitersparnis und Effizienz: Wer sich beim Schreiben nicht mehr auf das Suchen der einzelnen Buchstaben konzentrieren muss, der spart – je nach individueller Geschwindigkeit – eine Menge Zeit ein. Die Arbeit kann so effizienter ausgeführt werden, was unter dem Strich sogar einen finanziellen Nutzen bringt.
Ergonomie: Wer den Blick ständig nach unten richten muss, der tut seiner Gesundheit nichts Gutes. Die wenig ergonomische Haltung kann in der Folge zu Verspannungen und Schmerzen am Nacken und im Rücken führen. Viel entspannter und bequemer ist es dagegen, den Blick geradeaus nach vorn auf den Bildschirm zu richten, die Schultern gerade und die Hände weitestgehend ruhig zu halten.
Konzentration: Da man die einzelnen Tasten unterbewusst in der richtigen Reihenfolge drückt und daher seine volle Aufmerksamkeit nicht mehr auf die Tastatur richten muss, liegt die Konzentration ausschließlich auf der eigentlichen Arbeit.
Gehirnjogging: Das „blinde“ Schreiben hält auch unser Gehirn fit, schließlich werden beide Gehirnhälften beim unbewussten Schreiben aktiviert. Zusätzlich trainieren Sie auch Ihre Handmotorik und die Sprache.

Tipp: Wer das Zehnfingersystem einwandfrei beherrscht, der kann diese Fähigkeit natürlich auch in einer Bewerbung angeben, sofern dies für den Job relevant ist.

Praktische Tipps für alle, die das Zehnfingersystem lernen wollen

Zugegeben, das Zehnfingersystem wird einem nicht einfach zufliegen und ganz intuitiv wird man es aller Voraussicht nach auch nicht lernen. Wer blind schreiben will, der muss schon etwas Zeit, Arbeit und Geduld investieren. Hier einige praktische Tipps dazu:

  • Im Netz findet man viele (kostenlose) Lernprogramme, die die wichtigen Grundlagen vermitteln. Mit praktischen Übungen soll das System hier nach und nach verinnerlicht werden.
  • Die Finger nehmen eine Grundstellung ein, bei denen die rechten Finger auf den Tasten J, K, L, und Ö liegen, die linken Finger dagegen auf den Tasten A, S, D und F. Um diese auch ohne hinzuschauen immer wiederzufinden, weisen die Tasten F und J kleine Erhebungen auf (hier müssen jeweils die Zeigefinger platziert werden). Die Daumen ruhen auf der Leertaste.
  • Jeder Finger ist weiteren Tasten zugeordnet. Zur Veranschaulichung sind farblich markierte Tastenlayouts hilfreich.
  • Die Positionen der einzelnen Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen muss man sich natürlich einprägen. Hilfreich ist es, wenn Sie zunächst nur mit einigen Tasten beginnen.
  • Während des Übens ist es wichtig, zwischendurch nicht auf die Tastatur zu schauen. Wer immer wieder in Versuchung gerät, der sollte sich eine Sichtbarriere über die Tastatur bauen.
  • Fehler sollten nicht sofort mit der Backspace-Taste korrigiert werden. Diese geben am Ende vielmehr Aufschluss darüber, an welchen Stellen und bei welchen Buchstaben es noch hakt.
  • Lassen Sie sich nicht davon entmutigen, wenn Sie anfangs langsamer tippen als zuvor. Die Umstellung und Verinnerlichung dauert einfach etwas. Wer regelmäßig übt, wird aber wahrscheinlich schnell Fortschritte feststellen.

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Einstiegsgehalt

Guter finanzieller Start – das perfekte Einstiegsgehalt verhandeln

Auch wenn man über Geld bekanntlich nicht spricht, landet das Thema in einem Bewerbungsgespräch früher oder später auf dem Tisch. Denn sofern das Gehalt nicht bereits festgelegt oder tariflich geregelt ist, wird der Personaler die Frage nach den Gehaltsvorstellungen stellen. Sollen Bewerber jetzt hoch pokern oder lieber bescheiden bleiben? Dieser Ratgeber gibt praktische Tipps für die erste Gehaltsverhandlung.

Der passende Zeitpunkt

Das Finanzielle wird in aller Regel erst zum Ende des Gesprächs thematisiert. Üblicherweise ist es dabei aber nicht der Bewerber, der hier den Anfang macht, sondern immer der Vertreter des Unternehmens. Sollte ein zweiter Termin vorgesehen sein, dann ist es auch möglich, dass das künftige Einkommen erst dann zum Thema gemacht wird.

Teilweise fordern Unternehmen bereits in der Bewerbung eine Gehaltsvorstellung. Wer in dem Fall zum Gespräch eingeladen wird, kann davon ausgehen, dass die eigene finanzielle Wunschvorstellung im Großen und Ganzen für den künftigen Arbeitgeber in Ordnung ist.

Seinen eigenen Marktwert kennen

Eine gute Vorbereitung ist das A und O. Wer einfach auf blauen Dunst eine utopische Gehaltsvorstellung abgibt, läuft Gefahr, gar nicht erst genommen zu werden. Bei zu großer Bescheidenheit verkauft man sich unter Wert, was ebenfalls nicht gut ankommen könnte. Daher ist es empfehlenswert, sich genau zu informieren und Vergleichswerte heranzuziehen. Die Höhe des eigenen Gehalts hängt dabei von mehreren Faktoren ab. Das sind:

  • die Position
  • die Branche
  • das Unternehmen und die Unternehmensgröße
  • die erforderlichen Qualifikationen
  • die Region
  • die eigenen Erfahrungen

Damit noch Raum für Verhandlungen ist, rechnet man auf das Wunschgehalt einen Prozentsatz von circa zehn Prozent drauf.

Steht die individuell passende Vorstellung des künftigen Gehalts fest, sollte idealerweise noch eine gewisse Spanne einkalkuliert werden. Hierbei gilt es vorab festzulegen, unter welchen Bedingungen das selbst festgelegte Minimum akzeptabel wäre und welche Zugeständnisse man beim Maximum machen würde.

Mit Argumenten überzeugen

Eine Gehaltsvorstellung will natürlich gut begründet sein. Einfach nur eine Zahl in den Raum zu werfen, kommt nicht wirklich gut an. Wer jetzt jedoch mit hohen Lebenshaltungskosten, vielen Kindern oder einer teuren Scheidung argumentiert, sammelt garantiert keine Punkte. Als Gründe sollten besser die eigenen Qualifikationen und praktischen Erfahrungen aufgeführt werden. Es zeugt zudem von einer guten Vorbereitung, wenn man auf branchenübliches Gehalt und hierbei die jeweiligen Quellen verweist.

Sich einig werden bei den Gehaltsverhandlungen

Manchmal geht es ganz schnell und die Gehaltsverhandlung ist unkomplizierter als erwartet. Vielleicht geht der zukünftige Arbeitgeber komplett auf Ihre Forderung ein oder man trifft sich in der Mitte. Manchmal ist die Herausforderung aber auch größer. Als Bewerber ist es jetzt wichtig zu wissen, wann das Budget des Unternehmens auch ausgeschöpft ist. Hat der Personaler beispielsweise schon zweimal ein Angebot gemacht, dann ist von einer dritten Nachfrage abzuraten, da diese auch unverschämt wirken könnte.

Je nach Unternehmen und den eigenen Vorstellungen könnte die Differenz aber unter Umständen durch bestimmte Extras ausgeglichen werden. Sofern der Personaler es nicht von selbst zur Sprache bringt, fragen Sie doch einfach mal nach Essenszuschüssen, Bus- und Bahntickets, betrieblicher Altersvorsorge oder besonderen Arbeitsmitteln, die auch privat genutzt werden können. Je nach Position mag vielleicht auch ein Firmenwagen oder eine Gewinnbeteiligung infrage kommen. Und auch die Aussicht auf eine höhere Position mit einer besseren Bezahlung könnte eventuell ein guter Anreiz sein.

Grundsätzlich sollten die Zugeständnisse des Bewerbers aber immer noch im eigenen finanziellen Spielraum bleiben, damit sich der Jobwechsel auch lohnt. Und liegen die Vorstellungen dann doch allzu weit auseinander, dann kann es am Ende auch die bessere Option sein, auf den Job zu verzichten.

Urheber des Titelbildes: samuraitop/ 123RF Standard-Bild

Körpergeruch

Körpergeruch – was tun, wenn der Kollege stinkt?

Bei hochsommerlichen Temperaturen kann es schnell mal passieren, dass trotz ausreichender Körperhygiene das Deo versagt und sich ein wenig angenehmer Körpergeruch im Büro ohne Klimaanlage breitmacht. Nicht bei allen Menschen sind Schweiß und andere Körperausdünstungen jedoch ein vorübergehendes Phänomen – für die Arbeitskollegen kann die Geruchsbelästigung dann zu einer wahren Belastungsprobe werden. Was ist aber zu tun, wenn der Kollege ständig unerträglich stinkt?

Geruchsbelästigung – ein sensibles Thema

Ganz gleich, ob der penetrante Gestank nach Schweiß, Mundgeruch, schlechte Essensgerüche, der Mief ungewaschener Kleidung, Rauch oder sogar Körpergeruch infolge einer Erkrankung – keinen dieser „Düfte“ möchten wir gerne riechen. Unsere Nase ist ein sehr sensibles Organ, das empfindlich auf Gerüche reagiert. Je nach Intensität können sie sogar nur schwer für uns zu ertragen sein. Schlimm ist es vor allem dann, wenn wir die Quelle des Gestanks nicht einfach beseitigen oder ihr aus dem Weg gehen können. Riecht also unser Sitznachbar im Büro dauerhaft unangenehm, dann kann das ein großes Problem darstellen, das unter Umständen sogar unsere Arbeitsleistung beeinträchtigt. Meist ist es der Person, die andere mit ihrem Körpergeruch „belästigt“, zudem gar nicht bewusst, dass sie stinkt. In der Folge wird sie auch von sich aus nichts daran ändern.

Jetzt ist Fingerspitzengefühl gefragt – die passenden Worte finden

Wer seine Arbeitszeit nicht mehr länger mit einem miefenden Kollegen verbringen möchte, der muss selbst aktiv werden. Demonstrativ etwas gegen den Gestank zu unternehmen, ist dabei übrigens keine gute Idee. Wer daher dauerhaft das Fenster (auch bei niedrigeren Temperaturen) geöffnet hat, mit Lüftern, Raumsprays und Deos im Büro „arbeitet“, überdeckt einerseits nur das Problem und beseitigt nicht die Ursache. Andererseits könnte der Kollege den Wink auch verstehen und sich beleidigt fühlen.

Auch wenn es schwerfällt, sollten Sie daher jetzt in jedem Fall das Gespräch suchen. Dabei gilt es, einige Tipps zu berücksichtigen:

  • Führen Sie das Gespräch nicht vor anderen Kollegen, sondern unter vier Augen und achten Sie auf Diskretion.
  • Es ist empfehlenswert, nicht lange um den heißen Brei herumzureden, sondern möglichst direkt (wenn auch schonend) auf den Punkt zu kommen. Das Gespräch sollte zudem nicht unnötig in die Länge gezogen werden.
  • Formulieren Sie möglichst vage „Es ist mir aufgefallen, dass…“ und weisen Sie nicht darauf hin, dass die dicke Luft bereits seit geraumer Zeit besteht.
  • Anklagende Formulierungen, wie der Vorwurf einer mangelnden Hygiene, haben in dem Gespräch nichts verloren.
  • Unter Umständen kann ein lockerer Einstieg à la „Treiben Sie vermehrt Sport?“ passend sein. Je nach Typ Mensch ist aber auch die neutral-höfliche Formulierung „Ist es okay, wenn ich Sie etwas Persönliches frage?“ die bessere Option.
  • Ich-Botschaften sind eine gute Wahl. Denn wer mit „wir“ formuliert, der suggeriert dem Kollegen, dass auch andere Personen sich belästigt fühlen.
  • Es ist völlig ausreichend auf die Tatsache des Gestanks hinzuweisen und nicht explizit den Gestank von abgestandenem Schweiß zu erwähnen.
  • Wer sicher ist, dass der Kollege Wert auf Hygiene legt, der könnte vorsichtig auf einen Arztbesuch hinweisen. Schließlich könnte sich ja auch eine Erkrankung dahinter verbergen.

Im wahrscheinlichen Fall wird sich die Person betroffen fühlen, da ihr gar nicht bewusst war, dass sie andere mit ihrem Geruch stört. Idealerweise erzielt das Gespräch dann die gewünschte Wirkung, der Kollege duscht regelmäßig, verwendet ein Deo, wäscht die Kleidung häufiger oder lässt sich ärztlich untersuchen, sodass Sie ohne Geruchsbelästigung wieder freier und entspannter arbeiten können.

Es ist aber auch möglich, dass ein Gespräch eine gereizte und ablehnende Reaktion auslöst, die keine Besserung bringt. Für den Fall, dass sich der Angesprochene nicht einsichtig zeigt, darf das Problem auch an den Vorgesetzten weitergegeben werden. Nur im Extremfall, wenn der Mitarbeiter nichts an seinem Verhalten ändern will oder vielleicht auch gar nicht kann, wäre unter Umständen ein neuer, räumlich von den anderen Mitarbeitern abgetrennter Arbeitsplatz eine Option.

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Bewerbung Fehler

Die 10 häufigsten Fehler im Bewerbungsschreiben und wie es besser geht

Mit einer schriftlichen Bewerbung vermitteln wir einen ersten Eindruck von uns – und der sollte bekanntlich gut sein. Bereits die erste Seite entscheidet darüber, ob wir in die engere Auswahl kommen oder doch direkt aussortiert werden. Dabei kann manchmal bereits ein kleiner Patzer für das vorzeitige Aus sorgen. Wir haben die zehn häufigsten (und schlimmsten) Fehler in der Bewerbung zusammengefasst und geben wichtige Tipps, wie es besser geht.

Fehler 1: Fehlerhafte oder falsche Angaben

Auch wenn es natürlich nicht passieren sollte, schleichen sich beim Abtippen der Firmenbezeichnung, der Adresse und des Ansprechpartners immer wieder vermeidbare Fehler ein. Dabei kommt es gar nicht gut an, wenn man es nicht schafft, den Namen seines potenziellen neuen Arbeitgebers richtig zu schreiben. Dementsprechend darf beispielsweise aus „Coffee Group“ in keinem Fall einfach „Coffee-Group“ oder gar „Coffee-Gruppe“ werden. Checken Sie daher am Ende immer kritisch die korrekte Schreibweise.

Fehler 2: Layout, das nicht einheitlich ist

Keine gute Idee ist es, etwas optische Abwechslung in die Bewerbung zu bringen, verschiedene Schriftarten und -größen zu wählen und vielleicht sogar noch für farbliche Varianten bei der Schrift zu sorgen. Eine einheitliche Formatierung zeugt dagegen von Sorgfalt. Geeignet sind zum Beispiel die Schriftarten Times New Roman oder Arial in 11 pt oder 12 pt. Und: Linksbündige Absätze sind besser lesbar als der Blocksatz.

Fehler 3: Unpersönliche Anrede

Auch wenn es grundsätzlich nicht falsch ist, hat ein „Sehr geehrte Damen und Herren“ in einer Bewerbung nichts verloren. Kein Personaler möchte so unpersönlich angesprochen werden. Ist kein Ansprechpartner in der Stellenausschreibung genannt, muss der Name recherchiert werden. Im Zweifel ruft man beim Unternehmen an und fragt nach.

Fehler 4: Fehler in der Rechtschreibung und Grammatik

Es versteht sich von selbst, dass eine Bewerbung fehlerfrei sein sollte. Damit Rechtschreibung und Grammatik einwandfrei sind, sollten Sie Ihr Geschriebenes mindestens zwei- bis dreimal aufmerksam durchlesen. Wie für die gesamte Bewerbung gilt zudem: Vier oder sechs Augen sehen mehr als zwei. Geben Sie daher immer noch einer zweiten oder dritten Person Ihre Bewerbung zur kritischen Durchsicht.

Fehler 5: Floskelhafter Einstieg

„Hiermit bewerbe ich mich auf die Stelle als…“ Langweiliger und austauschbarer geht es kaum. Das sieht mit Sicherheit auch jeder Personalchef so. Um die Aufmerksamkeit von Anfang an auf sich zu ziehen, darf der Einstieg gerne etwas persönlicher sein. Wie wäre es zum Beispiel mit „Vielen Dank für das freundliche und aufschlussreiche Telefonat….“ oder „Von Ihrer Stellenausschreibung habe ich mich direkt angesprochen gefühlt…“? Auch Kreativität kann gut ankommen: „Es gibt sehr gute Gründe, weshalb ich der perfekte Bewerber bin…“

Fehler 6: Zu allgemeiner Text

Wer seinen Standardtext bei jeder Bewerbung beibehält und lediglich die Adresse austauscht, der muss sich nicht wundern, wenn er eine Absage erhält. Damit die Bewerbung gut ankommt, ist unbedingt Individualität mit einem auf die Stelle und das Unternehmen zugeschnittenen Text angesagt.

Fehler 7: Nacherzählung des Lebenslaufs

Es hat einen guten Grund, dass zu jeder Bewerbung ein separater Lebenslauf gehört. Auf einen Blick können sich die Personaler damit einen guten Eindruck vom bisherigen beruflichen Werdegang des Bewerbers machen. Da all die Informationen zum Schul- und Studienabschluss und den bisherigen beruflichen Stationen darin bereits enthalten sind, haben sie im Bewerbungsanschreiben nichts mehr verloren. Eine Nacherzählung des Lebenslaufes sollten Sie daher unbedingt vermeiden. Ausnahme: Punktuell dürfen für die Stelle relevante berufliche Stationen genannt werden.

Fehler 8: Umgangssprachlicher Schreibstil

In Bewerbungen ist nach wie vor Förmlichkeit angesagt. Dementsprechend sind umgangssprachliche Formulierungen ein absolutes No-Go. So hat ein „Wäre toll, wenn Sie mir die Stelle geben“ genauso wenig etwas im Anschreiben verloren, wie die „Du-Anrede“, Ironie oder eine scherzhafte Schreibweise. Auch Abkürzungen und Smileys sind hier tabu.

Fehler 9: Konjunktiv zum Abschluss

„Ich würde mich freuen, wenn Sie mir die Möglichkeit bieten, mich persönlich vorzustellen.“ Diese Formulierung wird zum Abschluss gerne verwendet, ist jedoch wenig geeignet. Durch den Konjunktiv schwächt man seine vorherigen Aussagen wieder ab und wirkt unsicher. Besser: „Über die Einladung zu einem Vorstellungsgespräche freue ich mich sehr.“

Fehler 10: Unseriöse E-Mail-Adresse

Die Angabe der eigenen E-Mail-Adresse ist in einer Bewerbung für eine schnelle Kommunikation mittlerweile obligatorisch. Wer sich jedoch als „zuckerschnecke123“, „rapboy-darkside“ oder gar als „Busenwunderxxx“ bewirbt, der sollte sich nicht wundern, wenn er keine Antwort erhält. Seriöse Adressen beinhalten den eigenen Namen und lauten so oder ähnlich: vorname.nachname@anbieter.de. Ein bestehender Firmenaccount beim aktuellen Arbeitgeber ist übrigens auch nicht für die Bewerbung geeignet.

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Lachen am Arbeitsplatz

Humor als Führungskompetenz – wenn der Chef für gute Laune sorgt

Wenn Mitarbeiter die Wahl hätten, einen stocksteifen und ernsten Vorgesetzten zu haben oder lieber einen, der gerne auch mal lacht und für gute Laune sorgt, sie würden sich garantiert für letzteren entscheiden. Zu Recht: Humor gehört mittlerweile sogar zu einer wichtigen Führungskompetenz und kann sogar ein nicht zu vernachlässigender Erfolgsfaktor für Unternehmen sein.

Ein humorvoller Chef – das zeichnet ihn aus

Die Befürchtung, dass Sie Ihre Kompetenz und Ihre Glaubwürdigkeit vor den Mitarbeitenden einbüßen, wenn Sie auch mal zu Scherzen aufgelegt sind, ist unbegründet. Das Gegenteil ist sogar meist der Fall. Wenn der Chef gute Laune verbreitet, vermittelt er damit unbewusst einen kompetenten, glaubwürdigen und sogar ehrlichen Eindruck. Kann er dann sogar noch über sich selbst lachen, dann hat er schnell auch die Akzeptanz der Mitarbeiter auf seiner Seite. Auch auf der zwischenmenschlichen Ebene punktet der Chef mit Humor: So kann er damit die Loyalität steigern, Vertrauen stärken und für Empathie sorgen.

All diese Faktoren haben dann natürlich weitere positive Auswirkungen:

  • Steigerung der Produktivität: Die gute Stimmung des Chefs überträgt sich schnell auf die Mitarbeiter, die ihre Arbeit häufig deutlich motivierter und engagierter ausführen. Die Arbeitsleistung und -effektivität steigen, was sich letztlich auch positiv auf den Unternehmenserfolg auswirkt.
  • Stärkung des Teamgedanken: Pflegt die Führungskraft einen lockeren Umgang mit den Angestellten, wirkt sich das auch positiv auf die Atmosphäre im Team aus – die besten Voraussetzungen für ein kollegiales Miteinander sowie eine gute Zusammenarbeit und Kommunikation.
  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit: Wenn Lachen am Arbeitsplatz erlaubt ist und sich auch der Chef humorvoll zeigt, fördert dies definitiv das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Die Folge: weniger Ausfallzeiten durch psychische (und physische) Krankheiten.

Humor, ja bitte – aber in der richtigen Dosis

Damit der Humor auch die gewünschte positive Wirkung erzielt, ist es vor allem am Arbeitsplatz wichtig, einige Verhaltensregeln zu beachten.

  • Nicht über andere lustig machen: Selbst auf einer humorvollen Ebene kommt es niemals gut an, wenn sich die Führungskraft über einen Mitarbeiter lustig macht und damit womöglich seine Gefühle verletzt. Humor darf daher niemals unter die Gürtellinie gehen und sollte stets positiv bleiben.
  • Nicht übertreiben: Humor ist gut, solange er wohldosiert ist. Ein Chef, der permanent Witze in jeder erdenklichen Situation reißt, wird irgendwann als Spaßvogel und Witzfigur abgetan.
  • Politisch korrekt bleiben: Schwarzer Humor, Witze mit politischem und religiösem Hintergrund, Zynismus und Sarkasmus sind am Arbeitsplatz ein absolutes Tabu.
  • Situativ reagieren: Humor sollte stets auf die Situation abgestimmt sein. Dabei erkennt eine gute Führungskraft, ob es zu einem bestimmten Zeitpunkt sinnvoll ist, die Lacher auf sich ziehen, oder ob ein Witz jetzt eventuell auch unangebracht ist.

Muss man Humor als Soft Skill mitbringen?

Natürlich ist es von Vorteil, wenn zu den eigenen Soft Skills bereits eine gute Portion Humor gehört und man damit ganz spontan und ohne zu überlegen, andere Menschen zum Lachen bringen kann. Zwingend mitbringen muss man Humor aber nicht, wenn man die Karriereleiter nach oben klettern möchte. Denn: Humor kann auch erlernt werden. Dabei geht es weniger darum, plötzlich zum Komiker zu werden oder gar vorbereitete Witze scheinbar spontan aus dem Ärmel zu schütteln, als vielmehr in kleinen Schritten für eine entspanntere Situation zu sorgen. Das kann bereits mit einem Augenzwinkern oder einem breiten Grinsen beginnen. Mit etwas Übung lassen sich auch Übertreibungen und Umdeutungen bei passender Gelegenheit einbringen. Wichtig ist aber immer, dabei authentisch zu bleiben.

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Fringe Benefits

Was sind Fringe Benefits?

Ein spannender Job und eine gute Bezahlung reichen heutzutage häufig nicht mehr aus, um Fachkräfte für eine ausgeschriebene Stelle zu begeistern. Viele Unternehmen bieten daher freiwillige Zusatzleistungen an, sogenannte Fringe Benefits. Dabei kann es sich um zusätzliche Urlaubstage, Kostenzuschüsse oder auch um einen Firmenwagen handeln.

Welche Vorteile Fringe Benefits bieten und was Arbeitnehmer beachten sollten, erklärt dieser Artikel.

Fringe Benefits: Betriebliche Zusatzleistungen sollen Beschäftigte motivieren

Als Fringe Benefits bezeichnet man freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Sie haben einen materiellen Wert, werden leistungsunabhängig ausgegeben und sind variabel. Synonym finden sich auch die Bezeichnungen Corporate Benefits, Lohnnebenleistungen und Sachleistungen.

Ein Rechtsanspruch auf Fringe Benefits besteht nicht. Arbeitgeber können frei entscheiden, ob sie die Zusatzleistungen an die gesamte Belegschaft oder nur an bestimmte Gruppen auszahlen.

Mit Fringe Benefits reagieren Unternehmen auf den Fachkräftemangel. Die zusätzlich zum Lohn ausgegebenen Leistungen sollen den Arbeitsplatz für qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen interessanter machen. Zugleich sollen sie Beschäftigte möglichst langfristig an die Stelle binden.

Während Gehaltsbudgets in der Regel festgelegt und begrenzt sind, können Zusatzleistungen individuell ausgestaltet werden. So bleiben Unternehmen auch wettbewerbsfähig, wenn sie nicht die höchsten Gehälter einer Branche zahlen.

Beispiele für Fringe Benefits

Fringe Benefits können finanzielle Zusatzleistungen oder auch Sachleistungen sein. Beispiele umfassen:

  • Betriebskindergarten oder andere Formen der Kinderbetreuung
  • Dienstwagen oder Fahrtkostenzuschüsse
  • Beiträge zu Personenversicherung und Zusatzversicherungen
  • Weiterbildungen
  • Zusätzliche Urlaubstage
  • Sport- und Freizeitangebote
  • Angebote zur Gesundheitsförderung
  • Lebensarbeitszeitkonten, die es Arbeitnehmern ermöglichen, Gehaltsanteile, Überstunden und Resturlaubstage für eine bezahlte Freistellung anzusparen

Experten empfehlen, die Fringe Benefits auf das jeweilige Unternehmenskonzept abzustimmen. Eine Firma, die besonders dynamisch wirken möchte, kann ihren Mitarbeitenden zum Beispiel flexible Arbeitszeitmodelle anbieten.

Sollen ausländische Fachkräfte angeboten werden, lohnt es sich, die Umzugskosten ins Zielland zu übernehmen. Familienfreundliche Betriebe werben Beschäftigte mit Angeboten zur Kinderbetreuung an.

Info: Unterschied Fringe Benefits und geldwerte Vorteile
Die Begriffe Fringe Benefits und geldwerte Vorteile werden manchmal synonym verwendet. Tatsächlich gibt es jedoch einen wichtigen Unterschied zwischen den beiden Konzepten: Geldwerte Vorteile bestehen immer aus Sachleistungen und werden nicht bar ausbezahlt. Fringe Benefits können dagegen auch monetäre Zusatzleistungen umfassen.

Vorteile für Unternehmen

Arbeitgeber versprechen sich von Fringe Benefits verschiedene Vorteile:

  • Zufriedenheit und Motivation der Belegschaft steigen.
  • Betriebe werden attraktiver für gut qualifizierte Fachkräfte.
  • Beschäftigte identifizieren sich stärker mit dem Unternehmen.
  • Die Leistungsbereitschaft steigt und es fallen weniger Fehltage an.
  • Das Betriebsklima bessert sich.
  • Das Image des Unternehmens wird verbessert.

Gewisse Leistungen bieten dem Unternehmen zudem Steuervorteile. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sind beispielsweise bis zu einer Summe von 500 Euro pro Beschäftigtem lohnsteuerfrei. Voraussetzung: Die Maßnahmen entsprechen den Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB) hinsichtlich Qualität, Zielgerichtetheit und Zweckgebundenheit. Auf eine Gehaltserhöhung müssten Arbeitgeber dagegen die vollen Steuer- und Sozialabgaben zahlen.

Was bedeuten Fringe Benefits für Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer bringen die Zusatzleistungen ebenfalls viele Vorteile mit sich. Selbst wenn Fringe Benefits oft anstelle einer Gehaltserhöhung angeboten werden, gleichen sie das geringere Bruttogehalt in der Regel aus. Zumeist entsteht den Angestellten durch die Zusatzleistungen ein finanzieller Vorteil. Zugleich weisen freiwillig angebotene Benefits darauf hin, dass der Arbeitgeber seine Beschäftigten wertschätzt.

Ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmer ist, dass sie Art der Zusatzleistung häufig individuell aushandeln und so genau auf ihre Bedürfnisse abstimmen können. Während der eine lieber einen Dienstwagen zur Verfügung hat, freut sich der andere vielleicht eher über ein kostenloses Monatsticket für Bus und Bahn.

Wie Fringe Benefits bei der Lohnsteuererklärung behandelt werden, hängt von der Art der Zusatzleistung ab. Für einen privat genutzten Firmenwagen sind beispielsweise 1,5 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 600 Euro im Monat, als Sachbezug zu versteuern. Diese Summe kann verringert werden, wenn Beschäftigte außerberuflich weniger als 6.000 Kilometer im Jahr mit dem Wagen unterwegs sind. Das ist per Fahrtenbuch nachzuweisen. Vom Betrieb geleistete Zahlungen zu Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung sind bis zu einer Höhe von 300 Euro im Jahr lohnsteuerfrei.

Fringe Benefits individuell aushandeln

Gibt es im Betrieb keine allgemeine Regelung zu freiwilligen Zusatzleistungen, müssen Sie diese selbst mit Ihrem Vorgesetzten aushandeln. Sie können Fringe Benefits in Gehaltsverhandlungen zum Beispiel als Alternative zu einem höheren Bruttogehalt zur Sprache bringen. Dabei hilft es zu wissen, ob das Unternehmen generell zum Angebot von Zusatzleistungen bereit ist.

Wie bei jeder Gehaltsverhandlung sollten Sie auch beim Gespräch über Fringe Benefits deutlich herausstellen, welchen Mehrwert Sie dem Unternehmen bringen. Legen Sie im Vorfeld zum Beispiel eine Leistungsmappe an, in der Sie Ihre Leistungen und Erfolge übersichtlich zusammenfassen.

Sie können auch darauf hinweisen, welche Vorzüge Fringe Benefits für das Unternehmen bieten. Achten Sie darauf, dass die Verhandlungsergebnisse schriftlich im Arbeitsvertrag oder in einer zusätzlichen Vereinbarung festgehalten werden.

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