Zwei Geschäftspartner geben sich zur Besiegelung eines Deals die Hand, während Kollegen im Hintergrund applaudieren. Auf dem Tisch liegen Dokumente mit Diagrammen, ein Taschenrechner und ein Kaffeebecher.

Büro-Diplomatie: die Kunst, höflich Nein zu sagen

Das Wort Nein ist in der Arbeitswelt oft so unbeliebt wie der letzte Schluck kalter Kaffee im Becher. Dabei sind Absagen auch mal wichtig, um Grenzen zu setzen, Überlastungen zu vermeiden und effizient zu arbeiten. Doch wie sagt man Nein, ohne Kollegen vor den Kopf zu stoßen oder als egoistisch zu gelten? Wir haben Tipps.

Die Ausgangssituation: die Bitte um Unterstützung

„Kannst du das noch übernehmen?“ Diese Frage klingt harmlos – und ist es in den meisten Fällen tatsächlich auch – sie kann jedoch schnell das eigene Gleichgewicht zwischen Arbeitsbelastung und Produktivität ins Wanken bringen. Ein Ja ist gefühlt deutlich schneller gesagt als ein Nein. Doch was ist, wenn die To-do-Liste genauso wie der Schreibtisch überquillt und eine Absage im Grunde die einzig realistische Option ist? Genau an dieser Stelle wird die Fähigkeit, höflich und diplomatisch Nein zu sagen, zum wichtigen Schlüssel, natürlich ohne dabei das Team vor den Kopf zu stoßen oder die Beziehungen im Büro zu gefährden.

Warum fällt die Absage so schwer?

In vielen Büros herrscht der unausgesprochene Kodex, dass Hilfsbereitschaft und Flexibilität selbstverständlich sind. Ein Nein setzt man daher schnell mit Faulheit oder mangelndem Teamgeist gleich. Da die wenigsten Mitarbeitenden dieses negative Stigma haben möchten, gehen sie lieber den Weg des geringeren Widerstands und übernehmen angefragte und zusätzliche Aufgaben, obwohl ihnen diese eigentlich zu viel sind. Die Angst vor Ablehnung, Ausgrenzung und vor Konflikten ist zu hoch. Gleichzeitig spielen häufig der eigene Ehrgeiz und Perfektionismus, es schaffen zu können, eine wichtige Rolle, wenn es um die Wahl zwischen Ja und Nein geht.

Der diplomatische Spagat: gute Strategien, um gekonnt abzulehnen

Um das Risiko für Ablehnung und Konflikte so gering wie möglich zu halten, gilt es, das Nein gegenüber Kollegen und Vorgesetzten so zu formulieren, dass es nicht als Ablehnung, sondern vielmehr als gut begründete Entscheidung wahrgenommen wird.

Diese Strategien helfen bei einem respektvollen Nein:

Zeigen Sie Verständnis und verdeutlichen Sie, dass die Anfrage wichtig ist, ohne sie einfach abzuschmettern. Beispiel: „Ich verstehe, dass das dringend ist, aber aktuell habe ich keine Kapazität, das gut umzusetzen.“

Es wirkt professionell, wenn Gefragte grundsätzlich Bereitschaft signalisieren, gleichzeitig aber auf die eigenen Prioritäten hinweisen. Ein Beispiel: „Im Moment arbeite ich an Projekt XY, das höchste Priorität hat. Wenn das verschoben werden kann, helfe ich gerne.“

Wer vermittelt, dass er die Anfrage ernst nimmt, sie jedoch nicht selbst übernehmen kann, macht es richtig. Ein Beispiel: „Vielleicht könnte dir Kollegin Koch helfen? Sie hat in diesem Bereich bereits Erfahrung.“

Das perfekte Timing

Wann und wie ein Nein kommuniziert wird, ist oft entscheidend. Wer impulsiv ablehnt, wirkt schnell abweisend. Ebenso schlecht ist es, eine Entscheidung ewig aufzuschieben, denn das signalisiert Unsicherheit oder Desinteresse. Stattdessen gilt es den goldenen Mittelweg mit dem perfekten Timing zu finden.

Nachfrage: Bevor Sie eine Absage formulieren, sollten die genauen Erwartungen und Deadlines geklärt werden. Manchmal löst sich das Problem von selbst, wenn die Anfrage präzisiert wird.

Bedenkzeit: „Lass mich kurz prüfen, ob das in meinen Zeitplan passt. Ich melde mich in einer Stunde.“ So bleibt Raum, die Entscheidung wohlüberlegt zu treffen.

Wenn das Nein einen Mehrwert bietet

Ein Nein ist nicht automatisch eine Sackgasse. Mit einer geschickten Antwort kann es sogar eine Gelegenheit sein, Prozesse zu optimieren oder Lösungen zu finden, die langfristig helfen. Der Fokus liegt jetzt nicht auf der Ablehnung, sondern auf der bestmöglichen Lösung. Hier ein paar Beispiele:

„Ich kann mich darum kümmern, wenn ich Aufgabe Y an jemand anderen übergeben darf.“

„Wie wichtig ist diese Aufgabe im Vergleich zu den anderen Projekten, an denen ich gerade arbeite?“

„Können wir das in der nächsten Teamsitzung besprechen und gemeinsam eine Lösung finden?“

Warum ein klares Nein wichtig ist

Auf den ersten Blick scheint es einfacher, Aufgaben zu akzeptieren, auch wenn sie im Grunde viel zu viel sind. Doch langfristig führt das für alle Beteiligten zu Stress, Fehlern und Unzufriedenheit. Ein diplomatisches Nein hilft dagegen, realistische Erwartungen zu setzen und die Arbeitsqualität hochzuhalten.

Mit einem Mix aus Empathie, Klarheit und Alternativen wird das Nein dabei nicht nur akzeptabel, sondern oft sogar geschätzt. Schließlich ist es besser, eine ehrliche Absage zu hören, als sich später über halbherzig erledigte Aufgaben zu ärgern.

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Frau telefoniert am Schreibtisch, hält Aktenordner in der Hand.

Der gute Ton am Telefon: Tipps für die perfekte Kommunikation am Hörer

Der Griff zum Telefonhörer gehört in vielen Jobs zum beruflichen Alltag. Um Sachverhalte zu klären, Anfragen zu beantworten oder selbst ein Anliegen loszuwerden, bietet ein Telefonat eine schnelle, unkomplizierte und vor allem persönliche Möglichkeit der Kommunikation. Für ein erfolgreiches Gespräch ist es dabei wichtig, einige wichtige Grundregeln zu beachten.

Telefon-Knigge: 8 Tipps für erfolgreiche Gespräche

  • Ruhige Rahmenbedingungen
  • Wenn im Hintergrund der Drucker arbeitet, die Kaffeemaschine laute Geräusche von sich gibt und die Kollegen einen Büroplausch halten, dann ist das nicht nur für die telefonierende Person im Büro unangenehm. Auch der Gesprächspartner dürfte von der Geräuschkulisse wenig angetan sein. Hintergrundgeräusche stören dabei nicht nur das Gespräch, sondern sie sind auch ein Zeichen von mangelnder Wertschätzung. Durch die Ablenkung ist es schließlich nicht möglich, sich voll und ganz auf die andere Person am Telefon zu konzentrieren.
  • Bedeutet: Sorgen Sie für ruhige Rahmenbedingungen und „schalten“ Sie soweit möglich, störende Nebengeräusche während des Telefonats ab. Unter Umständen besteht sogar die Möglichkeit, den Raum zu wechseln.
  • Volle Konzentration
  • Nebenbei den Schreibtisch aufräumen, die E-Mail lesen oder gar einen Snack zu sich nehmen – sollte kein Problem sein, der Gesprächspartner sieht mich ja schließlich nicht … Wer so denkt, sollte sich nicht wundern, wenn das Telefonat nicht erfolgreich verläuft: Sogar Menschen, die sich selbst als multitaskingfähig bezeichnen, sind gut beraten, der Person am anderen Ende des Hörers ihre volle Aufmerksamkeit zu schenken. Anderenfalls besteht zum einen das Risiko, dass der Gesprächspartner sehr wohl mitbekommt, dass man auf der Tastatur herumtippt oder mit Papieren herumraschelt. Zum anderen laufen Sie Gefahr, tatsächlich abgelenkt zu sein und etwas Wichtiges nicht mitzukommen.
  • Daher gilt: Der Gesprächspartner hat Ihre uneingeschränkte Konzentration verdient. Falls es nicht für das Telefonat relevant ist, wendet man den Blick am besten ganz vom PC-Bildschirm ab. Wer angerufen wird, aber noch schnell eine E-Mail beenden will, kann dies genauso kommunizieren: „Geben Sie mir noch eine Minute, danach gilt meine volle Aufmerksamkeit Ihnen.“
  • Höfliche Begrüßung
  • Der erste Eindruck ist bekanntlich der entscheidende. Daher gilt es vor allem bei Menschen, die sich nicht kennen, der Begrüßung eine besondere Bedeutung beizumessen. Ein freundlicher und warmer Ton sollte selbstverständlich sein. Selbst wenn der Anruf eher ungelegen kommt, ist ein in den Hörer geblafftes „Hallo!“ ein absolutes No-Go. Im Idealfall nimmt man den Anruf mit einem Lächeln im Gesicht an. Auch wenn die andere Person dieses natürlich nicht sieht, wirkt sich die positive Haltung auch unweigerlich positiv auf die eigene Stimme und den Tonfall aus.
  • Richtige Begrüßung
  • Für die Vorstellung gibt es klare Regeln: Der Angerufene meldet sich zunächst mit dem Unternehmensnamen (bei externen Anrufen), dem eigenen Namen sowie mit einer Begrüßung. Passend sind zum Beispiel ein „Guten Tag“, „Hallo“ oder auch ein „Moin“. Für die Namensnennung gilt: Sie melden sich entweder nur mit dem Nachnamen, nur mit dem Vornamen (sofern dies die Unternehmensphilosophie verlangt) oder mit dem vollen Namen. Sich selbst mit Herr oder Frau zu betiteln, wirkt hingegen altmodisch. Danach ist die andere Seite am Zug, sich kurz vorzustellen.
  • Gelungener Einstieg
  • Wie sich der perfekte Gesprächsbeginn anhört, hängt zunächst einmal davon ab, ob sich die Personen bereits kennen und in welchem beruflichen Kontext sie zueinander stehen. Mit der Frage „Passt es gerade?“ oder „Haben Sie eine Minute Zeit für mich?“ liegt man aber so oder so für einen respektvollen und höflichen Umgang richtig. Im Folgenden wird dann in möglichst wenigen Sätzen kurz und knapp das Anliegen vorgetragen. Damit dies flüssig beim Ansprechpartner ankommt, ist es unbedingt empfehlenswert, sich vorab vorzubereiten und wenn erforderlich, den Einstieg sogar vorzuformulieren.
  • Maßvoller Smalltalk
  • Kennen sich die Personen bereits, dann darf es zu Beginn auch durchaus etwas Smalltalk zum Warmwerden sein. Das Wetter als Gesprächsthema geht eigentlich immer. Auch die Frage „Wie geht es Ihnen?“ kann ein Eisbrecher sein, um über den Urlaub, die Familie oder die Gesundheit zu sprechen. Pluspunkte sammelt der Anrufer garantiert, wenn er sich Informationen aus dem letzten Gespräch gemerkt hat und jetzt nochmal konkret nachfragt. Wichtig zu beachten ist jedoch, nach spätestens zwei bis drei Minuten den Dreh zu bekommen und das Telefonat auf den eigentlichen Grund des Anrufs zu legen. Denn zu viel Persönliches hat in einem beruflichen Gespräch nichts verloren.
  • Erfolgreiches Gespräch
  • Für das eigentliche Telefonat gelten die Höflichkeitsregeln wie für jede andere Kommunikation: Lassen Sie die andere Person ausreden und hören Sie ihr zu. Damit nach dem Gespräch nicht direkt die Hälfte vergessen wird, ist es sinnvoll, sich Notizen zu machen. Um Missverständnisse zu vermeiden, fasst der Angerufene das Gehörte mit eigenen Worten nochmal zusammen. Bestenfalls finden Sie am Ende eine Lösung und gehen mit einem klaren Ergebnis aus dem Gespräch. Wer verspricht, sich um ein bestimmtes Anliegen zu kümmern, hält sich auch zeitnah daran.
  • Kollegiales Verhalten
  • Nicht zuletzt gehört es zu den Regeln des Telefon-Knigges, das Umfeld im Büro im Blick zu haben. Wer beim Telefonieren alles um sich herum vergisst, handelt schnell unkollegial. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man lautstark mit dem Hörer am Ohr spricht oder gar über die Freisprechanlage telefoniert. Die Kollegen im Büro sind jetzt gezwungen mitzuhören und werden von der Arbeit abgelenkt.
  • Ebenfalls weniger gut kommt wahrscheinlich ein sehr lauter Klingelton an. Noch schlimmer ist es, wenn der Kollege erstmal mehrere Sekunden abwartet, bevor er das Gespräch annimmt. Da das Telefon mit großer Wahrscheinlichkeit direkt auf dem Schreibtisch steht, spricht schließlich nichts dagegen, spätestens beim zweiten Klingeln abzunehmen. Und mit einem Handgriff lässt sich übrigens auch das Telefon schnell leiser stellen.
  • Urheber des Titelbildes: orathaimukky/ 123RF Standard-Bild

Die E-Mail-Signatur: Mehr als nur ein Anhängsel

Als obligatorisches Anhängsel schließt eine Signatur jede geschäftliche E-Mail ab. Sie liefert wichtige Informationen über den Absender und erleichtert die weitere Kontaktaufnahme: In der geschäftlichen Korrespondenz ist sie sogar Pflicht. Diese Regeln und Vorgaben gelten für die E-Mail-Signatur.

Wer ist zu einer E-Mail-Signatur verpflichtet?

Zunächst einmal ist eine E-Mail-Signatur natürlich praktisch: Schließlich lässt sich so mit einem Blick ablesen, mit wem Sie es zu tun haben. Während dies im privaten Bereich in der Regel nicht nötig ist, sieht das im beruflichen Kontext schon ganz anders aus: Wer eine offizielle Geschäftsmail schreibt, ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, der Korrespondenz eine eigene E-Mail-Signatur anzuhängen.

Unter die sogenannte Impressumspflicht fallen sämtliche Personen, die gewerblich tätig sind. Dazu gehören diverse Unternehmensformen, wie AGs, GmbHs, KGs und OHGs, sowie auch Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer.

Als Geschäftsbrief gelten dabei sämtliche Mitteilungen mit einem geschäftsbezogenen Inhalt, wie Angebote, Preislisten, Rechnungen, Anfragen, Reklamationen und Verträge. Bei unternehmensinternen Mails (zum Beispiel unter Kollegen, zwischen verschiedenen Abteilungen und Niederlassungen) entfällt die Verpflichtung. Gleiches gilt bei bereits bestehenden Geschäftsverbindungen.

Welche Angaben müssen rein in die Signatur?

Zunächst einmal wird die Signatur mit den wesentlichen Kontaktinformationen versehen. Das sind:

  • (ausgeschriebener) Vor- und Zuname
  • die Position im Unternehmen / die Berufsbezeichnung
  • die Postanschrift
  • die Telefonnummer
  • die E-Mail-Adresse
  • die Internetseite / Social-Media-Accounts

Gut zu wissen: Weder Angaben zur Telefonnummer noch zur E-Mail-Adresse, Internetseite oder Position im Unternehmen sind ein Muss. Zur klassischen Signatur gehören diese wesentlichen Informationen als Standard aber dazu.

Nun wird es formal: Schließlich gibt es weitere Angaben, die Pflicht sind. Analog zu einem Geschäftsbrief in Papierform macht das Handelsgesetzbuch (§ 37a) dabei folgende Vorgaben. Rein in die Signatur müssen:

  • der Name der Firma
  • die Rechtsform
  • der Sitz der Firma
  • das Registergericht
  • die Handelsregisternummer

Abhängig von der Rechtsform gelten weitere Regeln:

  • GmbH und UG: alle Geschäftsführer und Aufsichtsratsvorsitzenden
  • AG: alle Vorstandsmitglieder und Vorsitzenden des Aufsichtsrats

Keine Verpflichtung besteht hingegen, die Umsatzsteuer-ID, die Steuernummer oder die Bankverbindung anzugeben.

Darüber hinaus lesen sich in Signaturen häufig Zusätze wie: „Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen“ oder „Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte den Absender.“ Diese sogenannten Disclaimer dienen zur Absicherung des Unternehmens, sind jedoch nicht vorgeschrieben.

Bei den Datenschutzhinweisen wird es etwas komplizierter. Ein entsprechender Verweis in der Signatur ist grundsätzlich empfehlenswert, um als Unternehmen seiner notwendigen Informationspflicht nachzukommen. Notwendig ist das aber nur, wenn dem Adressaten nicht (durch vorherigen Kontakt) bereits die notwendigen Datenschutzhinweise zugänglich gemacht wurden.

Und wie soll sie aussehen? Die optischen Vorgaben

Eine Vorschrift, wie die Signatur grafisch aufbereitet werden soll, gibt es nicht. Eine ansprechende, gut lesbare und strukturierte Aufbereitung ist aber empfehlenswert, damit die Leser die wesentlichen Informationen schnell erfassen können. Hier einige Tipps:

  • Bei mehr als vier Zeilen ist eine Gliederung in zwei bis drei Absätze sinnvoll.
  • Einzelne, zusammenhängende Informationen lassen sich auch durch senkrechte Querstriche (und nicht durch einen Absatz) voneinander trennen. Das kann zum Beispiel bei der Adresse sinnvoll sein.
  • In Maßen eingesetzt eignen sich auch verschiedene Schriftgrößen, -farben und -arten. Abheben lässt sich so unter anderem der Name. Es bietet sich an, hierbei das Corporate-Design des Unternehmens zu übernehmen.
  • Ein passendes Firmenlogo oder ein Porträtfoto lockert die Signatur ebenfalls auf. Achten Sie aber darauf, dass die Dateigröße möglichst klein ist. Abzuraten ist davon, die komplette Signatur als Bilddatei anzuhängen – bei Bedarf wäre es sonst nicht möglich, beispielsweise eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer herauszukopieren.
  • Die Formatierung sollte keineswegs zu auffällig und überladen sein und sich auch nicht signifikant von der Optik der eigentlichen E-Mail unterscheiden. Wenig sinnvoll ist zum Beispiel eine grelle Hintergrundfarbe.
  • Alle Angaben sind linksbündig ausgerichtet.
  • Gestalten Sie die Signatur so, dass sie auf allen Bildschirmen (sowohl in der Desktop- als auch in der mobilen Ansicht) richtig abgebildet ist.

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Business Casual – welche Kleidung passt zu diesem Dresscode?

Lässig und gleichzeitig repräsentativ, seriös und dennoch nicht steif – der Dresscode Business Casual verbindet das klassische Bürooutfit mit einem legeren Freizeitlook. Dabei ist es gar nicht so einfach, den schmalen Grat zwischen Eleganz und Komfort hinzubekommen. Wir haben einige Tipps.

Was bedeutet Business Casual?

Die Wortschöpfung kombiniert zwei gängige Dresscode-Begriffe:

  • Business: Der klassische Bürolook ist sehr förmlich. So besteht ein Business-Outfit aus einem Anzug inklusive Krawatte für den Herren sowie aus einem Kostüm oder Hosenanzug für die Frau. Diese Kleidung wird vor allem bei geschäftlichen Veranstaltungen, bei offiziellen Terminen und bei Kundenkontakt getragen.
  • Casual: In der Modewelt bezieht sich „Casual“ auf einen entspannten Freizeitlook. Auch im Arbeitsleben hat sich der Casual-Look in vielen Bereichen bereits durchgesetzt. Hier hat er jedoch seine Grenzen: Jogginghose und Schlabbershirt dürften in den wenigsten Unternehmen gerne gesehen sein.

Der Dresscode Business Casual stellt dabei eine Mischform aus klassischer Arbeitskleidung und gepflegter Freizeitkleidung dar und bildet in vielen Branchen den typischen Geschäftslook. Verlangt wird dieser Dresscode für die tägliche Arbeit im Büro sowie zu bestimmten Anlässen, wie Geschäftsessen, Dienstreisen sowie für lockere Businessveranstaltungen.

Wie finde ich die passende Kleidung für den Business-Casual-Look?

Folgende Kleidungs-Empfehlungen gelten für den lässigen Business-Dresscode:

Für Herren

  • Ein Anzug ist nicht Pflicht, wohl aber ist ein Hemd obligatorisch. Sofern draußen keine hochsommerlichen Temperaturen herrschen, sollte dieses langärmelig sein.
  • Ein Sakko komplettiert obenrum den Business-Casual-Look und ist vor allem in klassischen Branchen (Banken und Versicherungen) ein Muss. Darunter darf es auch mal ein Poloshirt sein. Alternativ geht auch ein schlichter Strickpullover über einem Hemd.
  • Dagegen darf die Krawatte gerne weggelassen werden. Ein Einstecktuch wäre auf jeden Fall zu viel des Guten.
  • Auf eine Anzughose darf verzichtet werden (muss aber nicht). Stattdessen sind zum Beispiel Chinos, Leinenhosen oder auch edlere Jeans erlaubt. Kurze Hosen sind definitiv nicht Teil dieses Dresscodes.
  • Die Schuhe sind bestenfalls braun oder schwarz. Hier bieten sich Loafer, Brogues oder Oxford-Schuhe an.

Für Damen

  • Erlaubt sind Blusen, Shirts und Polos sowie Pullover und Twinsets, die bestenfalls mit einem Blazer kombiniert werden. Wichtig ist, dass das Oberteil keinen zu tiefen Ausschnitt hat.
  • Als Beinbekleidung bieten sich als Hosen Chinos, Culottes und Paperbaghosen an. Alternativ wählen Frauen Kleider oder Röcke, die jedoch nicht oberhalb der Knie enden.
  • Eine Strumpfhose ist bei Kleidern und Röcken Pflicht – auch im Sommer.
  • Bei den Schuhen gibt es mit Pumps, Peeptoes, Sandaletten oder Ballerinas die große Auswahl. Bestenfalls ist der Absatz aber nicht höher als acht Zentimeter. Sneakers sind nicht so gerne gesehen.
  • Bei den Accessoires ist weniger mehr: Schmuck ist erlaubt, sollte jedoch dezent und aufeinander abgestimmt getragen werden.

Die Farben: Wenn es um die farbliche Abstimmung des Business-Casual-Looks geht, dann ist Zurückhaltung angesagt. Mit Schwarz, Braun, Blau und Grau liegt man grundsätzlich richtig – mehrere Farbtöne sollten zueinander passen. Wilde Muster und Designs sind dagegen ein No-Go. Und: Während ein weißes Hemd immer gut ankommt, sieht das bei weißen Socken ganz anders aus. Diese sollten immer dunkler sein als Schuhe und Hose (und bestenfalls gar nicht ins Auge fallen).

Mal was anderes: Die Alternativen zu Business Casual

Nicht immer ist Business Casual im Job die passende Wahl. Neben Casual und Business hat man zudem weitere Alternativen, sich passend zu kleiden. Diese Dresscodes gibt es noch:

  • Business Attire: Bei dieser klassischen Geschäfts- und Arbeitskleidung für das Daily Business tragen Herren einen dunklen Anzug, ein helles, einfarbiges Hemd und Krawatte. Für Frauen ist ein Hosenanzug oder ein Kostüm Pflicht.
  • Business Formal: In der Wahl der Garderobe unterscheidet sich dieser Dresscode nur unwesentlich vom Business Attire. Gebräuchlich ist dieser Begriff vor allem für die Garderobe in den mittleren und oberen Führungsebenen.
  • Smart Casual: Der auch als Come-as-you-are-Look bezeichnete Dresscode darf wörtlich genommen werden. Für einen Drink nach Feierabend oder ein Geschäftsessen tragen Herren und Damen die Kleidung, die sie zuvor im Büro oder im Homeoffice anhatten – ein Umziehen ist nicht nötig. Beim Smart-Casual-Stil ist daher sowohl ein Anzug als auch eine Jeans erlaubt.
  • Informal: Diese Bezeichnung ist etwas irreführend. Denn mit informell ist keineswegs der lässig-lockere Freizeitdress gemeint. Vielmehr handelt es sich um eine schicke Abendgarderobe ähnlich dem Business-Attire-Look im Büro.

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Arbeitgeber bewerten

Kritische Worte erlaubt? Den Arbeitgeber im Internet bewerten

Hat der Arbeitgeber tatsächlich so viel zu bieten, wie er mir in der Stellenausschreibung weismachen will? Um sich einen ersten Eindruck von einem Unternehmen zu machen, verschaffen Bewertungen auf Online-Plattformen Bewerbern eine gute Orientierung. Doch dürfen aktuelle und ehemalige Arbeitnehmer hier eigentlich kritische Worte finden? Was ist erlaubt und bei welchen Äußerungen ist Vorsicht geboten?

Der Hintergrund: Darum sind Online-Bewertungsplattformen so beliebt

„Auf Teamwork legt man im Unternehmen viel Wert, dabei wird die Leistung der einzelnen Mitarbeitenden aber nicht immer gesehen“ oder „Das Unternehmen hat sich nachhaltiges Wirtschaften auf die Fahnen geschrieben. Leider gibt es für die Angestellten aber keinen Zuschuss für den öffentlichen Nahverkehr. Dafür stehen viele Mitarbeiterparkplätze auf dem Firmengelände zur Verfügung.“ Dies sind nur einige Beispiele für Bewertungen, die Angestellte auf Plattformen wie kununu hinterlassen.

Diese persönlichen Eindrücke und individuellen Erfahrungen bieten einen subjektiven Einblick in die Unternehmenskultur. Gleichzeitig beeinflussen sie zu einem nicht unerheblichen Teil die Außenwahrnehmung des Betriebs als Arbeitgeber. Sie sind daher vor allem für Bewerber und potenzielle neue Arbeitnehmer interessant, um sich transparent über ein Unternehmen zu informieren.

Letztlich können auch Unternehmen selbst die Bewertungen als Feedback verstehen, um an möglichen Verbesserungen arbeiten. Letztlich trägt dies zu einer höheren Zufriedenheit der Belegschaft und in der Folge zum guten Ruf als Arbeitgeber bei.

Wenn kritische Worte den Ruf schädigen: die Nachteile

Die im Internet für alle frei zugänglichen Bewertungen haben auch ihre Schattenseiten. Denn äußern sich aktuelle oder ehemalige Arbeitgeber kritisch, ist dies für ein Unternehmen immer ein Schuss vor den Bug – vor allem dann, wenn sich negative Kommentare häufen. Letztlich ist die Gefahr einer Rufschädigung für einen Arbeitgeber hoch.

Zu berücksichtigen ist zudem, dass es sich immer um eine subjektive Bewertung handelt, die nicht unbedingt die Meinung der gesamten Belegschaft widerspiegelt. Auch kann es schnell passieren, dass Situationen aus dem Zusammenhang gerissen werden und letztlich nur die halbe Wahrheit zu lesen ist. Im schlechten Fall führt dies dann dazu, dass potenzielle neue Mitarbeitende einen schlechten Eindruck von dem Unternehmen bekommen und sich lieber gar nicht mehr dafür bewerben – unabhängig davon, ob die Aussagen in der Bewertung der Wahrheit entsprechen oder nicht.

Bitte fair bleiben: Diese Regeln gelten für die Bewertung

Aus Fairness und nicht zuletzt als Schutz vor rechtlichen Konsequenzen sind Arbeitnehmer gut beraten, sich an einige Regeln zu halten, wenn sie eine öffentliche Bewertung abgeben. Diese sollten auch dann gelten, wenn man seine Meinung anonym und ohne Klarnamen abgibt:

  • Eine Meinung ist immer subjektiv und sollte daher auch immer aus der eigenen Perspektive und niemals verallgemeinernd geäußert werden. Legitim ist daher die Äußerung „Ich werde schlecht bezahlt“, während die Aussage „Die Bezahlung im Unternehmen ist unterirdisch“ keine gute Idee ist.
  • Ein absolutes No-Go ist es, Namen von Vorgesetzten oder Kollegen sowie private Daten zu nennen – ganz gleich in welchem Zusammenhang.
  • Auch wenn die Bewertung die eigene Meinung wiedergibt, muss man immer bei der Wahrheit bleiben. Wer Fakten nennt, sollte diese im Zweifel auch belegen können.
  • Betriebsgeheimnisse sind genau das, wonach sie sich anhören – Geheimnisse. Es versteht sich daher von selbst, dass diese in Bewertungen nichts verloren haben.
  • Eine Bewertung wird bestenfalls nicht in einer Situation verfasst, in der die Emotionen gerade hochkochen. Das Risiko ist ansonsten hoch, dass man Dinge äußert, die man später bereut. Gleiches gilt für die Wortwahl: Ohne Wut im Bauch fällt es leichter, möglichst neutral zu formulieren.
  • Auf Äußerungen, die den Ruf eines Unternehmens schädigen können, verzichten Arbeitnehmer lieber grundsätzlich.

Die Grenzen überschreiten: Diese Konsequenzen drohen

In der scheinbaren Anonymität des World Wide Web fällt es vielen Menschen leicht, ihren Unmut zu äußern. Bevor sie ein klärendes Gespräch mit ihrem Chef suchen, machen sie ihrem Unmut lieber auf den Bewertungsplattformen Luft. Das ist jedoch keine gute Idee: Verbale Angriffe, die den Ruf des Unternehmens schädigen und nicht der Wahrheit entsprechen, können einerseits das bestehende Arbeitsverhältnis gefährden und sogar eine Kündigung nach sich ziehen. Andererseits drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen und hohe Schadensersatzforderungen.

Aber ich gebe meinen Namen doch gar nicht an, was soll mir da schon passieren? Dieser Irrglaube kann für Menschen, die ihre Meinung unzensiert posten, ein folgenschwerer Fehler sein. Denn tatsächlich haben Unternehmen unter besonderen Voraussetzungen ein Auskunftsrecht. Das ist vor allem dann der Fall, wenn (ehemalige) Mitarbeitende nachweislich nicht der Wahrheit entsprechende Behauptungen aufstellen, Personen beleidigen oder Betriebsgeheimnisse ausplaudern.

Der Betreiber der Bewertungsplattform muss jetzt zunächst prüfen, ob die jeweilige Person, die hinter einem Nickname steht, auch tatsächlich bei dem Unternehmen gearbeitet hat. Im Zweifel ist er sogar verpflichtet, den Namen dann auch mitteilen. Es versteht sich von selbst, dass in diesen Fällen natürlich auch die Bewertung gelöscht wird. Angestellte sind daher gut beraten, sich vorher gut zu überlegen, was sie öffentlich über ihren Arbeitgeber preisgeben – und was lieber nicht.

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Fotos posten

Der Arbeitsplatz auf Social Media: Darf ich Fotos vom Job posten?

Ein Foto mit den Kollegen am Schreibtisch, ein Selfie vom anstrengenden Teammeeting oder der Schnappschuss von der Weihnachtsfeier – Bilder sind schnell aufgenommen und hochgeladen, nicht zuletzt, um andere am eigenen Leben teilhaben zu lassen. Doch ist es überhaupt erlaubt, Fotos vom Arbeitsplatz auf Social Media zu posten?

Die rechtliche Seite: Kann der Arbeitgeber das Posten von Fotos verbieten?

Ein Selfie mit einem Guten-Morgen-Gruß direkt aus dem Büro ist mit einem Klick gemacht und ebenso zügig bei Instagram, Facebook und Co. hochgeladen. Was soll schon dabei sein, mögen sich einige Arbeitnehmende jetzt fragen und Aufnahmen wie diese regelmäßig veröffentlichen. Tatsächlich kann sehr wohl einiges „dabei sein“: Der Arbeitgeber hat aufgrund seines Haus- und Weisungsrechts nämlich das gute Recht, ein Veto einzulegen und das Teilen von Fotos vom Arbeitsplatz zu untersagen. Möchte ein Unternehmen grundsätzlich nicht öffentlich auf Bildern präsent sein, kann eine entsprechende Regelung bereits im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Es reicht aber auch bereits eine mündliche Ansage vom Chef, dass er mit Fotos nicht einverstanden ist.

Arbeitnehmende sind gut damit beraten, sich an den Wunsch beziehungsweise die Weisung zu halten. Wer dies wider besseres Wissen nicht tut, riskiert nicht nur einen Rüffel, sondern auch eine Abmahnung und im wiederholten Fall sogar eine Kündigung.

Ohne klare Ansage: Welche Regeln jetzt gelten

Eine klare gesetzliche Regelung, die das Fotografieren am Arbeitsplatz inklusive des anschließenden Postens verbietet, gibt es tatsächlich nicht. Aber selbst wenn der Vorgesetzte keine deutliche Ansage gemacht hat, sind Angestellte dennoch gut beraten, sich im Vorwege abzusichern, nachzufragen und um Erlaubnis zu bitten. So lassen sich Missverständnisse und Unstimmigkeiten im Vorwege direkt vermeiden.

Wichtig zu wissen ist zudem, dass unabhängig von einem Verbot des Vorgesetzten, einige Fotos am Arbeitsplatz grundsätzlich unter die Rubrik No-Go fallen. Es gelten folgende Regelungen:

  • Sind auf den Fotos andere Personen, zum Beispiel Kollegen oder Mitarbeitende, abgelichtet, bedarf es deren ausdrückliches Einverständnis, wenn Sie diese Aufnahmen verschicken und verbreiten wollen. Dieses sogenannte Kunsturhebergesetz gilt übrigens auch im privaten Bereich.
  • Sind auf dem Bild gewollt oder ungewollt sensible Daten und Informationen erkennbar, hat der Arbeitgeber allen Grund, wütend zu sein. Achten Sie daher unbedingt auch auf die scheinbaren Kleinigkeiten, die auf dem Bild mit abgebildet sind (zum Beispiel auf einem Computerbildschirm).
  • Gleiches gilt für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: Es sollte sich von selbst verstehen, dass Bilder aus der Produktionshalle oder einem Labor nichts bei Social Media zu suchen haben. Im schlimmsten Fall verrät man der Konkurrenz bestimmte Herstellungsverfahren oder Marktstrategien.
  • Das Foto sollte niemals eine versteckte oder offensichtliche Kritik am Arbeitgeber enthalten. Selbst dann, wenn ein Spruch unter dem Foto „Viele Grüße aus dem Büroknast“ eher lustig als angreifend gemeint ist, bedeutet das nicht, dass dieser legitim ist – und beim Arbeitgeber gut ankommt.

Fotos von Mitarbeitenden: Darf ich auch ein Veto einlegen?

Was für die Mitarbeitenden gilt, daran hat sich auch das Unternehmen zu halten. Fotos und Videos von den Angestellten aufzunehmen und womöglich noch auf der Internetseite oder dem YouTube-Kanal zu veröffentlichen, ist ebenfalls nur dann zulässig, wenn ein ausdrückliches Einverständnis vorliegt. Eine mündliche Zustimmung ist grundsätzlich ausreichend. Auf der sicheren Seite ist man jedoch, wenn die Angestellten vorab ein entsprechendes Schriftstück unterschrieben haben.

Gut zu wissen: Sollte dem Mitarbeitenden nachweislich bekannt sein, dass der Arbeitgeber aufgenommene Fotos veröffentlicht, dann muss er proaktiv ein Veto einlegen, wenn dies nicht gewünscht ist. Das Schweigen kann sonst als Einverständnis interpretiert werden.

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Wut am Arbeitsplatz

Wenn die Emotionen hochkochen: Tipps im Umgang mit Wut am Arbeitsplatz

Die ungerechtfertigte Kritik vom Chef, die Kollegen, die hinter dem eigenen Rücken tuscheln oder die wochenlange Projektarbeit, die am Ende doch nicht benötigt wird – im Job gibt es immer mal wieder Situationen, die uns richtig wütend machen. Wenn die Emotionen hochkochen, möchte man seinem Ärger am liebsten richtig Luft machen. Wie der Umgang mit der Wut am Arbeitsplatz ohne den großen Ausbruch gelingt, erklärt dieser Ratgeber.

Was ist Wut und wie kann sie sich äußern?

Bei Wut handelt es sich um eine besonders starke, emotionale Reaktion, die meist aus angestautem Ärger resultiert. Ausgelöst wird die Wut häufig durch eine konkrete Situation, in der wir uns ungerecht behandelt oder angegriffen fühlen oder Beleidigungen oder Kränkungen erleben. Wut löst dann gerne eine unüberlegte Handlung aus: Wer wütend ist, kann sich nur schwer beherrschen und kontrollieren, zeigt sich aggressiv und sagt oder tut Dinge, die man im Nachhinein bereut.

Wut führt meist zu körperlichen Reaktionen: Adrenalin wird ausgeschüttet, das Herz rast und das Blut pumpt. Ein Zittern in den Händen oder am ganzen Körper, ein hochroter Kopf und eine anschwellende Halsschlagader sind ebenfalls Reaktionen, die auf wütende Menschen zutreffen. Nicht ohne Grund heißt es: „Ich habe einen Hals“ oder „Mir platzt der Kragen“.

Wütend am Arbeitsplatz: lieber nicht?

Soll ich meine Wut unterdrücken oder ist es legitim, in wilde Raserei zu verfallen? Die Wahrheit liegt wie so oft in der Mitte. Denn wer regelmäßig seinen Ärger herunterschluckt, sich stets kontrolliert und lieber gar nichts sagt, um nicht unprofessionell zu wirken, wird auf Dauer im Job unglücklich. Werden die angestauten Stresshormone langfristig nicht abgebaut, kann dies sogar krank machen. Andersherum ist es natürlich auch wenig zielführend, wie wild um sich zu beißen, möglicherweise sogar mit Dingen um sich zu schmeißen oder lautstark zu schreien. Bedeutet: Auch die Emotion Wut hat im Job ihren Platz – es kommt jedoch auf den richtigen Umgang mit ihr an.

Starke Emotionen in den Griff bekommen: So kann es gelingen

Um anderen, aber auch sich selbst mit der Wut nicht zu schaden und womöglich sogar den Job mit seinem unangemessenen Verhalten aufs Spiel zu setzen, sind folgende Sofortmaßnahmen und Tipps hilfreich, um die Wut einerseits zu verarbeiten und andererseits zu kontrollieren:

  • Machen Sie sich zuerst bewusst, dass Sie aufgrund eines ungerechten Kunden oder eines fiesen Chefs gerade richtig wütend sind. Es spricht nichts dagegen, genau dies in angemessener Lautstärke zu sich selbst zu sagen: „Ich bin gerade richtig wütend.“
  • Atmen Sie zehnmal tief ein und aus (bei Bedarf auch häufiger) und legen dabei die Hand auf den Bauch.
  • Ist die Wut zu groß, verlassen Mitarbeitende kurz das Büro: Dem einen hilft bereits der Gang zur Toilette und etwas kaltes Wasser im Gesicht, der andere geht nach draußen, atmet frische Luft und läuft ein paar Schritte.
  • Einigen Menschen hilft es jetzt auch, sich durch einen gezielten Ausbruch abzureagieren. Wichtig ist, dass Sie dies nicht vor den Arbeitskollegen machen. Je nach Situation ist es (zum Beispiel draußen oder auf dem WC) möglich, mit dem Fuß aufzustampfen, mit der Faust gegen die Wand zu schlagen oder einmal laut zu schreien.
  • Unter Umständen kann auch ein Gespräch mit einer unbeteiligten Person genau richtig sein, um Dampf abzulassen. Vielleicht ist der Partner oder ein Freund telefonisch erreichbar oder eine Kollegin aus einer anderen Abteilung hat ein offenes Ohr?

Wie geht es nach der ersten Wut weiter? Lösungen finden

Ist die erste Wut verraucht, geht es in den nächsten Schritten daran, effektiv mit den eigenen Gefühlen umzugehen, um eine Lösung des Problems herbeizuführen. Hier einige Vorschläge für ein langfristig entspannteres Arbeiten:

  • Schweigen: Auch wenn man sich bereits wieder etwas abgeregt hat, tragen viele Menschen in den ersten Minuten wahrscheinlich noch viele Emotionen in sich. Daher ist es wichtig, nicht zu schnell die Konfrontation zu suchen. Selbst wenn das Bedürfnis sehr groß ist, die andere Person zur Rede zu stellen, vertagen Sie das Gespräch auch im eigenen Interesse lieber auf einen späteren Zeitpunkt. Wichtig: Es geht Ihnen ja nicht darum, Dampf abzulassen, sondern um eine Klärung und Verbesserung der Situation. Und das gelingt am besten mit einem kühlen Kopf.
  • Analysieren: Ebbt die erste hitzige Welle etwas ab, dann stellen Sie sich die Frage, welcher Aspekt Sie konkret auf 180 gebracht hat? Warum macht Sie die Situation so wütend? Liegt die Ursache tatsächlich nur am Verhalten einer anderen Person? Hat man selbst vielleicht sogar seinen Teil dazu beigetragen?
  • Gefühle äußern: Um ein klärendes Gespräch mit der betreffenden Person führt kein Weg vorbei. Im besten Fall gehen Mitarbeitende mit etwas Abstand an die Sache und benennen dann die eigenen Gefühle und wie sie eine Situation erlebt haben, ohne direkt einen Vorwurf zu äußern.
  • Zuhören: Um Missverständnisse auszuschließen, ist es unbedingt wichtig, sich die Position und Wahrnehmung des Kollegen oder Vorgesetzten anzuhören. Im besten Fall löst sich ein Ärgernis sogar in Wohlgefallen aus.
  • Lösung finden: Die andere Person ewig zu verteufeln und die Wut monatelang in sich zu tragen, ist niemals zielführend. Dementsprechend erweist es sich als kontraproduktiv, am dem Problem festzuhalten, das die Wut ausgelöst hat. Vielmehr gilt es jetzt, Lösungen zu finden. Ideal ist es, wenn sich allein (oder gemeinsam) Lehren aus der bestehenden Situation ziehen lassen, um sie künftig entspannter zu meistern.

Urheber des Titelbildes: dmitryag/ 123RF Standard-Bild

Phubbing

Phubbing – Verstoß gegen die Handy-Etikette

Ob zum Telefonieren, Nachrichten versenden, surfen oder fotografieren – rund 81% der Deutschen nutzen tagtäglich ein Smartphone. Hierbei bietet uns die Smartphone Nutzung nicht nur Vorteile, sondern birgt auch Gefahren: Wer ständig auf sein Handy schaut und sich sogar während sozialen Interaktionen von dem digitalen Begleiter ablenken lässt, betreibt sogenanntes Phubbing. Was genau es mit Phubbing auf sich hat und inwieweit es Freundschaften als auch Partnerschaften gefährden kann, erklären wir in diesem Ratgeber.

Was versteht man unter Phubbing?

Das Wort „Phubbing“ setzt sich aus den beiden englischen Wörtern „phone“ (Telefon) und „snubbing“ (jemanden vor den Kopf stoßen/brüskieren) zusammen. Grundsätzlich bezeichnet Phubbing den unangemessenen Gebrauch eines Smartphones in sozialen Situationen oder in einer Partnerschaft. In erster Linie kann Phubbing als eine schlechte Angewohnheit angesehen werden, bei welcher man Personen vernachlässigt, mit denen man gesellschaftlich verkehrt.

Seit 2010 gilt der Begriff als Gegenstand zahlreicher kommunikationswissenschaftlicher und sozialpsychologischer Studien.

Entstehung von Phubbing

Das Smartphone gilt als ständiger Begleiter und muss dauerhaft auf neue Nachrichten oder Aktivitäten überprüft werden – ganz egal ob man sich unter Menschen befindet oder alleine ist. Personen mit diesem Denken leiden unter „Phubbing“. Dieses Phänomen kann heutzutage immer öfter in Cafés, Restaurants oder auch am heimischen Esstisch beobachtet werden. Doch weshalb nutzen Menschen ihr Smartphone überhaupt, während sie mit anderen zusammen sind?

Als entscheidender Faktor, der Phubbing begünstigst, gilt in erster Linie die persönliche Einstellung. Demnach konnte in einer Studie aus dem Jahre 2021 bewiesen werden: Wer sich selbst an der Handynutzung anderer nicht stört, neigt entsprechend stärker dazu, auch selbst während sozialen Interaktionen zum Smartphone zu greifen. Gleichzeitig stehen neurotische Verhaltensweisen, Suchttendenzen sowie die Angst, etwas zu verpassen, mit der Häufigkeit von Phubbing in Verbindung.

Im Zuge der immer weiter steigenden Verbreitung von Smartphones findet auch Phubbing immer häufiger in der Gesellschaft statt. Bisherige Studien konnten bestätigen, dass ein Großteil der Smartphone-Nutzer täglich in verschiedenen sozialen Interaktionen phubbt – ob bei der Arbeit, in der Kantine oder beim gemeinsamen Abendessen. Besonders anfällig für Phubbing gelten zudem Liebesbeziehungen, bei denen es durch die dauerhafte Nutzung des Smartphones schnell zu Unzufriedenheit und fehlender Wertschätzung kommen kann.

Anzeichen von Phubbing

Du hängst ständig am Handy und kannst dem Gespräch mit deinem Gegenüber kaum folgen? Diese folgenden Anzeichen verraten dir, ob auch du unter Phubbing leidest:

  • Ob in Gesellschaft oder auf der Couch beim Fernsehen schauen – du schaust ständig auf dein Smartphone und kannst es kaum für eine Minute aus der Hand legen
  • Du hast das Gefühl, dauerhaft online sein und Nachrichten beantworten zu müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du unter Menschen bist oder dich vielleicht sogar in einem Gespräch befindest
  • Dein Telefon ist dein treuster Begleiter und immer dabei – sogar auf der Toilette
  • Das Gespräch mit deinem Gesprächspartner gerät ein wenig ins Stocken? Für dich ist das ein Grund, direkt nach deinem Handy zu greifen und verschiedene Social Media Kanäle abzuchecken
  • Ein absoluter Beziehungskiller: Du beschäftigst dich auch mit deinem Smartphone, wenn dein/e Partner/in neben dir liegt

Infobox: Das Wichtigste über Phubbing

  • Setzt sich aus den englischen Begriffen „Phone“ (Telefon) und „Snubbing“ (jemanden vor den Kopf stoßen) zusammen
  • Beschreibt den unangemessenen Gebrauch eines Mobiltelefons während einer sozialen Situation (beispielsweise während einem Gespräch)
  • Phubbing steht in Verbindung mit neurotischen Verhaltensweisen, Suchttendenzen und der Angst, etwas zu verpassen

Das kann man gegen Phubbing tun

Du leidest unter Phubbing und lässt deine Freunde während einem Treffen links liegen? Wir haben wichtige Tipps, wie du gegen Phubbing ankämpfen kannst:

  • Screen Time-Apps: Apps wie Forest oder OffScreen können dabei helfen, Phubbing einzudämmen und das eigene Nutzungsverhalten besser zu kontrollieren.
  • Benachrichtigungen deaktivieren: Für fast alle Apps können die Benachrichtigungen deaktiviert werden. Durch die Deaktivierung von Push-Nachrichten oder Mails kommt man nicht so oft in Versuchung, das Smartphone in die Hand zu nehmen.
  • Handyfreie Zeit im Alltag schaffen: Wer gegen Phubbing ankämpfen möchte, sollte ich bewusst handyfreie Zeiten im Alltag einrichten – beispielsweise während dem Fernsehen schauen, den Mahlzeiten oder eine halbe Stunde vor dem Schlafengehen.
  • Handy auch mal wegpacken: Bei Verabredungen, Restaurantbesuchen oder am Arbeitsplatz muss das Smartphone nicht immer auf dem Tisch platziert werden. Wie wäre es, wenn du es das nächste Mal einfach in der Tasche verstaust oder sogar zu Hause lässt?
  • Nicht-stören-Modus: Auf einigen Smartphone-Modellen lässt sich ein „Nicht-stören-Modus“ einrichten. Aktivierst du den Modus, erhältst du keinerlei Anrufe oder Benachrichtigungen auf deinem Smartphone.

Doch wie verhält man sich eigentlich, wenn man von seinem Gegenüber „gephubbt“ wird? Wir haben zusammengefasst, wie man mit Phubbing umgehen kann:

  • Sei ehrlich mit deinem Gesprächspartner und sprich an, dass du dich durch den dauerhaften Gebrauch des Smartphones vernachlässigt fühlst. Im besten Fall suchst du das Gespräch in einem ruhigen Moment und erklärst deine Gefühlslage.
  • Wie du mir, so ich dir! Fange bitte nicht an, aus Trotz auch dauerhaft auf dein Smartphone zu schauen. Dadurch verhältst du dich in erster Linie nicht besser als dein Gegenüber und schaffst gleichzeitig einen Teufelskreis, welcher sich nur schwer durchbrechen lässt. Sprich lieber ein interessantes Thema an und versuche, die Aufmerksamkeit deines Partners auf das Gespräch zu lenken.
  • Versuche, dein Gefühl in Ich-Botschaften zu vermitteln, statt Vorwürfe zu machen. Phubbing ist von deinem Gegenüber nicht zwingend eine böse Absicht, sondern eher ein Impuls.

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Smalltalk

Mehr als nur Blabla – mit Smalltalk Punkte im Job sammeln

Über das Wetter? Oder doch lieber über die Gesundheit? Vielleicht ist auch ein Kompliment jetzt richtig? Im beruflichen Alltag kommen wir immer mal wieder mit fremden Menschen ins Gespräch und unterhalten uns mit Kunden, Gästen oder Klienten, ohne dass geschäftliche Themen im Fokus stehen. Smalltalk ist ein wichtiges Mittel der Kommunikation. Das „kleine Gespräch“ liegt jedoch nicht jedem und will gelernt sein. Wir haben praktische Tipps für den gelungenen Gesprächseinstieg.

Was ist eigentlich Smalltalk?

Die wörtliche Übersetzung des Begriffs bringt es auf den Punkt: Smalltalk ist ein kleines oder besser kurzes Gespräch. Es zeichnet sich durch seinen lockeren, spontanen und eher oberflächlichen Charakter aus. Smalltalk kann in verschiedenen Situationen stattfinden und dient dazu, sich kennenzulernen, die Stimmung aufzulockern und eine Verbindung herzustellen. Als Einstieg für die weitere Kommunikation trägt Smalltalk dazu bei, das Eis zu brechen.

Auch im Berufsleben spielt die lockere Plauderei eine wichtige Rolle: Sie trägt zu einer angenehmen Atmosphäre bei und schafft Vertrauen. Wer die Kunst des Smalltalks beherrscht, kann zudem eine Menge Sympathiepunkte sammeln und die wichtige Grundlage für die künftige „Beziehung“ beziehungsweise Zusammenarbeit schaffen. Nicht alle Menschen sind jedoch geborene Smalltalker. Es kann sich daher lohnen, sich auf die spontane Kommunikation vorzubereiten.

Die wichtige Basis: So finde ich das passende Thema

Grundsätzlich gibt es keine festen Regeln für den Smalltalk. Dementsprechend steht auch eine Fülle an möglichen Themen zur Verfügung. Während sich einige (fast immer) gut eignen, ist bei anderen jedoch Vorsicht geboten. Hier die Gos und No-Gos:

Passende Themen

Die Themenwahl sollte immer eine individuelle sein und vor allem von der Person selbst, der Situation und dem Kontext abhängen. Dabei ist es vor allem bei unbekannten Gesprächspartnern empfehlenswert, auf unverfängliche, neutrale und allgemeine Themen zu setzen, zu der jede Person etwas sagen kann und die bestenfalls sogar optimal zur Situation passen. Sprechen Sie zum Beispiel über

  • den Ort
  • die Veranstaltung, der Vortrag, die Feier
  • das Essen
  • das Wetter
  • Hobbys und Interessen
  • den Beruf
  • aktuelle Themen, die in aller Munde sind
  • die Herkunft
  • eine andere Person, die allen Gesprächsteilnehmenden bekannt ist

Unpassende Themen

Die Liste der Themen, die als No-Go gelten, ist mindestens genau lang. Vermeiden Sie auf jeden Fall

  • kontroverse und polarisierende Themen (zum Beispiel Politik und Religion)
  • persönliche Probleme und Krankheiten
  • Klatsch, Tratsch und Lästereien
  • Angebereien, zum Beispiel über Geld, die Karriere oder Statussymbole
  • Gerüchte
  • diskriminierende Äußerungen
  • Witze
  • fachspezifische Themen

Fragen stellen: der gelungene Einstieg in den Smalltalk

Als Einstieg in ein Thema eignen sich Fragen. Im besten Fall handelt es sich dabei um offene W-Fragen, für die mehr als ein Ja oder ein Nein als Antwort notwendig ist. Hier einige Beispiele, die je nach Situation passend sind:

  • Wie gefällt Ihnen die Veranstaltung?
  • Was machen Sie beruflich?
  • Ihr Essen sieht lecker aus: Was genau ist das?
  • Aus welchem Grund sind Sie hier?
  • Woher kommen Sie?
  • Wie geht es weiter im Programm?
  • Wie sind Sie angereist?
  • Wo finde ich ein gutes Restaurant in der Nähe? Können Sie mir einen Tipp geben?

Im besten Fall bieten die Antworten so viel Potenzial, dass sich daraus ein weiteres Gespräch ergibt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn man Gemeinsamkeiten entdeckt (zum Beispiel im gleichen Ort wohnt, gemeinsame Bekannte hat oder Interessen und Vorlieben teilt).

Mit dem Thema im Gepäck: weitere Tipps für den Smalltalk

Zusätzlich zur passenden Themenwahl gibt es weitere Aspekte, die Sie bestenfalls berücksichtigen, wenn Sie und der Smalltalk beim Gegenüber guter Erinnerung bleiben sollen. Hier einige Tipps:

  • erster Schritt: Wer darauf vertraut, dass die andere Person das erste Wort ergreift, der riskiert ein unangenehmes und betretendes Schweigen. Ergreifen Sie daher lieber direkt die Initiative und starten Sie selbst die Kommunikation.
  • Vorstellung: Wer sich über Smalltalk kennenlernt, sollte sich unbedingt selbst vorstellen und die andere Person nach Ihrem Namen fragen, sofern sie das nicht von sich aus tut. Trainierte Smalltalker verabschieden sich von der Person dann auch wieder, indem Sie sie mit Namen ansprechen.
  • Auftreten: Ein verbindliches Auftreten, ein freundliches Lächeln, eine offene Körperhaltung und ein fester Händedruck sind wichtige Stilmittel eines jeden Gesprächs. Auf diese Weise lassen sich auch ohne Worte wichtige Sympathiepunkte sammeln.
  • Blickkontakt: Auch wenn die Umgebung noch so interessant sein mag, während des Smalltalks sollte Blickkontakt gehalten werden. Oder wie würden Sie es finden, wenn Ihr Gegenüber überallhin schaut, nur nicht zu Ihnen?
  • Interesse: Beim Gesprächspartner kommt es garantiert gut an, wenn die andere Person Interesse bekundet, aktiv zuhört und dies mit Gestik und Mimik auch bekräftigt. Wer Interesse zeigen möchte, der greift zuvor gehörte Informationen nochmal kurz auf und geht darauf ein, zum Beispiel: „Sie erwähnten eben, dass …“
  • Balance: Ein Frage- und Antwortspiel kann genauso unbefriedigend sein wie ein Monolog. Bei einem guten Smalltalk hält sich der Anteil von Reden und Zuhören bestenfalls in etwa die Waage.
  • Wertfreiheit: Während eines Smalltalks sind Sie gut beraten, die eigene kontroverse Meinung für sich zu behalten. Die persönliche Wertung hat in einer kurzen Plauderei nichts verloren. Auch Ratschläge sind fehl am Platz, selbst wenn sie gut gemeint sind.
  • Anerkennung: Sofern es passend ist und man es tatsächlich auch so meint, dann kommt ein kleines Kompliment garantiert gut an. Hier gilt jedoch, dass weniger mehr ist und man nicht in Lobhudeleien verfallen sollte. Und: Gibt es keinen Anlass oder Grund, dann lässt man die Anerkennung lieber weg.
  • positiver Abschluss: Nach einigen Minuten sollte der Smalltalk beendet werden, um entweder auf andere (geschäftliche) Themen zu sprechen zu kommen oder um sich zu verabschieden. Der Abschluss sollte möglichst positiv sein, damit sowohl das Gespräch als auch Sie selbst in guter Erinnerung bleiben. Wie wäre es (sofern es passt) zum Beispiel mit einem „Schön, dass wir uns kennengelernt haben“ oder „Da haben wir ja einige Gemeinsamkeiten“?

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Joggingshose

Mit der Jogginghose ins Büro?

Geliebt, gehasst, verpönt: Die Jogginghose polarisiert. Für eine Schule im nordrhein-westfälischen Wermelskirchen steht jedenfalls fest, dass die bequemen Kleidungsstücke im Klassenzimmer nichts zu suchen haben.

Das Jogginghosen-Verbot der Schule hat eine große Diskussion um individuelle Kleidungsstile ausgelöst. So mancher Arbeitnehmer würde wohl auch gerne in Jogginghose ins Büro kommen. Doch geht das überhaupt?

Die Jogginghose – Lieblingsstück aus Sweatshirt-Stoff

Weich, bequem und meist etwas schlabberig: So kennen und lieben viele Menschen ihre Jogginghose, im Englischen als Sweatpants bezeichnet. Die langen Hosen bestehen in der Regel aus Sweatshirt-Stoff, sind mäßig weit geschnitten und enden im Knöchelbereich oft in einem Bündchen.

Die ersten Jogginghosen wurden in den 1920er-Jahren vom französischen Sportartikelhersteller Émile Camuset auf den Markt gebracht. Sie bestanden aus grauem Jersey und waren an die Ansprüche von Athleten angepasst. Die Vorzüge der bequemen Hosen fielen schnell auch Menschen auf, die sich eher weniger sportlich betätigen. Und so werden die meisten Exemplare heute nicht im Fitnessstudio, sondern beim Entspannen auf der Couch getragen.

Von der Proleten-Hose zur Athleisure Wear

Im Laufe der Jahre entwickelte sich die Jogginghose zum Stereotyp des Proleten-Outfits – und zum Schrecken vieler Modedesigner. Einer ihrer bekanntesten Kritiker war Karl Lagerfeld. „Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren“, befand er im Jahr 2012.

Jüngere Designer wollen sich dieser Ansicht jedoch nicht anschließen. Seit 2010 finden sich in den Geschäften etwa Jeans und Chinos, die sich am klassischen Schnitt der Jogginghose orientieren. In späteren Jahren arbeiteten Modeschöpfer daran, auch die Jogginghose selbst straßentauglich zu machen. 2014 überraschte sogar Lagerfeld die Presse mit Jogginghosen, die er für Chanel entworfen hatte.

Rapper wie Kanye West, aber auch Models wie Pamela Reif griffen den Trend zur Jogginghose auf. Aus dem Proleten-Outfit wurde „Athleisure Wear“, die Verbindung aus Sport- und Freizeitkleidung. Die „neue“ Jogginghose präsentiert sich edel, oft mit geradem Bein und ohne abschließenden Bund am Knöchel. Neu sind auch die Materialien: Statt Sweatshirt-Stoff oder Jersey kommen Seide oder Kaschmir zum Einsatz. Ein derart gutes Stück von bekannten Designern kostet schnell einmal 2.000 Euro oder mehr.

Wird die Jogginghose bürotauglich?

Doch kann man mit den modernen Jogginghosen auch im Büro auflaufen? Geht es nach Modeschöpfer Michael Michalsky, ist die Trainingshose in Kombination mit Seidenbluse und Pumps oder aber einem Sakko durchaus bürotauglich.

Nun schreiben allerdings nicht Fashion-Designer die Kleidungsvorschriften fürs Büro. Ob ein Arbeitgeber seinen Angestellten gestattet, in Jogginghose zur Arbeit zu erscheinen, hängt von verschiedenen Bedingungen ab. In Traditionsunternehmen sind Trainingshosen meist noch verpönt und allerhöchstens zum „Casual Friday“ erlaubt. In Banken und bei Versicherungsunternehmen ist ebenfalls ein sehr seriöses Auftreten gefragt. In jungen und trendigen Start-ups dagegen gehört die Jogginghose nicht mehr unbedingt zum Tabu.

Auch in konservativen Betrieben ändern sich die Standards. Das sieht man etwa bei Tattoos und Piercings, die heute in vielen Branchen kein Problem mehr darstellen. Moderne, edel gestaltete Jogginghosen könnten daher durchaus ihren Siegeszug durch deutsche Büros antreten. Die graue, ausgebeulte Sweatpants bleibt aber doch besser auf der Couch.

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Pakete im Büro

Private Pakete ins Büro liefern lassen – kein Problem, oder?

Wer den ganzen Tag arbeitet, hat häufig wenig gute Chancen, ein Paket an der eigenen Haustür annehmen zu können. Warum die Bestellungen nicht einfach ins Büro schicken lassen, um unnötigen Stress zu vermeiden, fragen sich daher viele Angestellte. Eigentlich eine gute Idee – aber ist das überhaupt erlaubt? Wir haben die Antwort.

Pakete an den Arbeitsplatz schicken: Deshalb kann es sinnvoll sein

Der Online-Handel boomt nicht erst seit Corona. Wir verzichten daher gerne auf den Einkaufsstress in den Geschäften und bestellen unsere Geschenke lieber im Netz. Das geht schnell, ist unkompliziert und erspart uns unnötigen Aufwand. Der einzige Wermutstropfen: die Zustellung der Pakete. Denn die erfolgt meist zu Zeiten, in denen viele Menschen noch im Büro sind oder sich an einem anderen Arbeitsplatz aufhalten.

Sind die Nachbarn nicht zu Hause, dann muss das Paket in einer Post-Filiale, in einem Paketshop oder an einer Packstation abgeholt werden. Und das kann mitunter ganz schön anstrengend sein und vor allem Zeit kosten. Viel einfacher ist es da doch, sich von vornherein die Bestellung direkt an den Arbeitsplatz zu schicken. Wer den ganzen Tag dort arbeitet, stellt so schließlich sicher, dass man es selbst (oder im Zweifel auch Kollegen) in Empfang nehmen können.

Erlaubt oder nicht? Die rechtliche Lage

Ein privates Paket während der eigenen Arbeitszeit anzunehmen, dauert in der Regel nur wenige Sekunden und wird die meisten Arbeitgeber mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht stören. Einen rechtlichen Anspruch haben Beschäftigte darauf jedoch nicht. Mit anderen Worten: Der Chef kann durchaus und berechtigt im Rahmen seines Weisungsrechts ein Verbot aussprechen. Vor allem dann, wenn in schöner Regelmäßigkeit private Post am Arbeitsplatz abgeladen wird und die Zeit der Mitarbeiter für die Annahme und unter Umständen sogar das Öffnen des Pakets in Anspruch nimmt. Darüber hinaus nehmen die zusätzlichen Pakete auch Platz beziehungsweise Lagerfläche weg.

Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert eine Abmahnung und bei Wiederholungen sogar eine Kündigung. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, lohnt es sich aber so oder so, auch bei einem einzelnen Paket den Arbeitgeber vorher kurz zu informieren beziehungsweise um Erlaubnis zu fragen.

Ein No-Go: Pakete aus dem Büro verschicken

Es sollte sich von selbst verstehen, dass Arbeitnehmende es unbedingt unterlassen sollten, private Pakete aus dem Büro auf Kosten und mit dem Firmenstempel des Arbeitgebers zu verschicken. Sollte dieser eindeutige Verstoß gegen die Vermögensinteressen des Unternehmens ans Licht kommen, dann kann dies sogar ohne vorherige Abmahnung die sofortige fristlose Kündigung nach sich ziehen – und das ist die kleine Bequemlichkeit garantiert nicht wert.

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Kamera Videokonferenz

Mit oder ohne Bild? Kamera ausschalten bei der Videokonferenz

Videokonferenzen gehören zu unserem beruflichen Alltag (fast) schon selbstverständlich dazu. Die virtuellen Meetings ermöglichen persönliche Zusammenkünfte, auch wenn sich die Teilnehmenden an ganz unterschiedlichen Orten aufhalten. Aber wie sieht es eigentlich mit der Videoübertragung aus? Soll die Kamera auf jeden Fall eingeschaltet sein, um virtuelle Nähe zu schaffen? Oder ist es auch legitim, nur mit einem anonymen schwarzen Bild teilzunehmen? Dieser Ratgeber zeigt die wichtigen Pro- und Contra-Argumente auf.

Gibt es eine Kamera-Pflicht im Arbeitsalltag?

Ein klar definiertes Gesetz dazu, dass Angestellte während eines beruflichen Videocalls die Kamera einschalten müssen oder andersherum diese ausgeschaltet lassen dürfen, gibt es (noch) nicht. Rechtliche Rahmenbedingungen bestehen jedoch schon. Nimmt der Mitarbeitende zum Beispiel von seinem Büroarbeitsplatz an einem Meeting teil, kann sich der Arbeitgeber auf sein Weisungsrecht berufen und darauf drängen, dass die Bildübertragung aktiviert wird. Schließlich hätte die virtuelle Zusammenkunft genauso gut als Präsenzveranstaltung stattfinden können.

Etwas schwieriger wird es im Homeoffice: Hier könnte sich ein Angestellter theoretisch auf einen Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte berufen, wenn man im Hintergrund einen Teil der Wohnung und der persönlichen Gegenstände sieht. Besteht jedoch die technische Möglichkeit, den Background unkenntlich zu machen beziehungsweise einen neuen virtuellen Hintergrund zu aktivieren, ist die Anordnung einer Videoübertragung auch in den eigenen vier Wänden rechtens. Grundsätzlich nicht zulässig ist dagegen die Aufzeichnung einer virtuellen Konferenz, sofern nicht alle Teilnehmenden explizit zugestimmt haben.

Pro: Gründe, warum die Webcam laufen sollte

Es gibt mehrere gute Argumente, die dafür sprechen, die Kamera einzuschalten. Auf der Pro-Seite stehen diese Gründe:

Sinn einer Videokonferenz
Bereits die Bezeichnung Videokonferenz legt ihren eigentlichen Sinn und Zweck nahe: ein Treffen, das per Video und damit einer Live-Bildübertragung stattfindet. Werden dagegen nur akustische Signale ohne Bild übertragen, würde streng genommen auch eine Telefonkonferenz ausreichen.

Persönliche Atmosphäre
Wenn man alle Teilnehmenden am Bildschirm sehen kann, dann erzeugt das eine gewisse persönliche Atmosphäre und virtuelle Nähe. Auf diese Weise bekommen die Gesprächspartner im wahrsten Wortsinn ein Gesicht und man trifft sich nicht mehr anonym. Das schafft Verbindung und Verbindlichkeit, was die Kommunikation häufig einfacher macht.

Erleichterte Kommunikation
Ein Gespräch lebt auch durch die Gestik und Mimik der Personen. Meist unbewusst erkennen wir Stimmungen, Emotionen und Meinungen viel besser, wenn wir die Person sehen und beobachten können, wie sie beispielsweise auf Gesagtes reagiert, ohne dass sie sich dabei über die Sprache äußert.

Höhere Aufmerksamkeit
Wenn wir wissen, dass andere Menschen uns sehen können, dann richten wir unsere Aufmerksamkeit mit großer Wahrscheinlichkeit ausschließlich auf das virtuelle Meeting und zeigen uns interessiert und ganz bei der Sache. Zwischendurch noch schnell die E-Mails checken, eine WhatsApp schreiben oder gar den Haushalt machen, ist bei eingeschalteter Kamera nämlich definitiv nicht drin.

Mehr Wertschätzung
Wer selbst das Wort hat, zum Beispiel bei einem Vortrag, und dabei nur auf anonyme schwarze Fenster blickt, wird wahrscheinlich schnell nachvollziehen können, welche Rolle das Thema Wertschätzung in diesem Zusammenhang spielt. Es ist schließlich eine Frage des Respekts, seinem „Gegenüber“ aktiv zuzuhören. Und dazu gehört es auch, die Kamera einzuschalten und sich selbst zu zeigen.

Keine Privatveranstaltung
An einer Konferenz im Büro würde wahrscheinlich niemand in Jogginghose und mit ungewaschenen Haaren teilnehmen. Gleiches sollte für einen Videocall gelten: Hierbei handelt es sich schließlich genauso um eine berufliche Veranstaltung, bei der daher auch ein gewisser Dresscode selbstverständlich sein sollte. Und wer sich schon adrett kleidet, kann die Kamera auch einfach einschalten.

Contra: Argumente, warum die Kamera nicht laufen muss

Auf der anderen Seite gibt es aber auch einige Contra-Argumente, die gegen eine Live-Bildübertragung sprechen. Das sind:

Umweltbelastung reduzieren
Dass eine Videokonferenz eine ganze Menge CO2 produziert, ist vielen Menschen wahrscheinlich gar nicht bewusst. Wer bei eingeschalteter Kamera an einer Videoschalte teilnimmt, erzeugt bis zu 1000 Gramm Kohlenstoffdioxid. Ohne Kamera würde die Menge dagegen deutlich geringer ausfallen. Man trägt daher zumindest einen kleinen Teil zum Klimaschutz bei, wenn man ohne Live-Bild virtuell tagt.

Höhere Produktivität
Laut einer Studie arbeiten Menschen effektiver und produktiver, je weniger visuelle Reize es gibt. Ergo: Wird man nicht von den Gesichtern seiner Kollegen abgelenkt, arbeitet man konzentrierter und aufmerksamer. Dieses Argument zählt natürlich nur, wenn während des Meetings auch tatsächlich etwas erarbeitet wird und man nicht nur zuhören muss.

Mehr Komfort
Wenn wir die Kamera nicht einschalten, dann spricht nichts dagegen, wenn wir es uns auf dem Sofa oder sogar im Bett bequem machen und in entspannter Position einem Vortrag lauschen. Auf diese Weise steht man beim Zuhören unter deutlich weniger Anspannung und hat in der Folge mehr Energie für die Arbeit.

Zeitersparnis

Wer die Kamera ausgeschaltet lässt, kann Zeit einsparen. Das ist zumindest dann möglich, wenn man sich daheim befindet. Schließlich ist es hier nicht notwendig, sich erst „in Schale“ zu schmeißen. Auch dem Styling müssen wir jetzt weniger Aufmerksamkeit schenken.

Urheber des Titelbildes: pitinan/ 123RF Standard-Bild

Netiquette

Netiquette – die wichtigen Regeln für Höflichkeit im Netz

Viele Unternehmen nutzen die sozialen Medien, um sich zu präsentieren, über Neuigkeiten zu informieren und kostenfrei in eigener Sache zu werben. Wer hier im Namen des Arbeitgebers (aber natürlich auch privat) regelmäßig Beiträge postet, andere kommentiert und mit Personen chattet, für den sollte Netiquette kein Fremdwort sein – denn auch im Netz gelten Höflichkeitsregeln.

Was bedeutet eigentlich Netiquette?

Auch wenn es perfekt passt, das Wort „nett“ versteckt sich nicht in dem Begriff. Netiquette setzt sich vielmehr als Wortschöpfung aus den zwei Begriffen

  • net – englische Kurzform für Internet
  • Etiquette (beziehungsweise Etikette) – Bezeichnung für sämtliche gesellschaftliche Umgangsformen

zusammen. Bei der Netiquette handelt es sich dabei um empfohlene Höflichkeits-, Respekts- und Verhaltensregeln bei der digitalen Kommunikation im World Wide Web.

Darum ist die Netiquette so wichtig

In der realen Welt, wenn wir mit anderen Personen von Angesicht zu Angesicht, zumindest aber am Telefon sprechen, dann wissen wir genau, wie wir uns verhalten müssen. Wir kennen Respekt, Höflichkeit und Anstand. In der Anonymität der virtuellen Welt kommen diese Attribute jedoch gerne mal zu kurz. Da man die Personen häufig gar nicht kennt und sie auch nicht sieht, ist die Hemmschwelle deutlich geringer, provokante, beleidigende und bloßstellende Aussagen zu schreiben – mit möglicherweise unangenehmen Folgen. Auf der einen Seite kann man Personen damit verletzen und verärgern, auf der anderen Seite aber auch sich selbst oder sogar noch schlimmer dem Ansehen des Unternehmens schaden. Das World Wide Web vergisst dabei nie. Ein dummer Kommentar oder eine schnell dahin geschriebene Beleidigung lassen sich nicht mehr rückgängig machen und können womöglich auch noch Jahre später im Netz aufgerufen werden.

Die sind die goldenen Regeln im Netz

Grundsätzlich gilt für die Kommunikation in den sozialen Medien nichts anderes als im richtigen Leben – behandeln Sie jeden Menschen so, wie Sie auch selbst gern behandelt werden möchten. Es ist dabei hilfreich, sich beim Posten und Kommentieren die Person vorzustellen, der man schreibt. Auch wenn die Regeln natürlich bei jeder Kommunikation gelten, ist eine besondere Sensibilität vor allem dann gefragt, wenn man in fremdem Namen (zum Beispiel für den Arbeitgeber) im Netz unterwegs ist.

Dies sind die wichtigsten Netiquette-Regeln:

  • Höflich sein: Grundlegende Höflichkeitsformen, wie „Danke“ oder „Bitte“ sowie eine Anrede und eine Verabschiedung, sollten auch im Internet selbstverständlich sein.
  • Internetsprache kennen: Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte sich jeder User mit der Internetsprache und vor allem den üblichen Abkürzungen vertraut machen.
  • Rechtschreibung: Zwar sind Abkürzungen gang und gäbe, sämtliche Rechtschreibregeln sind bestenfalls jedoch nicht über Bord zu werfen. Für die korrekte Groß- und Kleinschreibung sowie die Interpunktion sollte immer ausreichend Zeit sein.
  • Klarnamen schreiben: Es ist auch ein Zeichen von Respekt, die Anonymität in Chats und Postings aufzuheben und stattdessen lieber seinen Klarnamen zu verwenden.
  • keine Verallgemeinerungen: Schubladendenken, Vorurteile und Verallgemeinerungen haben im Postings und Kommentaren nichts verloren, da sich mit dieser Art von Äußerungen schnell mehrere Personen angegriffen fühlen können.
  • Privatsphäre respektieren: Es sollte sich von selbst verstehen, dass die persönlichen Daten von anderen Personen nicht im Netz preisgegeben werden.
  • Eindeutig formulieren: Das Risiko von Missverständnissen ist in der geschriebenen Sprache groß. Auch wenn Emojis unter Umständen hilfreich sein können, ist es wichtig, immer auf die eigene Wortwahl zu achten und möglichst nicht zweideutig zu texten.
  • Genau lesen: Auch andersherum kann es passieren, dass man Geschriebenes selbst in den falschen Hals bekommt und fehlinterpretiert. Bevor Sie vorschnell darauf antworten, lesen Sie sich einen Post genau durch, um zu verstehen, was wirklich gemeint ist. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Nachfrage.
  • Urheberrechte bewahren: Bevor Fotos oder Texte geteilt oder weitergeleitet werden, ist sicherzustellen, dass man nicht gegen Urheberrechte verstößt.
  • Respekt bewahren: Selbst wenn man noch so sehr provoziert wird, Beleidigungen und Schimpfwörter sind grundsätzlich tabu.
  • Fehler eingestehen: Zur Netiquette gehört auch, mögliche eigene Fehler einzugestehen und sich bei Bedarf zu entschuldigen.

Urheber des Titelbildes: rummess/ 123RF Standard-Bild

Duzen und Siezen

Duzen oder Siezen?

Anders als etwa in englischsprachigen Ländern tritt bei der Kommunikation an deutschen Arbeitsplätzen ein Problem auf: Spricht man die Kollegen mit „Du“ oder „Sie“ an? Und wie verhält es sich mit den Vorgesetzten?

Was es beim Duzen und Siezen am Arbeitsplatz zu beachten gilt, zeigt dieser Artikel.

Du oder Sie – eine Frage der Firmenkultur

Deutsche gelten international eher als reserviert. Das Duzen im Job ist dennoch auf dem Vormarsch. In deutschen Unternehmen duzen sich 70,4 Prozent der Mitarbeiter untereinander. Das geht aus einer Umfrage des Jobportals Indeed aus dem Jahr 2016 hervor. 3,8 Prozent der Beschäftigten siezen ihre Kollegen und Kolleginnen. Insgesamt 47,6 Prozent richten ihre Ansprache nach der Hierarchiestufe des Gesprächspartners.

Ob am Arbeitsplatz das Du oder Sie vorherrscht, ist in erster Linie eine Frage der Firmenkultur. In Start-ups herrschen eher flache Hierarchien, hier duzen sich in der Regel alle Mitarbeiter. In Traditionsunternehmen werden zumindest Vorgesetzte und ältere Mitarbeiter meist gesiezt.

Wie eine Erhebung von Statista.de und YouGov zeigt, ist das Du am Arbeitsplatz unter den Jüngeren weiter verbreitet als unter den Älteren. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen duzen 72 Prozent ihre Kolleginnen und Kollegen. In der Altersgruppe der über 55-Jährigen sind es 66 Prozent. Mit ihren Vorgesetzten sind 29 Prozent der 18- bis 24-Jährigen und 33 Prozent der 25- bis 34-Jährigen per Du, während dies nur bei 17 Prozent der über 55-Jährigen der Fall ist. Zwölf Prozent der älteren Beschäftigten duzen niemanden am Arbeitsplatz.

Wer bietet wem das Du an?

Wer wem das Du anbieten darf, regelt der Knigge. Diese Vorgaben gelten am Arbeitsplatz:

  • Frauen bieten Männern das Du an.
  • Ältere Kolleginnen und Kollegen derselben Hierarchiestufe bieten Jüngeren das Du an.
  • Vorgesetzte bieten Untergebenen das Du an – unabhängig von Geschlecht und Alter.

Kommen Sie neu in eine Firma, sollten Sie am Anfang beim Sie bleiben und abwarten, bis man Ihnen das Du anbietet. Ein einmal angebotenes Du gilt übrigens ein Leben lang und kann nicht einfach wieder zurückgenommen werden. Steigt ein geduzter Kollege zum Vorgesetzten auf, bleiben Sie weiterhin beim Du. Darüber hinaus ist das Duzen immer wechselseitig. Spricht Ihr Chef Sie mit Du an, dürfen Sie ihn daher ebenfalls duzen.

Fühlen Sie sich beim Duzen unwohl, können Sie ein angebotenes Du auch ablehnen. Bleiben Sie dabei höflich und respektvoll. Das Angebot zum Duzen geht meist mit Wertschätzung und Dank einher. Lehnen Sie es ab, kann dies leicht missverstanden werden. Erklären Sie gegebenenfalls, warum Sie sich mit dem Du nicht wohlfühlen.

Duzen oder Siezen – die Vor- und Nachteile

Das Duzen am Arbeitsplatz schafft generell einen lockereren Umgangston. Das hat Vor-, aber auch Nachteile.

Vorteile des Duzens am Arbeitsplatz:

  • Vertrauterer Umgangston.
  • Flachere Hierarchien.
  • Offene Firmenkultur.
  • Stärkt Gemeinschaftsgefühl und Teamgeist.
  • Fördert ein partnerschaftliches Klima.
  • Baut Barrieren ab.

Nachteile des Duzens am Arbeitsplatz:

  • Kann zu viel Nähe erzeugen.
  • Senkt Hemmschwellen, die zu einem rüden Umgangston oder gar zu Belästigungen führen können.
  • Kann verbale Entgleisungen fördern.
  • Fehlende Distanz führt eventuell zu mangelndem Respekt.

Urheber des Titelbildes: fizkes/ 123RF Standard-Bild

Tür aufhalten

Nach Ihnen – oder die Frage, wer im Job eigentlich wem die Tür aufhält

Der Vorgesetzte? Die Frau? Oder die älteste Person? Die Frage, wer zuerst durch die Tür gehen darf und wer sie wem aufhält, ist gar nicht so einfach zu beantworten. Wenn es um den Vortritt geht, gelten im privaten Bereich sogar andere Benimm-Regeln als im beruflichen Umfeld.

Wer öffnet die Tür?

Müssen mehrere Personen durch eine Tür, dann öffnet entweder der Rangniedere oder der Gastgeber den anderen die Tür. Wird diese aufgedrückt (und nicht aufgezogen), geht diese Person zunächst durch die Tür und hält sie den Nachfolgenden auf. Bei gleichrangigen Kollegen gibt es keine feste Regel: Hier wird vielmehr situativ entschieden, wer die höfliche Geste übernimmt. Angeraten ist das zum Beispiel für diejenigen, die vorne gehen. Bei mehreren Türen spricht nichts dagegen, wenn sich die Kollegen abwechseln beziehungsweise sich im wahrsten Wortsinn die Klinke in die Hand drücken.

Ladies first? Gilt das heute noch?

Den Frauen den Vortritt zu lassen, war lange Zeit eine goldene Regel, die heute zwar noch in vielen Köpfen verankert, aber nicht mehr unbedingt zeitgemäß ist. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird sich eine Frau dennoch darüber freuen, wenn ihr der Partner ganz gentlemanlike die Tür aufhält. Im beruflichen Kontext wird diese Geste von Männern aber definitiv nicht mehr verlangt. Hier gilt: Der ranghöhere Mann entscheidet, ob er zuerst gehen möchte oder doch der Frau den Vortritt gibt. Wenn er nach der alten Schule die Option „Ladies first“ wählt, dann sollte die Frau sein Angebot dankend und ohne einen belehrenden Kommentar annehmen.

Sonderfall Aufzug: Wer geht zuerst rein, wer zuerst raus?

Auch beim Fahrstuhl gilt: Der Gast oder die ranghöhere Person darf diesen zuerst betreten. Gleichzeitig wird er von dieser Person auch als Erstes wieder verlassen. Letztere Regel macht allerdings nur unter der Voraussetzung Sinn, dass der Aufzug groß genug ist. Ansonsten steigt die Person zuerst aus, die am nächsten an der Tür steht.

Auf der Treppe: Wer geht vor bei treppauf und treppab?

Wenn es um Höflichkeitsformen beim Treppensteigen geht, sollten im geschäftlichen Kontext die Ranghöheren (unabhängig vom Geschlecht) immer die sicherere Position haben. Um diese Personen vor einem möglichen Sturz zu bewahren, geht man beim Aufstieg der Treppe hinter ihnen und beim Abstieg vor ihnen. Bei einer breiten Treppe nimmt der Rangniedere bestenfalls den Platz rechts von der Person ein.

Jetzt wird’s kompliziert: Die Begrüßung

Wer im beruflichen Umfeld zuerst begrüßt wird, hängt von der Personenkonstellation ab. Hier die wichtigsten Regeln:

  • Die ranghöchste Person wird betriebsintern zuerst begrüßt.
  • Sind Gäste und Kunden anwesend, haben diese auch dann Vorrang, wenn der Chef anwesend ist.
  • Ladies first gilt nur unter der Voraussetzung, dass es sich um Kollegen handelt, die in etwa im gleichen Alter sind und einen ähnlichen Rang im Unternehmen haben.
  • Älteren Mitarbeiter schüttelt man vor den jüngeren die Hand.

Tipp: Es kommt niemals gut an, andere auf mögliche Fehler im Begrüßungskodex hinzuweisen. So wäre es ein großer Fauxpas, eine bereits ausgestreckte Hand offensichtlich abzuweisen, wenn diese Person noch nicht an der Reihe ist.

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Begrüßung Corona

Ghetto-Faust und Hand aufs Herz – Alternativen zum Handschlag

Wenn sich zwei Menschen begegnen, reichen sie sich die Hand. Über viele Jahrhunderte war der Handschlag das wichtigste Ritual zur Begrüßung. Seit Corona hat sich das geändert. Aus hygienischen Gründen bleiben wir auch im Job lieber auf Abstand und sind dabei nach wie vor auf der Suche nach guten Alternativen zum Händeschütteln.

Wenn aus einem festen Ritual etwas Unangenehmes wird

Ursprünglich war der Handschlag nicht nur eine Form des Grußes. Man wollte der anderen Person damit vor allem signalisieren, dass man unbewaffnet war und sich in friedlicher Absicht traf. Auch wenn das Kriegsbeil heute in der Regel keine Rolle mehr spielt, ist das Ritual des Händeschüttelns geblieben. Bereits Kindern wurde beigebracht, wie wichtig es ist, andere Menschen mit der Hand zu begrüßen. Beinahe schon reflexartig haben wir daher viele Jahre unsere rechte Hand ausgestreckt, wenn wir Menschen begegnet sind. Vor allem im beruflichen Kontext wäre eine Begrüßung ohne diese Form des Körperkontakts undenkbar gewesen. Was sich über viele Jahre in unseren Köpfen (und Händen) manifestiert hat, lässt sich nun nicht innerhalb kürzester Zeit durch ein gleichwertiges Ersatzritual einfach austauschen. Hygienischere Alternativen gibt es dabei einige, doch nicht alle sind für das Berufs- und Geschäftsleben geeignet.

Die angemessene Begrüßung in Zeiten der Pandemie

Als im März 2020 von einem Tag auf den anderen der Handschlag passé war, dauerte es nicht lange, bis die ersten Alternativen aufkamen. Nicht wirklich durchsetzen konnte sich die Begrüßung per Fußschlag. Die Ghetto-Faust oder auch den Ellenbogen-Kick sind mittlerweile dagegen durchaus gesellschaftsfähig, auch wenn sie im beruflichen Bereich manchmal zu locker, teilweise auch übertrieben, aggressiv und schlichtweg deplatziert wirken.
Um sich auch komplett kontaktlos verbindlich zu begrüßen, kann auch ein längerer Blickkontakt in Verbindung mit einer mündlichen Begrüßung eine Alternative sein. Auch eine angedeutete Verbeugung oder die rechte Hand auf die Herzseite gelegt sind Gesten, die sich als neues Ritual etablieren könnten.

Peinlich, peinlich: So lassen sich unangenehme Situationen retten

Die peinliche Situation, dass die bereits ausgestreckte Hand in der Luft hängen bleibt, ohne dass sie zum Gruß ergriffen wird, hatte noch vor der Pandemie einen absoluten Seltenheitswert. Heute kann das durchaus häufiger mal vorkommen: Während die eine Person per Handschlag grüßen will, zögert die andere und verweigert lieber diesen Gruß. Unangenehm kann es zudem werden, wenn unklar ist, welche Form der Begrüßung denn nun angesagt ist und in der Folge die Hand auf dem Herz mit dem Faustschlag kollidiert.
Um genau diese peinlichen Situationen vor allem in förmlichen Momenten zu vermeiden, sorgt man im Idealfall bereits im Vorwege für klare Verhältnisse. Eine gute Möglichkeit mag ein Schild am Eingang sein, das darauf hinweist, dass man sich anstelle des Handschlags lieber einmal tief in die Augen schaut und dabei herzlich anlächelt. Auch in der Korrespondenz, zum Beispiel bei einer Einladung zum Vorstellungsgespräch, kann in einem freundlichen Satz die gewünschte Form der Begrüßung bereits angekündigt werden. Wer einer Person bereits gegenübersteht, rettet eine womöglich unangenehme Situation mit einem lockeren Umgang, à la „Diese unklaren Begrüßungsformen, wer soll die noch verstehen? Wenn ich darf, dann lächele ich Sie jetzt einfach freundlich an.“ Auch ein „Ich mach das jetzt mal so“, bevor der andere agiert, kann eine gute Idee sein und Peinlichkeiten vermeiden.

Das Comeback des Handschlags – kommt es?

Die Antwort auf die Frage, ob das Händeschütteln in einer virenärmeren Zeit wieder sein großes Comeback feiert, ist fast so etwas wie der Blick in die Glaskugel. Zwar haben wir bis heute keine Begrüßung gefunden, die dem Handschlag das Wasser reichen kann, das kontaktlose „Guten Tag“ hat aber durchaus auch seine Vorteile. So müssen wir keine klebrigen und verschwitzten Hände anfassen und können uns auf diesem Wege auch nicht mit Krankheiten anstecken.
Ganz gleich, wie die Standardbegrüßung dann künftig aussehen mag, wir können uns jetzt schon darauf einstellen, dass es ein langer Weg werden wird, bis das Begrüßungsritual wieder ein intuitives wird.

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Genderleicht schreiben

Genderleicht schreiben: die neue Rolle von Sternchen, Schrägstrich und Doppelpunkt

Für einige ist es lediglich der kleine Zusatz „in“, für andere dagegen eine ganz neue Weltanschauung. Und während die einen das Gendern für komplett übertrieben halten, finden es die anderen längst überfällig, um alle Geschlechter in der Sprache zu berücksichtigen. Ganz gleich, welche Meinung man vertritt – wer schriftlich mit Briefen und E-Mails kommuniziert, kommt um geschlechtergerechte Formulierungen mittlerweile nicht mehr herum.

Darum der Aufwand – Sprache gerechter machen

In der deutschen Sprache haben wir bislang bevorzugt das sogenannte generische Maskulinum verwendet. Mit anderen Worten: Man schreibt die männliche Form, um verallgemeinernd von Personengruppen unabhängig von ihrem Geschlecht zu sprechen. So bezieht beispielsweise der Begriff Schüler sowohl die Jungs als auch die Mädchen mit ein. Da dieses generische Maskulinum jedoch alles andere als geschlechterneutral und damit geschlechtergerecht rüberkommt, sollen beim Gendern jetzt auch die nicht-männlichen Personen aus ihrem Schattendasein geholt werden, explizit Erwähnung finden und so die Sprache gerechter machen.

Gap oder Sternchen? Die Qual der Wahl bei den Kurzformen

Zugegeben, Schülerinnen und Schüler und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind zwar gendermäßig korrekte Formulierungen, sie wirken jedoch umständlich und sehr lang. Aus diesem Grund haben sich mittlerweile verschiedene kreative und gendergerechte Kurzformen etabliert:

  • Schrägstrich und Bindestrich: Arbeitnehmer/-innen
  • Schrägstrich: Arbeitnehmer/innen
  • Gender-Stern: Arbeitnehmer*innen
  • Gender-Gap: Arbeitnehmer_innen
  • Binnen-I: ArbeitnehmerInnen
  • Doppelpunkt: Arbeitnehmer:innen
  • Klammer: Arbeitnehmer(innen)

Am geläufigsten sind die Schrägstrich-Varianten. In Verbindung mit einem Bindestrich entspricht diese auch den geltenden Rechtsschreibregeln. Eine gute Alternative können auch geschlechtsneutrale Formulierungen, wie Arbeitnehmende und Schülerschaft, sein.

Guten Tag und Co. – die Anrede im Schriftverkehr

Grundsätzlich ist die unpersönliche Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“ in Briefen und E-Mails durchaus noch erlaubt, wenn der/die Empfänger/-in nicht namentlich bekannt sind. Um genderneutral zu formulieren, gibt es jedoch bessere Optionen. Zum Beispiel:

  • Sehr Geehrte
  • Sehr geehrte Lesende
  • Sehr geehrte Kolleg/-innen
  • Sehr geehrtes Team

Natürlich lässt sich mittlerweile auch das „Sehr geehrte“ ersetzen. Je nachdem, wer angesprochen wird, kommt zum Beispiel ein „Guten Tag“ gut an. Ein „Hallo“ ist dagegen eher flapsig und für eine erste Ansprache im geschäftlichen Kontext weniger geeignet.

Kim und Alex – wenn das Geschlecht nicht bekannt ist

Es gibt einige Vornamen, bei denen wir vor der Frage stehen, ob eine weibliche oder doch eine männliche Anrede die richtige ist. Denn hinter Kim, Toni, Sascha und Robin können sich sowohl Männer als auch Frauen verbergen. Auch der geschlechtsneutrale Personenstand divers wäre denkbar. Darüber hinaus wird auch bei ausländischen, uns unbekannten Namen die Geschlechterfrage schnell zur kniffligen Rätselaufgabe. Um bei der Anrede nicht ins Fettnäpfchen zu treten, spricht man die Person im Schriftverkehr bestenfalls mit Vor- und Zunamen an. „Guten Tag Kim Meier“ ist beispielsweise ein guter Beginn für eine gelungene schriftliche Kommunikation.

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Der perfekte Auftritt vor der Kamera – Verhaltenstipps in Videokonferenzen

Der perfekte Auftritt vor der Kamera – Verhaltenstipps in Videokonferenzen

Das dreckige Geschirr, das sich im Hintergrund in der Küche türmt, lautes Tippen auf der Tastatur und Kleidung, die eher die Bezeichnung Gammellook verdient – während einer Videokonferenz sollte dies alles tabu sein. Denn auch wenn das vertraute Umfeld im Homeoffice schnell dazu verleitet, sollte man berufliche Online-Meetings nicht zu locker nehmen und einige Verhaltensregeln beachten. Ist die Jogginghose erlaubt? Darf ich nebenbei arbeiten? Und wie bereite ich mich vor? Hier gibt es Antworten und hilfreiche Tipps für professionelles Auftreten vor der Kamera.

Bitte aufräumen! Die geeignete Arbeitsumgebung

Während die eigenen vier Wände im Büroalltag nichts zu suchen haben, sind sie bei Videokonferenzen aus dem Homeoffice plötzlich sehr präsent. Sofern wir nicht einen virtuellen Hintergrund einstellen, sehen fremde Personen, welche Farbe die Tapete hat, welche Bücher im Regal stehen und wie wir eingerichtet sind. Ganz gleich, ob Sie es modern-puristisch oder doch plüschig-verspielt mögen, für den guten Eindruck sollte der Arbeitsplatz und gesamte Hintergrundbereich aufgeräumt, ordentlich und sauber sein, wenn die Kamera eingeschaltet wird. Bestenfalls ist zudem für eine gute und ausreichende Beleuchtung gesorgt. Zu einer optimalen Vorbereitung gehört es zudem, alle für das virtuelle Meeting wichtigen Arbeitsunterlagen parat zu haben.

Angemessene Kleidung: der Dresscode für den Call

Für die Videokonferenz gelten im Hinblick auf den Dresscode dieselben Regeln wie für eine Präsenzveranstaltung. Bedeutet: Wählen Sie Ihre Kleidung dem Anlass entsprechend und so, wie sie diese auch im Büro tragen würden. Wird es also hochoffiziell, dann darf es durchaus auch der Anzug oder das Kostüm sein. Auf die Frage nach der Jogginghose gibt es dagegen keine eindeutige Antwort. Wer sich für den bequemen Look an den Beinen entscheidet, muss auf jeden Fall sicherstellen, dass er während der Konferenz nicht aufsteht. Allein für die Business-Gefühl und das damit verbundene eigene Verhalten kann es aus psychologischen Gründen aber durchaus sinnvoll sein, auch den für die Kamera unsichtbaren Teil angemessen zu kleiden.

Schau mir in die Augen! Die Kommunikationsregeln

Dass man seinem Gegenüber in die Augen schaut, lernen wir bereits als Kind. Damit sich der Gesprächspartner auch in Online-Meetings angesprochen fühlt, richtet man den Blick direkt auf die Kamera. Ein Zeichen des Respekts und des Interesses ist es zudem, sich während der Videokonferenz nicht mit anderen Dingen zu beschäftigen. Nebenbei E-Mails zu lesen, WhatsApp-Nachrichten zu beantworten oder sich gar die Fingernägel zu lackieren, sind daher absolute No-Gos. Das Smartphone ist idealerweise komplett ausgeschaltet.

Wer aktuell nicht spricht, sollte in Konferenzen mit mehreren Teilnehmern darauf achten, sein Mikrofon lautlos zu stellen. Denn komplett ausschließen lassen sich Hintergrundgeräusche in der Regel nicht – sei es zum Beispiel ein Räuspern, das Rascheln von Papier oder das Klingeln an der Tür. Wer nicht alleine zu Hause ist, gibt vorher allen anwesenden Personen Bescheid. Damit ungebetene „Gäste“ nicht plötzlich im Raum stehen, lohnt es sich, einen Hinweis an der Tür anzubringen oder sogar abzuschließen.

Für den guten Ton: der Umgang mit der Technik

Bin ich gut zu verstehen? Funktionieren das Mikrofon und die Kamera? Kann ich den Einladungslink öffnen und ist meine Internetverbindung stabil? Mit all diesen Fragen sollte man sich bereits vor der Videokonferenz beschäftigen und nicht erst, wenn diese bereits begonnen hat. Um auf Nummer sicher zu gehen, wählen Sie sich bereits einige Minuten früher für einen Funktionscheck ein. Während der Konferenz gilt es dann, das Mikrofon nicht zu dicht und nicht zu nah am Mund zu positionieren und sich möglichst wenig zu bewegen, um verzerrende Bildfolgen zu vermeiden.

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Tabuthemen am Arbeitsplatz

Tabuthemen am Arbeitsplatz

Über bestimmte Themen spricht man am Arbeitsplatz nicht. Sex, Geld, Krankheiten, Religion – das sind nur einige Gesprächsthemen, die im Büro als heikel gelten. Doch warum sind diese Dinge tabu? Gibt es kulturelle Unterschiede? Und wie sollten Sie sich verhalten, falls ein Kollege doch einmal Tabuthemen zur Sprache bringt?

Die größten Tabus im Büro

Was halten Arbeitnehmer selbst für die größten Tabus am Arbeitsplatz? Eine Umfrage von YouGov und Statista.de ist dem nachgegangen.

Die Top-Liste der neun größten Tabuthemen im Büro:

1. Sex und Erotik

Für knapp zwei Drittel der Befragten (63 Prozent) haben Gespräche über das Liebesleben, Sex und Erotik allgemein nichts am Arbeitsplatz zu suchen. Dabei zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern: Während 72 Prozent der Frauen Sex für ein absolutes Tabuthema im Büro halten, ist dies nur bei 54 Prozent der Männer der Fall.

2. Lästern über Kollegen und Kolleginnen

Fast die Hälfte aller Befragten (49 Prozent) hält Lästern für eines der größten Tabus am Arbeitsplatz. Dahinter steckt nicht nur reine Nächstenliebe. Wer häufig schlecht über Kolleginnen und Kollegen spricht, begibt sich in die Gefahr, sich selbst in ein schlechtes Licht zu stellen und als Mobber zu gelten.

3. Persönliche Finanzen

„Über Geld spricht man nicht“: Dieses Motto ist an deutschen Arbeitsplätzen weiterhin weit verbreitet. 48 Prozent der befragten Arbeitnehmer halten die persönlichen Finanzen für ein Tabuthema im Büro.

4. Gehalt

34 Prozent der Befragten sehen auch Gespräche über das eigene Gehalt als Tabu an. Daran hat auch das 2018 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz nichts geändert. Das erlaubt es Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern, ihr Gehalt unter bestimmten Umständen mit dem von Kolleginnen und Kollegen zu vergleichen. Allerdings machen nur wenige Personen davon Gebrauch.

5. Religion

Religion gilt als sensibles Thema – zu sensibel für den Arbeitsplatz. 26 Prozent der Arbeitnehmer halten es für unangemessen, im Büro den eigenen Glauben oder religiöse Themen zur Sprache zu bringen.

6. Beziehungen

Beziehungen gelten vielen Menschen als zu intim, um sie mit den Kolleginnen und Kollegen zu diskutieren. Für 24 Prozent der Arbeitnehmer sind sie ein Tabuthema am Arbeitsplatz.

7. Unzufriedenheit mit dem eigenen Job

Beschwert man sich häufig über zu viel Stress, besteht die Gefahr, dass negative Äußerungen irgendwann beim Vorgesetzten landen. Über den eigenen Job zu klagen ist daher für 22 Prozent der Befragten ein Tabu.

8. Politik

Gespräche über Politik können schnell zum Streit führen, insbesondere in politisch schwierigen Zeiten. Um das Arbeitsklima nicht zu gefährden, möchten 16 Prozent der Arbeitnehmer Politik als Gesprächsthema meiden.

9. Krankheiten

Krankheiten sind eine sehr persönliche Angelegenheit. Für 12 Prozent der Befragten sind sie kein geeignetes Gesprächsthema für den Arbeitsplatz. Auch Juristen raten davon ab, Details über eigene Krankheiten im Kollegenkreis zur Sprache zu bringen. Bei chronischen oder länger anhaltenden Krankheiten ist es jedoch sinnvoll, die Vorgesetzten zu informieren. Diese können zum Stillschweigen gegenüber den Kollegen angehalten werden.

Kulturelle Unterschiede: Worüber man hier nicht spricht – woanders aber schon

Was in Deutschland als Tabu gilt, ist in anderen Ländern ein völlig unproblematisches Gesprächsthema. So verhält es sich zum Beispiel mit dem Thema Geld. In den USA ist es normal, über das eigene Gehalt zu sprechen. Vielfach gilt hier noch die Geschichte, dass man vom Tellerwäscher zum Millionär aufsteigen kann. Über das Gehalt zu sprechen, zeigt, welche Karrierestufe man aktuell erreicht hat.

In Schweden gibt sogar das Finanzamt Auskunft über das zu versteuernde Einkommen jeden Steuerzahlers. Lediglich das Einkommen von König und Königin dürfen Bürger nicht abfragen. Was der Nachbar oder der liebe Kollege verdient, steht dagegen jedem offen.

Unterschiede bestehen weiterhin darin, inwieweit Arbeitnehmer Privat- und Berufsleben getrennt voneinander halten. In der interkulturellen Kommunikation spricht man von spezifischen und diffusen Kulturen. Spezifische Kulturen unterscheiden klar zwischen Beruf und Privatleben. Das ist zum Beispiel in Deutschland, den USA, Skandinavien und den Niederlanden der Fall. Das zeigt auch die Umfrage: Vor allem das Privatleben ist in Deutschland als Gesprächsthema am Arbeitsplatz tabu. Weniger stark fällt diese Trennung in diffusen Kulturen wie Argentinien, Spanien oder China aus.

Wie verhalten Sie sich, wenn ein Kollege Tabuthemen zur Sprache bringt?

Welchen Verlauf Gespräche am Arbeitsplatz nehmen, lässt sich nicht immer kontrollieren. Wie reagieren Sie am besten, wenn ein Kollege oder eine Kollegin ein Tabuthema anspricht? Schließlich möchten Sie nicht unhöflich wirken oder Ihre Kollegen vor den Kopf stoßen.

Es ist allerdings völlig richtig und sogar notwendig, Grenzen zu setzen. Erzählt Ihnen ein Kollege ausführlich von seiner Ehekrise oder fängt an, über eine dritte Person zu lästern, sollte sie höflich aber bestimmt zu verstehen geben, dass Ihnen das Gesprächsthema unangenehm ist. Sagen Sie, dass Sie über dieses Thema nicht sprechen möchten und bitten Sie um Verständnis.

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Man sieht ein analoges Telefon mit einer Sprechblase

Tipps für die perfekte Ansage auf dem Anrufbeantworter

Der Anrufbeantworter springt an und Sie verspüren sofort den Impuls, aufzulegen? Ihren Anrufern geht es offenbar ähnlich? Das muss nicht sein! Mit den richtigen Tipps gestalten Sie die Ansage auf dem Gerät so, dass Ihre Anrufer auch tatsächlich Lust haben, Ihnen aufs Band zu sprechen. Und noch besser: Sie vermitteln einen kompetenten Eindruck, sogar dann, wenn Sie gerade nicht selbst ans Telefon gehen können.

So gelingt die perfekte Ansage auf dem Anrufbeantworter

Grundsätzlich gilt: (Fast) alles ist besser als die Standard-Computeransage auf Ihrem Anrufbeantworter. Einige Eckpunkte sollten Sie dennoch im Hinterkopf behalten, bevor Sie beginnen, eine Ansage auf Band zu sprechen.

Schreiben Sie auf, was Sie sagen wollen

Damit alle wichtigen Informationen in Ihrer Ansage enthalten sind, sollten Sie den Text vorab notieren. Das senkt gleichzeitig Ihre Nervosität beim Einsprechen. Üben Sie ruhig etwas.

Neben einer kurzen Grußformel gehören Ihr Name, Ihre Position, der Firmennamen und wann Sie wieder zu erreichen sind in den Anrufbeantwortertext. Einen zeitnahen Rückruf anzubieten, sofern der Anrufer seine Nummer hinterlässt, macht einen guten Eindruck. Das sollten Sie dann allerdings auch wirklich tun.

Vermeiden Sie Floskeln und fassen Sie sich kurz

Floskeln wie “Sie haben den Anrufbeantworter von … erreicht”, sollten Sie in Ihrer Ansage vermeiden – denn das ist Ihrem Anrufer längst bewusst. Fassen Sie sich lieber kurz und beschränken Sie sich auf die wichtigsten Informationen. Länger als 20 Sekunden sollte eine Ansage auf dem Anrufbeantworter nicht dauern.

Sprechen Sie deutlich und achten Sie auf Ihre Artikulation

Sprechen Sie ruhig und langsam, damit Ihre Ansage gut verständlich bleibt. Achten Sie dabei auch auf Ihre Artikulation und Atmung. Und lesen Sie den Text nicht einfach vom Blatt herunter, sondern sprechen Sie möglichst frei. Das wirkt auf Anrufer gleich viel natürlicher. Am besten suchen Sie sich zusätzlich einen stillen Raum, um Ihre Ansage aufsprechen.

Achten Sie auf Mimik und Körperhaltung

Auch, wenn es bei einer Ansage für den Anrufbeantworter überflüssig erscheinen mag: Lächeln Sie beim Sprechen und halten Sie sich gerade. Das Lächeln überträgt sich erwiesenermaßen auf Ihre Stimme und lässt sie sympathisch klingen. Eine aufrechte Körperhaltung – idealerweise im Stehen – verleiht Ihrer Stimme mehr Volumen. Sie klingen sofort professioneller.

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