Mobbing am Arbeitsplatz

Tipps zum Umgang mit Mobbing & Diskriminierung am Arbeitsplatz

Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz lassen den Gang ins Büro zum Albtraum werden. Wir erklären, wie Sie sich gegen Mobbing wehren können und was Sie tun sollten, wenn Kollegen gemobbt oder diskriminiert werden.

Diskriminierung und Mobbing: Was bedeutet das eigentlich?

Diskriminierung bezeichnet die Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft, aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung oder des Alters.

Am Arbeitsplatz kann Diskriminierung die Form von Mobbing annehmen. Das Wort Mobbing leitet sich vom englischen Begriff „to mob“ ab, der so viel wie „anpöbeln“ oder „bedrängen“ bedeutet.

Schätzungen zufolge sind in Deutschland rund 1,5 Millionen Beschäftigte von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen. Andere Erhebungen gehen davon aus, dass elf Prozent der Berufstätigen in Deutschland schon einmal Erfahrungen mit Mobbing gemacht haben. Nach internationalen Studien sind 81,3 Prozent der Mobbing-Opfer Frauen, 18,7 Prozent Männer.

Wie äußert sich Mobbing am Arbeitsplatz?

Nicht jedes unfreundliche Verhalten der Kollegen oder Vorgesetzten ist mit Mobbing gleichzusetzen. Mobbing ist vielmehr dadurch definiert, dass schikanierende und herablassende Handlungen systematisch und über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen.

Typische Beispiele für Mobbing am Arbeitsplatz:

  • Die Kollegen verbreiten Gerüchte über Sie, die Sie bei anderen Mitarbeitern, Vorgesetzten oder Kunden herabsetzen sollen.
  • Man enthält Ihnen bewusst Informationen vor, die Sie zum Erledigen Ihrer Aufgaben benötigen.
  • Ihr Chef teilt Ihnen nur sinnlos erscheinende Aufgaben zu, die weit unter Ihren Kompetenzen liegen.
  • Ihr Vorgesetzter kritisiert Sie lautstark vor anderen Beschäftigten und versucht, Sie auf diese Weise bloßzustellen.
  • Sie sind sexuellen Übergriffen wie unangebrachten Berührungen oder anzüglichen Bemerkungen ausgesetzt.
  • Vorgesetzte oder Kollegen leugnen, dass bestimmte Anweisungen gegeben oder Absprachen getroffen wurden. Dieser Versuch, Ihre eigene Wahrnehmung infrage zu stellen, wird als Gaslighting bezeichnet.

Mobbing hat schwerwiegende Auswirkungen

Personen, die von Mobbing betroffen sind, fühlen sich häufig schutz- und hilflos. Die Schikanen am Arbeitsplatz können schwere psychische, aber auch körperliche Folgen nach sich ziehen. Betroffene leiden unter einem verringerten Selbstwertgefühl, Depressionen und Schlafstörungen. Sie sind häufiger krank und ihre Arbeitsleistung lässt nach

Negative Auswirkungen hat Mobbing auch für den Betrieb. Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass deutschen Unternehmen durch Mobbing und Diskriminierung pro Jahr bis zu 2 Milliarden Euro Schaden entstehen. Nicht nur nimmt die Produktivität der gemobbten Mitarbeiter ab, auch das Betriebsklima verschlechtert sich. Das Vertrauen der Beschäftigten in die Unternehmensführung sinkt, die Verunsicherung steigt, die Motivation lässt nach.

Mobbing und Diskriminierung: Das sagt das Gesetz

Bei Diskriminierung am Arbeitsplatz greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Werden etwa Frauen aufgrund ihres Geschlechts von bestimmten Aufgaben ausgeschlossen oder Bewerber wegen eines ausländisch klingenden Nachnamens nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, besteht Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz. Allerdings muss die Diskriminierung eindeutig nachgewiesen werden.

Ein allgemeines Anti-Mobbinggesetz gibt es in Deutschland nicht. Einige Teilaspekte des Mobbings können dennoch strafrechtlich relevante Handlungen gemäß Strafgesetzbuch (StGB) darstellen. Dazu gehören:

  • Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185-187 StGB)
  • Körperverletzung (§ 223 StGB)

So wehren Sie sich gegen Mobbing am Arbeitsplatz

Sind Sie von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen, können Sie zunächst versuchen, die Schikanen zu ignorieren. Bleibt eine Reaktion aus, stellen manche Angreifer ihr Verhalten ein. Führt das bloße Ignorieren nicht zum Erfolg, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Grenzen aufzeigen: Sprechen Sie die mobbende Person unter vier Augen an und erklären Sie ihr deutlich, dass sie Grenzen überschritten hat und ihr Verhalten einstellen soll. Machen Sie klar, welche Konsequenzen den Angreifer erwarten können.
  • Hilfe suchen: Wenden Sie sich an Vorgesetzte, den Betriebsrat oder Vertrauenspersonen. Das Betriebsverfassungsgesetz legt fest, dass Arbeitgeber Mobbing-Vorwürfen nachgehen müssen (§ 84 BetrVG). Alternativ können Sie Ihre Beschwerde an den Betriebsrat richten, der den Arbeitgeber informieren muss (§ 85 BetrVG). Eine Ansprechstelle bei Diskriminierung bietet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hotline: 0800 – 546 546 5).
  • Vorfälle dokumentieren: Halten Sie schriftlich fest, wann sich welche Vorfälle ereignen. Kommt es zu strafrechtlich relevanten Handlungen, haben Sie Beweise in der Hand.

Kollegen werden diskriminiert und gemobbt – was tun?

Stellen Sie fest, dass Kollegen gemobbt werden, sollten Sie die Beteiligten ansprechen. Suchen Sie zunächst das Gespräch mit der gemobbten Person, um dem Betroffenen Ihre Unterstützung auszusprechen. Anschließend sprechen Sie mit den mobbenden Personen und versuchen zu vermitteln. Geht das Mobbing von Vorgesetzten aus, wenden Sie sich an den Betriebsrat oder an eine lokale Beratungsstelle – am besten gemeinsam mit dem betroffenen Mitarbeiter.

Führungskräfte und Arbeitgeber müssen eingreifen, wenn Sie Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz bemerken. Das geht aus der im Bundesgesetzbuch festgeschriebenen allgemeinen Fürsorgepflicht hervor (§§ 617 – 619 BGB). Das AGG sieht zudem vor, dass Führungskräfte ihre Beschäftigten vor Diskriminierung schützen müssen (§ 12 AGG). Kommen Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, können Betroffene Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld geltend machen.

Am besten setzen sich Unternehmen bereits präventiv gegen Mobbing ein. Dabei helfen zum Beispiel Informations- und Aufklärungskampagnen. Zudem empfiehlt es sich, Mobbing- und Konfliktbeauftragte zu benennen und eine Beschwerdestelle im Betrieb einzurichten.

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Kantinen in Deutschland

Wie geht es den Kantinen in Deutschland?

Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt in Deutschland verändert, mit langfristigen Auswirkungen: Viele Beschäftigte sind weiterhin ganz oder überwiegend im Home Office tätig, immer mehr Büroflächen stehen leer. Entsprechend finden sich auch weniger Angestellte zum Mittagessen in der Kantine ein.

Wie gehen Kantinen mit dieser Herausforderung um? Mit welchen weiteren Problemen müssen sie sich auseinandersetzen? Und wie könnte die Kantine der Zukunft aussehen?

Eine kurze Geschichte der Kantine in Deutschland

Der Begriff Kantine leitet sich vom italienischen Wort „cantina“ ab, was wörtlich übersetzt „Flaschenkeller“ bedeutet. Statt Flaschen gibt es in der Kantine allerdings Mahlzeiten für die Angestellten eines Betriebs, zubereitet von einer eigenen Küche oder bereitgestellt von einem Catering-Service.

Die Geschichte der Kantinenkultur in Deutschland reicht weit zurück. 1895 eröffnete das Chemie-Werk Bayer in Leverkusen eine „Arbeiter-Speiseanstalt“. Seitdem haben sich die Betriebskantinen weiterentwickelt und an die Bedürfnisse der Beschäftigten angepasst. In den 1950er-Jahren aßen rund 60 Prozent der Erwerbstätigen in Westdeutschland ihr Mittagessen in der Kantine. Heute sollen den Statistiken zufolge zwischen neun und 18 Millionen Beschäftigte täglich das Betriebsrestaurant besuchen.

Die Kantine heute: In Konkurrenz zu Restaurants und Lieferdiensten

Rund 14.000 Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten bieten Mahlzeiten in einer Kantine an. Gut 9.000 davon unterhalten eine eigene Küche. Der Rest hat den Kantinenbetrieb an Subunternehmer ausgelagert. Marktführer wie Sodexo, Aramark und die Compass Group betreiben mehrere Hundert Kantinen in Deutschland.

Das Geschäft mit der Betriebsgastronomie ist lukrativ. Der Deutsche Hotel und Gaststättenverband geht davon aus, dass pro Jahr 15 Milliarden Umsatz erzielt werden. Gäste zahlen im Durchschnitt 3,50 bis 4,00 Euro pro Besuch.

Bereits seit Ende des 20. Jahrhunderts sehen sich die Betriebskantinen allerdings wachsender Konkurrenz gegenüber. Das Bedürfnis nach Abwechslung sowie nach gesundem und vegetarischem Essen steigt. Statt in die Kantine zieht es viele Mitarbeiter in umliegende Restaurants, in Pizzabuden und Dönerläden.

Manch einer bleibt auch gleich am Schreibtisch sitzen und bestellt sich das Mittagessen per Lieferdienst. Einige Unternehmen sparen sich mittlerweile aus Platz- oder Budgetgründen eine eigene Kantine und zahlen ihren Beschäftigten stattdessen einen digitalen Essenszuschuss. Das erfordert wenig Aufwand und das Geld lässt sich von den Angestellten flexibel einsetzen.

Weitere Herausforderungen: Steigende Preise für Lebensmittel und Energie

Auch die Corona-Pandemie hat sich auf die deutsche Kantinenlandschaft ausgewirkt. Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln haben dazu geführt, dass einige Kantinen zeitweise schließen oder ihre Bewirtungskonzepte grundlegend ändern mussten.

Die verstärkte Tätigkeit im Home Office und flexible Arbeitszeitmodelle haben zu einer verringerten Nachfrage nach Kantinenessen geführt. Gleichzeitig sind die Preise für Lebensmittel und Energie gestiegen. Ein weiteres Problem: Vielen Kantinen fehlt es an Personal.

Fehlende Gäste, Personalmangel und steigende Preise haben spürbare Konsequenzen. Wie eine Erhebung der Wirtschaftsauskunftei Creditreform zeigt, ist die Zahl der Insolvenzen von Caterern und Verpflegungsdienstleistern von 2022 auf 2023 um 67 Prozent gestiegen.

Info: Das beliebteste Kantinenessen

Welche Gerichte in den Betriebskantinen besonders beliebt sind, unterscheidet sich je nach Branche und Region. Einige Speisen landen jedoch regelmäßig auf den vorderen Plätzen. Besonders gern essen deutsche Beschäftigte Spaghetti Bolognese, Pesto-Pfanne und Currywurst mit Pommes. Auch das Wiener Schnitzel und Chili con Carne gehören zu den Dauerbrennern in der Betriebsgastronomie.

Wie könnte die Kantine der Zukunft aussehen?

Den aktuellen Herausforderungen versuchen Kantinen mit neuen Konzepten zu begegnen. Zutaten aus regionalem und biologischem Anbau sollen dem gewachsenen Gesundheitsbedürfnis der Gäste Rechnung tragen, neue Raumkonzepte das verstaubte Image aufpolieren. Und auch die Automatisierung schreitet stetig voran.

1. Frisch, regional und bio

Einer Forsa-Umfrage zufolge legen 90 Prozent der Verbraucher beim Kantinenbesuch Wert auf gesundes und vollwertiges Essen. Die Bundesregierung hat in ihrer Ernährungsstrategie sogar festgelegt, dass Kantinen mehr pflanzliche, saisonale, regionale und nach Möglichkeit biologisch angebaute Produkte servieren sollen.

Kantinen stellen sich auf die veränderten Bedürfnisse ein und erweitern ihren Speiseplan. Ein Beispiel für umwelt- und klimafreundliche Konzepte liefert das Betriebsrestaurant der Berliner Wasserbetriebe (BWB), die „Spreeschleuse“. Schon seit 2017 gibt es einen „KlimaTeller“ mit Gerichten, die einen um mindestens 50 Prozent geringeren Co2-Ausstoß aufweisen sollen als vergleichbare Speisen.

2. Neue Raumkonzepte

Um sich vom angestaubten Image zu befreien, entwickeln viele Kantinen neue Raumkonzepte. Das Betriebsrestaurant „Elbe“, eine der Kantinen des Versandhändlers Otto, setzt etwa auf „Cosy Architecture“. Unterschiedlich gestaltete Sitzbereiche, viel Grün, Menükarten auf Flachbildschirmen und die Zubereitung direkt vor den Augen der Gäste sollen mehr Angestellte in die Kantine ziehen.

3. Bedienautomaten und Roboter-Köche

Dem Personalmangel in den Kantinen versuchen manche Betriebe zu begegnen, indem sie vermehrt Bedienautomaten zur Verfügung stellen. Die schlanken Schränke sind entweder mit einer Kühl- oder Wärmefunktion ausgestattet und stellen so kalte wie warme Speisen bereit. Beschäftigte bestellen die gewünschten Gerichte per App beim Kantinenbetreiber. Der lässt die Speisen in der Großküche zubereiten und befüllt die Automaten.

Das Unternehmen „Aitme“ kam derweil auf die Geschäftsidee, Gerichte ganz von Robotern kochen zu lassen. 2023 hat das Hamburger Start-up „Circus“ die Firma übernommen. Roboter sollen menschliche Köche nun nur noch unterstützen und nicht gleich ganz ersetzen.

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Jobrad Haken

Jobrad – Wo ist der Haken?

Keine Lust, auf dem Arbeitsweg im Stau zu stehen? Mit einem Dienstfahrrad lässt sich der Berufsverkehr umgehen. Insbesondere in Großstädten erfreuen sich Jobräder wachsender Beliebtheit. Der Bundesverband Zukunft Fahrrad geht davon aus, dass mittlerweile 100.000 Arbeitgeber ihren Angestellten das Leasing von E-Bikes und Fahrrädern anbieten.

Mehr als zwei Millionen Diensträder sind nach Schätzung des Branchenverbands in Gebrauch. Marktführer ist der Leasing-Anbieter Jobrad. Doch hat das Leasing von Dienstfahrrädern auch einen Haken?

Mit dem Dienstrad zur Arbeit – klimafreundlich und gesund

Das Auto stehen zu lassen und mit dem Dienstfahrrad ins Büro zu fahren, bietet vielfältige Vorteile:

  • Klimaschutz: Fahrradfahren leistet einen effektiven Beitrag zum Umweltschutz, indem es den CO2-Ausstoß senkt.
  • Gesundheit: Regelmäßige Bewegung an der frischen Luft wirkt sich positiv auf die Gesundheit und Fitness aus.
  • Schnelligkeit und Flexibilität: Mit dem Rad kommt man gerade in Großstädten oft besser durch den Berufsverkehr als mit dem Auto. Wer sich nicht gerne zu Stoßzeiten in öffentliche Verkehrsmittel drängt, profitiert ebenfalls vom Dienstrad.
  • Kostenersparnis: Nach Ablauf des Leasingvertrags können Arbeitnehmer das Rad oft günstig kaufen. So erhalten sie ein E-Bike oder Fahrrad, das sie sich sonst vielleicht nicht hätten leisten können.

Steuerliche Vergünstigungen für Dienstfahrräder

Diensträder zu leasen bietet zudem steuerliche Vorzüge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das funktioniert durch die sogenannte Gehaltsumwandlung: Der Arbeitgeber übernimmt die Leasingraten sowie die Kosten für Versicherung und Wartung. Diese Kosten werden vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen. Arbeitgeber zahlen dadurch weniger Sozialabgaben, für Arbeitnehmer verringern sich die steuerlichen Belastungen und ebenfalls die Sozialabgaben.

Ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt sich, da Arbeitnehmer das Pendeln von der Wohnung zur Arbeit als Werbungskosten absetzen dürfen. Für jeden Kilometer werden dabei 30 Cent angesetzt.

Dienstfahrräder, die auch privat genutzt werden dürfen, sind seit 2012 dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer einen gewissen Prozentsatz des Listenpreises, der für das jeweilige Rad veranschlagt wird, als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Seit 2020 liegt dieser Prozentsatz bei 0,25 Prozent.

Für Diensträder, die zwischen 2019 und 2023 zur Verfügung gestellt werden, gibt es allerdings Steuervergünstigungen. Erhalten Arbeitnehmer das Rad zusätzlich zum vereinbarten Gehalt und dürfen es auch privat nutzen, bleibt der geldwerte Vorteil steuer- und beitragsfrei.

Jobrad und Co.: Hier können Unternehmen Diensträder leasen

Inzwischen gibt es einige Anbieter, die sich auf das Leasing von Dienstfahrrädern spezialisiert haben. Marktführer und zugleich ältestes dieser Unternehmen ist die Firma Jobrad.

2008 von Ulrich und Sandra Prediger gegründet, arbeitet Jobrad mit mehr als 6.500 Fachhandelspartnerinnen zusammen und hat über 1,5 Millionen Leasing-Diensträder auf die Straße gebracht. Die Jobrad-Gruppe umfasst heute mehrere Unternehmen aus den Bereichen Dienstrad-Leasing, Miet- und Gebrauchträder und HR-Tech.

Zum Erfolg des Unternehmens hat sicherlich beigetragen, dass es sich als erster Anbieter für eine nachhaltige Mobilitätslösung auf dem Markt positionieren konnte. Die Leasingverträge lassen sich mit wenig Aufwand online abschließen und verwalten. Mit Anbietern wie BusinessBike, Lease-A-Bike, Company Bike und Mein-Dienstrad sind mittlerweile mehrere Konkurrenten hinzugekommen, die einen ähnlichen Service bieten.

Company Bike hat sich auf Leasing-Angebote für Großunternehmen ab 500 Mitarbeiter spezialisiert, andere Anbieter wenden sich an Betriebe jeder Größe sowie an Soloselbstständige. Die Leasingverträge laufen in der Regel über drei Jahre und beinhalten meist eine Unfall- und Diebstahlversicherung, je nach Anbieter mit oder ohne Selbstbeteiligung.

Jobrad: Welche Nachteile gibt es?

Mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren bedeutet natürlich, Wind und Wetter ausgesetzt zu sein. Für Angestellte, die einen sehr langen Arbeitsweg zurücklegen müssen, eignet sich das Dienstrad zudem weniger. Das Angebot von Diensträdern erscheint dennoch vielen Unternehmen als attraktiv – aus steuerlicher Sicht wie auch, um das eigene Image als Arbeitgeber aufzuwerten.

Allerdings sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem Leasen von Diensträdern einige Risiken beachten. Bevor ein Leasingvertrag geschlossen wird, ist zum Beispiel die Haftungsfrage zu klären: Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg mit dem Dienstrad verunfallt? Die getroffenen Regelungen sollten schriftlich festgehalten werden.

Die Gewerkschaft ver.di warnt zudem davor, dass durch den Entgeltverzicht für Arbeitnehmer nicht nur die Lohnsteuer, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge sinken. Das mag auf den ersten Blick als Ersparnis erscheinen, in der Praxis fließt dadurch aber weniger Geld in die Rentenkasse.

Pro Monat macht das zwar nur wenige Euro aus, langfristig summiert sich der Verlust jedoch auf mehrere Hundert Euro. Ein weiterer Kritikpunkt der Gewerkschaft: Da auch die Arbeitgeber durch die Gehaltsumwandlung geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, geht der Solidargemeinschaft Geld verloren.

Dienstfahrrad: Steuerliche Fallstricke beachten

Steuerberater machen auf einen zusätzlichen Fallstrick aufmerksam: Nach Ablauf der Leasing-Laufzeit können Arbeitnehmer das Rad oft zu sehr günstigen Konditionen kaufen, etwa für 10 Prozent des Neupreises. Nach drei Jahren Leasing-Zeit ist das Fahrrad aber noch gut die Hälfte des Neupreises wert.

Wer nur 10 Prozent des ursprünglichen Preises zahlt, erhält einen Steuervorteil von 40 Prozent. Diese 40 Prozent müssen auf den Lohn aufgeschlagen werden. Wird das versäumt und bei der nächsten Betriebsprüfung fallen Unregelmäßigkeiten auf, kann eine nachträgliche Versteuerung inklusive Zinsen fällig werden.

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Urlaub letzter Tag

Klar Schiff im Büro machen – und entspannt in den Urlaub starten

Die letzte Hürde vor der schönsten Zeit im Jahr ist bei vielen berufstätigen Menschen hoch. Bevor sie in den Urlaub starten, steht erst noch der letzte Arbeitstag bevor. Um vor der kurzen Auszeit noch alles rechtzeitig zu erledigen, bricht jetzt bei vielen der Stress aus. Mit einer guten Organisation lässt sich der Vor-Urlaubs-Trouble jedoch vermeiden.

Die Vorbereitung beginnt schon früher

Wer alles in den letzten Tag vor der großen Reise packt, der wundert sich lieber nicht, wenn es dann plötzlich stressig wird und man nicht mehr weiß, was zuerst und was zuletzt erledigt werden soll. Um dieses Chaos zu verhindern und vor allem mit einem guten Gefühl in den Urlaub zu starten, geht es nicht ohne eine gewisse Vorbereitung – und die beginnt (je nach Aufgabenbereich) mehrere Tage bis einige Wochen vorher. Diese Dinge sind jetzt bestenfalls zu tun:

  • Projekte und Aufgaben werden so geplant und koordiniert, dass sie (sofern möglich) vor dem Urlaub abgeschlossen sind. Eine Liste, was noch alles zu erledigen ist, hilft bei der Organisation.
  • Eine gute Planung sieht auch vor, dass man sich Gedanken über die Zeit nach dem Urlaub macht. Eine zweite Nach-Urlaubs-To-do-Liste dient dabei als Gedankenstütze. Wer die noch zu erledigenden Aufgaben aufschreibt, kann sie zudem gedanklich aus dem Kopf streichen und deutlich entspannter in den Urlaub starten.
  • Dulden Aufgaben während der eigenen Abwesenheit keinen Aufschub, geben Sie diese an einen Kollegen ab. Vor allem bei umfangreicheren Projekten erfolgt die Übergabe nicht kurz vor knapp. So hat die andere Person noch die Chance, sich einzuarbeiten und bei Bedarf Rückfragen zu stellen.
  • Behalten Sie Ihren Terminkalender bereits im Voraus gut im Blick. Bestenfalls blocken Angestellte jetzt nicht nur die Tage des Urlaubs, sondern auch den letzten Arbeitstag. Meetings, Gespräche und Veranstaltungen bringen den Tag und den damit verbundenen straffen Zeitplan sonst unter Umständen ganz schön durcheinander.
  • Wer bereits in den Vorjahren die Erfahrung gemacht hat, dass er am letzten Tag vor dem Urlaub von Kollegen und Kunden nochmal mit Mails und Telefonaten bombardiert wird, der greift auf einen einfachen Trick zurück: Kommunizieren Sie doch einfach, dass Sie bereits einen Tag vorher in den Urlaub gehen – auf diese Weise haben Sie am letzten Tag Ruhe und können alles abarbeiten.

Übersichtlich: Diese Aufgaben stehen am letzten Tag an

Im Idealfall treten Arbeitnehmer bereits einige Tage vor Urlaubsbeginn auf die Bremse und „rollen“ langsam aus. Wer dagegen im übertragenen Sinn aus voller Fahrt abrupt abbremst, dem fällt das Abschalten mit großer Wahrscheinlichkeit erstmal schwer. Der letzte Arbeitstag sollte daher wirklich nur noch für die wirklich notwendigen Aufgaben genutzt werden:

  • Es versteht sich von selbst, dass Mitarbeitende ihren Schreibtisch aufräumen, zumindest aber fürs Auge ordentlich hinterlassen.
  • Im Büro mit mehreren Kollegen richten Angestellte eine Rufumleitung für das Telefon ein. Eine Alternative ist eine kurze Info auf dem Anrufbeantworter zur Abwesenheit und deren Dauer.
  • Nicht vergessen werden sollte der E-Mail-Abwesenheitsassistent: Aus dem Text geht klar hervor, ob die Mails von einer anderen Person gelesen (und bearbeitet) werden und (falls nicht) an wen man sich im Bedarfsfall wendet. Wichtige Kunden oder Kollegen, zu denen man regelmäßig Kontakt hat, informiert man am besten persönlich im Voraus.
  • Je nach Job und Verantwortungsbereich ist es manchmal notwendig, auch im Urlaub erreichbar zu sein. Ist das der Fall, ist eine klare Absprache unbedingt ratsam. Legen Sie zum Beispiel eine Person fest, die Sie zu einer bestimmten Zeit am Tag erreichen kann.
  • Neue Aufgaben am letzten Tag anzufangen, ist keine gute Idee. Wer bereits vor dem Feierabend alles erledigt hat, der bummelt vielleicht lieber ein paar Überstunden ab oder baut ein bis zwei Minusstunden auf – und verlässt früher das Büro, um entspannt in den Urlaub zu starten.

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Essen am Schreibtisch

Essen am Arbeitsplatz: Sind Sandwich & Pizza am Schreibtisch erlaubt?

Der Terminkalender ist voll, die To-do-Liste lang und die Zeit eng bemessen – im stressigen Arbeitsalltag gibt es nicht immer die Gelegenheit, eine Pause einzulegen. Wenn Kantine oder Restaurant nicht drin sind, der Magen aber dennoch verdächtig knurrt, essen Angestellte Snacks und Mahlzeiten auch gerne mal direkt am Schreibtisch. Aber ist das eigentlich erlaubt?

Kein grundsätzliches Verbot: Essen und Trinken sind drin

Für viele Angestellte gehört die Tasse Kaffee oder Tee zum Arbeitsalltag ganz selbstverständlich dazu. Dazu gesellen sich auf dem Schreibtisch dann noch das morgendliche Butterbrot und am Nachmittag die Plätzchen, die in der Dose auch gerne mal unter den Kollegen herumreicht werden. Um Geld zu sparen, bringen Angestellte hin und wieder ihr eigenes Mittagessen mit, wärmen es in der Mikrowelle der Büroküche auf und nehmen die Mahlzeit dann auf dem Bürostuhl vor dem Computer ein …

Was sich für viele Arbeitnehmer ganz normal anhört, ist es im Grunde auch. Ein generelles Gesetz, das das Essen und Trinken am Arbeitsplatz beziehungsweise am Büroschreibtisch verbietet, gibt es nämlich nicht. Dementsprechend sind Sandwich und Salami-Pizza, Schokolade und Schweinesteak erst einmal erlaubt, sofern keine betriebsinternen Vorschriften dagegen sprechen.

Jetzt sind Snacks ein No-Go am Arbeitsplatz

Nicht immer ist es jedoch eine gute Idee, im Büro zu essen – vor allem dann nicht, wenn der Arbeitgeber sein Veto einlegt. Unter bestimmten Voraussetzungen hat er nämlich das Recht, das Essen am Arbeitsplatz einzuschränken. Entsprechende Vorschriften werden zum Beispiel über die Betriebsordnung festgelegt; auch andere schriftliche Vereinbarungen sind möglich. Rechtfertigende Gründe sind dabei zum Beispiel:

  • Außenwirkung: Am Arbeitsplatz gibt es Kundenverkehr.
  • Arbeitsschutz: Die Arbeitssicherheit ist durch die Ablenkung durch das Essen nicht mehr gewährleistet.
  • Hygiene: In sensiblen Bereichen gefährdet das Essen die Einhaltung von notwendigen hygienischen Maßnahmen.
  • Beschädigung / Schmutz: Es besteht die Gefahr, dass Inventar und technische Ausstattung beschmutzt und beschädigt werden.

Darüber hinaus spielt häufig auch die Art der Mahlzeit eine Rolle: Während in der Regel nichts gegen einen kleinen Snack spricht, dürfte es bei einem Döner oder einer Pizza schon schwieriger werden. Ein Argument ist hier die Geruchsbelästigung – nicht allen Kollegen dürfte der intensive Essensgeruch gefallen. Hinzu kommt, dass garantiert kein Chef Krümel und Fettflecken auf dem Schreibtisch, der Tastatur und eventuell sogar auf dem Boden gerne sieht.

Eine größere Mahlzeit nimmt man zudem in der Regel nicht mal eben zwischendurch ein: Die eigene Arbeitsleistung leidet beim Mampfen des großen Pizzastücks, während der Mitarbeitende eigentlich Excel-Listen pflegen sollte. Eine Rolle spielt diese Überlegung natürlich nur dann, wenn man für das Essen keine Arbeitspause einlegen will.

Die Möglichkeiten: Wo kann ich sonst essen?

Selbst dann, wenn das Essen am Schreibtisch in einem Unternehmen ein No-Go sein sollte, kann der Arbeitgeber es natürlich nicht generell verbieten. Möglich ist dies immer während der Pausenzeiten. Da nicht jeder Mitarbeitende die (falls vorhanden) betriebseigene Kantine nutzen oder auswärts essen will, gibt es in vielen Unternehmen Pausenräume. Diese sind sogar Pflicht, wenn der Betrieb mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt. Und haben Kunden Zutritt zum eigenen Arbeitsbereich, dann geht es unabhängig von der Zahl der Beschäftigten sogar gar nicht ohne den Pausenraum.

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Telefonphobie

Lieber tippen als telefonieren: Tipps gegen die Angst vor dem Anruf

Der Griff zum Hörer ist für viele Menschen im Job ganz alltäglich. Um Absprachen zu treffen, Sachverhalte zu klären und Projekte zu besprechen, bietet sich ein Telefongespräch zur Kommunikation oft an. Was für die einen selbstverständlich ist, löst bei anderen Schweißausbrüche aus. Manchmal äußert sich die Hemmschwelle sogar in einer Telefonphobie.

Telefonphobie: Was ist damit gemeint?

Kurz und knapp: Mit dem Begriff Telefonphobie wird die Angst, zumindest aber die starke Abneigung vor dem Telefonieren bezeichnet. Wichtig zu wissen ist, dass es sich nicht um eine klinisch erfasste und anerkannte Angststörung handelt. Die Telefonangst fällt vielmehr unter die Rubrik soziale Phobie.

Betroffen sind gar nicht wenige Menschen und vor allem die jüngere Generationen: Da es andere, ebenfalls schnelle Möglichkeiten der Kommunikation gibt, sind viele schlichtweg nicht mehr geübt im selbstsicheren Umgang mit dem Telefon.

Herzrasen und Schweißausbrüche: So äußert sich die Telefonphobie

Während die einen bereits beim Klingeln des Telefons zusammenzucken, verursacht bei anderen die Annahme des Gesprächs Herzrasen. Noch schlimmer wird es, wenn man proaktiv zum Hörer greifen muss, um eine unbekannte Person anzurufen. Nicht immer lassen sich die eigenen Symptome vor dem Gesprächspartner verstecken. Zwar sind feuchte Hände und ein rotes Gesicht für die Person am anderen Ende der Leitung nicht sichtbar, unangenehm wird es jedoch, wenn man ins Stocken oder Stottern gerät oder nicht die passenden Worte findet.

Aus Angst, sich zu blamieren, einen schlechten Eindruck zu hinterlassen oder das Gesagte nicht richtig zu verstehen, wenden Betroffene gerne Vermeidungsstrategien an. Bedeutet: Sie nehmen eingehende Anrufe gar nicht erst an. Wenn sie selbst in der aktiven Rolle sind, wählen sie eine Zeit, in der der Gesprächspartner aller Voraussicht nach nicht erreichbar ist. Um Telefonate zu vermeiden, schreiben diese Menschen lieber seitenlange E-Mails oder Textnachrichten – und nehmen dafür in Kauf, dass der zeitliche Aufwand sogar höher ist.

Die Angst vor dem Anruf ablegen: So klappt es

Es muss ja nicht gleich die ausgewachsene Phobie sein, manchmal ist es auch nur eine gewisse Hemmschwelle oder ein ungutes Gefühl, die es uns schwer machen, ein Telefongespräch zu führen. Folgende Tipps sind hilfreich, um die Telefonphobie in den Griff zu bekommen:

  • Erledige ich später! Kann ich auch morgen noch anrufen …! Wie auch in anderen Lebensbereichen bringt die Prokrastination in der Regel nur sehr wenig. Das Problem wird schließlich nicht geringer, nur weil wir es verschieben. Schlau ist es jedoch, eine feste Zeit für ein anstehendes Telefongespräch einzuplanen. Sie haben dann ein klares Ziel vor Augen und können es gedanklich erstmal beiseiteschieben.
  • Eine gute Vorbereitung ist das A und O: Überlegen Sie sich genau, welches Ziel Sie mit dem Gespräch verfolgen und worum es überhaupt geht. Dafür lohnt es sich, vorher ein paar Notizen und sogar eine Checkliste zu machen – so vergessen Sie nichts. Unter Umständen nimmt es auch die Angst, sich über den Gesprächspartner zu informieren. Vielleicht hatte ein Kollege ja schon einmal Kontakt zu der Person und weiß, wie sie „tickt“?
  • Ist erst einmal der Einstieg geschafft, dann läuft es meist besser: Daher legen sich Menschen mit einer Telefonangst am besten zwei bis drei allgemeingültige Eingangsformulierungen zurecht. Mit „Guten Tag. Mein Name ist … Haben Sie einen Moment Zeit für mich?“ macht man beispielsweise nichts falsch. Gleichzeitig ist die erste Hürde überwunden.
  • Wer ungern telefoniert, der mag mit Sicherheit keine weiteren Zuhörer. Suchen Sie sich daher einen ruhigen Platz, an dem Sie ungestört sind und nicht unter gefühlter Beobachtung der Kollegen stehen. Ist das im Büro nicht möglich, besteht vielleicht die Möglichkeit, draußen vom Handy zu telefonieren oder die Telefonate im Homeoffice zu erledigen.
  • Auch wenn der Gesprächspartner die Person am anderen Ende der Leitung nicht sehen kann, sind die eigene Körperhaltung und -sprache bei einem Anruf nicht zu unterschätzen. Diese beeinflussen wesentlich die eigene Wirkung auf andere. Wer mit einem Lächeln im Gesicht und geradem Rücken telefoniert, sammelt bestimmt einige Pluspunkte. Gleichzeitig stärkt eine positive Haltung auch das Selbstbewusstsein.
  • Manchmal kann auch die Flucht nach vorn die richtige „Therapie“ sein: Nicht immer, aber in einigen Situationen ist es durchaus legitim, die eigene Telefonphobie offen anzusprechen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit erfahren Betroffene viel häufiger Respekt und Rücksichtnahme als den großen Lacher.
  • Und nicht zuletzt gilt wie so oft: Übung macht den Meister. Nur wer regelmäßig telefoniert und sich seinen Ängsten stellt, wird mit der Zeit sicherer und besser. Vor allem bei kleineren Themen, mit denen Sie vertraut sind, greifen Sie das nächste Mal einfach direkt zum Hörer, anstatt eine E-Mail zu schreiben.

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Pendlerpauschale

Geld fürs Autofahren zurückerhalten: die Pendlerpauschale

Die wenigsten Angestellten wohnen in direkter Nachbarschaft zu ihrem Arbeitgeber. Und es ist auch eher die Ausnahme, dass Mitarbeitende 100 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen. All diejenigen, die für ihren Job eine gewisse Strecke bewältigen müssen, können die Fahrtkosten als Pendlerpauschale steuerlich geltend machen.

Pendlerpauschale: Was ist das?

Spätestens bei der jährlichen Steuererklärung werden angestellte Berufstätige mit dem Begriff Pendlerpauschale, auch als Kilometerpauschale bezeichnet, konfrontiert. Es handelt sich dabei um eine steuerliche Vergünstigung, die die Steuerlast der Arbeitnehmer reduziert. Geltend gemacht werden dürfen die Kosten für den Hin- und Rückweg zur Arbeit mit dem Auto und den öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch die Strecke, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt wird, ist von der Steuer absetzbar. Die Pendlerpauschale ist daher eine Anerkennung des (finanziellen) Mehraufwands, der Angestellten für den Weg zur Arbeit entsteht. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG)in § 9.

Steuern sparen dank Kilometerpauschale: wie viel konkret?

Wie hoch ist Pendlerpauschale ausfällt, ist klar festgelegt. Das sind die relevanten Zahlen:

Für jeden vollen Kilometer vom Wohnort bis zur regelmäßigen Arbeitsstätte dürfen für die einfache Fahrt folgende Beträge veranschlagt werden:

  • bis zum 20. Kilometer: 0,30 Euro
  • ab dem 21. Kilometer: 0,38 Euro (2022 bis 2026)

Wer 5 Tage in der Woche arbeitet, kann die Fahrtkosten bis zu 230 Arbeitstage anrechnen. Die Höchstgrenze für die Pendlerpauschale liegt pro Jahr bei 4.500 Euro. Ausgenommen von diesem Maximalbetrag sind Personen, die mit dem privaten Pkw zur Arbeit fahren.

Arbeitnehmenden steht die Wahl des Verkehrsmittels frei. Für die Höhe der Fahrtkostenpauschale spielt es daher keine Rollen, ob Sie mit dem Pkw, dem Bus, dem Fahrrad oder sogar zu Fuß unterwegs waren. Wichtig ist jedoch, immer den kürzesten Weg anzugeben. Wer beispielsweise mit dem Fahrrad lieber durch den Park fährt und dafür einen Umweg in Kauf nimmt, darf die zusätzliche Kilometeranzahl nicht mitrechnen.

Gut zu wissen: Neben Angestellten haben auch Selbstständige die Möglichkeit, von der Pendlerpauschale zu profitieren – natürlich nur, wenn sie ein Büro beziehungsweise einen Arbeitsplatz außerhalb der eigenen vier Wände haben.

Keine Vergünstigung: Wann gibt es keine Pendlerpauschale?

Nicht immer ist es eindeutig, ob die Pendlerpauschale tatsächlich geltend gemacht werden darf. In folgenden Fällen gibt es keine steuerliche Vergünstigung:

  • Der Arbeitgeber übernimmt die Fahrtkosten für den Arbeitnehmer, zum Beispiel mit einem Ticket für den öffentlichen Nahverkehr oder mit einem Dienstwagen.
  • Die Person arbeitet an wechselnden Orten und hat keinen festen, regelmäßigen Arbeitsplatz.
  • Sie bilden Fahrgemeinschaften und nutzen kein eigenes Fahrzeug.
  • Veranschlagt werden nur Fahrten zum Arbeitsplatz, die beruflich (und nicht privat) bedingt sind.

Quittungen aufbewahren: Welche Nachweise muss ich vorlegen?

Damit Sie in den Genuss der Steuerermäßigung kommen, benötigt das Finanzamt folgende Angaben:

  • die Adresse des Arbeitsplatzes
  • die Anzahl der Arbeitstage pro Woche und pro Jahr
  • die Zahl der versäumten Tage durch Krankheit und Urlaub
  • die einfache Entfernung zum Arbeitsplatz (in vollen Kilometern)

Nachweise verlangt das Finanzamt in der Regel nicht (sofern die jährliche Kilometerzahl 15.000 nicht überschreitet). Dennoch sollten Sie Bahn- und Parktickets, Tankbelege und Bescheinigungen vom Arbeitgeber unbedingt sorgfältig aufbewahren. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, lohnt es sich zudem, ein Fahrtenbuch zu führen. Das Finanzamt hat das Recht, im Rahmen einer Prüfung jederzeit Einsicht in die Unterlagen zu verlangen.

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Arbeitgeber bewerten

Kritische Worte erlaubt? Den Arbeitgeber im Internet bewerten

Hat der Arbeitgeber tatsächlich so viel zu bieten, wie er mir in der Stellenausschreibung weismachen will? Um sich einen ersten Eindruck von einem Unternehmen zu machen, verschaffen Bewertungen auf Online-Plattformen Bewerbern eine gute Orientierung. Doch dürfen aktuelle und ehemalige Arbeitnehmer hier eigentlich kritische Worte finden? Was ist erlaubt und bei welchen Äußerungen ist Vorsicht geboten?

Der Hintergrund: Darum sind Online-Bewertungsplattformen so beliebt

„Auf Teamwork legt man im Unternehmen viel Wert, dabei wird die Leistung der einzelnen Mitarbeitenden aber nicht immer gesehen“ oder „Das Unternehmen hat sich nachhaltiges Wirtschaften auf die Fahnen geschrieben. Leider gibt es für die Angestellten aber keinen Zuschuss für den öffentlichen Nahverkehr. Dafür stehen viele Mitarbeiterparkplätze auf dem Firmengelände zur Verfügung.“ Dies sind nur einige Beispiele für Bewertungen, die Angestellte auf Plattformen wie kununu hinterlassen.

Diese persönlichen Eindrücke und individuellen Erfahrungen bieten einen subjektiven Einblick in die Unternehmenskultur. Gleichzeitig beeinflussen sie zu einem nicht unerheblichen Teil die Außenwahrnehmung des Betriebs als Arbeitgeber. Sie sind daher vor allem für Bewerber und potenzielle neue Arbeitnehmer interessant, um sich transparent über ein Unternehmen zu informieren.

Letztlich können auch Unternehmen selbst die Bewertungen als Feedback verstehen, um an möglichen Verbesserungen arbeiten. Letztlich trägt dies zu einer höheren Zufriedenheit der Belegschaft und in der Folge zum guten Ruf als Arbeitgeber bei.

Wenn kritische Worte den Ruf schädigen: die Nachteile

Die im Internet für alle frei zugänglichen Bewertungen haben auch ihre Schattenseiten. Denn äußern sich aktuelle oder ehemalige Arbeitgeber kritisch, ist dies für ein Unternehmen immer ein Schuss vor den Bug – vor allem dann, wenn sich negative Kommentare häufen. Letztlich ist die Gefahr einer Rufschädigung für einen Arbeitgeber hoch.

Zu berücksichtigen ist zudem, dass es sich immer um eine subjektive Bewertung handelt, die nicht unbedingt die Meinung der gesamten Belegschaft widerspiegelt. Auch kann es schnell passieren, dass Situationen aus dem Zusammenhang gerissen werden und letztlich nur die halbe Wahrheit zu lesen ist. Im schlechten Fall führt dies dann dazu, dass potenzielle neue Mitarbeitende einen schlechten Eindruck von dem Unternehmen bekommen und sich lieber gar nicht mehr dafür bewerben – unabhängig davon, ob die Aussagen in der Bewertung der Wahrheit entsprechen oder nicht.

Bitte fair bleiben: Diese Regeln gelten für die Bewertung

Aus Fairness und nicht zuletzt als Schutz vor rechtlichen Konsequenzen sind Arbeitnehmer gut beraten, sich an einige Regeln zu halten, wenn sie eine öffentliche Bewertung abgeben. Diese sollten auch dann gelten, wenn man seine Meinung anonym und ohne Klarnamen abgibt:

  • Eine Meinung ist immer subjektiv und sollte daher auch immer aus der eigenen Perspektive und niemals verallgemeinernd geäußert werden. Legitim ist daher die Äußerung „Ich werde schlecht bezahlt“, während die Aussage „Die Bezahlung im Unternehmen ist unterirdisch“ keine gute Idee ist.
  • Ein absolutes No-Go ist es, Namen von Vorgesetzten oder Kollegen sowie private Daten zu nennen – ganz gleich in welchem Zusammenhang.
  • Auch wenn die Bewertung die eigene Meinung wiedergibt, muss man immer bei der Wahrheit bleiben. Wer Fakten nennt, sollte diese im Zweifel auch belegen können.
  • Betriebsgeheimnisse sind genau das, wonach sie sich anhören – Geheimnisse. Es versteht sich daher von selbst, dass diese in Bewertungen nichts verloren haben.
  • Eine Bewertung wird bestenfalls nicht in einer Situation verfasst, in der die Emotionen gerade hochkochen. Das Risiko ist ansonsten hoch, dass man Dinge äußert, die man später bereut. Gleiches gilt für die Wortwahl: Ohne Wut im Bauch fällt es leichter, möglichst neutral zu formulieren.
  • Auf Äußerungen, die den Ruf eines Unternehmens schädigen können, verzichten Arbeitnehmer lieber grundsätzlich.

Die Grenzen überschreiten: Diese Konsequenzen drohen

In der scheinbaren Anonymität des World Wide Web fällt es vielen Menschen leicht, ihren Unmut zu äußern. Bevor sie ein klärendes Gespräch mit ihrem Chef suchen, machen sie ihrem Unmut lieber auf den Bewertungsplattformen Luft. Das ist jedoch keine gute Idee: Verbale Angriffe, die den Ruf des Unternehmens schädigen und nicht der Wahrheit entsprechen, können einerseits das bestehende Arbeitsverhältnis gefährden und sogar eine Kündigung nach sich ziehen. Andererseits drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen und hohe Schadensersatzforderungen.

Aber ich gebe meinen Namen doch gar nicht an, was soll mir da schon passieren? Dieser Irrglaube kann für Menschen, die ihre Meinung unzensiert posten, ein folgenschwerer Fehler sein. Denn tatsächlich haben Unternehmen unter besonderen Voraussetzungen ein Auskunftsrecht. Das ist vor allem dann der Fall, wenn (ehemalige) Mitarbeitende nachweislich nicht der Wahrheit entsprechende Behauptungen aufstellen, Personen beleidigen oder Betriebsgeheimnisse ausplaudern.

Der Betreiber der Bewertungsplattform muss jetzt zunächst prüfen, ob die jeweilige Person, die hinter einem Nickname steht, auch tatsächlich bei dem Unternehmen gearbeitet hat. Im Zweifel ist er sogar verpflichtet, den Namen dann auch mitteilen. Es versteht sich von selbst, dass in diesen Fällen natürlich auch die Bewertung gelöscht wird. Angestellte sind daher gut beraten, sich vorher gut zu überlegen, was sie öffentlich über ihren Arbeitgeber preisgeben – und was lieber nicht.

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Fotos posten

Der Arbeitsplatz auf Social Media: Darf ich Fotos vom Job posten?

Ein Foto mit den Kollegen am Schreibtisch, ein Selfie vom anstrengenden Teammeeting oder der Schnappschuss von der Weihnachtsfeier – Bilder sind schnell aufgenommen und hochgeladen, nicht zuletzt, um andere am eigenen Leben teilhaben zu lassen. Doch ist es überhaupt erlaubt, Fotos vom Arbeitsplatz auf Social Media zu posten?

Die rechtliche Seite: Kann der Arbeitgeber das Posten von Fotos verbieten?

Ein Selfie mit einem Guten-Morgen-Gruß direkt aus dem Büro ist mit einem Klick gemacht und ebenso zügig bei Instagram, Facebook und Co. hochgeladen. Was soll schon dabei sein, mögen sich einige Arbeitnehmende jetzt fragen und Aufnahmen wie diese regelmäßig veröffentlichen. Tatsächlich kann sehr wohl einiges „dabei sein“: Der Arbeitgeber hat aufgrund seines Haus- und Weisungsrechts nämlich das gute Recht, ein Veto einzulegen und das Teilen von Fotos vom Arbeitsplatz zu untersagen. Möchte ein Unternehmen grundsätzlich nicht öffentlich auf Bildern präsent sein, kann eine entsprechende Regelung bereits im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Es reicht aber auch bereits eine mündliche Ansage vom Chef, dass er mit Fotos nicht einverstanden ist.

Arbeitnehmende sind gut damit beraten, sich an den Wunsch beziehungsweise die Weisung zu halten. Wer dies wider besseres Wissen nicht tut, riskiert nicht nur einen Rüffel, sondern auch eine Abmahnung und im wiederholten Fall sogar eine Kündigung.

Ohne klare Ansage: Welche Regeln jetzt gelten

Eine klare gesetzliche Regelung, die das Fotografieren am Arbeitsplatz inklusive des anschließenden Postens verbietet, gibt es tatsächlich nicht. Aber selbst wenn der Vorgesetzte keine deutliche Ansage gemacht hat, sind Angestellte dennoch gut beraten, sich im Vorwege abzusichern, nachzufragen und um Erlaubnis zu bitten. So lassen sich Missverständnisse und Unstimmigkeiten im Vorwege direkt vermeiden.

Wichtig zu wissen ist zudem, dass unabhängig von einem Verbot des Vorgesetzten, einige Fotos am Arbeitsplatz grundsätzlich unter die Rubrik No-Go fallen. Es gelten folgende Regelungen:

  • Sind auf den Fotos andere Personen, zum Beispiel Kollegen oder Mitarbeitende, abgelichtet, bedarf es deren ausdrückliches Einverständnis, wenn Sie diese Aufnahmen verschicken und verbreiten wollen. Dieses sogenannte Kunsturhebergesetz gilt übrigens auch im privaten Bereich.
  • Sind auf dem Bild gewollt oder ungewollt sensible Daten und Informationen erkennbar, hat der Arbeitgeber allen Grund, wütend zu sein. Achten Sie daher unbedingt auch auf die scheinbaren Kleinigkeiten, die auf dem Bild mit abgebildet sind (zum Beispiel auf einem Computerbildschirm).
  • Gleiches gilt für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: Es sollte sich von selbst verstehen, dass Bilder aus der Produktionshalle oder einem Labor nichts bei Social Media zu suchen haben. Im schlimmsten Fall verrät man der Konkurrenz bestimmte Herstellungsverfahren oder Marktstrategien.
  • Das Foto sollte niemals eine versteckte oder offensichtliche Kritik am Arbeitgeber enthalten. Selbst dann, wenn ein Spruch unter dem Foto „Viele Grüße aus dem Büroknast“ eher lustig als angreifend gemeint ist, bedeutet das nicht, dass dieser legitim ist – und beim Arbeitgeber gut ankommt.

Fotos von Mitarbeitenden: Darf ich auch ein Veto einlegen?

Was für die Mitarbeitenden gilt, daran hat sich auch das Unternehmen zu halten. Fotos und Videos von den Angestellten aufzunehmen und womöglich noch auf der Internetseite oder dem YouTube-Kanal zu veröffentlichen, ist ebenfalls nur dann zulässig, wenn ein ausdrückliches Einverständnis vorliegt. Eine mündliche Zustimmung ist grundsätzlich ausreichend. Auf der sicheren Seite ist man jedoch, wenn die Angestellten vorab ein entsprechendes Schriftstück unterschrieben haben.

Gut zu wissen: Sollte dem Mitarbeitenden nachweislich bekannt sein, dass der Arbeitgeber aufgenommene Fotos veröffentlicht, dann muss er proaktiv ein Veto einlegen, wenn dies nicht gewünscht ist. Das Schweigen kann sonst als Einverständnis interpretiert werden.

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Sommermärchen

Sommermärchen 2.0? Büro-Gesprächsthema „EM 2024“

Die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bescherte Deutschland das „Sommermärchen“. Den Weltmeistertitel errang zwar Italien, doch die deutsche Mannschaft erreichte einen ehrbaren dritten Platz im eigenen Land. Bei der UEFA Europameisterschaft 2024, die abermals in Deutschland stattfindet, hoffen viele Fußballfans auf eine mindestens ebenso gute Platzierung der deutschen Elf. Natürlich ist die EM 2024 auch in vielen Büros Gesprächsthema.

Wie können Sie dieses Event am Arbeitsplatz am besten zelebrieren? Wir geben Tipps.

Die EM 2024: Wann und wo wird gespielt?

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 der Männer, offiziell UEFA EURO 2024 genannt, findet vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 in Deutschland statt. Austragungsort des Eröffnungsspiels ist München, wo auch drei weitere Gruppenspiele, ein Achtelfinale und ein Halbfinale, angepfiffen werden.

Das Endspiel findet im Berliner Olympiastadion statt, ebenso wie drei Gruppenspiele, ein Achtelfinale und ein Viertelfinale. Weitere Austragungsorte der insgesamt 51 Spiele sind Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Leipzig und Stuttgart.

Wo gibt es die Spiele zu sehen?

Die Übertragungsrechte für die EM 2024 liegen bei der Telekom. Alle 51 Spiele gibt es live nur bei MagentaTV zu sehen. In einer umfassenden Kooperation mit der Telekom zeigt RTL zwölf Spiele und darf zudem in der Sendung „Schlusspfiff“ Spielzusammenfassungen anbieten.

Zudem haben ARD und ZDF Sublizenzen erworben und zeigen 31 Spiele live, darunter alle Spiele der deutschen Elf, das Eröffnungsspiel, das Halbfinale und das Finale.

EM 2024 im Büro – was ist erlaubt?

Da die EM 2024 in Deutschland stattfindet, werden die Spiele zu vergleichsweise arbeitnehmerfreundlichen Zeiten angepfiffen – zumindest, wenn man einem normalen Bürojob nachgeht. Die Partien starten in der Regel um 15, 18 oder 21 Uhr, die Spiele der deutschen Nationalmannschaft ausschließlich um 18 oder 21 Uhr.

Sitzen Sie zum Anstoß noch am Schreibtisch und möchten die Spiele nicht verpassen? Die Partien im Fernsehen oder per Internet-Stream zu verfolgen, benötigt die ausdrückliche Erlaubnis des Vorgesetzten. Das gilt insbesondere, wenn Sie den Firmenrechner für die Internet-Übertragung nutzen.

Zuwiderhandlungen können zur Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar zur Kündigung führen. Entstehen durch einen Live-Stream Schäden am Firmeneigentum oder behindern Sie Kollegen bei der Arbeit, kann der Betrieb Schadensersatzansprüche geltend machen.

Sich per Live-Ticker auf dem Smartphone über den Spielverlauf zu informieren, kommt nur in Betracht, wenn die private Internetnutzung am Arbeitsplatz erlaubt ist und nicht zu einer Verletzung der Arbeitspflichten führt. Radio-Übertragungen und reine Audio-Streams sind dagegen grundsätzlich erlaubt, sofern sie Ihre Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen und andere Mitarbeiter nicht stören. Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits 1986 entschieden.

Ob Sie im Trikot der Nationalmannschaft zur Arbeit erscheinen dürfen, richtet sich nach den bestehenden Kleidervorschriften und den im Betrieb herrschenden Gepflogenheiten. Beim Anstoßen auf gefallene Tore sind die betrieblichen Regeln zum Alkoholgenuss am Arbeitsplatz zu beachten.

Public Viewing und EM-Partys mit den Kollegen – so feiern Sie die Europameisterschaft am Arbeitsplatz

Um Unmut am Arbeitsplatz zu vermeiden, sollten Sie versuchen, zusammen mit Ihrem Arbeitgeber einvernehmliche Lösungen zu finden. Vielleicht gestattet es der Chef ja sogar, EM-Partys im Büro durchzuführen. Gerade für Spiele, die nach Feierabend stattfinden, bietet sich das an. Entweder brechen alle fußballinteressierten Kollegen gemeinsam zum Public Viewing auf, oder Sie verabreden sich zum gemeinsamen Fernsehen im Büro. Derartige Unternehmungen können zugleich das Zusammengehörigkeitsgefühl im Team stärken.

Möchten Sie die Spiele lieber abseits des Arbeitsplatzes anschauen, besprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten, ob Sie eventuell im Home Office arbeiten können. Dabei sollte natürlich gewährleistet sein, dass Sie wichtige Aufgaben nicht für die EM vernachlässigen.

Möglicherweise erklärt sich Ihr Vorgesetzter auch dazu bereit, während der Europameisterschaft flexible Arbeits- und Pausenzeiten einzuräumen. Arbeiten Sie im Schichtbetrieb, besteht vielleicht auch die Möglichkeit, Schichten mit weniger fußballbegeisterten Kollegen zu tauschen. Kommunizieren und besprechen Sie Ihre Wünsche, lassen sich bestimmt Wege finden, wie Sie möglichst wenige Spiele verpassen.

Wenn der EM-Trubel zu viel wird

Neben hart gesottenen Fußballfans und solchen, die zumindest die Spiele der Nationalmannschaft gebannt verfolgen, gibt es natürlich auch Menschen, die gar nichts mit Fußball am Hut haben.

Gehören Sie dazu, sollten Sie im Sommer ein wenig Verständnis aufbringen: Schließlich ist eine Europameisterschaft in Deutschland ein besonderes Ereignis – und nach einem Monat ist alles wieder vorbei. Wird Ihnen der Trubel zu viel, bitten Sie Ihre Kollegen um Rücksicht und schotten Sie sich ab, indem Sie, falls erlaubt, leise Musik hören.

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Wut am Arbeitsplatz

Wenn die Emotionen hochkochen: Tipps im Umgang mit Wut am Arbeitsplatz

Die ungerechtfertigte Kritik vom Chef, die Kollegen, die hinter dem eigenen Rücken tuscheln oder die wochenlange Projektarbeit, die am Ende doch nicht benötigt wird – im Job gibt es immer mal wieder Situationen, die uns richtig wütend machen. Wenn die Emotionen hochkochen, möchte man seinem Ärger am liebsten richtig Luft machen. Wie der Umgang mit der Wut am Arbeitsplatz ohne den großen Ausbruch gelingt, erklärt dieser Ratgeber.

Was ist Wut und wie kann sie sich äußern?

Bei Wut handelt es sich um eine besonders starke, emotionale Reaktion, die meist aus angestautem Ärger resultiert. Ausgelöst wird die Wut häufig durch eine konkrete Situation, in der wir uns ungerecht behandelt oder angegriffen fühlen oder Beleidigungen oder Kränkungen erleben. Wut löst dann gerne eine unüberlegte Handlung aus: Wer wütend ist, kann sich nur schwer beherrschen und kontrollieren, zeigt sich aggressiv und sagt oder tut Dinge, die man im Nachhinein bereut.

Wut führt meist zu körperlichen Reaktionen: Adrenalin wird ausgeschüttet, das Herz rast und das Blut pumpt. Ein Zittern in den Händen oder am ganzen Körper, ein hochroter Kopf und eine anschwellende Halsschlagader sind ebenfalls Reaktionen, die auf wütende Menschen zutreffen. Nicht ohne Grund heißt es: „Ich habe einen Hals“ oder „Mir platzt der Kragen“.

Wütend am Arbeitsplatz: lieber nicht?

Soll ich meine Wut unterdrücken oder ist es legitim, in wilde Raserei zu verfallen? Die Wahrheit liegt wie so oft in der Mitte. Denn wer regelmäßig seinen Ärger herunterschluckt, sich stets kontrolliert und lieber gar nichts sagt, um nicht unprofessionell zu wirken, wird auf Dauer im Job unglücklich. Werden die angestauten Stresshormone langfristig nicht abgebaut, kann dies sogar krank machen. Andersherum ist es natürlich auch wenig zielführend, wie wild um sich zu beißen, möglicherweise sogar mit Dingen um sich zu schmeißen oder lautstark zu schreien. Bedeutet: Auch die Emotion Wut hat im Job ihren Platz – es kommt jedoch auf den richtigen Umgang mit ihr an.

Starke Emotionen in den Griff bekommen: So kann es gelingen

Um anderen, aber auch sich selbst mit der Wut nicht zu schaden und womöglich sogar den Job mit seinem unangemessenen Verhalten aufs Spiel zu setzen, sind folgende Sofortmaßnahmen und Tipps hilfreich, um die Wut einerseits zu verarbeiten und andererseits zu kontrollieren:

  • Machen Sie sich zuerst bewusst, dass Sie aufgrund eines ungerechten Kunden oder eines fiesen Chefs gerade richtig wütend sind. Es spricht nichts dagegen, genau dies in angemessener Lautstärke zu sich selbst zu sagen: „Ich bin gerade richtig wütend.“
  • Atmen Sie zehnmal tief ein und aus (bei Bedarf auch häufiger) und legen dabei die Hand auf den Bauch.
  • Ist die Wut zu groß, verlassen Mitarbeitende kurz das Büro: Dem einen hilft bereits der Gang zur Toilette und etwas kaltes Wasser im Gesicht, der andere geht nach draußen, atmet frische Luft und läuft ein paar Schritte.
  • Einigen Menschen hilft es jetzt auch, sich durch einen gezielten Ausbruch abzureagieren. Wichtig ist, dass Sie dies nicht vor den Arbeitskollegen machen. Je nach Situation ist es (zum Beispiel draußen oder auf dem WC) möglich, mit dem Fuß aufzustampfen, mit der Faust gegen die Wand zu schlagen oder einmal laut zu schreien.
  • Unter Umständen kann auch ein Gespräch mit einer unbeteiligten Person genau richtig sein, um Dampf abzulassen. Vielleicht ist der Partner oder ein Freund telefonisch erreichbar oder eine Kollegin aus einer anderen Abteilung hat ein offenes Ohr?

Wie geht es nach der ersten Wut weiter? Lösungen finden

Ist die erste Wut verraucht, geht es in den nächsten Schritten daran, effektiv mit den eigenen Gefühlen umzugehen, um eine Lösung des Problems herbeizuführen. Hier einige Vorschläge für ein langfristig entspannteres Arbeiten:

  • Schweigen: Auch wenn man sich bereits wieder etwas abgeregt hat, tragen viele Menschen in den ersten Minuten wahrscheinlich noch viele Emotionen in sich. Daher ist es wichtig, nicht zu schnell die Konfrontation zu suchen. Selbst wenn das Bedürfnis sehr groß ist, die andere Person zur Rede zu stellen, vertagen Sie das Gespräch auch im eigenen Interesse lieber auf einen späteren Zeitpunkt. Wichtig: Es geht Ihnen ja nicht darum, Dampf abzulassen, sondern um eine Klärung und Verbesserung der Situation. Und das gelingt am besten mit einem kühlen Kopf.
  • Analysieren: Ebbt die erste hitzige Welle etwas ab, dann stellen Sie sich die Frage, welcher Aspekt Sie konkret auf 180 gebracht hat? Warum macht Sie die Situation so wütend? Liegt die Ursache tatsächlich nur am Verhalten einer anderen Person? Hat man selbst vielleicht sogar seinen Teil dazu beigetragen?
  • Gefühle äußern: Um ein klärendes Gespräch mit der betreffenden Person führt kein Weg vorbei. Im besten Fall gehen Mitarbeitende mit etwas Abstand an die Sache und benennen dann die eigenen Gefühle und wie sie eine Situation erlebt haben, ohne direkt einen Vorwurf zu äußern.
  • Zuhören: Um Missverständnisse auszuschließen, ist es unbedingt wichtig, sich die Position und Wahrnehmung des Kollegen oder Vorgesetzten anzuhören. Im besten Fall löst sich ein Ärgernis sogar in Wohlgefallen aus.
  • Lösung finden: Die andere Person ewig zu verteufeln und die Wut monatelang in sich zu tragen, ist niemals zielführend. Dementsprechend erweist es sich als kontraproduktiv, am dem Problem festzuhalten, das die Wut ausgelöst hat. Vielmehr gilt es jetzt, Lösungen zu finden. Ideal ist es, wenn sich allein (oder gemeinsam) Lehren aus der bestehenden Situation ziehen lassen, um sie künftig entspannter zu meistern.

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Tee-Ratgeber

Der kleine Tee-Ratgeber für das Büro

Kleine Pausen fördern die Konzentration und das kollegiale Miteinander im Büro. Für Tee-Liebhaber steht fest: Mit einer guten Tasse Tee lässt sich die Pause am besten genießen. Im Winter spendet heißer Tee Wärme, im Sommer kommt er als erfrischender Eistee ins Glas. Schwarzer und grüner Tee wirken durch ihren Koffeingehalt belebend, Kräutertees entspannen und bringen das Gemüt ins Gleichgewicht.

Hier erfahren Sie, wie Sie die Teepause im Büro am besten zelebrieren.

Was Sie zum Thema Tee wissen sollten

Schwarzer, grüner und weißer Tee werden aus den getrockneten Blättern des Teestrauchs hergestellt. Längst wird die Pflanze nicht mehr nur in China und Indien angebaut, sondern weltweit. Die Blätter des immergrünen Strauchs werden häufig noch von Hand gepflückt und anschließend getrocknet.

Das sogenannte Welken entzieht den Blättern Wasser und bereitet sie so auf den nächsten Schritt vor: das Rollen. Beim wiederholten Rollen brechen die Blattzellen auf und der Zellsaft tritt aus.

Für die Schwarzteeproduktion werden die feuchten Blätter gesiebt und zum Fermentieren ausgebreitet. Der Zellsaft reagiert mit Sauerstoff und oxidiert. Bei der Produktion von Grüntee verzichtet man auf diesen Schritt. Stattdessen erhitzt man die Teeblätter vor der Trocknung, sodass der Zellsaft nicht mehr mit dem Sauerstoff reagiert.

Oxidierte Teeblätter werden ebenfalls mit heißer Luft getrocknet, um den Oxidationsprozess zu stoppen. Die getrockneten Blätter werden in Rüttelsiebe gegeben und so in Blattgrade von unterschiedlicher Größe getrennt. Das Endprodukt teilt man in Blatt-Tee aus ganzen Blättern und Broken-Tee aus Blattfragmenten ein.

Die beliebtesten Teesorten: Klassiker und Trendgetränke

Neben schwarzem und grünem Tee gibt es natürlich noch viele Kräuter- und Früchteteesorten. Von denen trinken die Deutschen übrigens besonders viel. 87 Prozent der Menschen hierzulande geben an, Teetrinker zu sein. Unter den Briten, eigentlich als Tee-Nation bekannt, sind es nur 78 Prozent.

Am liebsten genießen die Deutschen Pfefferminztee, gefolgt von Früchtetee. Kräutertee steht auf dem dritten Platz, grüner Tee findet sich gleichauf mit Kamillentee erst auf Platz 4. Darauf folgen unterschiedliche Schwarzteesorten. Am seltensten trinken deutsche Teeliebhaber indischen Assam-Tee.

Mittlerweile gewinnen auch exotischere Sorten wie Mate-Tee oder Oolong-Tee, halboxidierter Tee aus China und Taiwan, an Bedeutung. Bereits seit längerem beliebt sind japanische Grünteesorten wie Matcha, die pur oder aromatisiert erhältlich sind.

So genießen Sie Ihren Tee im Büro

Für welche Teesorten Sie sich auch entscheiden: Das Heißgetränk lässt sich problemlos im Büro zubereiten. Verwenden Sie dafür vorzugsweise gefiltertes Wasser. Das Filtern reduziert die Wasserhärte und den Schwermetallgehalt im Wasser. Es lohnt sich daher, für die Teeküche im Büro einen speziellen Wasserfilter aus Glas anzuschaffen.

Zur Teezubereitung benötigen Sie weiterhin einen Wasserkocher. Am besten eignet sich ein Modell mit Temperaturvorwahl. Für den optimalen Teegenuss sollten Sie Tee nämlich nicht mit kochend heißem Wasser aufgießen. Die Aufgusstemperatur hängt von der Teesorte ab:

  • Schwarztee: 95 °C
  • Grüner und weißer Tee: 70 °C bis 80 °C
  • Japanische Grüntees: 60 °C

Ist kein Wasserkocher mit Temperaturvorwahl vorhanden, lassen Sie das Wasser nach dem Kochen bei geöffnetem Deckel für fünf bis zehn Minuten abkühlen. Danach hat es eine Temperatur von etwa 80 °C erreicht. Mit einem Tee-Thermometer können Sie die Wassertemperatur überprüfen.

Der Bequemlichkeit halber greifen viele Teeliebhaber im Büro zu Teebeuteln. Am besten schmeckt das Getränk jedoch, wenn es aus losen Teeblättern zubereitet wird. Können Sie losen Teen nicht im Büro aufbewahren, portionieren Sie Ihren Lieblingstee einfach zu Hause: Füllen Sie dafür die gewünschte Menge in Teefilter aus Papier und knicken Sie den oberen Rand um. Diese „Portionsbeutel“ geben Sie in ein verschließbares Glas oder eine Teedose, um das Aroma zu schützen.

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Halo-Effekt

Der Halo-Effekt: Wenn der erste Eindruck trügerisch ist

Dass die Person mit dem maßgeschneiderten Anzug erfolgreich ist und der Brillenträger besonders intelligent, sind zwei typische Beispiele dafür, wie sehr wir uns vom ersten äußeren Eindruck täuschen lassen. Dieses Phänomen der verzerrten Wahrnehmung wird als Halo-Effekt bezeichnet – auch im Job fällen wir häufig viel zu schnell ein Urteil.

Was steckt hinter dem Phänomen des Halo-Effekts?

Der erste Eindruck ist bekanntlich der entscheidende. Innerhalb weniger Augenblicke bilden wir uns eine Meinung über eine andere Person. Da wir zu diesem Zeitpunkt noch keine weiteren Informationen über sie haben, nehmen wir halt das, was wir kriegen können – und was uns ins Auge fällt. Anhand von meist äußerlichen Merkmalen schließen wir unbewusst auf bestimmte Eigenschaften und kommen so zu einem vorschnellen Urteil.

Beim Halo-Effekt (deutsch: Heiligenschein) geht es dabei immer um positive Eigenschaften und Merkmale, die sinnbildlich wie ein Heiligenschein die gesamte Person überstrahlen. Das Pendant zum Halo-Effekt wird übrigens Horn-Effekt bezeichnet. Bei den „Teufelshörnern“ geht es genau andersherum um negative Merkmale, die Menschen in einem schlechten Licht dastehen lassen.

Bekannt wurde der Begriff des Halo-Effekts als sozial-psychologisches Phänomen durch den amerikanischen Verhaltensforscher Edward Lee Thorndike. Seine Erkenntnis basiert auf Beobachtungen während des Ersten Weltkriegs: Hier wurden attraktive Soldaten mit aufrechter Körperhaltung von den Offizieren deutlich besser bewertet und schneller in Führungspositionen gehoben.

Typische Heiligenschein-Beispiele im Job

Eine Rolle spielt der Halo-Effekt vor allem dann, wenn wir Menschen zum ersten Mal begegnen. Das passiert im beruflichen Alltag zum Beispiel in Vorstellungsgesprächen, bei Kundenterminen, bei Vorträgen und Präsentationen. Mit einem adretten Outfit, einem gewinnenden Lachen, einer angenehmen Stimme und einem einwandfreien Benehmen sammelt man automatisch Pluspunkte beim Gegenüber. Während bei Bewerbern zudem ein lückenloser Lebenslauf direkt einen guten Eindruck macht, sind es bei Vertrieblern zum Beispiel die ordentlich vorbereiteten Unterlagen.

Besonders „wirkungsvoll“ ist der Halo-Effekt bei Menschen, die wir als körperlich attraktiv wahrnehmen. Bei ihnen haben viele Menschen direkt den Eindruck, sie seien intelligent, sympathisch, erfolgreich und zufrieden.

Übrigens: Haben wir Menschen erst einmal in eine Schublade gesteckt, revidieren wir diese Einschätzung nicht so schnell wieder. So kann es passieren, dass attraktive Menschen schneller die Karriereleiter hochklettern oder bessere Beurteilungen von ihren Vorgesetzten erhalten als weniger gutaussehende Personen.

Nicht blenden lassen: den Halo-Effekt erkennen und vermeiden

Dass der erste Eindruck durchaus trügerisch sein kann, dürfte vielen Menschen bewusst sein. Und doch passiert es immer wieder, dass wir unser Urteil aufgrund von einzelnen, auf den ersten Blick markanten (meist physischen) Eigenheiten vorschnell fällen. Wer sich des Halo-Effekts bewusst ist, kann im gewissen Rahmen jedoch gegensteuern. Bei einer Bewerbung lesen sich Personaler beispielsweise bewusst zunächst die Unterlagen durch, ohne sich das Foto anzusehen. Hilfreich kann es auch sein, sich eine zweite oder dritte Meinung einzuholen. Abzuraten ist hierbei zudem von einer spontanen beziehungsweise vorschnellen Entscheidung. Andersherum können sich Bewerbende den Halo-Effekt natürlich zunutze machen – wer auf sein Erscheinungsbild Wert legt, hat den Job schon fast in der Tasche.

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Freiwilligendienst

Engagiert Pausen überbrücken – die Freiwilligendienste

Wer den Ernst des Lebens noch etwas warten lassen will, gerade in der beruflichen Findungsphase ist oder die Zeit vor dem Studium sinnvoll nutzen möchte, findet in einem Freiwilligendienst die perfekte Übergangslösung – und kann sich in verschiedenen Bereichen ehrenamtlich engagieren.

Freiwillig engagieren: Warum sollte ich das tun?

Natürlich spielt auch das gute Gefühl, etwas Gutes zu tun, häufig eine Rolle. Meist sind es aber mehrere weitere Beweggründe, die dazu beitragen, sich in einem bestimmten Bereich (fast ohne Bezahlung) zu engagieren. So bieten die Freiwilligendienste die gute Möglichkeit

  • erste berufliche Erfahrungen zu sammeln.
  • eine Lücke im Lebenslauf zu füllen.
  • Orientierung und Inspirationen zu erhalten, ob ein bestimmter Beruf der richtige ist.
  • die Wartezeit auf einen Studienplatz sinnvoll zu nutzen.
  • soziales Engagement als Soft Skill bei potenziellen Arbeitgebern vorzuweisen.
  • einfach mal etwas ganz anderes als zuvor zu machen.
  • eine Arbeitslosigkeit zu umgehen.
  • neue soziale Kompetenzen zu erhalten.
  • praktische Erfahrung zu sammeln.

Das Angebot: Jugend- und Bundesfreiwilligendienst

Anders als bei einem Ehrenamt in einem Verein oder bei einer Institution, das man nach Feierabend noch on top und nebenbei erledigt, sind die Freiwilligendienste mit einem Vollzeitjob vergleichbar. Man unterscheidet zwischen

  • dem Bundesfreiwilligendienst
  • den Jugendfreiwilligendiensten mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) & dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ)

Während es das Freiwillige Soziale Jahr bereits seit mehreren Jahrzehnten gibt – es wurde im Jahr 1954 vom Diakonischen Werk eingeführt – ist der Bundesfreiwilligendienst eine relativ neue „Erfindung“: Er gilt als Ersatz für den Zivildienst, der viele Jahre eine Alternative zum verpflichtenden Wehrdienst war. Eingeführt wurde der Bundesfreiwilligendienst im Jahr 2011.

Beide Freiwilligendienste haben festgelegte und einheitliche Rahmenbedingungen, die sich nur unwesentlich voneinander unterscheiden. Das sind die wichtigsten Fakten und Voraussetzungen:

  • das Alter

Sich engagieren können alle Personen, die ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Während beim Freiwilligen Sozialen / Ökologischen Jahr spätestens ab einem Alter von 27 Schluss ist, steht das Bundesfreiwilligenjahr für Männer und Frauen jeden Alters offen.

  • der Beginn und die Dauer

Die Freiwilligendienste beginnen meist jeweils zum 1. September. Nach Absprache kann ein Einstieg zu einem anderen Zeitpunkt möglich sein. Die übliche Dauer beträgt zwölf Monate. Je nach Bereich und Absprache sind auch kürzere und längere Dienste in einem zeitlichen Rahmen von sechs bis 18 Monaten möglich. In Ausnahmefällen dauert ein Freiwilligendienst zwei Jahre.

  • die Arbeitszeit

Als FSJler und Bundesfreiwilliger arbeitet man in der Regel Vollzeit und damit 38,5 Stunden pro Woche. Bei einem nachgewiesenen „berechtigten“ Interesse besteht alternativ auch die Möglichkeit, das freiwillige Jahr in Teilzeit mit 20 Stunden pro Woche zu absolvieren.

Die Möglichkeiten: Wie kann ich mich engagieren?

Habe ich Spaß daran, mit Kids zu spielen oder liegt mir eher die Arbeit mit Senioren? Vielleicht ist ja auch die Pflege von Tieren genau mein Ding? Oder interessiere ich mich eher für die Flora und Fauna im Wald? Unter Umständen ist auch der kulturelle Bereich das Richtige für mich? Wer auf der Suche nach einem Freiwilligendienst ist, hat die große Auswahl.

Ein Engagement ist dabei in folgenden Bereichen möglich:

  • in Sozialeinrichtungen: Dazu gehören Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen der Geflüchtetenhilfe, Rettungsdienste oder Sozialdienste.
  • in Kinder- und Jugendeinrichtungen: Der Freiwilligendienst ist unter anderem in einer Kita, in der Schule und in der Jugendarbeit möglich.
  • im Umwelt- und Naturschutzbereich: Anlaufstellen sind zum Beispiel Forstämter, Naturparks sowie Umwelt- und Naturverbände.
  • im Bereich Sport: Einen Platz bieten zum Beispiel Sportvereine und Freizeiteinrichtungen an.
  • Kultureinrichtungen: Kulturell Interessierte finden Angebote in Museen, Galerien, Theatern oder Kulturvereinen.

Wer auf der Suche nach einem Platz ist, fragt bei der Wunscheinrichtung einfach mal nach und bewirbt sich dann. Eine Liste mit freien Plätzen für den Bundesfreiwilligendienst gibt es zudem unter www.bundesfreiwilligendienst.de/bundesfreiwilligendienst/platz-einsatzstellensuche.

Hinweis: Der Jugendfreiwilligendienst kann auch im Ausland als „Internationaler Jugendfreiwilligendienst“ (IJFD) absolviert werden. Während ihrer Arbeit im Ausland erhalten die jungen Menschen eine pädagogische Begleitung.

Freiwillig und wirklich umsonst? Das erhält man beim Freiwilligendienst

Mit einer „richtigen“ Entlohnung sollte man bei einem Freiwilligendienst nicht rechnen. Den Engagierten steht lediglich ein sogenanntes Taschengeld zur Verfügung. Dieses beträgt höchstens 453 Euro pro Monat (Stand 2024). Beim Internationalen Jugendfreiwilligendienst fällt die Entlohnung mit maximal 350 Euro etwas geringer aus. Dieser Betrag ist steuerfrei. Zusätzlich kann der Arbeitgeber bei Bedarf eine Unterkunft, die Verpflegung und/ oder Geldersatzleistungen zur Verfügung stellen.

Wer einen Freiwilligendienst absolviert, zahlt keine Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, genießt aber dennoch Versicherungsschutz: Die Kosten für die gesetzliche Sozialversicherung (auch inklusive einer Unfall- und Arbeitslosenversicherung) zahlt zu 100 Prozent der Träger beziehungsweise der Arbeitgeber. Die Zeit des Freiwilligenjahres wird auf die spätere Rente angerechnet. Übrigens: Der Kindergeldanspruch bleibt während der Freiwilligenzeit erhalten.

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Job-Identität

Job und Identität: Überidentifikation vermeiden

Sich mit seinem Job zu identifizieren, ist zunächst einmal positiv. Wer seinen Beruf als einen Teil seiner selbst sieht, findet in der Arbeit Sinn, geht motivierter zu Werk und erbringt für gewöhnlich bessere Leistungen. Eine zu starke Identifikation mit dem Beruf kann sich allerdings negativ auf die Gesundheit auswirken.

Welche Folgen die Überidentifikation haben kann und wie Sie diese vermeiden, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Identität und Identifikation kurz erklärt

Der Begriff Identität geht auf das lateinische „idem“ (eben der, derselbe) zurück und bezeichnet in der Psychologie das „Selbst“, die erlebte innere Einheit einer Person. Der Begriff der Identifikation verknüpft das Selbst mit dem Verb „facere“, was so viel wie „machen“ bedeutet. Sich mit einer anderen Person oder einer Sache zu identifizieren bedeutet also, sich zu eben dieser Person oder Sache zu machen, das eigene Selbst mit ihr gleichzusetzen.

Die Psychologie unterscheidet verschiedene Formen der Identifikation:

  • Primäre Identifikation: die in der frühen Kindheit stattfindende Identifikation mit den wichtigsten Bezugspersonen, i.d.R. den Eltern.
  • Soziale Identifikation: Identifikation mit einer sozialen Gruppe oder Kategorie, zum Beispiel mit einem Geschlecht, einer Religion oder einer Nationalität. Auch die Identifikation mit einem Berufsstand fällt in diesen Bereich.
  • Kulturelle Identifikation: Identifikation mit einer bestimmten Kultur oder Gesellschaft, ihren Normen, Wertvorstellungen und Traditionen.
  • Identifikation mit Vorbildern: bezieht sich auf die Identifikation mit berühmten Persönlichkeiten oder fiktiven Figuren, die ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Persönlichkeitsentwicklung spielen kann.

Identifikation mit dem Job: Grundsätzlich wünschenswert

Grundsätzlich ist es für Unternehmen wünschenswert, dass sich Mitarbeitende mit ihrem Job identifizieren. Der Kerngedanke dahinter: Eine starke Identifikation steigert die Motivation. Begreifen die Beschäftigten ihre Arbeit als einen Teil ihrer selbst und gehen eine emotionale Bindung zu ihrem Arbeitgeber ein, erbringen sie bessere Leistungen. Sie sind einsatzbereiter, zeigen mehr Eigeninitiative, optimieren Prozesse und pflegen Kundenbeziehungen.

Studien bestätigen den positiven Einfluss der Identifikation mit dem Job auf die Motivation. Weitere Untersuchungen zeigen, dass auch ein positiver Zusammenhang zwischen der Identifikation mit dem Beruf und verschiedenen Gesundheitsindikatoren besteht.

Wer sich mit seinem Beruf und seinem Unternehmen identifiziert, fühlt sich demnach seltener gestresst, ist weniger krank und seltener von Burn-out betroffen. Die Ursache: Mitarbeitender mit starker Unternehmensidentifikation nehmen stressige Situationen als weniger belastend wahr und fühlen sich besser unterstützt.

Überidentifikation mit dem Beruf kann gefährlich werden

Wird die Identifikation mit dem Job zu stark, können die positiven Auswirkungen allerdings ins Negative kippen. Davor warnt zum Beispiel die US-amerikanische Arbeitsökonomin Samantha Conroy von der Colorado States University. In ihren Studien findet sie Hinweise, dass eine zu starke Identifikation mit dem Unternehmen schädlich bis gefährlich sein kann.

Conroys Erkenntnisse: Sehen Mitarbeitende ihr Unternehmen zu positiv, seien sie in dessen eingefahrenen Strukturen gefangen und versuchen nicht mehr, Arbeitsabläufe zu verbessern. Innovatives und kritisches Denken gingen auf diese Weise verloren. Überidentifikation führt laut Conroy weiterhin dazu, dass sich die Beschäftigten nur schwer auf Veränderungen einstellen können. Auf Dauer kann das die Firma lähmen.

Eine Studie der Goethe-Universität Frankfurt in Zusammenarbeit mit der Groß & Cie. GmbH stellt außerdem einen Zusammenhang zwischen einer sehr starken Identifikation mit dem Job und Arbeitssucht fest. Überidentifikation hat zur Folge, dass Beschäftigte länger arbeiten und auch in ihrer Freizeit entweder ständig an den Job denken oder sogar durchgängig für ihren Arbeitgeber erreichbar sind. Sie können nicht mehr abschalten und arbeiten schließlich bis zum Burn-out.

So schützen Sie sich vor Überidentifikation mit dem Job

Vor Überidentifikation mit dem Job und einer damit in Verbindung stehenden Selbstausbeutung können Sie sich schützen. Eine der wichtigsten Maßnahmen lautet, sich persönliche Ziele zu setzen, die nichts mit Ihrem Beruf zu tun haben.

Überlegen Sie, was Sie außerhalb Ihrer Karriere im Leben erreichen möchten. Dazu gehören sowohl langfristige Ziele wie eine erfüllte Partnerschaft als auch kurzfristige Tagesziele wie „Ich möchte heute meine Kochkünste verbessern“ oder „Ich möchte einen ruhigen Abend mit der Familie verbringen“. Mithilfe dieser Zielsetzungen schaffen Sie die nötige Distanz zum Job und geben sich Raum, Ihre eigenen Stärken zu entfalten.

Weiterhin sollten Sie im Alltag auf einen Wechsel von Spannung und Entspannung achten. Legen Sie Zeiträume fest, in denen Sie ganz bewusst abschalten – und zwar wörtlich: Zu gewissen Zeiten bleiben Computer und Smartphone zumindest für den Arbeitgeber aus.

Ein verantwortungsvolles Management sollte Sie bei diesen Bemühungen unterstützen. Denn auch dem Unternehmen bringt es keine Vorteile, wenn Beschäftigte bis zum Burn-out arbeiten. Führungskräfte sollten als gute Vorbilder vorangehen und selbst auf ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Beruf und Privatleben achten. Gute Vorgesetzte erwarten von ihren Mitarbeitenden keine ständige Verfügbarkeit, sind aber auch selbst nicht ständig erreichbar, sondern setzen sich gezielte Auszeiten.

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Geschirrspüler

Die Spülmaschine ist voll! Welche Geschirr-Regeln gelten im Büro?

Wenn sich das Geschirr auf, statt in ihr stapelt und sich niemand wirklich verantwortlich fühlt, kann eine Spülmaschine in der Teeküche am Arbeitsplatz für ordentlich Zündstoff sorgen. Mit klaren Regeln lassen sich Chaos und Unfrieden unter den Kollegen vermeiden.

Die Ausgangslage: der Geschirrspüler in der Büroküche

Um Kaffee zu kochen, den Pausensnack zu holen und natürlich für den kurzen Schnack zwischendurch ist die Küche im Büro ein zentraler Raum für die Mitarbeitenden. Neben der Kaffeemaschine und dem Kühlschrank gehört auch eine Spülmaschine zur Standard-Ausstattung. Da das praktische elektronische Gerät den ungeliebten Abwasch übernimmt, sollte es mit ihr doch eigentlich kein Problem geben – sollte man meinen.

Denn im Hinblick auf die Themen Ordnung und Sauberkeit unterscheidet sich das persönliche Empfinden häufig deutlich. Während die einen es ganz genau nehmen, stört die anderen auch ein etwas höherer Geschirrberg weniger. In einer Gemeinschaftsküche kommt erschwerend hinzu, dass sich häufig niemand wirklich verantwortlich fühlt. Und wer hat schon Lust, sich bei der Arbeit um Teller, Tassen und Besteck der Kollegen zu kümmern? Die Folge mag dann komplettes Chaos sein. Wird die Maschine erst gar nicht angestellt, dann könnte es irgendwann nicht nur eklig werden, sondern auch unhygienisch und in der Folge gesundheitlich bedenklich.

Wer ist zuständig? Die rechtliche Seite

Grundsätzlich sind Angestellte nicht dafür angestellt, sich um das Ein- und Ausräumen der Spülmaschine zu kümmern. Gleiches gilt für die allgemeine Ordnung in der Teeküche. Sofern es nicht explizit im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, kann der Vorgesetzte keinen Mitarbeiter zu diesen Aufräum- und Reinigungsarbeiten verpflichten. Um die groben Arbeiten kümmert sich zudem in der Regel das beauftragte Reinigungspersonal.

Es gibt jedoch ein Aber: Denn die Nutzung des Geschirrspülers darf durchaus mit Pflichten und Auflagen verbunden sein. Wer daher Teller, Tassen, Gläser und Besteck verwendet, hat sich auch an der Reinigung des Geschirrs zu beteiligen.

So kann es funktionieren: klare Regeln aufstellen

Um Konflikte zu verhindern und Ordnung und Hygiene in der Büroküche sicherzustellen, geht es (vor allem bei einem größeren Team) nicht ohne Regeln. Diese müssen klar kommuniziert werden. Eine goldene Regel lautet dabei zum Beispiel, dass jeder das Geschirr, das er selbst verwendet, auch ein- beziehungsweise wegräumt. Selbstverständlich sollte es zudem sein, Tasse und Co. nicht erst im Spülbecken oder auf der Ablage zwischenzulagern. Ist die Spülmaschine voll, dann stellt sie die Person an, die das letzte Teil hineinstellt.

Etwas zeitaufwendiger wird es beim Ausräumen der Maschine: Sofern nicht das Reinigungspersonal zuständig ist, könnte es zum Beispiel reihum gehen. Möglich ist es auch, eine Liste in der Küche auszuhängen. Hier trägt man sich ein, wenn man diese Aufgabe erledigt hat. Wer fünfmal dran war, erhält eine kleine „Belohnung“. Eine weitere Option: Eine Person meldet sich freiwillig und erledigt diesen Dienst. Das könnte zum Beispiel ein Mitarbeiter mit einem Assistenzjob sein. Und ganz umsonst übernimmt man die Aufgabe natürlich nicht – das Ausräumen der Spülmaschine gehört natürlich zur Arbeitszeit und wird daher vergütet.

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Kontrollfreak

Hilfe, Kontrollfreaks im Büro

Für Führungskräfte ist es eine ständige Gratwanderung: Wie viel Eigenverantwortung gestehen sie ihren Mitarbeitern zu? Wie viel Kontrolle üben sie aus?

Zu wenig Kontrolle kann dazu führen, dass Prozesse aus dem Ruder laufen und Aufgaben nicht erledigt werden. Zu viel Kontrolle allerdings wirkt sich negativ auf die Produktivität der Beschäftigten aus und hemmt Innovationen.

Vom Kontrollzwang und dem richtigen Umgang mit Kontrollfreaks handelt der folgende Artikel.

Kontrollzwang – woher kommt er und wie äußert er sich?

Unter Kontrollzwang versteht man aus medizinischer Sicht eine Zwangsstörung. Betroffene verspüren einen nicht zu unterdrückenden inneren Zwang, Dinge zu überprüfen und zu kontrollieren. Sie prüfen zum Beispiel ständig, ob sie das Licht oder den Herd ausgeschaltet haben. In Deutschland leiden rund zwei Prozent der Bevölkerung unter diesem Krankheitsbild.

Hinter dem Zwang, andere Menschen und ihr Handeln zu kontrollieren, steckt nicht unbedingt eine solche Zwangsstörung. Manchmal kann ein stark kontrollierendes, manipulatives Verhalten auf eine Persönlichkeitsstörung hindeuten.

Wenn der Chef zum Kontrollfreak wird, ist die Ursache aber meist eine andere: Angst. Vorgesetzte stehen selbst unter dem Druck, Ergebnisse erbringen zu müssen. Mit dem Druck wächst die Angst, eigenen oder fremden Anforderungen nicht mehr gerecht zu werden.

Um die eigene Position zu schützen, entwickeln sie eine Kontrollsucht. Vor allem perfektionistische Menschen, die hohe Ansprüche an sich selbst stellen, sind betroffen.

Herausforderung für Führungskräfte: Balance zwischen Kontrolle und Vertrauen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Mit der Frage, wie stark sie ihre Untergebenen kontrollieren sollen, müssen sich Führungskräfte so gut wie jeden Tag beschäftigen.

Grundsätzlich lassen sich zwei Extreme unterscheiden:

1. Die Kontrollfreaks

Diese Vorgesetzten treten als Mikro-Manager auf. Sie erklären Aufgaben bis ins kleinste Detail und überprüfen den Arbeitsfortschritt engmaschig. Mitarbeitende haben das Gefühl, dass Ihnen der Chef bei der Arbeit ständig über die Schulter blickt.

Ein solches Verhalten demotiviert die Beschäftigten auf Dauer. Noch dazu bringt es den Zeitplan der Führungskräfte durcheinander, die sich mit Details aufhalten, statt sich um ihre eigenen Aufgaben zu kümmern. Innovationen können in einem solchen Arbeitsumfeld kaum entstehen.

2. Die Laissez-faire-Anhänger

Vorgesetzte dieses Typs verzichten fast ganz auf Kontrolle und gestehen den Beschäftigten viel Eigenverantwortung zu. Das klingt zunächst positiv – werden Arbeitsleistungen kaum oder überhaupt nicht kontrolliert, kann das aber auch Nachteile haben. Eventuell werden Deadlines nicht eingehalten oder Meilensteine von Projekten nicht erreicht.

Zu wenig Kontrolle kann auch Unsicherheit schaffen: Mitarbeitende sind sich nicht sicher, welche Ziele sie erreichen sollen oder ob sie ihre Aufgaben richtig erledigen.

Der goldene Mittelweg

Die Herausforderung als Führungskraft besteht nun darin, einen Mittelweg zwischen diesen beiden Extremen zu finden. Zum Führungsauftrag gehört es, die Mitarbeitenden zu unterstützen, sie zu motivieren und zur Weiterentwicklung anzuhalten. Gute Führungskräfte zeigen Präsenz, ohne die Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Arbeit einzuschränken.

Dabei übernehmen sie die folgenden Aufgaben:

  • Sie legen Ziele fest und identifizieren Aktivitäten, die zum Erreichen dieser Ziele notwendig sind.
  • Sie delegieren Aufgaben an die Beschäftigten.
  • Sie überprüfen, ob die geplante Vorgehensweise angemessen ist.
  • Sie beschaffen die zum Erreichen der Ziele notwendigen Ressourcen.
  • Sie überwachen den Arbeitsfortschritt und bewerten Zwischenergebnisse.
  • Sie stehen dem ausführenden Team als Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Sie prüfen das Endergebnis.

Mein Chef ist ein Kontrollfreak – was tun?

Gehört Ihr eigener Chef zu den Kontrollfreaks, können Sie einige Maßnahmen ergreifen, um sich mehr Freiräume bei der Arbeit zu verschaffen:

  • Beobachten Sie das Verhalten Ihres Vorgesetzten: In welchen Situationen neigt er besonders zu Kontrolle? Auf welche Weise übt er sie aus? In welchen Situationen kann er auch einmal locker lassen? Können Sie sein Verhalten einschätzen, lassen sich bessere Strategien entwickeln.
  • Versetzen Sie sich in die Lage Ihres Vorgesetzten: Welche Gründe könnte es für sein Verhalten geben? Steht er selbst gerade unter großem Druck? Mehr Verständnis ändert die Lage zwar nicht, hilft Ihnen aber, Ihren eigenen Ärger in den Griff zu bekommen.
  • Handeln Sie proaktiv: Ihr Chef fragt ständig nach Zwischenergebnissen? Schlagen Sie Deadlines vor, zu denen Sie Bericht erstatten. Bitten Sie selbst um Feedback, kann dies ebenfalls dazu beitragen, den Kontrollzwang des Chefs etwas zu zügeln.
  • Halten Sie sich an Absprachen, um Vertrauen aufzubauen. Je mehr Ihr Vorgesetzter Ihnen vertraut, umso mehr Freiheiten genießen Sie.

Geht die Kontrollsucht des Chefs langfristig über Ihre Schmerzgrenze hinaus und vergiftet das Arbeitsklima, sollten Sie über einen Jobwechsel nachdenken – der eigenen Gesundheit zuliebe.

So bändigen Sie Kontrollfreaks unter den Kollegen

Auch Kollegen können sich als echte Kontrollfreaks herausstellen. Sie spielen sich als Mikro-Manager auf, überprüfen Ihre Arbeitsergebnisse und kommandieren Sie sogar herum.

Eventuell starten sie Machtspielchen, um die eigene Position zu stärken und Sie abzuwerten. Leidet Ihre Arbeit unter dem Verhalten eines kontrollsüchtigen Kollegen, ist Handeln gefragt.

Meist lassen sich Kontrollfreaks im Kollegenkreis nur durch eine klare Rollenverteilung und eindeutige Grenzen zwischen den Verantwortlichkeiten eindämmen.

Machen Sie Ihrem Kollegen also unmissverständlich klar, wo sein Aufgabenbereich endet und Ihrer beginnt. Kommen Sie allein nicht weiter, sollten Sie sich an Vorgesetzte wenden.

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Betriebsferien

Betriebsferien: Wenn der Chef über die Urlaubstage bestimmt

Wir haben aufgrund von Betriebsferien geschlossen! Was auf den ersten Blick nach der wohlverdienten Erholung für alle Angestellten klingt, hat bei näherem Hinsehen einen gewissen negativen Beigeschmack. Schließlich sind die Mitarbeitenden dazu verpflichtet, ihren Urlaub in einem vom Chef festgelegten Zeitraum zu nehmen.

Gemäß Definition: Was genau sind Betriebsferien?

Die Bezeichnung Zwangsurlaub weist bereits ziemlich eindeutig darauf hin, dass die Betriebsferien wenig mit einer freien Entscheidung zu tun haben. Vielmehr handelt es sich um eine angeordnete Maßnahme des Arbeitgebers, bei der sämtliche Mitarbeitende in einem bestimmten Zeitraum zu einem festgelegten Datum im Jahr Urlaub nehmen müssen – nicht immer fallen die Betriebsferien in den Wunschzeitraum der Angestellten.

Bei der Entscheidung, Betriebsferien anzuordnen, spielt der Kostenfaktor meist eine übergeordnete Rolle. Während dieser Zeit bleibt der gesamte Betrieb in der Regel geschlossen. Laufende Kosten lassen sich so deutlich senken. Es ist zudem gewährleistet, dass die Mitarbeitenden zu anderen Zeitpunkten als Arbeitskraft zur Verfügung stehen, da ihr eigenes Urlaubskontingent unweigerlich schrumpft.

Die Voraussetzungen: Wann ist der Zwangsurlaub rechtlich möglich?

Die Wünsche der Angestellten haben bei der Urlaubsplanung in der Regel eine hohe Priorität und sollten vom Unternehmen berücksichtigt werden. Dementsprechend kann ihnen der Zwangsurlaub nicht einfach aufs Auge gedrückt werden. Betriebsferien lassen sich nur durch „dringende betriebliche Gründe“ rechtfertigen. So steht es im Bundesurlaubsgesetz (§7 Abs. 1).

Diese Gründe treten immer dann ein, wenn eine Pause notwendig wird aufgrund

  • der Organisation des Unternehmens: Das ist zum Beispiel in einer Praxis oder Kanzlei der Fall, in der der Betrieb ohne die Anwesenheit des Arztes, des Notars oder des Rechtsanwalts nicht möglich ist.
  • der saisonalen Gegebenheiten: Eine Strandkorbvermietung oder eine Eisdiele braucht im Winter weniger Personal. Dagegen kann das Modegeschäft im Skiort in den Sommerferien getrost schließen, wenn keine Kundschaft vor Ort ist. Auch zwischen Weihnachten und Neujahr ist in vielen Bereichen und Branchen nicht viel los, sodass der Betrieb in dieser Zeit gar nicht weiterläuft.
  • einer schlechten Auftragslage: Im Fall einer betrieblichen Krise aufgrund von äußeren Umständen (zum Beispiel Lieferengpässe) darf der Chef Betriebsferien anordnen. Das kann zum Beispiel auch dann der Fall sein, wenn es nur wenige Kunden gibt, die ebenfalls Betriebsurlaub haben. Sein Recht darf der Arbeitgeber auch durchsetzen, um eine drohende Insolvenz abzuwenden.
  • betrieblicher Maßnahmen: Auch größere Sanierungs-, Neubau- und Umbaumaßnahmen rechtfertigen Betriebsferien. Als Beispiel: Gestaltet die Bäckerei ihre Backstube und ihre Verkaufsräume neu, ist ein Weiterbetrieb für die Dauer der Renovierung nicht möglich.

Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, dann muss dieser zwingend den Betriebsferien zustimmen. Darüber hinaus darf eine entsprechende Anordnung nicht mit Tarifverträgen, betrieblichen Vereinbarungen und den jeweiligen Arbeitsverträgen kollidieren.

Nicht zulässig ist der Zwangsurlaub zudem dann, wenn es sich um selbstverschuldete wirtschaftliche Engpässe oder gelegentliche Auftragsflauten handelt.

FAQ: die wichtigsten Fragen (und Antworten) zu den Betriebsferien

Wird der Zwangsurlaub vom eigenen Urlaubsanspruch abgezogen?

Ja. Durch die Betriebsferien reduzieren sich die Urlaubstage der Angestellten im Jahr. Bei einer dreiwöchigen Zwangspause sind es bei einer 5-Tage-Woche bereits 15 Tage Urlaub, die als genommen gelten.

Darf der gesamte Urlaub für Betriebsferien draufgehen?

Nein. Der Arbeitgeber muss den Interessen der Belegschaft ausreichend Raum geben. Dementsprechend stehen den Angestellten auch immer einige freie Tage im Jahr zu, über die sie selbst bestimmen können. Zwar nennt der Gesetzgeber keine konkreten Zahlen, als Richtwert zur Orientierung gilt aber ein Anteil von etwa 40 Prozent.

Kann das Unternehmen auch kurzfristig Zwangsurlaub verhängen?

Nein. Auch wenn es hier keine gesetzliche Grundlage gibt, muss der Arbeitgeber eine gewisse Vorlaufzeit berücksichtigen und den Angestellten die Chance geben, ihren Urlaub planen zu können. Aus juristischer Sicht gilt ein halbes Jahr als angemessen. In Betrieben mit einer vertraglichen Vereinbarung und einer alljährlich wiederkehrenden Zwangspause immer zur gleichen Zeit ist die Planungssicherheit deutlich größer.

Erhalte ich während der Betriebsferien weiterhin mein Gehalt?

Ja, natürlich. Es handelt sich hierbei schließlich um den regulären Jahresurlaub, sodass die Mitarbeitenden auf ihr Gehalt während der freien Tage nicht verzichten müssen.

Was passiert, wenn der Urlaub bereits bewilligt wurde und erst danach Betriebsferien angekündigt werden?

Die betroffenen Arbeitnehmenden müssen sich in dem Fall keine Sorgen machen – sie haben sogar Glück: Schließlich bleibt der bewilligte Urlaub genauso bestehen und darf nicht auf die Zeit der Betriebsferien verlegt werden.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn bei der Anordnung von Betriebsferien bereits alle Urlaubstage verbraucht sind?

Tatsächlich hätte der Arbeitgeber das Recht, unbezahlten Urlaub durchzusetzen. Dies dürfte dem Arbeitnehmer genauso wenig gefallen wie ein Urlaubsvorgriff von Tagen aus dem Folgejahr. Eine gute Option könnte es alternativ sein, durch flexible Arbeitszeitmodelle Überstunden anzusammeln und damit den Betriebsferien-Verlust wieder auszugleichen.

Gibt es Alternativen zu einem Zwangsurlaub?

Betriebsferien sind von den meisten Arbeitnehmenden eher weniger gerne gesehen. Bevor sich ein Unternehmen für den Zwangsurlaub entscheidet, sollte es zunächst andere Optionen prüfen. Unter Umständen lässt er sich auch durch eine temporäre Verkürzung der Arbeitszeiten, durch einschränkende Schichtarbeit, durch Kurzarbeit, durch eine Reduzierung von Sonderzahlungen und Zuschüssen und/oder durch die Entlassung von Zeitarbeitskräften umgehen.

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Sonntagsangst

Sonntagsangst: die Furcht vor der neuen Arbeitswoche

Das Phänomen kennen viele Berufstätige: Anstatt den freien Tag zu genießen, setzt spätestens ab Sonntagnachmittag ein mulmiges Gefühl ein. Die unguten Gedanken an die Aufgaben und Termine im Büro in der kommenden Woche überschatten die letzten Stunden des ausklingenden Wochenendes – die Sonntagsangst hat wieder voll zugeschlagen. Es gibt aber Maßnahmen, etwas gegen Sunday Scaries zu tun.

Sunday Scaries: Was ist das?

Während es am Freitagnachmittag noch „Hoch die Hände, Wochenende“ heißt, kehrt sich das Hochgefühl, zwei freie Tage zu haben, am Sonntag in das genaue Gegenteil um. Mit Sunday Scaries ist das mulmige Gefühl, teilweise sogar die Furcht oder Panik gemeint, am nächsten Tag wieder arbeiten zu müssen. Der Kontrast zu der als angenehm empfundenen Freizeit ist nun besonders groß. Menschen mit Sonntagsangst fällt es schwer, den letzten Tag des Wochenendes entspannt als wichtige kurze Auszeit vom Arbeitsalltag zu erleben.

Hinweis: Auch wenn diverse Studien belegen, dass viele Berufstätige dieses Gefühl kennen und von der Sonntagsangst betroffen sind, gibt es dafür keine psychische Diagnose – es handelt sich bei Sunday Scaries daher nicht um eine Erkrankung.

Wer gehört zu den Sonntagsblueslern?

Betroffen von der Sonntagsangst sind zunächst einmal Menschen, die einer geregelten Arbeit meist von Montag bis Freitag nachgehen. Grundsätzlich stellt die Sonntagsangst dabei eine ganz „normale“ psychische Reaktion in Form einer Erwartungsangst auf die bevorstehende Veränderung dar.

Sunday Scaries kennen daher auch Menschen, die ihre Arbeit eigentlich mögen: Es ist bis zu einem gewissen Grad nicht ungewöhnlich, dass sich die Lust, wieder arbeiten zu müssen, nach zwei entspannten Tagen mit schönen Erlebnissen in Grenzen hält.

Besonders schlimm ist der Sonntagsblues meist jedoch bei den Berufstätigen, die in ihrem Job unzufrieden sind und vielleicht sogar Probleme mit Vorgesetzten und Kollegen haben. Die Diskrepanz zwischen Freizeit und Arbeit zeigt sich kurz vor Beginn der neuen Arbeitswoche besonders deutlich.

Bin ich betroffen? So äußert sich die Sonntagsangst

Die Sonntagsangst äußert sich bei jedem Menschen etwas anders. Dabei gibt es eine Vielzahl an Symptomen:

  • Mit einem dicken Klumpen im Magen lässt sich die Angst bei vielen Menschen beschreiben.
  • Die Gedanken kreisen permanent um die Arbeit, sodass Ablenkung nicht gelingt.
  • Auch das Einschlafen fällt Personen mit Sunday Scaries häufig schwer. Teilweise liegen sie stundenlang wach, obwohl sie eigentlich müde sind.
  • Manchmal stellen sich auch körperliche Symptome wie Kopfschmerzen, Zittern oder Bauchschmerzen ein.
  • Man fühlt sich einsam und allein, obwohl man Zeit zusammen mit Freunden oder der Familie verbringt.
  • Betroffene sehen die Arbeitswoche wie ein unüberwindbares Hindernis vor sich und stellen sich gerne diverse Horrorszenarien vor, was alles passieren und schieflaufen kann.
  • Nach einer durchzechten Nacht von Samstag auf Sonntag deutet man die Katerstimmung als aufkommende Krankheit (um einen Grund zu haben, am Montag nicht arbeiten zu müssen).
  • Manchmal sind es auch ganz allgemeine existenzielle Sorgen und Ängste, die am Sonntag plötzlich wie aus dem Nichts zuschlagen.

Tipps: den Sonntagsblues überwinden und die freie Zeit genießen

Wenn die eigene begrenzte Freizeit von negativen Gedanken und Gefühlen überschattet wird, ist das nicht nur schade, sondern auch kontraproduktiv. Schließlich geht es doch darum, am Wochenende einmal abzuschalten und den Stress der Arbeitswoche hinter sich zu lassen. Damit dies auch am Sonntag gelingt, können folgende Tipps hilfreich sein:

  • eine gute Vorbereitung:

Welche Termine stehen an? Was muss ich für das Meeting noch vorbereiten und welche Aufgaben sind zu erledigen? Wer verhindern will, dass einem bereits am Sonntag Gedanken über die Arbeit durch den Kopf gehen, der arbeitet entsprechend vor. Bestenfalls schließen Sie Freitag die wichtigen Aufgaben ab und erstellen dann eine To-do-Liste mit den anstehenden Arbeiten für die Folgewoche. Einmal aufgeschrieben, dürfen Sie diese dann für zwei Tage aus den Gedanken löschen.

  • angenehme Ablenkungen:

Ein Kinobesuch oder der ausgedehnte Spaziergang, ein Besuch bei der Familie oder der Plausch mit einem Freund – es gibt viele Möglichkeiten, den Sonntag mit schönen Aktivitäten zu füllen. Dabei tragen Dinge, die uns besonders Spaß machen, zur Ablenkung bei. Wem es schwerfällt, sich aufzuraffen, der verabredet sich schon einige Tage früher.

Tipp: Sportliche Aktivitäten bewirken bei Angst und Panik wahre Wunder. Die Glückshormone, die beim Joggen, Schwimmen und anderen Formen der Bewegung ausgestoßen werden, sorgen garantiert für gute Laune.

  • Angst reflektieren:

Schlägt der Sonntagsfrust in schönster Regelmäßigkeit zu, dann dürfen Sie gerne mal die Gründe dafür hinterfragen: Warum habe ich Angst? Was stört mich an der Arbeit und was löst das ungute Gefühl aus? Wer genau weiß, woran es liegt, hat die Chance, die Ursache zu bekämpfen. Unter Umständen hilft bereits ein Gespräch mit den Kollegen oder dem Chef. Vielleicht lässt sich der Aufgabenbereich ändern oder das Arbeitspensum reduzieren. Und manchmal lautet die Erkenntnis auch tatsächlich, dass eine berufliche Veränderung notwendig ist.

  • positive Gedanken:

Häufig sind wir stärker von Glaubenssätzen geprägt, als wir es wahrhaben wollen. Denn wer davon ausgeht, dass der Sonntag von einer depressiven Stimmung geprägt ist, muss sich nicht wundern, wenn sich genau diese einstellt. Versuchen Sie stattdessen doch einmal, schöne Gedanken zuzulassen und sich über die positiven Aspekte der Arbeit Gedanken zu machen: Was ist in der letzten Woche gut gelaufen? Welche Erfolgserlebnisse hatte ich? Und warum arbeite ich eigentlich in dem Job?

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Emphatie

Keine Ellenbogen-Mentalität mehr – Empathie ist jetzt gefragt

Am Arbeitsplatz hatten die Ellenbogen lange Zeit eine besondere Funktion: Fuhr man sie rücksichtslos nach rechts und links aus, konnte man die Konkurrenz schnell ausschalten und die eigene Karriere vorantreiben. Dieses Verhalten hat längst ausgedient. Heute ist es vielmehr die Empathie, mit der Menschen im Beruf punkten können.

Empathie: Was ist das eigentlich?

Mit Empathie bezeichnen wir die Fähigkeit, sich in andere Menschen hineinzuversetzen und deren Gefühle, Gedanken und Motive zu erkennen und zu verstehen. Eigenschaften wie Mitgefühl, Einfühlungsvermögen, Anteilnahme und Verständnis beschreiben sehr gut, was empathische Menschen auszeichnet.

Typisch für Empathen ist, dass sie gut zuhören können. Sie sind zudem in der Lage, anhand der Mimik, der Gestik, der Körperhaltung und dem Klang der Stimme die Gefühlsverfassung einer Person zu erfassen. Diesen Menschen gelingt es dann, einfühlsam und sensibel auf andere Personen einzugehen.

Warum es sich lohnt, die Ellenbogen nicht mehr auszufahren

Empathie am Arbeitsplatz hat einen wesentlichen Vorteil, der allen Mitarbeitenden ganz gleich in welcher Branche und in welchem Unternehmen zugutekommt: Die Zusammenarbeit mit Menschen, die gegenseitiges Verständnis aufbringen und die sich verstehen, führt zu einem angenehmen Arbeitsklima und in der Folge zu mehr Zufriedenheit im Job. Daraus resultierend trägt empathisches Verhalten dazu bei, die Motivation zu erhöhen, die Leistung zu steigern und die Produktivität zu erhöhen.

Empathie macht sich natürlich auch in der Außenwirkung gut: Da diese Menschen direkt sympathisch auf andere wirken, erleichtert dies die Kundenakquise und -bindung, was letztlich die Umsätze steigert. Von empathischen Menschen im Arbeitsumfeld sowohl mit Kollegen als auch Führungskräften profitieren daher alle Personen in einem Unternehmen.

Mit Empathie lässt sich grundsätzlich immer punkten. Es gibt aber auch Bereiche und Berufe, in denen die Eigenschaft besonders gefragt ist: Dazu gehören:

  • Ärzte, Therapeuten und Pflegepersonal
  • Pädagogen (Lehrer und Erzieher)
  • Richter und Anwälte
  • Schauspieler
  • Unternehmensberater und Coaches
  • Vertriebler und Kundenberater

Empathie im Büro: Tipps für ein angenehmes Arbeitsklima

Empathie ist eine Fähigkeit, die man bestenfalls bereits mitbringt. Es ist aber auch möglich, das Mitgefühl zu trainieren und zu verbessern. Folgende Tipps sind dabei hilfreich:

  • aktiv zuhören

Wer nicht nur sich selbst gerne reden hört, sondern auch Kollegen und Mitarbeitenden ein Ohr schenkt, macht bereits viel richtig. Im besten Fall signalisieren Sie Ihrem Gegenüber zudem durch entsprechende Gestik und Mimik, dass Sie zuhören – und die Person (nicht nur akustisch) verstehen.

  • Interesse zeigen

Zu einem angenehmen Betriebsklima tragen natürlich auch die zwischenmenschlichen Beziehungen bei. Zeigen Sie daher aktiv Interesse am Leben der Kollegen und fragen zum Beispiel nach, ob die Person ein schönes Wochenende hatte oder was sie in ihrer Freizeit gerne macht. Eine gemeinsame Mittagspause bietet sich dafür zum Beispiel gut an.

  • unvoreingenommen sein

Nur weil ein Mitarbeiter regelmäßig zu spät kommt, bedeutet dies nicht, dass er unzuverlässig ist. Und nur weil ein Kollege gerne und viel erzählt, ist er nicht zwingend ein dominanter Typ. Auch wenn es schwerfallen mag, ist es kontraproduktiv, andere Personen aufgrund einer bestimmten Verhaltensweise direkt in eine Schublade zu stecken. Versuchen Sie stattdessen, Menschen möglichst vorurteilsfrei zu begegnen und hinterfragen Sie selbst die eigene verfrühte Meinungsbildung.

  • die Seite wechseln

Auch wenn eine Meinung oder eine Position so gar nicht der eigenen entspricht, bedeutet dies nicht, dass sie falsch oder weniger wert ist. Es lohnt sich vielmehr, einfach mal die Perspektive zu wechseln und die Situation aus Sicht der anderen Person zu betrachten.

  • sich selbst reflektieren

Wie wirke ich auf andere und wie komme ich bei Kollegen und Mitarbeitenden an? Warum sind die anderen nicht meiner Meinung? Stellen Sie sich selbst einmal auf den Prüfstand. Dazu gehört übrigens auch, offen für das Feedback von anderen Menschen zu sein.

  • sensibel kritisieren

„Das war einfach nur Mist. Die Aufgabe hätte jeder Depp besser erledigt!“ Wer Kritik auf diese Weise äußert, liegt weit von einem empathischen Verhalten entfernt. Wie wäre es, Kritik stattdessen konstruktiv und auf sachlicher Ebene zu äußern und vor allem nicht verletzend zu sein? Bestenfalls zeigt man zudem noch Verständnis für die Situation der anderen Person.

  • bewusst beobachten

Empathische Menschen haben eine „Antenne“ für nonverbale Signale: Um diese zu erkennen, sollten Sie den Mitmenschen Aufmerksamkeit schenken und auf ihre Körpersprache, ihren Gesichtsausdruck und die Tonlage achten. Mit der Zeit entwickeln Sie ein Gefühl für die Emotionen der Personen, auch wenn sie diese nicht direkt äußern.

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