Chef abmahnen

Eine Abmahnung ist im Job keine Einbahnstraße: Denn nicht nur Vorgesetzte dürfen ihre Angestellten abmahnen. Auch Mitarbeiter müssen das Fehlverhalten ihrer Chefs nicht einfach hinnehmen – in begründeten Fällen haben sie das Recht, ebenfalls eine Abmahnung auszusprechen.

Jetzt ist sie gerechtfertigt: die Abmahnung an den Vorgesetzten

Wenn der Vorgesetzte querschlägt, sich nicht an vertragliche Vereinbarungen hält und einfach macht, was er will, dürfen die Angestellten natürlich ihren Unmut äußern. Wer nicht einfach nur die Arme verschränken oder sich angriffslustig wehren möchte, der kann ein Instrument aus dem Arbeitsrecht nutzen – und dem Chef eine Abmahnung aussprechen.

Gerechtfertigt ist eine Abmahnung immer dann, wenn der Vorgesetzte ein Fehlverhalten an den Tag legt und gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt. Zur besseren Einordnung sind dies einige konkrete Beispiele:

  • Der Chef zahlt den vereinbarten Lohn nicht pünktlich oder gar nicht.
  • Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten werden nicht eingehalten.
  • Das Gehalt wird ohne triftigen Grund gekürzt.
  • Es kam zu Mobbing oder zu einer sexuellen Belästigung durch den Vorgesetzten. Vielleicht wurde man auch durch Kollegen gemobbt und der Chef hat nicht eingegriffen.
  • Der Vorgesetzte verlangt Überstunden, die nicht vereinbart wurden.

Wie mahne ich richtig ab? Auf diese Formalitäten ist zu achten

Eine Abmahnung erfolgt entweder mündlich oder schriftlich. Aus Beweisgründen ist die Schriftform empfehlenswert. Auch wenn hierbei keine bestimmten Formalitäten vorgegeben sind, lohnt es sich dabei, einige Aspekte wie folgt zu beachten:

  • Aus dem Schriftstück geht eindeutig hervor, dass es sich um eine Abmahnung handelt. Um Zweifel auszuschließen, platzieren Sie auch genau dieses Wort in das Schreiben.
  • Eine Abmahnung enthält unbedingt Angaben zum Datum des Vorfalls, zum Ort des Geschehens sowie zur genauen Beschreibung des Fehlverhaltens.
  • Formulieren Sie zudem explizit, dass es sich bei dem Verhalten um eine Verletzung des Arbeitsvertrags oder des Arbeitsrechts handelt.
  • Stellen Sie klar, dass der Chef sein Verhalten zu unterlassen hat und formulieren Sie, welche möglichen Konsequenzen Sie daraus ziehen, wenn er sich nicht daran hält.
  • Um sicherzugehen, dass die Abmahnung den Empfänger auch tatsächlich erreicht, wird der Brief per Einschreiben versandt. Ebenfalls möglich ist die persönliche Übergabe.

Tipp: Bevor Angestellte vorschnell eine Abmahnung aussprechen, ist in aller Regel ein klärendes Gespräch zunächst die bessere Option. Denn ist eine Abmahnung erstmal ausgesprochen, verhärten sich die Fronten schnell. Die Chancen auf eine gütliche Einigung rücken in weite Ferne. Und vielleicht reicht es bereits aus, wenn Sie dem Vorgesetzten mit freundlichen, aber bestimmten Worten deutlich machen, dass sein Verhalten nicht in Ordnung ist.

Welche Folgen hat eine Abmahnung an den Vorgesetzten?

Sinn und Zweck einer Abmahnung ist es, den Vorgesetzten zum einen auf seinen Pflichtverstoß aufmerksam zu machen und ihm zum anderen die Möglichkeit zu geben, diesen wieder „gut“ zu machen beziehungsweise ihn nicht noch ein weiteres Mal vorkommen zu lassen. Gleichzeitig weist der Angestellte auf die möglichen Konsequenzen hin. Er droht zum Beispiel mit einer Kündigung. Diese darf bei einem schweren Fehlverhalten sogar außerordentlich und fristlos erfolgen. Je nach Art des Vergehens kann der Mitarbeitende zudem ankündigen, rechtliche Schritte einzuleiten. Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn er Schadensersatzforderungen geltend machen oder Lohnrückstände einklagen möchte.

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