Gut organisiert ist halb gewonnen: Hier stellen wir Tipps vor, mit denen man Arbeitsabläufe, das Zeitmanagement und die Zusammenarbeit bzw. Kommunikation mit Kollegen verbessern kann, ohne dabei das eigene Wohl aus den Augen zu verlieren.
Eine Gruppe von Mitarbeitern ist noch lange kein Team. Passen die Teammitglieder nicht zusammen, kommt es zu Missverständnissen und fehlt an Innovationen, oder die Aufgabenverteilung ist äußerst unausgeglichen. Worauf kommt es also an, damit ein Team harmoniert und gut zusammenarbeitet?
Woran Teams scheitern
Was ein Team nicht braucht, ist ein Drückeberger. Wer denkt, Team bedeute „Toll, ein anderer macht’s!“, bringt ein Projekt nicht zum Erfolg. Er spuckt in der Anfangsphase häufig große Töne, will mit der eigentlichen Umsetzung aber nichts zu tun haben.
Im Gegenzug schadet zu viel Harmonie der Teamarbeit ebenfalls. Wenn ein Team bereits seit Jahren zusammenarbeitet, geht es irgendwann nicht mehr weiter: Es fehlt an neuem Input, die Entwicklung stagniert. Kommt es in Diskussionen zu schnell zu einer Entscheidung, weil alle einer Meinung sind, mangelt es an kritischen Beurteilungen und anderen Blickwinkeln.
Unterschiedliche Charaktere machen ein Team erfolgreich
Am besten funktioniert ein Team, das aus unterschiedlichen Charakteren besteht. Verschiedene Wissensstände und Fertigkeiten führen zu besseren Ideen, als wenn alle mit denselben Kenntnissen die Köpfe zusammenstecken. Möchten die Teammitglieder zudem voneinander und miteinander lernen, gelingt der Wissensaustausch besonders gut.
Kreative Menschen mit Visionen und Ideen sind genauso wichtig wie Pragmatiker. Letztere prüfen alle Vorschläge auf ihre Umsetzbarkeit und findet Wege, Ideen zu realisieren.
Daneben benötigt ein Team einen Anführer und einen Motivator. Der Anführer besänftigt hitzige Diskussionen und behält den Überblick. Häufig besitzt er Verkaufstalent, mit dem er Ideen dem Chef und den Kunden anpreist. Der Motivator steckt alle mit seiner Leidenschaft an: Er brennt für das Projekt und möchte um jeden Preis gewinnen.
Es ist wichtig, dass alle in einem Team ehrlich zueinander sind und Kritik an der Arbeit oder einem Verhalten sachlich äußern. Offenes Feedback führt zu den besten Lösungen!
Jeder Arbeitnehmer ist mal krank, das kann ihm kein Chef zum Vorwurf machen. Fällt ein Mitarbeiter jedoch stärker durch seine Abwesenheit als durch seine Leistung auf, besteht Handlungsbedarf.
Wie Arbeitgeber mit ständig krankgeschriebenen Angestellten umgehen, lesen Sie hier.
Von chronisch krank bis Frust: Vielfältige Ursachen für Absentismus
Per Arbeitsvertrag verpflichten sich Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber, eine bestimme wöchentliche Arbeitsleistung zu erbringen. Fällt der Mitarbeiter sehr häufig bei der Arbeit aus, kommt er seiner Verpflichtung nicht nach. Ein solcher „Absentismus“ kann Unternehmen in finanzielle und organisatorische Turbulenzen bringen.
Absentismus kann neben einer chronischen Krankheit verschiedene Ursachen haben: persönliche oder familiäre Probleme, Suchtprobleme oder Demotivation beispielsweise. Viele Arbeitnehmer haben Hemmungen, persönliche Probleme offen anzusprechen, da sie Berufs- und Privatleben voneinander trennen. Es können jedoch auch berufliche Ursachen wie schlechtes Betriebsklima oder Mobbing am Arbeitsplatz zu Absentismus führen. Diese Probleme sind für den Arbeitgeber leichter zu erkennen, da sie im Unternehmen begründet sind.
Wie Arbeitgeber bei Absentismus vorgehen können
Arbeitgeber sollten im Gespräch mit dem betreffenden Mitarbeiter zunächst die Fakten und Umstände zu klären, um gemeinsam eine Lösung für das Problem zu finden. Flexiblere Arbeitszeiten können helfen, die außerberufliche Lebenssituation zu bewältigen, und somit die Arbeitsleistung wieder steigern. Es liegt im Interesse vom Unternehmen, die Gründe für die Abwesenheit vom Arbeitsplatz zu erfahren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Verbesserte Arbeitsbedingungen gestalten die Arbeit für den Mitarbeiter attraktiver. Dazu gehören: Optimierung der Arbeitsorganisation, Erhöhung des Verantwortungsbereichs, höhere Entscheidungsbefugnis und eine leistungsgerechte Vergütung. Berufliche Unzufriedenheit senkt umgekehrt die Arbeitsmotivation.
Arbeitgeber sind für den Erfolg des Unternehmens verantwortlich. Sie müssen permanent krankgeschriebenen Mitarbeitern auch verdeutlichen, dass ihr Verhalten Konsequenzen haben kann. Das gilt vor allem, wenn offensichtlich keine Erkrankung dem Absentismus zugrunde liegt.
Viele Arbeitnehmer werden von einer oftmals unerwarteten Kündigung sehr hart getroffen und fragen sich, wie sie sich dagegen wehren können. Halten Sie Ihre Kündigung für unfair, sollten Sie beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Das Gericht prüft, ob die Kündigung tatsächlich wirksam ist. Häufig lautet das Ergebnis, dass die Entlassung nicht rechtens ist. Wenn der Antrag erfolgreich ist, besteht das Arbeitsverhältnis weiter fort – oder es kommt zu einer anderweitigen Lösung, z.B. einer Abfindung.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was verbirgt sich hinter einer Kündigungsschutzklage?
Haben Sie den Verdacht, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist, sollten Sie sich mithilfe einer Kündigungsschutzklage wehren. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt.
Sind Arbeitnehmer mindestens sechs Monate bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt und in der Firma arbeiten mehr als zehn Mitarbeiter, unterliegen diese dem Kündigungsschutz. Das Arbeitsgericht ist nach Einreichung der Klage verpflichtet, die Wirksamkeit der Kündigung zu prüfen.
Der Kündigungsschutz ist hierzulande einer der weltweit stärksten. Arbeitgeber in Deutschland benötigen daher immer spezielle Kündigungsgründe, damit das Arbeitsgericht einer Kündigung zustimmt.
Sie sollten vor allem stutzig werden, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen im Falle einer Kündigung freiwillig eine Abfindung anbietet. Dies kann dafür sprechen, dass sie unberechtigt ist.
Die Gründe für die Unwirksamkeit sind vielfältig, beispielsweise:
Die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten.
Das Unternehmen hat die Sozialauswahl nicht beachtet.
Weitere Unwirksamkeitsgründe sind fehlende Schriftform oder Verstoß gegen ein arbeitsvertragliches Kündigungsverbot.
Viele Kläger erhoffen sich durch die Klage auch einen Abfindungsvergleich. Diesbezüglich stehen die Chancen ebenfalls gut.
Achtung: Halten Sie die Frist ein!
Gekündigte Arbeitnehmer müssen die Kündigungsschutzklage laut § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach der schriftlichen Zustellung der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen. Das gilt auch, wenn Sie urlaubsbedingt gerade abwesend sind.
Reichen Sie die Klage zu spät ein, gilt sie als rechtswirksam. In Ausnahmefällen wird die Kündigungsschutzklage nachträglich zugelassen. Hierfür gelten jedoch strenge Vorschriften. Sie müssen nachweisen, dass Sie trotz aller Sorgfalt an der rechtzeitigen Einreichung der Klage gehindert wurden, beispielsweise aufgrund einer schwerwiegenden Krankheit.
Ferner sollten Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie weiterhin Ihre Arbeitskraft anbieten.
Lassen Sie sich professionell beraten
Eine Kündigungsschutzklage hat Erfolg, wenn die Kündigung nach den vielfältigen Kriterien des Kündigungsschutzgesetzes nicht wirksam ist. Hegen Sie den Verdacht, dass dies bei Ihnen der Fall sein könnte, sollten Sie sich möglichst schnell rechtlichen Beistand suchen – das Arbeitsrecht in Deutschland ist ziemlich komplex.
Reichen Sie die Kündigungsschutzklage am besten über einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beim Arbeitsgericht ein. Ohne anwaltliche Vertretung haben Kündigungsschutzklagen unter Umständen weniger Aussicht auf Erfolg.
Sie können unmittelbar nach dem Erhalt der Kündigung auch – falls im Unternehmen vorhanden – den Betriebsrat kontaktieren und ihn über die ggf. unberechtigte Kündigung informieren. Dadurch können Sie vielleicht eine gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber erzielen.
Wie läuft der Kündigungsschutzprozess ab?
Im Rahmen des Gütetermins besteht das Ziel darin, eine Einigung in der Gestalt eines Vergleiches zu schließen. Der Vergleich kann zum Beispiel beinhalten, dass das Arbeitsverhältnis rechtsunwirksam ist und daher nicht beendet wird.
Passiert dies doch, kann der Arbeitnehmer im Gegenzug eine Abfindung erhalten. Kommt es während der Güteverhandlung zu keiner Einigung, wird im nächsten Schritt ein Termin zur mündlichen Verhandlung (Kammertermin) festgelegt, der vor der Kammer eines Arbeitsgerichts stattfindet.
Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, spricht das Gericht ein Urteil. Damit ist der Prozess abgeschlossen, falls nicht eine der Parteien Berufung einlegt. Ab dieser Instanz besteht dann Anwaltszwang.
Zusammenfassung
Nicht immer enden Arbeitsverhältnisse harmonisch. Erhalten Sie eine Kündigung, die Sie für nicht gerechtfertigt halten, können Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Beachten Sie die Frist: Sie muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden.
Mussten Sie sich in Ihrer beruflichen Laufbahn schon mit dem Thema Kündigung auseinandersetzen? Haben Sie vielleicht sogar zum Mittel der Kündigungsschutzklage gegriffen? Wie sind Ihre Erfahrungen? Wir würden uns über Ihren Kommentar sehr freuen!
Die Künstlersozialkasse (KSK) ermöglicht freien Künstlern und Publizisten preisgünstige Sozialversicherungsbeiträge. Ohne diese könnten sich viele Freischaffende die Krankenkasse sowie die Renten- und Pflegeversicherung wahrscheinlich gar nicht leisten.
Nachfolgend erläutern wir die wichtigsten Fakten rund um die Künstlersozialkasse – vom Antrag über das Leistungsspektrum und den Voraussetzungen bis hin zu hilfreichen Tipps.
Was macht die Künstlersozialkasse und wie funktioniert die Mitgliedschaft?
Das Künstlersozialversicherungsgesetz bezog als rechtliche Grundlage erstmalig im Jahr 1983 die selbständigen Publizisten und Künstler in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung ein. Hinter der Einführung verbarg sich das Ziel, den kreativen Freiberuflern trotz unregelmäßiger Auftragslagen und schwankender, oftmals geringer und unsicherer Honorare eine Kranken- und Rentenversicherung anzubieten, die gesetzlich garantiert ist.
Auch selbstständige Künstler, Publizisten oder Schriftsteller müssen, genau wie angestellte Arbeitnehmer, Sozialversicherungsabgaben leisten. Doch sie haben gewöhnlich keinen festen Arbeitgeber, der die Hälfte der Beiträge übernimmt. Die Künstlersozialkasse (KSK), die ihren Sitz in Wilhelmshaven hat, ersetzt den Freiberuflern den nicht vorhandenen Arbeitgeber, indem sie dessen Anteile an den Abgaben übernimmt.
Die KSK zahlt jeweils 50 Prozent zu den Beiträgen für die Kranken- und Rentenversicherung. Die anderen 50 Prozent zahlen die Selbständigen selbst. Die genaue Höhe der Beiträge wird nach einem vorab durch den Freiberufler geschätzten Gewinn berechnet, abzüglich der Betriebsausgaben. Der voraussichtliche Gewinn wird bis Dezember jeden Jahres gemeldet.
Unternehmen, die entsprechende Freiberufler beschäftigen, beispielsweise Verlage, Presse- und Werbeagenturen oder Kunsthändler, werden als Vertreter bezeichnet. Sie sind für die Meldung der Beschäftigung des Künstlers zuständig und müssen die Künstlersozialabgabe an die KSK leisten.
Wie finanziert sich die KSK?
Das Geld stammt aus verschiedenen Quellen. Das ist zum einen der Bund, der 40 Prozent zahlt und zum anderen sind es die Firmen, die von der Leistung des Selbstständigen profitieren und die übrigen 60 Prozent finanzieren.
Künstler führen ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an die Künstlersozialkasse ab, die sie an die zuständigen Träger weiterleitet. Die Hauptaufgaben der KSK bestehen in erster Linie darin, die Anspruchsberechtigung des Antragstellers zu überprüfen und Kontrollen bezüglich der wahrheitsgemäßen Angaben hinsichtlich der Einkünfte durchzuführen. Für Letzteres fordert sie Steuerbescheide des Freiberuflers an. Die KSK ist somit kein Leistungsträger.
Was sind die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse?
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht in der KSK erfüllen, meldet Sie diese bei der Kranken- und Pflegekasse und der Deutschen Rentenversicherung an. Sie müssen freiberuflicher Künstler oder Publizist sein, denn die Künstlersozialkasse prüft die Zugehörigkeit zum versicherungspflichtigen Personenkreis.
Als Künstler gelten beispielsweise all jene, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren wie Audio-Designer, Visagisten, Trickzeichner, Sprecherzieher oder Schriftsteller und Autoren.
Eine weitere Voraussetzung ist ein „erwerbsmäßiger Umfang“: Dies bedeutet: Sie verdienen mit der Arbeit Ihren Lebensunterhalt und Ihre Selbstständigkeit ist auf Dauer angelegt.
Welcher Verdienst ist erforderlich?
Sie führen Ihre künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig aus, wenn Sie damit mindestens 325 Euro monatlich bzw. 3900 Euro jährlich verdienen. Nur wenn Sie über dieser Geringfügigkeitsgrenze liegen, können Sie über die Künstlersozialkasse versichert werden.
Ausnahmen gibt es lediglich für Berufsanfänger. Innerhalb der ersten drei Jahre können ihre Einnahmen unter dieser Geringfügigkeitsgrenze liegen. Die Antragsformulare können Sie auf der Seite der KSK herunterladen, ausfüllen und einreichen.
Kritik an der Künstlersozialkasse
Je mehr Gewinn Sie erzielen, umso höher sind die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Dadurch können die Kosten für Ihre private Krankenkasse viel niedriger sein als bei der gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn Sie Mitglied der KSK sind, kommen Sie so schnell nicht wieder heraus und müssen in die Rentenversicherung einzahlen. Dies wird gerade bei höheren Einkommen von einigen als Nachteil angesehen.
Ansonsten überwiegen die Vorteile. Die Mitgliedschaft führt zur kontinuierlichen Einzahlung in die Rentenversicherung.
Zusammenfassung
Die Künstlersozialkasse ist für die Sozialversicherung der Künstler zuständig. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung. Wer die Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllt, muss sich hier versichern, profitiert aber von Vorteilen: Versicherte zahlen wie Arbeitnehmer nur rund die Hälfte der Versicherungsbeiträge und der restliche Anteil wird übernommen.
Was halten Sie von der Künstlersozialkasse? Sind Sie mit ihr bereits in Berührung gekommen? Und wenn ja, warum? Wir freuen uns auf Ihre Meinung!
Der wohlverdiente Sommerurlaub, ein neues Smartphone, die Anschaffung eines Autos – für viele Berufstätige sind solche Ausgaben kaum zu stemmen, ihr Gehalt reicht einfach nicht aus. Der Gedanke, mit einem Zweitjob das Einkommen zu erhöhen, ist dann verlockend. Bevor Sie einfach loslegen, sollten Sie aber einige Punkte beachten.
Benötige ich die Zustimmung meines Arbeitsgebers?
Sind im Arbeitsvertrag keine Regelungen zu einem Nebenverdienst enthalten, ist der Arbeitnehmer meist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Chefs zum Ausüben einer Nebentätigkeit berechtigt. Steht der Nebenjob allerdings in Konkurrenz zu dem Hauptjob, darf der Arbeitnehmer nicht ohne Genehmigung der Tätigkeit nachgehen. Es handelt sich um eine sogenannte Konkurrenztätigkeit, wenn eine Tätigkeit sich im selben Geschäftsbereich bewegt. Übt ein Arbeitnehmer diese ohne Zustimmungserklärung aus, kann das im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung führen.
Welche Einschränkungen gelten bei einer Nebentätigkeit?
Generell gibt es kein Nebentätigkeitsverbot, Arbeitnehmer können daher in ihrer Freizeit prinzipiell einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Sie müssen nicht befürchten, dass ihnen ihr Arbeitsgeber kündigt. Es gibt allerdings einige wichtige Einschränkungen, die gewisse Rahmenbedingungen bei einem Nebenjob vorgeben:
Die maximale Höchstarbeitszeit muss eingehalten werden.
Jeder Arbeitsgeber möchte über die volle Arbeitskraft seiner Mitarbeiter verfügen. Daher darf die Leistung im Hauptberuf nicht unter der Nebenbeschäftigung leiden. Die Freizeit sollte vor allem zur Erholung und als Ausgleich zum Arbeitsalltag dienen.
Die tägliche Arbeitszeit darf laut Arbeitsgesetz zehn Stunden nicht überschreiten.
Haupt- und Nebentätigkeit dürfen nicht in einem Interessenkonflikt stehen.
Nebentätigkeiten während des Urlaubs sind
unzulässig, wenn diese dem Erholungszweck widersprechen.
Ist ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit arbeitsunfähig, sollte er die Nebenbeschäftigung unterlassen, da sie die Genesung behindert.
Arbeitnehmer sollten sich vorab genau informieren, welche Abgaben auf sie zukommen. Wird die Grenze eines Minijobs überschritten, fallen Steuern an.
Kundenzufriedenheit ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Ist der Kunde rundum zufrieden, bindet er sich emotional an eine Firma oder Marke und empfiehlt diese auch weiter. Erlebt der Nutzer dagegen eine Enttäuschung, springt er als Kunde ab. Hier erfahren Sie, wie Sie solche Kunden wieder von Ihrem Unternehmen überzeugen und die Zufriedenheit steigern.
Kundenzufriedenheit: Ein Buhlen um die Gunst des Kunden
Der Kunde ist König! Dieses Sprichwort kommt nicht von ungefähr. Kunden möchten am liebsten jeden Wunsch von den Lippen abgelesen bekommen. Und mal ehrlich: Wenn Sie an sich als Kunde denken, wünschen Sie sich eine ebenso gute Behandlung. Einer der wichtigsten Gründe, sich um die Kunden zu bemühen: Zufriedene Kunden kommen wieder und wirken sogar gewinnbringend! Ein zufriedener Kunde empfiehlt Sie gern weiter, teure Werbekosten fallen weg.
Kundenzufriedenheit steigern
Um die Kundenzufriedenheit zu steigern, gibt es verschiedene Methoden. Wir stellen einige Maßnahmen vor.
Die Qualität verbessern
Kundenzufriedenheit lässt sich vor allem durch ein gutes Produkt oder eine hochwertige Dienstleistung generieren. Sind die Kunden nicht zufrieden, hinterfragen Sie, was an Ihrem Produkt oder der Dienstleistung zu optimieren ist. Qualitätssicherung ist ein wichtiger Faktor für Kundenzufriedenheit.
Die Geschwindigkeit erhöhen
In der heutigen Zeit muss alles schnell gehen. Kunden haben nicht die Geduld, länger auf die Lösung eines Problems zu warten. Daher gilt: Auch durch Schnelligkeit lässt sich die Kundenzufriedenheit steigern. Seien Sie schneller als Ihre Konkurrenten. Egal, ob bei der Lieferung, der Antwort auf eine Frage oder der allgemeinen Bearbeitung von Aufträgen.
Kunden-Feedback einholen und berücksichtigen
Um die Kundenzufriedenheit zu überprüfen, eigenen sich Fragebögen und direktes Feedback. Dieses sollte in regelmäßigen Abständen eingeholt werden. So erfahren Sie aus erster Hand, woran es krankt. Wichtig: Nutzen Sie das Feedback für Optimierungen – und dokumentieren Sie diese. Dem Kunden signalisieren Sie so, dass Sie seine Anregung ernst nehmen und daran arbeiten, ihn zufriedenzustellen.
Aus Beschwerden lernen
Meldet sich ein Kunde bei Ihnen und macht seinem Ärger Luft, ist das erstmal kein schönes Gefühl. Doch in Beschwerden liegt eine Chance für Ihr Unternehmen. Immerhin hat sich der Kunde bei Ihnen gemeldet und offen seine Meinung gesagt. Selbst wenn die Art und Weise nicht sehr höflich gewesen sein mag, ist das viel besser als ein Kunde, der seinen Ärger für sich behält oder gar in den sozialen Medien Dampf ablässt.
Sehen Sie es als etwas Positives an, dass sich der Kunde beschwert. Durch eine kulante und für ihn passende Lösung können Sie den Beschwerdeführer sogar in einen Fürsprecher für Ihr Unternehmen verwandeln.
So können Sie Kunden zurückgewinnen
Den Gesprächspartner ausreden lassen
Rückfragen stellen
Empathie zeigen
Die Beschwerde ernst nehmen
Eine Eskalation der Lage vermeiden
Den Kunden mit einer Geste besänftigen und positiv stimmen
Lösungsvorschläge anbieten
Das Gespräch mit einem positiven Gefühl für den Kunden beenden
In der heutigen Berufswelt kann es nicht schnell genug gehen. Auf die Frage, bis wann etwas spätestens erledigt sein soll, lautet die Antwort häufig: ASAP. Selbst die Abkürzung wird genutzt, um Zeit zu sparen. ASAP steht für „as soon as possible“ – doch die Alles-Sofort-Mentalität verursacht oftmals mehr Probleme, als dass sie Lösungen schafft!
Darum ist ASAP so gefährlich
In vielen Unternehmen ist eine regelrechte ASAP-Kultur entstanden. Getrieben von Deadlines, wird vom Mitarbeiterbüro bis in die Chefetage alles darangesetzt, das Unmögliche möglich zu machen. Es muss unbedingt zum abgemachten Zeitpunkt geliefert werden – und das ist eben sehr oft ASAP!
Diese Einstellung hat ihre Tücken. Zum einen schadet sie der Gesundheit. Zum anderen laufen Unternehmen Gefahr, sich selbst jener Ideen und Lösungen zu berauben, die nur in einer entspannten Atmosphäre und ohne Zeitdruck entwickelt werden können.
Der ASAP-Mentalität entkommen
Es fällt schwer, sich im Berufsleben vollkommen der ASAP-Mentalität zu entziehen. Wie Sie es dennoch schaffen, nicht ständig von Termin zu Termin zu hetzen?
Sagen Sie, wie viel Zeit Sie benötigen
Machen Vorgesetze oder Kollegen Druck, reagieren Sie darauf. Erklären Sie sachlich, wie viel Zeit Sie für die Aufgabe benötigen. Verweisen Sie auf die Qualität der Arbeit, die unter einer schnellen, aber nicht gründlichen Bearbeitung leiden muss. So kann Ihr Gegenüber entscheiden, ob es sich mit einem schlechteren Ergebnis zufriedengibt.
Beschränken Sie sich auf das Mögliche
Vergegenwärtigen Sie sich die beiden letzten Wörter der Abkürzung: „as possible“. Lassen Sie sich nicht von unrealistischen Zeitangaben unter Druck setzen. Machen Sie dem Kunden im Zweifelsfall argumentativ klar, dass eine komplette Überarbeitung des Projekts innerhalb von 30 Minuten nicht möglich ist.
Den Vorreiter geben
Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und unterbrechen Sie den ASAP-Zyklus. Lassen Sie Kollegen und Kunden Zeit zum Beantworten Ihrer Anfragen und nageln Sie andere nicht auf bestimmte Termine fest, ohne vorher mit ihnen gesprochen zu haben.
Wer arbeitet, benötigt Pausen! Aus diesem Grund wurde die gesetzliche Pausenregelung geschaffen, Arbeitspausen dienen der Erholung des Arbeitnehmers. Gleichzeitig stellen regelmäßige Pausen sicher, dass Mitarbeiter leistungsfähig sind und bleiben. Hier erfahren Sie mehr Details zur gesetzlichen Pausenregelung.
Pausenvorgaben: Verankerung im Arbeitszeitgesetz
Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben. Richtlinien zur Regelung der Arbeitszeit und zu Arbeitspausen finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Bei einer Pause handelt es sich per Definition um eine Freistellung des Arbeitnehmers für einen bestimmten Zeitraum. Genauere Angaben zur Länge der Pause finden sich unter § 4 des Arbeitszeitgesetzes: Demnach ist nach sechs Stunden Arbeitszeit eine Ruhepause von mindesten 30 Minuten Pflicht. Bei neun Stunden Arbeitszeit erhöht sich die vorgeschriebene Mindestdauer der Pause auf 45 Minuten. Pausen gelten als Unterbrechung der Arbeitszeit, Anspruch auf Bezahlung besteht in dieser Zeit nicht.
Arbeitspausen bedürfen in der Regel einer Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Das ist für den Arbeitgeber wichtig, damit er die Pausenzeiten seiner Mitarbeiter koordinieren kann und beispielsweise Kundentelefonate jederzeit entgegengenommen werden. Der Arbeitnehmer muss somit seine Pause innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens abhalten.
Wie sich Ruhepausen, Betriebspausen und Ruhezeiten unterscheiden
Pause ist nicht gleich Pause. Innerhalb der gesetzlichen Pausenregelung wird zwischen Ruhepause, Betriebspause und Ruhezeit unterschieden.
Ruhepause
Was wir umgangssprachlich als Pause bezeichnen, ist im ArbZG die sogenannte Ruhepause. Sie zielt direkt auf das Erholungsbedürfnis des Arbeitnehmers ab, zählt als Freizeit und darf von den Mitarbeitern frei gestaltet werden, sofern keine abweichende Betriebsvereinbarung besteht. Den Arbeitnehmern ist es erlaubt, während ihrer Pause das Betriebsgelände zu verlassen. Allerdings greift die gesetzliche Unfallversicherung dann nicht.
Betriebspause
Die Betriebspause bezeichnet eine außerplanmäßige Arbeitszeitunterbrechung, zum Beispiel bei Stromausfall einer Produktionsanlage. Da die „Pause“ unfreiwillig eingelegt wird, erhalten betroffene Mitarbeiter für diesen Zeitraum ihr Gehalt.
Ruhezeit
Die Ruhezeit bezeichnet den Zeitraum der Erholung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen. Nach § 5 ArbZG ist eine Unterbrechung von mindestens elf Stunden zwischen den Arbeitstagen Pflicht. Die Ruhezeit muss auch dann eingehalten werden, wenn der Arbeitnehmer am Vortag Überstunden geleistet hat.
Unternehmensinsolvenzen gibt es leider recht häufig. Die Drogeriekette Schlecker und die Fluggesellschaft AirBerlin sind dabei nur die „Spitze des Eisbergs“.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen mitteilt, dass er die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat, passiert das meistens ziemlich unerwartet. Eine solche Nachricht lässt keinen Mitarbeiter kalt, zumal die berufliche Existenz auf dem Spiel steht.
Was geschieht aber konkret, wenn Ihr Arbeitgeber ein Insolvenzverfahren einleitet? Mit unserem Artikel möchten wir Sie informieren und Ihnen Tipps im Umgang mit der ungewissen Situation geben.
Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäftsleitung
Das zuständige Insolvenzgericht entscheidet im ersten Schritt, ob es einem Insolvenzverfahren zustimmt oder es mangels Masse ablehnt. Bei einer positiven Entscheidung setzt es einen Insolvenzverwalter ein, der anschließend die Geschäfte leitet.
Seine Aufgabe besteht darin, sämtliche Vermögenswerte für die Gläubiger zu sichern. Auf den ersten Blick hört sich das für die Arbeitnehmer nachteilig an, die Interessen von Beschäftigten und Gläubigern können aber identisch sein. In vielen Fällen kann das insolvente Unternehmen die Forderungen von Banken und Co. nur begleichen, wenn der Insolvenzverwalter den Fortbestand sichert.
Zuerst analysiert er den betriebswirtschaftlichen Ist-Zustand und prüft, ob es Möglichkeiten einer Sanierung gibt. Darüber informiert er die Belegschaft im Rahmen von Betriebsversammlungen.
Seine Ausführungen sollten Sie unbedingt ernst nehmen, denn Insolvenzverwalter schildern die Lage i.d.R. sehr sachlich. Das lässt sich von vielen Geschäftsführern nicht behaupten. Diese üben sich häufig in Zweckoptimismus, der häufig nicht sinnvoll ist.
Unser Tipp: Informieren Sie sich auch bei Ihrem Betriebsrat, der zuständigen Gewerkschaft und in den Medien. Nur so erhalten Sie einen umfassenden Überblick über den Zustand des Unternehmens.
Wie groß sind die Chancen, den Arbeitsplatz zu behalten?
Auf Basis dieser Informationen können Sie einschätzen, ob es für Sie eine Perspektive im Unternehmen gibt. Die Bandbreite an Optionen ist groß: Wie bei Schlecker kann es zu einer Stilllegung der Firma kommen. Alle Beschäftigten verlieren ihren Arbeitsplatz. Im anderen Extrem ändert sich für die Angestellten nichts. Der Insolvenzverwalter saniert den Betrieb erfolgreich. Anschließend führen die bisherigen Eigentümer oder neue Investoren ihn fort.
Oftmals liegt die Realität dazwischen. Manche Arbeitnehmer müssen das Unternehmen verlassen oder die Belegschaft muss auf Einkommen verzichten. In beiden Fällen drohen Ihnen finanzielle Engpässe, sofern Sie keine ausreichenden Ersparnisse haben.
Grundsätzlich gilt: Agieren Sie während des Insolvenzverfahrens vorsichtig. Verschieben sie größere und unnötige Ausgaben.
Kündigungsfristen, Jobsuche und Arbeitslosigkeit
Befürchten Sie den Verlust Ihres Jobs, sollten Sie proaktiv handeln: Lesen Sie Stellenanzeigen und kontaktieren Sie Mitbewerber, Personaldienstleister sowie die Arbeitsagentur.
Bedenken Sie jedoch, dass in einem Insolvenzverfahren die übliche Kündigungsfrist für Arbeitsverträge von drei Monaten existiert. Längere, vertraglich vereinbarte Fristen verkürzen sich auf diese drei Monate. Sie müssen Ihren Arbeitsvertrag weiter erfüllen, bei einer sicheren Perspektive auf einen neuen Job sollten Sie rasch Ihre Kündigung einreichen.
Kündigt der Arbeitgeber, müssen Sie umeghend aktiv werden: Die Arbeitsagentur fordert, dass sich Beschäftigte spätestens drei Werktage nach dem Erhalt der Kündigung melden. Andernfalls drohen beim Arbeitslosengeld 1 Sanktionen, z.B. eine vorübergehende Sperre.
Ausstehende Löhne und laufende Gehaltszahlungen
Für Arbeitnehmer stellt sich die Lohnsituation bei einem Insolvenzverfahren unterschiedlich dar. Teilweise haben sie die Lohnzahlungen bis zur Eröffnung des Verfahrens vollständig erhalten, teilweise hat der Arbeitgeber die Auszahlungen eingestellt.
Bei fehlenden Zahlungen unterstützt die Arbeitsagentur in Form des Insolvenzgelds. Das Insolvenzgeld ersetzt bis zu drei Monatsgehälter plus Sonderzahlungen. Diese Leistung muss bei der Arbeitsagentur mit dem entsprechenden Formular beantragt werden. Das Insolvenzgeld gleicht Ihrem Nettolohn, sofern Sie die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten.
Der Insolvenzverwalter friert das bisherige Vermögen ein und bezahlt die laufenden Löhne aus den momentanen Einnahmen. Leistet der Insolvenzverwalter diese Zahlungen nicht, fordern Sie ihn schriftlich dazu auf.
Wenn von deutscher Leitkultur die Rede ist, geht die Diskussion oft an der eigentlichen Alltagskultur vorbei. Neben dem oft erwähnten Händeschütteln zählt hierzu sicherlich auch die Vorliebe der Deutschen für Pünktlichkeit.
Um Termine pünktlich wahrnehmen zu können, müssen Sie sie vor allem entweder gut erinnern oder groß und breit in den Kalender eintragen. Doch in welchen? Denn nicht zuletzt durch das Internet hat sich die Zahl der Möglichkeiten deutlich weiter ausgedehnt.
Die Klassiker
Das bedeutet jedoch nicht, dass es nicht immer noch Anhänger von Kalendern in Papierform gibt. Hierfür lassen sich durchaus Gründe anführen. Ein vollständiger Systemabsturz wie beim Smartphone kann beim Terminplaner nicht passieren. Auch die Übersicht über die Woche ist meist einfacher als bei einer digitalen Form des Terminkalenders.
Beim Durchklicken und Scrollen kann es sein, dass der entscheidende Termin am frühen Morgen übersehen wird. Umgekehrt sind bei der Ansicht der kompletten Woche auf einem Bildschirm die einzelnen Termine nicht mehr wirklich lesbar. Das gilt vor allem dann, wenn die Termine über das Smartphone gecheckt werden.
Für gemeinsame Termine oder auch die Urlaubsplanung in einem kleineren Betrieb werden weiterhin oft gerne Wandkalender verwendet. Auf diese Weise bleiben auch Änderungen in der Planung leichter nachvollziehbar, weil ein durchgestrichener Termin mit Verweis auf ein neues Datum im Gegensatz zur Löschung auf digitalem Wege mehr Informationen zurücklässt. in gleicher Weise gilt dies für Tischkalender.
Am Computer
Wenn Sie dagegen Ihre Termine lieber digital verwalten, benutzen Sie als Software vermutlich Outlook oder ein ähnliches Programm. Die Vorteile dieser Methode sind nicht von der Hand zu weisen.
Häufig genug werden Einladungen zu Terminen im beruflichen Rahmen per E-Mail versandt. Die Eintragung des Termins erfolgt dann automatisch ohne weiteres Zutun. Außerdem lassen sich automatische Erinnerungen einstellen, die auch in Form von E-Mails oder SMS versandt werden können. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Kalender auf den verschiedenen technischen Plattformen miteinander zu synchronisieren. Dies gilt sowohl für das eigene Smartphone mit dem Rechner als auch innerhalb von Teams bei der Arbeit.
Inzwischen gehen aber auch immer mehr Familien dazu über, statt des Wandkalenders in der Küche einen gemeinsam genutzten Kalender im Internet anzulegen. Auf diese Weise ist ohne gegenseitige Rücksprache immer für alle Beteiligten klar, welche Termine bereits von wem blockiert sind. Außerdem hilft die Suchfunktion dabei, wenn Ihnen zwar noch der Titel bzw. der Inhalt des Termins bekannt war, Sie sich aber an das Datum nicht mehr erinnern können.
Eine Frage der eigenen Vorlieben
Wie sich zeigt, haben die verschiedenen Arten von Kalendern alle ihre Berechtigung, da sie jeweils spezifische Vor- wie auch Nachteile haben. Insofern ist es letztlich eine Frage Ihres persönlichen Geschmacks, welche Art von Erinnerung an Termine Sie persönlich bevorzugen. V
Vollkommen auf Nummer sicher gehen Sie nur, wenn Sie sowohl digital als auch analog arbeiten, um wirklich keinen Termin zu versäumen.
Früher hat der Chef im Büro seiner Sekretärin die benötigten Texte diktiert oder dafür ein Diktiergerät benutzt. Seit Einführung der digitalen Spracherkennung haben sich in diesem Bereich viele Dinge verändert.
Mit Hilfe praktischer Tools ist der Datenfluss deutlich schneller geworden. Da Menschen in der Regel schneller sprechen können als tippen, ist der Zeitfaktor am Arbeitsplatz der größte Vorteil dieser Systeme. Mittlerweile gibt es einige Unternehmen, die Spracherkennungssoftware anbieten.
Im Laufe der Zeit ist die Spracherkennung immer besser geworden und wird beständig weiterentwickelt. Auf diese Weise machen die Systeme immer weniger Fehler. Dabei funktionieren diese Programme für den Benutzer ganz einfach. Anhand eines Headsets und dem dazu gehörigen Mikrofon werden die Informationen eingesprochen, anstatt diese mühevoll abzutippen. Das System erkennt die aufgenommenen Worte und transferiert diese im Anschluss in einen getippten Text auf den Computer.
Die Vorteile der digitalen Spracherkennung
Eine Spracherkennungssoftware setzt die gesprochenen Worte direkt in einen geschriebenen Text um. Auf diese Weise kann der Anwender seinen Computer per Sprachbefehl steuern. Die aktuellen Spracherkennungsprogramme erreichen mittlerweile eine überzeugende Erkennungsrate von bis zu 99 Prozent, abhängig vom Anbieter und dem entsprechenden System.
Mit dieser praktischen Software erleichtern sich die Nutzer die anfallende Arbeit am PC. Diese können viel schneller arbeiten als mit dem herkömmlichen Tippen. Dabei werden zusätzlich die Hände und der Nacken geschont, sodass sich schmerzhafte Verspannungen vermeiden lassen.
Da die diktierten Worte von der Software unmittelbar als fertiger Text auf dem Bildschirm dargestellt werden, kann der Anwender direkt mitlesen. Bei Bedarf lassen sich dann eventuelle Fehler sofort korrigieren. Für bestimmte Berufsgruppen mit einem speziellen Vokabular gibt es besondere Ausgaben der Programme. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Juristen und Steuerberater.
Die Schwierigkeiten beim Einsatz der Spracherkennungssoftware
Bei einfachen Texten und Diktaten kommt die Spracherkennung mühelos mit. Schwierig wird es mit einem komplizierten Fachvokabular und vielen Fremdwörtern im Text. Da niemand denselben Begriff immer gleich ausspricht, kann dieser Faktor zu Problemen bei der elektronischen Spracherkennung führen.
Abhängig von der jeweiligen Situation, ist es für die Software manchmal schwierig, die aufgenommenen Wörter durch das Suchen nach deckungsgleichen Tonfolgen zu erkennen. Wenn der Anwender müde ist, hektisch spricht oder mit einer Erkältung kämpft, dann können sich schnell Fehler beim Aufnehmen einschleichen. Auch bei starken Dialekten, angeborenen Sprachfehlern und schlecht zu verstehenden Nuschel- und Fistelstimmen kann es zu Problemen kommen.
Der Einsatz der digitalen Spracherkennung im Geschäftsleben
Ein Spracherkennungssystem lässt sich nicht so einfach programmieren wie ein herkömmliches Computerprogramm. Diese Software muss seine Fähigkeiten vor dem Benutzen erst mühevoll erlernen. Dabei handelt es sich um eine Form von KI (Künstliche Intelligenz).
Frühere Generationen dieser Systeme waren noch mangelhaft und stießen schnell an ihre Grenzen, so dass sich der Einsatz im Geschäftsleben nicht ausgezahlt hat. Mittlerweile ist die Fehlerquote extrem gesunken und damit auch die erforderlichen Korrekturen seitens der Arbeitnehmer.
Neue Programme fügen sogar schon in Eigenregie die benötigten Punkte und Kommata in die diktierten Texte ein. Diese Funktion ist jedoch noch nicht in allen System enthalten, deshalb ist es sinnvoll, die notwendigen Interpunktionszeichen in den aufgenommenen Diktaten zu erwähnen.
Dieser kleine Mehraufwand lohnt sich, da die Satzzeichen dann an den richtigen Stellen aufgeführt werden. Aufgrund der eingesparten Arbeitszeit kann sich der Einsatz einer Spracherkennungssoftware durchaus lohnen – insbesondere in Unternehmen mit einem hohen Kommunikationsmaß.
Nach der Arbeit nach Hause kommen und abschalten: Das fällt vielen Arbeitnehmern schwer. Vor allem die permanente Erreichbarkeit verhindert einen entspannten Feierabend. Schneller als wir denken, sitzen wir wieder vor dem Bildschirm. Doch Abschalten ist wichtig!
Stressfaktor ständige Erreichbarkeit
Von gut einem Viertel der Berufstätigen wird erwartet, dass sie auch nach Feierabend erreichbar sind. Das ist schwierig, ein Leben ohne Feierabend kann krankmachen. Das belegt auch eine Studie der Initiative Gesundheit und Arbeit. Demnach löst die Erwartung der ständigen Erreichbarkeit Gefühle wie Dauerstress und Schlaflosigkeit aus, kann im schlimmsten Fall sogar zu einem Burn-out führen. Häufig sind es junge Arbeitnehmer, die durch Zusatzschichten ihre Gesundheit aufs Spiel setzen. Das Nein dem Chef gegenüber fällt ihnen oft schwer. Doch Arbeitnehmer sollten PC und Diensthandy nach Feierband ruhen lassen, nur so können sich Körper und Geist wirklich erholen.
Mit frischem Wind ins Büro
Wer seinen Feierabend einfach genießt und nicht an den Job, die Kollegen und die To-dos denkt, gewinnt Abstand zur Arbeit – und das ist gut so! Nach einem entspannten Feierabend lassen sich am nächsten Tag die Aufgaben effektiver und motivierter angehen. Mit einem frischen Blick ins Office zu kommen, schafft Raum für neue Ideen und Kreativität.
Einfach mal die Füße hochlegen
Die freien Stunden nach der Arbeit sind nötig, um Abstand zum stressigen Arbeitsalltag zu gewinnen. Ob ein Besuch im Kino, die Lektüre eines guten Buchs oder andere Dinge, die der Entspannung dienlich sind: Nach Feierabend können wir endlich machen, was wir wollen. Dafür sind keine großen Aktivitäten nötig, Kreativkurse an der Volkshochschule müssen auch nicht unbedingt belegt werden. Zum Abschalten kann es schon reichen, bei einer guten Serie die Füße hochzulegen – und dabei bloß nicht aufs Diensthandy zu schauen.
Homeoffice, Gleitzeit, Sabbatical – unser Berufsleben hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. „New Work“ lautet das Stichwort dazu. Aber was bedeutet diese „neue Arbeit“? Wer profitiert davon?
Arbeit maßgeschneidert
Der Trendbegriff New Work ist in aller Munde. Dahinter steckt das Konzept des Sozialphilosophen Frithjof Bergmann (87), der bei seinen Forschungsarbeiten den Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellt. Arbeit soll Spaß machen und nicht nur dem Broterwerb dienen. Arbeit nach Wunsch statt Dienst nach Vorschrift. Das Modell stellt die Bedürfnisse des Menschen und nicht den Profit in den Vordergrund. Worüber unsere Eltern noch verständnislos den Kopf geschüttelt hätten, setzt sich weltweit immer mehr durch.
Mitarbeiter sind wertvolles Kapital
Die Erkenntnis: Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital eines Unternehmens. Mit ihren Fähigkeiten und ihrer Motivation in einem angenehmen Arbeitsklima sind sie der Motor der Firma. Dabei gilt das alte Motto: Tust du etwas für mich, tue ich auch etwas für dich. Der Arbeitgeber berücksichtigt im Gegenzug individuelle Interessen des Arbeitnehmers, sorgt für Mitbestimmung, eine sinnstiftende Tätigkeit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Fachkräfte halten
Besonders die junge Generation, die oft sehr gut ausgebildet ist, hat bei der Wahl des Jobs hohe Ansprüche und kann sich den Arbeitgeber aussuchen. In Zeiten von Fachkräftemangel und internationaler Konkurrenz müssen Arbeitgeber sich etwas einfallen lassen, um gutes Personal zu halten. So entstehen zunehmend neue Arbeitsformen: Jobsharing, Homeoffice, Gleitzeit und Sabbatical.
Weitere zentrale Werte in Bergmanns Konzept der neuen Arbeit sind:
• Selbstständigkeit, Freiheit und Teilhabe an der Gemeinschaft. Das bedeutet mehr Gestaltungsfreiheit im Job. Denn wer tut, was gern mag, leistet sinnvolle Arbeit für sich und andere.
• Firmen müssen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit setzen, statt auf Kontrolle. Schließlich möchte jeder Mensch kreativ sein und mitdenken. Stupide Anweisungen in starren Hierarchiestrukturen haben ausgedient.
• Im Kampf um talentierte Mitarbeiter werden immer mehr Firmen versuchen, deren Bedürfnisse zu berücksichtigen. Der Mitarbeiter kann Wünsche äußern und eigene Projekte realisieren. Bei New Work geht es also um die gelungene Symbiose von Leben und Arbeiten.
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Ende 2018 beschloss der Bundestag, dass neben den Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ die dritte Option „divers“ im Geburtenregister eingetragen werden kann: Sie ist für die Menschen da, die sich weder männlich noch weiblich fühlen. Was hat das für einen Einfluss auf die Kommunikation in der Arbeitswelt?
Bis zu 80.000 intersexuelle Menschen in Deutschland
Schätzungen zufolge gibt es bei uns etwa 80.000 Menschen, die intersexuell sind – also Personen, die nicht eindeutig einem der beiden Geschlechter zugewiesen werden können. Die Gründe für eine Intersexualität sind verschieden: In vielen Fällen sind Chromosomen, Genitalien und Hormone nicht eindeutig genug ausgeprägt, um ein Geschlecht zu definieren. Zusätzlich gibt es Menschen, die zwar rein biologisch Mann oder Frau sind, dieses Geschlecht aber nicht als ihr eigenes empfinden.
Der Leidensdruck der Betroffenen
Intersexuelle Menschen sehen sich in Alltag und Beruf täglich mit Problemen konfrontiert: Oft ordnen Sie sich dem Geschlecht zu, dem sie äußerlich entsprechen – obwohl sie sich dem anderen zugehörig fühlen. Von ihren Arbeitskollegen werden sie dann zum Beispiel als Mann wahrgenommen und auch so angesprochen, obwohl sie sich als Frau fühlen.
Gleiches gilt für Personen, die sich weder als Mann noch als Frau fühlen, in der Gesellschaft aber gezwungenermaßen eines der beiden Geschlechter wählen müssen.
Neutrale Ansprache im Berufsleben
Doch wie sollen Kollegen angesprochen werden, die intersexuell sind? Zuerst einmal ganz normal mit ihrem Namen. Das gilt auch dann, wenn über die betreffende Person in ihrer Abwesenheit gesprochen wird.
Dann aber wird es problematisch, denn in der deutschen Sprache sind geschlechtsneutrale Formulierungen limitiert. Immerhin: Bei einer maskulinen Berufsbezeichnung wie „Lehrer“ kann der Begriff „Lehrkraft“ verwendet werden. Oder „Servicepersonal“ für „Kellner/Kellnerin“. Der Plural „Akademiker“ ist durch das Wort „Studierte“ ersetzbar, und ein „Einsteigerkurs“ wird zum „Einstiegskurs“. Im ganzen Satz kann eine genderneutrale Umformulierung so aussehen:
Aus „Am Projekt XY waren acht Ingenieure beteiligt“ wird:
„Am Projekt XY waren acht diplomierte technische Fachkräfte beteiligt.“
Und
„Das entscheidet bei uns immer der Geschäftsführer“ wird zu:
„Das entscheidet bei uns immer die Geschäftsleitung.“
Eine weitere Möglichkeit ist, maskuline Wörter mit dem sogenannten „Gender-Sternchen“ zu versehen. Das Sternchen steht für alle, die sich weder als Frau noch als Mann fühlen. Kundenbetreuer und -betreuerinnen werden so zu Kundenberater*Innen – intersexuelle Personen sind im Begriff inkludiert.
Stellenausschreibungen und Quotenregelungen
In Stellenausschreibungen war bisher der Zusatz (m/w) wichtig, damit beide Geschlechter gleichberechtigt angesprochen werden. Was ist nun aber mit intersexuellen potenziellen Bewerbern?
Denkbar ist ein „d“ für „divers“, also (m/w/d). Alternativ kann auch hier das Gender-Sternchen zum Einsatz kommen oder geschlechtsneutrale Jobbezeichnungen.
Weitere Herausforderung: Soll es eine Quote für intersexuelle Personen in der Arbeitswelt geben? Seit Jahren wird für Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ein Anteil von mindestens 30 Prozent gefordert – eine Zahl, die immer noch nicht ganz erreicht ist. Inwiefern eine Quote für Intersexuelle in Bezug auf die Diskriminierungsfreiheit in der Wirtschaft bessere Chancen auf Erfolg hat, ist derzeit noch Spekulation. Bei zunehmender Politisierung des Themas kann sie zur Option werden.
Andere Länder haben es in sprachlicher Hinsicht übrigens etwas leichter, wenn es um die Ansprache von Intersexuellen geht: In Schweden zum Beispiel gibt es neben den Pronomen „hon“ (für „sie“), und „han“ (für „er“) noch das geschlechtsneutrale „hen“.
Minimalismus ist ein konsumkritischer Lebensstil, der Ihr Leben durch Einfachheit erleichtert. Immer mehr Menschen finden Gefallen am Konsumverzicht und entrümpeln sämtliche Lebensbereiche.
Wie Sie Minimalismus auch am Arbeitsplatz leben können und welche Wirkung dies hat, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Ein erfüllteres Leben dank Verzicht
Konsumorientierte Menschen begeben sich meist unbemerkt in eine Abhängigkeit. Um einen ausgeprägten Konsum finanzieren zu können, arbeiten sie mehr, um viel Geld zu verdienen. Konsumzwang führt zu Neid, Missgunst und Stress. Dinge, die im Überfluss vorhanden sind, können zur Last werden. Sie stehen ungenutzt herum, nehmen Platz weg und die Entsorgung belastet die Umwelt.
Minimalismus wirkt den negativen Begleiterscheinungen des Konsums entgegen. Sie kaufen nur die Dinge, die Sie wirklich benötigen. Dabei achten Sie auf Qualität statt auf Quantität, kaufen gebrauchte Güter und reparieren kaputte Dinge. So schonen Sie die Umwelt und entlasten Ihr gesamtes Leben, indem Sie sich nur noch auf das Wesentliche konzentrieren.
Minimalismus ist keine Modeerscheinung
Der Grundgedanke des einfachen Lebens lässt sich bis in die Antike zurückverfolgen. In Deutschland war der Philologe Friedrich Nietzsche einer der bekanntesten Verfechter des Konsumverzichts.
Heute spüren immer mehr Menschen Druck und Belastung durch Konsumzwang, Schnelllebigkeit und Reizüberflutung, insbesondere in Großstädten. Aber auch für Menschen in ländlichen Gegenden nehmen die Möglichkeiten des Konsums durch den Online-Handel zu.
Stress und Burnout sind häufige Folgen eines Lebensstils, der auf übermäßigen Konsum ausgerichtet ist. Viele Menschen wünschen sich deshalb Entschleunigung, Einfachheit und Unabhängigkeit zur Steigerung der Lebensqualität.
Einfachheit in allen Lebensbereichen
Wenn Sie sich für den minimalistischen Lebensstil entschieden haben, können Sie die Einfachheit auf alle Lebensbereiche ausweiten. So können Sie im Urlaub auf Kreuzfahrten und Billigflüge in die Südsee verzichten. Stattdessen erkunden Sie wunderschöne Orte in Deutschland. Ebenso können Sie Ihren Arbeitsalltag im Büro minimalistisch organisieren.
Minimalismus am Arbeitsplatz umsetzen
Sie kenne das sicher: Zeitdruck, stapelweise Aktenordner, überfluteter Email-Account, voller Terminkalender. Die Übersicht haben sie längst verloren. Dann wird es Zeit für eine radikale Veränderung. Organisieren Sie Ihren Arbeitsplatz mit folgenden Tipps neu:
1. Entrümpeln Sie den Schreibtisch
Stellen Sie nur die Dinge auf den Schreibtisch, die Sie wirklich gerade benötigen, wie PC, Telefon und Unterlagen zum aktuellen Arbeitsauftrag. Alle anderen Schreibtischutensilien verstauen Sie in der Schreibtischschublade. Werfen Sie Werbung, alte Entwürfe und Schmierblätter weg und heften Sie restliche Papiere in entsprechende Ordner.
2. Organisieren Sie Ihren PC
Löschen Sie alles, was Sie nicht mehr benötigen. Alle anderen Dateien sortieren Sie in übersichtlichen Ordnern nach Datum und Aufgabengebiet. Verzichten Sie auf unnötige Apps.
3. Räumen Sie Ihr Email-Postfach auf
Löschen oder archivieren Sie E-Mails, die Sie nicht benötigen. Ordnen Sie die restlichen E-Mails in Ordnern und bearbeiten Sie dringende, schnell zu erledigende E-Mails direkt.
4. Legen Sie eine To-Do-Liste an
In der To-Do-Liste sortieren Sie Notizen und Aufgaben nach Dringlichkeit und Aufgabengebiet. So behalten Sie stets den Durchblick.
Die neue Ordnung schafft Übersichtlichkeit und wirkt motivierend. Sie sparen Zeit, weil sie Dinge und Daten schneller finden. Außerdem können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren, erleben weniger Zeitdruck und werden sich insgesamt wohler bei der Arbeit fühlen.
Können Sie dem Minimalismus etwas abgewinnen? Praktizieren Sie ihn vielleicht sogar am Arbeitsplatz? Wir sind gespannt auf Ihre Erfahrungen und freuen uns auf Ihren Kommentar!
Wenn Arbeitnehmer sich in der Probezeit befinden oder in einem Kleinbetrieb mit weniger als zehn Personen angestellt sind, ist eine grundlose Kündigung möglich. In allen anderen Fällen ist dagegen ein triftiger Grund für die Kündigung Pflicht. Die Gründe für eine Kündigung werden meist schon im Kündigungsschreiben angegeben. Sind sie nicht aufgeführt, kann der Arbeitgeber sie auch nachträglich schriftlich oder mündlich mitteilen.
Während beim Arbeitnehmer der Kündigungsschutz greift, muss der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen beachten.
Kündigungsgründe gemäß Kündigungsschutzgesetz
• Betriebsbedingte Kündigung
Die Ursache für eine Kündigung liegt hier nicht beim Arbeitnehmer, sondern beim Unternehmen. Meist geht die Kündigung mit einem Personalabbau einher. Wer glaubt, dass der Kündigungsgrund nicht ausreicht, sollte sich Rechtsbeistand suchen. Mithilfe eines Fachanwalts ist dann innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
• Personenbedingte Kündigung
Bei der personenbedingten Kündigung liegt die Ursache beim Arbeitnehmer. Ist er etwa durch längere Krankheit nicht mehr in der Lage, vertragliche Verpflichtungen einzuhalten, kann ihm vom Arbeitgeber gekündigt werden. Allerdings sind im Vorfeld der Kündigung mildere Mittel zu prüfen. Mögliche Maßnahmen sind die Versetzung des Mitarbeiters auf eine andere Stelle oder eine Umschulung.
Darüber hinaus gibt es die krankheitsbedingte, die verhaltensbedingte und die fristlose Kündigung. Gerade bei der fristlosen Kündigung unterlaufen Arbeitgebern häufig Fehler, sodass die Kündigung vor dem Arbeitsgericht nicht Bestand hat. Damit die Kündigung Gültigkeit hat, müssen der Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen konkrete Kündigungsgründe nennen. Der Arbeitnehmer hat wie bei jeder Kündigung drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen.
Jedes Team profitiert von starken Talenten, sie pushen die Leistung und fördern somit den Erfolg der Gruppe. Treffen jedoch zu viele dieser sogenannten Goldkragen aufeinander, kann die Stimmung kippen und die Teamleistung Schaden nehmen – der sogenannte Zu-viele-Talente-Effekt.
Untersuchung von Sportmannschaften
Die Erkenntnisse über den Zu-viele-Talente-Effekt basieren auf Studien, die Forscher der Universitäten in Columbia und Amsterdam in Zusammenarbeit mit der INSEAD Business School in Fontainebleau durchgeführt haben. Die Forscher untersuchten dazu diverse Sportmannschaften aus den Disziplinen Basketball, Fußball und Baseball.
Sie analysierten den Anteil an Toptalenten innerhalb der Teams und beobachteten deren Erfolg über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Mit jedem zusätzlichen Talent war zunächst ein Anstieg von Leistung und Erfolg im Team zu verzeichnen. Ab einem Anteil an Topsportlern von 45 bis 55 Prozent war der Zenit jedoch erreicht. Verpflichtete der Trainer dann weitere Ausnahmetalente, ging es mit der Erfolgskurve bergab.
Die Mischung macht‘s
Einen Grund für den Too-much-Talent-Effekt sehen die Forscher in folgender Tatsache begründet: In Mannschaftssportarten ist es wichtig, sich aufeinander einzustellen und verlassen zu können. Ab einem bestimmten Punkt allerdings kommen sich die Topstars in die Quere. In Bezug auf Sportarten empfehlen die Wissenschaftler daher eine Mischung aus Ausnahmekönnern und normal guten Athleten.
Der Zu-viele-Talente-Effekt in der Arbeitswelt
Je elitärer die Zusammensetzung der Gruppe ist, umso größer ist die Neigung Einzelner, eigene Ziele zur Statussicherung zu verfolgen. Eingeschränkt lässt sich diese Beobachtung auch auf die Arbeitswelt übertragen. Eine uneingeschränkte Anwendung der Studie auf den Alltag im Office nicht zwar möglich. Dennoch hat sicherlich jeder schon einmal die Beobachtung gemacht, dass die Gruppendynamik leidet, sobald zu viele Alphatiere ihren Kopf durchsetzen wollen. Eine neue Zusammenstellung des Teams ist dann angebracht.
Wird im Unternehmen eine interne Stelle ausgeschrieben, ist die Nachfrage unter den Mitarbeitern oft groß. Das bedeutet dann auch, dass die Geschäftsführung einigen Bewerbern eine Absage erteilen muss. Hier erfahren Sie, wie das am besten gelingt.
Nehmen Sie Rücksicht
Geht es darum, einem Mitarbeiter eine Absage für eine frei werdende Stelle zu erteilen, ist Fingerspitzengefühl gefragt! Viele Arbeitnehmer identifizieren sich stark mit ihrer Arbeit. Nicht selten wird die Absage als Ablehnung empfunden und persönlich genommen. Haben Sie die Fähigkeiten des Arbeitnehmers jedoch kritisch geprüft und Defizite festgestellt, ist die Absage unvermeidlich.
Absage erteilen: So geht’s
• Schieben Sie bei Absagen keine andere Person vor. Die Enttäuschung des Mitarbeiters wird noch größer, wenn Sie einen Kollegen als Überbringer der schlechten Nachricht vorschicken. Haben Sie die Absage zu verantworten, sollten Sie diese auch niemand anderem aufhalsen.
• Holen Sie den Mitarbeiter zum Vier-Augen-Gespräch zu sich, um ihm die Nachricht zu überbringen. Eine Absage per Telefon oder gar E-Mail ist tabu! Diese Kommunikationswege sollten nur zum Einsatz kommen, wenn der Arbeitnehmer nicht anders zu erreichen ist.
• Geben Sie dem Mitarbeiter genaue Informationen darüber, warum es mit seiner Bewerbung nicht geklappt hat. So vermeiden Sie, dass er eine uneinsichtige oder gar ablehnende Haltung einnimmt. Ein offenes Gespräch ist wirkungsvoller, als lediglich an das Verständnis des Arbeitnehmers zu appellieren.
• Steht die Absage fest, sollten Sie die schlechte Nachricht schnellstmöglich überbringen. Ansonsten spricht es sich womöglich per Flurfunk herum und der Betroffene erfährt über Dritte davon.
Führungskräfte in Seminaren schulen
Eine erfolgreiche Führungskraft zeichnet nicht nur dadurch aus, dass sie Arbeitnehmer in ihrer beruflichen Entwicklung fördert. Die Fähigkeit, unangenehme Themen direkt anzusprechen, gehört zum Kompetenzbereich dazu. Das kann die Absage an den Mitarbeiter auf die intern ausgeschriebene Stelle sein oder sogar eine Kündigung. Entsprechende Seminare bieten Führungskräften die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten im Umgang mit den Mitarbeitern zu erweitern und ihr Wissen neu aufzufrischen. Die Teamführung ist eine Aufgabe, die manchen Menschen leichter fällt als anderen. Doch Führen lässt sich lernen.
In Arbeitsverträgen wird oft eine sechsmonatige Probezeit vereinbart. Viele Arbeitnehmer meinen, dass es sich hierbei allein um den formalen Begriff für die Phase der Orientierung handelt: Der Angestellte wird vom Chef und den Kollegen eingewiesen. Tatsächlich gelten während der Probezeit besondere arbeitsrechtliche Regelungen.
Regulärer Kündigungsschutz greift nicht
Während der Probezeit besteht kein Kündigungsschutz. Das bedeutet: Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber darf mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Hierbei ist keine Begründung erforderlich.
Damit hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert umorientieren zu können, wenn er seine Erwartungen an den neuen Job nicht erfüllt sieht. Auf der anderen Seite soll das Recht zur schnellen Kündigung die Bereitschaft der Arbeitgeber fördern, Mitarbeiter einzustellen.
Kündigungsfrist während der Probezeit kann verändert werden
Tarifvertraglich darf vereinbart werden, diese Frist von zwei Wochen zu verlängern oder weiter zu kürzen. Daher sollten Sie vor dem Unterzeichnen des Arbeitsvertrags prüfen, ob ein Tarifvertrag greift. Nach dem Ablaufen der Probezeit gilt automatisch der gesetzliche Kündigungsschutz.
Rund ein Fünftel aller Beschäftigungsverhältnisse wird während der Probezeit beendet. Auch wenn der reguläre Kündigungsschutz nicht gilt, darf der Arbeitgeber seinen Angestellten nicht aus Willkür oder aus nichtigem Anlass kündigen.
Probezeit kann variieren
Wenn die Tätigkeiten in einem Job besonders komplex sind, darf die Probezeit ausnahmsweise auf neun Monate ausgeweitet werden. Die Frist muss im Arbeitsvertrag ausgewiesen sein.
Die Vertragspartner dürfen auch einvernehmlich auf die Probezeit verzichten. Vor Ablauf der Probezeit kann der Arbeitgeber diese um maximal sechs weitere Monate verlängern, wenn der Arbeitnehmer hiermit einverstanden ist.
Es ist auch zulässig, die Probezeit zu verkürzen. Theoretisch kann am letzten Tag der Probezeit gekündigt werden. Die reguläre Frist von 14 Tagen läuft dann über die Probezeit hinaus.
Auch während der Probezeit haben Arbeitgeber das Recht zur fristlosen Kündigung nur dann, wenn das Vertrauensverhältnis zum Mitarbeiter irreparabel beschädigt ist. Dies gilt beispielsweise bei einem Diebstahl.
Urlaubsansprüche und Lohnfortzahlung
Laut Bundesurlaubsgesetz haben Beschäftigte bereits während ihrer Probezeit Anspruch auf Urlaub. Ob ein Urlaubsantrag genehmigt wird, entscheidet der Arbeitgeber. Gerade während der Probezeit ist es sinnvoll, Urlaubspläne frühzeitig mit dem Chef zu besprechen.
Falls während der Probezeit gekündigt wird, hat der Angestellte Anspruch auf den entsprechenden Anteil am Jahresurlaub. Pro Monat der Betriebszugehörigkeit stehen Ihnen mindestens zwei Urlaubstage zu. Falls Sie diese nicht nutzen, haben Sie Anspruch, als Kompensation ausbezahlt zu werden.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall greift innerhalb der Probezeit erst nach vier Wochen. Die Probezeit verlängert sich nicht im Umfang der Fehltage, sondern endet mit der im Arbeitsvertrag vereinbarten Frist.
Regelung zur Probezeit in anderen Ländern
In Österreich kann Probezeit sowohl individuell als auch tarifvertraglich vereinbart werden. Während dieser kann das Beschäftigungsverhältnis jederzeit und ohne Begründung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber beendet werden.
Der Zeitraum der Probezeit ist gesetzlich auf einen Monat begrenzt. Vereinbaren beide Parteien eine längere Probezeit, dann greifen nach Ablauf der Monatsfrist die Regelungen für befristetes Arbeitsverhältnisse.
In der Schweiz gilt eine Probezeit von einem Monat, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Bis zu drei Monaten darf die Probezeit laufen. Während dieser Phase haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Recht, innerhalb von sieben Tagen zu kündigen.
Ist die Probezeit eine gute „Erfindung“? Welche Erfahrungen haben Sie mit diesem Thema gemacht? Wir freuen uns über Ihren Kommentar!
Arbeitsunfälle können nicht nur während der Arbeit, sondern auch auf dem Weg zur Arbeit passieren. Diese sogenannten Wegeunfälle stehen grundsätzlich genauso unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung wie Unfälle am Arbeitsplatz. Allerdings: Es gibt eine wichtige Ausnahmeregelung!
Nur der direkte Arbeitsweg genießt Versicherungsschutz
Arbeitnehmer sind auf dem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weg zur und von der Arbeitsstelle versichert. Der Unfallversicherungsschutz des Gesetzgebers beginnt beim Durchschreiten der heimischen Tür und endet mit dem Betreten der Räumlichkeiten des Arbeitgebers. Arbeitnehmer sind während der Arbeitszeit bei allen Tätigkeiten versichert, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Arbeit stehen.
Die Länge des Arbeitswegs ist für den Unfallversicherungsschutz nicht relevant: Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich frei wählen – zum Beispiel eine längere Strecke, die aber zum Erreichen des Betriebsgeländes oder Büros verkehrsgünstiger ist. Die Wahl des Verkehrsmittels für die Fahrt zur Arbeit darf er ebenfalls frei für sich entscheiden. Der Versicherungsschutz gilt auch für Wartezeiten, die auf dem Arbeitsweg auftreten.
Kein Versicherungsschutz bei persönlichen Aktionen
Nicht gesetzlich unfallversichert sind Arbeitnehmer, die den Arbeitsweg unterbrechen, um persönliche Dinge zu erledigen. Zu diesen privaten Handlungen gehört ein Kaffee vom Bäcker ebenso wie private Einkäufe. Wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel morgens vor Arbeitsbeginn bei der Post ein Paket abholt oder ein Kleidungsstück in der Reinigung abgibt, ist das eine Unterbrechung des Arbeitswegs. Verunfallt der Arbeitnehmer während dieser Unterbrechung, ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig.
Versicherungsschutz in der Mittagspause
Für die Mittagspause gilt: Die Wege von und zur Firmenkantine sind versichert, der Aufenthalt in der Kantine selbst ist es allerdings nicht. Wege, die aus der Firma zu einem Restaurant oder zum Mittagessen nach Hause führen, sind versichert. Allerdings: Zeitaufwand und Wegstrecke müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtdauer der Mittagspause stehen, ansonsten greift der Versicherungsschutz nicht.