Eine Person öffnet einen Brief, der eine Kündigung enthält, während eine andere Person daneben sitzt.

Richtig kündigen: Mit diesen 5 Tipps klappt’s

Es steht ein Berufswechsel an, die Kündigung beim alten Job jedoch noch bevor? Viele Arbeitnehmer machen sich Gedanken, wie sie ihren Arbeitgeber am besten von ihrem Beschluss in Kenntnis setzen. Die folgenden fünf Tipps helfen, professionell mit der Situation umzugehen.

1. Schriftlich kündigen

Ein persönliches Gespräch mit dem Vorgesetzten ist ein guter Zeitpunkt, um die eigene Kündigung auszusprechen. Doch das allein reicht nicht, um sie wirksam zu machen. Dafür müssen Arbeitnehmer schriftlich kündigen, allerdings nicht per E-Mail. Es genügt ein kurzes, formloses Schreiben mit Unterschrift, ein Kündigungsgrund muss nicht genannt werden.

2. Vorbereitet ins Kündigungsgespräch gehen

Es hat sich vor der Kündigung große Unzufriedenheit angestaut? Trotzdem ist das Kündigungsgespräch nicht der richtige Zeitpunkt, um dem Unmut ungefiltert Luft zu machen. Es ist daher wichtig, sich gut auf das Gespräch vorzubereiten. Dann kann in einem besonnenen Ton auf mögliche Probleme in der Vergangenheit Bezug genommen und damit abgeschlossen werden.

3. Kündigungsfrist einhalten

Wer richtig kündigen möchte, muss auch einige Fristen im Hinterkopf behalten. In Deutschland können Angestellte jeweils zum 15. oder Monatsletzten ihre Kündigung einreichen. Das Datum muss im Kündigungsschreiben angegeben werden. Im Anschluss gilt eine vierwöchige Kündigungsfrist. Erklärt ein Angestellter seine Kündigung also zum Beispiel zum 15. März, endet das Beschäftigungsverhältnis fristgerecht zum 15. April.

4. Arbeitszeugnis verlangen

Spätestens bei der nächsten Jobsuche ist ein Arbeitszeugnis vom letzten Arbeitgeber hilfreich. Also nicht vergessen, es im Rahmen der Kündigung beim Chef einzufordern. In vielen Fällen macht es Sinn, bereits vor der Kündigung um das Zeugnis zu bitten. Sollten Formulierungen nicht passen, bleibt so noch Zeit, um über Änderungswünsche zu sprechen.

 5. Arbeitseinsatz bis zum letzten Tag

Auch wenn die Kündigung bereits eingereicht wurde, gilt: Arbeitnehmer sollten bis zuletzt gewissenhaft arbeiten und eine reibungslose Übergabe an den Nachfolger gewährleisten. Umso mehr, weil auch die Leistung aus der Zeit der Kündigungsfrist ins Arbeitszeugnis einfließen kann. Außerdem kann es immer sein, dass man seinem alten Arbeitgeber in irgendeiner Form wieder begegnet.

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Eine Person bekommt eine negative Nachricht per Zettel überreicht.

Abmahnung: Ursachen und Auswirkungen der Disziplinarmaßnahme

Eine Abmahnung ist immer ein ausdrückliches Warnzeichen für Arbeitnehmer. Immerhin zeigt der Chef damit auf, dass aus seiner Sicht ein grobes Fehlverhalten vorliegt. Diese Gründe können zu der Disziplinarmaßnahme führen und mit diesen Konsequenzen ist zu rechnen.

Wann wird eine Abmahnung erteilt?

Eine Abmahnung kommt einer strengen Verwarnung gleich. Mit ihr weisen Arbeitgeber ihre Angestellten auf Verstöße gegen deren arbeitsvertragliche Pflichten hin. Deshalb wird eine Abmahnung auch in der Personalakte hinterlegt. Dabei gibt es eine Vielzahl von Gründen, aus denen eine Abmahnung erteilt werden kann, zum Beispiel:

  • Wiederholte Unpünktlichkeit und unentschuldigtes Fehlen
  • Grobe Fehler und Nichteinhaltung geltender Sicherheitsvorschriften
  • Weitergabe von Betriebsgeheimnissen
  • Vergeudung von Arbeitszeit, zum Beispiel durch unerlaubte Raucher- oder Kaffeepausen
  • Unangemessenes Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden

Es gibt allerdings auch Anlässe, bei denen eine Abmahnung nicht gerechtfertigt ist. In diesem Fall ist die vom Arbeitgeber ausgesprochene Verwarnung unwirksam:

  • Die Pflichtverletzung wurde gar nicht begangen.
  • Ein anderer Kollege ist für das vorgeworfene Versäumnis verantwortlich.
  • Das Fehlverhalten gehört gar nicht zu den Pflichten, die aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen.
  • In der Abmahnung werden keine konkreten Angaben zu der Pflichtverletzung gemacht

Was muss in einer Abmahnung enthalten sein?

Grundsätzlich kann eine Abmahnung auch mündlich ausgesprochen werden. In den meisten Fällen wählen Arbeitgeber trotzdem den schriftlichen Weg – so sind im Zweifel alle Aspekte gut belegt, sollte es zum Rechtsstreit kommen. Eine formrichtige Abmahnung enthält:

  • Eine konkrete Beschreibung des Abmahnungsgrundes
  • Eine deutliche Missbilligung und Aufforderung zur Besserung des Fehlverhaltens
  • Eine Androhung möglicher Konsequenzen

Abmahnung erhalten: Wie geht es weiter?

Wer eine Abmahnung erhält und das gerügte Fehlverhalten in Zukunft nicht ändert, muss mit Konsequenzen rechnen. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können die Folgen unterschiedlich ausfallen, etwa:

  • Finanzielle Einbußen (etwa Streichung von freiwilligen Sonderzahlungen)
  • Versetzung
  • Kündigung

Einer berechtigten Abmahnung sollten Arbeitnehmer immer mit Einsicht begegnen. Dies zeugt von Professionalität und Selbstreflexion. Wird das gerügte Verhalten verbessert, kann die Abmahnung nach einiger Zeit wieder aus der Personalakte entfernt werden. Dabei gilt bei leichten Verstößen eine Frist von sechs Monaten und bei Schweren eine Frist von zwei Jahren als angemessen. Bei einer ungerechtfertigten Abmahnung haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre eigene Sicht der Dinge darzulegen. Diese Gegendarstellung wird dann ebenso wie die Abmahnung in die Personalakte aufgenommen. Der Arbeitnehmer hat außerdem das Recht, eine ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte löschen zu lassen.

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Ein Start-UP Plan liegt auf dem Tisch

Selbständig machen: Bin ich ein Gründertyp? (Artikelserie, Teil 1)

In den nächsten Wochen und Monaten beschäftigen wir uns intensiv mit dem Thema Existenzgründung. Sich selbständig zu machen, ist ein Traum von vielen Menschen. Damit dieser Traum jedoch in Erfüllung gehen kann und nicht im Chaos endet, bedarf es guter Vorbereitung.

Mit unseren Informationen möchten wir die Planungen erleichtern und eine umfangreiche Basis für die Entscheidungsfindung bieten. Dass wir dabei nicht alles rosarot malen, zeigt bereits die Frage, mit der wir uns gleich zu Beginn der Artikelserie beschäftigen. Diese lautet:

Bin ich ein Gründertyp?

Noch bevor man eine Geschäftsidee in einem Businessplan ausformuliert, sollte man unbedingt diese Frage beantworten. Dabei gilt, möglichst alle Facetten zu beachten und kritisch zu hinterfragen. Selbstverständlich hilft es nicht, wenn man die Realität zu seinen Gunsten verzerrt und sich hier und da selbst belügt. Um ein vollständigeres Bild von den eigenen Talenten als Unternehmer zu zeichnen, ist es empfehlenswert, Familienmitglieder und enge Freunde in den Prozess einzubeziehen.

Unverständlicherweise beginnen viele Ratgeber zur Existenzgründung gleich mit dem zweiten Schritt und gehen anscheinend davon aus, dass jeder als Gründer geeignet ist. Ein Irrtum, wie das Scheitern von unzähligen Selbständigen beweist. Mal liegt die Ursache des Misserfolgs in der Geschäftsidee. Häufig aber auch daran, dass sich die Existenzgründer falsch eingeschätzt haben und ggf. zu lange gewartet haben, professionelle Hilfe an Bord zu holen.

Gründungswillige können anhand der folgenden Absätze besser einschätzen, ob sie geeignet sind, sich selbständig zu machen.

  1. Ist-Situation

Statistiken belegen, dass viele Arbeitnehmer unzufrieden mit ihrem Job sind. Diese Unzufriedenheit führt häufig zu „Dienst nach Vorschrift“ und/oder einem Zustand, in dem die Angestellten gedanklich bereits gekündigt haben. Nicht selten ist das Verhältnis zum Vorgesetzten ausschlaggebend für das schlechte Arbeitsklima. In dieser Situation ist der Wunsch, sich selbständig zu machen, naheliegend und nachvollziehbar.

Dann wird gegrübelt, welche Geschäftsidee erfolgreich sein könnte. Wer es aber wirklich ernst meint mit dem Schritt in die Selbständigkeit, sollte vorher die eigene Tauglichkeit kritisch hinterfragen.

Bei der Analyse der Ist-Situation lauten die Kernfragen:

  • Träume ich „nur“ davon, mein eigener Chef zu sein, weil ich meinen aktuellen Job ungern mache?
  • Kann ich die Situation verbessern, wenn ich die Probleme direkt anspreche?
  • Ist es vielleicht sinnvoller, sich nach einem anderen Arbeitgeber umzuschauen?

Wenn die Antworten belegen, dass die Existenzgründung nicht aus der Not geboren wurde und tatsächlich ein Herzenswunsch ist, ist schon viel gewonnen. Im nächsten Schritt geht es darum herauszufinden, ob das nötige Handwerkszeug vorhanden ist, um die Geschäftsidee mit Leben zu füllen.

2. Know-How

Selbst wenn die Geschäftsidee noch nicht im Detail feststeht, wissen Gründungswillige in etwa, in welcher Branche sie unterwegs sein möchten. Daher können sie auch schon beurteilen, ob ihre Ausbildung und die bisherige Berufserfahrung ausreicht, um die große Herausforderung der Selbständigkeit erfolgreich zu meistern.

Neben den speziellen Fachkenntnissen der Branche benötigen Existenzgründer beim Start grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Betriebswirtschaft, Vertrieb, Marketing und ggf. Personalführung.

Werden Defizite erkannt, ist das glücklicherweise kein Grund, um das Vorhaben zu stoppen. Schließlich gibt es viele Wege, um verschüttetes Wissen zu reaktivieren und sich neues Wissen anzueignen. In jeder größeren Stadt gibt es Angebote für Existenzgründer. Auch die Industrie- und Handelskammern helfen dabei, den Traum Wirklichkeit werden zu lassen.

Auch in den Weiten des Internets gibt es zahlreiche Portale, die das nötige Wissen vermitteln. Insbesondere über Webinare lassen sich Bildungslücken schnell schließen.

Die Erkenntnis, dass die Selbständigkeit ein gewisses Maß an wirtschaftlichem Basiswissen verlangt, hat nicht zur Resignation geführt? Das folgende Thema hat leider das Potenzial, Träume zum Platzen zu bringen …

3. Finanzen

Nur bei den wenigsten Geschäftsideen „rollt der Rubel“ vom ersten Tag an. Darüber hinaus können (hohe) Investitionen notwendig sein, um überhaupt zur Startlinie zu kommen. Im Endeffekt sollte genügend Kapital vorhanden sein, um Monate zu überbrücken, in denen wenige bis keine Einnahmen generiert werden.

Es ergeben sich folgende Fragen:

  • Habe ich das Kapital, um die erste Zeit der Selbständigkeit finanziell zu überstehen?
  • Benötige ich Fremdmittel, um mich selbständig zu machen?
  • Sind andere Einnahmequellen vorhanden, die für den Lebensunterhalt sorgen?

Sollte es hier zu Engpässen kommen, können Lösungen unter Umständen etwas kniffeliger aussehen. Banken und andere Dritte (z.B. Business Angel) möchten meistens einen fertigen Businessplan haben, bevor sie Kredite gewähren bzw. Geldmittel zur Verfügung stellen. Das gilt auch für (staatliche) Förderprogrammen oder Gründungswettbewerbe, über die man frisches Kapital besorgen könnte.

Man sollte sich auch schon im Vorfeld überlegen, wie man sogenannte „Saure Gurken-Zeiten“ übersteht. Schließlich zeigt die Umsatzkurve bei den meisten neuen Unternehmen nicht ununterbrochen steil nach oben.

Aus den Fragen zu den Finanzen ergibt sich die Notwendigkeit, dass das unmittelbare Umfeld den Weg in die Selbständigkeit mitträgt.

4. Rückhalt

Die Entscheidung, sich selbständig zu machen, betrifft i.d.R. nicht nur den Gründer selbst, sondern auch sein Umfeld. Dazu gehört insbesondere der Partner, der den eingeschlagenen Weg mittragen sollte. Man sollte sich bewusst machen, dass das Risiko des Scheiterns real ist und zu finanziellen Problemen führen kann. Macht das Unternehmen Verluste, kann das auch im familiären Umfeld zu Spannungen führen.

Jeder Gründungswillige sollte möglichst früh mit seinen Lieben über seine Pläne sprechen – und Kritik auf jeden Fall sehr ernst nehmen. Hält die Familie ihm den Rücken frei und glaubt an ihn, stärkt das auch das Selbstbewusstsein. Man fühlt sich nicht alleine und hat Menschen, die in schwierigen Situationen da sind. Ein absolut wichtiger und häufig unterschätzter Punkt!

5. Fitness

Der Weg zum eigenen Unternehmen ist kein Sprint, sondern eher ein Marathon, bei dem man ab und an auch über marode Straßenabschnitte läuft. Diese Metapher bedeutet, dass der überwiegende Teil der Existenzgründer deutlich mehr arbeitet als 40 Stunden pro Woche – und damit sehr viel Frei- und Familienzeit opfert. Für viele Unternehmer gehört auch das Arbeiten am Wochenende zum Alltag.

Einerseits lautet die Frage: Möchte man das? Andererseits: Kann man das?

Da ein teils ausuferndes Arbeitspensum nur bewältigt werden kann, wenn man körperlich fit und geistig auf der Höhe ist, ist die zweite Frage sogar noch wichtiger als die erste.

Man sollte sich im Laufe der Vorbereitungen fragen …

  • War ich in letzter Zeit gesund und leistungsfähig?
  • Wie steht es um meine Resilienz? Vertrage ich Stress?
  • Halte ich dem Druck stand, der auf mir lastet?

Insbesondere Gründungswillige in höherem Alter sollten den Weg zum Hausarzt nicht scheuen. Eine Untersuchung kann bei der Entscheidung enorm helfen, zumal dem Arzt die Krankenakte bekannt sein dürfte.

Darüber hinaus kann es vorteilhaft sein, frühzeitig Taktiken zur Stressvermeidung zu erlernen. Das hilft übrigens nicht nur im Rahmen einer Existenzgründung, sondern generell für das gesamte Leben.

Wer sich jetzt immer noch nicht davon hat abbringen lassen, sich selbständig zu machen, scheint gut gerüstet für die spannende Herausforderung. Um das Ergebnis abzurunden, gibt es nur noch ein paar weitere Fragen, die wichtig sind. Diese finden Sie im nächsten Absatz.

6. Sonstiges

Um herauszufinden, ob man ein echter Gründertyp / Unternehmertyp ist, kann die Beantwortung folgender Fragen helfen:

  • Gibt es persönliche Schwächen, die meinem Vorhaben im Wege stehen?
  • Wie kann ich diese Schwächen ausgleichen?
  • Verfüge ich über Kontakte, die ich für die Existenzgründung nutzen kann?
  • Besitze ich die notwendige Durchsetzungskraft, auch in heiklen Situationen?
  • Kann ich andere Menschen motivieren?
  • Komme ich emotional damit klar, wenn das Unternehmen nicht gut läuft?

Vorschau: Im nächsten Artikel geht es darum, wie man die richtige Geschäftsidee findet und Unternehmensziele formuliert. Darüber hinaus stellen wir 5 spannende Geschäftsideen vor.

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EIne Frau schaut nachdenklich zur Seite nach, mit einem Brief in der Hand

Kündigung während der Probezeit: Das sollten Arbeitnehmer beachten

Die erste Zeit im neuen Job dient Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum gegenseitigen “beschnuppern”. In der Probezeit wird meist schnell klar, ob Vorstellungen und Arbeitsalltag zusammenpassen. Ist das nicht der Fall, kann das Arbeitsverhältnis relativ kurzfristig beendet werden. Und zwar von beiden Seiten. Doch woran erkennt man, dass der Job nicht passt und was sollte man bei einer Kündigung während der Probezeit beachten?

Was heißt eigentlich “Probezeit”?

Die Probezeit dient dazu, herauszufinden, ob die jeweiligen Vorstellungen beider Seiten – also von Arbeitnehmer und Arbeitgeber – auch wirklich zutreffen. Dafür wird normalerweise ein Zeitrahmen von sechs Monaten festgelegt.

Sollten die gegenseitigen Erwartungen nicht erfüllt werden, kann es zu einer vorzeitigen Kündigung schon während der Probezeit kommen. In diesem Fall gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Gut zu wissen: In Deutschland kann auch eine kürzere oder auch gar keine Probezeit vereinbart werden. Dauer und weitere Regelungen stehen normalerweise im Arbeitsvertrag. Also vorher gut prüfen. Die Kündigung kann auch noch am letzten Tag der Probezeit erfolgen.

Woran man erkennt, dass der neue Job nicht passt

Während der Probezeit sollten Arbeitnehmer achtsam sein und sich das Unternehmen, die Arbeitsstrukturen als auch das Miteinander im Team genau anschauen. Optimalerweise passen die vorher gemachten Vorstellungen mit der Realität überein. Zum Beispiel:

  • Tätigkeiten und Aufgaben: Stimmen diese mit der Jobbeschreibung überein? Fühlt man sich langfristig weder über- noch unterfordert?
  • Team und Hierarchien: Natürlich kann man sich nicht mit jedem Kollegen gut verstehen. Aber passt die Grundstimmung? Fühlt man sich im Team wohl? Oder geht man eher mit Unbehagen zur Arbeit?
  • Unternehmen und Werte: Passt die Firmenphilosophie zu den eigenen Werten? Idealerweise sollte man voll und ganz hinter den Zielen und Werten des Unternehmens stehen. Dieser Punkt lässt sich durch eine gründliche Recherche vor der Bewerbung bereits relativ gut einschätzen.

Kündigen in der Probezeit

Sollten die oben genannten Punkte nicht passen, kann eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses die beste Lösung sein. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, aber nicht begründet werden.

Davon abgesehen gilt: Immer höflich bleiben und sich vorab über die Rechtslage informieren. Wichtig ist hier zum Beispiel, welche Regelungen zur Kündigung während der Probezeit im Arbeitsvertrag festgehalten wurden. Tipp: Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern. Darauf haben Arbeitnehmer trotz eigener Kündigung immer rechtlichen Anspruch.

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Auf einem Blaat ist "flexible working" geschrieben

Vertrauensarbeitszeit: Das Wichtigste zu dem flexiblen Arbeitszeitmodell

Bei dem Modell der Vertrauensarbeitszeit können Mitarbeiter ihre Arbeitszeit flexibel selbst einteilen. Der Arbeitgeber kontrolliert die Zeiten nicht. Damit soll sowohl die Mitarbeiterleistung als auch die Zufriedenheit unter den Angestellten gesteigert werden. Doch was bedeutet das genau? Und welche Vorteile und Nachteile bringt es mit sich?

Vertrauensarbeitszeit: Was bedeutet das?

Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass Mitarbeiter ihre Arbeitszeit selbst einteilen und gestalten können. Lediglich das in der Woche oder im Monat festgelegte Gesamtvolumen der Arbeitszeit wird vom Arbeitgeber festgelegt. Beispielsweise 40 Stunden die Woche. Wann der Arbeitnehmer mit seiner Tätigkeit anfängt und wann er aufhört, bleibt ihm selbst überlassen.

Bei diesem Modell wird die genaue Arbeitszeit nicht kontrolliert. Stattdessen wird darauf vertraut, dass die vereinbarten Aufgaben erledigt und die gesteckten Ziele erreicht werden. Eine gesetzliche Regelung gibt es dafür allerdings nicht. Diese Regelung kann im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Es genügt aber auch eine mündliche Anweisung durch den Arbeitgeber.

Für wen eignet sich das Modell der Vertrauensarbeitszeit?

Das Modell der Vertrauensarbeitszeit eignet sich für Unternehmen und Beschäftigte, deren Bereiche und Aufgaben weitgehend souverän funktionieren. Zum Beispiel im Außendienst, im Dienstleistungssektor, in der Softwareentwicklung oder auch in kreativen Berufen. Bei diesen Jobs kommt es nicht unbedingt auf die Anwesenheit an, sondern auf die Arbeitsergebnisse.

Bei Arbeitsplätzen, die eine Präsenz erfordern, ist eine Vertrauensarbeitszeit dagegen nahezu unmöglich. Das gilt etwa im Callcenter, am Empfang, in Ladengeschäften oder auch in medizinischen Einrichtungen.

Voraussetzung für dieses Arbeitsmodell ist zudem eine Unternehmenskultur, die auf Vertrauen, Transparenz und gegenseitiger Wertschätzung beruht. Das eigenverantwortliche Arbeiten der Mitarbeiter sollte einen hohen Stellenwert genießen und entsprechend gefördert werden. Und auch die Mitarbeiter müssen natürlich gewillt sein, sich in Selbstorganisation zu üben – oder es anhand von Workshops zu lernen.

Rechte und Pflichten für den Arbeitnehmer

Wie genau die Vertrauensarbeitszeit geregelt ist, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Trotz vieler Rechte haben die Mitarbeiter natürlich auch Pflichten, denen sie nachkommen und auf die sie achten müssen. Zu den übergeordneten Rechten zählen:

  • Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag muss eingehalten werden. Für eine kurze Zeit darf die Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden erhöht, muss aber im Anschluss wieder ausgeglichen werden.
  • Ruhezeiten müssen innerhalb eines Tages oder einer Schicht eingehalten werden.
  • Auch Überstunden werden aufgezeichnet. Das bedeutet, dass eine Zeiterfassung notwendig ist.

Im Umkehrschluss zieht das folgende Pflichten für den Mitarbeiter nach sich:

  • Die Aufgaben und Leistungen müssen erbracht werden, und das qualitativ und rechtzeitig.
  • Die Arbeitszeit muss eigenverantwortlich erfasst und dokumentiert werden.
  • Ständiges Arbeiten am eigenen Selbstmanagement ist Pflicht.

Vorteile der Vertrauensarbeitszeit

Weniger Kontrolle und mehr Eigenverantwortung: Die beiden Hauptaspekte der Vertrauensarbeitszeit steigern die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Das wiederum führt dazu, dass sie motivierter an die Arbeit herangehen und mehr Leistung erbringen. Gleichzeitig haben die Mitarbeiter weniger Leerlauf und können dementsprechend auch ihre Freizeit besser gestalten.

Nachteile der Vertrauensarbeitszeit

Auf der anderen Seite haben Unternehmen oft Angst davor, die Kontrolle zu verlieren. Häufig gibt es auch Bedenken, ob Mitarbeiter in Vertrauensarbeitszeit noch kurzfristig zu erreichen sind. Um diese Erreichbarkeit zu gewährleisten, ist ein größerer Organisationsaufwand gefragt – für beide Seiten. Außerdem kann das Konfliktpotenzial insgesamt steigen, weil der Teamgeist durch die teils unterschiedlichen Anwesenheitszeiten mit diesem Modell nicht so stark gefördert wird.

Urheber des Titelbildes: drozdirina/ 123RF Standard-Bild

Ein älteres Paar sitzt vor einem Notebook.

Früher in Rente – so kann es klappen

Wenn die Arbeit keinen Spaß macht, die täglichen Aufgaben zu körperlicher Überanstrengung führen oder sich der Wunsch nach mehr Freiheit breit macht, sehnen viele Arbeitnehmer die Rente förmlich herbei. Während diese Sehnsucht bei den meisten nicht über ein Lippenbekenntnis hinausgeht, informieren sich andere ernsthaft darüber, wie es mit dem vorzeitigen Ruhestand klappen könnte. 2018 haben immerhin knapp 100.000 Personen bei der Deutschen Rentenversicherung nachgefragt, ob und wie eine frühere Rente zu realisieren wäre – am besten natürlich ohne große finanzielle Einbußen.

INHALT DIESER SEITE

1. Das reguläre Renteneintrittsalter

2. Früheres Rentenalter für langjährig und besonders langjährig Versicherte

3. Mut zur Rentenlücke? Besser nicht!

4. Optionen: Freiwillige Einzahlungen, Altersteilzeit oder Lebensarbeitszeitkonto

5. Experten fragen: Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung

6. Schlüsselfaktor private Altersvorsorge

7. Frugalismus – Vorruhestand extrem!

1. Das reguläre Renteneintrittsalter

Jeder, der früher in Rente gehen möchte, sollte zunächst sein reguläres Renteneintrittsalter in Erfahrung bringen. Dieses geht aus der Renteninformation hervor, einem Schreiben, das Rentenversicherte jährlich per Post bekommen. Wer dieses Dokument nicht zur Hand hat, kann sein reguläres Rentenalter schnell und einfach mit dem Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung berechnen.

Für Angestellte ab Jahrgang 1964 und jünger gilt ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Für ältere Arbeitnehmer reduziert es sich sukzessive um ein bis zwei Monate. Berufstätige des Jahrgangs 1961 dürfen demnach mit 66 Jahren und 6 Monaten ohne Abzüge in den verdienten Ruhestand gehen.

2. Früheres Rentenalter für langjährig und besonders langjährig Versicherte

In die Kategorie „langjährig Versicherte“ fallen Angestellte, wenn sie mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Wer das sogar über 45 Jahre getan hat, wird als „besonders langjährig Versicherter“eingestuft.

Langjährig Versicherte dürfen z.B. mit 63 Jahren in Rente gehen, müssen jedoch Abschläge in Kauf nehmen. Die Einbußen betragen 0,3 Prozent pro Monat, gerechnet auf die Zeit zwischen dem regulären und dem tatsächlichen Renteneintrittsalter. Versicherte des Jahrgangs 1961 müssen entsprechend der folgenden Beispielrechnung mit 12,6 Prozent weniger Rentenzahlungen rechnen:

66 Jahre 6 Monate (Reguläres Rentenalter) – 63 Jahre (Tatsächliches Rentenalter) = 42 Monate x 0,3 Prozent = 12,6 Prozent

Da dieser Prozentsatz bis zum Lebensende abgezogen wird, sollte man sich diesen Schritt sehr gut überlegen. Die Einbußen kann man getrost als recht happig bezeichnen.

Besonders langjährig Versicherte können ungefähr zwei Jahre vor dem eigentlich festgelegten Rentenalter in den Vorruhestand. Und das ohne Abschläge. Um beim Beispiel zu bleiben: Für Arbeitnehmer des Jahrgangs 1961 reduziert sich das reguläre Renteneintrittsalter auf 64 Jahre und 6 Monate. Wer also im Januar 1961 geboren wurde, darf den Rentenstart mit seinen Kollegen im Juli 2025 feiern.

3. Mut zur Rentenlücke? Besser nicht!

„Zum Mitschreiben: Die Rente ist sicher“ … Mit diesem Satz ging Dr. Norbert Blüm, damaliger Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, im Jahr 1997 in die Geschichte ein. Am 10. Oktober debattierten Politiker im Bundestag die umstrittene Rentenreform, die eine Absenkung des Rentenniveaus von 70 auf 64 Prozent zur Folge hatte.

Heutzutage würden sich Rentner über ein solches Niveau sehr freuen. Schaut man sich den „Standardrentner“ an, beträgt es aktuell um die 48 Prozent und dürfte bis zum Jahr 2030 auf ca. 43 Prozent fallen. Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass es auch ohne das Ziel eines früheren Ruhestandes schwer ist, mit weniger als der Hälfte des Gehalts auszukommen.

Zwar sinken die monatlichen Fixkosten bei vielen Senioren, weil die Kinder aus dem Haus sind, das Zweitauto nicht mehr benötigt wird oder die Immobilie abgezahlt ist. Dennoch ist bei der Mehrheit der Rentner die finanzielle Lücke so groß, dass sie dringend geschlossen werden sollte. Schließlich möchte man sich ja im höheren Alter nicht mit Geldsorgen herumplagen, sondern die neu gewonnene Freiheit entspannt genießen. Um die Lebensqualität auf demselben Level zu halten, empfehlen Experten, ein Rentenniveau von ca. 70 Prozent anzupeilen.

Je früher man also in Rente gehen möchte, desto größer ist die finanzielle Lücke, die es zu schließen gilt. Es machen sich im Endeffekt nicht nur die Abzüge bemerkbar, sondern vor allem auch die Jahre, in denen man keine Zahlungen mehr an die gesetzliche Rentenversicherung leistet.

4. Optionen: freiwillige Einzahlungen, Altersteilzeit oder Lebensarbeitszeitkonto

Wer früher in Rente gehen möchte, sollte sich über diese Themen eingehender informieren. An dieser Stelle folgen kurze, einführende Beschreibungen.

  • Freiwillige Einzahlungen: Wer mit 63 Jahren in Rente gehen möchte und die Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat ausgleichen möchte, kann freiwillige Ausgleichszahlungen vornehmen. Ein Ausgleich der fehlenden Einzahlungen ist jedoch nicht möglich.
  • Altersteilzeit: Im Rahmen der Altersteilzeit können Arbeitnehmer ab ihrem 55. Lebensjahr unter bestimmten Bedingungen nur noch 50 Prozent arbeiten. Für alle, die früher in den Ruhestand möchten, ist das Blockmodell interessant. Hier werden die verbleibenden Jahre in zwei Phasen eingeteilt. In der ersten Phase wird weiterhin zu 100 Prozent gearbeitet. In der zweiten Phase gar nicht mehr, sodass das tatsächliche Renteneintrittsalter früher erreicht wird.
  • Lebenszeitarbeitskonto: Das auch als Zeitwertkonto bekannte Modell baut während seiner Berufslaufbahn ein Rentenguthaben auf. Gehaltsbestandteile, Überstunden, Urlaubstage, Weihnachtsgeld oder Zuschüsse können „eingezahlt“ werden und sorgen dafür, dass man vorzeitig in den Ruhestand kann. In der Zeit zwischen der Einlösung des Guthabens und dem regulären Rentenalter ist man weiterhin angestellt, d.h. auch die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin bezahlt.

5. Experten fragen: Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung

Das Thema Rente ist äußerst komplex. Gerade wenn es um den Vorruhestand und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen geht, ist ein Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung unumgänglich. Die Frage, die das gesamte Vorhaben überlagert, lautet:

Kann man sich die vorzeitige Rente überhaupt leisten?

Die Zahlen der jährlichen Renteninformation geben wertvolle Hinweise darauf, wie hoch die Rente ungefähr ausfallen wird. Auf dieser Basis leiten sich weitere wichtige Fragen ab:

  • Wann möchte man aus dem Berufsleben ausscheiden?
  • Welche monatliche Summe benötigt man im Ruhestand?
  • Welchen Anteil hat die gesetzliche Rente an dieser Summe?
  • Wie schließt man die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und benötigter Summe?

Geht man aus dem Beratungsgespräch mit Antworten auf diese Fragen, ist schon viel gewonnen. Man weiß ungefähr, wie groß die finanzielle Lücke ist, die es zu schließen gilt und hat erfahren, welche Schritte nötig sind, um früher in Rente zu gehen.

6. Schlüsselfaktor private Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente führt unvermeidlich zu einer finanziellen Lücke. Und diese Lücke ist noch größer, wenn man vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden möchte. Dementsprechend gilt: Je effektiver man privat für den Ruhestand vorsorgt, desto eher kann man „die Füße hochlegen“. Aus dieser Erkenntnis folgt, dass die Chancen auf ein vorzeitiges Rentnerdasein steigen, je früher man auf dem Gebiet der privaten Altersvorsorge aktiv wird.

Wer also schon im Alter von dreißig oder vierzig Jahren vom Vorruhestand „träumt“ sollte nicht warten und sich umfassend informieren. Um für das Alter vorzusorgen, gibt es unzählige Möglichkeiten, z.B. private Rentenversicherungen, Kapital-Lebensversicherungen oder Fonds. Riester-Verträge werden sogar vom Staat bezuschusst. Weitere Erklärungen würden den Rahmen dieses Artikels sprengen. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, auch beim Thema private Altersvorsorge professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

7. Frugalismus – Vorruhestand extrem!

Frugalisten streben danach, bereits rund um das 40. Lebensjahr in Rente zu gehen und freier bzw. unabhängiger zu leben. Auf den ersten Blick klingt dieses Vorhaben utopisch. Auf den zweiten erkennt man, dass dahinter nicht nur der Wunsch nach einem frühen Ruhestand steckt, sondern ein ganzes Lebensmodell, das auf Sparsamkeit beruht. Nur wer sparsam ist, kann die finanziellen Reserven aufbauen, um in der Zeit nach dem Berufsleben angemessen zu leben.

Um die Rente vorzuziehen, benötigen Frugalisten schätzungsweise 25 mal mehr Geld als sie im Jahr ausgeben. Wer für seinen individuellen Lebenswandel jährlich 30.000 Euro ausgibt, muss daher bis zu seinem 40. Lebensjahr 750.000 Euro ansparen. Das ist nur mit sehr viel Verzicht (und cleveren Anlagestrategien) zu schaffen. Außerdem dürfen idealerweise keine unvorhergesehenen Dinge geschehen, die das Sparmodell beeinträchtigen.

Frugalismus ist definitiv nichts für die Masse, durfte beim Thema „Früher in Rente“ aus unserer Sicht aber nicht fehlen.

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Muss man eine Versetzung akzeptieren? Welche Rechte hat man dabei?

Versetzung: Das sollten Arbeitnehmer wissen

Manchmal wünscht sich der Arbeitnehmer eine Versetzung, manchmal ordnet der Arbeitgeber eine Zwangsversetzung an. Doch was bedeutet das genau? Und welche Rechte hat man als Arbeitnehmer?

Was bedeutet eine Versetzung?

Laut deutschem Arbeitsrecht spricht man von einer Versetzung, wenn der Arbeitsbereich für mindestens einen Monat gewechselt wird. Auf einen Ort ist die Definition nicht beschränkt. Handelt es sich nur um eine kurzzeitige Änderung der Aufgaben oder des Arbeitsortes, spricht man von einer Umsetzung.

“Versetzung […] ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.” (§ 95 Abs. 3 BetrVG)

Das kann konkret bedeuten:

  • Es werden neue Aufgaben zugewiesen
  • Man wird in eine andere Abteilung versetzt
  • Man wird in eine andere Stadt versetzt

Ist eine Versetzung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers möglich?

Arbeitgeber können prinzipiell über Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung bestimmen, die durch ihre Angestellten erbracht wird. Grundlage hierfür ist das Weisungs- beziehungsweise das sogenannte Direktionsrecht. Dass der Arbeitnehmer der Versetzung zustimmt, ist deshalb grundsätzlich erst einmal nicht nötig. Wer sich einer Versetzung widersetzt, muss mit einer Abmahnung oder sogar fristlosen Kündigung wegen Arbeitsverweigerung rechnen.

Allerdings sind dem Direktionsrecht auch Grenzen gesetzt: Die Versetzung muss beispielsweise zumutbar sein und sie darf keinen anderen Bestimmungen im Arbeitsvertrag widersprechen.

Steht im Arbeitsvertrag zum Beispiel, dass eine Versetzung ausgeschlossen ist, darf der Arbeitgeber den entsprechenden Angestellten nicht in eine andere Stadt versetzen. Auch die sozialen Lebensverhältnisse des Arbeitnehmers müssen mit berücksichtigt werden – sofern dem nicht betriebliche Gründe oder die Interessen anderer Kollegen entgegenstehen.

Ein betrieblicher Grund kann zum Beispiel dringender Personalbedarf an einem anderen Standort sein. Der Verweis auf die Interessen anderer Kollegen greift etwa dann, wenn man selbst kinderlos und ungebunden ist, der ebenfalls für eine Versetzung in Frage kommende Kollege dagegen (schulpflichtige) Kinder hat.

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer dürfen nicht so einfach an einen Ort versetzt werden, den sie von ihrem Wohnort aus nicht täglich erreichen können.

Wie wehrt man sich gegen eine Versetzung?

Wer mit einer geplanten Versetzung so gar nicht leben kann oder will, sollte zunächst das Gespräch mit dem Chef suchen. Lässt sich dieser nicht umstimmen, kann ein Fachanwalt weiterhelfen. Die Versetzung kann sich als “unbillig” herausstellen und auch Formfehler bei der Vertragsgestaltung können dazu führen, dass die Versetzung nichtig ist.

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Eine Auswahl an wertvollen Briefmarken

Faszination Briefmarke (Teil 3): Das Ende der analogen Postwertzeichen?

Nachdem wir uns in den ersten beiden Teilen mit der Geschichte der Briefmarke und den Themen Gestaltung von Briefmarken und Philatelie auseinandergesetzt haben, bildet ein Blick auf aktuelle Entwicklungen den Abschluss unserer Artikelserie. Im Fokus steht dabei die Frage, welche Rolle die traditionelle Briefmarke im digitalen Zeitalter zukünftig spielen wird.

Internetmarken – die erste Annäherung an verändertes Kundenverhalten

Seit der Einführung des Internets für die Öffentlichkeit sind über 30 Jahre vergangen. In dieser Zeit haben die digitalen Möglichkeiten die Kommunikation drastisch verändert. Als das World Wide Web Anfang des 21. Jahrhunderts in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist, passte sich auch die Deutsche Post (langsam) den neuen Bedürfnissen der Kunden an.

Ab 2001 konnten diese den – nach heutigen Maßstäben etwas komplizierten – Dienst Stampit nutzen. Seit 2008 bietet die Post einen Online-Service an, mit dem man sogenannte Internetmarken ausdrucken kann. Anders als traditionelle Briefmarken enthalten diese keine Grafik, sondern lediglich einen Matrixcode … und sind daher als Sammelobjekte völlig ungeeignet. Eine Identifikationsnummer sorgt dafür, dass eine Mehrfachverwendung nicht möglich ist.

Zwar konnten wir keine statistischen Daten als Beleg für unsere These finden, dennoch ist wahrscheinlich, dass Internetmarken dazu geführt haben, das weniger traditionelle Briefmarken verwendet werden.

„Upgrade“ klassischer Briefmarken mit Data-Matrix-Code

Im Rahmen einer „digitalen Großoffensive“ macht sich die Deutsche Post für aktuelle und kommende Herausforderungen. So sollen ihre Mitarbeiter schneller, effizienter und kundenfreundlicher werden, während der Kunde generell weniger Stress beim Frankieren von Briefen und Paketen haben soll. Das klingt soweit sehr gut, denn wer hat heutzutage noch Zeit und Lust, sich in die Warteschlange einer Postfiliale einzureihen!?

Eine Variante der „neuen Briefmarken“ besteht darin, die traditionellen Briefmarken um einen Data-Matrix-Code zu erweitern. Der Matrix-Code ist fälschungssicher und muss von den Postmitarbeitern nur abgescannt werden. Da das manuelle Stempeln entfällt, erhofft sich die Post eine deutlich schnellere Abfertigung. Die Briefmarke bleibt so, auch als Kulturgut, erstmal erhalten. Ob sie auf Sammler den gleichen Reiz ausüben wird, bleibt abzuwarten.

Eine ungleich größere Gefahr für die Existenz der klassischen Briefmarke ist sowieso ihr „mobiler Zwilling“ …

Mobile Briefmarken – Briefe frankieren per App

Seit einigen Tagen kann man mit der Smartphone-App „Post & DHL“ mobile Briefmarken verwenden. Der Kauf von Briefmarken und / oder der Besuch einer Postfiliale sind dadurch nicht mehr notwendig. Bei der mobilen Briefmarke handelt es sich genau genommen um einen zweizeiligen Code, der sich aus dem Wort PORTO und einer achtstelligen Zeichenfolge zusammensetzt (was mit der klassischen Briefmarke kaum noch etwas gemein hat).

Diesen Code, der 14 Tage gültig ist, kann man entweder als PDF ausdrucken oder mit einem Kugelschreiber auf den Briefumschlag schreiben. Die mobilen Briefmarken gelten auch für den Versand von Päckchen und Paketen. Eine Einschränkung besteht darin, dass man die mobile Briefmarke vorerst nur für den Versand innerhalb Deutschlands nutzen kann. In der App soll man mit PayPal, Kreditkarte und Lastschrift bezahlen können – aktuell wird als Zahlungsoption jedoch nur PayPal angeboten.

Wer sich nicht sicher ist, welchen Wert das Postwertzeichen haben muss, kann den smarten Portoberater nutzen.

Stirbt die klassische Briefmarke?

Auf diese Frage läuft dieser Artikel hinaus. Hier unsere Einschätzung:

Durch die Erweiterung um den Data-Matrix-Code bleiben analoge Briefmarken zunächst noch präsent. Wie lange das so sein wird, hängt davon ab, wie viele Kunden bereit sind, die mobile Briefmarke zu verwenden. Jüngere Generationen werden kurz- bis mittelfristig wohl ausschließlich die App nutzen. Bei älteren Semestern könnte es etwas länger dauern.

Entscheidend ist natürlich auch die Qualität der App. Voraussetzung für eine weite Verbreitung ist die schnelle und reibungslose Nutzung sowie ein umfassender Support. Und dass das nicht selbstverständlich ist, haben leider schon etliche andere Apps bewiesen … Für Sammler hingegen könnten goldene Zeiten anbrechen, denn der Wert physischer Briefmarken alter Prägung – und ohne Matrix-Code – wird sicherlich steigen.

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Ein Megafon mit der Ausschrei Hello I am new

So klappt’s: 5 Tipps für die ersten 100 Tage im neuen Job

Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, die neue Stelle im Wunschunternehmen gesichert. Neben viel Freude ist der Jobwechsel allerdings oft auch mit viel Aufregung verbunden. Denn jetzt heißt es erstmal, sich im neuen Job zu beweisen. Um diese Herausforderungen spielend zu meistern, sollte man in den ersten Monaten einfach folgende fünf Tipps beherzigen:

  1. Vorbereitung ist das A und O

Schon vor dem ersten Arbeitstag sollte man sich darüber erkundigen, wie die Einarbeitung laufen wird und ob es schon Material zum Einlesen gibt. Aber auch Fragen zum Firmen-Dresscode, den üblichen Arbeitszeiten und zur firmeninternen Anrede sind wichtig – und schützen vor möglichen Fettnäpfchen. Gerade der Punkt mit der Anrede kann heikel werden. Denn nur, weil mittlerweile viele Unternehmen eine „Duz-Kultur“ entwickelt haben, muss das nicht für den eigenen Arbeitgeber gelten.

  1. Initiative zeigen – keine Arroganz

Keine Scheu vor Fragen, gerade am Anfang. Wer sich unsicher ist, fragt lieber einmal zu viel, als zu wenig. Oder schaut, ob es im Inter- oder Intranet Antworten gibt. Proaktives Fragen und Initiative zu zeigen, kommt meist besser an als defensive Zurückhaltung. Natürlich wohldosiert und nicht übermotiviert oder gar arrogant wirkend. Ansonsten gilt: Beobachten und zuhören, so lernt man schnell die Gepflogenheiten im neuen Unternehmen kennen.

  1. Feedback einholen

Nach vier bis sechs Wochen im neuen Job sollte man das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und um ein erstes Feedback bitten. Das zeigt nicht nur Engagement, sondern schützt auch vor unangenehmen Überraschungen. Wichtig hierbei: Sich vorbereiten, Fragen notieren und auch Kritik ohne Wenn und Aber annehmen – und es in der Zukunft besser machen. 

  1. Netzwerken – Kollegen kennenlernen

Die Kollegen kennenlernen und Beziehungen aufbauen, sei es innerhalb des Teams oder auch teamübergreifend, trägt zu einem guten Arbeitsklima bei. Gut geeignet dafür sind gemeinsame Mittagessen oder eine kurze Kaffeepause. Aber Achtung: Zu große (private) Offenheit oder das Ansprechen von sensiblen Themen sollte man lieber vermeiden. Auch private Telefongespräche sind nicht für die Ohren der Kollegen bestimmt.

  1. Nicht sofort Urlaub beantragen

Während der Probezeit sollte man nicht sofort nach Urlaub fragen. Das ist nicht nur unüblich, sondern kann auch negativ vom Chef aufgefasst werden. Wurde ein Urlaub allerdings schon vor dem Bewerbungsgespräch gebucht, dann am besten schon im Gespräch darüber reden. Dann gibt es später keine bösen Überraschungen.

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Day off im Kalender

Homeoffice oder Unternehmenssitz? Diese Feiertage gelten

Arbeiten in Jena und wohnen in Naumburg an der Saale – bei einer Distanz von rund 30 Kilometern recht einfach zu realisieren. Komplizierter wird es, wenn Homeoffice ins Spiel kommt und die Frage auftaucht: Welche Feiertage gelten für mich? Denn die beiden Städte liegen in unterschiedlichen Bundesländern.

Der aktuelle Arbeitsort zählt

In dem Beispiel steht dem Mitarbeiter bei seiner Firma in Jena der thüringische Feiertag „Weltkindertag“ am 20. September zu. Er wohnt aber in Naumburg in Sachsen-Anhalt, wo es diesen Feiertag nicht gibt. Was passiert also, wenn er von zu Hause aus arbeitet?

Das deutsche Recht hat da eine ganz klare Antwort: Das Arbeitszeitgesetz besagt, dass der aktuelle Arbeitsort ausschlaggebend ist. Im konkreten Beispiel bedeutet das:

  • Befindet sich der Mitarbeiter am 20. September im Homeoffice, muss er arbeiten, während seine Kollegen in Jena frei haben. Denn: Im Außendienst oder Homeoffice gilt die Feiertagsregelung in dem Bundesland, in dem man abweichend vom Firmensitz tätig ist. Wäre er an dem Tag regulär am Firmensitz eingesetzt, hätte er frei.
  • Am 6. Januar ist es umgekehrt: Wird er an dem Tag in seinem Büro am Firmensitz in Jena gebraucht, muss er arbeiten, obwohl zu Hause in Sachsen-Anhalt Heilige Drei Könige ein Feiertag wäre.

Auch Dienstreisen ins Ausland sind betroffen

Wer zum Beispiel für seinen Arbeitgeber in Hamburg mehrheitlich von Bayern aus arbeitet, hat somit viel mehr Feiertage als seine Kollegen am Standort. Aber auch auf einer Dienstreise greift der Grundsatz des tatsächlichen Arbeitsortes.

  • Einsatz eines ausländischen Arbeitnehmers in Deutschland: Auch wenn an seinem Wohnort im Ausland ein Feiertag ist, muss er in Deutschland zur Arbeit erscheinen. Es gilt der hiesige Arbeitstag.
  • Einsatz eines deutschen Mitarbeiters im Ausland: Wenn in Deutschland Feiertag ist, am Einsatzort aber nicht, muss der Mitarbeiter aus Deutschland arbeiten. Deutsche gesetzliche Feiertage haben kein Arbeitsverbot im Ausland zur Folge. Ist am Einsatzort ein Feiertag, darf ihm der Arbeitgeber umgekehrt nicht den Lohn kürzen, wenn er seine Arbeitszeit nicht leisten kann.

Da es hier oft zu arbeitsrechtlichen Missverständnissen kommt, ist es am besten, eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen: Diese legt fest, zu welchen Feiertagen der Mitarbeiter freigestellt ist und ob oder in welcher Höhe er dafür bezahlt wird.

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Aufhebungsvertrag: Die wichtigsten Tipps zur vorzeitigen Trennung

Anders als bei einer klassischen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis bei einem Aufhebungsvertrag nicht einseitig beendet. Stattdessen einigen sich beide Seiten auf die vorzeitige Trennung. Doch wo liegen die Vorteile, wo die Nachteile bei einem Aufhebungsvertrag? Und vor allem: Was gilt es zu beachten?

Vorteile eines Aufhebungsvertrags

  • Kündigungsfristen müssen nicht beachtet werden.
  • Es ist eine Abfindung möglich.
  • Je schneller sich der Arbeitgeber trennen will, desto höher kann die Abfindung ausfallen.
  • Der Arbeitnehmer kann den Vertrag aktiv mitgestalten.

Nachteile eines Aufhebungsvertrags

  • Es besteht kein Kündigungsschutz.
  • Ein Widerruf ist nicht möglich.
  • Evtl. verfallen Anwartschaften aus der betrieblichen Altersvorsorge.
  • Es kann eine dreimonatige Sperre beim Arbeitsamt drohen, während der kein Arbeitslosengeld ausgezahlt wird.

Ein Blick auf die verschiedenen Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages macht deutlich: Die Entscheidung für oder gegen die vorzeitige Trennung sollte vorher gut durchdacht werden.

Aber: Winkt bereits ein neuer Job oder stellt der Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag eine mehr als großzügige Abfindung in Aussicht? Dann kann die einvernehmliche Trennung tatsächlich die beste Lösung sein. Beim Blick in den Vertragsentwurf sollten Arbeitnehmer ein paar wichtige Punkte besonders beachten.

Die wichtigsten Tipps: Das gilt es, zu beachten

  • Den Vertrag gut prüfen. Am besten mit der Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht oder der Arbeitsagentur.
  • Ein Aufhebungsvertrag ist nur in schriftlicher Form gültig. Eine digitale Kommunikation via E-Mail, SMS oder auch mündliche Absprachen sind davon ausgeschlossen.
  • Nicht vom Arbeitgeber unter Druck setzen lassen. Bedenkzeit in Anspruch nehmen.
  • Um eine Sperre beim Arbeitsamt zu umgehen, bedarf es einer Begründung im Aufhebungsvertrag. Zum Beispiel betriebsbedingte oder krankheitsbedingte Kündigung.
  • Regeln, wie mit den restlichen Urlaubstagen umgegangen wird. Denn der gesetzliche Anspruch auf die Urlaubstage bleibt trotz Unterzeichnung bestehen.
  • Eine Abfindung verhandeln. Als Richtwert gilt: ein halbes Bruttomonatsgehalt für jedes Beschäftigungsjahr. Aber unbedingt gut durchrechnen und auch die Zeit der Arbeitssuche und die eventuelle Sperre beim Arbeitsamt mit berücksichtigen.
  • Die Gesamtnote des Arbeitszeugnis mit aufnehmen.

Wichtige Formalien – das gehört in den Aufhebungsvertrag

Wer sich dann für einen Aufhebungsvertrag entscheidet, sollte noch ein paar Formalien beachten. Der Inhalt lässt sich dabei relativ frei gestalten. Zwingend notwendig sind aber:

  • Beendigung des Arbeitsvertrags konkret benennen, mit Datum.
  • Regelung fixieren, ob man freigestellt wird oder nicht.
  • Regelung zu Gehalt, Provisionen und Überstunden beachten.
  • Gibt es noch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld?
  • Umgang mit dem Resturlaub und der betrieblichen Altersvorsorge.
  • Rückgabe von Firmeneigentum wie Laptop, Diensttelefon oder Dienstwagen.
  • Höhe der Abfindung.
  • Note und Inhalt des Arbeitszeugnisses.
  • Möglichen Wettbewerbsverbot beachten.
  • Stillschweigen über die Vereinbarungen – für beide Seiten.

Gut zu wissen: Auf eine Abfindung ist Lohnsteuer zu zahlen. Von den Sozialversicherungsbeiträgen ist sie aber befreit.

Wichtige Formulierungen

Wer sich unsicher ist, welche Formulierungen man am besten wählt, sollte sich auch hier von einem Fachanwalt oder dem Arbeitsamt beraten lassen.

Eine Formulierung für die korrekte Begründung des Aufhebungsvertrags könnte zum Beispiel folgende sein: “Mit dem Abschluss dieses Aufhebungsvertrages wird einer ansonsten unausweichlichen betriebsbedingten Kündigung vorgegriffen, da keine Versetzung an einen anderen Standort und auch die Weiterbeschäftigung in einem anderen Bereich nicht möglich ist.”

Die Höhe der Abfindung ließe sich etwa wie folgt im Aufhebungsvertrag festhalten: “Als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von _____ Euro brutto. Die Abfindung ist fällig und wird zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt.”

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Eine Auswahl vieler farbiger Briefmarken

Faszination Briefmarke (Teil 2): Über Philatelie und Gestaltung

Nachdem wir uns im ersten Teil der Artikelserie mit der Geschichte der Briefmarke beschäftigt haben, geht es jetzt um die Themen Gestaltung von Briefmarken und Philatelie, d.h. das systematische Sammeln von Postwertzeichen.

Briefmarken als begehrte Sammlerobjekte

Die Philatelie wird in der deutschen Sprache als Briefmarkenkunde bezeichnet, Philatelisten als Briefmarkensammler. Was heutzutage in großen Teilen der Gesellschaft als spießiges Hobby verschrien ist, erlebte bereits nach der Veröffentlichung der ersten Briefmarke (One Penny Black, 1840) und später in den 1960er und 1970er-Jahren einen regelrechten Hype. Es gibt zahlreiche Briefmarkenvereine, die auf regelmäßigen Treffen und Veranstaltungen ihr Wissen mit Gleichgesinnten teilen.

Die Briefmarken wurden anfangs nicht gesammelt, um sie aufzubewahren, sondern einfach aus Spaß. Das bedeutete, dass sie aus Dekorationszwecken auf Lampenschirmen und ähnlichen Gegenständen geklebt wurden. Eine Vorstellung, die für jeden Philatelisten der Welt ein Graus sein muss. Denn fast immer wurden die Briefmarken so völlig unbrauchbar.

Als nach Großbritannien auch andere Länder eigene Briefmarken herausbrachten, wuchs bei vielen geneigten Zeitgenossen der Wunsch, alle zu besitzen. Eine Generalsammlung anzulegen war Mitte des 19. Jahrhunderts tatsächlich auch noch möglich. Schließlich war die Vielfalt noch überschaubar. Heutige Briefmarkensammler haben diesen Anspruch angesichts der unzähligen verschiedenen Marken, die es weltweit gibt, natürlich nicht mehr.

Professionalisierung des Briefmarkensammelns

In den ersten Jahren kam es durch unsachgemäße Aufbewahrung der empfindlichen Briefmarken häufig zu Beschädigungen. Das erste Briefmarkenalbum erschien 1862. Die Marken wurden jedoch nicht eingesteckt, sondern eingeklebt. Aus heutiger Sicht etwas unverständlich, da das Aufkleben der Briefmarken ebenfalls eine Form der Beschädigung darstellt. Moderne Philatelisten verwenden Einsteckbücher mit Schutzblättern oder sogenannte Vordruckalben mit Klemmtaschen. So lassen sich die teilweise wertvollen Briefmarken sicher aufbewahren.

Ebenfalls im Jahr 1862 wurden die ersten Fachzeitschriften veröffentlicht. Dort konnten und können sich Philatelisten über Neuerscheinungen informieren. Außerdem waren die Informationen der Experten Basis zum Tausch von Briefmarken, der immer mehr florierte. Ein weiteres Instrument zur Bewertung der Marken sind Briefmarkenkataloge. Anfangs wurde versucht, alle bekannten Briefmarken aufzulisten. Da das mittlerweile längst nicht mehr möglich ist, geben Verleger Standardkataloge, Spezialkataloge und Motivkataloge heraus. In den Katalogen werden auch Preise angegeben, die den Sammlern als Orientierung dienen.

Sammler legen sehr viel Wert darauf, dass Briefmarken nicht beschädigt werden. Denn das würde ihren Wert beeinträchtigen. Dementsprechend werden sie nicht mit den Fingern angefasst, sondern mit einer Pinzette. Diese ist mit abgerundeten Ecken ausgestattet, so dass keine Schäden an der empfindlichen Gummierung entstehen. Zu den weiteren Werkzeugen eines professionellen Briefmarkensammlers gehören u.a. ein Zähnungsschlüssel (zum Erkennen der Zähnung), ein Wasserzeichensucher, ein Mikrometer (zum Bestimmen der Papierstärke), eine UV-Lampe (zum Erkennen von Prüfzeichen) und eine Lupe (zum Auffinden von Details).

Wertvolle Briefmarken und berühmte Sammlungen

Es gab in der Geschichte zwar von Zeit zu Zeit Spekulationsblasen, in der wenige Sammler viel Geld verdienten, dennoch eignen sich Briefmarken heutzutage nicht als Geldanlage. Dennoch gibt es einige Raritäten, die zu Höchstpreisen versteigert werden und auch abseits der Fachwelt für Aufsehen sorgen. Bei der preislichen Entwicklung ähneln die teuersten Briefmarken wertvollen Kunstwerken, die i.d.R. bei jedem Besitzerwechsel einen weiteren Wertzuwachs erfahren.

Die aktuell teuerste Briefmarke ist die „British Guiana 1c magenta“ (Erscheinungsjahr: 1856). Sie wurde 2014 auf einer Auktion in New York für sage und schreibe sieben Millionen Euro verkauft. Die Briefmarke wurde auf der Insel British Guayana nur zur Überbrückung herausgegeben, weil sich eine Marken-Lieferung aus London verspätete. Ihr spektakulär hoher Preis resultiert vor allem in ihrer Seltenheit. Die „British Guiana“ existiert nur noch einmal. Sie fehlt als einzige wichtige Briefmarke in der privaten Sammlung der britischen Königsfamilie und wird in ihrem Stellenwert von Experten mit der „Mona Lisa“ verglichen.

Wenn es um teure Briefmarken geht, dürfen auch die rote und die blaue „Mauritius“ mit einem geschätzten Wert von jeweils ca. einer Million Euro nicht fehlen. Sie waren die ersten britischen Briefmarken, die außerhalb von Großbritannien herausgegeben wurden. Heute existieren von den berühmten Marken, die Königin Victoria zeigen, noch 26 Exemplare. Der „Bordeaux Brief“, auf dem beide Briefmarken geklebt wurden, wurde 1993 übrigens für umgerechnet fünf Millionen Euro  versteigert.

Die bislang teuerste deutsche Briefmarke ist die „Baden 9 Kreuzer“ aus dem Jahr 1851. Sie wurde 2008 für 1,26 Millionen Euro verkauft. Die Besonderheit liegt in der falschen Farbe. Da bei einer Charge das falsche Papier verwendet wurde, hatten diese Marken eine blaugrüne statt rosa Färbung. Heute existieren noch drei Exemplare.

Das Alter, die Geschichte der Marke und ihr Seltenheitswert sind ausschlaggebend für die hohen Preise, die von Außenstehenden kaum nachzuvollziehen sind. Meint man mit Wert jedoch nicht nur die erzielten Auktionspreise, gibt es viele weitere Briefmarken, die eine wichtige Rolle spielen. Von der ersten selbstklebenden Briefmarke, der „One Penny Black“, existieren beispielsweise noch relativ viele. Ihr Geldwert liegt daher „nur“ bei ca. 3.000 Euro, ihr historischer Wert ist aber dennoch unerreicht.

Die größte Briefmarkensammlung der Welt ist in Besitz des britischen Königshauses. Darin befinden sich nahezu alle wichtigen Raritäten der Philatelie – bis auf die British Guiana“ (siehe oben) … Auch die Sammlung des Reichspostmuseums in Berlin und das Museum für Kommunikation zeigen in ihren Ausstellungen unzählige wertvolle Marken und sind wahre Pilgerstätten für Philatelisten.

Gestaltung und Design von Briefmarken

Zwar bieten Postwertzeichen nicht wirklich viel Platz zur Gestaltung, dennoch ist die Vielfalt und das Detailreichtum der Motive überaus erstaunlich. Jedes Land nutzt sie seit jeher für die Selbstdarstellung. In früheren Zeiten wurden dementsprechend überwiegend Könige, Königinnen und andere Monarchen abgebildet.

Heutzutage findet man dagegen spannende Motive aus Kultur, Technik, Sport oder Kunst. Auch für besonders wichtige Persönlichkeiten und spezielle Ereignisse werden spezielle Briefmarken herausgegeben. Um die Herausgabe und die Umsetzung des Designs kümmert sich das Bundesministerium der Finanzen. Sechs bis acht von insgesamt 100 Grafikerinnen und Grafikern geben bei einer neuen Marke einen Entwurf ab. Programm- und Kunstbeirat entscheiden darüber, welches Design gewinnt. Es ist auch für Privatpersonen jederzeit möglich, ein Motiv vorzuschlagen. Jedes Jahr erscheinen übrigens ca. 50 neue Briefmarken in Deutschland.

Auch spannend: Die Deutsche Post bietet seit einiger Zeit „Briefmarke individuell“ an. Hier kann jeder Briefmarken nach eigenen Vorstellungen gestalten. Ob man dafür Fotos oder selbst erstellte Designs verwendet, bleibt jedem selbst überlassen. Eine gute Idee, z.B. um Einladungskarten oder Bewerbungsschreiben eine besondere Note zu verleihen.

In Zeiten des Internets und digitaler Kommunikation wirkt die Briefmarke zunehmend altmodisch. Daher schließt der folgende Artikel unsere Artikelserie ab: „Faszination Briefmarke (Teil 3): Das Ende der gedruckten Postwertzeichen?“

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Unsortierte Sammlung von gebrauchten Briefmarken (USA).

Faszination Briefmarke (Teil 1): Vorgeschichte und Einführung der Briefmarke

Vor über 180 Jahren erblickte die erste Briefmarke das Licht der Welt. Die „One Penny Black“ wurde Anfang Mai 1840 im Vereinigten Königreich herausgegeben. Sie war damit das nach außen und für alle sichtbare Zeichen für die Reformierung und Vereinfachung des Postwesens.

Seit der Einführung der Briefmarke wurden schon viele Abgesänge auf sie verfasst. Auch wenn die Deutsche Post plant, Briefmarken mit Hilfe einer App zu ersetzen, sind wir ziemlich sicher, dass die guten alten Postwertzeichen weiterhin präsent bleiben werden.

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Mit unserer kleinen Artikelserie möchten wir die Briefmarke würdigen, denn sie ist sehr viel mehr als ein Zahlungsmittel zur Beförderung von Briefen und Postkarten. Im ersten Teil unserer Serie schauen wir uns an, wie das Postwesen ohne Briefmarke aussah und wie es genau zu ihrer Einführung kam.

Das deutsche Postwesen vor der Einführung der Briefmarke (1849)

Bei der Post geht es im Wesentlichen um die Übermittlung von schriftlichen Nachrichten. Im Mittelalter stammten diese fast ausschließlich aus den Federn von Vertretern der Kirche, des Militärs – und später – des Handels. Private Briefe wurden kaum geschrieben, und wenn, dann von Mitgliedern des Adels. Kein Wunder, denn im „gemeinen Volk“ hatte fast niemand das Privileg, Lesen und Schreiben lernen zu dürfen. Es gab auch Regionen, in denen der private Briefverkehr schlichtweg untersagt wurde.

Maximilian I. führte ein Beförderungssystem ein, bei dem die Post von Reitern überbracht wurde. Pferde wurden an Poststationen gewechselt, so dass bereits im 16. Jahrhundert eine Reichweite von ca. 160 Kilometer pro Tag möglich war. 1505 wurde das erste neuzeitliche Postunternehmen gegründet. Es basiert auf einem Vertrag zwischen Philipp dem Schönen und Franz von Taxis. In den folgenden Jahrzehnten kamen viele Poststationen hinzu, so dass der Posttransport immer schneller möglich war.

Dem Hause Taxis fiel 1597 sogar das Monopol für die Beförderung der Post zu. Und das lag daran, dass Rudolf II. das Postwesen zum kaiserlichen Hoheitsrecht erklärte (sogenanntes Postregal) und das Recht der Gründung und den Betrieb von Posteinrichtungen auf die Familie Taxis (ab 1650 Thurn und Taxis) übertrug. Damit legten die Generalpostmeister den Grundstein für ihren Reichtum und stiegen zugleich in den Hochadel auf. Die Ära der Thurn und Taxis in der Postwirtschaft endete nach dem Sieg Preußens und seiner Verbündeter nach dem Deutschen Krieg im Jahre 1866.

Vorläufer der ersten Briefmarke

Schon fast zwei Jahrhunderte vor der Herausgabe der „One Penny Black“ kam man in Paris auf ein briefmarkenähnliches Prinzip. Statt einer Marke wurde ein Gebührenstreifen aus Papier am Brief befestigt. Dieser musste jedoch nicht aufgeklebt, sondern mit einer Klammer befestigt werden. Es konnte kein geeigneter Klebstoff gefunden werden, daher blieb der Gebührenstreifen nur eine kurze Episode in der Geschichte der Briefmarke.

1680 entwickelten britische Kaufleute ein System für die lokale Beförderung von Briefen in London. Für die Freimachung wurden Stempel verwendet. Die Idee war überaus erfolgreich und hätte sicherlich das Zeug gehabt, auch in anderen Regionen zu funktionieren. Die Erfolgsgeschichte endete jedoch nach nur zwei Jahren abrupt, weil sie das Postmonopol des Dukes of York gefährdete.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts spielten in einigen Städten auch sogenannte Stadtkuverts eine Rolle. Im Prinzip handelt es sich dabei um eine Art Briefmarke, die bereits auf den Umschlag gedruckt worden war. Vielleicht war dieses System auch schon einen Schritt zu weit gedacht, zumindest konnte es sich nicht lange etablieren. Dafür sorgte natürlich auch die Erfindung der Briefmarke …

Porto zahlt der Absender

Sir Rowland Hill, ein ehemaliger Lehrer, veröffentlichte 1837 eine Schrift mit dem Titel „Post office reform“. Darin sprach er sich für eine umfassende Reform des englischen Postwesens aus. Im selben Jahr entwickelte er auch die Idee für eine Portoquittung bzw. Briefmarke. Es wird jedoch vermutet, dass sich der „Vater der Briefmarke“ von den Ideen eines Slowenen und eines Schotten „inspirieren“ ließ.

Eine wesentliche Forderung seiner Schrift bestand darin, landesweit einen einheitlichen – und günstigeren – Portosatz einzuführen, der sich am Gewicht des Briefes orientierte und nicht an der Beförderungsstrecke. Das führte zu einer enormen Vereinfachung des Beförderungssystems und sorgte darüber hinaus dafür, dass es sich auch Normalsterbliche leisten konnten, Briefe zu versenden.

Anders als zuvor in England üblich, sollte das Porto nicht mehr vom Empfänger, sondern vom Absender bezahlt werden. Die Reformvorschläge wurden in ein Gesetz gegossen, das 1840 in Kraft trat. Am 1. Mai 1840 wurde schließlich die erste Briefmarke zum Aufkleben herausgegeben. Auf der „One Penny Black“ befindet sich auf schwarzem Hintergrund ein Porträt der Königin Victoria.

In Deutschland dauert es fast noch ein Jahrzehnt bis zur Einführung von Briefmarken. 1849 gab das Königreich Bayern den Schwarzen Einser heraus. Ein Jahr später gaben auch andere deutsche Staaten Briefmarken heraus. Durch die Einführung der Briefmarke wurde das Schreiben privater Briefe immer beliebter.

Und es geschah noch etwas, womit wahrscheinlich auch Rowland Hill nicht gerechnet hat … Briefmarken wurden zu Sammelobjekten, für die teilweise enorme Summen gezahlt wurden und werden. Über dieses Thema berichten wir im zweiten Teil unserer Artikelserie: „Faszination Briefmarke (Teil 2): Über Gestaltung und Philatelie“.

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Eine Frau hält ein Zeichen mit dem Wort "Closed"

Stehen wir wegen Corona kurz vor einer Insolvenzwelle?

Die Corona-Pandemie hat die Weltwirtschaft im Frühjahr mit voller Wucht getroffen. Zwar ist Deutschland wirtschaftlich stabiler aufgestellt als andere Nationen, dennoch verschlimmern sich die finanziellen Probleme auch hierzulande von Tag zu Tag. Legt man die Schuldenquote zugrunde, hatte Deutschland mit einer Schuldenquote von ca. 60 Prozent die „lukrative“ Situation, problemlos neue Kredite aufzunehmen.

Über ein halbes Jahr nach den ersten Corona-Infektionen – und einer Vielzahl an neuen Krediten für verschiedene Hilfspakete – liegt die Schuldenquote aktuell bei ca. 76 Prozent (Stand: 19.10.2020). Im Vergleich zu anderen Ländern ist das noch ein relativ niedriger Wert. Die Schuldenquote der USA liegt seit Juni über 100 Prozent, Italien liegt bei knapp 160 Prozent und Griechenland kratzt an der 200 Prozent-Marke.

Klar ist aber auch, dass der Staat nicht unendlich viele Schulden aufnehmen kann. Einige Instrumente, die zu Beginn der Pandemie wirtschaftlich sinnvoll und teilweise überlebenswichtig waren, können schließlich nicht ewig weiterlaufen. Wie stark die (negativen) Auswirkungen von Corona am Ende ausfallen werden, hängt wesentlich damit zusammen, wie lange diese Krise andauert.

In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf das Thema Insolvenz – bei Unternehmen und Verbrauchern – und beantworten dabei folgende wichtige Fragen:

  • Warum ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den letzten Monaten so niedrig wie selten zuvor?
  • Was passiert, wenn die wichtigsten staatlichen Unterstützungen wegfallen?
  • Und schließlich: Stehen wir kurz vor einer Insolvenzwelle?

Warum ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in den letzten Monaten so niedrig wie selten zuvor?

Das hängt unseres Erachtens vor allem mit drei Faktoren zusammen. Erstens mit der staatlichen Unterstützung. Zweitens mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Und drittens mit den sogenannten „stillen Marktaustritten“.

  • Staatliche Unterstützung

Bei den staatlichen Finanzhilfen sticht insbesondere das Kurzarbeitergeld hervor. Unternehmen, die coronabedingt unter einer geringeren Auslastung leiden, haben die Möglichkeit für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit anzumelden. Die Agentur für Arbeit zahlt dann bis zu 67 Prozent des Gehalts der Mitarbeiter (ab dem 4. Monat 77 Prozent, ab dem 7. Monat 87 Prozent). Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Staat bezahlt (die Arbeitslosenversicherung jedoch nicht). Die Personalkosten im Unternehmen sinken vorübergehend, Mitarbeiter werden weiterbeschäftigt, Entlassungen vermieden und im Endeffekt auch Insolvenzen verhindert.

  • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Im Normalfall ist es so: Gerät ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage und kämpft mit einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit, muss die Geschäftsführung zeitnah, i.d.R. innerhalb weniger Wochen, ein Insolvenzverfahren beantragen. Passiert das nicht (rechtzeitig), handelt es sich um eine Straftat, die sogenannte Insolvenzverschleppung.

Von März bis Ende September galt aufgrund der Corona-Pandemie eine Sonderregelung im Insolvenzrecht. Unternehmen, die alleine durch Corona in Existenznot geraten sind, müssen die Insolvenz erst seit dem 1. Oktober wieder anmelden. Sie waren in den sieben Monaten davor sozusagen immun gegen die Insolvenzverschleppung. Weil vielerorts versucht wurde, Unternehmen irgendwie noch zu retten, wurden auch weniger Firmeninsolvenzen angemeldet.

  • Stille Marktaustritte

Nicht jedes Unternehmen verabschiedet sich mit einem Insolvenzverfahren aus dem Markt. Insbesondere bei Einzelhändlern kommt es häufig vor, dass sie einen Schlussverkauf machen und anschließend das Geschäft aufgeben. Man könnte es auch so ausdrücken, dass viele Unternehmen einer Insolvenz zuvorgekommen sind.

Was passiert, wenn die wichtigsten staatlichen Unterstützungen wegfallen?

Fällt das Instrument der Kurzarbeit weg, weil beispielsweise die maximale Bezugsdauer erreicht ist oder bestimmte Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, können weitere Auftragsschwankungen zu erneuten, existenzbedrohenden finanziellen Problemen führen, die ggf. doch in einem Insolvenzverfahren münden.

Da die Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit wieder gilt, wird Unternehmen, bei denen es in den letzten Monaten keine oder keine ausreichende wirtschaftliche Verbesserung gab, nichts anderes übrig bleiben, als eine Insolvenz zu beantragen. Hinzu kommen sicherlich einige Firmen, die die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht genutzt haben, aber schon vor der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten waren. Viele dieser „Zombiefirmen“, die quasi nur künstlich am Leben gehalten wurden, stammen aus den Bereichen Touristik, der Gastronomie oder dem kulturellen Sektor.

Wenn es viele Firmenpleiten gibt, fallen logischerweise Arbeitsplätze weg. Da die Chancen auf dem Arbeitsmarkt wegen der Pandemie generell schlechter stehen, werden viele Angestellte ad-hoc keine neue Arbeitsstelle bekommen. In der Folge werden die Arbeitslosenzahlen in den nächsten Monaten mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenso steigen wie die Unternehmens- und Privatinsolvenzen.

Stehen wir kurz vor einer Insolvenzwelle?

Die aktuelle Situation lässt uns zum Schluss kommen, dass die Zahl der Insolvenzverfahren – für Firmen und private Verbraucher – auf jeden Fall steigen werden. In welchem Maße, darüber sind sich aber selbst Experten uneins.

Ob es bei einem leichten Wellengang bleibt, man von einer echten Insolvenzwelle sprechen kann oder ob sogar ein Tsunami daraus wird, hängt vor allem davon ab, wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt und ab wann ein geeigneter Impfstoff flächendeckend zur Verfügung steht!

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Ein Mann bei der Ärtzin hält sich das Knie

Arzttermin während der Arbeitszeit: Diese Rechte und Pflichten haben Sie

Es kann vorkommen, dass Angestellte einen Arzttermin während der Arbeitszeit wahrnehmen müssen. Sei es, weil ein akutes Unwohlsein den kurzfristigen Gang zum Arzt notwendig macht oder kein anderer Termin zu kriegen war. Doch ist das tatsächlich erlaubt? Wir erklären, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer in Bezug auf Arzttermine während der Arbeitszeit haben.

Sind Arzttermine während der Arbeitszeit erlaubt?

In den meisten Fällen sind Arzttermine während der Arbeitszeit grundsätzlich erlaubt. Vor allem bei akuten Schmerzen oder anderen Beschwerden, die keinen Aufschub gestatten, müssen Angestellte für den Gang zum Arzt freigestellt werden. Auch notwendige Termine, die zu keiner anderen Uhrzeit möglich sind – etwa Termine zur morgendlichen Blutabnahme –  müssen vom Arbeitgeber genehmigt werden.

Anders sieht es bei Terminen aus, die nicht unbedingt notwendig oder dringend sind, etwa reguläre Vorsorgetermine. Hier sollten sich Arbeitnehmer immer um einen Termin außerhalb der Arbeitszeit bemühen, das kann der Arbeitgeber sogar ausdrücklich verlangen. Und zwar auch dann, wenn dadurch eine längere Wartezeit für den Angestellten entsteht.

Ausnahme: Der Arzt bietet generell keine Termine zu anderen Uhrzeiten an oder ein entsprechender Termin wäre mit einer unzumutbar langen Wartezeit verbunden. Ab wann eine Wartezeit als unzumutbar gilt, ist allerdings bisher nicht abschließend rechtlich geklärt.

Lohnfortzahlung während Arzttermin: Ja oder Nein?

Hier greift § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Aus ihm geht hervor, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen bleibt, wenn der Mitarbeiter unverschuldet für eine “nicht erhebliche Zeit” ausfällt.

Heißt: Für Arzttermine, die dringend und/oder notwendig sind, müssen Arbeitnehmer mit Lohnfortzahlung freigestellt werden. Die entfallene Arbeitszeit muss nicht nachgearbeitet werden. Gleiches gilt, wenn ein nicht dringender Termin in keinem Fall außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden kann.

Ausnahmen: Gleitzeit und vertragliche Regelungen

Eine Ausnahme kann bei Gleitzeit gelten. Da Angestellte ihre Arbeitszeit hier flexibler handhaben können, muss die verpasste Zeit meist nachgearbeitet werden. Alternativ kann der Anspruch auf Lohnfortzahlung für den verpassten Zeitraum entfallen.

Auch Arbeitnehmer ohne Gleitzeit sollten im Zweifelsfall einen Blick in ihren Arbeitsvertrag werfen, denn hier kann der § 616 weiter konkretisiert, aber auch völlig ausgeschlossen werden.

Am besten immer mit Bescheinigung

Angestellte sollten sich für Termine während der Arbeitszeit immer eine Bescheinigung vom Arzt ausstellen lassen. Hier sollten neben dem Namen auch Datum, Uhrzeit und Dauer des Arztbesuchs festgehalten werden. Idealerweise kommt zusätzlich eine Erklärung hinzu, dass der Termin nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden konnte.

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Ein Cartoon*Männchen rutscht auf einer Banane aus

Karriere-Irrtümer: Diese 5 Fehler sollten Sie vermeiden

Wie erklimme ich am schnellsten die Karriereleiter? Die Antworten auf diese Frage sind zahlreich – leider entpuppen sich viele davon schnell als ausgewachsene Irrtümer. Wir stellen die fünf größten Fehler rund um die Karriere vor:

  1. Morgens der Erste und abends der Letzte

Viele Angestellte glauben, um Karriere zu machen, müssten sie als Erster im Büro sein und als Letzter gehen. Was gäbe es immerhin für eine bessere Art, dem Chef das eigene Engagement zu demonstrieren? Falsch! Um Leistung und Engagement zu zeigen, ist nicht die Anzahl der angehäuften Überstunden ausschlaggebend, sondern die Effizienz, mit der Aufgaben erfüllt werden. Und das auch gerne innerhalb der regulären Arbeitszeit.

  1. Immer auf Abruf

Wer auch außerhalb der Arbeitszeit immer und überall erreichbar ist und sich für jede Extraaufgabe einspannen lässt, macht sich im Job unentbehrlich? Das stimmt leider nicht. Stattdessen werden Mitarbeiter mit dieser Einstellung schnell in der “Mädchen für alles”-Schublade abgelegt – und bei Beförderungen gerne übersehen. Besser: Sich innerhalb der Arbeitszeit kompetent um die eigenen Aufgaben kümmern – und den Kollegen nur hin und wieder einen Gefallen tun.

  1. Die Auslandsfalle

Auslandserfahrung und verhandlungssichere Sprachkenntnisse gelten als zwei der größten Garanten für Erfolg im Beruf. Das ist aber nur zum Teil korrekt. Natürlich sind interkulturelle Kompetenz und Sprachwissen enorm wichtig. Doch wer sich deshalb zum Beispiel auf Jahre in eine Auslandsfiliale versetzen lässt, gerät zu Hause möglicherweise in Vergessenheit – anstatt wie erhofft die Karriereleiter zu erklimmen. Um das zu vermeiden, sind klare Absprachen mit dem Vorgesetzten und gutes Netzwerken auch aus dem Ausland wichtig.

  1. Achtung, Fachidiot!

Auf dem eigenen Gebiet der Beste zu sein, führt nicht automatisch auf der Karriereleiter nach oben. Wer sich zu sehr auf einen Schwerpunkt versteift, gilt schnell als Fachidiot, dem keine anderen Aufgaben zugetraut werden. Deshalb ist der berühmte Blick über den Tellerrand wichtig. Wer den eigenen Aufgabenbereich regelmäßig erweitert oder neu auslotet, profiliert sich als kompetenter Allrounder. Auch angebotene Schulungen, die für den angestrebten Posten relevant sind, sollten nach Möglichkeit mitgenommen werden.

  1. Selbstmarketing? Fehlanzeige!

Wer die besten Leistungen erbringt, wird nicht automatisch befördert. Denn: Der Chef sieht die Einzelleistung seiner Angestellten nicht immer. Stattdessen gehen Beförderungen regelmäßig an weniger kompetente Mitarbeiter – die dafür ein ausgeprägtes Händchen für Selbstmarketing bewiesen haben. Bescheidenheit ist im Job deshalb nur bedingt angebracht. Besser: Erfolge erzielen und andere – vor allem den Chef – dann (dezent) daran teilhaben lassen.

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Eine älterer Mann zeigt einer Frau etwas auf dem Tablet

Den Un-Ruhestand vorbereiten: Die „Karriere“ nach der Karriere

Das Rentenalter wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Arbeitnehmer bis zum „letzten Tag“ arbeitet. Im Jahr 2019 lag das tatsächliche Renteneintrittsalter bei 62,3 Jahren – und damit über 2 Jahre höher als zur Jahrtausendwende.

Die Gründe für diesen Anstieg sind vielfältig. Viele Menschen MÜSSEN länger arbeiten, um finanziellen Sorgen im Ruhestand vorzubeugen. Andere WOLLEN ihre berufliche Karriere noch nicht beenden, weil ihre Erfahrung im Unternehmen wertgeschätzt wird oder/und ihnen der Beruf weiterhin Spaß macht.

Generell kann man feststellen, dass der durchschnittliche Rentner heutzutage deutlich fitter, gesünder, wissbegieriger, flexibler und vernetzter als vorherige Generationen. Ausschlaggebend dafür sind vorwiegend die Entwicklungen in der Medizin, die Möglichkeiten sich ausgewogener zu ernähren und nicht zuletzt der bewusstere Umgang mit der eigenen Gesundheit.

Damit man in den ersten Wochen und Monaten des beruflichen Ruhestands nicht in ein Loch fällt, sollte man rechtzeitig einige wichtige Fragen klären. Wir hoffen, dass wir mit unserem Artikel Denkanstöße liefern können.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Ruhestand?

Der Gesetzgeber gibt das Rentenalter zwar vor, dennoch kann jeder Arbeitnehmer individuell entscheiden, wann es an der Zeit ist, sich von der bisherigen Berufslaufbahn zu verabschieden.

  1. Finanzielle Aspekte

Es gilt (leider): Je größer das finanzielle Polster, desto mehr Entscheidungsfreiheit.“Die Rente ist sicher“ gehört sicherlich zu den bekanntesten Statements in der Geschichte der deutschen Politik. Norbert Blüm musste für diesen Satz sehr viel Kritik einstecken. Der demographische Wandel sorgt dafür, dass immer weniger junge Menschen für die Rentenbezüge der Senioren bezahlen müssen. Dieses fortschreitende Ungleichgewicht führt dazu, dass die gesetzliche Rente zwar noch „sicher“ ist, weil jeder der eingezahlt hat, auch eine Rente bekommt, deren Höhe in den meisten Fällen allein aber nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Wer in der Lage war, parallel eine private Altersvorsorge aufzubauen, kann diesen „Rentenschock“ abmildern.

Dementsprechend sollte während seiner aktiven Berufslaufbahn immer ein Auge darauf haben, wie sich das eigene Rentenniveau entwickelt. Nur so erkennt man, ob man sich einen früheren Ruhestand überhaupt leisten kann. Natürlich sollte man schon ungefähr wissen, wieviel Geld man als Rentner benötigt. Hier spielt es u.a. eine Rolle, ob man dann zur Miete wohnt oder in einem bereits abbezahlten Eigenheim. Wer regelmäßig verreisen oder ein kostspieliges Hobby beginnen möchte, sollte auch diese Kosten unbedingt einkalkulieren. Bei den Überlegungen rund um den Ruhestand, sollte man unbedingt die Hilfe eines Finanzberaters in Anspruch nehmen. Wie gesagt: Nur wer schon ausreichend vorgesorgt hat, kann beruhigt in Rente gegen … und das ggf. sogar (weit) vor dem gesetzlichen Rentenalter.

  1. Gesundheitliche Aspekte

Die Antwort auf die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für den Beginn des Ruhestands hängt auch von der Gesundheit ab. Es ist ratsam, regelmäßig den Hausarzt zu Rate zu ziehen. Gemeinsam lässt sich leichter klären, ob es z.B. förderlich ist, weiterhin einen stressigen Job auszuüben. Schließlich möchte niemand auf der Zielgeraden der Karriere noch einen Burn-Out erleiden.

Wer zeitlebens auf seine Gesundheit achtet, genießt auch im hohen Alter eine höhere Lebensqualität. Und man kann mehr für Körper und Geist tun als viele Menschen denken.

  1. Berufsbezogene Aspekte

Eigentlich sollte man sowieso regelmäßig hinterfragen, ob der Beruf noch Spaß macht, ob er nur Mittel zum Zweck ist oder ob es immer schwerer fällt, die Arbeit zu erledigen. Stimmt eine der letzten beiden Annahmen, könnte das ein Zeichen dafür sein, sich in den Ruhestand zu begeben (sofern das unter finanziellen Gesichtspunkten möglich ist).

Wann und wie sollte man sich auf den Ruhestand vorbereiten?

Der Übergang von einem herausfordernden Arbeitsleben mit unzähligen Belastungen und Routinen zu einem Dasein, in dem man nahezu alles selbst bestimmen kann, ist nicht leicht. Vielen wird erst bei diesem Schritt bewusst, wie sehr das eigene Leben auf den Job fixiert war. Wenn die Gespräche mit den Kollegen wegfallen und die Beschäftigung mit einem lebensbestimmenden Thema von heute auf morgen nicht mehr notwendig ist, fallen viele Ruheständler in ein Loch. Da hilft auch der längste Urlaub nicht.

Daher ist es sinnvoll, sich schon früh mit dem Thema Ruhestand auseinanderzusetzen. Früh bedeutet, mindestens drei bis fünf Jahre vor dem geplanten Renteneintritt. Denn wenn man herausgefunden hat, was man im letzten Lebensabschnitt noch erreichen möchte, kann es sein, dass man dafür in den letzten Berufsjahren schon den Grundstein dafür legen kann.

„Aktiv sein“ sollte nicht nur das Motto für den Un-Ruhestand sein, sondern bereits für die Vorbereitungsphase. Fast jeder Mensch trägt ja diesen Gedanken in sich: „Das wollte ich schon immer mal machen …“ Wenn nicht im Ruhestand, wann dann (sofern es die Gesundheit zulässt)?

Man hat Zeit und Muße, um rechts und links der ausgetretenen Wege zu schauen und für die neuen Ziele Kontakte zu knüpfen. Wer den Ruhestand gleichermaßen als Chance und Herausforderung sieht, wird ihn am ehesten genießen können! Darüber hinaus sollte man bei seinen Planungen unbedingt die Familie einbeziehen.

Wer mit seinen Planungen für den Un-Ruhestand nicht weiterkommt, kann sich dafür auch externe Unterstützung suchen. Mittlerweile gibt es sogar Seminare, die die Vorbereitungen für den Ruhestand zum Thema haben.

Wie kann man seinen Ruhestand gestalten?

Es gibt unendlich viele Aktivitäten, durch die das Leben im Ruhestand garantiert nicht langweilig wird. Wichtig ist, dass man für neue Erfahrungen aufgeschlossen bleibt und sich nicht in den eigenen vier Wänden einschließt. Man ist nie zu alt, um neue Dinge auszuprobieren!

In den folgenden Absätzen listen wir einige Vorschläge auf. Die „Klassiker“ wie in den Urlaub fahren, den Garten auf Vordermann bringen, Sport treiben oder sich um die Enkelkinder kümmern, haben wir bewusst weggelassen.

  1. Senior-Experte werden

Einfach weiterarbeiten? Das klingt paradox, aber wer sein Leben lang in einer Branche gearbeitet hat, kann auf einen riesigen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Es wäre schade, wenn dieses weiterhin wertvolle Fachwissen verloren geht. Sofern das „eigene“ Unternehmen noch kein entsprechendes Angebot gemacht hat, kann man dort nachfragen, ob eine Tätigkeit in Teilzeit möglich ist.

Angesichts des weit verbreiteten Fachkräftemangels werden es sich die meisten Firmen gut überlegen, ob sie tatsächlich komplett auf einen Senior-Experten verzichten können. Auch für den Ruheständler hat diese Konstellation viele Vorteile. Er hat eine Herausforderung, bekommt sicherlich Anerkennung und verdient sich etwas dazu. Außerdem kann eine solche Nebentätigkeit den Übergang in den Ruhestand enorm erleichtern. Die wichtigste Voraussetzung ist selbstverständlich, dass man seinen Beruf gern ausgeübt hat!

  1. Patenschaft übernehmen

Als Rentner blickt man nicht nur auf berufliche Erfahrungen zurück, sondern hat reichlich Lebenserfahrung gesammelt. Diese kann man als Pate oder Mentor an Menschen weitergeben, die auf Hilfe angewiesen sind. Das können Flüchtlinge sein, die Unterstützung bei Behördengängen benötigen oder noch Probleme mit der deutschen Sprache haben. Kinder, die in einem schwierigen sozialen Umfeld leben und einen erwachsenen Ansprechpartner brauchen. Oder andere Senioren, die zu vereinsamen drohen.

Mit einer Patenschaft trägt man seinen Teil dazu bei, dass das Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gesellschaft steigt. Ein wichtiger Punkt, da sich der Egoismus heutzutage immer weiter zu verbreiten scheint. Das Bundesfamilienministerium unterstützt Patenschaften mit dem Programm „Menschen stärken Menschen“. Hier findet man weiterführende Informationen.

  1. Studieren bzw. Volkshochschulkurse besuchen

Wer jeden Tag etwas Neues lernt, trainiert sein Gehirn und bleibt geistig länger fit. Auch oder gerade im Un-Ruhestand sollte man seine grauen Zellen trainieren. Das funktioniert mit Lesen, Kreuzworträtseln oder Sudoku schon ganz gut. Wer sich aber detailliert in neue Themen einarbeiten möchte, kann dafür Seminare und Kurse an der Universität oder der Volkshochschule belegen. Senior-Studenten sind an vielen Universitäten keine Seltenheit mehr und bereichern die Diskussion mit einem anderen Blickwinkel. Das Angebot ist überwältigend. Sprachen, Kunst, Geschichte und Computer (Internet) sind sicherlich die Themen, die am häufigsten gewählt werden. Das Lernen macht noch mehr Spaß, wenn man Kontakte zu Gleichgesinnten knüpft, mit denen man die Themen vertiefen kann.

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Man sieht eine Frau mit Maske in einem Büro

Corona-Aerosole in Büroräumen

Viele wissenschaftliche Studien kommen zu dem Schluss, dass Aerosole mitverantwortlich für die Verbreitung des Coronavirus sind. Bei Aerosolen handelt es sich um Mikrotröpfchen, die weniger als fünf Mikrometer groß und für das bloße Auge unsichtbar sind. Diese können Viruspartikel enthalten. Atmet, hustet oder niest ein Corona-Infizierter können Virenwolken entstehen, die eine Ansteckung begünstigen. Das gilt insbesondere in Innenräumen, die schlecht belüftet sind.

Doch Innenraum ist nicht gleich Innenraum. In einem Fitnessstudio führen die körperlichen Anstrengungen zu einer höheren Atemfrequenz. In Restaurants und Kneipen wird häufig laut gesprochen, so dass sich die Aerosole stark ausbreiten können. Wie sieht es aber in Büroräumen mit Corona-Aerosolen aus? Wie verbreiten sich die Viren? Und wie kann man sich schützen?

Aerosolwolken im Büro

Während es im Sommer kaum ein Problem war, Innenräume gut zu durchlüften, kann das in der kalten Jahreszeit deutlich schwieriger werden. Das Lüften bei Minustemperaturen ist für viele Arbeitnehmer eine Zumutung, die zwar der Bildung von Aerosolwolken entgegenwirken kann, zugleich aber das Risiko von Erkältungen erhöht.

Wird im Büro kein Mund-Nasenschutz getragen, breitet sich eine Aerosolwolke beim Niesen mindestens 2,5 Meter, maximal sogar bis zu 8 Meter aus. Handelt es sich beim Niesenden um einen Corona-Infizierten, ist das Infektionsrisiko sehr hoch. Wenn darüber hinaus nicht gelüftet wird, können die Corona-Aerosole für mehrere Stunden in der Luft hängen.

Wie kann man sich schützen?

Wie bereits aus den vorangegangenen Zeilen deutlich geworden ist, gehört das regelmäßige Lüften zu den wichtigsten Maßnahmen.

Frischluft kann jedoch nur zirkulieren, wenn der Wind weht. Am besten ist eine Querlüftung, d.h. das Öffnen von Fenstern auf gegenüberliegenden Seiten. Dieser Durchzug sorgt dafür, dass die Viren entweichen … leider auch die Wärme.

  1. Abstand halten

Die meisten Menschen haben diese Maßnahme seit Beginn der Corona-Pandemie sicherlich schon verinnerlicht. Auch im Büro sollte man sich strikt daran halten und ggf. sogar freiwillig den Abstand erhöhen. Schließlich weiß man nie, wann ein Kollege niesen oder husten muss.

  1. Maske oder Gesichtsvisiere tragen

Die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Aerosolen wird durch einen Mund-Nasenschutz enorm reduziert. Wenn man beim obigen Beispiel bleibt, breiten sich die Aerosole nicht 2,5 oder 8 Meter aus, sondern nur 1,5 Meter. Aufgrund steigender Infektionszahlen ist das Tragen von Masken in französischen Büroräumen Pflicht. Der Nachteil liegt darin, dass es für die Mitarbeiter sehr schwer ist, den ganzen Arbeitstag durch eine Maske zu atmen.

  1. Lüftungsanlage

Mit einer Lüftungsanlage kann man frische Luft in das Büro und die verbrauchte Luft nach draußen leiten. Die zirkulierende Luft hat so eine deutlich geringere Virenlast. Leider sind solche Lüftungsanlagen nur in den wenigsten Büros verbaut.

Der kurzfristige und massenhafte Einbau von Lüftungsanlagen in Büros ist zu aufwendig und teuer. Unter einer Maske können Arbeitnehmer nicht lange konzentriert arbeiten. Und beim Lüften wird es bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt schlicht zu kalt. Daraus schließen wir, dass in den kalten Monaten die Arbeit im Home Office einen neuerlichen Höhepunkt erreichen wird. Über eine Videokonferenz ist eine Ansteckung definitiv ausgeschlossen …

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Zwei Frauen bei einem Trennungsgespräch

Trennungsgespräch: Diese Tipps sollten Sie beachten

Die Ursachen, die zu einem Trennungsgespräch führen können, sind vielfältig. Dennoch fehlt vielen Vorgesetzten die Routine, denn auch für sie gehören Kündigungsgespräche in der Regel nicht zum Alltag. Die folgenden Tipps helfen.

So gelingt das Trennungsgespräch

Bevor es überhaupt zum Trennungsgespräch kommt, sollten einige Punkte beachtet werden. Beruht die geplante Kündigung auf einem Fehlverhalten des Mitarbeiters, sollte etwa in jedem Fall zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden. Eine Kündigung ohne vorherige Maßnahmen ist nur in sehr gravierenden Fällen möglich, etwa, wenn eine Weiterbeschäftigung dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann.

Vorab prüfen: Ist die Kündigung juristisch haltbar?

Generell sollten Vorgesetzte vorab genau prüfen lassen, ob die geplante Kündigung aus juristischer Sicht unproblematisch ist. Dafür ist es wichtig, den Kündigungsgrund genau aufzuzeigen, um entsprechende Einschätzungen treffen zu können, denn hier gibt es Unterschiede. Auch Punkte wie die Sozialauswahl, dazu zählen Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten sowie Schwerbehinderungen,  müssen bei Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern beachtet werden.

Vorbereitung ist alles: Ort, Zeit, Dauer und Beteiligte

Ein Kündigungsgespräch ist für alle Beteiligten eine Ausnahmesituation, vor allem aber für den zu kündigenden Mitarbeiter. Ort und Zeit für das Trennungsgespräch sollten deshalb so gewählt sein, dass mit möglichst wenigen Störungen zu rechnen ist. Vorgesetzte sollten Trennungsgespräche zudem selbst durchführen und nicht auf andere, etwa die Personalabteilung, abwälzen. Das zeugt von Höflichkeit und Respekt gegenüber dem Mitarbeiter.

Auch sollte ausreichend Zeit eingeplant werden. Denn obwohl die Kündigung an sich schnell ausgesprochen ist, kann es noch einen Moment dauern, bis alle wichtigen Informationen ausgetauscht und alle Fragen des Mitarbeiters beantwortet sind. Auf keinen Fall sollte ein Mitarbeiter so schnell es geht “abgefertigt” werden, denn das fällt im Zweifelsfall negativ auf die gesamte Firma und Firmenkultur zurück!

Vorbereitet sein

Eine der Fragen, auf die sich Vorgesetzte im Trennungsgespräch einstellen müssen, ist die Begründung für die Kündigung. Es ist deshalb sinnvoll, sich schon vorab eine entsprechende Antwort zu überlegen. Ausflüchte sind hier nicht angebracht, stattdessen sollte der Kündigungsgrund so offen und ehrlich wie möglich kommuniziert werden. Achtung: Ist die Kündigung personen- oder verhaltensbedingt, ist trotzdem Feingefühl gefragt.

Nach dem Trennungsgespräch: Wie geht es weiter?

Schon im Trennungsgespräch sollte geklärt werden, wie es für den Mitarbeiter nun weitergeht. Ist noch Resturlaub zu nehmen? Wird der Mitarbeiter für die Zeit der Kündigungsfrist freigestellt? Muss eine Übergabe der Aufgaben an einen Kollegen erfolgen? Diese Fragen sollten mindestens geklärt sein. Und auch wenn es unbequem ist: Bevor der Vorgesetzte schließlich das Gespräch für beendet erklärt, sollte der Mitarbeiter nochmals Zeit bekommen, weitere eigene Fragen loszuwerden.

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Man sieht eine Frau im Büro, die mit ihren Nerven am Ende ist

Kündigung, Ja oder Nein? 6 Anzeichen dafür, dass Sie Ihren Job wechseln sollten

Im Leben läuft nicht immer alles rund. Stressige Phasen und Situationen, die für Unzufriedenheit sorgen, gehören dazu – auch im Beruf. Doch wenn das schlechte Gefühl am Arbeitsplatz zum Normalzustand wird und sich anderweitig an der Situation nichts ändern lässt, ist es möglicherweise Zeit für einen Jobwechsel.

Ist das eigentlich normal?

Dauerfrust am Arbeitsplatz, eine zunehmend kränkelnde Konstitution, die ständige Frage, ob dieses Verhalten des Chefs eigentlich normal ist – all das und mehr gehört zu den klassischen Schauergeschichten aus dem Arbeitsalltag. Google ist voll von Suchanfragen, die hierzu trauriges Zeugnis ablegen. Wann es wirklich Zeit ist, die Reißleine zu ziehen und sich nach einem neuen Job umzusehen, verraten die folgenden Anzeichen:

  1. Das Privatleben leidet unter dem Arbeitsfrust

Nach Feierabend noch etwas unternehmen? Dafür ist nach langen Stunden im Job nun wirklich keine Energie mehr übrig. Und wenn doch, dann bekommen die Freunde erstmal die neuesten Horrorgeschichten über den Chef zu hören? Auch im Alltag zu Hause ist der Stress bei der Arbeit seit Langem das einzige Thema? Klare Anzeichen dafür, dass hier etwas im Argen ist.

  1. Die Arbeit ist längst nur noch Pflichtübung

Klar, im Job kann nicht jeder Tag voll spannender neuer Herausforderungen stecken. Auch Routineaufgaben und ruhige Tage gehören dazu. Doch wenn die Langeweile zum Dauerzustand wird, man ständig unterfordert und auch keinerlei Motivation mehr vorhanden ist, etwas an dieser Situation zu ändern, ist die innerliche Kündigung ziemlich sicher längst schon raus. Wer im Job mitten in einem ausgewachsenen Boreout steckt, sollte mit dem Vorgesetzten über interessantere Perspektiven sprechen – oder sich direkt nach einem neuen Job umsehen.

  1. Die Ausflüchte häufen sich

Wer fast mehr damit beschäftigt ist, sich insgeheim Ausflüchte für seine Vorgesetzten auszudenken, als seinen eigentlichen Aufgaben nachzugehen, sollte die eigene Arbeitssituation hinterfragen. “Wenn ich mich nur genug reinhänge, wird das meinem Chef irgendwann schon auffallen.” “Früher oder später muss meine Leistung einfach honoriert werden, es passt nur gerade nicht.” “Mein Chef hat nur einen schlechten Tag.” Wenn solche und ähnliche Gedanken zum Alltag werden, ist ein Jobwechsel vermutlich die bessere Alternative.

  1. Das Bauchgefühl weiß längst Bescheid

Hauptsache, der Job ist sicher und das Gehalt stimmt auch so einigermaßen? Wer immer wieder mit dem Gedanken an einen Jobwechsel spielt und für sich selbst (fadenscheinige) Begründungen dafür sucht, an der aktuellen Situation festzuhalten, der weiß eigentlich längst, dass sich etwas ändern muss. Eine Kündigung und der damit verbundene berufliche Neuanfang kosten Mut, lohnen sich in dieser Situation aber ziemlich sicher.

  1. Morgendliches Unwohlsein

Das Wochenende neigt sich dem Ende entgegen und schon schleicht sich beim Gedanken an den bevorstehenden Montag das schlechte Gefühl ein? Morgens vor der Arbeit sind ein flaues Gefühl im Magen, schlechte Laune und Schlappheit schon der tägliche Normalzustand? Spätestens, wenn sich solche körperlichen Anzeichen in Zusammenhang mit dem Job häufen ist es Zeit, ernsthaft über einen Wechsel nachzudenken.

  1. Der Job macht krank

Mit täglichem Unwohlsein vor der Arbeit hat es angefangen, doch inzwischen ist die Konstitution vollkommen am Boden – sowohl physisch als auch psychisch. Dauermüdigkeit, depressive Episoden, ständiges Kränkeln oder gar der Griff zu Alkohol und anderen Rauschmitteln, um “die Woche irgendwie zu überstehen”, sollten ein absolutes Warnsignal sein und Anlass dafür, im Job die Reißleine zu ziehen.

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