Eine grüne Taschenrechner liegt auf mehreren Steuerformularen (1040-Formulare), daneben steht ein kleiner Wecker und ein rosafarbener Notizzettel mit der Aufschrift 'TAX TIME'. Die Szene symbolisiert die Steuererklärung und die Dringlichkeit der Abgabefrist.

Steuererklärung 2024: Tipps, um bares Geld zu sparen

An die alljährliche Steuererklärung denken die meisten Arbeitnehmer nur ungern. Und auch wenn sie dabei meistens Geld zurückerhalten, schieben sie die unliebsame Aufgabe gerne vor sich her. Worauf muss ich achten? Was kann ich alles geltend machen und an welchen Stellen ist Vorsicht geboten? Viele praktische Tipps, um Steuern zu sparen, liefert dieser Ratgeber.

Die Fristen: Wann muss ich meine Steuererklärung machen?

Selbstständige und Angestellte, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, und diese Aufgabe selbst übernehmen, müssen sich an bestimmte Fristen halten. Bis 2019 galt als festes Datum immer der 31. Mai des Folgejahres. Durch die Corona-Pandemie hat sich diese Frist zeitlich nach hinten verschoben, soll nun aber sukzessive wieder angepasst werden (31. August 2024, 31. Juli 2025, 30. Juni 2026).

Wer mehr Zeit benötigt, ist mit einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein gut beraten. Dank der professionellen Unterstützung gibt es einen Aufschub von sieben Monaten. Die Abgabe der Steuererklärung 2023 hat dabei Zeit bis zum 28. Februar 2025. Darüber hinaus kann sogar eine Fristverlängerung bis zum 31. Mai 2025 beantragt werden.

10 praktische Tipps für die Steuererklärung

Wer kein Geld verschenken, sondern am Ende sogar noch eine satte Rückzahlung erhalten will, achtet auf folgende Aspekte bei der Steuererklärung.

Tipp 1: Homeoffice-Pauschale

Personen, die daheim arbeiten, können die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Diese beträgt 6 Euro pro Arbeitstag für maximal 210 Tage im Jahr. Maximal können daher 1.260 Euro geltend gemacht werden.

Tipp 2: Entfernungspauschale

Wer hingegen im Büro arbeitet, profitiert von der Entfernungs- beziehungsweise Pendlerpauschale mit 30 Cent pro Kilometer. Bei längeren Strecken gibt es ab 21 Kilometern pro Kilometer sogar 38 Cent. Die Pauschale wird unabhängig vom Verkehrsmittel gezahlt und gilt auch für Radfahrende und Fußgänger.

Tipp 3: Werbungskostenpauschale

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Kosten für berufliche Anschaffungen mit einem Pauschalbetrag von 1.230 Euro (für 2023) geltend zu machen. Die Werbekostenpauschale gilt komplett ohne Nachweispflicht und unabhängig davon, ob es tatsächlich berufliche Aufwendungen gab.

Tipp 4: Umzugskosten absetzen

Personen, die berufsbedingt umziehen, können sämtliche Kosten, die mit dem Umzug in Verbindung stehen, bis zu einer Höhe von 886 Euro von der Steuer absetzen. Dazu gehören sogar die Anfahrtskosten für die Besichtigung der Wohnung oder die Kosten für den Makler. Wer privat umzieht, erhält immerhin einen steuerlichen Vorteil für das Umzugsunternehmen.

Tipp 5: Handwerkerleistungen

Wer Handwerker in den eigenen vier Wänden beauftragt hatte, kann die entstandenen Arbeits- und Lohnkosten mit einem Anteil von 20 Prozent ebenfalls von der Lohnsteuer absetzen. Maximal 1200 Euro pro Jahr sind (bei Gesamtkosten von 6000 Euro) drin. Wichtig zu wissen ist, dass die Materialkosten nicht darunter fallen.

Tipp 6: haushaltsnahe Dienstleistungen

Für eine Putzhilfe, die private Kinderbetreuung oder die Pflege eines privaten Angehörigen haben Beschäftigte die Option, die Kosten als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen. Auch hier beläuft sich der Abzug auf 20 Prozent und auf eine Gesamtersparnis von maximal 4000 Euro jährlich.

Tipp 7: Ausbildungsfreibetrag

Für die Kosten der Schul- und Berufsausbildung der eigenen Kinder gibt es den Ausbildungsfreibetrag. Dieser hat sich 2023 auf 1.200 Euro pro Kind und Jahr erhöht. Der Ausbildungsfreibetrag muss beim Finanzamt beantragt werden.

Tipp 8: Verpflegungspauschbetrag

Wer beruflich unterwegs ist, darf für Reisen von mindestens acht Stunden sogenannte Verpflegungspauschbeträge geltend machen. Bis zu 24 Stunden gilt ein Pauschbetrag von 14 Euro. Für volle 24 Stunden werden 28 Euro veranschlagt.

Tipp 9: Sparerfreibeträge

Zinserträge aus Kapitalanlagen sind bis zu einem Betrag von (seit 2023) 1000 Euro steuerfrei. Für Verheiratete gilt in der Summe die Höchstgrenze von 2000 Euro.

Tipp 10: außergewöhnliche Belastungen

Wer Kosten für die eigene Gesundheit aufbringt, die die Krankenkasse nicht übernimmt, hat die Möglichkeit, diese als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer zu veranschlagen. Das können zum Beispiel Kosten für Zahnersatz, Brillen oder Medikamente sein. Möglich ist das allerdings nur, wenn zuvor ein zumutbarer Eigenanteil abgezogen wurde. Dessen Höhe hängt vom eigenen Einkommen und der Anzahl der Kinder ab und variiert zwischen einem und fünf Prozent der Einkünfte.

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Passives Einkommen

Passives Einkommen: die entspannte Art, Geld zu verdienen

Von früh bis spät arbeiten ist nicht jedermanns Sache. Viel schöner wäre es doch, sich entspannt zurückzulehnen und das sprichwörtliche Geld im Schlaf zu verdienen. Tatsächlich gibt es diverse Möglichkeiten, passives Einkommen aufzubauen – komplett ohne Aufwand geht es jedoch nicht.

Wann ist die Rede von passivem Einkommen?

Der Definition nach handelt es sich beim passiven Einkommen um einen Verdienst, der ohne aktive Gegenleistung generiert wird. Dabei sind es vor allem die Faktoren Zeit und Arbeitsleistung, die wegfallen. Während man für das aktive Einkommen etwas tun muss, ist das bei passivem Einkommen nicht der Fall.

Klingt zu schön, um wahr zu sein? Tatsächlich setzt diese bequeme Einnahmequelle im Vorwege fast immer einen erhöhten Aufwand (in Form von finanzieller oder zeitlicher Investition) voraus.

Inspirationen: Diese Möglichkeiten gibt es, Geld mit Nichtstun zu verdienen

Je nach den eigenen Voraussetzungen bieten sich folgende Möglichkeiten, passives Einkommen aufzubauen:

Zinsen

Um Zinsen als zusätzliche Einnahmequelle zu nutzen, benötigen Sie vor allem eins: Kapital. Je mehr Geld Ihnen zur Verfügung steht, desto höher fällt der Zinsertrag aus. Wer eine stolze Summe anlegt, kann dann tatsächlich dabei zuschauen, wie das Geld sukzessive mehr wird. Werden beispielsweise 50.000 Euro für zwei Jahre zu einem Zinssatz von 3 Prozent festgelegt, hat man am Ende 3.000 Euro mehr auf dem Konto. Wichtig zu wissen ist hierbei natürlich, dass das Geld für den Sparzeitraum festgelegt ist und für den Fall der Fälle nicht zur Verfügung steht.

Auch für die risikoreichere Ertragsvariante der Aktien- und Fondsanlage geht es nicht ohne Eigenkapital – denn um Gewinne zu erzielen, sind langfristige und breit gestreute Anlagen unbedingt empfehlenswert.

Vermietung

Natürlich können Mieteinnahmen eine attraktive Einnahmequelle sein, die ebenfalls unter die Rubrik passives Einkommen fällt. Wer die Immobilie nicht gerade geerbt oder geschenkt bekommen hat, darf die anfängliche hohe Investition für den Hauskauf jedoch nicht unterschätzen. Dementsprechend geht die eingenommene Miete erstmal zur Tilgung des Kredits drauf.

Nicht zu unterschätzen ist zudem der Aufwand, der mit einer Vermietung einhergeht. Schließlich ist man als Vermieter für die Instandhaltung und für mögliche Reparaturen des Mietobjekts verantwortlich. Wer für diese Aufgaben eine Verwaltung beauftragt, mindert sein passives Einkommen.

Kredite

Kredite kann man als Privatperson nicht nur aufnehmen, man kann sie auch vergeben. Auf einigen Plattformen bieten private Kreditgeber sogenannte Peer-to-Peer-Kredite (P2P-Kredit) gegen einen festen Zins an. Individuell lässt sich hier ein Zinssatz in Abwägung des persönlichen Risikos festlegen. Auch bei der Kreditvergabe gilt: Ohne eigenes Kapital läuft hier nichts, um passives Einkommen zu generieren.

Affiliate-Marketing

Beim Affiliate-Marketing ist bereits eine Eigenleistung in Form einer eigenen Webseite, eines YouTube-Kanals oder eines Blogs erbracht. Wer hier mit Links Produkte oder Dienstleistungen von anderen Herstellern platziert, erhält bei einer entsprechenden Vereinbarung immer dann eine Provision, wenn der Nutzer auf den Link klickt und/oder sogar das Produkt kauft. Lohnenswert ist diese Form des passiven Einkommens meist jedoch erst bei einer großen Reichweite.

Produkte mit Langzeitwirkung

Je nach den eigenen Kenntnissen und Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, mit eigenen Produkten langfristig zusätzlich Geld einzunehmen, ohne selbst weitere Energie und Kosten dafür aufzubringen. Ein klassisches Beispiel ist das selbstgeschriebene Buch, für das man auch nach Jahren noch Geld erhält, wenn Exemplare verkauft werden. Fotografen verdienen dagegen über einen langen Zeitraum mit Fotos, die sie auf sogenannten Stockfoto-Plattformen gegen eine Gebühr anbieten. Ein nettes passives Einkommen lässt sich zudem über die eigene E-Learning-App oder Webinare erzielen, sofern die Themen auch nach einer gewissen Zeit noch aktuell sind.

Worauf sollte ich achten, wenn ich erfolgreich nebenbei verdienen will?

Auf Teufel komm raus ein passives Einkommen zu generieren, ist meist keine gute Idee. Vielmehr lohnt es sich, das Vorhaben gut zu durchdenken und mögliche Fallstricke und Risiken im Blick zu haben. Um langfristig erfolgreich zu sein, sind folgende Hinweise und Tipps hilfreich:

  • Bleiben Sie realistisch, wenn es um den Aufbau des passiven Einkommens geht, und überlegen Sie im Vorwege gut, wie erfolgversprechend und sicher die jeweilige Idee ist.
  • Wer zu Beginn die eigenen finanziellen Kapazitäten überschätzt, investiert man Ende unter Umständen mehr, als unter dem Strich als passives Einkommen übrigbleibt. Wichtig ist, dass eine Investition niemals die eigene Existenz gefährdet.
  • Berücksichtigen Sie, dass auf die passiven Einnahmen in der Regel Steuern anfallen und der eigene Gewinn damit schrumpft.
  • Handelt es sich um ein Produkt, das langfristig Gewinn abwerfen soll, kann es notwendig sein, ein Kleingewerbe anzumelden.
  • Mit nur wenigen Ausnahmen ist das passive Einkommen in aller Regel niemals ausreichend, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Es ist daher unbedingt davon abzuraten, den eigenen Job direkt zu kündigen.
  • Vor allem bei Geldanlagen und Investitionen ist es ratsam, deren Seriosität und Risiko im Vorwege genau auf den Prüfstand zu stellen und im Zweifel lieber die Finger davonzulassen.
  • Wer mit einem Produkt Geld verdienen will, stellt im Vorwege ein gut durchdachtes Konzept auf und hat dabei den langfristigen Erfolg im Blick.
  • Nicht zu vergessen ist die Tugend Geduld. Passives Einkommen steht schließlich erst nach einem gewissen Aufwand oder nach einer anfänglichen Investition zur freien Verfügung – und das kann manchmal sogar Jahre dauern.

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Anwesenheitsprämie

Anwesenheitsprämie – wenn fehlende Fehlzeiten belohnt werden

Wer Tag für Tag am Schreibtisch im Büro sitzt und ohne einen einzigen Krankheitstag fleißig arbeitet, der hat sich eine Belohnung verdient – das meinen zumindest Unternehmen, die ihren kerngesunden Mitarbeitenden eine Anwesenheitsprämie zukommen lassen. Wer hingegen häufiger krank ist, geht leer aus. Wir erklären, was es damit auf sich hat, wenn fehlende Fehlzeiten im Job belohnt werden.

Was ist eine Anwesenheitsprämie?

Die Bezeichnung ist im Grunde selbsterklärend: Angestellte erhalten für die reine Anwesenheit an ihrem Arbeitsplatz (unabhängig von ihrer Leistung) eine Prämie. Konkret handelt es sich dabei um eine Sonderzahlung, die der Arbeitgeber den Angestellten zusätzlich zum Arbeitsentgelt zukommen lässt. Gezahlt wird diese auch als Gesundheitsprämie bezeichnete Leistung an Mitarbeitende, die gar keine, zumindest aber sehr wenige Fehlzeiten haben. Urlaub und Mutterschutz werden dabei nicht mitgezählt.

Sinn und Zweck der Anwesenheitsprämie ist es, diese Personen für ihren Dauereinsatz zu belohnen. Gleichzeitig kann es Menschen, die gerne mal blaumachen (und nicht tatsächlich krank sind) motivieren, häufiger am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Für die rechtliche Gültigkeit muss die Anwesenheitsprämie entweder im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt sein. Eine spontane Belohnung ist dagegen rechtlich nicht zulässig. Die Sonderzahlung ist sozialversicherungs- und steuerpflichtig.

Wie sieht es in der Praxis aus? Die Möglichkeiten der Auszahlung

Ob es sich bei der Anwesenheitsprämie um eine einmalige (meist zum Ende des Jahres) oder doch um eine laufende Zahlung (zum Beispiel eine monatliche oder quartalsweise) handelt, kann der Arbeitgeber frei entscheiden. Auch im Hinblick auf die Höhe gibt es keine Grenzen.

Rechtlich eingeschränkt ist er jedoch, wenn es um die Höhe der Reduzierung beziehungsweise die Kürzung im Falle von Fehlzeiten geht. Hier gibt das Gesetz (Entgeltfortzahlungsgesetz §4a) eine klare Grenze vor: Demnach darf die Kürzung für jeden einzelnen Krankheitstag nicht höher ausfallen als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Verdienstes.

Um es einfacher zu machen, setzen Unternehmen häufig auf verständlichere Formulierungen (unter Einhaltung des Gesetzes). So wird die Prämie zum Beispiel bei weniger als drei Fehltagen im Jahr in voller Höhe ausgezahlt, bei bis zu sieben oder zehn Fehltagen sind es noch 50 Prozent. Wer mehr als zehn Tage fehlt, geht abhängig von der Höhe der Prämie hingegen leer aus.

Motivationsschub oder Stimmungskiller? Die Vor- und Nachteile der Prämie

Dass die Anwesenheitsprämie umstritten ist, hat gute Gründe: Denn neben überzeugenden Argumenten, die dafür sprechen, gibt es auch Schattenseiten. Dies sind die wesentlichen Vor- und Nachteile:

die Vorteile

  • Durch die finanzielle Spritze on top fühlen sich Mitarbeitende motiviert, bei der Arbeit zu erscheinen.
  • Die Chance ist vorhanden, dass die Fehlzeitenquote sinkt. Die Hemmschwelle, einfach blauzumachen, wird höher.
  • Es gibt einen Anreiz für das eigene gesundheitsbewusste Verhalten und für präventive Maßnahmen.
  • Angestellte, die die Vertretung für erkrankte Kollegen übernehmen, werden für ihren Mehraufwand entschädigt.

Gegenüber diesen offensichtlichen Pro-Argumenten stehen auch einige wichtige Contras wie folgt:

die Nachteile

  • Trotz ihrer Erkrankung fühlen sich Mitarbeitende verpflichtet, bei der Arbeit zu erscheinen: Hier können sie Kollegen anstecken. Außerdem erbringen sie meist nicht die volle Leistung oder es schleichen sich Fehler ein.
  • Das Konkurrenzdenken wird geschürt. In der Folge leidet die Stimmung unter den Kollegen.
  • Der Arbeitgeber baut durch die Prämie einen gewissen Druck auf, mit dem nicht alle Personen gut umgehen können.
  • Mit der Prämie signalisieren Chefs unbewusst ein gewisses Misstrauen gegenüber ihren Angestellten – dies kann zulasten des Betriebsklimas gehen.
  • Die eigene Leistung und die Produktivität der Mitarbeitenden spielen bei der Bewertung keine Rolle. So könnten High-Performer aufgrund mehrere Krankentage leer ausgehen.
  • Da chronisch Kranke, Eltern und ältere Personen rein statistisch häufiger fehlen, stehen ihre Chancen, eine Prämie zu erhalten, von vornherein nicht sehr gut. Aus ihrer Sicht gilt die Anwesenheitsprämie als ungerecht.
  • Der Ansatz kann auch missverstanden werden: So besteht das Risiko, dass sich die Fehlzeiten sogar erhöhen, wenn die Mitarbeitenden durch das System der Belohnung ihre Abwesenheit als „normales“ und akzeptiertes Verhalten betrachten.

Welche Alternativen gibt es für die Anwesenheitsprämie?

Wem die Risiken und Nachteile der Anwesenheitsprämie zu groß sind, hat als Arbeitgeber andere Möglichkeiten, die Mitarbeitenden zu belohnen. Das kann beispielsweise eine Erfolgsprämie sein. Diese wird an alle Angestellten ausgezahlt, die vorab definierte Ziele erreicht haben. Auch ein individueller Bonus könnte eine Option sein. Hierbei steht die Einzelleistung im Fokus. Ein gutes Beispiel: Ein Mitarbeiter übernimmt die Krankheitsvertretung für einen Kollegen, der regelmäßig längere Zeit ausfällt.

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Gehalt Kollegen

Fragen erlaubt: Das verdienen die Kollegen

Über Geld spricht man nicht, lautet eine bekannte Redensart. Dementsprechend kommt es Angestellten häufig gar nicht in den Sinn, nach dem Verdienst ihrer Kollegen zu fragen. Dabei haben sie (unter bestimmten Voraussetzungen) ein gutes Recht dazu, sich beim Chef zu erkundigen, wie viel andere Mitarbeitende verdienen.

Die rechtliche Grundlage: Entgelttransparenzgesetz

Der Anspruch auf die Lohnauskunft ist seit einigen Jahren gesetzlich verankert und ergibt sich aus dem Entgelttransparenzgesetz. Sinn und Ziel dieses Gesetzes ist es, mögliche Verdienstgefälle offenzulegen und bestenfalls auszumerzen. Vor allem Frauen werden mit diesem Gesetz darin unterstützt, den Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleichwertiger Arbeit (wie Männer) einfacher durchzusetzen. Denn obwohl es in Deutschland verboten ist, Personen aufgrund ihres Geschlechts ein anderes Gehalt zu zahlen, verdienen Frauen immer noch rund ein Fünftel weniger als ihre männlichen Kollegen.

Das Entgelttransparenzgesetz soll in der Folge auch dazu beitragen, das Vertrauen der Beschäftigten zu stärken, die Personalfluktuation zu senken und den Betriebsfrieden zu wahren.

Wie erfahre ich, was die Kollegen verdienen?

Auskunftsberechtigt sind zunächst einmal alle Mitarbeitenden in Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten. Unternehmen mit weniger Angestellten sind ebenfalls daran gehalten, Auskunft zu erteilen – es ist schließlich in jedem Bereich und jeder Branche verboten, die Mitarbeitenden ungleich zu entlohnen.

Ihr erster Weg führt die Angestellten zunächst zum Betriebsrat. Bei diesem haben sie sogar die Möglichkeit, eine anonyme Anfrage zu stellen. Gibt es keinen Betriebsrat, dann ist die Personalabteilung oder der Vorgesetzte der richtige Ansprechpartner. Interessierte Mitarbeitende stellen die Frage dabei stets schriftlich. Musterformulare gibt es auf den Seiten des Familienministeriums zum Download.

Eine Auskunft erteilt der Arbeitgeber dann nicht über ein einzelnes konkretes Gehalt des Bürokollegen, sondern er nimmt den Durchschnitt des Gehalts von mindestens sechs Mitarbeitenden des jeweils anderen Geschlechts mit einer ähnlichen Tätigkeit. Die Information muss er innerhalb einer Frist von drei Monaten übermitteln.

Auskunft erhalten: Und nun?

Ergibt sich bei den Gehältern eine deutliche Differenz, dann müssen Arbeitnehmende diese nicht einfach hinnehmen. Bietet der Chef nicht von selbst eine Lohnanpassung an oder gesteht er ihnen auf Nachfrage einen besseren Verdienst zu, haben Beschäftigte die Möglichkeit, eine gerechtere Entlohnung vor Gericht zu erwirken. Gibt das Gericht dem Kläger recht, kann der Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet werden, sowohl den Verdienst anzuheben als auch rückwirkend die Differenz zu zahlen.

Mit der Lohntransparenzrichtlinie auf Ebene der Europäischen Union wird es für Arbeitgeber künftig noch einfacher, ihre Rechte durchzusetzen – noch bis 2026 haben alle EU-Mitgliedsstaaten Zeit, dieses Gesetz umzusetzen: Die Beweislast liegt damit künftig beim Arbeitgeber. Darüber hinaus sollen alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe zur Auskunft verpflichtet werden. Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen sind dann außerdem nicht mehr zulässig.

Gehalt erfragen: Wann sollte man es nutzen?

Vielleicht ist es nur ein ungutes Gefühl, vielleicht haben Sie von einem Kollegen auch etwas gehört? Wer zweifelt, ob er gerecht und genauso wie andere Beschäftigte bezahlt wird, der fragt im Zweifel lieber nach. Auch dann, wenn das Gehalt individuell mit dem Chef verhandelt wird und Boni und Prämien willkürlich vergeben werden, sind das mögliche Anlässe, um vom Auskunftsrecht Gebrauch zu machen.

Tatsächlich nutzen dieses jedoch nur wenige Angestellte – teils wissen sie gar nichts von der Regelung, teils sehen sie keinen Bedarf und teils haben sie auch Angst vor möglichen Nachteilen. Letztere Sorge ist jedoch unbegründet: Zum einen haben sie die Option, die Anfrage anonym zu stellen. Zum anderen wäre weder eine Benachteiligung noch eine Kündigung der Mitarbeitenden, die ihren Auskunftsanspruch geltend machen, rechtlich durchsetzbar.

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Gehaltskürzung

Gehaltskürzung – in diesen Fällen erlaubt

Wann immer neue Mitarbeitende ihre Stelle antreten, erhalten sie einen Arbeitsvertrag mit Regelungen zur genauen Tätigkeit, zu den Arbeitszeiten und zum Gehalt. Der Vertrag ist sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber bindend.

In gewissen Fällen darf der Arbeitgeber jedoch das vertraglich vereinbarte Gehalt kürzen. Hier erfahren Sie, wann das möglich ist und wie sich Arbeitnehmer gegen eine unzulässige Gehaltskürzung wehren können.

Wann ist eine Gehaltskürzung zulässig?

Eine willkürliche Kürzung des Gehalts ist nicht zulässig. Arbeitgeber sind an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. Gestattet ist eine Gehaltskürzung daher nur in begründeten Ausnahmefällen. Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Gründe vor.

1. Langfristig nicht zufriedenstellende Arbeitsleistung oder grobes Fehlverhalten

Erbringt ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hinweg nicht die vertraglich vereinbarte Leistung, ist eine Gehaltskürzung rechtlich zulässig. Gleiches gilt bei grobem Fehlverhalten des Arbeitnehmers. In beiden Fällen muss der Arbeitgeber die Gehaltskürzung mit dem Betriebsrat absprechen.

2. Längerfristige Erkrankung

Im Krankheitsfall schützt das Entgeltfortzahlungsgesetz den Arbeitnehmer vor einer Gehaltskürzung. Sofern sich Beschäftigte ihre Erkrankung durch ein ärztliches Attest bestätigen lassen, bekommen sie auch bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin ihr volles Gehalt. Das gilt für eine Dauer von bis zu sechs Wochen. Ab der siebten Woche gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Das kommt faktisch einer Gehaltskürzung gleich, da das Krankengeld nur 70 Prozent des Bruttogehalts beträgt.

Übrigens: Bleiben Arbeitnehmer zu Hause, um ein erkranktes Kind zu pflegen, besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Auch in diesem Fall zahlt allerdings die Krankenkasse eine Lohnersatzleistung.

3. Schlechte Wirtschaftslage

In Zeiten schlechter Auftragslage überlegen viele Unternehmen, den Betrieb durch Gehaltskürzungen zu retten. Das ist zulässig, wenn durch die schlechte Wirtschaftslage Arbeitsplätze oder gar der Fortbestand des Unternehmens gefährdet sind. In diesem Fall muss die Gehaltskürzung aber alle Beschäftigten betreffen. Für gewöhnlich geschieht das per Änderungskündigung: Der alte Arbeitsvertrag wird gekündigt und es wird ein neuer Vertrag mit dem nun gekürzten Arbeitsentgelt aufgesetzt.

Eine Alternative zur Gehaltskürzung ist die Kurzarbeit. Die Beschäftigten arbeiten weniger Stunden als vertraglich vorgesehen und erhalten entsprechend weniger Gehalt. Zum Ausgleich kann bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragt werden, das allerdings nicht die komplette Höhe des Verdienstausfalls ersetzt.

4. Versetzung

Eine Gehaltskürzung ist auch zulässig, wenn Arbeitnehmer auf eine andere Position versetzt werden – jedoch nur mit Zustimmung des jeweiligen Beschäftigten.

Voraussetzungen für eine Gehaltskürzung

Bevor der Chef das Gehalt kürzen darf, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Gehaltskürzung muss den Angestellten angekündigt werden.
  • Gehaltskürzungen aufgrund von unzureichender Arbeitsleistung und grobem Fehlverhalten sowie die Einführung von Kurzarbeit müssen mit dem Betriebsrat abgestimmt werden.
  • Eine einseitige Gehaltskürzung ist nicht möglich, sie bedarf immer der schriftlichen Zustimmung des Arbeitnehmers. Ausnahmen bestehen nur, wenn der Arbeits- bzw. Tarifvertrag das Recht zur einseitigen Gehaltskürzung ausdrücklich festschreibt.
  • Auch im Falle einer Gehaltskürzung sind bestehende Lohnuntergrenzen und Tarifverträge einzuhalten.

So können sich Mitarbeiter gegen eine Gehaltskürzung wehren

Stimmen Arbeitnehmer der Gehaltskürzung nicht zu, können sie Widerspruch einlegen. Das gilt auch, wenn der Betrieb den Lohn aus wirtschaftlichen Gründen kürzt. In wirtschaftlichen Notsituationen ist es dem Arbeitgeber allerdings gestattet, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen.

Kürzt der Arbeitgeber das Gehalt ohne ausdrückliche Zustimmung des Angestellten, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Zunächst sollten Beschäftigte das Gespräch mit ihren Vorgesetzten suchen und sich um eine gütliche Einigung bemühen. Gelingt das nicht, können sie beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen und die Gehaltskürzung vorläufig stoppen. Bei unzulässiger Gehaltskürzung haben Arbeitnehmer zudem Anspruch auf Schadensersatz.

Gehaltskürzungen – nicht immer negativ fürs Betriebsklima

Eine Gehaltskürzung ist natürlich kein Grund zur Freude. Wird der Lohn gekürzt, um dem Unternehmen durch eine wirtschaftliche Krise zu helfen, muss sich das jedoch nicht zwangsläufig negativ aufs Betriebsklima auswirken. Zwar müssen die Beschäftigten mit weniger Geld auskommen, dafür besteht aber eine realistische Chance, ihren eigenen Arbeitsplatz und auch die Jobs ihrer Kollegen zu retten.

Kurzarbeit und die damit einhergehenden Gehaltskürzungen haben Unternehmen in Deutschland bereits durch mehrere Krisen geholfen. Wie die Gewerkschaft ver.di berichtet, konnten während der Corona-Krise durch Kurzarbeit über zwei Millionen Jobs gerettet werden – mehr als sechsmal so viele Arbeitsplätze wie während der Wirtschaftskrise 2009. Rund 7,3 Millionen Beschäftigte waren während der Corona-Pandemie in Kurzarbeit tätig und konnten auf diese Weise Entlassungen verhindern.

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Urlaubsgeld

Urlaubsgeld: Wer erhält die Sonderzahlung?

Von einer Finanzspritze für die schönsten Tage des Jahres kann rund die Hälfte aller Arbeitnehmer nicht nur träumen. Das Urlaubsgeld ist nach dem Weihnachtsgeld als sogenanntes 14. Monatsgehalt für viele Beschäftigte ein warmer Geldregen, mit dem zum Beispiel der Jahresurlaub finanziert wird. Aber wem steht die Sonderzahlung eigentlich zu, wie hoch ist sie und was ist der Unterschied zum Urlaubsentgelt?

Pflicht oder Kür: Gibt es einen Anspruch?

Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Er ist demnach nicht gesetzlich verpflichtet, den Angestellten einen zusätzlichen Lohn auszuzahlen. Gesonderte und für das Unternehmen sogar verpflichtende Vereinbarungen sind jedoch möglich und keine Seltenheit. Ist daher beispielsweise in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einfach im Arbeitsvertrag festgehalten, dass Urlaubsgeld gezahlt wird, dann dürfen sich die Beschäftigten auch verlässlich auf die Zusatzzahlung freuen. Eine Streichung ist bei einer entsprechenden Vereinbarung übrigens nicht ohne Weiteres möglich: In dem Fall gilt es neu zu verhandeln.

Gut zu wissen: Hat das Unternehmen zwei, drei oder mehr Jahre nacheinander Urlaubsgeld gezahlt, obwohl es keine vertragliche Grundlage dafür gibt, dann können sich Beschäftigte darauf verlassen, auch im vierten und fünften Jahr die Sonderzahlung zu erhalten. Hierbei ist die Rede von betrieblicher Übung. Der Arbeitgeber kann daher aus der „Gewohnheit“ heraus zur Zahlung verpflichtet werden. Wer das vermeiden möchte, seinen Mitarbeitern aber dennoch in dem einen oder anderen (umsatzstarken) Jahr etwas Gutes tun möchte, der ergänzt seine freiwillige Zahlung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt und weist explizit darauf hin, dass das Urlaubsgeld keine künftigen Ansprüche begründet.

Ein volles Gehalt? Die Höhe des Urlaubsgeldes

100 Euro, 1000 Euro oder sogar noch mehr Geld? Wie hoch das Urlaubsgeld ausfällt, ist variabel und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Da es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, kann jedes Unternehmen selbst entscheiden, wie viel Geld es seinen Mitarbeitenden überweist. Ausnahmen gelten bei tariflichen Vereinbarungen, hier haben sich die Arbeitgeber an die Vorgaben des Tarifvertrags zu halten. Die Höhe orientiert sich häufig prozentual am Lohn. Bedeutet: Je mehr man verdient, desto höher ist auch das Urlaubsgeld. Alternativ werden bestimmte Beträge pro Urlaub oder pro Urlaubstag gezahlt. Und: Aufgrund von Erkrankung des Arbeitnehmers ist es nicht zulässig, das Urlaubsgeld zu kürzen oder sogar komplett zu streichen.

Große zahlen mehr: Bei welchen Unternehmen gibt es Urlaubsgeld?

In Deutschland erhalten knapp 50 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld. Dabei sind es vor allem die größeren Unternehmen, die zahlen. Umgesetzt wird die Urlaubsgeldregelung zudem eher von Betrieben im Westen Deutschlands. Besonders hoch ist das 14. Gehalt in der Druckindustrie, im Versicherungsgewerbe, in der Metallindustrie und in der Holzverarbeitung. Kein Geld gibt es dagegen für Beamte im öffentlichen Dienst.

Zur Urlaubszeit? Jetzt fließt das Geld

Während das Weihnachtsgeld in der Regel rechtzeitig zu den Feiertagen auf dem Konto eingeht, ist eine Auszahlung des Urlaubsgelds in den Sommermonaten, häufig im Juni oder im Juli, üblich. Auch hier gilt: Einheitliche Vorgaben gibt es nicht. Der Arbeitgeber kann an die Zahlung zudem bestimmte Bedingungen knüpfen. So könnte es beispielsweise erst ausgezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer einen Teil (meist die Hälfte) seines Urlaubs bereits in Anspruch genommen hat. Wichtig zu wissen ist darüber hinaus, dass Urlaubsgeld Teil des Lohns beziehungsweise Gehalts ist und als solches vollständig versteuert werden muss.

Gleiches Recht für alle: Wer erhält Urlaubsgeld?

Beim Urlaubsgeld gilt in jedem Betrieb gleiches Recht für alle. Wird es gezahlt, dann kommt auch jeder einzelne Mitarbeitende in den Genuss. Diese Regelungen gelten im Einzelnen:

  • Beschäftigte, die neu in einem Unternehmen anfangen, dürfen nicht benachteiligt werden. Für die Probezeit können jedoch Ausnahmen gelten.
  • Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaubsgeld. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn sie durch die Zahlung die zulässige Einkommensgrenze überschreiten.
  • Wer in Elternzeit ist, erhält kein Urlaubsgeld, wenn dieses dazu dient, die Angestellten für ihre Arbeitsleistung zu belohnen. Geht es dagegen um eine Instrument zur Würdigung der Betriebszugehörigkeit, haben die jungen Eltern dagegen schon einen Anspruch.
  • Bei einer längeren Krankheit des Arbeitnehmers, der seinen Urlaub nicht antreten kann, bleibt ein betrieblicher oder tariflicher Anspruch auf Urlaubsgeld bestehen. Eine Auszahlung ist jedoch erst dann nötig, wenn der Mitarbeitende seinen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt antritt.
  • Im Falle einer Kündigung des Beschäftigten hat der Arbeitgeber das Recht, sein bereits gezahltes Urlaubsgeld anteilig zurückzufordern.

Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt: Was ist der Unterschied?

Häufig verwechselt wird das Urlaubsgeld mit dem Urlaubsentgelt. Bei letzterem handelt es sich um die reguläre und gesetzlich verankerte Lohnfortzahlung, die Beschäftigte während ihres Urlaubs erhalten. Dementsprechend erhält man auch dann sein Gehalt, wenn man drei Wochen fernab des Betriebs unter Palmen weilt.

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Gehaltspfaendung

Gehaltspfändung – das sollten Arbeitnehmer wissen

Steigende Lebensmittelpreise, hohe Energiekosten, unvorhergesehene Ausgaben: Selbst Menschen mit einem festen Job können in die Schuldenfalle geraten. Lässt ein Gläubiger sich vom Amtsgericht einen vollstreckbaren Titel ausstellen, kann er sich die Forderung direkt vom Arbeitgeber des Schuldners auszahlen lassen.

Hier erfahren Sie, wie die sogenannte Gehaltspfändung abläuft und wie viel Geld Ihnen noch zum Leben bleibt.

Die Gehaltspfändung – eine Form der Zwangsvollstreckung

Im Jahr 2021 gab es in Deutschland rund 4,44 Millionen Vollstreckungsfälle, in denen der Zoll Forderungen des Bundes und der Sozialbehörden eingetrieben hat. Forderungen privater Gläubiger sind dabei noch nicht berücksichtigt. Angesichts der hohen Inflationsquote und die durch den Krieg in der Ukraine bedingte Energiekrise ist zu vermuten, dass die Zahl der Schuldenfälle in Zukunft noch steigen wird.

Die Zwangsvollstreckung ist eine Möglichkeit für Gläubiger, sich ihr Geld von Schuldnern zurückzuholen. Der Vollstreckungsbescheid kann beantragt werden, wenn Schuldner auch nach dem Erhalt von Mahnungen nicht zahlen. Rechtliche Grundlage bildet die Zivilprozessordnung (ZPO). Öffentliche Gläubiger wie das Finanzamt müssen keinen vollstreckbaren Titel erwirken, sondern können direkt vollstrecken.

Nach Ausstellung des Vollstreckungsbescheids haben Gläubiger mehrere Möglichkeiten, an ihr Geld zu kommen: Bei der Kontopfändung ziehen sie das Geld direkt vom Konto des Schuldners ein. Bei der Lohn- oder Gehaltspfändung lassen sie sich dagegen einen Teil des Nettolohns des Schuldners von dessen Arbeitgeber auszahlen.

Gut zu wissen: Eine Gehaltspfändung stellt keinen Kündigungsgrund dar.

Der Pfändungsfreibetrag: das bleibt Ihnen zum Leben

Kommt es zur Lohnpfändung, wird nicht Ihr gesamtes Gehalt an den Gläubiger ausbezahlt. Damit Sie weiterhin Ihren Lebensunterhalt decken können, steht Ihnen ein gewisser pfändungsfreier Betrag zu. Welcher Betrag monatlich gepfändet werden darf, richtet sich nach Ihrem Einkommen und der Anzahl der Personen, für die Sie unterhaltspflichtig sind.

Den pfändbaren Betrag und die Pfändungsfreigrenze können Sie der Pfändungstabelle entnehmen. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.330,16 Euro im Monat.

Schulden Sie Unterhalt, kann gegebenenfalls auch ein Teil des eigentlich unpfändbaren Einkommens gepfändet werden. Wie viel Geld Ihnen für den notwendigen Lebensunterhalt bleibt, berechnet das Vollstreckungsgericht individuell.

Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie den Pfändungsfreibetrag anheben lassen. Die ZPO erlaubt das in den folgenden Fällen (§ 850k Abs. 2 ZPO):

  • Wenn Sie Kindergeld beziehen.
  • Wenn Sie für andere Personen Unterhalt leisten müssen.
  • Wenn Sie einmalige Sozialleistungen erhalten, zum Beispiel einen Beitrag zur Klassenfahrt des Kindes.
  • Wenn Sie Sozialleistungen für Personen entgegennehmen, denen gegenüber Sie nicht unterhaltspflichtig sind, etwa in einer Patchworkfamilie.

Die Anhebung des Pfändungsfreibetrags müssen Sie beantragen. Dafür reicht ein formloser Antrag aus, den Sie schriftlich oder mündlich beim Vollstreckungsgericht stellen. Die Anhebung tritt in Kraft, sobald der gerichtliche Beschluss dem Arbeitgeber zugestellt wird.

Info: Das darf nicht gepfändet werden

Gewisse Einkommensteile dürfen nicht gepfändet werden. Dazu gehören zum Beispiel Gefahren- und Schmutzzulagen, Urlaubsgeld und Spesen. Andere Einkommensteile sind nur zum Teil pfändbar: So dürfen Sie die Hälfte Ihrer Einkünfte aus Überstunden behalten und aktuell 670 Euro des Weihnachtsgeldes. Auch eine Abfindung können Sie auf Antrag zum Teil vor der Pfändung schützen lassen.

So reagieren Sie bei einer Gehaltspfändung richtig

Bei einer Kontopfändung können Sie durch die Einrichtung eines sogenannten P-Kontos den unpfändbaren Teil Ihrer Einkünfte automatisch schützen lassen. Bei einer Gehaltspfändung wird der pfändbare Teil des Einkommens allerdings direkt vom Arbeitgeber an den Gläubiger überwiesen. Sie erhalten nur den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens ausbezahlt. Entsprechend ist es Aufgabe des Arbeitgebers, den pfändbaren Teil des Gehalts auszurechnen.

Wie sollten Sie nun im Fall einer Gehaltspfändung reagieren? Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Arbeitgeber. Es mag Ihnen zwar peinlich sein, Ihre Geldprobleme zuzugeben. Da Pfändungen für den Arbeitgeber jedoch Mehrarbeit bedeuten, sollten Sie ihn vorwarnen.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber zudem über alle Unterhaltspflichten, damit dieser den pfändbaren Teil des Einkommens richtig ausrechnen kann. Als Berechnungsgrundlage ziehen Arbeitgeber in erster Linie die Personalakte und steuerrelevante Daten heran. Bestehen weitere Unterhaltspflichten, die aus diesen Informationen nicht eindeutig hervorgehen, teilen Sie dies Ihrem Arbeitgeber mit. Überprüfen Sie anschließend unbedingt Ihre Lohnabrechnung, ob der Pfändungsfreibetrag richtig berechnet wurde.

Wenn mehrere Gläubiger das Gehalt pfänden wollen

Grundsätzlich können mehrere Gläubiger eine Gehaltspfändung erwirken. Es wird jedoch zunächst der Gläubiger ausbezahlt, dessen Pfändung als Erstes beim Arbeitgeber eingegangen ist. Erst wenn diese Forderung vollständig gedeckt ist, ist der nächste Gläubiger an der Reihe.

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angemessenes Gehalt

Welches Gehalt ist angemessen?

Das Gehalt ist in Deutschland meist ein Tabuthema. Das hat zum einen arbeitsrechtliche Gründe: Viele Arbeitsverträge enthalten eine Verschwiegenheitsklausel. Doch auch, wo solche Klauseln fehlen, herrscht beim Thema Verdienst oft Stillschweigen. Praktisch von Kindesbeinen an lernen wir, dass man über Gehalt nicht spricht. Aufgrund dieser Geheimniskrämerei fällt es schwer, den eigenen Marktwert herauszufinden.

Hier erfahren Sie, wie Sie das angemessene Gehalt für Ihren Job ermitteln.

So bestimmen Sie Ihren Marktwert

Die deutsche Verschwiegenheit in Sachen Gehalt ist in anderen Ländern unbekannt. In Schweden kann zum Beispiel jeder die Steuererklärungen seiner Kollegen und Kolleginnen einsehen. Auch in den USA sprechen die meisten Menschen offen über ihr Gehalt und stellen Vergleiche an.

Insbesondere, wenn Sie eine neue Stelle suchen oder den Sprung auf der Karriereleiter planen, sollten Sie Ihren Marktwert kennen. Wie finden Sie nun heraus, welche Bezahlung für Ihre angestrebte Position angemessen ist? Dabei helfen verschiedene Tools.

Ein solches Online-Tool stellt zum Beispiel das Statistische Bundesamt bereit. Der Gehaltsvergleich auf destatis funktioniert ganz einfach: Sie geben die gesuchte Berufsbezeichnung ein, etwa Bürofachkraft. Im nächsten Schritt wählen Sie Ihre Branche aus. Anschließend geben Sie Ihren höchsten Bildungsabschluss ein, das Bundesland, in dem Sie arbeiten, und Ihr Alter.

Weiterhin fragt das Tool einige Angaben zu Ihrem Arbeitsvertrag ab. Bei der Auswertung werden außerdem die Größe des jeweiligen Unternehmens, eine eventuelle Tarifbindung und die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit berücksichtigt.

Die Ergebnisse basieren auf der sogenannten Verdienststrukturerhebung. Die wird alle vier Jahre von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt.

Welche Faktoren gibt es bei der Gehaltsberechnung zu beachten?

Der anonyme und kostenlose Gehaltsrechner von Destatis zeigt bereits, welche Faktoren Sie bei der Berechnung einer fairen Bezahlung berücksichtigen sollten. Ausschlaggebend für Ihre Verdienstchancen sind zum Beispiel die folgenden Kriterien:

  • Bundesland und Region: Die Lebenshaltungskosten in Bayern unterscheiden sich deutlich von denen in Sachsen. In städtischen Regionen zahlen Sie meist mehr Miete als auf dem Land. Entsprechend unterscheiden sich auch die Gehälter.
  • Branche: Die Gehaltsunterschiede zwischen den einzelnen Branchen können eklatant ausfallen. Eine Bürofachkraft in der Finanzbranche erhält zum Beispiel einen anderen Verdienst als eine Bürofachkraft in einem Bergbauunternehmen.
  • Unternehmensgröße: Börsennotierte Unternehmen mit mehreren Tausend Mitarbeitern zahlen in der Regel höhere Gehälter als der kleine Familienbetrieb nebenan.
  • Qualifikationen: Je mehr berufsrelevante Zusatzqualifikationen Sie vorweisen können, umso mehr Gehalt können Sie auch verlangen. Bei Gehaltsverhandlungen können Sie beispielsweise mit Weiterbildungen und Auszeichnungen punkten.
  • Arbeitserfahrung: Berufseinsteiger erhalten in aller Regel ein geringeres Gehalt als Mitarbeiter, die bereits seit zehn oder mehr Jahren im selben Unternehmen tätig sind.
  • Verantwortung: Das Gehaltsniveau sollte auch reflektieren, wie viel Verantwortung Sie in Ihrer Position übernehmen. Überträgt Ihnen Ihr Chef zum Beispiel immer mehr Budget- oder Personalverantwortung, sollten Sie dies als Argument für Gehaltsverhandlungen nutzen.
  • Geschlecht: Leider unterscheiden sich die Verdienstchancen immer noch nach Geschlecht. Destatis zufolge liegt der unbereinigte Gender Pay Gap für das Jahr 2021 bei 18 Prozent. Das bedeutet, Frauen verdienen pro Stunde 18 Prozent weniger als Männer. Zum Teil liegt das daran, dass viele Frauen in schlechter bezahlten Branchen und Berufen arbeiten. Rechnet man diese Faktoren heraus und berücksichtigt nur Frauen und Männer mit vergleichbaren Tätigkeiten, Qualifikationen und Erwerbsbiografien, liegt der Gehaltsunterschied immer noch bei 6 Prozent.

Verkaufen Sie sich nicht unter Wert!

Bevor Sie sich auf eine neue Stelle bewerben, lohnt sich ein Blick auf die Durchschnittsgehälter Ihrer Branche. Entsprechende Statistiken finden Sie ebenfalls bei Destatis und anderen statistischen Diensten.

Steht die nächste Gehaltsverhandlung an, sollten Sie zudem all Ihre gesammelten Erfahrungen und Qualifikationen berücksichtigen. Allen Tabus zum Trotz: Gibt es in Ihrem Arbeitsvertrag keine Verschwiegenheitsklausel, sollten Sie auch das Gespräch mit Kollegen und Kolleginnen suchen und Ihr Gehalt vergleichen. Eventuell können Sie sich zusätzlich mit Freunden und Bekannten austauschen, die in einer ähnlichen Branche in vergleichbarer Position arbeiten. So erhalten Sie einen neutralen Überblick über das branchenübliche Gehalt und verkaufen sich nicht unter Wert.

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Mehr Gehalt Jobwechsel

Jobwechsel: Wieviel mehr Gehalt ist jetzt drin?

Das Jobkarussell dreht sich momentan besonders schnell. Mehr als ein Drittel aller Arbeitnehmer wären bereit, ihren Job zu wechseln – so viele wie noch nie. Je nach Branche stehen die Chancen zudem besonders gut, auch eine Zusage bei einem anderen Unternehmen zu erhalten. Wer tatsächlich „Nägel mit Köpfen“ macht, der erhofft sich von seiner neuen Stelle häufig auch ein attraktiveres Gehalt. Wie viel mehr Geld lässt sich dabei rausschlagen und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Hier die Antworten:

Jetzt kann es steigen: Die Voraussetzungen für ein höheres Gehalt

Gute Karten, in einem neuen Job mehr zu verdienen, bestehen immer dann, wenn keine wirkliche Notwendigkeit besteht, den Arbeitgeber zu wechseln. Bestenfalls bewerben Sie sich mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis und warten nicht, bis Ihnen der Arbeitgeber kündigt. Denn wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus bewirbt, der wird es tendenziell deutlich schwieriger haben, ein höheres Gehalt herauszuschlagen. Bei dem potenziellen neuen Arbeitgeber geraten sie dadurch nämlich automatisch in die Position eines Bittstellers. Auch Quereinsteiger, die bislang wenige bis keine Qualifikationen und keinerlei Berufserfahrung mitbringen, sollten zunächst nicht mit einem Mehrverdienst rechnen. Dagegen stehen die Chancen für eine Gehaltserhöhung für all diejenigen gut, die die erforderlichen Qualifikationen mitbringen, mehrjährige Berufserfahrung und eventuell sogar zusätzliche Kompetenzen vorweisen können.

Gehaltsverhandlung: Wie viel mehr kann ich verlangen?

Wer alle Voraussetzungen für den neuen Job erfüllt, der kann selbstbewusst in die Gehaltsverhandlung gehen und durchaus auch mehr Geld verlangen. Wieviel mehr drin ist, hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab:

  • Gleichrangige Position: Wer eine ähnliche beziehungsweise die gleiche Position wie bisher annimmt, kann ein Gehaltsplus von fünf bis zehn Prozent herausholen.
  • Beruflicher Aufstieg: Handelt es sich um eine höherwertige Position, die zum Beispiel mit mehr Führungsverantwortung verbunden ist, mag sogar eine Erhöhung um bis zu 15 Prozent drin sein.
  • Abwerbung: Wurde man (zum Beispiel von einem Headhunter) abgeworben, ist man in der besten Verhandlungsposition. Das Unternehmen hat schließlich offensichtlich großes Interesse an Ihrer Arbeitskraft. In dem Fall können Sie zwischen 15 und 20 Prozent herausholen.

Weniger Gehalt – jetzt kann auch das eine Option sein

Auch wenn das Gehalt für die meisten Menschen eine große Rolle spielt, kann es auch weitere beziehungsweise andere (gute) Gründe für einen Jobwechsel geben. Teilweise wiegen diese so schwer, dass man sogar freiwillig bereit ist, Abstriche beim Gehalt zu machen. Ein triftiger Grund ist beispielsweise ein Umzug (zum Beispiel aus familiären Gründen). Hierbei besteht schließlich die Notwendigkeit, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Das bedeutet wiederum, dass man nicht immer die Wahl hat, welchen Job man jetzt annimmt.

Wer dagegen in seinem aktuellen Job unglücklich ist, sich eventuell überfordert oder nicht genug wertgeschätzt fühlt, ist zudem meist eher bereit, auf einen Teil seines Gehalts zu verzichten, dafür aber einen Job zu erhalten, der Spaß macht. Auch der gesundheitliche Aspekt könnte hier eine Rolle spielen.

Darüber hinaus mag ein Gehaltsverzicht eine Option sein, wenn der neue Job gute Perspektiven bietet. Das können zudem Aufstiegschancen und Weiterentwicklungsoptionen sein. Auch die Aussicht auf ein langfristig deutlich höheres Gehalt mag einen anfangs geringeren Verdienst rechtfertigen.

Richtig verhandeln: den eigenen Marktwert kennen

Wer in seinem neuen Job mehr Geld verdienen möchte, der sollte gut vorbereitet in die Gehaltsverhandlungen gehen und wissen, wieviel die eigene Arbeitsleistung auch wert ist. Ermitteln Sie daher anhand Ihrer Qualifikationen und Berufserfahrung zunächst den eigenen Marktwert und checken Sie die branchenüblichen Gehälter für die jeweilige Position. Bei der Kalkulation ist es empfehlenswert, weitere Faktoren, wie die Unternehmensgröße und den Standort, zu berücksichtigen. Hier gilt: Je größer der Betrieb ist, desto höher sind in der Regel die Verdienstmöglichkeiten. In größeren Städten wird darüber hinaus meist mehr gezahlt als in ländlichen und strukturschwächeren Gebieten. Es lohnt sich zudem, sich über die jeweilige wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu informieren. Denn steht der Betrieb am Markt erfolgreich dar, ist der Verhandlungsspielraum beim Gehalt meist deutlich größer als in Krisenzeiten.

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Einstiegsgehalt

Guter finanzieller Start – das perfekte Einstiegsgehalt verhandeln

Auch wenn man über Geld bekanntlich nicht spricht, landet das Thema in einem Bewerbungsgespräch früher oder später auf dem Tisch. Denn sofern das Gehalt nicht bereits festgelegt oder tariflich geregelt ist, wird der Personaler die Frage nach den Gehaltsvorstellungen stellen. Sollen Bewerber jetzt hoch pokern oder lieber bescheiden bleiben? Dieser Ratgeber gibt praktische Tipps für die erste Gehaltsverhandlung.

Der passende Zeitpunkt

Das Finanzielle wird in aller Regel erst zum Ende des Gesprächs thematisiert. Üblicherweise ist es dabei aber nicht der Bewerber, der hier den Anfang macht, sondern immer der Vertreter des Unternehmens. Sollte ein zweiter Termin vorgesehen sein, dann ist es auch möglich, dass das künftige Einkommen erst dann zum Thema gemacht wird.

Teilweise fordern Unternehmen bereits in der Bewerbung eine Gehaltsvorstellung. Wer in dem Fall zum Gespräch eingeladen wird, kann davon ausgehen, dass die eigene finanzielle Wunschvorstellung im Großen und Ganzen für den künftigen Arbeitgeber in Ordnung ist.

Seinen eigenen Marktwert kennen

Eine gute Vorbereitung ist das A und O. Wer einfach auf blauen Dunst eine utopische Gehaltsvorstellung abgibt, läuft Gefahr, gar nicht erst genommen zu werden. Bei zu großer Bescheidenheit verkauft man sich unter Wert, was ebenfalls nicht gut ankommen könnte. Daher ist es empfehlenswert, sich genau zu informieren und Vergleichswerte heranzuziehen. Die Höhe des eigenen Gehalts hängt dabei von mehreren Faktoren ab. Das sind:

  • die Position
  • die Branche
  • das Unternehmen und die Unternehmensgröße
  • die erforderlichen Qualifikationen
  • die Region
  • die eigenen Erfahrungen

Damit noch Raum für Verhandlungen ist, rechnet man auf das Wunschgehalt einen Prozentsatz von circa zehn Prozent drauf.

Steht die individuell passende Vorstellung des künftigen Gehalts fest, sollte idealerweise noch eine gewisse Spanne einkalkuliert werden. Hierbei gilt es vorab festzulegen, unter welchen Bedingungen das selbst festgelegte Minimum akzeptabel wäre und welche Zugeständnisse man beim Maximum machen würde.

Mit Argumenten überzeugen

Eine Gehaltsvorstellung will natürlich gut begründet sein. Einfach nur eine Zahl in den Raum zu werfen, kommt nicht wirklich gut an. Wer jetzt jedoch mit hohen Lebenshaltungskosten, vielen Kindern oder einer teuren Scheidung argumentiert, sammelt garantiert keine Punkte. Als Gründe sollten besser die eigenen Qualifikationen und praktischen Erfahrungen aufgeführt werden. Es zeugt zudem von einer guten Vorbereitung, wenn man auf branchenübliches Gehalt und hierbei die jeweiligen Quellen verweist.

Sich einig werden bei den Gehaltsverhandlungen

Manchmal geht es ganz schnell und die Gehaltsverhandlung ist unkomplizierter als erwartet. Vielleicht geht der zukünftige Arbeitgeber komplett auf Ihre Forderung ein oder man trifft sich in der Mitte. Manchmal ist die Herausforderung aber auch größer. Als Bewerber ist es jetzt wichtig zu wissen, wann das Budget des Unternehmens auch ausgeschöpft ist. Hat der Personaler beispielsweise schon zweimal ein Angebot gemacht, dann ist von einer dritten Nachfrage abzuraten, da diese auch unverschämt wirken könnte.

Je nach Unternehmen und den eigenen Vorstellungen könnte die Differenz aber unter Umständen durch bestimmte Extras ausgeglichen werden. Sofern der Personaler es nicht von selbst zur Sprache bringt, fragen Sie doch einfach mal nach Essenszuschüssen, Bus- und Bahntickets, betrieblicher Altersvorsorge oder besonderen Arbeitsmitteln, die auch privat genutzt werden können. Je nach Position mag vielleicht auch ein Firmenwagen oder eine Gewinnbeteiligung infrage kommen. Und auch die Aussicht auf eine höhere Position mit einer besseren Bezahlung könnte eventuell ein guter Anreiz sein.

Grundsätzlich sollten die Zugeständnisse des Bewerbers aber immer noch im eigenen finanziellen Spielraum bleiben, damit sich der Jobwechsel auch lohnt. Und liegen die Vorstellungen dann doch allzu weit auseinander, dann kann es am Ende auch die bessere Option sein, auf den Job zu verzichten.

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Inflation

Inflation – wie man jetzt ein höheres Gehalt aushandelt

Die Inflation ist aktuell so hoch, dass sie bei wirklich jedem (finanziell schmerzhaft) angekommen sein sollte. Denn die Preissteigerungen betreffen längst nicht mehr nur den Sprit und die Heizkosten, sondern lassen sogar den Supermarkteinkauf zu einer Luxustour werden. Für Angestellte ist jetzt ein idealer Zeitpunkt, um das Gehalt neu zu verhandeln – dabei ist jedoch einiges zu beachten.

Die Ausgangslage: Inflation

Ein Blick in die Kontoauszüge offenbart das Dilemma. Während das Gehalt auf der Habenseite seit Jahren unverändert ist, werden die Abzüge von Monat zu Monat höher. Und das liegt nicht etwas daran, dass wir plötzlich verschwenderisch werden und mehr konsumieren. Die bittere Erkenntnis ist, dass die Preise steigen und in der Folge unsere Kaufkraft sinkt. Wenn man für das gleiche Gehalt weniger Gegenwert erhält beziehungsweise sich dafür weniger kaufen kann, dann spricht man von einer Inflation.

Die Inflation ist aktuell – nicht zuletzt aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise und des Ukraine-Kriegs – mit über 7 Prozent so hoch, wie seit über 40 Jahren nicht mehr. Was zunächst mit sukzessive steigenden Energie- und Spritpreisen begann, ist mittlerweile in (fast) allen Lebens- und Konsumbereichen angekommen, sodass das Budget vieler Arbeitnehmer immer schmaler wird.

Mehr Gehalt aushandeln – nicht mit Inflation argumentieren

Wer jetzt nicht sparen und jeden Cent zweimal umdrehen will, muss in der logischen Konsequenz mehr verdienen. So einfach ist die Rechnung. Bedeutet: Sofern der Arbeitgeber nicht von selbst eine Gehaltserhöhung ankündigt, könnte eine Gehaltsverhandlung jetzt des Rätsels Lösung sein. Wichtig ist jedoch, dass der Angestellte die Inflation hierbei nicht als schlagendes Argument anführt. Denn das lässt sich viel zu schnell entkräften: Genauso wie der Arbeitnehmer könnte schließlich auch der Arbeitgeber argumentieren, dass alles teurer wird und sich die eigenen Kosten für Materialeinkauf und die Produktion deutlich erhöht haben. Infolge von Gehaltserhöhungen müsste der Betrieb, so die mögliche Argumentation, seine Preise nochmal anheben, was die Inflation letztlich nur noch weiter vorantreiben würde.

Das sind die besseren Argumente bei der Gehaltsverhandlung

Für die Gehaltsverhandlung gibt es daher deutlich überzeugendere Argumente als die Inflation. Wichtig ist vor allem, dass der Chef diese nicht einfach vom Tisch wischen und entkräften kann. Als lohnenswert kann es sich beispielsweise erweisen, Vergleichswerte zur branchenüblichen Bezahlung heranzuziehen. Auch die eigenen guten Leistungen dürfen jetzt gerne herausgestellt werden. Beispielhaft können Sie dabei zum Beispiel erfolgreich abgeschlossene Projekte, neue Tätigkeitsbereiche oder ein kürzlich erhaltenes Lob anführen.

Wie viel mehr Gehalt soll ich fordern?

Bei der Höhe des zu verhandelnden neuen Gehalts ist es von Vorteil, die Inflation im Hinterkopf zu haben und entsprechend einzukalkulieren. Eine Erhöhung um fünf Prozent wird grundsätzlich als Minimum empfohlen, abhängig von der Branche und vom Job ist eine Forderung von zehn bis 15 Prozent aber auch legitim. Tipp: Setzen Sie Ihre Gehaltsvorstellung im Gespräch immer etwas höher an. So besteht noch genug Spielraum, dem möglichen Gegenvorschlag des Chefs entgegenzukommen.

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Münzen gestapelt vor denen JOB geschrieben steht

Gehaltserhöhung: So erkennen Angestellte, dass sie dafür bereit sind

Eine Gehaltserhöhung kommt meist nicht von allein. In der Regel müssen Angestellte sich aktiv darum bemühen und mit ihrem Arbeitgeber in Verhandlung treten. Doch wann ist dafür der passende Zeitpunkt gekommen? Woran erkennen Arbeitnehmer, dass das nächste Gehaltsgespräch fällig ist? Ein Überblick.

  1. Dauer der Unternehmenszugehörigkeit

    Wer gerade frisch in den neuen Job gestartet ist, denkt in der Regel nicht direkt über die nächste Gehaltserhöhung nach. Doch nach einer gewissen Zeit der Betriebszugehörigkeit wird das Thema interessant: Nach etwa einem Jahr ist meist der Punkt gekommen, an dem Angestellte das derzeitige Gehalt kritisch hinterfragen sollten, spätestens nach zwei Jahren.
  2. Messbare Erfolge

    In den letzten Monaten gab es einige positive Entwicklungen und Erfolge im Unternehmen, für die unter anderem die eigene Leistung entscheidend war? Dann sollte sich das auch auf dem Gehaltszettel bemerkbar machen. Wichtig ist, dass Angestellte ihre Erfolge dem Chef gegenüber gut kommunizieren und belegen können. Hier hilft ein Erfolgstagebuch, in dem große und kleine Highlights für später notiert werden.
  3. Größerer Aufgabenbereich

    Zu den ursprünglichen Aufgaben der ersten Monate sind mit der Zeit immer mehr Dinge hinzugekommen? Die eigene Produktivität ist deutlich gestiegen oder der Verantwortungsbereich gewachsen? Einen besseren Grund für eine Gehaltserhöhung gibt es kaum! Immerhin sollte Leistung angemessen entlohnt werden. Wer dem Chef genau aufzeigen kann, wie stark sich die aktuellen Aufgaben von den ursprünglich vereinbarten unterscheiden, hat ein schlagkräftiges Argument in der Hand.
  4. Neues Wissen und Fortbildungen

    Natürlich ist das Gehalt des Kollegen kein Argument für die eigene Gehaltsverhandlung. Doch wer feststellt, dass andere Mitarbeiter gerade erfolgreich ins Gespräch mit dem Chef gehen konnten, sollte unter Umständen ebenfalls aktiv werden. Denn: Es spricht dafür, dass die Lage des Unternehmens derzeit günstig ist – ein nicht zu unterschätzender Punkt auf dem Weg zur eigenen Gehaltserhöhung.
  5. Andere Mitarbeiter haben es vorgemacht

    Seit der letzten Gehaltserhöhung wurden eine oder sogar mehrere Fortbildungen absolviert? Neues Wissen und neue Fähigkeiten eines Angestellten kommen dem Unternehmen unmittelbar zugute? Das ist ein guter Grund, beim Gehalt noch einmal nachzuverhandeln.


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Zwei Cartoonmänchen die jeweils Geldsäcke halten, einer mit mehr Geld als der andere.

Gehaltsgespräch: 8 Dinge, die Angestellte auf keinen Fall sagen sollten

Es steht ein Gehaltsgespräch an? Das ist für viele Arbeitnehmer eine aufregende Situation. Doch wer sich richtig vorbereitet, kann dem Termin mit dem Chef gelassen entgegensehen. Neben einem gesunden Selbstbewusstsein hilft es, wenn die folgenden Aussprüche absolut tabu sind.

1. “Ich benötige das Geld für …”

Ein Kind ist auf dem Weg, der Partner ist gerade arbeitslos oder die Pflege der Mutter fällt an? Das mögen gute Gründe dafür sein, um eine Gehaltserhöhung zu bitten. In einem Gehaltsgespräch haben diese Faktoren jedoch nichts zu suchen. Hier geht es nur darum, die Leistung im Job entsprechend zu honorieren. Und der Chef wird das Gehalt bei aller Menschenliebe sicher nicht aus Mitleid erhöhen.

2. “Bei der Konkurrenz bekäme ich mehr.”

Das ist eine Steilvorlage für den Vorgesetzten, eine Erwiderung wie: “Dann gehen Sie doch zur Konkurrenz”, schon fast unausweichlich. Besser: Vorweisen, was jemand in der eigenen Position mit vergleichbarer Erfahrung auf dem Arbeitsmarkt verdient. Oder bereit dazu sein, sich tatsächlich nach etwas Neuem umzusehen.

3. “Wenn mein Gehalt nicht erhöht wird, gehe ich.”

Auch hier gilt: Diese Drohung macht nur Sinn, wenn man bereit ist, sie umzusetzen. Der Chef kann es darauf ankommen lassen. Und wer seiner Drohung keine Taten folgen lässt, verliert unter Umständen an Glaubwürdigkeit. Außerdem lässt sich niemand gern erpressen.

4. “Meine Schmerzgrenze ist …”

Pssst! Die eigene Schmerzensgrenze bei den Gehaltsverhandlungen sollte nicht verraten werden. Wenn der Chef weiß, wie viel Spielraum er bei den Verhandlungen hat, macht er sich das natürlich auch zunutze. Wer diese Information für sich behält, kann dagegen meist (deutlich) mehr bei den Verhandlungen herausholen.

5. “Es ist mir etwas unangenehm, danach zu fragen …”

Viele empfinden ein Gehaltsgespräch und die Bitte nach mehr Entlohnung als unangenehm. Das sollte sich aber niemand anmerken lassen. Sonst wirkt es, als wäre man ein reiner Bittsteller. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Es steht einem aufgrund der eigenen Leistung mehr Geld zu. Das sollte sich jeder bewusst machen und auch nach außen signalisieren.

6. “Bin ich Ihnen nicht mehr wert?”

Dieser Ausspruch ist sehr emotional behaftet und im Gehaltsgespräch geht es darum, sachlich zu bleiben. Stattdessen sollte der Arbeitnehmer deutlich machen, wieso er so wertvoll für die Firma ist. Dabei helfen vor allem konkrete Zahlen. Beleidigtsein hingegen macht im Gehaltsgespräch keinen guten Eindruck.

7. “Ich nehme Ihr erstes Angebot an.”

Das erste Angebot des Chefs trifft sich mit den eigenen Erwartungen? Wunderbar! Dennoch ist es ein Fehler, es sofort zu akzeptieren. Es macht deutlich, dass sich noch mehr herausschlagen lässt. Denn der Vorgesetzte wird nicht mit einem Betrag starten, der sein letztes Wort ist. Arbeitnehmer sollten vorsichtig ausloten, was noch drin ist.

8. “Nein!”

Der Gesprächspartner geht kein Stück auf die eigenen Forderungen ein? Ein klares Nein dazu ist zwar konsequent, aber keine Lösung. Wer sich kompromissbereit zeigt, kann möglicherweise mehr aus den Gehaltsverhandlungen herausholen. Das bedeutet nicht klein beizugeben, aber flexibel zu sein. Statt mehr Geld lassen sich möglicherweise verringerte Arbeitszeiten oder andere Vergünstigungen aushandeln.

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5 Hände zeigen jeweils einen Buchstaben zusammen ergibt es das Wort Bonus

Es muss nicht immer Geld sein: 5 beliebte Alternativen zur Gehaltserhöhung

Regelmäßige Gehaltserhöhungen tragen maßgeblich dazu bei, die Motivation der Angestellten aufrecht zu erhalten. Doch nicht jedes Unternehmen kann oder will das Gehalt seiner Mitarbeiter so oft und in dem Maße anheben, wie diese das gerne hätten. Dann können steuer- und sozialabgabenfreie Extras eine echte Alternative sein.

Abgabenfreie Extras als sinnvolle Alternative zu mehr Gehalt

Steuer- und sozialabgabenfreie Extras können sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine sinnvolle Alternative zu mehr Geld sein. Denn: Durch die verschiedenen Abgaben kommt immer nur ein Bruchteil der Gehaltserhöhung wirklich auf dem Konto des Angestellten an. Ein Extra dagegen kann für einen echten Mehrwert an Lebensqualität und im Geldbeutel sorgen. Auch der Arbeitgeber spart so oft einiges an Sozialabgaben und kann das Extra zudem abschreiben.

  1. Kitagebühren

Anstatt mehr Gehalt auszuhandeln, können sich Angestellte mit ihrem Chef auf eine Übernahme der Kitagebühren einigen. Arbeitgeber zahlen dann Beiträge für Betreuung, Verpflegung und Unterkunft in Krippe, Kindergarten und Kita, ohne dass das zusätzliche Geld versteuert werden muss. Auch Sozialabgaben werden darauf nicht fällig, selbst wenn der Betrag zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird.

  1. Jobticket und Bahncard

Arbeitgeber dürfen Jobtickets und Bahncards an ihre Angestellten weitergeben – und das auch komplett unentgeltlich. Die Tickets für Bus und Bahn müssen nicht als Gehalt versteuert werden, kommen den Angestellten aber gleichzeitig ebenfalls privat zugute. Die geförderten Tickets sind natürlich sieben Tage in der Woche gültig. Auch in Freizeit und Urlaub sind diese damit mobil.

  1. Notebook, Smartphone und Co.

Notebook, Smartphone oder auch PC gehören zu den beliebtesten Alternativen zu mehr Gehalt. Denn: Stellt der Arbeitgeber die Geräte sowohl zur beruflichen als auch privaten Nutzung zur Verfügung, spart das in vielen Fällen die privaten Anschaffungskosten für ähnliche Technik. Für derartige Extras zum regulären Gehalt müssen Arbeitnehmer keine Steuern zahlen. Arbeitgeber versteuern die Geräte pauschal mit 25 Prozent.

  1. Gesundheitsförderung

Mit bis zu 500 Euro im Jahr dürfen Arbeitgeber Gesundheitsmaßnahmen für ihre Angestellten fördern, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben fällig werden. Das gilt z. B. für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen wie gesundes Kantinenessen. Aber auch für Kurse, die von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden, wie Yoga oder Stressbewältigung.

  1. Sachbezüge

Chefs dürfen ihren Angestellten Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen schenken, etwa Benzingutscheine. Bis zu einem Wert von 44 Euro im Monat sind auch diese Gutscheine steuer- und sozialabgabenfrei.

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Jobwechsel: Nicht vorschnell Gehaltseinbußen akzeptieren

Probleme mit dem Arbeitgeber, Stress im Job, keine langfristigen Perspektiven, mangelnde Mitbestimmung: Diese Gründe führen oftmals zu einem raschen Jobwechsel. Viele Arbeitnehmer nehmen dann sogar ein geringeres Gehalt in Kauf – doch dGehaltseinbußen sollte niemand vorschnell akzeptieren.

Klären Sie Ihre Prioritäten

Bevor Sie sich für den Jobwechsel entscheiden, sollten Sie genau überlegen, was Sie mit dem Wechsel verändern möchten: Sind Sie auf der Suche nach mehr Selbstbestimmung, anderen Kollegen oder neuen herausfordernden Aufgaben? Wenn der finanzielle Verzicht nicht durch eine verbesserte Arbeitssituation ausgeglichen wird, folgt das böse Erwachen.

Den Lebensstandard aufrechterhalten

Das Gehalt sollte reichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Wer seine Lebensqualität deutlich absenken muss, wird sich mit dem neuen Job nicht besser fühlen. Lebenserhaltungskosten, Altersvorsorge- und Gesundheitsvorsorgekosten müssen weiterhin gedeckt sein. Eine Stelle mit zu geringem Gehalt sollten Sie daher besser nicht annehmen und lieber nach lukrativeren Angeboten Ausschau halten.

Den Wechsel nicht ohne strategische Verhandlungen akzeptieren

Das Grundgehalt ist relativ niedrig? Unterbreiten Sie konkrete Vorschläge, um die Situation zu Ihren Gunsten zu verbessern. Mögliche Zusatzleistungen sind: Nutzung eines Dienstwagens, eine betriebliche Altersrente, mehr Urlaubstage, die Übernahme von Weiterbildungskosten oder Tage im Homeoffice. Es ist vorteilhaft, sich gut auf das Vertragsgespräch vorzubereiten und nach den eigenen Interessen zu entscheiden. Seien Sie aber auch für Angebote seitens des Unternehmens offen.

Stellen Sie sich Fragen, die in die Zukunft reichen

Um sich wegen des Jobwechsels sicher zu sein, hilft ein Blick in die Zukunft: Wo stehe ich im neuen Job voraussichtlich in fünf bis zehn Jahren? Welche Karrierechancen bietet mir das Unternehmen? Wie sieht es mit der Work-Life-Balance aus? Verspricht der neue Job auf langer Sicht eine Besserung der Arbeitssituation? Welche Auswirkungen hat der Job auf ihr Privatleben? Entspricht der neue Job Ihren Zielen und haben Sie den Wechsel gut durchdacht – dann wagen Sie den Schritt.

 

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Mann in Anzug, der mit dem Finger auf seine offene linke Hand zeigt. Boss ich will mehr Geld.

Erfolgreich verhandeln: So klappt’s mit der Gehaltserhöhung

Dienstgespräche mit Vorgesetzten fallen vielen Arbeitnehmern schwer – insbesondere, wenn es um eine gewünschte Gehaltserhöhung geht. Jetzt bloß nichts falsch machen, sonst wird das nichts! Welche Verhandlungsstrategie die besten Aussichten auf eine Gehaltserhöhung verspricht, verraten wir hier.

Veränderte Lebensumstände interessieren den Chef nicht

Im Verhandlungsgespräch auf den Kauf einer Immobilie oder die Geburt eines Kindes und den damit verbundenen höheren finanziellen Bedarf hinzuweisen, ist der falsche Weg. Wer die gewünschte Gehaltserhöhung argumentativ begründet, sollte auf seine persönliche Leistung hinweisen. Das Gehalt ist schließlich die Gegenleistung für geleistete Arbeit. Für ein Unternehmen zählt, welchen Beitrag ein Mitarbeiter am Firmenerfolg hat. Je größer dieser Beitrag ist, desto gerechtfertigter ist die Anhebung des Gehalts.

Gutes Timing entscheidend für die Erfolgsaussichten

Das richtige Timing ist für ein Verhandlungsgespräch ebenfalls entscheidend. Nach einer Gehaltserhöhung zu fragen, während die Firma in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage steckt, dürfte die Geschäftsführung völlig zurecht als unangebracht auffassen. Bessere Gelegenheiten ergeben sich nach einem geschäftlichen Erfolg oder einem positiven Feedback-Gespräch. Unklug wäre es auch, den Wunsch nach einer Gehaltserhöhung zwischen Kaffeemaschine und Mikrowelle anzusprechen. Bei einer Gehaltsverhandlung handelt es sich um ein dienstliches Gespräch, das im Idealfall in einem geschlossenen Raum unter vier Augen stattfindet.

Verhandlungsziel setzen, kompromissbereit sein

Bevor es in die Verhandlung ums Gehalt geht, sollten Arbeitnehmer für sich einen konkreten Gehaltswunsch formulieren: Wie viel Geld mehr im Monat soll es mindestens sein? Als Einstieg ins Verhandlungsgespräch lässt sich auf das jüngste, positive Feedbackgespräch oder ein Lob vom Chef wegen besonderer Erfolge hinweisen. Der Arbeitnehmer sollte dann seine Freude darüber ausdrücken, dass die Führungskraft die geleistete Arbeit wertschätzt. Eine gute Überleitung zur Gehaltsverhandlung schafft ein Satz wie: „Ich finde das ist ein guter Zeitpunkt, über eine Gehaltsentwicklung nachzudenken.“ Erkundigt sich der Arbeitgeber nun nach den genauen Vorstellungen, ist das bereits der halbe Erfolg. Um Verhandlungsspielraum zu haben, eine Summe nennen, die über dem eigentlichen Gehaltswunsch liegt. Wer zu hoch pokert, läuft allerdings Gefahr, unglaubwürdig zu wirken. Also realistisch bleiben – und Kompromissbereitschaft zeigen. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, das Gehalt in Etappen auf das gewünschte Niveau zu heben.

Auch Kyra hat ein paar gute Tipps in unserem Video

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Gut gekleidete Geschäftsfrau und Gute gekleideter Geschäftsmann sitzen sich gegenüber und reden über ein Säulendiagramm , welches die Frau hochhält und dem Mann zeigt. Die Frau, die von vorne zusehen ist, trägt eine Brille mit dunklem schwarzen Rand und schaut den Geschäftsmann an. Dieser ist nur von hinten zu sehen.

Das Jahresgespräch optimal vorbereiten

Einmal im Jahr – ein wichtiger Termin … Das Jahresgespräch! Dieser Begriff mag etwas trocken daher kommen, aber er kann die Weichen für ein Plus an Geld, Freude und Zusammenhalt im Team bzw. in der Firma allgemein bedeuten.

Sehen Sie das Gespräch also nicht als ein lästiges Übel an, sondern als eine Chance, sich und Ihre Perspektiven in der Firma im Vorweg zu betrachten, um gezielt in diesem Gespräch daran zu arbeiten. Auf geht es also!

Listen, Listen – was muss hinein?

Es mag den lockeren Typus geben, der geht in jede Situation „spontan“ hinein. Das erspart ihm Stress im Vorweg, kann aber leicht dazu führen, dass das Gespräch, um das es hier geht, komplett aus dem Ruder läuft, seinem Ruder.

Machen Sie es besser, indem Sie sich minutiös Notizen machen, was Sie in dem Gespräch alles behandelt sehen möchten. Denken Sie sich das Gespräch als Dialog, nicht als Einbahnstraße, in der Sie dirigiert werden. Nur wenn Sie die Themen anbringen, die Ihnen auf dem Herzen liegen, haben Sie eine Chance, dass sich Ihr Standing in der Firma verbessert.

Also heißt es, ein paar Tage zuvor die Listen der Themen zusammen stellen. Was ist Ihnen wichtig?

Money makes the world go round

Stellen Sie eine Liste zusammen, die alles abdeckt, was für Sie wesentlich ist. Im Arbeitsalltag und auch dafür, dass Sie sich wohl/er fühlen beim täglichen Gang ins Büro. Natürlich wird das Thema Geld sofort aufpoppen, das dürfen Sie auch gerne oben auf die Liste setzen.

Dazu sollten Sie sich aber auch ein paar Argumente einfallen lassen, weshalb Ihre Leistung mehr wert ist, als Sie bisher dafür erhalten. „Hey, Boss, ich brauch mehr Geld!“, das funktioniert nur im Schlager, und der ist auch schon reichlich alt. Lassen Sie beim Thema Geld also Ihre Meriten funkeln, stellen Sie auch erweiterte Kompetenzen in einem guten Licht dar.

Kurz: Behandeln und sehen Sie sich selbst als Diamanten, der gerne vom Chef so gesehen werden darf. Ihren Werdegang in der Firma kennt er zwar, aber nicht in jedem Detail. Sorgen Sie dafür, dass er das nachholen kann. Vornehm schweigen, sich kokett als Mauerblümchen präsentieren, so kommt keine Fahrt ins die Finanzen!

Das Vorankommen in der Firma versus innere Kündigung

Gerade, wenn Sie sich bei einer Art bleierner Müdigkeit ertappen, wenn Sie denken, dass Sie gleich den 41-er Bus zum Büro nehmen müssen, um sich mit dem Kollegen Meyer um den Rest Kaffee zu streiten, sollten Sie das Jahresgespräch dazu nutzen, Ihre Karriere voran schreiten zu lassen.

Gemäß der erwähnten Dialogidee können Sie den Vorgesetzten fragen, was er an Optionen für Sie bereit hält. Dann sind Sie dran, und Sie können in glühenden Farben skizzieren, wie Sie auch als Außendienstmitarbeiter für die Firma ordentlich aktiv werden können.

Dass Sie dabei im Kopf haben, nie mehr morgens in den 41-er Bus, sondern in einen Firmenwagen zu springen, und Meyer seinen Kaffee allein trinken lassen wollen, muss Ihr Chef ja nicht wissen.

Handeln Sie also, da Sie wissen, dass Sie gut sind, eine für Sie befriedigende Zukunft in der Firma aus. Die Chance ist da – nutzen Sie sie!

 

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Einstiegsgehälter bei Bürojobs

Zunächst einmal: Den einen typischen Bürojob oder Schreibtischberuf gibt es nicht. War es früher die Sekretärin oder der Sekretär, die alle anfallenden Papierarbeiten erledigten, spielen sich heute die Mehrheit aller Berufe am Schreibtisch ab.

Dank leistungsstarker Hard- und Software kann einfach unglaublich viel am Schreibtisch erledigt werden. Die Vorteile des Internets kommen noch dazu. Dadurch sind viele Berufsbilder mit Schreibtischarbeit verbunden, die es vor einigen Jahrzehnten noch nicht waren. Oder es sind Bürojobs entstanden, die es ohne die digitale Revolution nicht geben würde:

 

  • Polizeidienst in allen drei Laufbahnen
  • Security und Wachberufe
  • Alle Berufe im Bankwesen
  • Alle Versicherungsberufe
  • Sämtliche Berufe, die mit Architektur zu tun haben: vom Bauzeichner über den Statiker bis hin zum Architekten (weibliche Formen grundsätzlich inklusive)
  • Die meisten Berufe im Ingenieurwesen
  • Alles, was mit Computern, Smartphones und Programmieren zu tun hat
  • Die meisten Berufe im Wirtschaftsbereich
  • Medizinische Berufe
  • Viele Berufe im Einkauf und Verkauf

 

Vergleiche sind nicht so einfach

Ob man einen Beruf als typischen Schreibtischberuf wahrnimmt, hängt letztendlich nicht so sehr vom Beruf ab, sondern von der individuellen Laufbahn, dem jeweiligen Tagesgeschäft und natürlich den Schwerpunkten, die man sich selbst setzt.

Man kann als studierter Wirtschaftswissenschaftler oder als Wirtschaftswissenschaftlerin im Management tätig sein (und bearbeitet den ganzen Tag virtuelle Akten irgendeiner Art), kann sich in eine branchenabhängige Richtung spezialisieren und eher praktisch mit Menschen zusammenarbeiten, man kann aber auch in Richtung Consulting gehen und dann tatsächlich fast nur noch mit Menschen interagieren statt mit Computern.

Ob ein Einstiegsgehalt dann als Top oder Flop empfunden wird, ist auch immer von anderen Umständen abhängig: Was sagt das Jahresnetto aus, wenn nicht einmal klar ist, wieviel Stunden Arbeitszeit überhaupt mit dem Gehalt verbunden sind? Der Begriff „Vollzeit“ wird je nach Branche und Unternehmen schließlich unterschiedlich definiert …

 

Es wird konkret: Das sind die Einstiegsgehälter

Ohne jetzt noch weiter über „Büro oder doch Außendienst“ zu sinnieren, werden hier in aller Kürze die Einstiegsgehälter verschiedener Berufe angegeben, die überwiegend am Schreibtisch stattfinden (können):

 

  • Versicherungsmathematiker: 53.000 Euro jährlich
  • Banker mit Hochschulabschluss Finanzwesen: 52.900 Euro jährlich
  • Projekt- und Qualitätsmanagement IT: 49.100 Euro jährlich
  • Innendienst Versicherungswesen: 44.000 Euro jährlich
  • Trainee Versicherung: 43.300 bis 55.900 Euro jährlich
  • Versicherungsberatung: 43.000 Euro jährlich
  • Schadensregulierung Versicherung: 41.000 Euro jährlich
  • Systemadministration: 40.900 Euro jährlich
  • Vertrieb Versicherungswesen: 40.000 Euro jährlich
  • Trainee Bankwesen: 38.250 bis 54.800 Euro jährlich
  • Webentwickler/-in: 35.300 Euro jährlich mit BSc, 34.800 Euro jährlich
  • Bankkaufmann/Bankkauffrau: 28.800 bis 30.000 Euro jährlich
  • Personalwesen mit Hochschulabschluss: 27.500 (Trainer) bis 39.300 Euro (Personalentwicklung) jährlich

 

Angesichts dieser Zahlen und der Tatsache, dass es sich um Gehälter für den Berufseinstieg handelt, kann man nicht wirklich von Flops sprechen.

 

Gender Pay Gap beim Berufseinstieg?

Es ist weiterhin ein Unterschied in der Bezahlung zwischen Frauen und Männern zu erkennen. In einigen Branchen ist die Lücke spürbar größer als in anderen. Was es leider nicht gibt: verlässliche Zahlen dazu.

Denn erstens sind die Löhne und Gehälter erst bei Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern/-innen transparent zu machen. Zweitens gilt die Transparenzpflicht nur, wenn nicht nach Tarif gezahlt wird. Und drittens ist das Gesetz noch zu neu, um wirklich Zahlen zu bekommen. Der Durchschnitt der Gender Pay Gap liegt in Deutschland insgesamt bei ca. 20%.

Davon lässt sich ein Großteil mit der häufigen Teilzeitarbeit von Frauen erklären (beim Einstiegsgehalt relevant), mit den eher von Frauen wahrgenommenen schlecht bezahlten sozialen Berufen (dito) und damit, dass man mit Teilzeit eben selten zur Chefin wird (für das Einstiegsgehalt irrelevant). Rechnet man diese Gründe heraus, bleibt eine Lücke von ca. 6% übrig.

 

 

 

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Mehr wollen, mehr bekommen: die erfolgreiche Gehaltsverhandlung

Über Geld spricht man nicht? Sollten Sie aber – zumindest wenn es um Ihr Gehalt geht. Der günstigste Zeitpunkt, um über eine Gehalterserhöhung zu verhandeln, ist entweder nach erfolgreichem Abschluss eines Projekts oder bei einem turnusmäßig anstehenden Feedbackgespräch. Dabei geht es nicht darum, um ein Almosen zu bitten, sondern Ihre Ansprüche selbstbewusst und professionell anzumelden. Was ist bei Gehaltsgesprächen entscheidend? Wie verhandeln Sie am geschicktesten, und welche Fehler sollten Sie vermeiden, damit Ihre Vorstellungen nicht sofort abgelehnt werden?

 

 

Gut vorbereitet ins Gespräch

Das Gehalt ist Teil eines jeden Arbeitsvertrags und frei verhandelbar, sofern kein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung vorliegen. Um das bestmögliche Salär herauszuholen, sollten Sie Ihre bisherigen Erfolge sowie Ihre beruflichen und persönlichen Qualifikationen realistisch einschätzen und belegen können, um Ihren Gehaltswunsch zu untermauern. Gut ist es auch, Ihren künftigen Nutzen für das Unternehmen darstellen zu können. Der erste Ansprechpartner sollte Ihr direkter Vorgesetzter sein, damit dieser sich nicht übergangen fühlt, sondern Sie beim Entscheidungsträger unterstützt. Als Faustregel gilt, dass Sie etwa alle ein bis zwei Jahre das Gehaltsgespräch suchen können.

Wenn Sie sich auf den Termin vorbereiten, legen Sie am besten ein Verhandlungsziel fest − sowohl Ihr Wunschgehalt als auch eine Grenze nach unten. Recherchieren Sie dafür im Internet oder in Fachpublikationen Informationen über die branchen- und positionsspezifischen Gehälter. Zusätzlich sollten Sie sich über die finanzielle Situation Ihrer Firma schlau machen. Je besser diese am Markt dasteht, desto größer sind Ihre Chancen bei einer Gehaltsverhandlung. Suchen Sie sich also keine wirtschaftlich schlechte Situation für die Frage nach mehr Geld aus, etwa nach einem negativen Jahresabschluss.

 

 

Die Verhandlung: Pokern, aber nicht zu hoch

Einer der Anwesenden muss die erste Zahl aufrufen, und derjenige sollten Sie sein. Denn wer das Eröffnungsgebot macht, erzielt häufiger ein Verhandlungsergebnis, das seinen Zielen entspricht. Seien Sie also nicht zu bescheiden, sondern nennen Sie Ihren Preis. Umgekehrt sollten Sie niemals das erste Gegenangebot Ihres Vorgesetzten akzeptieren, denn es besteht noch Luft nach oben. Nennen Sie eine krumme Zahl, also lieber 4.150 statt 4.000 Euro. Je präziser Ihr Vorschlag ist, desto überzeugter und besser vorbereitet wirken Sie. Je „unrunder“ die Zahl ist, desto mehr signalisieren Sie, auf den Euro genau zu wissen, was Sie wert sind. So schmälern Sie automatisch den psychologischen Verhandlungsspielraum Ihres Gegenübers. Wenn es um ein Jahresgehalt geht, geben Sie Ihre Gehaltsvorstellung ebenso krumm an, statt 40.000 also etwa 41.800 Euro. So werden Sie eher in Hunderter-, denn in Tausenderschritten nach unten gedrückt.

Pokern Sie nicht zu hoch, denn dann besteht die Gefahr, dass Ihr Wunsch als illusorisch abgewiesen wird, und Sie für eine gewisse Zeit gar keine Chance mehr auf eine Gehaltserhöhung bekommen. Je nach Branche, Position und Unternehmensgröße sind Steigerungen von circa drei bis zehn Prozent mehr Gehalt möglich, beim Wechsel des Unternehmens sogar bis zu 20 Prozent.
Dabei wird im Gegenzug oft die Übernahme neuer Aufgaben und Verantwortlichkeiten als „Gegenleistung“ gefordert. Laden Sie sich dabei nicht zu viel auf, denn der Gehaltszuwachs und der gewachsene Arbeitsumfang sollten in einem fairen Verhältnis zueinander stehen.

Stellt Ihr Vorgesetzter sich quer, können Sie versuchen, nicht-monetäre Zusatzleistungen auszuhandeln. Eventuell haben Sie von einem Zuschuss zur Monatskarte, Sonderurlaub oder einem Dienstwagen sogar größere steuerliche Vorteile als bei einem höheren Bruttoeinkommen. Ihr Unternehmen spart außerdem Sozialabgaben.

 

 

Fehler in der Gehaltsverhandlung

Provozieren oder erpressen Sie Ihren Chef auf keinen Fall, drohen Sie also nicht mit einer Kündigung. Denn wer zu aggressiv verhandelt, ruft aggressive Gegenreaktionen hervor. Ungünstig wirken sich auch ein „Herr Müller verdient aber viel mehr als ich“ oder ähnliche Vergleiche aus. Auch dass Ihre Miete erhöht wurde oder Ihr Partner seinen Job verloren hat, gehört nicht in die Gehaltsverhandlung. Für Ihren Arbeitgeber zählt einzig und allein, was Sie zum Unternehmenserfolg beitragen, nicht welche privaten Probleme Sie haben.

Vor allem unerfahrene oder nicht unbedingt selbstbewusste Verhandler machen oft den Fehler, keine Gesprächspausen zuzulassen. Statt aktiv zuzuhören und ein Schweigen als Verhandlungstaktik zu nutzen, reden sie sich im schlimmsten Fall um Kopf und Kragen. Versuchen Sie, in Ihrem Gegenüber keinen Gegner, sondern einen gleichwertigen Gesprächspartner zu sehen. Denn negative Emotionen auf beiden Seiten führen nur selten zu guten Ergebnissen. Auch mit der Körpersprache können Sie viele Fehler machen: Spielen Sie etwa mit einem Stift, verraten Sie Ihre Nervosität. Blicken Sie zu Boden, wenn Sie Ihre Gehaltsvorstellungen vortragen, signalisieren Sie Scham oder Furcht. Vermeiden Sie unbedingt Formulierungen im Konjunktiv. Mit einem „Es wäre schön“ wirken Sie wie ein Bittsteller und machen sich unnötig klein.

Rudern Sie auf keinen Fall zurück, wenn Ihr Vorgesetzter von seinem ersten Gegenangebot nicht abweicht. Argumentieren Sie lieber weiter mit Ihren Leistungen und Erfolgen, sonst machen Sie sich unglaubwürdig. Gerät nichts in Bewegung, können Sie verabreden, nach Ablauf einer Frist noch einmal über das Thema Geld zu sprechen.

 

Haben Sie weitere Tipps für die erfolgreiche Gehaltsverhandlung? Ich freue mich auf Ihr Feedback.

 

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