Work-Life-Integration

Work-Life-Integration: So lassen sich Arbeit und Freizeit verbinden

Die Work-Life-Balance hat eine starke Konkurrenz. Gegen sie tritt eine andere, verwandte Wortkreation an, die genau auf das Gegenteil abzielt. Anstatt das Berufs- vom Privatleben streng zu trennen, werden die beiden Lebensbereiche bei der Work-Life-Integration miteinander verbunden. Dieses Konzept entspricht den immer flexibleren Arbeitsmodellen, hat aber auch seine Tücken.

Work-Life-Integration versus Work-Life-Balance: Das sind die Unterschiede

Der wesentliche Unterschied der zwei Konzepte ergibt sich bereits aus den jeweiligen Wortbedeutungen:

  • Balance: Die beiden streng voneinander getrennten Bereiche Arbeit und Freizeit sind sowohl im Hinblick auf die Qualität als auch die Quantität ausgeglichen – es besteht ein Gleichgewicht.
  • Integration: Arbeit und Leben sind nicht länger zwei voneinander getrennte Bereiche. Dabei gibt nicht nur einzelne Berührungspunkte, sondern sie gehen vielmehr fließend ineinander über.

In einer Zeit, in der Homeoffice, Remote Work, Digitalisierung und andere flexible Arbeitsmodelle längst die Arbeitswelt erobert haben, wirkt die strikte „Arbeit-Leben-Trennung“ fast schon etwas veraltet. Denn wer die Möglichkeit hat, überall und zu jeder Zeit flexibel zu arbeiten, dürfte Probleme bekommen, immer klare Grenzen zu ziehen. Anstatt etwas erreichen zu wollen, was gar nicht umsetzbar ist, geht es bei der Work-Life-Integration vielmehr darum, das Beste aus beiden Bereichen harmonisch zu einer Einheit zusammenzufügen, und Familie und Beruf miteinander zu vereinen.

Gut zu wissen:Auch der Begriff Work-Life-Blending beschreibt einen verschwimmenden Übergang zwischen Arbeit und Alltag. Im Gegensatz zur Work-Life-Integration sind hierbei aufgrund fehlender klarer Rahmenbedingungen die Übergänge eher unklar und nicht definiert.

So sieht die Integration in der Realität aus

Wie die Grenzen zwischen Beruf und Privat gelungen ineinandergreifen können, veranschaulichen folgende Beispiele:

  • Die Arbeit startet erst nach dem Arztbesuch mit dem Kind und das entgegen der eigentlichen Planung im Homeoffice.
  • Die Mittagspause wird ausgedehnt, um eine Sporteinheit im Gym einzulegen.
  • Dank des frühen Feierabends genießt man die Sonne am Nachmittag im Park oder auf der Terrasse und holt die versäumte Zeit einfach in den Abendstunden nach.
  • Am Samstagnachmittag ist es endlich mal ruhig und man hat entspannt Zeit, um an einem Konzept für das große Projekt zu arbeiten.
  • Der Kunde aus den USA ist aufgrund der Zeitverschiebung nur abends erreichbar. Das Telefonat wird daher auf die Zeit nach dem Abendessen vertagt.
  • Während des Urlaubs bleibt der Angestellte weiterhin auf dem Handy erreichbar.
  • Für den 80. Geburtstag einer nahen Verwandten oder auch für den Kindergeburtstag nimmt man sich nicht extra einen halben Tag Urlaub. Stattdessen wird die verpasste Zeit einfach am Abend oder am Wochenende nachgeholt.
  • Für das private Telefonat gibt es im Büro während der Arbeitszeit – und ohne schlechtes Gewissen – eine gute Gelegenheit.

Das sind die Vorteile des Konzepts

Ein großer Pluspunkt der Work-Life-Integration ist die hohe Flexibilität. Es heißt nicht mehr länger, das eine ODER das andere zu tun, sondern vielmehr ist beides möglich. Man kann den Ansprüchen im Job gerecht werden und sogar Karriere machen, gleichzeitig aber auch der Familie und der Freizeit einen hohen Stellenwert zuschreiben.

Die Work-Life-Integration fördert zudem die Selbstständigkeit und die Produktivität. Die Arbeitszeiten lassen sich beispielsweise dem eigenen Biorhythmus und Gewohnheiten anpassen. Wer effizient und konzentriert arbeitet, bringt bessere Ergebnisse. Diese tragen wiederum zu einer höheren Leistung und letztlich zu mehr Zufriedenheit bei. Gelingt es, Familie und Beruf harmonisch miteinander zu vereinbaren, sinkt zudem das Stresslevel, was sich positiv auf die eigene Gesundheit auswirken mag.

Hier ist Vorsicht geboten: die Nachteile

So gut sich die Work-Life-Integration auch anhört, nicht für jeden ist sie die optimale Lösung. Wem die eigene Freizeit ohne Wenn und Aber über alles geht, dürfte beispielsweise Probleme mit diesem Konzept haben. Der Leistungsdruck steigt zudem, wenn Angestellte das Gefühl haben, immer und jederzeit für Vorgesetzte und Kunden erreichbar zu sein. Nicht weit entfernt dürfte dann zudem eine Überarbeitung sein: Wer immer die Arbeit im Kopf hat und sich direkt um alle Anliegen kümmert, dem fällt es nicht selten schwer, auch mal abzuschalten.

Nicht zuletzt erfordert die Work-Life-Integration auch ein gutes Zeitmanagement. Dazu gehört neben einem gewissen Organisationstalent auch eine gute Portion Disziplin. Es gibt aber Menschen, die viel besser und effektiver arbeiten, wenn sie feste Strukturen haben – die ihnen bestenfalls vorgegeben werden.

Die Voraussetzungen, damit das Konzept aufgeht

Die Integration gelingt natürlich nicht einfach mal so und ohne Vorbereitung. Damit sie „erfolgreich“ ist, bedarf es einiger wichtiger Maßnahmen. Dazu gehören:

  • Die wichtigste Voraussetzung ist ein Arbeitgeber, der das Konzept unterstützt und fördert.
  • Es gibt flexible Arbeitszeiten und keinen Nine-to-five-Job.
  • Homeoffice und Remote Work sind in dem Unternehmen gewollt und gewünscht.
  • Im Büro gibt es Rückzugsmöglichkeiten und sogar spezielle Gesundheitsangebote.
  • Das Unternehmen bietet Coachings und Weiterbildungen zum Thema Zeitmanagement an.
  • Pausen, kleine Auszeiten und natürlich Urlaub sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Work-Life-Integration. Sie sollten sich zwischendurch und in regelmäßigen Abständen bewusst Freizeit nehmen.

Inwieweit sich das Modell auch künftig weiter durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Die Arbeitswelt unterliegt einem ständigen Wandel und wird nicht zuletzt von den Menschen bestimmt, die mitten im Berufsleben stehen. Während die Generation Y das Integrationskonzept verinnerlicht, könnte es bei der Generation Z vielleicht wieder anders aussehen, indem sie eine striktere Trennung von Arbeit und Privatleben fordern.

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Mitarbeiterfluktuation

Mitarbeiterfluktuation: Seismograf für die Unternehmensentwicklung?

Mitarbeiter scheiden aus dem Unternehmen aus, neue rücken nach – im Geschäftsleben ein ganz normaler Prozess. Die Mitarbeiterfluktuation kann als wichtiger Seismograf für die Unternehmensentwicklung dienen.

So kann eine sehr hohe Fluktuation zum Beispiel darauf hindeuten, dass Mitarbeiter schnell unzufrieden sind und sich rasch nach einem neuen Arbeitsplatz umsehen. Eine geringe Fluktuation kann dagegen ein Zeichen für ein starres System sein, das kaum neue Impulse zulässt.

Gibt es eine ideale Fluktuationsrate? Und was können Unternehmen gegen eine hohe Mitarbeiterfluktuation tun? Der folgende Artikel gibt Antworten.

Was versteht man unter Mitarbeiterfluktuation?

Als Mitarbeiterfluktuation oder schlicht Fluktuation bezeichnet man das Ausscheiden von Mitarbeitern aus einem Unternehmen. Dabei lassen sich drei verschiedene Arten unterscheiden:

  1. Natürliche Fluktuation: Mitarbeiter scheiden altersbedingt aus dem Unternehmen aus, gehen in Elternzeit, ein befristeter Arbeitsvertrag endet oder ein Mitarbeiter stirbt.
  2. Unternehmensinterne Fluktuation: Ein Mitarbeiter wechselt auf eine andere Position im Unternehmen oder wird an einen anderen Unternehmensstandort versetzt.
  3. Unternehmensexterne Fluktuation: Mitarbeiter kündigen und wechseln zu einem anderen Unternehmen. Ein Sonderfall der unternehmensexternen Fluktuation ist die sogenannte Frühfluktuation. Dieser Begriff beschreibt Fälle, in denen ein Mitarbeiter das Unternehmen bereits nach weniger als einem Jahr wieder verlässt.

Mitarbeiterfluktuation ist nicht grundsätzlich negativ

Die Rekrutierung und das Onboarding neuer Mitarbeiter kosten Zeit und Geld. Hinzu kommt, dass sich aktuell aufgrund des Fachkräftemangels für viele Positionen nur schwer qualifizierte Bewerber finden lassen. Eine hohe Fluktuation kann zudem Unruhe in die Arbeitsabläufe bringen.

Die verbliebenen Beschäftigten müssen eventuell die Arbeit des ausgeschiedenen Kollegen übernehmen und neu angestellte Mitarbeiter einarbeiten. Darunter leidet die Produktivität.

Trotz dieser Risiken ist die Mitarbeiterfluktuation nicht grundsätzlich negativ zu sehen. Ein gesunder Austausch von Mitarbeitern kann ein Unternehmen sogar beleben.

Das ist etwa der Fall, wenn ältere Beschäftigte in den Ruhestand gehen und jüngere Personen nachrücken. Auf diese Weise gelangt neues Know-how ins Unternehmen, das Innovationen vorantreiben und einen Wettbewerbsvorteil darstellen kann.

Die Fluktuationsrate

Die Fluktuationsrate, auch als Fluktuationsquote bezeichnet, gibt an, wie viele Mitarbeiter im Verhältnis zur gesamten Belegschaft das Unternehmen in einem Jahr verlassen. Sie ist eine wichtige Kennzahl im Personalcontrolling. Berechnet wird sie für alle drei Fluktuationsarten.

Eine hohe interne Fluktuationsrate kann dabei als Indiz für eine hohe innerbetriebliche Dynamik gesehen werden: Beschäftigte bleiben im Betrieb und entwickeln sich intern weiter. Das führt zu einem funktionierenden Wissensaustausch zwischen den Abteilungen.

Eine hohe externe Fluktuationsrate dagegen signalisiert oft, dass Beschäftigte mit gewissen Abläufen im Betrieb unzufrieden sind. In diesem Fall gilt es, die Ursache für die hohe Zahl an Abgängen herauszufinden und gegenzusteuern.

Fluktuationsrate berechnen: die BDA- und Schlüter-Formel

Zur Berechnung der Fluktuationsrate gibt es verschiedene Formeln. Zwei gängige Methoden sind die BDA-Formel und die Schlüter-Formel.

1. Die BDA-Formel

Die BDA-Formel trägt ihren Namen, da sie von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, kurz BDA, empfohlen wird. Sie setzt die Zahl der Mitarbeiterabgänge ins Verhältnis zum durchschnittlichen Personalbestand. Um den durchschnittlichen Personalbestand zu ermitteln, wird dabei die Zahl der Mitarbeiter zu Beginn der Berechnungsperiode mit der Zahl der Mitarbeiter zum Ende dieser Periode addiert und durch 2 geteilt.

Ein Rechenbeispiel: Unternehmen A möchte die externe Fluktuationsrate für das erste Quartal eines Geschäftsjahres berechnen.

  • Personalbestand zu Beginn der Berechnungsperiode: 120
  • Personalbestand zum Ende der Berechnungsperiode: 114
  • Durchschnittlicher Personalbestand: 117
  • Freiwillige Abgänge in der Berechnungsperiode: 14
  • Zugänge in der Berechnungsperiode: 8

Die Fluktuationsrate berechnet sich nun anhand der Formel (Anzahl der Mitarbeiterabgänge / durchschnittlicher Personalbestand) x 100.

In unserem Beispiel rechnen wir also: (14 / 117) x 100 = 11,97

Die Fluktuationsrate liegt bei 11,97 Prozent.

2. Die Schlüter-Formel

Die Schlüter-Formel zieht zur Berechnung der Fluktuationsrate nicht den durchschnittlichen Personalbestand heran, sondern die Zahl der Mitarbeiter zu Beginn der Berechnungsperiode und addiert diese mit der Zahl der Zugänge.

Die Formel lautet: (Abgänge / (Personalbestand zu Beginn der Berechnungsperiode + Zugänge)) x 100

Nehmen wir wieder die Werte aus dem oben genannten Beispiel als Grundlage, ergibt sich daraus folgende Rechnung: (14 / (120 + 8)) x 100 = 10,94

Der Schlüter-Formel zufolge liegt die externe Fluktuationsrate also bei 10,94 Prozent.

Gibt es eine ideale Fluktuationsrate?

Gibt es nun so etwas wie eine ideale Fluktuationsrate, die auf eine gesunde Mitarbeiterfunktion im Unternehmen hindeutet? Diese Frage ist tatsächlich schwierig zu beantworten, da sie von vielen verschiedenen Faktoren wie der Unternehmensgröße, dem Standort und der Branche abhängt.

Allgemein gilt eine Fluktuationsrate zwischen 8 und 12 Prozent als gesund. Diese Zahl sollte jedoch mit Vorsicht genossen werden. Zu berücksichtigen ist nämlich auch, welche Mitarbeiter das Unternehmen verlassen.

Scheiden vorrangig wenig qualifizierte Beschäftigte aus oder Angestellte, die wenig Leistung erbracht haben, ist das für den Betrieb relativ einfach zu verkraften. Wandern dagegen hoch qualifizierte Führungskräfte und produktive Mitarbeiter ab, stellt dies ein größeres Problem dar.

Ein weiterer Faktor ist die Länge der Einarbeitungsphase. Betriebe mit kurzem Onboarding-Prozess können eine Fluktuationsrate im zweistelligen Bereich einfacher verkraften als Betriebe, in denen die Tätigkeiten eine längere Einarbeitung erfordern. In Unternehmen mit kostspieligem Onboarding sollte die Fluktuationsrate daher im einstelligen Bereich liegen.

Welche Maßnahmen können gegen eine hohe Fluktuation ergriffen werden?

Kaum da schon wieder weg: Kündigen Mitarbeiter kurz nach der Einarbeitungszeit oder verlassen überdurchschnittlich viele Beschäftigte das Unternehmen, kann das auf verschiedene Missstände hindeuten. Eventuell bietet das Unternehmen zu wenig Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen. Vielleicht fühlen sich die Beschäftigten unter- oder überfordert. Ein schlechtes Betriebsklima ist ein weiterer häufiger Grund für Kündigungen.

Möchte ein Unternehmen einer hohen externen Fluktuationsrate entgegenwirken, muss es zunächst die Ursachen ermitteln. Warum Mitarbeiter kündigen, lässt sich zum Beispiel in einem Trennungsgespräch herausfinden. Sind die Gründe bekannt, können präventive Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Die folgenden Maßnahmen können zur Mitarbeiterbindung beitragen:

  • Kommunikationstraining für Führungskräfte einführen.
  • Innerbetriebliche Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten verbessern.
  • Flexible Arbeitszeitmodelle einführen.
  • Betriebliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten schaffen.
  • Regelmäßige Feedbackgespräche etablieren.
  • Onboarding-Prozess optimieren.
  • Teambuilding-Maßnahmen durchführen.
  • Betriebsklima verbessern, zum Beispiel durch Einstellung eines Feel-Good-Managers.

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Fake Work

Was ist Fake Work?

Sie saßen den ganzen Tag am Schreibtisch, haben vielleicht einige Stunden in Meetings verbracht, viele E-Mails geschrieben und fühlen sich dennoch, als hätten Sie nichts geleistet? Dann könnten Sie von Fake Work betroffen sein. Die Scheinarbeit fühlt sich zwar wie echte Arbeit an, hat aber keinen Einfluss auf die Geschäftsergebnisse.

Wie Sie Fake Work erkennen und vermeiden, erklärt der folgende Artikel.

Fake Work fühlt sich wie Arbeit an, ist es aber nicht

Der Begriff Fake Work geht auf ein im Jahr 2009 veröffentlichtes Buch von Brent D. Peterson und Gaylan W. Nielson zurück. Als Fake Work oder Scheinarbeit bezeichnen die Autoren Arbeit, die keinerlei Einfluss auf die strategischen Ziele eines Unternehmens und auf dessen Geschäftsergebnisse hat.

Fake Work ist weit verbreitet. Einer Slack-Studie zufolge verwenden Arbeitnehmer in Deutschland rund 30 Prozent ihrer Arbeitszeit für unproduktive Aufgaben. Grund dafür ist keineswegs persönliche Faulheit. Die Beschäftigten versuchen durchaus, ihr Bestes zu geben, bekommen aber sinnlose Tätigkeiten zugewiesen.

Von Fake Work betroffen sind vor allem Branchen, bei denen sich erst nach längerer Zeit zeigt, welchen Einfluss die Arbeit des Einzelnen auf den Unternehmenserfolg hat. Dazu gehören Führungskräfte im Büro und Wissensarbeiter.

Typische Beispiele für Fake Work

Typische Beispiele für die Scheinarbeit umfassen unter anderem:

  1. Sinnlose Meetings: Eine Studie der AKAD Unversity in Stuttgart kommt zu dem Ergebnis, dass die befragten Führungskräfte 19 Prozent ihrer Arbeitszeit in Meetings verbringen. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das 7:36 Stunden. Viele Meetings verlaufen ergebnislos oder dauern länger, als sie müssten.
  2. Zu viele E-Mails schreiben: In derselben Studie geben 70 Prozent der Befragten an, sich eine Stunde am Tag mit dem Beantworten von E-Mails zu beschäftigen. Jeder sechste Befragte verbringt mehr als vier Stunden am Tag mit dem Schreiben von E-Mails.
  3. Delegierbare Routinetätigkeiten: In einer Umfrage aus dem Jahr 2017 wollte die Gesellschaft für Wissensmanagement wissen, wie viel Prozent der Arbeitszeit Wissensarbeiter und Führungskräfte mit Routinetätigkeiten verbringen, die delegiert oder automatisiert werden können. Die Antwort: 36 Prozent.

Fake Work führt zu Problemen im Unternehmen

Für Unternehmen bedeutet die Scheinarbeit unter anderem, dass die Produktivität leidet. Projekte brauchen mehr Zeit, bis sie abgeschlossen werden. Arbeiten, die eigentlich von einer Person erledigt werden könnten, werden auf mehrere Mitarbeiter verteilt. Das kostet Zeit, Ressourcen und Geld.

Auch für Mitarbeiter hat Fake Work Nachteile:

  • Sie müssen wichtige Aufgaben für nicht zielführende Besprechungen, E-Mails und Telefongespräche unterbrechen.
  • Sie verlieren den Blick auf die Unternehmensziele und treffen eventuell schlechtere Entscheidungen.
  • Sie verlieren an Motivation, da ihre Arbeit keine greifbaren Ergebnisse erbringt.

Fake Work bleibt meist lange unerkannt

Eine große Gefahr von Fake Work besteht darin, dass sie lange unerkannt bleibt. Dieses Risiko hat sich im Laufe der Corona-Pandemie und der Auslagerung von Bürojobs ins Homeoffice noch erhöht.

Das liegt nur in seltenen Fällen daran, dass Mitarbeiter bewusst mit Scheinarbeit Produktivität vortäuschen. Vielmehr verlieren sie sich in kleinen, unbedeutenden Aufgaben und versäumen, Routinetätigkeiten zu delegieren.

Die Chance, bei der Scheinarbeit ertappt zu werden, ist relativ gering. Meist geht die Führungsetage nämlich mit schlechtem Beispiel voran: Der Chef setzt sinnlose Meetings fest, verlangt kleinteilige Berichte mit Zwischenergebnissen oder erledigt unwichtige Aufgaben selbst, statt sie abzugeben. Die Beschäftigten orientieren sich an diesem Verhalten.

Fake Work vermeiden – so gelingt es

Setzt sich Fake Work im Arbeitsalltag durch, liegt das meist an einer Unternehmenskultur, die Produktivität nicht richtig versteht.

Mit einigen Tipps lässt sich jedoch Abhilfe schaffen:

  • Unternehmensziele festlegen und an Mitarbeiter kommunizieren
  • Aufgaben an Unternehmenszielen ausrichten
  • Ziele für Meetings und Besprechungen festlegen
  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten eindeutig verteilen
  • Leistung sichtbar machen, etwa durch Zeit- und Projektzeiterfassung

Können Mitarbeiter besser einschätzen, welchen Beitrag sie zum Geschäftserfolg leisten, lässt sich Fake Work vermeiden. Eine wichtige Grundlage ist eine offene Kommunikationskultur, in der Beschäftigte Fake Work melden können.

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Krankschreibung Kündigung

Krank nach Kündigung: Wann der Gehaltsverlust droht

Wer nach einer Kündigung bis zum Beginn eines neuen Jobs erst einmal krankfeiert, riskiert bei einem Betrug sein Gehalt. Fällt die Krankschreibung exakt in den Zeitraum der Kündigungsfrist, haben Arbeitgeber jetzt das Recht, die AU-Bescheinigung offen anzuzweifeln.

Die Ausgangslage: Wenn auf die Kündigung die Krankschreibung folgt

Eine Kündigung ist in den wenigsten Fällen angenehm: Die Motivation, danach noch weiterzuarbeiten, dürfte bei den meisten Menschen eher gering sein. Dabei können Wut, Frust, Unlust und fehlende Motivation mögliche Beweggründe sein, eine Krankheit vorzutäuschen, um gar nicht mehr am Arbeitsplatz erscheinen zu müssen. Konkret geht es um die Zeit ab dem Eingang der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Je nach Job und Unternehmen handelt es sich dabei um einen Zeitraum zwischen einem Monat und einem halben Jahr.

Die Krankschreibung nach einer Kündigung gibt es sowohl bei Angestellten, die ihren bisherigen Arbeitgeber aus freien Stücken verlassen, als auch bei denjenigen, denen selbst gekündigt wird. Auch wenn dieses Vorgehen häufig als übliche Praxis und Kavaliersdelikt angesehen wird, ist es de facto ein Betrug. Kommt dieser heraus, hat der Arbeitgeber das Recht, die Zahlung des Gehalts zu verweigern.

Nach der Kündigung zu Hause bleiben: Jetzt ist es erlaubt

Es gibt zwei Szenarien, die ein Fernbleiben des Arbeitnehmers nach einer Kündigung ohne Konsequenzen erlauben:

  • eine Freistellung: Im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder durch andere individuelle Vereinbarungen stellt der Arbeitgeber den Mitarbeitenden bei voller Lohnfortzahlung nach einer Kündigung frei. Dies ist ein übliches Vorgehen, um zu vermeiden, dass der Ex-Angestellte noch Informationen über das Unternehmen sammelt und diese zum neuen Arbeitgeber „mitnimmt“.
  • eine Erkrankung: Natürlich kommt es auch vor, dass der Angestellte tatsächlich erkrankt. Sein Recht, sich krankschreiben zu lassen und weiterhin ein Gehalt zu beziehen, besteht auch nach der Kündigung. Wichtig ist hierbei, den Arbeitgeber unverzüglich über die Krankheit und die voraussichtliche Dauer zu informieren.

Wenn die Krankheit Verdacht erweckt: die Beweislast

Gemäß einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts Ende 2023 dürfen Arbeitgeber nicht nur hellhörig werden, wenn die Erkrankung in die Kündigungsfrist fällt, sondern sie können auch deutliche Zweifel äußern. Vor allem bei einer exakten zeitlichen Übereinstimmung und dann, wenn der ehemalige Arbeitgeber kerngesund im direkten Anschluss einen neuen Job antritt, gilt der Beweiswert der vom Arzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als erschüttert. Es liegt daher jetzt am Arbeitnehmer, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass seine Krankheit tatsächlich besteht beziehungsweise bestand. Gelingt dies nicht, kann der Arbeitgeber die Zahlung des Gehalts verweigern. Ob die Umstände für eine Erschütterung des Beweiswerts tatsächlich vorliegen, entscheidet immer der Einzelfall – und im Zweifel ein Gericht.

Auch ohne Kündigung: Zweifel an Arbeitsunfähigkeit

Eine Erkrankung können Angestellte natürlich auch ohne eine Kündigung vortäuschen. Kommt dieser Arbeitszeitbetrug heraus, dann sollte man mindestens mit einer Abmahnung, wenn nicht sogar mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Für den Arbeitgeber erweist es sich häufig aber als sehr schwierig, den Betrug nachzuweisen. Es ist wohl eher die Ausnahme, dass der „kranke“ Arbeitnehmer feiernd auf einer großen Party erwischt wird. Meist ist es eher ein Gefühl und ein Zweifel, wenn sich die Krankschreibungen beispielsweise häufen oder immer zu einem bestimmten Zeitpunkt auftreten.

Manchmal kann in diesen Fällen bereits ein Gespräch mit dem Mitarbeitenden hilfreich sein – denn wenn dieser spürt, dass der Chef ein Auge auf ihn hat, riskiert er vielleicht keine vorgetäuschte Erkrankung mehr. Ein offenes Gespräch kann zudem Vertrauen schaffen, falls es sich um eine tatsächliche Krankheit handelt. Wichtig zu wissen ist aber, dass Angestellte nicht verpflichtet sind, über die Art ihrer Erkrankung zu sprechen. Übrigens: Bei einem berechtigten Zweifel haben Arbeitgeber die Möglichkeit, über die Krankenkasse ein Gutachten des Medizinischen Dienstes einzuholen.

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Spar Regeln

50-30-20-Regel: einfache Strategie, um entspannt Geld zu sparen

Die anfallenden Kosten decken, die angenehmen Dinge des Lebens genießen und gleichzeitig noch Geld sparen? Für viele Menschen klingt das nach einer großen finanziellen Herausforderung. Das muss es aber nicht sein: Die 50-30-20-Regel hilft dabei, das monatliche Netto-Gehalt optimal aufzuteilen, um alles unter einen Hut zu bringen.

Was steckt hinter der Formel?

Sinn und Zweck der Regel ist es, mit dem eigenen Einkommen bewusster umzugehen, ein Gefühl für die Ausgaben zu erhalten, um am Ende sogar noch etwas auf die hohe Kante legen zu können. Um die eigene Finanzplanung möglichst übersichtlich und verständlich zu gestalten, funktioniert die Spar-Regel nach einem einfachen Prinzip – sie unterteilt die Ausgaben im Verhältnis 50-30-20 in drei Bereiche wie folgt:

  • Grundausgaben (50 Prozent)

Um diese Ausgaben kommen Sie nicht herum: Die Hälfte des Gehalts geht für die notwendigen Kosten zur Deckung des Grundbedarfs drauf. Neben der Miete beziehungsweise dem Immobilienkredit als größte Posten (circa 30 Prozent) gehören dazu auch die Ausgaben für Strom und Gas, für Versicherungen, Telefon und Internet, für Mobilität (Sprit und Fahrtickets) sowie Lebensmittel.

Beispiel: Bei einem Nettogehalt von 3.000 Euro stehen 1.500 Euro für die Grundausgaben zur Verfügung. Für die Miete werden davon bestenfalls nicht mehr als 900 Euro ausgegeben.

  • Freizeitvergnügen (30 Prozent)

Dieser Posten dürfte für viele Menschen nicht groß genug sein. 30 Prozent des Netto-Gehalts stehen für das persönliche Vergnügen und für Freizeitbeschäftigungen zur Verfügung – sofern man dies denn möchte. Je nach den eigenen Vorlieben kann das Geld für die Mitgliedschaft im Verein oder in einem Fitnessstudio, für den Restaurantbesuch, für Kino-Eintrittskarten, das Konzert oder eine andere Veranstaltung, für den Kurztrip sowie für den Jahresurlaub ausgegeben werden.

Beispiel: Beim genannten Gehalt von 3.000 Euro entfallen bis zu 900 Euro auf den Bereich Freizeit.

  • Sparen (20 Prozent)

Nach dieser Rechnung bleiben am Ende des Monats 20 Prozent übrig. Dieses Geld wird direkt zur Seite gelegt. Ein separates Tagesgeldkonto, ein Sparkonto oder auch ein Depot bieten sich dafür an. Das Geld, das man hier anspart und das mit der Zeit (hoffentlich) immer mehr wird, erfüllt dabei gleich mehrere Zwecke. Einerseits fungiert es als Notgroschen, um im Fall der Fälle (zum Beispiel bei einer Arbeitslosigkeit) noch für eine gewisse Zeit „flüssig“ zu sein. Gleichzeitig hat es Potenzial, um sich größere Anschaffungen (zum Beispiel ein Auto oder eine neue Heizung) leisten zu können. Nicht zu vergessen ist die private Altersversorge.

Beispiel: Wer 3000 Euro netto verdient, legt Monat für Monat 600 Euro zurück. Am Ende des Jahres hat man bereits 7.200 Euro gespart.

Praktische Umsetzung: So klappt es mit der Spar-Methode

Die Methode ist insgesamt sehr simpel, sodass man sie einfach und ohne großen Aufwand umsetzen kann, auch ohne ein Finanzgenie zu sein. Damit die 50-30-20-Regel am Ende erfolgreich ist, lohnt es sich, einige wichtige Tipps zu berücksichtigen:

  • Überblick: Zunächst gilt es, sich einen Überblick zu verschaffen. Die Einnahmenseite dürfte dabei die kleinere Herausforderung sein. Meist reicht bereits ein Blick, um zu wissen, wie viel Geld monatlich auf dem Konto landet. Bei den Ausgaben sollte man schon genauer hinschauen. Da die Kosten in der Summe häufig variieren, bildet man am besten den Durchschnitt der Ausgaben der letzten drei bis sechs Monate.
  • Kategorien: Ordnen Sie die einzelnen Ausgaben-Positionen im Anschluss den drei Kategorien Grundausgaben, Freizeit und Sparen zu und überprüfen Sie, ob das Verhältnis passt.
  • Anpassung: Entspricht die Summe der jeweiligen Beträge den Prozentangaben, dann machen Sie alles richtig. Vielleicht ist aber auch die eine oder andere Anpassung nötig und möglich, um die Kosten an der einen Stelle zu senken, um an der anderen mehr Geld zur Verfügung zu haben.
  • Sparpotenzial: Vielleicht gibt es bei einigen Ausgaben ja noch ein Sparpotenzial? Mit einem Versicherungs- und Energievergleich lassen sich eventuell günstigere Anbieter finden. Der Strom- und Gasverbrauch lässt sich unter Umständen durch das eigene Verhalten senken. Und beim Lebensmitteleinkauf hält man künftig etwas strenger an die Einkaufsliste. Wenn es an die Freizeitgestaltung geht, könnte man vielleicht mal auf ein Konzert verzichten oder ein paar Tage weniger in den Urlaub fahren.

Die Grenzen von der 50-30-20-Regel

Die Einfachheit der Regel lässt natürlich nur pauschale Vor- und Angaben zu: So mag die Umsetzung im individuellen Fall nicht immer 1:1 möglich sein. Wer beispielsweise in einer Großstadt lebt, gibt eventuell bereits für die Miete deutlich mehr als 30 Prozent des Verdienstes aus. Getrennte Eltern haben dagegen zusätzliche Unterhaltsverpflichtungen. Außerdem wird es Geringverdienern wahrscheinlich deutlich schwerer fallen, sich an die Regel zu halten, als Menschen, die überdurchschnittlich viel verdienen. Und auch bei einem Jobverlust oder bei Familienzuwachs könnte die Regel an ihre Grenzen kommen.

Die Methode ist daher niemals in Stein gemeißelt und sollte immer an die individuellen Voraussetzungen angepasst werden. Grundsätzlich bietet die Regel aber eine gute Orientierung, sie bringt zudem eine Struktur in die Finanzen, fördert einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld und bietet zumindest die Chance, Geld zu sparen.

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Kündigungsfristen

Arbeitsvertrag kündigen: Diese Fristen gelten

Den Job zu kündigen und direkt am nächsten Tag den Schreibtisch im Büro zu räumen, funktioniert nur in den wenigsten Fällen. In aller Regel müssen Sie noch bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeiten. Die Dauer dieses Zeitraums kann variieren.

Die Kündigungsfrist: wichtige Infos und Hintergrund

Die Kündigungsfrist ist im deutschen Arbeitsrecht fest verankert. Mit ihr wird der Zeitraum festgelegt, in dem man nach dem Eingang beziehungsweise der Zustellung einer Kündigung noch weiter arbeiten muss und für den ein Gehalt gezahlt wird.

Sinn und Zweck dieser Frist ist, dass

  • bei einer Kündigung des Mitarbeiters das Unternehmen die Möglichkeit hat, die Stelle neu zu besetzen und bestenfalls sogar noch eine Einarbeitung beziehungsweise Übergabe zu organisieren.
  • bei einer Kündigung durch das Unternehmen Arbeitnehmende mit dieser Übergangszeit die Chance haben, sich einen neuen Job zu suchen, ohne direkt arbeitslos zu werden und auf ihr Gehalt zu verzichten.

Die Dauer der Kündigungsfrist ist dabei nicht einheitlich: Während der eine Angestellte bereits zum Monatsende „raus“ ist, arbeitet der andere noch knapp drei Monate. Bei wiederum anderen Mitarbeitenden beträgt der Zeitraum sogar ein halbes Jahr. Beeinflussende Faktoren sind dabei:

  • gesetzliche Kündigungsfristen
  • individuelle Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag

Die gesetzliche Kündigungsfrist: Wenn es nichts Schriftliches gibt

Immer dann, wenn es keine vertraglichen Vereinbarungen gibt, dann greift das Gesetz (BGB). Und das unterscheidet zwischen den Fristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:

Kündigung durch Arbeitnehmende

Kündigen können Angestellte mit einer Frist von vier Wochen (exakt 28 Tage) entweder zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. In der Probezeit verkürzt sich diese Frist auf zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag.

Kündigung durch Arbeitgeber

Etwas komplizierter und komplexer wird es, wenn das Unternehmen einem Mitarbeitenden kündigt. Denn hierbei spielt die Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Es gilt: Je länger die Person beschäftigt war, desto länger ist ihre Kündigungsfrist. Hier eine Übersicht:

BetriebszugehörigkeitKündigungsfristZeitpunkt
bis 6 Monate 2 Wochen jeder Tag
7 Monate bis 2 Jahre 1 Monat zum 15. oder Ende des Kalendermonats
ab 2 Jahren 1 Monat zum Ende des Kalendermonats
ab 5 Jahren 2 Monate zum Ende des Kalendermonats
ab 8 Jahren 3 Monate zum Ende des Kalendermonats
ab 10 Jahren 4 Monate zum Ende des Kalendermonats
ab 12 Jahren 5 Monate zum Ende des Kalendermonats
ab 15 Jahren 6 Monate zum Ende des Kalendermonats
ab 20 Jahren 7 Monate zum Ende des Kaleendermonats

Die vertragliche Kündigungsfrist: individuelle Regelungen mit Grenzen

In den meisten Arbeitsverträgen findet sich ein Passus zur Regelung der Kündigungsfrist – diese ersetzt die gesetzliche Regelung. Da es sich bei den gesetzlichen Fristen um Mindestvorgaben handelt, übernimmt ein Arbeitsvertrag diese entweder exakt oder sie fallen deutlich länger aus.

Geläufig ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalendermonats. Teilweise ist eine Kündigung auch nur viermal im Jahr jeweils zum Quartalsende möglich. Teilweise wird die gestaffelte Frist (nach der Betriebszugehörigkeit) auch für die Arbeitnehmer übernommen. Wichtig ist, dass die Kündigungsfrist für die Arbeitgeber niemals kürzer sein darf als für den Arbeitnehmer.

Für kleinere Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten gibt es eine Sonderregelung: Diese besagt, dass bei einer Mindestkündigungsdauer von vier Wochen und (für Arbeitgeber) einer Anpassung an die Jahre des Beschäftigtenverhältnisses zu jedem beliebigen Tag im Jahr gekündigt werden darf.

Darüber hinaus kommen bei einer Bindung des Unternehmens an einen Tarifvertrag auch die darin aufgeführten Regelungen zum Tragen: Die Kündigungsfrist kann dabei nicht nur länger, sondern auch kürzer als die Gesetzesvorgabe ausfallen. Gibt es zusätzlich eine vertragliche Vereinbarung, die der des Tarifvertrags widerspricht, dann gilt die für den Arbeitnehmenden günstigere als bindend.

Wann beginnt die Kündigungsfrist?

Die Frage, wann die Uhr anfängt zu ticken, ist durchaus berechtigt. Wenn die Kündigung laut verkündet wurde? Wenn sie verschickt wurde? Oder gilt das Datum der Zustellung? Für den offiziellen Beginn der Kündigungsfrist gibt es folgende Regelungen:

  • Eine mündliche Kündigung reicht niemals aus und ist rechtlich nicht bindend.
  • Ausschlaggebend ist der Tag, an dem die Kündigung in schriftlicher Form eingegangen ist. Um einen Nachweis darüber zu haben, dass sie tatsächlich zu einem bestimmten Datum zugestellt wurde, ist der Versand per Einschreiben empfehlenswert und gängige Praxis.
  • Gilt die gesetzliche 4-Wochen-Regelung, ist der Wochentag entscheidend. Soll die Kündigung beispielsweise am Dienstag, 30. April, rechtswirksam werden, muss sie bis spätestens Dienstag, 2. April, eingegangen sein. Kommt sie zu spät an, verlängert sich die Frist bis zum 15. Mai.
  • Gibt es Monatsfristen, dann spielt der Kalendertag eine wesentliche Rolle. Wer mit einer dreimonatigen Frist zum 31. Dezember kündigt, muss sicherstellen, dass die Kündigung bei der Gegenpartei zum 30. September vorliegt.
  • Gültig sind Kündigungstermine auch dann, wenn sie auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag fallen.

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Arbeitsverweigerung

Arbeitsverweigerung: Wann sie erlaubt ist und wann nicht

In der Büroküche mit dem Kollegen einen kurzen Schnack halten, eine geringere Leistung als gewohnt abliefern oder einfach früher Feierabend machen – handelt es sich bei diesen Beispielen bereits um Arbeitsverweigerung? Dieser Ratgeber erklärt, was Angestellte beachten müssen, wann es ihr gutes Recht ist, die Arbeit zu „verweigern“ und in welchen Fällen eine Abmahnung oder sogar Kündigung droht.

Die rechtliche Seite: Was bedeutet Arbeitsverweigerung?

Von einer Arbeitsverweigerung ist die Rede, wenn ein Arbeitnehmer bewusst seine vertraglich vereinbarten Pflichten im Job nicht erfüllt. Diese Pflichten sind dabei anhand des Weisungsrechts des Arbeitgebers individuell in jedem Arbeitsvertrag definiert. Sie beziehen sich vor allem auf den Arbeitsort und die Arbeitszeiten. Auch die zu erfüllenden Tätigkeiten und Aufgaben sind darin in der Regel mal mehr, mal weniger konkret aufgeführt. Hat der Mitarbeitende den Arbeitsvertrag unterschrieben, hat er sich an seine Pflichten auch zu halten, damit er nicht zu einem Arbeitsverweigerer wird.

Jetzt wirds konkret: Das sind typische Beispiele

Klassische Beispiele für eine Arbeitsverweigerung sind folgende:

  • Der Mitarbeiter kommt einfach nicht zur Arbeit und meldet sich auch nicht ab. Auch bei einer unentschuldigten Verspätung oder bei einem vorzeitigen Verlassen des Arbeitsplatzes liegt ein Verstoß vor, sofern feste Arbeitszeiten vereinbart sind.
  • Der Angestellte erfüllt seine Aufgaben ohne Erklärung oder Entschuldigung gar nicht oder zumindest teilweise nicht, obwohl ihn keine nachvollziehbaren Gründe daran hindern.
  • Weisungen des Arbeitgebers (zum Beispiel zur Änderung der Arbeitszeiten oder des Einsatzortes) werden vom Arbeitnehmer ignoriert. Auch Überstunden ist er nicht bereit zu leisten, obwohl diese im Arbeitsvertrag als Nebenpflicht festgehalten wurden.
  • Bereits die bloße Androhung einer Arbeitsverweigerung, weil man ein bestimmtes Ziel (zum Beispiel ein höheres Gehalt) durchsetzen möchte, gilt schon als solche.

Jetzt ist sie erlaubt: Das ist keine Arbeitsverweigerung

Nicht immer spricht man jedoch von einer Verweigerung der Arbeit, obwohl man seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das sind die wichtigsten Gegenbeispiele:

  • Der Angestellte erscheint aufgrund einer Erkrankung nicht bei der Arbeit. Er hat sich rechtzeitig abgemeldet und reicht (falls notwendig) ein ärztliches Attest ein.
  • Der Arbeitgeber selbst kommt seinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nicht nach, da er beispielsweise mit der Gehaltszahlung im Rückstand ist oder seine Fürsorgepflicht vernachlässigt.
  • Der Chef verlangt von seinen Angestellten, dass sie gesundheitsgefährdende und/oder illegale Tätigkeiten übernehmen.
  • Eine Weisung des Arbeitgebers ist vertraglich nicht vereinbart.
  • Im Falle eines Streiks haben Mitarbeitende das Recht, ihre Arbeit niederzulegen, ohne dafür mit Konsequenzen zu rechnen.
  • Steht die Tätigkeit im Konflikt mit den eigenen religiösen oder moralischen Grundsätzen, muss diese ebenfalls nicht ausgeführt werden. Eine plausible und nachvollziehbare Erklärung ist in diesem Fall jedoch notwendig.
  • Manchmal sind es auch persönliche Gründe, die die Ausübung der Tätigkeit unmöglich machen. Das kann ein Todesfall in der Familie sein oder die plötzliche Pflegebedürftigkeit einer verwandten Person. Aber auch jetzt gilt: Ohne Entschuldigung geht es nicht.
  • Die Arbeitsleistung fällt an einem Tag geringer aus als an anderen Tagen. Auch unkonzentriertes Arbeiten gilt nicht als Arbeitsverweigerung.

Jetzt wird es kniffelig: Das sind die Grenzfälle

Nicht immer ist es so eindeutig: So sind einige Szenarien im Hinblick auf die Entscheidung grenzwertig. Hier sollte immer für den individuellen Fall entschieden werden. Wie verhält es sich beispielsweise, wenn zwei Kollegen zwischendurch ein paar Minuten Kochrezepte austauschen, man mit Freunden und Familie am Arbeitsplatz telefoniert oder Mails verschickt, die mit der Arbeit eigentlich nichts zu tun haben? Streng genommen sind all diese privaten Angelegenheiten während der Arbeitszeit nicht erlaubt. Sollte der Arbeitgeber es besonders genau nehmen, dann fallen sie unter die Rubrik Arbeitsverweigerung.

Im Büroalltag sieht es jedoch häufig anders aus: Sofern sie nicht zu viel Raum einnehmen und die eigene Arbeitsleistung nicht darunter leidet, sind Privatgespräche durchaus legitim. Viele Unternehmen haben mittlerweile erkannt, dass sich eine gute Kommunikation unter den Mitarbeitenden positiv auf das Betriebsklima auswirkt. Und stimmt das Ergebnis, haben viele Chefs auch nichts dagegen, wenn man ab und an mal im Netz surft und beispielsweise eine Bestellung aufgibt. Im Zweifel lohnt es sich immer, mit dem Vorgesetzten vorab Absprachen zu treffen.

Die Konsequenzen: Das droht bei tatsächlicher Arbeitsverweigerung

Mitarbeitende sollten sich gut überlegen, ob sie ihre Arbeit verweigern – mit diesem Verhalten riskieren sie sogar ihren Job. Das sind die möglichen Konsequenzen:

eine Ermahnung

Je nach Ausmaß und Umfang der Verweigerung ist die erste Maßnahme meist eine Ermahnung, bei der der Vorgesetzte ein Disziplinargespräch mit dem Mitarbeitenden führt. Neben dem Hinweis auf das Fehlverhalten erhält die Person die Möglichkeit, sich zu verteidigen. Der Chef weist zudem auf die möglichen Konsequenzen im Falle einer weiteren Arbeitsverweigerung hin. Es gibt einen Eintrag in die Personalakte.

eine Abmahnung

In einem nächsten Schritt folgt die Abmahnung. Diese erfolgt entweder schriftlich oder auch mündlich: Dem Arbeitnehmer wird hierbei deutlich mitgeteilt, dass man die Arbeitsverweigerung nicht akzeptiert, bei einem erneuten Fehlverhalten weitere Schritte ergreift und gegebenenfalls sogar eine Kündigung ausspricht. Auch die Abmahnung findet einen Platz in der Personalakte.

eine Kündigung

Arbeitgeber können ihren Angestellten bereits nach der ersten Abmahnung kündigen. Ob dies tatsächlich notwendig ist, hängt immer von der Art und vom Ausmaß der Arbeitsverweigerung ab. In besonders schwerwiegenden Fällen erfolgt eine fristlose Kündigung aber sogar ohne vorherige Abmahnung. Ist dem Arbeitgeber aufgrund der Arbeitsverweigerung ein finanzieller Schaden entstanden, darf er sogar eine Entschädigungsleistung einfordern.

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Tarifautonomie

Tarifautonomie – einfach erklärt

Die Bahn steht mal wieder still, nichts geht mehr: Streik. Für Fahrgäste ist das ärgerlich, aber ein erlaubter und wichtiger Teil des Arbeitskampfes in Deutschland.

Das Grundgesetz legt fest, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die Lohn- und Arbeitsbedingungen weitgehend ohne Eingreifen des Staates selbst festlegen können. Dieses Prinzip bezeichnet man als Tarifautonomie. Hier bieten wir Ihnen eine kurze Einführung ins Thema.

Ein kurzer historischer Überblick

Die Tarifautonomie sichert Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. deren Verbänden das Recht zu, unabhängig von staatlicher Einflussnahme verbindliche Verträge miteinander zu schließen. Tarifverträge regeln die Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses, vom Lohn bis zu den Arbeitszeiten.

Weiterhin gewährleistet die Tarifautonomie, dass der Staat bei Streitigkeiten zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern nicht eingreift. Zur Klärung sind allein die Arbeitsgerichte befugt. Grenzen sind der Tarifautonomie durch gesetzliche Mindestbestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden gesetzt. So müssen Tarifverträge zum Beispiel den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch berücksichtigen.

Der Grundstein für die Tarifautonomie wurde im Jahr 1861 gelegt: Das Königreich Sachsen erlaubte erstmals, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich zur Wahrung ihrer Interessen zu Koalitionen zusammenschließen durften.

Es bildeten sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die sich im sogenannten Stinnes-Legien-Abkommen vom 15. November 1918 gegenseitig anerkannten. Dieses Abkommen bildet die Grundlage für das heutige Tarifsystem.

Während des Nationalsozialismus fand die Tarifautonomie ihr vorläufiges Ende. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die mit der Tarifautonomie einhergehenden Freiheiten und Rechte als demokratische Grundrechte verfassungsrechtlich abgesichert. Das Grundgesetz definiert die Koalitionsfreiheit, also das Recht, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber Interessenvertretungen bilden dürfen (Art. 9, Abs. 3, Satz 1 GG).

Das Tarifvertragsgesetz legt die Grundlagen für Tarifverträge fest. Für Streiks und Aussperrungen gibt es keine unmittelbaren gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten entscheiden die Arbeitsgerichte.

Tarifverhandlungen und Arbeitskampf

Heute setzen sich in Deutschland eine Vielzahl von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden für die Interessen ihrer jeweiligen Branche ein. Um miteinander einen Tarifvertrag abschließen zu können, müssen beide Parteien einige Voraussetzungen erfüllen.

Die Koalitionen müssen frei gebildet und demokratisch sowie überbetrieblich organisiert sein, unabhängig von der Gegenseite, von Kirchen, Parteien und Staat agieren und über ausreichend Einfluss verfügen, um Druck auf die Gegenseite ausüben zu können.

Tarifverträge gelten nur für einen gewissen Zeitraum. Zum Ende der Laufzeit können die Einzelheiten neu ausgehandelt werden. Die Verhandlung mit den Arbeitgebervertretern obliegt den Gewerkschaften. Zeigt sich die Gegenseite dafür nicht bereit oder können sich die Parteien auch nach mehreren Verhandlungsrunden nicht einigen, kommt es zum Arbeitskampf. Streiks sind dabei erst nach Ende der Laufzeit eines Tarifvertrags erlaubt. Bis dahin gilt Friedenspflicht.

Arbeitgebern steht im Arbeitskampf das Mittel der Aussperrung zur Verfügung. Das bedeutet, sie dürfen Beschäftigte aus dem Betrieb aussperren. In der Praxis machen sie davon aber kaum Gebrauch.

Spielregeln für den Arbeitskampf

Der Arbeitskampf in Deutschland unterliegt gewissen Spielregeln. Streiks dürfen nur im Rahmen aktueller Tarifauseinandersetzungen stattfinden und müssen von Gewerkschaften organisiert werden. Politische Streiks oder ein Generalstreik sind gesetzlich untersagt. Der Streik muss zudem verhältnismäßig sein. Arbeitgeber dürfen die Verhältnismäßigkeit durch das Arbeitsgericht prüfen lassen.

Eine weitere Voraussetzung: Vor dem Streik müssen Gewerkschaften ihre Mitglieder befragen. Damit gestreikt werden darf, müssen mindestens 75 Prozent der Mitglieder zustimmen. Kommt es zu einem Verhandlungsergebnis, erfolgt eine weitere Abstimmung zum Ende des Streiks. Hierbei reichen 25 Prozent Zustimmung aus. Führt der Arbeitskampf nicht zu einer Einigung, kann ein Schlichtungsverfahren angestrengt werden.

Vorteile und Nachteile der Tarifautonomie

Eine Folge der Tarifautonomie ist es, dass deutsche Beschäftigte vergleichsweise selten streiken – etwa deutlich seltener als ihre Nachbarn in Frankreich. Dort gilt das Individualrecht. Streiks müssen nicht von Gewerkschaften beschlossen werden.

Tarifverträge ermöglichen es zudem, komplexe Themen rechtssicher zu regeln, und stärken damit den Betriebsfrieden. Da sie die Arbeitsbedingungen für den gesamten Betrieb oder gar die ganze Branche festlegen, müssen Arbeitgeber diese Bedingungen nicht mit jedem einzelnen Beschäftigten aushandeln.

Durch sogenannte tarifliche Öffnungsklauseln bieten sie dennoch ausreichend Flexibilität, um auf wirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren, zum Beispiel durch die Senkung von Einmal- und Sonderzahlungen.

Genau diese Vorteile können jedoch auch zum Nachteil werden. Aufgrund der Friedenspflicht können sich Arbeitnehmer nicht während des laufenden Tarifvertrags für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen. Individuelle Gehaltsverhandlungen sind ebenfalls nicht möglich. Schließlich bieten Tarifverträge mit ihren festgeschriebenen Entgeltgruppen geringere Aufstiegsmöglichkeiten.

Wie denkt die Öffentlichkeit über Streiks?

Bei der Tarifautonomie und dem Recht zum Streik handelt es sich um ein hohes demokratisches Gut. Der Arbeitskampf wird von der Mehrheit der Bevölkerung in der Regel auch positiv aufgenommen. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Als im Jahr 2013 Beschäftigte im Einzelhandel ihre Arbeit bis zu 99 Tage lang niederlegten, führte das zwar zum Verhandlungserfolg mit der Arbeitgeberseite, wurde von der Öffentlichkeit aber kaum wahrgenommen.

Anders bei den Bahnstreiks im Dezember 2023. Erst Schneechaos, dann Streik – und das mitten im Advent: Viele Fahrgäste waren mit der Geduld am Ende. Kritik kam unter anderem vom Fahrgastverband PRO BAHN e.V. und sogar von Meteorologen. Unmut wird also gerade dann laut, wenn der Streik zu großen Einschränkungen führt – was aber wiederum den Druck auf die Arbeitgeber erhöht.

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Slow Work

Slow Work – ein Traum für Arbeitnehmer?

Nach dem Fast Food kam das Slow Food. Nach den Pauschalreisen das Konzept des Slow Travel. Seit einigen Jahren schwappt nun eine weitere Bewegung aus den USA nach Deutschland, die ebenfalls auf Entschleunigung setzt: „Slow Work“ soll die Einstellung zur Arbeit verändern und dabei langfristig sogar die Produktivität steigern.

Was sich hinter dem Begriff verbirgt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Slow Work: Was versteht man darunter?

Slow Work lässt sich als Gegenbewegung zur schnelllebigen Arbeitswelt verstehen. Verbunden mit der Globalisierung und Digitalisierung werden Arbeitsabläufe immer vielschichtiger. Andererseits führen Einsparungsmaßnahmen, Umstrukturierungen und Fachkräftemangel dazu, dass immer weniger Beschäftigte immer mehr Aufgaben übernehmen müssen.

Das hat Folgen: Wie der Young Professional Attraction Index zeigt, haben 78 Prozent der jüngeren Berufstätigen bereits ein Burn-out-Erlebnis gehabt.

Die Slow Work-Bewegung möchte den Arbeitsalltag entschleunigen. Beschäftigte sollen langsamer, aber bewusster arbeiten. Im Fokus steht nicht mehr die steile Karriere mit einem möglichst hohen Einkommen, sondern eine ausgewogene Work-Life-Balance mit hoher Lebensqualität.

Langsamer arbeiten und produktiver werden

Langsamer arbeiten und dennoch die gleiche oder sogar mehr Leistung erbringen – das klingt zunächst paradox. Experten wie Gail Kinman, Professor für Occupational Health Psychology an der Universität von Bedfordshire, argumentieren allerdings, dass Slow Work tatsächlich die Produktivität steigern kann.

Die These: Nimmt man Tempo aus dem Arbeitsalltag, hat der Körper mehr Möglichkeiten zur Regeneration. Das Stresslevel sinkt, Konzentration und Kreativität steigen. Wer konzentrierter arbeitet, macht weniger Fehler.

Mehr Kreativität hilft dabei, Lösungen für komplexe Probleme zu entwickeln. Langfristig soll sich Slow Work positiv auf die geistige und körperliche Gesundheit auswirken, etwa das Risiko für Burn-out senken.

Wie lässt sich Slow Work im Büroalltag umsetzen?

Slow Work bedeutet nun nicht, dass Sie im Büro alle Aufgaben langsamer erledigen. Stattdessen geht es darum, die Arbeit achtsamer und dadurch konzentrierter anzugehen und den Zeitdruck herauszunehmen.

So lässt sich Slow Work umsetzen:

  1. Erstellen Sie für jeden Tag eine To-do-Liste und planen Sie für jede Aufgabe doppelt so viel Zeit ein, wie Sie eigentlich veranschlagen würden. Priorisieren Sie Ihre Aufgaben dabei, zum Beispiel nach dem Eisenhower-Prinzip mit dringenden und wichtigen, dringenden und nicht wichtigen sowie wichtigen und nicht dringenden Aufgaben.
  2. Vermeiden Sie Multitasking! Konzentrieren Sie sich ganz auf die Aufgabe, die gerade ansteht. Legen Sie am besten feste Zeiten fest, zu denen Sie E-Mails checken und beantworten, um sich davon nicht ablenken zu lassen.
  3. Legen Sie ausreichend Pausen ein. Idealerweise planen Sie die Pausen nach Ihrem eigenen Arbeitsrhythmus: Einige Menschen arbeiten besser, wenn sie alle 30 oder 60 Minuten eine Fünf-Minuten-Pause einlegen. Andere sind produktiver, wenn sie in langen Blöcken arbeiten und darauf eine längere Pause folgen lassen.
  4. Trennen Sie Beruf und Privatleben. Bauen Sie aktive Entspannungseinheiten in Ihre Freizeit ein, etwa Yoga, Saunabesuche oder regelmäßige Massagen.
  5. Seien Sie geduldig, wenn sich die Slow Work-Prinzipien nicht direkt umsetzen lassen. Das Konzept ist auf eine langfristige Umstellung des Arbeitslebens ausgelegt. Klappt etwas nicht sofort, funktioniert es vielleicht beim nächsten Mal.

Slow Work und alternative Arbeitszeitmodelle

Slow Work kann auch auf eine komplette Umgestaltung Ihrer Arbeit hinauslaufen. Lassen Tätigkeit und Arbeitgeber es zu, können Sie zum Beispiel Ihre Arbeit zum Teil oder komplett ins Home Office verlagern. Eventuell besteht die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten.

Für noch mehr Entschleunigung können Sie auch ein Sabbatical einlegen. Erkundigen Sie sich, ob es an Ihrem Arbeitsplatz die Option für solche Auszeiten besteht. Es muss sich ja nicht unbedingt um ein ganzes Jahr handeln – auch eine Sabbatzeit von drei Monaten trägt schon zur Entspannung bei.

Wie denken Arbeitgeber über Slow Work?

Bei Arbeitgebern stößt das Konzept Slow Work noch auf Skepsis. Die Befürchtung: Arbeiten Beschäftigte langsamer, sinkt die Produktivität. Selbst in den USA sind es vorrangig Selbstständige und Freiberufler, die Slow Work praktizieren – also Menschen, die ihre Arbeitszeit weitgehend frei einteilen können.

Schlagen Sie Ihrem Chef vor, in Zukunft langsamer arbeiten zu wollen, wird das vermutlich wenig Verständnis ernten. Dennoch kann es sich lohnen, Chefs und Führungskräfte mit dem Konzept vertraut zu machen. Dass Slow Work funktionieren kann, lässt sich am besten beweisen, wenn Sie die Prinzipien in die Tat umsetzen und dabei weiterhin gute Ergebnisse erbringen.

Fazit: Slow Work – kurzfristiger Trend oder Bewegung mit Zukunft?

Slow Work ist sicherlich ein Buzzword. Der Trend ist allerdings nicht ohne Grund entstanden, sondern zeigt die Unzufriedenheit mit einer Arbeitswelt, die dauerhaft auf Höchstgeschwindigkeit setzt.

Ob man nun genau diesen Begriff verwendet oder nicht, es spricht vieles dafür, etwas Tempo aus dem Arbeitstag zu nehmen. In allen Branchen wird sich dies nicht umsetzen lassen. Bei typischen Bürojobs allerdings kann die Slow Work Bewegung zu einem Umdenken beitragen: weg vom Leistungsdenken, hin zu mehr Zufriedenheit.

Langfristig führt entschleunigtes Arbeiten zu konstanteren Leistungen, steigert die Produktivität und fördert das kreative Denken.

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Pflegezeit

Berufstätig und Angehörige pflegen? So gelingt der Spagat

Während man selbst beruflich voll im Leben steht, bauen die eigenen Eltern manchmal mehr und mehr ab und benötigen plötzlich mehr Aufmerksamkeit. Sind nahe Angehörige sogar pflegebedürftig, dann stehen Berufstätige vor einer großen Herausforderung. Um Angestellte in dieser schwierigen Situation und im Spagat zwischen Job und Pflege zu unterstützen, gibt es mehrere gesetzlich verankerte Möglichkeiten.

Diese Wege zur Pflege gibt es

Benötigt die eine Person lediglich kurzfristig eine berufliche Entlastung, wäre es bei der anderen ohne eine längere Freistellung vom Job gar nicht möglich, Vater, Mutter oder sogar die eigenen Kinder zu pflegen. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Voraussetzungen gerecht zu werden, stehen Arbeitnehmern durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf diverse Optionen zur Verfügung. Das sind:

Pflegeunterstützungsgeld: für Ausfälle bis zu 10 Tage

Im akuten Fall, wenn beispielsweise ein Pflegefall neu eingetreten ist und eine geeignete Pflege organisiert werden muss, können sich Arbeitnehmer bis zu zehn Tage als sogenannte kurzzeitige Arbeitsverhinderung von der Arbeit freistellen lassen. Da der Arbeitgeber jetzt nicht zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet ist, greift das Pflegeunterstützungsgeld. Diese Lohnersatzleistung in Höhe von 90 Prozent des Nettogehalts übernimmt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Ein Antrag ist unmittelbar zu stellen.

Pflegezeit: die Freistellung bis zu 6 Monate

Wer sich gegen die Unterbringung in einem Pflegeheim entscheidet und sich stattdessen selbst um den geliebten pflegebedürftigen Menschen kümmert, der lässt sich ganz oder auch nur teilweise für bis zu sechs Monate vom Job freistellen. Ist die zu betreuende Person noch minderjährig (zum Beispiel das eigene Kind), kann die Pflegezeit sogar dann in Anspruch genommen werden, wenn die Betreuung nicht zu Hause stattfindet. Um einen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten, ist es in dem Fall auch möglich, sich selbst ohne den Nachweis einer Pflegedürftigkeit für drei Monate von der Arbeit freistellen zu lassen.

Da der Beschäftigte während dieser Pflegezeit nur ein reduziertes Gehalt (bei Teilzeit) oder gar keines mehr erhält, kann er bei Bedarf ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie beantragen. Die Sorge, nach der „Auszeit“ Nachteile im Job zu haben, ist unbegründet: Angestellte haben das Recht, ihren alten Job in Vollzeit wieder zurückzuerhalten.

Familienpflegezeit: teilweise Freistellung bis zu 2 Jahren

Wer die Familienpflegezeit mit einer teilweisen Freistellung von bis zu 24 Monaten in Anspruch nimmt, arbeitet noch mindestens 15 Stunden pro Woche weiter im Unternehmen. Die pflegebedürftige Person muss hierbei in den eigenen vier Wänden betreut werden (gilt nicht für unter 18-Jährige). Auch bei der Familienpflegezeit ist es möglich, ein zinsloses Darlehen zu beantragen.

Die Voraussetzungen, um Pflegezeit in Anspruch zu nehmen

Wann ein Anrecht auf eine Pflegezeit besteht, hängt neben den individuellen Gegebenheiten auch von der Größe des Betriebs ab. Dies sind die wichtigen Rahmenbedingungen:

  • die Pflegebedürftigkeit:

Um die Pflegezeit in Anspruch nehmen zu können, muss die angehörige Person natürlich pflegebedürftig sein. Pflegegrad 1 gilt hier in allen Bereichen als wichtige Hürde – auch bereits beim Pflegeunterstützungsgeld, obwohl er dabei nicht nachgewiesen werden muss.

  • die Größe des Unternehmens:

Das Recht auf eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung haben alle Beschäftigten in Deutschland. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sie bei einem großen Unternehmen oder einem kleinen Betrieb mit nur wenigen Mitarbeitenden angestellt sind. Anders bei der Pflegezeit: Der Anspruch besteht nur, wenn das Unternehmen mindestens 15 Personen beschäftigt. Bei der Familienpflegezeit müssen es sogar 25 Mitarbeitende sein. Kleinere Betriebe gewähren sie unter Umständen aber auf freiwilliger Basis – Nachfragen lohnt sich daher.

  • die Ankündigungsfrist:

Um einen Anspruch geltend zu machen, gibt es bestimmte Ankündigungsfristen, die unbedingt einzuhalten sind. Wer sich bis zu sechs Monate freistellen lassen will, kündigt dies bei seinem Arbeitgeber mindestens zehn Arbeitstage im Voraus an. Für die Familienpflegezeit gilt sogar eine Vorlaufzeit von acht Wochen. Anders beim Pflegeunterstützungsgeld: Eine Ankündigungsfrist gibt es nicht. Sie können daher von heute auf morgen von der Arbeit fernbleiben. Der Arbeitgeber ist jedoch unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer des Ausfalls zu informieren.

  • die Angehörigen:

Ein Anspruch besteht nur, wenn es sich bei den zu pflegenden Personen um nahe Angehörige handelt. Dazu gehören neben den eigenen Eltern und Großeltern auch die Schwieger- und Stiefeltern. Zu den nahen Verwandten zählen zudem die Ehe- und Lebenspartner, die Geschwister und deren Partner sowie die leiblichen Kinder, die Adoptiv- und Pflegekinder.

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Abfindung Höhe

Gekündigt: Mit dieser Abfindung können Arbeitnehmer rechnen

„Aufgrund der wirtschaftlichen Schieflage, in die unser Unternehmen leider gekommen ist, müssen wir Ihnen leider kündigen.“ Sätze wie dieser dürften die Horrorvorstellung vieler Angestellten sein. Gegen die Kündigung ist meist nicht mehr viel auszurichten, aber zumindest stehen die Chancen auf eine Abfindung jetzt gut. Wie viel Geld drin ist, verrät dieser Ratgeber.

Kurz und knapp: Was versteht man unter einer Abfindung?

Mit dem Begriff Abfindung bezeichnet man

  • eine einmalige finanzielle Leistung
  • die der Arbeitgeber an einen Angestellten zahlt
  • um ihn für den Verlust seines Arbeitsplatzes zu entschädigen.

Rechtliches zur Abfindung: Habe ich einen Anspruch?

Auch wenn es durchaus üblich ist, dass Arbeitgeber ihren entlassenen Mitarbeitenden eine Abfindung zahlen, einen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch darauf haben sie nicht. Unter Umständen finden sich jedoch Regelungen zu Abfindungen, die in einem Tarif- oder Arbeitsvertrag oder in einem Sozialplan vorab festgehalten wurden. Auch dann, wenn andere Angestellte eine Entschädigungsleistung im Falle einer Kündigung erhalten beziehungsweise in der Vergangenheit erhalten haben, kann sich die betroffene Person darauf berufen und ebenfalls auf eine Abfindung pochen.

Lediglich im Kündigungsschutzgesetz findet sich unter § 1a eine offizielle Regelung zur Abfindung: Damit dieses Gesetz greift, müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Kündigung erfolgt aus betriebsbedingten Gründen.
  • Der Arbeitnehmer verzichtet auf eine Kündigungsschutzklage.
  • Der Arbeitgeber führt die beiden genannten Aspekte in der Kündigung explizit auf.

Darüber hinaus steht es Arbeitnehmenden frei, vor Gericht eine Abfindung einzuklagen. Häufig (aber nicht immer) kann der Arbeitgeber dann zu einer Zahlung verpflichtet werden. Teilweise gibt es auch Vereinbarungen, zum Beispiel in Aufhebungsverträgen, bei denen der Arbeitgeber freiwillig eine Entschädigung zahlt.

Mit welcher Abfindungshöhe kann ich rechnen?

Ohne eine rechtliche Grundlage gibt es natürlich auch keine verbindliche Richtlinie, wie hoch die Abfindung ausfällt. In aller Regel ist sie Verhandlungssache. Es hängt daher immer vom eigenen Verhandlungsgeschick beziehungsweise dem des Anwalts ab, wie viel Geld Sie am Ende für sich herausholen.

Darüber hinaus spielen bei der Abfindungshöhe noch weitere Aspekte eine Rolle. Dazu gehören:

  • die Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • das Alter des Beschäftigten und seine Leistungsfähigkeit
  • die eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt
  • die Gründe für die Kündigung
  • der Sitz des Arbeitgebers
  • die Größe und die Branche des Unternehmens

Eine gute Orientierung bietet der im Kündigungsschutzgesetz fixierte Regelsatz – verbindlich ist dieser lediglich bei einer betriebsbedingten Kündigung ohne Klage. In dem Fall gilt:

Pro Beschäftigungsjahr erhält der Angestellte ein halbes Bruttomonatsgehalt.

Bei der Ermittlung der Dauer wird bei einem Zeitraum von mehr als sechs Monaten immer auf ein volles Jahr aufgerundet. Zum Bruttogehalt gehören sämtliche Zulagen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen und Provisionen. Daher wird zunächst das gesamte Jahresgehalt als Grundlage genommen und durch zwölf (Monate) geteilt.

Klage auf Abfindung: Wann verspricht sie Erfolg?

Gibt es für die Abfindung keine tarifliche oder vertragliche Regelung, bietet der Arbeitgeber von sich aus keine Abfindung an und erklärt er sich auch nach einem Gespräch nicht dazu bereit, eine Entschädigung zu zahlen, können gekündigte Arbeitnehmer immer noch vor Gericht klagen. Für den Erfolg einer Klage auf Abfindung ist es zunächst einmal wichtig, die Klage innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Eingang der Kündigung einzureichen.

Darüber hinaus muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Kündigung ist aus Sicht des Arbeitnehmers sozial nicht gerechtfertigt.
  • Die Kündigung erfolgte aus betriebsbedingten Gründen (und der Arbeitnehmer möchte eine höhere Abfindung als den Regelsatz erzielen).
  • Für die Arbeitnehmer ist eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar.

Da bei all diesen Aspekten auch immer eine gewisse Auslegung möglich ist, entscheidet hier letztlich das Gericht, ob die Voraussetzungen im individuellen Fall tatsächlich zutreffen – und der Arbeitgeber eine Entschädigung zahlen muss.

Steuern und Sozialversicherung fällig?

Wer eine Abfindung erhält, darf sich die Frage stellen, ob er diese auch in voller Höhe erhält oder ob darauf Steuern gezahlt und/oder Sozialabgaben fällig werden. Hier die Antworten.

  • Steuerpflichtig: Als außerordentliche Einkunft muss eine Abfindung voll versteuert werden.
  • Sozialabgabenfrei: Dagegen müssen jedoch keine Beiträge für die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bezahlt werden.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt von einer Abfindung übrigens unberührt. Die Leistung wird daher in vollem Umfang bezahlt. Eine dreimonatige Sperre erfolgt lediglich dann, wenn Arbeitnehmer und -geber im gegenseitigen Einvernehmen einen Aufhebungsvertrag aushandeln.

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5-Stunden-Regel

5-Stunden-Regel: So funktioniert das Konzept zum Erfolg

Auch wenn es sich der eine oder andere vielleicht wünschen würde, mit einer Reduzierung der täglichen Arbeitszeit hat die 5-Stunden-Regel nichts zu tun. Sie besagt sogar das Gegenteil: Wer im Leben und im Job erfolgreich sein will, der sollte pro Woche fünf Stunden in die persönliche Weiterentwicklung investieren. Wir erklären, was hinter der uralten Erfolgsformel steckt.

Was bedeutet die 5-Stunden-Regel?

Die 5-Stunden-Regel ist eine Form des individuellen Zeitmanagements. Wer sich daran hält, der bildet sich pro Wochentag von Montag bis Freitag jeweils eine Stunde auf persönlicher Ebene weiter. Im Fokus steht dabei das Lesen. Dementsprechend gehört diese Stunde nicht zur Arbeitszeit im Job, sondern sie wird in Freizeit genommen. Das kann entweder am frühen Morgen oder auch am Abend nach Feierabend geschehen. Wichtig für den langfristigen Erfolg ist es, dass die 5-Stunden-Regel so verinnerlicht wird, dass sie zur Gewohnheit wird.

Auch wenn es sich danach anhört, handelt es sich bei der 5-Stunden-Regel nicht etwa um einen aktuellen Trend aus der Arbeitswelt, sondern vielmehr um eine mehrere hundert Jahre alte Erfolgsweisheit. Dabei war es Benjamin Franklin, der das Prinzip „erfunden“ und selbst praktiziert hat.

Investition von fünf Stunden: Was habe ich davon?

Es hat gute Gründe, warum erfolgreiche Unternehmer, wie Elon Musk, Bill Gates und Mark Zuckerberg auf die 5-Stunden-Regel schwören. Trotz ihres vollen Arbeitstages schaffen sie es, die eine Stunde am Tag zu investieren. Der Mehrwert ist dabei hoch: Die ständige Weiterentwicklung hält uns geistig fit und trainiert unser Gehirn. Wir erhalten zudem permanent neue Inspirationen und Gedankenanstöße, die uns selbst kreativ werden lassen und vielleicht auch Lösungsansätze für die berufliche und private Weiterentwicklung bieten.

Die Erfolgsfaktoren: lesen, reflektieren und experimentieren

Die tägliche Stunde soll gemäß der Regel für folgende drei Aktivitäten intensiv und bewusst genutzt werden:

  • lesen

Lesen bildet – an dieser Aussage ist definitiv etwas daran. Dabei spielt es weniger eine Rolle, was man liest, als dass man es überhaupt tut. Das kann der spannende Roman vor dem Einschlafen genauso sein wie der Zeitungsartikel während des Frühstücks. Natürlich lässt sich das Lesepensum auch über Ratgeber, Blogs oder Berichte im Netz abdecken. Diese liest man beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit (in öffentlichen Verkehrsmitteln). Alternativ spricht auch nichts dagegen, sich Podcasts oder Hörbücher anzuhören. Die Hörvariante bietet den Vorteil, dass man sie auch während sportlicher Aktivitäten „konsumieren“ kann.

  • reflektieren

Ebenfalls Part der 5-Stunden-Regel ist die Reflexion. Hierbei geht es um Momente der Stille und des bewussten Nachdenkens. Selbstreflexion spielt hierbei genauso eine Rolle wie die gedankliche Beschäftigung mit dem Erlebten, mit neuen Ideen oder möglichen Lösungsansätzen. Auch das Philosophieren über das Leben im Allgemeinen darf Teil des Reflektierens sein.

  • experimentieren

Hier geht es nun an den praktischen Teil des Konzepts. Setzen Sie Ideen und Gedanken einfach mal in die Tat um oder halten Sie sich an Ratschläge, die Sie zuvor gelesen haben. Kurz und gut: Lassen Sie sich einfach mal auf kleinere und größere Experimente ein, um den eigenen Horizont zu erweitern.

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Krankheit Kündigung

Ständig krank – muss ich Angst um meinen Job haben?

Ein grippaler Infekt in der Winterzeit, etwas Husten und Schnupfen zwischendurch und auch mal eine zweiwöchige Auszeit aufgrund eines verstauchten Handgelenks – die meisten Angestellten sind hin und wieder mal krank und können für ein paar Tage nicht arbeiten. Um ihren Job fürchten müssen sie deswegen jedoch nicht. Anders sieht es jedoch bei Arbeitnehmenden aus, die häufig, länger oder dauerhaft krank sind – jetzt droht eine krankheitsbedingte Kündigung.

Krankheitsbedingte Kündigung: Was bedeutet das eigentlich?

Eine krankheitsbedingte Kündigung fällt unter die Rubrik ordentliche Kündigung und ist daher aus rechtlicher Sicht vergleichbar mit einer betriebsbedingten, personenbezogenen und verhaltensbedingten Kündigung. Anders als bei einer außerordentlichen Kündigung gelten hierbei die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber einen bestimmten Grund für die Kündigung nennen. In diesem Fall: die Krankheit des Angestellten.

Welche Krankheiten können zu einer Kündigung führen?

Die immer wiederkehrende Depression? Das ständige Rückenleiden? Oder sogar die regelmäßigen Magenverstimmungen? Ob eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen werden kann, hängt weniger vom konkreten Leiden ab als vielmehr davon, inwieweit und in welchem Maß der Arbeitnehmer seinem Job überhaupt noch nachgehen kann. Mit anderen Worten: Nicht die Krankheit selbst ist der Kündigungsgrund, sondern die Auswirkungen der Erkrankung auf die Arbeitsleistung.

Eine rechtliche Regelung gibt es zwar nicht, folgende Szenarien bilden jedoch die wichtige Grundlage, um eine Kündigung aussprechen zu können:

  • Der Angestellte ist regelmäßig immer wieder einige Tage zwischendurch krank. In den vergangenen zwei bis drei Jahren hat er in jedem Jahr in der Summe jeweils mindestens sechs Wochen gefehlt.
  • Die Erkrankung ist langwierig und dauert länger als sechs Wochen am Stück an. Kritisch wird es vor allem dann, wenn keine Aussicht auf Genesung besteht.
  • Bedingt durch die Erkrankung ist die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers um mindestens 30 Prozent dauerhaft reduziert.

Kündigung durch Krankheit: Diese Voraussetzungen gelten

Auch wenn der Mitarbeiter lange Zeit oder dauerhaft krank ist, reicht das als Grund für eine Kündigung jedoch noch nicht aus. Vielmehr liegt es nun am Arbeitgeber, gute Argumente auf den Tisch zu bringen, warum eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses für ihn nicht zumutbar ist. Folgende Voraussetzungen rechtfertigen eine krankheitsbedingte Kündigung:

  • negative Prognose: Auf unabsehbare Zeit (mindestens aber die nächsten zwei Jahre) ist keine Besserung des Gesundheitszustands zu erwarten.
  • betriebliche und wirtschaftliche Beeinträchtigung: Der Betriebsablauf wird infolge der vielen Fehlzeiten gestört und /oder die finanziellen Belastungen durch die Lohnfortzahlung sind sehr hoch.
  • Interessenabwägung: Wirft man die Interessen des Arbeitgebers für eine Kündigung einerseits und des Arbeitnehmers an einer Weiterbeschäftigung andererseits in eine Waagschale, dann wiegen die des Arbeitgebers deutlich mehr.
  • Ultima Ratio: Eine krankheitsbedingte Kündigung darf immer nur das letzte Mittel sein und nur dann erfolgen, wenn alle milderen Alternativen (zum Beispiel eine Versetzung oder Reduzierung der Arbeitszeit) ausgelotet wurden.

Worauf ist bei einer krankheitsbedingten Kündigung zu achten?

Dass die Hürden für eine krankheitsbedingte Kündigung hoch und arbeitnehmerfreundlich sind, zeigt sich auch daran, dass es zusätzlich weitere Aspekte gibt, die Unternehmen beachten müssen, bevor sie ihre Mitarbeitenden aufgrund von Krankheit vor die Tür setzen. Dazu gehören:

  • Der Betriebsrat ist über die geplante Kündigung zu informieren. Innerhalb von drei Tagen hat er das Recht, seine Bedenken zu äußern.
  • Arbeitnehmer genießen während des Mutterschutzes und in der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz.
  • Nach einer längeren Erkrankung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seinem Mitarbeitenden eine Maßnahme zur Wiedereingliederung anzubieten.
  • Die Kündigung ist schriftlich auszusprechen und die Kündigungsfrist ist einzuhalten.
  • Liegt eine Schwerbehinderung vor, dann ist die Kündigung mit dem Integrationsamt abzustimmen.

Gut zu wissen: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, dann darf die krankheitsbedingte Kündigung für den Angestellten auch „unerwartet“ und ohne Ankündigung kommen. Denn im Gegensatz zu einer verhaltensbedingten Kündigung ist bei einer krankheitsbedingten Kündigung keine Abmahnung im Vorwege erforderlich. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Eine Abmahnung dient als Schuss vor den Bug, das eigene Verhalten zu ändern. Bei einer Erkrankung liegt eine Änderung des Zustands in der Regel jedoch nicht in der Macht der betroffenen Person.

Kündigung erhalten: Was nun?

Wem krankheitsbedingt gekündigt wurde, leidet häufig gleich doppelt: Neben dem schlechten Gesundheitszustand ist man nun auch noch seinen Job los. Wer damit nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage in einer Frist von drei Wochen einzureichen. Dafür ist es wichtig, dass Sie sämtliche Belege, die die eigene Krankengeschichte dokumentieren, gesammelt und parat haben. Ein Rechtsanwalt sollte hier unbedingt beratend zur Seite stehen.

Gekündigte Arbeitnehmer stellen sich vorab jedoch bestenfalls die Frage, ob sie den Job wirklich zurückhaben wollen. Das Verhältnis zum Arbeitgeber wird bei einer Klage aller Voraussicht nach nicht besser. Eine Alternative könnte jetzt sein, einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung zu erzielen – ein rechtlicher Anspruch auf eine Entschädigungsleistung besteht grundsätzlich aber nicht.

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Arbeit Abruf

Wer es flexibel mag – Arbeit auf Abruf

Sitzt man heute von 9 bis 17 Uhr im Büro, sind es morgen nur vier Stunden und übermorgen vielleicht fünf. Und während nächste Woche an allen Werktagen voll gearbeitet wird, geht in der Woche drauf nur an zwei Tagen an den Arbeitsplatz. So oder ähnlich sieht der Arbeitsalltag bei Angestellten mit einer Arbeit auf Abruf aus. Wer sich dafür entscheidet, sollte eine gute Portion Flexibilität mitbringen.

Was bedeutet Arbeit auf Abruf?

Wer in Abrufarbeit arbeitet, hat keine festen Arbeitszeiten und ist weit entfernt von einem geregelten Nine-to-five-Job. Es handelt sich vielmehr um ein flexibles Arbeitszeitmodell. Dieses geht mit einer festen Anstellung meist in Teilzeit einher. Eingesetzt werden die Mitarbeitenden immer dann, wenn ihre Arbeitsleistung benötigt wird. Die gesetzliche Grundlage zu dieser Arbeitsform ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) unter Paragraf 12 „Arbeit auf Abruf“ zu finden.

Welche Rahmenbedingungen gibt das Gesetz vor?

Wenn der Chef ruft, dann hat der Angestellte zu springen – und das auch noch für zwölf Stunden am Stück über mehrere Tage? Ganz so einfach ist es natürlich nicht. Das Gesetz gilt vielmehr klare Rahmenbedingungen vor. Hier die Antworten auf die häufigsten Fragen:

Muss ich immer einsatzbereit sein?

Von jetzt auf gleich funktioniert es nicht. Die Ankündigungsfrist für den Arbeitgeber beträgt vier Tage. Nicht mitgerechnet wird der Tag der Bekanntmachung. Eine Unterschreitung der Frist ist nicht zulässig, wird in der Praxis aber regelmäßig so gehandhabt – hier ist das Einverständnis des Arbeitnehmers jedoch eine wesentliche Voraussetzung.

Grundsätzlich sollten sich Mitarbeitende darauf einstellen, dass sie bei den Arbeitszeiten kein Wörtchen mitzureden haben. Sie müssen demnach genau dann zur Verfügung stehen, wenn ihre Arbeitskraft benötigt wird.

Was ist, wenn gar keine Arbeit anfällt?

Die Sorge, dass gar keine Beschäftigung erfolgt, wenn keine Arbeit anfällt, ist unbegründet. Eine verbindliche Zahlungsverpflichtung besteht dabei immer für die im Arbeitsvertrag festgehaltene tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit. Gibt es hier keine entsprechende Regelung, dann gelten 20 Stunden pro Woche oder mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden pro Tag als vereinbart.

Aus der fiktiven Arbeitszeit leitet sich der tatsächliche Entgeltanspruch des Arbeitnehmers ab. Dieser „Phantomlohn“ muss auch dann in voller Höhe gezahlt werden, wenn tatsächlich weniger Stunden gearbeitet wurden. Er bildet zudem die Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsabgaben.

Kann ich auch mehr oder weniger arbeiten als vereinbart?

Flexibilität ist auch bei den vertraglichen Arbeitszeiten angesagt. Hier gibt es aber gewisse Rahmenbedingungen wie folgt:

  • Höchstarbeitszeit: Bei einer entsprechenden Regelung ist ein Unterschreiten um maximal 20 Prozent zulässig. Als Beispiel: Bei einer Höchstarbeitszeit von 20 Stunden darf der Arbeitgeber die Mitarbeitenden nicht weniger als 16 Stunden beschäftigen.
  • Mindestarbeitszeit: Gibt es eine Vereinbarung zur Mindestarbeitszeit, kann die vereinbarte Stundenanzahl bei Bedarf maximal um 25 Prozent überschritten werden. Zum Beispiel: Wenn die Mindestarbeitszeit 20 Stunden beträgt, hat der Angestellte die Verpflichtung / das Recht bis zu 25 Stunden zu arbeiten.

Welche Zahlung erhalte ich im Krankheitsfall?

Die Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bezieht sich immer auf die tatsächliche Entlohnung beziehungsweise die faktische Arbeitszeit der letzten drei Monate und nicht auf die im Arbeitsvertrag geregelte Arbeitszeit.

Kann mich mein Chef zu Abrufarbeit zwingen?

Grundsätzlich kann kein Beschäftigter zu Arbeit auf Abruf gezwungen werden. Hier bedarf es immer der Zustimmung des Angestellten beziehungsweise einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung.

Wie viel darf ich bei der Arbeit auf Abruf verdienen?

Grundsätzlich gibt es bei der Arbeit auf Abruf keine Verdienstgrenzen. Die Höhe der Entlohnung hängt neben der Anzahl der Stunden auch von der Art der Tätigkeit, der Branche und dem Unternehmen ab.

Da man Abrufarbeit sehr häufig bei den Minijobs findet, ist hier jedoch Vorsicht geboten und genau auf die vertraglich vereinbarten Wochenstunden zu achten. Der Lohn darf schließlich nicht die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro (Stand: 2024) überschreiten.

Arbeit auf Abruf: Das sind die Vor- und Nachteile

Von den Vorteilen der Arbeit auf Abruf profitieren vor allem die Arbeitgeber. Mit einem entsprechenden Vertrag haben sie die Möglichkeit, ihr eigenes Wirtschafts- und Betriebsrisiko zumindest teilweise an die Beschäftigten abzugeben. Besonders bei stark schwankendem Arbeitsanfall und in Branchen mit einem regelmäßigen Wechsel von ruhigen Phasen und arbeitsintensiven Stoßzeiten (zum Beispiel im Einzelhandel und in der Gastronomie) lassen sich auf diese Weise Personalkosten sparen. Gleichzeitig sind die Unternehmen dank der Arbeit auf Abruf sehr flexibel, können kurzfristig auf einen höheren Arbeitsaufwand reagieren und bei Bedarf auf Personal zurückgreifen.

Für Arbeitnehmende hingegen bietet die Abrufarbeit in der Regel nur wenige Pluspunkte, da sie äußerste Flexibilität beweisen müssen. Private Angelegenheiten oder andere berufliche Belange sind für sie dagegen nur schwer bis gar nicht planbar. Interessant kann diese Form einer Anstellung jedoch sein, um einen Fuß in die Tür eines Unternehmens zu bekommen und sich als zuverlässiger Mitarbeiter mit einer hohen Bereitschaft zur Flexibilität zu beweisen.

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Dramma

Auszeiten optimal nutzen mit dem DRAMMA-Modell

Ein paar freie Tage oder am besten gleich mehrere Wochen Urlaub sind wichtig, um vom stressigen Arbeitsalltag runterzukommen und neue Energie zu tanken. Doch häufig ist das leichter gesagt als getan. Wer seine kurze Auszeit optimal nutzen möchte, um wirklich erholt zurück ins Büro zu kommen, der orientiert sich am DRAMMA-Modell.

Was ist das DRAMMA-Modell?

Das doppelte M ist nicht gar ein Tippfehler und eine Form der Tragödie ist damit auch nicht gemeint. Vielmehr handelt es sich bei DRAMMA um eine Abkürzung beziehungsweise die Aneinanderreihung von sechs Anfangsbuchstaben. Die einzelnen Begriffe, die sich dahinter verbergen, zeigen auf, wie es Schritt für Schritt mit der Entspannung klappen kann. In der Summe ergibt sich dann das anhaltende Urlaubsfeeling.

Das ist die Erfolgsformel:

D: Detachment – Ablösung

Als erste wichtige Maßnahme gilt es, Abstand zu gewinnen – sowohl räumlich als auch geistig. Für Menschen, die im Büro arbeiten, ist zumindest die räumliche Trennung relativ einfach: Sie verlassen den Arbeitsplatz, nachdem sie klar Schiff gemacht, den Abwesenheitsassistenten eingeschaltet und den Rechner runtergefahren haben. Schwieriger wird es beim Homeoffice. Bestenfalls räumen Sie jetzt sämtliche Arbeitsmaterialien aus dem Blickfeld und betreten falls möglich das Arbeitszimmer für die Zeit des Urlaubs nicht mehr. Damit die Ablösung gelingt, ist man bestenfalls für Kollegen, Vorgesetzte und Kunden nicht erreichbar. Optimal ist es zudem, das (Firmen-)Handy auszuschalten und E-Mails nicht abzurufen.

R: Relaxation – Entspannung

Für viele Menschen gehören Abwechslung und Action zum langersehnten Urlaub: Städtetrips, Rundreisen und Sightseeing-Touren sind dabei ein absolutes Must-do. Diese Aktionen nehmen bestenfalls jedoch nicht den kompletten Urlaub ein: Es ist unbedingt empfehlenswert, Phasen der Erholung und Entspannung einzulegen. Lesen Sie beispielsweise ein Buch, legen Sie sich entspannt in die Badewanne oder besuchen Sie eine Sauna. Auch ein Spaziergang an der frischen Luft, ein gutes Essen, ein entspannter Fernsehabend oder auch schlichtweg scheinbar sinnloses Nichtstun sind mögliche Maßnahmen, die den Körper und Geist entspannen.

A: Autonomie – Unabhängigkeit

Nur weil der Partner gerne ausgedehnte Wanderungen im Urlaub mag, bedeutet das nicht, dass man selbst einen Erholungseffekt daraus zieht. Und auch wenn die Kids am liebsten Highlife von morgens bis abends hätten, muss das natürlich nicht die eigene Präferenz sein. Jetzt sind Absprachen und Kompromisse gefragt, um allen Ansprüchen gerecht zu werden. Und: Planen Sie auf jeden Fall eigene und ganz individuelle Auszeiten ein, in denen Sie ausschließlich und unabhängig von anderen Personen genau das tun, wozu Sie Lust haben.

M: Mastery – Meisterschaft

Neue Herausforderungen sind ebenfalls Teil des DRAMMA-Modells. Das muss nicht gleich ein Riesenprojekt sein, einbauen lassen sich aber zumindest kleine „Meisterschaften“. Wie wäre es zum Beispiel damit, eine neue Sportart zu testen, ein Kochrezept auszuprobieren oder einfach mal zu meditieren? Bestenfalls gehen diese Challenges dann direkt mit einem kleinen Erfolgserlebnis einher.

M: Meaning – Sinn

Weiter geht’s: Nutzen Sie die freien Tage zudem für sinnvolle Beschäftigungen, die für Sie und auch andere einen Mehrwert oder einen Nutzen bringen. Muss das Zimmer der Kinder unbedingt mal wieder gestrichen werden? Jetzt ist Zeit dafür. Unter Umständen wird der Urlaub aber auch für ehrenamtliches Engagement, zum Beispiel in einem Verein oder bei einer Hilfsorganisation, genutzt. Möglicherweise sind es auch Nachbarn oder Freunde, die Unterstützung benötigen. Mit dem guten Gefühl, etwas Sinnvolles getan zu haben, stellt sich bei vielen Menschen jetzt ein Gefühl der inneren Zufriedenheit ein.

A: Affiliation –Bindung

Der letzte Schritt zum Erfolgsrezept lautet: soziale Kontakte pflegen und Zeit mit wichtigen Menschen verbringen. Wer sich ohne Stress und Zeitdruck im Nacken bewusst Zeit nimmt und diese mit dem Partner, den Kindern oder Freunden verbringt, schöpft garantiert eine große Menge neue Energie.

Tipp: Das DRAMMA-Modell bietet nicht nur eine gute Orientierung für den Urlaub. Alle Anregungen und Inspirationen eignen sich auch perfekt für die alltägliche kleine Auszeit in der Freizeit.

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Job Crafting

Job Crafting – sich den Traumjob zurechtschnitzen

Wer seinen Traumberuf gefunden hat, kann sich glücklich schätzen. Alle anderen schnitzen sich ihre Arbeit einfach zurecht. Denn nur weil die Stelle nicht zu 100 Prozent den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht, ist kündigen nicht immer die beste Idee. Anstatt sich direkt einen anderen Arbeitsplatz zu suchen, gestaltet man sich die bestehende Stelle mit Job Crafting lieber neu.

Job Crafting: Was ist das eigentlich?

Schon die wörtliche Übersetzung „Arbeit gestalten“ zeigt nur zu deutlich, worauf Job Crafting abzielt. Es handelt sich um eine Methode, bei der Arbeitnehmende zu ihrem eigenen Glückes Schmied werden und sich ihre Arbeit so gestalten, dass ihnen der Job (wieder) Spaß macht.

Damit Job Crafting gelingt, bedarf es nicht nur eines Arbeitgebers mit einer offenen Einstellung, sondern auch einer Menge intrinsischer Motivation der Mitarbeitenden. Diese sind nämlich eigeninitiativ gefragt, sich ihren Job entsprechend ihrer eigenen Vorstellungen zurechtzuschneiden, indem sie über den Tellerrand des eigenen Jobprofils hinausschauen.

Geprägt wurde der Begriff Job Crafting durch die Psychologinnen und Forscherinnen Amy Wrzesniewski und Jane E. Dutton von der Yale University. Ihre Annahme: Es gibt keinen Traumjob, aber man kann seine Arbeit proaktiv so verändern, dass es letztlich einer wird. Mit Job Crafting sollen demnach Frust und Stress am Arbeitsplatz der Vergangenheit angehören, stattdessen steigen die Zufriedenheit und in der Folge auch die Arbeitsleistung.

Welche Formen von Job Crafting gibt es?

Job Crafting findet nicht nur auf einer Ebene statt, sondern es berührt verschiedene Bereiche. Man unterscheidet hierbei verschiedene Formen. Das sind:

Task Crafting

Dieser Aspekt ist der handfesteste: Beim Task Crafting nehmen die Mitarbeitenden kleinere oder größere Modifikationen an ihren bestehenden Aufgaben vor. Verändert werden zum Beispiel der Umfang, die Art, die Anzahl oder die Reihenfolge. Das könnte zum Beispiel bedeuten, neue oder zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, während andere vielleicht wegfallen.

Relational Crafting

Bei dieser Art des Job Craftings spielt der soziale Aspekt eine wesentliche Rolle. Für mehr Spaß bei der Arbeit geht es darum, die Beziehungen und Interaktionen im Job mit Kollegen neu zu bewerten, um letztlich eine bessere Zusammenarbeit zu erreichen. Als Beispiel: Schnittmengen mit der Arbeit von Kollegen könnten genutzt werden, um gemeinsam an Projekten zu arbeiten oder Aufgaben im Teamwork zu bewältigen.

Cognitive Crafting

Auch die Veränderung der eigenen Wahrnehmung zu den bestehenden Aufgaben kann eine Form von Job Crafting sein und zu einer positiveren Betrachtung führen. Beim Cognitive Crafting geht es darum, den Sinn und Zweck von Aufgaben zu sehen und erkennen, indem man eine höhere Perspektive einnimmt.

Wie kann ich meinen Job craften?

Und wie soll die Umsetzung nun gelingen, mögen sich Angestellte fragen, die in ihrem strukturierten Arbeitsalltag gefangen sind und keine Fantasie haben, an welchen Stellschrauben sie drehen können. Natürlich ist es in den seltensten Fällen möglich, die Stelle komplett umzukrempeln, dennoch gibt es nicht selten einen gewissen Spielraum.

Hier sind einige Inspirationen und praktische Tipps, wie es mit dem Job Crafting klappt:

  • Zunächst geht es darum, sich selbst einige Fragen zu stellen: Welche Aufgaben machen mir Spaß? Was sind meine Stärken? Was motiviert mich? Wer oder was verleiht meinem Job Sinn?
  • Nur wer genau weiß, was er will und was er nicht will, kann beginnen, die Ärmel hochzukrempeln. Hier lohnt sich unter Umständen auch ein Gespräch mit Freunden und Kollegen, die mit einer objektiven Sicht von außen erkennen, wo die persönlichen Stärken liegen.
  • Eine Umstellung erfolgt in der Regel nicht von heute auf morgen. Vielmehr handelt es sich um einen Prozess, der bestenfalls eng mit den Vorgesetzten abgestimmt wird. Es gilt: Rückendeckung vom Chef ist eine wichtige Voraussetzung für Job Crafting.
  • Machen Sie sich selbst für Veränderungen stark: Nur mit einer guten Portion Eigeninitiative ist Job Crafting erfolgreich. Bringen Sie den Stein selbst ins Rollen – nur so kann es etwas mit dem Traumjob werden.

Dies sind einige konkrete Beispiele, wie Job Crafting aussehen könnte:

  • In der Schule wird ein Kunstlehrer zum Kulturbeauftragten und zeigt sich verantwortlich für die Kunst- und Theater-AGs. Dabei steht er sogar mit auf der Bühne.
  • Der Mitarbeiter in der Buchhaltung hat eine hohe soziale Kompetenz. Er engagiert sich daher nicht nur im Betriebsrat, sondern wird künftig auch bei internen Konflikten als Vermittler eingesetzt.
  • Die hohe Eloquenz des Projektmanagers führt dazu, dass er künftig die Teammeetings leitet und als Referent für die Workshops verantwortlich ist.
  • Der System-Administrator schreibt mit seinem großen Fachwissen und seiner Leidenschaft fürs Schreiben die Blogartikel für das Unternehmen.
  • Der ständige Kontakt zu den Kunden ist für einen Bankangestellten am Kassenschalter zu viel. In Abstimmung mit dem Vorgesetzten erhält er nun Aufgaben im Hintergrund.

Auch das Unternehmen profitiert: Das sind die Vorteile von Job Crafting

Die Pluspunkte von Job Crafting für die einzelnen Mitarbeitenden liegen auf der Hand. Aber auch Unternehmen sind gut beraten, ihre Angestellten zu unterstützen, wenn sie ihre Stärken unter Beweis stellen wollen. Das sind die Vorteile von Job Crafting:

  • Sind die Mitarbeitenden durch maßgeschneiderte Aufgabenbereiche zufriedener, steigt in der Folge auch die Arbeitsleistung.
  • Um gute Mitarbeitende im Unternehmen zu halten, ist das Job Crafting eine wichtige Voraussetzung. Gleichzeitig lässt es sich im Recruiting-Prozess als effektiver Baustein nutzen, um neue Potenziale zu gewinnen.
  • Wer als Unternehmen Kreativität und Selbstentfaltung fördert, hat die Chance, das Beste aus den Mitarbeitenden herauszuholen und von neuen Impulsen zu profitieren.
  • Stress, Überforderung und Unzufriedenheit sind Fremdworte für Angestellte, die ihren Job proaktiv selbst gestalten. In der Folge kommt es zu deutlich weniger Fehlzeiten und Ausfallquoten.
  • Unter dem Strich lassen sich aus unternehmerischer Sicht mit einem gezielten Job Crafting durch eine höhere Produktivität und einer geringeren Fluktuation sogar Kosten einsparen.

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Minijob

Minijob: 538 Euro mehr auf dem Konto

Nach dem Feierabend die Beine hochlegen und entspannen? Für immer mehr Arbeitnehmende liegt diese Vorstellung weit von der Realität entfernt. Um sich auch außer der Reihe noch etwas leisten und gönnen zu können, arbeiten sie in einem anderen Job nun weiter. Ein Minijob ist dabei für viele eine gute Wahl.

Die wichtigen Fakten: Was ist überhaupt ein Minijob?

Bei einem Minijob handelt es sich um eine sogenannte geringfügige Beschäftigung. Diese wird mit maximal 538 Euro pro Monat (ab 2024) honoriert – aus diesem Grund spricht man auch von einem 538-Euro-Job. Wie viele Stunden dafür zu arbeiten sind, hängt vom jeweiligen Stundenlohn ab. Da Arbeitgeber sich an den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro (Stand: 2024) halten müssen, beträgt die Arbeitszeit höchstens 43 Stunden monatlich.

Als Variante gibt es den kurzfristigen Minijob. Ein höherer monatlicher Verdienst ist erlaubt, sofern die Tätigkeit nicht länger als drei Monate beziehungsweise nicht mehr als 70 Tage pro Jahr andauert.

Bei einem 538-Euro-Job ist man als Angestellter immer abhängig beschäftigt (und arbeitet nicht selbstständig). Der Arbeitgeber gibt dazu klare Vorgaben im Hinblick auf Ort, Zeit und Dauer des Jobs vor. Für einen Minijob braucht es zudem immer einen Arbeitsvertrag: Auch wenn dieser mündlich zustande kommen kann, ist die Schriftform spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn obligatorisch.

Die rechtliche Seite: Was muss ich über den Minijob wissen?

Wer sich nebenbei etwas dazuverdienen möchte, trifft mit einem Minijob eine gute Wahl: Die Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, sodass keine zusätzlichen Kosten für den Arbeitnehmenden entstehen. Dementsprechend müssen Sie weder Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung noch Steuern zahlen.

Anders sieht es bei der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Die geringfügig Beschäftigten zahlen einen Eigenanteil in Höhe von 3,6 Prozent. Der Betrag wird automatisch vom Verdienst einbehalten. Mit einem entsprechenden Antrag ist es jedoch möglich, sich von der Zahlung befreien zu lassen. Dies bedeutet jedoch auch, dass man keine Rentenansprüche erwirbt.

In arbeitsrechtlicher Sicht sind die Minijobber den Voll- und Teilzeitbeschäftigten gleichgestellt. Sie haben daher die gleichen Rechte wie alle Arbeitnehmenden, darunter fallen unter anderem der Kündigungsschutz, ein Urlaubsanspruch, eine Entgeltfortzahlung bei Krankheit des Kindes, Mutterschaftsgeld, eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall sowie das Recht auf ein Arbeitszeugnis.

Brauche ich die Erlaubnis meines Arbeitgebers für den 538-Euro-Job?

Die Freiheit der Berufsausübung ist bereits über das Grundgesetz geschützt, sodass jeder Mensch grundsätzlich frei entscheiden kann, welche Tätigkeit er ausübt. Das gilt auch für einen möglichen Nebenverdienst bei einer gleichzeitig bereits bestehenden festen Anstellung. Dementsprechend ist es grundsätzlich nicht erforderlich, den Arbeitgeber um Erlaubnis zu fragen. Sie können schließlich selbst darüber bestimmen, was Sie in Ihrer Freizeit tun. Es sollte sich aber von selbst verstehen, dass die Arbeitszeiten des Minijobs nicht mit denen des Hauptberufs kollidieren.

Es gibt jedoch Ausnahmen: So hat der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die Ausübung von möglichen Nebentätigkeiten mit einem entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag oder auch im Tarifvertrag einzuschränken. Neben einer Anzeigepflicht des Angestellten kann darin auch ein sogenannter Einwilligungsvorbehalt fixiert sein. Letzterer würde dann greifen, wenn die Ausübung des Minijobs mit betrieblichen Interessen und Belangen kollidiert. Der Arbeitgeber darf beispielsweise dann sein Veto einlegen, wenn der Angestellte zusätzlich bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten will. Eine grundsätzliche Ablehnung ist jedoch nicht zulässig.

Angestellte sind übrigens gut beraten, sich ihren Arbeitsvertrag nochmal genau durchzulesen, bevor Sie einen zweiten Job annehmen. Denn wer seinen Vorgesetzten nicht rechtzeitig informiert, obwohl dies verlangt wird, riskiert im schlimmsten Fall seine Abmahnung.

Weitere wichtige Infos für Minijobber: Das ist jetzt zu beachten

Sind die Formalitäten geklärt, dann geht es an den praktischen Teil, um mit zusätzlicher Arbeit den eigenen Verdienst aufzubessern. Damit alles seine Richtigkeit hat und Sie auf der sicheren Seite sind, sollten Sie Aspekte beachten:

  • Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. Das besagt das Arbeitszeitgesetz. Wer daher eine 40-Stunden-Woche hat, sollte nicht mehr als 8 Stunden pro Woche im Minijob arbeiten.
  • Urlaub heißt Urlaub: Hat man sich Urlaub beim Hauptarbeitgeber genommen, dann ist in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit auszuüben. Auch der Minijob pausiert während dieser Zeit – die freien Tage sollen schließlich der Erholung dienen.
  • Wer krankgeschrieben ist, muss auch bei der geringfügigen Beschäftigung zu Hause bleiben. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn der Heilungsprozess durch die Ausübung der Tätigkeit nicht beeinträchtigt wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn man als Verkäufer mit einem gebrochenen Bein weiterhin abends im Call-Center arbeitet.
  • Sie können auch mehrere Minijobs gleichzeitig annehmen. In der Summe darf der Verdienst die 538-Euro-Marke aber nicht überschreiten.

Gut zu wissen: Der Mindestlohn wird im Jahr 2025 weiter angehoben und dann 12,82 Euro pro Zeitstunde betragen. Diese Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Maximalgrenze beim Minijob; dieser avanciert dann zum 556-Euro-Job.

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Workahomeism

Workahomeism: im Homeoffice arbeiten trotz Krankheit

Eine laufende Nase, ein brennender Hals und ein Brummschädel – diese typischen Krankheitssymptome sind für viele Angestellte ein guter Grund, vom Büro fernzubleiben. Die Erkrankung hindert jedoch nicht alle Menschen daran, zu Hause im Homeoffice weiterzuarbeiten: Sie praktizieren Workahomeism.

Präsentismus-Pendant: Das bedeutet Workahomeism

Unter dem Begriff „Workahomeism“ versteht man das Phänomen, wenn Mitarbeitende daheim ihrem Job nachgehen, obwohl sie eigentlich krank beziehungsweise sogar krankgeschrieben sind. Einen regelrechten Boom erlebt Workahomeism seit der Corona-Pandemie und den zunehmenden flexiblen Möglichkeiten, im Homeoffice zu arbeiten. Workahomeism stellt damit einen Gegentrend zum sogenannten Präsentismus dar. Denn gingen Angestellte vor Corona noch zur Arbeit, obwohl sie eigentlich krank waren, ist man in dieser Hinsicht heute sensibler geworden. Schließlich möchte man niemanden anstecken. Anstatt die Krankheit jedoch auszukurieren, setzen sich die Angestellten nun jedoch an den PC oder Laptop in den eigenen vier Wänden und arbeiten im Homeoffice weiter.

Warum wir weiterarbeiten: mögliche Erklärungen

Anstatt auf die körperlichen Symptome zu hören und dem eigenen Körper die nötige Auszeit zu gönnen, geben wir häufig den Schuldgefühlen den Vorrang und entscheiden uns für den Schreibtisch und nicht das Bett. Denn meist ist es das schlechte Gewissen gegenüber dem Arbeitgeber und den Kollegen, diese durch die plötzliche Abwesenheit im Stich zu lassen, die uns dazu bewegt, nicht einfach in der Horizontalen die Augen zu schließen und uns zu schonen. Vielleicht fühlt man sich auch unersetzlich und hat das Gefühl, dass andere die eigenen Aufgaben gar nicht bewältigen können. Unter Umständen fällt vielleicht das Delegieren schwer. Nicht zuletzt mag Workahomeism auch durch eine mögliche Angst begründet sein, den Job und die Position im Unternehmen durch eine (längere) Abwesenheit aufs Spiel zu setzen. Die Annahme von Angestellten, dass sie infolge von Grippe und Co. schwach, unzuverlässig und anfällig wirken, ist immer noch in vielen Köpfen verankert.

Die Folgen, wenn man trotz Krankheit zu Hause arbeitet

Wer daheim weiterarbeitet, steckt zumindest keine Kollegen und andere Mitarbeitende an – das ist ein deutlicher Pluspunkt im Gegensatz zum Präsentismus. Im Vergleich zur Arbeit im Büro, kann es sich die kranke Person daheim zudem bequem machen, muss sich nicht in den Arbeitsdress werfen und „darf“ bei Bedarf und jederzeit notwendige Pausen einlegen. All das ist vergleichsweise natürlich besser, als sich am Arbeitsplatz blicken zu lassen. Dennoch besteht das Risiko, die Krankheit zu unterschätzen, sich nicht ausreichend Ruhe zu gönnen und den Genesungsprozess auf diese Weise zu verlängern und sogar zu verschlimmern.

Nicht zu vergessen ist der Aspekt, mit einer Erkrankung in den Gliedern in der Regel weniger produktiv und effektiv arbeiten zu können. Mit Schmerzen und Unwohlsein arbeitet man nicht nur unter erschwerten Bedingungen, sondern erbringt meist auch schlechtere Leistung als gewohnt. Das Risiko, dass sich nun Fehler einschleichen, ist jetzt besonders hoch – und das sieht mit Sicherheit kein Arbeitgeber gerne.

Workahomeism verhindern – Gesundheit fördern

Um Workahomeism zu verhindern, sind auch die Unternehmen gefragt: So sollte klar kommuniziert werden, dass die Gesundheit der Mitarbeitenden an erster Stelle steht und sie bei einer Krankschreibung nicht zu arbeiten haben. Damit dies gelingt, gehen die Führungskräfte und Vorgesetzte bestenfalls mit gutem Beispiel voran.

Gleichzeitig ist das Team im Unternehmen so organisiert und strukturiert, dass es für den kurzen oder auch längeren Krankheitsfall gewappnet ist. So gibt es immer mindestens eine Vertretung, die den Job der erkrankten Person ohne größere Einarbeitung für eine gewisse Zeit übernehmen kann.

Darüber sollten sich die erkrankten Mitarbeitenden selbst vor Augen führen, dass sie weder sich selbst noch anderen einen Gefallen tun, indem sie weiterarbeiten. Für die Zeit der Krankheit schalten Sie das Firmenhandy daher am besten direkt aus und checken zudem auf keinen Fall die E-Mails, um nicht doch in Versuchung zu geraten, dem Workahomeism zu verfallen.

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Age Management

Age Management – generationenübergreifend erfolgreich arbeiten

Dass sie gerne und regelmäßig krankfeiern, nur wenig belastbar sind und eigentlich nur noch mäßige Leistungen erbringen, sind Vorurteile, mit denen Menschen der Generation 55+ im Job immer mal wieder konfrontiert werden. Dass ältere Mitarbeitende jedoch im Arbeitsleben wichtiger denn je sind, erkennen immer mehr Unternehmen. Der Schlüssel zum Erfolg heißt Age Management.

Die Ausgangslage: Warum ist es wichtig, ältere Mitarbeitende zu fördern?

Dass unsere Gesellschaft zunehmend altert, ist keine neue Entwicklung, sondern eine, die sich seit Jahrzehnten immer weiter fortsetzt. Die Babyboomer verabschieden sich nach und nach in den Ruhestand, die nachrückende Generation Z kann den „Verlust“ zahlenmäßig jedoch nicht auffangen. Bis zum Jahr 2030 könnten auf dem Arbeitsmarkt daher bis zu fünf Millionen Arbeitskräfte fehlen – so zumindest sieht die düstere Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft aus.

Um die große Lücke zu schließen, müssen sich Unternehmen etwas einfallen lassen. Neben den jungen Nachwuchsfachkräften erkennt man daher mehr und mehr das große Potenzial der älteren Mitarbeitenden. Diese gilt es nun zu fördern und zu fordern.

Was versteht man unter Age Management?

Der Begriff „Age Management“ kommt aus dem Personalwesen und bezeichnet sämtliche Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, ältere Mitarbeitende so lange wie möglich motiviert, leistungsstark, qualifiziert und gesund im Unternehmen zu halten. Mit Age Management soll der Fachkräftemangel aufgefangen werden. Der Stellenwert älterer Mitarbeiter erhält daher eine zunehmende Bedeutung am Arbeitsmarkt. Viele Unternehmen erkennen, dass Age Management mindestens genauso wichtig ist wie das Recruiting junger Nachwuchskräfte.

Eine konkrete Altersgrenze und klare Definition, ab wann man zu den „älteren“ Mitarbeitenden gehört, gibt es beim Age Management nicht. Abhängig von der Art der Beschäftigung und dem Unternehmen fallen darunter meist Personen ab etwa 55 Jahren. In einigen Job gehört man aber auch schon früher zum „alten Eisen“ (zum Beispiel bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten und bei der Bundeswehr). Dagegen gibt es auch Betriebe, bei denen das Age Management erst ab dem Alter von 60 greift.

Wie kann Age Management erfolgreich funktionieren?

Auch wenn natürlich jedes Unternehmen ganz individuell Age-Management-Maßnahmen für sich festlegen kann, gibt es einige grundlegende Empfehlungen, um den Bedürfnissen der Generation 55+ gerecht zu werden und ihnen den Job so attraktiv wie möglich zu machen. Diese Palette an Maßnahmen steht für ein effektives und durchdachtes Age Management.

  • Wertschätzung von Kompetenzen

Wer bereits 20, 30 oder mehr Jahre arbeitet, hat im Laufe der Zeit eine Menge Qualifikationen erworben. Neben der gesammelten Erfahrung und dem Fachwissen gehören dazu auch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit sowie eine ausgeprägte Sozialkompetenz. Im Rahmen des Age Managements gilt es, die Vorzüge dieser Kompetenzen und Eigenschaften der Mitarbeitenden zu erkennen und auch wertzuschätzen.

  • Generationenübergreifendes Arbeiten

Die Unternehmenskultur baut bestenfalls darauf auf, altersdiverse Teams zu fördern, sodass ältere und jüngere Mitarbeitende gemeinsam arbeiten und von den jeweiligen Stärken der anderen Generation profitieren. Erfahrung und Fachwissen treffen so auf digitales Know-how und Flexibilität und befruchten einander gegenseitig.

  • Fokus auf Gesundheit

Um ältere Angestellte möglichst lange fit und motiviert im Betrieb zu halten, sind gesundheitsfördernde Maßnahmen ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg. Das fängt bei Ruheräumen und Rückzugsorten an, geht über Kursangebote und finanzielle Unterstützung bei sportlichen Aktivitäten und hört bei individuellen Beratungsangeboten (zum Beispiel zur gesunden Ernährung) auf.

  • Möglichkeiten zur Weiterbildung

Wer als Unternehmen in der Annahme verharrt, dass es sich nicht mehr lohnt, in die Mittfünfziger zu investieren, sollte sich eines Besseren belehren lassen. Indem sie treuen Angestellten Weiterbildungsmöglichkeiten mit Seminaren und Workshops bieten, setzen Sie ein deutliches Signal in Richtung Respekt und Anerkennung der erbrachten Leistungen. Diese wiederum steigern die Motivation. Ganz davon abgesehen profitiert das Unternehmen natürlich von dem neu erworbenen Wissen ihrer langjährigen Mitarbeitenden.

  • Reduzierung von Arbeitszeiten

Wer bereits die Hälfte seines Lebens überschritten hat, möchte vielleicht nicht mehr mit voller Kraft arbeiten, denkt aber dennoch noch lange nicht an den Ruhestand. Flexible Arbeitszeitmodelle und die Option, die Arbeitszeit zu reduzieren, können jetzt gute Anreize sein, ältere Mitarbeitende zu halten oder auch neue zu akquirieren.

  • Option auf (seitliche) Karriere

Warum sollte man nicht noch mit 50, 55 oder vielleicht sogar 60 Karriere machen und sich beruflich verändern? Sofern die Kompetenzen und Voraussetzungen stimmen, kann natürlich auch ein älterer Mitarbeitender noch befördert werden. Auch Seitwärtsbewegungen in der Karriere mögen jetzt eine Option im Rahmen des Age Managements sein. Langjährige Mitarbeitende mit neuen Projekten zu betrauen oder ihnen neue Aufgabenbereiche zu geben, kann ihre Motivation und damit verbunden ihre Leistung sogar nochmal deutlich beflügeln.

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Co-Working-Spaces

Außergewöhnliche Co-Working-Spaces

Co-Working – das bedeutet, eine Bürofläche gemeinsam und flexibel zu nutzen. Das Ziel: In Co-Working-Spaces sollen Menschen unabhängig an ihren Projekten arbeiten, ohne dabei auf eine Gemeinschaft von Gleichgesinnten verzichten zu müssen. Nicht nur freiberufliche Kreativschaffende und Start-ups nutzen Co-Working-Einrichtungen, auch Unternehmen haben den Trend entdeckt und lassen einen Teil der Belegschaft in externen Büroräumen arbeiten.

Weltweit gibt es mittlerweile mehr als 28.000 Co-Working-Spaces, darunter einige sehr ausgefallene Einrichtungen auf dem Wasser, zu Land und am Meer. Hier stellen wir sechs dieser außergewöhnlichen Arbeitsorte vor.

Der Co-Working-Boom hält an

Alleine im Homeoffice arbeiten – das ist vielen kreativen Köpfen zu einsam. So hat sich die Idee zum Co-Working entwickelt, bei dem sich junge Gründer, Künstler, Autoren und andere motivierte Menschen einen Arbeitsraum teilen.

Die Corona-Krise hat den Co-Working-Boom in Deutschland nur zeitweise gestoppt. Zwar mussten einige Co-Working-Spaces schließen, die meisten konnten nach Ende der Restriktionen ihre Türen aber wieder öffnen.

Viele Unternehmen haben während der Corona-Krise derweil die Vorzüge des Remote-Workings erkannt und lassen zumindest einen Teil ihrer Belegschaft entweder im Homeoffice oder in Co-Working-Einrichtungen arbeiten. Ein Ende dieses Trends ist nicht in Sicht.

Ausgefallene Co-Working-Spaces: Arbeiten auf Hausbooten, am Meer und in alten Gutshöfen

Mehr als 1.200 Co-Working-Spaces soll es in Deutschland geben. So berichtet es der Bundesverband Co-Working Spaces Deutschland BVCS. Um die kreativen Ideen besser fließen zu lassen, befinden sich viele dieser Spaces nicht einfach in grauen Büroräumen. Gearbeitet wird auf dem Wasser, in kunterbunten Räumlichkeiten oder fernab des städtischen Trubels auf dem Land. Auch weltweit gibt es einige Co-Working-Spaces, die Arbeit und Entspannung miteinander verbinden.

Hier zeigen wir Ihnen, wo Sie solche außergewöhnlichen Orte finden.

1. LORE – das Hausboot in Hamburg

Arbeiten auf dem Hausboot? LORE Hamburg macht es möglich. Der schwimmende Co-Working-Space liegt in der City Süd vor Anker, umgeben von Wasser und in der Nähe von grünen Parks. Auf 115 Quadratmetern stehen 14 Arbeitsplätze zur Verfügung, natürlich inklusive schnellem Internet, Druckern, Konferenzräumen und allen anderen Annehmlichkeiten, die Sie im Büroalltag benötigen. In der Pause können Sie sich ein kleines Ruderboot schnappen und die Elbe entlang schippern. Arbeitsplätze gibt es nur auf monatlicher Basis zu mieten.

2. Brucklyn Hall – bunt und individuell in Erlangen

Die Brucklyn Hall in Erlangen besteht zwar aus klassischen Büroräumen, diese sind aber so bunt und individuell gestaltet, dass garantiert keine Langeweile aufkommt. Steht kreativen Köpfen der Sinn nach Natur, können sie im „Forest Hill“-Raum arbeiten. Künstlerisch geht es im „Pop Art“-Raum zu, die „Pixel Corner“ präsentiert sich farbenfroh verpixelt. Zusätzlich zu den Arbeitsplätzen gibt es einen Kids Space, einen Entspannungs- und Yoga-Raum sowie Duschen.

3. juggleHUB – Co-Working mit Kinderbetreuung in Berlin

Co-Working ist ja schön und gut, aber wer kümmert sich während der Arbeitszeit um die Kinder? Das juggleHUB in Berlin möchte jungen Eltern eine Lösung bieten. Gelegen in einem schönen Altbau im Prenzlauer Berg gibt es kurzzeitige oder feste Schreibtischarbeitsplätze zu mieten. Die komplette Büroinfrastruktur ist natürlich inklusive – genauso wie eine flexible Kinderbetreuung. Im juggleHUB hat sich auch ParentPreneurs gegründet, ein Netzwerk für Eltern, die vor der Gründung eines Unternehmens stehen oder sich bereits in der Startphase befinden.

4. Mindspot – frische Nordseeluft in St. Peter-Ording

Arbeiten bei frischer Nordseeluft? Das funktioniert im Mindspot in St. Peter-Ording. Die Büroräume sind skandinavisch-puristisch eingerichtet und sollen den Kopf genauso freipusten wie ein Strandspaziergang nach Feierabend. Nur 300 Meter vom Deich entfernt und ganz in der Nähe des Böhler Leuchtturms stehen 14 voll ausgestattete Schreibtischarbeitsplätze und zwei Seminarräume bereit.

5. Coconat – Arbeiten auf einem ehemaligen Gutshof in Klein Glien

Viele Co-Working-Spaces befinden sich mitten in der Stadt. Nicht so das Coconat. Der Name steht für „community and concentrated work in nature“ – Gemeinschaft und konzentriertes Arbeiten in der Natur. Entsprechend liegt der gemeinschaftliche Arbeitsort im 43-Seelen-Dorf Klein Glien, etwa eine Stunde von Berlin entfernt. Im ehemaligen Gutshof stehen auch Zimmer zur Übernachtung zur Verfügung. So lassen sich Co-Working und Co-Living miteinander verbinden.

6. Hubud – Worktation auf Bali

Auch rund um die Welt gibt es Co-Working-Spaces, die zur Worktation einladen, zur Kombination aus Arbeit und Urlaub. Dazu gehört etwa das Hubud in Balis Kulturzentrum Ubud. Während Sie in einem Bambusgebäude arbeiten, blicken Sie auf Reisfelder und Vulkane – ideal für alle, die der Großstadt entfliehen wollen.

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