Türschilder im Büro

Unsere Tipps für neue Büro-Türschilder

Türschilder helfen bei der Orientierung im Büro. Wo befindet sich der Besprechungsraum? Wer sitzt im welchem Büro? Wo ist die Toilette untergebracht?

Nicht nur neue Mitarbeiter und Gäste wissen es zu schätzen, wenn sie sich mithilfe von Türschildern schnell zurechtfinden können, auch langjährige Beschäftigte sind oft dankbar für die Orientierungshilfe.

Im Folgenden geben wir Ihnen Tipps, was Sie bei der Erstellung von Türschildern beachten sollten.

Büro-Türschilder: Orientierung für Mitarbeiter und Gäste

So manch ein Unternehmen fragt sich vielleicht, ob Türschilder überhaupt noch zeitgemäß sind. Wirken sie nicht etwas altbacken? Zwar kann das durchaus sein, gerade in großen Bürogebäuden erfüllen sie dennoch ihren Zweck.

Wer im 7. Stock arbeitet, weiß nicht zwangsläufig, in welchem Zimmer denn Herr Müller aus dem 2. Stock sitzt oder wo sich die Toilette im Eingangsbereich befindet. Eine gute Ausschilderung ist da hilfreich.

Geradezu unverzichtbar sind Firmenschilder, die außen angebracht werden. Dank Ihnen kann der Betrieb überhaupt erst gefunden werden. Doch welche Informationen gehören auf ein solches Firmenschild?

Unsere Vorschläge:

– Der Firmenname.

– Das Firmenlogo als visueller Blickfang und für den Wiedererkennungswert.

– Tätigkeitsfeld und Schwerpunkte.

– Kontaktdaten wie Telefonnummer, Faxnummer, Website und E-Mailadresse.

– Öffnungszeiten.

– Zertifizierungen, Mitgliedschaften und Partnerschaften.

– Das Firmenmotto oder ein Slogan, falls vorhanden.

Befindet sich das Schild nicht direkt am Büroeingang, sollte auch eine Wegbeschreibung aufgeführt sein, etwa „Büro im 4. Stock rechts“ oder „Eingang ums Eck“.

Büro-Türschilder gestalten und auswählen: Darauf gilt es zu achten

Ob draußen vor der Tür oder innen: Büro-Türschilder sollten professionell wirken und Seriosität ausstrahlen. Lassen Sie sie daher am besten von einer Fachfirma anfertigen. Was Sie bei der Gestaltung beachten sollten, verraten wir Ihnen hier.

1. Gute Lesbarkeit

Türschilder dienen der Information. Sie müssen sich also in erster Linie gut lesen lassen. Vermeiden Sie verschnörkelte Schriftarten und kunstvolle Verzierungen. Wählen Sie lieber Druckbuchstaben in angemessener Größe. Achten Sie außerdem auf einen ausreichenden Kontrast zwischen Beschriftung und Hintergrund. Für Türschilder im Innenraum empfiehlt sich nach wie vor der Klassiker mit dunkler Schrift auf weißem Grund.

2. Format

Das Format des Türschilds richtet sich nach der Menge der Informationen, die darauf unterzubringen sind. Türschilder in Standardformaten wie DIN A4 oder DIN A2 sind meist günstiger als Sonderformate.

3. Design

Möchten Sie lediglich Büroräume ausschildern, entscheiden Sie sich am besten für ein möglichst schlichtes Design, bestehend aus der nötigen Aufschrift sowie eventuell dem Firmenlogo. Farbige Ornamente heben wichtige Informationen wie die Raumnummer hervor.

Um Besprechungsräume, die Teeküche oder das WC zu kennzeichnen, können auch Piktogramme zum Einsatz kommen. Die jeweiligen Farben wählen Sie entsprechend Ihres Corporate Designs. Wichtig ist eine klare, geradlinige Gestaltung, die auf den ersten Blick erkennen lässt, was sich hinter der jeweiligen Tür verbirgt.

4. Austauschbarkeit

Herr Müller geht in Rente, in sein Büro zieht nun Frau Schmidt. Im Büroalltag kommt es immer mal wieder vor, dass Türschilder ausgetauscht werden müssen. Aus diesem Grund empfehlen sich Rahmen mit Inserts aus Papier.

Bei Bedarf müssen Sie so nicht gleich das gesamte Türschild ersetzen und neu montieren, sondern nur die Einlage austauschen. Besonders leicht gelingt das mit Magnet- oder Klickrahmen. Für Räume mit häufig wechselnder Belegschaft gibt es Türschilder mit Nuten zum Selbstbeschriften.

5. Widerstandsfähige Materialien

Zum Schutz der Papier-Inserts kommen heute vorrangig transparente Cover aus Acryl zum Einsatz. Acryl hat den Vorteil, dass es sich bei Sonneneinstrahlung nicht verfärbt. Allerdings ist das Material etwas anfällig für Kratzer. PVC ist stabiler, verträgt aber direktes UV-Licht nicht so gut. Abdeckungen aus PVC empfehlen sich daher am ehesten für Räume, die nicht direkt gegenüber eines Fensters liegen.

6. Rahmen

Rahmenlose Schilder wirken besonders leicht. Ein Aluminiumrahmen lässt das Türschild dagegen elegant erscheinen. Darüber hinaus schützt ein Rahmen die Ecken des Schildes und bietet zusätzlichen Witterungsschutz.

7. Befestigung

Wahlweise lassen sich Türschilder direkt auf der Tür aufkleben oder an der Wand daneben montieren. Um möglichst flexibel zu bleiben, wählen Sie am besten Türschilder, die sowohl die Klebe- als auch die Schraubmontage ermöglichen. Der Klebstoff sollte sich wieder rückstandslos entfernen lassen.

Haben Sie Ihre neuen Büro-Türschilder entsprechend Ihren Anforderungen gestaltet und in Auftrag gegeben, müssen Sie diese anschließend nur noch am Bestimmungsort aufhängen. Bringen Sie die Schilder auf Augenhöhe an und achten Sie darauf, dass sie nicht durch andere Gegenstände in der Umgebung verdeckt werden.

Eine Auswahl an Türschildern finden Sie auch im OTTO Office Sortiment hier.

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Gründe für ein Beschäftigungsverbot im Büro

Ein Beschäftigungsverbot wird ausgesprochen, um die Gesundheit und die Sicherheit von Arbeitnehmern zu schützen. Dem betroffenen Arbeitnehmer wird damit verboten, bestimmte Tätigkeiten zu verrichten oder überhaupt am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Ein Beschäftigungsverbot ergibt sich unter anderem aus dem Mutterschutz- und dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Arbeit im Büro birgt nun deutlich weniger gesundheitliche Risiken als andere Tätigkeiten. Welche Gründe können dennoch für ein Beschäftigungsverbot sprechen?

Beschäftigungsverbot – rechtliche Vorgaben

Ein Beschäftigungsverbot lässt sich in der Regel auf die besondere Schutzwürdigkeit der Betroffenen zurückführen. Das Beschäftigungsverbot für Schwangere soll etwa die Schwangere selbst wie auch das ungeborene Kind vor Gefahren schützen. Rechtliche Grundlage bildet das Mutterschutzgesetz.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz dient dem Schutz Heranwachsender. Demnach gilt ein generelles Beschäftigungsverbot für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren. Für Jugendliche ab 13 Jahren gibt es einige Ausnahmen, sie dürfen zum Beispiel Zeitungen austragen. Schulpflichtige Jugendliche zwischen 15 und 18 dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen arbeiten, auch im Büro – aber dabei keiner Akkordarbeit nachgehen.

Weitere Beschäftigungsverbote ergeben sich aus dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylgesetz. So dürfen etwa keine Asylbewerber beschäftigt werden, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anstreben.

Generelles und individuelles Beschäftigungsverbot

Unterschieden wird zwischen einem generellen oder betrieblichen sowie einem individuellen Beschäftigungsverbot. Erfährt der Arbeitgeber etwa von der Schwangerschaft einer Angestellten, muss er zunächst prüfen, welche Gefahren am Arbeitsplatz bestehen.

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass für die Schwangere oder das ungeborene Kind Risiken vorliegen, muss der Arbeitgeber der Beschäftigten zunächst eine andere Tätigkeit zuweisen. Gibt es keine geeignete Tätigkeit, wird das generelle oder betriebliche Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Arbeitgeber können auch ein vorläufiges betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen. Das gilt für den Zeitraum, in dem der Betrieb Schutzmaßnahmen für die Schwangere durchführt.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot erlässt hingegen der behandelnde Arzt. Es kann zum Beispiel angeordnet werden, wenn es zu Komplikationen während der Schwangerschaft kommt oder der Arzt andere Gefahren für Mutter und Kind erwartet.

Wichtig zu wissen: Das Arbeitsverhältnis besteht während des Beschäftigungsverbots weiter. Das Mutterschutzgesetz sichert Schwangeren zudem einen weitreichenden Kündigungsschutz zu. Liegt ein ärztliches Attest vor, dass die Notwendigkeit des Beschäftigungsverbots bescheinigt, erhalten Betroffene zudem weiterhin ihr volles Gehalt.

Beschäftigungsverbot im Büro: mögliche Gründe

Die Büroarbeit birgt weniger Risiken für Schwangere und Stillende als etwa die Arbeit im Labor oder gar auf der Baustelle. Dennoch gibt es einige Gründe, aus denen ein Beschäftigungsverbot im Büro ausgesprochen werden kann. Die Entscheidung für ein Beschäftigungsverbot sollte stets individuell getroffen werden, bestenfalls in enger Zusammenarbeit mit medizinischen Fachkräften wie Betriebsärzten und dem behandelnden Arzt der Schwangeren.

Gründe für ein Beschäftigungsverbot im Büro:

1. Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz gibt gewisse Schutzfristen vor, in denen Schwangere und Stillende bei voller Arbeit von der Arbeit freigestellt werden:

– Vor der Entbindung: In den sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin dürfen Schwangere nur arbeiten, wenn sie ausdrücklich dazu in der Lage sind.

– Nach der Entbindung: Es gilt eine Schutzzeit von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten von 12 Wochen.

2. Risikoreiche Arbeit

Zu den Formen risikoreicher Arbeit gehören unter anderem Akkordarbeit, Sonntags- und Nachtarbeit. Auch die Schichtarbeit von Schwangeren ist nur bei Einhaltung strengen Vorgaben erlaubt.

3. Hohe körperliche oder psychische Belastung

Lange Arbeitszeiten im Sitzen können durchaus körperlich belastend sein und unter anderem zu Kreislaufproblemen führen. Anspruchsvolle Projekte mit engen Fristen erhöhen den Stress und können ebenfalls Schwangerschaftskomplikationen zur Folge haben. Dienstreisen stellen ebenfalls eine hohe körperliche und psychische Belastung für werdende Mütter dar. Es ist daher individuell zu prüfen, für welche Aufgaben schwangere Mitarbeiterinnen eingesetzt werden. Gegebenenfalls sind Beschäftigungsverbote für bestimmte Tätigkeiten auszusprechen.

4. Ausstattung des Arbeitsplatzes

Fehlen im Betrieb geeignete Ruhezonen für Schwangere und Stillende oder ist der Arbeitsplatz nur unzureichend ergonomisch eingerichtet, kann zumindest ein befristetes Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Während dieser Zeit sollte die Ausstattung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse schwangerer und stillender Mitarbeiterinnen angepasst werden.

5. Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz

Umwelttoxine finden sich auch in Bürogebäuden, in Möbeln und Baumaterialien. Weitere Gesundheitsrisiken ergeben sich durch eine übermäßige Lärmbelastung. Lassen sich solche Risikofaktoren nicht kurzfristig beseitigen, kann dies ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen.

6. Individuelle medizinische Bedingungen

Gewisse Vorerkrankungen und Komplikationen während der Schwangerschaft können selbst die Bürotätigkeit zum Risiko für Mutter und Kind werden lassen.

Tipp: Antrag auf vorläufiges Beschäftigungsverbot

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, am Arbeitsplatz nötige Schutzmaßnahmen zu treffen, um ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Bestehen diese Schutzmaßnahmen noch nicht, können Sie sich an die für Ihre Branche zuständige Aufsichtsbehörde wenden und ein vorläufiges Beschäftigungsverbot beantragen. Bis zur Einrichtung der Schutzmaßnahmen sind Sie dann von der Arbeit freigestellt.

Unterschied zwischen Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit

In einigen Fällen sprechen Ärzte für Schwangere kein individuelles Beschäftigungsverbot aus, sondern schreiben sie krank. Ein wichtiger Unterschied zwischen dem Beschäftigungsverbot und einer Krankschreibung besteht allerdings darin, dass Sie bei einem Beschäftigungsverbot weiterhin Ihr volles Gehalt beziehen.

Sind Sie dagegen krankgeschrieben, erhalten Sie ab der siebten Woche nur noch Krankengeld. Aus finanzieller Sicht ist ein Beschäftigungsverbot also vorteilhaft.

Drogen im Buero

Drogen in der Arbeitswelt

Aktuellen Schätzungen zufolge haben 17,8 Millionen Erwachsene in Deutschland schon einmal eine illegale Droge konsumiert. Noch weit mehr Menschen nehmen legale Rauschmittel wie Alkohol, Nikotin oder Medikamente zu sich. Auch vor der Bürotür macht der Drogenkonsum nicht Halt.

Welche Drogen sind in der Arbeitswelt besonders verbreitet? Und wie können Betriebe mit suchtgefährdeten Mitarbeitenden umgehen?

Welche Drogen sind in der Arbeitswelt verbreitet?

Ein Blick auf das allgemeine Konsumverhalten der Bevölkerung lässt Rückschlüsse zu, welche Drogen auch in der Arbeitswelt eine Rolle spielen. Wie die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) berichtet, ist Cannabis heute die mit Abstand am häufigsten konsumierte Substanz in Deutschland.

Ausgehend vom Epidemiologische Suchtsurvey (ESA) 2021 haben rund ein Drittel der Deutschen zwischen 18 und 64 Jahren bereits Erfahrungen mit Cannabis gemacht. Nach der Legalisierung des Konsums erwartet die DHS ein weiteres Ansteigen dieser Zahlen.

Ein weitaus höheres wirtschaftliches Risiko sehen Suchtforscher allerdings im Alkoholkonsum. Schätzungsweise drei Millionen Erwachsene in Deutschland hatten im Jahr 2018 eine alkoholbezogene Störung. 7,9 Millionen Erwachsene konsumieren Alkohol in einer gesundheitlich riskanten Form. Der volkswirtschaftliche Schaden, der auf den Alkoholkonsum zurückzuführen ist, wird auf rund 57,04 Milliarden Euro beziffert.

Bei etwa 2,9 Millionen Erwachsenen in Deutschland liegt zudem ein problematischer Medikamentenkonsum vor. Nach Angaben der DHS werden vor allem Schlaf- und Beruhigungsmittel aufgrund ihres hohen Suchtpotenzials missbräuchlich eingenommen.

Welche Gefahren bergen Drogen am Arbeitsplatz?

Ob legale oder illegale Suchtmittel – Drogen am Arbeitsplatz weisen mehrere Gefahren auf:

– Arbeitnehmer, die rauchen, übermäßig Alkohol trinken oder illegale Substanzen zu sich nehmen, fehlen häufiger im Job als ihre Kollegen. Sie weisen dreimal so viele Fehltage aufgrund psychischer Leiden auf, fehlen 89 Prozent häufiger aufgrund von Rückenschmerzen und 52 Prozent häufiger aufgrund von Atemwegserkrankungen.

– Suchtkranke sind 3,5-mal häufiger in Arbeitsunfälle verwickelt als andere Arbeitnehmer.

– Drogen am Arbeitsplatz verursachen Kosten von rund 2,9 Millionen Euro täglich.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten?

Als rechtliche Grundlage für den Drogenkonsum am Arbeitsplatz ist die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ zu beachten: Sind Arbeitnehmer nicht in der Lage, eine Tätigkeit ohne Gefahr für sich und andere auszuführen, dürfen Arbeitgeber sie nicht mit dieser Tätigkeit beauftragen. Arbeitnehmer ihrerseits dürfen sich durch ihren Drogenkonsum nicht in einen Zustand versetzen, von dem eine Gefahr für sich und andere ausgeht.

Spezifische Verbote sind von den Betrieben individuell zu regeln, zum Beispiel über Betriebsvereinbarungen. Ein bestehender Betriebsrat ist an der Einführung derartiger Vorschriften zu beteiligen.

Alkohol- und Drogentests sind nur mit Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers zulässig. In Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen dürfen Alkohol- und Drogentests nur festgeschrieben werden, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Durchführung hat, etwa in Arbeitsumgebungen mit besonders hohem Unfallrisiko.

Umgang mit drogensüchtigen Mitarbeitenden

Dem Arbeitgeber kommt die Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten zu. Dazu gehört es auch, die Mitarbeitenden vor den Gefahren und Schäden durch Rauschmittel zu bewahren.

Für die betriebliche Suchtprävention empfiehlt die DHS die folgenden Regeln:

– Der Konsum illegaler Drogen ist am Arbeitsplatz und in den Pausen untersagt.

– Das Mitbringen illegaler Drogen zur Betriebsstätte ist untersagt.

– Der Verkauf und das Verteilen illegaler Drogen auf dem Betriebsgelände ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.

– Bei Verstößen werden den Betroffenen nicht nur Sanktionen zuteil, sondern auch Hilfsangebote unterbreitet.

Darüber hinaus sollten Führungskräfte an regelmäßigen Schulungen zum Umgang mit suchtkranken Beschäftigten teilnehmen. Dort lernen sie, typische Anzeichen für Suchterkrankungen zu erkennen und Strategien zur Gesprächsführung mit den Betroffenen zu entwickeln.

Es empfiehlt sich zudem, im Betrieb Informationen und Aufklärungsprogramme zu Suchtmitteln anzubieten, etwa Workshops und Info-Broschüren. Qualifizierte Suchtbeauftragte können als Ansprechpartner für Betroffene zur Verfügung stehen. Je niedrigschwelliger die Hilfsangebote sind, umso größer ist die Chance, dass sie von den Beschäftigten angenommen werden.

Veränderte Einstellung zu legalen Drogen: Das Beispiel Nikotin

Dass sich die gesellschaftliche Einstellung zu legalen Rauschmitteln durchaus ändern kann, zeigt das Beispiel Nikotin. Mit der Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Arbeitgeber seit 2002 dazu verpflichtet, nicht rauchende Beschäftigte vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens zu schützen.

Das Rauchen am Schreibtisch, früher durchaus üblich, gehört seitdem der Vergangenheit an. Stattdessen müssen spezielle Raucherbereiche oder Raucherräume eingerichtet werden.

Derartige Veränderungen in der Gesetzgebung haben in Kombination mit bestimmten Werbeverboten dazu geführt, dass der Anteil der Raucher und Raucherinnen rückläufig ist. Insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen lässt sich ein deutlicher Rückgang der Raucherquote beobachten.

Rueckkehr ins Buero

Zurück ins Büro? Die Debatte um die Präsenzpflicht

Viele große Unternehmen möchten ihre Mitarbeitenden wieder häufiger im Büro sehen – nicht nur in Deutschland. Wie eine Studie des Immobilien-Beratungsunternehmens JLL zeigt, haben weltweit 33 Prozent der Unternehmen eine Anwesenheitspflicht eingeführt. Weitere 27 Prozent könnten sich eine solche Pflicht zumindest vorstellen.

Welche Vorteile sehen Betriebe in der Präsenzarbeit? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten? Das und mehr erfahren Sie in diesem Beitrag.

Unternehmen weltweit fordern die Rückkehr ins Büro

Der JLL-Studie zufolge erwarten rund 87 Prozent der befragten Unternehmen, dass ihre Beschäftigten wenigstens von Zeit zu Zeit im Betrieb präsent sind. Immer mehr Unternehmen ziehen es demnach auch in Erwägung, Beschäftigte für ihre Präsenz zu belohnen, etwa durch finanzielle Anreize, bevorzugte Aufgaben oder Beförderungen.

Welche Vorteile sehen Unternehmen in der Präsenzarbeit?

Eine groß angelegte Homeoffice-Studie vom Future of Work Lab an der Universität Konstanz, durchgeführt seit März 2020, kommt zu einem ähnlichen Ergebnis wie die JLL-Erhebung: Führungskräfte, Vorstände und Geschäftsführer wünschen sich nach der Corona-Pandemie wieder mehr Präsenzarbeit.

Wie die Konstanzer Studienautoren erklären, ist in der deutschen Arbeitskultur die Gleichsetzung von Präsenz mit Produktivität stark verankert. Führungskräfte gehen also davon aus, dass Beschäftigte im Büro konzentrierter und produktiver arbeiten.

Weiterhin drücke der Wunsch nach einer Präsenzpflicht die Angst vor einem Kontrollverlust aus. Das zeige sich vor allem dort, wo Führungskräfte nur wenig Vertrauen in ihre Mitarbeitenden haben.

Homeoffice oder Präsenzpflicht – rechtliche Rahmenbedingungen

Ein Rechtsanspruch auf die Arbeit im Homeoffice besteht in Deutschland nicht. Wer zu Hause arbeiten möchte, kann diesen Wunsch an seinen Arbeitgeber herantragen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können dann eine Betriebsvereinbarung für die sogenannte mobile Arbeit treffen. Der Arbeitgeber ist aber nicht dazu verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nachzukommen.

Aus der Politik gibt es immer wieder die Forderung, den Anspruch auf mobile Arbeit gesetzlich zu regeln. Sowohl Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) als auch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) haben sich für ein Recht auf Homeoffice ausgesprochen. Umgesetzt wurde dies aber noch nicht.

Präsenzpflicht nur in einem Fünftel der deutschen Unternehmen

In der öffentlichen Debatte wirkt es derzeit so, als würde sich die Präsenzpflicht in deutschen Unternehmen durchsetzen. Die Realität sieht jedoch etwas anders aus, wie die Konstanzer Homeoffice-Studie darlegt. Aktuelle Studienbefragungen aus dem April 2024 unter 1.023 Teilnehmern zeigen, dass nur 22 Prozent der Unternehmen in Deutschland tatsächlich eine Präsenzpflicht eingeführt haben.

Der JLL-Studie zufolge hat sich stattdessen in vielen deutschen Großstädten die Hybridarbeit etabliert: Drei bis vier Tage in der Woche arbeiten die Beschäftigten im Büro, den Rest der Zeit im Homeoffice. Weltweit entscheidet sich etwa die Hälfte der Befragten für diese Lösung.

Auch in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart verbrachten Beschäftigte im Juli und August 2023 durchschnittlich drei Tage pro Woche im Büro. Der Anteil derjenigen, die gar nicht oder maximal zwei Tage pro Woche im Büro arbeiten, lag im ersten Halbjahr 2023 bei rund 20 Prozent. Im ersten Halbjahr 2022 waren es noch mehr als 40 Prozent.

Präsenzpflicht führt häufiger zu Belastungssymptomen

Viele Arbeitnehmer schätzen es durchaus, Zeit im Büro zu verbringen und dort Kontakte mit den Kollegen zu pflegen. Fragen und Probleme lassen sich von Angesicht zu Angesicht oft schneller klären als über digitale Kommunikationsmittel.

Dennoch: In der Konstanzer Studie berichten Beschäftigte aus Firmen mit Präsenzpflicht wesentlich häufiger von Gesundheitsproblemen wie Belastungs- und Erschöpfungssymptomen als andere Arbeitnehmer. Gleichzeitig stellen sie kaum eine Leistungssteigerung fest.

Mitarbeitenden zumindest teilweise die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen, kann die Motivation steigern und sich dadurch für Unternehmen als vorteilhaft erweisen.

Betriebsrat im Unternehmen

Betriebsrat – Wissenswertes für Arbeitnehmer

Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer. Zu seinen Aufgaben gehört es unter anderem, mit Arbeitgebern über die Ausgestaltung von Verträgen und Betriebsvereinbarungen zu verhandeln und auf die Einhaltung von Dienstplänen zu achten. Seine Rechte und Pflichten sind gesetzlich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert.

Im folgenden Artikel erfahren Sie mehr zur betrieblichen Mitbestimmung.

Der Betriebsrat: gesetzliche Grundlagen

Das erste deutsche Betriebsrätegesetz wurde 1920 in der Weimarer Republik erlassen. Seit 1952 gilt das Betriebsverfassungsgesetz, das 1972 noch einmal umfassend novelliert wurde.

Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2021 hat der Gesetzgeber zudem die Gründung von Betriebsräten erleichtert und die Mitbestimmungsrechte erweitert. Für Betriebsräte in der Verwaltung und den Behörden des öffentlichen Dienstes sind die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder ausschlaggebend.

Übrigens: Neben Betriebsräten für einen einzelnen Betrieb gibt es in größeren Unternehmen auch Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte.

Aufgaben des Betriebsrats

Kurz gesagt ist der Betriebsrat dafür zuständig, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten und stellvertretend für die Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.

Konkret legt das Betriebsverfassungsgesetz fest, dass Betriebsrat und Arbeitgeber mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohle der Beschäftigten und des Betriebs zusammenarbeiten sollen (§ 2 Abs. 1 BetrVG).

Im Einzelnen kommen dem Betriebsrat dabei die folgenden Aufgaben zu:

– Er wacht darüber, dass geltende Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.

– Er nimmt Vorschläge und Anregungen aus der Belegschaft entgegen, verhandelt diese mit dem Arbeitgeber und wirkt auf die Umsetzung hin.

– Er sichert die Beschäftigung im Betrieb.

– Er ist zuständig für die Durchsetzung der Gleichberechtigung am Arbeitsplatz.

– Er fördert die Eingliederung ausländischer Beschäftigter sowie besonders schutzbedürftiger Personen.

– Er ist für den betrieblichen Umweltschutz verantwortlich.

Rechte und Pflichten

Die Rechte des Betriebsrats sind ebenfalls gesetzlich festgeschrieben (§§ 87 – 113 BetrVG). Notfalls kann der Betriebsrat seine Rechte gerichtlich durchsetzen. Das unterscheidet ihn von informellen Gremien wie einer Beschäftigtenversammlung oder einem runden Tisch. So kann auch nur der Betriebsrat rechtlich verbindliche Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber treffen.

Mitwirken darf der Betriebsrat an den folgenden Entscheidungen des Arbeitgebers:

– Personalangelegenheiten

– Soziale Angelegenheiten

– Wirtschaftliche Angelegenheiten, Lohngestaltung

– Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Unfallprävention

– Arbeitsablauf, Arbeits-, Pausen- und Urlaubszeiten

– Arbeitsplatzgestaltung und Leistungsüberwachung

Neben seinen Rechten hat der Betriebsrat auch gesetzlich bindende Pflichten. So ist er zum Beispiel zur Verschwiegenheit verpflichtet. Betriebsratsmitglieder müssen sich zudem regelmäßig fortbilden, um die Interessen der Belegschaft professionell vertreten zu können. Außerdem müssen sie an Betriebsratssitzungen und sogenannten Monatsgesprächen mit dem Arbeitgeber teilnehmen.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Einen Betriebsrat im Unternehmen einzusetzen, bietet der Belegschaft einige Vorteile:

– Betriebe mit Betriebsrat zahlen im Durchschnitt mehr Geld.

– Die Arbeitsplätze sind sicherer.

– Es gelten bessere Arbeitsbedingungen mit mehr Freizeit.

– Kritik und Vorschläge können effektiv an den Arbeitgeber herangetragen werden.

– Betriebsräte bieten Unterstützung bei individuellen Problemen wie Diskriminierung oder Mobbing.

Auch für Unternehmen bringt die betriebliche Mitbestimmung Vorteile mit sich. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher und sozialer Umbrüche ist es wichtig, das Unternehmen gemeinsam mit den Beschäftigten zu gestalten.

Wie eine Erhebung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2024 herausgefunden hat, erzielen Unternehmensentscheidungen bessere Ergebnisse, wenn die Expertise der Beschäftigten eingebunden wird. Unternehmen mit Betriebsrat arbeiten demnach auch produktiver und innovativer als Firmen ohne betriebliche Mitbestimmung.

Dennoch wird laut WSI jede fünfte Betriebsratsgründung behindert. Vor allem in inhabergeführten Unternehmen stößt die betriebliche Mitbestimmung oft auf Schwierigkeiten. Allerdings ist dieses Recht gesetzlich geschützt. Versucht ein Arbeitgeber, die Einführung eines Betriebsrats zu verhindern, kann das sogar strafrechtliche Folgen haben.

Betriebsrat gründen – die Bedingungen

Betriebsratswahlen finden bundesweit alle vier Jahre vom 1. März bis zum 30. Mai statt. Betriebe, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, können jederzeit wählen.

Entschließt sich die Belegschaft eines Unternehmens, einen Betriebsrat zu gründen, gelten dafür bestimmte Bedingungen:

– Im Betrieb müssen mindestens für wahlberechtigte Beschäftigte tätig sein.

– Drei der Beschäftigten müssen wählbar sein.

Zum Betriebsrat wählen lassen können sich alle Beschäftigten älter als 18 Jahre, die dem Betrieb oder einem anderen Unternehmen des Konzerns mindestens sechs Monate angehören.

Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, auch Auszubildende, befristet Beschäftigte und Aushilfen. Leitende Angestellte, die unternehmerische Aufgaben wahrnehmen, dürfen dagegen nicht wählen.

Die Größe des Betriebsrats hängt von der Anzahl der Wahlberechtigten ab:

– Bis zu 20 Wahlberechtigte: eine Person

– Bis zu 50 Wahlberechtigte: drei Personen

– Bis zu 100 Wahlberechtigte: fünf Personen

– Bis zu 200 Wahlberechtigte: sieben Personen

– Bis zu 400 Wahlberechtigte: neun Personen

Der Betriebsrat wird immer in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Seit der Einführung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes 2021 gilt für Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten ein vereinfachtes Wahlverfahren.

Die Tätigkeit im Betriebsrat wird nicht vergütet. Mitglieder genießen allerdings einen besonderen Kündigungsschutz. Das gilt auch für alle Beschäftigten, die sich in einer bestimmten Funktion bei der Betriebsratswahl einbringen, zum Beispiel als Wahlvorstand.

Online mit anderen Personen netzwerken.

Online-Netzwerken im Berufsleben: Warum es sich lohnt und wie es gelingt

Berufserfahrung und relevante Qualifikationen sind für die Jobsuche gut, Kontakte innerhalb der Branche oder eines Unternehmens sind besser. Eine persönliche Empfehlung kann zum Traumjob oder der Austausch mit einem Branchenexperten zur neuen Geschäftsidee führen. Aufbauen lassen sich die nötigen Kontakte längst nicht mehr nur offline, sondern sehr gut auch online.

Vorteile beim Online-Netzwerken

Online-Netzwerken bietet gegenüber dem Networking im echten Leben den Vorteil, dass Arbeitssuchende und Fachkräfte mit geringem Aufwand viele Kontakte knüpfen und pflegen können. Anstatt nach Feierabend zahlreiche Veranstaltungen zu besuchen, können angehende Netzwerker sich über Karriereplattformen wie Xing oder LinkedIn ganz bequem von zu Hause mit interessanten Kontakten austauschen.

Damit das Online-Networking den Netzwerker in seiner Karriere voranbringt, gilt es einiges zu beachten.

Ziele setzen: Was soll mit dem Networking erreicht werden?

Bei Kontakten gilt online wie offline: Qualität geht über Quantität. Es bringt nichts, viele Leute zu kennen, aber nur selten mit ihnen zu kommunizieren. Besser ist es, wenige, aber beruflich relevante Kontakte zu haben, mit denen man sich regelmäßig austauscht.

Um ein solch funktionierendes Netzwerk aufzubauen, muss man sich klar machen, was das Ziel des Online-Netzwerkens ist. Steht der Neukundengewinn im Vordergrund? Liegt der Fokus auf der Jobsuche? Oder geht es um den Erwerb von Fachwissen, um beruflich voranzukommen?

Die richtige Plattform und das Onlineprofil

Wer sich über seine Ziele im Klaren ist, sollte sich bei passenden Onlineplattformen anmelden. Dabei ist es sinnvoller, sich auf ein oder zwei ausgewählte Portale zu konzentrieren. Wer auf zahlreichen Plattformen nur hin und wieder aktiv ist, betreibt kein effektives Networking.

Zudem ist ein gutes Onlineprofil wichtig:

  • Ein professionell und seriös wirkendes Foto ist das richtige Aushängeschild.
  • Die Punkte “Qualifikationen” und “Interessiert an” sollten kurz und präzise formuliert ausgefüllt werden.
  • Der Lebenslauf sollte hinzugefügt werden und alle relevanten Infos zum beruflichen Werdegang sowie zu Qualifikationen enthalten.

Wichtig ist, das Profil ständig aktuell zu halten. Nur so sind bestehende und potenzielle Kontakte immer auf dem Laufenden.

Aktiv Kontakte suchen und pflegen

Es ist zudem sinnvoll, regelmäßig in Gruppen aktiv zu sein und an Online-Events teilzunehmen, die für den eigenen Fachbereich interessant sind – zum Beispiel bei Xing oder auf Facebook. So knüpft man nicht nur neue Kontakte, sondern ruft sich auch den bestehenden immer wieder in Erinnerung.

Urheber des Titelbildes: apinan/ 123RF Standard-Bild

Eine Person beim Psychologen, dargestellt als Cartoon

Psychische Gefährdungsbeurteilung: Wissenswertes rund um die Arbeitsschutzmaßnahme

Nicht nur körperlich sind Angestellte am Arbeitsplatz oft verschiedenen Gefahren wie Lärm oder defekten Stromquellen ausgesetzt. Auch psychische Belastungen können den Mitarbeitern eines Unternehmens schaden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Eine ständige Über- oder Unterforderung durch Aufgaben, die den eigenen Fähigkeiten nicht entsprechen.
  • Stress durch hohen Zeitdruck oder viele Überstunden.
  • Schlechte soziale Strukturen durch ungelöste zwischenmenschliche Konflikte oder mangelnde Führungskompetenzen.
  • Frustration, wenn zum Beispiel erbrachte Leistungen zu wenig gewürdigt werden.

Als Folge dieser Belastungen können bei den Angestellten langfristig psychische Erkrankungen wie Burn-out oder Depressionen auftreten. Und auch kurzfristig zeigen sich bereits negative Auswirkungen: Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten gehören hierzu.

Eine psychische Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht!

Laut § 5 Arbeitsschutzgesetz ist deshalb jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB psych) durchzuführen und entsprechende Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu ergreifen. Ausnahmen gibt es nicht: Selbst wenn ein Unternehmen nur einen einzigen Mitarbeiter beschäftigt, muss eine psychische Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Deren Ablauf und Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert werden. Das Gleiche gilt für die aus den Ergebnissen abgeleiteten Maßnahmen und deren Umsetzung.

Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung

Das Gesetz schreibt allerdings weder vor, wie oft noch wie die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss. In der Realität hängt die Umsetzung deshalb oft von der Betriebsgröße und der Branche ab. Um die Ausgangslage zu analysieren, greifen jedoch viele Unternehmen auf eine dieser drei Methoden zurück, um festzustellen, ob die Beschäftigten psychischen Belastungen ausgesetzt sind:

  • Fragebögen zur anonymen Mitarbeiterbefragung
  • stichprobenhafte Beobachtungen durch Betriebsärzte oder Psychologen im Tätigkeitsbereich
  • Workshops, moderiert von externen Experten

Ziel ist es dabei immer, ein objektives Bild der Arbeitsbedingungen zu gewinnen. Bei der Wahl des richtigen Instruments für die Gefährdungsbeurteilung kann in der Regel der Unfallversicherungsträger des Betriebs helfen.

Beispiele für psychische Belastungen und passende Maßnahmen

Ein Beispiel:

Der von den Mitarbeitern anonym ausgefüllte Fragebogen zeigt, dass bei der Frage “Sind Ihre Arbeitszeiten gut im Voraus planbar / Ist Ihr Dienstplan verlässlich?” ein Großteil der Angestellten “Eher nein” oder “Nein, gar nicht” angekreuzt hat. Die Erkenntnis: Die Arbeitsorganisation lässt zu wünschen übrig und sorgt für Unzufriedenheit und Frust im Unternehmen.

Eine passende Maßnahme wäre es, die Mitarbeiter stärker mit in die Erstellung des Dienstplans einzubeziehen. Die zuständige Führungskraft könnte beispielsweise einen Regeltermin einführen, bei dem die Arbeitszeiten für den kommenden Monat besprochen und Schichten getauscht werden können. Nach drei Monaten wird dann erneut ein Stimmungsbild zum neuen Prozess eingeholt, um zu prüfen, ob die Maßnahme greift.

Ein weiteres Beispiel:

Im Workshop geben mehrere Mitarbeiter an, dass ihnen zur Erledigung ihrer Aufgaben nicht ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Die Erkenntnis: Die Angestellten sind überfordert und gestresst. Als Maßnahme könnten Aufgaben umverteilt werden – vielleicht gibt es Mitarbeiter, die sich unterfordert fühlen und bereit wären, neue Verantwortungen zu übernehmen? Nach einigen Monaten sollte die Führungskraft wiederum das Gespräch mit den Beteiligten suchen und klären, ob die Aufgaben nun erledigt werden können, ohne dass Zeitdruck entsteht.

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Eine Frau sitzt müde vor einem Laptop in der Video-Konferenz

Zoom Fatigue: Tipps gegen die Müdigkeit während der Videokonferenz

Wer schon einmal an vielen Online-Meetings hintereinander teilnehmen musste, weiß: Die virtuellen Besprechungen können die Teilnehmer belasten. Mal zerrt die schlechte Internetverbindung an den Nerven, ein anderes Mal ist schlicht das monotone Starren auf den Bildschirm kräfteraubend. Infolgedessen werden die Teilnehmer müde, gereizt und unkonzentriert. Für diesen Effekt gibt es einen Begriff: “Zoom Fatigue”. Dabei handelt es sich um eine Zusammensetzung aus dem Namen der Videokonferenz-Software Zoom und dem französischen Wort für Müdigkeit.

Aber welche Maßnahmen helfen gegen Zoom Fatigue?

Termine zeitlich begrenzen und nicht überziehen

Nichts ist schlimmer als ein virtuelles Meeting, das sich unnötig in die Länge zieht. Idealerweise wird von vorneherein festgelegt, wie lange die Besprechung dauern soll – und dieser Zeitplan dann auch strikt eingehalten. Da die Aufnahmefähigkeit der Teilnehmer ohnehin begrenzt ist, sollte ein Meeting in der Regel nicht länger als 60 Minuten andauern.

Mehrere Pausen bei längeren Meetings und zwischen den Konferenzen einlegen

Lässt es sich nicht vermeiden, eine Videokonferenz über mehrere Stunden durchzuführen, sollte spätestens alle 90 Minuten eine Pause von rund 15 Minuten eingelegt werden. Auch zwischen zwei Meetings sollten sich Berufstätige immer zehn Minuten Pause einplanen – und sei es nur, um kurz auf Toilette zu gehen oder sich etwas zu trinken zu holen.

Eigene Konzentration gezielt auf das Gegenüber lenken

Die größte Ablenkung für die Teilnehmer eines Videocalls sind sie selbst! Wer sein eigenes Bild in einer Ecke des Bildschirms sieht, beginnt oft unwillkürlich, Outfit und Frisur zu checken oder die eigene Haltung zu korrigieren. Besser ist es, die Aufnahme der eigenen Kamera auszublenden. Häufig bieten Online-Meeting-Tools die Option, sich selbst zu “verbergen”. Heißt: Der Gesprächspartner kann den Teilnehmer noch sehen, dieser sieht sich selbst jedoch nicht mehr.

Öfter zum Telefon greifen

Die effektivste Maßnahme gegen Zoom Fatigue ist jedoch, unnötige Videokonferenzen zu vermeiden. Manchmal ist ein simples Telefonat die bessere Wahl. Das hat zum einen den Vorteil, dass die Personen am Telefon sich besser auf das Gesagte konzentrieren können. Zum anderen können sich die Teilnehmer freier bewegen, beispielsweise während des Telefonats aufstehen und auf und ab gehen. Die Bewegung tut gut und hält wach.

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Ein Glas mit warmer Milch hilft beim Einschlafen, hier dargestellt neben einer kleinen Uhr

Einschlafrituale: Tipps für eine angenehme Nachtruhe

Guter Schlaf ist wichtig: Der Körper nutzt die Zeit, um sich zu erholen. Das Gehirn verarbeitet alle am Tag erhaltenen Informationen. Heißt wiederum: Menschen, die schlecht ein- oder durchschlafen können, haben am Folgetag weniger Energie und ihre Konzentrationsfähigkeit sinkt.

Simple Einschlafrituale helfen dem Körper, sich auf die Nachtruhe einzustellen und sich zu entspannen. Wichtig ist, dass sich die Rituale leicht in den Alltag integrieren lassen, damit sie regelmäßig durchgeführt werden. So gewöhnt sich der Körper schnell an den “Startschuss” zum Einschlafen.

Ein warmes Getränk wirkt Wunder

Der berühmte Schlummertrunk ist wahrlich keine Neuerfindung – aber er hilft tatsächlich. Eine Tasse Kräuter- oder Früchtetee oder ein Glas heiße Milch mit Honig sorgen für wohlige Wärme und Entspannung. Wichtig: Schwarzer Tee oder Kaffee ist tabu, das enthaltene Koffein würde den einschläfernden Effekt des Rituals zunichtemachen.

Abtauchen und entspannen

Auch ein heißes Schaumbad kann als Einschlafritual wahre Wunder wirken. Das hat den Vorteil, dass man nicht nur sauber, sondern auch entspannt ins Bett fällt. Die Temperatur des Badewassers sollte zu diesem Zweck zwischen 36 und 38 Grad betragen. 15 bis 20 Minuten im warmen Wasser sorgen für den gewünschten Ermüdungseffekt. Badezusätze mit Lavendel-, Kamille- oder Melisse-Aroma wirken zusätzlich beruhigend auf den Körper ein.

Den Kopf freimachen

“Morgen muss ich unbedingt daran denken” und “hab ich eigentlich dieses und jenes getan?”: Wer abends oft wach liegt, weil die Gedanken unablässig kreisen, sollte sich vor dem Zubettgehen fünf Minuten Zeit nehmen, um alle wichtigen und unwichtigen Gedanken auf Papier festzuhalten. To-do-Listen, Bullet Journals und Tagebücher helfen, den vergangenen Tag Revue passieren zu lassen und Pläne festzuhalten. Dann steht das unangenehme Gefühl, etwas zu vergessen, dem Schlaf nicht mehr im Weg.

Einfach mal abschalten

Abends kurz vor dem Einschlafen schnell noch einmal das Smartphone checken oder den Fernseher im Schlafzimmer laufen lassen? Keine gute Idee! Das künstliche Licht der technischen Geräte wirkt sich negativ auf die Produktion des Schlafhormons Melatonin aus – wir schlafen schlechter. Wer gut ein- und durchschlafen möchte, sollte deshalb Geräte so weit es geht aus dem Schlafzimmer verbannen und etwa eine Stunde vor dem Zubettgehen auch das Handy beiseitelegen.

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Zwei Personen bei einem Mitarbeitergespräch

Mitarbeitergespräch meistern: Hilfreiche Tipps für Angestellte

Bei einem Mitarbeitergespräch blicken Angestellter und Führungskraft in der Regel gemeinsam auf vergangene Aufgaben und Projekte zurück: Sie besprechen, was gut gelaufen ist und was nicht. Zudem werden persönliche Entwicklungsmöglichkeiten erörtert. In dem Gespräch geht es somit darum, Probleme zu lösen, Konflikte zu vermeiden und Mitarbeiter zu fördern. Damit das gelingt, sollten Angestellte folgende Tipps beherzigen.

Eine gute Vorbereitung ist der erste Schritt zum Erfolg

Damit beide Gesprächspartner sich im Termin auf Augenhöhe begegnen können, ist eine gute Vorbereitung wichtig. Viele Unternehmen stellen für Mitarbeitergespräche einen Fragenkatalog oder einen Leitfaden zur Verfügung, um das Gespräch von vornherein in die richtigen Bahnen zu lenken. Angestellte sollten sich vor dem Termin rund eine halbe Stunde Zeit nehmen, um die Punkte durchzugehen und die eigene Leistung zu reflektieren. Typische Anhaltspunkte sind:

  • Was lief seit dem letzten Mitarbeitergespräch beruflich gut, was nicht?
  • Auf welches Ergebnis ist der Angestellte stolz, was hätte er besser machen können? Und warum?
  • Welche Veränderung innerhalb der Firma oder innerhalb des Teams würde sich der Mitarbeiter wünschen?
  • Wie möchte sich der Mitarbeiter in Zukunft beruflich weiterentwickeln? Welche konkreten Schritte wären dafür nötig?

Die Antworten auf diese Fragen sollten sich Mitarbeiter schriftlich in Stichpunkten notieren. Das hilft, die eigenen Gedanken im späteren Gespräch in Worte zu fassen und signalisiert Motivation.

Fachliche Kritik annehmen

Während des Mitarbeitergesprächs wird die Führungskraft auch auf Misserfolge zu sprechen kommen und Kritik an den Leistungen des Angestellten oder seinen Fähigkeiten üben. Keine angenehme Situation, dennoch sollten Mitarbeiter:

  • sachlich und ruhig bleiben
  • den Vorgesetzten ausreden lassen
  • gegebenenfalls Vorschläge zur Verbesserung machen
  • auf Ausreden verzichten. Stattdessen gilt es, Kritik offen anzunehmen, ohne direkt in eine Verteidigungshaltung zu verfallen.

Konkrete, aber machbare Ziele stecken

Damit das Gespräch Früchte trägt, sollten Mitarbeiter proaktiv Vorschläge machen, von denen sowohl sie selbst als auch die Firma profitieren. Wie lassen sich bestimmte Arbeitsabläufe verbessern? Welche Aufgaben soll der Mitarbeiter zukünftig übernehmen? Welche Weiterbildungen soll ihm der Arbeitgeber ermöglichen?

Diese Zielsetzungen und Verbesserungen sollten:

  • schriftlich festgehalten werden
  • realistisch sein
  • an einen konkreten Zeitrahmen und passende Zwischenziele/Faktoren gebunden sein (Messbarkeit)

Ist das Ziel beispielsweise “Verkäufe steigern”, legen die Beteiligten konkrete Absatzzahlen fest, die innerhalb einer bestimmten Zeit erreicht werden sollen. Wenn Mitarbeiter das Gefühl haben, die gesetzten Ziele nicht erreichen zu können, sollten sie dies sofort einwenden.

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Eine Cartoondarstellung einer Frau nervös bei einem Vorstellungsgespräch

Fit fürs Vorstellungsgespräch: Eigene Stärken und Schwächen kennen und richtig formulieren

Jeder Mensch ist anders, hat eigene Stärken und Schwächen – doch nicht jeder ist sich derer auch konkret bewusst. Spätestens beim Vorstellungsgespräch sind Bewerber jedoch meist gezwungen, ihre persönlichen Stärken und Schwächen zu kommunizieren. Dabei helfen ein wenig Vorbereitung und die folgenden Tipps.

Im Vorfeld: Zeit zur Selbstanalyse

Bereits vor dem Vorstellungsgespräch sollten sich Bewerber einmal bewusst Zeit nehmen, um die eigenen Stärken und Schwächen zu identifizieren. Das klingt zunächst leicht, doch viele Menschen tun sich schwer damit, ihre Eigenschaften spontan zusammenzufassen. Die Beantwortung folgender Fragen kann bei der Selbstreflexion helfen:

  • Was tue ich am liebsten?
  • Wofür haben mein Umfeld und/oder meine bisherigen Kollegen mir Komplimente gemacht?
  • Welche Aufgaben fallen mir leicht?
  • In welchen Bereichen werde ich von anderen um Hilfe gebeten?
  • In welchem Bereich habe ich besonders viel Fachwissen?
  • Zu welchen Aufgaben kann ich mich kaum aufraffen?
  • Wann bin ich bei meiner Arbeit zuletzt an meine Grenzen gestoßen und warum?
  • Was war mein größter Misserfolg und woran bin ich gescheitert?

Wer Schwierigkeiten hat, diese Fragen für sich allein zu beantworten, kann auch Freunde und Familie um ihre Einschätzung bitten.

Beim Vorstellungsgespräch: Stärken und Schwächen richtig formulieren

Beim Vorstellungsgespräch selbst gilt dann: Bloß keine falsche Bescheidenheit! Individuelle Stärken, die vorteilhaft für die jeweilige Stelle sein könnten, sollten aktiv kommuniziert werden. Hier ist Selbstbewusstsein gefragt, Übertreibungen gilt es jedoch zu vermeiden.

Idealerweise kommunizieren Bewerber ihre Stärken und belegen diese mit Praxisbeispielen. Eine entsprechende Formulierung könnte folgendermaßen lauten: “Meine Stärke ist mein Organisationstalent. Bei meiner vorherigen Stelle habe ich deshalb regelmäßig die Koordination der Messeauftritte übernommen.” Schwächen wiederum werden idealerweise mit dem Willen und der Option zur Verbesserung kommuniziert. Außerdem haben sie bestenfalls keine unmittelbare Auswirkung auf den anvisierten Traumjob. Ein Beispiel: “Manchmal bin ich zu schüchtern, besonders bei Präsentationen. Ich habe mich jedoch vor Kurzem zu einem Seminar für freies Sprechen angemeldet, um daran zu arbeiten.” So ist die aktuelle Schwäche mit einem aktiven Impuls zur Selbstverbesserung verbunden. Wenn regelmäßige Präsentationen (noch) nicht zum künftigen Aufgabenbereich gehören, umso besser.

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Ein Mann im blauen Anzug angezogen für ein Vorstellungsgespräch

Bewerbungsgespräch: 5 Tipps von Models für gelungenes Auftreten

Der erste Eindruck zählt: Das gilt im Alltag genauso wie im Bewerbungsgespräch. Wer auf der Suche nach einem neuen Job ist, kann sich hier eine Scheibe von professionellen Models abschneiden. Wie andere Arbeitnehmer im Vorstellungsgespräch, müssen sie bei Castings auf den ersten Blick überzeugen. Da ist gekonntes Auftreten gefragt. Mit den folgenden Tipps gelingt es:

  1. Schlichte Kleidung wählen

Wenn ein Model zum Casting geht, trägt es normalerweise schlichte Kleidung, um nicht von sich abzulenken. Wilde Muster, ungewöhnliche Schnitte und Ähnliches bleiben im Schrank. Das ist auch bei einem Bewerbungsgespräch nicht verkehrt. Grundsätzlich sollte der Look gepflegt und passend zum Unternehmen gewählt sein, bei dem man sich gerade vorstellt. Heißt konkret: Anzug oder Kostüm für eher konservative Jobs, etwa bei der Bank oder Versicherungen. Beim Start-up ist dagegen auch eine ordentliche Jeans mit Blazer gerne gesehen.

  1. Offene Körperhaltung einnehmen

Es ist normal, beim Vorstellungsgespräch nervös zu sein. Das sollte sich aber nicht in der Körperhaltung widerspiegeln. Rücken gerade, Brust raus, Schultern zurück: Eine offene Körperhaltung signalisiert dem Gegenüber Tatkraft und Selbstbewusstsein. Verschränkte Arme sind dagegen ein absolutes No-Go.

  1. Zur Begrüßung lächeln

Models können wie auf Knopfdruck ein strahlendes Lächeln hervorzaubern. Das kann auch beim Bewerbungsgespräch helfen. Wer das Gegenüber mit einem herzlichen Lächeln begrüßt, hat das erste Eis meist bereits gebrochen. Es bewirkt fast automatisch ein Gegenlächeln und entspannt die Situation. Aber Achtung: Bitte auf Natürlichkeit setzen.

  1. Immer Augenkontakt halten

Der Blick in die Kamera beim Fotoshooting ist mit dem Augenkontakt beim Bewerbungsgespräch vergleichbar. Damit zeigt man nicht nur Interesse. Es ist auch leichter, die Stimmung des Gegenübers einzuschätzen. Wer häufig den Blick senkt und Augenkontakt vermeidet, vermittelt hingegen Unsicherheit. Am besten ist ein gesundes Maß an freundlichem Blickkontakt, ohne zu starren.

  1. Die eigenen Stärken kennen

Laufsteg, Shootings oder Werbespots: Jedes Model hat andere Stärken, die es einem potenziellen Kunden präsentiert. Auch im Vorstellungsgespräch sollten Bewerber die Dinge herausstellen, die sie für den Wunschjob besonders geeignet machen. Egal, ob sehr gute Englischkenntnisse, eine passende Fortbildung oder etwas anderes: Im Vorstellungsgespräch können Bewerber damit punkten. So heben sie sich von der Masse ab und bleiben besser in Erinnerung

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Eltern sehen einem Baby beim Krabbeln zu

Elterngeld – alle wichtigen Informationen (Artikelserie, Teil 3)

Im ersten Teil der Artikelserie haben wir uns mit der rechtlichen Grundlage, den Zielen, den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren beschäftigt. Im zweiten Teil folgten Informationen über die Höhe des Elterngeldes, die Berechnung und Dauer sowie das Elterngeld Plus und andere Bonusregeln. Im dritten und abschließenden Teil geben wir Tipps, mit denen man das Elterngeld erhöhen kann, informieren über Änderungen während der Corona-Pandemie und antworten auf häufig gestellte Fragen.

Tipp 1: Steuerklasse rechtzeitig wechseln, mehr Elterngeld bekommen

Für Paare, die verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, kann sich ein Wechsel der Steuerklasse positiv auf die Höhe des Elterngeldes auswirken. Dieser Steuerklassenwechsel ist aber nur sinnvoll, wenn vorher in der Kombination IV und IV oder III und V besteuert wurde. In beiden Fällen sollte derjenige, der länger in Elternzeit geht (und aktuell in Steuerklasse IV oder V ist), schnellstmöglich in die Steuerklasse III wechseln.

Da das Elterngeld anhand des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet wird, führt der Steuerklassenwechsel dazu, dass sich dieses zum Teil deutlich erhöht. Hier eine Beispielrechnung:

  • Ehefrau wird mehr Monate Elternzeit in Anspruch nehmen als der Ehemann
  • Sie verdient 3.200 Euro pro Monat brutto
  • Durch die Einstufung in Steuerklasse V bleiben ca. 1.700 Euro netto
  • In dieser Konstellation beträgt das Elterngeld ca. 1.050 Euro
  • Mit einem Wechsel in Steuerklasse III erhöht sich das Nettoeinkommen auf ca. 2.350 Euro
  • Das Elterngeld steigt auf ca. 1.470 Euro
  • In der Elternzeit hat das Ehepaar also ca. 420 Euro mehr im Monat zur Verfügung (ca. 5.040 Euro im Jahr)

Die Höhe des Elterngeldes wird aufgrund der Steuerklasse berechnet, die im betreffenden Zeitraum überwiegt. Um auf diesem Wege mehr Elterngeld zu erhalten, muss der Wechsel mindestens sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes erfolgen, der wiederum sechs Wochen vor der Geburt beginnt. Es ist daher sehr wichtig, schnell zu sein und am besten gleich nach dem positiven Schwangerschaftstest die Steuerklasse zu wechseln. Wer schon zu Beginn der Nachwuchsplanung ein gutes Gefühl hat, kann diesen Schritt natürlich auch vorher machen.

Wichtig zu wissen ist, dass man durch den Steuerklassenwechsel insgesamt monatlich weniger Geld zur Verfügung hat, denn die Abzüge in Klasse V sind sehr hoch. Die zu viel gezahlte Lohnsteuer bekommt man aber über die jährliche Steuererklärung zurück.

Tipp 2: Einmalzahlungen strecken, mehr Elterngeld bekommen

Einmalige Zahlungen des Arbeitgebers, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Hier kann es sich lohnen, wenn man die Einmalzahlung auf mehrere Monate verteilt.

Sicherlich lässt sich nicht jeder Arbeitgeber darauf ein, aber ein Versuch ist es definitiv wert, wie die Weiterführung des obigen Beispiels beweist:

  • Die Ehefrau bekommt bei 3.200 Euro Nettoverdienst nach ihrem Steuerklassenwechsel 1.470 Euro Elterngeld pro Monat
  • Das einmalig gezahlte Weihnachtsgeld (3.000 Euro) erhöht das Elterngeld nicht
  • Wird dieser Betrag auf 12 Monate aufgeteilt, steigt das Bruttogehalt auf 3.450 Euro
  • Das Nettoeinkommen liegt dann bei ca. 2.500 Euro und das monatliche Elterngeld bei ca. 1.570 Euro
  • Das Plus liegt demnach bei ca. 100 Euro monatlich!

Wie beim Steuerklassenwechsel gilt auch hier ein schnelles Handeln. Je mehr Monate in die Berechnung eingehen, desto stärker die Wirkung.

Tipp 3: Überstunden auszahlen lassen, mehr Elterngeld bekommen

Wer häufig Überstunden macht, sollte fragen, ob der Arbeitgeber bereit wäre, diese mit dem laufenden Gehalt auszuzahlen. Dadurch würde wiederum das Nettogehalt und in der Folge das Elterngeld steigen.

Für die Höhe des Elterngeldes ist es generell gut, wenn das Einkommen steigt. Eventuell kann man als selbstbewusster Arbeitnehmer rechtzeitig das Thema Lohnerhöhung ansprechen …

Elterngeld und die Corona-Pandemie

Das Corona-Virus hat Auswirkungen auf nahezu alle Lebensbereiche. Viele Menschen haben ihren Job verloren und / oder verdienen weniger, z.B. durch Einkommensersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld. Das würde sich bei der Berechnung des Elterngeldes negativ auswirken. Daher hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Antragsteller Monate mit Einkommensverlusten, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 entstanden sind, ausklammern können. Dementsprechend werden dann die davorliegenden Zeiträume herangezogen.

Darüber hinaus bekommen Eltern, die den Partnerschaftsbonus beantragt haben und die Voraussetzungen dafür wegen der Corona-Pandemie nicht mehr einhalten können, trotzdem den im vorläufigen Bewilligungsbescheid genannten Betrag.

FAQ Elterngeld

Elternzeit und Elterngeld haben viele Facetten. Daher bilden kurze und „knackige“ Antworten auf die häufigsten Fragen den Abschluss unserer dreiteiligen Artikelserie.

  1. Wie viel Elterngeld bekommt man?

Wer das Basis-Elterngeld beantragt, bekommt i.d.R. 65 bis 67 Prozent vom Nettogehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt. Das Minimum liegt bei 300 Euro, das Maximum bei 1.800 Euro. Beim Elterngeld Plus halbieren sich diese Summen.

  1. Bekommt man Elterngeld, wenn man vor der Geburt erwerbslos war?

Sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, ja! Man erhält dann den Mindestbetrag von 300 Euro (Basis-Elterngeld) bzw. 150 Euro (Elterngeld Plus).

  1. Darf man arbeiten, wenn man Elterngeld bezieht?

Als Empfänger von Elterngeld darf man maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Ab dem 1. September 2021 sogar 32 Stunden. Man muss jedoch bedenken, dass dieses Einkommen mit dem Elterngeld verrechnet wird, das dementsprechend geringer ausfällt. Das Minimum von 300 Euro steht dem Empfänger aber auch dann zu.

  1. Bis wann muss man den Antrag auf Elterngeld spätestens abgeben?

Da das Elterngeld maximal drei Monate rückwirkend gezahlt wird, sollte der Antrag in den ersten drei Lebensmonate des Kindes gestellt werden.

  1. Werden Nebeneinkommen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt?

Ja. Als Grundlage zählen Haupteinkommen UND Nebeneinkommen.

  1. Was ist das „Elterngeld-Netto“?

Zur Berechnung des Elterngeldes zieht die Elterngeldstelle nicht einfach das tatsächliche Nettoeinkommen, das auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung steht. Stattdessen wird ein eigenes, vereinfachtes Verfahren angewendet. Das kann dazu führen, dass das „Elterngeld-Netto“ sich vom „normalen“ Nettoeinkommen unterscheidet. Grob gesagt wird das Bruttoeinkommen zunächst durch 12 geteilt und dann Pauschalbeträge für Werbungskosten, Steuern und Sozialabgaben abgezogen.

  1. Wie ist man krankenversichert, wenn man Elterngeld bekommt?

Es bleibt alles wie bisher. Wer gesetzlich versichert ist, bleibt es. Und wer privat versichert ist, bleibt es ebenso. Die Beiträge können sich unter Umständen ändern, sodass eine rechtzeitige Nachfrage bei der Krankenkasse sehr empfehlenswert ist.

Urheber des Titelbildes: dolgachov/ 123RF Standard-Bild

Ein Wecker der den Morgen symbolisiert.

Produktiv in den Tag starten: 5 Tipps für eine gesunde Morgenroutine

Wenn der Arbeitstag angenehm beginnt, erledigen sich die Aufgaben gefühlt sehr viel schneller und einfacher. Schon kleine morgendliche Routinen können dabei helfen, die Motivation und Produktivität für den ganzen Tag zu steigern. Diese 5 Tipps funktionieren wie ein

Stimmungsbooster!

1. Wecker etwas früher stellen

Oft ist der Morgen eng durchgetaktet. Duschen, frühstücken, Kinder für die Schule fertigmachen und mehr: Das schluckt viel Zeit. Entspannter wird es, wenn der Wecker etwas früher als nötig klingelt. Schon 15 Minuten können helfen, den Start in den Tag zu entzerren und damit den Stress zu mindern.

2. Als erstes ein Glas Wasser trinken

Nach dem Aufstehen steht vielen Menschen der Sinn ganz automatisch zuerst nach einer Tasse Kaffee. Verständlich, besser ist es allerdings, den Tag mit einem Glas Wasser zu beginnen. Denn: Der Körper ist nach dem Schlafen dehydriert und braucht Wasser, um den Stoffwechsel und die Verdauung anzuregen. Danach darf dann gerne der erste Kaffee folgen.

3. Kleine Sporteinheit vor der Arbeit

Unmotiviert am Morgen? Bewegung ist die Lösung: Schon ein kleiner Spaziergang, ein kurzes Yoga-Work-out oder eine Dehnübung können Wunder wirken. Wer Zeit und Muße hat, schließt direkt eine komplette Trainingseinheit ab. Die Bewegung macht nicht nur richtig wach, sie verbessert auch Konzentration und Leistungsfähigkeit. Außerdem wird die Kreativität beflügelt.

4. Die wichtigsten To-dos definieren

Kaum sitzt man am Schreibtisch, warten oft bereits gleich mehrere Aufgabe darauf, erledigt zu werden. Der Kollege bittet um Hilfe, E-Mails wollen beantwortet werden und da ist ja auch noch der dringende Abgabetermin. Gerade wenn die Zeit besonders knapp ist, ist es wichtig, Prioritäten zu setzen. Tipp: Gleich morgens als Erstes die wichtigsten drei To-dos des Tages festlegen. Das hilft der Konzentration und verhindert, dass man sich ungewollt in Kleinkram verliert.

5. Achtsamkeitsübung machen

Bewusste Pausen sind auch am Morgen schon wichtig, um die Energiereserven wieder aufzufüllen. Besonders hilfreich sind hier sogenannte Achtsamkeitsübungen. Bereits eine fünfminütige Atemübung hilft, sich im Anschluss wieder deutlich besser zu konzentrieren. So geht’s:

  1. Zunächst aufrecht auf den Stuhl setzen, Augen schließen.
  2. Nun langsam durch die Nase ein- und durch den Mund wieder ausatmen.
  3. Dabei auf den eigenen Atem konzentrieren: Wie strömt die Luft durch die Nase in den Brustkorb? Wie hebt und senkt sich dieser?

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Luftreiniger

Luftreiniger für saubere Luft – endlich wieder frei durchatmen

In der modernen Welt gelangen mit nahezu jedem Atemzug Schadstoffe über die Luft in den menschlichen Körper – insbesondere in städtischen Ballungsgebieten. Aber nicht nur im Außenbereich ist die Luftverschmutzung omnipräsent, auch in Innenräumen lauern Gefahren, die Krankheiten verursachen können. Wer einen hochwertigen Luftreiniger sein Eigen nennen kann, ob zu Hause oder im Büro, ist im Vorteil.

Alle brauchen frische Luft

Der Mensch benötigt zum Leben nichts dringender als die Luft zum Atmen. Sie befindet sich in der gesamten Erdatmosphäre und ist ein Gasgemisch, das überwiegend aus Stickstoff (ca. 78%) und Sauerstoff (ca. 21%) besteht.

In ihrer natürlichen Zusammensetzung spielen auch Edelgase wie Helium und Spurenstoffe wie Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Methan eine wichtige Rolle. Flora und Fauna sorgen dafür, dass selbst die sauberste Luft Staub und Pollen enthält.

Luftverschmutzung: unnatürliche Bestandteile in der Luft

Spätestens mit der Industrialisierung begann sich die Spirale der Luftverschmutzung zu drehen. Erst langsam, ab dem 20. Jahrhundert aber immer schneller. Der Verbrennungsmotor, der Abbau von fossilen Brennstoffen (Stein- und Braunkohle), die moderne Landwirtschaft und die rasante Entwicklung des Bevölkerungswachstums – und die damit einhergehende Ausbeutung von weiteren Ressourcen – sind heutzutage die Hauptgründe dafür, dass die Luftverschmutzung zu den größten Problemen des Planeten gehört.

Im Laufe der Zeit sammelten sich verstärkt unnatürliche, teils schädliche Stoffe in der Luft bzw. der Atmosphäre an. Dazu gehören u.a. verschiedene Gase, Dämpfe, Rauch, Geruchsstoffe und Aerosole. Diese Luftschadstoffe tragen im hohen Maße zum Klimawandel bei, da es von ihnen abhängt, wie viel Sonneneinstrahlung absorbiert oder reflektiert wird. CO2, Ruß und Methan sind dabei als Hauptverursacher der globalen Erwärmung zu nennen.

Luftverschmutzung ist ein ernst zu nehmendes Gesundheitsrisiko. Laut Weltgesundheitsorganisation sterben jährlich rund sieben Millionen Menschen vor ihrer Zeit, weil die Luft verunreinigt ist. Darüber hinaus steigt das Risiko von Atemwegs- und Herzerkrankungen, Lungenkrebs oder Schlaganfällen.

Doch nicht nur die Luftverschmutzung unter freiem Himmel ist problematisch für die Gesundheit. Auch die verschmutzte Luft in Innenräumen kann eine hohe Belastung darstellen.

Gesundheitsgefährdende Schadstoffe in der Raumluft

Wenn sich Menschen über längere Zeit in kleinen, geschlossenen Räumen aufhalten, steigt die Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. In Wohn- und Büroräumen warten unsichtbare Schadstoffe, die krank machen können. Dazu zählen u.a. Feinstaub (z.B. von Laserdruckern), Bakterien oder Schimmelpilzsporen. Hausstaub und Milben machen Allergikern und Asthmatikern das Leben schwer.

Neben den Schadstoffen können auch Gerüche dafür sorgen, dass man sich unwohl fühlt. Der Duft von Zigaretten, die Ausdünstungen von Mensch und Tier oder Formaldehyd, das z.B. als Klebstoffbestandteil in Möbeln und anderen Holzwerkstoffen verwendet wird, sind dabei häufig genannte Beispiele.

In den wärmeren Monaten des Jahres ist es relativ einfach, die negative Wirkung zu reduzieren. Konsequentes und regelmäßiges Lüften ist dann das A und O. Doch wie kann man die Luftqualität optimieren, wenn es zu kalt zum ständigen Lüften ist? Mit einem Luftreiniger!

Wie funktioniert ein Luftreiniger?

Bei Luftreinigern, die in Innenräumen verwendet werden, handelt es sich um elektrisch betriebene Filtergeräte. Ihre Aufgabe ist es – vereinfacht ausgedrückt – die (verschmutzte) Raumluft anzusaugen, sie zu reinigen und möglichst sauber wieder in den Raum zu blasen.

Wie viel Umgebungsluft ein Luftreiniger ansaugen kann, hängt mit der Größe und Leistungsfähigkeit des Ventilators zusammen. Je größer ein Ventilator ist, desto langsamer kann er sich drehen, um eine bestimmte Menge Luft aufzunehmen. Durch die niedrige Drehgeschwindigkeit produziert er weniger Geräusche. Das ist insbesondere in Büroräumen für mehrere Angestellte sehr wichtig.

Im Inneren des Luftreinigers arbeiten verschiedene Filtersysteme. In modernen Geräten werden mehrere Filter verwendet, die hintereinander angeordnet sind:

  • Ein Vorfilter, der größere Partikel wie z.B. Fusseln oder Haare auffängt.
  • Ein Filter aus feinen Fasern, den z.B. Pollen und Feinstaub nicht passieren können.
  • Ein Aktivkohlefilter, der Gerüche und gasförmige Verbindungen filtert.

Was sollte man bei der Anschaffung eines Luftreinigers besonders beachten?

Zunächst sollte man sich die Lüftungsmöglichkeiten in den Räumlichkeiten genau anschauen. Ist regelmäßiges Stoßlüften möglich? Lassen sich die Fenster nur kippen oder gar nicht öffnen? Oder sind gar keine Fenster vorhanden?

Eine ebenso wichtige Rolle spielt natürlich die Raumgröße und, nicht zu vergessen, die Raumhöhe. Auch die Personenzahl und die Frage, wie häufig der Raum frequentiert wird, sind entscheidend für die Auswahl des passenden Luftreinigers.

Des Weiteren sollte eine ungefähre Einschätzung der Schadstoffbelastung vorgenommen werden. Stehen z.B. unmittelbar vor dem Fenster Birken oder andere Pflanzen, die für einen starken Pollenflug sorgen können? Gibt es Möbel, Teppiche oder Vorhänge, die viel Hausstaub produzieren?

Beachtet man alle genannten Faktoren, weiß man auch als Laie ungefähr, welcher Luftreiniger der Richtige sein könnte. Wie bei jeder größeren Anschaffung sollte aber bei der Wahl eines Luftreinigers die Meinung eines Experten eingeholt werden.

Welche Unternehmen stellen Luftreiniger her?

Am Markt gibt es viele Firmen, die Luftreiniger herstellen. Die Nachfrage nach Luftreinigern hat im Zuge der Corona-Pandemie deutlich zugenommen – der Wettbewerb in der Branche aber ebenso. Neben Philips, Mann+Hummel und Soehnle bietet auch Leitz verschiedene Geräte an.

Die kompakten Leitz-Luftreiniger lassen sich anhand der Raumgröße auswählen und sind jeweils mit einer UV-Lampe zur Keimabtötung ausgestattet. Als Filtersysteme werden Aktivkohlefilter und HEPA-Filter verwendet. Die leistungsstärkeren Varianten arbeiten zusätzlich mit einem Vorfilter. Dank des Luftqualitätsmessers passt sich die Lüftergeschwindigkeit bei diesen Geräten automatisch die sich ändernden Bedingungen an.

Alle Luftreiniger von Leitz verursachen Geräusche zwischen 32 und 66 Dezibel. Zur Orientierung: 40 Dezibel erreicht man mit Flüstern, 55 Dezibel mit einem leisen Gespräch. Darüber hinaus sorgt der 360° Lufteinzug dafür, dass die Luft rundherum angesaugt wird.

Luftreiniger der „TruSens™“-Serie von Leitz:

  • TruSens™ Z-1000 mit 3 Leistungsstufen für kleine Räume / Büros bis 23qm
  • TruSens™ Z-2000 mit 4 Leistungsstufen für mittelgroße Räume / Büros bis 35qm
  • TruSens™ Z-3000 mit 5 Leistungsstufen für große Räume / Büros bis 70qm

Laut Herstellerangaben vereinen die Leitz-Luftreiniger neueste Erkenntnisse in Wissenschaft, Technologie und Design. Die im Internet auffindbaren Kundenbewertungen unterstreichen, dass sich dieser Ansatz positiv auf die Qualität der Geräte ausgewirkt hat.

Arbeiten im Homeoffice, dargestellt als Cartoon

Top 10: Lustige Tweets und Sprüche aus dem Home Office

Jahrelang hat man mit den Vorgesetzten gerungen, um ab und zu die Vorzüge des Home Offices in Anspruch nehmen zu dürfen. Einen Tag in der Woche – oder zumindest im Monat – von Zuhause zu arbeiten, bedeutete für viele: Ruhe, Konzentration, kein Pendeln, mehr Zeit, ein Stück Selbständigkeit, vielleicht noch leckeres Essen und nebenbei die wichtigsten Haushaltsarbeiten erledigen. Nahezu paradiesische Zustände!

Doch dann kam Corona … Die Pandemie hat dafür gesorgt, dass das Home Office für viele Angestellte zur Regel, statt zur Ausnahme geworden ist. Das Virus hat gegen die Zweifel aller Bedenkenträger gewonnen. Und das sehr schnell und eindrucksvoll. Der Traum vieler Arbeitnehmer ist also wahr geworden. Aber von paradiesischen Zuständen sind die meisten leider meilenweit entfernt.

Das liegt vor allem daran, dass die Kinder im Paradies werktags betreut werden. Sie haben Spaß im Kindergarten, toben sich aus und schlafen abends müde und glücklich ein. Oder sie lernen spannende Sachen in der Schule, bekommen ihr Mittagessen dort (oder im Hort) und kommen ausgeglichen und fröhlich nach Hause.

Die Realität sieht in Deutschland, und eigentlich weltweit, völlig anders aus. Die Kindergärten hangeln sich von Notbetreuung zu Notbetreuung und Schulkinder versuchen sich überwiegend im sogenannten Home Schooling. Für berufstätige Eltern heißt das oft, die Arbeit im Home Office und die ganztägige Betreuung der Kinder unter einen Hut zu bringen.

Das ist keine leichte Aufgabe, insbesondere für Alleinerziehende, und hat sicherlich schon für den einen oder anderen Nervenzusammenbruch gesorgt. Zum Glück gibt es aber auch in dieser schwierigen Lage noch Momente, über die man schmunzeln oder gar herzhaft lachen muss. Und die Ursache dafür sind fast immer die Kinder.

Da man aktuell an jeder Ecke Schreckensnachrichten über die Pandemie liest, möchten wir mit unserer Top 10 der lustigsten Tweets und Sprüche aus dem Home Office zur Abwechslung etwas Heiteres dagegensetzen. Auch in der Pandemie gilt schließlich: Humor ist Trumpf!

Platz 10 Lustige Tweets und Sprüche aus dem Home Office

„Du bist heute im Home Office, oder?“ „Ja, warum?“ „Du druckst hier im Büro schon zum zehnten Mal ein indisches Dhal-Rezept aus und der Chef hat Angst, gehackt worden zu sein.“

Platz 9 Lustige Tweets und Sprüche aus dem Home Office

„Um Werktage deutlicher vom Wochenende zu trennen, habe ich jetzt eine meiner Jogginghosen zur Business-Jogginghose befördert.“

Platz 8 Lustige Tweets und Sprüche aus dem Home Office

„Ich fühle mich gerade wie ein Supermodel!“ „So attraktiv?“ „Nee, ich mache heute Home Office und verdiene mein Geld in Unterwäsche!“

Platz 7 Lustige Tweets und Sprüche aus dem Home Office

„Die erste Skype-Konferenz im Home Office verlief überraschend routiniert. Dann fragte mein Chef, ob es meinen Hello-Kitty-Schlafanzug auch für Herren gibt.“

Platz 6 Lustige Tweets und Sprüche aus dem Home Office

„So, jetzt aber!“ (Aus der Reihe: Sätze, die ich ca. 79x zu mir selbst sage, wenn ich Home Office mache)

Platz 5 Lustige Tweets und Sprüche aus dem Home Office

„3 Tage nicht duschen, Ravioli essen, gute Musik und immer leicht einen sitzen. Andere gehen dafür auf Festivals – ich mache Home Office.“

Platz 4 Lustige Tweets und Sprüche aus dem Home Office

Home Office mit Kindern, Woche 2: Aus der Küche. „Mama, ich male mit Fingerfarben.“ Wir haben keine Fingerfarben …

Platz 3 Lustige Tweets und Sprüche aus dem Home Office

„Meine Haustiere sind schon ganz genervt von mir, weil ich jetzt den ganzen Tag in ihrer Wohnung bin.“

Platz 2 Lustige Tweets und Sprüche aus dem Home Office

Wenn der Chef im Home Office anruft, ist „Kann ich Sie gleich zurückrufen? Sonst wird der Fliesenkleber hart.“ die falsche Antwort!

Platz 1 Lustige Tweets und Sprüche aus dem Home Office

„Wenn man in ‚Home Office‘ nur acht Buchstaben verändert, steht da ‚Gin Tonic‘!“

In diesem Sinne wünschen wir einen produktiven Tag im Home Office!

Urheber des Titelbildes: dmitrymoi/ 123RF Standard-Bild

Cartooncharakter zielt auf mehrere Zielscheiben mit einem Pfeil, symbolisiert das neue Wissen

Neues Wissen schneller umsetzen: So gelingt es

Fachzeitschriften, Seminare und Workshops sollen neue Denkanstöße geben und Arbeitnehmer und -geber gleichermaßen fachlich weiterbilden. Doch das beste Fachwissen bringt nichts, wenn es nicht auch in die Tat umgesetzt wird. In der Praxis gerät neu Gelerntes schnell in Vergessenheit, wird schlicht als “nicht umsetzbar” abgetan oder scheitert an der mangelnden Motivation, dauerhaft etwas zu verändern. Das muss nicht sein.

Vom Lernen zum Machen: Mit diesen 3 einfachen Tipps gelingt es

Mithilfe der folgenden Tipps lässt sich neu erworbenes Wissen schneller und effizienter in den Arbeitsalltag integrieren.

Tipp 1: Konzentration auf wenige, wichtige Erkenntnisse

Zu viel neues Wissen auf einen Schlag überfordert und wird deshalb seltener umgesetzt. Besser ist es, sich auf wenige, praxisrelevante Lernziele zu konzentrieren und anhand dieser konkrete erwünschte Handlungsweisen zu formulieren.

Ist das Ziel beispielsweise die Zufriedenheit der Mitarbeiter und damit ihre Motivation zu steigern, könnte das Learning lauten: “Gesunde Mitarbeiter sind zufriedener.” Konkrete Maßnahmen, die sich daraus ableiten lassen, wären zum Beispiel: “Wir schaffen ergonomische Bürostühle an, um das lange Sitzen angenehmer zu machen” oder “Wir gründen eine Betriebssportgruppe, in der Mitarbeiter kostenfrei trainieren können”.

Tipp 2: Erlerntes sofort umsetzen

In der Regel ist die Motivation zur Veränderung direkt nach der Weiterbildung am größten. Neue Erkenntnisse sollten deshalb umgehend in erste Aktionen umgesetzt werden. Nur nicht auf die lange Bank schieben! Wer die Anwendung hinauszögert, setzt das Erlernte meist gar nicht mehr um.

Tipp 3: Klare Ziele formulieren und mit Gelerntem verbinden

Im Idealfall sind sich Teilnehmer eines Seminars oder Online-Kurses bewusst, welches Ziel sie mit dieser Weiterbildungsmaßnahme verfolgen. Soll eine bestimmte Fähigkeit verbessert werden? Oder eine neue Technik erlernt? Und welchen Nutzen hat das neu Erlernte für den Teilnehmer persönlich? Sollen zum Beispiel die nötigen Fähigkeiten für die erhoffte Beförderung gesammelt werden?

Wer diese Fragen für sich beantwortet hat, kann danach besser entscheiden: Welche Aspekte des neu Gelernten sind für die Erreichung der eigenen Ziele am wichtigsten? Entsprechend werden diese dann auch als erstes umsetzen.

Urheber des Titelbildes: surachet99/ 123RF Standard-Bild

Man sieht 6 Hände, die ein kleines rosanes Sparschwein halten

Elterngeld – alle wichtigen Informationen (Artikelserie, Teil 2)

Nachdem wir uns im ersten Teil der Elterngeld-Artikelserie mit den rechtlichen Grundlagen, Zielen, Voraussetzungen und der Antragstellung beschäftigt haben, kümmern wir uns nun um weitere wichtige Themenbereiche. Dazu gehören die Höhe des Elterngeldes und wie man sie berechnet, die Dauer der Zahlungen, das sogenannte Elterngeld Plus sowie diverse Bonusregelungen.

Die Höhe des Elterngeldes

Das Basiselterngeld wird anhand des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Mutterschutz und Zeiten, in denen die werdende Mutter aufgrund der Schwangerschaft weniger oder nichts verdient hat, zählen nicht zu diesem Zeitraum. Das maximale monatliche Nettoeinkommen, das berücksichtigt wird, beträgt 2.770 Euro. Von diesem Betrag erhalten Anspruchsberechtigte 65%, sodass der Höchstbetrag des Elterngeldes bei 1.800 Euro liegt.

Ab einem Nettoeinkommen von 1.240 Euro abwärts steigt der Prozentsatz in kleinen Schritten. Bei einer Berechnungsgrundlage von 1.200 bis 1.000 Euro werden dann 67% ausgezahlt. Unterhalb von 1.000 Euro Nettogehalt steigt der Prozentsatz je 2 Euro um 0,1%. Wer also bei 980 Euro liegt, bekommt 68%. Und wer vor der Geburt 340 Euro zur Verfügung hatte, bekommt die gesamte Summe, d.h. 100%.

Auch wer kein Einkommen vorweisen kann, geht nicht leer aus. Der Mindestbetrag liegt beim Basiselterngeld aktuell bei 300 Euro pro Monat.

Wenn Provisionen ein Bestandteil des regulären Arbeitslohnes sind, können sie sich positiv auswirken und das Elterngeld erhöhen. Werden sie unregelmäßig gezahlt, fließen sie hingegen nicht in die Rechnung ein. Auch Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld bleibt außen vor.

Bei Selbstständigen ist immer das Jahreseinkommen aus dem Jahr vor der Geburt ausschlaggebend. Wenn der Stichtag also früh im Jahr liegt, kann es sich mitunter lohnen, besonders viel zu arbeiten.

Mit dem Elterngeldrechner des Familienportals des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lässt sich die Höhe des Elterngeldes bequem berechnen.

HINWEIS: Wer aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld bezieht und daher zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 weniger Geld verdient, muss sich keine Sorgen um die Höhe des Elterngeldes machen. Die Monate des geringeren Einkommens sind kein Bestandteil bei der Berechnung.

Basiselterngeld oder Elterngeld Plus – die Dauer des Elterngeldbezugs

Beim Basiselterngeld können Eltern die Elternzeit und das Elterngeld untereinander aufteilen. Dabei gilt, dass jedes Elternteil mindestens zwei und maximal zwölf Monate Elterngeld erhalten kann. Zusammengerechnet sind in der Basisvariante also 14 Monate möglich. Nimmt nur ein Ehepartner die Elternzeit in Anspruch, „verschenkt“ man sozusagen die „Partnermonate“. Mit dieser Regelung setzt der Staat einen weiteren Anreiz, damit beide Ehepartner gleichberechtigter an der Erziehung bzw. Betreuung des Kindes mitwirken können. Alleinerziehende bekommen das Elterngeld fairerweise ebenfalls 14 Monate.

Mit dem Elterngeld Plus hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, bei der man das Elterngeld doppelt so lange wie beim Basiselterngeld beziehen kann. Wer in der gesamten Zeit des Elterngeldbezugs nicht arbeitet, bekommt bei doppelter Dauer die Hälfte, also zwischen 150 und 900 Euro.

Häufig nutzen Eltern das Plus-Modell, wenn sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Der Zuverdienst wird dann modifiziert angerechnet. Es sind auch Kombinationen von Basiselterngeld und Elterngeld Plus möglich. Welche Kombination am sinnvollsten ist, hängt davon ab, wer arbeiten geht, wie lange und welches Einkommen verdient wird. Im Idealfall beschäftigt man sich bereits im Laufe der Schwangerschaft damit, welchen Weg man beim Elterngeld einschlagen möchte.

Der „Joker“ – der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus

Mit dem Partnerschaftsbonus ist es möglich, die Dauer des Elterngeldes um vier Monate zu verlängern. Beide Elternteile müssen sich dafür entscheiden, in vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche zu arbeiten. Im Anschluss daran erhalten sie vier weitere Monate das Elterngeld Plus. Alleinerziehenden steht wiederum der gesamte Partnerschaftsbonus alleine zu.

Durch den Partnerschaftsbonus ergeben sich weitere Kombinationsmöglichkeiten. Es sind dementsprechend viele Optionen möglich, um das Elterngeld individuell aufzuteilen.

INFO: Frisch gebackene Mütter dürfen in den ersten beiden Monaten nach der Geburt nicht arbeiten und erhalten Mutterschaftsgeld. Erst danach ist der Erhalt des Basiselterngeldes bzw. Elterngeld Plus möglich.

Der Mehrlingszuschlag

Wer Eltern von Mehrlingen wird, bekommt das einkommensabhängige Elterngeld und dazu den sogenannten Mehrlingszuschlag. Die Annahme, dass man das Elterngeld pro Kind bekommt, ist daher falsch. Um es verständlicher auszudrücken: Einkommensabhängiges Elterngeld wird pro Geburt bezahlt.

Für den erstgeborenen Mehrling wird reguläres Elterngeld gezahlt. Für die folgenden Kinder erhalten die Eltern den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro pro Monat. Bringt eine Mutter also Drillinge zur Welt, erhöht sich der monatliche Betrag um 600 Euro.

Der Geschwisterbonus

Das Elterngeld steigt nochmals, wenn bereits ein Geschwisterkind bzw. mehrere Geschwisterkinder im Haushalt wohnen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass nach der Geburt des ersten Kindes mindestens ein Elternteil weniger arbeitet und daher weniger Elterngeld bekommt. Die Regelung gilt übrigens auch für Adoptivkinder.

Um den Geschwisterbonus zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es lebt mindestens ein weiteres Kind im Haushalt, das noch keine drei Jahre alt ist.
  • Es leben mindestens zwei weitere Kinder im Haushalt, die jeweils unter sechs Jahre alt sind.
  • Es lebt mindestens ein weiteres Kind im Haushalt, das behindert (Grad der Behinderung: > 20 %) und noch keine 14 Jahre alt ist.

Mehrlinge werden dabei als ein Kind gezählt. Bringt eine Frau z.B. Zwillinge zur Welt, ist die Voraussetzung für den Geschwisterbonus eigentlich gegeben, da ja ein Geschwisterchen unter drei Jahren existiert. Den Bonus gibt es aber in dieser Konstellation dennoch nicht.

Der Geschwisterbonus beträgt i.d.R. 10% des Elterngeldes – maximal 180 Euro, aber mindestens 75 Euro pro Monat. Bei einem Bezug von Elterngeld Plus von 24 Monaten halbiert sich der Bonus entsprechend. Den Geschwisterbonus sollte man direkt mit dem Elterngeld beantragen und benötigt dafür die jeweilige/n Geburtsurkunde/n.

Vorschau: Im dritten und letzten Artikel unserer Artikelserie finden Sie Tipps zur Optimierung des Elterngeldes, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie wichtige Informationen über Regelungen, die den Bezug von Elterngeld in der Corona-Pandemie betreffen.

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Eine Frau entspannt mit geschlossen Augane

5 Übungen für die Augen: So werden sie wieder fit

Wer viel Zeit vor dem PC verbringt und lange auf den Bildschirm schaut, strapaziert auf Dauer seine Augen. Trockenheit oder Augenbrennen sind dabei nur zwei der unschönen Symptome. Doch mit ein paar einfachen Übungen täglich kann man seinen Augen etwas Gutes tun und sie bei dieser ständigen Anstrengung ein wenig entlasten. 

Entspannung für müde Augen

Mit den folgenden Übungen werden die Augen entspannt und das ständige Schauen auf den Bildschirm ausgeglichen. Dabei gilt: Jede Übung startet von der Ausgangsposition ausgehend und sollte für circa 20 Sekunden gehalten werden.

  1. Vom PC wegdrehen und die Ausgangsposition einnehmen: Kopf geradeaus und nach vorne schauen. Im ersten Schritt nun nach oben schauen, aber dabei nur die Augen bewegen. Der Kopf bleibt gerade. Dabei zwischendurch immer wieder versuchen, noch ein Stück weiter mit den Augen nach oben zu schauen.
  2. Als Nächstes so weit es geht nach unten schauen, ohne den Kopf zu senken. Das ist wie eine Art Krafttraining für die Augen.
  3. Nun nach rechts schauen. Der Kopf bleibt währenddessen weiter gerade.
  4. Im Anschluss wird nun nach links geschaut, ebenfalls ohne den Kopf zu bewegen. Dadurch dehnt sich die Augenmuskulatur.
  5. Abschließend die Hand auf Augenhöhe mit ausgestrecktem Arm vors Gesicht heben und darauf schauen. Dann die Hand etwas näher an das Gesicht heranführen und den Blick dabei auf sie fokussiert lassen. Nun an die Wand gegenüber schauen. Im Anschluss raus aus dem Fenster in die Ferne gucken, etwa zum Horizont oder auf einen weit entfernten Baum. Danach wieder an die Wand und auf die Hand schauen. Dieser Wechsel von Nah und Fern wirkt der einseitigen Beanspruchung der Augen entgegen.

Extra-Tipp: Auch der Bildschirm beziehungsweise die Arbeitsumgebung kann augenfreundlich eingestellt werden. Dafür sollte etwa auf gutes Tageslicht oder eher warme Beleuchtung geachtet werden. Kaltes Neonröhren-Licht strengt die Augen zusätzlich an. Außerdem sollte der Bildschirm maximal 50 bis 80 cm entfernt platziert werden. Seine Höhe wird am besten so eingestellt, dass das obere Drittel des Bildschirms auf Augenhöhe liegt. Auch das schont die Augen.

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Ein Zettel auf dem Arbeitsrecht geschrieben steht.

Urlaubsabgeltung: Was ist das und wann wird es ausgezahlt?

Eigentlich sollen Urlaubstage der Erholung dienen. Doch wurde das Arbeitsverhältnis beendet und kann der Urlaub nicht mehr genommen werden, kann die Urlaubsabgeltung greifen. In diesem Fall werden verbleibende Urlaubstage ausgezahlt. Allerdings gibt es hierfür einige Voraussetzungen.

Was ist Urlaubsabgeltung?

Können Urlaubstage von einem Mitarbeiter nicht oder nur noch teilweise genommen werden, muss der Arbeitgeber sie finanziell abgelten. Das heißt, dass verbliebener gesetzlicher Urlaub ausbezahlt wird. Konkret ist das etwa der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde, etwa durch Kündigung, eine Aufhebung des Arbeitsvertrags oder auch der Erreichung des Rentenalters.

Eine Urlaubsabgeltung erhalten übrigens nicht nur Mitarbeiter in Vollzeit, sondern auch Teilzeitangestellte, Beschäftigte als Minijobber, Auszubildende und Mitarbeiter in der Probezeit.

Aber aufgepasst: Urlaubsabgeltung darf nicht mit folgenden Begriffen verwechselt werden:

  • Urlaubsgeld: Urlaubsgeld ist wie Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Dieses wird im Vertrag festgelegt. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es darauf nicht.
  • Urlaubsentgelt: Klingt zwar ähnlich wie Urlaubsabgeltung, bedeutet aber etwas anderes. Urlaubsentgelt heißt, dass der Lohn während des Urlaubs weiter bezahlt wird.

Unter welchen Bedingungen wird eine Urlaubsabgeltung ausgezahlt?

Damit der Arbeitnehmer eine Urlaubsabgeltung erhält, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese können sein:

  • Es sind noch Urlaubstage vorhanden und auch die verbleibende Zeit im Betrieb wäre eigentlich lang genug – aber es ist so viel zu tun, dass der Urlaub trotzdem nicht mehr genommen werden kann.
  • Der Arbeitgeber gewährt keinen Urlaub, weil zum Beispiel der Nachfolger noch eingearbeitet werden muss.
  • Der Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt und sofort freigestellt, sodass es keine Gelegenheit mehr gab, den Urlaub zu nehmen.

Die Urlaubsabgeltung greift in jedem Fall nur dann, wenn keine Möglichkeit mehr besteht, verbliebene Urlaubstage “real” zu nutzen. Wichtig ist auch, dass der Mitarbeiter vor seinem Ausscheiden versucht hat, den Urlaub noch zu nehmen.

Gut zu wissen: Die Urlaubsabgeltung wird meist mit dem letzten Gehalt ausbezahlt. Denn der Anspruch darauf entsteht automatisch in dem Moment, in dem das Arbeitsverhältnis offiziell endet. Sollte sich der Arbeitgeber nicht selbst vorab zu dem Thema äußern, ist es wichtig, dass Arbeitnehmer die Initiative ergreifen. Denn: Oft enthalten Arbeitsverträge Verfallsfristen, nach denen keine Urlaubsabgeltung mehr ausgezahlt wird.

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