Komfortzone verlassen

Komfortzone verlassen, vielfältig profitieren

Vertrautes schafft Sicherheit, Unbekanntes macht Angst. Das bekannte, gewohnte, als sicher empfundene Umfeld wird auch als Komfortzone bezeichnet. Diese Zone zu verlassen, erfordert oft Überwindung. Wer sich weiterentwickeln möchte, muss sich jedoch manchmal vom Gewohnten verabschieden.

Im folgenden Artikel erfahren Sie, warum es sich lohnt, die Komfortzone zu verlassen und wie Sie diesen wichtigen Schritt wagen.

Die Komfortzone: Was ist das eigentlich?

Der Duden definiert die Komfortzone als einen Bereich des privaten oder gesellschaftlichen Lebens, der von Bequemlichkeit und Risikofreiheit geprägt ist. Die Komfortzone umfasst also Lebensumstände und Situationen, die Ihnen bekannt sind. Dazu gehören bekannte Strukturen und Routinen, seit Langem gewohnte Abläufe und Rituale ebenso wie Orte und Personen, die Sie gut kennen und die Ihnen vertraut erscheinen.

Die Komfortzone zu verlassen und Neues zu wagen, kostet Energie. Das menschliche Gehirn ist allerdings danach bestrebt, Energie und Aufwand zu sparen. Daher fällt es vielen Menschen so schwer, aus ihrer Komfortzone herauszutreten.

Das Drei-Zonen-Modell in der Psychologie

Die Psychologie kennt neben der Komfortzone noch zwei weitere Zonen: die Lernzone und die Panikzone.

  • Die Lernzone bezeichnet den Bereich rund um die Komfortzone – neues Terrain, in dem Sie an Erfahrung gewinnen und neue Fähigkeiten erlernen.
  • Die Panikzone bezeichnet den Bereich, in dem man sich nicht nur unwohl, sondern auch überfordert oder gar bedroht fühlt. Dieses starke Gefühl der Bedrohung verhindert Lernen und Wachstum.

Wo genau die Grenzen der Zonen verlaufen, hängt von der Persönlichkeit jedes einzelnen Menschen ab. Wer die Komfortzone regelmäßig in Richtung Lernzone verlässt, kann ihre Grenzen nach und nach erweitern.

Warum es sich lohnt, die Komfortzone zu verlassen

Möchten Sie sich weiterentwickeln und persönlich wachsen, ist das nur möglich, wenn Sie Ihre Komfortzone verlassen, neue Erfahrungen machen und sich neuen Herausforderungen stellen. Das eröffnet sowohl privat als auch beruflich neue Perspektiven.

Nehmen wir zum Beispiel an, Sie arbeiten in einem Job, der Ihnen zwar liegt und in dem Sie alle anfallenden Aufgaben auch im Schlaf erledigen könnten. Dieser Beruf füllt Sie allerdings nicht voll aus und auch finanziell könnten Sie sich verbessern. Nun entdecken Sie eine Stellenausschreibung für einen Job mit ähnlichem Anforderungsprofil, aber mehr Verantwortung und besserer Bezahlung.

Sich zu bewerben, geht mit vielen Unsicherheiten einher. So können Sie im Vorfeld nicht wissen, ob die neue Stelle Sie tatsächlich glücklicher machen wird. Zudem müssen Sie sich in einem neuen Umfeld mit neuen Kollegen und Vorgesetzten zurechtfinden. Doch nur, wenn Sie den Schritt ins Unbekannte wagen, können Sie Ihr Potenzial voll ausschöpfen.

Verharren Sie in Ihrer Komfortzone, gehen Ihnen nicht nur Chancen auf die berufliche Weiterentwicklung verloren. Mit der Zeit verlieren Sie auch immer mehr an Flexibilität. Es fällt Ihnen immer schwerer, sich auf neue und ungewohnte Situationen einzustellen. Je enger die Komfortzone um Sie herum wird, umso mehr Stress verursacht jede kleine Abweichung von der Routine. Langfristig kann sich das negativ auf die psychische und körperliche Gesundheit auswirken.

So kommen Sie raus aus der Komfortzone

Wollen Sie der Routine entkommen und sich neuen Herausforderungen entgegenstellen? Mit den folgenden Tipps finden Sie leichter aus der Komfortzone heraus:

1. Finden Sie Ihre persönliche Motivation

Der Weg aus der Komfortzone fällt leichter, wenn Sie einen konkreten Ansporn haben. Möchten Sie auf der Karriereleiter vorankommen, neue Menschen kennenlernen oder eine neue Fähigkeit erwerben? Halten Sie Ihre Motivationen und Ziele am besten auf einer Liste fest.

2. Brechen Sie Routinen auf

Routinen erleichtern den Alltag und haben durchaus ihren Sinn. Wer sie hin und wieder aufbricht, bleibt jedoch flexibler und ist offener für Neues. Wandeln Sie Ihren Alltag daher ein wenig ab. Das gelingt schon mit kleinen Veränderungen: Fahren Sie auf einer anderen Route zur Arbeit, machen Sie zu einem anderen Zeitpunkt Pause oder gehen in der Mittagspause in ein hübsches Café statt in die Kantine.

3. Ignorieren Sie die Meinung anderer

Viele Menschen verharren in der Komfortzone, weil sie sich vor einem negativen Urteil anderer fürchten. Die Komfortzone zu verlassen, macht angreifbarer für Kritik. Lernen Sie daher, die Meinung Dritter zu ignorieren und konzentrieren Sie sich auf das, was für Sie persönlich vorteilhaft erscheint.

4. Fangen Sie mit kleinen Herausforderungen an

Wenn Sie sich zum ersten Mal aus Ihrer Komfortzone herauswagen, nehmen Sie sich zunächst kleine Herausforderungen vor. Fällt es Ihnen schwer, vor anderen Menschen Reden zu halten? Dann probieren Sie sich zunächst bei einer Tischrede im engen Freundeskreis aus, bevor Sie im Meeting vor Ihre Kollegen und Vorgesetzten treten. Haben Sie Probleme, andere Menschen anzusprechen? Dann fragen Sie im ersten Schritt eine freundliche Person im Supermarkt, wo Sie bestimmte Waren finden. Mit jedem Erfolgserlebnis wächst das Selbstbewusstsein.

5. Finden Sie Gleichgesinnte

Zu Zweit traut man sich oft mehr zu als allein. Suchen Sie daher einen Freund oder Partner und stellen Sie sich gemeinsam unterschiedlichen Herausforderungen. So können Sie sich gegenseitig motivieren und verhindern, dass sich einer doch wieder in die Komfortzone zurückzieht.

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Kündigung 1. Tag

Noch nicht begonnen und schon wieder weg – die Kündigung vor dem ersten Arbeitstag

Wer bei der Jobsuche mehrere Eisen im Feuer hat, dem kann es passieren, mehr als eine Zusage zu erhalten. Das ist eigentlich ein Grund zur Freude, schließlich scheint man bei den Unternehmen gut anzukommen: Dumm nur, wenn man bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, ein anderes Angebot aber viel attraktiver ist. Was tun? Kann ich vor dem ersten Arbeitstag bereits wieder kündigen? Welche Konsequenzen drohen?

Die Fristen im Blick haben: die rechtliche Lage

Mit der Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag besteht ein beidseitiges rechtsgültiges Arbeitsverhältnis, das zwar nicht widerrufbar, jedoch aber kündbar ist. Bei der Kündigung sind die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen relevant. Diese entsprechen meist denen der Probezeit und betragen damit zwei Wochen bis zum Ende des Kalendermonats. Bei Verträgen ohne Probezeit kann die Kündigungsfrist auch deutlich länger sein und erst nach drei Monaten enden. Ein Kündigungsgrund muss jedoch in keinem der Fälle genannt werden, da zu diesem Zeitpunkt der gesetzliche Kündigungsschutz noch nicht greift. Dieser beginnt erst nach sechs Monaten.

Wer „rechtzeitig“ vor dem ersten Arbeitstags kündigt, der muss gar nicht erst an seinem neuen Arbeitsplatz erscheinen. Geht die Kündigung dagegen erst kurz vor knapp ein, dann kann der Arbeitgeber durchaus darauf bestehen, dass der Mitarbeiter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist am Arbeitsplatz erscheint. Sieht das Unternehmen jedoch keinen Mehrwert darin, dass der Mitarbeitende überhaupt kommt, dann ist ein Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Option. Dieser ist für das Unternehmen wichtig, damit es kein Gehalt für den nicht angetretenen Dienst zahlen muss.

Gut zu wissen ist darüber hinaus, dass Arbeitsverträge auch Vereinbarungen enthalten können, die eine Kündigung vor Arbeitsantritt von vornherein ausschließen. Gängige Klauseln sind:

  • eine Kündigungsbeschränkung: Mit dieser Klausel wird eine vorzeitige Kündigung von beiden Seiten vertraglich ausgeschlossen.
  • eine Vertragsstrafe: Wer trotz dieser Beschränkung kündigt und auch nicht bei der Arbeit erscheint, dem droht eine Vertragsstrafe. Diese darf sogar einem Brutto-Monatsgehalt entsprechen.

Mit Konsequenzen muss man zudem rechnen, wenn man ohne Kündigung einfach nicht am neuen Arbeitsplatz erscheint. In dem Fall darf der Arbeitgeber nicht nur eine fristlose Kündigung aussprechen, sondern gegebenenfalls auch Schadensersatz geltend machen. Als Beispiel: Eine bestimmte Arbeit, für die der Mitarbeiter explizit vorgesehen war, kann nun nicht erledigt werden. Dem Unternehmen entstehen dadurch finanzielle Einbußen.

Schlechtes Gewissen? Die moralische Seite

Auch wenn eine Kündigung vor dem ersten Arbeitstag rechtlich häufig möglich ist, gibt es da immer noch die moralische Seite. Denn jeder Angestellte wird sich darüber im Klaren sein, dass es nicht unbedingt die „feine englische Art“ ist, ein Unternehmen einfach im Regen stehen zu lassen. Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe ist es oft bitter, wenn bereits Zeit und Geld in den Bewerbungsprozess investiert wurden und dieser nach der Absage wieder komplett von vorn beginnen muss.

Bevor man vorschnell ein Kündigungsschreiben verfasst, lohnt es sich deshalb, nochmal kurz zu reflektieren: Schließlich wird man es sich mit großer Wahrscheinlichkeit mit dem Betrieb für alle Zeit verscherzen. Eine erneute Bewerbung dürfte (auch wenn diese vielleicht erst Jahre später erfolgt) eher nicht zum Erfolg führen. Zu bedenken ist auch, dass sich Unternehmen innerhalb einer Branche oder einer Region auch kennen und sich das eigene Fehlverhalten schnell rumsprechen könnte.

Wie also richtig handeln? Wägen Sie zunächst das Für und Wider genau ab. Vielleicht ist die Stelle ja doch die Richtige? Sinnvoll ist es auch, bereits im Bewerbungsprozess mit offenen Karten zu spielen und zu kommunizieren, dass man mehrere Gespräche und womöglich Angebote hat. Und sollte man letztlich doch zu dem Schluss kommen, dass eine Kündigung die beste Lösung ist, dann beweist eine persönliche Absage am Telefon auf jeden Fall eine Menge Mut. Wer jetzt gute Argumente auf den Tisch legt, der hat zumindest die Chance, etwas Verständnis zu erhalten.

Und andersrum: Was tun, wenn der Arbeitgeber mir vorzeitig kündigt?

Eine vorzeitige Kündigung kann andersherum natürlich auch vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Mögliche Gründe dafür können sein, dass ein anderer, besser geeigneter Bewerber zwischenzeitlich zugesagt hat oder sich die allgemeine betriebliche Lage schlechter entwickelt als angenommen.

Es gelten die gleichen Kündigungsfristen wie auf der Arbeitnehmerseite. Zu berücksichtigen ist allerdings die Tatsache, dass die Probezeit dazu dient, dem neuen Arbeitnehmer die Chance zu geben, sich in einem Unternehmen zu beweisen. Mit einer vorzeitigen Kündigung wird ihm diese Möglichkeit vorenthalten. Im Zweifel und vor Gericht könnte es für das Unternehmen daher schwierig werden, die Kündigung zu rechtfertigen.

Und der Bewerber? Nach der Kündigung dürfte der Schock erstmal groß sein, schließlich hat man mit großer Wahrscheinlichkeit seinen vorherigen Job bereits gekündigt und ist innerhalb weniger Tage direkt arbeitslos. In diesem Fall gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und die Jobsuche wieder neu zu aktivieren. Sie haben jetzt zudem einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, das im besten Fall direkt beantragt wird. Und auch wenn es vielleicht schwerfallen dürfte, auch beim alten Arbeitgeber kann sich durchaus die Nachfrage lohnen, ob man nicht doch bleiben kann – schließlich hat man nichts zu verlieren.

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Lücken Lebenslauf

Lücken im Lebenslauf: So sind sie kein Problem mehr

Wie erkläre ich meine berufliche Auszeit vor drei Jahren? Und was mache ich mit der viermonatigen Arbeitslosigkeit nach einer Kündigung? Zeiten ohne berufliche Beschäftigung stellen Bewerber schnell vor eine Herausforderung. Wie man mit Lücken im Lebenslauf umgeht und sie sogar vermeidet, erklären wir in diesem Ratgeber.

Welche Lücken müssen überhaupt rein in die Bewerbung?

Wer sich bei einem Jobwechsel einen zweiwöchigen Urlaub zwischendurch gönnt, der muss diesen natürlich nicht im Lebenslauf erwähnen. Grundsätzlich ist die Rede von einer Lücke, wenn man mehr als zwei, maximal drei Monate nicht beruflich tätig war und sich in dieser Zeit auch nicht weitergebildet hat. Um Skepsis und Nachfragen zu vermeiden, kann es empfehlenswert sein, die zeitlichen Lücken im Lebenslauf aufzuführen. Tatsächlich sehen es einige Personaler aber heute nicht mehr so streng, wenn eine vierteljährige Pause auch mal unerwähnt bleibt. Es kann im Gegenteil sogar sein, dass eine strenge Auflistung sämtlicher Daten pedantisch und übertrieben perfektionistisch wirkt. Wie wichtig der lückenlose Auflistung des beruflichen Werdegangs ist, hängt dabei vom Unternehmen, der Branche, dem Job und nicht zuletzt auch von der Person ab, die die Bewerbung liest – sodass es schwierig ist, eine pauschale Empfehlung auszusprechen. Grundsätzlich gilt aber: Längere Pausen sind immer anzugeben und mehrere Auszeiten dürfen nicht alle unerwähnt bleiben.

Bedeutet eine längere Lücke das Aus?

Kam noch bis vor zehn oder 15 Jahren ein Sabbatical oder eine berufliche Neuorientierung nicht unbedingt gut in einer Bewerbung für einen Job an, haben Lücken, wie diese, heute an Dramatik verloren und sind längst kein Ausschlussgrund mehr. Die wenigsten Menschen haben einen perfekten beruflichen Lebenslauf. Pausen und Unterbrechungen stoßen (je nach Grund) daher häufig sogar auf Verständnis und können sogar positiv für die Entwicklung der Persönlichkeit gedeutet werden.

Die häufigsten Gründe für eine Lücke

Warum die eigene Vita nicht lückenlos mit Stationen der beruflichen Laufbahn gefüllt ist, kann verschiedene Gründe haben. Die häufigsten sind:

  • Arbeitslosigkeit
  • Studienwechsel
  • Elternzeit
  • Krankheit
  • die Pflege von Angehörigen
  • Sabbatical / persönliche Auszeit
  • Auslandsaufenthalt
  • Warten auf einen Studienplatz

Während die Begründung „Elternzeit“ oder „Pflege von Angehörigen“ in der Regel selbsterklärend und nachvollziehbar ist, sollte vor allem beim Thema Arbeitslosigkeit auf die passende Formulierung geachtet werden. „Aktive Arbeitssuche“, „Berufliche Neuorientierung“ und „Bewerbungsphase“ hören sich schließlich nach einer deutlich engagierteren und motivierteren Person an, als wenn diese einfach nur „arbeitslos“ ist. Noch besser kann eine Präzisierung ankommen, zum Beispiel: „Neuorientierung im Bereich Architektur“ oder „Aktive Arbeitssuche für das Berufsbild Bauingenieur“.

Erklärungen anbringen: Ist das sinnvoll und notwendig?

Grundsätzlich reicht es vollkommen aus, den Grund für die Lücke zu nennen – und selbst das ist natürlich nicht vorgeschrieben. Wer jedoch ausschließlich „Auszeit aus privaten Gründen“ schreibt, regt zu Spekulationen an, die meist nicht zugunsten des Bewerbers ausfallen.

Wer möchte, kann in wenigen Worten aber eine Erklärung abliefern. Sinnvoll ist das natürlich nur, wenn diese den Bewerber nicht in einem schlechteren Licht dastehen lässt. Bei Arbeitslosigkeit sind zwei bis drei erklärende Worte lohnenswert, wenn es nachvollziehbare Gründe dafür gibt, wie ein coronabedingter Stellenabbau oder ein privater Umzug. Für den Lebenslauf irrelevant ist es jedoch, ob Sie eine Arbeitsstelle selbst gekündigt haben oder ob Ihnen gekündigt wurde.

Weitere Beispiele: Bei einer freiwilligen Auszeit liest es sich gleich viel besser, wenn man diese mit dem Schreiben eines Buches verbracht hat (und nicht auf wilden Partynächten). Die Art einer Erkrankung kann dann angegeben werden, wenn sie nur einmalig auftritt, nicht ansteckend und vor allem komplett ausgeheilt ist.

Lücken vermeiden und überbrücken

Um vor allem die ungünstigen Lücken gar nicht erst entstehen zu lassen und eine bessere Formulierung als „Arbeitssuche“ in den Lebenslauf schreiben zu können, ist es unbedingt empfehlenswert, während dieser Zeit nicht komplett untätig zu sein. Sie können sie beispielsweise nutzen für

  • eine Umschulung oder Weiterbildung
  • soziales Engagement
  • eine berufliche Neuorientierung
  • Sprachkurse (zum Beispiel im Ausland)
  • Praktika

Natürlich dürfen Sie diese Tätigkeiten als tolle Lückenfüller dann auch gerne im Lebenslauf erwähnen.

Tricksen und schummeln? Lieber nicht

Eine beliebte „Methode“, Lücken einfach unter den Tisch fallen zu lassen, ist der Wegfall der Monatsangaben bei der Auflistung der einzelnen Stationen. Wer beispielsweise schreibt: „2014-2017: Key Account Manager, IBM und 2017-2019: Kundenmanager, Herold AG“, der unterschlägt einfach, dass er von Februar bis November 2017 arbeitslos war. Bewerber sind jedoch gut beraten, das lieber nicht zu tun. Denn Personaler kennen den Trick nur zu gut und werden direkt hellhörig, wenn sie lediglich Jahreszahlen lesen. Ausnahme: Bei der schulischen Laufbahn dürfen die Monate getrost weggelassen werden.

Ebenfalls wenig hilfreich ist es, keinen tabellarischen Lebenslauf, sondern lediglich ein ausführliches Qualifikationsprofil in der Bewerbung abzugeben. Sie können sicher sein, dass Sie spätestens im Bewerbungsgespräch die Karten auf den Tisch legen müssen – wenn Sie überhaupt eingeladen werden.

Ein absolutes No-Go ist es, die Lücken mit Lügen zu füllen, indem man beispielsweise eine Anstellung einfach um einige Monate verlängert oder eine Fortbildung dazu mogelt, die es nie gegeben hat. Spätestens bei einem Blick in das Arbeitszeugnis oder einen Qualifikationsnachweis fällt die Lüge auf und katapultiert einen Bewerber direkt ins Aus.

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Redeangst

Redeangst überwinden– hilfreiche Tipps, um souverän in Meetings aufzutreten

Feuchte Hände, ein rasender Puls und innere Anspannung – diese Symptome kennen viele Menschen nur zu gut, wenn sie vor anderen Menschen reden sollen. Das muss nicht gleich der große Vortrag vor Publikum sein, auch im Meeting kann es durchaus schwerfallen, frei zu sprechen. Damit die Redeangst nicht zum Karrierekiller wird, haben wir wichtige Tipps zusammengefasst, um in der Besprechung souverän aufzutreten.

Nicht alleine mit der Redeangst sein

Auch wenn es sich wahrscheinlich im konkreten Moment nicht so anfühlt, sollte man sich dennoch vor Augen führen, dass man mit einer Redeangst nicht alleine dasteht: Tatsächlich gehört sie sogar zu den häufigsten Ängsten überhaupt, fast die Hälfte der Bevölkerung teilt sie. Viele Menschen werden daher nachvollziehen können, wie Sie sich fühlen, wenn Sie vor anderen Menschen sprechen müssen. Wer sich das bewusst macht, reduziert seinen Stress meist bereits zu einem guten Teil.

Adrenalin abbauen

Wer nervös und angespannt ist, schüttet eine Menge Adrenalin aus. Die körperliche Alarmbereitschaft wäre für einen Kampf sicher gut, das Denken wird durch das Hormon jedoch beeinträchtigt. Mit etwas Bewegung lässt sich das Adrenalin schnell wieder abbauen. Dafür reicht es bereits aus, eine halbe Minute auf der Stelle zu hüpfen. Natürlich sollten Sie nicht mitten im Meeting auf und ab springen, aber vielleicht bietet sich die Gelegenheit, vorher an der frischen Luft überschüssige Energie loszuwerden.

Worst-Case-Szenario durchspielen

Was kann mir im schlimmsten Fall passieren? Diese Frage sollte sich jeder stellen, bevor er im Meeting das Wort hat und/oder etwas präsentieren soll. Denn ein Weltuntergang ist ein kleiner Stotterer oder ein fehlendes Wort garantiert nicht. Selbst dann, wenn den Kollegen oder Kunden der Vortrag nicht gefällt, bedeutet das in aller Regel nicht das Ende der Karriere.

An das (normale) Danach denken

Anstelle des Wort-Case-Szenarios ist es viel sinnvoller, an eine normale Alltagssituation zu denken, die im Anschluss an das Meeting geplant ist. Steht vielleicht das Mittagessen an? Muss man die Kinder aus der Kita abholen oder ist man abends mit Freunden verabredet? Indem man in den Normalmodus schaltet, lässt sich das Gehirn überlisten: Schließlich wird ihm so vermittelt, dass man nicht sterben muss, sondern danach noch etwas kommt. Die Folge: Die Nervosität sinkt.

Gut vorbereitet sein

Um die eigene Redeangst in den Griff zu bekommen, führt kein Weg an einer guten Vorbereitung vorbei. Überlegen Sie sich daher vorher, was Sie sagen wollen und halten dies schriftlich in Stichpunkten fest. Bestenfalls wird auch die Formulierung vorab geübt. Auf diese Weise lässt sich schnell erkennen, an welcher Stelle es möglicherweise noch hakt und man lieber etwas üben sollte. Fakt ist: Wer gut vorbereitet in eine Besprechung geht, ist in der Regel automatisch deutlich weniger nervös. Kurz vor dem Termin sollte es dann aber auch gut sein. Wer seinen Vortrag ein paar Minuten vorher nochmal komplett durchgeht, verstärkt meist nur die Nervosität. Was jetzt nicht sitzt, geht so kurzfristig auch nicht mehr in den Kopf hinein.

Selbstsicherheit vermitteln

Auch wenn das Herz noch so rasen und der Pulsschlag Alarm schlagen sollte, offensichtlich für die anderen Menschen sind die körperlichen Reaktionen in der Regel nicht. Man kann im Gegenteil mit einfachen Mitteln sogar noch einen Teil dazu beitragen, selbstbewusst zu wirken. Wer keine Nervosität ausstrahlen möchte, der sollte vor allem seine Hände im Griff haben. Bedeutet: nicht daran knibbeln und auch nicht mit Gegenständen spielen. Nehmen Sie zudem eine aufrechte Sitzhaltung ein, halten Sie Blickkontakt zu den Kollegen und vermeiden möglichst hektische Bewegungen. Wer jetzt noch denkt, dass die anderen einen gut finden, macht alles richtig.

Negative Glaubenssätze ausschalten

Ich vergesse bestimmt die Hälfte! Die anderen können das viel besser. Ich werde mich heute richtig blamieren! Negative Gedanken, wie diese, tragen nicht dazu bei, die Redeangst abzubauen. Im Gegenteil: Wer davon überzeugt ist, dass er es nicht schafft, scheitert viel eher als jemand, der mit einem gesunden Selbstvertrauen die Sache angeht. Sagen Sie sich daher: Ich schaffe das! Ich bin gut vorbereitet und werde die anderen heute von meinen Argumenten überzeugen!

Die Perfektion vergessen

Kein Mensch ist perfekt, das lernen wir schon im Kindesalter. Dementsprechend muss man es auch nicht bei einem Vortrag sein. Wenn man also plötzlich den Faden verliert oder eine Person mit dem falschen Namen anspricht, dann ist das allzu menschlich. Diese kleinen Fehler werden meist schnell verziehen, sie machen eine Person sogar sympathisch.

Nicht persönlich nehmen

Der Blick aus dem Fenster, ein verstohlener Gähner oder eine kleine Tuschelei – es kann durchaus vorkommen, dass einem die Zuhörenden nicht die gesamte Zeit ihre volle Aufmerksamkeit schenken. Bestenfalls ignorieren Sie dieses Verhalten einfach und sagen sich, dass es sich nicht gegen Sie persönlich richtet.

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Bewerbungsfoto

Bitte recht freundlich! Mit dem Bewerbungsfoto überzeugen

Mit einem guten Foto lassen sich viele Sympathiepunkte bei einer Bewerbung sammeln. Ein authentisches Lächeln, ein seriöses Auftreten und die richtige Körperhaltung können manchmal sogar schon fast die halbe Miete sein. Um mit dem eigenen Bewerbungsfoto zu überzeugen, gibt es jedoch einiges zu beachten. Wir haben die wichtigsten Tipps.

Vorweg gefragt: Gehört ein Foto zwingend zur Bewerbung dazu?

Tatsächlich darf kein Unternehmen ein Bewerbungsfoto verlangen – genauso wenig übrigens wie Angaben zum Geschlecht, Alter und Familienstand sowie zur Staats- und Religionsangehörigkeit. Dies ist im Gleichbehandlungsgesetz festgehalten. Bedeutet: Bewerber dürfen nicht benachteiligt behandelt werden, wenn sie kein Foto von sich mitschicken.

Während es zum Beispiel in den USA völlig normal ist, sich ohne Foto zu bewerben, stellt eine „gesichtslose“ Bewerbung in Deutschland noch eine Ausnahme dar. Recruiter stellen sich daher schnell die Frage nach dem Warum. Nicht selten wird dann im Netz recherchiert, wie die Person denn nun aussieht. Und nicht immer ist es für den Bewerber von Vorteil, wenn der Personaler jetzt die Privatfotos bei Facebook, Twitter und Co. findet. Außerdem sollte man sich vor Augen führen, dass ein gutes Bewerbungsfoto auch einen guten Eindruck machen und dem Bewerber sogar Pluspunkte einbringen kann.

So sollte es aussehen – das perfekte Bewerbungsfoto

Mit dem Ziel, bereits auf den ersten Blick zu punkten und somit die Erfolgsaussichten für eine Stelle zu erhöhen, sollte das ideale Bewerbungsfoto einige Kriterien erfüllen. Denn auch wenn es scheinbar nur ein kleines Foto ist, verrät es doch mehr über die Person als man zunächst annehmen mag: Es zeigt beispielsweise, wie viel Mühe sich der Bewerber mit dem Foto gegeben hat, ob er Wert auf sein Äußeres legt und ob er sympathisch wirkt.

Hier die wichtigsten Tipps:

  • Aktualität: Ein Bewerbungsfoto ist maximal ein bis zwei Jahre alt und entspricht unbedingt dem tatsächlichen Aussehen des Bewerbers. Wer sich beispielsweise mit langen, blonden Haaren bewirbt, erscheint lieber nicht mit einem schwarzen Kurzhaarschnitt zum Vorstellungsgespräch.
  • Bildausschnitt: Im Fokus des Bildes steht der Kopf des Bewerbers. Für die klassische Bewerbung ist deshalb eine Portraitaufnahme empfehlenswert, bei der der Ausschnitt etwas unterhalb der Schultern endet. Je nach Job und Branche spricht heute aber (vor allem in jungen Unternehmen und bei kreativen Berufen) auch nichts gegen ein Foto bis zur Brust oder sogar ein Halbkörperfoto. Seien Sie sich aber darüber bewusst, dass Sie so noch mehr von sich preisgeben. Es ist daher wichtig, auf die Körperhaltung und -sprache zu achten.
  • Blickwinkel: Ein gutes Bewerbungsfoto zeichnet sich durch eine Aufnahme des Fotografen auf Augenhöhe aus. Schaut der Bewerber hinab, dann wirkt das schnell überheblich. Andersherum entsteht der Eindruck der Unterwürfigkeit, wenn das Foto von oben auf den Bewerber hinunter aufgenommen wird.
  • Hintergrund: Für die klassische Bewerbung darf es gerne ein schlichter, unauffälliger und nicht zu dunkler Hintergrund in Weiß, Grau oder in einem hellen Blau sein. Idealerweise passt der Background zur Kleidung und bildet einen harmonischen Kontrast. Um Fotos das gewisse Extra zu geben, ist es heute aber durchaus erlaubt, auch einen „echten“ Hintergrund, wie Mauern, (Glas-)Wände oder sogar Bäume, zu wählen. Damit der Blick des Betrachters jedoch nicht abgelenkt wird, verschwimmt der Hintergrund, während die Person in den Fokus gerückt wird.
  • Outfit: Welche Kleidung die optimale Wahl ist, hängt im Wesentlichen vom Unternehmen und der Branche ab. Während es für einen Job in einer Bank oder bei einer Versicherung unbedingt klassisch-elegant sein sollte, ist in der Werbeagentur durchaus auch ein legerer Look erlaubt. Immer richtig bei einem Bewerbungsfoto liegen Frauen mit einer schlichten Bluse und Männer mit einem Hemd. Hierbei ist unbedingt auf eine gute Passform zu achten. Unschöne Knickfalten sind ein No-Go genauso wie zu weit aufgeknöpfte oder kurzärmelige Blusen und Hemden.
  • Styling: Grundsätzlich fahren Sie nach dem Motto „Weniger ist mehr“ gut. Dementsprechend geht dezente Zurückhaltung definitiv vor einem auffälligen Styling. So sollten die Haare zwar gepflegt und frisch gewaschen sein, eine allzu aufwendige Frisur wirkt dagegen übertrieben und gezwungen gewollt. Wer lange Haare hat, kann diese sowohl offen als auch zusammentragen. Nicht immer gut kommt jedoch ein Dreitagebart bei Männern an. Ein alltagstaugliches Make-up darf es bei Frauen durchaus sein, auch um Glanz und fettige Stellen auf der Haut zu kaschieren. Wenig Pluspunkte sammelt man dagegen mit knalligem Lippenstift und allzu auffällig geschminkten Augen. Schminken Sie sich daher so, als würden Sie zur Arbeit gehen und nicht auf die nächste Party. Ähnliches gilt für den Schmuck: Gegen ein bis zwei dezente Schmuckstücke ist nichts einzuwenden, mehr sollten es aber definitiv nicht sein.
  • Körperhaltung & Gesichtsausdruck: Eine wichtige Regel beim Bewerbungsfoto lautet, die Augen und den Blick direkt auf den Betrachter zu richten. Gezeigt wird die Person dabei entweder frontal oder im Halbprofil. Wer etwas mehr Körper zeigt, achtet darauf, nicht zu abweisend zu wirken. Verschränkte Arme sind daher unbedingt zu vermeiden. Ob man besser im Sitzen oder Stehen fotografiert wird, von rechts oder links, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt vielmehr vom jeweiligen Typ und dem eigenen Geschmack ab. Um offen und sympathisch rüberzukommen, ist ein Lächeln ein wichtiger Standard eines jeden Bewerbungsfotos. Wer dabei noch Zähne zeigt, macht alles richtig. Achten Sie jedoch darauf, dass das Lächeln nicht eingefroren wirkt. Das kann schnell passieren, wenn man bereits mehrere Versuche hinter sich hat.
  • Bearbeitung: Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn das Bild im Nachhinein ein wenig bearbeitet wird und man beispielsweise mit Lichteffekten spielt. Auch ein Schwarz-Weiß-Bild ist durchaus erlaubt. Dagegen gehört eine künstliche „Aufhübschung“ zu einem absoluten No-Go. Wer beispielsweise die eine oder andere Falte hat, belässt diese auf dem Bild auch genau dort. Es ist zudem unbedingt davon abzuraten, die Lippen voller zu machen oder die Augen größer – zeigen Sie sich so, wie Sie auch tatsächlich aussehen.
  • Qualität: Ein Selfie oder ein spontaner Schnappschuss sind als Bewerbungsfoto gänzlich ungeeignet, auch wenn man sich darauf selbst gut gefällt. Im Idealfall investieren Sie lieber etwas Geld in einen professionellen Fotografen, der ein qualitativ hochwertiges Foto in guter Auflösung aufnimmt und zudem einen geschulten Blick für ein perfektes Bewerbungsfoto im Hinblick auf die genannten Aspekte hat.

Der optimale Platz für das Foto

Und wohin kommt das passende Bewerbungsfoto nun? Klassisch findet es seinen Platz auf dem Lebenslauf in der rechten oberen Ecke neben den allgemeinen Angaben zur Person. Gibt es ein Deckblatt, dann kann es auch dort platziert werden.

Standardformate der Fotos sind dabei 4,5 x 6 cm, 5 x 7 cm sowie 6 x 9 cm, eine Richtlinie gibt es hierbei jedoch nicht. Deckblatt-Fotos können auch etwas größer sein. Ein Bewerbungsfoto hat zudem immer ein Hochformat und überschreitet bei digitalen Bewerbungen eine Dateigröße von 2 MB nicht.

Während man ein Bild bei einer Online-Bewerbung einfach in das Dokument einbaut, haben Sie bei der klassischen Bewerbung im Papierformat die Wahl, ob man das Foto manuell aufklebt oder lieber in der Datei abspeichert und dann mit ausdruckt. Bei letzterer Variante ist ein guter Drucker natürlich eine wichtige Voraussetzung. Was gar nicht geht, ist ein Anheften des Fotos mit einer Büroklammer oder mit einer Heftklammer an das Papier.

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Scheinselbstständigkeit

Was ist eigentlich Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit gilt es zu vermeiden – so lautet ein häufiger Ratschlag für Selbstständige und Freiberufler. Doch was ist eigentlich Scheinselbstständigkeit?

Die Antwort auf diese Frage gestaltet sich komplex, da es keinen einheitlichen Rechtsbegriff gibt. Ob Scheinselbstständigkeit vorliegt oder nicht, wird vielmehr anhand vieler verschiedener Kriterien beurteilt.

Scheinselbstständigkeit – die rechtliche Definition

Je nach Definition gibt es zwischen 235.000 und 436.000 Scheinselbstständige in Deutschland. Das hat eine Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus dem Jahr 2018 festgestellt.

Wie lässt sich Scheinselbstständigkeit nun definieren? Laut Deutschem Rentenversicherung Bund liegt Scheinselbstständigkeit vor, wenn eine Person zwar auf dem Papier selbstständig tätig ist, tatsächlich aber in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum Kunden steht.

Von einem scheinselbstständigen Arbeitsverhältnis profitieren vor allem Arbeitgeber, da sie für selbstständige und freiberufliche Arbeitskräfte keine Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Selbstständig tätigen Kräften muss zudem kein Mindestlohn gezahlt werden. Scheinselbstständige verdienen dadurch oft weniger als ihre fest angestellten Kollegen.

Merkmale einer Scheinselbstständigkeit

Bis zum Jahr 2003 galt die sogenannte „Vermutungsregelung“. Dabei wurde ein Beschäftigungsverhältnis als abhängig angesehen, wenn drei von fünf gesetzlich geregelten Merkmalen erfüllt waren.

Heute gestaltet sich die Überprüfung von Arbeitsverhältnissen komplexer. Wichtige Kriterien, um das Vorliegen von Scheinselbstständigkeit zu beurteilen, sind vor allem:

  • Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber, zum Beispiel die Vorgabe von festen Arbeits- und Urlaubszeiten
  • Berichterstattungspflicht gegenüber dem Auftraggeber
  • Längere Tätigkeit für einen Auftraggeber
  • Verpflichtung zur Auftragsannahme
  • Tätigkeit in den Betriebsräumen des Auftraggebers und Nutzung von betriebseigenem Arbeitsmaterial, etwa Firmencomputern
  • Leistungen dürfen nur in eigener Person erbracht und nicht an andere Fachkräfte weitergegeben werden
  • Fehlen eines eigenen Unternehmensauftritts mit Geschäftsräumen, Visitenkarten, Briefpapier etc.
  • Gleichbehandlung mit den angestellten Beschäftigten des Betriebs

Treffen ein oder zwei dieser Merkmale zu, bedeutet das noch nicht, dass Scheinselbstständigkeit vorliegt. Vielmehr ist die gesamte Situation des Beschäftigungsverhältnisses zu überprüfen.

Ein typisches Beispiel für eine scheinselbstständige Beschäftigung: Eine Webdesignerin war längere Zeit im Mutterschaftsurlaub. Nach der Elternzeit erhält sie von einem ehemaligen Arbeitgeber einen Werksvertrag auf selbstständiger Basis. Tatsächlich arbeitet sie in den Firmenräumen, ist allein für diesen Arbeitgeber tätig und muss sich an feste Arbeitszeiten halten.

Info: Die 5/6-Regelung
Erzielen Selbstständige 5/6 ihres Umsatzes durch einen einzigen Auftraggeber, kann die Rentenversicherung das Arbeitsverhältnis als „arbeitnehmerähnlich selbstständig“ einstufen und Beitragsnachzahlungen für die letzten vier Jahre verlangen.

Konsequenzen einer Scheinselbstständigkeit

Durch scheinselbstständige Arbeitsverhältnisse gehen den Sozialversicherungen Beiträge und dem Finanzamt Steuern verloren. Der Deutsche Rentenversicherung Bund sowie weitere Sozialversicherungen, das Finanzamt und das Arbeitsgericht sind daher dazu befugt, Arbeitsverhältnisse zu überprüfen.

Die Scheinselbstständigkeit kann für Auftraggeber und Auftragnehmer schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Auftraggeber müssen Sozialversicherungsbeiträge inklusive Säumniszuschläge für die letzten vier Jahre zahlen.
  • Es sind Lohnsteuernachzahlungen für die letzten vier Jahre zu leisten.
  • Bei vorsätzlicher Scheinselbstständigkeit drohen Bußgelder und Rückzahlungsforderungen für bis zu 30 Jahre.
  • Es kann zur Strafverfolgung aufgrund von Steuerhinterziehung kommen.
  • Für Auftragnehmer wird der Vorsteuerabzug unwirksam und sie müssen Vorsteuerbeträge zurückzahlen.

Ab Feststellung der Scheinselbstständigkeit ist die Beschäftigung zudem im Angestelltenverhältnis fortzuführen, mit allen Rechten und Pflichten.

Scheinselbstständigkeit vermeiden

Gründer, aber auch Auftraggeber sind also tatsächlich gut beraten, scheinselbstständige Beschäftigungsverhältnisse zu vermeiden.

Beim Aufsetzen von Dienstverträgen sollten Selbstständige und Freiberufler darauf achten, dass sie ihre unternehmerische Entscheidungsfreiheit behalten. Selbstverständlich können Auftraggeber Abgabefristen festlegen und Nachweise über die geleistete Arbeitszeit verlangen. Die genauen Arbeitszeiten sollten Selbstständige jedoch frei festlegen können. Außerdem empfiehlt es sich, eigene Tools zur Aufwandserfassung und Rechnungsstellung zu nutzen.

Ob ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt, können Auftraggeber und Auftragnehmer vom Deutschen Rentenversicherung Bund überprüfen lassen. Gemäß § 7a des IV. Sozialgesetzbuches dürfen sie ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren beantragen. Es ist ratsam, diesen Antrag entweder vor dem Beginn der Beschäftigung oder möglichst früh im Beschäftigungsverhältnis zu stellen und einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuzuziehen.

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Interne Bewerbung

Interne Bewerbung: Job wechseln & im Unternehmen bleiben

Auch wenn es eigentlich eine nahe liegende Option ist, nehmen sie nur wenige Arbeitnehmer wahr. Denn wer eine neue Herausforderung sucht und seinen Job wechseln möchte, muss nicht zwingend seinen Arbeitgeber verlassen. Vor allem dann, wenn man sich bei einem Unternehmen wohlfühlt, kann ein interner Jobwechsel eine gute Lösung sein. Damit das klappt, gibt es bei der Bewerbung einiges zu beachten.

Die schriftliche Bewerbung: Das sollten Sie wissen

Wer sich auf eine ausgeschriebene Stelle im eigenen Unternehmen bewirbt, der sollte dies – genau wie jeder andere Bewerber – in schriftlicher Form tun. Ein Anschreiben und ein aktueller Lebenslauf sind jetzt obligatorisch. Die aktuelle Position im Unternehmen sollten Sie dabei nicht nur aufführen, sondern bestenfalls auch in den Fokus stellen. Wie bei jeder anderen Bewerbung sollte aus dem Anschreiben zudem deutlich die eigene Motivation für den Wunsch nach Veränderung hervorgehen. Und da Sie bereits bestens mit dem Unternehmen, den Werten und Abläufen vertraut sind, dürfen Sie das als großen Pluspunkt, der für Sie spricht, natürlich auch erwähnen. Auf Zeugnisse und Bescheinigungen können Sie jedoch verzichten, da diese der Personalabteilung bereits vorliegen.

Abzuraten ist im Schriftverkehr von der persönlichen Du-Anrede, auch wenn man den Personaler oder den potenziellen neuen Vorgesetzten bereits gut kennt. Die Bewerbung wandert schließlich auch durch weitere Hände und könnte so unter Umständen den Eindruck der „Vetternwirtschaft“ erwecken. Anders sieht es aus, wenn im Unternehmen grundsätzlich die Duz-Kultur herrscht.

Das Bewerbungsgespräch im eigenen Unternehmen

Auch für ein Unternehmen kann eine interne Neu- beziehungsweise Umbesetzung von Vorteil sein. Daher stehen bei entsprechenden Qualifikationen die Chancen auch gar nicht schlecht, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden.

Bewerber sollten sich jetzt auf die Frage vorbereiten, warum sie den Job innerhalb des Unternehmens wechseln wollen? Wichtig ist, die bestehende Stelle oder gar Kollegen und den Vorgesetzten auf keinen Fall schlecht zu machen. Vielmehr geht es darum, die Chancen und Perspektiven beim neuen Job positiv hervorzuheben. Auf die konkrete Frage, ob es am bestehenden Arbeitsplatz Herausforderungen und Probleme gibt, sollte die Antwort so diplomatisch wie möglich ausfallen, sofern diese überhaupt bestehen.

Während externe Bewerber ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und Eigenschaften gerne in einem besonders guten Licht darstellen und vielleicht sogar etwas übertreiben, ist an dieser Stelle im internen Bewerbungsgespräch Vorsicht geboten. Schließlich sind Sie als Person sowie Ihr Aufgabenbereich dem Unternehmen bereits bekannt. Auch Aufhübschungen und kleine Übertreibungen sind daher jetzt nicht angezeigt.

Im Vorteil sind interne Bewerber jedoch dann, wenn es um die neue Tätigkeit geht. Sie bringen meist bereits konkrete Vorstellungen vom neuen Aufgabengebiet mit (zum Beispiel durch Kollegen, die in dem Bereich arbeiten) und können daher realistisch einschätzen und im Gespräch plausibel begründen, ob beziehungsweise dass der Job auch tatsächlich zu ihnen passt.

Eine weitere beliebte Frage, die man internen Bewerbern stellt: Was tun Sie, wenn Sie die Stelle nicht bekommen? Auch hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Eine Erpressung in Form von „Ich kündige“ kommt jetzt garantiert nicht gut an. Besser ist es, eine mögliche Absage als wichtige Erfahrung zu verbuchen und als Chance zu sehen, sich in der bestehenden Position erstmal noch weiterzuentwickeln.

Sich intern bewerben: Fallstricke vermeiden

Ein Jobwechsel im Unternehmen hat durchaus viele Vorteile, die Bewerbung birgt aber auch gewisse Risiken. So besteht die Gefahr, dass man die gute Zusammenarbeit mit seinen Kollegen und dem Vorgesetzten sowie den eigenen Ruf im Unternehmen aufs Spiel setzt, vor allem dann, wenn es mit dem neuen Job nicht klappt. Eine Bewerbung kann zudem Unzufriedenheit mit der aktuellen Tätigkeit suggerieren, was wiederum eine zukünftige Beförderung ausschließt.

Die Entscheidung für die Bewerbung will daher gut überlegt sein: Ist die Stelle wirklich die richtige für mich? Wie groß sind meine Erfolgsaussichten? Bringe ich die notwendigen Qualifikationen mit? Wie sehr möchte ich den Wechsel? Stellen Sie sich diese Fragen, bevor Sie vorschnell eine Bewerbung abschicken.

Ist die persönliche Entscheidung für eine Bewerbung gefallen, dann sollte der erste Weg zum direkten Vorgesetzten führen. Auch wenn grundsätzlich keine Verpflichtung dazu besteht und die Personalabteilung zudem zu Verschwiegenheit und Diskretion verpflichtet ist, empfiehlt es sich, dass dieser es im Unternehmen als erster erfährt. Die offene Kommunikation ist wichtig, um ein bestehendes Vertrauensverhältnis nicht zu gefährden und andersherum den Vorgesetzten unter Umständen sogar als Fürsprecher zu gewinnen. Zu berücksichtigen ist, dass der Chef nicht unbedingt erfreut sein dürfte, einen guten Mitarbeiter zu verlieren. Gute Argumente für den Jobwechsel sollte man jetzt am besten direkt parat haben. Um zu signalisieren, dass Sie sich bereits Gedanken gemacht haben, können mögliche Vorschläge zu einem Nachfolger und einer neuen Arbeitsverteilung sowie das Angebot zur Einarbeitung jetzt angebracht sein.

Fingerspitzengefühl ist jedoch bei den Kollegen gefragt: Bestenfalls behalten Sie Ihr Vorhaben lieber für sich, bevor sich die „heißen News“ nach dem Stille-Post-Prinzip im Unternehmen herumsprechen.

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Richtig präsentieren

Teil 2: Erfolgreich präsentieren – 10 Tipps für eine gelungene Präsentation

Sorgt ein Vortrag für Gesprächsstoff, bleiben die Informationen beim Publikum im Gedächtnis hängen und geben die Teilnehmenden auch ungefragt ein positives Feedback, dann hat der Vortragende alles richtig gemacht. Damit eine Präsentation gelingt, gibt es neben der Wahl des passenden Präsentationsmediums einiges zu beachten. Wir haben die zehn wichtigsten Tipps für einen erfolgreichen Vortrag zusammengestellt.

Tipp 1: Den Vortrag lebendig gestalten

Wer einfach nur trocken Folie für Folie mit massenweise Text herunterleiert, der sollte sich nicht über den einen oder anderen Gähner seines Publikums wundern. Damit die Menschen an Ihren Lippen hängen, sollte der Vortrag möglichst abwechslungsreich und lebendig gestaltet sein. Der Einbau von Fotos, Grafiken und Videoclips kann das Ganze schon ziemlich auflockern. Auch kurze Geschichten, persönliche Erfahrungen, Anekdoten und vielleicht sogar eine kleine Provokation (natürlich passend zum Inhalt) sorgen für kurzweilige Abwechslung. Und warum das Publikum nicht zwischendurch auch mal mit einbeziehen? Kleine Umfragen können dafür ein gutes Mittel sein.

Tipp 2: Fesselnd starten, mit Paukenschlag enden

Es sind sowohl der Anfang als auch das Ende einer Präsentation, die bei den Zuhörenden im Gedächtnis bleiben – es lohnt sich daher, dem Einstieg und Schluss besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Mit einem Standardsatz, wie „Ich freue mich, dass Sie so zahlreich erschienen sind“, lässt sich kein Mensch mehr hinter dem Ofen hervorlocken. Vielmehr sollten Redner ihr Publikum jetzt überraschen. Beginnen Sie beispielsweise direkt mit einer Geschichte, zeigen Sie ein Video oder bedienen Sie sich eines provakanten Zitats oder eines besonderen Beispiels. Auch eine lustige Anekdote kann jetzt richtig sein: Wichtig ist, das Interesse zu wecken und das Publikum neugierig auf das zu machen, was kommt.

Ein starker Schluss fasst das Gesagte nochmal kurz und prägnant zusammen. Für einen runden Abschluss greift man den Inhalt der Einleitung nochmal auf und findet hier ein passendes Fazit. Je nach Thema ist jetzt zudem eine klare Handlungsaufforderung ein gutes Stilmittel. Alternativ passt es häufig auch, den Zuhörern einen Denkanstoß zu geben, um so zu erreichen, dass sie sich auch nach dem Vortrag noch mit dem Thema beschäftigen.

Tipp 3: Auf das Wesentliche konzentrieren

Wer über ein bestimmtes Thema oder einen Sachverhalt referiert, der kennt sich nicht selten perfekt in der Materie aus. Das bedeutet jedoch nicht, dass man sein gesamtes Expertenwissen mit den Zuschauenden teilen sollte. Denn zu viele Informationen können schnell überfordern und bleiben definitiv nicht im Gedächtnis hängen. Empfehlenswert ist es daher, gezielt Schwerpunkte zu setzen und den Fokus auf das Wesentliche zu legen. Mit Fachwissen können Sie dann bei möglichen Nachfragen punkten.

Tipp 4: Vorbereitet sein

Wer denkt, dass es mit der Erstellung einer PowerPoint-Präsentation getan ist, der kann am Ende ganz schön auf die Nase fallen. Denn eine wirklich gute Improvisation beherrschen wohl die wenigsten Menschen. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, einen Vortrag mehrmals vorher durchzugehen und bestenfalls „auf dem Trockenen“ zu üben. Eine gute Möglichkeit kann es sein, vorab vor Freunden oder der Familie zu präsentieren, alternativ filmt man sich selbst mit einer Kamera. Je besser man vorbereitet ist, desto sicherer gestaltet sich auch der Vortrag.

Die Vorbereitung geht aber noch weiter: Jeder Vortragende ist gut beraten, sich vorab mit den räumlichen Gegebenheiten und den technischen Voraussetzungen auseinanderzusetzen. Planen Sie zudem mögliche Eventualitäten ein. Was ist zu tun, wenn der Beamer nicht läuft? Oder: Was mache ich, wenn das Publikum mich nicht hört?

Tipp 5: Die richtige Position finden

Auf einem Stuhl zu sitzen, ist jetzt definitiv keine gute Idee. Achten Sie vor allem darauf, dass man Sie auch aus der letzten Reihe noch sehen kann, Sie dabei die Präsentationsfläche jedoch nicht verdecken. Gibt es ein Rednerpult, dann spricht natürlich nichts dagegen, sich hier zu platzieren. Dieses ist vor allem für Anfänger gut geeignet, da es einen gewissen Schutz und etwas zum „Festhalten“ bietet. Bei einer freien Position im Raum stellt man sich am besten leicht seitlich zum Publikum in die Nähe des Präsentationsmediums auf, sodass sie Zuschauenden sowohl die Person als auch den Vortrag mit einem Blick erfassen.

Tipp 6: Körperhaltung anpassen und Blickkontakt halten

Dass man seinem Publikum den Rücken nicht zukehrt, sollte selbstverständlich sein. Im Idealfall zeigt das Gesicht aber nicht nur nach vorn, sondern man baut zusätzlich Blickkontakt auf. Wer den anderen Personen direkt in die Augen schauen kann, der signalisiert Selbstbewusstsein und sammelt zudem Sympathiepunkte. Gleichzeitig fühlen sich die Zuschauenden angesprochen, was ihnen das Zuhören häufig erleichtert.

Tipp 7: Auch die Stimme ist wichtig

Die Aufforderung aus der letzten Reihe „Können Sie bitte lauter sprechen?“ gilt es tunlichst zu vermeiden. Daher ist es wichtig, die Stimme während des gesamten Vortrags zu erheben und so laut zu sprechen, dass wirklich alle Personen Sie gut hören und verstehen können. Ist das zum Beispiel aufgrund der Größe oder Akustik des Raumes nicht möglich, dann sollte der Vortragende unbedingt ein Mikrofon oder ein Headset verwenden. Sprechen Sie zudem in einem angemessenen Tempo. Wer zu schnell durch einen Vortrag „flitzt“, um es möglichst schnell hinter sich zu bringen, der verliert sein Publikum. Und: Enthusiasmus und Begeisterung in der Stimme werden garantiert auch den letzten Zweifler überzeugen.

Tipp 8: Frei sprechen

Nichts ist so langweilig, wie ein Vortrag, der Satz für Satz von einem Skript abgelesen wird. Eine Präsentation lebt vom freiem Reden. Wer unsicher ist, kann sich Notizen auf Karteikarten machen und auch immer mal einen Blick darauf werfen. Bestenfalls schafft man es aber, allein mithilfe der Präsentationsfläche seinen Vortrag vorzutragen.

In einer flüssigen Rede machen sich Füllwörter, wie „ähm“, „also“ und „ja“, gar nicht gut. Wer sie allzu häufig verwendet, der wirkt schnell unsicher und unvorbereitet. Daher: je weniger Lückenfüller, desto besser.

Tipp 9: Vortrag auf Zielgruppe abstimmen

Wer sind eigentlich die Menschen, vor denen ich spreche? Welche Erwartungshaltung bringen sie mit, welchen Kenntnis- und Bildungsstand haben sie und wo muss ich sie abholen? Jeder Vortrag sollte immer auf die jeweilige Zielgruppe ausgerichtet sein. Anders als beispielsweise in der mathematischen Vorlesung in der Uni ist es bei den meisten Vorträgen zudem sinnvoll, keine Vorkenntnisse vorauszusetzen und idealerweise auf Fachbegriffe zu verzichten. Sind diese jedoch unerlässlich, dann müssen sie auch erklärt werden.

Tipp 10: Lampenfieber annehmen – keine Angst haben

Ein gewisses Maß an Lampenfieber vor einem Vortrag ist normal – es gehört schließlich für die wenigsten Menschen zu den alltäglichen Aufgaben, vor mehreren Menschen frei zu sprechen. Und wenn plötzlich alle Blicke auf einen gerichtet sind, ist es nur allzu verständlich, dass eine gewisse Nervosität vorhanden ist. Die dürfen Sie auch einfach annehmen, vielen Menschen geht es genauso. Meist lässt die Nervosität zudem schlagartig nach den ersten Sätzen nach. Und: Wer häufiger vor Publikum spricht, verliert mit der Zeit mehr und mehr sein Lampenfieber.

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Präsentationsmedien

Teil 1: Erfolgreich präsentieren – die Wahl des Präsentationsmediums

Ein Vortrag ist immer nur so gut, wie sein Präsentationsmedium. Aber welches ist das richtige? Digitale Formate sind gefragter denn je, aber auch analoge Formen mit Flipchart, Whiteboard und Co. haben nach wie vor ihre Vorzüge. Die Wahl hängt vor allem vom Einsatzbereich und von individuellen Vorlieben ab. Wir stellen die unterschiedlichen Präsentationsmedien vor:

Wichtige Überlegungen im Vorwege

Ob analog oder digital, ob Folie oder Papier, ob Kreide oder Marker – die Wahl der Präsentationsform hängt von vielen Faktoren ab und ist nicht immer einfach. Eine Rolle spielen zum Beispiel Aspekte, wie die Teilnehmerzahl, die Zielgruppe und die räumlichen Gegebenheiten. Bei Letzterem sind neben der Größe des Raumes auch die technischen Voraussetzungen relevant. Hier stellt sich die Frage, ob eine digitale Präsentation am Beamer überhaupt möglich ist.

Unabhängig von all diesen Aspekten sollte eines niemals vernachlässigt werden: Sie sollten sich mit dem jeweiligen Präsentationsmedium wohlfühlen und damit auch umgehen können beziehungsweise bereit sein, sich damit auseinanderzusetzen. Wer regelmäßig an verschiedenen Standorten präsentiert, ist gut damit beraten, eine gewisse Flexibilität im Hinblick auf das Medium mitzubringen, schließlich sind die Ausstattung und die Gegebenheiten nicht immer gleich.

Digitale Präsentation mit dem Beamer

Das Medium der Wahl ist immer häufiger die digitale PowerPoint-Präsentation. Mit Hilfe eines Laptops und eines Beamers lassen sich die Folien für alle Zuschauenden sichtbar an eine Leinwand bringen. Unter der Voraussetzung, dass ein Raum die technischen Voraussetzungen erfüllt und das technische Equipment vorhanden ist, bietet diese Präsentationsform viele Vorteile: Auch ohne große Vorkenntnisse lässt sich mit wenig Aufwand ein professioneller Vortrag erstellen, der jederzeit modifiziert und angepasst werden kann. Grafiken, Bilder und sogar Filme werden in die einzelnen digitalen Folien einfach eingebaut.

Konzipiert ist PowerPoint so, dass auf den einzelnen Seiten lediglich wesentliche Kernaspekte in Stichworten stehen sollten, um die Zuschauenden nicht mit Inhalten zu überladen. Vor allem bei vielen Teilnehmenden und in großen Räumen sind die digitalen Präsentationen empfehlenswert. Ein weiterer Pluspunkt: Die Präsentation kann im Nachgang an die Teilnehmenden verschickt oder auch ausgedruckt als Handout verteilt werden.

Flipcharts

Galten Flipcharts längere Zeit als veraltet, erleben sie als Präsentationsmedium heute ein regelrechtes Revival. Und das hat gute Gründe: Auf der großformatigen Tafel entsteht auf dem hier angebrachten großen Papierbogen die Präsentation erst während des Vortrags, der dadurch anschaulich und lebendig wird. Just in time ist es daher möglich, auf Entwicklungen und Ideen spontan durch Ergänzungen oder Änderungen einzugehen.

Vorträge mit dem Flipchart bieten daher den Vorteil, die Teilnehmenden aktiv mit einzubinden und Beiträge direkt festzuhalten. Anders als bei den PowerPoint-Folien können die bereits beschriebenen Blätter abgerissen und überall im Raum aufgehängt werden, sodass sie für alle sichtbar bleiben. Der Vortragende benötigt kein technisches Know-how, wie das bei digitalen Präsentationen der Fall ist. Aufgrund der überschaubaren Größe der Tafeln sind Flipcharts für kleine bis mittlere Seminare geeignet.

Magnettafeln und Pinnwände

Ähnlich wie das Flipchart sollten Magnettafeln und Pinnwände aufgrund ihrer begrenzten Größe und damit verbunden der eingeschränkten Lesbarkeit vorzugsweise in kleineren Gruppen eingesetzt werden. Als wichtiges Arbeitsmittel benötigt man bei diesen Präsentationsmedien Moderationskarten oder anderes Papier. Mit Hilfe von Magneten oder Pinn- beziehungsweise Stecknadeln werden diese dann an das Board gehängt oder gepinnt. Ideal ist dies für alle, die gerne vorbereitet sind und nicht mehr während des Vortrags zum Stift greifen möchten, eine Präsentation jedoch nach und nach „entstehen“ lassen wollen. Alternativ können Sie auf einzelnen Karten natürlich auch spontan Ideen gemeinsam mit den Teilnehmenden sammeln und diese dann anheften. Für Flexibilität sorgt die individuelle Anordnung auf der Tafel, es lassen sich mit Pfeilen oder Klebepunkten beispielsweise auch Querverbindungen ziehen.

Whiteboards

Whiteboards sind für Präsentationen aller Art vielseitig einsetzbar: Mit speziellen Stiften kann man die weißen Tafeln beschreiben. Das Geschriebene lässt sich dann mit einem trockenen Schwamm jederzeit auch schnell wieder abwischen. Gleichzeitig ist die Oberfläche der Whiteboards magnetisch, sodass sich Notizen, Infos und Fotos mit Magneten daran schnell anheften und genauso schnell wieder entfernen lassen. Die weiße Oberfläche lässt sich sogar als Leinwand für einen Beamer nutzen. Whiteboards gibt es als mobile Variante, häufig sind sie fest montiert an der Wand bereits ein fester Bestandteil in Besprechungs- und Seminarräumen. Die große Auswahl mit unterschiedlichen Größen macht Whiteboards sowohl für Präsentationen vor kleinen als auch großen Gruppen attraktiv.

Overhead-Projektoren

Nur noch selten findet man die Overhead-Projektoren, die etwas aus der Mode gekommen sind. Um damit einen Vortrag zu halten, sind Folien notwendig, die zuvor entweder bedruckt, kopiert oder per Hand beschriftet wurden. Diese legt man auf eine von unten beleuchtete Glasfläche, wo der Inhalt der Folie dann auf eine große Leinwand für eine größere Anzahl an Menschen projiziert wird. Auch eine PowerPoint-Präsentation lässt sich ausgedruckt an einem Overhead-Projektor verwenden.

Kombination der Präsentationsmedien

Je nach Vortrag und Inhalt kann es sinnvoll sein, mehrere Präsentationsmedien zu kombinieren, um die jeweiligen Vorteile der einzelnen Formen optimal auszunutzen. Eine vorbereitete digitale Präsentation lässt sich beispielsweise mit spontanen Ideen, Notizen und Anmerkungen auf dem Flipchart oder an einer Pinnwand als gute Balance aus Vortrag und Interaktion verbinden.

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Eigenschaften Bewerbung

Innovativ und schlagfertig – Eigenschaften, auf die man in der Bewerbung besser verzichtet

Um sich selbst in einem guten Licht darzustellen und Personaler von den eigenen Stärken zu überzeugen, werden im Bewerbungsanschreiben gerne eine Reihe von Eigenschaften aufgezählt. Und auch wenn es natürlich von Vorteil ist, kreativ und motiviert zu sein, kommen nicht alle Formulierungen gleich gut an. Um die Erfolgschancen zu erhöhen, sollten Sie daher lieber auf einige Begriffe verzichten.

Die No-Go-Eigenschaften im Anschreiben

Auch scheinbar positive Eigenschaften sind in einem Bewerbungsanschreiben nicht immer ein Erfolgsgarant. Abzuraten ist dabei vor allem von der Verwendung folgender Adjektive (auch dann, wenn sie zutreffen):

  • kreativ: Dieser Begriff ist mittlerweile eher eine Plattitüde und fast schon eine leere Worthülse, da die meisten Bewerber von sich behaupten, kreativ zu sein. Sollte im Job aber tatsächlich Kreativität gefragt sein, dann stellen Sie diese Eigenschaft lieber mit einer entsprechenden Bewerbung oder mit konkreten Beispielen unter Beweis.
  • innovativ: Bevor Sie dieses abgedroschene Adjektiv verwenden, sollten Sie sich gut überlegen, was Sie damit meinen und das dann auch erklären. Da sich der Begriff zudem eher auf Dinge denn auf Menschen bezieht, gibt es hier bestimmt bessere Varianten, wie „die Initiative ergreifend“ oder „den Blick nach vorn gerichtet“. Verzichten Sie aber unbedingt auf das Synonym „erfinderisch“. Dies lässt Assoziationen an einen Daniel Düsentrieb oder einen verwirrten Professor aufkommen.
  • intelligent: Diese Formulierung können Sie sich getrost sparen. Denn natürlich würde niemand von sich behaupten, dass er dumm ist. Der Personaler wird aufgrund seiner Erfahrung auch so herauslesen, ob es sich um eine intelligente Person handelt. Wer sich mit seiner Intelligenz rühmt, kommt zudem schnell arrogant rüber. Der Begriff „schlau“ macht es übrigens nicht besser.
  • schlagfertig: Die eigentliche Intention dieser Formulierung kann schnell verfehlt werden. Während man wahrscheinlich damit andeuten möchte, dass man wort- und redegewandt ist und ein selbstbewusstes Auftreten hat, könnten auf der Leserseite auch Assoziationen an eine konfliktbereite Person mit einem rauen Umgangston aufkommen.
  • ergebnisorientiert: Auch dieses Attribut kann falsch interpretiert werden: Es signalisiert schließlich, dass man lediglich am Ergebnis interessiert ist und damit vielleicht eine Person ist, die Wert auf Dienst nach Vorschrift legt. Wer nicht in diese Schublade gesteckt werden will, der betont lieber seine Einsatzbereitschaft und sein Engagement.
  • motiviert: Es sollte sich eigentlich selbstverständlich sein, dass man motiviert ist, eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen. Warum sonst bewirbt man sich? Aus purer Verzweiflung oder aus Mangel an Alternativen wohl hoffentlich nicht. Es spricht aber nichts dagegen, konkret zu formulieren, warum man auf den Job richtig Lust hat.
  • erfahren: Wer Erfahrung auf einem bestimmten Gebiet oder in einem Sachbereich hat, muss nicht zwingend gut darin sein. Der Begriff klingt zudem sehr abgedroschen und ist wenig aussagekräftig. An dieser Stelle könnte es sinnvoll sein, etwas präziser zu werden und zu formulieren, welche Erfahrungen man bereits gemacht hat und wie man diese für die neue Stelle sinnvoll einsetzen kann.

Tipps für die Verwendung von Adjektiven in der Bewerbung

Eine große Begeisterungsfähigkeit, ein ausgeprägtes Knowhow und eine hohe Flexibilität – in Bewerbungen dürfen es gar nicht genug begleitende Adjektive sein, so zumindest die allgemeine Vorstellung. Tatsächlich sehen das viele Personaler mittlerweile aber anders. Denn je mehr man sich selbst mit hochtrabendenden Worten anpreist, desto floskelartiger und nichtssagender kommt das Geschriebene meist an. Nach dem Motto „Weniger ist mehr“ schreibt man stattdessen besser: „Ich verfüge über Begeisterungsfähigkeit, Knowhow und Flexibilität.“

Grundsätzlich ist allen Bewerbern zu empfehlen, sich im Anschreiben auf einige wesentliche Eigenschaften zu beschränken und diese dann auch gerne anhand eines Beispiels zu belegen. Das können zum Beispiel je nach ausgeschriebener Stelle sein:

  • Lernbereitschaft
  • Kompromissbereitschaft
  • Selbstständigkeit
  • Sach- und Fachkompetenz
  • Zielstrebigkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Sozialkompetenz
  • Entscheidungsfreude

Wichtig ist zudem, dass die Eigenschaft für die jeweilige Stelle auch relevant ist. Ein IT-Systemadministrator muss beispielsweise nicht zwingend mit Kommunikationsfähigkeit punkten, ein Pfleger dagegen weniger mit analytischem Denken. Dagegen sind für eine Führungsposition Sozialkompetenz und Entscheidungsfreude Attribute, mit denen Bewerber Pluspunkte sammeln.

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Job-Ghosting

Den Job schmackhaft machen – und Bewerber-Ghosting verhindern

Der Arbeitsplatz ist eingerichtet, die Arbeit vorhanden und das Team freut sich auf den neuen Kollegen – doch wer nicht erscheint, ist der Mitarbeiter, der heute eigentlich seinen ersten Arbeitstag hätte. Dass Bewerber ihre Arbeitsstelle ohne vorherige Absage einfach nicht antreten, ist längst kein Einzelfall mehr. Um das sogenannte Job-Ghosting zu verhindern, müssen sich Unternehmen heute einiges einfallen lassen.

Job-Ghosting: Was bedeutet das?

Das Phänomen des Ghostings ist eigentlich aus dem Dating bekannt. Es tritt dann ein, wenn einer der Dating-Partner sich plötzlich weder meldet noch auf Nachrichten oder Anrufe reagiert, komplett von der Bildfläche verschwindet und sich quasi wie ein Geist „in Luft auflöst“.

Auch im Bewerbungsprozess kommt es immer häufiger vor, dass sich der Bewerber plötzlich gar nicht mehr meldet und auch nicht auf Anrufe oder Mails reagiert. Während dieses Verhalten bei einer Einladung zum Vorstellungsgespräch eventuell noch verschmerzbar sein kann, ist der stumme Rückzieher nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags besonders ärgerlich – und für die Unternehmen auch teuer. Schließlich ist jetzt umplanen angesagt. Außerdem beginnt der gesamte Bewerbungsprozess nochmal von vorn.

Die Antrittsquote erhöhen: Als Unternehmen aktiv werden

So unfair es auch sein mag, wer den unzuverlässigen Beinahe-Beschäftigen nun einfach nur verflucht und sich wochenlang ärgert, der wird auch künftig nichts ändern. Damit es erst gar nicht zum Job-Ghosting kommt, sind jetzt auch Unternehmen und Personaler gefragt, ihren neuen Beschäftigten den Job in der Zeit zwischen Vertragsunterzeichnung und Arbeitsantritt möglichst schmackhaft zu machen. Damit Mitarbeiter auch tatsächlich erscheinen, ist jetzt das sogenannte Pre-Boarding gefragt. Hier einige praktische Tipps:

  • Der künftige Vorgesetzte ist als Ansprechpartner für den neuen Mitarbeiter auch schon vor seinem Arbeitsantritt da.
  • Es gibt bereits einen konkreten Einarbeitungsplan, den der Beschäftigte frühzeitig erhält.
  • Der Mitarbeiter wird frühzeitig in die interne Kommunikation mit einbezogen: Er erhält beispielsweise Newsletter oder wird über unternehmerische Entwicklungen informiert.
  • Eine Einladung zum Betriebsfest oder zu einer anderen Veranstaltung signalisiert der Person, dass sie dazugehört.
  • Gut ankommen garantiert auch kleine Willkommensgeschenke, wie beispielsweise firmeninterne Give-aways.
  • Muss der neue Mitarbeiter seinen Wohnort wechseln, dann ist eine Unterstützung bei der Wohnungssuche eine gute Möglichkeit, die Person bei der Stange zu halten.

Mit all diesen kleinen Maßnahmen schaffen Sie Vertrauen, sorgen für ein Willkommensgefühl und stellen damit die wichtige Verbindlichkeit her, die der ansonsten vorhandenen Anonymität entgegenwirkt. Und gibt es erst einmal eine persönliche „Beziehung“ beziehungsweise Verbindung, dann fällt es Menschen deutlich schwerer, in letzter Sekunde noch einen Rückzieher zu machen.

Das sollten Bewerber beim Job-Ghosting bedenken

Eine rechtzeitige Absage ist natürlich eine Frage des Respekts und der Höflichkeit und sollte daher für jeden Bewerber selbstverständlich sein. Wer aus Angst vor der Reaktion oder auch einfach aus Desinteresse ohne vorher Bescheid zu geben, nicht bei der Arbeit erscheint, der sollte berücksichtigen, dass er sich auch ins eigene Fleisch schneiden kann. Denn vielleicht bietet das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt einen attraktiven Job, bei dem man sich dann wahrscheinlich seine Chancen vertan hat. Nicht zu unterschätzen ist zudem das Netzwerk, das Unternehmen beziehungsweise Personaler untereinander pflegen. Und hat sich erst einmal rumgesprochen, dass eine Person unzuverlässig und unhöflich ist, bedeutet dies im schlimmsten Fall das Karriere-Aus in der gesamten Branche einer Region.

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No-Go-Fragen Vorstellungsgespräch

Lieber nicht stellen – diese Fragen sind ein No-Go im Bewerbungsgespräch

Die Bezeichnung Vorstellungsgespräch ist eigentlich nicht ganz korrekt – Frage-und-Antwort-Spiel oder Interview trifft es eher. Aber nicht nur die Personaler, sondern auch die Bewerber haben in aller Regel bei dem offiziellen Kennenlernen die Gelegenheit, ihre Fragen loszuwerden. Nicht jede ist in diesem Rahmen jedoch passend platziert. Wer jetzt die falschen Fragen stellt, kann sich sehr schnell selbst ins Aus katapultieren. Das sind die No-Gos im Bewerbungsgespräch:

Falsche Fragen: Hier ist auf der Bewerberseite Vorsicht geboten

Natürlich sind Fragen in einem Vorstellungsgespräch von Seiten der Bewerber erwünscht. Raum dafür ist spätestens am Ende, meist fordert der Verantwortliche sogar explizit dazu auf. Wer jetzt gar nicht fragt, wirkt schnell desinteressiert. Fast genauso schlecht können aber auch folgende Fragen ankommen:

Was genau machen Sie eigentlich?

Autsch, wer derart unvorbereitet ins Gespräch geht, der sollte sich nicht wundern, wenn man den Job nicht erhält. Sich vorab über das Unternehmen zu informieren, sollte für jeden Bewerber selbstverständlich sein.

Kann ich eine Cola bekommen?
Sofern Ihnen nicht explizit eine Cola, eine Apfelschorle oder ein Eistee angeboten wird, nehmen Sie lieber immer ein Wasser oder verzichten komplett auf ein Getränk. Man möchte sein Gegenüber schließlich nicht in Verlegenheit bringen, wenn der spezielle Durstlöscher nicht zur Verfügung steht. Außerdem zeugt dieser „Sonderwunsch“ von einer gewissen Dreistigkeit, die nicht jedem Personalverantwortlichen gefallen könnte.

Wie hoch ist mein Nettogehalt?
Das leidige Thema Geld ist nur bedingt relevant beim ersten Kennenlernen. Bestenfalls wird das Thema Gehalt direkt vom Personaler zur Sprache gebracht. Falls nicht, darf der Bewerber heute durchaus auch selbst fragen, wie viel er künftig verdient – im besten Fall fällt er jedoch nicht direkt mit der Tür ins Haus. Wie hoch sein Nettogehalt ausfällt, sollte er aber bitte selbst daheim ausrechnen.

Wann kann ich Urlaub nehmen und wie läuft das mit der Urlaubsplanung?
Auch wenn die Frage mit Sicherheit für viele Bewerber wichtig ist, sollte sie lieber nicht direkt beim ersten persönlichen Kontakt gestellt werden. Schließlich vermitteln Sie damit unweigerlich den Eindruck, dass die Freizeit wichtiger ist als die eigentliche Arbeit. Grundsätzlich ist es für derart spezifische Fragen zu diesem Zeitpunkt noch zu früh.

Erhalte ich ein Smartphone und einen Firmenwagen?
Auch hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Verantwortlichen auf firmeninterne Vorzüge von selbst zu sprechen kommen. Von daher empfiehlt es sich, zunächst abzuwarten und nicht proaktiv nach Firmenwagen und Co. zu fragen – vor allem dann nicht, wenn das „Goodie“ für die Stelle gar nicht relevant wäre (zum Beispiel bei einer Stelle als Systemadministrator oder als Einkäufer im Innendienst).

Wie stehen meine Chancen?
Bitte nicht! Wer am Ende des Gesprächs danach fragt, wie viele Bewerber noch im Rennen sind und wie die persönlichen Erfolgsaussichten aussehen, der wirkt unsicher und ungeduldig. Unbewusst bringt man sein Gegenüber zudem in eine unangenehme Situation und baut Druck auf. Sollte der Personaler nicht von selbst darauf zu sprechen kommen, dann sollten Sie sich lieber in Geduld üben – eine ehrliche Antwort können Sie ohnehin nicht erwarten.

Diese Fragen sollten Personaler nicht stellen

Auch für die andere Seite gelten gewisse Regeln hinsichtlich ihrer Fragen. Zu den No-Gos gehören hierbei im Vorstellungsgespräch:

Unzulässige Fragen
Es gibt eine Reihe von persönlichen Fragen, die in einem Bewerbungsgespräch definitiv nichts verloren haben und sogar gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Wer Bewerber fragt, ob sie schwanger sind, einen Kinderwunsch haben, welchem Glauben sie angehören oder ob sie gesundheitliche Probleme haben, muss nicht mit einer ehrlichen Antwort rechnen. Bewerber sogar gar nicht antworten und haben jetzt sogar das Recht zu lügen.

Überhebliche Fragen
Wer Kandidaten mit Fragen, wie „Finden Sie sich selbst qualifiziert?“ oder „Mehr haben Sie nicht zu bieten?“, etwas provozieren möchte, sollte berücksichtigen, dass der Schuss auch nach hinten losgehen und der Bewerber abspringen kann. Auch ein strenges Nachhaken kommt meist weniger gut an. Denn wer bereits im ersten Gespräch feststellt, dass ihm die Gegenseite wenig Respekt und Wertschätzung entgegenbringt, der hat vielleicht gar keine Lust mehr auf den Job.

Quiz-Fragen
„Wie viele Büroklammern passen in eine Tasse?“ „Wer wird der nächste Bundeskanzler?“ Das sind nur zwei Beispiele für Fragen, auf die man unmöglich eine richtige Antwort geben kann. Im Vorstellungsgespräch sollen sie dazu dienen, Bewerber nervös zu machen und sie aus der Reserve zu locken. Grundsätzlich ist die Aussagekraft der Antworten für die Qualifikation auf die freie Stelle in aller Regel jedoch eher gering. Denn selbst wenn der Bewerber gestresst oder genervt reagiert, bedeutet das nicht, dass er seinen Job nicht gut machen könnte.

Psycho-Fragen
Nicht wirklich ernst genommen fühlen sich garantiert Bewerber, die mit Fragen, wie „Welche berühmte Person wären Sie gerne?“ oder „Welche Farbe bildet Ihre Persönlichkeit ab?“, konfrontiert werden. Grundsätzlich sollen die Antworten etwas über den Charakter der Person preisgeben. Der Spielraum für Interpretationen ist jedoch groß und der Aussagewert der Antworten eher gering.

Veraltete Fragen
„Wo sehen Sie sich in zehn Jahren?“ und „Was haben Sie uns zu bieten?“ gehörten viele Jahre zum Standard-Fragenkatalog eines Bewerbungsgesprächs. Mittlerweile sind sie aber definitiv der Rubrik „Old School“ zuzuordnen, denn zeitgemäß sieht anders aus. Für viele junge Leute spielt eine Karriere beispielsweise keine übergeordnete Rolle mehr. Dementsprechend schmieden sie auch keine Zukunftspläne für die nächsten Jahrzehnte.

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Gehaltspfaendung

Gehaltspfändung – das sollten Arbeitnehmer wissen

Steigende Lebensmittelpreise, hohe Energiekosten, unvorhergesehene Ausgaben: Selbst Menschen mit einem festen Job können in die Schuldenfalle geraten. Lässt ein Gläubiger sich vom Amtsgericht einen vollstreckbaren Titel ausstellen, kann er sich die Forderung direkt vom Arbeitgeber des Schuldners auszahlen lassen.

Hier erfahren Sie, wie die sogenannte Gehaltspfändung abläuft und wie viel Geld Ihnen noch zum Leben bleibt.

Die Gehaltspfändung – eine Form der Zwangsvollstreckung

Im Jahr 2021 gab es in Deutschland rund 4,44 Millionen Vollstreckungsfälle, in denen der Zoll Forderungen des Bundes und der Sozialbehörden eingetrieben hat. Forderungen privater Gläubiger sind dabei noch nicht berücksichtigt. Angesichts der hohen Inflationsquote und die durch den Krieg in der Ukraine bedingte Energiekrise ist zu vermuten, dass die Zahl der Schuldenfälle in Zukunft noch steigen wird.

Die Zwangsvollstreckung ist eine Möglichkeit für Gläubiger, sich ihr Geld von Schuldnern zurückzuholen. Der Vollstreckungsbescheid kann beantragt werden, wenn Schuldner auch nach dem Erhalt von Mahnungen nicht zahlen. Rechtliche Grundlage bildet die Zivilprozessordnung (ZPO). Öffentliche Gläubiger wie das Finanzamt müssen keinen vollstreckbaren Titel erwirken, sondern können direkt vollstrecken.

Nach Ausstellung des Vollstreckungsbescheids haben Gläubiger mehrere Möglichkeiten, an ihr Geld zu kommen: Bei der Kontopfändung ziehen sie das Geld direkt vom Konto des Schuldners ein. Bei der Lohn- oder Gehaltspfändung lassen sie sich dagegen einen Teil des Nettolohns des Schuldners von dessen Arbeitgeber auszahlen.

Gut zu wissen: Eine Gehaltspfändung stellt keinen Kündigungsgrund dar.

Der Pfändungsfreibetrag: das bleibt Ihnen zum Leben

Kommt es zur Lohnpfändung, wird nicht Ihr gesamtes Gehalt an den Gläubiger ausbezahlt. Damit Sie weiterhin Ihren Lebensunterhalt decken können, steht Ihnen ein gewisser pfändungsfreier Betrag zu. Welcher Betrag monatlich gepfändet werden darf, richtet sich nach Ihrem Einkommen und der Anzahl der Personen, für die Sie unterhaltspflichtig sind.

Den pfändbaren Betrag und die Pfändungsfreigrenze können Sie der Pfändungstabelle entnehmen. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.330,16 Euro im Monat.

Schulden Sie Unterhalt, kann gegebenenfalls auch ein Teil des eigentlich unpfändbaren Einkommens gepfändet werden. Wie viel Geld Ihnen für den notwendigen Lebensunterhalt bleibt, berechnet das Vollstreckungsgericht individuell.

Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie den Pfändungsfreibetrag anheben lassen. Die ZPO erlaubt das in den folgenden Fällen (§ 850k Abs. 2 ZPO):

  • Wenn Sie Kindergeld beziehen.
  • Wenn Sie für andere Personen Unterhalt leisten müssen.
  • Wenn Sie einmalige Sozialleistungen erhalten, zum Beispiel einen Beitrag zur Klassenfahrt des Kindes.
  • Wenn Sie Sozialleistungen für Personen entgegennehmen, denen gegenüber Sie nicht unterhaltspflichtig sind, etwa in einer Patchworkfamilie.

Die Anhebung des Pfändungsfreibetrags müssen Sie beantragen. Dafür reicht ein formloser Antrag aus, den Sie schriftlich oder mündlich beim Vollstreckungsgericht stellen. Die Anhebung tritt in Kraft, sobald der gerichtliche Beschluss dem Arbeitgeber zugestellt wird.

Info: Das darf nicht gepfändet werden

Gewisse Einkommensteile dürfen nicht gepfändet werden. Dazu gehören zum Beispiel Gefahren- und Schmutzzulagen, Urlaubsgeld und Spesen. Andere Einkommensteile sind nur zum Teil pfändbar: So dürfen Sie die Hälfte Ihrer Einkünfte aus Überstunden behalten und aktuell 670 Euro des Weihnachtsgeldes. Auch eine Abfindung können Sie auf Antrag zum Teil vor der Pfändung schützen lassen.

So reagieren Sie bei einer Gehaltspfändung richtig

Bei einer Kontopfändung können Sie durch die Einrichtung eines sogenannten P-Kontos den unpfändbaren Teil Ihrer Einkünfte automatisch schützen lassen. Bei einer Gehaltspfändung wird der pfändbare Teil des Einkommens allerdings direkt vom Arbeitgeber an den Gläubiger überwiesen. Sie erhalten nur den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens ausbezahlt. Entsprechend ist es Aufgabe des Arbeitgebers, den pfändbaren Teil des Gehalts auszurechnen.

Wie sollten Sie nun im Fall einer Gehaltspfändung reagieren? Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Arbeitgeber. Es mag Ihnen zwar peinlich sein, Ihre Geldprobleme zuzugeben. Da Pfändungen für den Arbeitgeber jedoch Mehrarbeit bedeuten, sollten Sie ihn vorwarnen.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber zudem über alle Unterhaltspflichten, damit dieser den pfändbaren Teil des Einkommens richtig ausrechnen kann. Als Berechnungsgrundlage ziehen Arbeitgeber in erster Linie die Personalakte und steuerrelevante Daten heran. Bestehen weitere Unterhaltspflichten, die aus diesen Informationen nicht eindeutig hervorgehen, teilen Sie dies Ihrem Arbeitgeber mit. Überprüfen Sie anschließend unbedingt Ihre Lohnabrechnung, ob der Pfändungsfreibetrag richtig berechnet wurde.

Wenn mehrere Gläubiger das Gehalt pfänden wollen

Grundsätzlich können mehrere Gläubiger eine Gehaltspfändung erwirken. Es wird jedoch zunächst der Gläubiger ausbezahlt, dessen Pfändung als Erstes beim Arbeitgeber eingegangen ist. Erst wenn diese Forderung vollständig gedeckt ist, ist der nächste Gläubiger an der Reihe.

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Gegenseitigkeitsprinzip

Nutzen Sie das Gegenseitigkeitsprinzip für Ihre Karriere

„Wie du mir, so ich dir.“ Dieser Gedanke bildet den Grundsatz für das sogenannte Gegenseitigkeitsprinzip. Allerdings nicht etwa in Form von Rache-Fantasien, sondern in einer durchaus positiven Variante.

Was genau es mit dem Gegenseitigkeitsprinzip auf sich hat und wie Sie es für Ihre Karriere nutzen können, verrät dieser Artikel.

Was ist das Gegenseitigkeitsprinzip?

Das Gegenseitigkeitsprinzip beschreibt den Wunsch des Menschen, ein Gleichgewicht in der sozialen Interaktion herzustellen. In der Praxis bedeutet das, dass sich Geben und Nehmen in Waage halten. Dahinter steckt das psychologische Grundbedürfnis, nicht in der Schuld eines anderen Menschen zu stehen. Das Gegenseitigkeitsprinzip wird daher auch als Schuld-Trick bezeichnet, ist aber nicht so negativ besetzt, wie es dieser Begriff vermuten lässt.

Tatsächlich versuchen die meisten Menschen ganz unbewusst, ein ausgeglichenes Verhältnis in ihren sozialen Interaktionen zu erreichen – sowohl im Privatleben als auch im Beruf. Tritt ein Ungleichgewicht auf, weil eine Person mehr gibt als sie zurückerhält, entsteht Unzufriedenheit.

Der „Gebende“ fühlt sich ausgenutzt, während der „Nehmer“ ein schlechtes Gewissen entwickelt. Für gewöhnlich möchten wir nämlich nicht nur vermeiden, in der Schuld eines anderen zu stehen, wir möchten die Menschen in unserem Umfeld auch nicht ausnutzen.

Das Gegenseitigkeitsprinzip im Beruf

Das Gegenseitigkeitsprinzip findet sich kulturübergreifend in allen Ländern und ist vermutlich so alt wie die Menschheit selbst.

Verkäufer nutzen das Gegenseitigkeitsprinzip zum Beispiel, wenn sie Gratisproben verteilen oder einen Preisnachlass gewähren. Kunden fühlen sich dadurch in der Verpflichtung, etwas zu kaufen, um das Verhältnis von Geben und Nehmen auszugleichen.

Häufig kommt das Gegenseitigkeitsprinzip auch bei der Verhandlungsführung zum Einsatz. Der Verhandelnde macht dem Gegenüber kleine Zugeständnisse. Das Gegenüber fühlt sich dadurch in der Schuld, seinerseits auf den Verhandlungsführer zuzugehen.

So setzen Sie das Gegenseitigkeitsprinzip für Ihre Zwecke ein

Setzen Sie sich bewusst mit dem Gegenseitigkeitsprinzip auseinander, bringt Ihnen das gleich zwei Vorteile: Zum einen verbessern Sie Ihr Verhandlungsgeschick, zum anderen lernen Sie, Manipulationsversuche zu erkennen und zu kontern.

Möchten Sie das Gegenseitigkeitsprinzip aktiv nutzen, um ihre Karriere zu fördern, können Sie sich verschiedener Strategien bedienen:

  1. Guter Bulle, böser Bulle
    Das Prinzip ist aus TV-Krimis bekannt: Eine Partei spielt den „bösen Bullen“ und tritt aggressiv auf. Die andere Partei gibt den „guten Bullen“ und behandelt das Gegenüber freundlich. Auf diese Weise wird beim Gegenüber eine Dankesschuld erzeugt.
    Bei Verhandlungen mit Geschäftspartnern wird die Rolle des „bösen Bullen“ häufig von Anwälten oder externen Beratern übernommen, mit denen das Gegenüber nicht oft zu tun hat. Sie schlüpfen in die Rolle des „guten Bullen“ und gewinnen dadurch das Vertrauen des Geschäftspartners.
  2. Bogey-Trick
    Der Bogey-Trick ist eine alte Verkäufer-Strategie. Er basiert darauf vorzugeben, dass etwas Unbedeutendes von großem Gewicht sei. Ein Beispiel: Ein Kunde wünscht die sofortige Lieferung eines Produkts. Das Lager ist auch tatsächlich gut gefüllt, dem Wunsch wäre also einfach nachzukommen.
    Um sich jedoch einen Vorteil zu verschaffen, tut der Verkäufer so, als ob die sofortige Lieferung mit großem Aufwand verbunden sei. Dennoch gebe er sein Bestes, den Kundenwunsch zu erfüllen. Als Entgegenkommen kann er nun etwa einen höheren Stückpreis oder die Abnahme einer höheren Stückzahl verlangen.
    Eine Abwandlung des Bogey-Tricks ist der Decoy-Trick, der mit frei erfundenen Zugeständnissen arbeitet.
  3. Hyperbolic Discounting
    Die Hyperbolic Discounting genannte Strategie basiert auf Geduld. Sie legt nahe, dass Verhandlungsführer erfolgreicher sind, wenn sie sofort Zugeständnisse leisten, aber auf die Gegenleistung warten können.
    Die meisten Menschen neigen dazu, sofortigen Nutzen zu überschätzen, während sie zukünftigen Nutzen unterschätzen. Wer zukünftige Gegenleistungen dagegen richtig einschätzt, kann oft höhere Gewinne erzielen.
  4. Prospect Theory
    Die Prospect Theory geht davon aus, dass Menschen glücklicher sind, wenn ihnen angenehme Dinge schrittweise widerfahren. Wer zwei Tage hintereinander einen 10-Euro-Schein findet, fühlt sich glücklicher, als wenn er an einem Tag einen 20-Euro-Schein findet. Für Verhandlungen im Beruf bedeutet das: Es ist besser, Zugeständnisse einzeln statt als ein Service-Paket anzubieten.
    Genau gegensätzlich verhält es sich bei schlechten Nachrichten oder negativen Auswirkungen. Da viele kleine Rückschläge demotivieren, sollten negative Nachrichten besser auf einen Schlag überbracht werden.

Die Grenzen des Gegenseitigkeitsprinzips

Die meisten Menschen bemühen sich ganz unbewusst darum, ein Gleichgewicht zwischen Geben und Nehmen herzustellen. Es gibt jedoch auch Persönlichkeitstypen, die zu Extremen neigen. Unermüdliche Geber investieren viel und erwarten wenig bis gar nichts zurück. Klassische Nehmer sind nur auf den eigenen Vorteil bedacht. Sie wollen möglichst viel bekommen und möglichst wenig geben.

Möchten Sie bei Verhandlungen nicht manipuliert werden, sollten Sie das Gegenseitigkeitsprinzip stets im Hinterkopf behalten. Das hilft Ihnen, die typischen Tricks leichter zu erkennen und Schuldgefühlen zu widerstehen.

Gleichzeitig sollte Ihnen bewusst sein, dass auch Ihre Geschäftspartner, Vorgesetzten und Untergebenen mit dem Gegenseitigkeitsprinzip vertraut sind. Ein Manipulationsversuch kann schnell nach hinten losgehen, wenn das Gegenüber die Strategie durchschaut. Machen Sie daher nur Zugeständnisse, die Sie halten können, und tun Sie Ihren Mitmenschen auch einmal einen Gefallen, ohne eine Gegenleistung zu erwarten.

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Praktikum

Arbeiten für lau? Wann sich ein Praktikum trotzdem lohnt

Zur beruflichen Orientierung, um Kontakte zu knüpfen und zur Aufwertung des Lebenslaufs sind Praktika vor allem für junge Menschen zu Beginn ihrer beruflichen Karriere sinnvoll. Bei den vielen Pluspunkten darf jedoch ein wesentlicher Nachteil nicht vergessen werden: Die Bezahlung ist gering. Geld gibt es zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Nicht immer unbezahlt – jetzt haben Praktikanten Anspruch auf Vergütung

Nicht alle Praktikanten müssen auf eine Vergütung verzichten. Tatsächlich haben sie unter bestimmten Voraussetzungen sogar Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, der seit dem 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde angehoben wurde. Für den Erhalt des Mindestlohns gelten folgende Bedingungen:

  • Das Praktikum ist freiwilligund muss nicht als Pflichtpraktikum für die Schule oder das Studium geleistet werden.
  • Der Praktikant ist mindestens 18 Jahre alt und damit volljährig.
  • Das Praktikum dauert länger als drei Monate.
  • Das Praktikum findet in Deutschland statt.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, bedeutet das aber natürlich nicht automatisch, dass es keine Entlohnung für die Arbeit gibt. Viele Unternehmen zahlen freiwillig zumindest eine kleine Vergütung oder Aufwandsentschädigung. Wie hoch diese ausfällt, ist natürlich individuell verschieden – grundsätzlich spielen hier Faktoren, wie die Qualifikation, die Branche und der Tätigkeitsbereich, eine Rolle.

Auch ohne Gehalt: Sinn und Zweck von Praktika

Wer ein Praktikum absolviert, der verfolgt garantiert nicht das Ziel, damit reich zu werden (zumindest nicht während der Dauer des Praktikums). Sofern es finanziell irgendwie machbar ist, sollte daher auch die Vergütung bei der Wahl eines Praktikumsplatzes nicht im Vordergrund stehen. Denn selbst dann, wenn ein Praktikum nicht zum Pflichtprogramm gehört, gibt es sehr gute Gründe, auch trotz schlechter Bezahlung, freiwillig seine Zeit für ein Praktikum zu investieren.

Das sind die wichtigsten Vorteile eines Praktikums:

  • das Sammeln von ersten beruflichen Erfahrungen
  • eine Orientierung für die Berufswahl
  • das Knüpfen von Kontakten
  • die Aufwertung des Lebenslaufs
  • bessere Chancen bei der Bewerbung
  • die Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten

Für wen eignet sich ein Praktikum?

Es muss nicht immer der notwendige Nachweis für einen Studienabschluss oder der Druck der Lehrer sein, die uns veranlassen, einen Praktikumsplatz zu suchen. Sinnvoll und lohnenswert ist ein Praktikum auch freiwillig für Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen: Wer beispielsweise nach dem Abitur studieren möchte, kann die Zeit zwischen Prüfung und Vorlesungszeit auf diese Weise überbrücken. Auch nach einem Auslandsjahr ist zeitlich vielleicht noch etwas Luft für ein Praktikum? Personen, die noch keine konkrete Vorstellung von ihrem künftigen Traumberuf haben, können sich bei einem Praktikum darüber klar werden, ob der Job der individuell richtige für sie ist oder eben auch nicht.

Unter Umständen klappt es nach dem Abitur oder Studium nicht direkt mit einer festen Anstellung. Ein Praktikum kann jetzt dazu beitragen, die Lücke zu füllen und in einem Betrieb einen Fuß in die Tür zu bekommen. Die Chancen stehen schließlich nicht schlecht, dass man nach einer Bewährungsphase im Praktikum einen festen Job erhält. Auch für all diejenigen, die in ihrem eigenen Beruf unzufrieden sind und eine neue Herausforderung suchen, kann ein Praktikum eine gute Möglichkeit zur Orientierung für den Quereinstieg bieten.

Knackpunkt Geld: Wie finanziere ich das Praktikum?

Dauert das Praktikum nur ein oder zwei Monate, handelt es sich um ein Pflichtpraktikum oder findet es im Ausland statt, dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass Sie nur eine geringe oder sogar gar keine Vergütung erhalten. Viele Studenten stellen sich daher die Frage, wie sie ihr Leben in diesem Zeitraum finanzieren sollen. Meist bleibt zudem durch den Fulltime-Praktikumsjob keine Zeit mehr für einen Nebenjob. Bei Geldnot im Praktikum gibt es einige Möglichkeiten:

  • BAföG: Wer BAföG im Rahmen des Studiums erhält, ist auch während eines Pflichtpraktikums abgesichert. Für die Dauer des Praktikums kann der Satz unter bestimmten Voraussetzungen sogar hochgesetzt werden. Ein mögliches Einkommen im Praktikum reduziert jedoch das Bafög.
  • Stipendium: Studierende, die ein Stipendium haben, erhalten die Zahlung auch während eines Praktikums.
  • Sozialleistungen: Wer nach dem Studium ein Praktikum beginnt, kann Sozialleistungen beantragen. Zu beachten ist, dass Arbeitslosengeld II jedoch nur bei kurzen Praktika gezahlt werden.
  • Wohnungstausch: Bei einem Praktikum in einer anderen Stadt oder im Ausland, kann sich unter Umständen ein Wohnungstausch oder eine Untervermietung der eigenen Wohnung lohnen, um nicht noch weitere Kosten zu verursachen.
  • weitere Optionen: Vielleicht gibt es auch Unterstützung von den Eltern oder man hat bereits etwas Geld zur Seite gelegt? Hilfreich kann auch das Gespräch mit dem Praktikumsbetrieb sein. Die Frage nach einer Aufwandsentschädigung oder einer Reduzierung der Arbeitszeit (um im Nebenjob Geld zu verdienen), ist legitim und kann durchaus zum Erfolg führen.

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angemessenes Gehalt

Welches Gehalt ist angemessen?

Das Gehalt ist in Deutschland meist ein Tabuthema. Das hat zum einen arbeitsrechtliche Gründe: Viele Arbeitsverträge enthalten eine Verschwiegenheitsklausel. Doch auch, wo solche Klauseln fehlen, herrscht beim Thema Verdienst oft Stillschweigen. Praktisch von Kindesbeinen an lernen wir, dass man über Gehalt nicht spricht. Aufgrund dieser Geheimniskrämerei fällt es schwer, den eigenen Marktwert herauszufinden.

Hier erfahren Sie, wie Sie das angemessene Gehalt für Ihren Job ermitteln.

So bestimmen Sie Ihren Marktwert

Die deutsche Verschwiegenheit in Sachen Gehalt ist in anderen Ländern unbekannt. In Schweden kann zum Beispiel jeder die Steuererklärungen seiner Kollegen und Kolleginnen einsehen. Auch in den USA sprechen die meisten Menschen offen über ihr Gehalt und stellen Vergleiche an.

Insbesondere, wenn Sie eine neue Stelle suchen oder den Sprung auf der Karriereleiter planen, sollten Sie Ihren Marktwert kennen. Wie finden Sie nun heraus, welche Bezahlung für Ihre angestrebte Position angemessen ist? Dabei helfen verschiedene Tools.

Ein solches Online-Tool stellt zum Beispiel das Statistische Bundesamt bereit. Der Gehaltsvergleich auf destatis funktioniert ganz einfach: Sie geben die gesuchte Berufsbezeichnung ein, etwa Bürofachkraft. Im nächsten Schritt wählen Sie Ihre Branche aus. Anschließend geben Sie Ihren höchsten Bildungsabschluss ein, das Bundesland, in dem Sie arbeiten, und Ihr Alter.

Weiterhin fragt das Tool einige Angaben zu Ihrem Arbeitsvertrag ab. Bei der Auswertung werden außerdem die Größe des jeweiligen Unternehmens, eine eventuelle Tarifbindung und die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit berücksichtigt.

Die Ergebnisse basieren auf der sogenannten Verdienststrukturerhebung. Die wird alle vier Jahre von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt.

Welche Faktoren gibt es bei der Gehaltsberechnung zu beachten?

Der anonyme und kostenlose Gehaltsrechner von Destatis zeigt bereits, welche Faktoren Sie bei der Berechnung einer fairen Bezahlung berücksichtigen sollten. Ausschlaggebend für Ihre Verdienstchancen sind zum Beispiel die folgenden Kriterien:

  • Bundesland und Region: Die Lebenshaltungskosten in Bayern unterscheiden sich deutlich von denen in Sachsen. In städtischen Regionen zahlen Sie meist mehr Miete als auf dem Land. Entsprechend unterscheiden sich auch die Gehälter.
  • Branche: Die Gehaltsunterschiede zwischen den einzelnen Branchen können eklatant ausfallen. Eine Bürofachkraft in der Finanzbranche erhält zum Beispiel einen anderen Verdienst als eine Bürofachkraft in einem Bergbauunternehmen.
  • Unternehmensgröße: Börsennotierte Unternehmen mit mehreren Tausend Mitarbeitern zahlen in der Regel höhere Gehälter als der kleine Familienbetrieb nebenan.
  • Qualifikationen: Je mehr berufsrelevante Zusatzqualifikationen Sie vorweisen können, umso mehr Gehalt können Sie auch verlangen. Bei Gehaltsverhandlungen können Sie beispielsweise mit Weiterbildungen und Auszeichnungen punkten.
  • Arbeitserfahrung: Berufseinsteiger erhalten in aller Regel ein geringeres Gehalt als Mitarbeiter, die bereits seit zehn oder mehr Jahren im selben Unternehmen tätig sind.
  • Verantwortung: Das Gehaltsniveau sollte auch reflektieren, wie viel Verantwortung Sie in Ihrer Position übernehmen. Überträgt Ihnen Ihr Chef zum Beispiel immer mehr Budget- oder Personalverantwortung, sollten Sie dies als Argument für Gehaltsverhandlungen nutzen.
  • Geschlecht: Leider unterscheiden sich die Verdienstchancen immer noch nach Geschlecht. Destatis zufolge liegt der unbereinigte Gender Pay Gap für das Jahr 2021 bei 18 Prozent. Das bedeutet, Frauen verdienen pro Stunde 18 Prozent weniger als Männer. Zum Teil liegt das daran, dass viele Frauen in schlechter bezahlten Branchen und Berufen arbeiten. Rechnet man diese Faktoren heraus und berücksichtigt nur Frauen und Männer mit vergleichbaren Tätigkeiten, Qualifikationen und Erwerbsbiografien, liegt der Gehaltsunterschied immer noch bei 6 Prozent.

Verkaufen Sie sich nicht unter Wert!

Bevor Sie sich auf eine neue Stelle bewerben, lohnt sich ein Blick auf die Durchschnittsgehälter Ihrer Branche. Entsprechende Statistiken finden Sie ebenfalls bei Destatis und anderen statistischen Diensten.

Steht die nächste Gehaltsverhandlung an, sollten Sie zudem all Ihre gesammelten Erfahrungen und Qualifikationen berücksichtigen. Allen Tabus zum Trotz: Gibt es in Ihrem Arbeitsvertrag keine Verschwiegenheitsklausel, sollten Sie auch das Gespräch mit Kollegen und Kolleginnen suchen und Ihr Gehalt vergleichen. Eventuell können Sie sich zusätzlich mit Freunden und Bekannten austauschen, die in einer ähnlichen Branche in vergleichbarer Position arbeiten. So erhalten Sie einen neutralen Überblick über das branchenübliche Gehalt und verkaufen sich nicht unter Wert.

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Ausbildung als Kaufmann/-frau im E-Commerce

Der Online-Handel ist in Deutschland durch Corona noch mal kräftig gewachsen. Jeder siebte Euro, den die Menschen in Deutschland im vergangenen Jahr für Elektronik, Bekleidung usw. ausgaben, landete in den Kassen des Onlinehandels.

Seit August 2018 gibt es die Ausbildung zum Kaufmann/ -frau im E-Commerce. Was verbirgt sich eigentlich hinter der Ausbildung zum Kaufmann/ -frau im E-Commerce und ist das wirklich die Zukunft? Ich bin Tom Gerick und Auszubildender im 2. Lehrjahr zum Kaufmann im E-Commerce bei OTTO Office. Ich möchte euch heute mal einen kleinen Einblick in diesen Ausbildungsberuf geben und von meinen Erfahrungen berichten.

Was macht ein Kaufmann/-frau im E-Commerce?

Ein Kaufmann/-frau im E-Commerce erledigt verschiedene Aufgaben im Internethandel. Er/sie ist für den Einkauf, Buchhaltung, IT, Werbung oder auch Logistik zuständig. Als Kaufmann/- frau im E-Commerce entscheidest du, wie das Sortiment gestaltet wird und wie es letztendlich auszusehen hat. Die Angebote können auf verschiedene Arten präsentiert werden, wie z.B. Onlineshops, Social Media oder auch auf Blogs. Die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, Rechnungen bearbeiten und erstellen, Geschäftskonten überprüfen oder auch Angebote schreiben sind Kernaufgaben eines Kaufmannes/-frau im E-Commerce. Eine Affinität für Kennzahlen sowie sehr gute mathematische Kenntnisse werden vorausgesetzt. Aufgaben, wie z.B. Marketing-Maßnahmen entwickeln oder auch den Kundenkontakt pflegen gehören auch ins Aufgabenspektrum eines Kaufmann/ -frau im E-Commerce.

Hier die wichtigsten Aufgaben auf einen Blick:

  • Sortimentsgestaltung
  • Sortimentsvisualisierung (Onlineshops, Social Media oder auch Blogs)
  • Beschaffung von Waren und Dienstleistungen
  • Rechnungen erstellen und bearbeiten
  • Geschäftskonten überprüfen
  • Angebote schreiben
  • Marketing-Maßnahmen entwickeln
  • Kundenkontakt pflegen

Was verdient man in der Ausbildung zum Kaufmann/-frau im E-Commerce?

Im Ausbildungsvertrag wird das Gehalt vereinbart. Zurzeit liegt die monatliche Brutto-Vergütung für Auszubildende bei OTTO Office bei:

  1. Lehrjahr: 935 €
  2. Lehrjahr: 1.028 €
  3. Lehrjahr: 1.169 €

Nach Beendigung der Ausbildung liegt das Bruttogehalt in der E-Commerce-Branche ungefähr zwischen 3.500 EUR und 4.300 EUR pro Monat. Das Gehalt variiert nach Größe des Unternehmens, Bundesland sowie der bereits gesammelten Berufserfahrung. Somit kommt ein E-Commerce-Manager auf ein Jahresgehalt von ca. 42.000 EUR und bis 51.600 EUR.

Mit langjähriger Berufserfahrung und/oder entsprechender Weiterbildung sind Gehälter zwischen 62.000 EUR bis 91.000 EUR möglich. Das Durchschnittsbruttogehalt eines E-Commerce Managers liegt statistisch bei 6.790 EUR pro Monat.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Kaufmann/-frau im E-Commerce?

Die duale Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre und findet sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule statt. Für Abiturientinnen und Abiturienten besteht die Möglichkeit, auf 2 – 2,5 Jahre zu verkürzen. Es gibt laut dem Berufsbildungsgesetz hierfür drei Möglichkeiten: Berufliche Vorkenntnisse, schulische Vorbildung sowie überdurchschnittliche Leistungen.

Welche schulischen Voraussetzungen werden von einem Kaufmann/-frau im E-Commerce erwartet?

Es ist keine bestimmte Schulbildung als Voraussetzung festgelegt, jedoch stellen Betriebe hauptsächlich Auszubildende mit Hochschulreife ein. In den Fächern Mathematik, Deutsch sowie Englisch werden gute bis sehr gute Noten vorausgesetzt.

Voraussetzungen

Was muss ich mitbringen?In welchen Schulfächern muss ich gut gewesen sein?
Kaufmännisches Denken
Mathe
Analytisches Denkvermögen
Deutsch
Kommunikationstalent
Englisch
Interesse für technische InnovationenWirtschaft

Wie läuft die Ausbildung als Kaufmann/-frau im E-Commerce ab und
welche Prüfungen gibt es?

Während der Ausbildung durchläuft man viele verschiedene Abteilungen eines Unternehmens, um überall Einblicke in die verschiedenen Bereiche und Tätigkeiten zu gewinnen. Pro Jahr gibt es zwei Berufsschulblöcke, die zwischen fünf und acht Wochen dauern. Hier lernt man andere Auszubildende im E-Commerce aus anderen Betrieben kennen. Nach einem bzw. 1,5 Jahren Ausbildung findet eine schriftliche Zwischenprüfung bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) statt; am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen sowie mündlichem Teil besteht.

Warum sollte man Kaufmann/-frau im E-Commerce werden und
welche Vorteile hat der Beruf gegenüber anderen Berufen?

Der Onlinehandel boomt und es wird aller Voraussicht auch in den nächsten Jahren so weitergehen. Es ist also sinnvoll und zukunftsorientiert, sich auf den Bereich E-Commerce zu spezialisieren. Als Kaufmann/-frau im E-Commerce kannst du traditionsreiche Firmen auf den Weg in den Onlinehandel begleiten oder auch Firmen in ihrer E-Commerce-Präsenz verstärken. Es erwarten dich konstant Neuerungen und Optimierungsbedarf. Kleine bis mittelständische, etablierte Unternehmen mit wenig Internetaffinität sind ebenfalls attraktive Arbeitgeber.
Ein großer Vorteil als Kaufmann/-frau im E-Commerce ist, dass man alle Abteilungen des Unternehmens durchläuft, die Fähigkeiten eines Kaufmanns erlangt und gleichzeitig einen zeitgemäßen Beruf erlernt. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist man sozusagen ein „trendiger Allrounder“.

Was lernt ein Kaufmann/-frau im E-Commerce in der Berufsschule?

Übersicht über die Lernfelder

Der Unterricht in der Berufsschule ist unterteilt in Lernfelder. Pro Lehrjahr sind vier Lernfelder vorgesehen. Jedes dieser Lernfelder beinhaltet eine Vielzahl an Lernsituationen. Der Unterricht findet nicht klassisch an der Tafel statt, sondern wird in Form von digitalen Präsentationen abgehalten. Vorteil hierbei ist, dass jederzeit, auch von zu Hause, auf diese Informationen zugegriffen werden kann. Pro Berufsschulblock gibt es zu jedem Lernfeld ein bis zwei Klausuren. Zusätzlich gibt es Prüfungen in den Fächern Englisch und Wirtschaftsinformatik.

Wie sind die Arbeitszeiten als Kaufmann/-frau im E-Commerce?

Der Kaufmann/- frau im E-Commerce hat Gleitzeit und kann sich generell auf die gängigen Bürozeiten einstellen (z.B. 8 Uhr bis 16 Uhr oder 9 Uhr bis 17 Uhr).

Was muss ich für ein Typ sein, um Kaufmann/-frau im E-Commerce zu werden?

Es ist wichtig, dass du als Kaufmann/ -frau im E-Commerce über ein gutes Zahlen- und Matheverständnis verfügst. Analysen durchführen und interpretieren gehören ebenfalls zu deinen Kernaufgaben. Auch ein Organisationstalent sollte in dir stecken. Es kann nämlich auch einmal stressig werden und daher ist es wichtig, einen klaren Kopf zu bewahren und die Aufgaben entsprechend zu priorisieren. Generell sollte es dir Spaß machen, mit dem Computer zu arbeiten und der Aufbau von Webseiten sollte dich interessieren.

Machen das nicht sowieso schon IT-Kräfte?

Hauptsächlich übernehmen IT-Fachkräfte sachfremde Aufgaben, wie z.B. die Erstellung von Verkaufsanalysen. Hierfür genau sollen die spezifisch geschulten E-Commerce-Kaufleute verantwortlich sein. Dies entlastet nicht nur den IT-Bereich, sondern garantiert auch optimale Qualität, da die Fachkräfte nach der Ausbildung mit spezifischen Kompetenzen ausgestattet sind.

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Ausbildung geschafft – Was nun?
In was für Unternehmen kannst du mit diesem Berufsbild überall arbeiten?

Nach einer abgeschlossenen Ausbildung zum Kaufmann/-frau im E-Commerce stehen dir viele Türen offen hinsichtlich Weiterbildungsmöglichkeiten. Eine Möglichkeit ist die Weiterbildung zum Fachwirt im E-Commerce, Handelsbetriebswirt oder auch Handelsfachwirt. Auf der anderen Seite kannst du auch über ein Studium nachdenken, wie z.B. Betriebswirtschaftslehre, Marketingkommunikation, E-Commerce oder etwas ganz Anderes. Möglich ist auch ein Duales Studium, welches Praxis und Theorie miteinander verbindet. Oder du wählst keine dieser Optionen und tauchst in die vielfältige Aufgabenwelt des E-Commerce bei OTTO Office ein. Wie du siehst, gibt es nach abgeschlossener Ausbildung eine Vielzahl an Möglichkeiten, um an die interessante Ausbildung anzuknüpfen. Entscheide dich für das, was dir am meisten zusagt.

Generell kann man als Kaufmann/-frau im E-Commerce überall arbeiten, bei dem der Fokus auf dem Online-Handel liegt. Dies können z.B. reine Online-Händler sein oder aber auch Unternehmen, die ihre Produkte sowohl online als auch im Geschäft verkaufen.

Weiterbildungsmöglichkeiten auf einen Blick

Typische Weiterbildungsmöglichkeiten auf einen Blick:

  • Fachwirt/- in E-Commerce
  • Handelsfachwirt/- in
  • Medienfachwirt/- in
  • Betriebswirt/- in Marketing
  • Studium in verschiedenen Studiengängen, z.B. Betriebswirtschaftslehre, E-Commerce, Marketingkommunikation u.v.m.

Warum habe ich mich für diese Ausbildung und kein Studium entschieden?

Ich habe mich für eine Ausbildung zum Kaufmann im E-Commerce entschieden, da ich nach der Schule erstmal praktische Erfahrungen sammeln wollte und sich die Inhalte dieses Ausbildungsberufes sehr interessant und vielfältig anhörten. Nach viel theoretischer Wissensvermittlung in der Oberstufe wollte ich jetzt endlich mal selbst „mit anpacken“. Die Ausbildung ermöglicht einem, in den vielen verschiedenen Abteilungen bereits vielfältige Aufgaben und Projekte selbständig zu übernehmen. Man hat immer einen Ansprechpartner an seiner Seite und erhält unmittelbar Feedback. Genauso hatte ich es mir auch vorgestellt. Learning by doing! Die Ausbildung ist eine perfekte Möglichkeit, Theorie und Praxis optimal zu kombinieren. Und man verdient – im Vergleich zum Studium – während der Ausbildung auch noch ein entsprechendes Gehalt.

Meine eigenen Erfahrungen während der Ausbildung bei OTTO Office?

Ich bin im zweiten Lehrjahr bei OTTO Office und habe bis jetzt nur Positives erlebt. Als Auszubildender fühlt man sich direkt integriert und als Teil des Teams. Alle Mitarbeiter/-innen sind sehr motiviert und nehmen sich viel Zeit, Aufgaben und Prozesse im Unternehmen zu erklären und mit Beispielen zu verdeutlichen. In jeder Abteilung ist mir ein direkter Ansprechpartner zugeordnet, so dass keine Fragen unbeantwortet bleiben. Die Personalabteilung steht einem jederzeit bei übergeordneten Angelegenheiten sowie zu Fragen zur Berufsschule zur Verfügung.

Passt die Ausbildung zum Kaufmann / zur Kauffrau im E-Commerce zu mir?

Die Ausbildung zum Kaufmann im E-Commerce bzw. zur Kauffrau im E-Commerce ist ideal für dich, wenn

  • du gerne am Computer arbeiten möchtest
  • du kommunikationsfreudig bist
  • du gerne im Team arbeitest
  • du eigenverantwortlich arbeiten möchtest

Kaufmann/ -frau im E-Commerce ist nicht der passende Beruf für dich, wenn

  • du nicht gerne telefonierst
  • du nicht durchsetzungsfähig bist
  • du kein Interesse an Beratungstätigkeiten hast
  • du nicht am Bildschirm arbeiten möchtest

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Mehr Gehalt Jobwechsel

Jobwechsel: Wieviel mehr Gehalt ist jetzt drin?

Das Jobkarussell dreht sich momentan besonders schnell. Mehr als ein Drittel aller Arbeitnehmer wären bereit, ihren Job zu wechseln – so viele wie noch nie. Je nach Branche stehen die Chancen zudem besonders gut, auch eine Zusage bei einem anderen Unternehmen zu erhalten. Wer tatsächlich „Nägel mit Köpfen“ macht, der erhofft sich von seiner neuen Stelle häufig auch ein attraktiveres Gehalt. Wie viel mehr Geld lässt sich dabei rausschlagen und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Hier die Antworten:

Jetzt kann es steigen: Die Voraussetzungen für ein höheres Gehalt

Gute Karten, in einem neuen Job mehr zu verdienen, bestehen immer dann, wenn keine wirkliche Notwendigkeit besteht, den Arbeitgeber zu wechseln. Bestenfalls bewerben Sie sich mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis und warten nicht, bis Ihnen der Arbeitgeber kündigt. Denn wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus bewirbt, der wird es tendenziell deutlich schwieriger haben, ein höheres Gehalt herauszuschlagen. Bei dem potenziellen neuen Arbeitgeber geraten sie dadurch nämlich automatisch in die Position eines Bittstellers. Auch Quereinsteiger, die bislang wenige bis keine Qualifikationen und keinerlei Berufserfahrung mitbringen, sollten zunächst nicht mit einem Mehrverdienst rechnen. Dagegen stehen die Chancen für eine Gehaltserhöhung für all diejenigen gut, die die erforderlichen Qualifikationen mitbringen, mehrjährige Berufserfahrung und eventuell sogar zusätzliche Kompetenzen vorweisen können.

Gehaltsverhandlung: Wie viel mehr kann ich verlangen?

Wer alle Voraussetzungen für den neuen Job erfüllt, der kann selbstbewusst in die Gehaltsverhandlung gehen und durchaus auch mehr Geld verlangen. Wieviel mehr drin ist, hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab:

  • Gleichrangige Position: Wer eine ähnliche beziehungsweise die gleiche Position wie bisher annimmt, kann ein Gehaltsplus von fünf bis zehn Prozent herausholen.
  • Beruflicher Aufstieg: Handelt es sich um eine höherwertige Position, die zum Beispiel mit mehr Führungsverantwortung verbunden ist, mag sogar eine Erhöhung um bis zu 15 Prozent drin sein.
  • Abwerbung: Wurde man (zum Beispiel von einem Headhunter) abgeworben, ist man in der besten Verhandlungsposition. Das Unternehmen hat schließlich offensichtlich großes Interesse an Ihrer Arbeitskraft. In dem Fall können Sie zwischen 15 und 20 Prozent herausholen.

Weniger Gehalt – jetzt kann auch das eine Option sein

Auch wenn das Gehalt für die meisten Menschen eine große Rolle spielt, kann es auch weitere beziehungsweise andere (gute) Gründe für einen Jobwechsel geben. Teilweise wiegen diese so schwer, dass man sogar freiwillig bereit ist, Abstriche beim Gehalt zu machen. Ein triftiger Grund ist beispielsweise ein Umzug (zum Beispiel aus familiären Gründen). Hierbei besteht schließlich die Notwendigkeit, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Das bedeutet wiederum, dass man nicht immer die Wahl hat, welchen Job man jetzt annimmt.

Wer dagegen in seinem aktuellen Job unglücklich ist, sich eventuell überfordert oder nicht genug wertgeschätzt fühlt, ist zudem meist eher bereit, auf einen Teil seines Gehalts zu verzichten, dafür aber einen Job zu erhalten, der Spaß macht. Auch der gesundheitliche Aspekt könnte hier eine Rolle spielen.

Darüber hinaus mag ein Gehaltsverzicht eine Option sein, wenn der neue Job gute Perspektiven bietet. Das können zudem Aufstiegschancen und Weiterentwicklungsoptionen sein. Auch die Aussicht auf ein langfristig deutlich höheres Gehalt mag einen anfangs geringeren Verdienst rechtfertigen.

Richtig verhandeln: den eigenen Marktwert kennen

Wer in seinem neuen Job mehr Geld verdienen möchte, der sollte gut vorbereitet in die Gehaltsverhandlungen gehen und wissen, wieviel die eigene Arbeitsleistung auch wert ist. Ermitteln Sie daher anhand Ihrer Qualifikationen und Berufserfahrung zunächst den eigenen Marktwert und checken Sie die branchenüblichen Gehälter für die jeweilige Position. Bei der Kalkulation ist es empfehlenswert, weitere Faktoren, wie die Unternehmensgröße und den Standort, zu berücksichtigen. Hier gilt: Je größer der Betrieb ist, desto höher sind in der Regel die Verdienstmöglichkeiten. In größeren Städten wird darüber hinaus meist mehr gezahlt als in ländlichen und strukturschwächeren Gebieten. Es lohnt sich zudem, sich über die jeweilige wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu informieren. Denn steht der Betrieb am Markt erfolgreich dar, ist der Verhandlungsspielraum beim Gehalt meist deutlich größer als in Krisenzeiten.

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Bewerbung per Mail

Anbei meine Unterlagen! Die Formalitäten bei der E-Mail-Bewerbung

Dass Bewerbungen per Post verschickt werden, kommt mittlerweile nur noch selten vor. Viel schneller und kostensparender läuft es heute auf dem digitalen Weg – eine E-Mail-Bewerbung ist mittlerweile sogar Standard geworden. Damit die Unterlagen gut ankommen, ist beim Versand per E-Mail einiges zu beachten. Hier einige wichtige Tipps:

Die richtige Empfängeradresse wählen

Im Idealfall erreicht die Bewerbung per E-Mail direkt den richtigen Ansprechpartner. In Stellenausschreibungen ist der Name inklusive der passenden Mail-Adresse in der Regel direkt angegeben, sodass hier lediglich auf die korrekte Schreibweise zu achten ist. Bei Initiativbewerbungen könnte etwas Recherche nötig sein. Abzuraten ist davon, seine Bewerbung an allgemeingültige Adressen, die mit „info“ oder „kontakt“ beginnen, zu schicken. Hier besteht die Gefahr, dass die Bewerbung einfach untergeht. Um den Namen des Ansprechpartners herauszubekommen, sollten Sie im Zweifel einfach beim Unternehmen anrufen und nachfragen.

Meine Bewerbung als… die Betreffzeile

Aussagekräftig lautet die wichtigste Eigenschaft, die die Betreffzeile erfüllen sollte. Der Begriff „Bewerbung“ sollte darin auf jeden Fall vorkommen genauso wie die korrekte Bezeichnung der (ausgeschriebenen) Stelle. Gibt es eine Kennziffer oder Referenznummer, passt diese ebenfalls in die Betreffzeile. Das war es dann aber auch. Der Betreff sollte keinesfalls unnötig in die Länge gezogen werden. Und: Tippfehler sind hier natürlich (wie auch an jeder anderen Stelle der Bewerbung) ein absolutes No-Go.

Anschreiben, Lebenslauf und Co. – der Anhang

Die gesamten Bewerbungsunterlagen werden im Anhang der E-Mail verschickt. Dabei ist es üblich, Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Referenzen nicht als einzelne Dateien anzuhängen, sondern diese zu einer Datei im PDF-Format zusammenzuführen. Diese Datei sollte dann eindeutig beschriftet werden und bestenfalls den eigenen Namen sowie die Bezeichnung „Bewerbung“ enthalten. Achten Sie darauf, dass der Anhang nicht größer als 5 MB (optimal sogar kleiner als 3 MB) ist. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Mail an der Firewall scheitert oder im Spam-Ordner des Unternehmens landet.

Anbei meine Unterlagen! Der passende Begleittext

Da im Anschreiben bereits der ausführliche Bewerbungstext steht, darf der Begleittext in der E-Mail gerne kurz und knackig ausfallen. Die wichtigsten Formalitäten:

  • Die Anrede sollte der im Anschreiben entsprechen und immer eine konkrete Person sein.
  • Der Text selbst besteht aus vier bis sechs Zeilen und enthält einen Satz, wie „Im Anhang finden Sie meine vollständigen Bewerbungsunterlagen“. Auch sollten Sie nochmal die korrekte Stellenbeschreibung erwähnen. Floskeln, wie „Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung“ und „Ich freue mich über die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch“, sind hier zudem legitim.
  • Nach der Grußformel „Mit freundlichen Grüßen“ folgt der vollständige Vor- und Zuname. Besonders professionell wirkt es, wenn Sie bereits in der Mail Ihrer Bewerbung (genau wie im Anschreiben) Ihre eingescannte Unterschrift einfügen.
  • Abschließend folgt die Signatur mit den Kontaktdaten. Dazu gehören die Adresse, eine Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse. Auch die eigene Internetseite oder sogar eine Bewerbungshomepage dürfen hier gerne genannt werden.

Tipp: Sonderzeichen, wie € oder %, gehören nicht in den Begleitsatz, da das Risiko besteht, dass diese im E-Mail-Programm des Empfängers nicht richtig dargestellt werden. Schreiben Sie stattdessen „Euro“ und „Prozent“. Darüber hinaus haben auch Smileys und besondere Formatierungen (zum Beispiel mit Fett- und Kursivdruck oder Unterstreichungen) in einer offiziellen Bewerbung nichts verloren.

Lesebestätigung? Tipps für den Versand

Bevor Sie auf „Senden“ klicken, sollten Sie sich die Bewerbung nochmal genau durchlesen und sicherstellen, dass zum Beispiel auch der (gerne vergessene) Dateianhang vorhanden ist. Zur Sicherheit ist es empfehlenswert, sich die Bewerbung selbst an die eigene E-Mail-Adresse als Blindkopie (Bcc) zu schicken. Abgeraten wird jedoch davon, eine Lesebestätigung anzufordern, da diese beim Personaler einen gewissen Druck aufbauen kann. Wenig gut kommt es zudem an, wenn Sie die Mail als „wichtig“ markieren, da dies überheblich wirken könnte. Als guter Zeitpunkt zum Abschicken der Bewerbung bietet sich ein Vormittag an einem regulären Geschäftstag an.

Für den guten Eindruck sollte natürlich auch die eigene E-Mail-Adresse einige formale Kriterien erfüllen und bestenfalls nach dem Schema max.mustermann@anbieter.de aufgebaut sein. Adressen des aktuellen Arbeitgebers sind dagegen genauso wenig angebracht, wie (unseriöse) Fantasienamen à la „bikinigirl oder „straßen_rowdy“.

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Einstiegsgehalt

Guter finanzieller Start – das perfekte Einstiegsgehalt verhandeln

Auch wenn man über Geld bekanntlich nicht spricht, landet das Thema in einem Bewerbungsgespräch früher oder später auf dem Tisch. Denn sofern das Gehalt nicht bereits festgelegt oder tariflich geregelt ist, wird der Personaler die Frage nach den Gehaltsvorstellungen stellen. Sollen Bewerber jetzt hoch pokern oder lieber bescheiden bleiben? Dieser Ratgeber gibt praktische Tipps für die erste Gehaltsverhandlung.

Der passende Zeitpunkt

Das Finanzielle wird in aller Regel erst zum Ende des Gesprächs thematisiert. Üblicherweise ist es dabei aber nicht der Bewerber, der hier den Anfang macht, sondern immer der Vertreter des Unternehmens. Sollte ein zweiter Termin vorgesehen sein, dann ist es auch möglich, dass das künftige Einkommen erst dann zum Thema gemacht wird.

Teilweise fordern Unternehmen bereits in der Bewerbung eine Gehaltsvorstellung. Wer in dem Fall zum Gespräch eingeladen wird, kann davon ausgehen, dass die eigene finanzielle Wunschvorstellung im Großen und Ganzen für den künftigen Arbeitgeber in Ordnung ist.

Seinen eigenen Marktwert kennen

Eine gute Vorbereitung ist das A und O. Wer einfach auf blauen Dunst eine utopische Gehaltsvorstellung abgibt, läuft Gefahr, gar nicht erst genommen zu werden. Bei zu großer Bescheidenheit verkauft man sich unter Wert, was ebenfalls nicht gut ankommen könnte. Daher ist es empfehlenswert, sich genau zu informieren und Vergleichswerte heranzuziehen. Die Höhe des eigenen Gehalts hängt dabei von mehreren Faktoren ab. Das sind:

  • die Position
  • die Branche
  • das Unternehmen und die Unternehmensgröße
  • die erforderlichen Qualifikationen
  • die Region
  • die eigenen Erfahrungen

Damit noch Raum für Verhandlungen ist, rechnet man auf das Wunschgehalt einen Prozentsatz von circa zehn Prozent drauf.

Steht die individuell passende Vorstellung des künftigen Gehalts fest, sollte idealerweise noch eine gewisse Spanne einkalkuliert werden. Hierbei gilt es vorab festzulegen, unter welchen Bedingungen das selbst festgelegte Minimum akzeptabel wäre und welche Zugeständnisse man beim Maximum machen würde.

Mit Argumenten überzeugen

Eine Gehaltsvorstellung will natürlich gut begründet sein. Einfach nur eine Zahl in den Raum zu werfen, kommt nicht wirklich gut an. Wer jetzt jedoch mit hohen Lebenshaltungskosten, vielen Kindern oder einer teuren Scheidung argumentiert, sammelt garantiert keine Punkte. Als Gründe sollten besser die eigenen Qualifikationen und praktischen Erfahrungen aufgeführt werden. Es zeugt zudem von einer guten Vorbereitung, wenn man auf branchenübliches Gehalt und hierbei die jeweiligen Quellen verweist.

Sich einig werden bei den Gehaltsverhandlungen

Manchmal geht es ganz schnell und die Gehaltsverhandlung ist unkomplizierter als erwartet. Vielleicht geht der zukünftige Arbeitgeber komplett auf Ihre Forderung ein oder man trifft sich in der Mitte. Manchmal ist die Herausforderung aber auch größer. Als Bewerber ist es jetzt wichtig zu wissen, wann das Budget des Unternehmens auch ausgeschöpft ist. Hat der Personaler beispielsweise schon zweimal ein Angebot gemacht, dann ist von einer dritten Nachfrage abzuraten, da diese auch unverschämt wirken könnte.

Je nach Unternehmen und den eigenen Vorstellungen könnte die Differenz aber unter Umständen durch bestimmte Extras ausgeglichen werden. Sofern der Personaler es nicht von selbst zur Sprache bringt, fragen Sie doch einfach mal nach Essenszuschüssen, Bus- und Bahntickets, betrieblicher Altersvorsorge oder besonderen Arbeitsmitteln, die auch privat genutzt werden können. Je nach Position mag vielleicht auch ein Firmenwagen oder eine Gewinnbeteiligung infrage kommen. Und auch die Aussicht auf eine höhere Position mit einer besseren Bezahlung könnte eventuell ein guter Anreiz sein.

Grundsätzlich sollten die Zugeständnisse des Bewerbers aber immer noch im eigenen finanziellen Spielraum bleiben, damit sich der Jobwechsel auch lohnt. Und liegen die Vorstellungen dann doch allzu weit auseinander, dann kann es am Ende auch die bessere Option sein, auf den Job zu verzichten.

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