Die aktuelle Debatte um die Scheinselbstständigkeit / auf dem Foto: Ein Freelancer sitzt an seinem Schreibtisch vor seinem Notebook und macht sich mit einem Stift Notizen.

Die aktuelle Debatte um die Scheinselbstständigkeit

Viele Selbstständige leben in der Angst, als scheinselbstständig eingestuft zu werden und plötzlich hohe Nachzahlungen leisten zu müssen. Eine Ankündigung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hat diese Sorgen weiter befeuert: Künftig soll eine Künstliche Intelligenz Betriebsprüfer dabei unterstützen, Scheinselbstständige aufzuspüren. Die Fallzahl könnte sich dadurch massiv erhöhen.

Wir geben einen Überblick über die aktuelle Diskussion.

Scheinselbstständig: Was bedeutet das eigentlich?

Als scheinselbstständig gelten Personen, die formal wie selbstständig Tätige auftreten, tatsächlich jedoch abhängig beschäftigt sind. So definiert es die Deutsche Rentenversicherung. In der Praxis ist der Unterschied zwischen einer selbstständigen und scheinselbstständigen Tätigkeit aber gar nicht so einfach festzumachen.

Grundsätzlich als scheinselbstständig gilt ein Selbstständiger oder Freiberufler, der keine versicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt und dauerhaft mehr als ca. 83 Prozent seiner Arbeitszeit für einen einzelnen Arbeitgeber tätig ist, dessen Aufträge 5/6 seines Umsatzes ausmachen.

Weitere Indizien für Scheinselbstständigkeit:

  • Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber gegenüber weisungsgebunden, muss sich also an Arbeitsanweisungen halten.
  • Der Auftragnehmer kann nicht frei über seine Arbeitszeit und seinen Arbeitsort bestimmen.
  • Der Auftragnehmer nutzt die Hard- und Software des Auftraggebers.
  • Es gibt kleine klare Abgrenzung zwischen den Aufgaben des Auftragnehmers und denen der Festangestellten.
  • Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber über seine Leistungen berichten.
  • Der Auftragnehmer tritt nach außen nicht als Selbstständiger auf, hat keine eigenen Geschäftsräume und betreibt keine Werbung oder Kundenakquise für sein Unternehmen.

Verstärkte Prüfung der Scheinselbstständig mit KI

Ob Scheinselbstständigkeit vorliegt oder nicht, wird im Einzelfall entschieden. Die Prüfung erfolgt durch den Deutschen Rentenversicherung Bund, das Finanzamt, die Sozialversicherungen oder ein Arbeitsgericht. Prüfungen können auch vom Auftraggeber oder Auftragnehmer beantragt werden, wenn Unklarheiten bestehen.

Meist wird Scheinselbstständigkeit aber im Rahmen einer Betriebsprüfung durch den Deutschen Rentenversicherung Bund festgestellt. Solche Prüfungen finden mindestens alle vier Jahre statt. Die Träger der Rentenversicherung ermitteln dabei, ob Arbeitgeber allen Meldepflichten nachkommen und ordnungsgemäß Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlen. Pro Jahr wird dabei ein hoher dreistelliger Millionenbetrag an Nachzahlungen fällig.

In Zukunft könnte dieser Betrag noch steigen. Bislang können Betriebsprüfungen nämlich nur stichprobenartig erfolgen. Künftig soll jedoch Künstliche Intelligenz (KI) die DRV-Prüfer bei ihrer Aufgabe unterstützen. Dabei handelt es sich um ein Leuchtturmprojekt zur Digitalisierung der Verwaltung, gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Das Projekt: Eine KI namens KIRA – Künstliche Intelligenz für Risikoorientierte

Arbeitgeberprüfungen soll die menschlichen Prüfer entlasten. Dabei macht sich die DRV zunutze, dass Arbeitgeber die für die Betriebsprüfung notwendigen Daten seit 2023 elektronisch zur Verfügung stellen müssen. KIRA scannt die digitalen Prüfunterlagen, erkennt Auffälligkeiten und vergibt einen Score für Unternehmen, bei denen eine Überprüfung zielführend erscheint.

Diese Konsequenzen drohen bei Scheinselbstständigkeit

Wird eine scheinselbstständige Tätigkeit festgestellt, hat das für Auftraggeber und Auftragnehmer ernste Konsequenzen. Auftraggeber müssen die Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer nachzahlen, die während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses angefallen sind – rückwirkend für bis zu vier Jahre. Hinzu kommen Säumniszuschläge.

Da die selbstständigen oder freiberuflichen Mitarbeiter nun als Angestellte eingestuft werden, müssen Arbeitgeber ihnen nun zudem den gesetzlichen Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlungen gewähren.

Weiterhin wird die Ausweisung der Umsatzsteuer auf den Rechnungen des Scheinselbstständigen unwirksam. Der bislang erfolgte Vorsteuerabzug ist damit unzulässig und Arbeitgeber müssen die abgezogenen Vorsteuerbeträge berichtigen und zurückzahlen.

Folgen für Auftragnehmer

Freelancer und Selbstständige, die als scheinselbstständig eingestuft werden, müssen gegebenenfalls ein Gewerbe anmelden. Zudem müssen sie in der Regel den Arbeitnehmeranteil an den nachzuzahlenden Sozialversicherungsbeiträgen übernehmen. Darüber hinaus haben sie ihre bisher ausgestellten Rechnungen zu berichtigen, die ausgewiesene Umsatzsteuer als ungültig erklären und eventuell abgezogene Vorsteuer ans Finanzamt zurückzahlen.

Im Falle von Scheinselbstständigkeit schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Wird allerdings vorsätzliche Scheinselbstständigkeit nachgewiesen, drohen zudem strafrechtliche Folgen, unter anderem wegen Steuerhinterziehung.

Als scheinselbstständig eingestuft – was tun?

Erhalten Sie nun von der Deutschen Rentenversicherung die Nachricht, als scheinselbstständig eingestuft worden zu sein, bewahren Sie zunächst einmal Ruhe. Das gilt auch für Unternehmen, die der Beschäftigung von Scheinselbstständigen beschuldigt werden.

Die Kriterien für Scheinselbstständigkeit sind alles andere als eindeutig und die Prüfer der DRV haben bei der Entscheidung nicht das letzte Wort. Sind Sie der Ansicht, dass die Entscheidung unberechtigt ist, sollten Sie eine Rechtsberatung aufsuchen und Widerspruch einlegen. Die Einstufung muss daraufhin nochmals überprüft werden. Die Beweispflicht, das Scheinselbstständigkeit vorliegt, liegt dabei bei der DRV. Bleibt der Widerspruch ohne Erfolg, haben Sie die Möglichkeit, Klage vor dem Sozialgericht einzulegen.

Grundsätzlich sollten Sie möglichst früh darauf achten, ob Indizien der Scheinselbstständigkeit vorliegen. Ist ein Selbstständiger stark in die Betriebsorganisation des Arbeitgebers eingebunden, arbeitet nicht oder kaum auf eigenes wirtschaftliches Risiko und unternimmt keine Aktivitäten zur Akquise und Außendarstellung, liegt der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit nahe. Überprüfen Sie Ihren Arbeitsalltag und Ihre Dienstverträge, wie viel unternehmerische Entscheidungsfreiheit und wie viel unternehmerisches Risiko beim Selbstständigen verbleibt.

Tipp: Selbstständige sollten innerhalb von drei Monaten nach Beginn einer neuen Tätigkeit eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für die ersten drei Jahre beantragen. Bei Streitigkeiten und Unsicherheiten können Auftragnehmer wie Auftraggeber dann den Beschäftigungsstatus von der DRV überprüfen lassen.

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Komfortzone verlassen

Komfortzone verlassen, vielfältig profitieren

Vertrautes schafft Sicherheit, Unbekanntes macht Angst. Das bekannte, gewohnte, als sicher empfundene Umfeld wird auch als Komfortzone bezeichnet. Diese Zone zu verlassen, erfordert oft Überwindung. Wer sich weiterentwickeln möchte, muss sich jedoch manchmal vom Gewohnten verabschieden.

Im folgenden Artikel erfahren Sie, warum es sich lohnt, die Komfortzone zu verlassen und wie Sie diesen wichtigen Schritt wagen.

Die Komfortzone: Was ist das eigentlich?

Der Duden definiert die Komfortzone als einen Bereich des privaten oder gesellschaftlichen Lebens, der von Bequemlichkeit und Risikofreiheit geprägt ist. Die Komfortzone umfasst also Lebensumstände und Situationen, die Ihnen bekannt sind. Dazu gehören bekannte Strukturen und Routinen, seit Langem gewohnte Abläufe und Rituale ebenso wie Orte und Personen, die Sie gut kennen und die Ihnen vertraut erscheinen.

Die Komfortzone zu verlassen und Neues zu wagen, kostet Energie. Das menschliche Gehirn ist allerdings danach bestrebt, Energie und Aufwand zu sparen. Daher fällt es vielen Menschen so schwer, aus ihrer Komfortzone herauszutreten.

Das Drei-Zonen-Modell in der Psychologie

Die Psychologie kennt neben der Komfortzone noch zwei weitere Zonen: die Lernzone und die Panikzone.

  • Die Lernzone bezeichnet den Bereich rund um die Komfortzone – neues Terrain, in dem Sie an Erfahrung gewinnen und neue Fähigkeiten erlernen.
  • Die Panikzone bezeichnet den Bereich, in dem man sich nicht nur unwohl, sondern auch überfordert oder gar bedroht fühlt. Dieses starke Gefühl der Bedrohung verhindert Lernen und Wachstum.

Wo genau die Grenzen der Zonen verlaufen, hängt von der Persönlichkeit jedes einzelnen Menschen ab. Wer die Komfortzone regelmäßig in Richtung Lernzone verlässt, kann ihre Grenzen nach und nach erweitern.

Warum es sich lohnt, die Komfortzone zu verlassen

Möchten Sie sich weiterentwickeln und persönlich wachsen, ist das nur möglich, wenn Sie Ihre Komfortzone verlassen, neue Erfahrungen machen und sich neuen Herausforderungen stellen. Das eröffnet sowohl privat als auch beruflich neue Perspektiven.

Nehmen wir zum Beispiel an, Sie arbeiten in einem Job, der Ihnen zwar liegt und in dem Sie alle anfallenden Aufgaben auch im Schlaf erledigen könnten. Dieser Beruf füllt Sie allerdings nicht voll aus und auch finanziell könnten Sie sich verbessern. Nun entdecken Sie eine Stellenausschreibung für einen Job mit ähnlichem Anforderungsprofil, aber mehr Verantwortung und besserer Bezahlung.

Sich zu bewerben, geht mit vielen Unsicherheiten einher. So können Sie im Vorfeld nicht wissen, ob die neue Stelle Sie tatsächlich glücklicher machen wird. Zudem müssen Sie sich in einem neuen Umfeld mit neuen Kollegen und Vorgesetzten zurechtfinden. Doch nur, wenn Sie den Schritt ins Unbekannte wagen, können Sie Ihr Potenzial voll ausschöpfen.

Verharren Sie in Ihrer Komfortzone, gehen Ihnen nicht nur Chancen auf die berufliche Weiterentwicklung verloren. Mit der Zeit verlieren Sie auch immer mehr an Flexibilität. Es fällt Ihnen immer schwerer, sich auf neue und ungewohnte Situationen einzustellen. Je enger die Komfortzone um Sie herum wird, umso mehr Stress verursacht jede kleine Abweichung von der Routine. Langfristig kann sich das negativ auf die psychische und körperliche Gesundheit auswirken.

So kommen Sie raus aus der Komfortzone

Wollen Sie der Routine entkommen und sich neuen Herausforderungen entgegenstellen? Mit den folgenden Tipps finden Sie leichter aus der Komfortzone heraus:

1. Finden Sie Ihre persönliche Motivation

Der Weg aus der Komfortzone fällt leichter, wenn Sie einen konkreten Ansporn haben. Möchten Sie auf der Karriereleiter vorankommen, neue Menschen kennenlernen oder eine neue Fähigkeit erwerben? Halten Sie Ihre Motivationen und Ziele am besten auf einer Liste fest.

2. Brechen Sie Routinen auf

Routinen erleichtern den Alltag und haben durchaus ihren Sinn. Wer sie hin und wieder aufbricht, bleibt jedoch flexibler und ist offener für Neues. Wandeln Sie Ihren Alltag daher ein wenig ab. Das gelingt schon mit kleinen Veränderungen: Fahren Sie auf einer anderen Route zur Arbeit, machen Sie zu einem anderen Zeitpunkt Pause oder gehen in der Mittagspause in ein hübsches Café statt in die Kantine.

3. Ignorieren Sie die Meinung anderer

Viele Menschen verharren in der Komfortzone, weil sie sich vor einem negativen Urteil anderer fürchten. Die Komfortzone zu verlassen, macht angreifbarer für Kritik. Lernen Sie daher, die Meinung Dritter zu ignorieren und konzentrieren Sie sich auf das, was für Sie persönlich vorteilhaft erscheint.

4. Fangen Sie mit kleinen Herausforderungen an

Wenn Sie sich zum ersten Mal aus Ihrer Komfortzone herauswagen, nehmen Sie sich zunächst kleine Herausforderungen vor. Fällt es Ihnen schwer, vor anderen Menschen Reden zu halten? Dann probieren Sie sich zunächst bei einer Tischrede im engen Freundeskreis aus, bevor Sie im Meeting vor Ihre Kollegen und Vorgesetzten treten. Haben Sie Probleme, andere Menschen anzusprechen? Dann fragen Sie im ersten Schritt eine freundliche Person im Supermarkt, wo Sie bestimmte Waren finden. Mit jedem Erfolgserlebnis wächst das Selbstbewusstsein.

5. Finden Sie Gleichgesinnte

Zu Zweit traut man sich oft mehr zu als allein. Suchen Sie daher einen Freund oder Partner und stellen Sie sich gemeinsam unterschiedlichen Herausforderungen. So können Sie sich gegenseitig motivieren und verhindern, dass sich einer doch wieder in die Komfortzone zurückzieht.

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Scheinselbstständigkeit

Was ist eigentlich Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit gilt es zu vermeiden – so lautet ein häufiger Ratschlag für Selbstständige und Freiberufler. Doch was ist eigentlich Scheinselbstständigkeit?

Die Antwort auf diese Frage gestaltet sich komplex, da es keinen einheitlichen Rechtsbegriff gibt. Ob Scheinselbstständigkeit vorliegt oder nicht, wird vielmehr anhand vieler verschiedener Kriterien beurteilt.

Scheinselbstständigkeit – die rechtliche Definition

Je nach Definition gibt es zwischen 235.000 und 436.000 Scheinselbstständige in Deutschland. Das hat eine Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus dem Jahr 2018 festgestellt.

Wie lässt sich Scheinselbstständigkeit nun definieren? Laut Deutschem Rentenversicherung Bund liegt Scheinselbstständigkeit vor, wenn eine Person zwar auf dem Papier selbstständig tätig ist, tatsächlich aber in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum Kunden steht.

Von einem scheinselbstständigen Arbeitsverhältnis profitieren vor allem Arbeitgeber, da sie für selbstständige und freiberufliche Arbeitskräfte keine Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Selbstständig tätigen Kräften muss zudem kein Mindestlohn gezahlt werden. Scheinselbstständige verdienen dadurch oft weniger als ihre fest angestellten Kollegen.

Merkmale einer Scheinselbstständigkeit

Bis zum Jahr 2003 galt die sogenannte „Vermutungsregelung“. Dabei wurde ein Beschäftigungsverhältnis als abhängig angesehen, wenn drei von fünf gesetzlich geregelten Merkmalen erfüllt waren.

Heute gestaltet sich die Überprüfung von Arbeitsverhältnissen komplexer. Wichtige Kriterien, um das Vorliegen von Scheinselbstständigkeit zu beurteilen, sind vor allem:

  • Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber, zum Beispiel die Vorgabe von festen Arbeits- und Urlaubszeiten
  • Berichterstattungspflicht gegenüber dem Auftraggeber
  • Längere Tätigkeit für einen Auftraggeber
  • Verpflichtung zur Auftragsannahme
  • Tätigkeit in den Betriebsräumen des Auftraggebers und Nutzung von betriebseigenem Arbeitsmaterial, etwa Firmencomputern
  • Leistungen dürfen nur in eigener Person erbracht und nicht an andere Fachkräfte weitergegeben werden
  • Fehlen eines eigenen Unternehmensauftritts mit Geschäftsräumen, Visitenkarten, Briefpapier etc.
  • Gleichbehandlung mit den angestellten Beschäftigten des Betriebs

Treffen ein oder zwei dieser Merkmale zu, bedeutet das noch nicht, dass Scheinselbstständigkeit vorliegt. Vielmehr ist die gesamte Situation des Beschäftigungsverhältnisses zu überprüfen.

Ein typisches Beispiel für eine scheinselbstständige Beschäftigung: Eine Webdesignerin war längere Zeit im Mutterschaftsurlaub. Nach der Elternzeit erhält sie von einem ehemaligen Arbeitgeber einen Werksvertrag auf selbstständiger Basis. Tatsächlich arbeitet sie in den Firmenräumen, ist allein für diesen Arbeitgeber tätig und muss sich an feste Arbeitszeiten halten.

Info: Die 5/6-Regelung
Erzielen Selbstständige 5/6 ihres Umsatzes durch einen einzigen Auftraggeber, kann die Rentenversicherung das Arbeitsverhältnis als „arbeitnehmerähnlich selbstständig“ einstufen und Beitragsnachzahlungen für die letzten vier Jahre verlangen.

Konsequenzen einer Scheinselbstständigkeit

Durch scheinselbstständige Arbeitsverhältnisse gehen den Sozialversicherungen Beiträge und dem Finanzamt Steuern verloren. Der Deutsche Rentenversicherung Bund sowie weitere Sozialversicherungen, das Finanzamt und das Arbeitsgericht sind daher dazu befugt, Arbeitsverhältnisse zu überprüfen.

Die Scheinselbstständigkeit kann für Auftraggeber und Auftragnehmer schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Auftraggeber müssen Sozialversicherungsbeiträge inklusive Säumniszuschläge für die letzten vier Jahre zahlen.
  • Es sind Lohnsteuernachzahlungen für die letzten vier Jahre zu leisten.
  • Bei vorsätzlicher Scheinselbstständigkeit drohen Bußgelder und Rückzahlungsforderungen für bis zu 30 Jahre.
  • Es kann zur Strafverfolgung aufgrund von Steuerhinterziehung kommen.
  • Für Auftragnehmer wird der Vorsteuerabzug unwirksam und sie müssen Vorsteuerbeträge zurückzahlen.

Ab Feststellung der Scheinselbstständigkeit ist die Beschäftigung zudem im Angestelltenverhältnis fortzuführen, mit allen Rechten und Pflichten.

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Gründer, aber auch Auftraggeber sind also tatsächlich gut beraten, scheinselbstständige Beschäftigungsverhältnisse zu vermeiden.

Beim Aufsetzen von Dienstverträgen sollten Selbstständige und Freiberufler darauf achten, dass sie ihre unternehmerische Entscheidungsfreiheit behalten. Selbstverständlich können Auftraggeber Abgabefristen festlegen und Nachweise über die geleistete Arbeitszeit verlangen. Die genauen Arbeitszeiten sollten Selbstständige jedoch frei festlegen können. Außerdem empfiehlt es sich, eigene Tools zur Aufwandserfassung und Rechnungsstellung zu nutzen.

Ob ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt, können Auftraggeber und Auftragnehmer vom Deutschen Rentenversicherung Bund überprüfen lassen. Gemäß § 7a des IV. Sozialgesetzbuches dürfen sie ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren beantragen. Es ist ratsam, diesen Antrag entweder vor dem Beginn der Beschäftigung oder möglichst früh im Beschäftigungsverhältnis zu stellen und einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuzuziehen.

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2 Frauen "posen" für ein Bild

Wie wird man Influencer?

Über drei Milliarden Menschen sind in sozialen Netzwerken aktiv. Die meisten von ihnen nutzen Plattformen wie Instagram, YouTube, TikTok, Twitter oder Facebook. Wer als Star oder Sternchen dort präsent ist, kann sich fast automatisch über viele Follower freuen. Mancher Prominente mehrt dadurch nicht nur seinen Ruhm, sondern füllt nebenbei auch seinen Geldbeutel. Zu den ersten „Stars“, die das erkannt haben, gehört sicherlich das „It-Girl der 2000er-Jahre“ Paris Hilton.

Bekannte Personen sind meistens von Haus aus „Influencer“, da sie ihre Fangemeinde bis zu einem gewissen Grad beeinflussen können. Aber auch ganz normale Menschen „wie Du und ich“ können sich zu Influencern entwickeln und über Social Media Geld verdienen. Vor nicht allzu langer Zeit wurde diese Tätigkeit noch belächelt, geschweige denn als Job oder Beruf bezeichnet.

Das hat sich grundlegend geändert. Die modernen Meinungsmacher tummeln sich in unzähligen Nischen und werden längst von der Werbeindustrie hofiert. „Influencer Marketing“ gehört zu den neuesten Trends in der Digitalwirtschaft. Und so ist es nicht verwunderlich, dass Menschen – übrigens aus allen Generationen – als Traumberuf auserkoren haben. Doch so einfach wie es vielleicht in den Ohren herangehender Meinungsmacher klingt, ist der Job sicherlich nicht.

In unserem Blogartikel beleuchten wir das Thema genauer. Wir schauen uns an, welche Fähigkeiten bzw. Eigenschaften man mitbringen sollte, wie man eine treue Fangemeinde aufbaut und die Reichweite monetarisiert.

Diese Fähigkeiten sollte man als Influencer mitbringen

Bevor man den Weg zum Influencer-Dasein einschlägt, sollte man prüfen, ob man folgende Eigenschaften besitzt. Wenn man kein Naturtalent ist sollte man in sich gehen und feststellen, ob man willens ist bzw. es im Bereich des Möglichen liegt, sich diese Fähigkeiten anzueignen:

  • Kreativität:

Influencer müssen kreativ sein, denn nur mit originellen Ideen fesselt man seine Zielgruppe. Deshalb ist es wichtig, interessante Inhalte zu posten – und das regelmäßig. Wer sich mit Haut und Haaren einem Thema verschrien hat, sollte das jedoch schaffen.

  • Kommunikationsfreude:

Einem Influencer sollte es Spaß machen, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, sei es auf digitalem oder analogem Wege. Möchte man wirklich Geld verdienen, ist man bei einem erfolgreichen Verlauf nicht mehr nur Privatperson, sondern zugleich Werbeträger von Unternehmen. Und die setzen voraus, dass man bei seinen Anhängern gut ankommt.

  • Mut:

Zwar kann man sich von anderen Influencern einiges abschauen, aber im Endeffekt ist man nur erfolgreich, wenn man „sein eigenes Ding“ macht. Um sich von der Konkurrenz abzuheben gehört es auch dazu, ab und zu die eigene Komfortzone zu verlassen. Meistens entstehen gerade dann die spannendsten Beiträge für die Follower.

  • Professionalität:

Spätestens wenn sich die ersten Unternehmen wegen Produktplatzierungen melden, sollte man das Vorhaben gut organisiert haben. Auch Influencer müssen das Unternehmen anmelden, Steuern zahlen und Rechnungen schreiben. Ausführliche Tipps gibt es dazu in unserer siebenteiligen Artikelserie Selbständig machen.

  • Glaubwürdigkeit:

Um langfristig erfolgreich zu sein, sollte man authentisch bleiben. Es macht beispielsweise wenig Sinn, Produkte nur zu bewerben, weil man dafür viel Geld bekommt. Weicht man häufig von seiner Philosophie ab, verwirrt das Follower und Werbekunden gleichermaßen. Für beide Parteien ist es wichtig zu wissen, wen man da vor sich hat.

  • Geduld:

In 99 % der Fälle dauert es eine gefühlte Ewigkeit bis man es zum Mikro-Influencer (1.000 bis 1000.000 Follower) geschafft hat. Ist der Stein erst einmal ins Rollen gebracht und das Thema ist entsprechend massentauglich, ist der Schritt zum Makro-Influencer (100.000 bis 1.000.000 Follower) nicht so riesig. Den Status Mega-Influencer (mehrere Millionen Follower) erreichen nur wenige. Man darf sich von Rückschritten nicht entmutigen lassen und muss weitermachen, denn auch kleine Schritte können zum Erfolg führen. In manchen Nischen braucht man übrigens nicht unbedingt unzählige Follower. Unternehmen werden aufmerksam, weil man sich als Experte qualifiziert hat.

So baut man eine Fangemeinde auf

  1. Die passende Nische wählen:

    Hier hängt natürlich viel von den eigenen Interessen, Vorlieben und Erfahrungen ab. In welchem Bereich hat man einen Experten-Status bzw. ist nahe dran und kann Know-how vermitteln, das Menschen wirklich einen Mehrwert bietet? Wer in hart umkämpften Branchen wie z.B. Fitness, Mode oder Reisen sein Glück suchen möchte, sollte sich unbedingt die Konkurrenz anschauen und überlegen, wie man sich davon absetzt und/oder ob man Dinge besser machen kann. Mit ausgefallenen Hobbys und Themen fällt die Auswahl deutlich leichter. Vor dem Start sollte man aber unbedingt prüfen, ob die Zielgruppe überhaupt groß genug ist, um eine (stetig wachsende) Fangemeinde aufzubauen.
  1. Strategie entwickeln:

    Man muss nicht gleich einen minutiösen Redaktionsplan entwerfen, aber ein grober Plan oder ein schriftlich fixiertes Brainstorming ist wichtig. Ein roter Faden sollte erkennbar sein. Immerhin steht man vor der Herausforderung, regelmäßig interessante Inhalte zu veröffentlichen. Recherchen helfen dabei in Erfahrung zu bringen, mit welchen Themen man in der Zielgruppe punkten kann.
  2. Kanäle auswählen:

    Für viele kommende Influencer ergibt sich das fast automatisch, da sie ihre Lieblingskanäle haben und dort schon privat aktiv sind. Es ist empfehlenswert, sich zunächst auf ein oder zwei Kanäle zu fokussieren und dort Follower zu sammeln. Flankierend sollte man überlegen, ob man einen Blog einrichtet und Gastbeiträge schreibt.
  3. Networking:

    Der Austausch mit Gleichgesinnten und anderen Experten aus der Branche helfen dabei, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Dafür kann man z.B. anderen Influencern folgen. Darüber hinaus sollte man auch auf dem Laufenden bleiben, was Entwicklungen rund um das Thema Social Media angeht. Schließlich sollte man die Kanäle, die man bespielt, so gut wie möglich kennen – und ihre Eigenheiten beachten.
  4. Mit der Fangemeinde interagieren:

    Es reicht nicht aus, tolle Inhalte zu produzieren und online zu stellen. Follower stellen Fragen und hinterlassen Kommentare. Darauf sollte man schnell und höflich reagieren (sofern die Kommentare nicht von „Trolls“ oder „Hatern“ kommen). Sicherlich kommt auch mal Kritik auf. Gerade darauf sollte man umfassend reagieren und, sofern die Kritik berechtigt ist, Änderungen vornehmen. Nur so kann man „wachsen“ und besser werden.

Monetarisierung der Reichweite

Selbst mit einer kleinen Fangemeinde lässt sich schon der eine oder andere Cent verdienen. Je mehr Follower, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen eine Markenkooperation mit einem Influencer eingehen wollen. Die direkte und dauerhafte Zusammenarbeit mit einem Werbepartner bzw. mehreren Werbepartnern ist die beste Möglichkeit, um als Influencer Geld zu verdienen. Man wird dann dafür bezahlt, dass man Produkte platziert oder auf die Marke hinweist. Das Honorar ist Verhandlungssache.

Weitere Optionen für die Monetarisierung:

  • Affiliate-Marketing:

    Man nimmt an Partnerprogrammen von Unternehmen teil, deren Produkte idealerweise zum Thema passen. Wird über die Links, die man platziert hat etwas gekauft, erhält man eine vorher festgelegte Provision (Pay per Sale). Möchte das Unternehmen mit ihrem Partnerprogramm z.B. Anfragen generieren, spricht man von Pay per Lead. Beim Abrechnungsmodell Pay per Click erhält man für jeden Klick auf einen Link einen kleinen Betrag.
  • Sponsored Post:

    Man verfasst einen Artikel oder veröffentlicht einen Beitrag im Auftrag eines Werbekunden. Dabei sollte man es auf keinen Fall übertreiben, denn die Follower möchten keinem reinen Werbekanal folgen. Außerdem sollte man gut darauf achten, dass der bezahlte Post zum eigenen Thema passt.
  • Werbeclips:

    Auf manchen Plattformen lässt sich vor, während oder nach dem eigenen Video Werbung einblenden, z.B. auf YouTube. Dafür erhält man meistens sehr kleine Beträge. Aber gerade am Anfang der Karriere gilt: „Auch Kleinvieh macht Mist!“
  • Und ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Wenn man über soziale Medien Geld verdient oder wirtschaftliche Vorteile erhält, muss man die Werbung kennzeichnen. Alles andere gilt als Schleichwerbung – und die ist verboten!


Urheber des Titelbildes: ammentorp/ 123RF Standard-Bild

Ein Buchhalter arbeitet am Schreibtisch mit Taschenrechner mit Stift

Selbständig machen: Rechnungen, Buchhaltung, Steuern und Versicherungen (Artikelserie, Teil 7)

Zum Abschluss unserer siebenteiligen Artikelserie „Selbständig machen“ kümmern wir uns um eher bürokratische Themen: Rechnungen, Buchhaltung, Steuern und Versicherungen. Diese sind bei vielen Selbständigen zwar unbeliebt, für eine erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens aber unabdingbar.

Wer in den vier genannten Teilbereichen nachlässig arbeitet, kämpft mittel- bis langfristig ziemlich sicher mit Problemen und riskiert in harten Fällen sogar das Projekt Selbständigkeit. Selbst die beste Geschäftsidee ist zum Scheitern verurteilt, wenn Eingangs- und Ausgangsrechnungen nicht archiviert, die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß, Steuern nicht rechtzeitig gezahlt oder wichtige Versicherungen nicht abgeschlossen werden.

1. Rechnungen

Rechnungen sind ein fortlaufendes Thema, das stets oberste Priorität haben sollte. Schon zu Beginn sollten Selbständige darauf achten, dass ihre Ausgangsrechnungen allen formalen Kriterien genügen und alle Eingangsrechnungen umfassend prüfen.

Ausgangsrechnungen

Wenn es ein Thema gibt, das trotz der Bürokratie positiv besetzt ist, ist es die Ausgangsrechnung. Man hat als Selbständiger einen Auftrag abgeschlossen, kann dem Kunden endlich das vereinbarte Honorar in Rechnung stellen uns sich auf die Bezahlung freuen. Und Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude!

Wer keine Dienstleistung anbietet, sondern Produkte verkauft, muss auf die Vorfreude verzichten, hat dafür – sofern er nicht die Zahlung auf Rechnung offeriert – das Geld schon vor dem Versand der Ware auf seinem Konto.

Generell kann man Existenzgründern dazu raten, sich zu Beginn der Selbständigkeit intensiv mit der Rechnungsstellung (auch Fakturierung) auseinanderzusetzen. Wer keine Rechnungen schreibt bzw. es ab und an vergisst, erzielt keine Einnahmen. Wer Rechnungen erst spät erstellt und verschickt, verschiebt diese Einnahmen unnötig in die Zukunft.

Bei der Erstellung von Rechnungen muss man einige Formalitäten beachten. Eine Rechnung muss z.B. immer folgende Angaben enthalten:

  • Steuernummer oder USt-ID
  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Name und Anschrift des Kunden (ggf. Kundennummer)
  • Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
  • Steuersatz (oder als Kleinunternehmer: Hinweis auf Steuerbefreiung)
  • Bankverbindung

Ein Verwendungszweck ist keine Pflichtangabe, erleichtert aber die Buchhaltung enorm. Weitere sinnvolle Bestandteile einer Ausgangsrechnung sind das Firmenlogo oder Hinweise auf aktuelle Aktionen. Existenzgründer können sich sehr gut an Rechnungsvorlagen orientieren, die im Internet zu finden sind.

Eingangsrechnungen

Bei der Rechnungsprüfung geht es vorrangig um die Frage, ob alle Pflichtangaben auf der Eingangsrechnung vorhanden sind (siehe oben). Erst dann ist das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Darüber hinaus sollte man prüfen, ob die in Rechnung gestellten Produkte oder Dienstleistungen den bestellten in Anzahl und Preisen entsprechen. Schließlich kann es nicht schaden, die Rechnungssumme selbst nachzurechnen.

2. Buchhaltung

In der Buchhaltung werden alle Einnahmen und Ausgaben erfasst. Anhand der Höhe von Umsätzen und Gewinnen wird festgelegt, welche steuerrechtlichen Pflichten erfüllt werden müssen (dazu mehr im Abschnitt „3. Steuern“). Die Aufgaben in der Buchhaltung sollten sehr ernst genommen werden. Wer bei der Dokumentation der Geschäftsvorfälle ungenau arbeitet, kann auch rückwirkend mit Buß- und Strafgeldern belegt werden.

Die Buchführung dient als Grundlage für wichtige innerbetriebliche Entscheidungen und hilft dabei, Fragen wie diese schnell zu beantworten:

  • Wie haben sich die Umsätze und Gewinne entwickelt?
  • Welche Kunden sind am umsatzstärksten?
  • Welche Rechnungen wurden noch nicht bezahlt?
  • Wie viel Geld ist aktuell für Investitionen vorhanden?

Die Zahlen aus der Buchhaltung sind auch eine wichtige Informationsquelle für Banken und (potenzielle) Investoren. Bankberater entscheiden anhand der Daten, ob das Unternehmen kreditwürdig ist. Investoren, ob sich eine finanzielle Beteiligung lohnen könnte.

Als Existenzgründer sollte man sich schon vor der Aufnahme der Unternehmenstätigkeit mit der Buchführung vertraut machen. Es gilt alle Belege zu sammeln, die mit der Gründung zu tun haben. Diese Ausgaben führen zu einer Reduzierung des zu versteuernden Gewinns im ersten Unternehmensjahr.

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Wenn jedes Unternehmen ein eigenes System bei der Bearbeitung hätte, käme es über kurz oder lang zu einem riesigen Chaos. Daher wurden Regeln aufgestellt, an die man sich halten muss. Die wichtigsten Aussagen lauten dabei wie folgt:

  • Keine Buchung ohne Beleg. Das gilt auch für Barkäufe bzw. Barverkäufe.
  • Die Buchführung muss übersichtlich gegliedert werden.
  • Alle Unterlagen müssen ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Für die meisten Dokumente gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
  • Alle Geschäftsvorfälle müssen fortlaufend, vollständig und richtig erfasst werden.

Die GoB ist die Basis dafür, dass Außenstehende die Buchhaltung ebenfalls verstehen und nachvollziehen können. Und das auch lange Zeit nach dem entsprechenden Geschäftsjahr.

Buchhaltungssoftware

Die Aufgaben in der Buchhaltung können je nach Größe des Unternehmens relativ komplex und zeitaufwendig sein. Mit der passenden Buchhaltungssoftware lassen sich viele Arbeiten erleichtern und ggf. sogar automatisieren. Bei der Auswahl der Buchhaltungssoftware sollte man zunächst darauf achten, ob sie für die Art des Unternehmens geeignet ist. Für Freiberufler und Einzelunternehmen müssen Buchhaltungsprogramme nicht so umfangreich sein wie für Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH).

Am Markt ist Software erhältlich, die man auf dem eigenen Computer installiert. In letzter Zeit entscheiden sich viele Selbständige für Cloud-Lösungen, mit denen man die Buchhaltung online bearbeiten kann.

Bei der Entscheidung, welche Buchhaltungssoftware man verwendet, sollte man darauf achten, dass …

  • Belege einfach zu erfassen sind,
  • Rechnungen und Mahnungen mit wenig Aufwand erstellt werden können,
  • eine Schnittstelle zum Bankkonto vorhanden ist,
  • sich Bilanz und/oder EÜR schnell generieren lassen und
  • die Software insgesamt benutzerfreundlich gestaltet ist.

Bei vielen Anbietern kann man die Buchhaltungssoftware für einen gewissen Zeitraum kostenlos testen. Das sollte man unbedingt in Anspruch nehmen und auf diese Art und Weise zwei oder drei Lösungen miteinander vergleichen.

3. Steuern

Jeder Selbständige erhält direkt nach der Gründung Post vom Finanzamt. Darin befindet sich der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Nachdem man diesen ausgefüllt und abgegeben hat, erhält man seine Steuernummer (die u.a. unerlässlich für die Rechnungsstellung ist).

Als Unternehmer muss man dem Finanzamt die Höhe seines Gewinns mitteilen. Auf dieser Basis wird die Einkommensteuer berechnet. Welchen Weg der Unternehmer dafür wählen muss, hängt von der Höhe seiner Umsätze und Gewinne ab.

Für Einzelunternehmen mit einem Umsatz unter 600.000 Euro und einem Gewinn unter 60.000 Euro gilt keine Buchführungspflicht. Sie müssen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) beim Finanzamt einreichen und darin ihren Gewinn ausweisen. Das ist deutlich einfacher als die „doppelte Buchführung“. Freiberufler sind übrigens generell von der Buchführungspflicht ausgenommen.

Steuerberater: ja oder nein?

Mithilfe einer Buchhaltungssoftware kann man eigentlich alle Dokumente erstellen, die das Finanzamt zur Besteuerung benötigt. Die Frage ist, ob man seine wertvolle Zeit mit Aufgaben verbringen möchte, in die man sich erst einarbeiten muss … und zu denen man vielleicht gar keine Lust hat!? Wäre es nicht sinnvoller, das Thema Steuern – und damit auch einen großen Teil des Themas Buchhaltung – auszulagern? Damit hätte man auf jeden Fall mehr Zeit für das Kerngeschäft und die Weiterentwicklung der Geschäftsidee.

Wer kontinuierlich die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nimmt …

  • profitiert von einer optimalen Steuergestaltung und spart Geld,
  • minimiert die Fehlerquellen in allen Steuerbelangen,
  • hat für alle steuerlichen Fragen einen kompetenten Ansprechpartner und
  • kann für die Abgabe von Steuererklärungen eine Fristverlängerung beantragen.

Der größte Nachteil eines Steuerberaters sind die Kosten, die viele Selbständige insbesondere in der Gründungsphase scheuen. Häufig lohnt es sich aber bereits dann, mit einer Steuerberatung zusammenzuarbeiten. Mittel- bis langfristig überwiegen meistens die Vorteile und Ersparnisse.

Das gilt vor allem dann, wenn das Unternehmen wächst, Personal eingestellt wird, eine Bilanz erstellt werden muss oder es viele Geschäftsvorfälle mit Kunden gibt, die in einem Drittland (außerhalb der EU) ansässig sind.

4. Versicherungen

Als Existenzgründer trägt man nicht nur die unternehmerischen, sondern auch die betrieblichen und persönlichen Risiken.

  • Was passiert wenn man krank ist und länger ausfällt?
  • Wie sorgt man für das Rentenalter vor?
  • Wie schützt man sich, wenn im Rahmen betrieblicher Tätigkeiten Dritte bzw. Kunden einen (finanziellen) Schaden erleiden?
  • Welche Versicherung sichert das Unternehmen ab, wenn die IT Opfer eines Hackerangriffes wurde?
  • Was tun, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt?

Diese und ähnliche Fragen „schwirren“ fast jedem Existenzgründer im Kopf herum. Oder sollten sie zumindest … Die Risiken variieren von Branche zu Branche. Mit den folgenden Versicherungen sollte sich jeder Selbständige intensiv auseinandersetzen.

Persönliche Versicherungen

  • Krankenversicherung / Pflegeversicherung: Da es sich um Pflichtversicherungen handelt, die jeder Selbständige haben muss, geht es „nur“ um die Form der Versicherung. Man hat i.d.R. die Wahl zwischen der gesetzlichen (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV). Während sich die Beiträge bei gesetzlichen Krankenkassen nach dem Einkommen der Versicherten richten und man mit moderaten Beitragserhöhungen rechnen kann, können diese bei privaten Kassen – besonders in höheren Altersstufen – sehr hoch ausfallen. Bei den privaten Anbietern profitiert man jedoch von individuelleren Leistungen, die man teilweise mitbestimmen kann. Die GKV bietet lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Regelversorgung.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Ob diese Versicherung zwingend notwendig ist, hängt wiederum von den Tätigkeiten ab, die man erledigt. Ein Freiberufler, der zu Hause am PC arbeitet, hat sicherlich ein geringeres Risiko komplett erwerbslos zu werden als jemand, der für seinen Job ständig auf den Straßen der Republik unterwegs ist. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man sich ganz genau über den Leistungsumfang informieren, der für den „Fall der Fälle“ in Kraft treten soll.
  • Rentenversicherung: Einige selbständige Berufsgruppen müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Alle anderen können das freiwillig tun. Da die gesetzlichen Rentensummen höchstwahrscheinlich nicht für ein sorgenfreies Leben im Alter ausreichen, sollten Selbständige über das Thema private Altersvorsorge intensiv nachdenken.
    Betriebliche Versicherungen

Betriebliche Versicherungen

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Je nach Tätigkeitsfeld ist das Risiko hier sehr unterschiedlich. Wie im Privatbereich sollte man jedoch auch für das eigene Unternehmen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Man möchte ja nicht, dass eine Unachtsamkeit dazu führt, dass sich die finanzielle Situation des Unternehmens deutlich verschlechtert.
  • Rechtsschutzversicherung: Als Selbständiger kann es nicht schaden, sich über die Kosten und Leistungen einer Rechtsschutzversicherung zu informieren. Heutzutage besteht schnell die Gefahr, schon bei „Kleinigkeiten“ in den Fokus von sogenannten „Abmahnanwälten“ zu geraten.
  • Wie bei allen Themen in unserer Serie „Selbständig machen“ wird auch bei den Aspekten Rechnungen, Buchhaltung, Steuern und Versicherungen deutlich, dass es keine Universallösungen gibt. Jeder Punkt muss individuell betrachtet und die Vorteile gegen mögliche Nachteile abgewogen werden.

Falls Sie sich selbständig machen möchten, wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

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Ein Mann arbeitet an einer Marketing Strategy

Selbständig machen: Marketing (Artikelserie, Teil 6)

Sich selbständig zu machen, ist ein komplexes Vorhaben. Gut, wenn man den einen oder anderen Tipp bekommt. Genau das machen wir mit unserer Artikelserie und haben uns bereits mit den folgenden Themen auseinandergesetzt: Gründertyp, Geschäftsidee, Rechtsformen, Businessplan und Finanzierung.

In den nächsten Absätzen geht es nun um das Marketing. Denn was nützt die beste Geschäftsidee, wenn niemand davon weiß!?

Marketing = Absatzförderung

Beim Marketing orientiert man sich am Markt, d.h. an Kunden und Konkurrenten, und versucht mit unterschiedlichen Maßnahmen den Umsatz zu steigern. Die vier übergeordneten Marketingelemente, die man optimal aufeinander abstimmen sollte, sind:

  • Produkt oder Dienstleistung
  • Preisgestaltung
  • Vertrieb
  • Kommunikation / Werbung

Zunächst steht die Frage im Mittelpunkt, ob und welchen Nutzen Kunden vom Produkt bzw. der Dienstleistung haben. Hier ist es wichtig, sich von den Wettbewerbern zu unterscheiden, z.B. hinsichtlich der Qualität, des Designs oder beim Service.

Im nächsten Schritt wird versucht, den optimalen Absatzpreis zu ermitteln. Im Verkaufspreis sollten alle Kosten und der Gewinn einkalkuliert werden. Wie viel Kunden bereit sind zu zahlen, spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Das findet man eventuell durch die Beobachtung der Konkurrenz heraus.

Im Vertrieb geht es darum, wie das Angebot am besten zum Kunden gelangt. Je nach Branche bieten sich verschiedene Vertriebswege an, z.B. vor Ort beim Kunden, über den Großhandel, den Einzelhandel oder über einen Online Shop.

Wenn in diesen drei Bereichen alles gut geplant wurde, geht es um den Kern des Marketings, die Kommunikation bzw. die Werbung. Die Schlüsselfrage lautet:

Wie überzeugt man die Zielgruppe davon, das eigene Produkt zu kaufen oder die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen?

Zielgruppe definieren

Bevor man mit Werbemaßnahmen startet, sollte man soviel wie möglich über die Zielgruppe in Erfahrung bringen und sich dann fragen: Erreicht man potenzielle Kunden eher offline oder online? Oder ist beides möglich?

Offline-Werbung

Die klassische Werbung lebt … und ist für viele Branchen weiterhin das bevorzugte Instrument. Zur Auswahl stehen traditionelle Werbemaßnahmen, die man aber kreativ nutzen und potenzielle Kunden auf sich aufmerksam machen kann:

  • Zeitungsanzeigen: Bietet man einen lokalen Service an, kann eine Print-Anzeige in der Lokalzeitung sinnvoll sein. Fachmagazine eignen sich hervorragend, um sehr zielgerichtet zu werben. Bei überregionalen Blättern muss man mit hohen Kosten und Streuverlusten rechnen.
  • Plakate: Das Prinzip der Litfaßsäule hat noch lange nicht ausgedient. Gerade in Großstädten kann man mit Plakaten viele Menschen erreichen. Insbesondere Autofahrer, die im Stau stehen. Bei Plakaten kommt es sehr auf die Gestaltung an, die man auf jeden Fall in professionelle Hände legen sollte.
  • Werbeflyer: Kleinformatige Werbezettel lassen sich sehr kostengünstig herstellen. Damit sie ihre gewünschte Wirkung entfalten können, müssen sie möglichst auffällig gestaltet und an den richtigen Orten platziert werden. Auch hier ist die Unterstützung eines Grafikdesigners vorteilhaft.
  • Messen: Auf Events können Existenzgründer sich und ihr Angebot präsentieren. Das direkte Feedback der Besucher kann sehr wertvoll für die Weiterentwicklung des Produkts bzw. der Dienstleistung sein. Kreative Werbegeschenke helfen dabei, die eigene Marke bekannter zu machen.

Online-Werbung

Das Wachstum im Bereich der Online-Werbung ist erstaunlich und ungebrochen. Der große Vorteil an Online-Werbemaßnahmen ist die Messbarkeit. Klicks, Besuche, Verkäufe, Kontaktaufnahmen und andere Aktionen lassen sich tracken und führen zu einer riesigen Datenbasis (Big Data), mit der der Werbetreibende fundierte Entscheidungen treffen kann. Zu den etablierten Standards gehören mittlerweile …

  • Social Media Marketing: Über die verschiedenen sozialen Netzwerke wie Facebook oder Instagram können Gründer Werbeanzeigen schalten oder selbst Beiträge (Content) erstellen. Im Rahmen des Content Marketings kann man z.B. informative Inhalte erstellen, interessierte Leser auf sich aufmerksam machen und sozusagen über einen Umweg zu Käufern machen. Das klingt in der Theorie relativ einfach, bringt in der Praxis aber zahlreiche Fallstricke mit sich. Social Media Marketing sollte man auf keinen Fall „nebenbei“ machen. Die User sind heutzutage sehr anspruchsvoll und merken sofort, wenn jemand nur etwas verkaufen möchte. Außerdem ist gewissenhaftes Arbeiten das A und O. Schließlich möchte man das (hoffentlich) positive Image seiner Marke ja nicht mit einem „Shitstorm“ gefährden.
  • Suchmaschinenmarketing: Hier haben sich zwei Disziplinen entwickelt, SEA (Search Engine Advertising) und SEO (Search Engine Optimization). Zwar gibt es viele Suchmaschinen, letztlich geht es aber meistens um Werbemaßnahmen bei Google und ggf. Bing. Bei SEA bucht man Textanzeigen, die bei der Eingabe von bestimmten Schlüsselwörtern (Keywords) auf den Ergebnisseiten der Suchmaschinen an prominenter Stelle erscheinen. Der Werbekunde zahlt pro Klick und kann ein Tageslimit festlegen. SEO-Maßnahmen führen im Idealfall dazu, dass die eigenen Webseiten bei Suchanfragen, die für das Unternehmen relevant sind, möglichst weit oben auf der Suchergebnisseite erscheint. Erfolgreich durchgeführt steigen in beiden Fällen die Besuchszahlen – und im Idealfall die Umsätze. Das Suchmaschinenmarketing ist mittlerweile so komplex, dass man es Profis überlassen sollte.

Den idealen Marketing-Mix finden

Die richtige Mischung und jeweilige „Dosis“ zu finden, ist für Existenzgründer ein schwieriges Unterfangen, da die Erfahrungswerte erst nach und nach gesammelt werden können. Auch hier kann man genau schauen, wie es Konkurrenten machen. Die sind ggf. schon länger im Geschäft und werden sicherlich keine Werbemaßnahmen schalten, die nichts einbringen.

Ansonsten heißt es: testen, testen, testen! Generell raten Experten, das Marketing-Budet auf mehrere Werbekanäle zu verteilen. Ob online oder offline ist im Prinzip egal. Hauptsache die Maßnahme fördert den Absatz. Und immer häufiger kann man Unternehmen beobachten, die beide Wege „bespielen“ und Synergieeffekte nutzen.

Zu guter Letzt noch eine wichtige Info: Als Gründer sollte man unbedingt Geduld mitbringen, denn bis das Marketing optimal aufgestellt ist, kann es lange dauern.

Im siebten Teil der Artikelserie geht es um Themen, das nicht wirklich spannend klingen, aber für jeden Selbständigen enorm wichtig sind: Rechnungen, Buchhaltung und Steuern. Wer da schludrig ist, sitzt ziemlich schnell auf dem absteigenden Ast.

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Eine leichtende Glühbrine, die eine Idee repräsentiert in diesem Fall wie man an Geld für sein Business kommt.

Selbständig machen: Finanzierung, Förderungen und Gründerwettbewerbe (Artikelserie, Teil 5)

In unserer umfangreichen Artikelserie haben wir uns bereits mit dem Gründertyp, der Geschäftsidee, der Rechtsform und dem Businessplan beschäftigt. In diesem Beitrag geht es nun um die wichtige Frage: Wie kann man den Start in die Selbständigkeit am besten finanzieren?

Nur in seltenen Fällen haben Existenzgründer genügend Eigenkapital „auf der hohen Kante“. Alle anderen sind auf Fremdkapital und/oder Fördergelder angewiesen. Da man dieses auf vielen Wegen beschaffen kann, kratzen wir in unserem Artikel an der Oberfläche und blicken nur hier und dort genauer hin.

Auch mit der erfolgreichen Teilnahme an Existenzgründerwettbewerben kann man das Startkapital aufstocken. Daher haben wir das Thema mit aufgenommen.

Kapitalbedarf ermitteln

Diese Aufgabe ist für jede Existenzgründung elementar und der Finanzplan daher das Herzstück jedes Businessplans. Das gilt besonders, wenn man Fremdmittel akquirieren oder Förderungen beantragen möchte. Anhand der prognostizierten Entwicklung des Unternehmens, ausgedrückt in Zahlen, entscheiden Banken und andere Geldgeber, ob eine Investition sinnvoll ist. Dementsprechend sollten die Berechnungen im Finanzplan untermauern, dass das Unternehmen gute Chancen am Markt hat.

Darüber hinaus ist der Finanzplan auch für den Gründer ein wichtiges Werkzeug. Werden die tatsächlichen Zahlen später kontinuierlich mit den Prognosen abgeglichen, können Risiken frühzeitig erkannt und rechtzeitig gegensteuert werden.

Zu den wichtigsten Fragen, die im Finanzplan beantwortet werden sollten, gehören:

  • Wie hoch sind die Gründungskosten?
  • Mit welchen Umsätzen wird gerechnet?
  • Wann wird die Gewinnschwelle bzw. der Break-Even-Point erreicht?

Bei der Gliederung des Finanzplans empfiehlt es sich, auf die bewährte Struktur zu setzen. Wer an dieser Stelle das Rad neu erfinden möchte, riskiert, die Zielgruppe zu irritieren. Schema F hilft potenziellen Geldgebern dabei, eine schnelle und fundierte Entscheidung zu treffen. Finanzpläne gliedern sich in folgende, voneinander abhängige Planrechnungen:

  • Umsatzplan
  • Kostenplan
  • Investitionsplan
  • Rentabilitätsvorschau
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Liquiditätsplan

Jeder weiß, dass ein Blick in die Zukunft schwierig ist. Um dennoch realistische Einschätzungen zu liefern, sollte man den Finanzplan auf einer möglichst umfangreichen Datenbasis erstellen. Das bedeutet, dass man viel recherchieren und dafür Zeit investieren sollte. Mit einer gründlichen Vorbereitung sammelt man auf jeden Fall Pluspunkte bei Geldgebern und Entscheidern.

Fremdkapitalfinanzierung

Nachdem man den Kapitalbedarf errechnet hat, ist die Frage, an wen man sich mit der Finanzierungsanfrage wendet. Banken und private Investoren sind geeignete Ansprechpartner.

Kredit bei einer Bank aufnehmen

Die erste Überlegung vieler Gründer geht beim Thema Finanzierung häufig in Richtung Hausbank. Der klassische Bankkredit kann auch in Form eines Mikrokredits eine sinnvolle Lösung sein. Schließlich kennt man sich und die Bank kann die Bonität ihres Kunden gut einschätzen. Der Bankberater wird seine Entscheidung aber nicht nur anhand der persönlichen Einschätzung treffen, sondern sich dafür intensiv mit dem Businessplan beschäftigen. Sollte dieser Schwächen aufweisen, ist es mit der Hausbank ggf. eher möglich, doch zu einer Lösung zu gelangen. Generell gilt: je höher die Kreditsumme, desto genauer die Prüfung.

Kreditangebote gibt es wie Sand am Meer. Daher empfiehlt es sich, weitere Angebote einzuholen. Das ist heutzutage mithilfe einschlägiger Vergleichsportale im Handumdrehen möglich. Bietet eine Direktbank die besten Konditionen, sollte man bedenken, dass man nicht unbedingt einen persönlichen Ansprechpartner hat.

Geld von privaten Investoren beschaffen

Eine weitere Möglichkeit, um Fremdkapital zu beschaffen, bieten private Investoren. Dabei handelt es sich häufig um erfolgreiche Geschäftsleute, die Existenzgründern Privatkapital zur Verfügung stellen. Das finanzielle Engagement soll im Idealfall eine hohe Verzinsung abwerfen. Je nach Vertragsgestaltung kann ein privater Investor auch an den zukünftigen Gewinnen beteiligt werden.

Sogenannte Business Angel verknüpfen finanzielle Unterstützung mit der Weitergabe ihres Know-Hows an den Gründer. Ist eine solche Konstellation möglich, sollte der Gründer schauen, ob es auf zwischenmenschlicher Ebene passt. Ist das der Fall – und der Business Angel mischt sich nicht zu sehr ein – kann diese Kombination für beide Seiten gewinnbringend sein. Und das nicht nur aus finanzieller Sicht.

Darüber hinaus kann man mit einer guten und durchdachten Gründungsidee auch Geld über Crowdfunding generieren. Bei der Schwarmfinanzierung oder Gruppenfinanzierung unterstützen Geldgeber Projekte, die ihnen gefallen und vielversprechend klingen. Das machen sie entweder in Form einer Spende, für eine Belohnung, als klassische Darlehensgeber oder für eine Beteiligung am Unternehmen.

Fördermittel und Gründungszuschuss

Zwar steht Deutschland weltweit nicht ganz oben, was das Thema Gründerfreundlichkeit angeht, dennoch gibt es auch hierzulande viele Initiativen, vorwiegend von Bund und Ländern, die den Weg in die Selbständigkeit enorm erleichtern.

Unterstützung durch die KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die größte nationale Förderbank und bietet finanzielle Hilfe auf verschiedenen Gebieten. Dazu gehören Finanzierungen für das Bauen, Wohnen und Energiesparen sowie die Förderung von Schülern, Studierenden und Fachkräften im Rahmen von Aus- und Weiterbildungen. Eine weitere Aufgabe der KfW besteht darin, Existenzgründern unter die Arme zu greifen, z.B. mit einem Förderkredit.

Da die KfW selbst kein Kreditinstitut ist, läuft die Abwicklung dieser Förderkredite über die Hausbank. Die KfW übernimmt dabei die Rolle eines Bürgen, der den Kredit bis zu einem gewissen Prozentsatz absichert. Mit dieser zusätzlichen Sicherheit lässt sich die Hausbank leichter davon überzeugen, dem Gründer einen Kredit zu gewähren. Und das meist zu deutlich besseren Konditionen.

Für die meisten Existenzgründer kommt der ERP-Gründerkredit, das sogenannte StartGeld in Frage. Dieses Angebot richtet sich an Existenzgründer und Unternehmen, die höchstens 5 Jahre am Markt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Selbständigkeit in Voll- oder Teilzeit ausgeführt wird. Die maximale Kredithöhe, die von der KfW zu 80 % abgesichert wird, liegt bei 125.000 Euro. Um den Start weiter zu erleichtern, zahlt man während der tilgungsfreien Zeit nur die anfallenden Zinsen und beginnt erst später mit der Rückzahlung des Kreditbetrags.

Trotz Beteiligung der KfW sollte man den Businessplan so gut und gewissenhaft wie möglich erstellen. Denn auch bei Förderkrediten der KfW liegt die Entscheidungshoheit bei den Banken.

Gründungszuschuss

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen möchte, kann bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Den Zuschuss, den man nicht zurückzahlen muss, bekommt man zunächst für 6 Monate. Eine Verlängerung um weitere 9 Monate ist jedoch möglich. Neben dem Gründungszuschuss in Höhe von monatlich 300 Euro erhält man weiterhin das Arbeitslosengeld.

Wichtigste Voraussetzungen:

  • Die Selbständigkeit wird in Vollzeit ausgeübt werden und die Arbeitslosigkeit beenden.
  • Beim Start muss man mindestens noch 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Eine fachkundige Stelle bescheinigt, dass die Geschäftsidee erfolgreich sein kann.
  • Der Antragsteller besitzt die notwendige Kompetenz und weist seine Eignung in einem persönlichen Gespräch mit der Arbeitsagentur nach.

Existenzgründerwettbewerbe

Für Start-up-Unternehmen kann es sehr sinnvoll sein, an passenden Gründerwettbewerben teilzunehmen. Angesichts der Vielzahl an Wettbewerben, die mittlerweile durchgeführt werden, muss man zunächst gut filtern.

—> Für einen ersten Überblick über aktuelle Wettbewerbe lohnt sich ein Blick in diese Datenbank.

Folgende Fragen können bei der Auswahl helfen:

  • Wird der Wettbewerb für die Phase ausgeschrieben, in der sich das Unternehmen befindet? Man unterteilt grob nach Ideenphase, Planungs- und Startphase sowie Wachstumsphase.
  • Handelt es sich um einen deutschlandweiten oder einen regional begrenzten Wettbewerb?
  • Können Unternehmen aller oder nur bestimmter Branchen teilnehmen?

Sicherlich üben Preisgelder den größten Reiz auf Existenzgründer aus. Dennoch sollte man die Höhe der möglichen Gewinnsumme nicht als alleiniges Kriterium für die Teilnahme sehen. Geld ist auch hier nicht alles. Anderweitige Vorteile können sogar mehr wert sein als der „schnöde Mammon“:

1. Feedback von Experten

Bei Gründerwettbewerben werden Ideen und Businesspläne von erfahrenen Fachleuten auf Herz und Nieren geprüft. Deren Feedback hilft dabei, Schwachstellen zu erkennen und das Projekt weiterzuentwickeln. Man profitiert vom Know-How der Experten, die den Gründern bei einigen Wettbewerben sogar als Coaches oder Mentoren zur Seite stehen.

2. Netzwerk vergrößern

Durch den Austausch mit anderen Teilnehmern und Experten besteht für den Gründer die Möglichkeit, sich inspirieren zu lassen und sein Netzwerk zu erweitern. Vitamin B kann für Selbständige zu einem wichtigen Erfolgsfaktor werden.

3. Aufmerksamkeit

Eine erfolgreiche Teilnahme an einem Gründerwettbewerb sorgt automatisch für eine höhere Sichtbarkeit des Unternehmens. Gerade die etablierten Wettbewerbe vermarkten sich professionell und lenken die Öffentlichkeit auf spannende Geschäftsideen und innovative Unternehmen. Nicht selten kommt es aufgrund der Teilnahme an einem Wettbewerb zu wichtigen Kontakten, z.B. zu potenziellen Investoren, Kunden oder Geschäftspartnern.

start2grow

Stellvertretend für Existenzgründerwettbewerbe stellen wir start2grow vor. Dieser bundesweite Wettbewerb wird seit 2001 von der Wirtschaftsförderung Dortmund veranstaltet. Für viele Unternehmen, die heute erfolgreich am Markt sind, war die Teilnahme am Wettbewerb eine enorme Starthilfe.

Am Businessplan-Wettbewerb kann jeder teilnehmen, der eine digitale, innovative oder technologische Geschäftsidee umsetzen möchte. Im Jahr 2021 wurden Preisgelder in Höhe von 84.000 Euro unter den Siegern verteilt. Viel wichtiger als das Preisgeld ist den meisten Teilnehmern das umfangreiche start2grow-Netzwerk. Über 600 Coaches unterstützen die Teilnehmer mit ihrer Erfahrung, ihrem Wissen und ihren Kontakten. Zu diesem Kreis gehören z.B. Juristen, Steuerberater oder Finanz- und Technologieexperten.

Ist die Hürde der Finanzierung erst einmal überwunden, kann es mit der Selbständigkeit eigentlich losgehen. Doch schon vor dem tatsächlichen Start sollte man sich gut überlegen, wie man Kunden gewinnt und welche Kanäle sich dafür am besten eignen. Im sechsten Teil unserer Artikelserie geht es darum um das wichtige Thema Marketing.

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Das Bild zeigt die Bestandteile eines Businessplans

Selbständig machen: Der Businessplan (Artikelserie, Teil 4)

Nachdem wir in den ersten drei Artikeln einen Blick auf den Gründertyp, die Geschäftsidee und die Rechtsform geworfen haben, widmen wir uns nun dem Businessplan. Dieser ist vor allem in der Frühphase der Gründung von immenser Bedeutung.

Im Businessplan wird die Geschäftsidee formuliert und das Konzept detailliert beschrieben. Somit dient er dem Gründer selbst als Wegweiser und einem möglichen Geldgeber als Basis für seine Überlegungen.

Businessplan schreiben … aber warum eigentlich?

Der Businessplan ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg in die Selbständigkeit. Die intensive Auseinandersetzung mit der Geschäftsidee kann frühzeitig eventuelle Schwachstellen aufdecken. Durch die Analyse des Marktes und der Beobachtung von Wettbewerbern lassen sich die eigenen Chancen besser beurteilen. Außerdem sollte der Businessplan dazu beitragen, ein erfolgversprechendes und robustes Unternehmenskonzept zu entwickeln.

Man verfasst den Businessplan jedoch nicht nur für sich selbst und packt ihn in die dann Schublade. Da die Finanzierung der Geschäftsidee bei vielen Start-Ups anfangs lückenhaft ist und Unterstützung benötigt wird, ist der Businessplan das Instrument, mit dem man potenzielle Geldgeber (z.B. Arbeitsamt, Business Angels, Banken oder Geschäftspartner) überzeugt. Und schließlich erhöht man mit einem gut durchdachten Businessplan die Wahrscheinlichkeit, einen Gründungszuschuss zu bekommen oder durch die Teilnahme an einem Gründungswettbewerb Vorteile zu erlangen.

Aufbau eines Businessplans

Beim Erstellen eines Businessplans muss man das Rad nicht neu erfinden. Eigentlich ist es sogar ratsam, sich beim Aufbau an die Gepflogenheiten zu halten. So erleichtert man den Zielgruppen, die teilweise sehr viele Businesspläne lesen und bewerten müssen, die Arbeit. Wie bei jedem wichtigen Text ist auch hier eine gute Vorbereitung und Recherche das A und O.

Die meisten Businesspläne haben einen Umfang ab 10 Seiten, können aber, je nach Geschäftsidee, auch deutlich länger ausfallen. Experten raten, sich ungefähr vier bis sechs Wochen Zeit für die Bearbeitung zu lassen.

Die folgenden Abschnitte gehören unbedingt in einen Businessplan:

  1. Executive Summary
  2. Markt- und Wettbewerbsanalyse
  3. Unternehmensziele und Strategie
  4. Gründer / Team
  5. Finanzplan

1. Executive Summary

In der kurzen Einführung, die maximal drei Seiten lang sein sollte, fasst man alle wichtigen Informationen über das Unternehmen möglichst „knackig“ zusammen. Man bringt die Geschäftsidee klar auf den Punkt, beschreibt das Produkt oder die Dienstleistung, nennt mögliche Umsatzzahlen und daraus abgeleitet Gewinnprognosen, stellt den bzw. die Gründer vor, skizziert den Markt und die härtesten Wettbewerber und macht genaue Angaben zur Finanzierung.

Diese Zusammenfassung ist extrem wichtig, weil sie darüber entscheidet, ob mögliche Geldgeber sich überhaupt weiter mit dem restlichen Businessplan auseinandersetzen. Das Executive Summary sollte dementsprechend ein „Leckerbissen“ sein, in dem man aber auch nicht übertreiben darf.

Am besten schreibt man das Executive Summary zum Schluss und pickt sich dafür die Highlights der anderen Abschnitte heraus.

2. Markt- und Wettbewerbsanalyse

Bei den Recherchen über den Markt und zukünftige Konkurrenten sollte man Akribie walten lassen und vor allem diese Fragen beantworten:

  • Wie groß ist der Markt?
  • Wer sind die Wettbewerber und Marktführer?
  • Warum hat man mit der eigenen Geschäftsidee Chancen am Markt?
  • Wo liegen die Vorteile / USPs (Unique selling propositions, Alleinstellungsmerkmale)?
  • Was könnte bei einem Markteintritt problematisch werden?

Wichtig ist es, richtige und belastbare Zahlen zu nennen und nichts zu beschönigen. Andernfalls gerät der gesamte Businessplan extrem ins Wanken.

3. Unternehmensziele und Strategie

Die wichtigsten Fragen lauten:

  • Wo steht das Unternehmen nach einem Jahr (nach zwei oder drei Jahren)?
  • Wie viele Marktanteile hat man bis dahin erobert?
  • Mit lautet die Strategie bzw. das Unternehmenskonzept?
  • Welchen Mitteln und wie viele Mitarbeitern sind zur Erreichung der Unternehmensziele nötig?

Als Basis einer Strategieentwicklung ist eine SWOT-Analyse hilfreich. In dieser wirft man einen genauen Blick auf die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken.

4. Gründer / Team

Der Erfolg eines Start-Ups hängt nicht nur von der Geschäftsidee ab, sondern maßgeblich vom Gründer bzw. dem Team. Die beste Idee zündet nicht, wenn man nicht die nötige Leidenschaft an den Tag legt.

In diesem Abschnitt stellt man die handelnden Personen vor, berichtet über bisherige Erfahrungen und erklärt, warum man sich sicher ist, dass man die Idee zu einem Erfolg machen kann. Bei einem Gründer-Team sollte man die Aufgabenteilung näher beleuchten.

5. Finanzplan

Der Finanzplan ist unabdingbar für die eigenen Planungen, aber auch für die Einschätzung, die durch Dritte vorgenommen wird.

In den seltensten Fällen haben Gründer keinen Finanzbedarf und stemmen das notwendige Startkapital ohne Fremdkapital. Wer an einen potenziellen Geldgeber herantritt, sollte einen handfesten Finanzplan für die ersten Jahre erstellen. Aus den Zahlen sollte hervorgehen, wie viel Geld man benötigt, wie viel man verdient und wann man mit der Erreichung des Break Even Points, also dem Eintritt in die Gewinnzone, rechnet.

Businessplan – 7 häufige Fehler

Einen Businessplan zu verfassen, ist für viele Gründer eine echte Herausforderung. Aber auch hier hilft es, aus den Fehlern zu lernen, die andere bereits gemacht haben. Die folgenden Fehler gehören sicherlich zu den schwerwiegendsten (und ggf. folgenreichsten):

  1. Falsche Zahlen und Informationen: Die Analysen und Prognosen sollten auf der bestmöglichen Datenbasis erstellt werden.
  2. Risiken nicht erwähnen: Jede Medaille hat zwei Seiten. Es bringt daher nichts, sich nur auf Chancen und Vorteile zu fokussieren.
  3. Kein Sparringspartner: Es ist sehr zu empfehlen, vertrauenswürdige Personen auf den Businessplan schauen zu lassen. Andernfalls sieht man vieles nur durch die eigene, vielleicht sogar rosarote Brille.
  4. Nichtberücksichtigung juristischer Aspekte: Für viele Branchen muss man gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Vergisst man, diese im Businessplan zu erwähnen, sammelt man bei möglichen Geldgebern empfindliche Minuspunkte.
  5. Zu optimistische Umsatzplanung: Hier sollte man sich an Branchenzahlen orientieren und nicht von eigenen Träumen leiten lassen.
  6. Finanzierungsbedarf zu gering kalkulieren: Bei der Planung des Startkapitals sollte man nicht vergessen und nicht zu niedrig ansetzen. Ansonsten ist man sehr schnell in einem Liquiditätsengpass, aus dem man kaum mehr herauskommt.
  7. Rechtschreibfehler: Man sollte den Businessplan stets Korrektur lesen lassen, selbst wenn man häufig Texte schreibt. Flüchtigkeitsfehler können sich immer einschleichen.

Im fünften Teil der Artikelserie informieren wir über Fördermöglichkeiten und Gründerwettbewerbe.

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Peine Person stempelt ein Dokument

Selbständig machen: Rechtsform des Unternehmens (Artikelserie, Teil 3)

Wer ein Gründertyp ist und die passende Geschäftsidee gefunden hat, muss sich im nächsten Schritt darüber Gedanken, welche Rechtsform er wählt. Diese Entscheidung ist sehr wichtig, da die Rechtsform den formalen und rechtlichen Rahmen des Unternehmens vorgibt. Im folgenden Artikel skizzieren wir die gängigsten Rechtsformen in Deutschland und nennen die jeweiligen Vorteile und Nachteile.

Rechtsformen in Deutschland

Prinzipiell darf man die Rechtsform eines Unternehmens in Deutschland frei wählen. Da jede Rechtsform jedoch an einige Voraussetzungen gebunden sind, sind manche Konstellationen in der Praxis nicht möglich.

Die Festlegung einer Rechtsform ist bei der Gründung einer Firma verpflichtend. Fragen hinsichtlich der Haftung, des Risikos, der Eigentumsverhältnisse und der Buchhaltung werden so im Vorfeld geklärt. Auch unter steuerlichen Gesichtspunkten spielt die Unternehmensform eine wichtige Rolle.

In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich zwischen den folgenden drei Oberbegriffen:

  1. Einzelunternehmen, z.B. als Gewerbetreibender oder Freiberufler
  2. Personengesellschaften, z.B. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) oder Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  3. Kapitalgesellschaften, z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)

Wichtige Fragen bei der Wahl der Rechtsform

Wenn man die folgenden Fragen beantwortet, kann man relativ schnell erkennen, welche Rechtsformen für das eigene Unternehmen sinnvoll sein könnten:

  • Soll das Unternehmen alleine oder mit Partnern gegründet werden?
  • Inwieweit ist man bereit, mit seinem privaten Vermögen zu haften?
  • Ist Startkapital vorhanden oder benötigt man Geldgeber bzw. einen Kredit?
  • Soll der Firmenname frei wählbar sein?
  • Geht man mit der Geschäftsidee sofort „in die Vollen“ (hauptberuflich) oder plant man zunächst mit einer Testphase (nebenberuflich)?
  • Wie viel Zeit hat man für die Selbständigkeit zur Verfügung?
  • Mit welchen Umsätzen rechnet man ungefähr?

Wer das persönliche Vermögen nicht gänzlich aufs Spiel setzen möchte, könnte z.B. eine GmbH gründen. Wer im Team gründen möchte, was ungefähr (nur) bei einem Fünftel aller Firmengründungen in Deutschland der Fall ist, und dazu mit unbegrenzter Haftung, könnte zur GbR oder zur UG tendieren. Und wer vorerst nebenberuflich durchstarten möchte, könnte ein Kleingewerbe eröffnen.

Die gängigsten Unternehmensformen in Deutschland

Die am häufigsten gewählte Rechtsform ist das Einzelunternehmen. Je größer ein Unternehmen ist, desto häufiger trifft man auf Kapitalgesellschaften.

1. Einzelunternehmen

Wer gründet, fängt i.d.R. klein an und hofft auf möglichst schnelles Wachstum. In den meisten Fällen möchten Gründer ihre Geschäftsidee realisieren, ohne dass eine weitere Person „reinredet“. Dementsprechend ist es logisch, dass die Mehrheit als Einzelunternehmer startet.

Zwar hat man als Einzelunternehmer die alleinige Entscheidungsgewalt, kann in jeder Situation sofort ohne Rücksprache handeln und sich den kompletten Gewinn in die eigene Tasche stecken, aber es gibt auch Nachteile, die man nicht verschweigen darf. Als Einzelunternehmer lastet das Risiko von Fehlentscheidungen ausschließlich auf den eigenen Schultern. Für die Finanzierung und eventuelle Verluste steht man alleine gerade. Außerdem arbeiten viele Einzelunternehmer deutlich länger als Angestellte. Der physische und psychische Druck kann unter Umständen zu einer Überlastung oder sogar zu einem Burn-out führen.

Einzelunternehmer, die mittlerweile auch als Solopreneure oder Solo-Selbständige bezeichnet werden, können zwischen mehreren Rechtsformen wählen:

Einzelunternehmen mit unbegrenzter Haftung

  • Gewerbetreibender
  • Freiberufler
  • Kaufmann e.K.

Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung

  • Mini-GmbH (1-Personen-UG)
  • 1-Personen-GmbH
  • 1-Personen-AG

Gewerbetreibender

In den meisten Fällen starten die meisten Gründer als Gewerbetreibende in die Selbständigkeit. Das ist auch die schnellste und einfachste Methode, da es keine besonderen gesetzlichen Vorschriften zu beachten gibt. Im Prinzip muss man lediglich bei der Gemeinde einen Gewerbeschein beantragen und die selbständige Tätigkeit beim Finanzamt melden. Darüber hinaus wird man Mitglied in der IHK.

Als Gewerbetreibender zahlt man Einkommens- und Gewerbesteuer. Wird ein Jahresgewinn von weniger als 50.000 Euro erzielt oder bleibt der Umsatz unter 500.000 Euro, reicht dem Finanzamt eine Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) zur Ermittlung des fälligen Steuerbetrags.

Für Gründer, die anfangs mit eher geringen Umsätzen rechnen, gibt es zur steuerlichen Erleichterung die Kleinunternehmerregelung. Wenn der Selbständige damit rechnet, dass er im ersten Jahr weniger als 50.000 Euro Umsatz generiert, kann er sich als Kleinunternehmer beim Finanzamt anmelden. Als Kleinunternehmer muss man keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Das erleichtert den Start in die Selbständigkeit und vereinfacht die Buchhaltung. Man darf die Umsatzsteuer entsprechend nicht auf Rechnungen ausweisen. Nachteilig ist es, dass man Vorsteuerbeträge aus Eingangsrechnungen nicht geltend machen darf. Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich besonders für Selbständige, die überwiegend für Privatpersonen arbeiten, wenig Ausgaben haben und nebenberuflich gründen.

Freiberufler

Im Unterschied zu einem Gewerbetreibenden zahlt ein Freiberufler keine Gewerbesteuer. Außerdem entfällt hier generell die doppelte Buchführung. Ein EÜR reicht, unabhängig von der Höhe des Umsatzes, aus. Ob man eine freiberufliche Tätigkeit ausübt, entscheidet das Finanzamt.

Die Einstufung als Freiberufler bekommen Selbständige nur, wenn es sich bei ihrer Arbeit um einen wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Beruf handelt. Bei den sogenannten Katalogberufen, also den klassischen freien Berufen, ist die Einordnung einfach. Darunter fallen z.B. Ärzte, Physiotherapeuten, Anwälte, Notare, Steuerberater, Architekten, Künstler, Journalisten oder Dolmetscher.

In Anlehnung an die klassischen freien Berufe gelten mittlerweile auch selbständige Bergführer, Designer, EDV-Berater, Fotografen, Logopäden, Magier, Musiker, Schauspieler, Werbetexter und viele andere als Freiberufler.

Die Abgrenzung zwischen Gewerbe und einer freiberuflichen Tätigkeit ist nicht immer eindeutig. Wenn man folgende Fragen mit „Ja“ beantworten kann, hat man aber sehr gute Chancen, als Freiberufler eingestuft zu werden:

  • Benötigt man eine besondere berufliche Qualifikation zur Ausübung des Berufs?
  • Handelt es sich um geistige, schöpferische oder ideelle Leistungen?
  • Besteht eine besonders vertrauenswürdige Beziehung zum Kunden / Auftraggeber?
  • Können sich Kunden frei entscheiden, die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen?
  • Werden die Leistungen persönlich erbracht?
  • Hat man als Unternehmer die volle Entscheidungsfreiheit?
  • Werden fachliche Entscheidungen frei und unabhängig getroffen?

INFO-BOX: Viele freiberuflich tätige Publizisten und Künstler können darüber hinaus darauf hoffen, in die Künstlersozialversicherung aufgenommen zu werden. Sie zahlen dann für die gesetzliche Kranken- Pflege- und Rentenversicherung nur die Summe, die dem Arbeitnehmeranteil von Angestellten entspricht. Den Arbeitgeberanteil übernimmt die Künstlersozialkasse, die sich über die Künstlersozialabgabe und einen Zuschuss des Bundes finanziert. Für die betreffenden Selbständigen ist die Mitgliedschaft ein großer Vorteil.

2. Personengesellschaften

Schließen sich mehrere Personen zusammen, um ein gemeinsames Unternehmensziel zu erreichen, ist die Personengesellschaft eine häufig gewählte Rechtsform. Eine Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die das Unternehmen leiten und persönlich (und unbeschränkt) haften. Bei den Gesellschaftern kann es sich um natürliche oder juristische Personen handeln.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist die einfachste Variante der Personengesellschaft. Sie muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden und kann mit einem formlosen GbR-Vertrag ins Leben gerufen werden. Das Unternehmen gehört allen Gesellschaftern gemeinsam. Das bedeutet auch, dass nur zusammen wesentliche Entscheidungen getroffen werden können, z.B. bezüglich Verträge, Verteilung von Kosten und Gewinnen oder den Verkauf des Unternehmens.

Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, sollte man in einem GbR-Vertrag alle wichtigen Regelungen fixieren. So beugt man Streitigkeiten und Missverständnissen vor. Wie bei einem Einzelunternehmen reicht dem Finanzamt auch bei der GbR eine EÜR, sofern der Jahresgewinn unter 50.000 Euro oder der Jahresumsatz unter 500.000 Euro liegt.

3. Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften steht die finanzielle Beteiligung der Gesellschafter im Fokus, nicht ihr Engagement im Tagesgeschäft. Ein Gesellschafter kann zwar im Unternehmen arbeiten, z.B. als Geschäftsführer, muss es aber nicht. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen. Im Unterschied zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen Gründer nicht mit ihrem Privatvermögen haften.

Wie bereits erwähnt, steigt der Anteil der Kapitalgesellschaften mit der Höhe des Umsatzes und der Zahl der Mitarbeiter. Es starten dementsprechend mehr Gründer mit einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft in die Selbständigkeit.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die beliebteste Rechtsform unter den Kapitalgesellschaften ist die GmbH. Wie bei allen Kapitalgesellschaften muss zur Gründung Stammkapital aufgebracht werden. Im Falle der GmbH liegt die notwendige Summe bei mindestens 25.000 Euro.

Die Haftung beschränkt sich auf das Unternehmensvermögen. Ein weiterer Vorteil ist die freie Wahl des Firmennamens. Dahingehend können die Gründer ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Darüber hinaus genießt die GmbH als Rechtsform einen guten Ruf bei Kunden und Geschäftspartnern und steht für Seriosität.

Der bürokratische Aufwand, um eine GmbH zu gründen, ist deutlich höher als bei Personengesellschaften. Einträge in das Handelsregister sind nötig, teilweise sind notarielle Beurkunden zwingend erforderlich. Auch die Buchhaltung ist deutlich komplexer als beispielsweise bei einer GbR. Die Bilanz muss nach den Regeln des Handelsgesetzbuches erstellt werden und erfordert viel Zeit und Sorgfalt.

Und werden die strengen Haftungsregeln nicht eingehalten, kann es doch dazu kommen, dass Geschäftsführer oder Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen haften.

Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)

Die UG wird umgangssprachlich auch als Mini-GmbH bezeichnet und ähnelt der „echten“ GmbH in vielen Punkten. Der größte Vorteil ist, dass man die UG mit einem Stammkapital von einem Euro anmelden kann. Die Gründung einer Mini-GmbH ist auch für Einzelpersonen möglich, die ebenfalls nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften.

Im Gegensatz zur GmbH erscheint die Mini-GmbH vielen als nicht so seriös. Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ könnte potenzielle Kunden, Geldgeber und Geschäftspartner abschrecken.

Die UG ist eine gute Alternative zur englischen Limited, die zuvor von vielen deutschen Gründern angemeldet wurde. Der einfache Übergang von einer Mini-GmbH zu einer „richtigen“ GmbH ist ideal für Selbständige, die zwar mittel- bis langfristig eine GmbH anmelden möchten, zum Zeitpunkt der Gründung aber nicht über das notwendige Stammkapital verfügen.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen

In vielen Fällen ist schnell klar, welche Rechtsform am sinnvollsten ist. Manchmal dauert es länger, weil Details nicht klar sind. So oder so: Gerade bei der wichtigen und folgenschweren Entscheidung über die Wahl der Rechtsform sollten Gründungswillige professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Im nächsten Teil unserer Artikelserie geht es um das Thema Businessplan.

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Eine Frau steht im eigenen Kleiderladen

Selbständig machen: Die Geschäftsidee (Artikelserie, Teil 2)

Im ersten Teil unserer mehrteiligen Artikelserie haben wir uns damit beschäftigt, woran man erkennen kann, dass man sich als Unternehmer eignet. Wer die Frage „Bin ich ein Gründertyp?“ mit einem klaren „Ja“ beantworten kann, muss sich im nächsten Schritt mit einem Thema befassen, das maßgeblich für den Erfolg der Selbständigkeit ist: die Geschäftsidee.

In diesem Artikel beschäftigen wir uns damit, wie man die richtige Geschäftsidee findet und darauf basierend entsprechende Ziele formuliert. Darüber hinaus stellen wir fünf spannende und Erfolg versprechende Geschäftsideen vor.

Der Idealfall: eine vorhandene Geschäftsidee als Grund für die Selbständigkeit

Einige Gründer haben das Glück, gar nicht nach einer passenden Geschäftsidee suchen zu müssen. Sie läuft ihnen quasi über den Weg. Erst während der intensiven Auseinandersetzung mit der immer konkreter werdenden Idee wächst der Wunsch, sich selbständig zu machen.

Wir bezeichnen diese Konstellation deshalb als ideal, weil die schwierige – und in manchen Fällen auch krampfhafte – Suche nach einer passenden Geschäftsidee komplett entfällt. Hier muss nicht mehr gefragt werden, WOMIT mache ich mich selbständig, sondern „nur“ WIE setze ich meine Geschäftsidee in die Tat um.

Die Geschäftsideen, nach denen nicht gesucht werden muss, entstehen oft im Arbeitsumfeld. Manchmal lassen sich solche „Geistesblitze“ gar nicht erklären. Aber auf einmal hat sich eine Idee im Kopf festgesetzt, über die man ständig nachdenken muss. Meistens geht es bei dieser Art von Geschäftsidee darum, Probleme anders und besser zu lösen, als es zuvor möglich war. Ideen für ein neuartiges Produkt bzw. eine effizientere Dienstleistung können natürlich auch mit der Freizeitgestaltung zusammenhängen. Bei dieser Kombination schwingt dann die große und viel zitierte Hoffnung mit, das „Hobby zum Beruf“ zu machen.

Die Suche nach der passenden Geschäftsidee

Sofern man sich unbedingt selbständig machen möchte, aber noch keine adäquate Geschäftsidee vorweisen kann, muss man sich auf die Suche danach begeben. Um zu überprüfen, ob die Idee wirklich passt und tragfähig ist, sollte man auf folgende Punkte achten: Interesse, Kundennutzen, Erfolgschancen, Entwicklungspotenzial und Wettbewerb.

Hinweis: Diese Prüfung sollte man natürlich auch durchführen, wenn einem die Geschäftsidee „in den Schoß gefallen ist“.

Interesse

Es gibt unendlich viele Möglichkeiten, sich selbständig zu machen. Aber nur wenige lösen beim Gründer eine Begeisterung aus, die dafür sorgt, dass die häufig auftretende deutliche Mehrarbeit nicht abschreckend wirkt. Wer für seine Idee brennt, meistert Hürden und Probleme leichter und gibt nicht sofort auf, wenn es nicht so rund läuft. Solche Phasen lassen sich bei Start-Ups leider nie ganz vermeiden. Man sollte sich auch fragen, ob man sich aufgrund aktueller Ereignisse für die Geschäftsidee interessiert oder ob es ein Thema ist, mit dem man sich auch in 5 oder 10 Jahren gerne beschäftigt.

Kundennutzen

Es ist wichtig, dass man selbst vom Produkt bzw. der Dienstleistung überzeugt ist. Wenn Kunden das aber anders sehen, ist das für ein Start-Up fatal. Nur wenn das Angebot attraktiv ist, findet es die notwendige Zahl an Käufern und Kunden. Die Attraktivität bemisst sich z.B. daran, ob ein vorhandenes Problem (besser) und / oder zu einem günstigeren Preis gelöst wird.

Bei der Bewertung sollte man sich nicht nur auf die eigene Meinung verlassen. Im ersten Schritt kann auch die Einschätzung von Freunden helfen. Für eine belastbare Analyse sollte man jedoch unbedingt gezielt in der potenziellen Zielgruppe recherchieren.

Erfolgschancen

Gründer sollten immer im Hinterkopf haben, dass sie die Selbständigkeit nicht als Hobby oder Ehrenamt sehen dürfen. Es muss auch darum gehen, Geld zu verdienen und die eigene Existenz zu sichern. Aus diesem Grunde ist es unabdingbar, das Marktpotenzial der Geschäftsidee möglichst exakt zu beziffern. Es sollten alle Informationen herangezogen werden, die frei verfügbar sind. Aus diesen Daten lässt sich häufig schon ablesen, ob man genügend Umsatz generieren kann.

In diesem Zuge sollte man auch berechnen, wie viel Geld man überhaupt benötigt, um den eigenen Lebensstandard zu halten. Die Summe hängt dabei von vielen individuellen Faktoren ab. Ein Single kommt sicherlich mit deutlich weniger Gehalt aus als ein Familienvater.

Entwicklungspotenzial

Wer eine passende Geschäftsidee gefunden hat, darf sich glücklich schätzen. Um langfristig erfolgreich zu sein und sich gegen die Konkurrenz durchzusetzen, muss man die Idee ständig schärfen und weiterentwickeln. Im Prinzip sollten Gründer immer schon zwei oder drei Schritte im Voraus planen. Folgende Fragestellungen spielen eine wichtige Rolle:

  • Lässt die Geschäftsidee Luft für neue, zusätzliche Varianten?
  • Gibt es Zielgruppen, die bislang nicht erschlossen wurden?
  • Kann man das Angebot noch ansprechender und werbewirksamer präsentieren?

Im Endeffekt steht im Fokus, ob die Geschäftsidee in der Lage ist, beim Gründer immer wieder Kreativität freizusetzen.

Wettbewerb

Fast immer trifft die eigene Geschäftsidee auf eine Branche, in der sich bereits viele Konkurrenten tummeln. Um erfolgreich zu sein, muss man die Wettbewerber kennen. Nur dann kann man sich von ihnen absetzen.

Im Rahmen einer detaillierten Wettbewerbsanalyse muss man also alle Aspekte beachten und herausfinden, was das Alleinstellungsmerkmal und der Mehrwert der eigenen Geschäftsidee sind. Manchmal liegen diese in einer umweltbewussteren Herstellung, in einer effizienteren und schlankeren Logistik oder in einem besseren Service. Man kann (und muss) schließlich das Rad nicht neu erfinden …

Der Blick auf die Konkurrenz gehört selbstverständlich auch nach der Unternehmensgründung zu den wiederkehrenden und wichtigen Aufgaben. Wer das nicht macht, verliert schnell den Anschluss.

Unternehmensziele formulieren

Wer die passende Geschäftsidee gefunden hat, sollte sich noch vor der Gründung fragen, welche Ziele er eigentlich erreichen möchte – abseits davon, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Erst durch die Festlegung von Zielen und Meilensteinen ist man in der Lage, auf dem Weg dorthin alle sich bietenden Chancen zu erkennen und zu ergreifen.

Die Basis zur Formulierung von Zielen kann z.B. in der SMART-Methode liegen. Demnach sollten Ziele folgende Eigenschaften besitzen:

  • (S)pezifisch
  • (M)essbar
  • (A)ngemessen
  • (R)elevant
  • (T)erminiert

Befolgt man diese Formel, werden Ziele griffiger und sind für alle Beteiligten besser nachzuvollziehen. Sie hilft auch bei der Beantwortung der Frage, warum man dieses Ziel überhaupt erreichen möchte. Außerdem fällt es leichter, untergeordnete Ziele und Meilensteine festzulegen.

Wenn Unternehmensziele existieren, müssen sie später regelmäßig geprüft und ggf. nachjustiert werden.

Fünf spannende Geschäftsideen

Nachdem wir bis hierher sehr viel Theoretisches beschrieben haben, möchten wir nun als Inspiration einige Ideen aus der Praxis vorstellen, die die Grundlage für eine erfolgreiche Selbständigkeit bilden können.

1. Online-Shop für Fleischalternativen

Die Fleischproduktion sorgt für Unmengen an Treibhausgasen und ist daher schlecht für das Klima. Auch die Haltung von Tieren ist häufig katastrophal. Das sind zwei Gründe, warum immer mehr Menschen auf Fleisch verzichten und sich vegetarisch oder sogar vegan ernähren. Der Markt für Fleischalternativen ist riesig und ein Ende des Wachstums ist nicht in Sicht.

Es herrscht Goldgräberstimmung und es wird viel experimentiert. Aus unserer Sicht ist daher ein Online-Shop für Fleischalternativen trotz stetig steigender Konkurrenz immer noch eine gute Geschäftsidee. Da die Nachfrage so groß ist, gibt es sicherlich noch viele Nischen, in denen sich mit gutem Gewissen gutes Geld verdienen lässt.

2. Modeboutique für umweltfreundliche Kleidung

Da der Trend im Modebereich immer mehr in Richtung Nachhaltigkeit geht, bieten sich auch hier einige Möglichkeiten, um mit neuen Ideen zu punkten. Wer seine Nische finden möchte, könnte auf den Verkauf von Kleidung und Textilprodukten setzen, die gerade nicht aus Billiglohnländern stammen und bei denen sich die Herstellung und Vertriebswege lückenlos nachvollziehen lassen.

Über den Preis konkurrenzfähig zu sein ist schlichtweg eine Illusion. Dafür sind die großen Modeketten einfach zu günstig. Mut und Kreativität sind gefragt, um Zielgruppen zu erreichen, die bereit sind, für Qualität mehr Geld auszugeben.

3. Nachhilfeunterricht

Diese Geschäftsidee klingt zwar etwas altbacken, ist im Zuge der Corona-Pandemie unseres Erachtens besser denn je. Das liegt leider daran, dass Schulen über lange Zeit geschlossen waren bzw. es noch sind. Home Schooling kann den Präsenzunterricht kaum ersetzen. So kommt es dazu, dass viele Schüler Bildungslücken haben, die nach Ansicht von Eltern und Lehrern möglichst ausgeglichen werden sollten.

Sofern man selbst das entsprechende Pädagogik-Know-How besitzt, kann man klein anfangen und selbst Nachhilfeschüler unterrichten. Wer größer einsteigen möchte, sollte sich eingehend über das Franchise-System von bekannten Unternehmen informieren.

4. Entdeckungstouren durch Deutschland

Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah? An diese Weisheit haben sich viele Deutsche seit Beginn der Coronakrise (notgedrungen) erinnert. Deutschland ist als Reiseziel so beliebt wie nie. Und angesichts der Tatsache, dass wir noch länger mit den Auswirkungen der Pandemie zu tun haben werden, wird dieser Trend auch nicht so schnell vergehen. Außerdem führt Corona dazu, dass der Massentourismus kritischer hinterfragt und teilweise vermieden wird.

Abseits der touristischen Hochburgen gibt es in Deutschland sicherlich noch viele Geschäftsideen, die erfolgreich sein können. Wer gerne in der Natur unterwegs ist und sich selbständig machen möchte, hat gute Chancen, eine Idee zu entwickeln, die für die Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht.

5. Unverpackt-Laden eröffnen

Zum Schluss haben wir eine weitere Idee, die umweltfreundlich ist und dafür sorgt, dass weniger Plastikmüll entsteht. Verpackungen aus Kunststoff sind eine weltweite Plage. Die Meere sind voll mit Plastik, kleine Kügelchen lassen sich mittlerweile auch in Fischen finden, die von Menschen gegessen werden. Es ist an der Zeit, dieses schwerwiegende Umweltproblem zu lösen.

Ein smarter Problemlöser ist z.B. ein Supermarkt, in dem man unverpackte Ware kaufen kann. Zwar gibt es davon in einigen Großstädten schon einige, ländlichere Gegenden haben aber noch Bedarf.

Vorschau: Im nächsten Teil unserer Artikelserie werfen wir einen genaueren Blick auf die Themen Unternehmensform und Businessplan.

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Ein Start-UP Plan liegt auf dem Tisch

Selbständig machen: Bin ich ein Gründertyp? (Artikelserie, Teil 1)

In den nächsten Wochen und Monaten beschäftigen wir uns intensiv mit dem Thema Existenzgründung. Sich selbständig zu machen, ist ein Traum von vielen Menschen. Damit dieser Traum jedoch in Erfüllung gehen kann und nicht im Chaos endet, bedarf es guter Vorbereitung.

Mit unseren Informationen möchten wir die Planungen erleichtern und eine umfangreiche Basis für die Entscheidungsfindung bieten. Dass wir dabei nicht alles rosarot malen, zeigt bereits die Frage, mit der wir uns gleich zu Beginn der Artikelserie beschäftigen. Diese lautet:

Bin ich ein Gründertyp?

Noch bevor man eine Geschäftsidee in einem Businessplan ausformuliert, sollte man unbedingt diese Frage beantworten. Dabei gilt, möglichst alle Facetten zu beachten und kritisch zu hinterfragen. Selbstverständlich hilft es nicht, wenn man die Realität zu seinen Gunsten verzerrt und sich hier und da selbst belügt. Um ein vollständigeres Bild von den eigenen Talenten als Unternehmer zu zeichnen, ist es empfehlenswert, Familienmitglieder und enge Freunde in den Prozess einzubeziehen.

Unverständlicherweise beginnen viele Ratgeber zur Existenzgründung gleich mit dem zweiten Schritt und gehen anscheinend davon aus, dass jeder als Gründer geeignet ist. Ein Irrtum, wie das Scheitern von unzähligen Selbständigen beweist. Mal liegt die Ursache des Misserfolgs in der Geschäftsidee. Häufig aber auch daran, dass sich die Existenzgründer falsch eingeschätzt haben und ggf. zu lange gewartet haben, professionelle Hilfe an Bord zu holen.

Gründungswillige können anhand der folgenden Absätze besser einschätzen, ob sie geeignet sind, sich selbständig zu machen.

  1. Ist-Situation

Statistiken belegen, dass viele Arbeitnehmer unzufrieden mit ihrem Job sind. Diese Unzufriedenheit führt häufig zu „Dienst nach Vorschrift“ und/oder einem Zustand, in dem die Angestellten gedanklich bereits gekündigt haben. Nicht selten ist das Verhältnis zum Vorgesetzten ausschlaggebend für das schlechte Arbeitsklima. In dieser Situation ist der Wunsch, sich selbständig zu machen, naheliegend und nachvollziehbar.

Dann wird gegrübelt, welche Geschäftsidee erfolgreich sein könnte. Wer es aber wirklich ernst meint mit dem Schritt in die Selbständigkeit, sollte vorher die eigene Tauglichkeit kritisch hinterfragen.

Bei der Analyse der Ist-Situation lauten die Kernfragen:

  • Träume ich „nur“ davon, mein eigener Chef zu sein, weil ich meinen aktuellen Job ungern mache?
  • Kann ich die Situation verbessern, wenn ich die Probleme direkt anspreche?
  • Ist es vielleicht sinnvoller, sich nach einem anderen Arbeitgeber umzuschauen?

Wenn die Antworten belegen, dass die Existenzgründung nicht aus der Not geboren wurde und tatsächlich ein Herzenswunsch ist, ist schon viel gewonnen. Im nächsten Schritt geht es darum herauszufinden, ob das nötige Handwerkszeug vorhanden ist, um die Geschäftsidee mit Leben zu füllen.

2. Know-How

Selbst wenn die Geschäftsidee noch nicht im Detail feststeht, wissen Gründungswillige in etwa, in welcher Branche sie unterwegs sein möchten. Daher können sie auch schon beurteilen, ob ihre Ausbildung und die bisherige Berufserfahrung ausreicht, um die große Herausforderung der Selbständigkeit erfolgreich zu meistern.

Neben den speziellen Fachkenntnissen der Branche benötigen Existenzgründer beim Start grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Betriebswirtschaft, Vertrieb, Marketing und ggf. Personalführung.

Werden Defizite erkannt, ist das glücklicherweise kein Grund, um das Vorhaben zu stoppen. Schließlich gibt es viele Wege, um verschüttetes Wissen zu reaktivieren und sich neues Wissen anzueignen. In jeder größeren Stadt gibt es Angebote für Existenzgründer. Auch die Industrie- und Handelskammern helfen dabei, den Traum Wirklichkeit werden zu lassen.

Auch in den Weiten des Internets gibt es zahlreiche Portale, die das nötige Wissen vermitteln. Insbesondere über Webinare lassen sich Bildungslücken schnell schließen.

Die Erkenntnis, dass die Selbständigkeit ein gewisses Maß an wirtschaftlichem Basiswissen verlangt, hat nicht zur Resignation geführt? Das folgende Thema hat leider das Potenzial, Träume zum Platzen zu bringen …

3. Finanzen

Nur bei den wenigsten Geschäftsideen „rollt der Rubel“ vom ersten Tag an. Darüber hinaus können (hohe) Investitionen notwendig sein, um überhaupt zur Startlinie zu kommen. Im Endeffekt sollte genügend Kapital vorhanden sein, um Monate zu überbrücken, in denen wenige bis keine Einnahmen generiert werden.

Es ergeben sich folgende Fragen:

  • Habe ich das Kapital, um die erste Zeit der Selbständigkeit finanziell zu überstehen?
  • Benötige ich Fremdmittel, um mich selbständig zu machen?
  • Sind andere Einnahmequellen vorhanden, die für den Lebensunterhalt sorgen?

Sollte es hier zu Engpässen kommen, können Lösungen unter Umständen etwas kniffeliger aussehen. Banken und andere Dritte (z.B. Business Angel) möchten meistens einen fertigen Businessplan haben, bevor sie Kredite gewähren bzw. Geldmittel zur Verfügung stellen. Das gilt auch für (staatliche) Förderprogrammen oder Gründungswettbewerbe, über die man frisches Kapital besorgen könnte.

Man sollte sich auch schon im Vorfeld überlegen, wie man sogenannte „Saure Gurken-Zeiten“ übersteht. Schließlich zeigt die Umsatzkurve bei den meisten neuen Unternehmen nicht ununterbrochen steil nach oben.

Aus den Fragen zu den Finanzen ergibt sich die Notwendigkeit, dass das unmittelbare Umfeld den Weg in die Selbständigkeit mitträgt.

4. Rückhalt

Die Entscheidung, sich selbständig zu machen, betrifft i.d.R. nicht nur den Gründer selbst, sondern auch sein Umfeld. Dazu gehört insbesondere der Partner, der den eingeschlagenen Weg mittragen sollte. Man sollte sich bewusst machen, dass das Risiko des Scheiterns real ist und zu finanziellen Problemen führen kann. Macht das Unternehmen Verluste, kann das auch im familiären Umfeld zu Spannungen führen.

Jeder Gründungswillige sollte möglichst früh mit seinen Lieben über seine Pläne sprechen – und Kritik auf jeden Fall sehr ernst nehmen. Hält die Familie ihm den Rücken frei und glaubt an ihn, stärkt das auch das Selbstbewusstsein. Man fühlt sich nicht alleine und hat Menschen, die in schwierigen Situationen da sind. Ein absolut wichtiger und häufig unterschätzter Punkt!

5. Fitness

Der Weg zum eigenen Unternehmen ist kein Sprint, sondern eher ein Marathon, bei dem man ab und an auch über marode Straßenabschnitte läuft. Diese Metapher bedeutet, dass der überwiegende Teil der Existenzgründer deutlich mehr arbeitet als 40 Stunden pro Woche – und damit sehr viel Frei- und Familienzeit opfert. Für viele Unternehmer gehört auch das Arbeiten am Wochenende zum Alltag.

Einerseits lautet die Frage: Möchte man das? Andererseits: Kann man das?

Da ein teils ausuferndes Arbeitspensum nur bewältigt werden kann, wenn man körperlich fit und geistig auf der Höhe ist, ist die zweite Frage sogar noch wichtiger als die erste.

Man sollte sich im Laufe der Vorbereitungen fragen …

  • War ich in letzter Zeit gesund und leistungsfähig?
  • Wie steht es um meine Resilienz? Vertrage ich Stress?
  • Halte ich dem Druck stand, der auf mir lastet?

Insbesondere Gründungswillige in höherem Alter sollten den Weg zum Hausarzt nicht scheuen. Eine Untersuchung kann bei der Entscheidung enorm helfen, zumal dem Arzt die Krankenakte bekannt sein dürfte.

Darüber hinaus kann es vorteilhaft sein, frühzeitig Taktiken zur Stressvermeidung zu erlernen. Das hilft übrigens nicht nur im Rahmen einer Existenzgründung, sondern generell für das gesamte Leben.

Wer sich jetzt immer noch nicht davon hat abbringen lassen, sich selbständig zu machen, scheint gut gerüstet für die spannende Herausforderung. Um das Ergebnis abzurunden, gibt es nur noch ein paar weitere Fragen, die wichtig sind. Diese finden Sie im nächsten Absatz.

6. Sonstiges

Um herauszufinden, ob man ein echter Gründertyp / Unternehmertyp ist, kann die Beantwortung folgender Fragen helfen:

  • Gibt es persönliche Schwächen, die meinem Vorhaben im Wege stehen?
  • Wie kann ich diese Schwächen ausgleichen?
  • Verfüge ich über Kontakte, die ich für die Existenzgründung nutzen kann?
  • Besitze ich die notwendige Durchsetzungskraft, auch in heiklen Situationen?
  • Kann ich andere Menschen motivieren?
  • Komme ich emotional damit klar, wenn das Unternehmen nicht gut läuft?

Vorschau: Im nächsten Artikel geht es darum, wie man die richtige Geschäftsidee findet und Unternehmensziele formuliert. Darüber hinaus stellen wir 5 spannende Geschäftsideen vor.

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Es geht um eine Finazierung, man sieht eine Hand, einen Taschenrechner und Münzen

Gründungsfinanzierung: Möglichkeiten und Voraussetzungen

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist eine große Sache – und will gut vorbereitet sein. Eine solide Gründungsfinanzierung ist meist unverzichtbar. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein sollten.

Welche Möglichkeiten zur Gründungsfinanzierung gibt es in Deutschland?

In Deutschland stehen Ihnen diverse Möglichkeiten zur Gründungsfinanzierung offen. Am häufigsten genutzt wird vor allem Eigenkapital und Geld von Familie und Freunden. Doch auch Bank- und öffentliche Förderkredite sowie Beteiligungskapital sind eine Option.

Bankkredit und langfristige Finanzierungen

Während Eigenkapital die Basis Ihrer Gründungsfinanzierung bildet, können sogenannte Existenzgründerdarlehen Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Pläne ebenfalls helfen. Vergeben werden diese Darlehen von Banken. Vor allem bei langfristigen Finanzierungen sind sie oft mit guten Konditionen zu bekommen.

Öffentliche Förderkredite als Starthilfe

Bund, Länder und EU haben verschiedene Förderprogramme aufgesetzt, um Gründern beim Start in die Selbstständigkeit zu helfen. Der Vorteil: Die Zinsen sind besonders günstig und oft wird eine tilgungsfreie Anlaufphase von bis zu drei Jahren gewährt. Vermittelt werden öffentliche Förderkredite fast ausschließlich über Ihre Hausbank.

Beteiligungskapital und das Mitspracherecht

Beteiligungskapital wird Ihnen von privaten oder institutionellen Geldgebern zur Verfügung gestellt. Diese erhalten im Austausch Anteile an Ihrem Unternehmen, eine Gewinnbeteiligung und oft ein gewisses Mitspracherecht. Eine Ausnahme bilden sogenannte stille Teilhaber, die sich an Ihrem Geschäft beteiligen, ohne ein Mitspracherecht zu erwarten.

Diese Voraussetzungen sind wichtig für eine erfolgreiche Gründungsfinanzierung

Möchten Sie eine Gründungsfinanzierung beantragen, brauchen Sie einen guten Businessplan. Mit ihm zeigen Sie, dass Sie sich sehr genau mit Ihrer Geschäftsidee auseinandergesetzt haben – und dass diese eine realistische Aussicht auf Erfolg hat.

Kapitalbedarf festhalten

Am Anfang einer jeden Gründungsfinanzierung steht eine genaue Auflistung der zu erwartenden Kosten. Gründungskosten, notwendige Investitionen, finanzielle Mittel zur Überbrückung der Anlaufphase gehören hierzu. Halten Sie fest, wie hoch ihr Kapital- und Finanzierungsbedarf sein wird und wofür Sie das Geld verwenden wollen.

Liquiditätsplanung ist unerlässlich

Wie wird sich Ihr Umsatz in den ersten drei Jahren ab Gründung entwickeln? Wie viel Geld steht Ihnen wann zur Verfügung? Und: Können Sie auch dann noch Ihre Kreditraten tilgen, wenn der Umsatz (vorerst) hinter den Erwartungen zurückbleiben sollte?

Rentabilität der Geschäftsidee

Sowohl für Sie als auch Ihre Geldgeber ist es wichtig, so schnell wie möglich schwarze Zahlen zu schreiben. Stellen Sie die zu erwartenden Ausgaben (inklusive Steuern) den zu erwartenden Einnahmen gegenüber, um die Rentabilität Ihrer Geschäftsidee zu belegen.

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Mann mit einem Schutzschild aus Metall steht im Feld

Selbstständigkeit: Das sind die wichtigsten Versicherungen

Vom Businessplan über Markenschutz bis hin zur richtigen Rechtsform: Unternehmensgründer haben vorab einiges zu bedenken. Dazu gehört auch der richtige Versicherungsschutz. Welchen Schutz Sie konkret benötigen, hängt letztlich vom gewählten Geschäftsmodell ab. Über diese Versicherungen sollten Sie sich als angehender Selbstständiger aber in jedem Fall informieren.

Persönliche Risiken absichern

Kranken- & Pflegeversicherungen: Die Krankenversicherung ist in Deutschland ebenso Pflicht wie die Pflegeversicherung. Das gilt auch für Selbstständige. Als Freiberufler können Sie sich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden. Wählen Sie die gesetzliche, sind Sie automatisch in der Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen.

Krankentagegeld: Wenn ein Selbstständiger krank ist, wird er nicht bezahlt. Mit dem Krankentagegeld (auch Krankengeld genannt) können Sie sich vor dem möglichen Verdienstausfall schützen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Was, wenn Sie Ihre Arbeit krankheitsbedingt überhaupt nicht mehr ausüben können? In diesem Fall hilft eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, erhält dann eine Berufsunfähigkeitsrente.

Rentenversicherung: Auch als Selbstständiger sollten Sie sich Gedanken über Ihre Altersvorsorge machen. Die grundlegenden Alternativen sind eine gesetzliche oder private Rentenversicherung plus eine zusätzliche private Vorsorge.

Betriebliche Risiken absichern

Betriebshaftpflichtversicherung: Sollte ein Dritter (etwa ein Mitarbeiter oder Kunde) bei betrieblichen Arbeiten zu Schaden kommen und der Unternehmer muss haften, wird das unter Umständen teuer – und kann sogar die Firma in ihrer Existenz bedrohen. Besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, springt diese ein.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Falls einer Ihrer Kunden aufgrund Ihres Fehlers einen Vermögensschaden erleidet, sind Sie unter Umständen haftbar. Aus diesem Grund ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei vielen Berufsgruppen (etwa Gutachtern, Beratern oder Anwälten) vonnöten.

Fazit: Informieren und Entscheidung treffen

Neben den erwähnten gibt es weitere Versicherungen wie die Arbeitslosenversicherung, die durchaus sinnvoll sein können. Dazu kommen spezielle Formen der Risikovorsorge wie beispielsweise eine Transport- oder Maschinenversicherung, deren Nutzen von der jeweiligen Branche abhängig sind. Um nicht unter- oder überversichert zu sein, ist es wichtig, sich als Selbstständiger eingehend zu informieren – beispielsweise bei einem unabhängigen Versicherungsberater oder den Verbraucherzentralen – und anschließend zu entscheiden, welcher Schutz für die jeweilige Branche relevant ist.

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Steuersoftware für Selbstständige: Programme im Kurz-Check

Das Thema Steuern mitsamt der zugehörigen Bürokratie gehört für viele Gewerbetreibende zu den unbeliebtesten Aufgaben des Arbeitslebens. Wer die entsprechenden Kalkulationen nicht selbst durchführen will oder kann, ist in der Regel auf die Hilfe eines Steuerberaters angewiesen. In Form spezieller Steuersoftware für Selbstständige steht aber auch eine praktische Alternative zur Auswahl, mit der sich Kosten- und Zeitaufwand minimieren lassen.

 

Steuersoftware für Selbstständige Nr. 1: Wiso Steuer-Sparbuch

Mit einer Steuersoftware für Selbstständige profitieren Gewerbetreibende von verschiedenen Vorteilen: So beinhalten die zugehörigen Programme zum Beispiel nützliche Steuertipps, mit denen Sie bares Geld sparen können.

Im direkten Vergleich zum klassischen Elster-Formular punktet eine kommerzielle Steuersoftware wie Wiso Steuer-Sparbuch mit einem Höchstmaß an Übersichtlichkeit und einer unkomplizierten Bedienung. Auch die Experten der „Finanztip“-Redaktion empfehlen das Programm.

Das Wiso Steuer-Sparbuch eignet sich für komplexe Sachverhalte und stellt somit eine empfehlenswerte Lösung für Selbstständige dar. Weil diese Steuersoftware für Selbstständige über 150 informative Erklärvideos beinhaltet, bedarf es dabei keiner langen Einarbeitungszeit.

Kostenpunkt: rund 20 Euro.

 

„Steuersparerklärung“: Komfortable Verwaltung von Rechnungen

Auch das Programm Steuersparerklärung bekommt eine Empfehlung der „Finanztip“-Experten. Es überzeugt mit einer Vielzahl praktischer Funktionen: Dazu zählt unter anderem der sogenannte Belegmanager, mit dem Sie Ihre Rechnungen digitalisieren und archivieren können.

Im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit gehören Ausstellung und Erhalt von Rechnungen oft zum Arbeitsalltag, was die Bedeutung dieses Features zusätzlich verdeutlicht. Darüber hinaus führt Sie diese Steuersoftware für Selbstständige im Frage-Antwort-Stil unkompliziert durch die gesamte Steuererklärung.

Kostenpunkt: rund 25 Euro.

 

„Stiftung Warentest“: Online-Steuersoftware für Selbstständige echte Alternative

Alternativ zu herkömmlicher Desktop-Software bieten die genannten Hersteller auch spezielle Online-Steuerprogramme an: Für Selbstständige und Gewerbetreibende empfehlen sich dabei Wiso Steuer-Web und Smartsteuer.

Diese beiden Steuerprogramme für Selbstständige müssen Sie nicht auf Ihrem Computer oder Laptop installieren, sondern können direkt im Browser genutzt werden.

Wiso Steuer-Web ist dabei definitiv als Premium-Lösung für Selbstständige einzustufen, da diese Software selbst die kompliziertesten Steuerberechnungen optimal löst und auch von der „Stiftung Warentest“ zum Testsieger gekürt wurde.

Als Fazit bleibt festzuhalten: Viele Gewerbetreibende dürften mit der hier vorgestellten Steuersoftware für Selbstständige gut klar kommen – Geld und Zeit gespart, Nerven geschont!

 

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Rechnungs-Software für Selbstständige: Erleichtern diese Tools den Arbeitsalltag?

Der Bürocomputer für Selbstständige muss mit etwas anderer Software ausgestattet sein als die Arbeits-PCs in größeren Firmen. Freelancer sowie kleine und mittlere Unternehmen haben eben nicht für jeden Vorgang im Büro eine eigene Abteilung. Der Büro-Computer braucht also eine Universalausstattung für möglichst viele Anwendungsbereiche. Auch Rechnungssoftware gehört dazu. Aber bringt die wirklich die erhoffte Arbeitserleichterung?

 

Angebote, Aufträge, Rechnungen – Online-Tools wollen sich um alles kümmern

Im Zeitalter des Cloudcomputings kommen immer mehr Software-Produkte auf den Markt, die gar nicht mehr auf dem Büro-Rechner installiert werden, sondern allein über das Internet funktionieren. Das Programm läuft auf einem Server und der Büro-PC dient nur noch als Bedienkonsole. Vorteil: Man muss die Software nicht kaufen und nicht pflegen. Nachteil: Ohne Internet geht nichts, die Daten liegen beim Cloud-Betreiber, und man zahlt jeden Monat eine Gebühr für die Software-Nutzung.

Auch für Rechnungserstellung und Auftragsbearbeitung gibt es bereits eine Reihe von cloudbasierten Lösungen. Sie wenden sich sowohl an Laien als auch an Buchhaltungsprofis.

 

Überblick über Angebote in der Cloud

Es gibt ein großes Angebot an Rechnungssoftware, die in der Cloud betrieben wird. Hier finden Sie eine Auswahl interessanter Lösungen:

 

  • Reviso aus Berlin bietet Online-Buchhaltung speziell für kleine und mittlere Unternehmen. Extrafunktionen sind beispielsweise Kunden- und Produktverwaltung. Preis: ab 10 Euro im Monat.
  • Fastbill aus Offenbach möchte ein möglichst umfassendes Paket bieten – eine Komplettsuite von Buchhaltung bis Belegerfassung. Für Anfänger wegen der vielen Funktionen kein leichter Einstieg. Preis: ab 5 Euro im Monat
  • Billomat aus Siegen gibt es in fünf Sprachen. Ein Schwerpunkt liegt auf Internationalisierung. Billomat richtet sich ausdrücklich auch an Laien. Profis finden viele nützliche Add-ons für Zusatzfunktionen. Preis: ab 6 Euro im Monat.
  • Salesking aus Köln verwaltet als ganzheitliche Lösung Rechnungen, Kunden und Produkte. Preis: ab 12 Euro im Monat.
  • Small Invoice ist eine Schweizer Software, die Rechnungswesen mit Projektmanagement ergänzt. Small Invoice ist in der Grundversion kostenlos. Wer eigenes Briefpapier und keine Werbung will, zahlt ab 8,50 Euro im Monat.

 

Auf was man achten sollte

Die Vorteile von cloudbasierter Rechnungs- und Buchhaltungssoftware sorgen für große Nachfrage. Falls Sie selbst so ein Angebot nutzen wollen, sollten Sie vorab überlegen, welche Funktionen Sie zurzeit wirklich benötigen. Das verhindert, dass Sie teure Dienste buchen, die Sie dann gar nicht nutzen.

Der Vorteil von Lösungen mit mehreren Funktionen ist, dass die Bedienung einheitlich ist. Denken Sie aber auch ein wenig in die Zukunft: Welche Funktion brauche ich in Kürze? Dann ersparen Sie sich womöglich einen Anbieterwechsel mit dazugehöriger Einarbeitungszeit. Auch hier zahlt sich gute Vorausplanung am Ende aus.

 

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Microsoft Office kaufen oder abonnieren – was lohnt sich für Selbstständige?

Wer als Freelancer oder Heimarbeiter Microsofts neues Office 2016 nutzen möchte, hat die Qual der Wahl: Sollte man die Büro-Software einmalig kaufen oder per Abo-Paket Office 365 mieten? Hier die Unterschiede im Überblick.

 

Die Kaufversion: Was kann Office Home & Business 2016?

Viele Anwender, die beruflich und privat mit Büroprogrammen arbeiten, erwägen den Kauf von Microsofts nagelneuem Office Home & Business 2016 (die Neuerungen von Office 2016 haben wir in diesem Artikel vorgestellt).

Die Kaufversion des aktuellen Büropakets wird auf DVD oder per Download angeboten. Sie wird ab knapp 220 Euro im Netz gehandelt und enthält alle bewährten Office-Programme: Word (Textverarbeitung), Excel (Tabellenkalkulation), PowerPoint (Präsentation), OneNote (Notizen) und Outlook (E-Mail).

Doch welche Funktionen und Möglichkeiten stecken in der Kaufversion Office Home & Business 2016?

Im Folgenden habe ich mal die wichtigsten Infos zusammengestellt, die Office-Arbeiter vor einem Kauf im Blick haben sollten:

  • Erworben wird eine Dauerlizenz – das Software-Paket Office Home & Business 2016 kann jahrelang verwendet werden, denn im Gegensatz zum Abo-Modell Office 365 baut Microsoft keine zeitliche Begrenzung ein.
  • Die Lizenz erlaubt die private und kommerzielle Nutzung auf einem PC – nicht möglich ist also die gleichzeitige Nutzung an mehreren Geräten (PCs, Notebooks oder Tablets), wie es die Abo-Modelle ermöglichen und auch vergangene Office-Varianten wie 2010 unterstützten.
  • Die Kaufversion wird ausschließlich mit Sicherheitspatches versorgt – am Funktionsumfang hingegen ändert sich nichts, denn neue Funktionen und Erweiterungen werden – im Gegensatz zum Abo-Modell Office 365 – nicht laufend per Updates nachgerüstet.
  • Steht nach einigen Jahren der Wechsel auf eine Office-Nachfolgeversion an, muss der Nutzer für ein Upgrade erneut eine Dauerlizenz erwerben – oder auf das Abo-Modell umsteigen.
  • Miterworben werden 15 Gigabyte Cloud-Speicherplatz in Microsofts Datenwolke OneDrive, die Office-Dateien auf allen verwendeten Geräten zugänglich macht und das Teilen der Dokumente mit anderen Nutzern erleichtert.
  • Ein bereits installiertes Office 2013 bleibt bestehen – auch nach der Installation der Kaufversion von Office 2016 kann die Vorgängerversion auf dem jeweiligen Computer genutzt werden.

Noch ein Preistipp für Office-Nutzer, die ohne Outlook auskommen: Die abgespeckte Kaufversion ohne E-Mail-Programm heißt Office Home and Student 2016 und ist online bereits ab 100 Euro erhältlich. Als alternatives Mail-Programm empfiehlt sich beispielsweise das kostenlose Mozilla Thunderbird.

 

Das Abo-Paket: Was spricht für Office 365?

Microsoft hat seine Abo-Pakete für private und kommerzielle Nutzer unter der Bezeichnung Office 365 gebündelt – sie enthalten die Programme Word, Excel, PowerPoint, OneNote, Outlook sowie zusätzlich noch Publisher und Skype.

Wir nehmen hier das Paket Office 365 Business Premium unter die Lupe (alle Pakete hier vergleichbar), da es Selbstständigen mit einem Preis für 10,50 Euro pro Monat und folgendem Funktionsumfang das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet:

 

  • Erworben wird ein einjähriges Nutzungsrecht für einen Benutzer – das Software-Paket Office 365 Business Premium wird online aktiviert, runtergeladen und kann zwölf Monate lang verwendet werden. Dann muss der Abonnent wieder für ein weiteres Jahr zahlen, um das Paket weiter nutzen zu können, denn das Abo verlängert sich – erfreulicherweise – nicht automatisch. Ohne Abo-Verlängerung wird in einen Read-Only-Modus gewechselt, der lediglich das Betrachten, nicht aber das weitere Bearbeiten von Office-Dokumenten erlaubt.
  • Die Office-365-Business-Premium-Lizenz erlaubt die zusätzliche Nutzung auf bis zu fünf PCs/Macs, fünf Smartphones und fünf Tablets (Android, iOS und Windows 10) – was die gleichzeitige Nutzung an sämtlichen Geräten ermöglicht.
  • Die Abo-Versionen von Word, Outlook, Excel und Co. versorgt Microsoft einerseits mit Sicherheitsupdates, andererseits aber auch laufend mit neuen Funktionen, sobald sie zur Verfügung stehen.
  • Miterworben werden laut Microsofts ein 1 Terabyte Cloud-Speicherplatz in Microsofts Datenwolke OneDrive, der nicht nur für Office-Dateien, sondern für sämtliche Dateien auf allen verwendeten Geräten genutzt werden kann. (Der unbegrenzte Speicherplatz, den Microsoft vor einiger Zeit großspurig versprochen hat, ist nun doch wieder ad acta gelegt worden. Dennoch: Abonnenten erhalten weiterhin erheblich mehr Gigabyte als Nutzer der Kaufversion – genau gesagt sind es gut 66 Mal so viel.)
  • Enthalten sind zudem ein 50-Gigabyte-E-Mail-Postfach inklusive Kalender und die Skype for Business-App, die HD-Videokonferenzen mit mehreren Teilnehmern ermöglicht.

 

Fazit: Wer Office auf mehr als nur einem Gerät nutzen möchte und den hohen Cloud-Speicherplatz zu nutzen weiß, ist mit dem Abo-Paket für 10,50 Euro pro Monat und Nutzer (auf das Jahr gerechnet knapp 126 Euro) besser beraten. Allein zwei Lizenzen für die Kaufversion würden bereits mehr als 400 Euro kosten – was mehr als drei Jahres-Abonnements entspricht.

Abschließend sei noch erwähnt: Natürlich gibt es auch brauchbare Alternativen zu Microsofts Office-Paketen, die noch dazu günstiger oder sogar kostenlos sind. Für wen sich die Rivalen SoftMaker Office, LibreOffice oder OpenOffice lohnen könnten, verraten wir in einem der nächsten Blog-Artikel.

Anmerkung: In einer früheren Version des Artikels war von Office 365 Home die Rede, das allerdings laut den aktuellen Microsoft-AGBs nicht „nicht für kommerzielle, gemeinnützige oder Einnahmen erwirtschaftende Aktivitäten“ verwendet werden darf.

 

 

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Einfach und kostenlos: Bildbearbeitung für Selbständige und KMU

Unternehmen und Selbständige, die Social Media oder einen Blog betreiben, Präsentationen, Kataloge oder Flyer gestalten, benötigen für diese Arbeit ansprechende Bilder und anspruchsvolle Grafiken. Wer sich keine teuren Grafikprogramme anschaffen möchte oder die Bildbearbeitung an einen Grafiker abgeben will, fährt oftmals gut mit kostenlosen Tools. Einige Alternativen zu Adobe Photoshop, mit denen sich Grafiken ohne großes Know-how und mit relativ geringem Zeitaufwand gestalten lassen, möchte ich Ihnen heute vorstellen.

Canva: leichter Einstieg in die bunte Design-Welt

Canva ist ein kostenloses, bisher leider nur auf Englisch verfügbares Onlinetool mit einer anfängerfreundlichen Bedienung. Die Betreiber wollen jedem die notwendigen Möglichkeiten in die Hand geben, gut aussehende grafische Elemente für Websites, Präsentationen, Social Media und vieles mehr zu erstellen. Das Tool lässt sich intuitiv per Drag-and-Drop bedienen. Neue Projekte werden entweder blanko oder auf Basis einer Vorlage begonnen. Neben selbst hochgeladenen Inhalten können Canva-Nutzer auf Hunderte kostenlose Grafiken, Bilder und Schriften zurückgreifen. Ein großer Vorteil ist die Bereitstellung vordefinierter Größenformate, zum Beispiel Headergrafiken für Facebook und Twitter, Facebook-Anzeigen oder Visitenkarten. Sämtliche Designelemente kann man ganz einfach in die gewählte Vorlage übernehmen, Layouts lassen sich nach Belieben anpassen. Für User, die sich schlau machen wollen, bevor sie loslegen, bietet Canva zahlreiche Tutorials. Eine kostenlose Version gibt es auch für das iPhone.

Screenshot _Canvas

The GIMP: hochwertige Bildbearbeitung

Das Open Source-Bildbearbeitungsprogramm GIMP gehört inzwischen zu den populärsten Bildbearbeitungsprogrammen, ist relativ einfach bedienbar, mit zahlreichen Funktionen ausgestattet und dazu kostenlos. Die Anwendung ist in vielen Bereichen vergleichbar mit dem Adobe Photoshop. Die Benutzeroberfläche lässt sich anpassen und im Vollbildmodus ausführen. Das Programm bietet zahlreiche Funktionen, mit denen man Fotos hinsichtlich ihrer Perspektive und Farben korrigieren und retuschieren kann. Mein einziger Kritikpunkt ist die fehlende Unterstützung des CMYK-Farbraums, der benötigt wird, um Print-Formate zu erstellen − GIMP beherrscht nur RGB. Gimp zum Download unter anderem für Mac, Windows und Linux finden Sie hier. Das Online Magazin t3n hat 20 Tutorials zusammengestellt, die zeigen, wie sich der Funktionsumfang von GIMP optimal ausschöpfen lässt.

Screenshot_Gimp

Photoshop: die abgespeckte Version

Viele User sind nicht bereit, für die Vollversion von Photoshop zu bezahlen, da sie im Grunde nur die Standard-Funktionen benötigen. Die kostenlose, abgespeckte Online-Version heißt Photoshop Express und ist auch für iPhone, iPad und Android verfügbar. Die Flash-basierte Anwendung hat drei Werkzeuge: Der „Photoshop Express Editor” bietet Funktionen für die einfache und bequeme Bearbeitung eigener Fotos, die durchaus professionelle Ergebnisse liefern. Mit dem „Photoshop Express Organizer” lassen sich Bilder aus dem eigenen Rechner oder aus Foto-Communities importieren, in Alben gruppieren, editieren und ausdrucken oder im Web veröffentlichen. „Photoshop Express Style Match” dient dazu, unterschiedliche Filter auf Fotos anzuwenden.

Scribus: freie Desktop-Publishing-Software

Der kostenlose Konkurrent von Adobes Indesign wurde vor allem für die Erstellung von kleinen Zeitungen, Broschüren, Newslettern und Büchern entwickelt. Mit Scribus lassen sich Texte und Grafiken (JPG, TIF, PSD, JPG, PNG) kombinieren und exakt setzen. Die neueste Version für Linux, Windows und Mac OS X hat eine verbesserte Programmoberfläche, ist aber leider nicht ganz intuitiv zu bedienen. Dafür wartet das Programm mit diversen Features auf: Dazu gehören CMYK-Vorschau, Farbseparation, ICC-Farbmanagement, Vektor-Zeichenfunktionen, Vorlagenverwaltung, Import und Export von SVG- und EPS-Dateien sowie das Erstellen professioneller, interaktiver PDF-Dateien mit Bookmarks, Notizen, Hyperlinks, Textfeldern und Ähnlichem. Sie können Scribus zum Beispiel bei Heise herunterladen.

At last, but not at least: Ohne gute Grafikkarte keine gute Bildbearbeitung

Das beste und effektivste Bildbearbeitungsprogramm nützt nichts, wenn Sie keinen leistungsfähigen Rechner mit viel Arbeitsspeicher sowie einer Grafikkarte besitzen, die qualitativ hochwertige Ergebnisse ermöglicht. Neben den im PC oder Mac eingebauten Onboard-Lösungen mit integriertem Grafikchip gibt es zahlreiche externe, als eigenständige Steckkarte erhältliche Grafikkarten. Diese sind meistens weitaus leistungsfähiger als die eingebauten Lösungen. Moderne Grafikkarten verfügen über einen eigenständigen Grafikprozessor, einen eigenen Grafikspeicher sowie über diverse Ein- und Ausgänge, über die Monitore oder andere externe Hardware angeschlossen werden können. Je größer der Grafikspeicher, desto mehr Informationen kann die Karte speichern. Empfehlenswert sind Karten mit 2.048 oder 3.072 MB Grafikspeicher. Ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis haben AMD-Grafikkarten, zum Beispiel die Radeon R9 200 Serie, während Modelle mit Nvidia-Chips − etwa Geforce 700 und 900 − zwar teurer sind, dafür aber auch mehr leisten.

Mit welchen Tools und Programmen arbeiten Sie, wenn Sie Bilder bearbeiten? Ich freue mich auf weitere Empfehlungen.

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Freelancer-Portale

Neukundenakquise: Hier finden Freiberufler und Projekte zusammen

Eine der größten Herausforderungen für Selbständige ist die Akquisition von neuen Kunden und Projekten. Um nicht erst dann mit der Akquise zu starten, wenn ein wirtschaftliches Tief im Anmarsch ist oder die Bestandskunden wegbrechen, sollten Freiberufler fortlaufend am Ball bleiben. Freelancerportale bieten Selbständigen der unterschiedlichsten Branchen viele Möglichkeiten, um sich potentiellen Auftraggebern zu präsentieren und an neue Jobs zu kommen.

twago

twago ist die Abkürzung von „Teamwork Across Global Offices” (etwa: Zusammenarbeit von Teams in weltweiten Büros) und richtet sich vorwiegend an Freelancer aus den Bereichen Programmierung, Design, Übersetzung, Text und Marketing. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen nutzen die Plattform des Berliner Startups und schreiben Projekte aus, für die sich Dienstleister bewerben können. Auch das Thema Honorierung kann man von twago übernehmen lassen: Der hauseigene Treuhandservice sichert Auftraggeber und -erfüller ab. Freelancer können sich zunächst als „Beginner“ registrieren und die Services kostenlos nutzen. Wer dauerhaft dabei bleiben möchte, kann unterschiedliche Pakete mit Laufzeiten ab drei Monaten zu Preisen ab 9,90 Euro pro Monat abschließen.

projektwerk

Das projektwerk dient der schnellen und effizienten Rekrutierung von Experten und richtet sich an Freelancer, Unternehmen und Agenturen. Der Hamburger Betreiber vermittelt provisionsfrei Projekte und Jobs aus den Bereichen Consulting, Creative, Engineering, Fashion, IT und Medical. Freiberufler legen nach der kostenfreien Registrierung ihr Leistungsprofil an, können ihre Referenzen präsentieren und erhalten passende Projektangebote, auf die sie sich bewerben können. Außerdem wird das Profil Stellenanbietern angezeigt, die sich direkt mit passenden Dienstleistern in Verbindung setzen können. Beim projektwerk gibt es unterschiedliche Mitgliedschaften: Basic (kostenlos), Starter (ab 8 Euro/Monat) und Premium (ab 25 Euro/Monat).

freelance.de

freelance.de bietet eine umfassende Projekt- und Freelancer-Datenbank – ohne Vermittlungsgebühren bei Vertragsabschluss. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten in den Bereichen IT und SAP. Die eingeschränkte Basic-Mitgliedschaft ist kostenfrei, die Expert-Mitgliedschaft für die effiziente Projektakquise kostet ab 9,90 Euro monatlich.

freelancermap

Ebenfalls an IT-Experten wendet sich freelancermap.de mit einem Projekt- und Personalnetzwerk ohne Vermittlungsgebühren. Beim kostenlosen Basis-Account können sich Freiberufler unbegrenzt  auf Projekte und Ausschreibungen bewerben, der Premium-Account ab 7,49 Euro/Monat bietet zusätzlich eine hervorgehobene Sichtbarkeit des Profils im Verzeichnis, eine Übersicht der Profilaufrufe und weitere Vorteile.

das auge

Die Plattform, bei der die Vollmitgliedschaft unbefristet kostenlos ist, führt ein Netzwerk an Kreativen zusammen. Mit ihrem Profil können sich Freelancer Auftraggebern oder Arbeitgebern vorstellen und ihre Referenzen – Fotografien, Illustrationen, Logos, Layouts, Filme oder Töne – präsentieren. Auf dem Stellenmarkt finden sich Tausende freie Kreativjobs, feste Stellen und Praktika.

Auch das Business Netzwerk Xing vermittelt Aufträge für Freiberufler und Dienstleister. Freelancer können außerdem den Gruppen Freiberufler Projektmarkt und Projektakquisition für Freelancer beitreten, die Informationen über Projektangebote, Branchentrends und News vermittelt.

Welche Freelancerportale nutzen Sie? Ich freue mich auf Ihre Erfahrungsberichte und Kommentare.

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Steuererklärung leicht gemacht: Tools und Programme für Angestellte und Freiberufler

Spätestens im Mai steht die Steuererklärung für das vergangene Jahr an. Und immer neue Regelungen macht sie nicht eben einfach. Wer auf eine Erstattung hofft, tut gut daran, sich eine Steuersparsoftware zuzulegen. Grundsätzlich sollte diese mit einfacher Bedienung, einer Übersetzung der „Finanzamtssprache“, praktischen Tipps und – vor allem wichtig für Selbstständige – einer Anbindung an die elektronische Steuererklärung Elster punkten. Mein Überblick zeigt drei Programme für Windows-Anwender sowie günstige Alternativen für „leichte Fälle“.

Buhl Data: WISO Steuer-Sparbuch 2013

Das TÜV-geprüfte Programm ist aufgrund der themenorientierten Benutzerführung und des Interview-Moduls leicht zu bedienen und deshalb besonders geeignet für „Steuereinsteiger“. Komplizierte Sachverhalte werden per Video erklärt. Ein „Planspiel“ hilft herauszufinden, wie viel Steuerersparnis einzelne Tipps bringen, die sich sofort in den eigenen Steuerfall übernehmen lassen. Dazu kommen Zusatzmodule wie Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie eine mobile Datenerfassung. Eine Demoversion zum zeitlich unbegrenzten Testen bekommen Sie zum Beispiel hier. Wer mit seinen Daten weiterarbeiten möchte, kann das Programm zum Preis von 34,95 Euro online freischalten.

Akademische Arbeitsgemeinschaft: Steuer-Spar-Erklärung 2013

Die Steuer-Spar-Erklärung 2013 lotst den Anwender mit nützlichen Assistenten durch den Steuerdschungel. Tools wie der Rote Faden sorgen dafür, dass nichts vergessen wird und bei der Eingabe keine Fehler passieren. Das Werkzeug Steuerprüfer navigiert zu fehlerhaften oder fehlenden Angaben und optimiert die Steuererklärung automatisch, die sich dann ausdrucken oder per Elster übermitteln lässt. Das Programm ist auf CD-ROM oder als Download ab 24,95 Euro erhältlich und eignet sich besonders für Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen.

Lexware: Taxman 2013

Taxman ist optimal für private Einkommensteuerklärungen, aber auch für komplexere Fälle von Selbstständigen. Die gut strukturierte Benutzeroberfläche mit einer Hinweisleiste und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung führt sicher durch das Programm. Im multimedialen Interview „Mein Taxman“ nimmt ein Moderator Neulinge an die Hand – wer die Stimme nicht mag, kann sie gegen Text tauschen. Eine Plausibilitätsprüfung spürt Fehler auf, der „Steuertacho“ berechnet voraussichtliche Steuerrückzahlungen. Auf der Herstellerseite kostet das PC-Programm als DVD oder Software-Download 29,90 Euro, im Internet finden sich aber auch immer wieder günstigere Angebote.

Preiswerte Alternativen

Tax 2013 bietet zwar weniger Komfort als sein großer Bruder, das WISO Steuer-Sparbuch 2013, ist dafür aber mit 15 Euro deutlich preiswerter. Der „t@x-Lotse“ führt durch die Steuererklärung und hilft, die wichtigsten Sparmöglichkeiten auszunutzen. Auch Lexware hat eine 15-Euro-Variante im Programm: Bei QuickSteuer 2013 führt ein Assistent durch alle Formulare und prüft die Stimmigkeit. Die Software hat allerdings einen Nachteil: Daten aus der letzten Steuererklärung lassen sich nicht übernehmen. Eine günstige Alternative zur Steuer-Spar-Erklärung 2013 ist die abgespeckte Version Steuer easy 2013, die nur für PC auf CD-ROM und als Download ebenfalls für 15 Euro zu haben ist.

Apple-User können sich schon jetzt meinen nächsten Beitrag vormerken, dann werde ich Ihnen einen Überblick über Steuersparsoftware für den Mac geben. Falls Sie beim Thema Steuern auf der Suche nach Finanzbuchhaltungsprogrammen sind, schauen Sie doch in meinen Blogartikel aus dem September 2011. Mit welcher Software machen Sie Ihre Steuererklärung? Wie immer freue ich mich über Tipps, Anregungen und Ihr Feedback.

 

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Partnerschaftsgesellschaft: Wenn Freiberufler sich verpartnern

„Zusammen ist man weniger allein“ versprach 2007 ein französischer Film mit Audrey Tautou. Auch im Geschäftsleben stellen sich viele Freelancer die Frage, ob und wie ein Zusammenschluss mit anderen Freiberuflern nutzen kann. Bis 1995 hatten sie nur die Möglichkeit, ihre Freiberuflichkeit aufzugeben, sich einer Gesellschaftsform unterzuordnen und damit die Vorteile der freien Tätigkeit aufzugeben. Mit dem Erlass eines Gesetzes für Partnerschaftsgesellschaften, dem sogenannten PartGG, hat der Gesetzgeber Abhilfe geschaffen und ermöglicht Angehörigen der freien Berufe, sich zusammenschließen zu können. Aber welche Vor- und Nachteile bietet eine Partnergesellschaft, wie lässt sie sich gründen und rechtlich absichern, und für wen eignet sie sich besonders? Ich habe mal für alle interessierten Freiberufler ein paar Informationen zusammengetragen.

Partnerschaftsgesellschaft – soll ich oder lieber nicht?

Der entscheidende Vorteil gegenüber anderen Gesellschaftsformen ist, dass der einzelne Freelancer nach dem Zusammenschluss weiterhin als freiberuflich gilt und die vereinfachten Buchführungsvorschriften in Form einer Überschussrechnung sowie die Gewerbesteuerfreiheit nutzen kann. Grundsätzlich haften alle Partner zwar gesamtschuldnerisch und persönlich, die Haftung bei Verbindlichkeiten lässt sich aber neben dem Gesellschaftsvermögen auf das Privatvermögen eines oder mehrerer Partner beschränken.

Außerdem besteht eine Haftungskonzentration: Für berufliche Fehler haften nur die Partner, die mit der Bearbeitung des jeweiligen Auftrags befasst waren; die anderen bleiben von der Haftung befreit. Der Bundesgerichtshof hat allerdings entschieden, dass sich die Haftung für einen beruflichen Verstoß auch auf einen neu eintretenden Partner erstrecken kann. Nach Prüfung eventueller Haftungsbeschränkung empfiehlt sich deshalb unbedingt, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft

Wenn sich zwei oder mehrere Freiberufler unternehmerisch zusammenschließen möchten, sollten sie einige Punkte beachten:

Partnerschaftsvertrag: Die Partnergesellschaft ist eine Personengesellschaft, ähnlich wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR.). Sie kann nur von natürlichen Personen gegründet werden und dient ausschließlich dem Zweck der gemeinsamen Ausübung der freien Berufstätigkeit; rechtlich gesehen ist sie kein Handelsgewerbe. Ein schriftlicher Vertrag, der üblicherweise die Gewinnverteilung und Haftung regelt, ist zwingend erforderlich. Die Partnerschaftsgesellschaft muss beim zuständigen Amtsgericht in das „Partnerschaftsregister“ eingetragen werden, das – ebenso wie das klassische Handelsregister – öffentlich ist.

Namensgebung: Der Name von mindestens einem der Partner muss namentlich in der neuen Geschäftsbezeichnung auftauchen, etwa in Form von „Meier und Partner“.

Geschäftsführung: Legt der Vertrag nichts anderes fest, übernehmen alle Partner die Geschäftsleitung.

Steuer: Die Partnerschaftsgesellschaft unterliegt weder der Einkommen- noch der Körperschaftsteuer. Der erzielte Gewinn wird den jeweiligen Partnern zugerechnet, gilt als „Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit“ und ist von den einzelnen Partnern zu versteuern. Es besteht aber die Pflicht, sämtliche Geschäfte des Unternehmens so zu dokumentieren, dass sich daraus Art und Umfang des Geschäfts sowie die allgemeine Vermögens- und Erfolgslage der Partnergesellschaft ergeben.

Zu beachten ist: Verliert ein Freelancer während der Partnerschaft den Status der Freiberuflichkeit, verliert die Gesellschaft unter Umständen auch ihren Sonderstatus.

Fazit: Wann eignet sich eine Partnerschaftsgesellschaft?

Die Gesellschaftsform ist vor allem für Existenzgründer, die sich mit anderen Freiberuflern zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen wollen, eine kostengünstige und unaufwändige Alternative zu anderen Gesellschaften, die kaum etwas am Geschäftsalltag der Beteiligten ändert. Sie erfordert allerdings Vertrauen der Partner ineinander, da unter ungünstigen Umständen jeder für die Anderen mit haftet. Vor der Gründung sollte deshalb unbedingt der Rat eines fachkundigen Dritten eingeholt werden, um rechtliche Probleme im Voraus zu vermeiden.

Mehr zum Thema finden Sie zum Beispiel hier. Im Mai hat das Bundeskabinett übrigens den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung beschlossen. Das Gesetz wird voraussichtlich 2013 in Kraft treten. Nähere Einzelheiten zur neuen Rechtsform gibt es hier.

Sind Sie ein „verpartneter“ Freiberufler oder stehen kurz vor der Gründung einer Partnergesellschaft? Dann freue ich mich auf Ihre Erfahrungsberichte.