In ETFs investieren

Geld in ETFs investieren – Vorteile und Nachteile

ETFs als Geldanlage liegen im Trend. Hinter der Abkürzung verbirgt sich der Begriff Exchange Traded Funds. Bei ETFs handelt es sich also um Indexfonds, die an der Börse gehandelt werden.

Was bedeutet das konkret? Welche Vorteile bieten ETFs gegenüber anderen Geldanlagen? Und was sollten Sie bei der Investition in ETFs beachten? Hier erhalten Sie Antworten.

Was sind ETFs und wie funktionieren sie?

Ein Fonds investiert immer in mehrere verschiedene Wertpapiere. Statt viele einzelne Aktien oder Anleihen zu kaufen, erwerben Sie mit einem Fonds eine Sammlung mehrerer kleiner Anteile

So verhält es sich auch bei Exchange Traded Funds, den ETFs. Die Besonderheit: Anders als bei klassischen Publikumsfonds ist bei einem ETF festgelegt, in welche Wertpapiere investiert wird. Bei klassischen Fonds bestimmt das ein Fondsmanager, ein ETF bildet dagegen einen bestimmten Aktienindex nach, beispielsweise den Deutschen Aktienindex DAX.

Investieren Sie in einen auf dem DAX basierenden ETF, erhalten Sie kleine Anteile an den dort gelisteten 40 Unternehmen. Erwerben Sie einen ETF, der auf dem MSCI World Aktienindex basiert, streuen Sie Ihre Investition sogar auf rund 1.600 Unternehmen aus aller Welt. Die Entwicklung des ETFs folgt der Entwicklung des jeweiligen Index. Man spricht dabei auch vom passiven Fondsmanagement.

Mit einem ETF müssen Sie aber nicht zwangsläufig Aktien erwerben. Es gibt auch Exchange Traded Funds, die sich aus anderen Anlageklassen zusammensetzen. So lassen sich je nach Art der Investition folgende ETFs unterscheiden:

  • Aktien-ETFs
  • Geldmarkt-ETFs
  • Renten-ETFs
  • Rohstoff-ETFs
  • Multi-Assets-ETFs, die in verschiedene Anlageklassen investieren, meist in Aktien, Rohstoffe und Renten

Welche Vorteile bieten ETFs gegenüber herkömmlichen Anlagemethoden?

Gegenüber herkömmlichen Anlagemethoden wie einzelnen Aktien bieten ETFs eine Reihe von Vorteilen:

  • Geringere Kosten: Im Gegensatz zu Investmentfonds mit aktivem Management sind die Kosten für ETFs wesentlich geringer.
  • Höhere Transparenz: Informationen zu ETFs, die einen bekannten Aktienindex nachbilden, können Sie jederzeit im Internet abrufen. In der Regel halten die Fondsgesellschaften Sie sogar täglich über die exakte Zusammensetzung des Portfolios auf dem Laufenden. Bei herkömmlichen Investmentfonds können Sie dagegen meist nur die zehn größten Positionen im Monat abrufen.
  • Schnelle Verfügbarkeit: Da ETFs an der Börse gehandelt werden, können Sie als Anleger oder Anlegerin jederzeit kurzfristig über Kauf und Verkauf entscheiden. Besonders einfach funktioniert der Börsenhandel über Online-Broker wie Trade Republic, Scalable Capital oder ING. Mit wenigen Klicks können Sie Ihren ETF zu Geld machen. Klassische Publikumsfonds werden dagegen nur einmal am Tag über die Fondsgesellschaft gehandelt, wobei oft hohe Ausgabeaufschläge anfallen. Beim Börsenhandel von ETFs zahlen Sie nur die Ordergebühren der Bank sowie eine geringe Differenz zwischen An- und Verkaufspreis.
  • ETF-Sparpläne: Fast jeden ETF können Sie mittlerweile auch als ETF-Sparplan erhalten, meist schon ab einer Sparrate von 1,00 Euro. Nutzen Sie die Aktionsangebote von Online-Brokern, entfallen beim Börsenhandel häufig sogar die Ordergebühren.
  • Breite Risikostreuung: Mit ETFs investieren Sie in mehrere Wertpapiere. Dadurch streuen Sie Ihr Verlustrisiko weiter als bei der Investition in Einzelanlagen. Je größer das Portfolio, umso geringer Ihr individuelles Risiko.
  • Einlagenschutz über Sondervermögen: Sollte eine ETF-Gesellschaft Insolvenz anmelden müssen, sind die Kundeneinlagen als Sondervermögen vom Unternehmensvermögen getrennt und daher vor Pfändung geschützt.

Info: ETF Produktkosten
Die Produktkosten für ETFs setzen sich aus den laufenden Kosten (hauptsächlich Verwaltungsgebühren) sowie den Transaktionskosten zusammen. Letztere fallen an, wenn der ETF an den Index angepasst wird und dafür Wertpapiere hinzugekauft oder verkauft werden. Die Produktkosten machen jeweils einen bestimmten Prozentsatz des Anlagebetrags aus.

Hat die Investition in ETFs auch Nachteile?

Wie jedes Investitionsgeschäft bringt auch die Geldanlage in ETFs ein paar Risiken mit sich. So unterliegt auch das im ETF zusammengefasste Portfolio den marktüblichen Schwankungen. Je nach Verkaufszeitpunkt erhalten Sie also nicht unbedingt die investierte Summe zurück, sondern machen Verluste.

Die Passivität der ETFs kann ihrerseits einen Nachteil darstellen. Bei negativen Marktentwicklungen greift kein Fondsmanager steuernd ein, stattdessen bilden die ETFs stur die Entwicklung des jeweiligen Index ab. Bei Verkäufen von Fondsanteilen kann es zudem zu Liquiditätsengpässen während der Abwicklung kommen.

Legen Sie Ihr Geld in ETFs statt in Aktien an, verzichten Sie zudem auf Ihr Stimmrecht in den jeweiligen Unternehmen.

Das Kontrahentenrisiko bei synthetischen ETFs

Ein weiteres Risiko, das Sie kennen sollten, bevor Sie in ETFs investieren, ist das sogenannte Kontrahentenrisiko. Es bezieht sich vor allem auf sogenannte synthetische ETFs, kann aber alle Fonds betreffen.

Bei synthetischen ETFs handelt es sich um ETFs, die einen Index „künstlich“ nachbilden. Diese Anlageform war vor allem in den 2000er-Jahren beliebt und kommt heute nur noch selten vor.

Das Prinzip: Bei einem synthetischen ETF gehen der ETF-Anbieter und eine Bank ein Tauschgeschäft ein, auch als Swap bezeichnet. Die Bank garantiert dem Anbieter die Wertentwicklung des dem ETF zugrunde liegenden Aktienindex. Der Anbieter kauft im Gegenzug ein von der Bank zusammengestelltes Aktienportfolio und garantiert der Bank dessen Weiterentwicklung.

Für Anleger besteht die Sorge, dass einer der Vertragspartner pleite geht und sie Verluste machen. In der Praxis ist dieses Risiko jedoch gering. Gemäß der europäischen Vorschriften zur Regulierung von Investmentfonds (OGAW) darf das Kontrahentenrisiko maximal 10 Prozent des Fondsvermögens betragen. Außerdem müssen die Vertragspartner Sicherheiten stellen.

Investieren in ETFs: Das sollten Sie beachten

Möchten Sie in ETFs investieren, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

1. Vorsicht bei Themen-EFTs

Fondsgesellschaften lassen sich immer wieder neue ETFs einfallen, die nach verschiedenen Themen zusammengestellt sind. So gibt es beispielsweise Krypto-ETFs, Clean-Energy-ETFs und ähnliche Fonds. Eine solide Anlagestrategie sind solche ETFs jedoch nicht. Besser beraten sind Sie, wenn Sie ETFs wählen, die sich auf große, marktbreite Indizes wie den MSCI World Index beziehen.

2. Vorsicht bei der Vermittlung von ETFs auf Honorarbasis

Honorarvermittler verlangen teilweise Tausende Euro für die Vermittlung von fondsgebundenen Rentenversicherungen, bei denen die Beiträge in ETFs investiert werden. Häufig versprechen sie Steuervorteile, die gar nicht existieren. Versicherungsvermittler kreieren derweil eigene Indizes mit zum Teil fragwürdigen Anlagestrategien. Vermögensverwalter berechnen Entgelte von 1,5 Prozent im Jahr, welche die Kostenvorteile der ETFs aufwiegen. Ein wirklicher Mehrwert bietet sich durch die Vermögensverwaltung jedoch nicht, da sie ETFs meist nach Gutdünken kaufen und verkaufen. Statt höherer Rendite kommen nur höhere Kosten auf Sie zu.

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Business Outfit Vinted

Business-Outfits bei Vinted & Co. kaufen?

Wer sich für nachhaltige Mode interessiert, hat bestimmt schon einmal von Vinted gehört. Die Plattform für Secondhand-Kleidung ist momentan angesagtes Gesprächsthema bei Menschen, die Wert auf klimaneutrale Fashion legen.

Doch finden Sie in Shops wie Vinted und Co. auch hochwertige Business-Outfits? Worauf sollten Sie beim Einkauf von Bürokleidung aus zweiter Hand achten? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Artikel.

Was ist Vinted?

Neu ist Vinted nicht. Die Plattform für den Verkauf von Secondhand-Kleidung ist aus den bereits bekannten Websites Kleiderkreisel und Mamikreisel hervorgegangen.

Hinter dem Portal steckt das Unternehmen Vinted Limited aus Litauen, gegründet im Jahr 2008. Heute ist Vinted Limited in 16 europäischen Ländern vertreten und zählte im Jahr 2022 mehr als 65 Millionen Mitglieder.

Was Vinted von vielen anderen Online-Shops für Secondhand-Ware unterscheidet: Auf der Plattform kaufen Kunden ihre Ware direkt von anderen Privatpersonen.

Business-Outfits bei Vinted kaufen – so funktioniert’s

Möchten Sie bei Vinted einkaufen, laden Sie sich die App herunter oder besuchen die Website im Browser. Nun können Sie in verschiedenen Kategorien stöbern oder direkt einen Suchbegriff eingeben.

Im Bereich der Bürokleidung stehen für Frauen zum Beispiel Blusen, Röcke und Kleider und für Herren Anzüge und Oberhemden zur Auswahl. Die Plattform ermöglicht es Ihnen, gezielt nach der gewünschten Produktkategorie, Größe, Farbe und Zustand zu suchen. Bevorzugen Sie bestimmte Materialien oder Marken, können Sie Ihre Suche auch dahingehend einschränken. Darüber hinaus lässt sich eine Preisspanne festlegen.

Haben Sie einen Artikel gefunden, der Ihnen gefällt, können Sie sich in aller Ruhe die Produktbeschreibung durchlesen und Fotos ansehen. Treten weitere Fragen auf, besteht die Möglichkeit, sich direkt mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Für den Kauf stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Der Kauf bei Privatpersonen ist natürlich mit einem gewissen Risiko verbunden. Vinted bietet daher einen besonderen Käuferschutz. Käufer zahlen für jede Transaktion eine Gebühr in Höhe von 5 Prozent des Verkaufspreises plus 0,70 Cent. Im Gegenzug verspricht Vinted, persönliche Daten, Geld und Käufe zu schützen.

Kommt eine Sendung nicht an, wird während des Versands beschädigt oder weicht erheblich von der Beschreibung ab, erhalten Käufer ihr Geld zurück. Voraussetzung ist, dass sie ihre Beschwerde innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt des Artikels melden. Die Kosten für eine Rücksendung sind allerdings vom Käufer zu tragen.

Alternativen zu Vinted

Suchen Sie nach gebrauchter Business-Kleidung, gibt es eine Vielzahl an weiteren Shops. Online-Händler wie Second Life Fashion, Phönix Schöner Leben oder Carou bieten ebenfalls eine große Auswahl an Büromode. Shops wie Vite EnVogue verkaufen gebrauchte Designerstücke. Eine weitere Alternative stellen Wiederverkaufsportale wie ReSale und Momox dar, die ebenfalls gebrauchte Kleidung anbieten.

Möchten Sie sich direkt beim Kauf einen Eindruck vom Zustand der Kleidung verschaffen, suchen Sie örtliche Secondhand-Geschäfte auf. Neben inhabergeführten Läden gibt es größere, bundesweit vertretene Ketten wie Humana und die Oxfam Shops.

Secondhand-Mode kaufen: Vorteile und Nachteile

Bürokleidung sollte in einem einwandfreien Zustand sein sowie professionell und seriös wirken. Lassen sich solche Stücke überhaupt aus zweiter Hand finden? Die Antwort lautet ja – sofern Sie bereit sind, ein wenig Zeit in die Suche zu investieren.

Der Kauf gebrauchter Kleidung bietet einige Vorteile:

  1. Secondhand-Mode schont den Geldbeutel.
  2. Der Kauf von Secondhand-Kleidung verringert den Produktionsaufwand und es entsteht weniger Müll, was das Klima schont.
  3. Aus zweiter Hand lassen sich häufig individuelle Kleidungsstücke finden, die sich von der Masse abheben.

Wenn Sie sich für gebrauchte Kleidung entscheiden, sollten Sie sich aber auch über einige Nachteile bewusst sein:

  1. Das Angebot ist begrenzt. Das bedeutet, Sie finden nicht unbedingt genau das Kleidungsstück, das Sie suchen.
  2. Die Produktionsbedingungen gebrauchter Kleidung lassen sich manchmal schlechter nachvollziehen. Das gilt insbesondere bei Kleidung, die im außereuropäischen Ausland produziert wird und nicht den EU-Regularien unterliegt.
  3. Auch Secondhand-Kleidung hat manchmal lange Transportwege hinter sich. Größere Händler und Online-Shops kaufen die Ware meist von Zwischenhändlern auf und lassen sie zum Teil im Ausland sortieren. Anschließend werden die Produkte zurück nach Deutschland gefahren. Beim Kauf von privat, wie ihn Vinted ermöglicht, entfällt dieser Nachteil.
  4. Der Secondhand-Einkauf verleitet eventuell dazu, mehr zu kaufen, als Sie tatsächlich brauchen. Wie das Wuppertal Institut berichtet, steigen zwar die Verkaufszahlen für Secondhand-Mode. Das führt allerdings nicht dazu, dass der Umsatz von First-Hand-Kleidung zurückgeht. Stattdessen wird insgesamt mehr Mode gekauft.

Secondhand Business-Outfits kaufen: Darauf sollten Sie achten

Entscheiden Sie sich dafür, Ihre Bürokleidung gebraucht zu kaufen, beachten Sie folgende Punkte:

  • Überlegen Sie sich, was Sie eigentlich kaufen möchten, und suchen Sie gezielt.
  • Wählen Sie Shops, bei denen die Ware vor Verkauf genau überprüft wird. Bei privaten Verkäufen wie auf Vinted prüfen Sie Fotos der Kleidung sorgfältig auf eventuelle Mängel.
  • Achten Sie auf hochwertige Stoffe und eine gute Verarbeitung. Bevorzugen Sie natürliche, langlebige Materialien wie Wolle und Baumwolle.
  • Beim Online-Kauf von gebrauchter Kleidung sollten Sie die Rückgabebedingungen der Shops prüfen.
  • Waschen Sie gebrauchte Kleidungsstücke nach dem Kauf gründlich. Dadurch verschwindet auch der muffige Geruch, der Secondhand-Kleidung manchmal anhaftet.

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Denkfehler Finanzen

Nie mehr zu viel Geld ausgeben: 7 typische Finanz-Denkfehler vermeiden

Wenn es das Thema Finanzen geht, dann setzen wir gerne mal die rosarote Brille auf und rechnen uns viele Ausgaben schön. Wer langfristig sparen und nicht mehr zu viel Geld ausgeben möchte, der sollte einige der klassischen Denkfehler künftig gedanklich unbedingt streichen. Folgende 7 Rechnungen gehen nicht auf.

1. Die (falsche) Verhältnisrechnung

Wer würde schon 3.000 Euro für ein Kleidungsstück ausgeben? Auch für das Essen im Restaurant ist diese Summe deutlich zu hoch. Für die hochwertigen Armaturen bei der Einrichtung des neuen Badezimmers stellt dieser zusätzliche Betrag aber plötzlich kein Problem mehr – schließlich erscheinen die 3.000 Euro mit Blick auf die Gesamtkosten in Höhe von 40.000 Euro verschwindend gering.

Vor allem bei größeren Ausgaben passiert es schnell, dass wir viel zu viel Geld ausgeben. Wir neigen dazu, bei Zusatzausgaben eher auf das Verhältnis zur Gesamtsumme zu schauen und weniger darauf, wie hoch der Betrag tatsächlich ist.

Tipp: Behalten Sie immer die absolute Geldsumme im Blick. Auch bei größeren Investitionen darf der Rotstift gerne angelegt werden.

2. Die (falsche) Zeitrechnung

Wenn das Arbeitsleben rund 45 Jahre dauert, dann bleibt mit Anfang 20 und sogar Mitte 30 noch eine Menge Zeit, an die Altersvorsorge zu denken. Menschen, die mit diesem Gedanken durch ihr Berufsleben gehen, stehen am Ende mit nichts beziehungsweise sehr wenig Geld und Reserven da.

Tipp: Natürlich spricht nichts dagegen, auch im Hier und Jetzt zu leben. Wer allerdings in jungen Jahren Monat für Monat einen kleinen Betrag zur Seite legt, der kann auch im Rentenalter noch viele schöne Momente (mit etwas Geld auf der hohen Kante) genießen.

3. Die (falsche) Schnäppchenrechnung

Diese Erfahrung hat wahrscheinlich jeder schon einmal gemacht: Bei dem unglaublich guten Angebot zu einem sagenhaft günstigen Preis müssen wir einfach zuschlagen. Preiswerter wird man Möbelstück A, Lebensmittel B oder Dienstleistung C garantiert nie mehr bekommen …

Diese Annahme mag sogar stimmen. Die Rechnung, ein erstklassiges Schnäppchen geschlagen zu haben, geht jedoch nicht auf. Schließlich hätten wir das Produkt zum Normalpreis niemals gekauft. In dem Fall ist der Spareffekt gleich null. Im Gegensatz: Man hat sogar unnötig viel Geld ausgegeben.

Tipp: Überlegen Sie sich vor jedem Kauf gut, ob ein bestimmtes Produkt tatsächlich benötigt wird – selbst bei einem niedrigen Preis.

4. Die (falsche) Verknappungsrechnung

Dieser einfache Marketingtrick funktioniert bei den meisten Menschen: Aussagen wie „Nur noch wenige Plätze verfügbar“ oder „Jetzt kaufen und nur noch heute diesen attraktiven Preis sichern“, suggerieren eine Knappheit. Genau diese Illusion macht ein Produkt direkt viel attraktiver (schließlich scheint es ja begehrt zu sein) und weckt einen Kaufimpuls. Wer sich jetzt spontan und unter Zeitdruck für den Kauf entscheidet, bereut diesen am Ende häufig – denn in den wenigsten Fällen war er wirklich nötig.

Tipp: Führen Sie sich vor Augen, dass es sich ausschließlich um einen Verkaufstrick handelt und der Druck lediglich künstlich erzeugt wird.

5. Die (falsche) Sunk-Cost-Rechnung

Die sogenannten „versunkenen Kosten“ (Sunk Costs) sind besonders ärgerlich. Es handelt sich dabei um Ausgaben, die man im Nachhinein betrachtet umsonst getätigt hat und die man am liebsten rückgängig machen würde. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Autoreparatur: Vor ein paar Monaten hat man für seinen alten Wagen für TÜV und Rundum-Check die stolze Summe von 800 Euro bezahlt. Kurze Zeit später ist der Motor defekt und die Reparatur schlägt mit über 1.000 Euro zu Buche – dabei ist das Fahrzeug nur noch knapp 2.000 Euro wert. Aufgrund der bereits erfolgten hohen Leistung entscheiden sich viele Menschen jetzt lieber für die Reparatur und nicht für den Verkauf. Man trifft diese (sich höchstwahrscheinlich nicht lohnende) Entscheidung, da ansonsten das Gefühl entsteht, das Geld für die erste Reparatur umsonst ausgegeben zu haben.

Tipp: Bei jeder Investition wird neu entschieden. Es hat keinen Mehrwert, bereits ausgegebenem Geld hinterherzutrauern und in der Folge womöglich weitere Fehlentscheidungen zu treffen.

6. Die (falsche) Orientierungsrechnung

Der sogenannte Ankereffekt bezieht sich auf das Phänomen, dass wir uns unbewusst von zuvor gelesenen Zahlen und Daten bei einer Entscheidung beeinflussen lassen. Die sogenannte Ankerzahl kann, muss aber nicht unbedingt in Verbindung mit dem Preis oder den Kosten stehen. Ein Beispiel: Bei einer Spendenaktion steht: „Bereits 10 Euro helfen.“ Wir nehmen diesen Betrag als Orientierung und geben mit großer Wahrscheinlichkeit mehr, als wenn wir lesen würden: „Jeder Euro hilft.“

Ein weiteres Beispiel: Ein Händler macht ein übertrieben hohes Angebot für einen Tisch in Höhe von 5.000 Euro. Auch wenn das Möbelstück maximal ein Zehntel des Preises wert ist, nimmt man die hohe Summe dennoch als Anker und zahlt am Ende wahrscheinlich einen höheren Preis, als wenn es von Anfang an ein realistischeres Angebot gegeben hätte.

Tipp: Wem bewusst ist, dass es den Ankereffekt gibt, der lässt sich beim nächsten Mal weniger durch andere Zahlen in die Irre führen.

7. Die (falsche) Verschwendungsrechnung

Menschen, die in den Genuss eines plötzlichen Geldregens kommen, verfallen schnell der folgenden Annahme: Wer viel Geld hat, kann auch viel Geld ausgeben. Sie werden verschwenderisch und geben in kurzer Zeit größere Summen aus. Das Risiko ist dabei hoch, dass das Geld schneller weg ist, als man gucken kann.

Wir kennen den Effekt der falschen Verschwendung bereits im Kleinen: Wer mit 100 Euro shoppen geht, kommt mit diesem Betrag in der Regel aus. Nimmt man hingegen 500 Euro mit, wird das Geld auch ausgegeben – schließlich hat man ja im Hinterkopf, dass das Geld vorhanden ist.

Tipp: Geld ist in der Regel nicht unbegrenzt verfügbar. Wer ein gewisses Polster haben möchte, der kommt nicht darum herum, auch mal zu verzichten und zu sparen.

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Spar Regeln

50-30-20-Regel: einfache Strategie, um entspannt Geld zu sparen

Die anfallenden Kosten decken, die angenehmen Dinge des Lebens genießen und gleichzeitig noch Geld sparen? Für viele Menschen klingt das nach einer großen finanziellen Herausforderung. Das muss es aber nicht sein: Die 50-30-20-Regel hilft dabei, das monatliche Netto-Gehalt optimal aufzuteilen, um alles unter einen Hut zu bringen.

Was steckt hinter der Formel?

Sinn und Zweck der Regel ist es, mit dem eigenen Einkommen bewusster umzugehen, ein Gefühl für die Ausgaben zu erhalten, um am Ende sogar noch etwas auf die hohe Kante legen zu können. Um die eigene Finanzplanung möglichst übersichtlich und verständlich zu gestalten, funktioniert die Spar-Regel nach einem einfachen Prinzip – sie unterteilt die Ausgaben im Verhältnis 50-30-20 in drei Bereiche wie folgt:

  • Grundausgaben (50 Prozent)

Um diese Ausgaben kommen Sie nicht herum: Die Hälfte des Gehalts geht für die notwendigen Kosten zur Deckung des Grundbedarfs drauf. Neben der Miete beziehungsweise dem Immobilienkredit als größte Posten (circa 30 Prozent) gehören dazu auch die Ausgaben für Strom und Gas, für Versicherungen, Telefon und Internet, für Mobilität (Sprit und Fahrtickets) sowie Lebensmittel.

Beispiel: Bei einem Nettogehalt von 3.000 Euro stehen 1.500 Euro für die Grundausgaben zur Verfügung. Für die Miete werden davon bestenfalls nicht mehr als 900 Euro ausgegeben.

  • Freizeitvergnügen (30 Prozent)

Dieser Posten dürfte für viele Menschen nicht groß genug sein. 30 Prozent des Netto-Gehalts stehen für das persönliche Vergnügen und für Freizeitbeschäftigungen zur Verfügung – sofern man dies denn möchte. Je nach den eigenen Vorlieben kann das Geld für die Mitgliedschaft im Verein oder in einem Fitnessstudio, für den Restaurantbesuch, für Kino-Eintrittskarten, das Konzert oder eine andere Veranstaltung, für den Kurztrip sowie für den Jahresurlaub ausgegeben werden.

Beispiel: Beim genannten Gehalt von 3.000 Euro entfallen bis zu 900 Euro auf den Bereich Freizeit.

  • Sparen (20 Prozent)

Nach dieser Rechnung bleiben am Ende des Monats 20 Prozent übrig. Dieses Geld wird direkt zur Seite gelegt. Ein separates Tagesgeldkonto, ein Sparkonto oder auch ein Depot bieten sich dafür an. Das Geld, das man hier anspart und das mit der Zeit (hoffentlich) immer mehr wird, erfüllt dabei gleich mehrere Zwecke. Einerseits fungiert es als Notgroschen, um im Fall der Fälle (zum Beispiel bei einer Arbeitslosigkeit) noch für eine gewisse Zeit „flüssig“ zu sein. Gleichzeitig hat es Potenzial, um sich größere Anschaffungen (zum Beispiel ein Auto oder eine neue Heizung) leisten zu können. Nicht zu vergessen ist die private Altersversorge.

Beispiel: Wer 3000 Euro netto verdient, legt Monat für Monat 600 Euro zurück. Am Ende des Jahres hat man bereits 7.200 Euro gespart.

Praktische Umsetzung: So klappt es mit der Spar-Methode

Die Methode ist insgesamt sehr simpel, sodass man sie einfach und ohne großen Aufwand umsetzen kann, auch ohne ein Finanzgenie zu sein. Damit die 50-30-20-Regel am Ende erfolgreich ist, lohnt es sich, einige wichtige Tipps zu berücksichtigen:

  • Überblick: Zunächst gilt es, sich einen Überblick zu verschaffen. Die Einnahmenseite dürfte dabei die kleinere Herausforderung sein. Meist reicht bereits ein Blick, um zu wissen, wie viel Geld monatlich auf dem Konto landet. Bei den Ausgaben sollte man schon genauer hinschauen. Da die Kosten in der Summe häufig variieren, bildet man am besten den Durchschnitt der Ausgaben der letzten drei bis sechs Monate.
  • Kategorien: Ordnen Sie die einzelnen Ausgaben-Positionen im Anschluss den drei Kategorien Grundausgaben, Freizeit und Sparen zu und überprüfen Sie, ob das Verhältnis passt.
  • Anpassung: Entspricht die Summe der jeweiligen Beträge den Prozentangaben, dann machen Sie alles richtig. Vielleicht ist aber auch die eine oder andere Anpassung nötig und möglich, um die Kosten an der einen Stelle zu senken, um an der anderen mehr Geld zur Verfügung zu haben.
  • Sparpotenzial: Vielleicht gibt es bei einigen Ausgaben ja noch ein Sparpotenzial? Mit einem Versicherungs- und Energievergleich lassen sich eventuell günstigere Anbieter finden. Der Strom- und Gasverbrauch lässt sich unter Umständen durch das eigene Verhalten senken. Und beim Lebensmitteleinkauf hält man künftig etwas strenger an die Einkaufsliste. Wenn es an die Freizeitgestaltung geht, könnte man vielleicht mal auf ein Konzert verzichten oder ein paar Tage weniger in den Urlaub fahren.

Die Grenzen von der 50-30-20-Regel

Die Einfachheit der Regel lässt natürlich nur pauschale Vor- und Angaben zu: So mag die Umsetzung im individuellen Fall nicht immer 1:1 möglich sein. Wer beispielsweise in einer Großstadt lebt, gibt eventuell bereits für die Miete deutlich mehr als 30 Prozent des Verdienstes aus. Getrennte Eltern haben dagegen zusätzliche Unterhaltsverpflichtungen. Außerdem wird es Geringverdienern wahrscheinlich deutlich schwerer fallen, sich an die Regel zu halten, als Menschen, die überdurchschnittlich viel verdienen. Und auch bei einem Jobverlust oder bei Familienzuwachs könnte die Regel an ihre Grenzen kommen.

Die Methode ist daher niemals in Stein gemeißelt und sollte immer an die individuellen Voraussetzungen angepasst werden. Grundsätzlich bietet die Regel aber eine gute Orientierung, sie bringt zudem eine Struktur in die Finanzen, fördert einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld und bietet zumindest die Chance, Geld zu sparen.

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Notfallgroschen

Notgroschen: So hoch sollte der eigene Geldpuffer sein

Die Anzahlung für den nächsten Sommerurlaub ist gerade erst überwiesen und das teure Business-Outfit hängt noch kauffrisch im Kleiderschrank, da quittiert die Waschmaschine ihren Dienst und eine unerwartete Steuernachzahlung flattert auch ins Haus. Wie gut, wenn es jetzt einen Notgroschen gibt …

Für den Fall der Fälle: Was ist überhaupt ein Notgroschen?

Die Bezeichnung mag zwar etwas antiquiert daherkommen – denn Groschen gibt es in Deutschland als Zahlungsmittel schon längst nicht mehr – dennoch spricht man auch heute noch von einem Notgroschen, wenn man Geld zur Seite legt, um darauf im Bedarfsfall zurückgreifen zu können. Dieser Geldpuffer, auch eiserne Reserve genannt, soll sicherstellen, in Notfällen direkt liquide zu sein, ohne das Konto überziehen, sich Geld leihen oder einen Kredit aufnehmen zu müssen. Da es sich bei dem Notfallgroschen um zusätzliches Geld handelt, können die laufenden Lebenshaltungskosten weiter gedeckt werden, sodass finanzielle Engpässe und Schulden gar nicht erst entstehen.

Mögliche Situationen, in denen dieses zusätzliche Geld benötigt wird, können zum Beispiel sein:

  • der Verlust des Arbeitsplatzes
  • die Inflation und steigende Preise
  • berufliche und finanzielle Fehlentscheidungen
  • gesundheitliche Probleme und Krankheiten
  • der Ausfall von wichtigen Haushaltsgeräten, wie Waschmaschine oder Kühlschrank
  • Schäden an der Wohnung, am Haus oder am Pkw
  • Familienzuwachs oder Pflegebedürftigkeit von Angehörigen
  • Trennung vom Partner

Nicht verwendet werden sollte die Geldreserve dagegen für die Finanzierung einer Urlaubsreise, für größere Anschaffungen, wie beispielsweise Möbel, für Reparaturen, die planbar sind, sowie für alle weiteren Dinge, die nicht unter die Rubrik Notfall fallen.

Genug in petto: Wie hoch sollte der Geldpuffer sein?

Der „Groschen“ im Namen mag etwas irreführend sein. Denn schließlich geht es nicht darum, ein paar Cents mehr im Portemonnaie zu haben. Selbst bei einem begrenzten Budget sollte der Notgroschen eine höhere, mindestens vierstellige Summe sein. Als allgemeiner Richtwert werden zwei bis drei Monatsgehälter empfohlen. Die optimale Höhe lässt sich jedoch nicht pauschalisieren, schließlich gibt es mehrere beeinflussende Faktoren, wie

  • die Höhe der monatlichen Ausgaben
  • die Anzahl der Familienmitglieder
  • die eigene Bereitschaft, Abstriche beim bisherigen Lebensstandard zu machen
  • der finanzielle familiäre Background
  • die Art der Beschäftigung (Arbeitnehmer, Selbstständig, Beamter)
  • das individuelle Risiko, einen Notgroschen zu benötigen

Während alleinstehende Beamte sich weniger Gedanken um eine Reserve machen müssen, ist bei Familien mit mehreren Kindern, bei Alleinerziehenden sowie auch bei Selbstständigen eine realistische Kalkulation unbedingt empfehlenswert. Hier sind sechs Monatsgehälter in petto für den Fall der Fälle durchaus sinnvoll.

Richtig angespart: Wie baue ich die Geldreserve auf?

Von jetzt auf gleich mal eben mehrere tausend Euro aus dem Ärmel zu schütteln, ist für die wenigsten Menschen machbar. Um eine „anständige“ Rücklage aufbauen zu können, benötigt es in der Regel etwas Zeit. Ziel sollte dabei sein, den Notgroschen in vorab festgelegter Höhe nach ein bis zwei Jahren, spätestens aber nach drei Jahren angespart zu haben. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

fixen Betrag sparen: Monat für Monat wird eine vorab festgelegte und entbehrliche Summe zur Seite gelegt. Je nach Höhe des Einkommens und der Ausgaben können das zwischen 100 und 500 Euro sein.
variable Summen sparen: Alternativ kann man auch einfach am Ende des Monats das noch vorhandene Geld dem Notgroschen zugutekommen lassen. Vielleicht entnehmen Sie auch einfach regelmäßig aus dem Portemonnaie das schwere Münzgeld und stecken es ins Sparschwein?
Sonderzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien sowie Steuernachzahlungen sind ein deutliches Plus auf der Haben-Seite und ein klarer Fall für den Notgroschen.
Geldgeschenke: Auch wenn Geldgeschenke eigentlich dazu dienen, sich etwas außer der Reihe zu gönnen, darf der ein oder andere Euro auch gerne der eisernen Reserve zugeführt werden.

Tipp: Partner können natürlich gemeinschaftlich einen Geldpuffer aufbauen. Für alle Eventualitäten des Lebens (zum Beispiel eine Trennung und Scheidung) ist es aber durchaus sinnvoll, sich immer selbst etwas Geld auf die hohe Kante zu legen.

Unters Kopfkissen? Wohin mit Notgroschen?

Definitiv keine gute Idee ist es, die Geldreserve als Bargeld zu Hause zu bunkern. Bei einem Einbruch, einem Brand oder einem anderen Schadensszenario wäre das Geld nämlich für immer verloren. Ideal ist dagegen ein Konto bei der Bank.

Als vorteilhaft erweist es sich, den Notfallgroschen vom restlichen Geld deutlich zu trennen. Dementsprechend ist davon abzuraten, es einfach auf dem Girokonto mit dem regelmäßigen Zahlungsverkehr zu belassen. Einen optimalen Platz findet der Geldpuffer daher auf einem separaten Tagesgeldkonto. Das Risiko ist hier gering, das zurückgelegte Geld einfach auszugeben. Man erhält sogar (wenn auch geringe) Zinsen und ein Zugriff ist jederzeit möglich. Praktisch ist es, wenn gleich zu Beginn des Monats eine festgelegte Summe per Dauerauftrag vom Giro- auf das Sparkonto überwiesen wird.

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Energiesparen

Energiesparen am Arbeitsplatz – die wichtigsten Tipps

Im Rahmen des Umwelt- und Klimaschutzes nimmt das Energiesparen schon lange einen hohen Stellenwert ein. Mit den drastisch steigenden Kosten für Gas und Strom bekommt das Thema nun eine zusätzliche Brisanz. Mehr denn je ist es wichtig, den Energieverbrauch im Blick zu haben und ihn, wann immer möglich, zu senken. Auch am Arbeitsplatz sollte die Reduzierung des Energieverbrauchs jetzt unbedingt auf der Agenda stehen. Hier die wichtigsten Tipps, um die Kosten im Griff zu behalten.

Natürliches Licht & LED-Beleuchtung nutzen

Die Beleuchtung gehört zu den größten Strom-Sparquellen in Büros. Das natürliche Tageslicht ist gratis und sollte daher auch immer voll ausgenutzt werden. Bedeutet: die Vorhänge aufziehen, die Fensterbänke freiräumen und den Schreibtisch möglichst in Fensternähe platzieren. Die künstliche Bürobeleuchtung ist dann nur einzuschalten, wenn sie auch wirklich benötigt wird.

Bestenfalls lassen sich einzelne Arbeitsbereiche punktuell beleuchten. Wer hingegen mit Betätigung des Lichtschalters gleich das ganze Großraumbüro ausleuchtet, dürfte nicht unbedingt Strom einsparen. Achten Sie auch darauf, beim Verlassen des Raumes das Licht zu löschen. Eine LED-Beleuchtung ist darüber hinaus im Vergleich zu Leuchtstoffröhren und sogar Energiesparlampen die energieeffizienteste Variante.

Elektronische Geräte effizient nutzen

Mit PC, Laptop, Drucker und Co. gehören natürlich die elektronischen Geräte im Büro zu den großen Stromfressern. Wer eine Neuanschaffung plant, sollte bestenfalls als wichtiges Kaufkriterium auf Energieeffizienz achten. Falls möglich, lohnt es sich zudem, auf Kombigeräte zurückzugreifen und nicht für Kopierer, Drucker und Scanner jeweils ein eigenes Gerät zu nutzen.

Geräte, die längere Zeit nicht verwendet werden, sind so einzustellen, dass sie sich automatisch in den Ruhemodus versetzen. Bei neuen Geräten kann man zusätzlich auch den Energiesparmodus nutzen. Grundsätzlich gilt: Schalten Sie Computer und Co. erst an, wenn Sie diese auch brauchen. Zum Feierabend werden die Geräte dann wieder komplett heruntergefahren beziehungsweise ausgeschaltet. Mithilfe eines Kippschalters an der Steckdosenleiste lassen sich sämtliche Geräte mit nur einem Handgriff komplett vom Strom trennen.

Effizient und sparsam heizen

Die Heizenergie ist natürlich auch in Büros ein wesentlicher Kostenfaktor. Mit dem richtigen Heizverhalten lässt sich genauso wie in den eigenen vier Wänden zumindest ein Teil der hohen Kosten einsparen. Wer die Heiztemperatur um ein bis zwei Grad herunterreguliert, muss während der Arbeit noch nicht frieren oder eine dicke Wollmütze tragen. Damit die wertvolle Energie nicht verlorengeht, sollten Raumtüren und Fenster möglichst geschlossen sein. Für die wichtige Frischluftzufuhr sorgt das täglich mehrmalige Stoßlüften. Achten Sie zudem darauf, dass die Heizkörper freistehen und nicht durch Schreibtische oder andere Büromöbel verstellt sind.

(Warmes) Wasser sparen

Die wichtige Hygiene sollte unter den Energiesparmaßnahmen natürlich auch am Arbeitsplatz nicht leiden. Dennoch ist es nicht zwingend nötig, die Hände mit warmem Wasser zu waschen. Und beim Einseifen der Hände und des Geschirrs darf der Wasserhahn auch gerne ganz ausgeschaltet werden.

Einsparpotenzial auch in der Büroküche

In der Büroküche gibt es unter Garantie mehrere Möglichkeiten, um die Stromkosten zu senken. Vor allem bei in die Jahre gekommenen alten Geräten mit Kaffeemaschine, Kühlschrank und Geschirrspüler als wahre Energiefresser könnte sich eine Neuinvestition unterm Strich schnell rechnen. Darüber hinaus ist es ratsam, den Kühlschrank regelmäßig zu kontrollieren und abgelaufene Lebensmittel zu entfernen. Die Spülmaschine läuft bestenfalls nur mit Energiesparprogrammen und wenn sie voll ist. Kaffeemaschine und andere Kleingeräte sind bei Nichtgebrauch am besten komplett vom Strom zu trennen.

Ressourcen schonen, weniger Papier drucken

Muss ich wirklich jedes Dokument ausdrucken? Die Frage lässt sich mit großer Wahrscheinlichkeit mit einem klaren Nein beantworten. Wer auf Ausdrucke verzichtet, spart nicht nur Strom, sondern auch Ressourcen vor allem in Form von Papier. Und: Alte, nicht mehr benötigte Dokumente müssen nicht zwingend im Abfall landen, die Rückseite lässt sich häufig noch für Notizen verwenden. Auch Umschläge und Kuverts können teilweise noch ein zweites Mal verwendet werden.

Videokonferenzen anstelle von persönlichen Meetings

Spätestens seit der Corona-Pandemie gehören Videokonferenzen zum Arbeitsalltag in Büros. Die virtuellen Zusammenkünfte sparen dabei nicht nur Zeit, sondern auch Energie und Emissionen. Sparpotenzial besteht natürlich nur dann, wenn für die Zusammenkunft der Teilnehmer eine Anfahrt nötig ist. Bei internen Meetings kann es dagegen effektiver sein, wenn man sich gemeinsam in einem Raum trifft und nicht jeder vor seinem eigenen Bildschirm sitzt.

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Versicherungsbeiträge senken

Hohe Versicherungsbeiträge – 7 einfache Tipps, um Geld zu sparen

Wir besitzen eine Menge davon. Einige sind verpflichtend, andere sehr wichtig und auf einige könnten wir vielleicht auch verzichten. Mit Versicherungen sichern wir uns gegen die finanziellen Risiken eines möglichen Schadens ab oder möchten Vorsorge treffen: Für Kranken- und Rentenversicherung, für Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflicht, Hausrat und Co. geht dabei ein großer Teil unseres Gehalts drauf. Nicht alle Kosten sind jedoch nötig. Dieser Ratgeber gibt praktische Tipps, um Versicherungsbeiträge zu sparen.

Tipp 1: Versicherungen auf den Prüfstand stellen

Das höchste Sparpotential besteht bei Versicherungen, die eigentlich überflüssig sind und die getrost gekündigt werden dürfen. Das kann beispielsweise eine Auslandsreisekrankenversicherung für Menschen sein, die sich nie im Ausland aufhalten, oder auch eine Wohngebäudeversicherung für Personen, die keine eigene Immobilie besitzen. Auch eine Vollkaskoversicherung bei einem uralten Auto lohnt in der Regel nicht. Meist unnötig sind zudem Versicherungen, die nur kleine Schäden absichern. Dazu gehören eine Brillenversicherung, eine Reisegepäckversicherung und eine Handyversicherung.

Tipp 2: Versicherte Leistungen anpassen

Haftpflicht ist nicht gleich Haftpflicht und Rechtsschutz ist nicht gleich Rechtsschutz. Die Leistungen können sich von Tarif zu Tarif teilweise deutlich unterscheiden – und nicht jeder Versicherte benötigt alle Bausteine. So ist es beispielsweise unsinnig, deliktunfähige Kinder in den Haftpflichtschutz mit einzuschließen, wenn der Nachwuchs bereits volljährig ist. Und eine Fahrradversicherung ist in einer Hausratversicherung natürlich nur dann sinnvoll, wenn man ein Fahrrad besitzt.

Eine Anpassung der Leistungen erfolgt bestenfalls regelmäßig. Wichtig ist sie vor allem dann, wenn sich die persönliche Lebenssituation (zum Beispiel durch Heirat, Kinder oder Jobwechsel) geändert hat. Verheiratete benötigen beispielsweise nur noch eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung.

Tipp 3: Versicherungssumme reduzieren

Viel hilft viel – wenn es um die Versicherungssumme geht, dann stimmt dieses Prinzip nicht immer. Es lohnt sich daher, einen Blick in die Police zu werfen, wie hoch Sie versichert sind und ob die Summe eventuell doch zu viel des Guten ist. Bei einer Rechtsschutzversicherung sind beispielsweise 300.000 Euro vollkommen ausreichend, mit 3 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden sind Sie bei der Privathaftpflicht gut beraten. Ausschlaggebend bei der Hausratversicherung ist dagegen der Gesamtwert des Hausrats.

Tipp 4: Jährlich Beiträge zahlen

Wer die Beiträge jährlich im Voraus überweist, der zahlt unterm Strich weniger, als wenn monatlich das Geld fließt. Vor allem bei höheren Beträgen macht sich der Unterschied schnell bemerkbar.

Tipp 5: Selbstbehalt vereinbaren

Wer im möglichen Schadensfall bereit ist, einen Teil der Kosten selbst zu tragen, der kann seine Beitragskosten senken. So lässt sich beispielsweise bei der Kfz-Haftpflicht, einer Rechtsschutzversicherung oder einer privaten Krankenversicherung ein Selbstbehalt in Höhe von 100, 300 oder 500 Euro vereinbaren. Diese Summe muss dann pro Schaden aus eigener Tasche gezahlt werden.

Tipp 6: Wechselbereitschaft zeigen

Vor allem dann, wenn eine Versicherung schon über mehrere Jahre läuft, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man sie jetzt auch deutlich günstiger abschließen könnte. Der Versicherer wird Sie aber wohl kaum darauf aufmerksam machen. Tarifvergleiche bergen deshalb ein immenses Sparpotential. Teilweise locken die Anbieter nicht nur mit günstigeren Beiträgen, sondern auch noch mit einem Wechselbonus. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich immer zum Ende der Laufzeit einer bestehenden Versicherung.

Tipp 7: Beiträge stunden

Bei akuter Geldknappheit sind es häufig die Versicherungen, die dran glauben müssen und die jetzt gekündigt werden. Besonders bei den wichtigen, aber auch den kapitalbildenden Versicherungen (zum Beispiel Lebensversicherung) sollte dies jedoch auf keinen Fall die erste Option sein. Alternativ bieten viele Versicherer stattdessen an, die Beiträge für eine gewisse Zeit (circa sechs bis zwölf Monate) zu stunden. Erst danach müssen sie dann verzinst zurückgezahlt werden. Bei Kapitalversicherungen besteht zudem die Möglichkeit, diese beitragsfrei zu stellen oder ruhen zu lassen. Hierbei reduziert sich dann jedoch die Versicherungssumme.

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Mutter und Kind basteln eine Maske

Mund-und Nasen-Maske einfach selber basteln – ohne Nähen

Seit dem 27. April gilt in Deutschland bundesweit die Maskenpflicht. Aufgrund der hohen Nachfrage ist es jedoch gar nicht so leicht, sich eine Maske zu besorgen. Masken sind Mangelware – in vielen Supermärkten sind sie nicht erhältlich oder ausverkauft. Auch bei Bestellungen im Internet ist man auf Glück angewiesen und wenn Masken verfügbar sind, dauert die Lieferung oft mehrere Tage oder sogar Wochen.

Die Lösung: Basteln Sie sich einfach selbst eine Behelfsmaske. Mit unserer simplen Schritt-für-Schritt-Anleitung geht das Basteln einer Maske schnell und unkompliziert von der Hand und macht sogar eine Menge Spaß. Das Beste daran: Sie benötigen für diese Technik keine Nähmaschine, die Anleitung können Sie ganz einfach mit alltäglichen Büroartikeln umsetzen.

Die Vorteile:

  • Das Basteln geht schnell und einfach: Ersparen Sie sich lange Lieferzeiten und mühsames Suchen in Drogeriemärkten. Mit unserer Anleitung dauert das Basteln weniger als 30 Minuten und Ihre Maske ist sofort einsatzbereit.
  • Gemeinsames Basteln macht Spaß: Mit der Familie Masken zu basteln ist ein Erlebnis, das gerade in der aktuellen Situation nicht nur Beschäftigung bietet, sondern auch zusammenschweißt. Vor allem Kinder lieben es, ihrer Fantasie und Kreativität beim Basteln freien Lauf zu lassen.
  • Simple Materialien: Für diese Bastel-Technik benötigen Sie keine Materialien aus dem Bastelfachgeschäft. Die Maske können Sie ganz einfach mithilfe alltäglicher Büroartikel herstellen.

Benötigte Materialien:

Eine Person beim Basteln

So geht‘s:

  1. Testen Sie, ob Sie durch den gewählten Stoff atmen können. Legen Sie den Stoff in eine doppelte Schicht und halten Sie ihn eng über Nase und Mund. Atmen Sie mehrmals ruhig ein und aus. Wenn Sie ohne Probleme atmen können, ist der Stoff für die Maske geeignet.
  2. Bestimmen Sie mithilfe eines Lineals wie viel Sie von Ihrem Stoff abschneiden müssen, um ihn in die oben angegebenen Maße zu bringen. Die Schnittstellen können Sie zur Hilfe mit einem Kugelschreiber markieren.
  3. Schneiden Sie Ihre Stoffe mithilfe einer Schere in die oben angegebenen Größen. Legen Sie das größere Stück Stoff gerade auf den Tisch und platzieren Sie den saugfähigen Stoff darüber.
  4. Lösen Sie den Draht aus dem Heftstreifen. Platzieren Sie den Draht an der oberen Kante des kleineren Stoffstücks. Der Draht dient später als Nasendraht der Maske. Klappen Sie den Rand des Baumwollstoffs um, sodass er den Heftstreifen bedeckt.
  5. Fixieren Sie den umgeklappten Rand mit Büroklammern oder tackern Sie ihn mit einem Hefter fest.
  6. Klappen Sie auch den unteren Rand nach oben.
  7. Legen Sie den kompletten Stoff nun in drei Falten und tackern Sie diese fest.
  8. Klappen Sie den überstehenden Baumwollstoff links und rechts nach innen und tackern Sie diesen ebenfalls fest.
  9. Ziehen Sie die Elastikbänder durch den Tunnelzug zwischen Baumwollstoff und saugfähigem Stoff und knoten Sie diese fest.
  10. Ihre Behelfsmaske ist fertig und einsatzbereit!

Wichtig: Tipps zum Tragen der Maske

  • Waschen Sie sich vor dem Anlegen der Maske gründlich die Hände.
  • Die Maske sollte ohne Hohlräume am Gesicht anliegen. Berühren Sie die Maske im Laufe des Tages nicht mehr mit den Händen.
  • Trotz der Maske sollte der Sicherheitsabstand von 1,5m eingehalten werden. Denken Sie daran: Die Maske schützt Sie und Ihre Mitmenschen nur bedingt vor einer Übertragung.
  • Tragen Sie die Maske immer nur zwischendurch für kurze Zeitspannen (zum Beispiel für Erledigungen außer Haus) und nicht den ganzen Tag lang.
  • Waschen Sie sich nach dem Abnehmen der Maske ebenfalls gründlich die Hände.

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Businessmann mit Kugelschreiber vor einer Akte und einem kleinen weißen Modellflugzeug seine Reisekostenabrechnung machend

So geht Reisekostenabrechnung für Unternehmer!

Wer als Unternehmer beruflich viel unterwegs ist, muss seine Reisekosten professionell abrechnen, um sie steuerlich geltend zu machen.

Erste Arbeitsstätte und Auswärtstätigkeit

Natürlich dürfen Unternehmenslenker nur Ausgaben als Betriebsausgaben geltend machen, die durch eine berufliche Reisetätigkeit entstanden sind. Das heißt: Der Unternehmer muss außerhalb seiner Wohnung und seiner „ersten Arbeitsstätte“ tätig sein. Letzteres ist in der Regel die eigene Firma, kann aber auch eine Auslandsfiliale sein, in der ein Unternehmer regelmäßig arbeitet.

Reisekosten, die sich steuerlich geltend machen lassen, entstehen für das Finanzamt auf einer „Auswärtstätigkeit“.

Absetzbare Pauschbeträge

Für die Kosten von Fahrten, Übernachtungen und Verpflegung während einer Auswärtstätigkeit im Inland hat der Gesetzgeber Pauschalbeträge festgelegt. Im Inland gelten pro Tag folgende Beträge:

  • Bei einer eintägigen, auswärtigen Tätigkeit von mehr als acht Stunden, ohne Übernachtung: 12 Euro
  • Bei einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit mit 24 Stunden Abwesenheit: 24 Euro
  • Für den Anreisetag bei einer mehrtätigen Dienstreise inklusive Übernachtung außerhalb der Wohnung: 12 Euro
  • Für den Abreisetag bei einer mehrtätigen Dienstreise mit Übernachtung außerhalb der Wohnung: 12 Euro

Bei einer mehrtägigen Dienstreise inklusive Übernachtung außerhalb der Wohnung werden für den An- und Abreisetag 12 Euro angesetzt. Dabei ist gleichgültig, wie viele Stunden der Unternehmer unterwegs ist.

Dauert die Auswärtstätigkeit nur einen Tag ohne Übernachtung, lässt sich die Pauschale für diesen An- und Abreisetag in Höhe von 12 Euro nur dann ansetzen, wenn die Reisezeit länger als acht Stunden betragen hat.

Kosten für die Übernachtung

Um die tatsächlich anfallenden Kosten für eine Übernachtung als Betriebsausgabe abzuziehen, weist sie der Unternehmer gegenüber dem Finanzamt mit Belegen nach. Für diese Kosten gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent, die Vorsteuer lässt sich geltend machen.

Die Ausgaben für Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie für Service-Pauschalen sind getrennt auszuweisen, da hier der reguläre Steuersatz von 19 Prozent gilt. Es genügt allerdings, sie als Sammelposten zusammen einzureichen.

Zu den Einzelposten der Service-Pauschale gehören

  • Bügeln und Reinigen von Kleidung
  • Transport von Gepäck
  • Kosten für E-Mail und Telefon
  • Kosten für den Transfer zwischen Hotel und Bahnhof oder Flughafen
  • Parkgebühren
  • Schuhputzservice

Die Service-Pauschale ist über die Einzelbelege voll absetzbar.
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Überschuldung trotz Bürojob: Was tun?

Während die Anzahl der Privatinsolvenzen in Deutschland seit 2009 von Jahr zu Jahr sinkt, stieg im gleichen Zeitraum die Zahl der überschuldeten Privatpersonen auf über 6,9 Millionen.

Die Gründe, aus denen eine Insolvenz angemeldet muss, können unterschiedlicher Natur sein. Nicht immer haben diese notwendigerweise mit Arbeitslosigkeit zu tun. Auch arbeitende Menschen können unter bestimmten Umständen schnell in die Schuldenfalle rutschen.

 

Exzessives Konsumverhalten und Unfälle

Bei einer Überschuldung genügen die zur Verfügung stehenden Mittel auch bei starken persönlichen Einschränkungen nicht mehr, um die aufgelaufenen Außenstände abzutragen. Eine solche Situation kann entstehen, wenn über einen längeren Zeitraum über die eigenen Verhältnisse gelebt wird.

Selbst in einer Niedrigzinsphase können dann Tilgung und Zinsen die regelmäßigen Einkünfte schnell übersteigen. Allerdings bildet dieser Fall eher die Ausnahme und betrifft vor allem junge Menschen, die noch keine Relation zu regelmäßig anfallenden Ausgaben wie Miete, Strom, Heizung oder auch Lebensmitteln entwickelt haben.

Unabhängig vom Lebensalter führt oft ein Unfall mit anschließender Berufsunfähigkeit dazu, dass die Schulden überhand nehmen. Neben dem Wegfall des Arbeitseinkommens entstehen in einem solchen Fall zahlreiche zusätzliche Ausgaben, die im Hinblick auf die Anpassung an die neue private Situation getätigt werden müssen. Die Rentenzahlungen decken diese oftmals nicht ab.

Dann ist eine Privatinsolvenz oft der letzte Ausweg. Eine solche Situation kann aber auch gesunde Arbeitnehmer mit regelmäßigem Einkommen treffen.

 

Eine Trennung kann schnell ins Geld gehen

Der größte Anteil an Privatinsolvenzen von Menschen mit einem Bürojob entsteht durch Trennungen. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Ehe geschlossen wurde. In einem solchen Fall entstehen gleich in mehreren Feldern hohe Kosten, ohne dass zusätzliche Einnahmen generiert werden.

Vor allem führt eine Trennung dazu, dass plötzlich zwei Haushalte entstehen, wo vorher nur einer vorhanden war. Da der Bezug der neuen Wohnung außerdem kurzfristig erfolgen muss, kann meist kein gutes Angebot abgewartet werden.

Weiterhin ist eine Scheidung nur vor Gericht möglich. Selbst wenn sich beide Partner auf einen einzigen Anwalt einigen, müssen trotzdem sowohl dieser als auch die fälligen Gerichtsgebühren bezahlt werden.

Nach Abschluss der Scheidung gibt es außerdem in steuerlicher Hinsicht nicht mehr die Möglichkeit eines Ehegattensplittings. Auch in diesem Zusammenhang steigen daher die Kosten. Derjenige Partner mit dem höheren Einkommen leistet außerdem Unterhalt. Wenn mehrere Kinder vorhanden sind, ist der Selbstbehalt oft äußerst gering. In einem solchen Fall kann es schnell geschehen, dass die Kosten außer Kontrolle geraten.

 

Selbständige sind besonders gefährdet

Besonders hart trifft eine solche Trennung oft Selbständige. Zum Beispiel bleibt weniger Zeit für die Arbeit, weil das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder bei getrennten Haushalten schwieriger zu bewerkstelligen ist. Die schlechte Grundstimmung kann außerdem zu Schwierigkeiten bei der Akquise führen.

Insofern gibt es eine Reihe von Menschen, die meist deutlich schneller und wesentlich härter von einer Überschuldung betroffen sind als Arbeitnehmer mit einem Bürojob. Trotzdem kann es auch bei diesen jederzeit zu einem Unfall oder einer Trennung kommen, die die finanzielle Situation von jetzt auf gleich auf den Kopf stellt.

 

 

 

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Wissenswertes zum Thema Firmenwagen

Ein Firmenwagen ist sowohl ein Statussymbol als auch eine besondere Wertschätzung durch den Arbeitgeber, lohnt sich allerdings nicht für alle Personen gleichermaßen. Denn wer den Dienstwagen auch für private Fahrten nutzen darf bzw. möchte, muss diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Es gilt daher, sich sehr gut zu überlegen und auszurechnen, ob sich ein Dienstwagen durch den Arbeitgeber lohnt oder ob eine direkte Gehaltserhöhung größere Vorteile bietet.

 

Das sollten Sie über Dienstwagen grundsätzlich wissen

Wenn Ihr Arbeitsmittelpunkt außerhalb der Betriebsstätte Ihres Arbeitgebers liegt und Sie beispielsweise als Außendienstmitarbeiter tätig sind, gilt ein Dienstwagen zunächst einmal nicht als geldwerter Vorteil und muss dementsprechend nicht versteuert werden. Allerdings nur, wenn private Fahrten mit dem Dienstfahrzeug eindeutig nicht erlaubt sind.

Sobald Sie als Arbeitnehmer das Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen dürfen, gilt das Fahrzeug für Sie und leider auch für die Steuerbehörden als Teil der Vergütung und muss von Ihnen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Diese Entscheidung gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber private Fahrten erlaubt, Sie aber aus verschiedenen Gründen darauf verzichten. Die Möglichkeit der privaten Verwendung genügt, damit Sie das Dienstfahrzeug steuerlich geltend machen müssen.

In einem solchen Fall kann es durchaus sinnvoll sein gemeinsam mit dem Arbeitgeber den Arbeitsvertrag so abzuändern und mit Sondervereinbarungen hinsichtlich des Firmenwagens zu versehen, dass für Sie kein finanzieller Nachteil entsteht.

 

Der geldwerte Vorteil bei einem Firmenwagen

Bei der Versteuerung eines Firmenwagens können zwei unterschiedliche Modelle genutzt werden. Die klassische Ein-Prozent-Regelung und der Einsatz eines Fahrtenbuchs zur Dokumentation der Fahrten.

Wenn Sie ein Fahrtenbuch nutzen möchten, müssen Sie alle einzelnen Dienstfahrten zeitnah erfassen und mit Belegen nachweisen. Üblich ist es, vor und nach der Fahrt den Kilometerstand zu notieren. Angaben zum durchschnittlichen Verbrauch sind hilfreich und sollten ebenfalls im Fahrtenbuch dokumentiert werden.

Wenn Sie das Fahrzeug vor allem für längere und häufige Dienstfahrten nutzen, lohnt sich diese Regelung besonders. Je mehr private Fahrten Sie mit dem Dienstfahrzeug unternehmen, umso eher sollten Sie die Ein-Prozent-Regelung in Anspruch nehmen. Hierbei gilt, dass ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeuges zuzüglich zu 0.03 Prozent für den Weg zur Arbeit monatlich als geldwerter Vorteil angerechnet werden.

 

Die Ein-Prozent-Regelung in einer Beispielrechnung

Der Dienstwagen hat einen Listenpreis von 28.000 Euro. Also läge der geldwerte Vorteil bezüglich des Listenpreises bei Anwendung der Ein-Prozent-Regel bei 280 Euro pro Monat. Monatlich und abhängig von der Höhe der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, wird ein Betrag von 0,03 Prozent der Anschaffungskosten zum Lohn des Arbeitnehmers hinzugerechnet.

Wenn Sie also 35 Kilometer zur Arbeit fahren müssen (es wird nur eine Strecke berechnet), kommen also 1,05 Prozent des Listenpreises hinzu = 294 Euro. Insgesamt liegt der geldwerte Vorteil pro Monat bei 574 Euro. Dieser Betrag muss in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings können Sie die Pendlerpauschale als Werbungskosten absetzen.

Ein Firmenwagen kann Vorteile bieten. Sie sollten im Vorfeld allerdings immer genau kalkulieren und rechnen, ob die Vorteile überwiegen oder ob eine klassische Gehaltserhöhung – sofern diese zur Debatte steht – nicht sinnvoller für Sie wäre.

 

 

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Warum ist ein Smartphone mit Vertrag teurer?

Das Smartphone am Arbeitsplatz ist ein vertrauter Anblick. Viele Angestellte nutzen es für private Zwecke, andere müssen es auch für dienstliche Angelegenheiten einsetzen. Mit kostspieligen Handyverträgen kommen monatlich hohe Gebühren zusammen. Eine Finanztip-Untersuchung belegt: Ein Smartphone mit Vertrag ist oft ein teures Vergnügen.

 

Smartphones werden oft privat und dienstlich genutzt

Die Zahl der Handyverträge ist in Deutschland in den letzten 25 Jahren von 950.000 auf über 131 Millionen geklettert. Viele Betriebe dulden die private Nutzung im „sozialadäquaten“ Rahmen. Manche Arbeitgeber verlangen von ihren Angestellten die Nutzung eigener Handys für Dienstangelegenheiten. Aber eines ist sicher: Es gibt eine Unzahl überzogener Tarife. Darum gilt der Satz: Ein Smartphone mit Vertrag ist teurer.

Smartphone (fast) umsonst, Mobilfunkvertrag überteuert

Es ist einfach zu verlockend: das neuste Smartphone-Modell eines namhaften Herstellers für nur einen Euro erwerben. Inbegriffen ist allerdings ein teurer Handyvertrag. Das macht sich vielleicht anfangs nicht groß bemerkbar, summiert sich aber während der Laufzeit. Tatsächlich sind die Unterschiede zwischen günstigen und teuren Mobilfunkverträgen so gravierend, dass in der Summe ein Smartphone mit Vertrag teurer ist. Es gilt die Faustregel: Je günstiger das Smartphone, desto größer die Ersparnis bei einem Einzelkauf ohne Vertrag.

 

Echte Wege zum Sparen

Arbeitgeber, die von ihren Angestellten die dienstliche Nutzung privater Handys verlangen, begeben sich in eine juristische Grauzone. Dennoch hat sich diese Praxis in vielen Büros eingebürgert. Wenn zu der privaten Nutzung die dienstliche kommt, erfolgt am Ende oft das böse Erwachen. Bis zu 200 Euro jährlich ist nach Finanztip-Berechnungen ein Smartphone mit Vertrag teurer als bei Einzelkauf plus Discount-Tarif. Wer schlau ist, kauft sein Einzelhandy im freien Handel (dabei Preis-Vergleichsportale nutzen) und sucht über einen Handy-Tariffinder das günstigste Angebot. Geld hat schließlich niemand zu verschenken.

 

 

 

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Warum lohnt sich Dienstfahrrad-Leasing für Sie und Ihren Chef?

Ein Dienstwagen ist eine feine Sache. Aber nicht jeder bekommt ihn, und wer ihn hat, steht damit oft im Stau. Eine gesunde und mitarbeiterfreundliche Alternative ist das Dienstfahrrad-Leasing. Von seinen Vorteilen profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugleich. Der Mitarbeiter kommt auf günstige Weise an ein hochwertiges Fahrrad. Und der Arbeitgeber kann die Ausgaben als Betriebskosten absetzen.

 

Dienstwagen und Dienstfahrrad sind steuerlich gleichgestellt

Bereits seit 2012 ist das Dienstfahrrad dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Das Dienstrad darf vom Arbeitnehmer sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden. Genauso wie beim Dienstfahrzeug wird beim Dienstfahrrad-Leasing ein Prozent des Listenpreises vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert. Das sieht in der Praxis so aus: Ein Pedelec, das zum Zeitpunkt der ersten Benutzung mit 2.500 Euro gelistet ist, erzeugt einen monatlichen geldwerten Vorteil von 25 Euro. Das sind bei einem angenommenen Steuersatz von 35 Prozent 105 Euro geldwerter Vorteil im Jahr.

 

Dienstfahrrad: Leasing bringt Vorteile für Betrieb und Beschäftigte

Dienstfahrrad-Leasing hat für den Arbeitnehmer mehrere verlockende Argumente. Er bekommt ein Fahrrad, für das der Arbeitgeber den Leasingvertrag übernimmt. Und er tut etwas für seine Gesundheit. Wenn er in der Großstadt unterwegs ist, erreicht er seine Arbeitsstätte meistens schneller (und weniger gestresst) als die Kollegen im Pkw.

Beim Dienstfahrrad-Leasing geht der Trend zu teuren Zweirädern: Modelle mit Carbon-Rahmen, exklusive Mountainbikes und hochwertige Pedelecs – Zweiräder, für deren Anschaffung ohne Arbeitgeberunterstützung tief in die Tasche gegriffen werden müsste. Übrigens kann der Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad ebenso als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden wie der mit dem Auto: Für jeden gestrampelten Entfernungskilometer fallen 30 Cent an, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Aber auch für den Arbeitgeber ist das Dienstfahrrad-Leasing attraktiv. Leasingraten und die Kosten der Fahrradversicherung kann er als Betriebskosten steuerlich absetzen. Mitarbeiter, die das Rad benutzen, sind laut einer vom niederländischen Verkehrsministerium in Auftrag gegebenen Studie weniger oft krank. Das Dienstfahrrad-Leasing spart die Ausgaben fürs betriebliche Fitness-Studio.

 

Die Leasingbranche für Fahrräder boomt

Vor allem in Großstädten und Ballungsgebieten ist das Dienstfahrrad-Leasing stark im Kommen. Das bildet die Entwicklung von JobRad, einem der Branchenpioniere, ab. 2015 startete die Freiburger Leasing-Firma mit 1.000 kooperierenden Unternehmen. 2017 nehmen bereits 4.800 Firmen mit insgesamt etwa einer Million Beschäftigten den Service von JobRad wahr. Auch große Betriebe wie die Bahn und SAP machen ihren Arbeitnehmern das Dienstfahrrad-Leasing möglich.

Die Verträge umfassen meist nicht nur die Kosten für das Zweirad und dessen Versicherung, sondern auch Aufwendungen für Wartung und Reparatur. Ob ein Rennrad, Touren- oder Mountainbike geleast werden, ist Geschmackssache des Angestellten. Beliebt sind hochwertige Pedelecs mit bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. E-Räder, die sogar mit bis zu 40 km/h über die Straßen sausen, brauchen ein Nummernschild und werden steuerlich wie ein Dienstwagen behandelt: Die Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte müssen als geldwerter Vorteil mit 0,03 Prozent des Kaufpreises pro Kilometer versteuert werden.

 

 

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Netto-Gehalt steuerfrei aufstocken – mit Aufmerksamkeiten und Sachbezügen

Das Netto-Gehalt steuerfrei aufzustocken bringt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen Vorteile. Die Zuschüsse sind steuer- und sozialversicherungsfrei, möglich ist die Zuwendung in Form von sogenannten Aufmerksamkeiten und Sachbezügen. Für beide Arten der steuerfreien Aufstockung des Netto-Gehalts gibt es feste gesetzliche Regeln und Grenzen.

 

Steuerfreie Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen

Wenn der Arbeitgeber das Netto-Gehalt steuerfrei aufstocken möchte, kann er seinen Mitarbeitern sogenannte Aufmerksamkeiten zukommen lassen. Bei diesen Aufmerksamkeiten handelt es sich um Sachgeschenke. Sie sind allerdings nur dann steuerfrei, wenn ein besonderer Anlass wie Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes besteht. Weihnachtsgeschenke zählen nicht dazu. Aufmerksamkeiten können mehrmals im Jahr das Netto-Gehalt steuerfrei aufstocken. Sie dürfen einen Wert von jeweils 60 Euro nicht übersteigen.

 

Monatliche Sachbezüge stocken das Netto-Gehalt steuerfrei auf

Mit monatlichen Sachbezügen ist es ebenfalls möglich, das Netto-Gehalt steuerfrei aufzustocken. Der Gesetzgeber hat einen Maximalbetrag von monatlich 44 Euro festgelegt. Bei den Sachbezügen kann es sich um Gegenstände, aber auch um Dienstleistungen handeln. Ideal für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist beispielsweise die finanzielle Beteiligung an einem Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel oder die Übernahme eines monatlichen Abonnements für das Fitnessstudio. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen Steuern, der Arbeitnehmer bindet sich stärker ans Unternehmen und gelangt günstiger zur Arbeit oder unternimmt etwas gegen seine Rückenprobleme. Weitere Möglichkeiten steuerfreier Sachbezüge sind:

  • Tank- und Restaurant-Gutscheine
  • eine Prepaid-Kreditkarte (darf jedoch nicht für Barabhebungen genutzt werden)

 

Ausnahmen für höhere monatliche Sachbezüge

In bestimmten Fällen darf die Sachzuwendung die monatliche 44-Euro-Grenze übersteigen – eine besonders effiziente Möglichkeit, das Netto-Gehalt steuerfrei aufzustocken. Bekannte Beispiele sind der Dienstwagen und das berufliche Notebook, das auch privat genutzt werden darf. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Arbeitgeber Beschäftigte bei der Unterbringung ihrer Kinder im Kindergarten, in der Kita oder bei einer Tagesmutter finanziell unterstützt. In diesem Fall ist eine deutliche und regelmäßige steuerfreie Überschreitung der monatlichen 44-Euro-Grenze möglich.

 

 

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Steuer-Urteil: So können Sie ein geteiltes Arbeitszimmer doppelt absetzen

Ein geteiltes Arbeitszimmer doppelt absetzen – das ist seit Dezember 2016 möglich! Vorher wurden Arbeitszimmer-Aufwendungen steuerlich noch rein objektbezogen behandelt, der steuerliche Freibetrag von 1.250 Euro konnte nur einmal abgezogen werden. Ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) gewährt diesen Freibetrag jetzt jedem Nutzer.

 

Arbeitszimmer doppelt absetzen – ein zeitgemäßes Urteil

Viele Arbeitnehmer nutzen im Rahmen einer Home-Office-Vereinbarung das häusliche Büro. Aber nicht in allen Häusern ist genug Platz vorhanden, um jedem Bewohner ein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung zu stellen.

Das Urteil des BFH, ein gemeinsam genutztes Arbeitszimmer doppelt absetzen zu können, ist zeitgemäß. Geklagt hatte ein Lehrerehepaar, das sich in seinem gemeinsamen Einfamilienhaus einen Büroraum teilt.

 

Geteiltes Arbeitszimmer oft ohne Alternative

Im Fall des Lehrerehepaars lagen die Aufwendungen für das gemeinsam genutzte Arbeitszimmer im Streitjahr 2008 bei 2.763 Euro. Das BFH-Urteil sprach den beiden Nutzern einen Freibetrag von insgesamt 2.500 Euro zu, statt der objektbezogenen 1.250 Euro.

Lehrer zählen zu den Berufsgruppen, die einen Anspruch auf die steuerliche Absetzbarkeit ihres Arbeitszimmers haben: Ihnen steht in der Schule kein Arbeitsplatz zur Verfügung, um berufswichtige Tätigkeiten auszuüben.

Wer mit seinem Arbeitgeber eine Home-Office-Vereinbarung getroffen hat, besitzt für die avisierten Tage keinen betrieblichen Arbeitsplatz.

Aber: Das häusliche Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein – wenn Sie nur einen einzigen Home-Office-Tag in der Woche haben, können Sie Ihr häusliches Arbeitszimmer überhaupt nicht steuerlich absetzen.

 

Voraussetzungen, um Arbeitszimmer doppelt absetzen zu können

Ein geteiltes Arbeitszimmer doppelt absetzen – das ist nach dem BFH-Urteil möglich, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sogar mehr als zwei Personen können dann ihre Aufwendungen geltend machen.

Das Arbeitszimmer muss im Haus liegen und so groß sein, dass es jedem Nutzer Platz für seine Tätigkeit bietet. Es darf weder Durchgangszimmer noch Arbeitsecke im Wohnzimmer sein, beim Arbeitszimmer muss es sich um einen abgetrennten Raum handeln. Eine zehn- oder mehrprozentige Privatnutzung dieses Raums ist nicht erlaubt.

Tipp: Falls ein Finanzamt die Rechtsprechung noch nicht anwenden sollte, muss unbedingt Widerspruch mit Verweis auf das BFH-Urteil eingelegt werden.

 

 

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Das Smartphone absetzen: So lassen sich Steuern sparen

Im digitalen Zeitalter ist das Smartphone nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im beruflichen Alltag zu einem unverzichtbaren Begleiter geworden. Lässt sich also das Smartphone von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet ja: Wenn das Handy regelmäßig für berufliche Zwecke genutzt wird, lassen sich sowohl die Anschaffungs- als auch die Betriebskosten absetzen.

 

Das Smartphone über die Werbungskosten absetzen

Wer berufstätig ist und private Anschaffungen für seine Arbeit nutzt, kann die zugehörigen Kosten steuerlich geltend machen. Dies gilt auch für technische Geräte wie Smartphones und Tablets: Die entsprechenden Ausgaben werden im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten deklariert und von der Steuerlast abgezogen.

Dabei lässt sich grundsätzlich eine Pauschale von 1.000 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Zu den Werbungskosten zählen unter anderem auch Ausgaben für Fachliteratur, Fahrtkosten und Fortbildungen.

Die gesonderte Abrechnung und Aufführung der Smartphone-Kosten lohnt sich deshalb nur dann, wenn die gesamten Werbungskosten den Pauschalbetrag von 1.000 Euro übersteigen.

 

In welcher Höhe sich der Kaufpreis fürs Smartphone absetzen lässt

Moderne Smartphones sind teuer, sodass die Anschaffung eines neuen Modells meist mehrere hundert Euro kostet. Die Höhe des absetzbaren Anschaffungspreises richtet sich nach der Nutzung im beruflichen Alltag: Bei circa 50 Prozent beruflicher Nutzung lässt sich demzufolge die Hälfte des Preises von der Steuer absetzen.

Aber wie kann man den Umfang des beruflichen Gebrauchs überhaupt nachweisen?

Zu diesem Zweck empfiehlt sich die Führung eines „Smartphone-Tagebuchs“, in dem sämtliche Anrufe mit Datum, Gesprächsdauer und Grund des Telefonats vermerkt sind. Außerdem gilt es der Steuererklärung entsprechende Einzelverbindungsnachweise beizufügen.

 

Die Betriebskosten vom Smartphone absetzen

Das Smartphone erleichtert die betriebsinterne Kommunikation und ermöglicht die mobile Recherche von arbeitsrelevanten Informationen. Die anfallenden Betriebskosten für Internet und Telefongespräche können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden: Laut Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) akzeptieren die Finanzämter dabei grundsätzlich 20 Prozent der Betriebskosten, wenn die Summe maximal 20 Euro pro Monat beträgt.

Wer einen höheren Betrag absetzen will, muss einen entsprechenden Nachweis erbringen.

 

 

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Arbeitszimmer zu Hause absetzen – das geht trotz Büro beim Arbeitgeber

Ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden bringt eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich. Doch wer nicht selbstständig ist und einen Arbeitsplatz bei seinem Arbeitgeber hat, konnte die Kosten für das zusätzliche Homeoffice bislang nicht steuerlich geltend machen. Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Rechtsprechung nun angepasst – und es einem Angestellten erlaubt, unter bestimmten Bedingungen das Arbeitszimmer zu Hause abzusetzen.

Finanzgericht: Arbeitszimmer zu Hause absetzen ist möglich

Bisher konnten Arbeitnehmer die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur unter einer Bedingung steuerlich geltend machen: Ihr Arbeitgeber stellt keinen Arbeitsplatz zur Verfügung. So lässt es sich noch heute bei „Finanztip“ und in anderen Rechtsportalen nachlesen.

Ein aktueller Fall hat diesen Grundsatz im Steuerrecht aufgeweicht: Ein Hochschuldozent darf die Kosten für sein Arbeitszimmer zu Hause absetzen, obwohl er über einen zugewiesenen Arbeitsplatz an der Hochschule verfügt.

Zu diesem überraschenden Urteil kam das Finanzgericht Rheinland-Pfalz und begründete die Entscheidung mit einer unzureichenden Ausstattung: Demzufolge fehlen im bereit gestellten Arbeitsraum in der Hochschule sowohl Drucker und Scanner als auch die benötigte Fachliteratur. Für seine Tätigkeit als Lehrbeauftragter sei der Dozent somit auf einen häuslichen Arbeitsplatz mit entsprechender Ausstattung angewiesen.

Eine entsprechende Anfrage beim Vorgesetzten, diesen Missstand zu beheben, sei dabei nicht entscheidend für die steuerliche Relevanz des Arbeitsraums in den eigenen vier Wänden, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Kann jetzt jeder ein Arbeitszimmer zu Hause absetzen?

Nein – das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz bedeutet nicht, dass grundsätzlich jedes häusliche Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden kann. Eine mangelhafte Ausstattung am vom Arbeitgeber bereit gestellten Arbeitsplatz muss nachweisbar sein, um das Arbeitszimmer zu Hause absetzen zu können.

Wenn allerdings ein entsprechender Bedarf vorhanden ist, lassen sich – folgt man dem aktuellen Urteil – unter anderem die Strom- und Heizkosten sowie die anteiligen Mietzahlungen geltend machen. Die anfallenden Kosten werden in der Steuererklärung als Werbungskosten deklariert. Allgemein gilt dabei eine maximale Summe von 1.250 Euro, die jedes Jahr steuerlich absetzbar ist.

Was zu beachten ist: Wer jetzt meint, sich auf dieses Urteil berufen zu können, muss dennoch mit einer Ablehnung seines Antrags beim Finanzamt rechnen. Womöglich ist der Gang vor das zuständige Finanzgericht notwendig, um den Anspruch zu klären.

Präzedẹnzfall für Absetzbarkeit von Homeoffice

Die Rechtsprechung vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz stellt womöglich einen Präzedẹnzfall dar. Er kann sich zum Maßstab für weitere Gerichtsverfahren entwickeln, die sich mit der Frage beschäftigen, ob und wann Angestellte ein Arbeitszimmer zu Hause absetzen können.

Neben Selbstständigen können jetzt erstmals auch Angestellte von steuerlichen Vorteilen in puncto Homeoffice profitieren.

Zusammengefasst: Wer ein zusätzliches Arbeitszimmer zu Hause absetzen will, kann sich auf dieses Urteil berufen und die anfallenden Aufwendungen geltend machen. Die rechtliche Grundlage ist dabei aber immer der Nachweis eines relevanten Ausstattungsmangels.

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Büro absetzen: Wer darf wieviel steuerlich geltend machen?

Ein Büro in den eigenen vier Wänden bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Aber lässt sich ein heimisches Büro auch absetzen? Wer kann ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen? Wir haben die wichtigsten Informationen und Tipps für 2016/17 zusammengefasst.

 

Büro absetzen: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, können Sie Ihr Büro absetzen. Das Homeoffice kann dann steuerlich geltend gemacht werden.

Falls Sie aber freiwillig in das heimische Büro ausweichen, gilt grundsätzlich ein Abzugsverbot.

Eine weitere Ausnahme stellt die Situationen von Selbstständigen dar, die ausschließlich von zu Hause aus arbeiten. Dazu zählen zum Beispiel freiberufliche Journalisten und Grafiker. Das entsprechende Zimmer muss von ihnen laut Gesetz zu 90 Prozent beruflich genutzt werden, um die zugehörigen Kosten von der Steuer absetzen zu können.

Um ein Büro abzusetzen, dürfen die Räumlichkeiten also lediglich zu maximal zehn Prozent privat genutzt werden.

 

Was Sie steuerlich absetzen können

Abhängig von der beruflichen Situation wird das Heimbüro unterschiedlich abgeschrieben: Als Selbstständiger geben Sie die Kosten als Betriebsausgaben an, während Angestellte die Aufwendungen unter Werbungskosten aufführen.

Der maximal absetzbare Kostenaufwand liegt bei 1.250 Euro im Jahr, was Sie im Rahmen der Steuererklärung unbedingt beachten müssen.

Neben der Miete für den jeweiligen Raum lassen sich auch die Nebenkosten anteilig abschreiben. Dazu gehören etwa die monatlichen Zahlungen für Strom und Heizung.

Im Falle einer Renovierung des Arbeitszimmers können Sie die Kosten für Tapeten und Farben von der Steuer absetzen.

 

Einrichtung und Arbeitsmittel im Büro absetzen

Sie haben einen Arbeitsplatz in der Firma, möchten aber trotzdem ein externes Büro absetzen? Dann muss sich das zusätzliche Arbeitszimmer außerhalb Ihrer privaten Wohnung befinden. Der Gesetzgeber erlaubt die Abschreibung von solchen zusätzlichen Arbeitsräumen.

Darüber hinaus können Sie Einrichtungsgegenstände wie Regale, Stühle und Tische als Arbeitsmittel angeben, um Ihre Steuerlast weiter zu reduzieren. Auch Gardinen und Beleuchtungen lassen sich steuerlich geltend machen, was das enorme Einsparpotential unterstreicht.

Tipp: Eine empfehlenswerte Ratgeberseite zum Thema Büro absetzen gibt es vom Onlineportal Finanztip.

 

 

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Betriebskosten: Fünf Mythen über den PC-Stromverbrauch

Ohne Strom läuft im Büro nichts mehr – denn ohne Computer, Drucker, Kopierer und Telefone wäre schnell Feierabend. Energiekosten machen in Unternehmen deshalb im Schnitt rund 20 Prozent der Betriebskosten aus. Wer den Verbrauch reduziert, hilft nicht nur der Umwelt, sondern auch dem eigenen Geldbeutel oder dem seines Arbeitgebers. Wie man am effektivsten spart? Mit einem Maßnahmenmix aus Anbieterwechsel und Schulung des Personals. Doch fünf Mythen untergraben vielerorts jede Stromsparmotivation.

Schulungen sollen den Stromverbrauch senken? Manch einer wird jetzt sicher skeptisch. In deutschen Büros sind laufende Drucker und flimmernde Screensaver nach Feierabend eher Regel als Ausnahme. Hochgefahren, allein gelassen, vergessen: Studien zeigen, dass  der größte Teil der Stromkosten von technischem Büroequipment im Bereitschaftszustand anfällt.

Das Bewusstsein der Mitarbeiter für die Notwendigkeit von Energiesparmaßnahmen zu schärfen, gehört definitiv zu den größten Herausforderungen. Es fordert die Umstellung von alltäglichen Routinen. Noch dazu springt kein unmittelbarer, persönlicher Profit heraus („Ist doch nicht mein Geld“).

Man sollte es den Mitarbeitern möglichst einfach machen: Eine abschaltbare Steckerleiste mit leicht zugänglichem Schalter kann Wunder bewirken. Vielleicht könnte allein diese Maßnahme einige dazu bewegen, zumindest übers Wochenende die Technik abzuschalten.

Im Kopf muss es Klick machen – doch vor allem diese fünf Mythen über den PC-Stromverbrauch verhindern ein Umdenken.

 

Mythos 1: Das Einschalten und Booten eines Rechners kostet so viel Strom, dass sich das Ausschalten nicht lohnt.

Stimmt nicht. Ein Beispiel: Wenn ein Desktop-PC 90 Watt verbraucht und über Nacht zwischen Feierabend und Arbeitsbeginn 16 Stunden eingeschaltet bleibt, verbraucht er 1,42 kWh. Beim Einschalten fällt nur ein Bruchteil davon an.

 

Mythos 2: Das Ein- und Ausschalten schadet der Geräte-Leistung und –Lebensdauer.

Das mag vor ein paar Jahren mal gestimmt haben, für moderne Hardware ist das häufige Hoch- und Herunterfahren kein Problem. Aktuelle PCs verkraften rund 40.000 Schaltvorgänge bevor es zu Defekten kommen soll. Dieser Wert wird in einem typischen Computerleben, das im Schnitt fünf bis sieben Jahre währt, nicht annähernd erreicht. Um etwa die Festplatte zu beschädigen, müsse man jahrelang alle fünf Minuten den Stromschalter betätigen.

 

Mythos 3: Im Stromsparmodus lassen sich übers Firmennetzwerk keine Updates und Patches aufspielen.

Das stimmt nicht. PCs im Stromsparmodus lassen sich übers Netzwerk mit Hilfe von Techniken wie WOL (Wake on LAN) oder IntelvPro einfach aufwecken, um Updates zu installieren oder Sicherungen durchzuführen.

 

Mythos 4: PC-Nutzer akzeptieren keine Wartezeiten, die durch Stromsparmodi entstehen

Richtig ist, dass PC-Nutzer wenig Geduld für Downtime-Verzögerungen aufbringen. Deswegen steht das Unternehmen in der Pflicht, seine Angestellten aufzuklären, welche Vorteile durch Energiesparmaßnahmen entstehen – sowohl durch geringere Kosten für das Unternehmen, als auch für die Umwelt.

 

Mythos 5: Screensaver sparen Energie

Ganz im Gegenteil: Besonders grafisch aufwendige Screensaver können dafür verantwortlich sein, dass der Computer doppelt so viel Strom „verbrennt“ wie im Normalzustand. Einfache Screensaver sind zwar etwas besser, sparen aber auch keinen Strom, sofern sie nach einer gewissen Zeit nicht den Monitor ganz abschalten.

 

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Buchhaltungssoftware

Buchhaltung für Freiberufler – So machen Sie das Finanzamt glücklich

Flexibel, eigenverantwortlich und ohne Chef – das Arbeitsleben als Freiberufler hat viele Vorteile. Zur Eigenverantwortung gehören nicht zuletzt Buchhaltung und Steuer, die wahrscheinlich meistgehassten Aufgaben eines jeden Selbstständigen. Damit Sie den Überblick über die laufenden Einnahmen und Ausgaben sowie über vorhandene Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten behalten, möchte ich Ihnen vier Finanzbuchhaltungsprogramme vorstellen, die schnelle, einfache Buchungen sowie die optimale Verwaltung von Belegen ermöglichen und alle eine ELSTER-Anbindung bieten. So erleichtern Sie sich die Arbeit und machen gleichzeitig gegenüber dem Finanzamt alles richtig. Denn Freiberufler haben heute häufiger eine Steuerprüfung zu erwarten als früher. Gerade die können sich eine vollständige Auslagerung der Buchhaltung an einen Steuerberater aber oft nicht leisten. Durch eine Integration von ELSTER in der Buchhaltungssoftware ist Aktualität garantiert, da das Programm vor jeder Datenübermittlung an das Finanzamt prüft, ob die neueste Version installiert ist.

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